IV. Staatliche und private Organisation. tums ober Besitzes (Vermögens) ins Auge faßt und diese Seite erscheint mir in den mir bekannten Theorien ­ nicht genügend berücksichtigt zu werden. Es ist hierbei ein starker Unterschied zu beachten, inwieweit denn eine Vermehrung dem Einzelnen als solchem zugeschrieben ­ werden darf, und inwieweit der Staat dabei direkt beteiligt, also auch berechtigt ist. Gewiß wird Besitz zunächst durch Arbeit vermehrt und diese kann sich unmittelbar an den Erwerb durch Okkupation anschließen; ­ z. B. Robinson auf seiner Insel okkupierte zunächst, dann aber schuf er Werte und nach mehreren Jahren war sein Eigentum ohne fremdes Zutun vermehrt. ­ Allein eine Insel ist schon ein Ausnahmefall und bereits der Kanrpf mit den Wilden der Nachbarinsel ­ zeigt, daß schon diese einfachste Art der Vermehrung ­ auch der Verteidigung bedarf. Diesen Schutz gegen Raub und Störung jeder Art übernimmt in jedenr Kulturvolk der Staat und sichert das Privateigentum nicht nur durch sein Recht, sondern auch durch seine äußere Macht und Stärke, was jeder Krieg augenfällig ­ beweist (negativ z. B. Serbien, Nordfrankreich). Also ist der Staat strenggenommen schon hier beteiligt; immerhin ist bei der Vermehrung durch Arbeit der Anteil des Einzelnen ungleich größer. Kriege sind Ausnahmen, ­ Räuber schließlich auch und man kann wenigstens ­ die Fiktion aufrecht erhalten, der Einzelne vermöge etwa mit seiner Familie, seinen Söhnen, sein Eigentum selbst zu verteidigen. Dagegen ist nun bei einer anderen Art der Vermehrung, ­ der kapitalistischen, der Staat direkt und viel stärker beteiligt. Man hat das Kapital d. h. die Vermehrung des Vermögens durch fremde, nicht die