52 von kleinen Verlagsorten vorhanden, in denen Blätter mit geringen Auflagen herausgegeben werden?) Die tatsächliche Verbreitung der Zeitungen und Zeit schriften läßt sich nicht zufriedenstellend ermitteln, da cs an einer amtlichen Zeitnngsstatistik mangelt und die privaten Quellen über Zahl und Auflagenhöhe der Blätter unzulänglich sind. Der Inhalt der von den verschiedenen Annoncen expeditionen herausgegebenen Kataloge weicht z. B. in vielem stark von einander ab, auf Vollständigkeit und Genauigkeit kann er im Hinblick auf die Art des Zustandekommens und die Zweckbestimmung der Kataloge keinen Anspruch machen. Ueber die Verbreitung der im Postdebitswege ver triebenen Blätter könnte wohl die Post genaueres statistisches Material liefern. Veröffentlichungen dieser Art erfolgen jedoch nicht. Die Poststatistik gibt nur Aufklärung über den Gesamt- Postzeitungsverkehr und über den Verkehr mit den einzelnen Ländern. Weitergehende Zeitungs-Statistiken gehören an und für sich nicht zu den Aufgaben der Post. Sie dürften außerdem nicht mit Rücksicht auf die Bestimmungen über die Wahrung des Briefgeheimnisses bekannt gegeben werden, da diese Vorschriften sich der Oeffcntlichkeit gegenüber auch auf den Zeituugsverkehr erstrecken?) Vor allem hätte selbst eine ausführlichere Post-Zeitungsstatistik nur in gewisser Beziehung z. B. kleine Lokalblätter und Gratis-Offertenblättec. — Mitte 1912 erschienen z. B. in Aachen 30 (27) Blätter - die in Klammern stehende Zahl bedeutet hier und im folgenden die Zahl der zum Postvertrieb angemeldeten Zeitungen und Zeitschriften — in Bremen 44 (34), in Breslau 153 (114), in Cöln 127 (97), in Chemnitz 31 (21), in Dort mund 33 (27), in Dresden 170 (123), in Halle 97 (62), in Hamburg 212 (183), in Hannover 105 (84), in Karlsruhe 77 (62), in Kiel 21 (15) , in Königsberg (Pr.) 56 (44), in Leipzig 602 (440), in Metz 18 (16) , in München 389 (297), in Nürnberg 103 (60), in Straßburg 68 (40), in Stuttgart 210 (166), in Würzbnrg 41 (29) Blätter. ft Im Jahre 1908 gab es 2159 deutsche Verlagsorte, darunter 19 mit mehr als je 10 Zeitungen und 1307 mit je einer Zeitung (Diez S. 34 f.). 2 ) Da mb ach S. 67 f. - Der Hinweis bei Aschenborn (a. a. O. S. 65), daß die Mitteilung der Gesamtzahl der durch die Post ver triebenen Exemplare der einzelnen Zeitungen nicht unter das Verbot des 8 5 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 falle, bezieht sich nur auf den Verkehr mit den Verlegern jener Zeitungen.