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      <titleStmt>
        <title>Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Karl</forname>
            <surname>Portaszewicz</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1011594110</idno>
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        ﻿
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        ﻿Der Deutsche

Post-Zei'tungsgebührentarif.

Juaugural-Dijfertation

zur

Erlangung der Doktorwürde

der

Philosophischen Fakultät der Königlichen Albertus-Universität
zu Königsberg (Pr.)

verfaßt von

Karl Porlas?ewie?

Vize-Postdirektor in Königsberg (Pr).

Königsberg i. Pr.
1914.
        <pb n="3" />
        ﻿Der Deutsche

Post-Zeitungsgebührentarif.

Jnaugnral-Diffcrtation

zur

Erlangung der Doktorwürde

der

Philosophischen Fakultät der Königlichen Albertus-Universität
zu Königsberg (Pr.)

verfaßt von

Karl Portas?ewie?

Vize-Postdirektor in Königsberg (Pr).

Königsberg i. Pr.
1314.
        <pb n="4" />
        ﻿Gedruckt mit Genehmigung der Philosophischen Fakultät
der Königlichen Albertus-Universität zu Königsberg (Pr.).

■ v	-	..... ..,. ■■ ,rr&gt;

Referent: Herr Professor Dr. jur. et phil. Hesse.
        <pb n="5" />
        ﻿
        <pb n="6" />
        ﻿Inhaltsangabe.

Seit«

Einleitung.	i

a)	Zeitungsverlag und Zeituugsvertrieb der Postmeister 4

b)	Zeitungsvertrieb der Postmeister ......	7

c)	Staatlicher Zeitungsvertrieb durch die Post . .	8

l.	Darstellung der Veitungsgebührentarife.

8 t. Das Entgelt in den drei Entwickelungsstufen
des Postzeitungswesens...........................u

a)	Das Entgelt beim Zeitungsverlag und Zeitungs-

Vertrieb der Postmeister.......................15

b)	Das Entgelt beim Zeitungsvertrieb der Postmeister 16
e) Das Entgelt beim staatlichen Zcitungsvertrieb

durch die Post.................... ...	19

§ 2. Geschichtliche Entwickelung der verschiedenen

Zeitungsgebührentarife.........................20

§ 3. Hauptsächlichste Merkmale der verschiedenen
Zeitungsgebührentarife..........................27

a)	Der Tarif nach der Bogenzahl der Zeitungen 27

b)	Der Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen 29

c)	Der gemischte Tarif........................ . 33

a) Besorgungsgebühr.....................33

ß) Beförderungsgebühr..................  .	34

1)	Erscheinungsziffer...............35

2)	Gcwichtsziffer...................35

II Bedeutung der Deikungsgebührentarife.

A. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Zeitungsgebühren-
tarife.
        <pb n="7" />
        ﻿II

Seite

§ 4. Volkswirtschaftliche Bedeutung des Zeitungs-
wesens ............................................37

a)	Zeitungen.

a)	Tagesblätter...........................38

ß) Mittlere und kleine Presse..............46

y) Generalanzeiger.........................47

b)	Zeitschriften.

a)	Redaktioneller Teil

,,	1) Wissenschaftliche	Zeitschriften	....	48

2) Fachtechnische Blätter . . . . . . '49
i,	3) Unterhaltungsblätter	......	.	50

ß)	Anzeigenteil....................... .. .	.	50

§ 5.	Die Verbreitung der Zeitungen	und	Zeit-
schriften durch die Post	51

8 6.	Der Einslutz der verschiedenen	Zeitungs-

gebiihrentarife aus die Höhe der Zeitungs-
gebühren und der Bezugspreise .	...55

' a)	Tarif nach der Bogenzahl und Tarif nach	dem

Einkaufspreis der Zeitungen...................58

b)	Tarif nach dem Einkaufspreis für Zeitschriften.

die weniger als viermal monatlich erscheinen .	. 59

c)	Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen und

gemischter Tarif............................' .	59

cl) Ergebnis des Vergleichs über die Wirkungen der

verschiedenen Zeitungsgebührentarife..........62

B. Finanzielle Bedeutung der Zeitungsgebührentarife.

8 7.	Das Berwaltungsprinzip........................69

a)	Das reine Regalitüts- und Besteiierungsprinzip . 70

b)	Das Prinzip der reinen Ausgabe . .	. . 71

c)	Das rein privatwirtschaftliche oder gewerbliche

Prinzip........................  .	.	. , \.	.	.	72

d)	Das Gebührenprinzip	. i. .	. . . .	.	.	73

e)	Zusammenfassung . .	...	....	.	75

8 8. Die finanziell matzgebenden Gesichtspunkte für

die Tarisbildung........................ . 76
        <pb n="8" />
        ﻿9

	— III —	Seite
	§ 9, Der finanzielle Ertrag der Tarife . . . .	80
	a) Einnahmen		84
	b) Verkehrsziffer		84
	c) Ausgaben		
&gt; j	a) Kosten für Leistungen früherer Art . . .	85
	ß) Kosten für Leistungen neuer Art . . . .	86
	III. Untersuchung über die Zweckmäßig-	
	kett des gemischten Zeitungsgebühren-	
	tariss.	
	8 10. Ursachen des Defizits		89
	a) Tariftechnische Gesichtspunkte.	
	«) Organische Gliederung des Tarifs . . .	89
	1) Nichtberücksichligung des Schnelligkeits-	
	Moments		89
	2) Nichtberücksichtigung des Entfernungs-	
	Moments		91
	3) Berücksichtigung des Gewichtsfaktors	93
	ß) Höhe der Tarifsätze		97
	b) Betriebstechnische Gesichtspunkte		99
	§ 11. Mittel zur Beseitigung oder Einschränkung	
	des Defizits		101
	Schluß 	  ,	106
V	■
        <pb n="9" />
        ﻿IV —

Literaturverzeichnis.

91, D. A., Allgemeine Dienstanweisung für Post und Tele-
graphie. Abschn. V, 1 (Postordnung usw.), Berlin 1910;
Abschn. V, 2 (Postbetriebsdienst),	Berlin 1904;

Abschn. V, 3 (Zeitungswesen), Berlin 1908.

Archiv, Archiv für Post und Telegraphie. Von 1878 ab.
A s ch e n b o r n, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen
Reichs vom 28. Oktober 1871.	Erläutert von

M. Aschenborn. Berlin 1908.
von Beust, Versuch einer ausführlichen Erklärung des
Post-Regals. Von Joachim Ernst von Beust. Jena.
Bd. I 1747; Bd. II und III 1748.

Bode, Die Anfänge wirtschaftlicher Berichterstattung in der
Presse (Diss.). Von Hermann Bode. Pforzheim 1908.

van der Borght, Das Verkehrswesen. Von Dr. R. van
der Borght. 2. Auflage. Leipzig 1912.

B r u n h u b e r I, Das Deutsche Zeitniigswcsen. Von Dr.
Robert Brunhuber. Leipzig 1908.

Brun hub er II, Das moderne Zeitungsweseu (System der
Zeitungslchre). Von Dr. Robert Brunhuber. Leipzig 1907.

Bücher, Ztg., Das Zeiluugswesen. Von Karl Bücher.
Sonderabdruck aus „Kultur der Gegenwart" I, 1.
Leipzig-Berlin 1912.

Bücher, Vw., Die Entstehung der Volkswirtschaft. Vor-
träge und Versuche von Dr. Karl Bücher. 7. Ausl.
Tübingen 1910.

B. G. Bl., Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes.

C a u e r, Betrieb und Verkehr der Preußischen Staats-
bahnen. Von Wilhelm Cauer. Zweiter Teil. Berlin 1903.
Conrad, Grundriß zum Studium der politischen Oekonomie.
Von Dr. I. Conrad. (I. Teil: Nationalökonomie.
Siebente Ausl., Jena 1910; II. Teil: Volkswirtschafts-
        <pb n="10" />
        ﻿V

Politik. Sechste Auflage. Jena 1912; III. Teil: Finauz-
wissenschaft. Fünfte Auslage. Jena 1909; IV. Teil:
Statistik I. Dritte Auflage. Jena 1910).

Crole, Geschichte der deutschen Post von ihren Anfangen
bis zur Gegenwart. Bon B. E. Crole. Eisenach 1889.
D a m b a ch, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen
Reichs vom 28. Oktober 1871. Erläutert von
Dr. Otto Dambach. Herausgegeben von Dr. Ernst
von Grimm. Berlin 1901.

Denkschrift C ö l n, Denkschrift zur Eröffnung des Reichs-
Postgebäudes an den Dominikanern in Cöln (Rhein).
Cöln 1893.

Deutsche Vierteljahrs-Schrift, I. Heft. 1840.
Stuttgart und Tübingen.

Diez, Das Zeituugswesen. Von Dr. Hermann Diez.
Leipzig 1910.

von Eheberg, Fiuanzwissenschaft. Von Karl Theodor
von Eheberg. Zehnte Auflage. Leipzig 1909.

Elster, Artikel „Zeitungen" von Alexander Elster im
„Wörterbuch der Volkswirtschaft", herausgegeben von
Dr. Ludwig Elster. Dritte Auflage, II. Band, S. 1432 ff.
Jena 1911.

d' Ester, Das Zeitnngsweseu in Westfalen von den ersten
Anfängen bis zum Jahre 1813. Von Dr. Carl d'Ester.
Münster 1907.

Faulhaber, Geschichte des Postweseus in Frankfurt
am Main. Von Bernhard Faulhaber. Frankfurt
(Main) 1883.

G a t t e r m a u u,	Materialien zum deutschen Postrecht.

Leipzig 1906.

Gesetz 1852, Berlin, Gesetz über das Preußische Post-
wesen vom 5. Juni 1852. Berlin 1861.

Gesetz 1852, Kreuznach, Das Gesetz über das Post-
wesen vom 5. Juni 1852, erläutert durch die Motive
        <pb n="11" />
        ﻿VI

zum Negierungs-Entwurfe, die Kommissionsberichte
beider Kammern und die Kammer-Verhandlungen.
Kreuznach 1853.

Grebe, Das ausschließliche Zeitungsbeförderungsrecht der
deutschen Post. Von Dr. Karl Grebe. Leipzig 1911.

G. S., Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten.

H e i d e ck e r, Der Telegraphentarif für den inneren Verkehr
int Reichsteleqraphenaebiet. Von Dr. Hugo Heidecker.
Wilhelmshaven 1910.

Hüttner 1847, Beiträge zur Kenntnis des deutschen Post-
wesens. Heft I—VIII. Herausgegeben von G. F. Hüttner.
Leipzig 1847.

Hüttner 1848 und 1850, Beiträge zur Kenntnis des
Postwesens. Herausgegeben von G. F. Hüttner.
Leipzig 1848, 1850.

Hüttner 1849, Die Postverfassung des Königreichs
Sachsen. Von G. F. Hüttner. Leipzig 1849.

I u b il.-B eil., Jubiläumsbeilage zur „Leipziger Zeitung"
vom 31. Dezember 1909.

Kellen, Das Zeitungswesen. Von Tony Kellen. Kempten
und München 1908.

Kirchhofs, Zur ältesten Geschichte des Leipziger Zeitungs-
wesens. Von Albrecht Kirchhofs. Im Archiv für
Geschichte des Deutschen Buchhandels. Band VIII,
S. 49 ff. Leipzig 1883.

Köhler, Die Reichs-Post- und Telegraphentarife in ihren
rechtlichen Formen. Von Dr. Raimund Köhler.
Berlin 1907.

K o o tz, Zur Statistik der deutsche» Zeitschriften. Von
Robert Kootz. In der „Zeitschrift für die gesamte
Staatswissenschaft", herausgegeben von Dr. K. Bücher,
64. Jahrgang, S. 526 ff. Tübingen 1908.

Ko sch ade, Aus der deutschen Zeitungswelt. Aufgestellt
von P. Koschade - Kayna. Im 16. Jahrbuch des
        <pb n="12" />
        ﻿VII

Evangelisch-Sozialen Preßverbandes für die Prov.
Sachsen, S. 160 ff. Halle (Saale) 1911.

Ladwig, Denkschrift zur Eröffnung des neuen Reichspost-
Gebäudes in Lippstadt. Von H. Ladwig. Lippstadt 1905.

Löbl, Kultur und Presse. Von Dr. Emil Löbl. Leipzig 1903.

Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden. Von
K. Löffler. Heidelberg 1910.

Löper, Die Zeitungen und die Post. Von C. Löper in
Markirch. Im Archiv für Post und Telegraphie 1876,
S. 391 ff.

M a t t h i a s , Dar st., Darstellung des Postwescns in den
Königlich Preußischen Staaten. Von Wilhelm Heinr.
Matthias. Berlin 1812.

Matthias, Reg., Ueber Posten und Post-Regale. Von
Wilhelm Heinr. Matthias. Berlin, Posen, Bromberg 1832.

Munzing er, Die Entwickelung des Jnseratenwesens in
den deutschen Zeitungen (Diss.). Von Ludwig Mun-
zinger. Heidelberg 1901.

Neukamp I, Artikel „Zeitungen, Zeitungswesen, Zeitungs-
anzeigen" von Nenkamp im „Handwörterbuch der
Staatswissenschasten", herausgegeben von Dr. Conrad,
Dr. Lexis, Dr. Elster, Dr. Loening.	VI. Band,

S. 805 ff. Jena 1894.

Neukamp II, Artikel „Zeitungen" von Neukamp im
„Wörterbuch der Volkswirtschaft", herausgegeben von
Dr. Ludwig Elster. Zweite Auflage, II. Band,
S. 1371 ff. Jena 1907.

Neumann, Artikel „Die Gestaltung des Preises" von
Neumann im „Handbuch der Politischen Oekonomie"
von Dr. G. von Schönberg. Vierte Auslage, l. Band,
S. 253 ff. Tübingen 1896.

Obst, Gesetze, Reglements und Verorvnnngen betreffend das
Post- und Telegraphenwesen. Von L. Obst. Berlin 1872.
        <pb n="13" />
        ﻿Opel, Die Anfänge der deutschen Zeitungspresse 1609—1650.
Von Julius Otto Opel. Im Archiv für Geschichte des
Deutschen Buchhandels, Band III. Leipzig 1879.

von Philippovich, Grundriß der Politischen Oekouomie.
Erster Band. Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Von
Dr. Engen von Philippovich. Neunte Auflage.
Tübingen 1911.

Poppe, Die finanziellen Beziehungen zwischen Post und
Eisenbahnen in Deutschland mit vergleichender Heran-
ziehung der Verhältnisse im Ausland. Von Dr.
Fritz Poppe Berlin 1911.

P. O. (Postordnung). a) Sr. Königl. Majestät in Preußen re.
Nene Post-Ordnung vom 10 August 1712 Cölln
an der Spree 1712; b) Ihrer Königl. Mas. in Polen
und Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen re. Post-
Ordnung vom 27, Juli 1713. Dresden 1713;
c) Erneuerte und erweiterte allgemeine Post-Ordnung
für sämtliche Königliche Provinzen. De Dato Berlin,
den 26. November 1782; d) Postordnung vom
20. März 1900 (Zentralbl. f. d. D. R. 1900, S. 53 ff.).

Poststatistik, Statistiken der deutschen Reichs-Post- und
Telegraphenverwaltung.

Postzeitnngspreisliste, Preiscourante und Preis-
listen der durch die Post beziehbaren Zeitungen usw.
für 1848, 1850, 1867, 1870, 1900, 1902, 1912 und
1913.

P r o t o c o l l e der in Dresden versainmelt gewesenen deutschen
Postkvnferenz 1847.

P r u tz, Geschichte des deutschen Journalismus. Von
R. E. Prutz. I. Teil. Hannover 1845.

Quetsch I, Die Entwickelung des Zeitungswesens seit der
Mitte des 15. bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts.
Von Franz H. Quetsch. Mainz 1901.

Quetsch II, Geschichte des Verkehrswesens am Mittelrhein.
Von Franz H. Quetsch. Freiburg (Br.) 1891.
        <pb n="14" />
        ﻿IX

R. G. B l., Reichs-Gesetzblatt.

Roth, Das Zeitungswesen in Deutschland von 1848 bis
zur Gegenwart. Bon Dr. Paul Roth. Halle (Saale) 1912.

Salomon, Geschichte des Deutschen Zeitungsweseus von
den ersten Anfängen bis zur Wiederaufrichtung des
Deutschen Reiches. Von Ludwig Salomon. Zweite
Auflage. Oldenburg und Leipzig 1906.

Sax, Artikel „Transport- und Kommunikationswesen" von
Sax im „Handbuch der Politischen Oekonomie" von
Dr. G. von Schönberg.	Vierte Auflage, I. Band,

S. 551 ff. Tübingen 1896.

Schacht, Statistische Untersuchung über die Presse Deutsch-
lands. Von Hjalmar Schacht. In „Jahrbücher für
Nationalökonomie und Statistik", gegründet von
Br. Hildebrand, herausgegeben von Dr. Conrad,
III. Folge, 15. Band, S. 503 ff. Jena 1898.

Schaefer, Geschichte des Sächsischen Pvstwesens vom
Ursprung bis zum Uebergauge in die Verwaltung des
Norddeutschen Bundes.	Von	Gustav Schaefer.

Dresden 1879.

Schmidt, Die Tarife der deutschen Reichs-Post- und Tele-
graphenverwaltung. Von Dr. Artur Schmidt. Im
Finanzarchiv, Zeitschrift für das gesamte Finanzwesen,
herausgegeben von Dr. G. Schanz. Stuttgart und
Berlin. Bd. XXII 1905, S. 565 ff.; Bd. XXIII
1906, S. 64 ff.

Schmöld er, Das Jnseratenweseu ein Staatsiustitut. Von
R. Schmölder. Leipzig und Cöln 1879.

von S ch ö n b e r g, G. von Schönberg, Handbuch der Po-
litischen Oekonomie, III, 1. Finanzwissenschaft und
Verwaltungslehre. Tübingen 1897.

Schölten, Der Handelsteil der deutschen Zeitungen ini
19. Jahrhundert (Diss.). Von Bernhard Schölten.
Ibbenbüren 1910.
        <pb n="15" />
        ﻿X

Sieblist, Die Post im Auslande. Berlin 1909.

Staatsarchiv, Das Staatsarchiv. Sammlung der offi-
ciellen Acteustücke zur Geschichte der Gegenwart.
Herausgegeben von Ludwig Carl Aegidi und Alfred
Klauhold. Hamburg, Leipzig. Jahrgänge 1864, 1865
und 1867.

Steinhaufen, Geschichte des deutschen Briefes. Zur
Culturgeschichte des deutschen Volkes. Von Dr.
Georg Steinhaufen. Berlin, I. Teil 1889, II. Teil 1891.

Stenogr. Ber., Stenographische Berichte über die Ver-
handlungen des Deutschen usw. Reichstages.

Stephan, Geschichte der Preußischen Post von ihrem Ur-
sprünge bis auf die Gegenwart. Von H. Stephan.
Berlin 1859.

Stieda, Die Anfänge der periodischen Presse in Mecklen-
burg. Von Dr. Wilhelm Stieda in Rostock. Im
Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels.
Herausgegeben von der Historischen Commission des
Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Bd. XIX,
S. 60 ff. Leipzig 1897.

Stiele r, ZeitungsLust und Nutz oder: derer so genannten
Novellen oder Zeitungen Wirckende Ergetzlichkeit,
Anmuth, Nothwendigkeit und Frommen; Auch was bey
deren Lesung zu Lernen, zu Beobachten und zu Be-
deucken sey. Entworffeu von dem Spaten. Hamburg 1697.

S t o k l o s s a, Der Inhalt der Zeitung. Eine statistische
Untersuchung von Paul Stoklossa. In der „Zeitschrift
für die gesamte Staatswissenschaft", herausgegeben
von Dr. K. Bücher, 66. Jahrgang, S. 555 ff.
Tübingen 1910.

Ullrich, Die Finanzen der Reichs-Post- und Telegraphen-
verwaltung (Die Postfinanzen). Von Dr. Paul Ullrich.
Stettin 1909.
        <pb n="16" />
        ﻿XI

Veredarius, Das Buch von der Weltpost, Entwickelung und
Wirken der Post und Telegraphie im Weltverkehr.
Von Veredarius. Dritte Auflage. Berlin 1894.
Weit Hase, Geschichte des Weltpostvereins (Diss.). Von
Hugo Weithase. Straßburg 1893.

Witkowski, Geschichte des Literarischen Lebens in Leipzig.

Von Georg Witkowski. Leipzig und Berlin 1909.
von Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung. Vvn
C. D. von Witzleben. Leipzig 1860.

Wrede, Handbuch der Journalistik. Von Dr. Richard Wrede.
Berlin 1902.

Wuttke, Die deutschen Zeitschriften und die Entstehung der
öffentlichen Meinung. Von Heinrich Wuttke. Leipzig 1875.
Z. Bl. f. d. D. R., Zentralblatt für das Deutsche Reich.

1||cc®oq|||
        <pb n="17" />
        ﻿Einleitung.

Die Menschen haben das Bedürfnis, einander Mitteilungen
zu machen. Auf niederer Kulturstufe genügte diesem Bedürf-
nisse der mündliche Verkehr. Später ermöglichte es die Schrift,
Gedanken unv Wahrnehmungen festzuhalten und beweglich zu
machen st) es entstand u. a. der Bricfvcrkehr. Er diente an-
fangs nur persönlichen Bedürfnissen des Brief-Absenders und
Empfängers. Je mehr sich jedoch Kultur, öffentliches Leben
und Handel entwickelten, nm so fühlbarer machte sich das
Verlangen, den Briefwechsel auch zur Mitteilung allgemein
interessierender Dinge zu benutze«. Hierzu wurden der eigent-
liche Brief selbst, ein besonderer Teil davon oder eine Beilage
verwendet. Für derartige allgemeine Einzelnachrichten über
Zeitereignisse hatte man verschiedene Benennungen. Meist
hießen sie „Zeitungen"?) Die Bezeichnung „Zeitungen" ist
daun als technische Benennung auf die Zusammenstellungen
von Nachrichten über Zeitereignisse allgemeinen Interesses
übergegangen, die regelmäßig einem unbegrenzten Publikum
zugänglich gemacht wurden?)

st von Beust I S. 47: Die Menschen haben sich „nach Erfindung
des unschätzbaren Kleinods der Schreiberey schrifftlich mit einander um-
zugehen bemühet".

st Stieler S. 40: „Das Wort : Zeitungen : kommt von der Zeit,
darinnen man lebet, her, und kan beschrieben werden, daß sie Benach-
richtigungen seyn, von denen Händeln, welche zu unsern gegenwärtige
Zeit in der Welt vorgehen". Aehnlich von Beust III S. 592: „In
besondere Verstand . . . nennen wir die aufgezeichneten kurtzen Nach-
richten, von denen allernenesten merckwürdigen Begebenheiten in aller
Welt, Zeitungen."

st Bücher, Ztg. S. 513.-Eine allgemein zutreffende Erklärung
für „Zeitung" ist schwer. „Wenn man aber zehn verschiedenen Personen
die Frage vorlegt, was eine Zeitung sei, so wird man vielleicht zehn
verschiedene Antworten erhalten" (Bücher, Vw. S. 222). Definitionen
usw. bei: Brunhnber II S. 15: Bücher, Ztg. S. 513; Elster S. 1433;
Löbl S. 21; Munzinger S. 6; Neukamp I S. 805, II 1373 f.;
Quetsch I S. 5; Schacht S. 507.
        <pb n="18" />
        ﻿2

Anfangs ähnelten die Zeitungen den Briefen, aus denen
sie hervorgegangen waren,') da die Herstellung handschriftlich
erfolgte?) Auch später wurden sie selbst dann noch hand-
schriftlich angefertigt, als das zunehmende Interesse weiterer
Kreise an einem allgemeinen Nachrichtenverkehr eine Verviel-
fältigung der Zeitungen notwendig machte. Ende des 15.
Jahrhunderts gab es schon Personen, die handwerksmäßig
Zeitungen schrieben?) Sie sammelten an den Hauptknoten-
punkten des Verkehrs Nachrichten über Zeitereignisse, stellten
sie zusammen und versandten sie gegen vorher fest vereinbarten
Jahreslohn an einen bestimmten Kundenkreis. Diesen bildeten
namentlich Fürsten, hochstehende und reiche Personen und
Großkauflente, die sich einen derartigen, verhältnismäßig
kostspieligen Nachrichtendienst leisten konnten.

Neben den regelmäßig erscheinenden geschriebenen Zeitungen
wurden bei besonderen Anlässen Flugblätter veröffentlicht, ff
deren Absatz nicht an einen bestimmten Kundenkreis, sondern
an die große Masse auf Märkten und Messen stattfand. * * * 4 5)

&gt;) Stieler S. 17: „Inzwischen ist nicht zu leugnen, daß die
Zeitungen ihren Ursprung und Fortsetzung dem Briefwechsel mehren-
theils zu danken haben. Gestalt dann heut zu tage alles, was man
von Wellhändeln in Erfahrung bringet, einzig und allein von den Briefen
herkommt." — Aehnlich von Benst III S. 595: „Die Zeitungen haben
ihren Ursprung und Fortsetzung demBrief-Wechsel mehrentheils zu dancken."
— A. a. O. III S. 9: „Mit der Corresspondentz sind die Zeitungen,
als eine besondere Art derselben, verbunden."

si Noch heute gibt es Zeitungen im weiteren Sinne, die ganz
oder teilweise geschrieben und auf chemischem oder mechanischem Wege
vervielfältigt werden (Korrespondenzen, Wetternachrichten, Stenographische
Blätter).

s) Mit dem Abschreiben von Zeitungen befaßten sich in Leipzig
auch arme Studenten. „Darneben mag es bey dem Abschreiben der
Zeitungen, darvon etliche arme Studenten sich bißhero zu nehren gepflogen,
auch hinfüro verbleiben". (Ans dem Reskript d. Dresdener Ober-
Konsistoriums v. 9. Dezember 1033 an Rat und Universität Leipzig).
Vgl. Kirchhoff S. 53 u. Witkowski S. 159.

4) Stieler S. 106 f.: „Gleichwol ist es keinem Novellen-Verkänffer
gewehret, wann ihm eine ausführliche Relaiion von einem gehaltenen
Treffen, einer Bestürm- und Eroberung ... zu Handen kommen, so in
denen ordentlichen Zeitungen keinen Raum haben, es apart drucken
zu lassen."

5) Archiv 1884 S. 727 f. Art.: „Der Zeitungskrämer des 17.
Jahrhunderts".
        <pb n="19" />
        ﻿Für diese Warenproduktion reichte allerdings die handschrift-
liche Anfertigung der Mitteilungen nicht mehr ans. Das
unvollkommene Produktionsverfahren wurde deshalb durch ein
vollkommeneres ersetzt, x) das in der Verwendung der bereits
seit Bkitte des 15. Jahrhunderts bekannten Buchdruckerkunst
bestand. Als dann das Interesse und Verständnis für fort-
laufende und allgemeine Berichterstattung die Nachfrage nach
Zeitungen steigerte, bedienten sich die Herausgeber von Zeitungen
zur Vervielfältigung ihrer Erzeugnisses immer niehr der Buch-
druckerkunst; gleichwohl bestanden die geschriebenen Zeitungen
daneben noch lange hindurch fort.

Außer der Buchdruckerknnst war für die Entwickelung
des Zeitungswesens in Deutschland etwa vom 16. Jahrhundert
ab die Vervollkommnung der Verkehrseinrichtungen von
besonderer Bedeutung?) Das Botenwesen der Städte, Klöster,
Fürsten usw. wurde durch die staatlichen Posten verdrängt. Ihr
regelmäßiger Gang erleichterte das Sammeln und Verbreiten
von Nachrichten. Damit verdichteten sich in Deutschland die
Beziehungen zwischen Post und Zeitungswesen, die schließlich
dazu führten, daß sich die Post selbst mit der Herstellung und
dem Vertrieb von Zeitungen befaßte?) Es taten dies anfangs

st Bücher, Das Gesetz der Massenproduktion. Zeitschrift f. d.
ges. Staatswissenschaft 1910, S. 441.

2)	von Beust, III S. 595 f.: „Endlich, da durch die Druckereyen
die Schriffteu sehr leicht und bequem in unendlich vieler Leute Augen
und Hände kommen können, hat inan, nach deren Erfindung, nicht er-
mangelt, auch diesen nützlichen Theil der menschlichen Erkenntniß zu
erheben, . . . und selbige immermehr bekannt gemacht".

3)	„Die Druckerpresse und das Postwesen hatten miteinander zu
Gevatter stehen müssen, ehe das Kindlein die ächte Zeitnngstanfe erhielt",
(,,DaS deutsche Zeitungswesen" in der „Deutschen Vierteljahrs-Schrift"
1840 S. 4 f.). Aehnlich bei Rübsam, Zur Geschichte deS ZeitungsWesens
am Anfange des 19. Jahrhunderts, Archiv 1900 S. 212: Es ist „das
Posthaus so recht eigentlich die Gebnrts- und Miegenstätte der modernen
Tagesblätter gewesen".

st Hierauf gründet sich schon frühzeitig die Auffassung, daß der
Ursprung der Zeitungen im wesentlichen der Post zu verdanken sei.
„Vor allen andern aber kommet der Zeitungen Ursprung aus den Post-
hensern her; und eben darum sind auch zugleich die Keyserl. Postmeister
mit so vielen stattlichen Freyheiten und Gerechtigkeiten begäbet, daß von
ihnen der Lauf der Welt entlehnet, und, gleich als aus einem Zeughanse
durchgehender Erfarnng genommen werden kan, was hier und dar ergehet".
        <pb n="20" />
        ﻿4

namentlich die Leiter der größeren Postämter, die Postmeisters)
die deshalb vielfach als „Zeitungsschreiber" bezeichnet wurden?)
Später beschränkten die Postmeister ihre Tätigkeit im Zeitnngs-
wesen ans die Vermittelung des Zeitungsbezugs, die sie als
Nebenberuf ausübten, und schließlich ging auch diese Ver-
mittelung als staatliche Einrichtung ans die Post selbst über.
Sonach lassen sich drei Entwickelungsstufen im deutschen
Postzeitungswesen unterscheiden, die zwar zeitlich nicht scharf
von einander abgegrenzt werden können, weil llebergäuge von
eiuer zur andern stattfanden, die aber bestimmte Erscheinungen
als typisch aufweisen. Es sind dies:

u) Zeitungsverlag und Zeitungsvertrieb der Postmeister,

b)	Zeitungsvertrieb der Postmeister,

c)	staatlicher Zeitungsvertrieb durch die Post.

a)	Zeitungsverlag und Zeitungsvertrieb
der Postmeister.

Die Postmeister tauschten vielfach unter Benutzung der
dienstlichen Beförderungsgelegenheiteu miteinander Nachrichten
von allgemeinem Interesse aus. Sie stellten solche Nachrichten
in einem „Zeitnngsbrief" zusammen und packten diesen den
Felleisen oder Briefbeuteln bei, die sie nach anderen Stationen
abzusenden hatten. Allmählich wurde es üblich, jedem regel-
mäßige» Versande einen Zeitungsbrief beizufügen. Damit
erhielten die Zeitungsbriefe das für eine Zeitung besonders
wichtige Merkmal der Regelmäßigkeit. Als weiteres Charak-
teristikum ergab sich die Unabhängigkeit vom Persönlichen,
die Bestimmung für die Allgemeinheit. Die Postmeister

(Stieler ©. 23 f.) — Aehnlich von Beust, IIIS. 595. — Ferner Stieler
S. 25: „Und scheinet dieses Postwerck Wohl der wahre und cigendliche
Anfang die Zeitungen zu seyn". - Diese Ansichten sind irrig. Neben
den Postmeistern haben sich schon frühzeitig Buchdrucker und andere
Personen mit der Herausgabe von Zeitungen befaßt lArch. 1889 S. 623ff'
Opel S. 45 ff.; Salomon I S. 53 ff.; Stieda S. 65).

1)	Ueber die Postmeister vgl.: von Beust II S. 1061 ff.; P. O.
1712 Kap. I; P. O. 1713 S. 6; P. O. 1782 erster Abschn.; Matthias,
Darst. Bd. I S. 56 Anm.

2)	Z. B. bei Stieler S. 54, 55, 61, 62, 64, 70 u. 99.
        <pb n="21" />
        ﻿

5

, gestatteten nämlich anderen Personen das Lesen der angekommenen
Zeitungsbriefe. Sie fertigten auch, soweit sie es für angebracht
hielten/) auszugsweise Zusammenstellungen ans dem Inhalt
der Zeitungsbriefe, vervielfältigten die Zusammenstellungen
und überließen sie aus Gefälligkeit oder gegen Entgelt dem
Publikum. Manche Postmeister gaben sich jedoch mit dem
Zeitungsdienst überhaupt nicht ab.2)

Die Postmeister hatten anderen Zeitungsherausgebern
gegenüber den Borteil, daß sie die Posttransporteinrichtungen
kostenlos zur Beförderung der Zeitungen benutzen, also das
damals verhältnismäßig recht hohe Porto sparen und deshalb
die Zeitungen zu einem relativ billigen Preise liefern konnten.
So verschafften sie sich leicht einen größeren Bezieherkceis
und eine reichliche Einnahme an Abonnementsgeldcrn, auf
der früher, als es das einträgliche Jnseratenwescn noch nicht
gab, die Existenzmöglichkeit jeder Zeitung beruhte. Nach und
nach gestaltete sich das Zeitungswesen für die Postmeister immer
gewinnbringender. Es war daher kein Wunder, tvenn diese
schließlich darauf ausgingen, den Wettbewerb privater Zeitungs-
Unternehmer nach Kräften zu verhindern, womöglich überhaupt
unmöglich zu machen. Diese Bestrebungen gipfelte» sogar in
Versuchen, ein postamtliches Monopol für das Herausgeben
von Zeitungen zu begründen?) Unterstützt wurden die Post-

/ Stielcr S. 94: „Die Postmeister, ob sie schon viel geschrieben
und gedruckte Zeitungen bekommen, kaum den vierten Theil davon
drucken lassen". - S. 70: „und wird manche gute Benachrichtigung
von den Postmeistern ausgelassen, wenn sie weder klinget noch klappet".
— S. 58: „Daneben hat auch ein Postmeister ... sich vorzusehen,
daß er nichts verfängsliches ... in seine Zeitungen bringe".-S. 94:
„Ein Postmeister behüt und furchtsam sey, weitaußsehend Sachen in
öffentlichen Druck zu bringen". — S. 97: „Was kluge Postmeister
seyn, . . - trauen nicht leichtlich einer Relation".

2)	Stieler S. J 01 : „Jedoch haben . . . nicht alle Postmeister mit
Zeitungen zu schaffen, sondern überlassen diß Handwerk, als ihnen zu
gering und verschmähelich, niedern Personen".

s) In einer Intervention des Kurfürsten von Mainz voni Jahre
1617 zu Gunsten des Postmeisters von den Birghden beim Frankfurter
Senat heißt es: „Wann wir uns denn berichten lassen, daß die gemeinen
„	Avisen und Zeitungen jederzeit bey den Posten gewesen" (Archiv 1876

S. 302). - Vgl. auch: Kirchhoff S. 53; Opel S. 2; Prutz S. 207;
Quetsch II S. 220; von Witzleben S. 10; Witkowski S. 161 u. 224. —
        <pb n="22" />
        ﻿6

meister in ihren Monopolansprüchen durch politische Interessen
der Landesherren. War es doch für die Fürsten leichter, die
Verbreitung unbequemer Nachrichten zu verhindern, wenn die
Zeitungen von den in einem Abhängigkeitsverhältnis zum
Staat stehenden Postbeamten herausgegeben wurden. *)
Unumstrittene Anerkennung haben jedoch die Mouopolansprüche
der Postmeister auf das Herausgeben von Zeitungen niemals
gefunden?) Schließlich erledigte sich die Streitfrage von
selbst. Die Verlegertätigkeit der Postmeister wurde im 18.
Jahrhundert, je mehr Konkurrenz-Unternehmungen entstanden
und je mehr eigentliche Postdienstgeschäfte zu erfüllen waren,
immer unbedeutender; sie hörte endlich ganz anf.ch

Stieler S. I I f: „Das Zeitungs-Recht zur Kayierl . . . Hoheit gehöret,
so wol als das Müntzschlagen". A. a. O. S. 364 : Das Zeitungs-Recht
„gleich der Post-Gerechtigkeit unter die Regalien gehöret".

i)	Archiv 1886 S. 783: „Ein Postvorsteher, zu dessen Amt es
gehört, Neuigkeiten drucken zu lassen, darf zum Vorteile seines dürften
gewisse ungünstige und verderbliche Nachrichten in seinen Veröffentlichungen
verschweigen und unterdrücken" (nach: Hörnigk, De Regal! Postarum
Jure, Frankfurt 1663). - Stieler S. 58: „Ein Post-Meister zu bedenken
hat. . ; Wer sein Herr und Obrigkeit sey". — A. a. O. S. 63: Was
die Obrigkeit aufzunehmen befiehlt, „so gebüret dem Post-Meister, als
Unterthan, zu gehorchen", von Beust III S. 641: „Ein Herr, der für
seiner Lande Bestes sorget, muß auch auf die in seinem Lande heraus-
kommende Zeitungen acht haben, damit in selbigen nichts seiner Herr-
schafft nachtheiliges enthalten sey".

y Opel S. 32 f., 86 f. u. 17g.

3)	Die Beteiligung der Postmeister und anderer Postbeamten an
der Entstehung der Tagespresse war bis in dar 18. Jahrhundert sehr
rege. Erwähnenswert sind: „F ra n k f u r t e r O b e r-P o st a m t s-Z e i tu n g ",
vom Postmeister von den Birghden 1617 begründet. (Faulhaber
S. 62ff., Opel S. 75, Prutz S. 206ff., Quetsch IS. 38 u. II S. 219f.);
&gt;.Leipziger Zeitun g", seit 1672 in der Verwaltung des Leipziger
Postmeisters (Jubil. Beil. S. 1, Salomon I. S. 77, Witkowski S.226f.,
von Witzleben S. 18); Erfurter „AdVisen", vom Postmeister Breiten-
bach um 1640 begründet (Archiv 1895 S. 629f); „Lippstadter
Zeitun g", vom Postmeister Pöppelmann 1710 begründet (Ester S. 40,
Ladwig S. 15); Cölner „K a y s e r l. Reichs-Ober-Post-Amts-
Z e i t u n g", 1763 begründet (Denkschrift Cöln S. 54, Salomon I S.15I);
Hamburger „Post-Zeitung", vom Postmeister Kleinhans um 1630
begründet (Opel S. 180, Salomon I S. 68, Stieda S. 66).
        <pb n="23" />
        ﻿7

b)	Zeitungsvertrieb der Postmeister.

Die Postmeister befaßten sich, als sie selbst keine Zeitungen
mehr Herausgaben, lediglich noch mit dem Vertrieb der Zeitungen.
Dieser erstreckte sich anfangs nur auf die Beförderung der
von den Zeitnngsbeziehern unmittelbar bei den Verlegern
gegen Bezahlung bestellten Zeitungen, die in Briefform und
unter Berechnung des Briefportos versandt wurden. Später
nahmen die Postmeister Bestellungen auf Zeitungen und
gleichzeitig das Bezugsgeld entgegen, führten die Bestellungen,
die Beförderung und die Aushändigung der Zeitungen an
die Bezieher	aus	und rechneten	mit	den Verlegern	ab.

Wann dieses	Verfahren begonnen	hat,	steht nicht fest.	In

Brandenburg	war	es vermutlich schon	im 17. Jahrhundert

üblich Der Zeitungsbezug durch Vermittelung der Postmeister
erwies sich so vorteilhaft und so bequem, daß er den uumittel-
öaren Bezug	der	Zeitungen von	den	Verlegern und	die

Lieferung durch Buchhändler und Kommissionäre gegen Ende
des 18. Jahrhunderts vollständig brach legte. Die Postmeister
besaßen um diese Zeit ein tatsächliches, wenn auch rechtlich
nicht gewährleistetes Monopol für den Zeitungsvertrieb, das
sie auf jede Weise zu wahren sich bemühten. Allen Versuchen
von Privatpersonen, Zeitungen zu vertreiben, traten sie entschieden
entgegen, indem sie ihr vermeintliches Vorrecht durch Berufung
auf die Vorschriften der Postordnungen gründeten. Trotzdem
in diesen hinsichtlich des Zeitungsvertriebs die Beziehungen
zum Publikum gar nicht geregelt waren, billigte die Post die
Auffassung der Postmeister. Maßgebend war für sie dabei
der Umstand, daß die Postmeister durch privaten Wettbewerb
beim Zeitnngsvertrieb in ihren Einkünften geschmälert worden
wären, und daß die Staatskasse dafür Entschädigungen oder
Besoldungsaufbesserungen hätte gewähren müssen.

Da die Vermittelung des Zeitungsbezugs den Postmeistern
als privates Gewerbe überlassen war, entbehrte sie der Ein-
heitlichkeit; es führte jeder Postmeister die Zeitungsbesorgnng
ganz nach seinem Belieben ans. Diese Ungleichmäßigkeit
wurde mit der Zeit für das Publikum lästig und für die
        <pb n="24" />
        ﻿8 —









Entwickelung des literarischen Lebens hinderlich. Je mehr
der Zeitungsbezug zunahm, um so mehr machten sich die
Nachteile der ungleichmäßigen Behandlung fühlbar. Infolge-
dessen sah sich der Staat schließlich zu Anfang des 19. Jahr-
hunderts veranlaßt, Abhilfe zu schaffen. Er beseitigte den
privaten Zeitnngsvertrieb der Postmeister und übertrug die
Zeitungsbesorguug als amtliches Geschäft der Post.

c)	Staatlicher Zeitungsvertrieb durch die Post.

Die Grundlage für die Umgestaltung der Zeitungs-
besorgnng aus einem Gewerbebetriebe der Postmeister in einen
Staatsbetrieb schuf das „Regulativ über die künftige Ver-
waltung des Zeitungs-Wesens" vom 15. Dezember 18214)
Zunächst wurde nur den Berliner Postbeamten unter-
sagt, sich ferner nebenbei mit dem Zeitungsvertrieb zu be-
fassen. Dafür ging dieser auf das neu errichtete, dem General-
Postamt unmittelbar untergeordnete „Königliche Zeitungs-
Comtoir" über.ff Außerhalb Berlins durften sich die Post-
meister bis Ende 1824 noch privatim mit der Zeitungs-
besorgung befassen, nur hatten sie, sobald sie dabei einen
Bruttoertrag von mehr als 100 Talern jährlich erzielten,
eine degressive Progrcssivsteuerff an den Staat zu zahlcn.ff
Neujahr 1825 ging die Zeitungsbesorguug auch in der Provinz
von den Postmeistern auf die Post selbst über. Die tech-
nische Ausführung erfolgte nach denselben Grundsätzen, die
zuletzt bei den Postnicistern üblich gewesen waren. Es lag
also der Post ob, die Bestellungen auf Zeitungen vom
Publikum entgegenzunehmen und das Bezugsgeld zu verein-
nahmen, dann die Zeitungen bei den Verlegern zu bestellen,

ff G. S. 1821. S. 215.

ff Dem Publikum wurde aber ausdrücklich gestaltet, Zeitungen
unmittelbar vom Verleger zu beziehen und sich unter Kreuzband mit
der Post übersenden zu lassen (8 1 des Regulativs von 1821, Archiv
1884 S. 292).

ff von Eheberg S. 174.
ff Archiv 1895 S. 304.

(

—---------------------------------------
        <pb n="25" />
        ﻿nach dem Bezugsort zu befördern und den Beziehern auszu-
händigen sowie schließlich die Abrechnung mit den Verlegern
zu besorge». Noch heute bildet dieser Zeitnngsdienst — der
Postzeitnngsdebit^ — eine eigenartige Einrichtung der
deutschen Post?)

Der Weiterentwickelung des Postzeitungsverlriebs zu
einer einheitlichen staatlichen Einrichtung stand in Deutsch-
land längere Zeit die Zersplilternng des Postwesens im Wege?)
Es gab noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts nicht
weniger als 17 deutsche Postverwaltungenck) Die verschie-
denen Gesetze, Verordnungen und Taxen, die ungleichen Münz-,
Gewichts- und Maß-Systeme wirkten ans den Postverkehr
hemmend. Zu seiner Förderung bedurften sie der Vereinheit-

*) Debit = Vertrieb (debiler). — Ges. über d. Postwesen d.
Deutsch. Reichs v. 28. Oktober 187t (R.G.Bl.1871 S. 347 ff.) §3:
„Die Post besorgt... den gesamten Debit."

2)	Kommissionsbericht zum Posttaxges. v. 2. November 1867
(Stenogr. Ber. 1867 Bd. II S. 166 f.): „Der Vertrieb der Zeitungen
durch die Post im Wege des sogen. „Postdebits" ist eine Leistung der
Post, welche über die unmittelbare Beförderung, die ihr als Transport-
anstalt obliegt, weit hinausgeht." — Ausländische Postverwaltuugeu
befassen sich nicht in so weitgehender Weise wie die deutsche Post mit
der Zeitungsbesorgung. Sie beschränken ihre Tätigkeit zum große» Teil
lediglich ans die Entgegennahme vonZeitungsbestellungen, ans das Ab-
senden der einkassierten Bczngsgeldcr an die Verleger sowie auf die
Beförderung der von den Verlegern unter persönlicher Adresse der Be-
zieher aufgelieferten Zeitungsexemplare. (Vgl. Sieblist. Die Aus-
führungen über das Zeitnngsivesen befinden sich bei denjenigen Ländern,
die einen Zeitungsdienst unterhalten, jedesmal unter „Briefpost",
z. B. hinsichtlich Oesterreichs S. 17 f., hinsichtlich der Schweiz S. 138 f.
- Vgl. auch Meyer S. 276 ff.). „Die Einrichtung, daß man jede
deutsche Zeitung bei der Post bestellen, bezahlen und durch dieselbe be-
ziehen kann, arbeitet mit wunderbarer Pünktlichkeit" (Sidney Whitman,
Das Kaiser!. Deutschland, übers, v. Alexander, Berlin 1892, S. 206).

3)	Hüttner 1847, Hfk. VII S. 15 bezeichnet das ungleichmäßige
Zeitungsdebitswesen in den einzelnen Staaten für ein größeres Hemm-
nis zur Entwickelung des Zeitungswesens als die scharfe Zensur.

4)	Oesterreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württem-
berg, Baden, Holstein-Lanenburg, Luxemburg, Braunschweig, Mecklen-
burg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Lübeck, Bremen.
Hanibnrg, Thurn n. Taxis.
        <pb n="26" />
        ﻿— 10 —

lichung oder wenigstens der größeren Annäherung unter den
Einzelstaaten. Den ersten ernstlichen Versuch hierzu machte
eine von Preußen und Oesterreich im Jahre ] 847 nach
Dresden einberufene Konferenz der deutschen Postverwaltungen.
Von ihr wurde u. a. auch über das Postzeitungswesen be-
raten. Oesterreich und Baden erachteten es für genügend,
wenn die Post sich lediglich mit der Beförderung von Zei-
tungen befaßte. Die Konferenz hielt es jedoch nicht für an-
gebracht, „das eigentliche Commissionsgeschäft, welches die
deutschen Postverwaltungen nun einmal seit langer Zeit
wirklich übernommen" hätten „und welches dem Publikum
eine gewohnte Erleichterung" gewähre/) für die Zukunft ab-
zulehnen; die Verleger und das Publikum würden sonst „zur
Einführung einer veränderten und beschwerlicheren Bezugs-
weise genöthigt werden."^)

Das Ergebnis der Beratungen über den Postzeitungs-
debit in der Konferenz, die wegen der politischen Unruhen im
Jahre 1848 vertagt werden mußte, war der Beschluß, das
Postzeitnngswesen im Verkehr der verschiedenen Verwaltungen
auf einheitlicher Basis zu regeln. Demzufolge wurde voin
Preußischen General-Postamt ti:i Jahre 1849 eine ans den
Dresdner Konferenzbeschlüssen beruhende „Uebereinkunft über
den Debit und die Spedition der Zeitschriften "°h entworfen.
Sie bildete die Grundlage zu einem Abkommen über den
wechselseitigen Zeitungsverkehr, das verschiedene Postver-
waltungen Deutschlands noch im Jahre 1849 abschlössen.
Dieses Uebereinkonnnen diente im wesentlichen dem am
6 April 1850 zwischen Preußen und Oesterreich verein-
barten „Dentsch-Oesterreichischen Postvereinsvertrag "^) zum
Vorbilde, ebenso dem „Revidirten Postvereinsvertrage" vom

1)	Protocolle S. 26.

2)	Amtsblatt des Königl. Post-Departements 1849 S. 503; Archiv
1884 S. 322; Hiittuer 1850 S. 146; Stephan S. 548.

8) Veröffentlicht im „Preußischen Staatsanzeiger" vom I. Mai 1850
im „Amtsblatt des Königl. Post-Departements" 1850 S. II ff. und
im „Prenß. Handelsarchiv" 1857,1. S. 21 f., 1857, II. S. 245 ff.,
300 ff., 484 ff. - Literatur vgl. Archiv 1892 S. 317 ff., Meyer
S. 312, Weithase S. 8.
        <pb n="27" />
        ﻿11

5. Dezember 18511) und dem „Postvereinsvertrage" vom
18. August 18602), die von sämtlichen deutschen Postver-
waltungen angenommen wurden.

Die Frage einer Monopolisierung des Zeitungswesens
ließen die Verträge außer Betracht. Dies war bei den
großen Interessengegensätzen zwischen Lehns- und landes-
herrlichem Postwesen erklärlich. „Denn diejenigen Bundes-
länder, die ein eigenes Postwesen betrieben, suchten ihrer
Postanstalt gesetzliche Vorrechte zu sichern, während die
übrigen Staaten, deren Postgerechtsame der Fürst von Thurn
und Taxis zu Lehen hatte, darauf bedacht waren, die Vor-
rechte der Taxisschen Postanstalt nach Möglichkeit zu be-
schränken."^ So kam es, daß Preußen bei der gesetzlichen
Regelung seines Postweseus im Jahre 18524) den „Post-
zwang" für die der Stempelsteuer unterliegenden Zeitungen
und Anzeigeblätter einführte, d. h. es wurde verboten, diese
Preßerzeugnisse auf andere Weise als durch die Post zu
befördern?) Die Novelle zum Preußischen Postgesetz vom
21. Mai 1860b) beschränkte den Postzwang auf Zeitungen
politischen Inhalts.

Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes trat im
deutschen Postwesen eine große Vereinheitlichung ein, da das
Bundespostwesen nunmehr als einheitliche Staatsverkehrs-
Anstalt eingerichtet und verwaltet wurde?) Die gesetzliche

1)	G. S. 1852 S. 401 ff.

2)	G. S. 1861 S. 25.

3)	Grcve S. 19.

4)	Preußisches Postgesetz v. 5. Juni 1852 (G. S. 1852 S. 345).
°) A. a. O. 8 5. - Gesetz 1852 Berlin S. 91 f.; Archiv 1884 S. 296.

6)	G. S. 1860 S. 209 § 3.

7)	Art. 48 der Bundesverfassung (B. G. Bl. 1867 S. 14 ff.). -
Aus den 17 deutschen Postverwaltungen, die bisher bestanden hatten,
schieden aus: 1) Oesterreich 1866; 2t Luxemburg 1867 (Londoner Ver-
trag v. 11. Mai 1867 - Staatsarchiv 1867 Bd. 13, ll S. 13 -);

3)	Hannover 1866 (G. S. 1866 S. 889); 4) Holstein 1866 (G. S.
1866 S. 890); das Postwesen Lauenbnrgs hatte Preußen schon seit
1864 übernommen (Vgl. auch das Wiener Fri.denstraktat v. 30. Ok-
tober 1864 und die Konvention von Gastein v. 14. August 1865 -
Staatsarchiv 1864 Vll. Bd. S. 322; 1865 IX. Bd. S. 288-);
(5 Thurn und Taxis 1867 (G. S. 1867 S. 353 ff.); selbständig
blieben: Bayern, Württemberg und Baden.
        <pb n="28" />
        ﻿Regelung des Bundespostwesens erfolgte durch das Nord-
deutsche Postgesetz vom 2. November 1867?) Ueber den
Postzwaug der Zeitungen enthielt dieses Gesetz die Be-
stimmung, daß er sich auf alle politischen Zeitungen erstrecke,
soweit deren Beförderung gegen Bezahlung zwischen Post-
orten des In- oder Auslandes erfolge.

Aus dem Postgesetz des Norddeutschen Bundes ging
nach der Reichsgründung das Gesetz über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 hervor?) Der
Postzwang für Zeitungen wurde durch dieses Gesetz im
Interesse des Buchhandels auf die mehr als einmal wöchent-
lich erscheinenden politischen Zeitungen beschränkt, auch wurde
die Beförderung von Zeitungen innerhalb des zweimaligen
Umkreises ihres Urspruugsorts freigegeben.

Die Postzwangsbestimmungen für Zeitungen haben
schließlich noch durch die Postgesetznovells vom 20. De-
zember 18993) eine Einschränkung erfahrend) Hauptsächlich
auf Antrag der sozialdemokratischen Partei wurde durch dieses

-) B. G. Bl. 1867 S. 61.

2, Art. 4 Nr. 10 der Reichsverfassung (B. G. Bl. 1871 S. 63):
R. G. Bl. 1871 S. 347.

3)	R. G. Bl. 1899 S. 715.

4)	Ein Korrelat zu den Bestimmungen über den Postzwang bei
der Beförderung von Zeitungen bilden die Borschriften über die Pflichten,
die der Post int Interesse des Zeitungsvertriebs obliegen. Sie finden
sich zum ersten Mal in dem Preußischen Postgesetz v. 5. Juni 1852.
Dieses brachte im § 5 die Verpflichtung der Post znm Debit aller
postzwangspflichtigen Jnlandszeituugen, so lange es einen solchen gäbe,
besonders zum Ansdruck (Gesetz 1852, Kreuznach S. 98). Eine ent-
sprechende Anordnung enthielt das Norddeutsche Postgesetz v. 2. No-
vember 1867. Stach Z 4 dieses Gesetzes durste dje Annahme Und Be-
förderung von politischen Zeitungen von der Post nicht verweigert, ins-
besondere keine im Gebiet des Norddeutschen Bundes erscheinende po-
litische Zeitung, so lange überhaupt der Vertrieb der Zeitungen im
Wege des Postdebits erfolgte, von diesem ausgeschlossen werden. Der
Wortlaut dieses Paragraphen ließ die Möglichkeit zu, daß die Post u. U.
den Zeitungsvebit einstellen könnte. Um dem vorzubeugen und um die
unbedingte Verpflichtung der Post zur Besorgung des Zeitnngsdebits
gesetzlich festzulegen, erweiterte das Neichspostgesetz v. 28. Oktober 1871
int § 3 die Pflichten der Post, indem es bestimmte, daß keine im Ge-
biete des Deutschen Reichs erscheinende politische Zeitung vom Postdebit
ausgeschlossen werden dürfte und daß die Post auch den gesamten Debit
der Zeitungen, d. h. aller Zeitungen und Zeitschriften, auszuführen hätte.
        <pb n="29" />
        ﻿13

Gesetz jede Beförderung unverschlossener politischer Zeitungen
innerhalb der Gemeindegrenzen eines Orts, auch wenn die
Zeitungen nach diesem durch die Post überbracht worden sind,
jedermanns gestattet.

Ausnahmen vom Post-Zeitnngszwange haben alle Post-
gesetze zugelassen,?) auch das jetzt gültige. Hiervon abgesehen
besteht der Postzwang für Zeitungen nach den für die Gegen-
wart maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen in dem gegen
jedermann gerichteten Verbote, politische Zeitungen, die öfter
als einmal wöchentlich erscheinen, außerhalb des zweimeiligen
Umkreises ihres Ursprungsorts und außerhalb des Bestimmungs-
orts gegen Bezahlung ans andere Weise als durch die Post
oder durch expresse Boten usw. zu befördern.

Der Post-Zeitnngszwang ist gleichbedeni ^ mit emcm
weitgehenden rechtlichen Monopol der Post für die Beförderung
von Zeitungen. Diese Tatsache hat einen wesentlichen Ein-
fluß auf die Gestaltung der Preise, zu denen die Post den
Zeitnngsvertrieb zu besorgen beabsichtigt. Da die Post einen
nennenswerten Wettbewerb nicht zu befürchten hat, bemüht
sie sich, die Preise so festzusetzen, wie es im eigenen Interesse
geboten erscheint. Ihren Bestrebungen wirkt der Konsument
— das Publikum — mittelbar entgegen, indem er danach
trachtet, durch den Druck der öffentlichen Meinung, durch die
Volksvertretung, einen Einfluß ans die Festsetzung der Preise
auszuüben. Das Ergebnis der gegensätzlichen Bemühungen
ist schließlich eine Tarifgestaltung, die alle maßgebenden
Momente nach Möglichkeit berücksichtigt. Dieser wichtigen
Anforderung entsprach der deutsche Zeitnngsgebührentarif
gegen Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr. Viele Jahre
hindurch gab er deshalb bei den Beratungen des Postetats
wiederholt Anlaß zu Bemängelungen und zu dem dringenden

1)	Anträge Albrecht, Dasbach, Dr. Marcour und Genossen (Stenogr.
Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2838 n. 2930. - Drucks, des Reichstags
1898/00 Bd. VII Nr. 418, 433 und 434 jll berichtigt)).

2)	Pr. Postgesetz v. 5. Juni 1852 § 7, Nordd. Postges. ti. 2 Novbr.
1867 8 3, Reichs-Postges. v. 28. Oktbr. 1871 § 2. (Vgl. G. S. 1852
S. 345, 1867 S. 61, R. G. Bl. 1871 S. 347).
        <pb n="30" />
        ﻿14

Verlangen einer Reform, bis eine solche schließlich im Jahre
1899 zustande kam.

Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, den deutschen
Postzeitungsgebührentarif nach seiner Entwickelun, seiner
volkswirtschaftlichen und seiner finanziellen Bedeutung zu
betrachten und zur Bildung eines Urteils über die Zweck-
mäßigkeit des heutigen Tarifs zu gelangen. Mit Rücksicht
auf die Verschiedenheiten, die jeweils in den einzelnen deutschen
Postverwaltungen beim Postzeitungswesen obgewaltet haben,
erscheint es angebracht, die Untersuchung auf die Hervorhebung
des Typischen aus den Tarifen in Preußen, im Deutsch-
Oesterreichischen Postverein, im Norddeutschen Bund und im
Deutschen Reiche zu beschränkend)

I. Darstellung der Veilungsgebührentarrfe.

8 1. Das Entgelt in den drei Entwickelungsstufen
des Postzeitungswesens.

Die Zeitungen stellen eine Ware dar, die entstanden ist
aus dem Verlangen der Menschen nach Befriedigung des
Bedürfnisses, Nachrichten zu erhalten. Schon frühzeitig wurden,
wie erwähnt, Zeitungen gewerbsmäßig hergestellt^) und an
einen Kundenkreis geliefert, der dafür ein Entgelt in Gestalt

y Das Bestellgeld, d. h. das Entgelt für das Abtragen der
Zeitungen durch die Briefträger, ist durch besondere Tarife geregelt
worden. Es ist bei einer Untersuchung über den Postzeitungsgebührentarif
nicht mit zu behandeln, da dieser Tarif sich nur ans das Entgelt für
den Postzeilungsvertricb bezieht.

Die deutsche Gebühr für Zeitungen nach dem Auslande wird z. F.
nach denselben Grundsätzen wie im inneren Verkehr berechnet. Beim
Verkehr zwischen nicht angrenzenden Ländern treten die den Durchgangs-
verwaltungen zu zahlenden Transitkosten hinzu (vgl. „Uebereinkommen,
betr. den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften, v. 26. Mai 1906",
Art. 6 u. „Weltpostvertrag v. 26. Mai 1806", Art. 4 im R. G. Bl. 1907
S. 710 ff. u. S. 593 ff.).

2) Stieler S. 88: „Zm übrigen ist bckant, daß der Zeitungs-
Verfasser, Verkäufer und Drucker Zweck ist, etwas daran zn gewinnen,
und ihre Narung davon zuhaben".
        <pb n="31" />
        ﻿— 15

Von Bezahlung gewährte. Soweit der Bezug von Zeitungen
durch die Post in Betracht kommt, ist dieses Entgelt entsprechend
den drei Entwickelungsstufen des Postzeitungswesens jeweils
anders geartet gewesen.

a)	Das Entgelt beim Zeitungsverlag und
Zeitungsvertrieb der Postmeister.

In der durch den Kurfürsten vom Mainz ausgefertigten
Bestallungsurkunde des Postmeisters von den Birghden in
Frankfurt vom 4. November 16151) heißt es, daß Birghden
u. a. jährlich 40 Fl. für das wöchentliche Einsenden der von
ihm veröffentlichten Zeitungen an den Kurfürsten erhalten solle
„gleich vorigen Postmeistern". Der Graf von Nassau und die
geistlichen Fürsten von Cöln und Speyer zahlten an Birghden
für die Beförderung ihrer Briefe lind für die Uebermittelung
mehrerer Exemplare seiner Zeitung jährlich je 30 Taler. 2)
Ein Dekret des Kurfürsten Anselm Casimir von Mainz vom
9. April 1643 ordnete an, daß der Postmeister Häßwinkel
in Frankfurt „die Zeitung wöchentlich zu Jhro Churfürstl.
Gnad. Cantzley, wie bis dato Herkommen, überschicken solle",3)
und daß dafür und für die Besorgung des Postdienstes jährlich
200 Fl., „von einem Qvartal zum andern jedesmahl funffzig
Gulden" zu entrichten seien?) Im Jahre 1641 wurde der
Rat der Stadt Mühlhausen in Thüringen vom Postmeister
Breitenbach in Erfurt wegen Bezahlung der ein Jahr hindurch
gelieferten Erfurter Avisen gemahnt. Aus dem Mahnschreiben
geht hervor, daß „vor zwey getruckte Exemplar, undt das
Jedesmahl mitgesandte geschriebene, Accordirter maßen, zehen
Reichsthaler zu bezahlen gewesen" sind?)

Wie sich aus diesen Beispielen ergibt, bestand das Entgelt
der Postmeister für die Herstellung und den Vertrieb ihrer

1)	Opel S. 39 f.; Faulhabcr S. 31; Quetsch II S. 182.

2)	Opel S. 40; Faulhaber S. 31.

3)	von Beiist II S. 630 f.; Faulhaber S. 66 u. 75.

4)	Archiv 1895 S. 629; Quetsch I S. 48.
        <pb n="32" />
        ﻿Zeitungen aus einem im voraus nach privatwirtschaftlichen
Grundsätzen mit den Kunden vereinbarten Jahreslohn, der als
„Jahrgeld" bezeichnet wurdet) Daß sich das Entgelt mit-
unter gleichzeitig auf die Beförderung der Briefschaften erstreckte,
ist leicht erklärlich, da das Postwesen in damaliger Zeit vielfach
als zusammengehörig mit dem Zeitungswesen angesehen wurde.

Da die Postmeister für die Beförderung der Zeitungen
mit den Posten ihres Landes Portofreiheit genossen, kamen
Transportkosten, solange die Beförderung im Jnlande erfolgte,
bei der Bemessung des Entgelts für die Lieferung von
Zeitungen nicht in Betracht. Weil diese ferner aus der ersten
au die letzte Hand erfolgte, also Kundeuprodnktion stattfand,
richtete sich das Entgelt neben den Kosten für Beschaffung
des Rohstoffs — Papier usw. — in der Hauptsache nach
der von Fall zu Fall besonders vereinbarten Vergütung für
die in dem Produkt — der Zeitung — verkörperte geistige
und manuelle Arbeit und dem erstrebten Gewinn.

b)	Das Entgelt beim Zeitungsvertrieb
der Postmeister.

Als die Postmeister .ihre Mitwirkung bei der Heraus-
gabe von Zeitungen eingestellt hatten und sich nur noch mit
dem Vertrieb der Zeitungen befaßten, regelte sich die Bemessung
des Entgelts für die postalische Tätigkeit uns dem Gebiete
des Zeitungswescns nach anderen Grundsätzen als bisher.
Der Postrechtsgelehrte von Neust schreibt in seinem Buch über
das Postregal: 2) „stehet auch dem Landes-Herrn . . . zu,
frey zu disponiren, wer das Commodum von denen Zeitungen

geniesen solle.........inzwischen ziehen sie (bte Postmeister)

davon so viel, als der Landes-Herr ihnen in denen Post-
Ordnungen ausgesetzet hat". Dieser Satz trifft insofern nicht

y Opel S. 40. - Die Zahlung eines Jahrgeldes für den Zeitungs-
bezug war auch sonst vielfach üblich. Vgl. hierzu Beispiele: Archiv 1884
S. 653 (Berichterstatter Kaiser Rudolfs II. in Cöln); a. a. O. S. 655
(Jeremias Kresser in Augsburg); Opel S. 39 (Buchhändler Schönwetter
in Frankfurt); Salomon I S. 13 (Fugger-Zeitungen); Witlowski S. 227
u. von Witzleben S. 19 (Leipziger Zeitung).

2) von Beust III S. 645.
        <pb n="33" />
        ﻿17

zu, als die Postordnungen, wie schon erwähnt wurde, hinsicht-
lich des Zeitungsvertriebs die Beziehungen zuin Publikum
gar nicht regelten und in Folge dessen auch keine Vorschriften
über das Entgelt enthielten, das für die Zeitnngsbesorgung
zu erheben war. Diese stellte in der zweiten Entwickelungs-
stufe des Postzeitungswesens einen gewerbsmäßigen Kauf und
Wiederverkauf von Zeitungen durch die Postmeister zum
Zwecke der Gewinnerzielung dar. Hierfür waren natürlich
auch wieder rein privatwirtschaftliche Grundsätze maßgebend.
Möglichst hohe Reinerträge mußten die Postmeister schon
deshalb erstreben, weil cs ihnen oblag, aus dem Ertrag des
Zeitnngsgeschäfts dieKosten für Briefbentel und Schreibmaterial/)
später auch die Ausgaben für das Heizen und Erleuchten der
Dienstränme2) und für die Geldübermittelnngen an die
Verleger usw?) zu bestreiten.

Mit der Zeit bildete sich für die Bemessung des Entgelts,
das die Postmeister für den Zcitnngsvertrieb beanspruchten,
eine Norm aus. Es wurde ein „Rabatt" am Verlagsorte
und eine „Provision" am Absatzorte der Zeitungen erhoben/)

1)	P. O. 1712 Kap. I 8 9 : „Die Briefe ... soll der Postmeister
in gautze und von starcker aber nicht zu grober und dicker Leinwand
verferligte Beutel, zu deren Anschaffung, so oft neue nöthig, ihnen das
Accidens von denen Zeitungen gewönnet wird, stecken". — tAehnlich
bei von Beust III S. 645 u. S. 206.)

A. a. O. Kap. III § 7: es sind „denen Postbedienten ... die
gedruckte Avisen und Zeitungen, solange sothanes emolumentnm nicht
mißbrauchet wird, zur Anschaffung starcker Brieff-Bentel und der erforder-
lichen Schreibmaterialien, frey zugestanden worden". — (Aehnlich bei
von Beust III S. 218.)

P. O. 1782 S. 23 § 22: „Die Briefbentel müssen alle Zeit von
ganzer und starker, jedoch nicht allzu grober Leinwand seyn, und so ost
es nöthig, deren neue von den Postämtern, welchen zu dem Ende das
ZeitungS-Emolument vergönnet ist, angeschaffet werden".

2)	Archiv 1884 S. 290.

3)	P. O. 1782 S. 81 § 8: Die Portosreiheit im Zeitungswesen
„muß . . . kcinesweges auf die Zeitungsgelder extcndiret, vielmehr für
letztere das Porto jedesmal unweigerlich entrichtet werden".

4)	Archiv 1884 S 291.
        <pb n="34" />
        ﻿18

Der Rabatt bestand in einer Vergütung, die der Verleger
dem Postmeister des Verlagsortes^) für die mit dem Zeitungs-
vertrieb verbundene Mühewaltung, für das Verpacken der
Zeitungen, für das Schreibwerk, für das Einziehen der
Abonnementsgelder und das Abrechnen gewährte. Vereinbart
wurde der Rabatt zwischen dem Verleger und dem Postmeister
nach Prozenten vom Einkaufspreise der Zeitungen.

Die Provision war ein Zuschlag zum Einkaufspreise der
Zeitungen, den der Bezieher zu zahlen hatte. Zum Teil siel
die Provision dem Postmeister am Verlagsorte, zum Teil dem
Postmeister am Absatzorte der Zeitungen zu. Jeder Post-
meister bestimmte nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen, welche
Provision an ihn entrichtet werden mußte. Ein Folge hiervon
war, daß die Bezugspreise für ein und dieselbe Zeitung an
den einzelnen Orten erheblich von einander abwichen/) obwohl
Transportkosten nicht in Betracht kamen, die Zeitungen viel-
mehr nach wie vor portofrei befördert wurden. Diese Zustände
wurden mit der Zeit unhaltbar. Sie nötigten den Staat,
das Provisionswesen einheitlich zu regeln?)

&gt;) Die Postmeister bezogen in der Regel die inländischen Zeitungen
durch Vermittelung der Posuneister an den Verlagsorten und die aus-
ländischen Zeitungen durch Vermittelung der Postmeister an den Grenz-
orten. Ein unmittelbarer Bezug von den Verlegern durfte nur stattfinden,
wenn die Postmeister der Verlags- und Grenzorte so hohe Vergütungen
für ihre Vermittelungsdienste beanspruchten, daß der Vertrieb der
Zeitungen darunter leiden konnte (Archiv 1884 S. 290 f.).

2)	Die vierteljährlichen Bezugspreise betrugen z. B. im Jahre 1818:
für die Vossische und für die Spenersche Zeitung in Berlin 28, in Cleve
38, in Cöln 40, in Aachen 48, in Danzig 60 Groschen; für die Kölnische
Zeitung in Cöln 20, in Halberstadt 22, in Aachen 27, in Minden 40
Groschen; für die Breslauer Zeitung in Breslau 30, in Danzig 48,
in Reisse 54, in Paderborn 60 Groschen (Archiv 1884 S. 291).

3)	Eine derartige, tief eingreifende Aenderung konnte mangels ge-
nauer Kenntnis allerdings nicht auf einmal in vollem Umfange, sondern
erst nach und nach vorgenommen werden. Zunächst wurde die Provision
für den im Jahre 1810 beginnenden Vertrieb der Preußischen Gesetz-
sammlung von vornherein gleichmäßig auf 5% der Bruttoeinnahme
begrenzt (Archiv 1903 S. 688). Dann durften die Postmeister im
Gebiete des in Preußen einverleibten Herzogtums Sachsen für die Liefe-
rung inländischer Zeitungen anfangs höchstens 50—75»/g, vom Jahre
1818 ab höchstens 33Vq% des Einkaufspreises der Zeitungen als Pro-
vision berechnen. (Archiv 1884 S. 291). Ferner wurde im Jahre 1820
der Bezugspreis der Vossischen und der Spenerscheu Zeitung einheitlich
        <pb n="35" />
        ﻿19

c)	Das Entgelt beim staatlichen Zeitungsvertrieb
durch die Post.

Der Uebernahme des Post-Zeitnngsvertriebs durch den
Staat ging eine allgemeine staatliche Festsetzung des Entgelts
für die Leistungen der Post bei der Zeitungsbesorgung voraus.
Sie erfolgte durch das schon erwähnte „Regulativ über die
künftige Verwaltung des Zeitungs-Wesens" vom 15. De-
zember 1821. Dieses gestattete jedermann den unmittelbaren
Bezug aller Zeitungen vom Verleger unter Benutzung der
Postbeförderungs-Einrichtungen und normierte hierfür ver-
schiedene niedere Portosätze. Gleich hohe Sätze sollten, wenn
der Zeitungsbezug mittelbar im Postdebitswege erfolgte, als
„Provision" erhoben und zum Einkaufspreise der Zeitungen
hinzugeschlagen werden Geringere Provisionen waren, wie
das General-Postamt besonders anordnete, für einige ver-
breitetere Zeitungen ausnahmsweise gestattet; im übrigen
mußte die Provision mindestens ein Drittel des Einkaufs-
preises der Zeitungen ausmachen?)

Das Entgelt für die staatliche Zeitungsbesorgung hatte
zur Staatskasse zu fließen. Für seine Bemessung durften
rein privatwirtschaftliche Grundsätze, wie sie bisher die Post-
meister bei der Provisionsberechnung angewendet hatten, nicht
mehr allein maßgebend sein. Der Postzeitungsdienst erstreckte
sich gleichmäßig auf alle Landesteile, die gesamte Bevölkerung
konnte ihn benutzen. Es mußten daher bei der Entgelts-
Festsetzung auch volkswirtschastliche Interessen, wegen der Ver-
staatlichung außerdem finanzwirtschafiliche Gesichtspunkte be-
rücksichtigt werden,

festgesetzt (Archiv 1884 S. 292). Schließlich regelte das Generalpostamt
im Jahre 1822 die Verteilung der Provisionen unter die Provinzial-
Postämter (Archiv 1884 S. 292). Jedes Verlags-Postamt hatte neben
dem Rabatt ein Drittel, jedes Absatz-Postamt zwei Drittel der Provision
zu erhalten. Für die Berliner Postbeamten fiel jeder Bezug einer
Provision infolge Einrichtung des „Zeitnngs-Comptoirs" fort (Vgl.
Regulativ v. 15. Dezember 1821, G. S. 1821 S. 215).

h Poststatistik 1882 S. 7l, Archiv 1884. S. 294.
        <pb n="36" />
        ﻿20

Den volkswirtschaftlichen Interessen wurde, wenn auch
in geringem Maße, dadurch Rechnung getragen, daß die Er-
hebung beliebiger und oft unverhältnismäßig hoher Provi-
sionen aufhörte. Dafür wurde ein Tarif verlautbart, der
bestimmte, allgemein gültige und niedrige Provisionssätze
enthielt. Die fiuanzwirtschaftlichen Interessen kamen insofern
zum Ausdruck, als der Staat gewisse Mindestsätze vorsah und
damit die Möglichkeit zur Erzielung von Ueberschüssen zwecks
Verbesserung der Finanzen nicht außer acht ließ. Sein Ge-
winnstreben steigerte sich jedoch nicht so weit, daß er durch
Ausschluß jeder Konkurrenz einen höheren Reinertrag zu er-
streben suchte. Im Gegenteil, er gab den unmittelbaren Bezug
der Zeitungen vom Verleger frei.

8 2. Geschichtliche Entwickelung der verschiedenen
Zeitungsgebiihrentarise.

Der erste Zeituugsgebührentarif wurde im Jahre 3 821
veröffentlicht. Er regelte das Entgelt für die Zeitungs-
besorgung, die „Provision" oder — wie es jetzt heißt —
die „Zeitnngsgebühr" nach der Zahl der Bogen, die jede
Zeitung erfahrungsgemäß jährlich im Durchschnitt aufwies
Die Provision betrug für ei» Jahr:
u) für inländische Zeitungen:

für	den	ganzen	Bogen	Hauptblatt	4	Pf.

„	halben	„	„	2i/z	„

„	viertel	„	„	l1/,	„

„	„	ganzen	„	Beilage	IVa	»

halben	„	„	1	„

b) für ausländische Zeitungen ohne Unterscheidung zwischen
Haupt- und Beiblatt:
für	den	ganzen	Bogen	5	Pf.

.,	„	halben	„	4	„

„	„	viertel	„	2%	„

Abweichend von diesen Bestimmungen hatte die Berliner
Staatszeituug für jedes Exemplar an Provision jährlich eine
Pauschsumme von 1 Taler 15 Sgr. zu entrichten; ebenso
        <pb n="37" />
        ﻿21

durften die anderen Berliner Zeitungen sich mit einer Pausch-
summe von 2 Talern jährlich für jedes Exemplar absinden.
Eine Ergänzung erfuhr der Tarif später durch einige Sonder-
vorschriften, die im Interesse der Orte ohne Buchhandlungen
und zur Erleichterung des Bezuges von Zeitungen, die am
Abonnemcntsorte selbst erschienen, erlassen wurden. Danach
durfte vom Jahre 1826 ab jedes Postamt die Besorgung
bestimmter wissenschaftlicher Zeitschriften, die im „Preiscvurant"
besonders aufgeführt waren, gegen Bezahlung des Sorti-
menterpreises vermitteln?) Bestellungen auf diese Zeitschriften
wurden indessen immer nur für ein ganzes Jahr angenommen,
auch erfolgte die Besorgung monatlich höchstens einmal und
nur mit der langsamen Fahrpost. Vom Jahre 1835 ab
wurde es der Post gestattet, auch Bestellungen auf Zeitungen
entgegenzunehmen, deren Herausgabe im Bezirke des Post-
amts selbst erfolgte. Ein Entgelt für die Dienste der Post
war im ersten Falle nicht zu leisten; im zweiten Falle hatte
der Verleger der Post zunächst nur Rabatt zu gewähren,
vom Jahre 1840 ab jedoch auch Provision in Höhe eines
Drittels der Sätze für den Fernverkehr?)

Der Tarif von 1821 trat im Jahre 1848 außer Kraft.
Vom 1. Oktober 1848 ab wurde die Provision im allge-
meinen auf 25 °/0 des Einkaufspreises der Zeitungen fest-
gesetzt, es durfte aber zunächst an Provision niemals mehr
berechnet werden, als wie nach dem Tarif von 1821 zu er-
heben geivesen wäre?) Eine Mindestgebühr kam dagegen nur
für den Bezug ausländischer Zeitungen in Ansatz. Sie betrug
10 Sgr. jährlich für jedes Exemplar. Für den Inlands-
Verkehr unterblieb eine entsprechende Anordnung. Weitere
Neuerungen im Zeitungsprovisionsweseu waren die Abschaffung
des Rabatts, die Aufhebung der im Jahre 1826 eingeführten

i) Archiv 1884 S. 294. - Die Post befaßte sich schon im 17.
und 18. Jahrhundert z. T. mit öem Bertrieb von Büchern und Ka-
lendern (Archiv 1876 S. 669; Archiv 1899 S. 648 f.).

a)	Archiv 1884 S. 294; Poststatistik 1882 S. 73; Hüttner 1847
VIII S. 9.

8) Gesetz 1852, Berlin S. 162.
        <pb n="38" />
        ﻿22

Vergünstigungen für den Bezug bestimmter wissenschaftlicher
Zeitschriften und die Beseitigung der Provisionsermäßigung
für Zeitungen, die am Erscheinungsorte selbst abonniert wurden.

In den nichtpreußischen Staaten des Deutschen Bundes
war das Zeitungsprovisionswesen bis zur Mitte des 19. Jahr-
hunderts verschieden geregelt.1) Es hing dies mit der Zer-
splitterung des deutschen Postwesens zusammen. Daß es
auch an einheitlichen Bestimmungen für den Zeitungsbezug
von Land zu Land fehlte, machte sich in lästiger Weise be-
merkbar. Noch zu Anfang des vorigen Jahrhunderts wurde
in jedem der zahlreichen deutschen Zolldistrikte für jede ein-
geführte Ware eine besondere Abgabe erhoben. Aehnlich war
es auch noch Mitte des Jahrhunderts bei dem „internatio-
nalen" Zeitungsverkehr, d. h. beim Bezug von Zeitungen
zwischen den einzelnen Postverwaltnngen Deutschlands. Jede
Postverwaltung, die an der Beförderung einer Zeitung teil-
nahm, berechnete und vereinnahmte für sich nach ihren Grund-
sätzen die Zeitungsprovision als „Postzuschlag". Der Bezieher
einer Zeitung mußte im ganzen außer dem Einkaufspreis der
Zeitung am Verlagsorte auch alle die Provisionsgebühren
der Durchgangs-Postverwaltungeu und der Bestimmungs-Post-
verwaltung bezahlen. Eine im Jahre 1847 veröffentlichte
Schilderung dieser Verhältnisses besagt: „bereits vielfach ist
über die Höhe, die ungleiche Feststellung und mehrfache Stei-
gerung der postalischen Debitsprovision auf die Zeitungen
durch die Postanstalten geklagt worden. Jeder postalische
Grenzpfahl ... ist für die deutsche Presse eine nur mit
schweren Opfern zu passirende Mauthliuie, welche sich so oft
wiederholt, als die Postillonsuniformen im lieben Deutsch-
land wechseln. Jede andersfarbige Schnur und Quaste am
Posthorn ist für eine arme deutsche Zeitung ein neuer Zollstock,

1)	Vgl. hierüber: Oesterreich (Hüttner 1848 II S. 426 u. S.657 f.).
Bayern (Hüttner 1848 IIS. 281); Sachsen (Hüttner 1847 VI S. 42 ff.).
Württemberg (Zeitschrift f. d. ges. Staatswisseiischaft 8. Bd. 1846 S.
130. Anm. 1 Hüttner 1848 II S. 721); Baden (Löffler S. 362 und
866); Schleswig-Holstein (Hüttner 1848 II S. 282 ff.I.

2)	Hüttner 1847 VII S. II.
        <pb n="39" />
        ﻿28

welcher die Zeitungs-Ccmsumenten schwer drückt und in vielen
Fällen gleich einer Verbot-Tafel anzusehen ist. Der Post-
aufschlag für die Zeitungen ist der höchste Zollsatz; ja es
giebt Fälle, wo die an die Post zu bezahlende Provision
mehr beträgt, als das Abonnement der Zeitung."Z

In diesen unhaltbaren Zuständen sollte die schon er-
wähnte, im Jahre 1847 nach Dresden einberufene Post-
konferenz Wandel schaffen. Sie faßte zwar den Beschluß,
für den Zeitnngsverkehr der deutschen Staaten untereinander
eine gemeinschaftliche Provision festzusetzen. Die Verwirk-
lichung dieses Beschlusses unterblieb aber zunächst. Erst das
„Abkommen zwischen verschiedenen Deutschen Post-Ver-
waltungen über den wechselseitigen Zeitungsverkehr" vom
Jahre 18492) brachte eine entsprechende Neuerung. Sie
bestand darin, daß die Provision im Zeitungsverkehr der be-
teiligten Postverwaltungen nur einmal und zwar von der-
jenigen Verwaltung zu erheben sei, welche die Zeitungen ab-
sandte. Diese Verwaltung und die, welche die Zeitungen

1)	Aehnlich heißt es in einem Aufsatz über das deutsche Zeitungs-
wesen aus dem Jahre 1840 (Deutsche Vierteljahrs-Schrift S. 45 f.):
„Da man versäumt hat, das deutsche Postweseu in die Hände des
Bundes zu legen, der es als ein Ganzes übersehen und regieren konnte,
so zerfällt dasselbe in viele, zum Theil sehr kleine Unterabteilungen, welche
-dann hin und wieder weniger die Bedeutsamkeit der Kommunikation, als
ihren Antheil an der Ausbeute im Auge haben und einen durchgehenden
Transport brandschatzen, wie die Raubritter des Mittelalters über eine
Karawane mit Handelsgütern herfielen. Wenn eine Zeitung einmal
den Bereich von einem halben Dutzend Postadministrationen pasfirt hat,
die ihren Leibzoll davon erheben - und es kann sich treffen, daß sie
damit noch nicht über 50 Stunden Weges gekommen ist - so beträgt
der „Postaufschlag" nach Beschaffenheit der Umstände bereits seine 100
bis 150 Prozent des ursprünglichen Preises; es giebt Entfernungen,
und zwar nicht gerade wie die von Triest nach Hamburg, auf welche
er bis zu 5 und 600 Prozent steigt." -

Der Einkaufspreis für den in Leipzig erscheinenden „General-
Anzeiger für Deutschland" betrug im Jahre 1847 1 Taler 14 Rgr.
Die Post vertrieb diese Zeitung in Sachsen für 2 Taler, in Preußen
für 5 Taler 20 Sgr. Die „Leipziger Zeitung" kostete damals im Ein-
kauf 5Taler 18 Rgr.; von der Post wurde sie vertrieben: in Sachsen
für 6 Taler 22 Ngr., in Preußen für 9 Taler 10 Sgr, in Oesterreich
für 9 Taler 24 Sgr., im Taxis'schen Postbezirk für 6 Taler 22 Sgr.
4 Pf. ausschließlich besonderer einzelstaatlicher Provisionen (Hüttner
1847 VII S. 12).

2)	Amtsblatt des König!. Post-Departements 1849 S. 501.
        <pb n="40" />
        ﻿24

empfing, hatten die Provision halbscheidlich zu teilen; jede
„Transitporto-Zahlung" an die bei der Zeitungsbeförderung
mittelbar beteiligten Postverwaltungeu siel fort. Dieselben
Grundsätze fanden in den späteren Postvereins-Verträgen An-
wendung. Nach Artikel 44 des „Deutsch-Oesterreichischen
Postvereinsvertrags" vom Jahre 18501) betrug die gemein-
schaftliche Zeituugsprovisiou für politische Zeitungen 50%,
für andere Zeitungen 25°/, des Preises, zu dem der Ver-
leger die Zeitungen au die Post abgab. Für politische
Zeitungen wurde außerdem eine Mindest- und eine Hvchst-
gebühr vorgesehen?) Sinngemäße Bestimmungen enthielten
Artikel 47 des „Revidirten Postvereinsvertrags" vom Jahre
1851°) und Artikel 44 sf. des „Postvereinsvertrags" vom
Jahre 1860?)

Als „politische Zeitungen" galten solche Zeitungen,
„welche für die Mitteilung politischer Neuigkeiten" bestimmt
waren?)

Das „Gesetz über das Posttaxweseu im Gebiet des

0 Vgl. S. 10 Anm. 2.

2) Die Provision betrug für die 6 oder 7 mol in der Woche er-
scheinenden Zeitungen 2 bis 6 Taler (3 bis 9 Fl.), für die seltener
erscheinenden Zeitungen I Taler 10 Sgr. bis 4 Taler (2 bis 6 Fl.),

°) G. S. 1852 S. 401 ff.

4)	G. S. 1861 S. 25. Vgl. auch Gesetz 1852, Berlin S. 181 f.

5) „Uebereinkunft über den Debit und die Spedition der Zeit-
schriften" von 1849, Art. 7 im Amtsblatt des König!. Post-Departe-
ments 1849 S. 503; Deulsch-Oesterreichischer Postvereinsvertrag von 1850
Art. 44 (Vgl. S. 10 Anm. 2&gt;; Revidirter Postvereinsvertrag von 1851
Art. 47 (G. S. 1852 S.401 ff.); Postvereinsvertrag von 1860 Art. 45
(G. S. 1861 S. 25). In deni preußischen Gesetz wegen Erhebung der
Stempelsteuer von Zeitungen usw. vom 29. Juli 1861 (G. S. 1861
S. 689) werden im § 1 diejenigen Zeitungen als politische bezeichnet,
die „in der Regel politische Nachrichten bringen oder behandeln". Diese
Auffassung trifft auch heute noch zu (Dambach S. 23 f-, Aschenborn
S. 41, Grebe S. 40, Löbl S. 27).

Die Unterscheidung zwischen politischen und nicht politischen Zeitungen
ist wohl für die Beurteilung der Postzwangspflicht maßgebend, in den
Zeitungsgebührentarifen sind jedoch politische und nicht politischeZeitungen
nur Milte des vorigen Jahrhunderts beim Wechselverkehr der einzelnen
Postverwaltungen untereinander verschieden behandelt worden.
        <pb n="41" />
        ﻿25





Norddeutschen Bundes" vom 4. November 18671) normierte
die Zeitungsprovision im allgemeinen auf 25 °/0 des Ein-
kaufspreises der Zeitungen. Solche Zeitungen, die seltener
als 4 mal monatlich erschienen, hatten jedoch nur die halbe
Provision zu zahlen. Die Bogenzahl der Zeitungen blieb
bei der Provisionsberechnung fortan vollständig außer Be-
tracht, ebenso die Forderung einer Miudestgebühr von 10 Sgr.
jährlich für ausländische Zeitungen.

Nach der Gründung des Deutschen Reichs erfolgte die
Regelung der Zeitungsprovision durch das „Gesetz über das
Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reichs" vom 28. Ok-
tober 1871?) Es enthielt dieselben Bestimmungen wie das
Norddeutsche Posttaxgesetz, erweiterte sie aber durch die Vor-
schrift, daß an Provision jährlich mindestens 4 Sgr. ent-
richtet werden mußten.

Ende des 19. Jahrhunderts bedurfte der Zeitungs-
gebührentarif einer Neuordnung, weil die Grundsätze, auf
denen er beruhte, veraltet waren. Jahrelang beschäftigte sich
die Post damit, den Entwurf zu einer Reform auszuarbeiten
Am 6. Februar 1899 kam im Reichstag ein Gesetzentwurf
zur Vorlage, der Aenderungen von Bestimmungen über das
Postwesen bezweckte?) Dieser Entwurf enthielt u. a. im
Art. 1, III eine Neuordnung des Post-Zeitungsgebührcntarifs.
Die Gebühr für denVertrieb einer Zeitung svlltedanach betragen?)

a)	10 Pf. für jede Bezugszeit ohne Rücksicht auf deren
Dauer,

b)	15 Pf. jährlich für das wöchentlich einmalige oder sel-
tenere Erscheinen sowie 15 Pf. jährlich mehr für jede
weitere Ausgabe in der Woche,

i) B. G. Bl. 1867 S. 75 ff. - Für den Verkehr mit den nicht
zum Norddeutschen Bund gehörigen süddeutschen Staaten kam der ost-
vertrag vom 23. November 1867 in Betracht (B. G. Bl. 1868 S. 41
u. 67). — Vgl. ferner die „Verfassung des Deutschen Bundes", Art. 80
II lB. G. Bl. 1870 S. 627) und die Einzelverträge mit den süd-
deutschen Staaten (B. G. Bl. 1870 S. 650: 1871 S. 9; 1870 S. 654).
s) R. G. Bl. 1871 S. 358.

s) Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. Nr. 116 der Drucks.
S. 993 ff. (Postgesetznovclle).

*) a. a. O. S. 993.
        <pb n="42" />
        ﻿26

c)	10 Pf. jährlich für jedes Kilogramm des Jahres-
gewichts,

mindestens jedoch 40 Pf. jährlich für jede Zeitung.
Bruchteile eines Kilogramms sollten als ein volles Kilo-
gramm gerechnet werden. Für diejenigen Verleger, die ihre
Zeitungen selbst verpackten, war eine Vergütung von 5 Pf.
für je 100 verpackte Zeitungsnummern in Aussicht genommen.

Der Tarifentwurf wurde im Reichstag fast allgemein
bemängelt. Er gelangte mit der gesamten Gesetznovelle an
eine Kommission von 28 Mitgliedern und, da auch in dieser
keine Einigung zu erzielen war, an eine Subkommission.
Bei den Kommissionsberatungen wurden an der Regierungs-
vorlage mehrere Aenderungen vorgenommen?) Die Po-
sition a) erhielt die Fassung: „3 Pf. für jeden Monat der
Bezugszeit"; zur Position es kam folgender Wortlaut hinzu:
„unter Gewährung eines Freigewichts von je 1 Kilogramm
jährlich für so viel Ausgaben, wie der Gebühr zu b) unter-
liegen"; von der Gewährung einer Vergütung an die Ver-
leger für das Selbstverpacken der Zeitungen sowie von einer
Mindestgebühr wurde abgesehen, dafür wurden Bestimmungen
über die Berechnung des Jahresgewichts der Zeitungen getroffen.

In langwierigen Verhandlungen änderte der Reichstag
den Kommissions-Gesetzentwurf in der Weise, daß er bei Po-
sition a) nur 2 Pf. ansetzte^) und bei den Grundsätzen für
die Berechnung des Jahresgewichts die Bestimmung über die
Abrundung der Bruchteile eines Kilogramms fallen ließ?)
Der Bundesrat stimmte dem in dieser Weise geänderten Gesetz-
entwurf bei, der dann am 20. Dezember 1899 vom Kaiser
vollzogen wurde. In Kraft getreten ist der neue Zeitungs-
gebührentarif mit Beginn des Jahres 1901ff. Die Zeilungs-
gebühr beträgt seitdem?)

h Kommissionsbericht in den Stenogr. Ber. 1898/00 III. Ant.
Bd. Nr. 314 der Drucks. S. 2134.

2) Antrag Dr. Marcour (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2796).
s) Antrag Dasbach (a. a. O. S. 2806). - Abstimmung des
Reichstags a. a. O. S. 2819 u. S- 2947.

4) Art. 6 des Ges. v. 20. Dezember 1899 (R. G. Bl. 1899 S. 715).
») Art. 1, III a. ci. O.
        <pb n="43" />
        ﻿27

a)	2 Pf. für jeden Monat der Bezugszeit,

b)	15 Pf. jährlich für das wöchentlich einmalige oder
seltenere Erscheinen einer Zeitung sowie 15 Pf. jährlich
mehr für jede weitere Ausgabe in der Woche,

c)	10 Pf. jährlich für jedes Kilogramm des Jahrcsgewichts
einer Zeitung unter Gewährung eines Freigewichts von
je 1 Kilogramm für so viel Ausgaben, wie der Gebühr
zu b) unterliegen.

§ 3. Hauptsächlichste Merkmale der verschiedenen
Zeitungsgebührentarife.

Nach ihren hauptsächlichsten Merkmalen lassen sich die
deutschen Zeitungsgebührentarife in folgende drei Gruppen
gliedern: a) der Tarif nach der Bogenzahl der Zeitungen,
b) der Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen, c) der
gemischte Tarif.

a)	Der Tarif nach der Bogenzahl der Zeitungen.

Das Regulativ vom Jahre 1821L) legte der Zeitungs-
gebühren-Berechiiung die Zahl der ganzen, halben usw. Bogen
zugrunde, die jede Zeitung jährlich erfahrungsgemäß aufwies.
Das Grundprinzip dieses Tarifs war eine rohe Berücksichtigung
von Leistung und Gegenleistung. Als Maßstab für die Be-
wertung der postalischen Leistungen kam, wenn auch nur
mittelbar, lediglich das von der Zahl der Bogen abhängige
Gewicht der Zeitungen in Betracht. Die Bogenzahl war an
und für sich ziemlich belanglos bei der technischen Behandlung
der Zeitungen; für die einzelnen Manipulationen bedeutete es
keinen wesentlichen Unterschied, ob eine Zeitnngsnummer einen
oder mehrere Bogen umfaßte. Dagegen machten sich je nach
der Zahl der Bogen Gewichtsunterschiede bei der Beförderung
der Zeitungen in gewissem Grade bemerkbar. Sie erforderten
u. U. eine stärkere Inanspruchnahme der Arbeitsleistungen der
Post und besondere Aufwendungen beim Transport, weil
dieser in der Hauptsache mit der Reitpost ausgeführt wurde,

’) G. S. 1821 S. 215.
        <pb n="44" />
        ﻿28

die in Folge des geringen Umfangs der Lastenbewegung kost-
spielig war. Die Gewichtsunterschiede hätten nur in summa-
rischer Weise, etwa lediglich nach der Zahl der losen oder
zusammenhängenden Bogenblätter berücksichtigt werden dürfen,
wenn der Zeitungsvertrieb nicht mit der Zeit unverhältnis-
mäßig erschwert werden sollte. Anstatt dessen machte der
Tarif Unterschiede zwischen ganzen, halben und viertel Bogen,
zwischen Hauptblättern und Beilagen sowie zwischen inländischen
und ausländischen Zeitungen. Diese Methode war roh und
umständlich, der Staatssekretär Stephan hat sie später einmal
als „Zollstocksystem" bezeichnet?)

Für die praktische Anwendung des Tarifs ergaben sich
zunächst schon dadurch Schwierigkeiten, das; er nicht klar war.
Es stand nicht für jedermann ohne weiteres einwandfrei fest,
was er unter einem Bogen zu verstehen hatte. Eine Erläuterung
enthielten weder die Vorschriften des Regulativs noch der dazu
erlassenen Ausführungsbestimmungen. Leidlich unschwer an-
wenden lies; sich der Tarif noch, so lange im Zeitungswesen
keine kompilierten Verhältnisse obwalteten, d. h. so lange
wenige Zeitungen erschienen und diese in der Mehrzahl ein
gleiches Format und wenig Beilagen hatten. Als die Zahl
der Zeitungen, ihr Format und ihr Umfang zunahmen, wurde
die Gebührenberechnung schwieriger, es machte sich bei dem
Tarif ein zweiter Uebelstand, der Mangel an Einfachheit
bemerkbar. Hierzu kam, daß sich für neu erscheinende Zeitungen
die Bogenzahl für ein Jahr von vornherein nicht genau
bestimmen ließ Für die Gebührenbcrechnnng konnte zunächst
nur die meist auf Schätzungen beruhende Angabe der Verleger
über die Bogenzahl in Betracht gezogen werden. Schließlich
war es unvermeidlich, daß während der Bezugszeiten Aende-
rungen in dem Umfange der Zeitungen eintraten. Hierüber
fortlaufend genaue Kontrolle auszuüben, wäre für die Post
äußerst schwierig gewesen. Ans diesem Grunde mußte es
dabei bewenden, längere Zeit hindurch die einmal als Be-
messungsgrnndlage für die Zeitnngsgebühr angenommene
i) Stenogr. Ber. 1892/93 Bd. II S. 1415.
        <pb n="45" />
        ﻿29

Bogenzahl unverändert weiter gelten zu lassen. Traten wesent-
liche Verschiebungen in der Bogenzahl ein, so machte sich eine
Erhöhung oder Ermäßigung der Zeitungsgebühr notwendig.
Infolge dieses häufigen Hin- und Herschwanlens der Gebühr,
das sich zum Nachteil des Publikums in wiederholt vorkommenden
Aenderungen der Zeitnngsbezugspreise äußerte, erfüllte der
Tarif im weiteren nicht die Anforderung an eine gewisse
Stetigkeit der Preise, wie sie jeder Tarif für Verkehrsleistungen
im allgemeinen aufweisen soll. Andererseits konnten die als
notwendig anerkannten Veränderungen der Zeitungsgebühr
nicht jederzeit, sondern immer erst zu Beginn neuer Bezugs-
zeiten vorgenommen werden. Der Vertrieb vieler Zeitungen
erfolgte daher zeitweilig gegen ein anderes Entgelt als eigentlich
zu leisten gewesen wäre; der Tarif entsprach sonach auch nicht
der Forderung der Gerechtigkeit, die an jeden Tarif gestellt
werden muß.

Im Hinblick ans die vielen Mängel, die der Zeitungsge-
bührentarif nach der Bogenzahl außer seiner Uncrgiebigkeit aufwies
sah sich die Postverwaltung schließlich veranlaßt, ein anderes
Tarifsystem einzuführen. Sie legte der Zeitungsgebühren-
Berechnung fortan den Preis zugrunde, zu dem die Verleger
die Zeitungen abgaben, d. h. den Verlags- vder Einkaufspreis.

b)	Der Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen.

Bei dem Vertriebe von Zeitschriften im Wege des Buch-
handels war es schon in den 1840 er Jahren üblich, behufs
Gelvinnerzielung einen bestimmten Prozentsatz vom Einkaufs-
preise der Zeitschriften zu erheben.') Die Postverwaltung kam
zu der Ueberzeugung, daß in ähnlicher Weise wie bei dem
buchhändlerischen Zeitschriftenvertriebe auch beidemPostzeitungs-
dcbit der Zeitungs-Einkaufspreis für sie eine geeignete
Grundlage zwecks Berechnung des Vertriebs-Entgelts bilden
müßte. Sie ging deshalb vom Oktober 1848 dazu über,
die Zeitungsgebühren im allgemeinen in Gestalt eines Prozent-
satzes — 25"/0 — vom Einkaufspreise der Zeitungen zu erheben.

st Stcnogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 997.
        <pb n="46" />
        ﻿30

Die diesem Prinzip zugrunde liegende Auffassung war
die, daß die Zeitungen einen höhere,» oder geringeren Beför-
derungs- usw. Preis ertragen könnten, je nachden, ihre
Bedeutung für die Zwecke der Verleger und der Bezieher,
d. h. ihr Wertes — ausgedrückt durch den Einkaufspreis der
Zeitungen — größer oder kleiner war. Daß der Wert und
die Tragfähigkeit^) der Zeitungen und Zeitschriften bei der
Benlessung der Beförderungs- usw. Preise von der Post
überhaupt zum Ausgangspunkte von Verschiedenheiten genommen
wurden, ist insofern erklärlich, als der Zweck der Erzielung
größeren Reinertrags aus dem Zeitungsvertriebe dadurch ge-
fördert wurde.') Dabei war aber der Preis der Zeitungen
für die Technik des Vertriebs und dessen Kosten ohne Belang.
Es hätte allenfalls darauf ankommen können, den Vertrieb
geringwertiger Zeitungen durch verhältnismäßig niedrige Be-
fördernngspreise zu begünstigen, um einen Massenvertrieb zu
erzielen und dadurch auch die Transporteinrichtungen besser
auszunützen sowie die Selbstkosten zu mindern. Allein dieser
Rechtfertigungsgrnnd konnte um die Mitte des 19. Jahrhunderts
nicht maßgebend sein, da es vamals noch an billigen Zeitungen
mit Massenauflagen fehlte. Aber selbst wenn es hierauf
angekommen wäre, wenn auch in dieser Weise volkswirtschaft-
lichen Interessen Rechnung getragen worden wäre, so hätte
doch für die hochwertigen Zeitungen nicht eine absolut viel
zu hohe Zeitungsgebühr angesetzt werden dürfen. Derartige
Zeitungen besitzen allerdings eine größere Tragfähigkeit, sie
können wohl einen höheren Beförderungs- usw. Preis auf
sich nehmen, ohne daß ihre Vertriebs-Fähigkeit eine Gefährdung
erleidet. Dieser Umstand allein war jedoch kein berechtigter
und angemessener Anlaß, bei Festsetzung der Zeitungsgebühren
von einer öfteren Abstufung der Wertverschiedenheit in größeren
Zwischenräumen abzusehen. Die Zeitungsgebührcn für hoch-
wertige Zeitungen hätten bei dem Tarif nach den, Einkaufspreis

st Neumann S. 286.

st Neumann S. 288 ff.; van der Borght S. 136.
st Nenmann S. 290; van der Borght S. 135.
        <pb n="47" />
        ﻿31

der Zeitungen auch i" ter Berücksichtigung größerer
Tragfähigkeit — cetera paribus — gerechten nur um
weniges höher angesetzt werden dürfen als die für geringwertige
Zeitungen. An Stelle der individuellen Behandlung jeder
Zeitung durch Belastung mit einem stets gleichen Prozentsatz
des Preises hätte der Tarif mehrere Wertklassen mit ivrung-
weise größer werdenden Abstufungen vorsehen müssen.

Anfangs machte sich die Schattenseite des Tarifs, die
ungerechte, ungleichmäßige Behandlung der einzelnen Zeitungen
verhältnismäßig noch nicht stark bemerkbar. Ende der 1840er
Jahre war das Jnseratenwesen erst so wenig entwickelt, daß
es keinen Ertrag liefern konnte, der auf die Gestaltung der
Zeitungs-Verlagspreise nennenswerten Einfluß gehabt hätte.
Maßgebend für die Bemessung der Preise waren überwiegend
die Produknonskosten der Verleger zuzüglich des gewöhnlichen
Gewinns. Selten erscheinende, aber teure Blätter, wie die
Zeitschriften, gab es noch wenig. Die Erhebung der Zeitungs-
gebühr in Form eines prozentualen Zuschlags zum Einkanfs-
preise der Zeitungen traf daher die meisten Zeitungen zunächst
in annähernd gleicher Weise. Als sich jedoch vas Zeitungs-
wesen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stärker
entwickelte und bei den Verlegern für die Preisbemessung
andere Gesichtspunkte Geltung gewannen, entsprachen die
Grundsätze, auf denen der Tarif beruhte, nicht mehr den
tatsächlichen Verhältnissen. Die Preise der Zeitungen kenn-
zeichneten durchaus nicht mehr deren Tragfähigkeit, weil sie
durch die steigenden Erträge aus den» immer umfangreicher
werdenden Jnseratenwesen stark beeinflußt wurden. Je größere
Reinerträge eine Zeitung durch Inserate zu erzielen vermochte,
desto billiger konnte sie ihren Preis gestalten. Der prozentuale
Zuschlag zum Preis, den die Post als Zeitnngsgebühr erhob,
mußte dementsprechend alle die Blätter verhältnismäßig stark
belasten, die wegen hoher Geschäftskosten, wegen geringer
Bezieherzahl und mäßiger Inseraten-Ertrüge gezwungen waren,
ihre Preise hoch zu bemessen. Zu diesen Blättern gehörten
namentlich die Zeitschriften. Sie verursachten wegen ihres
        <pb n="48" />
        ﻿— 32	—

seltenen Erscheinens der Post viel weniger Arbeit als gleich
teure oder billigere Zeitungen, die täglich ein oder mehrere
Mal erschienen, genossen aber keine entsprechende Ermäßigung
der Zeitungsgebühr. Diese Ungerechtigkeit des Tarifs wurde
später dadurch wenigstens gemildert, daß vom Jahre 1867
ab die Zeitungsgebühr für die weniger als viermal im Monat
erscheinenden Zeitschriften eine Herabsetzung auf 12Va% des
Einkaufspreises erfuhr. Damit war jedoch wenig erreicht;
die zahlreichen Wochenschriften, die nur einmal wöchentlich
zu befördern waren, mußten nach wie vor unverhältnisniäßig
hohe Zeitungsgebühren zahlen.

Im Gegensatz zu den Zeitschriften war für solche Zeitungen,
die ihre Preise billig normieren konnten, der Tarif nach dem
Einkaufspreis der Zeitungen äußerst günstig. Die Zahl der
billigen Zeitungen nahm namentlich in den 1880 er Jahren
stark zu. Es beruhte dies darauf, daß die Konkurrenz sowie
die durch Bervollkommnung der technischen Einrichtungen
verursachte Verminderung der Produktionskosten und das
Steigen der Jnseratenerträge viele Verleger veranlaßten, die
Preise ihrer Zeitungen herabzusetzen oder von vornherein
minimal zu bemessen. Die Anforderungen, die bei dem Ver-
trieb der billiger gewordenen Zeitungen an die Post gestellt
wurden, blieben dieselben wie früher; z. T. stiegen sie sogar,
da die Zahl der Ausgaben oder der Umfang der Zeitungen
zunahmen. Das Entgelt, das die Post für ihre Mühe-
waltungen beim Vertrieb dieser Zeitungen erhielt, erfuhr da-
gegen eine Schmälerung, weil die prozentual zu erhebende
Zeitungsgebühr entsprechend der Verbilligung der Verlagspreisc
geringer bemessen werden mußte.

Wegen dieser Uebelstände war die Postverwaltung schließlich
gezwungen, mit deni Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen,
der sie vollständig von den Verlegern abhängig machte und
sie finanziell immer ungünstiger stellte, zu brechen. Es entstand
ein Tarif, der den verschiedenen Umständen Rechnung zu
tragen suchte, die bei dem Vertrieb der Zeitungen berücksichtigt
werden müssen. Dies war der gemischte Tarif.
        <pb n="49" />
        ﻿33

c)	Der gemischte Tarif.

Bei dem gemischten Tarif, der zur Zeit Gültigkeit hat,
kommt der Einkaufspreis der Zeitungen für die Bemessung
der Zeitungsgebühr nicht mehr in Betracht. Es liegt jetzt
den Verlegern ob, von vornherein den Preis zu bestimmen,
zu dem ihre Zeitungen beim Postvertriebe abgesetzt werden
sollen, d. h. den Erlaß- oder Bezugspreis. Von dem Erlaß-
preise behält die Post bei der Abrechnung mit den Verlegern
den Betrag ein, der an Zeitungsgebühren zu entrichten ist.
Die Zeitungsgebühr ist nicht mehr, wie es in den beiden
früheren Tarifen der Fall war, einseitig und in nicht zu
rechtfertigender Weise nur von einem einzigen Faktor abhängig.
Es ist dies darauf zurückzuführen, daß für die Preisbildung
im Verkehrswesen häufig eine Reihe von Faktoren in Betracht
kommen kann, deren jeder je nach Umständen im einzelnen
Fall als berechtigt anzuerkennen ist. So sind auch bei der
Regelung der Zeitnngsgebühren durch den gemischten Tarif
verschiedene Faktoren berücksichtigt worden, von denen nach
reiflichen Erwägungen angenommen wurde, daß sie eine zweck-
mäßige und rationelle, den Gesamtinteressen am förderlichsten
erscheinende Gestaltung der Preise für den Post-Zeituugs-
vertricb ermöglichen würden.

Nach dem gemischten Zeitnngsgebührentarif besteht die
Zeitungsgebühr a) aus einem festen Satz für jeden Monat
der Bezngszeit — Besorgungsgebühr — und ß) aus einem
veränderlichen Teil — Beförderungsgebühr. —

a) Die Besorgungsgebühr stellt das Entgelt für das
Besvrgungsgeschäft dar, d. h. für die Expeditions- oder Sta-
tivnskosten. x) Diese Kosten entstehen dadurch, daß die Post
die Bestellungen auf Zeitungen annimmt, die Bezugsgelder
einkassiert und die Bestellungen ausführt. Zur Ausführung
der Bestellungen gehören: Die Mitteilung der Zahl aller
bestellten Exemplare an die Verleger, die Eutgegennahmc
sämtlicher von den Verlegern zu liefernden Exemplare, die

van der Borght S. 128 f.; Caner S. 493; Sax S. 627.
        <pb n="50" />
        ﻿34

Verteilung der Zeitungen an die Schalterstellen oder an die
Briefträger zum Zwecke der Aushändigung an die Bezieher
und schließlich die Abrechnung mit den Verlegern. Die mit
dem Besorgungsgeschäft verbundenen Leistungen der Post
sind für alle Zeitungen ungefähr gleich. Das Entgelt, die
Besorgnngsgebühr, besteht deshalb aus einem einheitlich
normierten Satze für jeden Monat der Abonnementsdauer,

In dem Entwurf zur Postgcsetznovelle vom Jahre 18991)
war eine Besorgungsgebühr „für jede Bezugszeit ohne Rück-
sicht auf deren Dauer" vorgesehen. Es sollte gleichgültig sein,
ob sich das Abonnement einer Zeitung auf ein Kalender-,
ein Halb- oder ein Vierteljahr usw. erstreckte. Bei den Be-
ratungen in den Kommissionen usw. wurde dafür eine mäßige
Monatsgebühr angesetzt. Diese Aenderung war im Interesse
kurzfristiger Abonnements, namentlich der Monatsabonnements,
angebracht.

ß) Die Beförderungsgebühr ist das Entgelt für das
Beförderungsgeschäft; sie dient zum Ausgleich der Beförderungs-
odcr Streckenkosten. Das Beförderungsgeschäft umfaßt
einerseits alle die Dienstleistungen der Post, die am Verlags-
orte für die Abfertigung der Zeitungen nötig sind, also das
Verteilen jeder Auflage nach Empfangsorten, das kursweise
Sortieren und das Fertigstellen zum Versand;') andererseits
schließt es die gesamten Leistungen der Post ein, die der
Transport der Zeitungen vom Verlags- zum Bezugsorte
bedingt. Alle diese Leistungen sind bei jeder Zeitung verschieden;
dementsprechend wird auch die Beförderungsgebühr für jede
Zeitung anders normiert. Es geschieht dies unter Berück-
sichtigung zweier Faktoren: 1.) der Erscheinungsziffer, d. h. der
Häufigkeit des Erscheinens, und 2.) der Gewichtsziffer, d. h.
des Jahresgewichts der Zeitungen.

1)	Stenogr. Ber. 1898/00II. Anl. Bd. Nr. 116 der Drucks. (5.993 ff.

2)	van der Borght S. 128 f.; Cauer S. 493; Sax S. 627.

3)	Kleinere Mengen Zeitungen für ein und dieselbe Stelle werden
unter Band gelegt. Aus größeren Mengen wird ein förmliches Paket
gebildet, das eine Umhüllung von Packpapier und eine Bindfadenum-
schnürung erhält. Mehrere Pakete können in „Zeitnngssäcken" vereinigt
werden.
        <pb n="51" />
        ﻿35

1.	) Die Erscheinungsziffer wird nach der Zahl der in
einer Woche oder in größeren Zeitabschnitten erfolgenden
Ausgaben bemessen.ft Je größer die Erscheinungsziffer einer
Zeitung ist, um so umfangreichere Leistungen der Post bedingt
das Beförderungsgeschäft. Sie sind bei einer politischen
Zeitung, die werktäglich in einer Morgen- und einer Abend-
ausgabe erscheint, ganz andere als bei einem Kreisblatt, das
nur einmal in der Woche herausgegeben wird. Häufiger er-
scheinende Zeitungen müssen öfter bearbeitet, kursweise usw.
sortiert, verpackt und befördert werden. Infolgedessen wird
mehr Personal und mehr Packmaterial gebraucht und eine
stärkere Inanspruchnahme und Abnutzung der Dienstrünme,
Geräte und Transporteiurichtnngen verursacht. Die Kosten,
die das Beförderungsgeschäft einer Zeitung für die Post zur
Folge hat, hängen sonach wesentlich mit davon ab, wie oft
die Zeitung wöchentlich usw. bearbeitet und befördert werden
muß. Es ist deshalb in dem gemischten Zeitnngsgebühren-
tarif der größeren oder geringeren Regelmäßigkeit bei der
Benutzung postalischer Einrichtungen durch den Ansatz einer
besonderen Gebühr, die sich nach der Erscheinungsziffer jeder
Zeitung richtet, Rechnung getragen worden.

2.	) Gewichtsziffer. Zeitungen dienen wie die Briefe im
allgemeinen dem Nachrichtenverkehr. Sie werden deshalb
auch von der Post mit denselben Transportgelegenheiten be-
fördert wie die Briefe. Bei Briefen richtet sich die Beför-
derungsgebühr, das Porto, nach dem Gewicht der Sendungen-

ft Die Erscheinungsziffer ist bei den Zeitungen Deutschlands sehr
verschieden. Statistiken hierüber finden sich in der Literatur mehrfach
(vgl. Bücher, Ztg. S. 543; Diez S- 61; Koschade S. 161). Koschade
hat u. a. auch für 1911 eine Zusammenstellung von 80 in der Woche
11-24 mal erscheinenden deutschen Zeitungen veröffentlicht (a. a. O.
S. 163 f.), die allerdings einige Ungenauigkeitcn aufweist. Die „Ham-
burger Nachrichten" erschienen 12 mal, nicht 18 mal; die „Coblenzer
Zeitung", die „Bergisch-Märlische Zeitung" und die „Kieler Zeitung"
hatten 12, nicht 13 Ausgaben in der Woche; die Erscheinungsziffer der
„Magdeburgischen Zeitung" war 13, nicht 12.

Die am häufigsten erscheinenden deutschen Zeitungen waren im
Jahre 1913: „Kölnische Zeitung" (25 mal); „Frankfurter Zeitung"
und „KölnischeVolkszeitung" (je 19 mal); „BreslauerZeitung", „Rhei-
nisch-Westiälischc Zeitung", „Schlesische Zeitung" und „Weserzeitung"
(je 18 mal).
        <pb n="52" />
        ﻿36

Es liegt mithin nahe, auch bei Zeitungen die Beförderungs-
gebühr vom Gewichte der Zeitungen abhängig zu machen.
Tatsächlich beeinflußt das Gewicht der Zeitungen die Leistnugen
der Post bei der Abfertigung und Beförderung ganz wesentlich.
Die große Gewichtsverschiedenheit verursacht bei jeder Zeitung
besondere Arbeit. Das kursweise Verteilen und das Verpacken
der verhältnismäßig schweren Zeitungsnummern am Verlags-
orte, der Transport und die weitere Behandlung in den
Bahnpostwagen erfordern eine anstrengende Tätigkeit des
Personals. Wegen der Schwere einer relativ geringen Zahl
von Zeitungsnummern müssen große Mengen einzelner hand-
licher Bunde usw. gefertigt werden, damit das Verladen
Umladen und Handhaben der Zeitungen auf den Bahnhöfen
und in de» Bahnpostwagen möglichst erleichtert wird. Zur
Herstellung der vielen Bunde sind zahlreiche Arbeitskräfte,
viel Materialien und Geräte nötig. Die Diensträume und
vor allem der Fassungsraum und die Tragfähigkeit der Fahr-
zeuge werden durch die Massen relativ schwerer Zeitungs-
pakete stark in Anspruch genommen und abgenutzt. Vielfach
sind für den Transport der hohen Nettolasten') an Zeitungen
besondere Beförderungseiurichtungen zwischen den Postanstalten
und den Bahnhöfen sowie in den Eiseubahnzügeu notwendig.st

Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht,
macht sich der Gewichtsfaktor bei der Zeitungsbeförderung
durch die Post in einem Maße fühlbar, daß er bei der Preis-
bemessung für das Beförderungsgeschäft nicht »»berücksichtigt
bleiben darf. Es ist deshalb gerechtfertigt, wenn der gemischte
Zeitungsgebührentarif unter den Faktoren, die für die Preis-
bemessung in F&gt;"ge kommen, auch das Gewicht eine Rolle
spielen läßt.

st Netlolast — Gewicht des Befördcrungsgegenstcmdes, dessen
räumliche Fortbewegung der eigentliche Zweck einer Verkehrsleistung ist
(van der Borght S. 123).

st Wegen des Zeitungsverkehrs war die Post Ende der 1890 er
Jahre u. a. genötigt, besondere Beiwagen in manche Züge einzustellen.
Auf der Strecke Berlin-Cöln verursachte ein solcher Beiwagen jährlich
120000 M. Kosten. (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. I S. 615 und III.
Anl. Bd. Nr. 314 der Drucks. S. 2132.)
        <pb n="53" />
        ﻿37

II.	Bedeutung der Dertungsgebührentarife.

A.) Bolkswirlfchaftliche Bedeutung der Zeitungs-
gebührentarife.

8 4. Volkswirtschaftliche Bedeutung des Zeitungswesens.

Der Staat betrieb die Post in der ersten Zeit ihres
Bestehens vorwiegend zum Zwecke der Erzielung möglichst
hoher Reinerträge. Vereinzelt schon im 18., in steigendem
Maße aber im 19. Jahrhundert wurde mit diesem Grundsatz
gebrochen und der Anschauung Geltung verschafft, daß die
Hauptaufgabe der Post nicht darin bestehen dürfe, möglichst
viel Gewinn zu erzielen, sondern den Verkehr zu erleichtern,
d. h. volkswirtschaftliche Interessen wahrzunehmen.

Die deutschen Zeitungsgebührentarife gehören sämtlich der
neueren Zeit an, in der die Post ihres vorwiegend fiskalischen
Charakters bereits entkleidet war und zur Deckung des Staats-
bedarfs durch Erzielung im einzelnen mäßiger privatwirt-
schaftlicher Reinerträge beitrug. Demgemäß find bei Auf-
stellung der Tarife sowohl volkswirtschaftliche als auch finan-
zielle Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Inwiefern die ein-
zelnen Tarife diesen Momenten Rechnung zu tragen suchten,
soll im folgenden betrachtet werden. Um ein Urteil über die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Zeitungsgebührentarife zu
gewinnen, macht es sich notwendig, zunächst auf die volks-
wirtschaftliche Rolle, die das Zcitungswesen spielt, kurz ein-
zugehen.

Im Laufe des letzten Jahrhunderts hat im deutschen
Zeitungswesen eine weitgehende Spezialisation stattgefunden?)
Neben den eigentlichen politischen und nicht politischen
Zeitungen entwickelten sich z. B. immer mehr die Zeitschriften,
Zeitungen und Zeitschriften unterscheiden sich äußerlich durch
die Form des Erscheinens in losen Bogen oder in Heften und
in kürzeren oder längeren Fristen. Der Hauptunterschied

i)	von SBeuft III S. 58t) ff. unterscheidet schon Mitte des 18. Jahr-
hunderts: „Journale, Staats- und Politische Zeitungen, Gelehrte
Zeitungen, Oeconomische Zeitungen, welche sonst unter dem Namen
derer Jntelligeutz-, Anfrag- und Nachrichten-Zettel fürkommen".
        <pb n="54" />
        ﻿38

besteht jedoch darin, daß die Zeitungen durchweg der fort-
laufenden raschen Nachrichtenvermittelung über die Tages-
angelegenheiten dienen, während die Zeitschriften dies nur in
geringem Maße tun. Den Zeitungen kommt es mehr auf
das Aktuelle an, die Zeitschriften legen das Hauptgewicht
auf eine zusammenfassende, abgeklärte Besprechung. Zeitungen
find inhaltlich vorwiegend allgemeiner Art, Zeitschriften dienen
in der Hauptsache bestimmten Interessentenkreisen; jene veralten
meist schnell, diese behalten eher einen längeren oder
dauernden Wert.

Innerhalb der beiden Hauptgruppen „Zeitungen" und
„Zeitschriften" haben nach und nach, entsprechend der Zu-
nahme der Blätter, weitgehende Differenzierungen stattgefunden.
Soweit es auf eine Betrachtung der volkswirtschaftlichen Be-
deutung des Zeitungswesens und der Zeitungsgebührentarife
ankommt, erscheint eine Unterscheidung in folgendem Umfange
ausreichend: «) Zeitungen: Tagesblätter, mittlere und kleine
Presse, Generalanzeiger; ß) Zeitschriften: wissenschaftliche
Zeitschriften &lt;d. s. die der Wissenschaft und Kunst gewidmeten
Fachblätter), fachtechnische Blätter, Unterhaltungsblätter.

a)	Zeitungen.

a) Tagesblätter. Als typisch für die Zeitungen gilt
im allgemeinen dasjenige Preßerzeugnis, daß der Volks-
mund schlechthin mit „Zeitung" bezeichnet, das universale
Tagesblatt. Das Tagesblatt ist wegen seines reichhaltigen,
alle möglichen Gebiete berührenden Inhalts — vom Leit-
artikel bis zum Anzeigenteil — von großer Bedeutung und
Tragkraft für die Volkswirtschaft. Ohne diese Zeitungsart wäre
„das Zusammenwachsen der zahllosen Einzelwirtschaften zu
dem einheitlichen Gebilde der Volkswirtschaft, jene allseitige
Funktions- und Arbeitsteilung, die unser Dasein so unendlich
viel sicherer und reicher gemacht hat, undenkbar"?) Die Haupt-
bedeutung des Tageblatts beruht auf dem wohlorganisierten

’) Bücher, Ztg. S. 552.
        <pb n="55" />
        ﻿39 —

raschen und regelmäßigen Nachrichtendienst?) Schon der re-
daktionelle Teil wirkt mit seiner Fülle an aktuellem Stoff,
mit seinen allgemeinen politischen, handelspolitischen und wirt-
schaftlichen Meldungen?), mit den Nachrichten über wissenschaft-
liche und technische Vorgänge und mit seiner Kritik gestaltend
und verändernd aus die Konjunktur, auf die Börse, auf Handel
und Industrie, auf die ganze Volkswirtschaft ein. Wichtiger
noch sind die gesondert zusammengestellten Nachrichten über
Handel und Industrie, Verkehrs- und Finanzwesen, Saaten-
stand und Ernte usw., die einen besonderen Teil des mo-
dernen Tageblatts, den .Handelsteil, bilden.

Jede Zeitung, die als maßgebend gelten will, sorgt
dafür, daß sie durch sachgemäße, unbeeinflußte Berichte und
Belehrungen in ihrem Handelsteil dem Publikum ein zuver-
lässiger und unparteiischer Berater ist. Der vielseitige aktuelle
Inhalt des Handelsteils gibt den Produzenten und Konsu-
menten jeweils von der Lage des Weltmarkts Kenntnis.
Er stellt die unentbehrliche Grundlage für die Spekulations-
geschäfte der Kaufleute und Kapitalisten mit Waren und
Effekten dar. Großen Wert besitzt er für die verschiedenen
wirtschaftlichen Maßnahmen und Abschlüsse sowie für die
private Vermögensanlage. Hierfür kommen namentlich die
in einer scharf hervortretenden Rubrik des Handelsteils be-
sonders zusammengestellten Kursberichte der Börsen in Betracht.

h Vom 1. Oktober 1849 ab wurde in Preußen die „Benutzung
der electro-maguetischeu Telegraphen Seitens des Publikums" gestattet
(Amtsbl. des Königl. Post-Departements 1849 S. 354).

2)	Schon in der periodischen Presse des 17. Jahrhunderts fanden
sich Schiffahrtsnachrichten und Mitteilungen über Warenhandel (Bode
S. 27 ff.). — Stieler S. 139: „Der Kaufleute Nutz von den Novellen
erscheinet fast alle Post-Tage: Sintemahl fast kein Stand, welcher auff
dieselben mehr halte, als dieser: Wie sie dann dieser Orten, (etwa zu
Leipzig) was für Wahren hier oder dar ankommen, in welcher Menge
und welchem Preiß sie verkanfft und ersteigert worden, oder gefallen?
Die genaueste Nachricht haben" (Aehnlich von Beust III S. 661). —

von Beust III S. 661: „eignet sich die Kanfmannschafft fast das
meiste von dem Nutze» derer Zeitungen zu; weil selbige nicht ohne Grund
behauptet, daß sie zu den gedruckten Nouvellen nicht nur vieles bey-
tragen, sondern auch dieser selbst wegen des Gewerbes mit auswärtigen
Völckern, ohne Nachtheil ihrer Handlung, nicht entbehren könne".
        <pb n="56" />
        ﻿40

Der Kurszettel hat mit den Marktberichten über Wolle
und Getreide das Fundament zum Aufbau des Handelsteils
der Zeitungen gebildet. Als erste deutsche Zeitung brachte
die „Vossische Zeitung" im Jahre 1802 einen „Wechsel-und
Geld-Cours"?) Mit der Entwickelung des öffentlichen
Kredits und der Unteruehmungsform der Aktiengesellschaften
nahm die Kurs-Berichlerstattnng immer mehr zu. Heute ist
sie regelmäßig in jedem Tagesblatt zu finden. „Die Kurse

—	das ist der Teil der Zeitung, der den Blick des Kaufmanns
in erster Linie auf sich zieht, es ist der Teil, der mit ner-
vöser Hast durchflogen wird, der ihm Kunde gibt von dem
Stande der Börseuweltmarktlage"?)

Einen weiteren wesentlichen Bestandteil der Tagesblütter

—	wie hier vorausbemerkt sei — überhaupt aller Blätter,
stellt der Anzeigenteil dar. Er ist aus bescheidenen Anfängen
in Gestalt von Inseraten hervorgegangen, die sich in Deutschland
seit dem Ende des 17. Jahrhunderts mitten im Text der
Zeitungen vorfinden. Um die Wende des 17. und 18. Jahr-
hunderts entstanden nach dem Muster französischer und englischer
Blätter in Deutschland besondere Anzeigeblätter, sogenannte
„Jntelligenzblütter", die sich vornehmlich der Veröffentlichung
von Anzeigen aller Art widmeten?) Das erste derartige
deutsche Blatt war der seit 1673 erscheinende Hamburger
„Relations-Courier"?) Es enthielt so viel Anzeigen, daß
diese, „die sogenannte» Notifications oder Avertissements
die Heisste des Ackvisen-Blats ausmachten"?) Wahrscheinlich
hat das rasche Aufblühen gerade dieses Jntelligenzblatts die
preußische Regierung veranlaßt, das einträgliche Jnserateu-
geschäft fiskalisch auszubeuten. Es geschah dies in der Weise,
daß die Bekanntgabe von Anzeigen über Käufe, Verkäufe,

1)	Schotten S. 20 ff.

2)	Brnnhuber I S. 103.

3)	von Benst III S. 603 ff.; Löbl S. 88 ff.; Munzinger S. 31 ff.;
Quetsch II S. 221; von Witzleben S. 53; Sticda S. 90 f.; d'Ester
S. 164, 172, 179.

4)	Diez S. 10; Prutz S. 243; Salomo» I S. 69; Stieda S. 90.

5)	Salomon I S. 70.
        <pb n="57" />
        ﻿41

Auktionen, Subhastationen usw?) durch Friedrich Wilhelm I.
seit 1727 zum Vorrecht des Staats erklärt wurde.2) Die
Veröffentlichung solcher Anzeigen mußte in staatlichen Jntelli-
genzblättcrn erfolgen. Den Zeitungsverlegern wurde unter
Androhung strenger Strafen verboten, derartige Inserate in
ihre Blätter aufzunehmen; jedoch setzten die Verleger es bald
durch, daß sie alle Anzeigen veröffentlichen durften, wenn sie
vorher in den Jntelligenzblättern gestanden hatten.

Die Einkünfte aus dem staatlichen Jntelligenzblattwesen
flössen dem Militär-Waisenhaus in Potsdam zu?) Mit der
Verwaltung des Jntelligenzblattwesens war die Post beauf-
tragt?) Sie hat den ihr völlig fremden Geschäften nicht
genügend Aufmerksamkeit gewidmet, insbesondere hat sie es nicht
verstanden, den wirtschaftlichen Bedürfnissen durch Neu-
gründungen von Jntelligenzblättern oder durch Förderung
der Verbreitung der Blätter gerecht zu werden?) So kam es,
daß der Zwang, sich bei der Bekanntgabe von Anzeigen zu-
nächst der Jntelligenzvlälter zu bedienen, immer mehr nicht
beachtet und umgangen wurde und daß der Staat sich schließlich
veranlaßt sah, die Jntcllchenzblütter aufzuheben und das
Veröffentlichen von Anzeigen zu Neujahr 1850 frei zu geben?)
Damit war den Interessen des Publikums wesentlich gedient.
Das Anzeigewesen konnte sich nun erst in wünschenswerter
Weise entwickeln. Namentlich während der letzten Jahrzehnte
hat daun der Anzeigenteil der Zeitungen immer mehr Be-
deutung erlangt.

1)	„Ueber die vornehmsten Artickel bererfelben" vgl. v.Benst III @.605.

2)	von Bcnst III L.605: „Es hätten König!. Majest. von Pr nhen,

zu Behuf ihrer Lande und Unterthanen..............gewisse so genannte

Jntelligentz-siettcl, oder Wochen-Jettel, auSzn leben anbefohlen". Vgl
auch: Salomon I S. 131 f. und III S. 88; Bücher, Ztg. S. 522;
Munzinger S. 44 f.; Archiv 1886 S. 742.

s) von Beust III S. 606: „Die Revenue davon fiel dem zu
Potsdani vor arme Soldaten-Kinder errichteten grossen Waisen-Hauß
anheim". Vgl. auch: Salomon IS. 132; SchmölderS 7; Archiv 19012.304.

4) Archiv 1886 S. 739.

6)	Schmölder S. 9 f.; Munzinger S. 44.

®) Ges v. 21 Dezbr. 1849 (G. S. 1849 S. 441). Wegen der
Unzulänglichkeit des staatlichen Jnseratcnwcsens vgl. Löbl S. 163.
        <pb n="58" />
        ﻿42

Für die Zeitungsbezieher hatte dieser Umstand den großen
Vorteil, daß die Preise der Zeitungen von den Zeitungs-
unternehmern wesentlich ermäßigt werden konnten. Die'großen
Kosten für Nachrichtendienst, Mitarbeiter,Redaktion, Verwaltung,
Satz, Papier und Druck vermag eine moderne Zeitung un-
möglich aus dem Abonnements- und Einzelverkaufs-Ertrage
zu bestreiten. *) Sie müßte sonst ihren Bezugspreis so hoch
bemessen, daß ihre Absatzmöglichkeit geschmälert und vielleicht
ihre ganze Existenz gesührdet würde. Das finanzielle Rückgrat
einer Zeitung bilden jetzt vielmehr die Jnserateueinuahmen.
Da die Preise der Inserate bei weitem die Kosten der Her-
stellung überwiegen, kann dafür der Preis der Zeitungen
bis unter die Herstellungskosten des redaktionellen Teils
ermäßigt werden?)

Die Tagesblätter, die jetzt in Folge des allgemeinen
Interesses der Bevölkerung an öffentlichen Dingen eine weite
Verbreitung und einen ausgedehnten Leserkreis haben, eignen
sich in besonderem Maße für ein zweckmäßiges, wirkungsvolles
und werbekrüftiges, dabei verhältnismäßig billiges und
bequemes Veröffentlichen von Anzeigen aller Art?) Volks-
wirtschaftlich von Bedeutung sind namentlich die geschäftlichen
Anzeigen. Sie gehören „zu den Reizmitteln, durch welche
die moderne Verkehrswirtschaft jenes Wunderwerk der Bedarfs-
sammlung vollbringt, deren sie bedarf, um durch Massenproduktion
die Herstellungskosten zu erniedrigen und damit die Güterprcise
zu verbilligen. Sie hat besonders da ihre Stelle, wo andere

') Die Bezugsgelder deckten im Jahre 1900 bei den „Münchener
Neuesten Nachrichten" nur 35,7% der Herstellungskosten (Söbl S. 159 f.);
bei der „Kölnischen Volkszeitung" betrugen sie im Jahre 1906 54%
(Schölten S. 111). Als Durchschnitt sind 40-45% anzunehmen (Stok-
lossa S. 563). „Sehr annoncenreiche Blätter haben berechnet, daß sie
nur 37-40% ihrer gesamten Herstellungskosten durch das Abonnement
decken" (Bücher, Ztg. S. 529).

2) Vgl. Bücher, Ztg. S. 529. - Ueber das „Kostengesctz der
Zeitung" bgl. ebenda und Löbl. S. 164 ff., Diez S. 102.

8) Ueber die Verbindung des Annoncenwesens mit der politischen
Tagespresse Dgl.: Bücher, Vw. S. 248, Bücher, Ztg. S. 528 f., Löbl
S. 160 ff., Meißner S. 30 ff., Schacht S. 507 f., Stoklossa S. 563
und Treitschke (Politik. Vorlesnngcn gehalten an der Universität zu Berlin.
Herausgegeben von Max Eornicelins) I. Bd. Leipzig 1897 S. 176 f.
        <pb n="59" />
        ﻿43

Mittel der geschäftlichen Propaganda versagen"?) Angebot
und Nachfrage von Gütern werden durch die Inserate aus-
geglichen; s) Bedürfnisse werden erweckt, für die es sonst an
Anregung fehlen würde; verborgene Produktionskräfte werden
in bestimmte Bahnen gelenkt, die einen Erfolg verheißen.
Die Inserate tragen ferner zum Bekanntwerden und Erschließen
neuer Absatzgelegenheiten und Märkte bei. Manche Zweige
der Produktion und des Handels könnte» nicht gedeihen
und bestehen, wenn nicht die Aufmerksamkeit des Publikums
durch Inserate, oft in reklamehafter Form, auf das Gebotene
hingelenkt würde. Die Reklame^ ist die empfehlende Anzeige,
bei der besondere Mittel angewendet werden, um die öffentliche
Aufmerksamkeit auf etwas zu lenken. Sie besitzt einen solchen
Einfluß auf Handel und Verkehr, daß sie ein großer Teil
der Geschäftswelt nicht entbehren kann. Namentlich wird sie
da, tvo starke Konkurrenz obwaltet, lote bei dem Vertrieb
von Massenartikeln, in der Absicht angewendet, Kauflust zu
erwecken und Käufer heranzuziehen.

Neben dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage an
Gütern lassen die Inserate auch Angebot und Nachfrage von
Arbeitskräften einander finden?) Insbesondere für die Ver-
mittelung von gelernten Arbeitskräften ist das Inserat eine
beliebte Form. Die geregelte Arbeitsvermittlung?) die teils
in gewerbsmäßiger Weise, teils durch berufsgcnvssenschaftliche
Organisationen oder durch gemeinnützige Veranstaltungen er-
folgt, ebenso die ungeregelte Arbeitsvermittelnng, soweit sie
durch bloßes Umschauen, Suchen und Empfehlen vor sich geht,
beide haben vielseitige Mängel. Je nach ihrer An sind sie
zu kostspielig, lästig, niechanisch wirkend oder zu eng begrenzt

i) Bücher, Ztg. S. 528.

ch Munzinger S. 87: „Der moderne Mensch nimmt die Zeitung
zur Hand und orientiert sich im Inseratenteil nach dem Produzenten
oder Händler, der das von ihm entbehrte Gut herstelllt bz. feilhält".

Z) Hand-Lexikon der deutschen Presse und der graphischen Gewerbe,
Leipzig 1905. - Schmölder S. 17; Meißner S. 27.

4) Brunhuber I S. 108.

b) Handwörterbuch der staatswissenschaften, 3. Aufl. Jena 1909
Artikel „Arbeitsnachweis und Arbeitsbörse" v. Georg Adler, S. 1130 ff
        <pb n="60" />
        ﻿44

und im Erfolg vom bloßen Zufall abhängig. Ans diesen
Gründen wird die ungeregelte Arbeitsvermittelung unter Be-
nutzung der Öffentlichkeit in Form des „Annoncierens" gern
gewählt. Sie ist für den Inserierenden bequem und im ein-
zelnen nicht zu teuer, da meist ein billiger Tarif für „kleine
Anzeigen" oder für den „Arbeitsmarkt" besteht; vor allem
ist sie von großer Reichweite und schneller Wirkung. Die
Inserate führen ein gut Teil Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zusammen. Sie tragen dazu bei, die Arbeitskräfte gleichmäßig
zu verteilen, was in Anbetracht der Freizügigkeit und der
Spezialisierung der Berufstätigkeit nur erwünscht sein kann.
Die Nachteile des Annoncierens, die u. a. in lästigem Ueber-
angebot, in unnützen Schreibarbeiten und Gängen, in nutzlosen
Geldausgaben, in der Aufwendung immerhin verhältnismäßig
großer Summen1) für diese Art der Arbeitsvermittelung
bestehen, dürfen allerdings auch nicht außer Betracht gelassen
werden. Trotz alledem ist die Zeitungsanzeige heute in
vielen Fällen von maßgebender Bedeutung für die Versorgung
des Arbeitsmarktes, namentlich für höhere Berufsarten?)

Schließlich erfüllen die Inserate noch die volkswirtschaftlich
bedeutungsvolle Aufgabe, daß sie auf die Gestaltung der Kon-
kurrenz und der Preise mit einwirken. Angebot und Nach-
frage gehen in der Volkswirtschaft in der Regel je von
mehreren Personen ans, die in freiem Wettbewerb zu einander
stehen und sich bemühen, die Konkurrenten aus dem Felde
zu schlagen. Hierbei wirken die Inserate kräftig mit. Sie
veranlassen die Konkurrenten zu einem öffentlichen Wettbewerb
untereinander. Die Anzeige des einen bewegt den andern
zu einer ähnlichen Anzeige, jeder sucht für sich möglichst den
größten Vorteil zu erreichen. Auf diese Weise erlangen die
Konsumenten die Gelegenheit zu einem Vergleichen der Preise
und zu einem Verhalten, das schließlich für die Nivellierung

1)	Meyer, Die Arbeitsvermittlung in der Stadt Halle a. S.
(Beiträge zur Statistik der Stadt Halle a. S. 1907, Heft 1 S. 11)
berechnet, daß 1906 jährlich etwa 90 000 M. an die vier großen Zeitungen
in Halle für Stellengesuche usw. gezahlt wurden.

2)	Brunhuber I S. 109.
        <pb n="61" />
        ﻿45

der Preise und für die ganze Preisgestaltung, namentlich zu
gunsten einer Verbilligung, von Einfluß ist.

Neben der üblichen Art der Veröffentlichung von An-
zeigen in den Zeitungen selbst, kommen häufig Anzeigen in
Form außergewöhnlicher Zeitungsbeilagenst vor. Solche
Beilagen stellen Preßerzeugnisse dar, die eigentlich unter
Kreuzband befördert werden müßten. Nur der Billigkeit und
Bequemlichkeit wegen werden sie den Zeitungen beigelegt.
Den Inseraten in den Zeitungen gegenüber haben die An-
zeigen in Form außergewöhnlicher Beilagen den Vorzug, daß
sie als lose Einzeldrucke und durch das häufig farbige Papier
sofort auffallen. Außergewöhnliche Zeitungsbeilagen brauchen
auch nicht der Gesamtauflage einer Zeitung beigefügt zu
werden. Sie können z. B. aus Sparsamkeitsrücksichteu un-
gefähr auf diejenigen Zcitnngsnnmmern beschränkt bleiben,
die nach einem bestimmten Absatzgebiet versandt werden, das
einen besonderen Jnsertionserfolg verspricht. Einen Nachteil

st Im Jahre 1871 gestattete die Post bei den im Postdebitswege
vertriebenen Zeitungen die Beifügung „extraordinairer" Beilagen (Post-
reglement v. 30. Novbr. 1871 § 15b; Postamtsblatt 1871 Nr. 69).
Es waren dies Beilagen, die sich nach Format, Druck, Papier oder
sonstigen Merkmalen nicht als integrierender Bestandteil der Zeitung
kennzeichneten, mit der sie versandt werden sollten. Für jedes Beilage-
Exemplar wurde zunächst eine Gebühr von 1/12 Sgr., mindestens im
ganzen 1/3 Sgr. erhoben. Die Bestimmungen über die Versendung
außergewöhnlicher Zeitungsbeilagen haben mehrfach Aenderungen er-
fahren. Beim Inkrafttreten des gemischten Zeitungsgebührentarifs
betrug die Gebühr für jede Beilage 1/4 Pf. Diese niedrige Vergütung
deckte nicht die Kosten, die der Post aus der ganzen Einrichtung ent-
standen. Wenn auch Beförderungskosten kaum zu berücksichtigen sind,
weil der Transport mit nebenbei geschieht, so entstehen doch Expeditions-
kosten durch besondere Feststellungen, Buchungen, Kontrollen und Ab-
rechnungen (Stenogr. Ber. 1905/06 Bd. IV S. 3269, Unterstaatssekr.
Sydow).

Als im Jahre 1906 die Steucrreformvorlagen im Reichstag be-
raten wurden, gelangte eine von der Stenerkommission vorgeschlagene
Resolution (Gröber) zur Annahme, die u. a. eine anderweite Festsetzung
der Gebühren für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen vorsah (G. Schanz,
„Die Reichsfinanzreform von 1906" im Finanz-Archiv Bd. XXII11906
S. 627 ff., insbes. S. 701 ff. - Stenogr. Ber. 1905/06 Bd. IV
S. 3248-3283). Vom 1. Juli 1906 ab wurde durch den Reichs-
kanzler eine E&gt;Höhung der Gebühr von 1/4 auf 1'a Pf. für je 25 g
des einzelnen Beilage-Exemplars angeordnet (Amtsblatt bes Reichs-
Postamts 1906 S. 165, 167; Zentralbl. f. d. D. R. 1906 S. 901).
        <pb n="62" />
        ﻿46

haben die außergewöhnliche» Zeitnngsbeilagen insofern, als
sie vom ersten Leser einer Zeitung oft herausgenommen
werden, weiteren Lesern also gar nicht mehr zu Gesicht kommen
und zum großen Teil ein „frühes Ende im PapierkorbM1)
finden. Im ganzen spielen die Anzeigen in Gestalt außer-
gewöhnlicher Zeitnngsbeilagen keine wichtigere volkswirtschaft-
liche Nolle als die auf gewöhnlichem Wege erfolgenden Anzeigen.

ß) Mittlere und Kleine Presse. Die reichliche Hälfte
der Zeitungen besteht aus mittleren und kleinen Blättern, die
meist 1—H mal, zum Teil auch häufiger wöchentlich erscheinend)
Ihre Auflagen sind gering, da ihre Verbreitung sich vorzugsweise
auf ihr Erscheinungsgebiet, auf die mittleren und kleinen
Orte beschränkt, in denen es für Tagesblätter an einer ge-
sicherten Existenz mangelt. Für Redaktion usw. können von
den mittleren und kleinen Zeitungen keine großen Auf-
wendungen gemacht werden. Eigenes bringen sie, wenn die

Anfangs ist von der Möglichkeit, den Postdebits-Zeitungen außer-
gewöhnliche Zeitnngsbeilagen beizufügen, verhältnismäßig wenig Gebrauch
gemacht worden (Vgl. Archiv 1878 S. 266 f.). Bis zum Jahre 1905
geschah es dann durchschnittlich in steigendem Maße, sowohl absolut als
auch im Verhältnis zur Zahl der Zeitungsnummern. Infolge der Ver-
doppelung der Beilagegebühr Mitte 1906 trat zunächst ein Rückgang
ein, seitdem macht sich aber wieder ein Steigen bemerkbar, wie sich aus
der folgenden Zusammenstellung ergibt:

Die deutsche Post beförderte (Poststatistik 1890 S. 56 usw.):

im Jahr

Zeitungs-

uummern

(Tausends

Außergew.

Beilagen

(Tausend)

Auf 100 Nummern
entfielen Beilagen

1890

1895

1900

1905

1906

1907
1910

818 392
I 109 202
1 431 706
I 715 766

1	807 108
1893 651

2	185 828

47 576
90 236
171 164
296 205
278 604
209 276
250 045

5,8

8,1

12,-

17.3

15.4

11,1

11.4

Der finanzielle Erfolg, den die Erhöhung der Beilagegebühr haben
sollte, eine Mehreinnahme von jährlich 1/2 Mill. M. (Finanz-Archiv
Bd. XXIII 1906 S. 703), ist eingetreten. Bei Anwendung der Mindest-
sätze von 1/4 oder Va Pf. für jede Beilage ergeben sich für 1905
740513 M., für 1910 1250225 M., d. s. 509712 M. mehr.

') Stenogr. Ber. 1905/06 Bd. IV S. 3269 (Unterstaatssekr.
Sydow).

2) Vgl. die Statistiken bei Bücher, Ztg. S. 543, Diez S. 61 und
Koschade S. 161.
        <pb n="63" />
        ﻿47

Lokalnachrichten unberücksichtigt bleiben, nur in geringem Maße.
Meist geben sie lediglich das wieder, was sie im Abonnemcnts-
wegc durch Vermittelung der Korrcspondenzbüros erhalten
vder was sie den anderen Zeitungen entnehmen.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der mittleren und
kleinen Presse beruht darauf, daß sie in ihrer Art für
einen engeren, geographisch abgegrenzten Bezirk, in kleinerem
Maßstabe dasselbe auszurichten versucht, was die Tagesblätter
in größerem Umfange für einen weit ausgedehnten Kreis be-
zwecken.

y) Generalanzeiger. Unter den Zeitungen müssen hier
noch die Generalanzeiger hervorgehoben werden, weil sie bei
der letzten Reform des Zeitnngsgebührentarifs, ans die später
ausführlicher eingegangen werden soll, eine wesentliche
Rolle gespielt haben. Die Generalanzeiger sind namentlich
in den letzten zwei Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts in
den großen Städten entstanden. Ihre Gründung ist meist
in spekulativer Absicht erfolgt; sie stellen großkapitalistische
Unternehmungen zur Erzielung einer möglichst vorteilhaften
Kapitalanlage dar. Den Hauptbestandteil bilden die Anzeigen
Ans sie konzentriert sich vornehmlich das Interesse des Ver-
legers. Der Aufschwung von Handel und Industrie und die
zunehmende Schärfe des Konkurrenzkampfes haben das Jn-
seratenwesen so gefördert, daß es für Zeitungen nach Art der
Generalanzeiger leicht ist, die Presse rein kapitalistisch aus-
zubeuten. Aus Vorsicht vermeiden die Generalanzeiger im
Geschäftsinteresse alles, was den Bezieher und insbesondere
den Inserenten verstimmen könnte?) Daher rührt auch die

i) Die Generalanzeiger beschränken sich im redaktionellen Teil
überwiegend auf bloße Berichterstattung. Das ideale Ziel einer Zeitung,
ans die Leser erzieherisch einzuwirken, liegt ihnen fern. Sie bringen
eine Fülle unpolitischer Artikel und vermischter Nachrichten, die für die
große Masse berechnet und deren Geschmack angepaßt sind und die
Sucht nach neuen und interessanten Tatsachen befriedigen sollen. -
„Uni sich einen großen Leserkreis im Interesse des Annoncenteils, auf
den cs dem Verleger in der Hauptsache nur ankommt, zu gewinnen,
darf man es mit niemand verderben; so werden die betr. Zeitungen
politisch möglichst farblos und blaß gehalten, zu diesem sogenannten
politischen Teil sucht man irgend welchen Klatsch, sei es lokaler oder
        <pb n="64" />
        ﻿48

„Parteilosigkeit" oder „Unabhängigkeit", deren sich die Ge-
neralanzeiger befleißigen. Infolge ihrer Billigkeit haben die
Generalanzeiger viel zum Rückgang älterer Zeitnngen bei-
getragen und neuen Organen der verschiedenen politischen
Parteien starke Konkurrenz gemacht.

b)	Zeitschriften.

a)	Redaktioneller Teil.

1)	Wissenschaftliche Zeitschriften. Die wissenschaft-
lichen Zeitschriften sind aus den gelehrten Zeitnngen hervor-
gegangen, die in Deutschland gegen Ende des 17. Jahr-
hunderts entstanden ^ Zweck der gelehrten Zeitnngen war
es, einem kleineren Zirkel in abgeschlossener Weise und ab-
gerundeter Form zu dienen. Zunächst waren sie universal,
sie boten jedem etwas. Auf die geistige Einheit der Wissen-
schaft folgte eine fortschreitende Spezialisierung. Eine gelehrte
Universal-Zeitschrift konnte nun nicht mehr allen Ansprüchen
genügen Mehr und mehr wurde daher jedes Fachgebiet der
Wissenschaft und Kunst besonders behandelt. Heute gibt
es für jeden Gelehrtenstand usw mindestens eine Zeitschrift, ?)
in der die Ergebnisse der Forschungen, die Fortschritte der
Entdeckungen mitgeteilt, Gedanken ausgetauscht, Anregungen
gegeben und aus diese Wnse die Verbindungen zwischen den
ö tlich getrennten Gelehrten usw hergestellt werden.

allgemeiner Natur, zusammen, mau druckt dann noch irgend einen
Hintertreppenroman dazu und nennt das zusammen mit einem Packen
Annoncenbcilagen eine Zeitung" (Sienogr. Per. 1898/00 Bd. IIS. 1730 f.
— Äbg. Fischbeck. - Aehnlich Abg. Singer a. a. O. S. 1711 f. und
Abg. Oertel a. a O. S. 1738).

Tie erste Zeitschrift Deutschlands waren die „Fata Erudi-
torum“, die Mencke im Jahre 1682 in Leipzig in lateinischer Sprache
herausgab (Salomon l S. 89, Witkowski S. &gt;85). Äls erste Monats-
schrift in deutscher Sprache ließ Thomasins in Leipzig vom Jahre 1688
ab die Schuft „Schertz- und Ernsthaffter, Vernünftiger und Einfältiger
Gedanken usw." erscheinen (Salomon I S. 92, Witkowski S. 203).

2)	Dafür verliert „die Publikationsform des Buches ... von
Jahr zu Jahr an Boden" (Bücher, Vw. S. 248). - „Wer heute der
großen Masse etwas zu sagen hat, der muß sich des Sprachrohrs
Zeitung bedienen" (Stoklossa S. 565). - Ueber das Verhältnis der
Zeitung zur Zeitschrift und zum Buche vgl. Bücher, Ztg. S. 551.
Vgl. auch Diez S. 138.
        <pb n="65" />
        ﻿Aufgabe der wissenschaftlichen Zeitschriften ist, soweit in
Hinsicht ans ihr Fachgebiet überhaupt ihre Bedeutung für die
Volkswirtschaft in Frage kommt, hauptsächlich die mittelbare
Förderung der Volkswirtschaft, wie sie namentlich durch
Veröffentlichung von Erörterungen nationalökonomischer,
volkswirtschaftspolitischer, finanzwissenschaftlicher, sozial-
politischer und bergt. Fragen erfolgt.

2) Fachtechnische Blätter. Die Entwickelung der
fachtechnischen Blätter steht im Zusammenhang mit dem durch
die Gewerbefreiheit, durch die Fortschritte der Technik und des
Verkehrs hervorgebrachten Aufschwung des Wirtschaftslebens.
Es war dem einzelnen nicht mehr möglich, alles selbst zu
überblicken. Er bedurfte eines Hilfsmittels, das ihn rasch
und bequem mit allen wissenswerten Nachrichten in seinem
Fach versah. Je größer dies Bedürfnis wurde, um so mehr
griff in der fachtechnischeu Presse die Arbeitsteilung um sich.
Heute beruht die besondere Bedeutung der fachtechnischen
Blätter in der Beschränkung auf ein einzelnes, eng begrenztes
Arbeitsgebiet. Die weitgehende Spezialisiernngsi fördert eine
intensive Behandlung der Aufgaben, die ein jedes derartiges
Blatt zum Nutzen der Volkswirtschaft erfüllen will. Meist
geschieht dies durch den Gesamtinhalt der einzelnen Zeitschriften
selbst, teilweise auch noch in Leitartikeln. Manche fachtechnischen
Blätter sind ausschließlich kapitalistische Unternehmungen, z. B.
gewisse Finanzblätter und die lediglich aus Anzeigen bestehenden,
meist unentgeltlich vertriebenen Offcrtenblätter. Diese Blätter
stehen nicht über ihrer Branche, sondern mitten in ihr. Sie
erscheinen nur ans geschäftlichen Gründen zur Förderung des
Sonderintcrcsses bestimmter Banken und Unternehmer.*)

Vgl. Kootz S. 526 ff. dessen Statistik z. B. in Gruppe 10 6
„Einzelne Gewerbe" allein 635 deutsche Zeitschriften erwähnt, die auf
26 verschiedene Branchen usw. entfallen.

2) Schalten S. 99 ff., Meißner S. 32. - Nach dem schweizerischen
Postgesetz vom 5. April 1910 Art. 31 sind die vorwiegend Geschäfts-
nnd Neklamezwccken dienenden Veröffentlichungen von der ermäßigten Taxe
für abonnierte Zeitungen - cts für je 75 g - ausgeschlossen.
Die Versendung ist nur als Drucksache usw. gestattet.
        <pb n="66" />
        ﻿50

3) Unterhaltrmgsblälter. Die Unterhaltungsblätter
sind aus den im Anfang des 18. Jahrhunderts aufgekommenen
moralischen Wochenschriften, die zum ersten Mal Zeitschriften
non ausgesprochener Tendenz darstellten, hervorgegangen. *)
Ihr Inhalt besteht neben dem der Unterhaltung gewidmeten
Hauptteil vorwiegend aus literarischen und kunstbeflissenen
sowie populärwissenschaftlichen, erbaulichen, belletristischen und
ähnlichen Artikeln. Außerdem haben die Illustrationen eine
gewisse Bedeutung für die Entwickelnng des Kunstsinns. In
vereinzelten Abhandlungen über nationalökonomische usw.
Themata klären die Unterhaltnngsblätter ihre Leser wohl über
interessante Fragen ans dem Gebiete der politischen Oekonomie
ans; die Verfolgung materieller Bedürfnisbefriedigung, wie sie
bei den sonstigen Zeitschriften immerhin in gewissem Umfange
mittelbar oder unmittelbar stattfinden kann, liegt ihnen jedoch
fern. Sie bieten daher keinen Anlaß zu besonderen Bemer-
kungen über die volkswirtschaftliche Bedeutung ihres redaktio-
nellen Teils.

Der Absatz der Unterhaltungsblätter wird jetzt dadurch
eingeschränkt, daß andere Blätter ihren Beziehern immer mehr
Unterhaltungsbeilagen, die häufig fabrikmäßig hergestellt werden
unentgeltlich oder gegen geringe Erhöhung des Bezugspreises-
liefern. Trotzdem ist der Wirkungskreis der Unterhaltnngsblätter
großer als der der wissenschaftlichen und der fachtechnischen
Zeitschriften, da Lesezirkel und öffentliche Lokale in weitem
Maße dazu beitragen, die Unterhaltnngsblätter in den verschie-
denen Bevölkernngsschichten bekannt werde» zu lassen.

ß) Anzeigenteil. Da das Verbreitungsgebiet der wissen-
schaftlichen Zeitschriften und der fachtechnischen Blätter begrenzt
ist, ist auch ihr Anzeigenteil für einen engeren, ganz bestimmten
Leserkreis berechnet. Anzeigen in diesen Fachblättern können
deshalb eher Wirksamkeit haben als Inserate in den eigentlichen
Zeitungen, die zwar einem ausgedehnteren, aber nicht so
interessierten Leserkreis zu Gesicht kommen. Die Wirkung von
Annonce» in Fachblättern kann schon deshalb größer sein,

h Salomon I S. 100; Stieda S. 135 ff.
        <pb n="67" />
        ﻿51

weil Fachblätter in ganz anderer Stimmung und in gründ-
licherer Weise gelesen werden als wie etwa die Tagesblätter.
Im Interesse seiner Rentabilität muß natürlich jedes Fachblatt
auch Anzeigen allgemeinen Inhalts veröffentlichen, zum großen
Teil betreffen die Inserate in Fachblüttern aber das Gebiet,
das die Blätter speziell vertreten. Es sind vornehmlich An-
gaben über einschlägige Bezugsquellen und Nachfragen nach
solchen, Offerten von Fabrikanten und Lieferanten bestimmter
Fabrikate und Rohstoffe. Auch Anzeigen aus dem Arbeits-
marktgebiet kommen verhältnismäßig zahlreich vor, obwohl
hierfür vielfach besondere Offertenblätter und Arbeitsnachweise
der einzelnen Gewerbe bestehen. Relativ stark vertreten ist
die Reklame.

Die Unterhaltnngsblätter eignen sich infolge ihres großen
Wirkungskreises vorzüglich zur Veröffentlichung von Inseraten
aller Art. Auch sie bringen viel Reklamen. Ein wesentlicher
Teil der Annoncen in den Unterhaltnngsblättern ist jedoch
nicht für die große Masse berechnet, sondern für einen Leser-
kreis mit höherer Lebenshaltung und freiem Einkommen.
Aenßerst zahlreich sind in manchen Unterhaltungsblättern die
verschiedenartigen Stellen-Gesuche lind Angebote, die gebildete
Personen betreffen.

8 5. Die Verbreitung der Zeitungen und Zeitschriften
durch die Post.

Die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung des Zeitungs-
wesens äußert sich in der allgemeinen Verbreitung der Blätter.
Während es in England und Frankreich bestimmte haupt-
städtische Blätter gibt, die eine überwiegende Stellung ein-
nehmen, ist das Zeitnngswesen in Deutschland stark zer-
splittert. Deutschland weist eine größere Zahl von Zeitungs-
zentren ans, in denen durch die Post überallhin vertriebene
Zeitungen mit weitreichendem Einfluß, aber auch viele Blätter
erscheinen, von denen nur ei» Teil im Wege des Post-
abonnements bezogen werden kann.*) Außerdem sind Hunderte

. Manche Verleger ziehen cs vor, ihre Blätter den Beziehern
unmittelbar zuzusenden. Viele Blätter eignen sich nicht znm Postdebit,
        <pb n="68" />
        ﻿52

von kleinen Verlagsorten vorhanden, in denen Blätter mit
geringen Auflagen herausgegeben werden?)

Die tatsächliche Verbreitung der Zeitungen und Zeit-
schriften läßt sich nicht zufriedenstellend ermitteln, da cs an
einer amtlichen Zeitnngsstatistik mangelt und die privaten
Quellen über Zahl und Auflagenhöhe der Blätter unzulänglich
sind. Der Inhalt der von den verschiedenen Annoncen-
expeditionen herausgegebenen Kataloge weicht z. B. in vielem
stark von einander ab, auf Vollständigkeit und Genauigkeit
kann er im Hinblick auf die Art des Zustandekommens und
die Zweckbestimmung der Kataloge keinen Anspruch
machen. Ueber die Verbreitung der im Postdebitswege ver-
triebenen Blätter könnte wohl die Post genaueres statistisches
Material liefern. Veröffentlichungen dieser Art erfolgen jedoch
nicht. Die Poststatistik gibt nur Aufklärung über den Gesamt-
Postzeitungsverkehr und über den Verkehr mit den einzelnen
Ländern. Weitergehende Zeitungs-Statistiken gehören an
und für sich nicht zu den Aufgaben der Post. Sie dürften
außerdem nicht mit Rücksicht auf die Bestimmungen über die
Wahrung des Briefgeheimnisses bekannt gegeben werden, da
diese Vorschriften sich der Oeffcntlichkeit gegenüber auch auf
den Zeituugsverkehr erstrecken?) Vor allem hätte selbst eine
ausführlichere Post-Zeitungsstatistik nur in gewisser Beziehung

z. B. kleine Lokalblätter und Gratis-Offertenblättec. — Mitte 1912
erschienen z. B. in Aachen 30 (27) Blätter - die in Klammern stehende
Zahl bedeutet hier und im folgenden die Zahl der zum Postvertrieb
angemeldeten Zeitungen und Zeitschriften — in Bremen 44 (34), in
Breslau 153 (114), in Cöln 127 (97), in Chemnitz 31 (21), in Dort-
mund 33 (27), in Dresden 170 (123), in Halle 97 (62), in Hamburg
212 (183), in Hannover 105 (84), in Karlsruhe 77 (62), in Kiel 21

(15)	, in Königsberg (Pr.) 56 (44), in Leipzig 602 (440), in Metz 18

(16)	, in München 389 (297), in Nürnberg 103 (60), in Straßburg 68
(40), in Stuttgart 210 (166), in Würzbnrg 41 (29) Blätter.

ft Im Jahre 1908 gab es 2159 deutsche Verlagsorte, darunter
19 mit mehr als je 10 Zeitungen und 1307 mit je einer Zeitung (Diez
S. 34 f.).

2) Da mb ach S. 67 f. - Der Hinweis bei Aschenborn (a. a. O.
S. 65), daß die Mitteilung der Gesamtzahl der durch die Post ver-
triebenen Exemplare der einzelnen Zeitungen nicht unter das Verbot
des 8 5 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 falle, bezieht sich nur
auf den Verkehr mit den Verlegern jener Zeitungen.
        <pb n="69" />
        ﻿5B

Wert, weil sie allein die Postauflage, also lediglich einen
Teil der Gesamtauflage jeder Zeitung und Zeitschrift berück-
sichtigen würde. Für weitere Zwecke wären Schätzungen not-
wendig, die zu recht ungenauen Ergebnissen führen müßten.

Schätzungen solcher Art finden sich vereinzelt in der
Literatur. Neukampsi nimmt z. B. an, daß „der größte Teil
aller in Deutschland gelesenen Zeitungen durch die Post bestellt
wird". Dies ist nicht richtig?) Für die genaue Ermittelung
einer Durchschnittszahl über das Verhältnis von Gesamt-
auflage und Postauflage der Zeitungen und Zeitschriften fehlt
allerdings jeder Anhaltspunkt, da die Gesamtauflagen nur
von einem Teil aller Blätter, noch dazu meist in abgerundeten

1)	Neukamp II S. 1375. - Ncukamp vergleicht die Berechnungen
von Schacht über die Anflagenhöhe der deutschen Zeitungen im Jahre
1897 (Schacht s. 507, 514) mit den Angaben der Poststatistik für 1896
(S. 58.) Dabei kommt er zu dem Ergebnis, daß nach Schachts Berech-
nung „von allen Zeitungen nur etwa ein Drittel durch die Post bestellt
würde, was sicherlich den tatsächlichen Verhältnissen widerspricht". Die
Poststatistik faßt alle Zeitungen und Zeitschriften - einschließlich der
fremdsprachigen Blätter Deutschlands - zusammen, die die Post vertreibt;
einen Unterschied zwischen „Zeitungen" und „Zeitschriften" macht sie nicht.
Schachts statistische Untersuchung erstreckt sich dagegen nur auf 3337
eigentliche in Deutschland erscheinende deutsche Zeitungen (Schacht S. 508,
511j. Die Ergebnisse der Berechnungen für ein so scharf begrenztes
Gebiet können nicht ohne weiteres mit den allgemein gehaltenen Angaben
der Poststatistik verglichen werden. Ließe es sich ermöglichen, diese Angaben
um die Zahlen für Zeitschriften und fremdsprachige Blätter zu kürzen,
so würde ein Vergleich der reduzierten und der Schacht'schen Zahlen
den Beweis liefern, daß tatsächsich noch weniger als ein Drittel der
deutschen Zeitungen durch die Post vertrieben wird. Derartige Ermitte-
lungen sind aus den oben angeführten Gründen nicht ohne weiteres
möglich. - Auch Diez vergleicht die Schachischen Zahlen mit den
Angaben der Poststatistik (a. a. O. S. 100 f.)

2)	Brunhuber I S. 11 f.: „Nur wenige Organe haben mehr
Postabonnenten als örtliche Abnehmer, die die Zeitung durch Träger
zugestellt erhalten". - Bücher, Ztg. S. 541: „Der größere Teil (der
Anflagei entfällt aus die der Post sich entziehende direkte lokale Zustellung".
- Brunhubcr I S. 12: „viele Zeitungen mit einer Riesenauflage, die
Stadtanzeiger und General-Anzeiger in Städten und auf dem Lande,
zeigen etwa ein Verhältnis von 90% direkter Abnehmer zu I vv/g Post-
abonnenten". — Noth S. 51 nimmt an, daß etwa ein Drittel sämtlicher
Zeitungsnummern durch die Post befördert wird, bezeichnet diesen
Bruchteil aber als wahrscheinlich zu hoch gegriffen, da der Absatz im
allgemeinen durch lokales Abonnement geschieht.
        <pb n="70" />
        ﻿54

oder unbestimmt gehaltenen Ziffern^) bekannt und Angaben
über die Postauflagen nur in Einzelfällen zu erlangen sind.
Immerhin haben erfahrungsgemäß große politische Zeitungen
und bedeutende Anzeigeblütter, die für Berechnungen der
angedeuteten Art ausschlaggebend sind, durchweg verhältnis-
mäßig viel mehr andere Bezieher als Postabonnenten. Dazu
kommt, daß das Verhältnis von Gesamtauflage und Post-
auflage bei den einzelnen Blättern ganz verschieden ist, so
daß die Berechnung einer mittleren Verhältniszahl kein richtiges
Bild der tatsächlichen Verhältnisse ergeben würde. Es
bestehen große Zeitungen, bei denen Gesamt- und Postauslage
sich wie 4 ; 1 verhalten, bei anderen Zeitungen ist dies
Verhälnis gleich 6 : 1 oder von noch größerem Unterschied.
Namentlich ist die Postauslage bei weit verbreiteten Zeitungen,
wie erwähnt, verhältnismäßig nicht hoch, weil es diese
Zeitungen vielfach ermöglichen können, durch eigene Einrichtungen,
z. B. durch Begründung von Filialen oder durch Verwendung
von Expreßboten2) ohne Inanspruchnahme des Postvertriebs
zahlreiche Abonnenten außerhalb des Erscheinungsorts zu
gewinnen.

In Deutschland stellt das Pvstabonnement immerhin
eine äußerst beliebte Form des Bezuges sämtlicher Arten von
Zeitungen und Zeitschriften dar?) Das Zeitungswesen kann

J) Die Angaben in den Katalogen der Annoncenexpeditionen lauten
vielfach: „von . . bis . .", „ca", „über", „und mehr", „im Sommer",
„im Winter". Bestimmte Stichtage liegen den Zählungen auch nicht
zugrunde.

2) Dies ist nach § 2 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 zulässig.
„Die großen Zeitungen bedienen sich nicht des Postzeitungsamts in der
Umgebung, sondern sie schicken den sogenannten expressen Boten"
(Stenogr. Ber. Bd. 284 1912 S. 1054 — Abg. Oertel —).

8) Die Zahl der durch die preußische, die norddeutsche und die

im Jahre	Stück	Zunahme in °/o	im Jahre	Stück	Zunahme in °/o
1823	474		1873	5579	1077
1833	1159	145	1883	8529	1699
1843	1310	176	1893	10358	2085
1853	1751	269	1903	12330	2501
1863	2763	483	1913	14480	3022
        <pb n="71" />
        ﻿— '.55

auf diese Weise überall mit Leichtigkeit in die Dienste des
geschäftlichen, des politischen und geistigen Lebens gestellt
werden und die verschiedenen Bedürfnisse der Zeitungsbezieher
und Leser befriedigen. Diese Bedürfnisbefriedigung dient
nicht mehr nur den Interessen engerer Kreise, sondern der
großen Masse der Bevölkerung, sie ist für sie notwendig oder
forderlich. Mit Rücksicht hierauf hat die Post in der Gegen-
wart die Verpflichtung, bei Festsetzung der Preise, zu denen
der Postzeitungsvertrieb zu besorgen ist, die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Zeitungen gebührend zu berücksichtigen. Zum
allein entscheidenden Maßstab für die Tarifbildnng eignet sich
jedoch anerkannterwcise die volkswirtschaftliche Bedeutung eines
Befördernngsgegenstandes oder einer Verkehrsleistung nicht/)
weil es sich in der Praxis nicht durchführen läßt, eine den
tatsächlichen Verhältnissen, der vielseitigen Bedürfnisbefrie-
digung engerer oder weiterer Kreise der Bevölkerung, bis ins
einzelne genau gerecht werdende Abstufung vorzunehmen.
Gleichwohl muß eine öffentliche Verkehrsanstalt, wie die Post,
unbeschadet ihres Strebens nach Reinertrag, einen derartig
wesentlichen Gesichtspunkt als berechtigt anerkennen und dem-
entsprechend die Bemessung des Entgelts für ihre Leistungen
gestalten.

8 6. Der Einfluß der verschiedenen Zeitungsgebühren-
larise aus die Höhe der Zeitungsgebühren und der
Bezugspreise.

Die Grundlage für die Ermittelung der Zeitungsgebühren
bilden die Zeitungs-Preislisten der Post, die seit 1823 jedes
Jahr erscheinen?) Ihre Einrichtung ist im Laufe der Zeit
mehrfach geändert worden. Jetzt bestehen sie aus zwei Haupt-

Jni Jahre 1880 wurden von der Post im Deutschen Reich 434 Mill.,
im Jahre 1910 2186 Mill. Zeitungsnnmmern vertrieben, d. s. 404o/g mehr,
van der Borght S. 137 f.

2) Die Instruktion zum Zeitungs-Regulativ von 1821 legte im
8 14 dem neu gegründeten Zeitnngs-Comtoir in Berlin die Verpflichtung
auf, zu Anfang jedes Jahres eine „Uebersicht der für das laufende
Jahr regulierten Preise der Zeitungen und Journale" zu veröffentlichen
(Archiv 1895 S. 305).
        <pb n="72" />
        ﻿56

teilen. Der erste Teil enthält die Angaben über die in deutscher
Sprache erscheinenden »nd zum Postvertrieb angemeldeten
Blätter, der zweite Teil umfaßt die fremdsprachigen Zeitungen
und Zeitschriften, die die Post vertreibt. Die Blätter in
fremden Sprachen sind nach den einzelnen Sprachen —
z. Zt. 36 — geordnet, im übrigen erfolgt die Zusammen-
stellung der Blätter in den Listen nur in alphabetischer
Reihenfolge. Außer dem Titel jedes Blatts geben die Preis-
listen noch an: Erscheinungsort, Erscheinungsweise, Bezugs-
zeit, Jahresgewicht und Bezugspreis.Z In den älteren Jahr-
gängen der Zeitungslisten sind die „Provisionsgebühren" be-
sonders aufgeführt, in den späteren Listen ergibt sich die Höhe
der Gebühren aus dem Unterschied der Vermerke über Ein-
kaufs- und Bezugspreis der Blätter. Die neueren Preislisten
lassen die Zeitungsgebühren nicht ohne weiteres erkennen;
die Gebühren müssen jetzt in jedem Fall erst auf Grund der
Angaben über die Erscheinungsziffer und das Jahresgewicht
der Blätter und unter Berücksichtigung der Besorgungsgebühr
von jährlich 24 Pf. berechnet werden.

Volkswirtschaftlich ist die Zeitungsgebühr insofern von
Bedeutung, als sie bei rein lehrmüßiger Betrachtung einen
der Produktiousfaktoren bildet, die im allgemeinen für die
Gestaltung der Post-Zeitungsbezugspreise maßgebend sind.
Treten Aenderungen in der Hohe der Zeitungsgebührcn ein,
so müßten unter sonst gleichen Umständen entsprechende Aen-
derungen der Bezugspreise vor sich gehen. „Der Verkehrs-

i) Die Angaben in den Zeitungslisten sind wiederholt zu stati-
stischen Ermittelungen verwendet worden (Archiv: 1878 S. 257 ff..
1879 S. 466 ff., 1881 S. 289 ff., 1891 S. 242, 1896 S. 183, 1913
S. 171). Greifbare Ergebnisse für die Statistik des Zeitungswesens
lassen sich aus diesen Arbeiten leider nicht gewinnen, da die Zeitungs-
Preislisten nur die zum Postvertrieb angemeldeten Blätter aufführen
und sie nicht nach Zeitungen und Zeitschriften trennen. Aus den An-
gaben über die Titel und die Erscheinungsweise der Blätter können in
vielen Fällen ohne sonstige Feststellungen keine zuverlässigen Schlüsse
über die Zugehörigkeit der Blätter zu den einzelnen Klassen der
Zeitungen und Zeitschriften gewonnen werden (Schacht hat diese Methode
mit angewendet, um Feststellungen über die Verbreitung der Zeitungen
zu ermöglichen - a. a. O. S. 516).
        <pb n="73" />
        ﻿57

aufwand .... ist tatsächlich ein wichtiger Teil der
Gestehungskosten.")

Im folgenden soll ein Vergleich darüber angestellt werden,
welchen Einfluß jeder der verschiedenen Zeitungsgebührentarife
auf die Höhe der Zeitnngsgebühr, die bei jedem Tarif von
anderen Faktoren abhängig war, u. U. gehabt hat, und in-
wiefern Verschiebungen der Zeitungsgebühren Veränderungen
der Bezugspreise veranlaßt haben können. Voraussetzung
für diese Vergleiche ist immer, daß alle sonstigen Umstände
dieselben geblieben sind?)

Es ist für diesen Zweck nicht erforderlich und würde
hier auch zu weit führen, wenn alle die tausende von Zeitungen,
die in den Zeitungspreislisten ausgeführt sind, bei dein Ver-
gleiche Berücksichtigung fänden. Für die statistische Methode
geht die Forderung erschöpfender Massenbeobachtung und die
Forderung, daß sie alle Fälle in einer bestimmten Zeit usw.
zu konstatieren habe, u. U. zu weit. Es kann vielmehr „schon
ein Teil der vorhandenen Fälle, die zur Untersuchung ge-
zogen werden, ein ausreichendes Ergebnis liefern"?) Bei dem
anzustellenden Vergleich genügt es, wenn eine beschränkte
Zahl von Blättern — für die neuere Zeit getrennt nach den
Hanptgattungen der Zeitungen und Zeitschriften — als
typisch gewählt und verglichen wird. Berücksichtigt werden
dabei Blätter aus den verschiedensten Gegenden Deutschlands.
Dieses Material reicht für bestimmte Schlußfolgerungen aus.
Die auf der Detailstatistik, auf der detaillierten Untersuchung
einer beschränkten Zahl von Fällen beruhenden Fehler er-
fahren bei dieser Methode in dem Maße genügend Aus-
gleichung, daß keine erheblichen Verschiebungen in den Er-
gebnissen zu befürchten sind.

1)	van der Borght S. 116 f.

2)	Dies ist nicht immer der Fall. In der Zeit von 1900 bis
1902 hat z. B. die Post die Zeitnngsgebühr für die Leipziger „Jllu-
strirte Zeitung" um 3 M. 72 Pf. ermäßigt, der Verleger aber den
Bezugspreis um 2 M. erhöht.

3)	Conrad, Statistik S. 4.
        <pb n="74" />
        ﻿58

a) Tarif nach der Bogenzahl und Tarif nach dem
Einkaufspreis der Zeitungen.

Zur Veranschaulichung des Einflusses, den der Uebergang
vom Bogenzahltarif zuin Tarif nach dem Einkaufspreis der
Zeitungen ans die Höhe der Zeitungsgebühren und der
Zeitungsbezugspreise ausgeübt hat, sind Angaben über
Zeitungen, die sich in den Zeitungspreislisten von 1848 und
1850 aufgeführt finden, gegenübergestellt worden. Die An-
gaben der Listen von 1848 und 1850 wurden deshalb für
den Vergleich ausgewählt, weil in der Liste von 1848 zum
letzten Mal die „Provisionsgebühren" usw. nach dem Bogen-
zahltarif erscheinen, während die Liste von 1850 zum ersten
Mal nach Verlauf eines Uebergangsjahres, in dem etwa durch
die Tarifreform bedingte Aenderungen der Bezugspreise
durchgeführt werde» konnten, die entsprechenden Angaben auf
Grund des Tarifs nach dem Einkaufspreis der Zeitungen
ersehen läßt. Der Vergleich, der sich auf 50 politische
Zeitungen erstreckte, ergab folgendes:

Die Zcituiigsgebühr hat sich bei:

2% der Zeitungen nicht geändert,

2% „	„	erhöht,

96% „	„	ermäßigt.

Die Erhöhung der Gebühr hat nur wenige Prozent
— 3% — betragen; dagegen belief sich die Ermäßigung für:

4% der Zeitungen	auf 1—25%,
20% „	„ 26-50%,
58% „	„ 51-75%,
„	„ mehr als 75%.

Der Bezugspreis hat sich bei:

4% der Zeitungen nicht geändert,
4% „	„	erhöht,

92% „	„	ermäßigt.
        <pb n="75" />
        ﻿59

Die Erhöhung des Bezugspreises hat bei 2°/» der Zeitungen
nur wenig — l°/o —, bei 2% zwei Drittel — 67% —
betragen; dagegegen	belief	sich	die Ermäßigung für:

48%	der	Zeitungen	auf 1—25°/»,

38%	„	„	„	26-50%,

6%	„	51-75%.

b)	Tarif nach dem Einkaufspreis für Zeitschriften,

die weniger als viermal monatlich erscheinen.

Ans den Zeitungspreislisten von 1867 und 1870 sind
50 Zeitschriften, die tveniger als viermal im Monat erschienen
gegenübergestellt worden.

Im Jahre 1867 wurde noch — He in der Regel bei
allen Blättern — bei den erwähnten Zeitschriften ein Zuschlag
von 25% zum Einkaufspreis als Zeitungsgebühr erhoben.
Vom Jahre 1868 ab fand eine Ermäßigung des Zuschlags
um die Hälfte statt. Die Gegenüberstellung der Angaben
aus den beiden Preislisten sollte dartun, inwiefern die Herab-
setzung der Zeitungsgebühr nach Verlauf einer längeren
Uebergangszeit einen Einfluß auf die Höhe der Bezugspreise
der Zeitschriften ausgeübt hat. Es ergab sich ans der
Zusammenstellung, daß der Bezugspreis sich bei:

580/« der Zeitschriften nicht geändert,

8% „	„	erhöht,

34% „	„	ermäßigt

hat und daß die Herabsetzung der Preise nur bei 14°/« der
Blätter genau oder fast ebensoviel wie die Ermäßigung der
Zeitnngsgebühr auf 12%% des Einkaufspreises betrug.

c)	Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen
und gemischter Tarif.

Zur Veranschaulichung des Einflusses, den die letzte
Reform des Zeitungsgebührentarifs auf die Höhe der Zeitnngs-
gebühr usw. gehabt hat, sind Angaben aus den Zeitungs-
Preislisten von 1900 und 1902 zu einander in Beziehung
gebracht tvorden.
        <pb n="76" />
        ﻿60

Aus der Liste von 1900 lassen sich zum letzten Mal
die Zeitnngsgebühren ermitteln, die durch einfachen Zuschlag
von 25°/0 oder 12V,°/g zum Einkaufspreis der Blätter er-
hoben wurden; die Liste von 1902 ermöglicht zum ersten
Mal nach Verlauf eines Uebergangsjahres, in dem durch die
Tarifreform veranlaßte Aenderungen in der Erscheinungs-
weise und im Jahresgewicht der Blätter zustande kommen
konnten, eine Berechnung der Zeitungsgebühren nach dem ge-
mischten Tarif. Wegen des gesteigerten Interesses, den ein
Vergleich der in neuerer Zeit vorhandenen Blätter hat, und
wegen der Spezialisierung und bedeutenden Zahl dieser
Blätter, sind differenziertere und uinfangreichere Ermittelungen
vorgenommen worden. Die Blätter wurden dabei den früheren
Ausführungen entsprechend in folgende Gruppen eingeteilt:

Tagesblätter, mittlere und kleine Presse, Generalanzeiger,
wissenschaftliche Zeitschriften, fachtechnische Blätter und Unter-
haltungsblätter. Für jede Gruppe sind Angaben über 100
beliebig ausgewählte Zeitungen usw. — bei den General-
anzeigern über 76 Stück —, die sich in der Preisliste von
1900 verzeichnet finden, mit den Angaben in der Liste von
1902 in Beziehung gebracht worden. Das Ergebnis dieser
Gegenüberstellung ist in der folgenden Tabelle zusammengefaßt.
        <pb n="77" />
        ﻿Die Angaben in der Zcitungspreisiiste von 1902 weisen gegenüber den Angaben in der Liste von 1900 folgende Aenderungen auf:

	Weg-	Ihre  Er-	Die Zei- tungs-			Die Erhöhung				Die Ermäßi- gung der Zei- tungsgebühr beträgt bei				Der Be- zugspreis			Die Erhöhung				Die Ermäßi- gung des Be-			
Gattung	ge-  fallen	schei-  nungs-  weise	gebühr ist  bei	%  der Blätter			der Zeitungs- gebühr beträgt  bei	o/ der								ist bei  	% der  Blätter			des Bezugs- preises beträgt  bei	°/„ der				zugspreises beträgt bei  	o/n der			
der		%	haben  ge-	a) unver- ändert,				Blätter					-v/o oer  Blätter			a) unver- ändert,				Blätter				Blätter		
Blätter	der	ändert	b) erhöht,			1	26	51		1	26	51		b) erhöht,			1	26	51		1	26	51	
	BIät-		%  der  Blätter	c) ermä-			bis	bis	bis	üb.	bis	bis	bis	üb.	c) ermä-			bis bis		bis	üb.	bis	bis	bis	üb.
	ter					25	50	75	75	25	50	75	75				25	50	75	75	25	50	75	75
			a)	b)	c)	%	%	%	%	%	°/°	%	%	a)	b)	c)	%	°/°	°/°	%	%	°/»	%	°/n
1)	Tagesblätter .  2)	Mittlere und	2	8	1	49	40	20	19	5	5	17	17	5	1	57	26	7	23	3			5	2		
kleine Presse .	6	2		8	84	6	2			53	30	1		67	15	10	13	2			10			
3)	Generalanzeiger  4)	Wissenschaftliche	7	4	1	83	5	18	11	13	41	5				18	71		42	23	3	3				
Zeitschriften  5) Fachtechnische	14	6			80					2	7	30	41	68	8	4	6	2			2	1	1	
Blätter . . .	5	11		5	79	2	1	1	1	23	13	35	8	67	10	7	6	3		1	6	1		
6) Unterhaltungs-																								
blätter . . .	12	°!	1	6	75	5			1	39	13	22	1	56	19	7	11	6	1	1	6	1
        <pb n="78" />
        ﻿62

d)	Ergebnis des Vergleichs über die Wirkungen
der verschiedenen Zeilungsgebührentarise.

Bei dem Uebergang vom Bogenzahl-Tarif zum Tarif
nach dem Einkaufspreis der Zeitungen haben die Zeitungs-
gebühr und der Bezugspreis der Zeitungen zum größten Teil
wesentliche Ermäßigungen erfahren. Die Zeitungsgebühr ist
bei 96°/o, der Bezugspreis bei 92% der Zeitungen gesunken,
und zwar hat die Herabsetzung der Zeitungsgebühr allein
bei 72% der Blätter mehr als 50% betragen, während sich
die Verbilligung der Bezugspreise vorwiegend — bei 86°/« der
Blätter — zwischen 1 bis 50% bewegte.

Im Jahre 1848, in dem die Reform des Zeitungs-
gebührentarifs erfolgte, und in den nächsten Jahren traten
wesentliche Neuerungen im Zeitungswesen ein, die für die
Zeitungen von großer Bedeutung waren. Besondere Wichtig-
keit hatte die Aufhebung der Zensur im Frühjahr 1848.
Ferner fielen, wenigstens vorübergehend, die Zeitnngskautionen
fort?) In der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848ch
gewährte der Preußische Staat weitgehende Preßfreiheit.
Auf diese Erleichterungen folgten wieder Erschwernisse. Die
Kautionen kamen von neuem auf und erfuhren 1850 sogar
eine Erhöhung?)

Alle diese Neuerungen haben gleichzeitig auf die Gestaltung
der Preise für die Zeitungen eingewirkt, selbst schon dann,
sobald sie nur geplant waren. Es läßt sich deshalb nicht
im einzelnen genau nachweisen, inwiefern auch die im Jahre
1848 erfolgte Neuordnung des Zeitungsgebührentarifs, die
an und für sich die Möglichkeit schuf, den Bezug der Zeitungen
mit geringeren Kosten als vordem zu vermitteln, auf die
Verbilligung der Preise einen Einfluß ausgeübt hat.

Ges. über die Presse v. 17. März 1848 (G. S. 1848 S. 69).

2)	Ges. v. 6. April 1848 (G. S. 1848 S. 87).

3)	G. S. 1848 S. 375. Art. 24.

4)	Kellen S. 71. Gesetz v. 5. Juni 1850 (G. S. 1850 S. 329).
Später folgten noch weitere gesetzliche Bestimmungen über Kautions-,
Konzession?- und Stempelwcsen (Ges. v. 12. Mai 1851 — G. S. 1851
S. 273. -, Ges. v. 2. Juni 1852 - G. S. 1852 S. 301 -).
        <pb n="79" />
        ﻿63

Die vom Jahre 1868 ab eingetretene Ermäßigung der
Zeitnngsgebühr um die Hälfte für solche Zeitschriften, die
seltener als viermal im Monat erschienen, hat nicht in be-
sonderem Maße verändernd auf die Bezugspreise dieser Blätter
eingewirkt. Nur bei einem reichlichen Drittel der Zeitschriften
— 3F/o — ist nach der Neuordnung des Tarifs eine Ver-
billigung eingetreten, die höchstens bis zu 1 l°/o betragen hat.
Bei mehr als der Hälfte der Zeitschriften — 58% — ist der
Preis unverändert geblieben. Augenscheinlich haben sich bei
der Preisgestaltung Rücksichten ans frühere Preise geltend
gemacht. Es wurde von den Verlegern nicht abgewogen,
welcher Preis unter Berücksichtigung der erfolgten Zeitungs-
gebühren-Ermäßigung der eigentlich angemessenste sein müßte,
sondern es blieb der Preis bestehen, der „für dasselbe Objekt
früher gezahlt worden" war.') Das Trägheitsmoment, das
natürliche Beharrungsvermögen vorhandener Erscheinungen,
dessen Bedeutung darin besteht, „daß sich die Preise einer
bestimmten Warengattung nicht immer genau den jeweiligen
Besonderheiten anpassen, sondern trotz wechselnder Selbstkosten
für längere oder kürzere Zeiten nach einem gewissen Durch-
schnittssatze berechnet werden"^), führte zu einem Festhalten an
den gewohnten Preisen. Der Profit an Zeitungsgebühr kann
auch in einem Unternehmergewinn aufgegangen oder der
Verbesserung des Objekts — der Zeitschriften — zu gute
gekommen fein 3)

Auch bei dem Uebergang vom Tarif nach bent Einkaufs-
preis der Zeitungen zu dem gemischten Tarif hat sich die
Erscheinung bemerkbar gemacht, daß die Ermäßigung der
Zeitungsgebühr im Durchschnitt keinen nennenswerten Einfluß
auf die Bezugspreise ausübte. Es äußerte sich dies namentlich

st Nenmann S. 256.

st »cm der Borght S. 138.

st Aehnlich war es, als im Jahre 1874 die Zeitnngs-Stempel-
steilcrn usw. wegfielen. „Obgleich gleichzeitig auch die Kautioiisleistung
der Verleger in Wegfall kam, so hatten doch diese Erleichterungen nicht,
wie vielfach erwartet worden war, eine allgemeinere Herabsetzung der
Zeitnngsprcise zur Folge. Zu letzteren ließ sich vielmehr nur eine sehr
geringe Anzahl von Verlegern herbei" (Archiv 1878 S. 268).
        <pb n="80" />
        ﻿64

bei der mittleren und kleinen Presse sowie bei den Zeitschriften.
Die Volksvertretung hat sich bei den Beratungen über die
Zeitnngstarif-Reform im Jahre 1899 angelegentlich bemüht,
die mittlere und kleine Presse zu schützen?) „Kleine Blätter"
sollten nicht zu stark belastet und ettva in ihrer Existenz
bedroht werden; ?) der „kleinen Provinzialpresse" sollte es
möglich sein, den Wettbewerb mit der großstädtischen Massen-
presse auszuhalten?) Diese Bestrebungen haben Erfolg gehabt
denn der aus den langwierigen Beratungen hervorgegangene
gemischte Tarif stellt die mittlere und kleine Presse äußerst
günstig. Bei 84% der Zeitungen ist eine Ermäßigung der
Zeitungsgebühr eingetreten, allein bei 30% um 26—50%.
Dem gegenüber steht nur bei IO"/« der Zeitungen eine Herab-
setzung der Bezugspreise um 1—25%,

Für die Zeitschriften war, wie bereits die Erörterungen im § 3b
ergeben haben, die bis 1900 prozentual nach dem Einkaufspreis
berechnete Zntungsgebühr im Vergleich zu anderen Blättern recht
hoch. Vor allem machte sich dies bei den teuren wissenschaftlichen
Zeitschriften bemerkbar. Wöchentlich nur einmal erscheinende
Zeitschriften bezahlten erheblich höhere Postgebühren als
Zeitungen, die wöchentlich 18 mal erschienen und zur Ver-
sendung kamen?) Auf derartige Unstimmigkeiten wurde in
den 1890 er Jahren gelegentlich der Tarif-Reformvorschläge
wiederholt nachdrücklich hingewiesen. Der neue Zeitnngs-
gebührentarif hat denn auch die Zeitschriften tatsächlich we-
sentlich günstiger gestellt. Für reichlich drei Viertel aller
Zeitschriften ist eine Ermäßigung der Zeitungsgebühr ein-
getreten, die zum großen Teil mehr als 50% beträgt. Z. B.
ist bei den 80°/« der im Jahre 1902 noch vorhandenen
wissenschaftlichen Zeitschriften des Jahres 1900 die Zeitungs-

1)	Kommissionsbericht in den Stenogr. Bcr. 1898/00 III. Aul

Bd. S. 2127.	1 2 * 4

2)	Stenogr. »er. 1898,00 Bd. II S. 1710 (Abg. von Waldow
und Reitzenstein).

») Stenogr. »er. 1898/00 Bd. II S. 1737 f. (Abg. Oertel);
S. 1740 (Abg.Dasbach); a. a. O. Bd. IV S. 2795f. (Abg. Mareonr);
S. 2807 f. (Abg. von Czarlinski); S. 2925 f. (Abg. Oertel).

4) Stenogr. »er. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 997.
        <pb n="81" />
        ﻿65

gebühr durchweg niedriger geworden und zwar allein bet 71%
um mehr als 50%. Außerdem hatte nach der Tarifreform
ein großer Teil der Zeitschriften nur die Mindcstgebühr von
39 Pf. jährlich zu zahlen, d. h. 24 Pf. Besorgungsgebühr
und 15 Pf. für das wöchentlich einmalige oder seltenere Er-
scheinen.Z Es war dies bei 28"/» der wissenschaftlichen und
bei 330/o der fachtcchnischen Zeitschriften sowie bei 40°/« der
Uuterhaltungsblätter der Fall. Trotz der weitgehenden Er-
mäßigung der Zeitungsgebühr ist nur ein kleiner Teil der
Zeitschriften billiger geworden; bei den wissenschaftlichen Zeit-
schriften handelt es sich um nicht mehr als 4°/», bei den
beiden anderen Gattungen bloß um je 7%. Es hat sich auch
hier das bereits erwähnte Trägheitsmoment, das Festhalten
an überkommenen Preisen uslv. geltend gemacht.

Dasselbe gilt im allgemeinen für die Fälle, in denen
die Zeituugsgebühr erhöht worden ist. Die Steigerung der
Gebühr hat, abgesehen von den Generalanzeigern, im Durch-
schnitt keine in die Augen fallende Veränderung der Preise
der Zeitungen und Zeitschriften nach oben hervorgerufen.
Bei ven Tagesblättern hat z. B. die Zeitungsgebühr -für
49% eine Steigerung erfahren, aber nur für 26% dieser
Zeitungen sind die Preise höher geworden. Soweit es an-
gebracht erschien, kann allerdings die Erhöhung der Zeitungs-
gcbühr in ihrer Wirkung vom Verleger, dem Produzenten
der Ware „Zeitung", verschleiert worden sein, so daß sie in
den Preisen gar nicht offen zum Ausdruck kommt. Es ist
sehr wohl möglich, daß trotz des Gleichbleibens der Preis-
sätze Preisverschiebuugen in Folge von Quantitäts- und
Qualitätsveränderuugen eingetreten sind.

Bei der mittleren und kleinen Presse sowie bei den
Zeitschriften sind häufiger Erhöhungen der Bezugspreise als
der Zeitungsgebühreu vorgekommen. Von den Unterhaltungs-
blättern haben z. B. 19% die Preise gesteigert, obgleich die

9 Eine Gcwichtsgebühr kommt für diese Zeitschriften nicht in
Betracht, da das Jahresgewicht höchstens je t Kgbeträgt und für das ein-
inalige Erscheinen in der Woche usw. je 1 kg Freigewicht zu gewähren ist.
        <pb n="82" />
        ﻿66

Zeitungsgebühr nur bei 6°/« der Blätter mehr als früher
beträgt. Es ist dies eine Erscheinung, die nicht anders als
indirekt mit der Neuordnung des Zeitungstarifs in Beziehung
gebracht werden kann, indem die Reform allein schon ohne
jede Rücksicht auf ihre Wirkungen möglicherweise Anlaß zu
einer Preissteigerung gegeben hat.

Daß die Zeitungsgebühr für die Mehrzahl der Tages-
blättcr — 49% — und namentlich der Generalanzeiger —
83% — verteuert worden ist, beruht auf den rationellen
Grundsätzen des gemischten Tarifs. Es handelt sich bei
beiden Gattungen um die am häufigsten, oft mehrmals am
Tage erscheinenden Zeitungen, die der Post am meisten Arbeit
verursachen. Wen» die Erhöhung der Zeitungsgebühr ver-
hältnismäßig häufig vorgekommen ist, so entspricht dies dem
bei den Tarif-Reformvorschlägeu aufgestellten Grundsatz: Jede
Zeitung zahle nach den Anforderungen, die sie an die Post
stellt.1) Bei den Tagesblättern bewegt sich der Aufschlag
vorwiegend — bei 39% — zwischen 1 und 50%, bei den
Generalanzeigern beträgt er zum großen Teil — bei 54% —
mehr als 50%, bei 26% sogar über 100%. Eine bemerkens-
werte mittelbare Folge der Belastung des öfteren Erscheinens
der Zeitungen ist es, daß von den im Jahre 1900 täglich
mehrmals herausgegebenen Zeitungen im Jahre 1902 5% in
je einer Tagesausgabe weniger erschienen.

Die Generalanzeiger waren diejenigen Zeitungen, die sich
bei dem Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen hin-
sichtlich des Postvertriebs am günstigsten standen. Erfahrungs-
gemäß übt die Höhe der Frachtsätze in gewissem Maße einen
Einfluß auf den Umfang des Verkehrs aus. Wie sinkende
Warenpreise die Nachfrage mehren können, so vermag der
Verkehr innerhalb gewisser Grenzen mit der Verminderung
der Frachtsätze zu wachsen?) Dieses Moment machten sich die
Generalanzeiger zu nutze. Wegen der reichen Jnserateneinnahmen

') Begriindimg zum Entwurf der Tarifreform von 1899 in den
Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 998.

2) van der Borght S. HO.
        <pb n="83" />
        ﻿— 67 —

waren sie in der Lage, ihre Preise stark zn ermäßigen. Es
betrugen z. B. die Einkanfspreise der Generalanzeiger für die
Post im Jahre 1900 vierteljährlich:

bei 50/0 bis 40 Pf,	bei 34°/« 81 bis 100 Pf.

„ 15°/° 41 „ 60 „	22% 101 „ 120 „

„ 17% 61	80 „	„	7% 121	160

Infolge dieser niedrigen Preise belief sich die prozentual
davon abhängige Zeitungsgebühr nur auf 10 bis 40 Pf.
vierteljährlich. Derartig mäßige Sätze machten es den Ge-
neralanzeigern äußerst leicht, nach allen Richtungen und auf
jede Entfernung hin sich Absatzgebiete zu verschaffen. Es
wurden, so weit es natürliche und wirtschaftliche Verhältnisse
nur zuließen, schlummernde Verkehrsbedürfnisse erweckt und
so Verkehrsvermehrungeu begünstigt, die immer reichere Jn-
seratenerträge lieferten. Eine derartige mittelbare Vergünsti-
gung beim Postzeitungsvertrieb konnte anderen Blättern,
deren Preise sich nicht so leicht auf ein Minimum herab-
setzen ließen, nicht zu teil werden.	Aus diesem Grunde

nahmen Abgeordnete usw. gelegentlich der Beratungen, die
Ende der 1890 er Jahre im Reichstag über die Reform des
Zeitungsgebührentarifs stattfanden, wiederholt, oft in
scharfer Weise, gegen die Generalanzeiger Stellung?) Die
Generalanzeiger wurden immer wieder als Schulbeispiel dafür
angeführt, wie ungerecht und wirtschaftlich ungesund der Tarif
nach dem Einkaufspreis der Zeitungen sei, der „Schmarotzer-
pflanzen gezeitigt" habe, „die zu beseitigen .. . eine allgemeine
Aufgabe sei"?)

In Wirklichkeit hat die Tarifreform die Generalanzeiger
nicht „beseitigt". Es erschienen allerdings im Jahre 1902
7% der Generalanzeiger des Jahres 1900 nicht mehr.
Ebenso gut sind jedoch auch andere Blätter weggefallen.
Hin und wieder mag wohl die Tarifänderung für die Eristenz-

1)	Steiwgr. Ber. 1899/00 Bd. II S. 1711 f. (Abg. Singer);
S. 1730 f. (Abg. Fischbeck); a. a. O. Bd. IV S. 2799 (Abg. Dietz);
S. 2812 f,' 2816, 2924 (Staatssckr. von Podbielski); S. 2925 .
(Abg. Oertel).

2)	Steiwgr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2816.
        <pb n="84" />
        ﻿68

fähigkeit eines Blattes mit ausschlaggebend gewesen sein/)
indem die Erhöhung der Zeitungsgebühr zu einer Steigerung
der Bezugspreise führen mußte, die den Umfang des Abonne-
ments derart verminderte, daß keine Reinerträge mehr zu er-
zielen waren. Ohne weiteres kann es jedoch nicht als eine
unmittelbare Wirkung der Tarifreform vom Jahre 1899 an-
gesehen werden, wenn ein Blatt alsbald nach der Reform
das Erscheinen eingestellt hat. Das Eingehen vieler Blätter
ist vielmehr ein Beweis für die Kurzlebigkeit eines großen
Teils der Zeitungen und Zeitschriften.^) Außerdem sind
manche Blätter des Jahres 1900, die sich im Jahre 1902
nicht mehr in der Zeitungspreisliste nachweisen lassen, an sich
nicht wirklich eingegangen.sie haben vielmehr teilweiseAendernngen
im Titel vorgenommen, aus denen nicht zu erkennen ist,
um welche früheren Blätter es sich handelt, oder sie haben
sich mit anderen Blättern unter einer neuen Bezeichnung
verschmolzen.

Mit dem „Beseitigen" gewisser Blätter ist s. Zt. das
Abstellen der großen Bevorzugung gemeint gewesen, die
Zeitungen nach Art der Generalanzeiger beim Postdebit in-
folge der äußerst niedrigen Zeitnngsgebührcn genossen. Hierin
hat die letzte Tarifreform allerdings gründlich Wandel ge-
schaffen. Sie brachte es mit sich, daß sich die Zeitnngs-
gebühr bei 83% der Generalanzeiger erhöhte, d. h. bei einem
so großen Prozentsatz, wie bei keiner anderen Zeitnngsgattung.
Dazu kommt noch, daß die Steigerung der Zeitungsgebühr
bei den übrigen Zeitungsgattungen meist 1 —50 % betrug,
daß sie aber bei den Generalanzeigern vorwiegend — für
54% — mehr als 50%, zum großen Teil — für 26% —

h Im Jahre 1901, dem ersten Jahre der Gültigkeit des neuen
Tarifs, ist die Zahl der durch die Reichs-Post beförderten Zeitungs-
nummern gegen das Vorjahr von 1178 auf 1l68 Millionen Stück,
d. h. um 0,8% zurückgegangen (Poststatistik 1900 S. 26 und 1901
S. 26), während bis dahin seit 1880 alljährlich eine Zunahme zu ver-
zeichnen war.

3)	„Die meisten Blätter erreichen nur ein Durchschnittsalter von
10 —15 Jahren" (Archiv 1891 S. 247). Dagegen sind a. a. O. 61
über 100 Jahre alte Zeitungen einzeln aufgeführt. Achnliche Angaben
enthält Archiv 1879 S. 474.
        <pb n="85" />
        ﻿69

sogar mehr als 100% ausmachte Dementsprechend ist auch
der Bezugspreis der Generalanzeiger im Vergleich zu den
sonstigen Zeitungsgattungeu häufiger und erheblicher gestiegen,
denn es haben 71% aller Generalanzeiger Preiserhöhungen
vorgenommen, davon 29°/« um mehr als 25%.

Aus dem Vergleich der Wirkungen des Tarifs nach dem
Einkaufspreis der Zeitungen und des gemischten Tarifs ergibt
sich, daß der gemischte Tarif weniger Veränderungen in der
Hohe der Bezugspreise, wohl aber in der Höhe der
Zeitungs gebüh r en hervorgerufen hat. Inwiefern die
Einführung des gemischten Tarifs Verschiebungen in der Höhe
der Bezugspreise zur Folge gehabt hat, läßt sich nach den
vorstehenden Ausführungen im einzelnen nicht immer genau
nachweisen. Für die Preisbildung kommen zu viel Faktoren
in Betracht, von denen die Zeitnngsgebühr immer nur einen
darstellt. Seine speziellen Wirkungen auf die Preisbemessung
äußern sich unter dem Einfluß anderer Bedingungen und Kräfte
oft in einer Weise, die von den Voraussetzungen der Theorie
abweicht. Die Verschiebungen in der Höhe der Zeitungs-
geb ü hren beruhen dagegen darauf, daß nicht mehr der ein-
seitig von den Verlegern ohne Mitwirken der Post bestimmte
Preis der Zeitungen für die Zeitungsgebühren-Berechuung
maßgebend ist, sondern daß die Gebührenberechnung bei dem
gemischten Tarif nach rationellen Grundsätzen erfolgt, die alle
Blätter in gleichem Verhältnis treffen. Damit ist die An-
forderung erfüllt worden, die bei der letzten Reform des
Zeitnngsgebührentarifs von den verschiedensten Seiten erhoben
wurde, und die die „Einführung eines gerechteren Tarifs für
die durch die Post vertriebenen Zeitungen" erstrebte?)

B) Finanzielle Bedeutung der Zeitungsgebührentarise.
8 7. Das Berwaltungsprinzip.

Die volkstvirtschaftlicheu Wirkungen des öffentlichen
Verkehrsbetriebs hängen zum großen Teil von der Frage ab
nach welchem System die finanzielle Behandlung des Verkehrs-

h Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 997.
        <pb n="86" />
        ﻿70

Wesens durch die öffentliche Gewalt sich gestaltet. Für diese
Frage können folgende vier Gesichtspunkte maßgebend fein:1)

a)	das reine Regalitäts- und Besteuerungsprinzip,

b)	das Prinzip der reinen Ausgabe,

e) das rein privatwirtschaftliche oder gewerbliche Prinzip,

d&gt; das Gebührenprinzip.

Welcher dieser Verwaltungsgrundsätze für eine Verkehrs-
leistung angemessen erscheint, das richtet sich nach den einzelnen
Monienten, die für die Beurteilung der Verkehrsleistung in
Rücksicht zu ziehen sind. Vor allem kommt es auf die
wirtschaftliche und soziale Bedeutung an, die eine Verkehrs-
leistung für die Allgemeinheit besitzt. Ferner ist maßgebend
die Tendenz, die in der Wirtschaftspolitik jeweils obwaltet
und schließlich sind noch die allgemeinen finanziellen Verhält-
nisse des Staats von Einfluß. Die Wirkung dieser Momente
ist nicht immer dieselbe gewesen; sie hat sich entsprechend der
Entwickelung der staatlichen Verkehrsleistungen und ganz nach
der Auffassung, die diese in der Oeffentlichkeit fanden,
zeitweilig stets verschieden geäußert. Dies gilt auch für das
Postwesen.

a) Das reine Regalitäts- und Besteuerungsprinzip.

Als die Landesfürsten im 16. Jahrhundert die Ausübung
des Postwesens in Gestalt eines Regals in Anspruch nahmen,
war für die finanzielle Behandlung der postalischen Leistungen
das reine Regalitäts- und Besteueruugsprinzip maßgebend.
Der Zweck dieses Finanzgrundsatzes war der, durch Ausschließen
jeder Konkurrenz für die Staatskasse möglichst viel Gewinn
zu erstreben. Praktisch angewendet wurde das Regalitätsprinzip
in der Weise, daß alle Nebenposten oder nicht landesherrlichen
Posten verboten wurden. Für eine gedeihliche Entwickelung
des Postverkehrs konnte dieses Prinzip nicht förderlich sein;
volkswirtschaftliche Aufgaben ließen sich damit niemals erfüllen.
Bei der Post wird es schon lange nicht mehr befolgt.

Ad. Wagner, Finaiizwissenschaft. Leipzig 1883 Bd. I S. 479.
        <pb n="87" />
        ﻿71

b)	Das Prinzip der reinen Ausgabe.

Völlig entgegengesetzt zum Regalitätsprinzip ist das
Prinzip der reinen Ausgabe, „d. h. der Grundsatz, daß die
Verkehrsmittel jedermann zur unentgeltlichen Benutzung bereit
gestellt werden, während die Kosten von der Gesamtheit zu
bestreiten sind.'") Für die finanzielle Behandlung des Post-
wesens könnte dieser Grundsatz berechtigt sein, wenn die Be-
nutzungsmöglichkeit der postalischen Einrichtungen allgemein
gleichmäßig wäre und der zur Deckung der Kosten notwendigen
Steuerlast entspräche. Das Bedürfnis zur Benutzung der
Post ist zwar jetzt an sich allgemeiner Art, die Leistlingen
der Post lverden jedoch von den einzelnen in ganz verschiedenem
Maße in Anspruch genommen. Hierauf würde die Unent-
geltlichkeit des Postdienstes allerdings z. T. verändernd
einwirken, sie würde aber auch zu unwirtschaftlicher und
verschwenderischer Benutzung* 2) der Post führen. Der Staat
würde nicht nur einen großen Teil seiner Einnahmen verlieren,
er würde auch höhere Betriebs- und Unterhaltungskosten
haben, sodaß er genötigt wäre, erhebliche Mehrbeträge an
Stenern einzuziehen. Bestimmte Bevölkerungsklassen würden
infolge ihrer persönlichen und geschäftlichen Interessen auch
bei der Behandlung der Postdienstleistungen als freies Genuß-
gut immer noch größere Vorteile haben als durchschnittlich
die Allgemeinheit; die vermehrte Steuerlast könnte deshalb
jedoch unmöglich ohne weiteres auf die Bevölkerung genau
in dem Maße verteilt werden, wie sie jene Vorteile in Anspruch
nimmt. Es ließe sich nicht vermeiden, die Bevölkerung
ungleichmäßig, d. h. ungerecht zu belasten. Für den Staat
liegt mithin keine Veranlassung vor, die Leistungen der Post
unter Verzicht auf jede Vergütung darzubieten. Die An-
wendung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit für die
Leistungen der Post ist auf absehbare Zeit auch schon durch
die finanzielle Lage des Staats völlig ausgeschlossen, 2)

&gt;) van der Borght S. 98.

2)	bau der Borght S. tOI, Cauer S. 490.

3)	Vgl. auch Sax S. 593 f.
        <pb n="88" />
        ﻿72

c)	Das rein privatwirtschaftliche oder gewerbliche Prinzip.

Bei dem rein privatwirtschaftlichen oder gewerblichen
Prinzip handelt es sich darum, durch Hervorkehrung des
Erwerbsstandpunktes nach privatwirtschaftlichen Konkurrenz-
grundsätzen einen möglichst hohen Reinertrag zu erstreben.

Schon die Finanzlage eines Staats kann dazu Anlaß
geben, aus den Verkehrsleistungen Gewinn zu erzielen, denn
der allgemeine Staatshaushaltsetat ist von jeher abhängig
von den Berkehrseinnahmen. Das Gewinnstreben darf aller-
dings nicht soweit gehen, daß es ohne jede Rücksicht auf
volkswirtschaftliche Interessen erfolgt. Ferner erscheint die
Ermöglichung eines Reinertrages angebracht, wenn Leistungen
in Frage kommen, die ohne Rückwirkung auf breite Volks-
schichten lediglich bestimmten Gegenden oder Bevölkerungsklassen
zugute kommen. Den Reinertrag müssen dann die begünstigten
Teile aufbringen, die aus den staatlichen Verkehrsleistungen
mittelbar oder unmittelbar irgendwie besonderen Nutzen haben.
Schließlich ist der privatwirtschaftliche Grundsatz für die
finanzielle Behandlung staatlicher Verkehrsleistungen berechtigt,
wenn die Verkehrsleistungen gleichbedeutend sind mit einem
staatlichen Gewerbebetrieb, der im Wettbewerb mit privaten
Betrieben stattfindet. In solchen Fällen ist die Erhebung
eines rationell bemessenen Entgelts, das dauernd einen Ueber-
schuß abwirft, nicht zu beanstanden, weil die Erwerbsinteresseu
des Staats dabei höher bewertet tverden müssen als die
volkswirtschaftlichen Interessen. Wenn die Post u. a. einen
Paket-, einen Personen- und einen Bankverkehr unterhält, so
erfüllt sie damit in gewissem Umfange für die Gesamtheit
unzweifelhaft wichtige Dienste. Sie tut dies jedoch in Kon-
kurrenz mit anderen Unternehmungen, teils um finanzielle
Vorteile zu erzielen, teils um vorhandene Einrichtungen besser
auszunützen. Es kommt dagegen nicht, wie bei der mono-
polisierten Briespost, in Betracht, daß die Verkehrsleistungen
auf andere Weise in gleicher Vollkommenheit und Anpassungs-
fähigkeit an die allgemeine» Verkehrsinteresscu nicht durchgeführt
werden könnten.
        <pb n="89" />
        ﻿78

Der privatwirtschaftliche Verwaltungsgrundsatz galt für
die Post zunächst, als das Regalitätsprinzip nicht mehr ver-
folgt wurde/) d. h. namentlich im 18. Jahrhundert und
längere Zeit auch noch im 19. Jahrhundert, in diesem aller-
dings in sinkendem Maße. Das Streben, möglichst hohe
Reinerträge zu erzielen, war in jenen Zeiten finanziell nötig
und auch angebracht. Damals erfreute sich ein Teil des Landes
vervollkommneter Posteinrichtungen, von denen demgemäß viele
Staatsangehörige keinen Nutzen hatten. Heute hat die An-
wendung des privatwirtschaftlicheu Verwaltungsgrundsatzes
für die Post enge Grenzen. Wegen der Besorgnis einer
Schmälerung der Reinerträge dürfen notwendige oder wünschens-
werte, mit Kosten verbundene Verkehrs-Verbesserungen und
Ergänzungen nicht unterbleiben. Andererseits darf der Staat,
wenn er in Konkurrenz mit Privatbetrieben tritt, seine
Leistungen nicht wesentlich über, ebenso wenig aber auch nicht
unter den eignen Kosten darbieten, wie es u. U. statthaft ist,
wenn das Gebührenprinzip Anwendung finden.

d)	Das Gebührenprinzip.

Das Gebührenprinzip beruht darauf, daß in erster Linie
nicht die Erzielung eines, wenn auch nur mäßigen Reinertrages,
sondern nur die volle Deckung aller Eigenkosten beabsichtigt
wird/) ohne daß auch dies immer der Fall sein muß. Für
die unmittelbaren Vorteile, die aus der Inanspruchnahme

Als das preußische Generalfinanz-Direktorium bei der Bewilligung
von Mitteln zurjAnlegung von Posten Schwierigkeiten bereiten wollte,
wies schon Friedrich Wilhelm I. darauf hin, daß die Posten ,,vor den
florissanten Zustand der Commercien hochnothwendig und gleichsam das
Oel vor die ganze Staatsmaschine wären" (Jlwof, Das Postwesen in
seiner Entwickelung von den ältesten Zeiten bis in die Gegenwart.
Graz 1880 S. 52).

2) In der Denkschrift, betr. die Einführung des Post-Ueberweisungs
und Scheckverkehrs im Reichs-Postgebiet ist ausdrücklich betont, daß die
Gebühren des neuen Dienstzweigs für das Reich keine Einnahmequelle
bilden, sondern nur zur Deckung der Kosten ausreichen sollen (Stenogr.
Bcr. 1907/08 Bd. 246 Anl. Nr. 747 S. 16). Die gleiche Auffassung
wurde bei der Beratung im Reichstage und in der Budgetkommission
vertreten (Stenogr. Ber. 1908 Bd. 232 S. 4494, 4980 und 4983).
(Vgl. auch Archiv 1908 S. 301).
        <pb n="90" />
        ﻿74

gewisser Verkehrsleistungen erwachsen, haben die Benutzer
Vergütungen zu entrichten, die dazu bestimmt sind, möglichst
die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die
Ausgaben für Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitals
der Verkehrseinrichtnng zu decken. Wegen der Intensität und
des Jneinandergreifens koniplizierter Verkehrsleistungen ist es
im allgemeinen unmöglich, die Vergütungen von Fall zu Fall
so zu bemessen, daß sie sich jedesmal den Eigenkosten einer
einzelnen Verkehrsleistung genau anpassen. Dementsprechend
wird bei Befolgung des Gebührenprinzips nur bezweckt, durch
die Gesamtheit der Vergütungen die Selbstkosten der ganzen
Verkehrseinrichtnng ungefähr zu bestreiten.

Im Postwesen ist die Anwendung des GcbührenprinzipsZ
nach neuere» Anschauungen für die wichtigen Hauptdienstzweige
wünschenswert, denn diese sind so allgemein tveit verbreitet
und ausgebaut, daß ihre Benutzung überall möglich ist und
jedermann dieselben Vorteile zu gewähren vermag. Eine
Benachteiligung einzelner Gegenden oder Bevölkerungsklassen
kann kaum stattfinden. Die Erzielung eines Reinertrages
zur Kostendeckung und zum weiteren Ausbau jener Dienstztveige
kommt nicht in Frage. Voraussetzung ist allerdings, daß die
gesamte Finanzlage und das Vorhandensein leistungsfähiger
Steuerquellen, die die unteren Bevölkerungsklassen im Verhältnis
nicht unnötig belasten, die Befolgung des Gebührenprinzips
rechtfertigen.

Die Zugrundelegung des Gebührenprinzips für Postdienst-
leistuugen ist der Förderung der Volkwirtschaft in jeder Weise
dienlich. Namentlich kann dadurch eine Vereinheitlichung der
Gebührensätze und auf diese Weise eine Erleichterung des
Postverkehrs, manche Verbesserung und Ergänzung erreicht
werden. Bei Anwendung des Gcbührenprinzips bietet sich
schließlich auch noch die Möglichkeit, bestimmte Leistungen der
Post — wenigstens zeitweise — gegen ein die Eigenkvsten
nicht deckendes Entgelt auszuüben, tveil es, wie bereits erwähnt

h Vgl. auch van der Borght S. 10t ff. u. S. 601 f.
        <pb n="91" />
        ﻿75

wurde, nur auf die Gesamtkosten-Deckung der Leistungen
überhaupt ankommt. Es ist unbedenklich, diesen oder jenen
Dienstzweig u. U. mit Verlust zu betreiben, wenn der Verlust
ohne Härten durch höhere Erträge anderer Leistungen aus-
geglichen werden kann. Eine Verkehrszunahme in irgendeinem
Dienstzweige vermag z. B. derartige Erträge zur Folge zu
haben. Deshalb ist es nicht gleich nötig, auf die Mehrein-
nahmen zu verzichten und eine entsprechende Verbilligung der
Verkehrsleistungen eintreten zu lassen. Ein solches Verfahren
würde in störender Weise die Stetigkeit der Tarife beseitigen
und den Ausgleich von Zuschüssen unmöglich machen, die in
verkehrsschwächeren Zeiten oder im Interesse einzelner Dienst-
zweige erforderlich werden.

e)	Zusammenfassung.

Etwa während der ersten zwei Drittel des 19.Jahrhunderts
als es noch im wesentlichen darauf ankam, aus dem Postwesen
möglichst hohe Reinerträge zu erzielen, war für den neu ein-
geführten, verhältnismäßig wenig ausgebauten staatlichen
Zeitungsvertrieb der privatwirtschaftliche Verwaltnngsgrundsatz
am Platz. Heute gilt für die Post im allgemeinen das
Gebührenprinzip als das ideale System der finanziellen Be-
handlung. Auch für den Zeitungsvertrieb ist es jetzt angebracht
denn dieser stellt, wie ausgeführt worden ist, gegenwärtig eine
wohl ausgestaltete, überallhin verzweigte Verkehrseinrichtung
von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung dar, bei der es
auf die Erzielung möchlichst großer Reinerträge nicht mehr
ankommen darf.

Einen Teil der Zeitungen, d. s. alle die, auf die sich das
ausschließliche Beförderuugsrecht der Post nicht erstreckt, ferner
die Zeitschriften vertreibt die Post allerdings, was schon er-
wähnt worden ist, im Wettbewerb mit Privaten. Nach den
oben unter e) angestellten Erörterungen wäre für diesen
Konkurrenzbetrieb das privatwirtschaftliche Prinzip nicht zu
beanstanden; es käme also in Frage, nur für den Vertrieb
der dem Postzwang unterliegenden politischen Zeitungen das
        <pb n="92" />
        ﻿76

Gebührenprinzip anzuwenden. Eine verschiedenartige Tarifie-
rung würde jedoch gegen den Grundsatz verstoßen, daß jeder
Tarif möglichst einheitlich sein soll. Ferner käme in Betracht,
daß eine Unterscheidung zwischen politischen und nicht politischen
Zeitungen usw. oft äußerst schwierig ist.1) Vor allem sprächen
volkwirtschaftliche Rücksichten gegen zweierlei Tarifsysteme.
Denn die Befolgung des privatwirtschaftlichen Prinzips, d. h.
die Erhebung höherer Zeituugsgebühren für die nicht dem
Postzwang unterliegenden Zeitungen und für die Zeitschriften
durch die Post könnte leicht dazu führen, daß die Verleger
die höheren Zeitungsgebühren durch Verteuerung der Bezugs-
preise auf die Bezieher abwälzten und damit das Abonnement
erschwerten.

8 8. Die finanziell maßgebenden Gesichtspunkte für
die Tarifbildung.

Die Zeitungsgebühren sind wie die sonstigen Preise, zu
denen die deutsche Post ihre Leistungen an die Benutzer ab-
gibt, Monopolpreise?) Wenn auch die öffentliche Meinung
mittelbar einen gewissen Einfluß auf die Gestaltung der Post-
tarife ausüben kann, so setzt doch zunächst im wesentlichen
„der Staat die Preise fest, die er zu verlangen für nötig
findet"?) In welcher Weise der Staat seine günstige Stellung
bei der Preisbildung auszunützen sucht, hängt von dem Ver-
waltungsprinzip ab, das er der finanziellen Behandlung
seiner Verkehrsleistungen zugrunde zu legen beabsichtigt.
Das tatsächliche Verwaltungsprinzip äußert sich dann in
der Praxis, die stets den Prüfstein für die Richtigkeit eines
Tarifs bildet, in dem finanziellen Ertrag des Tarifs, also
in dem Unterschied der Einnahmen und Ausgaben.

') Bei den Reichtagsberatungen über die Reform des Zeitungstarifs
ist es als undurchführbar bezeichnet worden, diesen Unterschied zu machen
(Stenogr. Ber. 1898/00 III. Anl. Bd. S. 2133).

2)	Neumann S. 275: „bei deren Gestaltung infolge gewisser Vor-
züge des einen oder des anderen Teils ein Mitwerben auf der einen
Seite ausgeschlossen oder wesentlich beschränkt ist".

8) van der Borght S. 108.
        <pb n="93" />
        ﻿77

Die Einnahmen, die durch einen Tarif erzielt werden
könne», bilden das Produkt aus der Zahl der Verkehrsaktc
und dem Einzelgebühren-Betrage. Es läßt sich finanziell
ungefähr dasselbe Ergebnis ermöglichen, wenn der Verkehrs-
faktor niedrig und der Gebührenfaktor hoch ist oder wenn
der Verkehrsfaktor groß und der Gebührenfaktor klein ist.
Infolgedessen ist eine Tarifpolitik, die volkswirtschaftlichen
Rücksichten gebührend Rechnung zu tragen sucht, imstande,
durch Erniedrigung der Gebühren eine Steigerung des Ver-
kehrs herbeizuführen, wobei jedoch berücksichtigt werden muß,
„daß die „verkehrschoffende Wirkung" der Verkehrsverbilligung
ihrem Umfange nach abhängig ist von dem Maße des vor-
handenen und des hervorzurufenden Verkehrsbedürfnisses, und
daß dieses Verkehrsbedürfnis mit den gesamten wirtschaftlichen
und sonstigen Verhältnissen des Volkes zusammenhängt"?)

In den ersten Jahrzehnten des staatlichen Zeitungsver-
triebs wurde, wie die früheren Ausführungen ergeben haben,
das privatwirtschaftliche Prinzip befolgt. Es war während
des Bestehens des Bogenzahl-Tarifs uneingeschränkt und im
wesentlichen auch noch bei dem Tarif nach dem Einkaufspreis
der Zeitungen — wenigstens zunächst — maßgebend. Da
es nicht auf den volkswirtschaftlichen Nutzen des Zeitungs-
vertriebs, sondern in erster Linie darauf ankam, einen möglichst,
hohen Reinertrag zu erzielen, mußte der Gebührenfaktor so
hoch bemessen werden, daß das Produkt aus ihm und dem
Verkehrsfaktor tatsächlich den erstrebten Ueberschuß ergab.
Die obere Grenze der Tarife bildete der Punkt, von dem an
die Zeitungsbezieher nicht unbedingt mehr den staatlichen
Zeituugsvertrieb in Anspruch zu nehmen brauchten, °) der
Punkt, von dem an sie die Vorteile billigerer Bezugsmöglich-
keiten im Wege des Buchhandels usw. höher schätzen konnten
als den Bezug durch die Post. Die untere Grenze der Ta-
rife lag da, wo der Post dauernd die Möglichkeit genommen

1)	van der Borght S. 110.

2)	Der Postzwang für Zeitungen wurde erst 1852 eingeführt
(Pr. Postgesetz v. 5. Juni 1852, G. S. 1852 S. 345).
        <pb n="94" />
        ﻿78

wurde, die erwünschten Ueberschüsse zu erzielen. Dies hing
von den Ausgaben ab, die der Zeitungsvertrieb verursachte.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts kommt, wie erwähnt,
für die finanzielle Behandlung des Postzeitungsvertriebs mit
Rücksicht auf die Förderung der Gesamtinteressen statt des
privatwirtschaftlichen Verwaltungsgrundsatzes das Gebühren-
prinzip in Anwendung. Da es dem Wesen des Gebühren-
prinzips bei rein lehrmäßiger Betrachtung entspricht, daß die Höhe
der durch den Tarif aufzubringenden Einnahmen durch die
Summe der Ausgaben bestimmt wird, so wird der jetzt gültige
Zeitungsgebührentarif, wenn es allein auf die Deckung der
Kosten des Zeitungsvertriebs, nicht auf die des gesamten Post-
dienstes ankäme, nach oben und unten durch die Selbstkosten
des Postzeitungsvertriebs begrenzt.

Die Selbstkosten einer Verkehrseinrichtung können nach
Grundkosten und Arbeitskosten getrennt werden. Jene
setzen sich zusammen aus Anteilen an den Kosten für die Ver-
zinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie aus Anteilen
an den Betriebs- und Verwaltungskosten.Z Zu den Arbeits-
kosten gehören die Kosten der Arbeitsleistungen, die unmittelbar
zur Ausführung der einzelnen Verkehrsleistungen nötig sind.

Von den Gesamtkosten einer Verkehrseinrichtung haben
die Kosten für Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals in
der Regel keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ver-
kehrsumfang. Sie entstehen auf jeden Fall, gleichgültig, ob
eine Verkehrseinrichtung viel, wenig oder gar nicht in Anspruch
genommen wird.'st Nur wenn die vorhandenen Einrichtungen
zur Bewältigung des Verkehrs nicht mehr ausreichen, wenn
sich zu ihrem Ausbau eine Erhöhung des Anlagekapitals nötig
macht, wachsen jedesmal mit dem Kapital die Kosten seiner
Verzinsung und Tilgung.

Die Betriebs- und Verwaltungskosten3) umfassen im
wesentlichen die Ausgaben für den eigentlichen Betriebsdienst

h van der Borght S. 120, Caucr S. 489.

2)	van der Borght S. 120.

3)	Vgl. auch ©mter S. 499 f.
        <pb n="95" />
        ﻿79

und für die laufende Verwaltung, z. B. Gehälter, Kosien für
die Abnutzung der Betriebsmittel und Anlagen sowie Be-
schaffungskosten für die beim Betrieb nötigen Materialien
Soweit diese Kosten ihrem Gesamtbeträge nach vom Verkehrs-
umfange nicht unmittelbar beeinflußt werden, zählen sie mit
zu den Grundkosten. Es sind dies namentlich die Kosten, die
behufs regelmäßiger Funktion und Erhaltung bestimmter An-
lagen und Betriebseinrichtungen auf dem Niveau einer ge-
wissen Mindestleistungsfähigkeit erwachsenst) z. B. der all-
gemeine Verwaltungsaufwand bei den Zentral- und Provinzial-
Verwaltungsbehörden, ferner die Kosten für Verzinsung, Ersatz
und Erneuerung der Anlagen und Betriebsmittel in gewissem
Umfange.

Die in der Regel feststehenden, vom Verkehrsumfang
nicht unmittelbar beeinflußten Grundkosten bilden den festen
und im wesentlichen auch bei Verkehrsverschiebungen unver-
änderlichen Teil der Selbstkosten. Den veränderlichen Teil
dagegen*) stellen die unmittelbar vom Verkehrsumfang ab-
hängigen eigentlichen Arbeitskosten für die Verwirklichung der
einzelnen Verkehrsleistung dar.

Es ist in der Praxis unmöglich, die Grundkosten und
die Arbeitskosten jeder einzelnen Verkehrsleistung wirklich
genau zu berechnen?) Das Gleiche gilt, wenn man die Ge-
samtkosten einer Verkehrseinrichtung, wie es für den Zeitungs-
vertrieb am passendsten erscheint, nach örtlichen undStreckenkostenZ
einteilt. Man begnügt sich, soweit überhaupt auf die Selbst-
kosten zurückgegangen wird, auf Grund der Erfahrungen einen

1)	Sax S. 626.

2)	van der Borght S. 121 f.; Cauer S. 501; Sax S. 626.

s) Weichs-Glon, Das finanzielle und soziale Wesen der modernen
Verkehrsmittel. Tübingen 1884. S. 187: Diese Unterscheidung „hat
.... den Zweck, ein besseres Verständnis der theoretischen Erörterungen
zu vermitteln; praktischen Wert besitzt diese Unterscheidung tatsächlich....
keinen. In der Praxis wird auch nie ein Tarif nach diesen beiden
Kostenanteilen gebildet, schon weil dieselben ziffernmäßig nicht zu er-
Mitteln sind".

4)	van der Borght S. 128 f.; Cauer S. 493; Sax S. 627.
Vgl. auch 8 3o zu «) u. /?)•
        <pb n="96" />
        ﻿80

allgemeinen Durchschnittssatz der gesamten Berkehrseinrichtung,
nicht allein der einzelnen Verkehrsleistung, zu ermitteln, um
gewisse Anhaltspunkte sür die Preisbildung zu gewinnen.
Dies gilt insbesondere für eine so komplizierte Verkehrs-
einrichtung, wie sie der Postzeitnngsoertrieb darstellt.

Der Zeitungsvertrieb wird von der Post vorzugsweise in
engster Verbindung mit sonstigen Dienstleistungen, namentlich
mit der Briefpost, ausgeführt. Nur an wenigen Zentralstellen
und größeren Orten bestehen Sondereinrichtungen, die aus-
schließlich dem Zeitungsvertrieb dienen. Unter diesen Ilmständen
und wegen der Massenhaftigkeit des Zcitungsvertriebs ist es
der Post nicht ohne weiteres möglich, sich über die eigentlichen
Kosten des Zeitnngsdienstes auf dem laufenden zu halten.
Die ungefähren Kosten können jeweils nur auf Grund höchst
umständlicher und kostspieliger Spezial-Ermittelungen festgestellt
werden. In der Praxis liegt hierzu für gewöhnlich keine
zwingende Notwendigkeit vor. Da aber, wie erwähnt, eine
Tarifbildung nicht ohne eine gewisse Berücksichtigung der
Selbstkosten vorgenommen werden kann, genügt es, wenn g. F.
zu diesem Zwecke Berechnungen auf Grund besonders an-
gestellter Ermittelungen und praktischer Erfahrungen in Betracht
gezogen werden. Dies hat die Post s. Zt. für das Jahr 1897
getan.st

8 9. Der finanzielle Ertrag der Tarife.

Der im Jahre 1821 eingeführte Tarif nach der Bogen-
zahl der Zeitungen trug nur einem geringen Verkehr und
einfachen Verhältnissen Rechnung. So lange die vorhandenen
Betriebseinrichtungen zur Bewältigung des Verkehrs aus-
reichten, war im allgeineinen eine günstige Rückwirkung der
Verkehrszunahme auf die Ertragsverhältnisse möglich. Als
der Zeituugsvertrieb im dritten und vierten Jahrzehnt vorigen
Jahrhunderts umfangreicher und komplizierter wurde, genügte
die Verkehrssteigeruug nicht, den Ertrag zu heben, weil sich

st Drucks, d. Reichstags 1898/00 Ant. Bd. II S. 1001 und
Bd. III S. 2127.
        <pb n="97" />
        ﻿81

Erweiterungen der Betriebseinrichtungen nötig machten, ohne
daß die Gebühren erhöht wurden. Die Post, die damals
auf Erzielung günstiger Reinerträge bedacht sein mußte, war
auf Grund ihrer Erfahrungen überzeugt, vaß die Zeitungs-
gebühren in ihrer Gesamtheit nicht einmal mehr ein den
Leistungen der Post angepaßtes Entgelt bildeten*.) Im Hinblick
auf dieses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
kam es, abgesehen von den bereits früher erwähnten Gründen,
im Jahre 1848 zu einer Neuordnung des Zeitungsgebühren-
tarifs, die in der Einführung des Tarifs nach dem Einkaufs-
preis der Zeitungen bestand. Das diesem Tarif zugrunde
liegende Verwaltungsprinzip hat sich anfangs in der Weise
geäußert, daß es sich dem privatwirtschaftlichen Prinzip
näherte; die Post war imstande, die Selbstkosten zu decken
und darüber hinaus einen Ueberschuß zu erzielen. Je mehr
der Verkehrsumfang stieg, um so mehr fielen verhältnismäßig
die Zeitungsgebühren,weil sie lediglich prozentual von den
eine sinkende Richtung^) aufweisenden Zeitungspreisen abhingen.
Infolgedessen gestaltete sich das ursprünglich mehr privat-
wirtschaftliche Verwaltungsprinzip nach und nach zum Ge-
bührenprinzip im Sinne der nicht vollen Eigenkosten-Deckung

1)	Denkschriften der Postverwaltung an das König!. Staatsmini-
sterium v. IO. November und 16. Dezember 1844. Nach diesen zahlten
u. a. jährlich an Zeitungsgebühr zu wenig: Spenersche Zeitung 22,5 Sgr.,
Börsen-Nachrichten der Ostsee 26,5 Sgr., Neue Breslauer Zeitung 1 Tlr.

7.5	Sgr., Vossische Zeitung 1 Tlr. 23 Sgr., Kölnische Zeitung 2 Tlr.

14.5	Sgr., Augsburger Allgemeine Zeitung 5 Tlr. 14 Sgr. (Archiv 1884
S. 294 f.; Poststatistik 1882 S. 73 f.).

2)	Die „Provisionsgebühr" betrug im Jahre 1824 nur bei rund
1% der von der Preußischen Post vertriebenen Blätter weniger als
1 Taler (Archiv 1884 S. 293).

3)	Die Preise der Zeitungen usw. sind gegen früher im Verhältnis
durchschnittlich niedriger geworden, obwohl Format, Umfang, Ausgaben-
zahl und Wert der Zeitungen usw. meist zugenommen und die Kaufkraft
des Geldes abgenommen hat. Es beruht dies auf den reichlichen
Einnahmen aus dem hochentwickelten Jnseratenwesen, auf der technischen
Vervollkommnung der Papierfabrikation und des Zeitungswesens, auf
der Konkurrenz unter den Verlegern und auch auf dem Wegfall der
Kautionen und Stempelabgaben. Aus der Gegenüberstellung einiger
bekannter Zeitungen ergibt sich z. B. folgendes:
        <pb n="98" />
        ﻿82

aus, beim die Zeitungen wurden schließlich von der Post
dauernd unter den Selbstkosten vertrieben.^)

Im Jahre 1897 betrugen die Selbstkosten des Post-
zeitungsvertriebs 6178362 M.,^) die Einnahmen an Zeitungs-
gebühren beliefen sich auf 4484797 M.?) so daß sich ein

	Wochen-		Jahrespreis		Durchschnitts-	
Name der Zeitung	ausgaben		in	M.	in Pf.	
	1867	1913	1867	1913	1867	1913
Breslauer Zeitung . . .	12	18	30	30	4,8	3,2
Danziger Zeitung . . .	&gt;2	12	20	10,60	3,2	1,7
Frankfurter Zeitung . .	13	19	35	36	5,2	3,6
Hamburger Nachrichten .	6	12	45	36	14,4	5,7
Kölnische Zeitung . . .	7	25	34	36	9,3	2,8
Leipziger Zeitung . . .	6	6	30,70	12	9,8	3,8
Rhein- und Ruhr-Zeitung	12	13	18,40	9.60	2,9	1,4
Schlesische Zeitung . . .	12	18	30	24	4,8	2,6
Schwäbischer Merkur . .	6	12	20,70	16,60	6,6	2,7
Staatsbürger-Zeitung . .	7	6	16	13,20	4,4	4,2
Vossische Zeitung . . .	6	13	28	30	9,0	4,4
Weser-Zeitung ....	12	18	31,30	28	5,0	3,0

1)	Der Generalpostdirektor Stephan erklärte im Jahre 1871 bei
der Beratung über den Entwurf zum Postgesetz im Reichstag, daß 1870
durch die Post 200 Millionen Zeitungsnummern vertrieben und dafür
nur 500000 Taler vereinnahmt worden seien, also durchschnittlich noch
nicht l Pf. für eine Nummer. Hierfür sei die Beförderung nach allen
Winkeln der Erde usw. erfolgt. Der Zuschuß, den der Zeitungsdebit
erfordere, stelle Opfer dar, die für die nationale Presse geleistet würden
(Stenogr. Ber. 1871 Bd. I S. 663 f.).

Die Zahl der gebührenpflichtigen Zeitungsnummern stieg im
Reichspostgebiet in dem Zeitraum von 1871 bis 1900 von 202^, Mil-
lionen auf 1150 Millionen, d. h. um 467°/0; die Zeitungsgebühren-
Einnahme erhöhte sich in der gleichen Zeit von 1760326 M. auf
5975 906 M., d. h. nur um 239,5°;'0. Während 1871 die durchschnitt-
liche Gebühr für eine ZeitungSnummer 0,87 Pf. betragen hatte, belief
sie sich 1900 nur noch auf 0,52 Pf. (Begründung zur Neuordnung des
Postzeitungsgebührentarifs in der Postgesetznovelle von 1899 in den
Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 997 und Schmidt S. 69).

Im Reichstag wurde die Besorgung der Zeitungen durch die Post
unter den Selbstkosten gelegentlich bemängelt; es sei nicht zu billigen,
daß dafür die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen und
vielen Verlegern gewissermaßen „Liebesgaben" aus der Reichskasse
gezahlt würden (Stenogr. Ber. 1895/97 Bd. VI S. 4338, 1897/98
Bd. II S. 794).

2)	Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 1001 und III. Anl.
Bd. S. 2127.

3)	a. a. O. II. Anl. Bd. S. 997.
        <pb n="99" />
        ﻿83

Defizit von 1 693 565 M?) ergab. Dieses sollte durch eine
Reforni des Zeitungsgebührentarifs in der Weise beseitigt
werden, daß neben voller Deckung ver Eigenkosten noch ein
minimaler Ueberschuß möglich war.

Der im Jahre 1899 dem Reichstag vorgelegte Entwurf
zu einer Neuordnung des Tarifs^) trug einer derartigen
Durchführung des Gebührenprinzips Rechnung. Die Tarif-
gliederung und die Tarifsätze waren so eingerichtet, daß sich
»ach dem Stande des Postzeitungsverkehrs vom ersten Halb-
jahr 1898 eine Einnahme von rund 6750000 M?) und
eine Ausgabe von rund 6438000 M.^), d. h. ein Ueberschuß
von reichlich 300000 M. ergeben solltet) Bei den Be-
ratungen des Tarifentwurfs in den Kommissionen und im
Plenum des Reichstags wurden indessen, wie schon am
Schlüsse des § 2 erwähnt worden ist, Umgestaltungen vor-
genommen, namentlich wurden die Tarifsätze so ermäßigt,
daß der neue Tarif bei gleicher Verkehrsfrequenz rund
260000 M. weniger einbringen mußte als die Selbstkosten
des Zeitungsvertriebs betrugen?) Infolge Anwachsens des
Postzeitungsverkehrs sind seit dem Jahre 1897 die Roheinnahmen,

h Die Postverwaltung hat den Verlust in der Begründung zur
Postgesetznovelle von 1899 auf rund 1686000 M. berechnet. Sie nahm
an, daß von den 937 Millionen gebührenpflichtigen Zeitungsuummern,
die sie im Jahre 1897 vertrieben hatte, auf jede Nummer durchschnittlich
0,48 Ps. Einnahme und 0,66 Pf. Kosten, also 0,18 Pf. Zuschuß ent-
fielen (Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul- Bd. S. 1001 und 997).

2)	Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 993 unter III.

3)	Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 1001.

i) D. s. 6 178362 M. Selbstkosten (Vgl. S. 82 Anm. 2) +
260 000 M. Vergütungen an die Verleger für das Selbstverpacken der
Zeitungen (Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 1001).

s) Archiv 1900 S. 83.

c) Nach den Berechnungen der Postverwaltuug sollte der neue
Tarif zur Deckung der Kosten des Zeitungsvertriebs ein Mehr von
1250000 M. ergeben (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2797 und
2924). Von der Budgetkommission wurde dieser Betrag um rund
950 000 M. gekürzt (A- a. O. S. 2797 und 2807); die Herabsetzung
der monatlichen Besorgungsgebübr durch den Reichstag von 3 Pf. auf
2 Pf. (vgl. S. 26 Anm. 2) mußte einen Ausfall von 410000 M.
(Stenogr Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2924), und der Verzicht auf die
Abrundung der Kilogramm bei Ermittelung des Jahresgewichts der
Zeitungen (vgl. S- 26 Anm. 3) eine weitere Einbuße von etwa
        <pb n="100" />
        ﻿84 —

daneben natürlich auch in gewissem Umfange die Selbstkosten
des Zeitungsvertriebs gestiegen. Ob und in welchem Muße
die Verkehrszuuahme die Differenz zwischen Noheinuahmeu
und Ausgabe» korrigiert hat, soll im folgenden untersucht
werden.

a)	Einnahmen: Von 4950000 M. Gesamteinnahmen
ans dem Absatz der Zeitungen sZeitungsgebühr, Zeitungs-
bestellgeld, Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen)
im Jahre 18971) waren nach den Angaben der Postverwaltung-)
rund 4485 000 M. Zeitungsgebühren, d. h. rund 91°/».
Unter Berücksichtigung dieses Verhältnisses ist anzunehmen^)
daß im Jahre 1910 von 12107 000 M. Gesamteinnahmen
aus dem Zeitungsverkehrff etwa 11017000 M. auf die
Zeitungsgebühren entfielen.

b)	BerKehrszisfer: Von 983 000 000 Zeitungs-
nummern, die im Jahre 1897 durch die Post vertrieben
worden sind,ff waren 937000000 Stück oder 95°/» gebühren-
pflichtige Nummern,°) d. h. solche, die nicht zu den Preß-
erzeugnissen gehörten, deren Besorgung die Post ohne Erhebung

150000 M. ergeben (Stcnogr. Ber. a. a. O. S. 2807 und S. 2924).
Im ganzen erfuhr sonach die von der Post für nötig erachtete Soll-
Mehreinnahme von 1 250000 M. eine Verminderung um (950 000 +
410 000 + 150000 =) 1510000 M., d. h. der neue Tarif mußte
260000 M. weniger einbringen als er bei der von der Post geplanten
Durchführung des Gebührenprinzips ergeben sollte (Stenogr. Ber.
a. a. O. S. 2924).

Poststatistik 1897 S. 50.

2) Vgl. S. 82 Anm. 3.

s) Die Angaben der Postverwaltung über den Ertrag des Zeitungs-
geschäfts im Jahre 1897, die sich in der Begründung des Tarifentwurfs
von 1899 vorfinden (Vgl. S. 82 Anm. 2 und S. 82 Anm. 3 und
S. 83 Anm. 1), beruhen auf speziellen Feststellungen, wie sie seitdem
nicht wieder veröffentlicht worden sind. Es erübrigt sonach für die
Zwecke der Untersuchung nur, die allgemeinen Angaben der Poststatistik,
die zuletzt für 1910 veröffentlicht worden ist, vergleichbar zu machen.

ff Poststatistik 1910 S. 44.

ff Poststatistik 1897 S. 24.

ff Vgl. 83 Anm. 1.
        <pb n="101" />
        ﻿85

Don Zeitungsgebühren ausführt.') Bei Zugrundelegung des-
selben Prozentsatzes ist anzunehmen, daß von den 1 878 000 000
Zeitungsnummern, die die Post im Jahre 1910 vertrieben £jat,2)
rund 1 784 000 000 Stück auf gebührenpflichtige Zeitungs-
nummern entflelen.

c)	Ausgaben.

«) Kosten für Leistungen früherer Art:

Die Kosten des Postzeitungsvertriebs sind, wie schon
erwähnt wurde, im allgemeinen unbekannt. Nur für das Jahr
1897 haben genaue Ermittelungen stattgefunden^) Für die
Gegenwart lassen sich die Kosten lediglich schätzungsweise wie
folgt berechnen:

Seit dem Jahre 1897 ist die Kaufkraft des Geldes
erheblich gesunken. Einer staatlichen Verwaltung, wie der Post
war es nicht möglich, sich in ihren Ausgaben den durch die
Geldentwertung verursachten Folgen in nennenswerter Weise
zu entziehen. Trotz aller Sparsamkeit blieben Mehrkosten
unvermeidlich. Preiserhöhungen für Materialien, — Pack-
papier, Bindfaden, Klebstoff usw. — mußte die Post wie jedes
private Unternehmen selbstverständlich in den Kauf nehmen
Wegen der Lohn- und Teuerungsverhältniffe sah sie sich
außerdem gezwungen, die Tagegelder des nicht etatsmäßig
angestellten Personals und die Löhne der im Arbeiterverhältnis
stehenden Personen aufzubessern.^ Dazu kam, daß etwa seit
dem Jahre 1900 auf wiederholtes Drängen des Reichstags
das wöchentliche Arbeitsmaß der Beamten und Unterbeamten
wesentlich vermindert und andererseits der Erholungsurlaub
und die Sonntagsruhe weiter ausgedehnt werden mußten. 6)

ff Dies geschieht z. B. bei dem Reichs-Gesetzblatt, bei dem Zentral-
blatt für das Deutsche Reich, bei der Preußischen Gesetzsammlung, bei
dem Amtsblatt des Reichs-Postamts, bei der Leitübersicht für Brief-
sendungen, bei dem Postblatt, bei der Zeitungspreisliste,
ff Poststatistik 1910 S. 18.
ff Vgl. S. 82 Anm. 2 u. S. 83 Anm. 1.
ff Amtsblatt des Reichs-Postamts 1909 S. 221; Archiv 1912 S. 3.
ff Archiv 1907 S. 4 f.
        <pb n="102" />
        ﻿86

Es waren dies Maßnahmen, die nur unter Aufwendung
bedeutender Mittel für umfangreiche Personalvermehrungen
durchgeführt werden konnten.^ Schließlich ist im Jahre 1906
eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses aller Unterbeamten
um 50%*) und durch das Besoldungsgesetz vom 15. Juli 1909»)
eine Aufbesserung der Dienstbezüge der etatsmäßigen Beamten
und Unterbeamten eingetreten.

ß) Kosten fite Leistungen neuer Art.

Zu den Kosten, die der Postzeitungsvertrieb schon immer
verursacht hatte, traten nach der Reform des Zeitungstarifs
im Jahre 1899 noch Kosten für umfangreicher gewordene und
für gänzlich neue Leistungen hinzu, wie aus nachstehendem
hervorgeht. Der gemischte Zeitungstarif ist im Vergleich zu
dem vorher gültigen Einkaufspreis-Tarif kompliziert. Die
Feststellung der Zeitungsgebühren und die Abrechnung der
Post mit den Verlegern macht bis auf Hundertteile von
Pfennigen herabgehende mühsame Berechnungen^) und sorgfältige
Nachprüfungen nötig. Dadurch ergeben sich für die Post gegen
früher umfangreiche Mehrarbeiten und damit erhöhte Kostens)
Seit Einführung des gemischten Tarifs muß ferner eine genaue
Ermittelung des Jahresgewichts aller von der Post vertriebenen
Zeitungen usw. nach Kilogramm und Gramm stattfinden.
Die Verlagspostanstalten haben von jeder Zeitungsnummer
beim Erscheinen ein vollständiges Pflichtexemplar zu beschaffen
und die einzelnen Nummern des Pflichtexemplars nach der
Nummernfolge geordnet, wenn es die Uebersichtlichkeit nötig
macht, monat- oder vierteljahrweise abgebunden, so lange unter
Verschluß aufzubewahren, als sie für die Gewichtsfeststellung
nötig sind. Das erfordert umfangreiche Arbeitsleistungen,

1)	Allein infolge dieser Maßnahmen mußte das Personal von 1902
bis 1907 mit einem Mehraufwand von 18 Millionen M. bei den
Beamten um 26%, bei den Unterbeamten um 20% vermehrt werden
(Stenogr. Ber. Bd. 235 S. 7315).

2)	Archiv 1912 S. 3.

R. G. Bl. 1909 S. 375 ff.

4)	Schmidt S. 76.

») Stenogr. Ber. Bd. IV 1898/00 S. 2812 und 2807,
        <pb n="103" />
        ﻿— 87 —

vielfach auch besondere Gelasse und Räume zur Aufbewahrung
der Pflichtexemplare^), ist also mit erheblichen Kosten verknüpft.

Wesentlich erhöht worden sind die Kosten des Postzeitungs-
vertriebs durch das mit Beginn unseres Jahrhunderts neu
eingeführte sogenannte „Ueberweisungsverfahren für Verleger-
exemplare"^) Dieses Verfahren besteht darin, daß jeder Verleger
Abonnements von Beziehern, die er selbst namhaft macht, gegen
Bezahlung der Zeituugsgebühr der Post schriftlich anmelden
— „überweisen" — kann. Zu der Ueberweisnng werden
Listen benutzt, die alle für einen Bezugsort gleichzeitig an-
zumeldenden Zeitungsexemplare — oft sind dies Dutzende,
ja Hunderte — näher bezeichnen. Das Ueberweisungsverfahren
hat erhebliche technische Schwierigkeiten, umständliche Buchungen,
Berechnungen und Kontrollen, vor allem einen umfangreichen
Schriftwechsel für die Post zur Folge. Es verteuert den
Postzeitungsvertrieb ungemein.^)

Die vorstehenden Erörterungen lassen erkennen, daß die
Selbstkosten des Postzeitungsvertriebs infolge von Preissteige-
rungen, Lohnerhöhungen, Besoldungsaufbesserungen und Hin-

1)	„Man hat gesagt, man sollte die Zeitungen sammeln und am
Ende des Jahres das Gewicht feststellen. Ja, ich frage Sie: Welche
Häuser müßte der Reichstag bewilligen zu bauen, um die Zeitungen
unterzubringen!" (Staatssekretär von Podbielski, Stenogr. Ber. 1898/00
Bd. II S. 1702). „In Fachwerken mit über 2000 Fächern werden hier
(im Berliner Postzeitungsamt) die Pflichtexemplare . . . angesammelt"
(Archiv 1913 S. 170).

2)	Resolution des Reichtags: „Dem Verleger einer im Reichs-
Postkatalog eingetragenen Zeitung wird gestattet, für die von ihm ge
wonnenen Abonnenten selbst die Bestellung aufzugeben" (Stenogr. Ber
1898/00 Bd. IV S. 2876.)

3)	Stenogr. Ber. Bd. 235 S. 7362. — Da der größte Teil der
Blätter, die jetzt „überwiesen" werden, früher als Drucksachen - die
höheren Gebühren wie die Postdebitszeitungen unterliegen - versandt
wurde, erleidet die Post auch beträchtliche Mindereinnahmen an Druck-
sachenporto. Ein werktäglich erscheinendes Blatt im Jahresgewicht von
45 kg brachte bei der Versendung als Drucksache jährlich rund 30 M.
Porto für ein Exemplar ein. Als der Verleger dazu übergegangen war,
das Blatt zu „überweisen" erhielt die Post für ein Exemplar nur die
gesetzliche Zcitnngsgebühr in Höhe von 24+90+390=504 Pf. jährlich.
Hierzu kamen günstigstenfalls noch 168 Pf. Bestellgeld im Jahr, so daß
die Post statt der früheren 30 M. nur 6 M. 72 Pf- jährlich erhielt.
Bei einer Auflage von 1360 Exemplaren betrug der Einnahmeausfall
1360 mal 23, 28 — rd. 31660 M. jährlich.
        <pb n="104" />
        ﻿88

zutritts von Kosten für neue Leistungen seit dem Jahre 1897
zugenommen haben. In welchem Umfange dies tatsächlich
der Fall ist, kann ohne weiteres nicht genau ermittelt werden,
weil für keinen Posten irgendwie vergleichbare Angaben vor-
handen sind. Immerhin ist es möglich, für die neuere Zeit
wenigstens gewisse Mindestkosten des Postzeitungsvertriebs
unter Zugrundelegung des jetzigen Verkehrsumfangs in der
Weise ungefähr zu berechnen, daß ohne jede Rücksicht auf die
seit dem Jahre 1897 eingetretene Kosteusteigerung die Durch-
schnittskosten für den Vertrieb einer gebührenpflichtigen Zeitungs-
nummer im Jahre 1897 mit der Verkehrsziffer von 1910
vervielfältigt werden.

Im Jahre 1897 haben die Kosten des Vertriebs einer
gebührenpflichtigen Zeitungsnummer durchschnittlich 0,66 Pf.
betragen?) Die Zahl der gebührenpflichtigen Nummern ist
nach den Ausführungen oben unter b) für das Jahr 1910
auf 1 784 000 000 zu schätzen. Da die Kosten seit 1897
nicht geringer geworden sind, haben sie sich für das Jahr 1910
zum mindesten auf 1 784 000 000.0,66 Pf.^11 774 400 M.
belaufen. Dieser Ausgabe stehen, wie unter a) erörtert worden
ist, ungefähr 11 017 000 M. Einnahme an Zeitungsgebühren
gegenüber. Hieraus ergibt sich, daß im Jahre 1910 der
Postzeitungsvertrieb wenigstens 757 000 M. Zuschuß erfordert
hat. Unberücksichtigt ist dabei die seit dem Jahre 1897
eingetretene, auf Erhöhungen der Preise, Löhne usw. beruhende
Steigerung der Selbstkosten.

Nach allem hat der gemischte Zeitungsgebührentarif in
Verbindung mit der seit seinem Inkrafttreten erfolgten Verkehrs-
zunahme zwar das Defizit beim Postzeituugsvertrieb verringert,
im ganzen beweisen jedoch seine finanziellen Ergebnisses) daß
das ihm zugrunde liegende Verwaltungsprinzip sich in der
Praxis als Prinzip der nicht vollen Eigenkosten-Deckung äußert.

1)	Vgl. S. 83 Aum. i.

2)	Mit der finanziell ungünstigen Wirkung des gemischten Tarifs
hatte die Post von vornherein gerechnet (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV
S. 2816 und 2924). Diese Wirkung des Tarifs ist schon wiederholt
in der Ocffentlichkeit zur Sprache gebracht und auch als Anlaß zu einer
        <pb n="105" />
        ﻿89

III.	Untersuchung über öle Zweckmäßigkeit
öes gemischten Zeitungsgebührenlariss.

8 10. Ursachen des Desizits.

Die Feststellung der Tatsache, daß der Postzeitungs-
vertrieb dauernd ein Defizit ergibt, legt die Frage nach den
Ursachen des Unterschieds zwischen den Einnahmen und Aus-
gaben beim Zeitungsvertrieb nahe. Als solche Ursachen können
einerseits tariftechnische, andererseits betriebstechnische Gesichts-
punkte in Frage kommen.

a) Taristechnische Gesichtspunkte.

Die ungünstige finanzielle Wirkung des Zeitungsgebühren-
tarifs kann auf seiner organischen Gliederung oder auf der
Höhe der Tarifsätze beruhen.

a) Organische Gliederung des Tariss. Was die
Gestaltung des Tarifs anlangt, so darf nach dem Ergebnis
der Ausführungen in § 3 c als erwiesen angesehen werden,
daß der gemischte Zeitungsgebührentarif in Anbetracht der
heutigen Verkehrsverhältnisse als die angemessene Tarifform
angesehen werden kann. Gegen die Gliederung des Tarifs
sind jedoch bereits bei den Beratungen über den Tarifentwurf
im Reichstag und später sowohl im Reichstag als auch in
der Literatur Einwendungen gemacht worden. Es wurden
bemängelt: die Nichtberücksichtigung des Unterschieds in der
Schnelligkeit der Zeitungsbeförderung, ferner das Außeracht-
lassen des Entfernungsmoments und schließlich die Anwendung
des Gewichtsfaktors.

1) Nichtberücksichtigung des Schnelligkeitsmoments.

Schon im Jahre 1898 ist bei der Beratung des Post-
etats und bei den Besprechungen über die Reform des Zei-
tungsgebührentarifs darauf hingewiesen worden, daß cs eine

abermaligen Tarifänderung bezeichnet worden. Vgl. u. a.: Stenogr.
Ber. 1900/02 Bd. II S. 1384 — Kommissions-Berichterstatter Paasche —;
a. a. O. Bd. 235 S. 7362 - Abg. Dnffner —; a. a. O. Bd. 235
S. 7318 - Abg. Dröscher - ; a. a. O. Bd. 260 S. 1933 - Abg.
Lattmann — ; a. a. O. Bd. 260 S. 1950 f. — Abg. Dröscher - ;
Schanz, „Die Reichsfinanzreform bon 1906" im Finanz-Archiv XXIII
1906 S. 701; „Deutsche Berlehrszeitnng" 1906 S. 89 und 1909 S. 26.
        <pb n="106" />
        ﻿90

außerordentliche Leistung der Post wäre, „wenn sie aufweite
Entfernungen die Zeitungen zu einem so billigen Porto mit
den Schnellzügen befördere"/) es müßte im Interesse der
lokalen Presse im Zeitungstarif auch die Schnelligkeit der
Zeitungsbeförderung in Anschlag gebracht und gerechterweise
eine entsprechende Normierung vorgenommen werden.

Im Nachrichtenverkehr ist eine längere Zeitdauer im all-
gemeinen unerwünscht. Bei ihm erhöht den Wert der Ver-
kehrsleistung für die Beteiligten stets die kürzere Befördcrungs-
dauer, d. h. die Schnelligkeit in der Beförderung/) Dies
gilt auch für den Postzeitungsvertrieb. Zeitungen können
ihren Zweck nur bei schnellster Verbreitung erfüllen, denn
„Nachrichten sind Zeitgüter; sie haben nur Wert, solange sie
neu sind, und um ihnen den Reiz der Neuheit zu erhalten,
muß ihre Veröffentlichung den Ereignissen auf dem Fuße
folgen"/)

Für den Vertrieb der Zeitschriften, insbesondere für ihre
Beförderung, kann das Moment der Schnelligkeit u. U.
weniger wichtig sein. Allein, wie bereits aus den Erwägungen
am Schluß des § 7 hervorgeht, ist eine verschiedenartige
Tarifierung der einzelnen Zeitungsgattungeu beim Postvertrieb
in der Gegenwart schon aus volkswirtschaftlichen Rücksichten
nicht angebracht; vor allem ist sie jetzt in der Praxis wegen
der Massenhaftigkeit des Zeitungsverkehrs mit Nutzen nicht
durchführbar, st Sie würde mit derartigen betriebstechnischen
Schwierigkeiten verbunden sein, daß die dadurch verursachten
besonderen Kosten in keinem Verhältnis zu den Einnahmen
stünden. Ueberdies könnte beim Postzeitungsvertrieb erhöhte
Schnelligkeit nur insoweit zu einer höheren Wertschätzung

’) Stenogr. Skr. 1897/98 23b. II S. 799 (Abg. Gamp).

2)	van der Borght S. 130 f.

3)	Bücher, Vw. S. 223.

*) In den ersten Jahren des staatlichen Postzeitungsvertriebs,
als die Zahl der Zeitschriften verhältnismäßig klein war, gab es eine
derartige Einrichtung. In der Zeit von 1826 bis 1848 konnten bestimmte
Zeitschriften zum bloßen Sortimenterpreis durch die Post bezogen werden;
sie wurden dafür nicht mit der schnellen Reitpost, sondern nur mit der
langsamen Fahrpost befördert (Archiv 1884 S. 294 f.).
        <pb n="107" />
        ﻿91

Anlaß geben, als die Schnelligkeit tatsächlich in nennenswertem
Umfange über das Durchschnittsmaß hinausginge. Nun
befördert die Post aber alle von ihr vertriebenen Zeitungen
und Zeitschriften stets zusammen. Eine getrennte Behandlung
findet nicht statt, weil dies vermehrte Arbeit und Kosten
verursachen würde. Die Beförderung aller Blätter erfolgt
grundsätzlich immer mit den Transportgelegenheiten, mit denen
der Bestimmungsort am frühesten erreicht wird. Sonach
gibt es eine überdurchschnittliche Schnelligkeit in der Beför-
derung einzelner Blätter nicht. Die Erhebung höherer Be-
förderungsgebühren für eine größere Schnelligkeit beim
Postbezug von Zeitungen oder Zeitschriften kommt mithin
nicht in Frage.

2) Nichtberücksichtigung des Entfernungsmoments.

In Bezug auf die Nichtberücksichtigung des Entfernungs-
moments in dem gemischten Zeitungsgebührentarif gilt folgendes:
Im allgemeinen steigen mit zunehmender Entfernung bei einer
Verkehrsleistung die Streckenkosten in gewissem Umfange.
Die verschiedenartige Länge des Beförderungsweges kann in
den Tarifen derart Berücksichtigung finbeit,1) daß unter sonst
gleichen Umständen die Preise genau nach dem Verhältnis
der landesüblichen Einheit des Wegmaßes abgestuft werden.
Die einzelnen Transportpreise bilden dann das Produkt aus
dem Preissatz für die Wegmaßeinheit und der Zahl der in
Betracht kommenden Wegmaßeinheiten. Ein derartiger Tarif
ist ein reiner Entfernnngstarif. Die Abstufung kann ferner
in der Weise vor sich gehen, daß sich der Preis für die
Längeneinheit mit wachsender Entfernung ändert. In der
Regel erfolgt dabei das Wachsen der Beförderungspreise nach
staffelförmig fallenden Einheitssätzen für die Wegmaßeinheit.
Auf dieser Grundlage beruhen die Staffeltarife. Steigen die
Beförderungspreise unter Berücksichtigung der Entfernung nicht
mehr nach Wegmaßeinheiten, sondern sprungweise auf Grund
einer Einteilung des Verkehrsgebiets in eine Mehrzahl um-

i)	Caucr, S. 493 ff.; Sax S. 628 f.
        <pb n="108" />
        ﻿92

fassenderer Gebietsgruppen, so entsteht ein Zonentarif. Tarife,
die Entfernungsunterschiede innerhalb eines Verkehrsgebiets
völlig unberücksichtigt lassen, heißen Einheitstarife.

Der deutsche Postzeitungsgebührentarif ist ein Einheits-
tarif. Bei den Reichstagsberatungen über den Postetat und
über den Entwurf des Tarifs zu Ende der 1890 er Jahre,
ebenso noch neuerdings bei Etatsdebatten wurde wiederholt
vorgeschlagen, den Zeitungstarif als Zonentarif auszugestalten?)
Die Vorschläge stützten sich u. a. darauf, daß es ungerecht
sei, alle Zeitungen ohne Unterschied auf die Besörderungsstrecke
gleichmäßig zu tarifieren; im Interesse der mittleren und
kleinen Presse müßte mindestens eine Nah- und eine Fernzone
unterschieden werden. Theoretisch soll ein rationell konstruierter
Tarif allerdings dem Entfernungsmoment Rechnung tragen,
allein gewisse Rücksichten können in der Praxis ein abweichendes
Verfahren nötig machen. Für den Zeitungsgebührentarif
kommen solche Rücksichten in Frage. Zunächst kann eine
genaue Anpassung an die wirklichen Selbstkosten, insbesondere
an die unterschiedlichen Beförderungskosten auf kürzere oder
längere Transportstrecken beim Postzeitungsvertrieb nicht
stattfinden, weil es, wie bereits früher auseinandergesetzt
wurde, in der Praxis garnicht möglich ist, die speziellen Kosten
einer jeden Verkehrsleistung überhaupt exakt zu ermitteln.
Ferner würde ein Zonenzcitungstarif noch komplizierter sein
als es der gemischte Zeitungstarif ohnehin schon ist. Infolge
der größeren Kompliziertheit würde er der Post mehr Arbeit
und damit auch mehr Kosten verursachen. Im weiteren hätte
ein Zonentarif für die Post den Nachteil, daß ihre Einnahmen
eine Schmälerung erführen, weil viele Blätter wegen Erhöhung
der Postbeförderungsgebühren nach den entfernteren Zonen

y Stenogr. Bcr. 1895/97 Bd. I S. 481 (Abg. Schaedler); a. a.
O. 1898/00 Bd. II S. 1741 (Abg. Dasbach) und Bd. IV S. 2796 f.
(Abg. Marcour), S. 2804, 2811, 2816, 2922 (Abg. Dasbach), sowie
S. 2814 (Abg. Pachnicke!; a. a. Q. 1903/04 Bd. IIS. 1132 f. (Abg.
Erzbcrger) a. a. O. 1905/06 Bd. III S. 1876 (Abg. Marcour) und
S. 1882 f. Abg. Dasbach). - Erwiderungen des Staatssekretärs
Kraetkc a. a. 0.1903/04 Bd. II S. 1139 und 1905/06 Bd. IIIS. 1876 f.
        <pb n="109" />
        ﻿— 98

den Versand durch Privatspedition in legaler Weise vornehmen
würden?)

Vor allem wäre es bei einem Zonentarif unvermeidlich,
daß in den Bezugspreisen eine Differenzierung einträte. Je
nach der Lage des Bezugsorts in einer näheren oder entfern-
teren Zone niüßten wegen der geringeren oder größeren Fracht-
kosten für dieselbe Zeitung verschiedene Preise erhoben werden.
Daran, daß die Verleger die Mehrkosten bei dem Vertrieb
ihrer Zeitungen nach größeren Entfernungen nicht auf die
Bezieher abzuwälzen brauchten, sondern die Zeitungen überallhin
zu einem Einheitspreis ablassen könnten, ist trotz der entgegen-
gesetzten Ansichten, die im Reichstag zur Sprache gekommen
sind, nicht zu denken?) Schon bei zwei Zonen^) gäbe es
zweierlei Preise. Das wären Verhältnisse, wie sie vor 100
Jahren beim gewerbsmäßigen Vertrieb der Zeitungen durch
die Postmeister bestanden haben. Trotz aller Berechtigung
der Zonentarifs-Theorie würde das praktisch einen Rückschritt,
keinen Fortschritt bedeuten. Mit Recht ist daher bei den
Reichstagsberatnngen über die Postgesetznovelle von 1899 der
Zonentarif für den Postzeitnngsvertrieb mit großer Mehrheit
abgelehnt worden?)

3) Berücksichtigung des GewichtsfaKtc 's.

Während, wie die vorstehenden Ausführungen ersehen
lassen, s. Zt. vorgeschlagen worden ist, in den Zeitungstaris
zwecks engerer Anpassung an die Leistungen der Post Zonen
einzugliedern, d. h. ihn für die Praxis verwickelt zu machen,
hat es andererseits nicht an Einwendungen gefehlt, daß der
Tarif nicht genügend einfach, klar und übersichtlich sei. Diese
Bemängelungen betrafen die Berücksichtigung des veränder-
lichen Gewichtsfaktors, die die Anwendung des Tarifs aller-

&gt;) Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2797.

2)	Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2805 (Abg. Dasbach) und
S. 2807 (Staatssekr. von Podbielski); a. a. O. 1905/06 Bd. III ^&gt;.
1877 (Staatssekr. Kraetke).

2) Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2796 sowie Bd. VII Nr.
412 der Drucksachen.

ff Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2818 f. und S. 2928 f.
        <pb n="110" />
        ﻿94

dings erschwert. Hiergegen ist einzuwenden, daß die Schwierig-
keiten in der Berechnung der Zeitungsgebühren für die Zei-
tungsbezieher keine Rolle spielen. Wer eine Zeitung im
Wege des Postabonnements bestellt, wird sich um die Höhe
des Entgelts, das er dafür an die Post zahlen muß, nur
selten bekümmern. Es gilt hier dasselbe, wie bei der Er-
hebung der Aufwandsteuern, der Konsument wird sich des
Akts der Abgabenzahlung kaum bewußt. Die Zeitungsgebühr,
die einen Teil des Bezugspreises bildet, wird vielmehr bei
Bezahlung des Abonnements von Fall zu Fall stillschweigend
entrichtet. Für die Verleger hingegen bildet die Zeitungs-
gebühr einen Faktor, den sie bei Kalkulation der Bezugspreise
berücksichtigen müssen. Nennenswerte Umständlichkeiten ergeben
sich jedoch dabei nicht, weil jeder Verleger für gewöhnlich
nur einmal jährlich die Postgebühren für seine Zeitungen zu
ermitteln braucht. Schwierigkeiten bereitet die Einbeziehung
des Gewichtsfaktors in den Tarif nur für die Post selbst,
die es mit vielen Tausenden von verschiedenen Blättern zu
tun und für jedes die Gebühren besonders zu berechnen hat.
Diese betriebstechnischen Erschwernisse muß die Post in Kauf
nehmen, weil sie sonst nicht jede Zeitung zur Deckung der
Kosten, die die Beförderung ihrer Nettolast verursacht, nach
Verhältnis beitragen lassen könnte.

Der Hinweis/) daß der Gewichtsunterschied der einzelnen
Sendungen beim Massenversand durch die Post teilweise,
z. B. beim Briefverkehr, nur in summarischer Weise berück-
sichtigt werde, trifft für den Zeitnngsvertrieb nicht das Rich-
tige. Bei diesem macht sich, lute bereits dargelegt worden
ist/) das Gewicht der zahlreichen, verhältnismäßig schweren
Zeitungsexeniplare durch eine stärkere Inanspruchnahme der
Arbeitsleistungen der Post und durch Steigerung der Selbst-
kosten sehr wohl bemerkbar. Jener Hinweis ist wohl für den
Massenbriefverkehr angebracht, bei dem mit zunehmender
Massenhaftigkeit sich die Nettolast relativ wenig erhöht; beim

1)	Schmidt S. 78.

2)	Vgl. § 3c unter ß) 2,
        <pb n="111" />
        ﻿95

Zeitungsversand vergrößert sich dagegen, je mehr er zunimmt,
die Nettolast wegen des immerhin hohen Eigengewichts jedes
Zeitungsexemplars ganz bedeutend.

Auch der Einwand,Z daß infolge des Schwankens im
Jahresgewicht der einzelnen Zeitungen sich die Bezugspreise
in den aufeinander folgenden Jahren fortwährend ändern
müßten, ist nicht stichhaltig. Preisänderungen, die offensichtlich
lediglich auf Unterschiede in der Höhe der Gewichtsgebühr
in den einzelnen Jahren zurückzuführen sind, machen sich nicht
bemerkbar?) die Verleger kalkulieren die Bezugspreise von
vornherein schon so, daß sie längere Zeit keiner Aenderung
bedürfen. Es beruht dies auf dem bereits früher erwähnten
Trägheitsmoment, nach dem sich die Preise nicht jeweils genau
den Besonderheiten anpassen, „sondern trotz wechselnder Selbst-
kosten für längere oder kürzere Zeiten nach einem gewissen
Durchschnittssatze berechnet werden, ... bis ein starker An-
stoß zu ihrer Veränderung treibt.“3)

Wenn ferner darauf Bezug genommen worden ist,4) daß
das Bestellgeld für Zeitungen — d. i. die Gebühr für das Ab-
tragen durch die Briefträger — sich auch nicht nach dem
Gewicht, sondern nur nach der Häufigkeit des Erscheinens
einer Zeitung richte, so kann auch dies nicht als Argument
gegen die Geltendmachung des Gewichtsfaktors im Zeitungs-
gebührentarif angesehen werden. Der Zeitungsbestellgeldtarif
ist ein Tarif für sich?) der sich vollständig unabhängig von

ff Schmidt S. 78.

Das Jahresgewicht - in KZ - betrug:

Franks. 'S
40 892
41.926
42.334
43.332
44.360
46.045
49.685

Kölnische I.

25.998

26.404

27.115

27.419

27.570

26.914

28.110

34.231

35.236

36.028

35.329

35.627

36.957

37.859

1906

1907

1908

1909

1910

1911

1912

Die Bezugspreise sind trotz der Schwankungen im Jahresgewicht
der Zeitungen - und damit der Zeitungsgebühren - stets dieselben
gewesen.

8) van der Borght S. 138.

4)	Schmidt S- 79.

5)	Vgl. S. 14 Sinnt. 1.
        <pb n="112" />
        ﻿96

dem Zeitungsgebührentarif entwickelt hat?) Für seine Ge-
staltung sind ganz andere Momente in Betracht gekommen?)
so daß er sich ebensowenig wie irgend ein anderer der Post-
tarife mit dem Zeitungsgebührentarif vergleichen läßt.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß bei den Reichs-
tagsberatungen über den Entwurf zum Zeitungsgebührentarif
der Befürchtung Ausdruck gegeben wurde, die Berücksichtigung
des Gewichts der Zeitungen in dem Tarif könnte zu einer
Schädigung der deutschen Papierindustrie Anlaß geben; eS
fei anzunehmen, daß die Zeitungen schlechteres Papier und
kleineren Druck verwenden würden?) Diese Befürchtungen
haben sich nicht erfüllt, weil Papier besserer Qualität leichter
zu verarbeiten ist und weniger wiegt als gewöhnliches?)
Außerdem ist ein Ausgleich für die Berechnung der Gewichts-
gebühr dadurch zustande gekommen, daß die Post bei Er-
mittelung dieser Gebühr so viel Kilogramm vom Gewicht

Die Erhebung von Zeitungsbestellgeld wurde erst 1828 ange-
ordnet; es betrug jährlich für jedes Zeitungsexemplar 12 oder20Sgr.,
je nachdem die Zeitung wöchentlich 2 bis 3mal oder öfter eintraf
(Poststatistik 1882 S. 76).

2)	Nach einer am Schlüsse der Reichstagsberatungen über die
Postgesetznovelle von 1899 angenommenen Resolution sollte das Zeitungs-
bestellgeld möglichst bald neu geregelt und dabei auch das Zeitungs-
gewicht berücksichtigt werden (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2876
und Bd. V S. 3828). Der Staatssekretär von Podbielski verwarf die
Berücksichtigung des Gewichts, weil die Schwankungen des Jahres-
gewichts von Jahr zu Jahr eine Neuregelung des Bestellgelds für jede
Zeitung nötig machen und damit zu Belästigungen der Abonnenten
führe» müßten. So wünschenswert es sei, bei der Versendung der
Zeitungen das Gewicht in Betracht zu ziehen, so könne betreffs der
Bestellgebühr nur die Häufigkeit des Erscheinens maßgebend sein; der
Tarif arte sonst zu einer „Pfennigfuchserei" aus (a. a. O. Bd. IV
S. 2878), er würde technisch und praktisch nicht zu überwindende
Schwierigkeiten bereiten (a. a. O. Bd- V S. 3829). Dem Verlangen
des Reichstags entsprechend ist im Jahre 1901 ein neuer Zeitungs-
bestellgeldtarif eingeführt worden (Z. BI. f. d. D. R. 1900 S. 435),
der jedoch nur nach der Häufigkeit des Erscheinens abgestuft ist.

3)	Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. II S. 1702 (Staatssekretär von
Podbielski) und S. 1724 (Abg. Graf von Bernst orff); a. a. O. Bd. IV
S. 2798 (Abg. Horn).

4)	Die Befürchtungen wurden schon bei den Reichstagsberatungen
zurückgewiesen. Vgl. Stenogr. Ber. 1897/98 Bd. II S. 794 (Abg.
Müller-Sagau); a. a. O. 1898/00 Bd. II S. 1717 (Abg. Hasse) und
Bd. IV S. 2798 (Direktor ini Reichspostamt Kraetke).
        <pb n="113" />
        ﻿97

jeder Zeitung unberücksichtigt läßt, als die Zeitung Wochen-
ausgaben usw. hat.* 4)

Nach allem sind die Bemängelungen, die sich gegen die
Berücksichtigung des Gewichtsfaktors in dem Zeitungsgebühren-
tarif richten, nicht stichhaltig. Die Schwierigkeiten, die das
Vorhandensein des Gewichtsfaktors in dem Tarif für die
Praxis verursacht, hätten wesentlich verringert werden können
wenn die von der Regierung in der Postgesetznovelle von
1899 vorgesehene Abrundung der Bruchteile eines Kilogramms
auf ein volles Kilogramm vom Reichstag genehmigt worden
wäre.') Das Bestehen solcher Schwierigkeiten allein kann
jedoch nachträglich kein Anlaß sein, den für eine gerechte
Tarifbildung maßgebenden Gewichtsfaktor, dessen Berücksich-
tigung im Reichstag wiederholt dringend verlangt und zu-
gesagt worden ist,») aus dem Tarif auszuschalten.ch

ß) Höhe der Tarifsätze. Da die ungünstige finanzielle
Wirkung des Zeitungsgebührentarifs nicht auf der organischen
Gliederung des Tarifs beruht, muß das Defizit — soweit
tariftechnische Gesichtspunkte in Frage kommen — durch un-
zureichende Bemessung der Tarifsätze verursacht sein.

i) Vgl. Schluß des § 2.
ch Vgl. S. 26 Aum. 3.

») Stenogr. Ber.: 1893/94 Bd. II S. 1125 (Abg. Bachem)!
1895/97 Bd. I S. 431 f. und S. 456 (Abg. Schaedler) sowie S. 436
(Staatssekr. von Posadowsky-Wehncr); 1895/97 Bd. VI S. 4368
(Abg. von Leipziger), S. 4386 /Abg. Pachnicke); 1897/98 Bd. II
S. 794 (Abg. Müller-Sagan), S. 798 (Staatssekr. von Podbiclski);
1898/00 Bd. I S. 615 (Kommiss.-Berichterstattcr Paasche); 1898/00
II. Anl. Bd. S. 999 (Begründung der Ges.-Novellc); 1898/00 Bd. II
S. 1702 (Staatssekr. von Podbiclski), S. 1706 (Abg. Marcour),
S. 1709 f. (Abg. von Waldow und Rertzenstein), S. 1717 (Abg. Hasses,
S. 1738 (Abg. Oertcl); 1898/00 III. Anl. Bd. S. 2133 (Kommissions-
bericht); 1898/00 Bd. IV S. 2797 (Staatssekr. von Podbiclski).

4) Schmidt erkennt zunächst als eine der notwendigen Grund-
lagen für die Bemessung der Zeitungsgcbühr auch das Gewicht der
Zeitungen an (a. a. O. S. 73). Später kommt er im Hinblick aus
die Kompliziertheit des Zeitungsgebührentarifs zu dem Ergebnis, daß
es zweckmäßig erscheine, „das Gewicht bei der Festsetzung der Post-
zeitungsgebühr ganz außer Betracht zu lassen" (A. a. O. S. 79.).
Aus demselben Grunde ist Ullrich, der sich an Schmidt anlehnt, dafür,
„daß der veränderliche Faktor, das Gewicht, aus dem Tarif ganz aus-
geschaltet" werde (a. a. O. S. 102).
        <pb n="114" />
        ﻿98

Der im Jahre 1899 von der Postverwaltung dem Reichs-
tag vorgelegte Tarifentwurf war nach dem Grundsatz auf-
gestellt, daß sich beim Postzeitungsvertrieb Leistung und
Gegenleistung entsprechen sollten?) Die Tarifsätze sind dann
vom Reichstag derart ermäßigt worden, daß der Tarif ein
Minus ergeben mußte?) Maßgebend für die Entschließungen
des Reichstags waren zwei Motive: einerseits das auf einem
weitgehenden Entgegenkommen gegen die wirtschaftlichen In-
teressen und Wünsche des Volks beruhende Bestreben, einen
Ueberschuß aus dem Zeitungsvertriebe für die Post zu
verhüten') und andererseits die Befürchtung, daß die mittlere
und kleine Presse durch die in der Regierungsvorlage vorge-
sehenen Tarifsätze geschädigt werden könnte?)

Gegen beide Gesichtspunkte ist folgendes einzuwenden:
Die Befürchtung einer nennenswerten Mehreinnahme aus
dein neuen Tarif war grundlos. Der Tarif hätte nach der
Regierungsvorlage einen Ueberschuß von rund 300 000 M.
ergeben?) der in Anbetracht des umfangreichen Postzeitungs-
verkehrs mäßig zu nennen gewesen wäre, und den die Volks-
wirtschaft ohne wesentliche Belastung hätte aufbringen können.
Ebenso gegenstandslos war die Besorgnis um die mittlere
und kleine Presse. Da diese Presse vorwiegend lokalen

h Stenogr. Ber. 1898/00 II. Ant. Bd. S. 999.
y Vgl. S. 83 Anm. 6.

3)	Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. II S. 1730 (Abg. Fischbeck): die
Regierungsvorschläge seien brauchbar, eine Mehreinnahme dürfe jedoch
nicht erwachsen. — A. a. O. Bd. IV S. 2797 (Staatssekr. von Pod-
bietski): „cs liegt ein gewisser Reiz darin, die Ueberschüsse der Post-
verwaltnng herabzumindern". - Archiv 1900 S. 83: „In der Com-
mission . . . zeigte sich die Neigung, nicht auf die volle Forderung der
Regierung einzugehen".

Die Lokalpresse sollte auf alle Fälle imstande sein, den Wett-
bewerb mit der immer mehr um sich greiseuden großstädtischen Presse
auszuhalten; sie sollte nicht Verluste an Abonnenten und Verdienst er-
leiden, nicht „erdrosselt" werden. Vgl. Stenogr. Ber.: 1898/00 Bd. II
S. 1739 f. (Abg. Dasbach), S. 1710 (Abg. von Waldow), S. 1720 f.
&lt;Abg. Pachnicke), S. 1724 (Abg. Graf von Bernstorff), S. 1738 (Abg.
Oertel); Bd. IV S. 2796 (Abg. Marconr), S- 2807 f. (Abg. von
Czarlinski), S. 2925 f. (Abg. Oertel); Archiv 1900 S. 83.

5)	Vgl. S. 83 Anm. 5.
        <pb n="115" />
        ﻿99

Interessen dient, ist ihre „Postauflage" verhältnismäßig wenig
umfangreich. Der Hauptabsatz findet auf andere Weise als
unter Benutzung der Post statt. Eine eigentliche Schädigung
der Lokalpresse durch etwas höhere Zeitungsgebühren wäre
mithin im allgemeinen nicht zu befürchten gewesen.

Es hat sonach kein besonders triftiger Grund vorgelegen,
bei der letzten Reform des Zeitungstarifs das Gebührenprinzip
in der Weise anzuwenden, daß eine Kostendeckung nicht statt-
finden kann. Nichtiger wäre es gewesen, das Reziprozitäts-
Prinzip mit der Maßgabe zu verwirklichen, wie es die
Postverwaltung nach jahrelangen sorgfältigen Erwägungen,
Berechnungen und Balanzierungen als zweckmäßig ermittelt
hatte. Das Reich hätte damit eine zwar geringe, aber dauernde
und jährlich steigende Mehreinnahme gehabt, ohne daß die
Volkswirtschaft darunter gelitten hätte. Schon im Interesse
der Steuerzahler wäre es angebracht gewesen, hierauf Rücksicht
zu nehmen.

b) Betriebstechnische Gesichtspunkte.

Im Anschuß an die Betrachtung der tariftechnischen
Gesichtspunkte, die die ungünstige finanzielle Wirkung des
Zeitungsgebührentarifs zur Folge haben könnten oder tatsächlich
verursachen, soll noch geprüft werden, ob das Defizit etwa
auch auf Umstände betriebstechnischer Art zurückzuführen ist

Zunächst fragt es sich, ob der Postzeitungsvertrieb
zweckmäßig eingerichtet, ob die Bemessung und Verwendung
des Personals und der sächlichen Betriebsmittel derart sind
daß die Forderung des ökonomischen Prinzips gewahrt
„daß mit dem mindest notwendigen Aufwande der höchst-
erreichbare Nutzeffekt erzielt wird. Denn erst die Befolgung
dieser Maxime niacht eine rein technische Leistung zu einer
ökonomischen"?)

Der Postzeitungsvertricb ist im allgemeinen mit den
gesamten sonstigen Verkehrsleistungen der Post so eng ver-
schmolzen,^) daß eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit seiner

1)	Heidecker S. 91.

2)	Vgl. Schluß des § 8.
        <pb n="116" />
        ﻿100

Organisation usw. im einzelnen unmöglich erscheint. Ohne
genaue Kenntnis aller der Umstände, unter denen er sich bei
jeder der zahlreichen Postanstalten abwickelt, kann jene Beur-
teilung nicht erfolgen. Es ist Aufgabe der inneren Verwaltungs-
Oekonomie und Technik, die Frage der zweckmäßigen Einrichtung
usw. richtig zu lösen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der
Postverwaltung als Arbeitgeber gewisse Leistungen in der
Behandlung und Entlohnung des Personals sowie in der
sozialpolitischen Fürsorge für dieses obliegen. Unbeschadet
dieser Leistungen muß die Zuverlässigkeit und Sparsamkeit
der Post als Gewähr dafür genommen werden, daß der
Zeitungsvertrieb mit so geringen Kosten durchgeführt wird,
als nur irgend möglich ist.

Unrentabel macht den Postzeitnngsvertrieb, wie die Praxis
ergeben hat, das bereits kurz erwähntes Ueberweisungsverfahren
für Verlegerexemplare, bei dem der Post unter Benutzung
von Listen beliebige Mengen von Zeitnngsexemplaren für
Bezieher, die die Verleger selbst gewonnen haben, zur Beför-
derung überwiesen werden. Dieses Verfahren wickelt sich nur
dann verhältnismäßig glatt, ohne besondere Nebenarbeiten
und Kosten für die Post ab, wenn die Angaben in den Listen
— Name, Wohnort usw. der Bezieher — den Tatsachen
entsprechen und wenn die Bezieher wirklich „gewonnen", d. h.
mit der Ueberweisung der Zeitungen faktisch einverstanden sind.
Diese Voraussetzungen treffen jedoch häufig nicht zu. Es kommt
oft vor, daß die Listen ungenaue und undeutliche Angaben
enthalten, weil sie z. T. auf Grund veralteter Adreßbücher
oder nicht laufend berichtigter Verzeichnisse und von vorüber-
gehend angenommenem, ungeübtem und uninteressiertem Personal
ausgefertigt werden. Zahlreiche Ueberweisungen sind für die
Post unausführbar, da die Annahme der von den Verlegern
überwiesenen Zeitungen verweigert wird oder weil die angeblich
„gewonnenen Bezieher" gestorben, verzogen oder nicht zu
ermitteln sind. Das Vorkommen solcher Fälle nötigt die Post
fortwährend zu Aufklärungen der Unrichtigkeiten und Irrtümer

i) Vgl. S. 87 Ilnm. 2.
        <pb n="117" />
        ﻿101

in den Listen. Dies hat einen umfangreichen Schriftwechsel
zur Folge, der immer mehr zunimmt, je mehr das Ueber«
weisungsverfahren an Ausdehnung gewinnt. Die Post, die
für die Beförderung der überwiesenen Verlegerexemplare nur
dieselben Gebühren bezieht, wie für den Vertrieb der bei ihr
jelbst abonnierten Zeitungsexemplare, führt sonach lediglich
im Interesse der Verleger usw. kosteulos Nebenarbeiten aus,
die zum größten Teil durch Nachlässigkeiten der Verleger
bei der Ueberweisung der Zeitungen verschuldet werden. Es
ist klar, daß derartige Nebenarbeiten, die der sonstige Zeitungs-
vertrieb nicht erfordert, nur unter besonderem Aufwand an
persönlichen und sächlichen Betriebsmitteln ausgeführt werden
können, so daß die Kosten des Zeitungsdienstes im ganzen
eine bedeutende Steigerung erfahren.

8 11. Mittel zur Beseitigung oder Einschränkung
des Defizits.

Da die finanzielle Wirkung des gemischten Zeitungs-
gebührentarifs dem Grundsatz der vollen Kostendeckung nicht
gerecht wird, bleibt noch zu untersuchen, ob es Mittel zur
Beseitigung oder wenigstens zur Einschränkung des Defizits gibt.

Eine Beseitigung des Defizits könnte nur durch eine
Reform des Tarifs zustande kommen. Sie wäre möglich in
vollem Umfange — als Reform der organischen Gliederung
des Tarifs und der Tarifsätze — oder teilweise — als Reform
der tarifarischen Sätze unter Beibehaltung der Tarifform. —

Zu einer Aenderung in der Gestaltung des Tarifs liegt
nach dem Ergebnis der im vorstehenden angestellten Erörte-
rungen keine Veranlassung vor. Die Gesichtspunkte, nach
denen der Tarif gegliedert ist, ermöglichen, wie ausgeführt
worden ist, einerseits eine gerechte Belastung aller Benutzer
des Postzeitungsdienstes, andererseits berücksichtigen sie die
Moinente, die hinsichtlich der Anpassung an die Selbstkosten
für die Zusammensetzung des Tarifs in Betracht kommen.

So erübrigte nur, die niedrig normierten Tarifsätze
mindestens bis zur Durchführung des Prinzips der vollen
        <pb n="118" />
        ﻿102

Eigenkostendeckung in der Weise zu erhöhen, daß sich Leistung
und Gegenleistung beim Postzeitungsvertrieb entsprächen.
Hierfür gäbe es verschiedene Möglichkeiten. Es könnte z. B-
das Entgelt für die Stationskosten, d. h. die Besorgungs-
gebühr, die monatlich 2 Pf. beträgt, erhöht werden. Bis zu
welchem Grade eine Erhöhung ohne Härten angängig wäre
und ob sie genügen würde, den erstrebten Zweck zu erreichen,
läßt sich ohne weiteres nicht beurteilen. Die Erhöhungsquote
könnte nur berechnet werden, wenn der auf die Besorgungs-
gebühren entfallende Teil der Gesamteinnahme an Zeitungs-
gebühren bekannt wäre. Hierfür fehlt es an jeglichem Anhalt,
weil die Poststatistik nichts Näheres über die einzelnen Posten
ersehen läßt, aus denen sich die Einnahmen an Zeitungsge-
bühren zusammensetzen. Aus dem gleichen Grunde sind Ab-
änderungsvorschläge für die Bemessung des Entgelts, das
für die Streckenkosten zu erheben ist, d. h. für die Bemesfung
der Gebühren, die sich nach der Häufigkeit des Erscheinens
und nach dem Jahresgewicht der Zeitungen richten, nicht
möglich. Das Wesentliche der ganzen Frage ist, daß eine
Neuordnung der Tarifsätze nur auf dem verhältnismäßig
schwierigen Wege der gesetzlichen Regelung durchführbar wäre.
Der Postzeitungsgebührentarif ist einer der Posttarife, deren
Regelung allein durch ein Gesetz, nicht im Wege der bequemen
administrativen Festsetzung erfolgt. Eine Reform wäre deshalb
nicht so einfach durchzuführen. Die langwierigen Reichslags-
verhandlungen über den letzten Zeitungstarif haben bewiesen,
daß die Volksvertretung gewissen Tarifreformen im Sinne
der Negierung nicht zugänglich ist. Bis auf weiteres würden
Bemühungen, die Zeitungsgebühren zu erhöhen, politisch nicht
die geringste Aussicht auf Erfolg haben.

Da sonach eine vollständige Beseitigung des Defizits
beim Postzeitungsvertriebe durch eine Tarisreform vorläufig
nicht möglich erscheint, ist schließlich noch zu prüfen, ob
wenigstens in irgend einer Weise auf Einschränkung des De-
fizits hingewirkt werden könnte. Das finanzielle Ergebnis
hängt bei staatlichen Verkehrsleistungen nicht nur von den
        <pb n="119" />
        ﻿103

Tarifen, sondern auch von der Kostenersparnis ab. Es muß
daher die möglichste Verminderung der Produktionskosten
erstrebt werden. Derartige Ersparnisse lassen sich durch Er-
leichterungen und Vereinfachungen im Verkehr mit dem
Publikum mittelbar erzielen, indem die Benutzer von Verkehrs-
einrichtnngen zur Erledigung mechanischer Verrichtungen bei
den einzelnen Verkehrsakten selbst behilflich sind. Im Verkehr
mit der Post ist dies seit neuerer Zeit in gewissem Umfange
mit gutem Erfolge üblicksi). Es findet dabei eine Arbeits-
teilung in der Weise statt, daß das Publikum einen Teil der
Arbeit erledigt, der eigentlich bei Auflieferung oder Ankunft
von Sendungen den Postdienststellen obliegt. Jede derartige
Arbeit ist im einzelnen nicht bedeutend und unschwer durch-
führbar. Bei Massenhaftigkeit der Verkehrsakte, wie sie im
Postwesen ständig vorkommt, summieren sich jedoch die in
jedem Fall erzielten Arbeitsersparnisse in bemerkenswerter
Weise. Ihre Gesamtheit trägt trotz der Notwendigkeit be-
sonderer Kontrollmaßregeln wesentlich zur Minderung der
Produktionskosten für die Post bei, Zeit und Arbeitskräfte
lassen sich verfügbar machen und bei zweckmäßiger Organi-
sation in angemessener Weise nutzbringend verwenden.

Auch beim Postzcitungsdienst könnten in der angedeuteten
Weise mittelbar Kostenersparnisse erzielt werden, wenn zur
Durchführung des bereits mehrfach erwähnten Ueberweisungs-
verfahrens für Verlegerexemplare in größerem Umfange die
Interessenten, die Verleger, herangezogen würden.

i) Größere vertrauenswürdige Firmen dürfen gewöhnliche Pakete
in gewissem Umfange selbst wiegen, mit Aufgabezetteln usw. bekleben,
buchen und vollständig versandfertig summarisch an die Post abliefern
(A. D. A. V, 2 H 13 VI). Eine ähnliche Einrichtung gibt es
— inutatis mutandis - für die Einlieferung von Postanweisungen
(a. a. O. § 14 VII a). Es sind Formulare zu Postanweisungen mit
einem anhängenden Vordruck für die Einlieferungsbescheinigung, den der
Einzahler selbst auszufüllen hat, eingeführt (fl. a. D. V, 1 § 20 IV).
Ferner ist u. U. das Vorschreiben von Einliefernngsbescheinigungen zu
allen Postsendungen gestattet (a. a. O. V, 2 § 7 Via). Für Nach-
uahmepakete sind besondere Formulare zu Begleitadrcssen und für Nach-
nahme-Karten besondere Kartenformularc mit anhängender, vom Ab-
sender auszufüllender Postanweisung oder Zählkarte, zu benutzen
(a. a. O. V, 1 z 19, I).
        <pb n="120" />
        ﻿— 104 —

In dieser Hinsicht ist folgendes zu bemerken: Die Aus-
führung mehrerer gleichartiger Verkehrsleistungen unter Be-
nutzung von Listen, wie sie bei dem Ueberweisungsverfahren
für Verlegerexemplare stattfindet, ist sonst im Postverkehr nicht
üblich. Wenn z. B. eine Tuchfabrik an 80 bestimmte
Schneidermeister eines Orts halbjährlich je ein ganz gleiches
Paket Stoffmuster abzusenden pflegt, oder wenn eine Molkerei
regelmäßig in jeder Woche 20 bestimmten Kunden in einer
Stadt je ein gleichartiges Paket Butter zuschickt, dann muß
jedes Paket für sich behandelt werden; es ist jeder Sendung
ein Vegleitpapier, eine Paketadresse, mitzugeben, die zur spe-
ziellen weiteren Behandlung der Sendung dient. Es genügt
nicht, der Bestimmungspostanstalt durch Vermittelung der
Aufgabepostanstalt für bestimmte Zeitabschnitte Listen zu über-
senden, nach denen ein für alle Mal die Verteilung der Pa-
kete vorgenommen werden soll. In der Praxis wäre ein
solches Verfahren nur mit Schwierigkeiten und besonderen
Kosten durchführbar.

Bei den Zeitungsüberweisungen der Verleger für ge-
wonnene Bezieher ist das Listensystem gestattet, und die Post
trägt alle die Nachteile, die sich aus diesem summarischen
Verfahren ergeben. Sie muß u. a., sobald wegen eines in
den Listen aufgeführten Exemplars dem Verleger oder einer
Dienststelle Mitteilungen zu machen sind, wenn z. B. die
Ueberweisung unausführbar ist oder eine Weiterüberweisung
nötig wird, den Weg des förmlichen Schriftwechsels be-
schreiten. In Anbetracht der äußerst zahlreichen Ueberweisungen
ist dieser Schriftwechsel recht umfangreich. Er ließe sich
wesentlich einschränken und vereinfachen, wenn die Verleger
angehalten würden, bei jeder Ueberweisung ihrer Zeitungen
eine bestimmte Menge von Formularen — etwa in Karten-
form — mit abzugeben; diese Formulare müßten in ihrem
Vordruck alle die Fälle berücksichtigen, die erfahrungsgemäß
der Post meistenteils Anlaß zu besonderen Mitteilungen über
überwiesene Zeitungen an die Verleger usw. geben. Die Post
könnte dann diese Formulare während der Dauer der
        <pb n="121" />
        ﻿— 105

Ueberweisung zu allen Mitteilungen benutzen, die aus irgend
einem Grunde in Bezug auf das zugchörende überwiesene Zeitüngs-
exemplur dem Verleger oder unter den Postanstalten zu
machen sind. So wäre es möglich, Ersparnisse an Material
und Arbeit zu erzielen, d. h. die Kosten des Zeitungsdienstes
einzuschränken.

Es käme auch noch in Frage, Interessenten g. F. in
gewissem Umfange zu den Kosten des Zeitungsvcrtriebs bei-
tragen zu lassen, soweit ein derartiges Verfahren in An-
lehnung an die Lehre von den Gebühren berechtigt wäre.
Danach sind im Anschluß an eine bestimmte Tätigkeit öffent-
licher Organe spezielle Entgelte für diese von denjenigen zu
entrichten, die die besonderen Leistungen oder Handlungen ver
öffentlichen Organe veranlaßt haben.') Die Post erhebt in
derartigen Fällen z. T. ebenfalls besondere Gebühren, z. B.
bei Laufzetteln oder Unbcstcllbarkeitsmeldungen. Angebracht
wäre dies auch für alle Leistungen beim Postzeitnugsdienst,
die nicht von amtswegen, sondern nur im Interesse der Ver-
leger usw. erfolgen. Verlangt z. B. ein Verleger Auskunft
darüber, an welchen Orten seine Zeitung durch Vermittelung
der Post abonniert ist, so dürfte sich kaum etwas dagegen
einzuwenden finden, wenn die Antwort gebührenpflichtig erteilt
würde?) Ist ein Postamt genötigt, einem Verleger auf eine
Reklamation, die weitschweifige Erörterungen zur Folge gehabt
hat uud die sich schließlich als unbegründet erweist, Antwort
zu geben, so ist auch hier die Bezahlung einer besonderen
Gebühr angebracht. Eine Norm für die Berechnung der Ge-
bühren ließe sich wohl finden. Es könnte z. B. ein be-
stimmter Durchschnittssatz für jede Arbeitsstunde und die
Festsetzung gewisser Mindestgebühren vorgesehen werden. Aus
diese Weise wäre es möglich, bei Ausübung des Postzeitungs-
dienstes nebenbei Einnahmen zu erzielen und die Kosten, die
er verursacht, zu verringern.

') von Eheberg, S. 141.

-) Stenogr. Ber. 1871 Bd. IIS. 683 - Gcneralpostmeister Stephan.
        <pb n="122" />
        ﻿lOö —

Schluß.

Der Vertrieb der Zeitungen ist volkswirtschaftlich, politisch
und kulturell von großer Bedeutung. In der Benutzung der
Zeitungen durch die verschiedenen Bevölkerungsklassen besteht
wohl ein Unterschied, im ganzen ist jedoch der Zeitungsbezug
gegenwärtig ein weitgehendes Bedürfnis großer Teile eines
Kulturvolkes, wie des deutschen. Es muß deshalb als richtig
anerkannt werden, daß die Befriedigung dieses Bedürfnisses
in Deutschland durch Mitwirken einer so weitverzweigten
Verkehrsanstalt, wie der Post, nach Möglichkeit erleichtert
wird. Im Wege des Postzeitungsvertriebs kann überall den
Interessen eines jeden auf's bequeniste gedient werden, dem
Kaufmann und dem Gewerbetreibenden, dem Gelehrten und
Künstler wie dem Landmann, dem Reichen und den: minder
Bemittelten. Es erscheint daher nicht unbillig, die Vorteile
des Zeitungsbezugs durch Vermittelung der Post unter
günstigeren Bedingungen zu ermöglichen als die Befriedigung
eines Verkehrsbedürfnisses, das in der Hauptsache nur für
bestimmte Kreise in Frage kommt. Die Bedeutung des
Zeitungswesens für das gesamte Erwerbsleben wie für das
Kultur- und das politische Leben muß höher eingeschätzt
werden als die Erzielung möglichst hoher Erträge.

Der gemischte, jetzt gültige Zcituugsgebührentarif ist auf
rationellen Grundlagen aufgebaut. Er hat „eine größere
Gerechtigkeit in der Verteilung der Lasten" gebracht. *) Die
Bemessung des Entgelts für den Zeitungsvertrieb nach Be-
sorgungsgebühren, Erscheinungs- und Gewichtsgebührcn stellt
eine gerechte Gestaltung des Tarifs dar. Wenn die Tarif-
sätze niedrig bemessen sind, so entspricht dies vor allem der
hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zcitungswescns.

Der Umstand, daß der Tarif in Anbetracht der mäßigen
Tarifsätze ein Defizit ergibt, ist vom finanziellen Gesichtepunkte
aus gewiß zu beklagen. Die Gesundung der Reichsfinanzen
bildet mit die sicherste Gewähr und die Grundlage für die

i) Stenogr. Ber. 1900/02 Bd. II S. 1384. (Kommissionsbericht-
erstatter Paasche).
        <pb n="123" />
        ﻿107





gedeihliche Entwickelung des nationalen Wirtschaftslebens.
In jeder Weise muß deshalb dazu beigetragen werden, die
Rcichsfinanzen zu mehren und zu festigen sowie die Ausgaben
zu mindern. Daraus kann aber noch nicht gefolgert werden,
daß ein Defizit beim Postzeitungsdienst unbedingt unstatthaft
wäre. Wenn sich bei einer so vielseitigen Verkehrsanstalt,
wie sie die Post ist, die Rentabilität eines einzelnen Dienst-
zweiges ungünstig gestaltet, so ist das allein noch kein Anlaß
zu einerGebührenerhöhung für diesen unrentablen Spezialdienst^),
In Anbetracht des im Durchschnitt jährlich tatsächlich vor-
handenen Gesamtüberschusses der Postverwaltung — auch
unter Berücksichtigung der unentgeltlichen und unterwertig
bezahlten Eisenbahn-Leistungen für Postzwecke — 2) ist der

*) „Der finanzielle Nutzen einer Vcrkehrsverbesserung beschränkt
sich nicht auf den unmittelbaren Dienstzweig, in welchem sie vorgenommen
werden soll, sondern er erstreckt sich auf den Gesamtorganismus des
Instituts und tritt oft an unvermuteten Stellen zutage" (Handwörterbuch
der Staatswissenschaftcn, 2. Anst. Jena 1901 Bd. VI S. 142 Art.
„Post" von Fischer). — Staatsanstalten müßten, wo Verkehrsbedürsnifse
hervortreten, diese befriedigen, auch wenn die Ausgaben in den Einnahmen
keine Deckung fänden (Stenogr. Ber. 1897/98 Bd. II S. 800 -
Abg. Gamp -).

2) „Die Tatsache, daß die deutschen Eisenbahnen für Zwecke des
Postdicnstes Leistungen auszuführen haben, die den Eisenbahnen des
Reichspostgebiets ganz erhebliche Betriebskosten in Höhe von rund 40
Millionen Mark verursachen, von denen die Post aber rund 26,5 Millionen
Mark nicht bezahlt, hat oft zu der Behauptung Anlaß gegeben, daß
die Post in ihren Etats sich hohe Ueberschüsse berechne, wäbrend sie in
Wirklichkeit vielleicht eine Znschußverwaltung sei. Namhafte Schriftsteller
haben diese Ansicht vertreten". (Poppe S. 133 f.).

Seit 1893 sind bisher in die Etats und Bctriebsberichte der
preußischen und hesstchen Staatsbahncn alljährlich Hinweise über den
Wert der unentgeltlichen und unterwertig bezahlten Eisenbahn-Leistungen
für Postzwecke aufgenommen worden (Bgl. z. B. Sammlg. d. Drucks,
des Pr. Hauses der Abg. 1911 Nr. 7 S. 392, 1912 Nr. 29 S. 10261.

Nach der „Denkschrift über das Verhältnis der preußischen Staats-
eisenbahnvcrwaltnng zur Reichspostverwaltung" (a. a. 0.1912 Nr. 104 8
S. 2095) betrugen rund in Millionen Mark:
im Rechnungsjahr:
die Selbstkosten der Eisenbahn
für Postzwccke:
die von der Post gezahlten
Vergütungen:
mithin der Unterschied
zugunsten der Rcichspost:

Die Ueberschüsse der Reichspost
beliefen sich dagegen auf:

1892	1895	1900	1905	1910
29.2	29.3	36.8	42.9	51.6
5.4	6.1	8.-	10.5	12.1
23.8	23.2	28.8	32.4	39.5
18. —	25.-	12.-	59.-	72.-'
        <pb n="124" />
        ﻿108

Zuschuß beim Zeitungsvertrieb verhältnismäßig unbedeutend.
Die Post kann deswegen unbeschadet ihrer wichtigen Aufgabe,
im allgemeinen zum Staatsbedarf beizutragen, den Zeitungs-
vertrieb ohne Durchführung des Prinzips der vollen Eigen-
kostendeckung betreiben. Wenn dadurch dem Reich eine jährliche
Mehreinnahme entgeht, die vom finanzielleu Standpunkt aus
erwünscht gewesen wäre und die die Volkswirtschaft sehr wohl
hätte aufbringen können, so ist der Verlust für die Reichskassc
verhältnismäßig gering, für die Volkswirtschaft dagegen entsteht
ein Gewinn infolge Erleichterung des Zeitungsbezuges.

Aus diesen Gründen wird die Volksvertretung, wie sic
es schon im Jahre 1899 getan hat, auch weiterhin möglichst
auf niedrige Tarifierung beim Postzeitungsvertrieb hinwirken.
So lange nicht ganz besondere Umstände es erfordern, wird
es daher nicht angebracht sein, eine Aenderung des jetzigen
Post-Zeitungsgebührentarifs anzustreben. Das Opfer, das der
Staat unter Verzicht auf einen Reinertrag beim Zeitungs-

Hiernach scheint es allerdings so, als ob die Reichspost - min-
destens zeitweise — keine Ucberschuß- sondern r'ne Zuschuß-Verwaltung
gewesen sei, insbesondere wenn berücksichtigt wird, daß auch die Zinsbeträge
für das Betriebskapital und die Anleihen in den Postetats nicht erwähnt
sind. Demgegenüber ist jedoch anzuführen, daß wiederum die Post in
weitgehendem Maße wirtschaftliche Leistungen auf dem Gebiete des Post-
und Telegraphenverkehrs und der Sozialvolitik unentgeltlich ausführt.
Die Forderungen der Post für Portofreiheitcn und sozialpolitische
Leistungen im Bersichcrnngswesen sind z. B'. für 1906 auf 23.9 und
10.9 Millionen M. überschläglich berechnet worden (Ullrich S. 59 u. 62).
Dazu kommt noch, daß die Kosten der Eisenbahnleistungen von der
Eisenbahn zu hoch veranschlagt sind (Poppe S. 131 u. Archiv für
Eisenbahnwesen, 1913 S. 625 u. 627). Die Post hätte „von einer
etwaigen Auseinandersetzung und nach Lage der aufzumachenden Gegen-
rechnung keine Nachteile, sondern eher Vorteile zu erwarten" (Ullrich
S. 70). Nach eingehender Prüfung aller Verhältnisse hat die preußische
Eisenbahnverwaltung sich neuerdings dafür ausgesprochen, in ihren
Betriebsberichtcn und Etats künftig „die auf einer immerhin anfechtbaren
Grundlage beruhenden Schätzungen" über die Selbstkosten der Leistungen
für Postzwecke überhaupt nicht mehr zu veröffentlichen (Drucksachen usw.
a. a. O. 1912 Nr. 104 6 S. 2094). (Vgl. auch „Das Verhältnis
der deutschen Rcichspost zu den preußischen Eisenbahnen" in „Weltverkehr
und Weltwirtschaft", Märzheft 1913 S. 574; ferner „Zur Frage der
Postvorrechte auf den Eisenbahnen" im Archiv für Eisenbahnwesen,
1913 S. 624 ff. und Ausführungen des Abgeordneten Beck im Reichstag
bei den Etatsverhandlungen vom 2. März 1914).
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        ﻿vertrieb dem Gesamtinteresse durch Erleichterung und Förderung
des Zcitungs- und Zeitschristenbezngs bringt, ist höher zu
veranschlagen als das Verlangen nach einer Tarifform beim
Zcitungsvertrieb, die sich dem Prinzip der vollen Eigenkosten-
deckung genau anpaßt. Der deutsche Zcitnngsgebührentarif
wird dann auch ferner zum Nutzen der Volkswirtschaft wie
des einzelnen die gedeihliche Entwickelung des Postzeitungs-
vertriebs ermöglichen.
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        ﻿Lebenslauf.

Der Verfasser, Karl P o r t a s z c w i c z, ist am 9. September
1870 als Sohn des Ober-Postsekretärs Portaszewicz und seiner
Ehefrau Gertrud geb. ft au ft nt n tut zu Schroda (Prov. Posen)
geboren und gehört der evangelischen Kirche an. Den Unterricht in den
Elementarfächern erhielt er während der Jahre 1877-1881 an der
I. Bürgerschule zu Leipzig. Vom Jahre 1881 ab besuchte er das König-
Albert-Gymnastum in Leipzig, das er Ostern 1890 mit dem Zeugnis der
Reife verließ. Kurze Zeit darauf trat er als Eleve in den Postdienst
ein, in dem er seitdem ununterbrochen beschäftigt gewesen ist. Zu Anfang
des Jahres 1899 legte er vor dem Prüfungsrat des Rcichs-Postamts
in Berlin die höhere Verwaltungsprüfung für Post und Telegraphie ab.
Im Jahre 1901 heiratete er in Leipzig die Tochter Gertrud des
Rechnungsrats Böhme bei der Kaiserlichen Ober-Postdircktion in
Leipzig. Gegenwärtig bekleidet er die Dienststellung des Vize-Postdirektors
bei dem Kaiserlichen Postamt 1 in Königsberg (Pr.).

Vom Sommcrsemcster 1909 ab trieb der Verfasser neben seinem
Dienst Studien in den Staats- und Rechtswissenschaften sowie in der
Geographie. Er besuchte bis zu seiner Ende des Wintersemesters 1912/13
erfolgten Versetzung von Leipzig nach Königsberg (Pr.) Vorlesungen an
der Universität Leipzig, von da ab an der Albertus-Universität in
Königsberg Gr.). Während der Zeit vom Sommerscmester 1910 bis
zum Schluß des Sommersemesters 1912 und im Sommersemester 1913
war er Mitglied der Staatswissenschaftlichen Seminare der Universitäten.
Verlesungen hörte er bei den Herren Professoren B i e r m a n n, B ü ch c r,
Eulenburg, Friedberg, Friedrich, Gerlach, Hahn,
Hesse, H ö l d e r, Mayer, P l e u g e, S ch m i d, Strieder.
Ihnen allen spricht er an dieser Stelle seinen wärmsten Dank aus.
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        ﻿
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        ﻿99

: it, ist ihre „Postauflage" verhältnismäßig wenig
Der Hauptabsatz findet auf andere Weise als
--ig der Post statt. Eine eigentliche Schädigung
e durch etwas höhere Zeitungsgebühren wäre
&gt; gemeinen nicht zu befürchten gewesen,
s- onach lein besonders triftiger Grund Vorgelegen,
Keform des Zeitungstarifs das Gebührenprinzip
fl anzuwenden, daß eine Kostendeckung nicht statt-
Nichtiger wäre es gewesen, das Reziprozitäts-
fl der Maßgabe zu verwirklichen, wie es die
ev g nach jahrelangen sorgfältigen Erwägungen,
fl und Balanzierungen als zweckmäßig ermittelt
^ eich hätte damit eine zwar geringe, aber dauernde
steigende Mehreinnahme gehabt, ohne daß die
i; t darunter gelitten hätte. Schon im Interesse
°i; [er wäre es angebracht gewesen, hierauf Rücksicht

Betriebstechnische Gesichtspunkte.

Zchuß an die Betrachtung der tariftechnischen
fl:, die die ungünstige finanzielle Wirkung des
fl ireutarifs zur Folge haben könnten oder tatsächlich
ä: oll noch geprüft werden, ob das Defizit etwa
stände betriebstechnischer Art zurückzuführen ist
f: fragt es sich, ob der Postzeitungsvertrieb
eingerichtet, ob die Bemessung und Verwendung
z-s \ und der sächlichen Betriebsmittel derart sind
Gerung des ökonomischen Prinzips gewahrt
g-' n mindest notwendigen Aufwande der höchst-
fl rtzeffekt erzielt wird. Denn erst die Befolgung
e macht eine rein technische Leistung zu einer
-1)

stzeitungsverlrieb ist in, allgemeinen mit den
Efls stigen Verkehrsleistuugen der Post so eng ver-
&gt;aß eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit seiner

k- er S. 91.

»chlusj des 8 8.
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  </text>
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