— 87 — vielfach auch besondere Gelasse und Räume zur Aufbewahrung der Pflichtexemplare^), ist also mit erheblichen Kosten verknüpft. Wesentlich erhöht worden sind die Kosten des Postzeitungs vertriebs durch das mit Beginn unseres Jahrhunderts neu eingeführte sogenannte „Ueberweisungsverfahren für Verleger- exemplare"^) Dieses Verfahren besteht darin, daß jeder Verleger Abonnements von Beziehern, die er selbst namhaft macht, gegen Bezahlung der Zeituugsgebühr der Post schriftlich anmelden — „überweisen" — kann. Zu der Ueberweisnng werden Listen benutzt, die alle für einen Bezugsort gleichzeitig an zumeldenden Zeitungsexemplare — oft sind dies Dutzende, ja Hunderte — näher bezeichnen. Das Ueberweisungsverfahren hat erhebliche technische Schwierigkeiten, umständliche Buchungen, Berechnungen und Kontrollen, vor allem einen umfangreichen Schriftwechsel für die Post zur Folge. Es verteuert den Postzeitungsvertrieb ungemein.^) Die vorstehenden Erörterungen lassen erkennen, daß die Selbstkosten des Postzeitungsvertriebs infolge von Preissteige rungen, Lohnerhöhungen, Besoldungsaufbesserungen und Hin- 1) „Man hat gesagt, man sollte die Zeitungen sammeln und am Ende des Jahres das Gewicht feststellen. Ja, ich frage Sie: Welche Häuser müßte der Reichstag bewilligen zu bauen, um die Zeitungen unterzubringen!" (Staatssekretär von Podbielski, Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. II S. 1702). „In Fachwerken mit über 2000 Fächern werden hier (im Berliner Postzeitungsamt) die Pflichtexemplare . . . angesammelt" (Archiv 1913 S. 170). 2 ) Resolution des Reichtags: „Dem Verleger einer im Reichs- Postkatalog eingetragenen Zeitung wird gestattet, für die von ihm ge wonnenen Abonnenten selbst die Bestellung aufzugeben" (Stenogr. Ber 1898/00 Bd. IV S. 2876.) 3 ) Stenogr. Ber. Bd. 235 S. 7362. — Da der größte Teil der Blätter, die jetzt „überwiesen" werden, früher als Drucksachen - die höheren Gebühren wie die Postdebitszeitungen unterliegen - versandt wurde, erleidet die Post auch beträchtliche Mindereinnahmen an Druck sachenporto. Ein werktäglich erscheinendes Blatt im Jahresgewicht von 45 kg brachte bei der Versendung als Drucksache jährlich rund 30 M. Porto für ein Exemplar ein. Als der Verleger dazu übergegangen war, das Blatt zu „überweisen" erhielt die Post für ein Exemplar nur die gesetzliche Zcitnngsgebühr in Höhe von 24+90+390=504 Pf. jährlich. Hierzu kamen günstigstenfalls noch 168 Pf. Bestellgeld im Jahr, so daß die Post statt der früheren 30 M. nur 6 M. 72 Pf- jährlich erhielt. Bei einer Auflage von 1360 Exemplaren betrug der Einnahmeausfall 1360 mal 23, 28 — rd. 31660 M. jährlich.