36 Es liegt mithin nahe, auch bei Zeitungen die Beförderungs gebühr vom Gewichte der Zeitungen abhängig zu machen. Tatsächlich beeinflußt das Gewicht der Zeitungen die Leistnugen der Post bei der Abfertigung und Beförderung ganz wesentlich. Die große Gewichtsverschiedenheit verursacht bei jeder Zeitung besondere Arbeit. Das kursweise Verteilen und das Verpacken der verhältnismäßig schweren Zeitungsnummern am Verlags orte, der Transport und die weitere Behandlung in den Bahnpostwagen erfordern eine anstrengende Tätigkeit des Personals. Wegen der Schwere einer relativ geringen Zahl von Zeitungsnummern müssen große Mengen einzelner hand licher Bunde usw. gefertigt werden, damit das Verladen Umladen und Handhaben der Zeitungen auf den Bahnhöfen und in de» Bahnpostwagen möglichst erleichtert wird. Zur Herstellung der vielen Bunde sind zahlreiche Arbeitskräfte, viel Materialien und Geräte nötig. Die Diensträume und vor allem der Fassungsraum und die Tragfähigkeit der Fahr zeuge werden durch die Massen relativ schwerer Zeitungs pakete stark in Anspruch genommen und abgenutzt. Vielfach sind für den Transport der hohen Nettolasten') an Zeitungen besondere Beförderungseiurichtungen zwischen den Postanstalten und den Bahnhöfen sowie in den Eiseubahnzügeu notwendig.st Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, macht sich der Gewichtsfaktor bei der Zeitungsbeförderung durch die Post in einem Maße fühlbar, daß er bei der Preis bemessung für das Beförderungsgeschäft nicht »»berücksichtigt bleiben darf. Es ist deshalb gerechtfertigt, wenn der gemischte Zeitungsgebührentarif unter den Faktoren, die für die Preis bemessung in F>"ge kommen, auch das Gewicht eine Rolle spielen läßt. st Netlolast — Gewicht des Befördcrungsgegenstcmdes, dessen räumliche Fortbewegung der eigentliche Zweck einer Verkehrsleistung ist (van der Borght S. 123). st Wegen des Zeitungsverkehrs war die Post Ende der 1890 er Jahre u. a. genötigt, besondere Beiwagen in manche Züge einzustellen. Auf der Strecke Berlin-Cöln verursachte ein solcher Beiwagen jährlich 120000 M. Kosten. (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. I S. 615 und III. Anl. Bd. Nr. 314 der Drucks. S. 2132.)