17 zu, als die Postordnungen, wie schon erwähnt wurde, hinsicht lich des Zeitungsvertriebs die Beziehungen zuin Publikum gar nicht regelten und in Folge dessen auch keine Vorschriften über das Entgelt enthielten, das für die Zeitnngsbesorgung zu erheben war. Diese stellte in der zweiten Entwickelungs stufe des Postzeitungswesens einen gewerbsmäßigen Kauf und Wiederverkauf von Zeitungen durch die Postmeister zum Zwecke der Gewinnerzielung dar. Hierfür waren natürlich auch wieder rein privatwirtschaftliche Grundsätze maßgebend. Möglichst hohe Reinerträge mußten die Postmeister schon deshalb erstreben, weil cs ihnen oblag, aus dem Ertrag des Zeitnngsgeschäfts dieKosten für Briefbentel und Schreibmaterial/) später auch die Ausgaben für das Heizen und Erleuchten der Dienstränme 2 ) und für die Geldübermittelnngen an die Verleger usw?) zu bestreiten. Mit der Zeit bildete sich für die Bemessung des Entgelts, das die Postmeister für den Zcitnngsvertrieb beanspruchten, eine Norm aus. Es wurde ein „Rabatt" am Verlagsorte und eine „Provision" am Absatzorte der Zeitungen erhoben/) 1) P. O. 1712 Kap. I 8 9 : „Die Briefe ... soll der Postmeister in gautze und von starcker aber nicht zu grober und dicker Leinwand verferligte Beutel, zu deren Anschaffung, so oft neue nöthig, ihnen das Accidens von denen Zeitungen gewönnet wird, stecken". — tAehnlich bei von Beust III S. 645 u. S. 206.) A. a. O. Kap. III § 7: es sind „denen Postbedienten ... die gedruckte Avisen und Zeitungen, solange sothanes emolumentnm nicht mißbrauchet wird, zur Anschaffung starcker Brieff-Bentel und der erforder lichen Schreibmaterialien, frey zugestanden worden". — (Aehnlich bei von Beust III S. 218.) P. O. 1782 S. 23 § 22: „Die Briefbentel müssen alle Zeit von ganzer und starker, jedoch nicht allzu grober Leinwand seyn, und so ost es nöthig, deren neue von den Postämtern, welchen zu dem Ende das ZeitungS-Emolument vergönnet ist, angeschaffet werden". 2) Archiv 1884 S. 290. 3) P. O. 1782 S. 81 § 8: Die Portosreiheit im Zeitungswesen „muß . . . kcinesweges auf die Zeitungsgelder extcndiret, vielmehr für letztere das Porto jedesmal unweigerlich entrichtet werden". 4 ) Archiv 1884 S 291.