78 wurde, die erwünschten Ueberschüsse zu erzielen. Dies hing von den Ausgaben ab, die der Zeitungsvertrieb verursachte. Seit Ende des 19. Jahrhunderts kommt, wie erwähnt, für die finanzielle Behandlung des Postzeitungsvertriebs mit Rücksicht auf die Förderung der Gesamtinteressen statt des privatwirtschaftlichen Verwaltungsgrundsatzes das Gebühren prinzip in Anwendung. Da es dem Wesen des Gebühren prinzips bei rein lehrmäßiger Betrachtung entspricht, daß die Höhe der durch den Tarif aufzubringenden Einnahmen durch die Summe der Ausgaben bestimmt wird, so wird der jetzt gültige Zeitungsgebührentarif, wenn es allein auf die Deckung der Kosten des Zeitungsvertriebs, nicht auf die des gesamten Post dienstes ankäme, nach oben und unten durch die Selbstkosten des Postzeitungsvertriebs begrenzt. Die Selbstkosten einer Verkehrseinrichtung können nach Grundkosten und Arbeitskosten getrennt werden. Jene setzen sich zusammen aus Anteilen an den Kosten für die Ver zinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie aus Anteilen an den Betriebs- und Verwaltungskosten.Z Zu den Arbeits kosten gehören die Kosten der Arbeitsleistungen, die unmittelbar zur Ausführung der einzelnen Verkehrsleistungen nötig sind. Von den Gesamtkosten einer Verkehrseinrichtung haben die Kosten für Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals in der Regel keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ver kehrsumfang. Sie entstehen auf jeden Fall, gleichgültig, ob eine Verkehrseinrichtung viel, wenig oder gar nicht in Anspruch genommen wird.'st Nur wenn die vorhandenen Einrichtungen zur Bewältigung des Verkehrs nicht mehr ausreichen, wenn sich zu ihrem Ausbau eine Erhöhung des Anlagekapitals nötig macht, wachsen jedesmal mit dem Kapital die Kosten seiner Verzinsung und Tilgung. Die Betriebs- und Verwaltungskosten 3 ) umfassen im wesentlichen die Ausgaben für den eigentlichen Betriebsdienst h van der Borght S. 120, Caucr S. 489. 2 ) van der Borght S. 120. 3 ) Vgl. auch ©mter S. 499 f.