i* IV, Staatliche und private Organisation. 99 Mönche ausgenommen. Tugend, ursprünglich Tüchtig keit, muß sich irgendwie ausleben und betätigen und kann nicht lediglich in Gesinnungen bestehen, wenn man nicht die Ethik dem wirklichen Leben ganz entfremden will. Aber auch die sogen. Gesinnungsethik rechnet stets mit der Umsetzung ihrer „reinen" Prinzipien in irdisches Tun. Das erste, was also seine ethische Legitimation zu erweisen hat, ist das Privateigentum. Und das kann es in vollstem Maße; denn es ist überhaupt ein Irrtum, die Ethik lediglich auf die soziale Beziehung, auf das Gemeinschaftsleben aufbauen zu wollen. Der Fortschritt der Ethik, der Aufbau einer Kultur, die wirk liche „Entwicklung" ist historisch gebunden an die Eman zipation des Einzelnen von der Horde und der Heraus arbeitung des Eigenwerts; das Neue, das Moment des Höheren liegt niemals in der Masse, sondern zunächst bei Wenigen, die sich auszeichnen und herausheben, und das war nicht nur immer so und gilt auch heute noch, sondern ist auch gar nicht anders denkbar. Der Begriff der Persönlichkeit aber ist unbedingt ein ethischer, wenn man in ihm die bloße natürliche Indi vidualität mit all den Werten und Normen erfaßt, die der einzelne Kulturmensch in sich zu verwirklichen im stande ist. Und zum Ausleben der Persönlichkeit in Freiheit und Tat ist das Privateigentum historisch nötig gewesen und darum auch ethisch berechtigt^; denn ange wandte Ethik läßt sich nicht so wie ganz abstrakte Theo rien von den Tatsachen und der Empirie trennen. Der wirkliche Kulturfortschritt bedurfte es und bedarf es, nicht nur die Freude am und Befriedigung durck den Besitz, die schon Aristoteles^ für das Privateigentum