42 II. Akratie und Aristagie. wohl der Autokratie, als der Ochlokratie oder Pluto- kratie. Aber wie steht es mit dem Begriff der Demo kratie, der von allen Zusammensetzungen dieser Art am meisten in aller Munde ist? Gerade er läßt sich als schon lange sinnlos und den heutigen Verhältnissen nicht niehr entsprechend erweisen; und zwar was beide Teile des Wortes betrifft. Der Demos der Griechen war die aus den freien Bürgern bestehende Volksgemeinde der kleineren Stadtstaaten, die so klein war, daß sie sich auf dem Marktplatz versammeln konnte. (Von der verwaltnngstechnischen Bedeutung der diversen Demen ist hier natürlich abzusehen.) Da konnte auch von einer Herrschaft gesprochen werden, nämlich über alle Unfreien, Sklaven, Frauen, Fremde usw. Auch in einem heutigen Dorfe hat es noch einen Sinn, von einer Herrschaft der Gemeinde zu sprechen. Wir aber wenden das Wort gedankenlos an, denken bei seinem ersten Teil an das ganze Volk, bei uns an die siebzig Millionen im deutschen Reich vereinigten Menschen, und überlegen nicht, daß dann nichts mehr da ist, worüber das Volk herrschen könnte. Will man etivas konstruieren, was dem Begriff einen Inhalt gäbe, so müßte man unter Demos heute nur die stimm- und ivahlberechtigten Bürger verstehen. Aber die Abgabe eines Stimmzettels kann man nicht gut ein Kratein, eine Machtfunktion nennen. Ganz gezwun gen könnte man die Parlamentsherrschaft (den Parla mentarismus) unter diesen Begriff bringen; dann wären die Parlamentsmitglieder der moderne Demos, dessen Aufgabe das Kratein wäre. Allein auch da be steht nicht einnial in der „freiesten" Republik eine „absolute" Gewalt; Ober- und Unterhaus, wie der