66 Zeitungsgebühr nur bei 6°/« der Blätter mehr als früher beträgt. Es ist dies eine Erscheinung, die nicht anders als indirekt mit der Neuordnung des Zeitungstarifs in Beziehung gebracht werden kann, indem die Reform allein schon ohne jede Rücksicht auf ihre Wirkungen möglicherweise Anlaß zu einer Preissteigerung gegeben hat. Daß die Zeitungsgebühr für die Mehrzahl der Tages- blättcr — 49% — und namentlich der Generalanzeiger — 83% — verteuert worden ist, beruht auf den rationellen Grundsätzen des gemischten Tarifs. Es handelt sich bei beiden Gattungen um die am häufigsten, oft mehrmals am Tage erscheinenden Zeitungen, die der Post am meisten Arbeit verursachen. Wen» die Erhöhung der Zeitungsgebühr ver hältnismäßig häufig vorgekommen ist, so entspricht dies dem bei den Tarif-Reformvorschlägeu aufgestellten Grundsatz: Jede Zeitung zahle nach den Anforderungen, die sie an die Post stellt. 1 ) Bei den Tagesblättern bewegt sich der Aufschlag vorwiegend — bei 39% — zwischen 1 und 50%, bei den Generalanzeigern beträgt er zum großen Teil — bei 54% — mehr als 50%, bei 26% sogar über 100%. Eine bemerkens werte mittelbare Folge der Belastung des öfteren Erscheinens der Zeitungen ist es, daß von den im Jahre 1900 täglich mehrmals herausgegebenen Zeitungen im Jahre 1902 5% in je einer Tagesausgabe weniger erschienen. Die Generalanzeiger waren diejenigen Zeitungen, die sich bei dem Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen hin sichtlich des Postvertriebs am günstigsten standen. Erfahrungs gemäß übt die Höhe der Frachtsätze in gewissem Maße einen Einfluß auf den Umfang des Verkehrs aus. Wie sinkende Warenpreise die Nachfrage mehren können, so vermag der Verkehr innerhalb gewisser Grenzen mit der Verminderung der Frachtsätze zu wachsen?) Dieses Moment machten sich die Generalanzeiger zu nutze. Wegen der reichen Jnserateneinnahmen ') Begriindimg zum Entwurf der Tarifreform von 1899 in den Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 998. 2 ) van der Borght S. HO.