Speziell Einfluß der Steuer auf die Konsumtion. 161 § 10 sinkendem Preise bis 1912 auf 11—12 kg. Am 1. September 1903 wurde die Reichs verbrauchsabgabe für 100 kg Zucker von 20 auf 14 Mark, der Zoll von 40 auf 18,8 Mk. ermäßigt, der Kleinhandelspreis fiel von 40 auf 25 Pfg. pro kg, und der Verbrauch stieg sprungweise von 11—12 auf 17 kg (1903/4), um auf dieser Höhe annähernd zu bleiben. Daneben zeigt freilich die zunehmende Einbürgerung des Zuckers in den Konsum auch eine gewisse Unabhängigkeit vom Preise. Die umgekehrte Wirkung, die einer erhöhten Steuer auf den Konsum, kann man am Branntweinverbrauch studieren. Die deutsche Branntwein steuer wurde am 1. Oktober 1909 bedeutend erhöht, bei Beginn des Betriebsjahrs 1909/10. Der Jahreskonsum pro Kopf der Bevölkerung war im Jahrfünft 1888/9 bis 1893/4 4,4—4,7 1, im Jahrfünft 1898/99—1902/3 4,3 1 Alkohol, sank 1903/4 bis 1907/8 auf 3,9 1, erreichte 1908/09 durch Vorverkauf vor der Steuer- und Zollerhöhung scheinbar noch einmal 4,2 1 und sank in den drei folgenden Jahren auf 2,8, 3,0, 2,9 1. Die schon vorhandene Tendenz eines Konsumrückgangs scheint durch die erhöhte Steuer ruckweise beschleunigt worden zu sein. Im Jahre 1887 soll schon einmal die Verteuerung des Branntweins durch die Steuer neben einer starken Verwässerung des landläufigen Fabrikats zu einem bedeutenden Rückgänge des Verbrauchs ge führt haben, der sich aber nicht beziffern läßt. Der Verbrauch von Gütern, die zum notwendigen Lebensbedarfe gehören, wird von der Steuer natürlich weniger beeinflußt. Aber ein Einfluß, der objektiv den Konsum wenig abzulenken vermag, kann doch subjektiv für den Kon sumenten um so empfindlicher sein. Das Salz bedürfnis des Körpers z. B. ist bei sonst gegebener Ernährungsweise eine ziemlich feste Gi'öße, und seine Nichtbe friedigung von einer gewissen Grenze an 1 ) ein schwerer hygienischer Schaden; trotz dem soll die enorme Höhe der älteren Salzsteuern zu einer merklichen Verringerung des Konsums geführt haben, soweit nicht der barbarische, aber für die Ernährung und für den Fiskus heilsame Konsumtionszwang, die sog. Salzkonskription, den Konsum hoch hielt. In England steigerte die Aufhebung der Salzsteuer den Ver brauch auf das Dreifache, 18 kg pro Kopf, statt 7 1 / 2 —8 kg in Deutschland. Die mehr vegetabilisch genährte Bevölkerung, also außer der ländlichen die ärmere städtische, braucht am meisten Salz und wird durch die Steuer am meisten gefährdet. Bei einem so viel entbehrlicheren Nahrungsmittel wie dem Fleisch ging in Basel 1901—06 der Verbrauch pro Quet um 12% zurück, während die Preise unter dem wesentlich mitwirkenden Einflüsse des Schweizer Fleischzolls um 12 bis 14% stiegen. „Familien mit einem Gesamtverbrauche von 3000 fr. reduzierten den Fleischverbrauch um '/ 3 und gingen vielfach zu Alkoholabstinenz sowie zum stärkeren Verbrauche von Teigwaren über“ 2 ). Neben der volkswirtschaftlichen Beeinflussung des Konsums im ganzen durch die Steuer ist von besonderem Interesse die sozial verschiedene Beein flussung des Haushalts von Reich und Arm. Wir berühren damit das viel erörterte Problem der sozialen Verteilung der Steuerlast, dieses aber nicht in seinem ganzen Umfange; uns interessiert hier hauptsächlich, wie die Last der Aufwand steuern verteilt ist; dagegen wie die Steuerlast im ganzen sozial wirkt, geht mehr die Finanzwissenschaft und die Lehre der Einkommensverteilung an. Die Aufwandsteuern, namentlich die Verbrauchssteuern, sollen bekanntlich die breite Masse belasten, um den Druck der Erwerbssteuern, der hauptsächlich die oberen Einkommensgruppen trifft, zu ergänzen. In welchem Umfange sie das tun, ist aus zwei Gründen schwer festzustellen; einmal müßte man wissen, wieweit die Steuer wirklich auf den Konsumenten überwälzt wird, und zweitens, wieviel die Haushaltungen je nach der Einkommenshöhe und Kopfzahl von jedem Steuerobjekt konsumieren, und eigentlich auch, wieviel sie ohne die Steuer konsumiert haben *) Wieweit das Salz notwendiger Verbrauchsartikel, wieweit Genußmittel sei, ist strittig. Vgl. Rubner 1903, S. 449 f. a ) Stephan Bauer, S. 144. Sozialökonomik. II. ll