— 15 Von Bezahlung gewährte. Soweit der Bezug von Zeitungen durch die Post in Betracht kommt, ist dieses Entgelt entsprechend den drei Entwickelungsstufen des Postzeitungswesens jeweils anders geartet gewesen. a) Das Entgelt beim Zeitungsverlag und Zeitungsvertrieb der Postmeister. In der durch den Kurfürsten vom Mainz ausgefertigten Bestallungsurkunde des Postmeisters von den Birghden in Frankfurt vom 4. November 1615 1 ) heißt es, daß Birghden u. a. jährlich 40 Fl. für das wöchentliche Einsenden der von ihm veröffentlichten Zeitungen an den Kurfürsten erhalten solle „gleich vorigen Postmeistern". Der Graf von Nassau und die geistlichen Fürsten von Cöln und Speyer zahlten an Birghden für die Beförderung ihrer Briefe lind für die Uebermittelung mehrerer Exemplare seiner Zeitung jährlich je 30 Taler. 2 ) Ein Dekret des Kurfürsten Anselm Casimir von Mainz vom 9. April 1643 ordnete an, daß der Postmeister Häßwinkel in Frankfurt „die Zeitung wöchentlich zu Jhro Churfürstl. Gnad. Cantzley, wie bis dato Herkommen, überschicken solle", 3 ) und daß dafür und für die Besorgung des Postdienstes jährlich 200 Fl., „von einem Qvartal zum andern jedesmahl funffzig Gulden" zu entrichten seien?) Im Jahre 1641 wurde der Rat der Stadt Mühlhausen in Thüringen vom Postmeister Breitenbach in Erfurt wegen Bezahlung der ein Jahr hindurch gelieferten Erfurter Avisen gemahnt. Aus dem Mahnschreiben geht hervor, daß „vor zwey getruckte Exemplar, undt das Jedesmahl mitgesandte geschriebene, Accordirter maßen, zehen Reichsthaler zu bezahlen gewesen" sind?) Wie sich aus diesen Beispielen ergibt, bestand das Entgelt der Postmeister für die Herstellung und den Vertrieb ihrer 1) Opel S. 39 f.; Faulhabcr S. 31; Quetsch II S. 182. 2) Opel S. 40; Faulhaber S. 31. 3) von Beiist II S. 630 f.; Faulhaber S. 66 u. 75. 4 ) Archiv 1895 S. 629; Quetsch I S. 48.