84 IV, Staatliche und private Organisation. man etwa die Frage so stellt: was darf denn überhaupt verstaatlicht werden und was nicht, so sind damit nur gewisse Grenzen gewonnen und noch nicht gesagt, daß es sich empfiehlt, alles gestattete in unserem Volk, jetzt gleich, ohne Übergang der Privatwirtschaft zu ent ziehen. Aber eine theoretische Feststellung und Ein schränkung scheint mir wertvoll, wie immer auch die Verhältnisse sich in der nächsten Zeit praktisch ent wickeln werden. Zu diesem Zweck möchte ich das Bild des Organis mus, das wir in dieser ganzen Studie festgehalten haben, nun zuletzt noch von der psychologischen Seite erfassen und ausnutzen, nicht nur von der physio logischen, an die seit Menenius Agrippa die meisten denken, die von organischer Staatsauffassung reden. Um einen beseelten oder vergeistigten Organismus aber handelt es sich doch allemal, wenn wir den Staat, diese Organisation beseelter Individuen, damit ver gleichen und so muß sich auch ein passender Vergleichs punkt gewinnen lassen, wenn wir unsere psycho-physische Einzelorganisation nunmehr ganz von innen heraus, von den psychischen Vorgängen aus, beleuchten. Dazu müssen wir diese ganz kurz zuerst so darstellen, wie sie uns die neuere Psychologie zeigt. Jedem bekannt ist eine einfache vollbewußte Wil lenshandlung. Wir erfassen mit Aufmerksamkeit ein Ziel, fassen einen Entschluß und mit Überlegung alles zur Tat Erforderlichen führen wir ihn aus und erleben dabei den vollen Eindruck unserer wollenden Persön lichkeit. Allein das Leben besteht durchaus nicht aus einer Aneinanderreihung derartiger vollkommener Wil-