IV. Staatliche und private Organisation. 80 Butter, Milch usw. wurde moralisch getadelt, wenn er nicht verkaufte, während er vor dem Krieg machen konnte, was er wollte, auch die Lebensrnittel zugrunde gehen lassen oder dem Vieh verfüttern. Jetzt auf ein mal beschränkte man sein Recht durch das Bedürfnis der Allgemeinheit: er durfte nicht nur, nein er sollte und mußte verkaufen. Aber auch schon vor dem Krieg, z. B. bei Bergarbeiterstreiken, als einmal Kohle zu man geln drohte, da konnte man genau merken, daß die „öffentliche Meinung" den Bergwerksbesitzern nicht dieselbe Art von Eigentum an der Kohle zusprach, wie etwa an ihren Privathäusern, deren Einrichtung, oder ihrem Geld. Hier bereitet sich eine Änderung vor, die das unbeschränkte Eigentum an Gütern, die für die wichtigen Lebensinteressen des Volkes unentbehrlich sind, einfach aufhebt und die ich nun kurz zu begründen versuchen will. Die extremsten Anschauungen über die Bedeutung und das Recht des Eigentums haben sich geschichtlich gegenübergestanden: etwa die Lehre, es sei ein Teil der sittlichen, göttlichen Weltordnung und dagegen der kecke Satz des Kommunismus: „Eigentum ist Diebstahl" (Proudhon). Beide Theorien berufen sich auf die „Natur", indem einmal das Privateigentum, das andere Mal der Gemeinschaftsbesitz als das eigentlich „Natürliche" erklärt und damit nur bewiesen wird, daß sich aus einem so allgemeinen leeren Schlagwort wie „Natur" auch hier gar nichts beweisen läßt. Demgegen über hat die neuere Rechtsphilosophie vor allem die Entstehung des Eigentums in Helles Licht gerückt, unter reicher Benützung der anthropologischen Tat sachen, und dadurch eine Unterlage geschaffen, auf der