II. Akratie und Ariftagie. historische Gesetz der Läuterung und Veredlung durch die Opposition, bezw. die Nötigung zu geistiger Ver teidigung, wie es z. B. die Veredlung der katholischen Kirche durch die Reformation schlagend zeigt. Im Ge gensatz bekonnnt es weder Päpsten noch Fürsten (Na poleon I.), wenn sie schrankenlos herrschen oder doch es zu können glauben; der Tyrann und Autokrat galt schon dem Altertum als schlechter Herrscher. Es soll auch keine absolute Weltmacht im vollsten Wortsinn geben; auch keine geistige Tyrannei, keine alles über ragende Partei, noch absolute Vorherrschaft eines Standes. Das Streben nach schrankenloser Gewalt über andere Menschen ist eben im tiefsten Grunde unsitt lich; und auch die Mittel sind es, durch die eine solche allein zu ereichen ist. Ein ethisch gerichteter Wille be gehrt niemals absolute Macht und es gibt auch keine „guten" Mittel und Wege, zu diesem Ziele zu gelan gen. Normativ, wie praktisch und psychologisch be trachtet ist ein solcher Wille zu uneingeschränktem Unter drücken fremden Willens unberechtigt und zu verwer fen; er widerspricht den Prinzipien menschlicher Willens freiheit, Individualität und persönlichen Wertes. So läßt sich eine ganze Reihe von Gedankengängen in dem Begriffe Akratie zusammenfassen, und das zeigt den Wert eines Begriffes, ob er eine genügende Zahl wertvoller Urteile in einem Worte auszudrücken vermag. Gehen wir von der schärfsten Begriffsbildung des Kratein zu der nächstmilderen des Archein über, so kommen wir aus dem Gebiet des ethisch Unberechtig ten in das des Berechtigten und tatsächlich Verwirk lichten. Faßt man darunter das Herrschen als Regie