30 Die diesem Prinzip zugrunde liegende Auffassung war die, daß die Zeitungen einen höhere,» oder geringeren Beför- derungs- usw. Preis ertragen könnten, je nachden, ihre Bedeutung für die Zwecke der Verleger und der Bezieher, d. h. ihr Wertes — ausgedrückt durch den Einkaufspreis der Zeitungen — größer oder kleiner war. Daß der Wert und die Tragfähigkeit^) der Zeitungen und Zeitschriften bei der Benlessung der Beförderungs- usw. Preise von der Post überhaupt zum Ausgangspunkte von Verschiedenheiten genommen wurden, ist insofern erklärlich, als der Zweck der Erzielung größeren Reinertrags aus dem Zeitungsvertriebe dadurch ge fördert wurde.') Dabei war aber der Preis der Zeitungen für die Technik des Vertriebs und dessen Kosten ohne Belang. Es hätte allenfalls darauf ankommen können, den Vertrieb geringwertiger Zeitungen durch verhältnismäßig niedrige Be- fördernngspreise zu begünstigen, um einen Massenvertrieb zu erzielen und dadurch auch die Transporteinrichtungen besser auszunützen sowie die Selbstkosten zu mindern. Allein dieser Rechtfertigungsgrnnd konnte um die Mitte des 19. Jahrhunderts nicht maßgebend sein, da es vamals noch an billigen Zeitungen mit Massenauflagen fehlte. Aber selbst wenn es hierauf angekommen wäre, wenn auch in dieser Weise volkswirtschaft lichen Interessen Rechnung getragen worden wäre, so hätte doch für die hochwertigen Zeitungen nicht eine absolut viel zu hohe Zeitungsgebühr angesetzt werden dürfen. Derartige Zeitungen besitzen allerdings eine größere Tragfähigkeit, sie können wohl einen höheren Beförderungs- usw. Preis auf sich nehmen, ohne daß ihre Vertriebs-Fähigkeit eine Gefährdung erleidet. Dieser Umstand allein war jedoch kein berechtigter und angemessener Anlaß, bei Festsetzung der Zeitungsgebühren von einer öfteren Abstufung der Wertverschiedenheit in größeren Zwischenräumen abzusehen. Die Zeitungsgebührcn für hoch wertige Zeitungen hätten bei dem Tarif nach den, Einkaufspreis st Neumann S. 286. st Neumann S. 288 ff.; van der Borght S. 136. st Nenmann S. 290; van der Borght S. 135.