58 a) Tarif nach der Bogenzahl und Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen. Zur Veranschaulichung des Einflusses, den der Uebergang vom Bogenzahltarif zuin Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen ans die Höhe der Zeitungsgebühren und der Zeitungsbezugspreise ausgeübt hat, sind Angaben über Zeitungen, die sich in den Zeitungspreislisten von 1848 und 1850 aufgeführt finden, gegenübergestellt worden. Die An gaben der Listen von 1848 und 1850 wurden deshalb für den Vergleich ausgewählt, weil in der Liste von 1848 zum letzten Mal die „Provisionsgebühren" usw. nach dem Bogen zahltarif erscheinen, während die Liste von 1850 zum ersten Mal nach Verlauf eines Uebergangsjahres, in dem etwa durch die Tarifreform bedingte Aenderungen der Bezugspreise durchgeführt werde» konnten, die entsprechenden Angaben auf Grund des Tarifs nach dem Einkaufspreis der Zeitungen ersehen läßt. Der Vergleich, der sich auf 50 politische Zeitungen erstreckte, ergab folgendes: Die Zcituiigsgebühr hat sich bei: 2% der Zeitungen nicht geändert, 2% „ „ erhöht, 96% „ „ ermäßigt. Die Erhöhung der Gebühr hat nur wenige Prozent — 3% — betragen; dagegen belief sich die Ermäßigung für: 4% der Zeitungen auf 1—25%, 20% „ „ 26-50%, 58% „ „ 51-75%, „ „ mehr als 75%. Der Bezugspreis hat sich bei: 4% der Zeitungen nicht geändert, 4% „ „ erhöht, 92% „ „ ermäßigt.