8 — ( — Entwickelung des literarischen Lebens hinderlich. Je mehr der Zeitungsbezug zunahm, um so mehr machten sich die Nachteile der ungleichmäßigen Behandlung fühlbar. Infolge dessen sah sich der Staat schließlich zu Anfang des 19. Jahr hunderts veranlaßt, Abhilfe zu schaffen. Er beseitigte den privaten Zeitnngsvertrieb der Postmeister und übertrug die Zeitungsbesorguug als amtliches Geschäft der Post. c) Staatlicher Zeitungsvertrieb durch die Post. Die Grundlage für die Umgestaltung der Zeitungs- besorgnng aus einem Gewerbebetriebe der Postmeister in einen Staatsbetrieb schuf das „Regulativ über die künftige Ver waltung des Zeitungs-Wesens" vom 15. Dezember 18214) Zunächst wurde nur den Berliner Postbeamten unter sagt, sich ferner nebenbei mit dem Zeitungsvertrieb zu be fassen. Dafür ging dieser auf das neu errichtete, dem General- Postamt unmittelbar untergeordnete „Königliche Zeitungs- Comtoir" über.ff Außerhalb Berlins durften sich die Post meister bis Ende 1824 noch privatim mit der Zeitungs besorgung befassen, nur hatten sie, sobald sie dabei einen Bruttoertrag von mehr als 100 Talern jährlich erzielten, eine degressive Progrcssivsteuerff an den Staat zu zahlcn.ff Neujahr 1825 ging die Zeitungsbesorguug auch in der Provinz von den Postmeistern auf die Post selbst über. Die tech nische Ausführung erfolgte nach denselben Grundsätzen, die zuletzt bei den Postnicistern üblich gewesen waren. Es lag also der Post ob, die Bestellungen auf Zeitungen vom Publikum entgegenzunehmen und das Bezugsgeld zu verein nahmen, dann die Zeitungen bei den Verlegern zu bestellen, ff G. S. 1821. S. 215. ff Dem Publikum wurde aber ausdrücklich gestaltet, Zeitungen unmittelbar vom Verleger zu beziehen und sich unter Kreuzband mit der Post übersenden zu lassen (8 1 des Regulativs von 1821, Archiv 1884 S. 292). ff von Eheberg S. 174. ff Archiv 1895 S. 304.