IV. Staatliche und private Organisation. 87 Verhältnis bei logischer und ästhetischer Beurteilung kein anderes ist, braucht hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt zu werden. Überall würden wir tief unter der möglichen Leistung stecken bleiben, müßten wir immerzu in vollem Wortsinn „wollen" und ersparte uns nicht die Gewöhnung einen großen Teil geistiger Kraft, den wir dann für neue Zwecke verwenden können. Das Gleiche gilt nun für jede Organisation. Irgendwie mechanisiert, eingeübt, gewohnt muß auch hier vieles werden, sonst käme man ja aus dem „Organi sieren" niemals heraus und müßte alles stets wieder aufs neue schaffen. Aber die Organisationen zeigen darin eine Verschiedenheit, daß die einen mehr und immer neue Impulse und Anstöße erfordern, die and ren eine stärkere Mechanisierung vertragen. Denn auch hier ist es wünschenswert, daß die Gewohnheit an die Stelle des Willens rückt, nur ist es bei vielem nicht möglich. Auch dies kann an der Armee deutlich wer den; so gewiß sie als Ganzes kein Mechanismus ist, so muß doch vieles so funktionieren, als sei es eine Ma schine; anderes erfordert nnablässige Aufmerksamkeit und immer neuen Energieaufwand der Führenden. Und das Verhältnis von beidem ist bei den einzelnen Anfgaben, Dienstzweigen, Betrieben durchaus nicht das Gleiche. Überträgt man aber das gesamte Bild auf den Staat, so sind offenbar die Privatorganisationen die jenigen, die die meiste Initiative verlangen bezw. den meisten „Willen", die Staatsbetriebe aber diejenigen, die am meisten Gewohnheit oder Mechanisierung ver tragen. Und auch das zeitliche Nacheinander findet in derselben Weise statt: anfangs mußte alles gewollt,