— 10 — lichung oder wenigstens der größeren Annäherung unter den Einzelstaaten. Den ersten ernstlichen Versuch hierzu machte eine von Preußen und Oesterreich im Jahre ] 847 nach Dresden einberufene Konferenz der deutschen Postverwaltungen. Von ihr wurde u. a. auch über das Postzeitungswesen be raten. Oesterreich und Baden erachteten es für genügend, wenn die Post sich lediglich mit der Beförderung von Zei tungen befaßte. Die Konferenz hielt es jedoch nicht für an gebracht, „das eigentliche Commissionsgeschäft, welches die deutschen Postverwaltungen nun einmal seit langer Zeit wirklich übernommen" hätten „und welches dem Publikum eine gewohnte Erleichterung" gewähre/) für die Zukunft ab zulehnen; die Verleger und das Publikum würden sonst „zur Einführung einer veränderten und beschwerlicheren Bezugs weise genöthigt werden."^) Das Ergebnis der Beratungen über den Postzeitungs debit in der Konferenz, die wegen der politischen Unruhen im Jahre 1848 vertagt werden mußte, war der Beschluß, das Postzeitnngswesen im Verkehr der verschiedenen Verwaltungen auf einheitlicher Basis zu regeln. Demzufolge wurde voin Preußischen General-Postamt ti:i Jahre 1849 eine ans den Dresdner Konferenzbeschlüssen beruhende „Uebereinkunft über den Debit und die Spedition der Zeitschriften "°h entworfen. Sie bildete die Grundlage zu einem Abkommen über den wechselseitigen Zeitungsverkehr, das verschiedene Postver waltungen Deutschlands noch im Jahre 1849 abschlössen. Dieses Uebereinkonnnen diente im wesentlichen dem am 6 April 1850 zwischen Preußen und Oesterreich verein barten „Dentsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrag "^) zum Vorbilde, ebenso dem „Revidirten Postvereinsvertrage" vom 1) Protocolle S. 26. 2 ) Amtsblatt des Königl. Post-Departements 1849 S. 503; Archiv 1884 S. 322; Hiittuer 1850 S. 146; Stephan S. 548. 8) Veröffentlicht im „Preußischen Staatsanzeiger" vom I. Mai 1850 im „Amtsblatt des Königl. Post-Departements" 1850 S. II ff. und im „Prenß. Handelsarchiv" 1857,1. S. 21 f., 1857, II. S. 245 ff., 300 ff., 484 ff. - Literatur vgl. Archiv 1892 S. 317 ff., Meyer S. 312, Weithase S. 8.