62 d) Ergebnis des Vergleichs über die Wirkungen der verschiedenen Zeilungsgebührentarise. Bei dem Uebergang vom Bogenzahl-Tarif zum Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen haben die Zeitungs gebühr und der Bezugspreis der Zeitungen zum größten Teil wesentliche Ermäßigungen erfahren. Die Zeitungsgebühr ist bei 96°/o, der Bezugspreis bei 92% der Zeitungen gesunken, und zwar hat die Herabsetzung der Zeitungsgebühr allein bei 72% der Blätter mehr als 50% betragen, während sich die Verbilligung der Bezugspreise vorwiegend — bei 86°/« der Blätter — zwischen 1 bis 50% bewegte. Im Jahre 1848, in dem die Reform des Zeitungs gebührentarifs erfolgte, und in den nächsten Jahren traten wesentliche Neuerungen im Zeitungswesen ein, die für die Zeitungen von großer Bedeutung waren. Besondere Wichtig keit hatte die Aufhebung der Zensur im Frühjahr 1848. Ferner fielen, wenigstens vorübergehend, die Zeitnngskautionen fort?) In der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848ch gewährte der Preußische Staat weitgehende Preßfreiheit. Auf diese Erleichterungen folgten wieder Erschwernisse. Die Kautionen kamen von neuem auf und erfuhren 1850 sogar eine Erhöhung?) Alle diese Neuerungen haben gleichzeitig auf die Gestaltung der Preise für die Zeitungen eingewirkt, selbst schon dann, sobald sie nur geplant waren. Es läßt sich deshalb nicht im einzelnen genau nachweisen, inwiefern auch die im Jahre 1848 erfolgte Neuordnung des Zeitungsgebührentarifs, die an und für sich die Möglichkeit schuf, den Bezug der Zeitungen mit geringeren Kosten als vordem zu vermitteln, auf die Verbilligung der Preise einen Einfluß ausgeübt hat. Ges. über die Presse v. 17. März 1848 (G. S. 1848 S. 69). 2) Ges. v. 6. April 1848 (G. S. 1848 S. 87). 3) G. S. 1848 S. 375. Art. 24. 4 ) Kellen S. 71. Gesetz v. 5. Juni 1850 (G. S. 1850 S. 329). Später folgten noch weitere gesetzliche Bestimmungen über Kautions-, Konzession?- und Stempelwcsen (Ges. v. 12. Mai 1851 — G. S. 1851 S. 273. -, Ges. v. 2. Juni 1852 - G. S. 1852 S. 301 -).