86 Es waren dies Maßnahmen, die nur unter Aufwendung bedeutender Mittel für umfangreiche Personalvermehrungen durchgeführt werden konnten.^ Schließlich ist im Jahre 1906 eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses aller Unterbeamten um 50%*) und durch das Besoldungsgesetz vom 15. Juli 1909») eine Aufbesserung der Dienstbezüge der etatsmäßigen Beamten und Unterbeamten eingetreten. ß) Kosten fite Leistungen neuer Art. Zu den Kosten, die der Postzeitungsvertrieb schon immer verursacht hatte, traten nach der Reform des Zeitungstarifs im Jahre 1899 noch Kosten für umfangreicher gewordene und für gänzlich neue Leistungen hinzu, wie aus nachstehendem hervorgeht. Der gemischte Zeitungstarif ist im Vergleich zu dem vorher gültigen Einkaufspreis-Tarif kompliziert. Die Feststellung der Zeitungsgebühren und die Abrechnung der Post mit den Verlegern macht bis auf Hundertteile von Pfennigen herabgehende mühsame Berechnungen^) und sorgfältige Nachprüfungen nötig. Dadurch ergeben sich für die Post gegen früher umfangreiche Mehrarbeiten und damit erhöhte Kostens) Seit Einführung des gemischten Tarifs muß ferner eine genaue Ermittelung des Jahresgewichts aller von der Post vertriebenen Zeitungen usw. nach Kilogramm und Gramm stattfinden. Die Verlagspostanstalten haben von jeder Zeitungsnummer beim Erscheinen ein vollständiges Pflichtexemplar zu beschaffen und die einzelnen Nummern des Pflichtexemplars nach der Nummernfolge geordnet, wenn es die Uebersichtlichkeit nötig macht, monat- oder vierteljahrweise abgebunden, so lange unter Verschluß aufzubewahren, als sie für die Gewichtsfeststellung nötig sind. Das erfordert umfangreiche Arbeitsleistungen, 1) Allein infolge dieser Maßnahmen mußte das Personal von 1902 bis 1907 mit einem Mehraufwand von 18 Millionen M. bei den Beamten um 26%, bei den Unterbeamten um 20% vermehrt werden (Stenogr. Ber. Bd. 235 S. 7315). 2) Archiv 1912 S. 3. R. G. Bl. 1909 S. 375 ff. 4 ) Schmidt S. 76. ») Stenogr. Ber. Bd. IV 1898/00 S. 2812 und 2807,