98 IV. Staatliche und private Organisation. der Menschen jetzt und in Zukunft gestalten und regeln sollen. Die Betrachtung der ethischen Seite ergibt also zugleich die Grundlagen des Rechtsanspruches; je nachdem Eigentum als moralisch (was ich der Kürze halber mit „ethisch" gleichsetze, da man es nur ziemlich künstlich nochmals trennen kann) zu erweisen ist, hat es einen Anspruch, als Recht zu gelten und durch Recht geschützt zu werden. Das Eigentum jener Primitiven Zweckverbände war ohne weiteres „Recht" schon weil es damals nichts anderes gab; dieser Ursprung aus der Organisation deutet nur auf ein Vorwiegen des gemeinsamen vor dem individuellen Interesse in dieser Frage hin und auf ein Überwiegen des Zweckgedankens. Moralisch oder nicht — jene Vereinigungen mußten bald dem Privat eigentum weichen und es entspricht der Entstehung alles Ethischen aus einem indifferenten „natürlichen" Untergrund, wenn jene Anfänge einen besonderen Wertcharakter nicht besitzen, sondern aus dem Kampf ums Dasein geboren wurden. Der Zweck aber ver weist das Eigentum von vornherein in die angewandte Ethik; zu den reinen Grundbegriffen gehört dieser nicht und ohne weiteres kommt ihm gar keine ethische Quali tät zu. Daß eine solche auch durch die aus dem Natur recht berühmte „Okkupation" nicht begründet wird, ist klar; diese ergibt den Besitz aber kein ethisches Recht auf ihn. Genau so beim Staat, der erst durch Kultur leistungen ein ethisches Recht auf durch Kriegsrecht eroberte Gebiete gewinnt. Denn diesen Titel verleiht unzweifelhaft die Arbeit, weil Betätigung im Gegensatz zu Müßiggang immer als praktischer ethischer Wert ge golten hat. Etwa die Überspanntheiten indischer Bettel-