6 meister in ihren Monopolansprüchen durch politische Interessen der Landesherren. War es doch für die Fürsten leichter, die Verbreitung unbequemer Nachrichten zu verhindern, wenn die Zeitungen von den in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat stehenden Postbeamten herausgegeben wurden. *) Unumstrittene Anerkennung haben jedoch die Mouopolansprüche der Postmeister auf das Herausgeben von Zeitungen niemals gefunden?) Schließlich erledigte sich die Streitfrage von selbst. Die Verlegertätigkeit der Postmeister wurde im 18. Jahrhundert, je mehr Konkurrenz-Unternehmungen entstanden und je mehr eigentliche Postdienstgeschäfte zu erfüllen waren, immer unbedeutender; sie hörte endlich ganz anf.ch Stieler S. I I f: „Das Zeitungs-Recht zur Kayierl . . . Hoheit gehöret, so wol als das Müntzschlagen". A. a. O. S. 364 : Das Zeitungs-Recht „gleich der Post-Gerechtigkeit unter die Regalien gehöret". i) Archiv 1886 S. 783: „Ein Postvorsteher, zu dessen Amt es gehört, Neuigkeiten drucken zu lassen, darf zum Vorteile seines dürften gewisse ungünstige und verderbliche Nachrichten in seinen Veröffentlichungen verschweigen und unterdrücken" (nach: Hörnigk, De Regal! Postarum Jure, Frankfurt 1663). - Stieler S. 58: „Ein Post-Meister zu bedenken hat. . ; Wer sein Herr und Obrigkeit sey". — A. a. O. S. 63: Was die Obrigkeit aufzunehmen befiehlt, „so gebüret dem Post-Meister, als Unterthan, zu gehorchen", von Beust III S. 641: „Ein Herr, der für seiner Lande Bestes sorget, muß auch auf die in seinem Lande heraus kommende Zeitungen acht haben, damit in selbigen nichts seiner Herr schafft nachtheiliges enthalten sey". y Opel S. 32 f., 86 f. u. 17g. 3) Die Beteiligung der Postmeister und anderer Postbeamten an der Entstehung der Tagespresse war bis in dar 18. Jahrhundert sehr rege. Erwähnenswert sind: „F ra n k f u r t e r O b e r-P o st a m t s-Z e i tu n g ", vom Postmeister von den Birghden 1617 begründet. (Faulhaber S. 62ff., Opel S. 75, Prutz S. 206ff., Quetsch IS. 38 u. II S. 219f.); >.Leipziger Zeitun g", seit 1672 in der Verwaltung des Leipziger Postmeisters (Jubil. Beil. S. 1, Salomon I. S. 77, Witkowski S.226f., von Witzleben S. 18); Erfurter „AdVisen", vom Postmeister Breiten bach um 1640 begründet (Archiv 1895 S. 629f); „Lippstadter Zeitun g", vom Postmeister Pöppelmann 1710 begründet (Ester S. 40, Ladwig S. 15); Cölner „K a y s e r l. Reichs-Ober-Post-Amts- Z e i t u n g", 1763 begründet (Denkschrift Cöln S. 54, Salomon I S.15I); Hamburger „Post-Zeitung", vom Postmeister Kleinhans um 1630 begründet (Opel S. 180, Salomon I S. 68, Stieda S. 66).