14 Verlangen einer Reform, bis eine solche schließlich im Jahre 1899 zustande kam. Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, den deutschen Postzeitungsgebührentarif nach seiner Entwickelun, seiner volkswirtschaftlichen und seiner finanziellen Bedeutung zu betrachten und zur Bildung eines Urteils über die Zweck mäßigkeit des heutigen Tarifs zu gelangen. Mit Rücksicht auf die Verschiedenheiten, die jeweils in den einzelnen deutschen Postverwaltungen beim Postzeitungswesen obgewaltet haben, erscheint es angebracht, die Untersuchung auf die Hervorhebung des Typischen aus den Tarifen in Preußen, im Deutsch- Oesterreichischen Postverein, im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reiche zu beschränkend) I. Darstellung der Veilungsgebührentarrfe. 8 1. Das Entgelt in den drei Entwickelungsstufen des Postzeitungswesens. Die Zeitungen stellen eine Ware dar, die entstanden ist aus dem Verlangen der Menschen nach Befriedigung des Bedürfnisses, Nachrichten zu erhalten. Schon frühzeitig wurden, wie erwähnt, Zeitungen gewerbsmäßig hergestellt^) und an einen Kundenkreis geliefert, der dafür ein Entgelt in Gestalt y Das Bestellgeld, d. h. das Entgelt für das Abtragen der Zeitungen durch die Briefträger, ist durch besondere Tarife geregelt worden. Es ist bei einer Untersuchung über den Postzeitungsgebührentarif nicht mit zu behandeln, da dieser Tarif sich nur ans das Entgelt für den Postzeilungsvertricb bezieht. Die deutsche Gebühr für Zeitungen nach dem Auslande wird z. F. nach denselben Grundsätzen wie im inneren Verkehr berechnet. Beim Verkehr zwischen nicht angrenzenden Ländern treten die den Durchgangs verwaltungen zu zahlenden Transitkosten hinzu (vgl. „Uebereinkommen, betr. den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, v. 26. Mai 1906", Art. 6 u. „Weltpostvertrag v. 26. Mai 1806", Art. 4 im R. G. Bl. 1907 S. 710 ff. u. S. 593 ff.). 2) Stieler S. 88: „Zm übrigen ist bckant, daß der Zeitungs- Verfasser, Verkäufer und Drucker Zweck ist, etwas daran zn gewinnen, und ihre Narung davon zuhaben".