20 Den volkswirtschaftlichen Interessen wurde, wenn auch in geringem Maße, dadurch Rechnung getragen, daß die Er hebung beliebiger und oft unverhältnismäßig hoher Provi sionen aufhörte. Dafür wurde ein Tarif verlautbart, der bestimmte, allgemein gültige und niedrige Provisionssätze enthielt. Die fiuanzwirtschaftlichen Interessen kamen insofern zum Ausdruck, als der Staat gewisse Mindestsätze vorsah und damit die Möglichkeit zur Erzielung von Ueberschüssen zwecks Verbesserung der Finanzen nicht außer acht ließ. Sein Ge- winnstreben steigerte sich jedoch nicht so weit, daß er durch Ausschluß jeder Konkurrenz einen höheren Reinertrag zu er streben suchte. Im Gegenteil, er gab den unmittelbaren Bezug der Zeitungen vom Verleger frei. 8 2. Geschichtliche Entwickelung der verschiedenen Zeitungsgebiihrentarise. Der erste Zeituugsgebührentarif wurde im Jahre 3 821 veröffentlicht. Er regelte das Entgelt für die Zeitungs- besorgung, die „Provision" oder — wie es jetzt heißt — die „Zeitnngsgebühr" nach der Zahl der Bogen, die jede Zeitung erfahrungsgemäß jährlich im Durchschnitt aufwies Die Provision betrug für ei» Jahr: u) für inländische Zeitungen: für den ganzen Bogen Hauptblatt 4 Pf. „ halben „ „ 2i/z „ „ viertel „ „ l 1 /, „ „ „ ganzen „ Beilage IVa » halben „ „ 1 „ b) für ausländische Zeitungen ohne Unterscheidung zwischen Haupt- und Beiblatt: für den ganzen Bogen 5 Pf. ., „ halben „ 4 „ „ „ viertel „ 2% „ Abweichend von diesen Bestimmungen hatte die Berliner Staatszeituug für jedes Exemplar an Provision jährlich eine Pauschsumme von 1 Taler 15 Sgr. zu entrichten; ebenso