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    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Karl</forname>
            <surname>Portaszewicz</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
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        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1011594110</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
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  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Der  Deutsche
Post-Zei'tungsgebührentarif.

Juaugural-Dijfertation
zur
Erlangung  der  Doktorwürde
der
Philosophischen  Fakultät  der  Königlichen  Albertus-Universität
zu  Königsberg  (Pr.)
verfaßt  von
Karl  Porlas?ewie?
Vize-Postdirektor  in  Königsberg  (Pr).

Königsberg  i.  Pr.
1914.
        <pb n="2" />
        Der  Deutsche
Post-Zeitungsgebührentarif.

Jnaugnral-Diffcrtation
zur
Erlangung  der  Doktorwürde
der
Philosophischen  Fakultät  der  Königlichen  Albertus-Universität
zu  Königsberg  (Pr.)
verfaßt  von
Karl  Portas?ewie?
Vize-Postdirektor  in  Königsberg  (Pr).

Königsberg  i.  Pr.
1314.
        <pb n="3" />
        Gedruckt  mit  Genehmigung  der  Philosophischen  Fakultät
der  Königlichen  Albertus-Universität  zu  Königsberg  (Pr.).

■  v  -  .....  ..,.  ■■  ,rr&amp;gt;
Referent:  Herr  Professor  Dr.  jur.  et  phil.  Hesse.
        <pb n="4" />
        Inhaltsangabe.
Seit«
Einleitung.  i
a)  Zeitungsverlag  und  Zeituugsvertrieb  der  Postmeister  4
b)  Zeitungsvertrieb  der  Postmeister  ......  7
c)  Staatlicher  Zeitungsvertrieb  durch  die  Post  .  .  8
l.  Darstellung  der  Veitungsgebührentarife.
8  t.  Das  Entgelt  in  den  drei  Entwickelungsstufen
des  Postzeitungswesens  u
a)  Das  Entgelt  beim  Zeitungsverlag  und  Zeitungs-Vertrieb
  der  Postmeister  15
b)  Das  Entgelt  beim  Zeitungsvertrieb  der  Postmeister  16
e)  Das  Entgelt  beim  staatlichen  Zcitungsvertrieb
durch  die  Post  ...  19
§  2.  Geschichtliche  Entwickelung  der  verschiedenen
Zeitungsgebührentarife  20
§  3.  Hauptsächlichste  Merkmale  der  verschiedenen
Zeitungsgebührentarife  27
a)  Der  Tarif  nach  der  Bogenzahl  der  Zeitungen  27
b)  Der  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen  29
c)  Der  gemischte  Tarif  .  33
a)  Besorgungsgebühr  33
ß)  Beförderungsgebühr  .  34
1)  Erscheinungsziffer  35
2)  Gcwichtsziffer  35
II  Bedeutung  der  Deikungsgebührentarife.
A.  Volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarife. ­
        <pb n="5" />
        II

Seite

§  4.  Volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Zeitungswesens ­
  37
a)  Zeitungen.
a)  Tagesblätter  38
ß)  Mittlere  und  kleine  Presse  46
y)  Generalanzeiger  47
b)  Zeitschriften.
a)  Redaktioneller  Teil
,,  1)  Wissenschaftliche  Zeitschriften  ....  48
2)  Fachtechnische  Blätter  .  .  .  .  .  .  '49
i,  3)  Unterhaltungsblätter  ......  .  50
ß)  Anzeigenteil  .  .  50
§  5.  Die  Verbreitung  der  Zeitungen  und  Zeitschriften ­
  durch  die  Post  51
8  6.  Der  Einslutz  der  verschiedenen  Zeitungsgebiihrentarife
  aus  die  Höhe  der  Zeitungsgebühren ­
  und  der  Bezugspreise  .  ...55
'  a)  Tarif  nach  der  Bogenzahl  und  Tarif  nach  dem
Einkaufspreis  der  Zeitungen  58
b)  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  für  Zeitschriften.
die  weniger  als  viermal  monatlich  erscheinen  .  .  59
c)  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen  und
gemischter  Tarif  .'  .  59
cl)  Ergebnis  des  Vergleichs  über  die  Wirkungen  der
verschiedenen  Zeitungsgebührentarife  62
B.  Finanzielle  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarife.
8  7.  Das  Berwaltungsprinzip  69
a)  Das  reine  Regalitüts-  und  Besteiierungsprinzip  .  70
b)  Das  Prinzip  der  reinen  Ausgabe  .  .  .  .  71
c)  Das  rein  privatwirtschaftliche  oder  gewerbliche
Prinzip  .  .  .  ,  \.  .  .  72
d)  Das  Gebührenprinzip  .  i.  .  .  .  .  .  .  .  73
e)  Zusammenfassung  .  .  ...  ....  .  75
8  8.  Die  finanziell  matzgebenden  Gesichtspunkte  für
die  Tarisbildung  .  76
        <pb n="6" />
        9

—  III  —

Seite

§  9,  Der  finanzielle  Ertrag  der  Tarife  .  .  .  .

80

a)  Einnahmen

84

b)  Verkehrsziffer

84

c)  Ausgaben

&amp;gt;  j

a)  Kosten  für  Leistungen  früherer  Art  .  .  .

85

ß)  Kosten  für  Leistungen  neuer  Art  .  .  .  .

86

III.  Untersuchung  über  die  Zweckmäßigkett

  des  gemischten  Zeitungsgebührentariss.



8  10.  Ursachen  des  Defizits

89

a)  Tariftechnische  Gesichtspunkte.

«)  Organische  Gliederung  des  Tarifs  .  .  .

89

1)  Nichtberücksichligung  des  Schnelligkeits-Moments



89

2)  Nichtberücksichtigung  des  Entfernungs-Moments



91

3)  Berücksichtigung  des  Gewichtsfaktors

93

ß)  Höhe  der  Tarifsätze

97

b)  Betriebstechnische  Gesichtspunkte

99

§  11.  Mittel  zur  Beseitigung  oder  Einschränkung

des  Defizits

101

Schluß
,

106

V

■
        <pb n="7" />
        IV  —

Literaturverzeichnis.
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  Abschn.  V,  1  (Postordnung  usw.),  Berlin  1910;
Abschn.  V,  2  (Postbetriebsdienst),  Berlin  1904;
Abschn.  V,  3  (Zeitungswesen),  Berlin  1908.
Archiv,  Archiv  für  Post  und  Telegraphie.  Von  1878  ab.
A  s  ch  e  n  b  o  r  n,  Das  Gesetz  über  das  Postwesen  des  Deutschen
Reichs  vom  28.  Oktober  1871.  Erläutert  von
M.  Aschenborn.  Berlin  1908.
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Post-Regals.  Von  Joachim  Ernst  von  Beust.  Jena.
Bd.  I  1747;  Bd.  II  und  III  1748.
Bode,  Die  Anfänge  wirtschaftlicher  Berichterstattung  in  der
Presse  (Diss.).  Von  Hermann  Bode.  Pforzheim  1908.
van  der  Borght,  Das  Verkehrswesen.  Von  Dr.  R.  van
der  Borght.  2.  Auflage.  Leipzig  1912.
B  r  u  n  h  u  b  e  r  I,  Das  Deutsche  Zeitniigswcsen.  Von  Dr.
Robert  Brunhuber.  Leipzig  1908.
Brun  hub  er  II,  Das  moderne  Zeitungsweseu  (System  der
Zeitungslchre).  Von  Dr.  Robert  Brunhuber.  Leipzig  1907.
Bücher,  Ztg.,  Das  Zeiluugswesen.  Von  Karl  Bücher.
Sonderabdruck  aus  „Kultur  der  Gegenwart"  I,  1.
Leipzig-Berlin  1912.
Bücher,  Vw.,  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  Vorträge ­
  und  Versuche  von  Dr.  Karl  Bücher.  7.  Ausl.
Tübingen  1910.
B.  G.  Bl.,  Bundesgesetzblatt  des  Norddeutschen  Bundes.
C  a  u  e  r,  Betrieb  und  Verkehr  der  Preußischen  Staatsbahnen.
  Von  Wilhelm  Cauer.  Zweiter  Teil.  Berlin  1903.
Conrad,  Grundriß  zum  Studium  der  politischen  Oekonomie.
Von  Dr.  I.  Conrad.  (I.  Teil:  Nationalökonomie.
Siebente  Ausl.,  Jena  1910;  II.  Teil:  Volkswirtschafts-
        <pb n="8" />
        V

Politik.  Sechste  Auflage.  Jena  1912;  III.  Teil:  Finauzwissenschaft.
  Fünfte  Auslage.  Jena  1909;  IV.  Teil:
Statistik  I.  Dritte  Auflage.  Jena  1910).
Crole,  Geschichte  der  deutschen  Post  von  ihren  Anfangen
bis  zur  Gegenwart.  Bon  B.  E.  Crole.  Eisenach  1889.
D  a  m  b  a  ch,  Das  Gesetz  über  das  Postwesen  des  Deutschen
Reichs  vom  28.  Oktober  1871.  Erläutert  von
Dr.  Otto  Dambach.  Herausgegeben  von  Dr.  Ernst
von  Grimm.  Berlin  1901.
Denkschrift  C  ö  l  n,  Denkschrift  zur  Eröffnung  des  Reichs-Postgebäudes
  an  den  Dominikanern  in  Cöln  (Rhein).
Cöln  1893.
Deutsche  Vierteljahrs-Schrift,  I.  Heft.  1840.
Stuttgart  und  Tübingen.
Diez,  Das  Zeituugswesen.  Von  Dr.  Hermann  Diez.
Leipzig  1910.
von  Eheberg,  Fiuanzwissenschaft.  Von  Karl  Theodor
von  Eheberg.  Zehnte  Auflage.  Leipzig  1909.
Elster,  Artikel  „Zeitungen"  von  Alexander  Elster  im
„Wörterbuch  der  Volkswirtschaft",  herausgegeben  von
Dr.  Ludwig  Elster.  Dritte  Auflage,  II.  Band,  S.  1432  ff.
Jena  1911.
d'  Ester,  Das  Zeitnngsweseu  in  Westfalen  von  den  ersten
Anfängen  bis  zum  Jahre  1813.  Von  Dr.  Carl  d'Ester.
Münster  1907.
Faulhaber,  Geschichte  des  Postweseus  in  Frankfurt
am  Main.  Von  Bernhard  Faulhaber.  Frankfurt
(Main)  1883.
G  a  t  t  e  r  m  a  u  u,  Materialien  zum  deutschen  Postrecht.
Leipzig  1906.
Gesetz  1852,  Berlin,  Gesetz  über  das  Preußische  Postwesen ­
  vom  5.  Juni  1852.  Berlin  1861.
Gesetz  1852,  Kreuznach,  Das  Gesetz  über  das  Postwesen ­
  vom  5.  Juni  1852,  erläutert  durch  die  Motive
        <pb n="9" />
        VI

zum  Negierungs-Entwurfe,  die  Kommissionsberichte
beider  Kammern  und  die  Kammer-Verhandlungen.
Kreuznach  1853.
Grebe,  Das  ausschließliche  Zeitungsbeförderungsrecht  der
deutschen  Post.  Von  Dr.  Karl  Grebe.  Leipzig  1911.
G.  S.,  Gesetzsammlung  für  die  Königlich  Preußischen  Staaten.
H  e  i  d  e  ck  e  r,  Der  Telegraphentarif  für  den  inneren  Verkehr
int  Reichsteleqraphenaebiet.  Von  Dr.  Hugo  Heidecker.
Wilhelmshaven  1910.
Hüttner  1847,  Beiträge  zur  Kenntnis  des  deutschen  Postwesens. ­
  Heft  I—VIII.  Herausgegeben  von  G.  F.  Hüttner.
Leipzig  1847.
Hüttner  1848  und  1850,  Beiträge  zur  Kenntnis  des
Postwesens.  Herausgegeben  von  G.  F.  Hüttner.
Leipzig  1848,  1850.
Hüttner  1849,  Die  Postverfassung  des  Königreichs
Sachsen.  Von  G.  F.  Hüttner.  Leipzig  1849.
I  u  b  il.-B  eil.,  Jubiläumsbeilage  zur  „Leipziger  Zeitung"
vom  31.  Dezember  1909.
Kellen,  Das  Zeitungswesen.  Von  Tony  Kellen.  Kempten
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Kirchhofs,  Zur  ältesten  Geschichte  des  Leipziger  Zeitungswesens. ­
  Von  Albrecht  Kirchhofs.  Im  Archiv  für
Geschichte  des  Deutschen  Buchhandels.  Band  VIII,
S.  49  ff.  Leipzig  1883.
Köhler,  Die  Reichs-Post-  und  Telegraphentarife  in  ihren
rechtlichen  Formen.  Von  Dr.  Raimund  Köhler.
Berlin  1907.
K  o  o  tz,  Zur  Statistik  der  deutsche»  Zeitschriften.  Von
Robert  Kootz.  In  der  „Zeitschrift  für  die  gesamte
Staatswissenschaft",  herausgegeben  von  Dr.  K.  Bücher,
64.  Jahrgang,  S.  526  ff.  Tübingen  1908.
Ko  sch  ade,  Aus  der  deutschen  Zeitungswelt.  Aufgestellt
von  P.  Koschade  -  Kayna.  Im  16.  Jahrbuch  des
        <pb n="10" />
        VII

Evangelisch-Sozialen  Preßverbandes  für  die  Prov.
Sachsen,  S.  160  ff.  Halle  (Saale)  1911.
Ladwig,  Denkschrift  zur  Eröffnung  des  neuen  Reichspost-Gebäudes
  in  Lippstadt.  Von  H.  Ladwig.  Lippstadt  1905.
Löbl,  Kultur  und  Presse.  Von  Dr.  Emil  Löbl.  Leipzig  1903.
Löffler,  Geschichte  des  Verkehrs  in  Baden.  Von
K.  Löffler.  Heidelberg  1910.
Löper,  Die  Zeitungen  und  die  Post.  Von  C.  Löper  in
Markirch.  Im  Archiv  für  Post  und  Telegraphie  1876,
S.  391  ff.
M  a  t  t  h  i  a  s  ,  Dar  st.,  Darstellung  des  Postwescns  in  den
Königlich  Preußischen  Staaten.  Von  Wilhelm  Heinr.
Matthias.  Berlin  1812.
Matthias,  Reg.,  Ueber  Posten  und  Post-Regale.  Von
Wilhelm  Heinr.  Matthias.  Berlin,  Posen,  Bromberg  1832.
Munzing  er,  Die  Entwickelung  des  Jnseratenwesens  in
den  deutschen  Zeitungen  (Diss.).  Von  Ludwig  Munzinger.
  Heidelberg  1901.
Neukamp  I,  Artikel  „Zeitungen,  Zeitungswesen,  Zeitungsanzeigen" ­
  von  Nenkamp  im  „Handwörterbuch  der
Staatswissenschasten",  herausgegeben  von  Dr.  Conrad,
Dr.  Lexis,  Dr.  Elster,  Dr.  Loening.  VI.  Band,
S.  805  ff.  Jena  1894.
Neukamp  II,  Artikel  „Zeitungen"  von  Neukamp  im
„Wörterbuch  der  Volkswirtschaft",  herausgegeben  von
Dr.  Ludwig  Elster.  Zweite  Auflage,  II.  Band,
S.  1371  ff.  Jena  1907.
Neumann,  Artikel  „Die  Gestaltung  des  Preises"  von
Neumann  im  „Handbuch  der  Politischen  Oekonomie"
von  Dr.  G.  von  Schönberg.  Vierte  Auslage,  l.  Band,
S.  253  ff.  Tübingen  1896.
Obst,  Gesetze,  Reglements  und  Verorvnnngen  betreffend  das
Post-  und  Telegraphenwesen.  Von  L.  Obst.  Berlin  1872.
        <pb n="11" />
        Opel,  Die  Anfänge  der  deutschen  Zeitungspresse  1609—1650.
Von  Julius  Otto  Opel.  Im  Archiv  für  Geschichte  des
Deutschen  Buchhandels,  Band  III.  Leipzig  1879.
von  Philippovich,  Grundriß  der  Politischen  Oekouomie.
Erster  Band.  Allgemeine  Volkswirtschaftslehre.  Von
Dr.  Engen  von  Philippovich.  Neunte  Auflage.
Tübingen  1911.
Poppe,  Die  finanziellen  Beziehungen  zwischen  Post  und
Eisenbahnen  in  Deutschland  mit  vergleichender  Heranziehung ­
  der  Verhältnisse  im  Ausland.  Von  Dr.
Fritz  Poppe  Berlin  1911.
P.  O.  (Postordnung).  a)  Sr.  Königl.  Majestät  in  Preußen  re.
Nene  Post-Ordnung  vom  10  August  1712  Cölln
an  der  Spree  1712;  b)  Ihrer  Königl.  Mas.  in  Polen
und  Churfürstl.  Durchlaucht  zu  Sachsen  re.  Post-Ordnung
  vom  27,  Juli  1713.  Dresden  1713;
c)  Erneuerte  und  erweiterte  allgemeine  Post-Ordnung
für  sämtliche  Königliche  Provinzen.  De  Dato  Berlin,
den  26.  November  1782;  d)  Postordnung  vom
20.  März  1900  (Zentralbl.  f.  d.  D.  R.  1900,  S.  53  ff.).
Poststatistik,  Statistiken  der  deutschen  Reichs-Post-  und
Telegraphenverwaltung.
Postzeitnngspreisliste,  Preiscourante  und  Preislisten ­
  der  durch  die  Post  beziehbaren  Zeitungen  usw.
für  1848,  1850,  1867,  1870,  1900,  1902,  1912  und
1913.
P  r  o  t  o  c  o  l  l  e  der  in  Dresden  versainmelt  gewesenen  deutschen
Postkvnferenz  1847.
P  r  u  tz,  Geschichte  des  deutschen  Journalismus.  Von
R.  E.  Prutz.  I.  Teil.  Hannover  1845.
Quetsch  I,  Die  Entwickelung  des  Zeitungswesens  seit  der
Mitte  des  15.  bis  zum  Ausgang  des  19.  Jahrhunderts.
Von  Franz  H.  Quetsch.  Mainz  1901.
Quetsch  II,  Geschichte  des  Verkehrswesens  am  Mittelrhein.
Von  Franz  H.  Quetsch.  Freiburg  (Br.)  1891.
        <pb n="12" />
        IX

R.  G.  B  l.,  Reichs-Gesetzblatt.
Roth,  Das  Zeitungswesen  in  Deutschland  von  1848  bis
zur  Gegenwart.  Bon  Dr.  Paul  Roth.  Halle  (Saale)  1912.
Salomon,  Geschichte  des  Deutschen  Zeitungsweseus  von
den  ersten  Anfängen  bis  zur  Wiederaufrichtung  des
Deutschen  Reiches.  Von  Ludwig  Salomon.  Zweite
Auflage.  Oldenburg  und  Leipzig  1906.
Sax,  Artikel  „Transport-  und  Kommunikationswesen"  von
Sax  im  „Handbuch  der  Politischen  Oekonomie"  von
Dr.  G.  von  Schönberg.  Vierte  Auflage,  I.  Band,
S.  551  ff.  Tübingen  1896.
Schacht,  Statistische  Untersuchung  über  die  Presse  Deutschlands. ­
  Von  Hjalmar  Schacht.  In  „Jahrbücher  für
Nationalökonomie  und  Statistik",  gegründet  von
Br.  Hildebrand,  herausgegeben  von  Dr.  Conrad,
III.  Folge,  15.  Band,  S.  503  ff.  Jena  1898.
Schaefer,  Geschichte  des  Sächsischen  Pvstwesens  vom
Ursprung  bis  zum  Uebergauge  in  die  Verwaltung  des
Norddeutschen  Bundes.  Von  Gustav  Schaefer.
Dresden  1879.
Schmidt,  Die  Tarife  der  deutschen  Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung. ­
  Von  Dr.  Artur  Schmidt.  Im
Finanzarchiv,  Zeitschrift  für  das  gesamte  Finanzwesen,
herausgegeben  von  Dr.  G.  Schanz.  Stuttgart  und
Berlin.  Bd.  XXII  1905,  S.  565  ff.;  Bd.  XXIII
1906,  S.  64  ff.
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R.  Schmölder.  Leipzig  und  Cöln  1879.
von  S  ch  ö  n  b  e  r  g,  G.  von  Schönberg,  Handbuch  der  Politischen ­
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19.  Jahrhundert  (Diss.).  Von  Bernhard  Schölten.
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        <pb n="13" />
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Herausgegeben  von  Ludwig  Carl  Aegidi  und  Alfred
Klauhold.  Hamburg,  Leipzig.  Jahrgänge  1864,  1865
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Steinhaufen,  Geschichte  des  deutschen  Briefes.  Zur
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Georg  Steinhaufen.  Berlin,  I.  Teil  1889,  II.  Teil  1891.
Stenogr.  Ber.,  Stenographische  Berichte  über  die  Verhandlungen ­
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Stephan,  Geschichte  der  Preußischen  Post  von  ihrem  Ursprünge ­
  bis  auf  die  Gegenwart.  Von  H.  Stephan.
Berlin  1859.
Stieda,  Die  Anfänge  der  periodischen  Presse  in  Mecklenburg. ­
  Von  Dr.  Wilhelm  Stieda  in  Rostock.  Im
Archiv  für  Geschichte  des  Deutschen  Buchhandels.
Herausgegeben  von  der  Historischen  Commission  des
Börsenvereins  der  Deutschen  Buchhändler.  Bd.  XIX,
S.  60  ff.  Leipzig  1897.
Stiele  r,  ZeitungsLust  und  Nutz  oder:  derer  so  genannten
Novellen  oder  Zeitungen  Wirckende  Ergetzlichkeit,
Anmuth,  Nothwendigkeit  und  Frommen;  Auch  was  bey
deren  Lesung  zu  Lernen,  zu  Beobachten  und  zu  Bedeucken
  sey.  Entworffeu  von  dem  Spaten.  Hamburg  1697.
S  t  o  k  l  o  s  s  a,  Der  Inhalt  der  Zeitung.  Eine  statistische
Untersuchung  von  Paul  Stoklossa.  In  der  „Zeitschrift
für  die  gesamte  Staatswissenschaft",  herausgegeben
von  Dr.  K.  Bücher,  66.  Jahrgang,  S.  555  ff.
Tübingen  1910.
Ullrich,  Die  Finanzen  der  Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung ­
  (Die  Postfinanzen).  Von  Dr.  Paul  Ullrich.
Stettin  1909.
        <pb n="14" />
        XI

1||cc®oq|||

Veredarius,  Das  Buch  von  der  Weltpost,  Entwickelung  und
Wirken  der  Post  und  Telegraphie  im  Weltverkehr.
Von  Veredarius.  Dritte  Auflage.  Berlin  1894.
Weit  Hase,  Geschichte  des  Weltpostvereins  (Diss.).  Von
Hugo  Weithase.  Straßburg  1893.
Witkowski,  Geschichte  des  Literarischen  Lebens  in  Leipzig.
Von  Georg  Witkowski.  Leipzig  und  Berlin  1909.
von  Witzleben,  Geschichte  der  Leipziger  Zeitung.  Vvn
C.  D.  von  Witzleben.  Leipzig  1860.
Wrede,  Handbuch  der  Journalistik.  Von  Dr.  Richard  Wrede.
Berlin  1902.
Wuttke,  Die  deutschen  Zeitschriften  und  die  Entstehung  der
öffentlichen  Meinung.  Von  Heinrich  Wuttke.  Leipzig  1875.
Z.  Bl.  f.  d.  D.  R.,  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.
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        Einleitung.
Die  Menschen  haben  das  Bedürfnis,  einander  Mitteilungen
zu  machen.  Auf  niederer  Kulturstufe  genügte  diesem  Bedürfnisse ­
  der  mündliche  Verkehr.  Später  ermöglichte  es  die  Schrift,
Gedanken  unv  Wahrnehmungen  festzuhalten  und  beweglich  zu
machen  st)  es  entstand  u.  a.  der  Bricfvcrkehr.  Er  diente  anfangs ­
  nur  persönlichen  Bedürfnissen  des  Brief-Absenders  und
Empfängers.  Je  mehr  sich  jedoch  Kultur,  öffentliches  Leben
und  Handel  entwickelten,  nm  so  fühlbarer  machte  sich  das
Verlangen,  den  Briefwechsel  auch  zur  Mitteilung  allgemein
interessierender  Dinge  zu  benutze«.  Hierzu  wurden  der  eigentliche ­
  Brief  selbst,  ein  besonderer  Teil  davon  oder  eine  Beilage
verwendet.  Für  derartige  allgemeine  Einzelnachrichten  über
Zeitereignisse  hatte  man  verschiedene  Benennungen.  Meist
hießen  sie  „Zeitungen"?)  Die  Bezeichnung  „Zeitungen"  ist
daun  als  technische  Benennung  auf  die  Zusammenstellungen
von  Nachrichten  über  Zeitereignisse  allgemeinen  Interesses
übergegangen,  die  regelmäßig  einem  unbegrenzten  Publikum
zugänglich  gemacht  wurden?)

st  von  Beust  I  S.  47:  Die  Menschen  haben  sich  „nach  Erfindung
des  unschätzbaren  Kleinods  der  Schreiberey  schrifftlich  mit  einander  umzugehen ­
  bemühet".
st  Stieler  S.  40:  „Das  Wort  :  Zeitungen  :  kommt  von  der  Zeit,
darinnen  man  lebet,  her,  und  kan  beschrieben  werden,  daß  sie  Benachrichtigungen ­
  seyn,  von  denen  Händeln,  welche  zu  unsern  gegenwärtige
Zeit  in  der  Welt  vorgehen".  Aehnlich  von  Beust  III  S.  592:  „In
besondere  Verstand  .  .  .  nennen  wir  die  aufgezeichneten  kurtzen  Nachrichten, ­
  von  denen  allernenesten  merckwürdigen  Begebenheiten  in  aller
Welt,  Zeitungen."
st  Bücher,  Ztg.  S.  513.-Eine  allgemein  zutreffende  Erklärung
für  „Zeitung"  ist  schwer.  „Wenn  man  aber  zehn  verschiedenen  Personen
die  Frage  vorlegt,  was  eine  Zeitung  sei,  so  wird  man  vielleicht  zehn
verschiedene  Antworten  erhalten"  (Bücher,  Vw.  S.  222).  Definitionen
usw.  bei:  Brunhnber  II  S.  15:  Bücher,  Ztg.  S.  513;  Elster  S.  1433;
Löbl  S.  21;  Munzinger  S.  6;  Neukamp  I  S.  805,  II  1373  f.;
Quetsch  I  S.  5;  Schacht  S.  507.
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        2

Anfangs  ähnelten  die  Zeitungen  den  Briefen,  aus  denen
sie  hervorgegangen  waren,')  da  die  Herstellung  handschriftlich
erfolgte?)  Auch  später  wurden  sie  selbst  dann  noch  handschriftlich ­
  angefertigt,  als  das  zunehmende  Interesse  weiterer
Kreise  an  einem  allgemeinen  Nachrichtenverkehr  eine  Vervielfältigung ­
  der  Zeitungen  notwendig  machte.  Ende  des  15.
Jahrhunderts  gab  es  schon  Personen,  die  handwerksmäßig
Zeitungen  schrieben?)  Sie  sammelten  an  den  Hauptknotenpunkten ­
  des  Verkehrs  Nachrichten  über  Zeitereignisse,  stellten
sie  zusammen  und  versandten  sie  gegen  vorher  fest  vereinbarten
Jahreslohn  an  einen  bestimmten  Kundenkreis.  Diesen  bildeten
namentlich  Fürsten,  hochstehende  und  reiche  Personen  und
Großkauflente,  die  sich  einen  derartigen,  verhältnismäßig
kostspieligen  Nachrichtendienst  leisten  konnten.
Neben  den  regelmäßig  erscheinenden  geschriebenen  Zeitungen
wurden  bei  besonderen  Anlässen  Flugblätter  veröffentlicht,  ff
deren  Absatz  nicht  an  einen  bestimmten  Kundenkreis,  sondern
an  die  große  Masse  auf  Märkten  und  Messen  stattfand.  *  *  *  4  5 )

&amp;gt;)  Stieler  S.  17:  „Inzwischen  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  die
Zeitungen  ihren  Ursprung  und  Fortsetzung  dem  Briefwechsel  mehrentheils
  zu  danken  haben.  Gestalt  dann  heut  zu  tage  alles,  was  man
von  Wellhändeln  in  Erfahrung  bringet,  einzig  und  allein  von  den  Briefen
herkommt."  —  Aehnlich  von  Benst  III  S.  595:  „Die  Zeitungen  haben
ihren  Ursprung  und  Fortsetzung  demBrief-Wechsel  mehrentheils  zu  dancken."
—  A.  a.  O.  III  S.  9:  „Mit  der  Corresspondentz  sind  die  Zeitungen,
als  eine  besondere  Art  derselben,  verbunden."
si  Noch  heute  gibt  es  Zeitungen  im  weiteren  Sinne,  die  ganz
oder  teilweise  geschrieben  und  auf  chemischem  oder  mechanischem  Wege
vervielfältigt  werden  (Korrespondenzen,  Wetternachrichten,  Stenographische
Blätter).
s)  Mit  dem  Abschreiben  von  Zeitungen  befaßten  sich  in  Leipzig
auch  arme  Studenten.  „Darneben  mag  es  bey  dem  Abschreiben  der
Zeitungen,  darvon  etliche  arme  Studenten  sich  bißhero  zu  nehren  gepflogen,
auch  hinfüro  verbleiben".  (Ans  dem  Reskript  d.  Dresdener  Ober-Konsistoriums
  v.  9.  Dezember  1033  an  Rat  und  Universität  Leipzig).
Vgl.  Kirchhoff  S.  53  u.  Witkowski  S.  159.
4 )  Stieler  S.  106  f.:  „Gleichwol  ist  es  keinem  Novellen-Verkänffer
gewehret,  wann  ihm  eine  ausführliche  Relaiion  von  einem  gehaltenen
Treffen,  einer  Bestürm-  und  Eroberung  ...  zu  Handen  kommen,  so  in
denen  ordentlichen  Zeitungen  keinen  Raum  haben,  es  apart  drucken
zu  lassen."
5 )  Archiv  1884  S.  727  f.  Art.:  „Der  Zeitungskrämer  des  17.
Jahrhunderts".
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        Für  diese  Warenproduktion  reichte  allerdings  die  handschriftliche ­
  Anfertigung  der  Mitteilungen  nicht  mehr  ans.  Das
unvollkommene  Produktionsverfahren  wurde  deshalb  durch  ein
vollkommeneres  ersetzt,  x )  das  in  der  Verwendung  der  bereits
seit  Bkitte  des  15.  Jahrhunderts  bekannten  Buchdruckerkunst
bestand.  Als  dann  das  Interesse  und  Verständnis  für  fortlaufende ­
  und  allgemeine  Berichterstattung  die  Nachfrage  nach
Zeitungen  steigerte,  bedienten  sich  die  Herausgeber  von  Zeitungen
zur  Vervielfältigung  ihrer  Erzeugnisses  immer  niehr  der  Buchdruckerkunst; ­
  gleichwohl  bestanden  die  geschriebenen  Zeitungen
daneben  noch  lange  hindurch  fort.
Außer  der  Buchdruckerknnst  war  für  die  Entwickelung
des  Zeitungswesens  in  Deutschland  etwa  vom  16.  Jahrhundert
ab  die  Vervollkommnung  der  Verkehrseinrichtungen  von
besonderer  Bedeutung?)  Das  Botenwesen  der  Städte,  Klöster,
Fürsten  usw.  wurde  durch  die  staatlichen  Posten  verdrängt.  Ihr
regelmäßiger  Gang  erleichterte  das  Sammeln  und  Verbreiten
von  Nachrichten.  Damit  verdichteten  sich  in  Deutschland  die
Beziehungen  zwischen  Post  und  Zeitungswesen,  die  schließlich
dazu  führten,  daß  sich  die  Post  selbst  mit  der  Herstellung  und
dem  Vertrieb  von  Zeitungen  befaßte?)  Es  taten  dies  anfangs

st  Bücher,  Das  Gesetz  der  Massenproduktion.  Zeitschrift  f.  d.
ges.  Staatswissenschaft  1910,  S.  441.
2)  von  Beust,  III  S.  595  f.:  „Endlich,  da  durch  die  Druckereyen
die  Schriffteu  sehr  leicht  und  bequem  in  unendlich  vieler  Leute  Augen
und  Hände  kommen  können,  hat  inan,  nach  deren  Erfindung,  nicht  ermangelt, ­
  auch  diesen  nützlichen  Theil  der  menschlichen  Erkenntniß  zu
erheben,  .  .  .  und  selbige  immermehr  bekannt  gemacht".
3)  „Die  Druckerpresse  und  das  Postwesen  hatten  miteinander  zu
Gevatter  stehen  müssen,  ehe  das  Kindlein  die  ächte  Zeitnngstanfe  erhielt",
(,,DaS  deutsche  Zeitungswesen"  in  der  „Deutschen  Vierteljahrs-Schrift"
1840  S.  4  f.).  Aehnlich  bei  Rübsam,  Zur  Geschichte  deS  ZeitungsWesens
am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts,  Archiv  1900  S.  212:  Es  ist  „das
Posthaus  so  recht  eigentlich  die  Gebnrts-  und  Miegenstätte  der  modernen
Tagesblätter  gewesen".
st  Hierauf  gründet  sich  schon  frühzeitig  die  Auffassung,  daß  der
Ursprung  der  Zeitungen  im  wesentlichen  der  Post  zu  verdanken  sei.
„Vor  allen  andern  aber  kommet  der  Zeitungen  Ursprung  aus  den  Posthensern
  her;  und  eben  darum  sind  auch  zugleich  die  Keyserl.  Postmeister
mit  so  vielen  stattlichen  Freyheiten  und  Gerechtigkeiten  begäbet,  daß  von
ihnen  der  Lauf  der  Welt  entlehnet,  und,  gleich  als  aus  einem  Zeughanse
durchgehender  Erfarnng  genommen  werden  kan,  was  hier  und  dar  ergehet".
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        4

namentlich  die  Leiter  der  größeren  Postämter,  die  Postmeisters)
die  deshalb  vielfach  als  „Zeitungsschreiber"  bezeichnet  wurden?)
Später  beschränkten  die  Postmeister  ihre  Tätigkeit  im  Zeitnngswesen
  ans  die  Vermittelung  des  Zeitungsbezugs,  die  sie  als
Nebenberuf  ausübten,  und  schließlich  ging  auch  diese  Vermittelung ­
  als  staatliche  Einrichtung  ans  die  Post  selbst  über.
Sonach  lassen  sich  drei  Entwickelungsstufen  im  deutschen
Postzeitungswesen  unterscheiden,  die  zwar  zeitlich  nicht  scharf
von  einander  abgegrenzt  werden  können,  weil  llebergäuge  von
eiuer  zur  andern  stattfanden,  die  aber  bestimmte  Erscheinungen
als  typisch  aufweisen.  Es  sind  dies:
u)  Zeitungsverlag  und  Zeitungsvertrieb  der  Postmeister,
b)  Zeitungsvertrieb  der  Postmeister,
c)  staatlicher  Zeitungsvertrieb  durch  die  Post.
a)  Zeitungsverlag  und  Zeitungsvertrieb
der  Postmeister.
Die  Postmeister  tauschten  vielfach  unter  Benutzung  der
dienstlichen  Beförderungsgelegenheiteu  miteinander  Nachrichten
von  allgemeinem  Interesse  aus.  Sie  stellten  solche  Nachrichten
in  einem  „Zeitnngsbrief"  zusammen  und  packten  diesen  den
Felleisen  oder  Briefbeuteln  bei,  die  sie  nach  anderen  Stationen
abzusenden  hatten.  Allmählich  wurde  es  üblich,  jedem  regelmäßige» ­
  Versande  einen  Zeitungsbrief  beizufügen.  Damit
erhielten  die  Zeitungsbriefe  das  für  eine  Zeitung  besonders
wichtige  Merkmal  der  Regelmäßigkeit.  Als  weiteres  Charakteristikum ­
  ergab  sich  die  Unabhängigkeit  vom  Persönlichen,
die  Bestimmung  für  die  Allgemeinheit.  Die  Postmeister
(Stieler  ©.  23  f.)  —  Aehnlich  von  Beust,  IIIS.  595.  —  Ferner  Stieler
S.  25:  „Und  scheinet  dieses  Postwerck  Wohl  der  wahre  und  cigendliche
Anfang  die  Zeitungen  zu  seyn".  -  Diese  Ansichten  sind  irrig.  Neben
den  Postmeistern  haben  sich  schon  frühzeitig  Buchdrucker  und  andere
Personen  mit  der  Herausgabe  von  Zeitungen  befaßt  lArch.  1889  S.  623ff'
Opel  S.  45  ff.;  Salomon  I  S.  53  ff.;  Stieda  S.  65).
1)  Ueber  die  Postmeister  vgl.:  von  Beust  II  S.  1061  ff.;  P.  O.
1712  Kap.  I;  P.  O.  1713  S.  6;  P.  O.  1782  erster  Abschn.;  Matthias,
Darst.  Bd.  I  S.  56  Anm.
2)  Z.  B.  bei  Stieler  S.  54,  55,  61,  62,  64,  70  u.  99.
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        5

,  gestatteten  nämlich  anderen  Personen  das  Lesen  der  angekommenen
Zeitungsbriefe.  Sie  fertigten  auch,  soweit  sie  es  für  angebracht
hielten/)  auszugsweise  Zusammenstellungen  ans  dem  Inhalt
der  Zeitungsbriefe,  vervielfältigten  die  Zusammenstellungen
und  überließen  sie  aus  Gefälligkeit  oder  gegen  Entgelt  dem
Publikum.  Manche  Postmeister  gaben  sich  jedoch  mit  dem
Zeitungsdienst  überhaupt  nicht  ab. 2 )
Die  Postmeister  hatten  anderen  Zeitungsherausgebern
gegenüber  den  Borteil,  daß  sie  die  Posttransporteinrichtungen
kostenlos  zur  Beförderung  der  Zeitungen  benutzen,  also  das
damals  verhältnismäßig  recht  hohe  Porto  sparen  und  deshalb
die  Zeitungen  zu  einem  relativ  billigen  Preise  liefern  konnten.
So  verschafften  sie  sich  leicht  einen  größeren  Bezieherkceis
und  eine  reichliche  Einnahme  an  Abonnementsgeldcrn,  auf
der  früher,  als  es  das  einträgliche  Jnseratenwescn  noch  nicht
gab,  die  Existenzmöglichkeit  jeder  Zeitung  beruhte.  Nach  und
nach  gestaltete  sich  das  Zeitungswesen  für  die  Postmeister  immer
gewinnbringender.  Es  war  daher  kein  Wunder,  tvenn  diese
schließlich  darauf  ausgingen,  den  Wettbewerb  privater  Zeitungs-Unternehmer
  nach  Kräften  zu  verhindern,  womöglich  überhaupt
unmöglich  zu  machen.  Diese  Bestrebungen  gipfelte»  sogar  in
Versuchen,  ein  postamtliches  Monopol  für  das  Herausgeben
von  Zeitungen  zu  begründen?)  Unterstützt  wurden  die  Post-/

  Stielcr  S.  94:  „Die  Postmeister,  ob  sie  schon  viel  geschrieben
und  gedruckte  Zeitungen  bekommen,  kaum  den  vierten  Theil  davon
drucken  lassen".  -  S.  70:  „und  wird  manche  gute  Benachrichtigung
von  den  Postmeistern  ausgelassen,  wenn  sie  weder  klinget  noch  klappet".
—  S.  58:  „Daneben  hat  auch  ein  Postmeister  ...  sich  vorzusehen,
daß  er  nichts  verfängsliches  ...  in  seine  Zeitungen  bringe".-S.  94:
„Ein  Postmeister  behüt  und  furchtsam  sey,  weitaußsehend  Sachen  in
öffentlichen  Druck  zu  bringen".  —  S.  97:  „Was  kluge  Postmeister
seyn,  .  .  -  trauen  nicht  leichtlich  einer  Relation".
2)  Stieler  S.  J  01  :  „Jedoch  haben  .  .  .  nicht  alle  Postmeister  mit
Zeitungen  zu  schaffen,  sondern  überlassen  diß  Handwerk,  als  ihnen  zu
gering  und  verschmähelich,  niedern  Personen".
s)  In  einer  Intervention  des  Kurfürsten  von  Mainz  voni  Jahre
1617  zu  Gunsten  des  Postmeisters  von  den  Birghden  beim  Frankfurter
Senat  heißt  es:  „Wann  wir  uns  denn  berichten  lassen,  daß  die  gemeinen
„  Avisen  und  Zeitungen  jederzeit  bey  den  Posten  gewesen"  (Archiv  1876
S.  302).  -  Vgl.  auch:  Kirchhoff  S.  53;  Opel  S.  2;  Prutz  S.  207;
Quetsch  II  S.  220;  von  Witzleben  S.  10;  Witkowski  S.  161  u.  224.  —
        <pb n="20" />
        6

meister  in  ihren  Monopolansprüchen  durch  politische  Interessen
der  Landesherren.  War  es  doch  für  die  Fürsten  leichter,  die
Verbreitung  unbequemer  Nachrichten  zu  verhindern,  wenn  die
Zeitungen  von  den  in  einem  Abhängigkeitsverhältnis  zum
Staat  stehenden  Postbeamten  herausgegeben  wurden.  *)
Unumstrittene  Anerkennung  haben  jedoch  die  Mouopolansprüche
der  Postmeister  auf  das  Herausgeben  von  Zeitungen  niemals
gefunden?)  Schließlich  erledigte  sich  die  Streitfrage  von
selbst.  Die  Verlegertätigkeit  der  Postmeister  wurde  im  18.
Jahrhundert,  je  mehr  Konkurrenz-Unternehmungen  entstanden
und  je  mehr  eigentliche  Postdienstgeschäfte  zu  erfüllen  waren,
immer  unbedeutender;  sie  hörte  endlich  ganz  anf.ch

Stieler  S.  I  I  f:  „Das  Zeitungs-Recht  zur  Kayierl  .  .  .  Hoheit  gehöret,
so  wol  als  das  Müntzschlagen".  A.  a.  O.  S.  364  :  Das  Zeitungs-Recht
„gleich  der  Post-Gerechtigkeit  unter  die  Regalien  gehöret".
i)  Archiv  1886  S.  783:  „Ein  Postvorsteher,  zu  dessen  Amt  es
gehört,  Neuigkeiten  drucken  zu  lassen,  darf  zum  Vorteile  seines  dürften
gewisse  ungünstige  und  verderbliche  Nachrichten  in  seinen  Veröffentlichungen
verschweigen  und  unterdrücken"  (nach:  Hörnigk,  De  Regal!  Postarum
Jure,  Frankfurt  1663).  -  Stieler  S.  58:  „Ein  Post-Meister  zu  bedenken
hat.  .  ;  Wer  sein  Herr  und  Obrigkeit  sey".  —  A.  a.  O.  S.  63:  Was
die  Obrigkeit  aufzunehmen  befiehlt,  „so  gebüret  dem  Post-Meister,  als
Unterthan,  zu  gehorchen",  von  Beust  III  S.  641:  „Ein  Herr,  der  für
seiner  Lande  Bestes  sorget,  muß  auch  auf  die  in  seinem  Lande  herauskommende ­
  Zeitungen  acht  haben,  damit  in  selbigen  nichts  seiner  Herrschafft ­
  nachtheiliges  enthalten  sey".
y  Opel  S.  32  f.,  86  f.  u.  17g.
3)  Die  Beteiligung  der  Postmeister  und  anderer  Postbeamten  an
der  Entstehung  der  Tagespresse  war  bis  in  dar  18.  Jahrhundert  sehr
rege.  Erwähnenswert  sind:  „F  ra  n  k  f  u  r  t  e  r  O  b  e  r-P  o  st  a  m  t  s-Z  e  i  tu  n  g  ",
vom  Postmeister  von  den  Birghden  1617  begründet.  (Faulhaber
S.  62ff.,  Opel  S.  75,  Prutz  S.  206ff.,  Quetsch  IS.  38  u.  II  S.  219f.);
&amp;gt;.Leipziger  Zeitun  g",  seit  1672  in  der  Verwaltung  des  Leipziger
Postmeisters  (Jubil.  Beil.  S.  1,  Salomon  I.  S.  77,  Witkowski  S.226f.,
von  Witzleben  S.  18);  Erfurter  „AdVisen",  vom  Postmeister  Breitenbach ­
  um  1640  begründet  (Archiv  1895  S.  629f);  „Lippstadter
Zeitun  g",  vom  Postmeister  Pöppelmann  1710  begründet  (Ester  S.  40,
Ladwig  S.  15);  Cölner  „K  a  y  s  e  r  l.  Reichs-Ober-Post-Amts-Z
  e  i  t  u  n  g",  1763  begründet  (Denkschrift  Cöln  S.  54,  Salomon  I  S.15I);
Hamburger  „Post-Zeitung",  vom  Postmeister  Kleinhans  um  1630
begründet  (Opel  S.  180,  Salomon  I  S.  68,  Stieda  S.  66).
        <pb n="21" />
        7

b)  Zeitungsvertrieb  der  Postmeister.
Die  Postmeister  befaßten  sich,  als  sie  selbst  keine  Zeitungen
mehr  Herausgaben,  lediglich  noch  mit  dem  Vertrieb  der  Zeitungen.
Dieser  erstreckte  sich  anfangs  nur  auf  die  Beförderung  der
von  den  Zeitnngsbeziehern  unmittelbar  bei  den  Verlegern
gegen  Bezahlung  bestellten  Zeitungen,  die  in  Briefform  und
unter  Berechnung  des  Briefportos  versandt  wurden.  Später
nahmen  die  Postmeister  Bestellungen  auf  Zeitungen  und
gleichzeitig  das  Bezugsgeld  entgegen,  führten  die  Bestellungen,
die  Beförderung  und  die  Aushändigung  der  Zeitungen  an
die  Bezieher  aus  und  rechneten  mit  den  Verlegern  ab.
Wann  dieses  Verfahren  begonnen  hat,  steht  nicht  fest.  In
Brandenburg  war  es  vermutlich  schon  im  17.  Jahrhundert
üblich  Der  Zeitungsbezug  durch  Vermittelung  der  Postmeister
erwies  sich  so  vorteilhaft  und  so  bequem,  daß  er  den  uumittelöaren
  Bezug  der  Zeitungen  von  den  Verlegern  und  die
Lieferung  durch  Buchhändler  und  Kommissionäre  gegen  Ende
des  18.  Jahrhunderts  vollständig  brach  legte.  Die  Postmeister
besaßen  um  diese  Zeit  ein  tatsächliches,  wenn  auch  rechtlich
nicht  gewährleistetes  Monopol  für  den  Zeitungsvertrieb,  das
sie  auf  jede  Weise  zu  wahren  sich  bemühten.  Allen  Versuchen
von  Privatpersonen,  Zeitungen  zu  vertreiben,  traten  sie  entschieden
entgegen,  indem  sie  ihr  vermeintliches  Vorrecht  durch  Berufung
auf  die  Vorschriften  der  Postordnungen  gründeten.  Trotzdem
in  diesen  hinsichtlich  des  Zeitungsvertriebs  die  Beziehungen
zum  Publikum  gar  nicht  geregelt  waren,  billigte  die  Post  die
Auffassung  der  Postmeister.  Maßgebend  war  für  sie  dabei
der  Umstand,  daß  die  Postmeister  durch  privaten  Wettbewerb
beim  Zeitnngsvertrieb  in  ihren  Einkünften  geschmälert  worden
wären,  und  daß  die  Staatskasse  dafür  Entschädigungen  oder
Besoldungsaufbesserungen  hätte  gewähren  müssen.
Da  die  Vermittelung  des  Zeitungsbezugs  den  Postmeistern
als  privates  Gewerbe  überlassen  war,  entbehrte  sie  der  Einheitlichkeit; ­
  es  führte  jeder  Postmeister  die  Zeitungsbesorgnng
ganz  nach  seinem  Belieben  ans.  Diese  Ungleichmäßigkeit
wurde  mit  der  Zeit  für  das  Publikum  lästig  und  für  die
        <pb n="22" />
        8  —

(

—

Entwickelung  des  literarischen  Lebens  hinderlich.  Je  mehr
der  Zeitungsbezug  zunahm,  um  so  mehr  machten  sich  die
Nachteile  der  ungleichmäßigen  Behandlung  fühlbar.  Infolgedessen ­
  sah  sich  der  Staat  schließlich  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts ­
  veranlaßt,  Abhilfe  zu  schaffen.  Er  beseitigte  den
privaten  Zeitnngsvertrieb  der  Postmeister  und  übertrug  die
Zeitungsbesorguug  als  amtliches  Geschäft  der  Post.
c)  Staatlicher  Zeitungsvertrieb  durch  die  Post.
Die  Grundlage  für  die  Umgestaltung  der  Zeitungsbesorgnng
  aus  einem  Gewerbebetriebe  der  Postmeister  in  einen
Staatsbetrieb  schuf  das  „Regulativ  über  die  künftige  Verwaltung ­
  des  Zeitungs-Wesens"  vom  15.  Dezember  18214)
Zunächst  wurde  nur  den  Berliner  Postbeamten  untersagt, ­
  sich  ferner  nebenbei  mit  dem  Zeitungsvertrieb  zu  befassen. ­
  Dafür  ging  dieser  auf  das  neu  errichtete,  dem  General-Postamt
  unmittelbar  untergeordnete  „Königliche  Zeitungs-Comtoir"
  über.ff  Außerhalb  Berlins  durften  sich  die  Postmeister ­
  bis  Ende  1824  noch  privatim  mit  der  Zeitungsbesorgung ­
  befassen,  nur  hatten  sie,  sobald  sie  dabei  einen
Bruttoertrag  von  mehr  als  100  Talern  jährlich  erzielten,
eine  degressive  Progrcssivsteuerff  an  den  Staat  zu  zahlcn.ff
Neujahr  1825  ging  die  Zeitungsbesorguug  auch  in  der  Provinz
von  den  Postmeistern  auf  die  Post  selbst  über.  Die  technische ­
  Ausführung  erfolgte  nach  denselben  Grundsätzen,  die
zuletzt  bei  den  Postnicistern  üblich  gewesen  waren.  Es  lag
also  der  Post  ob,  die  Bestellungen  auf  Zeitungen  vom
Publikum  entgegenzunehmen  und  das  Bezugsgeld  zu  vereinnahmen, ­
  dann  die  Zeitungen  bei  den  Verlegern  zu  bestellen,

ff  G.  S.  1821.  S.  215.
ff  Dem  Publikum  wurde  aber  ausdrücklich  gestaltet,  Zeitungen
unmittelbar  vom  Verleger  zu  beziehen  und  sich  unter  Kreuzband  mit
der  Post  übersenden  zu  lassen  (8  1  des  Regulativs  von  1821,  Archiv
1884  S.  292).
ff  von  Eheberg  S.  174.
ff  Archiv  1895  S.  304.
        <pb n="23" />
        nach  dem  Bezugsort  zu  befördern  und  den  Beziehern  auszuhändigen ­
  sowie  schließlich  die  Abrechnung  mit  den  Verlegern
zu  besorge».  Noch  heute  bildet  dieser  Zeitnngsdienst  —  der
Postzeitnngsdebit^  —  eine  eigenartige  Einrichtung  der
deutschen  Post?)
Der  Weiterentwickelung  des  Postzeitungsverlriebs  zu
einer  einheitlichen  staatlichen  Einrichtung  stand  in  Deutschland ­
  längere  Zeit  die  Zersplilternng  des  Postwesens  im  Wege?)
Es  gab  noch  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  nicht
weniger  als  17  deutsche  Postverwaltungenck)  Die  verschiedenen ­
  Gesetze,  Verordnungen  und  Taxen,  die  ungleichen  Münz-,
Gewichts-  und  Maß-Systeme  wirkten  ans  den  Postverkehr
hemmend.  Zu  seiner  Förderung  bedurften  sie  der  Vereinheit-*)

  Debit  =  Vertrieb  (debiler).  —  Ges.  über  d.  Postwesen  d.
Deutsch.  Reichs  v.  28.  Oktober  187t  (R.G.Bl.1871  S.  347  ff.)  §3:
„Die  Post  besorgt...  den  gesamten  Debit."
2)  Kommissionsbericht  zum  Posttaxges.  v.  2.  November  1867
(Stenogr.  Ber.  1867  Bd.  II  S.  166  f.):  „Der  Vertrieb  der  Zeitungen
durch  die  Post  im  Wege  des  sogen.  „Postdebits"  ist  eine  Leistung  der
Post,  welche  über  die  unmittelbare  Beförderung,  die  ihr  als  Transportanstalt ­
  obliegt,  weit  hinausgeht."  —  Ausländische  Postverwaltuugeu
befassen  sich  nicht  in  so  weitgehender  Weise  wie  die  deutsche  Post  mit
der  Zeitungsbesorgung.  Sie  beschränken  ihre  Tätigkeit  zum  große»  Teil
lediglich  ans  die  Entgegennahme  vonZeitungsbestellungen,  ans  das  Absenden ­
  der  einkassierten  Bczngsgeldcr  an  die  Verleger  sowie  auf  die
Beförderung  der  von  den  Verlegern  unter  persönlicher  Adresse  der  Bezieher ­
  aufgelieferten  Zeitungsexemplare.  (Vgl.  Sieblist.  Die  Ausführungen ­
  über  das  Zeitnngsivesen  befinden  sich  bei  denjenigen  Ländern,
die  einen  Zeitungsdienst  unterhalten,  jedesmal  unter  „Briefpost",
z.  B.  hinsichtlich  Oesterreichs  S.  17  f.,  hinsichtlich  der  Schweiz  S.  138  f.
-  Vgl.  auch  Meyer  S.  276  ff.).  „Die  Einrichtung,  daß  man  jede
deutsche  Zeitung  bei  der  Post  bestellen,  bezahlen  und  durch  dieselbe  beziehen ­
  kann,  arbeitet  mit  wunderbarer  Pünktlichkeit"  (Sidney  Whitman,
Das  Kaiser!.  Deutschland,  übers,  v.  Alexander,  Berlin  1892,  S.  206).
3 )  Hüttner  1847,  Hfk.  VII  S.  15  bezeichnet  das  ungleichmäßige
Zeitungsdebitswesen  in  den  einzelnen  Staaten  für  ein  größeres  Hemmnis ­
  zur  Entwickelung  des  Zeitungswesens  als  die  scharfe  Zensur.
4)  Oesterreich,  Preußen,  Bayern,  Sachsen,  Hannover,  Württemberg, ­
  Baden,  Holstein-Lanenburg,  Luxemburg,  Braunschweig,  Mecklenburg-Schwerin, ­
  Mecklenburg-Strelitz,  Oldenburg,  Lübeck,  Bremen.
Hanibnrg,  Thurn  n.  Taxis.
        <pb n="24" />
        —  10  —
lichung  oder  wenigstens  der  größeren  Annäherung  unter  den
Einzelstaaten.  Den  ersten  ernstlichen  Versuch  hierzu  machte
eine  von  Preußen  und  Oesterreich  im  Jahre  ]  847  nach
Dresden  einberufene  Konferenz  der  deutschen  Postverwaltungen.
Von  ihr  wurde  u.  a.  auch  über  das  Postzeitungswesen  beraten. ­
  Oesterreich  und  Baden  erachteten  es  für  genügend,
wenn  die  Post  sich  lediglich  mit  der  Beförderung  von  Zeitungen ­
  befaßte.  Die  Konferenz  hielt  es  jedoch  nicht  für  angebracht, ­
  „das  eigentliche  Commissionsgeschäft,  welches  die
deutschen  Postverwaltungen  nun  einmal  seit  langer  Zeit
wirklich  übernommen"  hätten  „und  welches  dem  Publikum
eine  gewohnte  Erleichterung"  gewähre/)  für  die  Zukunft  abzulehnen; ­
  die  Verleger  und  das  Publikum  würden  sonst  „zur
Einführung  einer  veränderten  und  beschwerlicheren  Bezugsweise ­
  genöthigt  werden."^)
Das  Ergebnis  der  Beratungen  über  den  Postzeitungsdebit ­
  in  der  Konferenz,  die  wegen  der  politischen  Unruhen  im
Jahre  1848  vertagt  werden  mußte,  war  der  Beschluß,  das
Postzeitnngswesen  im  Verkehr  der  verschiedenen  Verwaltungen
auf  einheitlicher  Basis  zu  regeln.  Demzufolge  wurde  voin
Preußischen  General-Postamt  ti:i  Jahre  1849  eine  ans  den
Dresdner  Konferenzbeschlüssen  beruhende  „Uebereinkunft  über
den  Debit  und  die  Spedition  der  Zeitschriften  "°h  entworfen.
Sie  bildete  die  Grundlage  zu  einem  Abkommen  über  den
wechselseitigen  Zeitungsverkehr,  das  verschiedene  Postverwaltungen ­
  Deutschlands  noch  im  Jahre  1849  abschlössen.
Dieses  Uebereinkonnnen  diente  im  wesentlichen  dem  am
6  April  1850  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  vereinbarten ­
  „Dentsch-Oesterreichischen  Postvereinsvertrag  "^)  zum
Vorbilde,  ebenso  dem  „Revidirten  Postvereinsvertrage"  vom
1)  Protocolle  S.  26.
2 )  Amtsblatt  des  Königl.  Post-Departements  1849  S.  503;  Archiv
1884  S.  322;  Hiittuer  1850  S.  146;  Stephan  S.  548.
8)  Veröffentlicht  im  „Preußischen  Staatsanzeiger"  vom  I.  Mai  1850
im  „Amtsblatt  des  Königl.  Post-Departements"  1850  S.  II  ff.  und
im  „Prenß.  Handelsarchiv"  1857,1.  S.  21  f.,  1857,  II.  S.  245  ff.,
300  ff.,  484  ff.  -  Literatur  vgl.  Archiv  1892  S.  317  ff.,  Meyer
S.  312,  Weithase  S.  8.
        <pb n="25" />
        11

5.  Dezember  1851 1 )  und  dem  „Postvereinsvertrage"  vom
18.  August  1860 2 ),  die  von  sämtlichen  deutschen  Postverwaltungen ­
  angenommen  wurden.
Die  Frage  einer  Monopolisierung  des  Zeitungswesens
ließen  die  Verträge  außer  Betracht.  Dies  war  bei  den
großen  Interessengegensätzen  zwischen  Lehns-  und  landesherrlichem ­
  Postwesen  erklärlich.  „Denn  diejenigen  Bundesländer, ­
  die  ein  eigenes  Postwesen  betrieben,  suchten  ihrer
Postanstalt  gesetzliche  Vorrechte  zu  sichern,  während  die
übrigen  Staaten,  deren  Postgerechtsame  der  Fürst  von  Thurn
und  Taxis  zu  Lehen  hatte,  darauf  bedacht  waren,  die  Vorrechte ­
  der  Taxisschen  Postanstalt  nach  Möglichkeit  zu  beschränken."^ ­
  So  kam  es,  daß  Preußen  bei  der  gesetzlichen
Regelung  seines  Postweseus  im  Jahre  1852 4 )  den  „Postzwang" ­
  für  die  der  Stempelsteuer  unterliegenden  Zeitungen
und  Anzeigeblätter  einführte,  d.  h.  es  wurde  verboten,  diese
Preßerzeugnisse  auf  andere  Weise  als  durch  die  Post  zu
befördern?)  Die  Novelle  zum  Preußischen  Postgesetz  vom
21.  Mai  1860b)  beschränkte  den  Postzwang  auf  Zeitungen
politischen  Inhalts.
Nach  der  Gründung  des  Norddeutschen  Bundes  trat  im
deutschen  Postwesen  eine  große  Vereinheitlichung  ein,  da  das
Bundespostwesen  nunmehr  als  einheitliche  Staatsverkehrs-Anstalt
  eingerichtet  und  verwaltet  wurde?)  Die  gesetzliche

1)  G.  S.  1852  S.  401  ff.
2 )  G.  S.  1861  S.  25.
3)  Grcve  S.  19.
4 )  Preußisches  Postgesetz  v.  5.  Juni  1852  (G.  S.  1852  S.  345).
°)  A.  a.  O.  8  5.  -  Gesetz  1852  Berlin  S.  91  f. ;  Archiv  1884  S.  296.
6)  G.  S.  1860  S.  209  §  3.
7 )  Art.  48  der  Bundesverfassung  (B.  G.  Bl.  1867  S.  14  ff.).  -
Aus  den  17  deutschen  Postverwaltungen,  die  bisher  bestanden  hatten,
schieden  aus:  1)  Oesterreich  1866;  2t  Luxemburg  1867  (Londoner  Vertrag ­
  v.  11.  Mai  1867  -  Staatsarchiv  1867  Bd.  13,  ll  S.  13  -);
3)  Hannover  1866  (G.  S.  1866  S.  889);  4)  Holstein  1866  (G.  S.
1866  S.  890);  das  Postwesen  Lauenbnrgs  hatte  Preußen  schon  seit
1864  übernommen  (Vgl.  auch  das  Wiener  Fri.denstraktat  v.  30.  Oktober ­
  1864  und  die  Konvention  von  Gastein  v.  14.  August  1865  -
Staatsarchiv  1864  Vll.  Bd.  S.  322;  1865  IX.  Bd.  S.  288-);
(5  Thurn  und  Taxis  1867  (G.  S.  1867  S.  353  ff.);  selbständig
blieben:  Bayern,  Württemberg  und  Baden.
        <pb n="26" />
        Regelung  des  Bundespostwesens  erfolgte  durch  das  Norddeutsche ­
  Postgesetz  vom  2.  November  1867?)  Ueber  den
Postzwaug  der  Zeitungen  enthielt  dieses  Gesetz  die  Bestimmung, ­
  daß  er  sich  auf  alle  politischen  Zeitungen  erstrecke,
soweit  deren  Beförderung  gegen  Bezahlung  zwischen  Postorten ­
  des  In-  oder  Auslandes  erfolge.
Aus  dem  Postgesetz  des  Norddeutschen  Bundes  ging
nach  der  Reichsgründung  das  Gesetz  über  das  Postwesen  des
Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871  hervor?)  Der
Postzwang  für  Zeitungen  wurde  durch  dieses  Gesetz  im
Interesse  des  Buchhandels  auf  die  mehr  als  einmal  wöchentlich ­
  erscheinenden  politischen  Zeitungen  beschränkt,  auch  wurde
die  Beförderung  von  Zeitungen  innerhalb  des  zweimaligen
Umkreises  ihres  Urspruugsorts  freigegeben.
Die  Postzwangsbestimmungen  für  Zeitungen  haben
schließlich  noch  durch  die  Postgesetznovells  vom  20.  Dezember ­
  1899 3 )  eine  Einschränkung  erfahrend)  Hauptsächlich
auf  Antrag  der  sozialdemokratischen  Partei  wurde  durch  dieses
-)  B.  G.  Bl.  1867  S.  61.
2,  Art.  4  Nr.  10  der  Reichsverfassung  (B.  G.  Bl.  1871  S.  63):
R.  G.  Bl.  1871  S.  347.
3 )  R.  G.  Bl.  1899  S.  715.
4 )  Ein  Korrelat  zu  den  Bestimmungen  über  den  Postzwang  bei
der  Beförderung  von  Zeitungen  bilden  die  Borschriften  über  die  Pflichten,
die  der  Post  int  Interesse  des  Zeitungsvertriebs  obliegen.  Sie  finden
sich  zum  ersten  Mal  in  dem  Preußischen  Postgesetz  v.  5.  Juni  1852.
Dieses  brachte  im  §  5  die  Verpflichtung  der  Post  znm  Debit  aller
postzwangspflichtigen  Jnlandszeituugen,  so  lange  es  einen  solchen  gäbe,
besonders  zum  Ansdruck  (Gesetz  1852,  Kreuznach  S.  98).  Eine  entsprechende ­
  Anordnung  enthielt  das  Norddeutsche  Postgesetz  v.  2.  November ­
  1867.  Stach  Z  4  dieses  Gesetzes  durste  dje  Annahme  Und  Beförderung ­
  von  politischen  Zeitungen  von  der  Post  nicht  verweigert,  insbesondere ­
  keine  im  Gebiet  des  Norddeutschen  Bundes  erscheinende  politische ­
  Zeitung,  so  lange  überhaupt  der  Vertrieb  der  Zeitungen  im
Wege  des  Postdebits  erfolgte,  von  diesem  ausgeschlossen  werden.  Der
Wortlaut  dieses  Paragraphen  ließ  die  Möglichkeit  zu,  daß  die  Post  u.  U.
den  Zeitungsvebit  einstellen  könnte.  Um  dem  vorzubeugen  und  um  die
unbedingte  Verpflichtung  der  Post  zur  Besorgung  des  Zeitnngsdebits
gesetzlich  festzulegen,  erweiterte  das  Neichspostgesetz  v.  28.  Oktober  1871
int  §  3  die  Pflichten  der  Post,  indem  es  bestimmte,  daß  keine  im  Gebiete ­
  des  Deutschen  Reichs  erscheinende  politische  Zeitung  vom  Postdebit
ausgeschlossen  werden  dürfte  und  daß  die  Post  auch  den  gesamten  Debit
der  Zeitungen,  d.  h.  aller  Zeitungen  und  Zeitschriften,  auszuführen  hätte.
        <pb n="27" />
        13

Gesetz  jede  Beförderung  unverschlossener  politischer  Zeitungen
innerhalb  der  Gemeindegrenzen  eines  Orts,  auch  wenn  die
Zeitungen  nach  diesem  durch  die  Post  überbracht  worden  sind,
jedermanns  gestattet.
Ausnahmen  vom  Post-Zeitnngszwange  haben  alle  Postgesetze ­
  zugelassen,?)  auch  das  jetzt  gültige.  Hiervon  abgesehen
besteht  der  Postzwang  für  Zeitungen  nach  den  für  die  Gegenwart ­
  maßgebenden  gesetzlichen  Bestimmungen  in  dem  gegen
jedermann  gerichteten  Verbote,  politische  Zeitungen,  die  öfter
als  einmal  wöchentlich  erscheinen,  außerhalb  des  zweimeiligen
Umkreises  ihres  Ursprungsorts  und  außerhalb  des  Bestimmungsorts ­
  gegen  Bezahlung  ans  andere  Weise  als  durch  die  Post
oder  durch  expresse  Boten  usw.  zu  befördern.
Der  Post-Zeitnngszwang  ist  gleichbedeni  ^  mit  emcm
weitgehenden  rechtlichen  Monopol  der  Post  für  die  Beförderung
von  Zeitungen.  Diese  Tatsache  hat  einen  wesentlichen  Einfluß ­
  auf  die  Gestaltung  der  Preise,  zu  denen  die  Post  den
Zeitnngsvertrieb  zu  besorgen  beabsichtigt.  Da  die  Post  einen
nennenswerten  Wettbewerb  nicht  zu  befürchten  hat,  bemüht
sie  sich,  die  Preise  so  festzusetzen,  wie  es  im  eigenen  Interesse
geboten  erscheint.  Ihren  Bestrebungen  wirkt  der  Konsument
—  das  Publikum  —  mittelbar  entgegen,  indem  er  danach
trachtet,  durch  den  Druck  der  öffentlichen  Meinung,  durch  die
Volksvertretung,  einen  Einfluß  ans  die  Festsetzung  der  Preise
auszuüben.  Das  Ergebnis  der  gegensätzlichen  Bemühungen
ist  schließlich  eine  Tarifgestaltung,  die  alle  maßgebenden
Momente  nach  Möglichkeit  berücksichtigt.  Dieser  wichtigen
Anforderung  entsprach  der  deutsche  Zeitnngsgebührentarif
gegen  Ende  des  19.  Jahrhunderts  nicht  mehr.  Viele  Jahre
hindurch  gab  er  deshalb  bei  den  Beratungen  des  Postetats
wiederholt  Anlaß  zu  Bemängelungen  und  zu  dem  dringenden
1)  Anträge  Albrecht,  Dasbach,  Dr.  Marcour  und  Genossen  (Stenogr.
Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2838  n.  2930.  -  Drucks,  des  Reichstags
1898/00  Bd.  VII  Nr.  418,  433  und  434  jll  berichtigt)).
2)  Pr.  Postgesetz  v.  5.  Juni  1852  §  7,  Nordd.  Postges.  ti.  2  Novbr.
1867  8  3,  Reichs-Postges.  v.  28.  Oktbr.  1871  §  2.  (Vgl.  G.  S.  1852
S.  345,  1867  S.  61,  R.  G.  Bl.  1871  S.  347).
        <pb n="28" />
        14

Verlangen  einer  Reform,  bis  eine  solche  schließlich  im  Jahre
1899  zustande  kam.
Aufgabe  der  vorliegenden  Arbeit  soll  es  sein,  den  deutschen
Postzeitungsgebührentarif  nach  seiner  Entwickelun,  seiner
volkswirtschaftlichen  und  seiner  finanziellen  Bedeutung  zu
betrachten  und  zur  Bildung  eines  Urteils  über  die  Zweckmäßigkeit ­
  des  heutigen  Tarifs  zu  gelangen.  Mit  Rücksicht
auf  die  Verschiedenheiten,  die  jeweils  in  den  einzelnen  deutschen
Postverwaltungen  beim  Postzeitungswesen  obgewaltet  haben,
erscheint  es  angebracht,  die  Untersuchung  auf  die  Hervorhebung
des  Typischen  aus  den  Tarifen  in  Preußen,  im  Deutsch-Oesterreichischen
  Postverein,  im  Norddeutschen  Bund  und  im
Deutschen  Reiche  zu  beschränkend)

I.  Darstellung  der  Veilungsgebührentarrfe.
8  1.  Das  Entgelt  in  den  drei  Entwickelungsstufen
des  Postzeitungswesens.
Die  Zeitungen  stellen  eine  Ware  dar,  die  entstanden  ist
aus  dem  Verlangen  der  Menschen  nach  Befriedigung  des
Bedürfnisses,  Nachrichten  zu  erhalten.  Schon  frühzeitig  wurden,
wie  erwähnt,  Zeitungen  gewerbsmäßig  hergestellt^)  und  an
einen  Kundenkreis  geliefert,  der  dafür  ein  Entgelt  in  Gestalt

y  Das  Bestellgeld,  d.  h.  das  Entgelt  für  das  Abtragen  der
Zeitungen  durch  die  Briefträger,  ist  durch  besondere  Tarife  geregelt
worden.  Es  ist  bei  einer  Untersuchung  über  den  Postzeitungsgebührentarif
nicht  mit  zu  behandeln,  da  dieser  Tarif  sich  nur  ans  das  Entgelt  für
den  Postzeilungsvertricb  bezieht.
Die  deutsche  Gebühr  für  Zeitungen  nach  dem  Auslande  wird  z.  F.
nach  denselben  Grundsätzen  wie  im  inneren  Verkehr  berechnet.  Beim
Verkehr  zwischen  nicht  angrenzenden  Ländern  treten  die  den  Durchgangsverwaltungen ­
  zu  zahlenden  Transitkosten  hinzu  (vgl.  „Uebereinkommen,
betr.  den  Postbezug  von  Zeitungen  und  Zeitschriften,  v.  26.  Mai  1906",
Art.  6  u.  „Weltpostvertrag  v.  26.  Mai  1806",  Art.  4  im  R.  G.  Bl.  1907
S.  710  ff.  u.  S.  593  ff.).
2)  Stieler  S.  88:  „Zm  übrigen  ist  bckant,  daß  der  Zeitungs-Verfasser,
  Verkäufer  und  Drucker  Zweck  ist,  etwas  daran  zn  gewinnen,
und  ihre  Narung  davon  zuhaben".
        <pb n="29" />
        —  15

Von  Bezahlung  gewährte.  Soweit  der  Bezug  von  Zeitungen
durch  die  Post  in  Betracht  kommt,  ist  dieses  Entgelt  entsprechend
den  drei  Entwickelungsstufen  des  Postzeitungswesens  jeweils
anders  geartet  gewesen.
a)  Das  Entgelt  beim  Zeitungsverlag  und
Zeitungsvertrieb  der  Postmeister.
In  der  durch  den  Kurfürsten  vom  Mainz  ausgefertigten
Bestallungsurkunde  des  Postmeisters  von  den  Birghden  in
Frankfurt  vom  4.  November  1615 1 )  heißt  es,  daß  Birghden
u.  a.  jährlich  40  Fl.  für  das  wöchentliche  Einsenden  der  von
ihm  veröffentlichten  Zeitungen  an  den  Kurfürsten  erhalten  solle
„gleich  vorigen  Postmeistern".  Der  Graf  von  Nassau  und  die
geistlichen  Fürsten  von  Cöln  und  Speyer  zahlten  an  Birghden
für  die  Beförderung  ihrer  Briefe  lind  für  die  Uebermittelung
mehrerer  Exemplare  seiner  Zeitung  jährlich  je  30  Taler.  2 )
Ein  Dekret  des  Kurfürsten  Anselm  Casimir  von  Mainz  vom
9.  April  1643  ordnete  an,  daß  der  Postmeister  Häßwinkel
in  Frankfurt  „die  Zeitung  wöchentlich  zu  Jhro  Churfürstl.
Gnad.  Cantzley,  wie  bis  dato  Herkommen,  überschicken  solle", 3 )
und  daß  dafür  und  für  die  Besorgung  des  Postdienstes  jährlich
200  Fl.,  „von  einem  Qvartal  zum  andern  jedesmahl  funffzig
Gulden"  zu  entrichten  seien?)  Im  Jahre  1641  wurde  der
Rat  der  Stadt  Mühlhausen  in  Thüringen  vom  Postmeister
Breitenbach  in  Erfurt  wegen  Bezahlung  der  ein  Jahr  hindurch
gelieferten  Erfurter  Avisen  gemahnt.  Aus  dem  Mahnschreiben
geht  hervor,  daß  „vor  zwey  getruckte  Exemplar,  undt  das
Jedesmahl  mitgesandte  geschriebene,  Accordirter  maßen,  zehen
Reichsthaler  zu  bezahlen  gewesen"  sind?)
Wie  sich  aus  diesen  Beispielen  ergibt,  bestand  das  Entgelt
der  Postmeister  für  die  Herstellung  und  den  Vertrieb  ihrer

1)  Opel  S.  39  f.;  Faulhabcr  S.  31;  Quetsch  II  S.  182.
2)  Opel  S.  40;  Faulhaber  S.  31.
3)  von  Beiist  II  S.  630  f.;  Faulhaber  S.  66  u.  75.
4 )  Archiv  1895  S.  629;  Quetsch  I  S.  48.
        <pb n="30" />
        Zeitungen  aus  einem  im  voraus  nach  privatwirtschaftlichen
Grundsätzen  mit  den  Kunden  vereinbarten  Jahreslohn,  der  als
„Jahrgeld"  bezeichnet  wurdet)  Daß  sich  das  Entgelt  mitunter ­
  gleichzeitig  auf  die  Beförderung  der  Briefschaften  erstreckte,
ist  leicht  erklärlich,  da  das  Postwesen  in  damaliger  Zeit  vielfach
als  zusammengehörig  mit  dem  Zeitungswesen  angesehen  wurde.
Da  die  Postmeister  für  die  Beförderung  der  Zeitungen
mit  den  Posten  ihres  Landes  Portofreiheit  genossen,  kamen
Transportkosten,  solange  die  Beförderung  im  Jnlande  erfolgte,
bei  der  Bemessung  des  Entgelts  für  die  Lieferung  von
Zeitungen  nicht  in  Betracht.  Weil  diese  ferner  aus  der  ersten
au  die  letzte  Hand  erfolgte,  also  Kundeuprodnktion  stattfand,
richtete  sich  das  Entgelt  neben  den  Kosten  für  Beschaffung
des  Rohstoffs  —  Papier  usw.  —  in  der  Hauptsache  nach
der  von  Fall  zu  Fall  besonders  vereinbarten  Vergütung  für
die  in  dem  Produkt  —  der  Zeitung  —  verkörperte  geistige
und  manuelle  Arbeit  und  dem  erstrebten  Gewinn.
b)  Das  Entgelt  beim  Zeitungsvertrieb
der  Postmeister.
Als  die  Postmeister  .ihre  Mitwirkung  bei  der  Herausgabe ­
  von  Zeitungen  eingestellt  hatten  und  sich  nur  noch  mit
dem  Vertrieb  der  Zeitungen  befaßten,  regelte  sich  die  Bemessung
des  Entgelts  für  die  postalische  Tätigkeit  uns  dem  Gebiete
des  Zeitungswescns  nach  anderen  Grundsätzen  als  bisher.
Der  Postrechtsgelehrte  von  Neust  schreibt  in  seinem  Buch  über
das  Postregal:  2 )  „stehet  auch  dem  Landes-Herrn  .  .  .  zu,
frey  zu  disponiren,  wer  das  Commodum  von  denen  Zeitungen
geniesen  solle  inzwischen  ziehen  sie  (bte  Postmeister)
davon  so  viel,  als  der  Landes-Herr  ihnen  in  denen  Post-Ordnungen
  ausgesetzet  hat".  Dieser  Satz  trifft  insofern  nicht
y  Opel  S.  40.  -  Die  Zahlung  eines  Jahrgeldes  für  den  Zeitungsbezug ­
  war  auch  sonst  vielfach  üblich.  Vgl.  hierzu  Beispiele:  Archiv  1884
S.  653  (Berichterstatter  Kaiser  Rudolfs  II.  in  Cöln);  a.  a.  O.  S.  655
(Jeremias  Kresser  in  Augsburg);  Opel  S.  39  (Buchhändler  Schönwetter
in  Frankfurt);  Salomon  I  S.  13  (Fugger-Zeitungen);  Witlowski  S.  227
u.  von  Witzleben  S.  19  (Leipziger  Zeitung).
2 )  von  Beust  III  S.  645.
        <pb n="31" />
        17

zu,  als  die  Postordnungen,  wie  schon  erwähnt  wurde,  hinsichtlich ­
  des  Zeitungsvertriebs  die  Beziehungen  zuin  Publikum
gar  nicht  regelten  und  in  Folge  dessen  auch  keine  Vorschriften
über  das  Entgelt  enthielten,  das  für  die  Zeitnngsbesorgung
zu  erheben  war.  Diese  stellte  in  der  zweiten  Entwickelungsstufe ­
  des  Postzeitungswesens  einen  gewerbsmäßigen  Kauf  und
Wiederverkauf  von  Zeitungen  durch  die  Postmeister  zum
Zwecke  der  Gewinnerzielung  dar.  Hierfür  waren  natürlich
auch  wieder  rein  privatwirtschaftliche  Grundsätze  maßgebend.
Möglichst  hohe  Reinerträge  mußten  die  Postmeister  schon
deshalb  erstreben,  weil  cs  ihnen  oblag,  aus  dem  Ertrag  des
Zeitnngsgeschäfts  dieKosten  für  Briefbentel  und  Schreibmaterial/)
später  auch  die  Ausgaben  für  das  Heizen  und  Erleuchten  der
Dienstränme 2 )  und  für  die  Geldübermittelnngen  an  die
Verleger  usw?)  zu  bestreiten.
Mit  der  Zeit  bildete  sich  für  die  Bemessung  des  Entgelts,
das  die  Postmeister  für  den  Zcitnngsvertrieb  beanspruchten,
eine  Norm  aus.  Es  wurde  ein  „Rabatt"  am  Verlagsorte
und  eine  „Provision"  am  Absatzorte  der  Zeitungen  erhoben/)

1)  P.  O.  1712  Kap.  I  8  9  :  „Die  Briefe  ...  soll  der  Postmeister
in  gautze  und  von  starcker  aber  nicht  zu  grober  und  dicker  Leinwand
verferligte  Beutel,  zu  deren  Anschaffung,  so  oft  neue  nöthig,  ihnen  das
Accidens  von  denen  Zeitungen  gewönnet  wird,  stecken".  —  tAehnlich
bei  von  Beust  III  S.  645  u.  S.  206.)
A.  a.  O.  Kap.  III  §  7:  es  sind  „denen  Postbedienten  ...  die
gedruckte  Avisen  und  Zeitungen,  solange  sothanes  emolumentnm  nicht
mißbrauchet  wird,  zur  Anschaffung  starcker  Brieff-Bentel  und  der  erforderlichen ­
  Schreibmaterialien,  frey  zugestanden  worden".  —  (Aehnlich  bei
von  Beust  III  S.  218.)
P.  O.  1782  S.  23  §  22:  „Die  Briefbentel  müssen  alle  Zeit  von
ganzer  und  starker,  jedoch  nicht  allzu  grober  Leinwand  seyn,  und  so  ost
es  nöthig,  deren  neue  von  den  Postämtern,  welchen  zu  dem  Ende  das
ZeitungS-Emolument  vergönnet  ist,  angeschaffet  werden".
2)  Archiv  1884  S.  290.
3)  P.  O.  1782  S.  81  §  8:  Die  Portosreiheit  im  Zeitungswesen
„muß  .  .  .  kcinesweges  auf  die  Zeitungsgelder  extcndiret,  vielmehr  für
letztere  das  Porto  jedesmal  unweigerlich  entrichtet  werden".
4 )  Archiv  1884  S  291.
        <pb n="32" />
        18

Der  Rabatt  bestand  in  einer  Vergütung,  die  der  Verleger
dem  Postmeister  des  Verlagsortes^)  für  die  mit  dem  Zeitungsvertrieb ­
  verbundene  Mühewaltung,  für  das  Verpacken  der
Zeitungen,  für  das  Schreibwerk,  für  das  Einziehen  der
Abonnementsgelder  und  das  Abrechnen  gewährte.  Vereinbart
wurde  der  Rabatt  zwischen  dem  Verleger  und  dem  Postmeister
nach  Prozenten  vom  Einkaufspreise  der  Zeitungen.
Die  Provision  war  ein  Zuschlag  zum  Einkaufspreise  der
Zeitungen,  den  der  Bezieher  zu  zahlen  hatte.  Zum  Teil  siel
die  Provision  dem  Postmeister  am  Verlagsorte,  zum  Teil  dem
Postmeister  am  Absatzorte  der  Zeitungen  zu.  Jeder  Postmeister ­
  bestimmte  nach  privatwirtschaftlichen  Grundsätzen,  welche
Provision  an  ihn  entrichtet  werden  mußte.  Ein  Folge  hiervon
war,  daß  die  Bezugspreise  für  ein  und  dieselbe  Zeitung  an
den  einzelnen  Orten  erheblich  von  einander  abwichen/)  obwohl
Transportkosten  nicht  in  Betracht  kamen,  die  Zeitungen  vielmehr ­
  nach  wie  vor  portofrei  befördert  wurden.  Diese  Zustände
wurden  mit  der  Zeit  unhaltbar.  Sie  nötigten  den  Staat,
das  Provisionswesen  einheitlich  zu  regeln?)

&amp;gt;)  Die  Postmeister  bezogen  in  der  Regel  die  inländischen  Zeitungen
durch  Vermittelung  der  Posuneister  an  den  Verlagsorten  und  die  ausländischen ­
  Zeitungen  durch  Vermittelung  der  Postmeister  an  den  Grenzorten. ­
  Ein  unmittelbarer  Bezug  von  den  Verlegern  durfte  nur  stattfinden,
wenn  die  Postmeister  der  Verlags-  und  Grenzorte  so  hohe  Vergütungen
für  ihre  Vermittelungsdienste  beanspruchten,  daß  der  Vertrieb  der
Zeitungen  darunter  leiden  konnte  (Archiv  1884  S.  290  f.).
2 )  Die  vierteljährlichen  Bezugspreise  betrugen  z.  B.  im  Jahre  1818:
für  die  Vossische  und  für  die  Spenersche  Zeitung  in  Berlin  28,  in  Cleve
38,  in  Cöln  40,  in  Aachen  48,  in  Danzig  60  Groschen;  für  die  Kölnische
Zeitung  in  Cöln  20,  in  Halberstadt  22,  in  Aachen  27,  in  Minden  40
Groschen;  für  die  Breslauer  Zeitung  in  Breslau  30,  in  Danzig  48,
in  Reisse  54,  in  Paderborn  60  Groschen  (Archiv  1884  S.  291).
3)  Eine  derartige,  tief  eingreifende  Aenderung  konnte  mangels  genauer ­
  Kenntnis  allerdings  nicht  auf  einmal  in  vollem  Umfange,  sondern
erst  nach  und  nach  vorgenommen  werden.  Zunächst  wurde  die  Provision
für  den  im  Jahre  1810  beginnenden  Vertrieb  der  Preußischen  Gesetzsammlung ­
  von  vornherein  gleichmäßig  auf  5%  der  Bruttoeinnahme
begrenzt  (Archiv  1903  S.  688).  Dann  durften  die  Postmeister  im
Gebiete  des  in  Preußen  einverleibten  Herzogtums  Sachsen  für  die  Lieferung ­
  inländischer  Zeitungen  anfangs  höchstens  50—75»/g,  vom  Jahre
1818  ab  höchstens  33Vq%  des  Einkaufspreises  der  Zeitungen  als  Provision ­
  berechnen.  (Archiv  1884  S.  291).  Ferner  wurde  im  Jahre  1820
der  Bezugspreis  der  Vossischen  und  der  Spenerscheu  Zeitung  einheitlich
        <pb n="33" />
        19

c)  Das  Entgelt  beim  staatlichen  Zeitungsvertrieb
durch  die  Post.
Der  Uebernahme  des  Post-Zeitnngsvertriebs  durch  den
Staat  ging  eine  allgemeine  staatliche  Festsetzung  des  Entgelts
für  die  Leistungen  der  Post  bei  der  Zeitungsbesorgung  voraus.
Sie  erfolgte  durch  das  schon  erwähnte  „Regulativ  über  die
künftige  Verwaltung  des  Zeitungs-Wesens"  vom  15.  Dezember ­
  1821.  Dieses  gestattete  jedermann  den  unmittelbaren
Bezug  aller  Zeitungen  vom  Verleger  unter  Benutzung  der
Postbeförderungs-Einrichtungen  und  normierte  hierfür  verschiedene ­
  niedere  Portosätze.  Gleich  hohe  Sätze  sollten,  wenn
der  Zeitungsbezug  mittelbar  im  Postdebitswege  erfolgte,  als
„Provision"  erhoben  und  zum  Einkaufspreise  der  Zeitungen
hinzugeschlagen  werden  Geringere  Provisionen  waren,  wie
das  General-Postamt  besonders  anordnete,  für  einige  verbreitetere ­
  Zeitungen  ausnahmsweise  gestattet;  im  übrigen
mußte  die  Provision  mindestens  ein  Drittel  des  Einkaufspreises ­
  der  Zeitungen  ausmachen?)
Das  Entgelt  für  die  staatliche  Zeitungsbesorgung  hatte
zur  Staatskasse  zu  fließen.  Für  seine  Bemessung  durften
rein  privatwirtschaftliche  Grundsätze,  wie  sie  bisher  die  Postmeister ­
  bei  der  Provisionsberechnung  angewendet  hatten,  nicht
mehr  allein  maßgebend  sein.  Der  Postzeitungsdienst  erstreckte
sich  gleichmäßig  auf  alle  Landesteile,  die  gesamte  Bevölkerung
konnte  ihn  benutzen.  Es  mußten  daher  bei  der  Entgelts-Festsetzung
  auch  volkswirtschastliche  Interessen,  wegen  der  Verstaatlichung ­
  außerdem  finanzwirtschafiliche  Gesichtspunkte  berücksichtigt ­
  werden,

festgesetzt  (Archiv  1884  S.  292).  Schließlich  regelte  das  Generalpostamt
im  Jahre  1822  die  Verteilung  der  Provisionen  unter  die  Provinzial-Postämter
  (Archiv  1884  S.  292).  Jedes  Verlags-Postamt  hatte  neben
dem  Rabatt  ein  Drittel,  jedes  Absatz-Postamt  zwei  Drittel  der  Provision
zu  erhalten.  Für  die  Berliner  Postbeamten  fiel  jeder  Bezug  einer
Provision  infolge  Einrichtung  des  „Zeitnngs-Comptoirs"  fort  (Vgl.
Regulativ  v.  15.  Dezember  1821,  G.  S.  1821  S.  215).
h  Poststatistik  1882  S.  7l,  Archiv  1884.  S.  294.
        <pb n="34" />
        20

Den  volkswirtschaftlichen  Interessen  wurde,  wenn  auch
in  geringem  Maße,  dadurch  Rechnung  getragen,  daß  die  Erhebung ­
  beliebiger  und  oft  unverhältnismäßig  hoher  Provisionen ­
  aufhörte.  Dafür  wurde  ein  Tarif  verlautbart,  der
bestimmte,  allgemein  gültige  und  niedrige  Provisionssätze
enthielt.  Die  fiuanzwirtschaftlichen  Interessen  kamen  insofern
zum  Ausdruck,  als  der  Staat  gewisse  Mindestsätze  vorsah  und
damit  die  Möglichkeit  zur  Erzielung  von  Ueberschüssen  zwecks
Verbesserung  der  Finanzen  nicht  außer  acht  ließ.  Sein  Gewinnstreben
  steigerte  sich  jedoch  nicht  so  weit,  daß  er  durch
Ausschluß  jeder  Konkurrenz  einen  höheren  Reinertrag  zu  erstreben ­
  suchte.  Im  Gegenteil,  er  gab  den  unmittelbaren  Bezug
der  Zeitungen  vom  Verleger  frei.
8  2.  Geschichtliche  Entwickelung  der  verschiedenen
Zeitungsgebiihrentarise.
Der  erste  Zeituugsgebührentarif  wurde  im  Jahre  3  821
veröffentlicht.  Er  regelte  das  Entgelt  für  die  Zeitungsbesorgung,
  die  „Provision"  oder  —  wie  es  jetzt  heißt  —
die  „Zeitnngsgebühr"  nach  der  Zahl  der  Bogen,  die  jede
Zeitung  erfahrungsgemäß  jährlich  im  Durchschnitt  aufwies
Die  Provision  betrug  für  ei»  Jahr:
u)  für  inländische  Zeitungen:
für  den  ganzen  Bogen  Hauptblatt  4  Pf.
„  halben  „  „  2i/z  „
„  viertel  „  „  l 1 /,  „
„  „  ganzen  „  Beilage  IVa  »
halben  „  „  1  „
b)  für  ausländische  Zeitungen  ohne  Unterscheidung  zwischen
Haupt-  und  Beiblatt:
für  den  ganzen  Bogen  5  Pf.
.,  „  halben  „  4  „
„  „  viertel  „  2%  „
Abweichend  von  diesen  Bestimmungen  hatte  die  Berliner
Staatszeituug  für  jedes  Exemplar  an  Provision  jährlich  eine
Pauschsumme  von  1  Taler  15  Sgr.  zu  entrichten;  ebenso
        <pb n="35" />
        21

durften  die  anderen  Berliner  Zeitungen  sich  mit  einer  Pauschsumme
  von  2  Talern  jährlich  für  jedes  Exemplar  absinden.
Eine  Ergänzung  erfuhr  der  Tarif  später  durch  einige  Sondervorschriften, ­
  die  im  Interesse  der  Orte  ohne  Buchhandlungen
und  zur  Erleichterung  des  Bezuges  von  Zeitungen,  die  am
Abonnemcntsorte  selbst  erschienen,  erlassen  wurden.  Danach
durfte  vom  Jahre  1826  ab  jedes  Postamt  die  Besorgung
bestimmter  wissenschaftlicher  Zeitschriften,  die  im  „Preiscvurant"
besonders  aufgeführt  waren,  gegen  Bezahlung  des  Sortimenterpreises ­
  vermitteln?)  Bestellungen  auf  diese  Zeitschriften
wurden  indessen  immer  nur  für  ein  ganzes  Jahr  angenommen,
auch  erfolgte  die  Besorgung  monatlich  höchstens  einmal  und
nur  mit  der  langsamen  Fahrpost.  Vom  Jahre  1835  ab
wurde  es  der  Post  gestattet,  auch  Bestellungen  auf  Zeitungen
entgegenzunehmen,  deren  Herausgabe  im  Bezirke  des  Postamts ­
  selbst  erfolgte.  Ein  Entgelt  für  die  Dienste  der  Post
war  im  ersten  Falle  nicht  zu  leisten;  im  zweiten  Falle  hatte
der  Verleger  der  Post  zunächst  nur  Rabatt  zu  gewähren,
vom  Jahre  1840  ab  jedoch  auch  Provision  in  Höhe  eines
Drittels  der  Sätze  für  den  Fernverkehr?)
Der  Tarif  von  1821  trat  im  Jahre  1848  außer  Kraft.
Vom  1.  Oktober  1848  ab  wurde  die  Provision  im  allgemeinen ­
  auf  25  °/ 0  des  Einkaufspreises  der  Zeitungen  festgesetzt, ­
  es  durfte  aber  zunächst  an  Provision  niemals  mehr
berechnet  werden,  als  wie  nach  dem  Tarif  von  1821  zu  erheben ­
  geivesen  wäre?)  Eine  Mindestgebühr  kam  dagegen  nur
für  den  Bezug  ausländischer  Zeitungen  in  Ansatz.  Sie  betrug
10  Sgr.  jährlich  für  jedes  Exemplar.  Für  den  Inlands-Verkehr
  unterblieb  eine  entsprechende  Anordnung.  Weitere
Neuerungen  im  Zeitungsprovisionsweseu  waren  die  Abschaffung
des  Rabatts,  die  Aufhebung  der  im  Jahre  1826  eingeführten
i)  Archiv  1884  S.  294.  -  Die  Post  befaßte  sich  schon  im  17.
und  18.  Jahrhundert  z.  T.  mit  öem  Bertrieb  von  Büchern  und  Kalendern ­
  (Archiv  1876  S.  669;  Archiv  1899  S.  648  f.).
a )  Archiv  1884  S.  294;  Poststatistik  1882  S.  73;  Hüttner  1847
VIII  S.  9.
8 )  Gesetz  1852,  Berlin  S.  162.
        <pb n="36" />
        22

Vergünstigungen  für  den  Bezug  bestimmter  wissenschaftlicher
Zeitschriften  und  die  Beseitigung  der  Provisionsermäßigung
für  Zeitungen,  die  am  Erscheinungsorte  selbst  abonniert  wurden.
In  den  nichtpreußischen  Staaten  des  Deutschen  Bundes
war  das  Zeitungsprovisionswesen  bis  zur  Mitte  des  19.  Jahrhunderts ­
  verschieden  geregelt. 1 )  Es  hing  dies  mit  der  Zersplitterung ­
  des  deutschen  Postwesens  zusammen.  Daß  es
auch  an  einheitlichen  Bestimmungen  für  den  Zeitungsbezug
von  Land  zu  Land  fehlte,  machte  sich  in  lästiger  Weise  bemerkbar. ­
  Noch  zu  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  wurde
in  jedem  der  zahlreichen  deutschen  Zolldistrikte  für  jede  eingeführte ­
  Ware  eine  besondere  Abgabe  erhoben.  Aehnlich  war
es  auch  noch  Mitte  des  Jahrhunderts  bei  dem  „internationalen" ­
  Zeitungsverkehr,  d.  h.  beim  Bezug  von  Zeitungen
zwischen  den  einzelnen  Postverwaltnngen  Deutschlands.  Jede
Postverwaltung,  die  an  der  Beförderung  einer  Zeitung  teilnahm, ­
  berechnete  und  vereinnahmte  für  sich  nach  ihren  Grundsätzen ­
  die  Zeitungsprovision  als  „Postzuschlag".  Der  Bezieher
einer  Zeitung  mußte  im  ganzen  außer  dem  Einkaufspreis  der
Zeitung  am  Verlagsorte  auch  alle  die  Provisionsgebühren
der  Durchgangs-Postverwaltungeu  und  der  Bestimmungs-Postverwaltung
  bezahlen.  Eine  im  Jahre  1847  veröffentlichte
Schilderung  dieser  Verhältnisses  besagt:  „bereits  vielfach  ist
über  die  Höhe,  die  ungleiche  Feststellung  und  mehrfache  Steigerung ­
  der  postalischen  Debitsprovision  auf  die  Zeitungen
durch  die  Postanstalten  geklagt  worden.  Jeder  postalische
Grenzpfahl  ...  ist  für  die  deutsche  Presse  eine  nur  mit
schweren  Opfern  zu  passirende  Mauthliuie,  welche  sich  so  oft
wiederholt,  als  die  Postillonsuniformen  im  lieben  Deutschland ­
  wechseln.  Jede  andersfarbige  Schnur  und  Quaste  am
Posthorn  ist  für  eine  arme  deutsche  Zeitung  ein  neuer  Zollstock,
1)  Vgl.  hierüber:  Oesterreich  (Hüttner  1848  II  S.  426  u.  S.657  f.).
Bayern  (Hüttner  1848  IIS.  281);  Sachsen  (Hüttner  1847  VI  S.  42  ff.).
Württemberg  (Zeitschrift  f.  d.  ges.  Staatswisseiischaft  8.  Bd.  1846  S.
130.  Anm.  1  Hüttner  1848  II  S.  721);  Baden  (Löffler  S.  362  und
866);  Schleswig-Holstein  (Hüttner  1848  II  S.  282  ff.I.
2)  Hüttner  1847  VII  S.  II.
        <pb n="37" />
        28

welcher  die  Zeitungs-Ccmsumenten  schwer  drückt  und  in  vielen
Fällen  gleich  einer  Verbot-Tafel  anzusehen  ist.  Der  Postaufschlag ­
  für  die  Zeitungen  ist  der  höchste  Zollsatz;  ja  es
giebt  Fälle,  wo  die  an  die  Post  zu  bezahlende  Provision
mehr  beträgt,  als  das  Abonnement  der  Zeitung."Z
In  diesen  unhaltbaren  Zuständen  sollte  die  schon  erwähnte, ­
  im  Jahre  1847  nach  Dresden  einberufene  Postkonferenz ­
  Wandel  schaffen.  Sie  faßte  zwar  den  Beschluß,
für  den  Zeitnngsverkehr  der  deutschen  Staaten  untereinander
eine  gemeinschaftliche  Provision  festzusetzen.  Die  Verwirklichung ­
  dieses  Beschlusses  unterblieb  aber  zunächst.  Erst  das
„Abkommen  zwischen  verschiedenen  Deutschen  Post-Verwaltungen
  über  den  wechselseitigen  Zeitungsverkehr"  vom
Jahre  1849 2 )  brachte  eine  entsprechende  Neuerung.  Sie
bestand  darin,  daß  die  Provision  im  Zeitungsverkehr  der  beteiligten ­
  Postverwaltungen  nur  einmal  und  zwar  von  derjenigen ­
  Verwaltung  zu  erheben  sei,  welche  die  Zeitungen  absandte. ­
  Diese  Verwaltung  und  die,  welche  die  Zeitungen

1)  Aehnlich  heißt  es  in  einem  Aufsatz  über  das  deutsche  Zeitungswesen ­
  aus  dem  Jahre  1840  (Deutsche  Vierteljahrs-Schrift  S.  45  f.):
„Da  man  versäumt  hat,  das  deutsche  Postweseu  in  die  Hände  des
Bundes  zu  legen,  der  es  als  ein  Ganzes  übersehen  und  regieren  konnte,
so  zerfällt  dasselbe  in  viele,  zum  Theil  sehr  kleine  Unterabteilungen,  welche
-dann  hin  und  wieder  weniger  die  Bedeutsamkeit  der  Kommunikation,  als
ihren  Antheil  an  der  Ausbeute  im  Auge  haben  und  einen  durchgehenden
Transport  brandschatzen,  wie  die  Raubritter  des  Mittelalters  über  eine
Karawane  mit  Handelsgütern  herfielen.  Wenn  eine  Zeitung  einmal
den  Bereich  von  einem  halben  Dutzend  Postadministrationen  pasfirt  hat,
die  ihren  Leibzoll  davon  erheben  -  und  es  kann  sich  treffen,  daß  sie
damit  noch  nicht  über  50  Stunden  Weges  gekommen  ist  -  so  beträgt
der  „Postaufschlag"  nach  Beschaffenheit  der  Umstände  bereits  seine  100
bis  150  Prozent  des  ursprünglichen  Preises;  es  giebt  Entfernungen,
und  zwar  nicht  gerade  wie  die  von  Triest  nach  Hamburg,  auf  welche
er  bis  zu  5  und  600  Prozent  steigt."  -
Der  Einkaufspreis  für  den  in  Leipzig  erscheinenden  „General-Anzeiger
  für  Deutschland"  betrug  im  Jahre  1847  1  Taler  14  Rgr.
Die  Post  vertrieb  diese  Zeitung  in  Sachsen  für  2  Taler,  in  Preußen
für  5  Taler  20  Sgr.  Die  „Leipziger  Zeitung"  kostete  damals  im  Einkauf ­
  5Taler  18  Rgr.;  von  der  Post  wurde  sie  vertrieben:  in  Sachsen
für  6  Taler  22  Ngr.,  in  Preußen  für  9  Taler  10  Sgr,  in  Oesterreich
für  9  Taler  24  Sgr.,  im  Taxis'schen  Postbezirk  für  6  Taler  22  Sgr.
4  Pf.  ausschließlich  besonderer  einzelstaatlicher  Provisionen  (Hüttner
1847  VII  S.  12).
2 )  Amtsblatt  des  König!.  Post-Departements  1849  S.  501.
        <pb n="38" />
        24

empfing,  hatten  die  Provision  halbscheidlich  zu  teilen;  jede
„Transitporto-Zahlung"  an  die  bei  der  Zeitungsbeförderung
mittelbar  beteiligten  Postverwaltungeu  siel  fort.  Dieselben
Grundsätze  fanden  in  den  späteren  Postvereins-Verträgen  Anwendung. ­
  Nach  Artikel  44  des  „Deutsch-Oesterreichischen
Postvereinsvertrags"  vom  Jahre  1850 1 )  betrug  die  gemeinschaftliche ­
  Zeituugsprovisiou  für  politische  Zeitungen  50%,
für  andere  Zeitungen  25°/,  des  Preises,  zu  dem  der  Verleger ­
  die  Zeitungen  au  die  Post  abgab.  Für  politische
Zeitungen  wurde  außerdem  eine  Mindest-  und  eine  Hvchstgebühr
  vorgesehen?)  Sinngemäße  Bestimmungen  enthielten
Artikel  47  des  „Revidirten  Postvereinsvertrags"  vom  Jahre
1851°)  und  Artikel  44  sf.  des  „Postvereinsvertrags"  vom
Jahre  1860?)
Als  „politische  Zeitungen"  galten  solche  Zeitungen,
„welche  für  die  Mitteilung  politischer  Neuigkeiten"  bestimmt
waren?)
Das  „Gesetz  über  das  Posttaxweseu  im  Gebiet  des

0  Vgl.  S.  10  Anm.  2.
2 )  Die  Provision  betrug  für  die  6  oder  7  mol  in  der  Woche  erscheinenden ­
  Zeitungen  2  bis  6  Taler  (3  bis  9  Fl.),  für  die  seltener
erscheinenden  Zeitungen  I  Taler  10  Sgr.  bis  4  Taler  (2  bis  6  Fl.),
°)  G.  S.  1852  S.  401  ff.
4 )  G.  S.  1861  S.  25.  Vgl.  auch  Gesetz  1852,  Berlin  S.  181  f.
5 )  „Uebereinkunft  über  den  Debit  und  die  Spedition  der  Zeitschriften" ­
  von  1849,  Art.  7  im  Amtsblatt  des  König!.  Post-Departements ­
  1849  S.  503;  Deulsch-Oesterreichischer  Postvereinsvertrag  von  1850
Art.  44  (Vgl.  S.  10  Anm.  2&amp;gt;;  Revidirter  Postvereinsvertrag  von  1851
Art.  47  (G.  S.  1852  S.401  ff.);  Postvereinsvertrag  von  1860  Art.  45
(G.  S.  1861  S.  25).  In  deni  preußischen  Gesetz  wegen  Erhebung  der
Stempelsteuer  von  Zeitungen  usw.  vom  29.  Juli  1861  (G.  S.  1861
S.  689)  werden  im  §  1  diejenigen  Zeitungen  als  politische  bezeichnet,
die  „in  der  Regel  politische  Nachrichten  bringen  oder  behandeln".  Diese
Auffassung  trifft  auch  heute  noch  zu  (Dambach  S.  23  f-,  Aschenborn
S.  41,  Grebe  S.  40,  Löbl  S.  27).
Die  Unterscheidung  zwischen  politischen  und  nicht  politischen  Zeitungen
ist  wohl  für  die  Beurteilung  der  Postzwangspflicht  maßgebend,  in  den
Zeitungsgebührentarifen  sind  jedoch  politische  und  nicht  politischeZeitungen
nur  Milte  des  vorigen  Jahrhunderts  beim  Wechselverkehr  der  einzelnen
Postverwaltungen  untereinander  verschieden  behandelt  worden.
        <pb n="39" />
        25

Norddeutschen  Bundes"  vom  4.  November  1867 1 )  normierte
die  Zeitungsprovision  im  allgemeinen  auf  25  °/ 0  des  Einkaufspreises ­
  der  Zeitungen.  Solche  Zeitungen,  die  seltener
als  4  mal  monatlich  erschienen,  hatten  jedoch  nur  die  halbe
Provision  zu  zahlen.  Die  Bogenzahl  der  Zeitungen  blieb
bei  der  Provisionsberechnung  fortan  vollständig  außer  Betracht, ­
  ebenso  die  Forderung  einer  Miudestgebühr  von  10  Sgr.
jährlich  für  ausländische  Zeitungen.
Nach  der  Gründung  des  Deutschen  Reichs  erfolgte  die
Regelung  der  Zeitungsprovision  durch  das  „Gesetz  über  das
Posttaxwesen  im  Gebiet  des  Deutschen  Reichs"  vom  28.  Oktober ­
  1871?)  Es  enthielt  dieselben  Bestimmungen  wie  das
Norddeutsche  Posttaxgesetz,  erweiterte  sie  aber  durch  die  Vorschrift, ­
  daß  an  Provision  jährlich  mindestens  4  Sgr.  entrichtet ­
  werden  mußten.
Ende  des  19.  Jahrhunderts  bedurfte  der  Zeitungsgebührentarif ­
  einer  Neuordnung,  weil  die  Grundsätze,  auf
denen  er  beruhte,  veraltet  waren.  Jahrelang  beschäftigte  sich
die  Post  damit,  den  Entwurf  zu  einer  Reform  auszuarbeiten
Am  6.  Februar  1899  kam  im  Reichstag  ein  Gesetzentwurf
zur  Vorlage,  der  Aenderungen  von  Bestimmungen  über  das
Postwesen  bezweckte?)  Dieser  Entwurf  enthielt  u.  a.  im
Art.  1,  III  eine  Neuordnung  des  Post-Zeitungsgebührcntarifs.
Die  Gebühr  für  denVertrieb  einer  Zeitung  svlltedanach  betragen?)
a)  10  Pf.  für  jede  Bezugszeit  ohne  Rücksicht  auf  deren
Dauer,
b)  15  Pf.  jährlich  für  das  wöchentlich  einmalige  oder  seltenere ­
  Erscheinen  sowie  15  Pf.  jährlich  mehr  für  jede
weitere  Ausgabe  in  der  Woche,
i)  B.  G.  Bl.  1867  S.  75  ff.  -  Für  den  Verkehr  mit  den  nicht
zum  Norddeutschen  Bund  gehörigen  süddeutschen  Staaten  kam  der  ostvertrag ­
  vom  23.  November  1867  in  Betracht  (B.  G.  Bl.  1868  S.  41
u.  67).  —  Vgl.  ferner  die  „Verfassung  des  Deutschen  Bundes",  Art.  80
II  lB.  G.  Bl.  1870  S.  627)  und  die  Einzelverträge  mit  den  süddeutschen ­
  Staaten  (B.  G.  Bl.  1870  S.  650:  1871  S.  9;  1870  S.  654).
s)  R.  G.  Bl.  1871  S.  358.
s)  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  Nr.  116  der  Drucks.
S.  993  ff.  (Postgesetznovclle).
*)  a.  a.  O.  S.  993.
        <pb n="40" />
        26

c)  10  Pf.  jährlich  für  jedes  Kilogramm  des  Jahresgewichts, ­

mindestens  jedoch  40  Pf.  jährlich  für  jede  Zeitung.
Bruchteile  eines  Kilogramms  sollten  als  ein  volles  Kilogramm ­
  gerechnet  werden.  Für  diejenigen  Verleger,  die  ihre
Zeitungen  selbst  verpackten,  war  eine  Vergütung  von  5  Pf.
für  je  100  verpackte  Zeitungsnummern  in  Aussicht  genommen.
Der  Tarifentwurf  wurde  im  Reichstag  fast  allgemein
bemängelt.  Er  gelangte  mit  der  gesamten  Gesetznovelle  an
eine  Kommission  von  28  Mitgliedern  und,  da  auch  in  dieser
keine  Einigung  zu  erzielen  war,  an  eine  Subkommission.
Bei  den  Kommissionsberatungen  wurden  an  der  Regierungsvorlage ­
  mehrere  Aenderungen  vorgenommen?)  Die  Position ­
  a)  erhielt  die  Fassung:  „3  Pf.  für  jeden  Monat  der
Bezugszeit";  zur  Position  es  kam  folgender  Wortlaut  hinzu:
„unter  Gewährung  eines  Freigewichts  von  je  1  Kilogramm
jährlich  für  so  viel  Ausgaben,  wie  der  Gebühr  zu  b)  unterliegen"; ­
  von  der  Gewährung  einer  Vergütung  an  die  Verleger ­
  für  das  Selbstverpacken  der  Zeitungen  sowie  von  einer
Mindestgebühr  wurde  abgesehen,  dafür  wurden  Bestimmungen
über  die  Berechnung  des  Jahresgewichts  der  Zeitungen  getroffen.
In  langwierigen  Verhandlungen  änderte  der  Reichstag
den  Kommissions-Gesetzentwurf  in  der  Weise,  daß  er  bei  Position ­
  a)  nur  2  Pf.  ansetzte^)  und  bei  den  Grundsätzen  für
die  Berechnung  des  Jahresgewichts  die  Bestimmung  über  die
Abrundung  der  Bruchteile  eines  Kilogramms  fallen  ließ?)
Der  Bundesrat  stimmte  dem  in  dieser  Weise  geänderten  Gesetzentwurf ­
  bei,  der  dann  am  20.  Dezember  1899  vom  Kaiser
vollzogen  wurde.  In  Kraft  getreten  ist  der  neue  Zeitungsgebührentarif ­
  mit  Beginn  des  Jahres  1901ff.  Die  Zeilungsgebühr
  beträgt  seitdem?)
h  Kommissionsbericht  in  den  Stenogr.  Ber.  1898/00  III.  Ant.
Bd.  Nr.  314  der  Drucks.  S.  2134.
2 )  Antrag  Dr.  Marcour  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2796).
s)  Antrag  Dasbach  (a.  a.  O.  S.  2806).  -  Abstimmung  des
Reichstags  a.  a.  O.  S.  2819  u.  S-  2947.
4)  Art.  6  des  Ges.  v.  20.  Dezember  1899  (R.  G.  Bl.  1899  S.  715).
»)  Art.  1,  III  a.  ci.  O.
        <pb n="41" />
        27

a)  2  Pf.  für  jeden  Monat  der  Bezugszeit,
b)  15  Pf.  jährlich  für  das  wöchentlich  einmalige  oder
seltenere  Erscheinen  einer  Zeitung  sowie  15  Pf.  jährlich
mehr  für  jede  weitere  Ausgabe  in  der  Woche,
c)  10  Pf.  jährlich  für  jedes  Kilogramm  des  Jahrcsgewichts
einer  Zeitung  unter  Gewährung  eines  Freigewichts  von
je  1  Kilogramm  für  so  viel  Ausgaben,  wie  der  Gebühr
zu  b)  unterliegen.
§  3.  Hauptsächlichste  Merkmale  der  verschiedenen
Zeitungsgebührentarife.
Nach  ihren  hauptsächlichsten  Merkmalen  lassen  sich  die
deutschen  Zeitungsgebührentarife  in  folgende  drei  Gruppen
gliedern:  a)  der  Tarif  nach  der  Bogenzahl  der  Zeitungen,
b)  der  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen,  c)  der
gemischte  Tarif.
a)  Der  Tarif  nach  der  Bogenzahl  der  Zeitungen.
Das  Regulativ  vom  Jahre  1821 L )  legte  der  Zeitungsgebühren-Berechiiung
  die  Zahl  der  ganzen,  halben  usw.  Bogen
zugrunde,  die  jede  Zeitung  jährlich  erfahrungsgemäß  aufwies.
Das  Grundprinzip  dieses  Tarifs  war  eine  rohe  Berücksichtigung
von  Leistung  und  Gegenleistung.  Als  Maßstab  für  die  Bewertung ­
  der  postalischen  Leistungen  kam,  wenn  auch  nur
mittelbar,  lediglich  das  von  der  Zahl  der  Bogen  abhängige
Gewicht  der  Zeitungen  in  Betracht.  Die  Bogenzahl  war  an
und  für  sich  ziemlich  belanglos  bei  der  technischen  Behandlung
der  Zeitungen;  für  die  einzelnen  Manipulationen  bedeutete  es
keinen  wesentlichen  Unterschied,  ob  eine  Zeitnngsnummer  einen
oder  mehrere  Bogen  umfaßte.  Dagegen  machten  sich  je  nach
der  Zahl  der  Bogen  Gewichtsunterschiede  bei  der  Beförderung
der  Zeitungen  in  gewissem  Grade  bemerkbar.  Sie  erforderten
u.  U.  eine  stärkere  Inanspruchnahme  der  Arbeitsleistungen  der
Post  und  besondere  Aufwendungen  beim  Transport,  weil
dieser  in  der  Hauptsache  mit  der  Reitpost  ausgeführt  wurde,

’)  G.  S.  1821  S.  215.
        <pb n="42" />
        28

die  in  Folge  des  geringen  Umfangs  der  Lastenbewegung  kostspielig ­
  war.  Die  Gewichtsunterschiede  hätten  nur  in  summarischer ­
  Weise,  etwa  lediglich  nach  der  Zahl  der  losen  oder
zusammenhängenden  Bogenblätter  berücksichtigt  werden  dürfen,
wenn  der  Zeitungsvertrieb  nicht  mit  der  Zeit  unverhältnismäßig ­
  erschwert  werden  sollte.  Anstatt  dessen  machte  der
Tarif  Unterschiede  zwischen  ganzen,  halben  und  viertel  Bogen,
zwischen  Hauptblättern  und  Beilagen  sowie  zwischen  inländischen
und  ausländischen  Zeitungen.  Diese  Methode  war  roh  und
umständlich,  der  Staatssekretär  Stephan  hat  sie  später  einmal
als  „Zollstocksystem"  bezeichnet?)
Für  die  praktische  Anwendung  des  Tarifs  ergaben  sich
zunächst  schon  dadurch  Schwierigkeiten,  das;  er  nicht  klar  war.
Es  stand  nicht  für  jedermann  ohne  weiteres  einwandfrei  fest,
was  er  unter  einem  Bogen  zu  verstehen  hatte.  Eine  Erläuterung
enthielten  weder  die  Vorschriften  des  Regulativs  noch  der  dazu
erlassenen  Ausführungsbestimmungen.  Leidlich  unschwer  anwenden ­
  lies;  sich  der  Tarif  noch,  so  lange  im  Zeitungswesen
keine  kompilierten  Verhältnisse  obwalteten,  d.  h.  so  lange
wenige  Zeitungen  erschienen  und  diese  in  der  Mehrzahl  ein
gleiches  Format  und  wenig  Beilagen  hatten.  Als  die  Zahl
der  Zeitungen,  ihr  Format  und  ihr  Umfang  zunahmen,  wurde
die  Gebührenberechnung  schwieriger,  es  machte  sich  bei  dem
Tarif  ein  zweiter  Uebelstand,  der  Mangel  an  Einfachheit
bemerkbar.  Hierzu  kam,  daß  sich  für  neu  erscheinende  Zeitungen
die  Bogenzahl  für  ein  Jahr  von  vornherein  nicht  genau
bestimmen  ließ  Für  die  Gebührenbcrechnnng  konnte  zunächst
nur  die  meist  auf  Schätzungen  beruhende  Angabe  der  Verleger
über  die  Bogenzahl  in  Betracht  gezogen  werden.  Schließlich
war  es  unvermeidlich,  daß  während  der  Bezugszeiten  Aenderungen ­
  in  dem  Umfange  der  Zeitungen  eintraten.  Hierüber
fortlaufend  genaue  Kontrolle  auszuüben,  wäre  für  die  Post
äußerst  schwierig  gewesen.  Ans  diesem  Grunde  mußte  es
dabei  bewenden,  längere  Zeit  hindurch  die  einmal  als  Bemessungsgrnndlage
  für  die  Zeitnngsgebühr  angenommene
i)  Stenogr.  Ber.  1892/93  Bd.  II  S.  1415.
        <pb n="43" />
        29

Bogenzahl  unverändert  weiter  gelten  zu  lassen.  Traten  wesentliche ­
  Verschiebungen  in  der  Bogenzahl  ein,  so  machte  sich  eine
Erhöhung  oder  Ermäßigung  der  Zeitungsgebühr  notwendig.
Infolge  dieses  häufigen  Hin-  und  Herschwanlens  der  Gebühr,
das  sich  zum  Nachteil  des  Publikums  in  wiederholt  vorkommenden
Aenderungen  der  Zeitnngsbezugspreise  äußerte,  erfüllte  der
Tarif  im  weiteren  nicht  die  Anforderung  an  eine  gewisse
Stetigkeit  der  Preise,  wie  sie  jeder  Tarif  für  Verkehrsleistungen
im  allgemeinen  aufweisen  soll.  Andererseits  konnten  die  als
notwendig  anerkannten  Veränderungen  der  Zeitungsgebühr
nicht  jederzeit,  sondern  immer  erst  zu  Beginn  neuer  Bezugszeiten ­
  vorgenommen  werden.  Der  Vertrieb  vieler  Zeitungen
erfolgte  daher  zeitweilig  gegen  ein  anderes  Entgelt  als  eigentlich
zu  leisten  gewesen  wäre;  der  Tarif  entsprach  sonach  auch  nicht
der  Forderung  der  Gerechtigkeit,  die  an  jeden  Tarif  gestellt
werden  muß.
Im  Hinblick  ans  die  vielen  Mängel,  die  der  Zeitungsgebührentarif ­
  nach  der  Bogenzahl  außer  seiner  Uncrgiebigkeit  aufwies
sah  sich  die  Postverwaltung  schließlich  veranlaßt,  ein  anderes
Tarifsystem  einzuführen.  Sie  legte  der  Zeitungsgebühren-Berechnung
  fortan  den  Preis  zugrunde,  zu  dem  die  Verleger
die  Zeitungen  abgaben,  d.  h.  den  Verlags-  vder  Einkaufspreis.
b)  Der  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen.
Bei  dem  Vertriebe  von  Zeitschriften  im  Wege  des  Buchhandels ­
  war  es  schon  in  den  1840  er  Jahren  üblich,  behufs
Gelvinnerzielung  einen  bestimmten  Prozentsatz  vom  Einkaufspreise ­
  der  Zeitschriften  zu  erheben.')  Die  Postverwaltung  kam
zu  der  Ueberzeugung,  daß  in  ähnlicher  Weise  wie  bei  dem
buchhändlerischen  Zeitschriftenvertriebe  auch  beidemPostzeitungsdcbit
  der  Zeitungs-Einkaufspreis  für  sie  eine  geeignete
Grundlage  zwecks  Berechnung  des  Vertriebs-Entgelts  bilden
müßte.  Sie  ging  deshalb  vom  Oktober  1848  dazu  über,
die  Zeitungsgebühren  im  allgemeinen  in  Gestalt  eines  Prozentsatzes ­
  —  25"/ 0  —  vom  Einkaufspreise  der  Zeitungen  zu  erheben.
st  Stcnogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  997.
        <pb n="44" />
        30

Die  diesem  Prinzip  zugrunde  liegende  Auffassung  war
die,  daß  die  Zeitungen  einen  höhere,»  oder  geringeren  Beförderungs-
  usw.  Preis  ertragen  könnten,  je  nachden,  ihre
Bedeutung  für  die  Zwecke  der  Verleger  und  der  Bezieher,
d.  h.  ihr  Wertes  —  ausgedrückt  durch  den  Einkaufspreis  der
Zeitungen  —  größer  oder  kleiner  war.  Daß  der  Wert  und
die  Tragfähigkeit^)  der  Zeitungen  und  Zeitschriften  bei  der
Benlessung  der  Beförderungs-  usw.  Preise  von  der  Post
überhaupt  zum  Ausgangspunkte  von  Verschiedenheiten  genommen
wurden,  ist  insofern  erklärlich,  als  der  Zweck  der  Erzielung
größeren  Reinertrags  aus  dem  Zeitungsvertriebe  dadurch  gefördert ­
  wurde.')  Dabei  war  aber  der  Preis  der  Zeitungen
für  die  Technik  des  Vertriebs  und  dessen  Kosten  ohne  Belang.
Es  hätte  allenfalls  darauf  ankommen  können,  den  Vertrieb
geringwertiger  Zeitungen  durch  verhältnismäßig  niedrige  Befördernngspreise
  zu  begünstigen,  um  einen  Massenvertrieb  zu
erzielen  und  dadurch  auch  die  Transporteinrichtungen  besser
auszunützen  sowie  die  Selbstkosten  zu  mindern.  Allein  dieser
Rechtfertigungsgrnnd  konnte  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts
nicht  maßgebend  sein,  da  es  vamals  noch  an  billigen  Zeitungen
mit  Massenauflagen  fehlte.  Aber  selbst  wenn  es  hierauf
angekommen  wäre,  wenn  auch  in  dieser  Weise  volkswirtschaftlichen ­
  Interessen  Rechnung  getragen  worden  wäre,  so  hätte
doch  für  die  hochwertigen  Zeitungen  nicht  eine  absolut  viel
zu  hohe  Zeitungsgebühr  angesetzt  werden  dürfen.  Derartige
Zeitungen  besitzen  allerdings  eine  größere  Tragfähigkeit,  sie
können  wohl  einen  höheren  Beförderungs-  usw.  Preis  auf
sich  nehmen,  ohne  daß  ihre  Vertriebs-Fähigkeit  eine  Gefährdung
erleidet.  Dieser  Umstand  allein  war  jedoch  kein  berechtigter
und  angemessener  Anlaß,  bei  Festsetzung  der  Zeitungsgebühren
von  einer  öfteren  Abstufung  der  Wertverschiedenheit  in  größeren
Zwischenräumen  abzusehen.  Die  Zeitungsgebührcn  für  hochwertige ­
  Zeitungen  hätten  bei  dem  Tarif  nach  den,  Einkaufspreis

st  Neumann  S.  286.
st  Neumann  S.  288  ff.;  van  der  Borght  S.  136.
st  Nenmann  S.  290;  van  der  Borght  S.  135.
        <pb n="45" />
        31

der  Zeitungen  auch  i"  ter  Berücksichtigung  größerer
Tragfähigkeit  —  cetera  paribus  —  gerechten  nur  um
weniges  höher  angesetzt  werden  dürfen  als  die  für  geringwertige
Zeitungen.  An  Stelle  der  individuellen  Behandlung  jeder
Zeitung  durch  Belastung  mit  einem  stets  gleichen  Prozentsatz
des  Preises  hätte  der  Tarif  mehrere  Wertklassen  mit  ivrungweise
  größer  werdenden  Abstufungen  vorsehen  müssen.
Anfangs  machte  sich  die  Schattenseite  des  Tarifs,  die
ungerechte,  ungleichmäßige  Behandlung  der  einzelnen  Zeitungen
verhältnismäßig  noch  nicht  stark  bemerkbar.  Ende  der  1840er
Jahre  war  das  Jnseratenwesen  erst  so  wenig  entwickelt,  daß
es  keinen  Ertrag  liefern  konnte,  der  auf  die  Gestaltung  der
Zeitungs-Verlagspreise  nennenswerten  Einfluß  gehabt  hätte.
Maßgebend  für  die  Bemessung  der  Preise  waren  überwiegend
die  Produknonskosten  der  Verleger  zuzüglich  des  gewöhnlichen
Gewinns.  Selten  erscheinende,  aber  teure  Blätter,  wie  die
Zeitschriften,  gab  es  noch  wenig.  Die  Erhebung  der  Zeitungsgebühr ­
  in  Form  eines  prozentualen  Zuschlags  zum  Einkanfspreise
  der  Zeitungen  traf  daher  die  meisten  Zeitungen  zunächst
in  annähernd  gleicher  Weise.  Als  sich  jedoch  vas  Zeitungswesen ­
  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  stärker
entwickelte  und  bei  den  Verlegern  für  die  Preisbemessung
andere  Gesichtspunkte  Geltung  gewannen,  entsprachen  die
Grundsätze,  auf  denen  der  Tarif  beruhte,  nicht  mehr  den
tatsächlichen  Verhältnissen.  Die  Preise  der  Zeitungen  kennzeichneten ­
  durchaus  nicht  mehr  deren  Tragfähigkeit,  weil  sie
durch  die  steigenden  Erträge  aus  den»  immer  umfangreicher
werdenden  Jnseratenwesen  stark  beeinflußt  wurden.  Je  größere
Reinerträge  eine  Zeitung  durch  Inserate  zu  erzielen  vermochte,
desto  billiger  konnte  sie  ihren  Preis  gestalten.  Der  prozentuale
Zuschlag  zum  Preis,  den  die  Post  als  Zeitnngsgebühr  erhob,
mußte  dementsprechend  alle  die  Blätter  verhältnismäßig  stark
belasten,  die  wegen  hoher  Geschäftskosten,  wegen  geringer
Bezieherzahl  und  mäßiger  Inseraten-Ertrüge  gezwungen  waren,
ihre  Preise  hoch  zu  bemessen.  Zu  diesen  Blättern  gehörten
namentlich  die  Zeitschriften.  Sie  verursachten  wegen  ihres
        <pb n="46" />
        —  32  —
seltenen  Erscheinens  der  Post  viel  weniger  Arbeit  als  gleich
teure  oder  billigere  Zeitungen,  die  täglich  ein  oder  mehrere
Mal  erschienen,  genossen  aber  keine  entsprechende  Ermäßigung
der  Zeitungsgebühr.  Diese  Ungerechtigkeit  des  Tarifs  wurde
später  dadurch  wenigstens  gemildert,  daß  vom  Jahre  1867
ab  die  Zeitungsgebühr  für  die  weniger  als  viermal  im  Monat
erscheinenden  Zeitschriften  eine  Herabsetzung  auf  12Va%  des
Einkaufspreises  erfuhr.  Damit  war  jedoch  wenig  erreicht;
die  zahlreichen  Wochenschriften,  die  nur  einmal  wöchentlich
zu  befördern  waren,  mußten  nach  wie  vor  unverhältnisniäßig
hohe  Zeitungsgebühren  zahlen.
Im  Gegensatz  zu  den  Zeitschriften  war  für  solche  Zeitungen,
die  ihre  Preise  billig  normieren  konnten,  der  Tarif  nach  dem
Einkaufspreis  der  Zeitungen  äußerst  günstig.  Die  Zahl  der
billigen  Zeitungen  nahm  namentlich  in  den  1880  er  Jahren
stark  zu.  Es  beruhte  dies  darauf,  daß  die  Konkurrenz  sowie
die  durch  Bervollkommnung  der  technischen  Einrichtungen
verursachte  Verminderung  der  Produktionskosten  und  das
Steigen  der  Jnseratenerträge  viele  Verleger  veranlaßten,  die
Preise  ihrer  Zeitungen  herabzusetzen  oder  von  vornherein
minimal  zu  bemessen.  Die  Anforderungen,  die  bei  dem  Vertrieb ­
  der  billiger  gewordenen  Zeitungen  an  die  Post  gestellt
wurden,  blieben  dieselben  wie  früher;  z.  T.  stiegen  sie  sogar,
da  die  Zahl  der  Ausgaben  oder  der  Umfang  der  Zeitungen
zunahmen.  Das  Entgelt,  das  die  Post  für  ihre  Mühewaltungen ­
  beim  Vertrieb  dieser  Zeitungen  erhielt,  erfuhr  dagegen ­
  eine  Schmälerung,  weil  die  prozentual  zu  erhebende
Zeitungsgebühr  entsprechend  der  Verbilligung  der  Verlagspreisc
geringer  bemessen  werden  mußte.
Wegen  dieser  Uebelstände  war  die  Postverwaltung  schließlich
gezwungen,  mit  deni  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen,
der  sie  vollständig  von  den  Verlegern  abhängig  machte  und
sie  finanziell  immer  ungünstiger  stellte,  zu  brechen.  Es  entstand
ein  Tarif,  der  den  verschiedenen  Umständen  Rechnung  zu
tragen  suchte,  die  bei  dem  Vertrieb  der  Zeitungen  berücksichtigt
werden  müssen.  Dies  war  der  gemischte  Tarif.
        <pb n="47" />
        33

c)  Der  gemischte  Tarif.
Bei  dem  gemischten  Tarif,  der  zur  Zeit  Gültigkeit  hat,
kommt  der  Einkaufspreis  der  Zeitungen  für  die  Bemessung
der  Zeitungsgebühr  nicht  mehr  in  Betracht.  Es  liegt  jetzt
den  Verlegern  ob,  von  vornherein  den  Preis  zu  bestimmen,
zu  dem  ihre  Zeitungen  beim  Postvertriebe  abgesetzt  werden
sollen,  d.  h.  den  Erlaß-  oder  Bezugspreis.  Von  dem  Erlaßpreise ­
  behält  die  Post  bei  der  Abrechnung  mit  den  Verlegern
den  Betrag  ein,  der  an  Zeitungsgebühren  zu  entrichten  ist.
Die  Zeitungsgebühr  ist  nicht  mehr,  wie  es  in  den  beiden
früheren  Tarifen  der  Fall  war,  einseitig  und  in  nicht  zu
rechtfertigender  Weise  nur  von  einem  einzigen  Faktor  abhängig.
Es  ist  dies  darauf  zurückzuführen,  daß  für  die  Preisbildung
im  Verkehrswesen  häufig  eine  Reihe  von  Faktoren  in  Betracht
kommen  kann,  deren  jeder  je  nach  Umständen  im  einzelnen
Fall  als  berechtigt  anzuerkennen  ist.  So  sind  auch  bei  der
Regelung  der  Zeitnngsgebühren  durch  den  gemischten  Tarif
verschiedene  Faktoren  berücksichtigt  worden,  von  denen  nach
reiflichen  Erwägungen  angenommen  wurde,  daß  sie  eine  zweckmäßige ­
  und  rationelle,  den  Gesamtinteressen  am  förderlichsten
erscheinende  Gestaltung  der  Preise  für  den  Post-Zeituugsvertricb
  ermöglichen  würden.
Nach  dem  gemischten  Zeitnngsgebührentarif  besteht  die
Zeitungsgebühr  a)  aus  einem  festen  Satz  für  jeden  Monat
der  Bezngszeit  —  Besorgungsgebühr  —  und  ß)  aus  einem
veränderlichen  Teil  —  Beförderungsgebühr.  —
a)  Die  Besorgungsgebühr  stellt  das  Entgelt  für  das
Besvrgungsgeschäft  dar,  d.  h.  für  die  Expeditions-  oder  Stativnskosten.
  x )  Diese  Kosten  entstehen  dadurch,  daß  die  Post
die  Bestellungen  auf  Zeitungen  annimmt,  die  Bezugsgelder
einkassiert  und  die  Bestellungen  ausführt.  Zur  Ausführung
der  Bestellungen  gehören:  Die  Mitteilung  der  Zahl  aller
bestellten  Exemplare  an  die  Verleger,  die  Eutgegennahmc
sämtlicher  von  den  Verlegern  zu  liefernden  Exemplare,  die

van  der  Borght  S.  128  f.;  Caner  S.  493;  Sax  S.  627.
        <pb n="48" />
        34

Verteilung  der  Zeitungen  an  die  Schalterstellen  oder  an  die
Briefträger  zum  Zwecke  der  Aushändigung  an  die  Bezieher
und  schließlich  die  Abrechnung  mit  den  Verlegern.  Die  mit
dem  Besorgungsgeschäft  verbundenen  Leistungen  der  Post
sind  für  alle  Zeitungen  ungefähr  gleich.  Das  Entgelt,  die
Besorgnngsgebühr,  besteht  deshalb  aus  einem  einheitlich
normierten  Satze  für  jeden  Monat  der  Abonnementsdauer,
In  dem  Entwurf  zur  Postgcsetznovelle  vom  Jahre  1899 1 )
war  eine  Besorgungsgebühr  „für  jede  Bezugszeit  ohne  Rücksicht ­
  auf  deren  Dauer"  vorgesehen.  Es  sollte  gleichgültig  sein,
ob  sich  das  Abonnement  einer  Zeitung  auf  ein  Kalender-,
ein  Halb-  oder  ein  Vierteljahr  usw.  erstreckte.  Bei  den  Beratungen ­
  in  den  Kommissionen  usw.  wurde  dafür  eine  mäßige
Monatsgebühr  angesetzt.  Diese  Aenderung  war  im  Interesse
kurzfristiger  Abonnements,  namentlich  der  Monatsabonnements,
angebracht.
ß)  Die  Beförderungsgebühr  ist  das  Entgelt  für  das
Beförderungsgeschäft;  sie  dient  zum  Ausgleich  der  Beförderungsodcr
  Streckenkosten.  Das  Beförderungsgeschäft  umfaßt
einerseits  alle  die  Dienstleistungen  der  Post,  die  am  Verlagsorte ­
  für  die  Abfertigung  der  Zeitungen  nötig  sind,  also  das
Verteilen  jeder  Auflage  nach  Empfangsorten,  das  kursweise
Sortieren  und  das  Fertigstellen  zum  Versand;')  andererseits
schließt  es  die  gesamten  Leistungen  der  Post  ein,  die  der
Transport  der  Zeitungen  vom  Verlags-  zum  Bezugsorte
bedingt.  Alle  diese  Leistungen  sind  bei  jeder  Zeitung  verschieden;
dementsprechend  wird  auch  die  Beförderungsgebühr  für  jede
Zeitung  anders  normiert.  Es  geschieht  dies  unter  Berücksichtigung ­
  zweier  Faktoren:  1.)  der  Erscheinungsziffer,  d.  h.  der
Häufigkeit  des  Erscheinens,  und  2.)  der  Gewichtsziffer,  d.  h.
des  Jahresgewichts  der  Zeitungen.
1)  Stenogr.  Ber.  1898/00II.  Anl.  Bd.  Nr.  116  der  Drucks.  (5.993  ff.
2 )  van  der  Borght  S.  128  f.;  Cauer  S.  493;  Sax  S.  627.
3 )  Kleinere  Mengen  Zeitungen  für  ein  und  dieselbe  Stelle  werden
unter  Band  gelegt.  Aus  größeren  Mengen  wird  ein  förmliches  Paket
gebildet,  das  eine  Umhüllung  von  Packpapier  und  eine  Bindfadenumschnürung ­
  erhält.  Mehrere  Pakete  können  in  „Zeitnngssäcken"  vereinigt
werden.
        <pb n="49" />
        35

1.  )  Die  Erscheinungsziffer  wird  nach  der  Zahl  der  in
einer  Woche  oder  in  größeren  Zeitabschnitten  erfolgenden
Ausgaben  bemessen.ft  Je  größer  die  Erscheinungsziffer  einer
Zeitung  ist,  um  so  umfangreichere  Leistungen  der  Post  bedingt
das  Beförderungsgeschäft.  Sie  sind  bei  einer  politischen
Zeitung,  die  werktäglich  in  einer  Morgen-  und  einer  Abendausgabe ­
  erscheint,  ganz  andere  als  bei  einem  Kreisblatt,  das
nur  einmal  in  der  Woche  herausgegeben  wird.  Häufiger  erscheinende ­
  Zeitungen  müssen  öfter  bearbeitet,  kursweise  usw.
sortiert,  verpackt  und  befördert  werden.  Infolgedessen  wird
mehr  Personal  und  mehr  Packmaterial  gebraucht  und  eine
stärkere  Inanspruchnahme  und  Abnutzung  der  Dienstrünme,
Geräte  und  Transporteiurichtnngen  verursacht.  Die  Kosten,
die  das  Beförderungsgeschäft  einer  Zeitung  für  die  Post  zur
Folge  hat,  hängen  sonach  wesentlich  mit  davon  ab,  wie  oft
die  Zeitung  wöchentlich  usw.  bearbeitet  und  befördert  werden
muß.  Es  ist  deshalb  in  dem  gemischten  Zeitnngsgebührentarif
  der  größeren  oder  geringeren  Regelmäßigkeit  bei  der
Benutzung  postalischer  Einrichtungen  durch  den  Ansatz  einer
besonderen  Gebühr,  die  sich  nach  der  Erscheinungsziffer  jeder
Zeitung  richtet,  Rechnung  getragen  worden.
2.  )  Gewichtsziffer.  Zeitungen  dienen  wie  die  Briefe  im
allgemeinen  dem  Nachrichtenverkehr.  Sie  werden  deshalb
auch  von  der  Post  mit  denselben  Transportgelegenheiten  befördert ­
  wie  die  Briefe.  Bei  Briefen  richtet  sich  die  Beförderungsgebühr, ­
  das  Porto,  nach  dem  Gewicht  der  Sendungenft
  Die  Erscheinungsziffer  ist  bei  den  Zeitungen  Deutschlands  sehr
verschieden.  Statistiken  hierüber  finden  sich  in  der  Literatur  mehrfach
(vgl.  Bücher,  Ztg.  S.  543;  Diez  S-  61;  Koschade  S.  161).  Koschade
hat  u.  a.  auch  für  1911  eine  Zusammenstellung  von  80  in  der  Woche
11-24  mal  erscheinenden  deutschen  Zeitungen  veröffentlicht  (a.  a.  O.
S.  163  f.),  die  allerdings  einige  Ungenauigkeitcn  aufweist.  Die  „Hamburger ­
  Nachrichten"  erschienen  12  mal,  nicht  18  mal;  die  „Coblenzer
Zeitung",  die  „Bergisch-Märlische  Zeitung"  und  die  „Kieler  Zeitung"
hatten  12,  nicht  13  Ausgaben  in  der  Woche;  die  Erscheinungsziffer  der
„Magdeburgischen  Zeitung"  war  13,  nicht  12.
Die  am  häufigsten  erscheinenden  deutschen  Zeitungen  waren  im
Jahre  1913:  „Kölnische  Zeitung"  (25  mal);  „Frankfurter  Zeitung"
und  „KölnischeVolkszeitung"  (je  19  mal);  „BreslauerZeitung",  „Rheinisch-Westiälischc
  Zeitung",  „Schlesische  Zeitung"  und  „Weserzeitung"
(je  18  mal).
        <pb n="50" />
        36

Es  liegt  mithin  nahe,  auch  bei  Zeitungen  die  Beförderungsgebühr ­
  vom  Gewichte  der  Zeitungen  abhängig  zu  machen.
Tatsächlich  beeinflußt  das  Gewicht  der  Zeitungen  die  Leistnugen
der  Post  bei  der  Abfertigung  und  Beförderung  ganz  wesentlich.
Die  große  Gewichtsverschiedenheit  verursacht  bei  jeder  Zeitung
besondere  Arbeit.  Das  kursweise  Verteilen  und  das  Verpacken
der  verhältnismäßig  schweren  Zeitungsnummern  am  Verlagsorte, ­
  der  Transport  und  die  weitere  Behandlung  in  den
Bahnpostwagen  erfordern  eine  anstrengende  Tätigkeit  des
Personals.  Wegen  der  Schwere  einer  relativ  geringen  Zahl
von  Zeitungsnummern  müssen  große  Mengen  einzelner  handlicher ­
  Bunde  usw.  gefertigt  werden,  damit  das  Verladen
Umladen  und  Handhaben  der  Zeitungen  auf  den  Bahnhöfen
und  in  de»  Bahnpostwagen  möglichst  erleichtert  wird.  Zur
Herstellung  der  vielen  Bunde  sind  zahlreiche  Arbeitskräfte,
viel  Materialien  und  Geräte  nötig.  Die  Diensträume  und
vor  allem  der  Fassungsraum  und  die  Tragfähigkeit  der  Fahrzeuge ­
  werden  durch  die  Massen  relativ  schwerer  Zeitungspakete ­
  stark  in  Anspruch  genommen  und  abgenutzt.  Vielfach
sind  für  den  Transport  der  hohen  Nettolasten')  an  Zeitungen
besondere  Beförderungseiurichtungen  zwischen  den  Postanstalten
und  den  Bahnhöfen  sowie  in  den  Eiseubahnzügeu  notwendig.st
Wie  aus  den  vorstehenden  Ausführungen  hervorgeht,
macht  sich  der  Gewichtsfaktor  bei  der  Zeitungsbeförderung
durch  die  Post  in  einem  Maße  fühlbar,  daß  er  bei  der  Preisbemessung ­
  für  das  Beförderungsgeschäft  nicht  »»berücksichtigt
bleiben  darf.  Es  ist  deshalb  gerechtfertigt,  wenn  der  gemischte
Zeitungsgebührentarif  unter  den  Faktoren,  die  für  die  Preisbemessung ­
  in  F&amp;gt;"ge  kommen,  auch  das  Gewicht  eine  Rolle
spielen  läßt.
st  Netlolast  —  Gewicht  des  Befördcrungsgegenstcmdes,  dessen
räumliche  Fortbewegung  der  eigentliche  Zweck  einer  Verkehrsleistung  ist
(van  der  Borght  S.  123).
st  Wegen  des  Zeitungsverkehrs  war  die  Post  Ende  der  1890  er
Jahre  u.  a.  genötigt,  besondere  Beiwagen  in  manche  Züge  einzustellen.
Auf  der  Strecke  Berlin-Cöln  verursachte  ein  solcher  Beiwagen  jährlich
120000  M.  Kosten.  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  I  S.  615  und  III.
Anl.  Bd.  Nr.  314  der  Drucks.  S.  2132.)
        <pb n="51" />
        37

II.  Bedeutung  der  Dertungsgebührentarife.
A.)  Bolkswirlfchaftliche  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarife. ­

8  4.  Volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Zeitungswesens.
Der  Staat  betrieb  die  Post  in  der  ersten  Zeit  ihres
Bestehens  vorwiegend  zum  Zwecke  der  Erzielung  möglichst
hoher  Reinerträge.  Vereinzelt  schon  im  18.,  in  steigendem
Maße  aber  im  19.  Jahrhundert  wurde  mit  diesem  Grundsatz
gebrochen  und  der  Anschauung  Geltung  verschafft,  daß  die
Hauptaufgabe  der  Post  nicht  darin  bestehen  dürfe,  möglichst
viel  Gewinn  zu  erzielen,  sondern  den  Verkehr  zu  erleichtern,
d.  h.  volkswirtschaftliche  Interessen  wahrzunehmen.
Die  deutschen  Zeitungsgebührentarife  gehören  sämtlich  der
neueren  Zeit  an,  in  der  die  Post  ihres  vorwiegend  fiskalischen
Charakters  bereits  entkleidet  war  und  zur  Deckung  des  Staatsbedarfs ­
  durch  Erzielung  im  einzelnen  mäßiger  privatwirtschaftlicher ­
  Reinerträge  beitrug.  Demgemäß  find  bei  Aufstellung ­
  der  Tarife  sowohl  volkswirtschaftliche  als  auch  finanzielle ­
  Gesichtspunkte  maßgebend  gewesen.  Inwiefern  die  einzelnen ­
  Tarife  diesen  Momenten  Rechnung  zu  tragen  suchten,
soll  im  folgenden  betrachtet  werden.  Um  ein  Urteil  über  die
volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarife  zu
gewinnen,  macht  es  sich  notwendig,  zunächst  auf  die  volkswirtschaftliche ­
  Rolle,  die  das  Zcitungswesen  spielt,  kurz  einzugehen. ­

Im  Laufe  des  letzten  Jahrhunderts  hat  im  deutschen
Zeitungswesen  eine  weitgehende  Spezialisation  stattgefunden?)
Neben  den  eigentlichen  politischen  und  nicht  politischen
Zeitungen  entwickelten  sich  z.  B.  immer  mehr  die  Zeitschriften,
Zeitungen  und  Zeitschriften  unterscheiden  sich  äußerlich  durch
die  Form  des  Erscheinens  in  losen  Bogen  oder  in  Heften  und
in  kürzeren  oder  längeren  Fristen.  Der  Hauptunterschied
i)  von  SBeuft  III  S.  58t)  ff.  unterscheidet  schon  Mitte  des  18.  Jahrhunderts: ­
  „Journale,  Staats-  und  Politische  Zeitungen,  Gelehrte
Zeitungen,  Oeconomische  Zeitungen,  welche  sonst  unter  dem  Namen
derer  Jntelligeutz-,  Anfrag-  und  Nachrichten-Zettel  fürkommen".
        <pb n="52" />
        38

besteht  jedoch  darin,  daß  die  Zeitungen  durchweg  der  fortlaufenden ­
  raschen  Nachrichtenvermittelung  über  die  Tagesangelegenheiten ­
  dienen,  während  die  Zeitschriften  dies  nur  in
geringem  Maße  tun.  Den  Zeitungen  kommt  es  mehr  auf
das  Aktuelle  an,  die  Zeitschriften  legen  das  Hauptgewicht
auf  eine  zusammenfassende,  abgeklärte  Besprechung.  Zeitungen
find  inhaltlich  vorwiegend  allgemeiner  Art,  Zeitschriften  dienen
in  der  Hauptsache  bestimmten  Interessentenkreisen;  jene  veralten
meist  schnell,  diese  behalten  eher  einen  längeren  oder
dauernden  Wert.
Innerhalb  der  beiden  Hauptgruppen  „Zeitungen"  und
„Zeitschriften"  haben  nach  und  nach,  entsprechend  der  Zunahme ­
  der  Blätter,  weitgehende  Differenzierungen  stattgefunden.
Soweit  es  auf  eine  Betrachtung  der  volkswirtschaftlichen  Bedeutung ­
  des  Zeitungswesens  und  der  Zeitungsgebührentarife
ankommt,  erscheint  eine  Unterscheidung  in  folgendem  Umfange
ausreichend:  «)  Zeitungen:  Tagesblätter,  mittlere  und  kleine
Presse,  Generalanzeiger;  ß)  Zeitschriften:  wissenschaftliche
Zeitschriften  &amp;lt;d.  s.  die  der  Wissenschaft  und  Kunst  gewidmeten
Fachblätter),  fachtechnische  Blätter,  Unterhaltungsblätter.
a)  Zeitungen.
a)  Tagesblätter.  Als  typisch  für  die  Zeitungen  gilt
im  allgemeinen  dasjenige  Preßerzeugnis,  daß  der  Volksmund
  schlechthin  mit  „Zeitung"  bezeichnet,  das  universale
Tagesblatt.  Das  Tagesblatt  ist  wegen  seines  reichhaltigen,
alle  möglichen  Gebiete  berührenden  Inhalts  —  vom  Leitartikel ­
  bis  zum  Anzeigenteil  —  von  großer  Bedeutung  und
Tragkraft  für  die  Volkswirtschaft.  Ohne  diese  Zeitungsart  wäre
„das  Zusammenwachsen  der  zahllosen  Einzelwirtschaften  zu
dem  einheitlichen  Gebilde  der  Volkswirtschaft,  jene  allseitige
Funktions-  und  Arbeitsteilung,  die  unser  Dasein  so  unendlich
viel  sicherer  und  reicher  gemacht  hat,  undenkbar"?)  Die  Hauptbedeutung ­
  des  Tageblatts  beruht  auf  dem  wohlorganisierten

’)  Bücher,  Ztg.  S.  552.
        <pb n="53" />
        39  —

raschen  und  regelmäßigen  Nachrichtendienst?)  Schon  der  redaktionelle ­
  Teil  wirkt  mit  seiner  Fülle  an  aktuellem  Stoff,
mit  seinen  allgemeinen  politischen,  handelspolitischen  und  wirtschaftlichen ­
  Meldungen?),  mit  den  Nachrichten  über  wissenschaftliche ­
  und  technische  Vorgänge  und  mit  seiner  Kritik  gestaltend
und  verändernd  aus  die  Konjunktur,  auf  die  Börse,  auf  Handel
und  Industrie,  auf  die  ganze  Volkswirtschaft  ein.  Wichtiger
noch  sind  die  gesondert  zusammengestellten  Nachrichten  über
Handel  und  Industrie,  Verkehrs-  und  Finanzwesen,  Saatenstand ­
  und  Ernte  usw.,  die  einen  besonderen  Teil  des  modernen ­
  Tageblatts,  den  .Handelsteil,  bilden.
Jede  Zeitung,  die  als  maßgebend  gelten  will,  sorgt
dafür,  daß  sie  durch  sachgemäße,  unbeeinflußte  Berichte  und
Belehrungen  in  ihrem  Handelsteil  dem  Publikum  ein  zuverlässiger ­
  und  unparteiischer  Berater  ist.  Der  vielseitige  aktuelle
Inhalt  des  Handelsteils  gibt  den  Produzenten  und  Konsumenten ­
  jeweils  von  der  Lage  des  Weltmarkts  Kenntnis.
Er  stellt  die  unentbehrliche  Grundlage  für  die  Spekulationsgeschäfte ­
  der  Kaufleute  und  Kapitalisten  mit  Waren  und
Effekten  dar.  Großen  Wert  besitzt  er  für  die  verschiedenen
wirtschaftlichen  Maßnahmen  und  Abschlüsse  sowie  für  die
private  Vermögensanlage.  Hierfür  kommen  namentlich  die
in  einer  scharf  hervortretenden  Rubrik  des  Handelsteils  besonders ­
  zusammengestellten  Kursberichte  der  Börsen  in  Betracht.
h  Vom  1.  Oktober  1849  ab  wurde  in  Preußen  die  „Benutzung
der  electro-maguetischeu  Telegraphen  Seitens  des  Publikums"  gestattet
(Amtsbl.  des  Königl.  Post-Departements  1849  S.  354).
2 )  Schon  in  der  periodischen  Presse  des  17.  Jahrhunderts  fanden
sich  Schiffahrtsnachrichten  und  Mitteilungen  über  Warenhandel  (Bode
S.  27  ff.).  —  Stieler  S.  139:  „Der  Kaufleute  Nutz  von  den  Novellen
erscheinet  fast  alle  Post-Tage:  Sintemahl  fast  kein  Stand,  welcher  auff
dieselben  mehr  halte,  als  dieser:  Wie  sie  dann  dieser  Orten,  (etwa  zu
Leipzig)  was  für  Wahren  hier  oder  dar  ankommen,  in  welcher  Menge
und  welchem  Preiß  sie  verkanfft  und  ersteigert  worden,  oder  gefallen?
Die  genaueste  Nachricht  haben"  (Aehnlich  von  Beust  III  S.  661).  —
von  Beust  III  S.  661:  „eignet  sich  die  Kanfmannschafft  fast  das
meiste  von  dem  Nutze»  derer  Zeitungen  zu;  weil  selbige  nicht  ohne  Grund
behauptet,  daß  sie  zu  den  gedruckten  Nouvellen  nicht  nur  vieles  beytragen, ­
  sondern  auch  dieser  selbst  wegen  des  Gewerbes  mit  auswärtigen
Völckern,  ohne  Nachtheil  ihrer  Handlung,  nicht  entbehren  könne".
        <pb n="54" />
        40

Der  Kurszettel  hat  mit  den  Marktberichten  über  Wolle
und  Getreide  das  Fundament  zum  Aufbau  des  Handelsteils
der  Zeitungen  gebildet.  Als  erste  deutsche  Zeitung  brachte
die  „Vossische  Zeitung"  im  Jahre  1802  einen  „Wechsel-und
Geld-Cours"?)  Mit  der  Entwickelung  des  öffentlichen
Kredits  und  der  Unteruehmungsform  der  Aktiengesellschaften
nahm  die  Kurs-Berichlerstattnng  immer  mehr  zu.  Heute  ist
sie  regelmäßig  in  jedem  Tagesblatt  zu  finden.  „Die  Kurse
—  das  ist  der  Teil  der  Zeitung,  der  den  Blick  des  Kaufmanns
in  erster  Linie  auf  sich  zieht,  es  ist  der  Teil,  der  mit  nervöser ­
  Hast  durchflogen  wird,  der  ihm  Kunde  gibt  von  dem
Stande  der  Börseuweltmarktlage"?)
Einen  weiteren  wesentlichen  Bestandteil  der  Tagesblütter
—  wie  hier  vorausbemerkt  sei  —  überhaupt  aller  Blätter,
stellt  der  Anzeigenteil  dar.  Er  ist  aus  bescheidenen  Anfängen
in  Gestalt  von  Inseraten  hervorgegangen,  die  sich  in  Deutschland
seit  dem  Ende  des  17.  Jahrhunderts  mitten  im  Text  der
Zeitungen  vorfinden.  Um  die  Wende  des  17.  und  18.  Jahrhunderts ­
  entstanden  nach  dem  Muster  französischer  und  englischer
Blätter  in  Deutschland  besondere  Anzeigeblätter,  sogenannte
„Jntelligenzblütter",  die  sich  vornehmlich  der  Veröffentlichung
von  Anzeigen  aller  Art  widmeten?)  Das  erste  derartige
deutsche  Blatt  war  der  seit  1673  erscheinende  Hamburger
„Relations-Courier"?)  Es  enthielt  so  viel  Anzeigen,  daß
diese,  „die  sogenannte»  Notifications  oder  Avertissements
die  Heisste  des  Ackvisen-Blats  ausmachten"?)  Wahrscheinlich
hat  das  rasche  Aufblühen  gerade  dieses  Jntelligenzblatts  die
preußische  Regierung  veranlaßt,  das  einträgliche  Jnserateugeschäft
  fiskalisch  auszubeuten.  Es  geschah  dies  in  der  Weise,
daß  die  Bekanntgabe  von  Anzeigen  über  Käufe,  Verkäufe,
1)  Schotten  S.  20  ff.
2 )  Brnnhuber  I  S.  103.
3 )  von  Benst  III  S.  603  ff.;  Löbl  S.  88  ff.;  Munzinger  S.  31  ff.;
Quetsch  II  S.  221;  von  Witzleben  S.  53;  Sticda  S.  90  f.;  d'Ester
S.  164,  172,  179.
4 )  Diez  S.  10;  Prutz  S.  243;  Salomo»  I  S.  69;  Stieda  S.  90.
5)  Salomon  I  S.  70.
        <pb n="55" />
        41

Auktionen,  Subhastationen  usw?)  durch  Friedrich  Wilhelm  I.
seit  1727  zum  Vorrecht  des  Staats  erklärt  wurde. 2 )  Die
Veröffentlichung  solcher  Anzeigen  mußte  in  staatlichen  Jntelligenzblättcrn
  erfolgen.  Den  Zeitungsverlegern  wurde  unter
Androhung  strenger  Strafen  verboten,  derartige  Inserate  in
ihre  Blätter  aufzunehmen;  jedoch  setzten  die  Verleger  es  bald
durch,  daß  sie  alle  Anzeigen  veröffentlichen  durften,  wenn  sie
vorher  in  den  Jntelligenzblättern  gestanden  hatten.
Die  Einkünfte  aus  dem  staatlichen  Jntelligenzblattwesen
flössen  dem  Militär-Waisenhaus  in  Potsdam  zu?)  Mit  der
Verwaltung  des  Jntelligenzblattwesens  war  die  Post  beauftragt?) ­
  Sie  hat  den  ihr  völlig  fremden  Geschäften  nicht
genügend  Aufmerksamkeit  gewidmet,  insbesondere  hat  sie  es  nicht
verstanden,  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  durch  Neugründungen
  von  Jntelligenzblättern  oder  durch  Förderung
der  Verbreitung  der  Blätter  gerecht  zu  werden?)  So  kam  es,
daß  der  Zwang,  sich  bei  der  Bekanntgabe  von  Anzeigen  zunächst ­
  der  Jntelligenzvlälter  zu  bedienen,  immer  mehr  nicht
beachtet  und  umgangen  wurde  und  daß  der  Staat  sich  schließlich
veranlaßt  sah,  die  Jntcllchenzblütter  aufzuheben  und  das
Veröffentlichen  von  Anzeigen  zu  Neujahr  1850  frei  zu  geben?)
Damit  war  den  Interessen  des  Publikums  wesentlich  gedient.
Das  Anzeigewesen  konnte  sich  nun  erst  in  wünschenswerter
Weise  entwickeln.  Namentlich  während  der  letzten  Jahrzehnte
hat  daun  der  Anzeigenteil  der  Zeitungen  immer  mehr  Bedeutung ­
  erlangt.
1)  „Ueber  die  vornehmsten  Artickel  bererfelben"  vgl.  v.Benst  III  @.605.
2 )  von  Bcnst  III  L.605:  „Es  hätten  König!.  Majest.  von  Pr  nhen,
zu  Behuf  ihrer  Lande  und  Unterthanen  gewisse  so  genannte
Jntelligentz-siettcl,  oder  Wochen-Jettel,  auSzn  leben  anbefohlen".  Vgl
auch:  Salomon  I  S.  131  f.  und  III  S.  88;  Bücher,  Ztg.  S.  522;
Munzinger  S.  44  f.;  Archiv  1886  S.  742.
s )  von  Beust  III  S.  606:  „Die  Revenue  davon  fiel  dem  zu
Potsdani  vor  arme  Soldaten-Kinder  errichteten  grossen  Waisen-Hauß
anheim".  Vgl.  auch:  Salomon  IS.  132;  SchmölderS  7;  Archiv  19012.304.
4 )  Archiv  1886  S.  739.
6 )  Schmölder  S.  9  f.;  Munzinger  S.  44.
®)  Ges  v.  21  Dezbr.  1849  (G.  S.  1849  S.  441).  Wegen  der
Unzulänglichkeit  des  staatlichen  Jnseratcnwcsens  vgl.  Löbl  S.  163.
        <pb n="56" />
        42

Für  die  Zeitungsbezieher  hatte  dieser  Umstand  den  großen
Vorteil,  daß  die  Preise  der  Zeitungen  von  den  Zeitungsunternehmern ­
  wesentlich  ermäßigt  werden  konnten.  Die'großen
Kosten  für  Nachrichtendienst,  Mitarbeiter,Redaktion,  Verwaltung,
Satz,  Papier  und  Druck  vermag  eine  moderne  Zeitung  unmöglich ­
  aus  dem  Abonnements-  und  Einzelverkaufs-Ertrage
zu  bestreiten.  *)  Sie  müßte  sonst  ihren  Bezugspreis  so  hoch
bemessen,  daß  ihre  Absatzmöglichkeit  geschmälert  und  vielleicht
ihre  ganze  Existenz  gesührdet  würde.  Das  finanzielle  Rückgrat
einer  Zeitung  bilden  jetzt  vielmehr  die  Jnserateueinuahmen.
Da  die  Preise  der  Inserate  bei  weitem  die  Kosten  der  Herstellung ­
  überwiegen,  kann  dafür  der  Preis  der  Zeitungen
bis  unter  die  Herstellungskosten  des  redaktionellen  Teils
ermäßigt  werden?)
Die  Tagesblätter,  die  jetzt  in  Folge  des  allgemeinen
Interesses  der  Bevölkerung  an  öffentlichen  Dingen  eine  weite
Verbreitung  und  einen  ausgedehnten  Leserkreis  haben,  eignen
sich  in  besonderem  Maße  für  ein  zweckmäßiges,  wirkungsvolles
und  werbekrüftiges,  dabei  verhältnismäßig  billiges  und
bequemes  Veröffentlichen  von  Anzeigen  aller  Art?)  Volkswirtschaftlich ­
  von  Bedeutung  sind  namentlich  die  geschäftlichen
Anzeigen.  Sie  gehören  „zu  den  Reizmitteln,  durch  welche
die  moderne  Verkehrswirtschaft  jenes  Wunderwerk  der  Bedarfssammlung
  vollbringt,  deren  sie  bedarf,  um  durch  Massenproduktion
die  Herstellungskosten  zu  erniedrigen  und  damit  die  Güterprcise
zu  verbilligen.  Sie  hat  besonders  da  ihre  Stelle,  wo  andere
')  Die  Bezugsgelder  deckten  im  Jahre  1900  bei  den  „Münchener
Neuesten  Nachrichten"  nur  35,7%  der  Herstellungskosten  (Söbl  S.  159  f.);
bei  der  „Kölnischen  Volkszeitung"  betrugen  sie  im  Jahre  1906  54%
(Schölten  S.  111).  Als  Durchschnitt  sind  40-45%  anzunehmen  (Stoklossa
  S.  563).  „Sehr  annoncenreiche  Blätter  haben  berechnet,  daß  sie
nur  37-40%  ihrer  gesamten  Herstellungskosten  durch  das  Abonnement
decken"  (Bücher,  Ztg.  S.  529).
2 )  Vgl.  Bücher,  Ztg.  S.  529.  -  Ueber  das  „Kostengesctz  der
Zeitung"  bgl.  ebenda  und  Löbl.  S.  164  ff.,  Diez  S.  102.
8 )  Ueber  die  Verbindung  des  Annoncenwesens  mit  der  politischen
Tagespresse  Dgl.:  Bücher,  Vw.  S.  248,  Bücher,  Ztg.  S.  528  f.,  Löbl
S.  160  ff.,  Meißner  S.  30  ff.,  Schacht  S.  507  f.,  Stoklossa  S.  563
und  Treitschke  (Politik.  Vorlesnngcn  gehalten  an  der  Universität  zu  Berlin.
Herausgegeben  von  Max  Eornicelins)  I.  Bd.  Leipzig  1897  S.  176  f.
        <pb n="57" />
        43

Mittel  der  geschäftlichen  Propaganda  versagen"?)  Angebot
und  Nachfrage  von  Gütern  werden  durch  die  Inserate  ausgeglichen; ­
  s )  Bedürfnisse  werden  erweckt,  für  die  es  sonst  an
Anregung  fehlen  würde;  verborgene  Produktionskräfte  werden
in  bestimmte  Bahnen  gelenkt,  die  einen  Erfolg  verheißen.
Die  Inserate  tragen  ferner  zum  Bekanntwerden  und  Erschließen
neuer  Absatzgelegenheiten  und  Märkte  bei.  Manche  Zweige
der  Produktion  und  des  Handels  könnte»  nicht  gedeihen
und  bestehen,  wenn  nicht  die  Aufmerksamkeit  des  Publikums
durch  Inserate,  oft  in  reklamehafter  Form,  auf  das  Gebotene
hingelenkt  würde.  Die  Reklame^  ist  die  empfehlende  Anzeige,
bei  der  besondere  Mittel  angewendet  werden,  um  die  öffentliche
Aufmerksamkeit  auf  etwas  zu  lenken.  Sie  besitzt  einen  solchen
Einfluß  auf  Handel  und  Verkehr,  daß  sie  ein  großer  Teil
der  Geschäftswelt  nicht  entbehren  kann.  Namentlich  wird  sie
da,  tvo  starke  Konkurrenz  obwaltet,  lote  bei  dem  Vertrieb
von  Massenartikeln,  in  der  Absicht  angewendet,  Kauflust  zu
erwecken  und  Käufer  heranzuziehen.
Neben  dem  Ausgleich  von  Angebot  und  Nachfrage  an
Gütern  lassen  die  Inserate  auch  Angebot  und  Nachfrage  von
Arbeitskräften  einander  finden?)  Insbesondere  für  die  Vermittelung ­
  von  gelernten  Arbeitskräften  ist  das  Inserat  eine
beliebte  Form.  Die  geregelte  Arbeitsvermittlung?)  die  teils
in  gewerbsmäßiger  Weise,  teils  durch  berufsgcnvssenschaftliche
Organisationen  oder  durch  gemeinnützige  Veranstaltungen  erfolgt, ­
  ebenso  die  ungeregelte  Arbeitsvermittelnng,  soweit  sie
durch  bloßes  Umschauen,  Suchen  und  Empfehlen  vor  sich  geht,
beide  haben  vielseitige  Mängel.  Je  nach  ihrer  An  sind  sie
zu  kostspielig,  lästig,  niechanisch  wirkend  oder  zu  eng  begrenzt
i)  Bücher,  Ztg.  S.  528.
ch  Munzinger  S.  87:  „Der  moderne  Mensch  nimmt  die  Zeitung
zur  Hand  und  orientiert  sich  im  Inseratenteil  nach  dem  Produzenten
oder  Händler,  der  das  von  ihm  entbehrte  Gut  herstelllt  bz.  feilhält".
Z)  Hand-Lexikon  der  deutschen  Presse  und  der  graphischen  Gewerbe,
Leipzig  1905.  -  Schmölder  S.  17;  Meißner  S.  27.
4 )  Brunhuber  I  S.  108.
b )  Handwörterbuch  der  staatswissenschaften,  3.  Aufl.  Jena  1909
Artikel  „Arbeitsnachweis  und  Arbeitsbörse"  v.  Georg  Adler,  S.  1130  ff
        <pb n="58" />
        44

und  im  Erfolg  vom  bloßen  Zufall  abhängig.  Ans  diesen
Gründen  wird  die  ungeregelte  Arbeitsvermittelung  unter  Benutzung ­
  der  Öffentlichkeit  in  Form  des  „Annoncierens"  gern
gewählt.  Sie  ist  für  den  Inserierenden  bequem  und  im  einzelnen ­
  nicht  zu  teuer,  da  meist  ein  billiger  Tarif  für  „kleine
Anzeigen"  oder  für  den  „Arbeitsmarkt"  besteht;  vor  allem
ist  sie  von  großer  Reichweite  und  schneller  Wirkung.  Die
Inserate  führen  ein  gut  Teil  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
zusammen.  Sie  tragen  dazu  bei,  die  Arbeitskräfte  gleichmäßig
zu  verteilen,  was  in  Anbetracht  der  Freizügigkeit  und  der
Spezialisierung  der  Berufstätigkeit  nur  erwünscht  sein  kann.
Die  Nachteile  des  Annoncierens,  die  u.  a.  in  lästigem  Ueberangebot,
  in  unnützen  Schreibarbeiten  und  Gängen,  in  nutzlosen
Geldausgaben,  in  der  Aufwendung  immerhin  verhältnismäßig
großer  Summen 1 )  für  diese  Art  der  Arbeitsvermittelung
bestehen,  dürfen  allerdings  auch  nicht  außer  Betracht  gelassen
werden.  Trotz  alledem  ist  die  Zeitungsanzeige  heute  in
vielen  Fällen  von  maßgebender  Bedeutung  für  die  Versorgung
des  Arbeitsmarktes,  namentlich  für  höhere  Berufsarten?)
Schließlich  erfüllen  die  Inserate  noch  die  volkswirtschaftlich
bedeutungsvolle  Aufgabe,  daß  sie  auf  die  Gestaltung  der  Konkurrenz ­
  und  der  Preise  mit  einwirken.  Angebot  und  Nachfrage ­
  gehen  in  der  Volkswirtschaft  in  der  Regel  je  von
mehreren  Personen  ans,  die  in  freiem  Wettbewerb  zu  einander
stehen  und  sich  bemühen,  die  Konkurrenten  aus  dem  Felde
zu  schlagen.  Hierbei  wirken  die  Inserate  kräftig  mit.  Sie
veranlassen  die  Konkurrenten  zu  einem  öffentlichen  Wettbewerb
untereinander.  Die  Anzeige  des  einen  bewegt  den  andern
zu  einer  ähnlichen  Anzeige,  jeder  sucht  für  sich  möglichst  den
größten  Vorteil  zu  erreichen.  Auf  diese  Weise  erlangen  die
Konsumenten  die  Gelegenheit  zu  einem  Vergleichen  der  Preise
und  zu  einem  Verhalten,  das  schließlich  für  die  Nivellierung
1)  Meyer,  Die  Arbeitsvermittlung  in  der  Stadt  Halle  a.  S.
(Beiträge  zur  Statistik  der  Stadt  Halle  a.  S.  1907,  Heft  1  S.  11)
berechnet,  daß  1906  jährlich  etwa  90  000  M.  an  die  vier  großen  Zeitungen
in  Halle  für  Stellengesuche  usw.  gezahlt  wurden.
2)  Brunhuber  I  S.  109.
        <pb n="59" />
        45

der  Preise  und  für  die  ganze  Preisgestaltung,  namentlich  zu
gunsten  einer  Verbilligung,  von  Einfluß  ist.
Neben  der  üblichen  Art  der  Veröffentlichung  von  Anzeigen ­
  in  den  Zeitungen  selbst,  kommen  häufig  Anzeigen  in
Form  außergewöhnlicher  Zeitungsbeilagenst  vor.  Solche
Beilagen  stellen  Preßerzeugnisse  dar,  die  eigentlich  unter
Kreuzband  befördert  werden  müßten.  Nur  der  Billigkeit  und
Bequemlichkeit  wegen  werden  sie  den  Zeitungen  beigelegt.
Den  Inseraten  in  den  Zeitungen  gegenüber  haben  die  Anzeigen ­
  in  Form  außergewöhnlicher  Beilagen  den  Vorzug,  daß
sie  als  lose  Einzeldrucke  und  durch  das  häufig  farbige  Papier
sofort  auffallen.  Außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  brauchen
auch  nicht  der  Gesamtauflage  einer  Zeitung  beigefügt  zu
werden.  Sie  können  z.  B.  aus  Sparsamkeitsrücksichteu  ungefähr ­
  auf  diejenigen  Zcitnngsnnmmern  beschränkt  bleiben,
die  nach  einem  bestimmten  Absatzgebiet  versandt  werden,  das
einen  besonderen  Jnsertionserfolg  verspricht.  Einen  Nachteil

st  Im  Jahre  1871  gestattete  die  Post  bei  den  im  Postdebitswege
vertriebenen  Zeitungen  die  Beifügung  „extraordinairer"  Beilagen  (Postreglement
  v.  30.  Novbr.  1871  §  15b;  Postamtsblatt  1871  Nr.  69).
Es  waren  dies  Beilagen,  die  sich  nach  Format,  Druck,  Papier  oder
sonstigen  Merkmalen  nicht  als  integrierender  Bestandteil  der  Zeitung
kennzeichneten,  mit  der  sie  versandt  werden  sollten.  Für  jedes  Beilage-Exemplar
  wurde  zunächst  eine  Gebühr  von  1/12  Sgr.,  mindestens  im
ganzen  1/3  Sgr.  erhoben.  Die  Bestimmungen  über  die  Versendung
außergewöhnlicher  Zeitungsbeilagen  haben  mehrfach  Aenderungen  erfahren. ­
  Beim  Inkrafttreten  des  gemischten  Zeitungsgebührentarifs
betrug  die  Gebühr  für  jede  Beilage  1/4  Pf.  Diese  niedrige  Vergütung
deckte  nicht  die  Kosten,  die  der  Post  aus  der  ganzen  Einrichtung  entstanden. ­
  Wenn  auch  Beförderungskosten  kaum  zu  berücksichtigen  sind,
weil  der  Transport  mit  nebenbei  geschieht,  so  entstehen  doch  Expeditionskosten ­
  durch  besondere  Feststellungen,  Buchungen,  Kontrollen  und  Abrechnungen ­
  (Stenogr.  Ber.  1905/06  Bd.  IV  S.  3269,  Unterstaatssekr.
Sydow).
Als  im  Jahre  1906  die  Steucrreformvorlagen  im  Reichstag  beraten ­
  wurden,  gelangte  eine  von  der  Stenerkommission  vorgeschlagene
Resolution  (Gröber)  zur  Annahme,  die  u.  a.  eine  anderweite  Festsetzung
der  Gebühren  für  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  vorsah  (G.  Schanz,
„Die  Reichsfinanzreform  von  1906"  im  Finanz-Archiv  Bd.  XXII11906
S.  627  ff.,  insbes.  S.  701  ff.  -  Stenogr.  Ber.  1905/06  Bd.  IV
S.  3248-3283).  Vom  1.  Juli  1906  ab  wurde  durch  den  Reichskanzler ­
  eine  E&amp;gt;Höhung  der  Gebühr  von  1/4  auf  1 ' a  Pf.  für  je  25  g
des  einzelnen  Beilage-Exemplars  angeordnet  (Amtsblatt  bes  Reichs-Postamts
  1906  S.  165,  167;  Zentralbl.  f.  d.  D.  R.  1906  S.  901).
        <pb n="60" />
        46

haben  die  außergewöhnliche»  Zeitnngsbeilagen  insofern,  als
sie  vom  ersten  Leser  einer  Zeitung  oft  herausgenommen
werden,  weiteren  Lesern  also  gar  nicht  mehr  zu  Gesicht  kommen
und  zum  großen  Teil  ein  „frühes  Ende  im  Papierkorb M1 )
finden.  Im  ganzen  spielen  die  Anzeigen  in  Gestalt  außergewöhnlicher ­
  Zeitnngsbeilagen  keine  wichtigere  volkswirtschaftliche ­
  Nolle  als  die  auf  gewöhnlichem  Wege  erfolgenden  Anzeigen.
ß)  Mittlere  und  Kleine  Presse.  Die  reichliche  Hälfte
der  Zeitungen  besteht  aus  mittleren  und  kleinen  Blättern,  die
meist  1—H  mal,  zum  Teil  auch  häufiger  wöchentlich  erscheinend)
Ihre  Auflagen  sind  gering,  da  ihre  Verbreitung  sich  vorzugsweise
auf  ihr  Erscheinungsgebiet,  auf  die  mittleren  und  kleinen
Orte  beschränkt,  in  denen  es  für  Tagesblätter  an  einer  gesicherten ­
  Existenz  mangelt.  Für  Redaktion  usw.  können  von
den  mittleren  und  kleinen  Zeitungen  keine  großen  Aufwendungen ­
  gemacht  werden.  Eigenes  bringen  sie,  wenn  die

Anfangs  ist  von  der  Möglichkeit,  den  Postdebits-Zeitungen  außergewöhnliche ­
  Zeitnngsbeilagen  beizufügen,  verhältnismäßig  wenig  Gebrauch
gemacht  worden  (Vgl.  Archiv  1878  S.  266  f.).  Bis  zum  Jahre  1905
geschah  es  dann  durchschnittlich  in  steigendem  Maße,  sowohl  absolut  als
auch  im  Verhältnis  zur  Zahl  der  Zeitungsnummern.  Infolge  der  Verdoppelung ­
  der  Beilagegebühr  Mitte  1906  trat  zunächst  ein  Rückgang
ein,  seitdem  macht  sich  aber  wieder  ein  Steigen  bemerkbar,  wie  sich  aus
der  folgenden  Zusammenstellung  ergibt:
Die  deutsche  Post  beförderte  (Poststatistik  1890  S.  56  usw.):

im  Jahr

Zeitungsuummern

(Tausends

Außergew.
Beilagen
(Tausend)

Auf  100  Nummern
entfielen  Beilagen

1890
1895
1900
1905
1906
1907
1910

818  392
I  109  202
1  431  706
I  715  766
1  807  108
1893  651
2  185  828

47  576
90  236
171  164
296  205
278  604
209  276
250  045

5,8
8,1
12,-17.3

15.4
11,1
11.4

Der  finanzielle  Erfolg,  den  die  Erhöhung  der  Beilagegebühr  haben
sollte,  eine  Mehreinnahme  von  jährlich  1/2  Mill.  M.  (Finanz-Archiv
Bd.  XXIII  1906  S.  703),  ist  eingetreten.  Bei  Anwendung  der  Mindestsätze ­
  von  1/4  oder  Va  Pf.  für  jede  Beilage  ergeben  sich  für  1905
740513  M.,  für  1910  1250225  M.,  d.  s.  509712  M.  mehr.
')  Stenogr.  Ber.  1905/06  Bd.  IV  S.  3269  (Unterstaatssekr.
Sydow).

2)  Vgl.  die  Statistiken  bei  Bücher,  Ztg.  S.  543,  Diez  S.  61  und
Koschade  S.  161.
        <pb n="61" />
        47

Lokalnachrichten  unberücksichtigt  bleiben,  nur  in  geringem  Maße.
Meist  geben  sie  lediglich  das  wieder,  was  sie  im  Abonnemcntswegc
  durch  Vermittelung  der  Korrcspondenzbüros  erhalten
vder  was  sie  den  anderen  Zeitungen  entnehmen.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  mittleren  und
kleinen  Presse  beruht  darauf,  daß  sie  in  ihrer  Art  für
einen  engeren,  geographisch  abgegrenzten  Bezirk,  in  kleinerem
Maßstabe  dasselbe  auszurichten  versucht,  was  die  Tagesblätter
in  größerem  Umfange  für  einen  weit  ausgedehnten  Kreis  bezwecken. ­

y)  Generalanzeiger.  Unter  den  Zeitungen  müssen  hier
noch  die  Generalanzeiger  hervorgehoben  werden,  weil  sie  bei
der  letzten  Reform  des  Zeitnngsgebührentarifs,  ans  die  später
ausführlicher  eingegangen  werden  soll,  eine  wesentliche
Rolle  gespielt  haben.  Die  Generalanzeiger  sind  namentlich
in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  des  vorigen  Jahrhunderts  in
den  großen  Städten  entstanden.  Ihre  Gründung  ist  meist
in  spekulativer  Absicht  erfolgt;  sie  stellen  großkapitalistische
Unternehmungen  zur  Erzielung  einer  möglichst  vorteilhaften
Kapitalanlage  dar.  Den  Hauptbestandteil  bilden  die  Anzeigen
Ans  sie  konzentriert  sich  vornehmlich  das  Interesse  des  Verlegers. ­
  Der  Aufschwung  von  Handel  und  Industrie  und  die
zunehmende  Schärfe  des  Konkurrenzkampfes  haben  das  Jnseratenwesen
  so  gefördert,  daß  es  für  Zeitungen  nach  Art  der
Generalanzeiger  leicht  ist,  die  Presse  rein  kapitalistisch  auszubeuten. ­
  Aus  Vorsicht  vermeiden  die  Generalanzeiger  im
Geschäftsinteresse  alles,  was  den  Bezieher  und  insbesondere
den  Inserenten  verstimmen  könnte?)  Daher  rührt  auch  die
i)  Die  Generalanzeiger  beschränken  sich  im  redaktionellen  Teil
überwiegend  auf  bloße  Berichterstattung.  Das  ideale  Ziel  einer  Zeitung,
ans  die  Leser  erzieherisch  einzuwirken,  liegt  ihnen  fern.  Sie  bringen
eine  Fülle  unpolitischer  Artikel  und  vermischter  Nachrichten,  die  für  die
große  Masse  berechnet  und  deren  Geschmack  angepaßt  sind  und  die
Sucht  nach  neuen  und  interessanten  Tatsachen  befriedigen  sollen.  -
„Uni  sich  einen  großen  Leserkreis  im  Interesse  des  Annoncenteils,  auf
den  cs  dem  Verleger  in  der  Hauptsache  nur  ankommt,  zu  gewinnen,
darf  man  es  mit  niemand  verderben;  so  werden  die  betr.  Zeitungen
politisch  möglichst  farblos  und  blaß  gehalten,  zu  diesem  sogenannten
politischen  Teil  sucht  man  irgend  welchen  Klatsch,  sei  es  lokaler  oder
        <pb n="62" />
        48

„Parteilosigkeit"  oder  „Unabhängigkeit",  deren  sich  die  Generalanzeiger ­
  befleißigen.  Infolge  ihrer  Billigkeit  haben  die
Generalanzeiger  viel  zum  Rückgang  älterer  Zeitnngen  beigetragen ­
  und  neuen  Organen  der  verschiedenen  politischen
Parteien  starke  Konkurrenz  gemacht.
b)  Zeitschriften.
a)  Redaktioneller  Teil.
1)  Wissenschaftliche  Zeitschriften.  Die  wissenschaftlichen ­
  Zeitschriften  sind  aus  den  gelehrten  Zeitnngen  hervorgegangen, ­
  die  in  Deutschland  gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts ­
  entstanden  ^  Zweck  der  gelehrten  Zeitnngen  war
es,  einem  kleineren  Zirkel  in  abgeschlossener  Weise  und  abgerundeter ­
  Form  zu  dienen.  Zunächst  waren  sie  universal,
sie  boten  jedem  etwas.  Auf  die  geistige  Einheit  der  Wissenschaft ­
  folgte  eine  fortschreitende  Spezialisierung.  Eine  gelehrte
Universal-Zeitschrift  konnte  nun  nicht  mehr  allen  Ansprüchen
genügen  Mehr  und  mehr  wurde  daher  jedes  Fachgebiet  der
Wissenschaft  und  Kunst  besonders  behandelt.  Heute  gibt
es  für  jeden  Gelehrtenstand  usw  mindestens  eine  Zeitschrift,  ?)
in  der  die  Ergebnisse  der  Forschungen,  die  Fortschritte  der
Entdeckungen  mitgeteilt,  Gedanken  ausgetauscht,  Anregungen
gegeben  und  aus  diese  Wnse  die  Verbindungen  zwischen  den
ö  tlich  getrennten  Gelehrten  usw  hergestellt  werden.
allgemeiner  Natur,  zusammen,  mau  druckt  dann  noch  irgend  einen
Hintertreppenroman  dazu  und  nennt  das  zusammen  mit  einem  Packen
Annoncenbcilagen  eine  Zeitung"  (Sienogr.  Per.  1898/00  Bd.  IIS.  1730  f.
—  Äbg.  Fischbeck.  -  Aehnlich  Abg.  Singer  a.  a.  O.  S.  1711  f.  und
Abg.  Oertel  a.  a  O.  S.  1738).
Tie  erste  Zeitschrift  Deutschlands  waren  die  „Fata  Eruditorum“,
  die  Mencke  im  Jahre  1682  in  Leipzig  in  lateinischer  Sprache
herausgab  (Salomon  l  S.  89,  Witkowski  S.  &amp;gt;85).  Äls  erste  Monatsschrift ­
  in  deutscher  Sprache  ließ  Thomasins  in  Leipzig  vom  Jahre  1688
ab  die  Schuft  „Schertz-  und  Ernsthaffter,  Vernünftiger  und  Einfältiger
Gedanken  usw."  erscheinen  (Salomon  I  S.  92,  Witkowski  S.  203).
2)  Dafür  verliert  „die  Publikationsform  des  Buches  ...  von
Jahr  zu  Jahr  an  Boden"  (Bücher,  Vw.  S.  248).  -  „Wer  heute  der
großen  Masse  etwas  zu  sagen  hat,  der  muß  sich  des  Sprachrohrs
Zeitung  bedienen"  (Stoklossa  S.  565).  -  Ueber  das  Verhältnis  der
Zeitung  zur  Zeitschrift  und  zum  Buche  vgl.  Bücher,  Ztg.  S.  551.
Vgl.  auch  Diez  S.  138.
        <pb n="63" />
        Aufgabe  der  wissenschaftlichen  Zeitschriften  ist,  soweit  in
Hinsicht  ans  ihr  Fachgebiet  überhaupt  ihre  Bedeutung  für  die
Volkswirtschaft  in  Frage  kommt,  hauptsächlich  die  mittelbare
Förderung  der  Volkswirtschaft,  wie  sie  namentlich  durch
Veröffentlichung  von  Erörterungen  nationalökonomischer,
volkswirtschaftspolitischer,  finanzwissenschaftlicher,  sozialpolitischer ­
  und  bergt.  Fragen  erfolgt.
2)  Fachtechnische  Blätter.  Die  Entwickelung  der
fachtechnischen  Blätter  steht  im  Zusammenhang  mit  dem  durch
die  Gewerbefreiheit,  durch  die  Fortschritte  der  Technik  und  des
Verkehrs  hervorgebrachten  Aufschwung  des  Wirtschaftslebens.
Es  war  dem  einzelnen  nicht  mehr  möglich,  alles  selbst  zu
überblicken.  Er  bedurfte  eines  Hilfsmittels,  das  ihn  rasch
und  bequem  mit  allen  wissenswerten  Nachrichten  in  seinem
Fach  versah.  Je  größer  dies  Bedürfnis  wurde,  um  so  mehr
griff  in  der  fachtechnischeu  Presse  die  Arbeitsteilung  um  sich.
Heute  beruht  die  besondere  Bedeutung  der  fachtechnischen
Blätter  in  der  Beschränkung  auf  ein  einzelnes,  eng  begrenztes
Arbeitsgebiet.  Die  weitgehende  Spezialisiernngsi  fördert  eine
intensive  Behandlung  der  Aufgaben,  die  ein  jedes  derartiges
Blatt  zum  Nutzen  der  Volkswirtschaft  erfüllen  will.  Meist
geschieht  dies  durch  den  Gesamtinhalt  der  einzelnen  Zeitschriften
selbst,  teilweise  auch  noch  in  Leitartikeln.  Manche  fachtechnischen
Blätter  sind  ausschließlich  kapitalistische  Unternehmungen,  z.  B.
gewisse  Finanzblätter  und  die  lediglich  aus  Anzeigen  bestehenden,
meist  unentgeltlich  vertriebenen  Offcrtenblätter.  Diese  Blätter
stehen  nicht  über  ihrer  Branche,  sondern  mitten  in  ihr.  Sie
erscheinen  nur  ans  geschäftlichen  Gründen  zur  Förderung  des
Sonderintcrcsses  bestimmter  Banken  und  Unternehmer.*)
Vgl.  Kootz  S.  526  ff.  dessen  Statistik  z.  B.  in  Gruppe  10  6
„Einzelne  Gewerbe"  allein  635  deutsche  Zeitschriften  erwähnt,  die  auf
26  verschiedene  Branchen  usw.  entfallen.
2)  Schalten  S.  99  ff.,  Meißner  S.  32.  -  Nach  dem  schweizerischen
Postgesetz  vom  5.  April  1910  Art.  31  sind  die  vorwiegend  Geschäftsnnd
  Neklamezwccken  dienenden  Veröffentlichungen  von  der  ermäßigten  Taxe
für  abonnierte  Zeitungen  -  cts  für  je  75  g  -  ausgeschlossen.
Die  Versendung  ist  nur  als  Drucksache  usw.  gestattet.
        <pb n="64" />
        50

3)  Unterhaltrmgsblälter.  Die  Unterhaltungsblätter
sind  aus  den  im  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  aufgekommenen
moralischen  Wochenschriften,  die  zum  ersten  Mal  Zeitschriften
non  ausgesprochener  Tendenz  darstellten,  hervorgegangen.  *)
Ihr  Inhalt  besteht  neben  dem  der  Unterhaltung  gewidmeten
Hauptteil  vorwiegend  aus  literarischen  und  kunstbeflissenen
sowie  populärwissenschaftlichen,  erbaulichen,  belletristischen  und
ähnlichen  Artikeln.  Außerdem  haben  die  Illustrationen  eine
gewisse  Bedeutung  für  die  Entwickelnng  des  Kunstsinns.  In
vereinzelten  Abhandlungen  über  nationalökonomische  usw.
Themata  klären  die  Unterhaltnngsblätter  ihre  Leser  wohl  über
interessante  Fragen  ans  dem  Gebiete  der  politischen  Oekonomie
ans;  die  Verfolgung  materieller  Bedürfnisbefriedigung,  wie  sie
bei  den  sonstigen  Zeitschriften  immerhin  in  gewissem  Umfange
mittelbar  oder  unmittelbar  stattfinden  kann,  liegt  ihnen  jedoch
fern.  Sie  bieten  daher  keinen  Anlaß  zu  besonderen  Bemerkungen ­
  über  die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  ihres  redaktionellen ­
  Teils.
Der  Absatz  der  Unterhaltungsblätter  wird  jetzt  dadurch
eingeschränkt,  daß  andere  Blätter  ihren  Beziehern  immer  mehr
Unterhaltungsbeilagen,  die  häufig  fabrikmäßig  hergestellt  werden
unentgeltlich  oder  gegen  geringe  Erhöhung  des  Bezugspreisesliefern.
  Trotzdem  ist  der  Wirkungskreis  der  Unterhaltnngsblätter
großer  als  der  der  wissenschaftlichen  und  der  fachtechnischen
Zeitschriften,  da  Lesezirkel  und  öffentliche  Lokale  in  weitem
Maße  dazu  beitragen,  die  Unterhaltnngsblätter  in  den  verschiedenen ­
  Bevölkernngsschichten  bekannt  werde»  zu  lassen.
ß)  Anzeigenteil.  Da  das  Verbreitungsgebiet  der  wissenschaftlichen ­
  Zeitschriften  und  der  fachtechnischen  Blätter  begrenzt
ist,  ist  auch  ihr  Anzeigenteil  für  einen  engeren,  ganz  bestimmten
Leserkreis  berechnet.  Anzeigen  in  diesen  Fachblättern  können
deshalb  eher  Wirksamkeit  haben  als  Inserate  in  den  eigentlichen
Zeitungen,  die  zwar  einem  ausgedehnteren,  aber  nicht  so
interessierten  Leserkreis  zu  Gesicht  kommen.  Die  Wirkung  von
Annonce»  in  Fachblättern  kann  schon  deshalb  größer  sein,
h  Salomon  I  S.  100;  Stieda  S.  135  ff.
        <pb n="65" />
        51

weil  Fachblätter  in  ganz  anderer  Stimmung  und  in  gründlicherer ­
  Weise  gelesen  werden  als  wie  etwa  die  Tagesblätter.
Im  Interesse  seiner  Rentabilität  muß  natürlich  jedes  Fachblatt
auch  Anzeigen  allgemeinen  Inhalts  veröffentlichen,  zum  großen
Teil  betreffen  die  Inserate  in  Fachblüttern  aber  das  Gebiet,
das  die  Blätter  speziell  vertreten.  Es  sind  vornehmlich  Angaben ­
  über  einschlägige  Bezugsquellen  und  Nachfragen  nach
solchen,  Offerten  von  Fabrikanten  und  Lieferanten  bestimmter
Fabrikate  und  Rohstoffe.  Auch  Anzeigen  aus  dem  Arbeitsmarktgebiet ­
  kommen  verhältnismäßig  zahlreich  vor,  obwohl
hierfür  vielfach  besondere  Offertenblätter  und  Arbeitsnachweise
der  einzelnen  Gewerbe  bestehen.  Relativ  stark  vertreten  ist
die  Reklame.
Die  Unterhaltnngsblätter  eignen  sich  infolge  ihres  großen
Wirkungskreises  vorzüglich  zur  Veröffentlichung  von  Inseraten
aller  Art.  Auch  sie  bringen  viel  Reklamen.  Ein  wesentlicher
Teil  der  Annoncen  in  den  Unterhaltnngsblättern  ist  jedoch
nicht  für  die  große  Masse  berechnet,  sondern  für  einen  Leserkreis ­
  mit  höherer  Lebenshaltung  und  freiem  Einkommen.
Aenßerst  zahlreich  sind  in  manchen  Unterhaltungsblättern  die
verschiedenartigen  Stellen-Gesuche  lind  Angebote,  die  gebildete
Personen  betreffen.
8  5.  Die  Verbreitung  der  Zeitungen  und  Zeitschriften
durch  die  Post.
Die  hohe  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Zeitungswesens ­
  äußert  sich  in  der  allgemeinen  Verbreitung  der  Blätter.
Während  es  in  England  und  Frankreich  bestimmte  hauptstädtische ­
  Blätter  gibt,  die  eine  überwiegende  Stellung  einnehmen, ­
  ist  das  Zeitnngswesen  in  Deutschland  stark  zersplittert. ­
  Deutschland  weist  eine  größere  Zahl  von  Zeitungszentren ­
  ans,  in  denen  durch  die  Post  überallhin  vertriebene
Zeitungen  mit  weitreichendem  Einfluß,  aber  auch  viele  Blätter
erscheinen,  von  denen  nur  ei»  Teil  im  Wege  des  Postabonnements
  bezogen  werden  kann.*)  Außerdem  sind  Hunderte
.  Manche  Verleger  ziehen  cs  vor,  ihre  Blätter  den  Beziehern
unmittelbar  zuzusenden.  Viele  Blätter  eignen  sich  nicht  znm  Postdebit,
        <pb n="66" />
        52

von  kleinen  Verlagsorten  vorhanden,  in  denen  Blätter  mit
geringen  Auflagen  herausgegeben  werden?)
Die  tatsächliche  Verbreitung  der  Zeitungen  und  Zeitschriften ­
  läßt  sich  nicht  zufriedenstellend  ermitteln,  da  cs  an
einer  amtlichen  Zeitnngsstatistik  mangelt  und  die  privaten
Quellen  über  Zahl  und  Auflagenhöhe  der  Blätter  unzulänglich
sind.  Der  Inhalt  der  von  den  verschiedenen  Annoncenexpeditionen ­
  herausgegebenen  Kataloge  weicht  z.  B.  in  vielem
stark  von  einander  ab,  auf  Vollständigkeit  und  Genauigkeit
kann  er  im  Hinblick  auf  die  Art  des  Zustandekommens  und
die  Zweckbestimmung  der  Kataloge  keinen  Anspruch
machen.  Ueber  die  Verbreitung  der  im  Postdebitswege  vertriebenen ­
  Blätter  könnte  wohl  die  Post  genaueres  statistisches
Material  liefern.  Veröffentlichungen  dieser  Art  erfolgen  jedoch
nicht.  Die  Poststatistik  gibt  nur  Aufklärung  über  den  Gesamt-Postzeitungsverkehr
  und  über  den  Verkehr  mit  den  einzelnen
Ländern.  Weitergehende  Zeitungs-Statistiken  gehören  an
und  für  sich  nicht  zu  den  Aufgaben  der  Post.  Sie  dürften
außerdem  nicht  mit  Rücksicht  auf  die  Bestimmungen  über  die
Wahrung  des  Briefgeheimnisses  bekannt  gegeben  werden,  da
diese  Vorschriften  sich  der  Oeffcntlichkeit  gegenüber  auch  auf
den  Zeituugsverkehr  erstrecken?)  Vor  allem  hätte  selbst  eine
ausführlichere  Post-Zeitungsstatistik  nur  in  gewisser  Beziehung

z.  B.  kleine  Lokalblätter  und  Gratis-Offertenblättec.  —  Mitte  1912
erschienen  z.  B.  in  Aachen  30  (27)  Blätter  -  die  in  Klammern  stehende
Zahl  bedeutet  hier  und  im  folgenden  die  Zahl  der  zum  Postvertrieb
angemeldeten  Zeitungen  und  Zeitschriften  —  in  Bremen  44  (34),  in
Breslau  153  (114),  in  Cöln  127  (97),  in  Chemnitz  31  (21),  in  Dortmund ­
  33  (27),  in  Dresden  170  (123),  in  Halle  97  (62),  in  Hamburg
212  (183),  in  Hannover  105  (84),  in  Karlsruhe  77  (62),  in  Kiel  21
(15)  ,  in  Königsberg  (Pr.)  56  (44),  in  Leipzig  602  (440),  in  Metz  18
(16)  ,  in  München  389  (297),  in  Nürnberg  103  (60),  in  Straßburg  68
(40),  in  Stuttgart  210  (166),  in  Würzbnrg  41  (29)  Blätter.
ft  Im  Jahre  1908  gab  es  2159  deutsche  Verlagsorte,  darunter
19  mit  mehr  als  je  10  Zeitungen  und  1307  mit  je  einer  Zeitung  (Diez
S.  34  f.).
2 )  Da  mb  ach  S.  67  f.  -  Der  Hinweis  bei  Aschenborn  (a.  a.  O.
S.  65),  daß  die  Mitteilung  der  Gesamtzahl  der  durch  die  Post  vertriebenen ­
  Exemplare  der  einzelnen  Zeitungen  nicht  unter  das  Verbot
des  8  5  des  Postgesetzes  vom  28.  Oktober  1871  falle,  bezieht  sich  nur
auf  den  Verkehr  mit  den  Verlegern  jener  Zeitungen.
        <pb n="67" />
        5B

Wert,  weil  sie  allein  die  Postauflage,  also  lediglich  einen
Teil  der  Gesamtauflage  jeder  Zeitung  und  Zeitschrift  berücksichtigen ­
  würde.  Für  weitere  Zwecke  wären  Schätzungen  notwendig, ­
  die  zu  recht  ungenauen  Ergebnissen  führen  müßten.
Schätzungen  solcher  Art  finden  sich  vereinzelt  in  der
Literatur.  Neukampsi  nimmt  z.  B.  an,  daß  „der  größte  Teil
aller  in  Deutschland  gelesenen  Zeitungen  durch  die  Post  bestellt
wird".  Dies  ist  nicht  richtig?)  Für  die  genaue  Ermittelung
einer  Durchschnittszahl  über  das  Verhältnis  von  Gesamtauflage ­
  und  Postauflage  der  Zeitungen  und  Zeitschriften  fehlt
allerdings  jeder  Anhaltspunkt,  da  die  Gesamtauflagen  nur
von  einem  Teil  aller  Blätter,  noch  dazu  meist  in  abgerundeten

1)  Neukamp  II  S.  1375.  -  Ncukamp  vergleicht  die  Berechnungen
von  Schacht  über  die  Anflagenhöhe  der  deutschen  Zeitungen  im  Jahre
1897  (Schacht  s.  507,  514)  mit  den  Angaben  der  Poststatistik  für  1896
(S.  58.)  Dabei  kommt  er  zu  dem  Ergebnis,  daß  nach  Schachts  Berechnung ­
  „von  allen  Zeitungen  nur  etwa  ein  Drittel  durch  die  Post  bestellt
würde,  was  sicherlich  den  tatsächlichen  Verhältnissen  widerspricht".  Die
Poststatistik  faßt  alle  Zeitungen  und  Zeitschriften  -  einschließlich  der
fremdsprachigen  Blätter  Deutschlands  -  zusammen,  die  die  Post  vertreibt;
einen  Unterschied  zwischen  „Zeitungen"  und  „Zeitschriften"  macht  sie  nicht.
Schachts  statistische  Untersuchung  erstreckt  sich  dagegen  nur  auf  3337
eigentliche  in  Deutschland  erscheinende  deutsche  Zeitungen  (Schacht  S.  508,
511j.  Die  Ergebnisse  der  Berechnungen  für  ein  so  scharf  begrenztes
Gebiet  können  nicht  ohne  weiteres  mit  den  allgemein  gehaltenen  Angaben
der  Poststatistik  verglichen  werden.  Ließe  es  sich  ermöglichen,  diese  Angaben
um  die  Zahlen  für  Zeitschriften  und  fremdsprachige  Blätter  zu  kürzen,
so  würde  ein  Vergleich  der  reduzierten  und  der  Schacht'schen  Zahlen
den  Beweis  liefern,  daß  tatsächsich  noch  weniger  als  ein  Drittel  der
deutschen  Zeitungen  durch  die  Post  vertrieben  wird.  Derartige  Ermittelungen ­
  sind  aus  den  oben  angeführten  Gründen  nicht  ohne  weiteres
möglich.  -  Auch  Diez  vergleicht  die  Schachischen  Zahlen  mit  den
Angaben  der  Poststatistik  (a.  a.  O.  S.  100  f.)
2)  Brunhuber  I  S.  11  f.:  „Nur  wenige  Organe  haben  mehr
Postabonnenten  als  örtliche  Abnehmer,  die  die  Zeitung  durch  Träger
zugestellt  erhalten".  -  Bücher,  Ztg.  S.  541:  „Der  größere  Teil  (der
Anflagei  entfällt  aus  die  der  Post  sich  entziehende  direkte  lokale  Zustellung".
-  Brunhubcr  I  S.  12:  „viele  Zeitungen  mit  einer  Riesenauflage,  die
Stadtanzeiger  und  General-Anzeiger  in  Städten  und  auf  dem  Lande,
zeigen  etwa  ein  Verhältnis  von  90%  direkter  Abnehmer  zu  I  vv/g  Postabonnenten". ­
  —  Noth  S.  51  nimmt  an,  daß  etwa  ein  Drittel  sämtlicher
Zeitungsnummern  durch  die  Post  befördert  wird,  bezeichnet  diesen
Bruchteil  aber  als  wahrscheinlich  zu  hoch  gegriffen,  da  der  Absatz  im
allgemeinen  durch  lokales  Abonnement  geschieht.
        <pb n="68" />
        54

oder  unbestimmt  gehaltenen  Ziffern^)  bekannt  und  Angaben
über  die  Postauflagen  nur  in  Einzelfällen  zu  erlangen  sind.
Immerhin  haben  erfahrungsgemäß  große  politische  Zeitungen
und  bedeutende  Anzeigeblütter,  die  für  Berechnungen  der
angedeuteten  Art  ausschlaggebend  sind,  durchweg  verhältnismäßig ­
  viel  mehr  andere  Bezieher  als  Postabonnenten.  Dazu
kommt,  daß  das  Verhältnis  von  Gesamtauflage  und  Postauflage ­
  bei  den  einzelnen  Blättern  ganz  verschieden  ist,  so
daß  die  Berechnung  einer  mittleren  Verhältniszahl  kein  richtiges
Bild  der  tatsächlichen  Verhältnisse  ergeben  würde.  Es
bestehen  große  Zeitungen,  bei  denen  Gesamt-  und  Postauslage
sich  wie  4  ;  1  verhalten,  bei  anderen  Zeitungen  ist  dies
Verhälnis  gleich  6  :  1  oder  von  noch  größerem  Unterschied.
Namentlich  ist  die  Postauslage  bei  weit  verbreiteten  Zeitungen,
wie  erwähnt,  verhältnismäßig  nicht  hoch,  weil  es  diese
Zeitungen  vielfach  ermöglichen  können,  durch  eigene  Einrichtungen,
z.  B.  durch  Begründung  von  Filialen  oder  durch  Verwendung
von  Expreßboten 2 )  ohne  Inanspruchnahme  des  Postvertriebs
zahlreiche  Abonnenten  außerhalb  des  Erscheinungsorts  zu
gewinnen.
In  Deutschland  stellt  das  Pvstabonnement  immerhin
eine  äußerst  beliebte  Form  des  Bezuges  sämtlicher  Arten  von
Zeitungen  und  Zeitschriften  dar?)  Das  Zeitungswesen  kann

J )  Die  Angaben  in  den  Katalogen  der  Annoncenexpeditionen  lauten
vielfach:  „von  .  .  bis  .  .",  „ca",  „über",  „und  mehr",  „im  Sommer",
„im  Winter".  Bestimmte  Stichtage  liegen  den  Zählungen  auch  nicht
zugrunde.
2 )  Dies  ist  nach  §  2  des  Postgesetzes  vom  28.  Oktober  1871  zulässig.
„Die  großen  Zeitungen  bedienen  sich  nicht  des  Postzeitungsamts  in  der
Umgebung,  sondern  sie  schicken  den  sogenannten  expressen  Boten"
(Stenogr.  Ber.  Bd.  284  1912  S.  1054  —  Abg.  Oertel  —).
8 )  Die  Zahl  der  durch  die  preußische,  die  norddeutsche  und  die

im  Jahre

Stück

Zunahme
in  °/o

im  Jahre

Stück

Zunahme
in  °/o

1823

474

1873

5579

1077

1833

1159

145

1883

8529

1699

1843

1310

176

1893

10358

2085

1853

1751

269

1903

12330

2501

1863

2763

483

1913

14480

3022
        <pb n="69" />
        —  '.55

auf  diese  Weise  überall  mit  Leichtigkeit  in  die  Dienste  des
geschäftlichen,  des  politischen  und  geistigen  Lebens  gestellt
werden  und  die  verschiedenen  Bedürfnisse  der  Zeitungsbezieher
und  Leser  befriedigen.  Diese  Bedürfnisbefriedigung  dient
nicht  mehr  nur  den  Interessen  engerer  Kreise,  sondern  der
großen  Masse  der  Bevölkerung,  sie  ist  für  sie  notwendig  oder
forderlich.  Mit  Rücksicht  hierauf  hat  die  Post  in  der  Gegenwart ­
  die  Verpflichtung,  bei  Festsetzung  der  Preise,  zu  denen
der  Postzeitungsvertrieb  zu  besorgen  ist,  die  volkswirtschaftliche
Bedeutung  der  Zeitungen  gebührend  zu  berücksichtigen.  Zum
allein  entscheidenden  Maßstab  für  die  Tarifbildnng  eignet  sich
jedoch  anerkannterwcise  die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  eines
Befördernngsgegenstandes  oder  einer  Verkehrsleistung  nicht/)
weil  es  sich  in  der  Praxis  nicht  durchführen  läßt,  eine  den
tatsächlichen  Verhältnissen,  der  vielseitigen  Bedürfnisbefriedigung ­
  engerer  oder  weiterer  Kreise  der  Bevölkerung,  bis  ins
einzelne  genau  gerecht  werdende  Abstufung  vorzunehmen.
Gleichwohl  muß  eine  öffentliche  Verkehrsanstalt,  wie  die  Post,
unbeschadet  ihres  Strebens  nach  Reinertrag,  einen  derartig
wesentlichen  Gesichtspunkt  als  berechtigt  anerkennen  und  dementsprechend ­
  die  Bemessung  des  Entgelts  für  ihre  Leistungen
gestalten.
8  6.  Der  Einfluß  der  verschiedenen  Zeitungsgebührenlarise
  aus  die  Höhe  der  Zeitungsgebühren  und  der
Bezugspreise.
Die  Grundlage  für  die  Ermittelung  der  Zeitungsgebühren
bilden  die  Zeitungs-Preislisten  der  Post,  die  seit  1823  jedes
Jahr  erscheinen?)  Ihre  Einrichtung  ist  im  Laufe  der  Zeit
mehrfach  geändert  worden.  Jetzt  bestehen  sie  aus  zwei  Haupt-Jni
  Jahre  1880  wurden  von  der  Post  im  Deutschen  Reich  434  Mill.,
im  Jahre  1910  2186  Mill.  Zeitungsnnmmern  vertrieben,  d.  s.  404o/g  mehr,
van  der  Borght  S.  137  f.
2)  Die  Instruktion  zum  Zeitungs-Regulativ  von  1821  legte  im
8  14  dem  neu  gegründeten  Zeitnngs-Comtoir  in  Berlin  die  Verpflichtung
auf,  zu  Anfang  jedes  Jahres  eine  „Uebersicht  der  für  das  laufende
Jahr  regulierten  Preise  der  Zeitungen  und  Journale"  zu  veröffentlichen
(Archiv  1895  S.  305).
        <pb n="70" />
        56

teilen.  Der  erste  Teil  enthält  die  Angaben  über  die  in  deutscher
Sprache  erscheinenden  »nd  zum  Postvertrieb  angemeldeten
Blätter,  der  zweite  Teil  umfaßt  die  fremdsprachigen  Zeitungen
und  Zeitschriften,  die  die  Post  vertreibt.  Die  Blätter  in
fremden  Sprachen  sind  nach  den  einzelnen  Sprachen  —
z.  Zt.  36  —  geordnet,  im  übrigen  erfolgt  die  Zusammenstellung ­
  der  Blätter  in  den  Listen  nur  in  alphabetischer
Reihenfolge.  Außer  dem  Titel  jedes  Blatts  geben  die  Preislisten ­
  noch  an:  Erscheinungsort,  Erscheinungsweise,  Bezugszeit, ­
  Jahresgewicht  und  Bezugspreis.Z  In  den  älteren  Jahrgängen ­
  der  Zeitungslisten  sind  die  „Provisionsgebühren"  besonders ­
  aufgeführt,  in  den  späteren  Listen  ergibt  sich  die  Höhe
der  Gebühren  aus  dem  Unterschied  der  Vermerke  über  Einkaufs- ­
  und  Bezugspreis  der  Blätter.  Die  neueren  Preislisten
lassen  die  Zeitungsgebühren  nicht  ohne  weiteres  erkennen;
die  Gebühren  müssen  jetzt  in  jedem  Fall  erst  auf  Grund  der
Angaben  über  die  Erscheinungsziffer  und  das  Jahresgewicht
der  Blätter  und  unter  Berücksichtigung  der  Besorgungsgebühr
von  jährlich  24  Pf.  berechnet  werden.
Volkswirtschaftlich  ist  die  Zeitungsgebühr  insofern  von
Bedeutung,  als  sie  bei  rein  lehrmüßiger  Betrachtung  einen
der  Produktiousfaktoren  bildet,  die  im  allgemeinen  für  die
Gestaltung  der  Post-Zeitungsbezugspreise  maßgebend  sind.
Treten  Aenderungen  in  der  Hohe  der  Zeitungsgebührcn  ein,
so  müßten  unter  sonst  gleichen  Umständen  entsprechende  Aenderungen ­
  der  Bezugspreise  vor  sich  gehen.  „Der  Verkehrsi)

  Die  Angaben  in  den  Zeitungslisten  sind  wiederholt  zu  statistischen ­
  Ermittelungen  verwendet  worden  (Archiv:  1878  S.  257  ff..
1879  S.  466  ff.,  1881  S.  289  ff.,  1891  S.  242,  1896  S.  183,  1913
S.  171).  Greifbare  Ergebnisse  für  die  Statistik  des  Zeitungswesens
lassen  sich  aus  diesen  Arbeiten  leider  nicht  gewinnen,  da  die  Zeitungs-Preislisten
  nur  die  zum  Postvertrieb  angemeldeten  Blätter  aufführen
und  sie  nicht  nach  Zeitungen  und  Zeitschriften  trennen.  Aus  den  Angaben ­
  über  die  Titel  und  die  Erscheinungsweise  der  Blätter  können  in
vielen  Fällen  ohne  sonstige  Feststellungen  keine  zuverlässigen  Schlüsse
über  die  Zugehörigkeit  der  Blätter  zu  den  einzelnen  Klassen  der
Zeitungen  und  Zeitschriften  gewonnen  werden  (Schacht  hat  diese  Methode
mit  angewendet,  um  Feststellungen  über  die  Verbreitung  der  Zeitungen
zu  ermöglichen  -  a.  a.  O.  S.  516).
        <pb n="71" />
        57

aufwand  ....  ist  tatsächlich  ein  wichtiger  Teil  der
Gestehungskosten.")
Im  folgenden  soll  ein  Vergleich  darüber  angestellt  werden,
welchen  Einfluß  jeder  der  verschiedenen  Zeitungsgebührentarife
auf  die  Höhe  der  Zeitnngsgebühr,  die  bei  jedem  Tarif  von
anderen  Faktoren  abhängig  war,  u.  U.  gehabt  hat,  und  inwiefern ­
  Verschiebungen  der  Zeitungsgebühren  Veränderungen
der  Bezugspreise  veranlaßt  haben  können.  Voraussetzung
für  diese  Vergleiche  ist  immer,  daß  alle  sonstigen  Umstände
dieselben  geblieben  sind?)
Es  ist  für  diesen  Zweck  nicht  erforderlich  und  würde
hier  auch  zu  weit  führen,  wenn  alle  die  tausende  von  Zeitungen,
die  in  den  Zeitungspreislisten  ausgeführt  sind,  bei  dein  Vergleiche ­
  Berücksichtigung  fänden.  Für  die  statistische  Methode
geht  die  Forderung  erschöpfender  Massenbeobachtung  und  die
Forderung,  daß  sie  alle  Fälle  in  einer  bestimmten  Zeit  usw.
zu  konstatieren  habe,  u.  U.  zu  weit.  Es  kann  vielmehr  „schon
ein  Teil  der  vorhandenen  Fälle,  die  zur  Untersuchung  gezogen ­
  werden,  ein  ausreichendes  Ergebnis  liefern"?)  Bei  dem
anzustellenden  Vergleich  genügt  es,  wenn  eine  beschränkte
Zahl  von  Blättern  —  für  die  neuere  Zeit  getrennt  nach  den
Hanptgattungen  der  Zeitungen  und  Zeitschriften  —  als
typisch  gewählt  und  verglichen  wird.  Berücksichtigt  werden
dabei  Blätter  aus  den  verschiedensten  Gegenden  Deutschlands.
Dieses  Material  reicht  für  bestimmte  Schlußfolgerungen  aus.
Die  auf  der  Detailstatistik,  auf  der  detaillierten  Untersuchung
einer  beschränkten  Zahl  von  Fällen  beruhenden  Fehler  erfahren ­
  bei  dieser  Methode  in  dem  Maße  genügend  Ausgleichung, ­
  daß  keine  erheblichen  Verschiebungen  in  den  Ergebnissen ­
  zu  befürchten  sind.

1)  van  der  Borght  S.  116  f.
2 )  Dies  ist  nicht  immer  der  Fall.  In  der  Zeit  von  1900  bis
1902  hat  z.  B.  die  Post  die  Zeitnngsgebühr  für  die  Leipziger  „Jllustrirte
  Zeitung"  um  3  M.  72  Pf.  ermäßigt,  der  Verleger  aber  den
Bezugspreis  um  2  M.  erhöht.
3)  Conrad,  Statistik  S.  4.
        <pb n="72" />
        58

a)  Tarif  nach  der  Bogenzahl  und  Tarif  nach  dem
Einkaufspreis  der  Zeitungen.
Zur  Veranschaulichung  des  Einflusses,  den  der  Uebergang
vom  Bogenzahltarif  zuin  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der
Zeitungen  ans  die  Höhe  der  Zeitungsgebühren  und  der
Zeitungsbezugspreise  ausgeübt  hat,  sind  Angaben  über
Zeitungen,  die  sich  in  den  Zeitungspreislisten  von  1848  und
1850  aufgeführt  finden,  gegenübergestellt  worden.  Die  Angaben ­
  der  Listen  von  1848  und  1850  wurden  deshalb  für
den  Vergleich  ausgewählt,  weil  in  der  Liste  von  1848  zum
letzten  Mal  die  „Provisionsgebühren"  usw.  nach  dem  Bogenzahltarif ­
  erscheinen,  während  die  Liste  von  1850  zum  ersten
Mal  nach  Verlauf  eines  Uebergangsjahres,  in  dem  etwa  durch
die  Tarifreform  bedingte  Aenderungen  der  Bezugspreise
durchgeführt  werde»  konnten,  die  entsprechenden  Angaben  auf
Grund  des  Tarifs  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen
ersehen  läßt.  Der  Vergleich,  der  sich  auf  50  politische
Zeitungen  erstreckte,  ergab  folgendes:
Die  Zcituiigsgebühr  hat  sich  bei:
2%  der  Zeitungen  nicht  geändert,
2%  „  „  erhöht,
96%  „  „  ermäßigt.
Die  Erhöhung  der  Gebühr  hat  nur  wenige  Prozent
—  3%  —  betragen;  dagegen  belief  sich  die  Ermäßigung  für:

4%  der  Zeitungen

auf  1—25%,

20%  „

„  26-50%,

58%  „

„  51-75%,

„

„  mehr  als  75%.

Der  Bezugspreis  hat  sich  bei:
4%  der  Zeitungen  nicht  geändert,
4%  „  „  erhöht,
92%  „  „  ermäßigt.
        <pb n="73" />
        59

Die  Erhöhung  des  Bezugspreises  hat  bei  2°/»  der  Zeitungen
nur  wenig  —  l°/o  —,  bei  2%  zwei  Drittel  —  67%  —
betragen;  dagegegen  belief  sich  die  Ermäßigung  für:
48%  der  Zeitungen  auf  1—25°/»,
38%  „  „  „  26-50%,
6%  „  51-75%.
b)  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  für  Zeitschriften,
die  weniger  als  viermal  monatlich  erscheinen.
Ans  den  Zeitungspreislisten  von  1867  und  1870  sind
50  Zeitschriften,  die  tveniger  als  viermal  im  Monat  erschienen
gegenübergestellt  worden.
Im  Jahre  1867  wurde  noch  —  He  in  der  Regel  bei
allen  Blättern  —  bei  den  erwähnten  Zeitschriften  ein  Zuschlag
von  25%  zum  Einkaufspreis  als  Zeitungsgebühr  erhoben.
Vom  Jahre  1868  ab  fand  eine  Ermäßigung  des  Zuschlags
um  die  Hälfte  statt.  Die  Gegenüberstellung  der  Angaben
aus  den  beiden  Preislisten  sollte  dartun,  inwiefern  die  Herabsetzung ­
  der  Zeitungsgebühr  nach  Verlauf  einer  längeren
Uebergangszeit  einen  Einfluß  auf  die  Höhe  der  Bezugspreise
der  Zeitschriften  ausgeübt  hat.  Es  ergab  sich  ans  der
Zusammenstellung,  daß  der  Bezugspreis  sich  bei:
580/«  der  Zeitschriften  nicht  geändert,
8%  „  „  erhöht,
34%  „  „  ermäßigt
hat  und  daß  die  Herabsetzung  der  Preise  nur  bei  14°/«  der
Blätter  genau  oder  fast  ebensoviel  wie  die  Ermäßigung  der
Zeitnngsgebühr  auf  12%%  des  Einkaufspreises  betrug.
c)  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen
und  gemischter  Tarif.
Zur  Veranschaulichung  des  Einflusses,  den  die  letzte
Reform  des  Zeitungsgebührentarifs  auf  die  Höhe  der  Zeitnngsgebühr ­
  usw.  gehabt  hat,  sind  Angaben  aus  den  Zeitungs-Preislisten
  von  1900  und  1902  zu  einander  in  Beziehung
gebracht  tvorden.
        <pb n="74" />
        60

Aus  der  Liste  von  1900  lassen  sich  zum  letzten  Mal
die  Zeitnngsgebühren  ermitteln,  die  durch  einfachen  Zuschlag
von  25°/ 0  oder  12V,°/g  zum  Einkaufspreis  der  Blätter  erhoben ­
  wurden;  die  Liste  von  1902  ermöglicht  zum  ersten
Mal  nach  Verlauf  eines  Uebergangsjahres,  in  dem  durch  die
Tarifreform  veranlaßte  Aenderungen  in  der  Erscheinungsweise ­
  und  im  Jahresgewicht  der  Blätter  zustande  kommen
konnten,  eine  Berechnung  der  Zeitungsgebühren  nach  dem  gemischten ­
  Tarif.  Wegen  des  gesteigerten  Interesses,  den  ein
Vergleich  der  in  neuerer  Zeit  vorhandenen  Blätter  hat,  und
wegen  der  Spezialisierung  und  bedeutenden  Zahl  dieser
Blätter,  sind  differenziertere  und  uinfangreichere  Ermittelungen
vorgenommen  worden.  Die  Blätter  wurden  dabei  den  früheren
Ausführungen  entsprechend  in  folgende  Gruppen  eingeteilt:
Tagesblätter,  mittlere  und  kleine  Presse,  Generalanzeiger,
wissenschaftliche  Zeitschriften,  fachtechnische  Blätter  und  Unterhaltungsblätter. ­
  Für  jede  Gruppe  sind  Angaben  über  100
beliebig  ausgewählte  Zeitungen  usw.  —  bei  den  Generalanzeigern ­
  über  76  Stück  —,  die  sich  in  der  Preisliste  von
1900  verzeichnet  finden,  mit  den  Angaben  in  der  Liste  von
1902  in  Beziehung  gebracht  worden.  Das  Ergebnis  dieser
Gegenüberstellung  ist  in  der  folgenden  Tabelle  zusammengefaßt.
        <pb n="75" />
        Die  Angaben  in  der  Zcitungspreisiiste  von  1902  weisen  gegenüber  den  Angaben  in  der  Liste  von  1900  folgende  Aenderungen  auf:

Weg-Ihre


Er-Die

  Zeitungs-


  Erhöhung

Die  Ermäßigung ­
  der  Zeitungsgebühr ­

beträgt  bei

Der  Bezugspreis ­


Die  Erhöhung

Die  Ermäßigung ­
  des  Be-Gattung



gefallen ­


scheinungs-



gebühr  ist
bei  %
der  Blätter

der  Zeitungsgebühr ­
  beträgt
bei  o/  der

ist  bei
%  der
Blätter

des  Bezugspreises ­
  beträgt
bei  °/„  der

zugspreises
beträgt  bei
o/n  der

der

%

haben
gea)

  unverändert, ­


Blätter

- v /o  oer
Blätter

a)  unverändert, ­


Blätter

Blätter

Blätter

der

ändert

b)  erhöht,

1

26

51

1

26

51

b)  erhöht,

1

26

51

1

26

51

BIät-%


der
Blätter

c)  ermäbis



bis

bis

üb.

bis

bis

bis

üb.

c)  ermäbis

  bis

bis

üb.

bis

bis

bis

üb.

ter

25

50

75

75

25

50

75

75

25

50

75

75

25

50

75

75

a)

b)

c)

%

%

%

%

%

°/°

%

%

a)

b)

c)

%

°/°

°/°

%

%

°/»

%

°/n

1)  Tagesblätter  .
2)  Mittlere  und

2

8

1

49

40

20

19

5

5

17

17

5

1

57

26

7

23

3

5

2

kleine  Presse  .

6

2

8

84

6

2

53

30

1

67

15

10

13

2

10

3)  Generalanzeiger
4)  Wissenschaftliche

7

4

1

83

5

18

11

13

41

5

18

71

42

23

3

3

Zeitschriften
5)  Fachtechnische

14

6

80

2

7

30

41

68

8

4

6

2

2

1

1

Blätter  .  .  .

5

11

5

79

2

1

1

1

23

13

35

8

67

10

7

6

3

1

6

1

6)  Unterhaltungsblätter

  .  .  .

12

°!

1

6

75

5

1

39

13

22

1

56

19

7

11

6

1

1

6

1
        <pb n="76" />
        62

d)  Ergebnis  des  Vergleichs  über  die  Wirkungen
der  verschiedenen  Zeilungsgebührentarise.
Bei  dem  Uebergang  vom  Bogenzahl-Tarif  zum  Tarif
nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen  haben  die  Zeitungsgebühr ­
  und  der  Bezugspreis  der  Zeitungen  zum  größten  Teil
wesentliche  Ermäßigungen  erfahren.  Die  Zeitungsgebühr  ist
bei  96°/o,  der  Bezugspreis  bei  92%  der  Zeitungen  gesunken,
und  zwar  hat  die  Herabsetzung  der  Zeitungsgebühr  allein
bei  72%  der  Blätter  mehr  als  50%  betragen,  während  sich
die  Verbilligung  der  Bezugspreise  vorwiegend  —  bei  86°/«  der
Blätter  —  zwischen  1  bis  50%  bewegte.
Im  Jahre  1848,  in  dem  die  Reform  des  Zeitungsgebührentarifs ­
  erfolgte,  und  in  den  nächsten  Jahren  traten
wesentliche  Neuerungen  im  Zeitungswesen  ein,  die  für  die
Zeitungen  von  großer  Bedeutung  waren.  Besondere  Wichtigkeit ­
  hatte  die  Aufhebung  der  Zensur  im  Frühjahr  1848.
Ferner  fielen,  wenigstens  vorübergehend,  die  Zeitnngskautionen
fort?)  In  der  Verfassungsurkunde  vom  5.  Dezember  1848ch
gewährte  der  Preußische  Staat  weitgehende  Preßfreiheit.
Auf  diese  Erleichterungen  folgten  wieder  Erschwernisse.  Die
Kautionen  kamen  von  neuem  auf  und  erfuhren  1850  sogar
eine  Erhöhung?)
Alle  diese  Neuerungen  haben  gleichzeitig  auf  die  Gestaltung
der  Preise  für  die  Zeitungen  eingewirkt,  selbst  schon  dann,
sobald  sie  nur  geplant  waren.  Es  läßt  sich  deshalb  nicht
im  einzelnen  genau  nachweisen,  inwiefern  auch  die  im  Jahre
1848  erfolgte  Neuordnung  des  Zeitungsgebührentarifs,  die
an  und  für  sich  die  Möglichkeit  schuf,  den  Bezug  der  Zeitungen
mit  geringeren  Kosten  als  vordem  zu  vermitteln,  auf  die
Verbilligung  der  Preise  einen  Einfluß  ausgeübt  hat.
Ges.  über  die  Presse  v.  17.  März  1848  (G.  S.  1848  S.  69).
2)  Ges.  v.  6.  April  1848  (G.  S.  1848  S.  87).
3)  G.  S.  1848  S.  375.  Art.  24.
4 )  Kellen  S.  71.  Gesetz  v.  5.  Juni  1850  (G.  S.  1850  S.  329).
Später  folgten  noch  weitere  gesetzliche  Bestimmungen  über  Kautions-,
Konzession?-  und  Stempelwcsen  (Ges.  v.  12.  Mai  1851  —  G.  S.  1851
S.  273.  -,  Ges.  v.  2.  Juni  1852  -  G.  S.  1852  S.  301  -).
        <pb n="77" />
        63

Die  vom  Jahre  1868  ab  eingetretene  Ermäßigung  der
Zeitnngsgebühr  um  die  Hälfte  für  solche  Zeitschriften,  die
seltener  als  viermal  im  Monat  erschienen,  hat  nicht  in  besonderem ­
  Maße  verändernd  auf  die  Bezugspreise  dieser  Blätter
eingewirkt.  Nur  bei  einem  reichlichen  Drittel  der  Zeitschriften
—  3F/o  —  ist  nach  der  Neuordnung  des  Tarifs  eine  Verbilligung ­
  eingetreten,  die  höchstens  bis  zu  1  l°/o  betragen  hat.
Bei  mehr  als  der  Hälfte  der  Zeitschriften  —  58%  —  ist  der
Preis  unverändert  geblieben.  Augenscheinlich  haben  sich  bei
der  Preisgestaltung  Rücksichten  ans  frühere  Preise  geltend
gemacht.  Es  wurde  von  den  Verlegern  nicht  abgewogen,
welcher  Preis  unter  Berücksichtigung  der  erfolgten  Zeitungsgebühren-Ermäßigung
  der  eigentlich  angemessenste  sein  müßte,
sondern  es  blieb  der  Preis  bestehen,  der  „für  dasselbe  Objekt
früher  gezahlt  worden"  war.')  Das  Trägheitsmoment,  das
natürliche  Beharrungsvermögen  vorhandener  Erscheinungen,
dessen  Bedeutung  darin  besteht,  „daß  sich  die  Preise  einer
bestimmten  Warengattung  nicht  immer  genau  den  jeweiligen
Besonderheiten  anpassen,  sondern  trotz  wechselnder  Selbstkosten
für  längere  oder  kürzere  Zeiten  nach  einem  gewissen  Durchschnittssatze ­
  berechnet  werden"^),  führte  zu  einem  Festhalten  an
den  gewohnten  Preisen.  Der  Profit  an  Zeitungsgebühr  kann
auch  in  einem  Unternehmergewinn  aufgegangen  oder  der
Verbesserung  des  Objekts  —  der  Zeitschriften  —  zu  gute
gekommen  fein  3 )
Auch  bei  dem  Uebergang  vom  Tarif  nach  bent  Einkaufspreis ­
  der  Zeitungen  zu  dem  gemischten  Tarif  hat  sich  die
Erscheinung  bemerkbar  gemacht,  daß  die  Ermäßigung  der
Zeitungsgebühr  im  Durchschnitt  keinen  nennenswerten  Einfluß
auf  die  Bezugspreise  ausübte.  Es  äußerte  sich  dies  namentlich
st  Nenmann  S.  256.
st  »cm  der  Borght  S.  138.
st  Aehnlich  war  es,  als  im  Jahre  1874  die  Zeitnngs-Stempelsteilcrn
  usw.  wegfielen.  „Obgleich  gleichzeitig  auch  die  Kautioiisleistung
der  Verleger  in  Wegfall  kam,  so  hatten  doch  diese  Erleichterungen  nicht,
wie  vielfach  erwartet  worden  war,  eine  allgemeinere  Herabsetzung  der
Zeitnngsprcise  zur  Folge.  Zu  letzteren  ließ  sich  vielmehr  nur  eine  sehr
geringe  Anzahl  von  Verlegern  herbei"  (Archiv  1878  S.  268).
        <pb n="78" />
        64

bei  der  mittleren  und  kleinen  Presse  sowie  bei  den  Zeitschriften.
Die  Volksvertretung  hat  sich  bei  den  Beratungen  über  die
Zeitnngstarif-Reform  im  Jahre  1899  angelegentlich  bemüht,
die  mittlere  und  kleine  Presse  zu  schützen?)  „Kleine  Blätter"
sollten  nicht  zu  stark  belastet  und  ettva  in  ihrer  Existenz
bedroht  werden;  ?)  der  „kleinen  Provinzialpresse"  sollte  es
möglich  sein,  den  Wettbewerb  mit  der  großstädtischen  Massenpresse ­
  auszuhalten?)  Diese  Bestrebungen  haben  Erfolg  gehabt
denn  der  aus  den  langwierigen  Beratungen  hervorgegangene
gemischte  Tarif  stellt  die  mittlere  und  kleine  Presse  äußerst
günstig.  Bei  84%  der  Zeitungen  ist  eine  Ermäßigung  der
Zeitungsgebühr  eingetreten,  allein  bei  30%  um  26—50%.
Dem  gegenüber  steht  nur  bei  IO"/«  der  Zeitungen  eine  Herabsetzung ­
  der  Bezugspreise  um  1—25%,
Für  die  Zeitschriften  war,  wie  bereits  die  Erörterungen  im  §  3b
ergeben  haben,  die  bis  1900  prozentual  nach  dem  Einkaufspreis
berechnete  Zntungsgebühr  im  Vergleich  zu  anderen  Blättern  recht
hoch.  Vor  allem  machte  sich  dies  bei  den  teuren  wissenschaftlichen
Zeitschriften  bemerkbar.  Wöchentlich  nur  einmal  erscheinende
Zeitschriften  bezahlten  erheblich  höhere  Postgebühren  als
Zeitungen,  die  wöchentlich  18  mal  erschienen  und  zur  Versendung ­
  kamen?)  Auf  derartige  Unstimmigkeiten  wurde  in
den  1890  er  Jahren  gelegentlich  der  Tarif-Reformvorschläge
wiederholt  nachdrücklich  hingewiesen.  Der  neue  Zeitnngsgebührentarif
  hat  denn  auch  die  Zeitschriften  tatsächlich  wesentlich ­
  günstiger  gestellt.  Für  reichlich  drei  Viertel  aller
Zeitschriften  ist  eine  Ermäßigung  der  Zeitungsgebühr  eingetreten, ­
  die  zum  großen  Teil  mehr  als  50%  beträgt.  Z.  B.
ist  bei  den  80°/«  der  im  Jahre  1902  noch  vorhandenen
wissenschaftlichen  Zeitschriften  des  Jahres  1900  die  Zeitungs-1)
  Kommissionsbericht  in  den  Stenogr.  Bcr.  1898/00  III.  Aul
Bd.  S.  2127.  1  2  *  4
2)  Stenogr.  »er.  1898,00  Bd.  II  S.  1710  (Abg.  von  Waldow
und  Reitzenstein).
»)  Stenogr.  »er.  1898/00  Bd.  II  S.  1737  f.  (Abg.  Oertel);
S.  1740  (Abg.Dasbach);  a.  a.  O.  Bd.  IV  S.  2795f.  (Abg.  Mareonr);
S.  2807  f.  (Abg.  von  Czarlinski);  S.  2925  f.  (Abg.  Oertel).
4)  Stenogr.  »er.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  997.
        <pb n="79" />
        65

gebühr  durchweg  niedriger  geworden  und  zwar  allein  bet  71%
um  mehr  als  50%.  Außerdem  hatte  nach  der  Tarifreform
ein  großer  Teil  der  Zeitschriften  nur  die  Mindcstgebühr  von
39  Pf.  jährlich  zu  zahlen,  d.  h.  24  Pf.  Besorgungsgebühr
und  15  Pf.  für  das  wöchentlich  einmalige  oder  seltenere  Erscheinen.Z ­
  Es  war  dies  bei  28"/»  der  wissenschaftlichen  und
bei  330/o  der  fachtcchnischen  Zeitschriften  sowie  bei  40°/«  der
Uuterhaltungsblätter  der  Fall.  Trotz  der  weitgehenden  Ermäßigung ­
  der  Zeitungsgebühr  ist  nur  ein  kleiner  Teil  der
Zeitschriften  billiger  geworden;  bei  den  wissenschaftlichen  Zeitschriften ­
  handelt  es  sich  um  nicht  mehr  als  4°/»,  bei  den
beiden  anderen  Gattungen  bloß  um  je  7%.  Es  hat  sich  auch
hier  das  bereits  erwähnte  Trägheitsmoment,  das  Festhalten
an  überkommenen  Preisen  uslv.  geltend  gemacht.
Dasselbe  gilt  im  allgemeinen  für  die  Fälle,  in  denen
die  Zeituugsgebühr  erhöht  worden  ist.  Die  Steigerung  der
Gebühr  hat,  abgesehen  von  den  Generalanzeigern,  im  Durchschnitt ­
  keine  in  die  Augen  fallende  Veränderung  der  Preise
der  Zeitungen  und  Zeitschriften  nach  oben  hervorgerufen.
Bei  ven  Tagesblättern  hat  z.  B.  die  Zeitungsgebühr  -für
49%  eine  Steigerung  erfahren,  aber  nur  für  26%  dieser
Zeitungen  sind  die  Preise  höher  geworden.  Soweit  es  angebracht ­
  erschien,  kann  allerdings  die  Erhöhung  der  Zeitungsgcbühr
  in  ihrer  Wirkung  vom  Verleger,  dem  Produzenten
der  Ware  „Zeitung",  verschleiert  worden  sein,  so  daß  sie  in
den  Preisen  gar  nicht  offen  zum  Ausdruck  kommt.  Es  ist
sehr  wohl  möglich,  daß  trotz  des  Gleichbleibens  der  Preissätze
  Preisverschiebuugen  in  Folge  von  Quantitäts-  und
Qualitätsveränderuugen  eingetreten  sind.
Bei  der  mittleren  und  kleinen  Presse  sowie  bei  den
Zeitschriften  sind  häufiger  Erhöhungen  der  Bezugspreise  als
der  Zeitungsgebühreu  vorgekommen.  Von  den  Unterhaltungsblättern ­
  haben  z.  B.  19%  die  Preise  gesteigert,  obgleich  die

9  Eine  Gcwichtsgebühr  kommt  für  diese  Zeitschriften  nicht  in
Betracht,  da  das  Jahresgewicht  höchstens  je  t  Kgbeträgt  und  für  das  eininalige
  Erscheinen  in  der  Woche  usw.  je  1  kg  Freigewicht  zu  gewähren  ist.
        <pb n="80" />
        66

Zeitungsgebühr  nur  bei  6°/«  der  Blätter  mehr  als  früher
beträgt.  Es  ist  dies  eine  Erscheinung,  die  nicht  anders  als
indirekt  mit  der  Neuordnung  des  Zeitungstarifs  in  Beziehung
gebracht  werden  kann,  indem  die  Reform  allein  schon  ohne
jede  Rücksicht  auf  ihre  Wirkungen  möglicherweise  Anlaß  zu
einer  Preissteigerung  gegeben  hat.
Daß  die  Zeitungsgebühr  für  die  Mehrzahl  der  Tagesblättcr
  —  49%  —  und  namentlich  der  Generalanzeiger  —
83%  —  verteuert  worden  ist,  beruht  auf  den  rationellen
Grundsätzen  des  gemischten  Tarifs.  Es  handelt  sich  bei
beiden  Gattungen  um  die  am  häufigsten,  oft  mehrmals  am
Tage  erscheinenden  Zeitungen,  die  der  Post  am  meisten  Arbeit
verursachen.  Wen»  die  Erhöhung  der  Zeitungsgebühr  verhältnismäßig ­
  häufig  vorgekommen  ist,  so  entspricht  dies  dem
bei  den  Tarif-Reformvorschlägeu  aufgestellten  Grundsatz:  Jede
Zeitung  zahle  nach  den  Anforderungen,  die  sie  an  die  Post
stellt. 1 )  Bei  den  Tagesblättern  bewegt  sich  der  Aufschlag
vorwiegend  —  bei  39%  —  zwischen  1  und  50%,  bei  den
Generalanzeigern  beträgt  er  zum  großen  Teil  —  bei  54%  —
mehr  als  50%,  bei  26%  sogar  über  100%.  Eine  bemerkenswerte ­
  mittelbare  Folge  der  Belastung  des  öfteren  Erscheinens
der  Zeitungen  ist  es,  daß  von  den  im  Jahre  1900  täglich
mehrmals  herausgegebenen  Zeitungen  im  Jahre  1902  5%  in
je  einer  Tagesausgabe  weniger  erschienen.
Die  Generalanzeiger  waren  diejenigen  Zeitungen,  die  sich
bei  dem  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen  hinsichtlich ­
  des  Postvertriebs  am  günstigsten  standen.  Erfahrungsgemäß ­
  übt  die  Höhe  der  Frachtsätze  in  gewissem  Maße  einen
Einfluß  auf  den  Umfang  des  Verkehrs  aus.  Wie  sinkende
Warenpreise  die  Nachfrage  mehren  können,  so  vermag  der
Verkehr  innerhalb  gewisser  Grenzen  mit  der  Verminderung
der  Frachtsätze  zu  wachsen?)  Dieses  Moment  machten  sich  die
Generalanzeiger  zu  nutze.  Wegen  der  reichen  Jnserateneinnahmen
')  Begriindimg  zum  Entwurf  der  Tarifreform  von  1899  in  den
Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul.  Bd.  S.  998.
2 )  van  der  Borght  S.  HO.
        <pb n="81" />
        —  67  —
waren  sie  in  der  Lage,  ihre  Preise  stark  zn  ermäßigen.  Es
betrugen  z.  B.  die  Einkanfspreise  der  Generalanzeiger  für  die
Post  im  Jahre  1900  vierteljährlich:
bei  50/0  bis  40  Pf,  bei  34°/«  81  bis  100  Pf.
„  15°/°  41  „  60  „  22%  101  „  120  „
„  17%  61  80  „  „  7%  121  160
Infolge  dieser  niedrigen  Preise  belief  sich  die  prozentual
davon  abhängige  Zeitungsgebühr  nur  auf  10  bis  40  Pf.
vierteljährlich.  Derartig  mäßige  Sätze  machten  es  den  Generalanzeigern ­
  äußerst  leicht,  nach  allen  Richtungen  und  auf
jede  Entfernung  hin  sich  Absatzgebiete  zu  verschaffen.  Es
wurden,  so  weit  es  natürliche  und  wirtschaftliche  Verhältnisse
nur  zuließen,  schlummernde  Verkehrsbedürfnisse  erweckt  und
so  Verkehrsvermehrungeu  begünstigt,  die  immer  reichere  Jnseratenerträge
  lieferten.  Eine  derartige  mittelbare  Vergünstigung ­
  beim  Postzeitungsvertrieb  konnte  anderen  Blättern,
deren  Preise  sich  nicht  so  leicht  auf  ein  Minimum  herabsetzen ­
  ließen,  nicht  zu  teil  werden.  Aus  diesem  Grunde
nahmen  Abgeordnete  usw.  gelegentlich  der  Beratungen,  die
Ende  der  1890  er  Jahre  im  Reichstag  über  die  Reform  des
Zeitungsgebührentarifs  stattfanden,  wiederholt,  oft  in
scharfer  Weise,  gegen  die  Generalanzeiger  Stellung?)  Die
Generalanzeiger  wurden  immer  wieder  als  Schulbeispiel  dafür
angeführt,  wie  ungerecht  und  wirtschaftlich  ungesund  der  Tarif
nach  dem  Einkaufspreis  der  Zeitungen  sei,  der  „Schmarotzerpflanzen ­
  gezeitigt"  habe,  „die  zu  beseitigen  ..  .  eine  allgemeine
Aufgabe  sei"?)
In  Wirklichkeit  hat  die  Tarifreform  die  Generalanzeiger
nicht  „beseitigt".  Es  erschienen  allerdings  im  Jahre  1902
7%  der  Generalanzeiger  des  Jahres  1900  nicht  mehr.
Ebenso  gut  sind  jedoch  auch  andere  Blätter  weggefallen.
Hin  und  wieder  mag  wohl  die  Tarifänderung  für  die  Eristenz-1)
  Steiwgr.  Ber.  1899/00  Bd.  II  S.  1711  f.  (Abg.  Singer);
S.  1730  f.  (Abg.  Fischbeck);  a.  a.  O.  Bd.  IV  S.  2799  (Abg.  Dietz);
S.  2812  f,'  2816,  2924  (Staatssckr.  von  Podbielski);  S.  2925  .
(Abg.  Oertel).
2 )  Steiwgr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2816.
        <pb n="82" />
        68

fähigkeit  eines  Blattes  mit  ausschlaggebend  gewesen  sein/)
indem  die  Erhöhung  der  Zeitungsgebühr  zu  einer  Steigerung
der  Bezugspreise  führen  mußte,  die  den  Umfang  des  Abonnements ­
  derart  verminderte,  daß  keine  Reinerträge  mehr  zu  erzielen ­
  waren.  Ohne  weiteres  kann  es  jedoch  nicht  als  eine
unmittelbare  Wirkung  der  Tarifreform  vom  Jahre  1899  angesehen ­
  werden,  wenn  ein  Blatt  alsbald  nach  der  Reform
das  Erscheinen  eingestellt  hat.  Das  Eingehen  vieler  Blätter
ist  vielmehr  ein  Beweis  für  die  Kurzlebigkeit  eines  großen
Teils  der  Zeitungen  und  Zeitschriften.^)  Außerdem  sind
manche  Blätter  des  Jahres  1900,  die  sich  im  Jahre  1902
nicht  mehr  in  der  Zeitungspreisliste  nachweisen  lassen,  an  sich
nicht  wirklich  eingegangen.sie  haben  vielmehr  teilweiseAendernngen
im  Titel  vorgenommen,  aus  denen  nicht  zu  erkennen  ist,
um  welche  früheren  Blätter  es  sich  handelt,  oder  sie  haben
sich  mit  anderen  Blättern  unter  einer  neuen  Bezeichnung
verschmolzen.
Mit  dem  „Beseitigen"  gewisser  Blätter  ist  s.  Zt.  das
Abstellen  der  großen  Bevorzugung  gemeint  gewesen,  die
Zeitungen  nach  Art  der  Generalanzeiger  beim  Postdebit  infolge ­
  der  äußerst  niedrigen  Zeitnngsgebührcn  genossen.  Hierin
hat  die  letzte  Tarifreform  allerdings  gründlich  Wandel  geschaffen. ­
  Sie  brachte  es  mit  sich,  daß  sich  die  Zeitnngsgebühr
  bei  83%  der  Generalanzeiger  erhöhte,  d.  h.  bei  einem
so  großen  Prozentsatz,  wie  bei  keiner  anderen  Zeitnngsgattung.
Dazu  kommt  noch,  daß  die  Steigerung  der  Zeitungsgebühr
bei  den  übrigen  Zeitungsgattungen  meist  1  —50  %  betrug,
daß  sie  aber  bei  den  Generalanzeigern  vorwiegend  —  für
54%  —  mehr  als  50%,  zum  großen  Teil  —  für  26%  —
h  Im  Jahre  1901,  dem  ersten  Jahre  der  Gültigkeit  des  neuen
Tarifs,  ist  die  Zahl  der  durch  die  Reichs-Post  beförderten  Zeitungsnummern ­
  gegen  das  Vorjahr  von  1178  auf  1l68  Millionen  Stück,
d.  h.  um  0,8%  zurückgegangen  (Poststatistik  1900  S.  26  und  1901
S.  26),  während  bis  dahin  seit  1880  alljährlich  eine  Zunahme  zu  verzeichnen ­
  war.
3)  „Die  meisten  Blätter  erreichen  nur  ein  Durchschnittsalter  von
10  —15  Jahren"  (Archiv  1891  S.  247).  Dagegen  sind  a.  a.  O.  61
über  100  Jahre  alte  Zeitungen  einzeln  aufgeführt.  Achnliche  Angaben
enthält  Archiv  1879  S.  474.
        <pb n="83" />
        69

sogar  mehr  als  100%  ausmachte  Dementsprechend  ist  auch
der  Bezugspreis  der  Generalanzeiger  im  Vergleich  zu  den
sonstigen  Zeitungsgattungeu  häufiger  und  erheblicher  gestiegen,
denn  es  haben  71%  aller  Generalanzeiger  Preiserhöhungen
vorgenommen,  davon  29°/«  um  mehr  als  25%.
Aus  dem  Vergleich  der  Wirkungen  des  Tarifs  nach  dem
Einkaufspreis  der  Zeitungen  und  des  gemischten  Tarifs  ergibt
sich,  daß  der  gemischte  Tarif  weniger  Veränderungen  in  der
Hohe  der  Bezugspreise,  wohl  aber  in  der  Höhe  der
Zeitungs  gebüh  r  en  hervorgerufen  hat.  Inwiefern  die
Einführung  des  gemischten  Tarifs  Verschiebungen  in  der  Höhe
der  Bezugspreise  zur  Folge  gehabt  hat,  läßt  sich  nach  den
vorstehenden  Ausführungen  im  einzelnen  nicht  immer  genau
nachweisen.  Für  die  Preisbildung  kommen  zu  viel  Faktoren
in  Betracht,  von  denen  die  Zeitnngsgebühr  immer  nur  einen
darstellt.  Seine  speziellen  Wirkungen  auf  die  Preisbemessung
äußern  sich  unter  dem  Einfluß  anderer  Bedingungen  und  Kräfte
oft  in  einer  Weise,  die  von  den  Voraussetzungen  der  Theorie
abweicht.  Die  Verschiebungen  in  der  Höhe  der  Zeitungsgeb ­
  ü  hren  beruhen  dagegen  darauf,  daß  nicht  mehr  der  einseitig ­
  von  den  Verlegern  ohne  Mitwirken  der  Post  bestimmte
Preis  der  Zeitungen  für  die  Zeitungsgebühren-Berechuung
maßgebend  ist,  sondern  daß  die  Gebührenberechnung  bei  dem
gemischten  Tarif  nach  rationellen  Grundsätzen  erfolgt,  die  alle
Blätter  in  gleichem  Verhältnis  treffen.  Damit  ist  die  Anforderung ­
  erfüllt  worden,  die  bei  der  letzten  Reform  des
Zeitnngsgebührentarifs  von  den  verschiedensten  Seiten  erhoben
wurde,  und  die  die  „Einführung  eines  gerechteren  Tarifs  für
die  durch  die  Post  vertriebenen  Zeitungen"  erstrebte?)
B)  Finanzielle  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarise.
8  7.  Das  Berwaltungsprinzip.
Die  volkstvirtschaftlicheu  Wirkungen  des  öffentlichen
Verkehrsbetriebs  hängen  zum  großen  Teil  von  der  Frage  ab
nach  welchem  System  die  finanzielle  Behandlung  des  Verkehrsh

  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  997.
        <pb n="84" />
        70

Wesens  durch  die  öffentliche  Gewalt  sich  gestaltet.  Für  diese
Frage  können  folgende  vier  Gesichtspunkte  maßgebend  fein: 1 )
a)  das  reine  Regalitäts-  und  Besteuerungsprinzip,
b)  das  Prinzip  der  reinen  Ausgabe,
e)  das  rein  privatwirtschaftliche  oder  gewerbliche  Prinzip,
d&amp;gt;  das  Gebührenprinzip.
Welcher  dieser  Verwaltungsgrundsätze  für  eine  Verkehrsleistung ­
  angemessen  erscheint,  das  richtet  sich  nach  den  einzelnen
Monienten,  die  für  die  Beurteilung  der  Verkehrsleistung  in
Rücksicht  zu  ziehen  sind.  Vor  allem  kommt  es  auf  die
wirtschaftliche  und  soziale  Bedeutung  an,  die  eine  Verkehrsleistung ­
  für  die  Allgemeinheit  besitzt.  Ferner  ist  maßgebend
die  Tendenz,  die  in  der  Wirtschaftspolitik  jeweils  obwaltet
und  schließlich  sind  noch  die  allgemeinen  finanziellen  Verhältnisse ­
  des  Staats  von  Einfluß.  Die  Wirkung  dieser  Momente
ist  nicht  immer  dieselbe  gewesen;  sie  hat  sich  entsprechend  der
Entwickelung  der  staatlichen  Verkehrsleistungen  und  ganz  nach
der  Auffassung,  die  diese  in  der  Oeffentlichkeit  fanden,
zeitweilig  stets  verschieden  geäußert.  Dies  gilt  auch  für  das
Postwesen.
a)  Das  reine  Regalitäts-  und  Besteuerungsprinzip.
Als  die  Landesfürsten  im  16.  Jahrhundert  die  Ausübung
des  Postwesens  in  Gestalt  eines  Regals  in  Anspruch  nahmen,
war  für  die  finanzielle  Behandlung  der  postalischen  Leistungen
das  reine  Regalitäts-  und  Besteueruugsprinzip  maßgebend.
Der  Zweck  dieses  Finanzgrundsatzes  war  der,  durch  Ausschließen
jeder  Konkurrenz  für  die  Staatskasse  möglichst  viel  Gewinn
zu  erstreben.  Praktisch  angewendet  wurde  das  Regalitätsprinzip
in  der  Weise,  daß  alle  Nebenposten  oder  nicht  landesherrlichen
Posten  verboten  wurden.  Für  eine  gedeihliche  Entwickelung
des  Postverkehrs  konnte  dieses  Prinzip  nicht  förderlich  sein;
volkswirtschaftliche  Aufgaben  ließen  sich  damit  niemals  erfüllen.
Bei  der  Post  wird  es  schon  lange  nicht  mehr  befolgt.

Ad.  Wagner,  Finaiizwissenschaft.  Leipzig  1883  Bd.  I  S.  479.
        <pb n="85" />
        71

b)  Das  Prinzip  der  reinen  Ausgabe.
Völlig  entgegengesetzt  zum  Regalitätsprinzip  ist  das
Prinzip  der  reinen  Ausgabe,  „d.  h.  der  Grundsatz,  daß  die
Verkehrsmittel  jedermann  zur  unentgeltlichen  Benutzung  bereit
gestellt  werden,  während  die  Kosten  von  der  Gesamtheit  zu
bestreiten  sind.'")  Für  die  finanzielle  Behandlung  des  Postwesens
  könnte  dieser  Grundsatz  berechtigt  sein,  wenn  die  Benutzungsmöglichkeit ­
  der  postalischen  Einrichtungen  allgemein
gleichmäßig  wäre  und  der  zur  Deckung  der  Kosten  notwendigen
Steuerlast  entspräche.  Das  Bedürfnis  zur  Benutzung  der
Post  ist  zwar  jetzt  an  sich  allgemeiner  Art,  die  Leistlingen
der  Post  lverden  jedoch  von  den  einzelnen  in  ganz  verschiedenem
Maße  in  Anspruch  genommen.  Hierauf  würde  die  Unentgeltlichkeit ­
  des  Postdienstes  allerdings  z.  T.  verändernd
einwirken,  sie  würde  aber  auch  zu  unwirtschaftlicher  und
verschwenderischer  Benutzung *  2 )  der  Post  führen.  Der  Staat
würde  nicht  nur  einen  großen  Teil  seiner  Einnahmen  verlieren,
er  würde  auch  höhere  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten
haben,  sodaß  er  genötigt  wäre,  erhebliche  Mehrbeträge  an
Stenern  einzuziehen.  Bestimmte  Bevölkerungsklassen  würden
infolge  ihrer  persönlichen  und  geschäftlichen  Interessen  auch
bei  der  Behandlung  der  Postdienstleistungen  als  freies  Genußgut ­
  immer  noch  größere  Vorteile  haben  als  durchschnittlich
die  Allgemeinheit;  die  vermehrte  Steuerlast  könnte  deshalb
jedoch  unmöglich  ohne  weiteres  auf  die  Bevölkerung  genau
in  dem  Maße  verteilt  werden,  wie  sie  jene  Vorteile  in  Anspruch
nimmt.  Es  ließe  sich  nicht  vermeiden,  die  Bevölkerung
ungleichmäßig,  d.  h.  ungerecht  zu  belasten.  Für  den  Staat
liegt  mithin  keine  Veranlassung  vor,  die  Leistungen  der  Post
unter  Verzicht  auf  jede  Vergütung  darzubieten.  Die  Anwendung ­
  des  Grundsatzes  der  Unentgeltlichkeit  für  die
Leistungen  der  Post  ist  auf  absehbare  Zeit  auch  schon  durch
die  finanzielle  Lage  des  Staats  völlig  ausgeschlossen,  2 )

&amp;gt;)  van  der  Borght  S.  98.
2 )  bau  der  Borght  S.  tOI,  Cauer  S.  490.
3)  Vgl.  auch  Sax  S.  593  f.
        <pb n="86" />
        72

c)  Das  rein  privatwirtschaftliche  oder  gewerbliche  Prinzip.
Bei  dem  rein  privatwirtschaftlichen  oder  gewerblichen
Prinzip  handelt  es  sich  darum,  durch  Hervorkehrung  des
Erwerbsstandpunktes  nach  privatwirtschaftlichen  Konkurrenzgrundsätzen ­
  einen  möglichst  hohen  Reinertrag  zu  erstreben.
Schon  die  Finanzlage  eines  Staats  kann  dazu  Anlaß
geben,  aus  den  Verkehrsleistungen  Gewinn  zu  erzielen,  denn
der  allgemeine  Staatshaushaltsetat  ist  von  jeher  abhängig
von  den  Berkehrseinnahmen.  Das  Gewinnstreben  darf  allerdings ­
  nicht  soweit  gehen,  daß  es  ohne  jede  Rücksicht  auf
volkswirtschaftliche  Interessen  erfolgt.  Ferner  erscheint  die
Ermöglichung  eines  Reinertrages  angebracht,  wenn  Leistungen
in  Frage  kommen,  die  ohne  Rückwirkung  auf  breite  Volksschichten ­
  lediglich  bestimmten  Gegenden  oder  Bevölkerungsklassen
zugute  kommen.  Den  Reinertrag  müssen  dann  die  begünstigten
Teile  aufbringen,  die  aus  den  staatlichen  Verkehrsleistungen
mittelbar  oder  unmittelbar  irgendwie  besonderen  Nutzen  haben.
Schließlich  ist  der  privatwirtschaftliche  Grundsatz  für  die
finanzielle  Behandlung  staatlicher  Verkehrsleistungen  berechtigt,
wenn  die  Verkehrsleistungen  gleichbedeutend  sind  mit  einem
staatlichen  Gewerbebetrieb,  der  im  Wettbewerb  mit  privaten
Betrieben  stattfindet.  In  solchen  Fällen  ist  die  Erhebung
eines  rationell  bemessenen  Entgelts,  das  dauernd  einen  Ueberschuß
  abwirft,  nicht  zu  beanstanden,  weil  die  Erwerbsinteresseu
des  Staats  dabei  höher  bewertet  tverden  müssen  als  die
volkswirtschaftlichen  Interessen.  Wenn  die  Post  u.  a.  einen
Paket-,  einen  Personen-  und  einen  Bankverkehr  unterhält,  so
erfüllt  sie  damit  in  gewissem  Umfange  für  die  Gesamtheit
unzweifelhaft  wichtige  Dienste.  Sie  tut  dies  jedoch  in  Konkurrenz ­
  mit  anderen  Unternehmungen,  teils  um  finanzielle
Vorteile  zu  erzielen,  teils  um  vorhandene  Einrichtungen  besser
auszunützen.  Es  kommt  dagegen  nicht,  wie  bei  der  monopolisierten ­
  Briespost,  in  Betracht,  daß  die  Verkehrsleistungen
auf  andere  Weise  in  gleicher  Vollkommenheit  und  Anpassungsfähigkeit ­
  an  die  allgemeine»  Verkehrsinteresscu  nicht  durchgeführt
werden  könnten.
        <pb n="87" />
        78

Der  privatwirtschaftliche  Verwaltungsgrundsatz  galt  für
die  Post  zunächst,  als  das  Regalitätsprinzip  nicht  mehr  verfolgt ­
  wurde/)  d.  h.  namentlich  im  18.  Jahrhundert  und
längere  Zeit  auch  noch  im  19.  Jahrhundert,  in  diesem  allerdings ­
  in  sinkendem  Maße.  Das  Streben,  möglichst  hohe
Reinerträge  zu  erzielen,  war  in  jenen  Zeiten  finanziell  nötig
und  auch  angebracht.  Damals  erfreute  sich  ein  Teil  des  Landes
vervollkommneter  Posteinrichtungen,  von  denen  demgemäß  viele
Staatsangehörige  keinen  Nutzen  hatten.  Heute  hat  die  Anwendung ­
  des  privatwirtschaftlicheu  Verwaltungsgrundsatzes
für  die  Post  enge  Grenzen.  Wegen  der  Besorgnis  einer
Schmälerung  der  Reinerträge  dürfen  notwendige  oder  wünschenswerte, ­
  mit  Kosten  verbundene  Verkehrs-Verbesserungen  und
Ergänzungen  nicht  unterbleiben.  Andererseits  darf  der  Staat,
wenn  er  in  Konkurrenz  mit  Privatbetrieben  tritt,  seine
Leistungen  nicht  wesentlich  über,  ebenso  wenig  aber  auch  nicht
unter  den  eignen  Kosten  darbieten,  wie  es  u.  U.  statthaft  ist,
wenn  das  Gebührenprinzip  Anwendung  finden.
d)  Das  Gebührenprinzip.
Das  Gebührenprinzip  beruht  darauf,  daß  in  erster  Linie
nicht  die  Erzielung  eines,  wenn  auch  nur  mäßigen  Reinertrages,
sondern  nur  die  volle  Deckung  aller  Eigenkosten  beabsichtigt
wird/)  ohne  daß  auch  dies  immer  der  Fall  sein  muß.  Für
die  unmittelbaren  Vorteile,  die  aus  der  Inanspruchnahme
Als  das  preußische  Generalfinanz-Direktorium  bei  der  Bewilligung
von  Mitteln  zurjAnlegung  von  Posten  Schwierigkeiten  bereiten  wollte,
wies  schon  Friedrich  Wilhelm  I.  darauf  hin,  daß  die  Posten  ,,vor  den
florissanten  Zustand  der  Commercien  hochnothwendig  und  gleichsam  das
Oel  vor  die  ganze  Staatsmaschine  wären"  (Jlwof,  Das  Postwesen  in
seiner  Entwickelung  von  den  ältesten  Zeiten  bis  in  die  Gegenwart.
Graz  1880  S.  52).
2 )  In  der  Denkschrift,  betr.  die  Einführung  des  Post-Ueberweisungs
und  Scheckverkehrs  im  Reichs-Postgebiet  ist  ausdrücklich  betont,  daß  die
Gebühren  des  neuen  Dienstzweigs  für  das  Reich  keine  Einnahmequelle
bilden,  sondern  nur  zur  Deckung  der  Kosten  ausreichen  sollen  (Stenogr.
Bcr.  1907/08  Bd.  246  Anl.  Nr.  747  S.  16).  Die  gleiche  Auffassung
wurde  bei  der  Beratung  im  Reichstage  und  in  der  Budgetkommission
vertreten  (Stenogr.  Ber.  1908  Bd.  232  S.  4494,  4980  und  4983).
(Vgl.  auch  Archiv  1908  S.  301).
        <pb n="88" />
        74

gewisser  Verkehrsleistungen  erwachsen,  haben  die  Benutzer
Vergütungen  zu  entrichten,  die  dazu  bestimmt  sind,  möglichst
die  laufenden  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten  sowie  die
Ausgaben  für  Verzinsung  und  Amortisation  des  Anlagekapitals
der  Verkehrseinrichtnng  zu  decken.  Wegen  der  Intensität  und
des  Jneinandergreifens  koniplizierter  Verkehrsleistungen  ist  es
im  allgemeinen  unmöglich,  die  Vergütungen  von  Fall  zu  Fall
so  zu  bemessen,  daß  sie  sich  jedesmal  den  Eigenkosten  einer
einzelnen  Verkehrsleistung  genau  anpassen.  Dementsprechend
wird  bei  Befolgung  des  Gebührenprinzips  nur  bezweckt,  durch
die  Gesamtheit  der  Vergütungen  die  Selbstkosten  der  ganzen
Verkehrseinrichtnng  ungefähr  zu  bestreiten.
Im  Postwesen  ist  die  Anwendung  des  GcbührenprinzipsZ
nach  neuere»  Anschauungen  für  die  wichtigen  Hauptdienstzweige
wünschenswert,  denn  diese  sind  so  allgemein  tveit  verbreitet
und  ausgebaut,  daß  ihre  Benutzung  überall  möglich  ist  und
jedermann  dieselben  Vorteile  zu  gewähren  vermag.  Eine
Benachteiligung  einzelner  Gegenden  oder  Bevölkerungsklassen
kann  kaum  stattfinden.  Die  Erzielung  eines  Reinertrages
zur  Kostendeckung  und  zum  weiteren  Ausbau  jener  Dienstztveige
kommt  nicht  in  Frage.  Voraussetzung  ist  allerdings,  daß  die
gesamte  Finanzlage  und  das  Vorhandensein  leistungsfähiger
Steuerquellen,  die  die  unteren  Bevölkerungsklassen  im  Verhältnis
nicht  unnötig  belasten,  die  Befolgung  des  Gebührenprinzips
rechtfertigen.
Die  Zugrundelegung  des  Gebührenprinzips  für  Postdienstleistuugen
  ist  der  Förderung  der  Volkwirtschaft  in  jeder  Weise
dienlich.  Namentlich  kann  dadurch  eine  Vereinheitlichung  der
Gebührensätze  und  auf  diese  Weise  eine  Erleichterung  des
Postverkehrs,  manche  Verbesserung  und  Ergänzung  erreicht
werden.  Bei  Anwendung  des  Gcbührenprinzips  bietet  sich
schließlich  auch  noch  die  Möglichkeit,  bestimmte  Leistungen  der
Post  —  wenigstens  zeitweise  —  gegen  ein  die  Eigenkvsten
nicht  deckendes  Entgelt  auszuüben,  tveil  es,  wie  bereits  erwähnt

h  Vgl.  auch  van  der  Borght  S.  10t  ff.  u.  S.  601  f.
        <pb n="89" />
        75

wurde,  nur  auf  die  Gesamtkosten-Deckung  der  Leistungen
überhaupt  ankommt.  Es  ist  unbedenklich,  diesen  oder  jenen
Dienstzweig  u.  U.  mit  Verlust  zu  betreiben,  wenn  der  Verlust
ohne  Härten  durch  höhere  Erträge  anderer  Leistungen  ausgeglichen ­
  werden  kann.  Eine  Verkehrszunahme  in  irgendeinem
Dienstzweige  vermag  z.  B.  derartige  Erträge  zur  Folge  zu
haben.  Deshalb  ist  es  nicht  gleich  nötig,  auf  die  Mehreinnahmen
  zu  verzichten  und  eine  entsprechende  Verbilligung  der
Verkehrsleistungen  eintreten  zu  lassen.  Ein  solches  Verfahren
würde  in  störender  Weise  die  Stetigkeit  der  Tarife  beseitigen
und  den  Ausgleich  von  Zuschüssen  unmöglich  machen,  die  in
verkehrsschwächeren  Zeiten  oder  im  Interesse  einzelner  Dienstzweige ­
  erforderlich  werden.
e)  Zusammenfassung.
Etwa  während  der  ersten  zwei  Drittel  des  19.Jahrhunderts
als  es  noch  im  wesentlichen  darauf  ankam,  aus  dem  Postwesen
möglichst  hohe  Reinerträge  zu  erzielen,  war  für  den  neu  eingeführten, ­
  verhältnismäßig  wenig  ausgebauten  staatlichen
Zeitungsvertrieb  der  privatwirtschaftliche  Verwaltnngsgrundsatz
am  Platz.  Heute  gilt  für  die  Post  im  allgemeinen  das
Gebührenprinzip  als  das  ideale  System  der  finanziellen  Behandlung. ­
  Auch  für  den  Zeitungsvertrieb  ist  es  jetzt  angebracht
denn  dieser  stellt,  wie  ausgeführt  worden  ist,  gegenwärtig  eine
wohl  ausgestaltete,  überallhin  verzweigte  Verkehrseinrichtung
von  hoher  volkswirtschaftlicher  Bedeutung  dar,  bei  der  es
auf  die  Erzielung  möchlichst  großer  Reinerträge  nicht  mehr
ankommen  darf.
Einen  Teil  der  Zeitungen,  d.  s.  alle  die,  auf  die  sich  das
ausschließliche  Beförderuugsrecht  der  Post  nicht  erstreckt,  ferner
die  Zeitschriften  vertreibt  die  Post  allerdings,  was  schon  erwähnt ­
  worden  ist,  im  Wettbewerb  mit  Privaten.  Nach  den
oben  unter  e)  angestellten  Erörterungen  wäre  für  diesen
Konkurrenzbetrieb  das  privatwirtschaftliche  Prinzip  nicht  zu
beanstanden;  es  käme  also  in  Frage,  nur  für  den  Vertrieb
der  dem  Postzwang  unterliegenden  politischen  Zeitungen  das
        <pb n="90" />
        76

Gebührenprinzip  anzuwenden.  Eine  verschiedenartige  Tarifierung ­
  würde  jedoch  gegen  den  Grundsatz  verstoßen,  daß  jeder
Tarif  möglichst  einheitlich  sein  soll.  Ferner  käme  in  Betracht,
daß  eine  Unterscheidung  zwischen  politischen  und  nicht  politischen
Zeitungen  usw.  oft  äußerst  schwierig  ist. 1 )  Vor  allem  sprächen
volkwirtschaftliche  Rücksichten  gegen  zweierlei  Tarifsysteme.
Denn  die  Befolgung  des  privatwirtschaftlichen  Prinzips,  d.  h.
die  Erhebung  höherer  Zeituugsgebühren  für  die  nicht  dem
Postzwang  unterliegenden  Zeitungen  und  für  die  Zeitschriften
durch  die  Post  könnte  leicht  dazu  führen,  daß  die  Verleger
die  höheren  Zeitungsgebühren  durch  Verteuerung  der  Bezugspreise ­
  auf  die  Bezieher  abwälzten  und  damit  das  Abonnement
erschwerten.
8  8.  Die  finanziell  maßgebenden  Gesichtspunkte  für
die  Tarifbildung.
Die  Zeitungsgebühren  sind  wie  die  sonstigen  Preise,  zu
denen  die  deutsche  Post  ihre  Leistungen  an  die  Benutzer  abgibt, ­
  Monopolpreise?)  Wenn  auch  die  öffentliche  Meinung
mittelbar  einen  gewissen  Einfluß  auf  die  Gestaltung  der  Posttarife ­
  ausüben  kann,  so  setzt  doch  zunächst  im  wesentlichen
„der  Staat  die  Preise  fest,  die  er  zu  verlangen  für  nötig
findet"?)  In  welcher  Weise  der  Staat  seine  günstige  Stellung
bei  der  Preisbildung  auszunützen  sucht,  hängt  von  dem  Verwaltungsprinzip ­
  ab,  das  er  der  finanziellen  Behandlung
seiner  Verkehrsleistungen  zugrunde  zu  legen  beabsichtigt.
Das  tatsächliche  Verwaltungsprinzip  äußert  sich  dann  in
der  Praxis,  die  stets  den  Prüfstein  für  die  Richtigkeit  eines
Tarifs  bildet,  in  dem  finanziellen  Ertrag  des  Tarifs,  also
in  dem  Unterschied  der  Einnahmen  und  Ausgaben.
')  Bei  den  Reichtagsberatungen  über  die  Reform  des  Zeitungstarifs
ist  es  als  undurchführbar  bezeichnet  worden,  diesen  Unterschied  zu  machen
(Stenogr.  Ber.  1898/00  III.  Anl.  Bd.  S.  2133).
2 )  Neumann  S.  275:  „bei  deren  Gestaltung  infolge  gewisser  Vorzüge ­
  des  einen  oder  des  anderen  Teils  ein  Mitwerben  auf  der  einen
Seite  ausgeschlossen  oder  wesentlich  beschränkt  ist".
8 )  van  der  Borght  S.  108.
        <pb n="91" />
        77

Die  Einnahmen,  die  durch  einen  Tarif  erzielt  werden
könne»,  bilden  das  Produkt  aus  der  Zahl  der  Verkehrsaktc
und  dem  Einzelgebühren-Betrage.  Es  läßt  sich  finanziell
ungefähr  dasselbe  Ergebnis  ermöglichen,  wenn  der  Verkehrsfaktor ­
  niedrig  und  der  Gebührenfaktor  hoch  ist  oder  wenn
der  Verkehrsfaktor  groß  und  der  Gebührenfaktor  klein  ist.
Infolgedessen  ist  eine  Tarifpolitik,  die  volkswirtschaftlichen
Rücksichten  gebührend  Rechnung  zu  tragen  sucht,  imstande,
durch  Erniedrigung  der  Gebühren  eine  Steigerung  des  Verkehrs ­
  herbeizuführen,  wobei  jedoch  berücksichtigt  werden  muß,
„daß  die  „verkehrschoffende  Wirkung"  der  Verkehrsverbilligung
ihrem  Umfange  nach  abhängig  ist  von  dem  Maße  des  vorhandenen ­
  und  des  hervorzurufenden  Verkehrsbedürfnisses,  und
daß  dieses  Verkehrsbedürfnis  mit  den  gesamten  wirtschaftlichen
und  sonstigen  Verhältnissen  des  Volkes  zusammenhängt"?)
In  den  ersten  Jahrzehnten  des  staatlichen  Zeitungsvertriebs ­
  wurde,  wie  die  früheren  Ausführungen  ergeben  haben,
das  privatwirtschaftliche  Prinzip  befolgt.  Es  war  während
des  Bestehens  des  Bogenzahl-Tarifs  uneingeschränkt  und  im
wesentlichen  auch  noch  bei  dem  Tarif  nach  dem  Einkaufspreis
der  Zeitungen  —  wenigstens  zunächst  —  maßgebend.  Da
es  nicht  auf  den  volkswirtschaftlichen  Nutzen  des  Zeitungsvertriebs, ­
  sondern  in  erster  Linie  darauf  ankam,  einen  möglichst,
hohen  Reinertrag  zu  erzielen,  mußte  der  Gebührenfaktor  so
hoch  bemessen  werden,  daß  das  Produkt  aus  ihm  und  dem
Verkehrsfaktor  tatsächlich  den  erstrebten  Ueberschuß  ergab.
Die  obere  Grenze  der  Tarife  bildete  der  Punkt,  von  dem  an
die  Zeitungsbezieher  nicht  unbedingt  mehr  den  staatlichen
Zeituugsvertrieb  in  Anspruch  zu  nehmen  brauchten,  °)  der
Punkt,  von  dem  an  sie  die  Vorteile  billigerer  Bezugsmöglichkeiten ­
  im  Wege  des  Buchhandels  usw.  höher  schätzen  konnten
als  den  Bezug  durch  die  Post.  Die  untere  Grenze  der  Tarife ­
  lag  da,  wo  der  Post  dauernd  die  Möglichkeit  genommen
1)  van  der  Borght  S.  110.
2)  Der  Postzwang  für  Zeitungen  wurde  erst  1852  eingeführt
(Pr.  Postgesetz  v.  5.  Juni  1852,  G.  S.  1852  S.  345).
        <pb n="92" />
        78

wurde,  die  erwünschten  Ueberschüsse  zu  erzielen.  Dies  hing
von  den  Ausgaben  ab,  die  der  Zeitungsvertrieb  verursachte.
Seit  Ende  des  19.  Jahrhunderts  kommt,  wie  erwähnt,
für  die  finanzielle  Behandlung  des  Postzeitungsvertriebs  mit
Rücksicht  auf  die  Förderung  der  Gesamtinteressen  statt  des
privatwirtschaftlichen  Verwaltungsgrundsatzes  das  Gebührenprinzip ­
  in  Anwendung.  Da  es  dem  Wesen  des  Gebührenprinzips ­
  bei  rein  lehrmäßiger  Betrachtung  entspricht,  daß  die  Höhe
der  durch  den  Tarif  aufzubringenden  Einnahmen  durch  die
Summe  der  Ausgaben  bestimmt  wird,  so  wird  der  jetzt  gültige
Zeitungsgebührentarif,  wenn  es  allein  auf  die  Deckung  der
Kosten  des  Zeitungsvertriebs,  nicht  auf  die  des  gesamten  Postdienstes ­
  ankäme,  nach  oben  und  unten  durch  die  Selbstkosten
des  Postzeitungsvertriebs  begrenzt.
Die  Selbstkosten  einer  Verkehrseinrichtung  können  nach
Grundkosten  und  Arbeitskosten  getrennt  werden.  Jene
setzen  sich  zusammen  aus  Anteilen  an  den  Kosten  für  die  Verzinsung ­
  und  Tilgung  des  Anlagekapitals  sowie  aus  Anteilen
an  den  Betriebs-  und  Verwaltungskosten.Z  Zu  den  Arbeitskosten ­
  gehören  die  Kosten  der  Arbeitsleistungen,  die  unmittelbar
zur  Ausführung  der  einzelnen  Verkehrsleistungen  nötig  sind.
Von  den  Gesamtkosten  einer  Verkehrseinrichtung  haben
die  Kosten  für  Verzinsung  und  Tilgung  des  Anlagekapitals  in
der  Regel  keinen  unmittelbaren  Zusammenhang  mit  dem  Verkehrsumfang. ­
  Sie  entstehen  auf  jeden  Fall,  gleichgültig,  ob
eine  Verkehrseinrichtung  viel,  wenig  oder  gar  nicht  in  Anspruch
genommen  wird.'st  Nur  wenn  die  vorhandenen  Einrichtungen
zur  Bewältigung  des  Verkehrs  nicht  mehr  ausreichen,  wenn
sich  zu  ihrem  Ausbau  eine  Erhöhung  des  Anlagekapitals  nötig
macht,  wachsen  jedesmal  mit  dem  Kapital  die  Kosten  seiner
Verzinsung  und  Tilgung.
Die  Betriebs-  und  Verwaltungskosten 3 )  umfassen  im
wesentlichen  die  Ausgaben  für  den  eigentlichen  Betriebsdienst
h  van  der  Borght  S.  120,  Caucr  S.  489.
2 )  van  der  Borght  S.  120.
3 )  Vgl.  auch  ©mter  S.  499  f.
        <pb n="93" />
        79

und  für  die  laufende  Verwaltung,  z.  B.  Gehälter,  Kosien  für
die  Abnutzung  der  Betriebsmittel  und  Anlagen  sowie  Beschaffungskosten ­
  für  die  beim  Betrieb  nötigen  Materialien
Soweit  diese  Kosten  ihrem  Gesamtbeträge  nach  vom  Verkehrsumfange ­
  nicht  unmittelbar  beeinflußt  werden,  zählen  sie  mit
zu  den  Grundkosten.  Es  sind  dies  namentlich  die  Kosten,  die
behufs  regelmäßiger  Funktion  und  Erhaltung  bestimmter  Anlagen ­
  und  Betriebseinrichtungen  auf  dem  Niveau  einer  gewissen ­
  Mindestleistungsfähigkeit  erwachsenst)  z.  B.  der  allgemeine ­
  Verwaltungsaufwand  bei  den  Zentral-  und  Provinzial-Verwaltungsbehörden,
  ferner  die  Kosten  für  Verzinsung,  Ersatz
und  Erneuerung  der  Anlagen  und  Betriebsmittel  in  gewissem
Umfange.
Die  in  der  Regel  feststehenden,  vom  Verkehrsumfang
nicht  unmittelbar  beeinflußten  Grundkosten  bilden  den  festen
und  im  wesentlichen  auch  bei  Verkehrsverschiebungen  unveränderlichen ­
  Teil  der  Selbstkosten.  Den  veränderlichen  Teil
dagegen*)  stellen  die  unmittelbar  vom  Verkehrsumfang  abhängigen ­
  eigentlichen  Arbeitskosten  für  die  Verwirklichung  der
einzelnen  Verkehrsleistung  dar.
Es  ist  in  der  Praxis  unmöglich,  die  Grundkosten  und
die  Arbeitskosten  jeder  einzelnen  Verkehrsleistung  wirklich
genau  zu  berechnen?)  Das  Gleiche  gilt,  wenn  man  die  Gesamtkosten ­
  einer  Verkehrseinrichtung,  wie  es  für  den  Zeitungsvertrieb ­
  am  passendsten  erscheint,  nach  örtlichen  undStreckenkostenZ
einteilt.  Man  begnügt  sich,  soweit  überhaupt  auf  die  Selbstkosten ­
  zurückgegangen  wird,  auf  Grund  der  Erfahrungen  einen

1)  Sax  S.  626.
2)  van  der  Borght  S.  121  f.;  Cauer  S.  501;  Sax  S.  626.
s)  Weichs-Glon,  Das  finanzielle  und  soziale  Wesen  der  modernen
Verkehrsmittel.  Tübingen  1884.  S.  187:  Diese  Unterscheidung  „hat
....  den  Zweck,  ein  besseres  Verständnis  der  theoretischen  Erörterungen
zu  vermitteln;  praktischen  Wert  besitzt  diese  Unterscheidung  tatsächlich....
keinen.  In  der  Praxis  wird  auch  nie  ein  Tarif  nach  diesen  beiden
Kostenanteilen  gebildet,  schon  weil  dieselben  ziffernmäßig  nicht  zu  er-Mitteln
  sind".
4)  van  der  Borght  S.  128  f.;  Cauer  S.  493;  Sax  S.  627.
Vgl.  auch  8  3o  zu  «)  u.  /?)•
        <pb n="94" />
        80

allgemeinen  Durchschnittssatz  der  gesamten  Berkehrseinrichtung,
nicht  allein  der  einzelnen  Verkehrsleistung,  zu  ermitteln,  um
gewisse  Anhaltspunkte  sür  die  Preisbildung  zu  gewinnen.
Dies  gilt  insbesondere  für  eine  so  komplizierte  Verkehrseinrichtung, ­
  wie  sie  der  Postzeitnngsoertrieb  darstellt.
Der  Zeitungsvertrieb  wird  von  der  Post  vorzugsweise  in
engster  Verbindung  mit  sonstigen  Dienstleistungen,  namentlich
mit  der  Briefpost,  ausgeführt.  Nur  an  wenigen  Zentralstellen
und  größeren  Orten  bestehen  Sondereinrichtungen,  die  ausschließlich ­
  dem  Zeitungsvertrieb  dienen.  Unter  diesen  Ilmständen
und  wegen  der  Massenhaftigkeit  des  Zcitungsvertriebs  ist  es
der  Post  nicht  ohne  weiteres  möglich,  sich  über  die  eigentlichen
Kosten  des  Zeitnngsdienstes  auf  dem  laufenden  zu  halten.
Die  ungefähren  Kosten  können  jeweils  nur  auf  Grund  höchst
umständlicher  und  kostspieliger  Spezial-Ermittelungen  festgestellt
werden.  In  der  Praxis  liegt  hierzu  für  gewöhnlich  keine
zwingende  Notwendigkeit  vor.  Da  aber,  wie  erwähnt,  eine
Tarifbildung  nicht  ohne  eine  gewisse  Berücksichtigung  der
Selbstkosten  vorgenommen  werden  kann,  genügt  es,  wenn  g.  F.
zu  diesem  Zwecke  Berechnungen  auf  Grund  besonders  angestellter ­
  Ermittelungen  und  praktischer  Erfahrungen  in  Betracht
gezogen  werden.  Dies  hat  die  Post  s.  Zt.  für  das  Jahr  1897
getan.st

8  9.  Der  finanzielle  Ertrag  der  Tarife.
Der  im  Jahre  1821  eingeführte  Tarif  nach  der  Bogenzahl ­
  der  Zeitungen  trug  nur  einem  geringen  Verkehr  und
einfachen  Verhältnissen  Rechnung.  So  lange  die  vorhandenen
Betriebseinrichtungen  zur  Bewältigung  des  Verkehrs  ausreichten, ­
  war  im  allgeineinen  eine  günstige  Rückwirkung  der
Verkehrszunahme  auf  die  Ertragsverhältnisse  möglich.  Als
der  Zeituugsvertrieb  im  dritten  und  vierten  Jahrzehnt  vorigen
Jahrhunderts  umfangreicher  und  komplizierter  wurde,  genügte
die  Verkehrssteigeruug  nicht,  den  Ertrag  zu  heben,  weil  sich
st  Drucks,  d.  Reichstags  1898/00  Ant.  Bd.  II  S.  1001  und
Bd.  III  S.  2127.
        <pb n="95" />
        81

Erweiterungen  der  Betriebseinrichtungen  nötig  machten,  ohne
daß  die  Gebühren  erhöht  wurden.  Die  Post,  die  damals
auf  Erzielung  günstiger  Reinerträge  bedacht  sein  mußte,  war
auf  Grund  ihrer  Erfahrungen  überzeugt,  vaß  die  Zeitungsgebühren ­
  in  ihrer  Gesamtheit  nicht  einmal  mehr  ein  den
Leistungen  der  Post  angepaßtes  Entgelt  bildeten*.)  Im  Hinblick
auf  dieses  Mißverhältnis  zwischen  Leistung  und  Gegenleistung
kam  es,  abgesehen  von  den  bereits  früher  erwähnten  Gründen,
im  Jahre  1848  zu  einer  Neuordnung  des  Zeitungsgebührentarifs, ­
  die  in  der  Einführung  des  Tarifs  nach  dem  Einkaufspreis ­
  der  Zeitungen  bestand.  Das  diesem  Tarif  zugrunde
liegende  Verwaltungsprinzip  hat  sich  anfangs  in  der  Weise
geäußert,  daß  es  sich  dem  privatwirtschaftlichen  Prinzip
näherte;  die  Post  war  imstande,  die  Selbstkosten  zu  decken
und  darüber  hinaus  einen  Ueberschuß  zu  erzielen.  Je  mehr
der  Verkehrsumfang  stieg,  um  so  mehr  fielen  verhältnismäßig
die  Zeitungsgebühren,weil  sie  lediglich  prozentual  von  den
eine  sinkende  Richtung^)  aufweisenden  Zeitungspreisen  abhingen.
Infolgedessen  gestaltete  sich  das  ursprünglich  mehr  privatwirtschaftliche ­
  Verwaltungsprinzip  nach  und  nach  zum  Gebührenprinzip ­
  im  Sinne  der  nicht  vollen  Eigenkosten-Deckung

1)  Denkschriften  der  Postverwaltung  an  das  König!.  Staatsministerium
  v.  IO.  November  und  16.  Dezember  1844.  Nach  diesen  zahlten
u.  a.  jährlich  an  Zeitungsgebühr  zu  wenig:  Spenersche  Zeitung  22,5  Sgr.,
Börsen-Nachrichten  der  Ostsee  26,5  Sgr.,  Neue  Breslauer  Zeitung  1  Tlr.
7.5  Sgr.,  Vossische  Zeitung  1  Tlr.  23  Sgr.,  Kölnische  Zeitung  2  Tlr.
14.5  Sgr.,  Augsburger  Allgemeine  Zeitung  5  Tlr.  14  Sgr.  (Archiv  1884
S.  294  f.;  Poststatistik  1882  S.  73  f.).
2 )  Die  „Provisionsgebühr"  betrug  im  Jahre  1824  nur  bei  rund
1%  der  von  der  Preußischen  Post  vertriebenen  Blätter  weniger  als
1  Taler  (Archiv  1884  S.  293).
3 )  Die  Preise  der  Zeitungen  usw.  sind  gegen  früher  im  Verhältnis
durchschnittlich  niedriger  geworden,  obwohl  Format,  Umfang,  Ausgabenzahl ­
  und  Wert  der  Zeitungen  usw.  meist  zugenommen  und  die  Kaufkraft
des  Geldes  abgenommen  hat.  Es  beruht  dies  auf  den  reichlichen
Einnahmen  aus  dem  hochentwickelten  Jnseratenwesen,  auf  der  technischen
Vervollkommnung  der  Papierfabrikation  und  des  Zeitungswesens,  auf
der  Konkurrenz  unter  den  Verlegern  und  auch  auf  dem  Wegfall  der
Kautionen  und  Stempelabgaben.  Aus  der  Gegenüberstellung  einiger
bekannter  Zeitungen  ergibt  sich  z.  B.  folgendes:
        <pb n="96" />
        82

aus,  beim  die  Zeitungen  wurden  schließlich  von  der  Post
dauernd  unter  den  Selbstkosten  vertrieben.^)
Im  Jahre  1897  betrugen  die  Selbstkosten  des  Postzeitungsvertriebs ­
  6178362  M.,^)  die  Einnahmen  an  Zeitungsgebühren ­
  beliefen  sich  auf  4484797  M.?)  so  daß  sich  ein

Wochen-Jahrespreis



Durchschnitts-Name

  der  Zeitung

ausgaben

in

M.

in  Pf.

1867

1913

1867

1913

1867

1913

Breslauer  Zeitung  .  .  .

12

18

30

30

4,8

3,2

Danziger  Zeitung  .  .  .

&amp;gt;2

12

20

10,60

3,2

1,7

Frankfurter  Zeitung  .  .

13

19

35

36

5,2

3,6

Hamburger  Nachrichten  .

6

12

45

36

14,4

5,7

Kölnische  Zeitung  .  .  .

7

25

34

36

9,3

2,8

Leipziger  Zeitung  .  .  .

6

6

30,70

12

9,8

3,8

Rhein-  und  Ruhr-Zeitung

12

13

18,40

9.60

2,9

1,4

Schlesische  Zeitung  .  .  .

12

18

30

24

4,8

2,6

Schwäbischer  Merkur  .  .

6

12

20,70

16,60

6,6

2,7

Staatsbürger-Zeitung  .  .

7

6

16

13,20

4,4

4,2

Vossische  Zeitung  .  .  .

6

13

28

30

9,0

4,4

Weser-Zeitung  ....

12

18

31,30

28

5,0

3,0

1)  Der  Generalpostdirektor  Stephan  erklärte  im  Jahre  1871  bei
der  Beratung  über  den  Entwurf  zum  Postgesetz  im  Reichstag,  daß  1870
durch  die  Post  200  Millionen  Zeitungsnummern  vertrieben  und  dafür
nur  500000  Taler  vereinnahmt  worden  seien,  also  durchschnittlich  noch
nicht  l  Pf.  für  eine  Nummer.  Hierfür  sei  die  Beförderung  nach  allen
Winkeln  der  Erde  usw.  erfolgt.  Der  Zuschuß,  den  der  Zeitungsdebit
erfordere,  stelle  Opfer  dar,  die  für  die  nationale  Presse  geleistet  würden
(Stenogr.  Ber.  1871  Bd.  I  S.  663  f.).
Die  Zahl  der  gebührenpflichtigen  Zeitungsnummern  stieg  im
Reichspostgebiet  in  dem  Zeitraum  von  1871  bis  1900  von  202^,  Millionen ­
  auf  1150  Millionen,  d.  h.  um  467°/ 0 ;  die  Zeitungsgebühren-Einnahme
  erhöhte  sich  in  der  gleichen  Zeit  von  1760326  M.  auf
5975  906  M.,  d.  h.  nur  um  239,5°;' 0 .  Während  1871  die  durchschnittliche ­
  Gebühr  für  eine  ZeitungSnummer  0,87  Pf.  betragen  hatte,  belief
sie  sich  1900  nur  noch  auf  0,52  Pf.  (Begründung  zur  Neuordnung  des
Postzeitungsgebührentarifs  in  der  Postgesetznovelle  von  1899  in  den
Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  997  und  Schmidt  S.  69).
Im  Reichstag  wurde  die  Besorgung  der  Zeitungen  durch  die  Post
unter  den  Selbstkosten  gelegentlich  bemängelt;  es  sei  nicht  zu  billigen,
daß  dafür  die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  in  Anspruch  genommen  und
vielen  Verlegern  gewissermaßen  „Liebesgaben"  aus  der  Reichskasse
gezahlt  würden  (Stenogr.  Ber.  1895/97  Bd.  VI  S.  4338,  1897/98
Bd.  II  S.  794).
2)  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  1001  und  III.  Anl.
Bd.  S.  2127.
3)  a.  a.  O.  II.  Anl.  Bd.  S.  997.
        <pb n="97" />
        83

Defizit  von  1  693  565  M?)  ergab.  Dieses  sollte  durch  eine
Reforni  des  Zeitungsgebührentarifs  in  der  Weise  beseitigt
werden,  daß  neben  voller  Deckung  ver  Eigenkosten  noch  ein
minimaler  Ueberschuß  möglich  war.
Der  im  Jahre  1899  dem  Reichstag  vorgelegte  Entwurf
zu  einer  Neuordnung  des  Tarifs^)  trug  einer  derartigen
Durchführung  des  Gebührenprinzips  Rechnung.  Die  Tarifgliederung ­
  und  die  Tarifsätze  waren  so  eingerichtet,  daß  sich
»ach  dem  Stande  des  Postzeitungsverkehrs  vom  ersten  Halbjahr ­
  1898  eine  Einnahme  von  rund  6750000  M?)  und
eine  Ausgabe  von  rund  6438000  M.^),  d.  h.  ein  Ueberschuß
von  reichlich  300000  M.  ergeben  solltet)  Bei  den  Beratungen ­
  des  Tarifentwurfs  in  den  Kommissionen  und  im
Plenum  des  Reichstags  wurden  indessen,  wie  schon  am
Schlüsse  des  §  2  erwähnt  worden  ist,  Umgestaltungen  vorgenommen, ­
  namentlich  wurden  die  Tarifsätze  so  ermäßigt,
daß  der  neue  Tarif  bei  gleicher  Verkehrsfrequenz  rund
260000  M.  weniger  einbringen  mußte  als  die  Selbstkosten
des  Zeitungsvertriebs  betrugen?)  Infolge  Anwachsens  des
Postzeitungsverkehrs  sind  seit  dem  Jahre  1897  die  Roheinnahmen,

h  Die  Postverwaltung  hat  den  Verlust  in  der  Begründung  zur
Postgesetznovelle  von  1899  auf  rund  1686000  M.  berechnet.  Sie  nahm
an,  daß  von  den  937  Millionen  gebührenpflichtigen  Zeitungsuummern,
die  sie  im  Jahre  1897  vertrieben  hatte,  auf  jede  Nummer  durchschnittlich
0,48  Ps.  Einnahme  und  0,66  Pf.  Kosten,  also  0,18  Pf.  Zuschuß  entfielen ­
  (Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul-  Bd.  S.  1001  und  997).
2)  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul.  Bd.  S.  993  unter  III.
3 )  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Aul.  Bd.  S.  1001.
i)  D.  s.  6  178362  M.  Selbstkosten  (Vgl.  S.  82  Anm.  2)  +
260  000  M.  Vergütungen  an  die  Verleger  für  das  Selbstverpacken  der
Zeitungen  (Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  1001).
s)  Archiv  1900  S.  83.
c)  Nach  den  Berechnungen  der  Postverwaltuug  sollte  der  neue
Tarif  zur  Deckung  der  Kosten  des  Zeitungsvertriebs  ein  Mehr  von
1250000  M.  ergeben  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2797  und
2924).  Von  der  Budgetkommission  wurde  dieser  Betrag  um  rund
950  000  M.  gekürzt  (A-  a.  O.  S.  2797  und  2807);  die  Herabsetzung
der  monatlichen  Besorgungsgebübr  durch  den  Reichstag  von  3  Pf.  auf
2  Pf.  (vgl.  S.  26  Anm.  2)  mußte  einen  Ausfall  von  410000  M.
(Stenogr  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2924),  und  der  Verzicht  auf  die
Abrundung  der  Kilogramm  bei  Ermittelung  des  Jahresgewichts  der
Zeitungen  (vgl.  S-  26  Anm.  3)  eine  weitere  Einbuße  von  etwa
        <pb n="98" />
        84  —

daneben  natürlich  auch  in  gewissem  Umfange  die  Selbstkosten
des  Zeitungsvertriebs  gestiegen.  Ob  und  in  welchem  Muße
die  Verkehrszuuahme  die  Differenz  zwischen  Noheinuahmeu
und  Ausgabe»  korrigiert  hat,  soll  im  folgenden  untersucht
werden.
a)  Einnahmen:  Von  4950000  M.  Gesamteinnahmen
ans  dem  Absatz  der  Zeitungen  sZeitungsgebühr,  Zeitungsbestellgeld, ­
  Gebühr  für  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen)
im  Jahre  1897 1 )  waren  nach  den  Angaben  der  Postverwaltung-)
rund  4485  000  M.  Zeitungsgebühren,  d.  h.  rund  91°/».
Unter  Berücksichtigung  dieses  Verhältnisses  ist  anzunehmen^)
daß  im  Jahre  1910  von  12107  000  M.  Gesamteinnahmen
aus  dem  Zeitungsverkehrff  etwa  11017000  M.  auf  die
Zeitungsgebühren  entfielen.
b)  BerKehrszisfer:  Von  983  000  000  Zeitungsnummern, ­
  die  im  Jahre  1897  durch  die  Post  vertrieben
worden  sind,ff  waren  937000000  Stück  oder  95°/»  gebührenpflichtige ­
  Nummern,°)  d.  h.  solche,  die  nicht  zu  den  Preßerzeugnissen
  gehörten,  deren  Besorgung  die  Post  ohne  Erhebung

150000  M.  ergeben  (Stcnogr.  Ber.  a.  a.  O.  S.  2807  und  S.  2924).
Im  ganzen  erfuhr  sonach  die  von  der  Post  für  nötig  erachtete  Soll-Mehreinnahme
  von  1  250000  M.  eine  Verminderung  um  (950  000  +
410  000  +  150000  =)  1510000  M.,  d.  h.  der  neue  Tarif  mußte
260000  M.  weniger  einbringen  als  er  bei  der  von  der  Post  geplanten
Durchführung  des  Gebührenprinzips  ergeben  sollte  (Stenogr.  Ber.
a.  a.  O.  S.  2924).
Poststatistik  1897  S.  50.
2)  Vgl.  S.  82  Anm.  3.
s)  Die  Angaben  der  Postverwaltung  über  den  Ertrag  des  Zeitungsgeschäfts ­
  im  Jahre  1897,  die  sich  in  der  Begründung  des  Tarifentwurfs
von  1899  vorfinden  (Vgl.  S.  82  Anm.  2  und  S.  82  Anm.  3  und
S.  83  Anm.  1),  beruhen  auf  speziellen  Feststellungen,  wie  sie  seitdem
nicht  wieder  veröffentlicht  worden  sind.  Es  erübrigt  sonach  für  die
Zwecke  der  Untersuchung  nur,  die  allgemeinen  Angaben  der  Poststatistik,
die  zuletzt  für  1910  veröffentlicht  worden  ist,  vergleichbar  zu  machen.
ff  Poststatistik  1910  S.  44.
ff  Poststatistik  1897  S.  24.
ff  Vgl.  83  Anm.  1.
        <pb n="99" />
        85

Don  Zeitungsgebühren  ausführt.')  Bei  Zugrundelegung  desselben ­
  Prozentsatzes  ist  anzunehmen,  daß  von  den  1  878  000  000
Zeitungsnummern,  die  die  Post  im  Jahre  1910  vertrieben  £jat, 2 )
rund  1  784  000  000  Stück  auf  gebührenpflichtige  Zeitungsnummern ­
  entflelen.
c)  Ausgaben.
«)  Kosten  für  Leistungen  früherer  Art:
Die  Kosten  des  Postzeitungsvertriebs  sind,  wie  schon
erwähnt  wurde,  im  allgemeinen  unbekannt.  Nur  für  das  Jahr
1897  haben  genaue  Ermittelungen  stattgefunden^)  Für  die
Gegenwart  lassen  sich  die  Kosten  lediglich  schätzungsweise  wie
folgt  berechnen:
Seit  dem  Jahre  1897  ist  die  Kaufkraft  des  Geldes
erheblich  gesunken.  Einer  staatlichen  Verwaltung,  wie  der  Post
war  es  nicht  möglich,  sich  in  ihren  Ausgaben  den  durch  die
Geldentwertung  verursachten  Folgen  in  nennenswerter  Weise
zu  entziehen.  Trotz  aller  Sparsamkeit  blieben  Mehrkosten
unvermeidlich.  Preiserhöhungen  für  Materialien,  —  Packpapier, ­
  Bindfaden,  Klebstoff  usw.  —  mußte  die  Post  wie  jedes
private  Unternehmen  selbstverständlich  in  den  Kauf  nehmen
Wegen  der  Lohn-  und  Teuerungsverhältniffe  sah  sie  sich
außerdem  gezwungen,  die  Tagegelder  des  nicht  etatsmäßig
angestellten  Personals  und  die  Löhne  der  im  Arbeiterverhältnis
stehenden  Personen  aufzubessern.^  Dazu  kam,  daß  etwa  seit
dem  Jahre  1900  auf  wiederholtes  Drängen  des  Reichstags
das  wöchentliche  Arbeitsmaß  der  Beamten  und  Unterbeamten
wesentlich  vermindert  und  andererseits  der  Erholungsurlaub
und  die  Sonntagsruhe  weiter  ausgedehnt  werden  mußten.  6 )
ff  Dies  geschieht  z.  B.  bei  dem  Reichs-Gesetzblatt,  bei  dem  Zentralblatt ­
  für  das  Deutsche  Reich,  bei  der  Preußischen  Gesetzsammlung,  bei
dem  Amtsblatt  des  Reichs-Postamts,  bei  der  Leitübersicht  für  Briefsendungen,
  bei  dem  Postblatt,  bei  der  Zeitungspreisliste,
ff  Poststatistik  1910  S.  18.
ff  Vgl.  S.  82  Anm.  2  u.  S.  83  Anm.  1.
ff  Amtsblatt  des  Reichs-Postamts  1909  S.  221;  Archiv  1912  S.  3.
ff  Archiv  1907  S.  4  f.
        <pb n="100" />
        86

Es  waren  dies  Maßnahmen,  die  nur  unter  Aufwendung
bedeutender  Mittel  für  umfangreiche  Personalvermehrungen
durchgeführt  werden  konnten.^  Schließlich  ist  im  Jahre  1906
eine  Erhöhung  des  Wohnungsgeldzuschusses  aller  Unterbeamten
um  50%*)  und  durch  das  Besoldungsgesetz  vom  15.  Juli  1909»)
eine  Aufbesserung  der  Dienstbezüge  der  etatsmäßigen  Beamten
und  Unterbeamten  eingetreten.
ß)  Kosten  fite  Leistungen  neuer  Art.
Zu  den  Kosten,  die  der  Postzeitungsvertrieb  schon  immer
verursacht  hatte,  traten  nach  der  Reform  des  Zeitungstarifs
im  Jahre  1899  noch  Kosten  für  umfangreicher  gewordene  und
für  gänzlich  neue  Leistungen  hinzu,  wie  aus  nachstehendem
hervorgeht.  Der  gemischte  Zeitungstarif  ist  im  Vergleich  zu
dem  vorher  gültigen  Einkaufspreis-Tarif  kompliziert.  Die
Feststellung  der  Zeitungsgebühren  und  die  Abrechnung  der
Post  mit  den  Verlegern  macht  bis  auf  Hundertteile  von
Pfennigen  herabgehende  mühsame  Berechnungen^)  und  sorgfältige
Nachprüfungen  nötig.  Dadurch  ergeben  sich  für  die  Post  gegen
früher  umfangreiche  Mehrarbeiten  und  damit  erhöhte  Kostens)
Seit  Einführung  des  gemischten  Tarifs  muß  ferner  eine  genaue
Ermittelung  des  Jahresgewichts  aller  von  der  Post  vertriebenen
Zeitungen  usw.  nach  Kilogramm  und  Gramm  stattfinden.
Die  Verlagspostanstalten  haben  von  jeder  Zeitungsnummer
beim  Erscheinen  ein  vollständiges  Pflichtexemplar  zu  beschaffen
und  die  einzelnen  Nummern  des  Pflichtexemplars  nach  der
Nummernfolge  geordnet,  wenn  es  die  Uebersichtlichkeit  nötig
macht,  monat-  oder  vierteljahrweise  abgebunden,  so  lange  unter
Verschluß  aufzubewahren,  als  sie  für  die  Gewichtsfeststellung
nötig  sind.  Das  erfordert  umfangreiche  Arbeitsleistungen,
1)  Allein  infolge  dieser  Maßnahmen  mußte  das  Personal  von  1902
bis  1907  mit  einem  Mehraufwand  von  18  Millionen  M.  bei  den
Beamten  um  26%,  bei  den  Unterbeamten  um  20%  vermehrt  werden
(Stenogr.  Ber.  Bd.  235  S.  7315).
2)  Archiv  1912  S.  3.
R.  G.  Bl.  1909  S.  375  ff.
4 )  Schmidt  S.  76.
»)  Stenogr.  Ber.  Bd.  IV  1898/00  S.  2812  und  2807,
        <pb n="101" />
        —  87  —

vielfach  auch  besondere  Gelasse  und  Räume  zur  Aufbewahrung
der  Pflichtexemplare^),  ist  also  mit  erheblichen  Kosten  verknüpft.
Wesentlich  erhöht  worden  sind  die  Kosten  des  Postzeitungsvertriebs ­
  durch  das  mit  Beginn  unseres  Jahrhunderts  neu
eingeführte  sogenannte  „Ueberweisungsverfahren  für  Verlegerexemplare"^)
  Dieses  Verfahren  besteht  darin,  daß  jeder  Verleger
Abonnements  von  Beziehern,  die  er  selbst  namhaft  macht,  gegen
Bezahlung  der  Zeituugsgebühr  der  Post  schriftlich  anmelden
—  „überweisen"  —  kann.  Zu  der  Ueberweisnng  werden
Listen  benutzt,  die  alle  für  einen  Bezugsort  gleichzeitig  anzumeldenden ­
  Zeitungsexemplare  —  oft  sind  dies  Dutzende,
ja  Hunderte  —  näher  bezeichnen.  Das  Ueberweisungsverfahren
hat  erhebliche  technische  Schwierigkeiten,  umständliche  Buchungen,
Berechnungen  und  Kontrollen,  vor  allem  einen  umfangreichen
Schriftwechsel  für  die  Post  zur  Folge.  Es  verteuert  den
Postzeitungsvertrieb  ungemein.^)
Die  vorstehenden  Erörterungen  lassen  erkennen,  daß  die
Selbstkosten  des  Postzeitungsvertriebs  infolge  von  Preissteigerungen, ­
  Lohnerhöhungen,  Besoldungsaufbesserungen  und  Hin-1)

  „Man  hat  gesagt,  man  sollte  die  Zeitungen  sammeln  und  am
Ende  des  Jahres  das  Gewicht  feststellen.  Ja,  ich  frage  Sie:  Welche
Häuser  müßte  der  Reichstag  bewilligen  zu  bauen,  um  die  Zeitungen
unterzubringen!"  (Staatssekretär  von  Podbielski,  Stenogr.  Ber.  1898/00
Bd.  II  S.  1702).  „In  Fachwerken  mit  über  2000  Fächern  werden  hier
(im  Berliner  Postzeitungsamt)  die  Pflichtexemplare  .  .  .  angesammelt"
(Archiv  1913  S.  170).
2 )  Resolution  des  Reichtags:  „Dem  Verleger  einer  im  Reichs-Postkatalog
  eingetragenen  Zeitung  wird  gestattet,  für  die  von  ihm  ge
wonnenen  Abonnenten  selbst  die  Bestellung  aufzugeben"  (Stenogr.  Ber
1898/00  Bd.  IV  S.  2876.)
3 )  Stenogr.  Ber.  Bd.  235  S.  7362.  —  Da  der  größte  Teil  der
Blätter,  die  jetzt  „überwiesen"  werden,  früher  als  Drucksachen  -  die
höheren  Gebühren  wie  die  Postdebitszeitungen  unterliegen  -  versandt
wurde,  erleidet  die  Post  auch  beträchtliche  Mindereinnahmen  an  Drucksachenporto. ­
  Ein  werktäglich  erscheinendes  Blatt  im  Jahresgewicht  von
45  kg  brachte  bei  der  Versendung  als  Drucksache  jährlich  rund  30  M.
Porto  für  ein  Exemplar  ein.  Als  der  Verleger  dazu  übergegangen  war,
das  Blatt  zu  „überweisen"  erhielt  die  Post  für  ein  Exemplar  nur  die
gesetzliche  Zcitnngsgebühr  in  Höhe  von  24+90+390=504  Pf.  jährlich.
Hierzu  kamen  günstigstenfalls  noch  168  Pf.  Bestellgeld  im  Jahr,  so  daß
die  Post  statt  der  früheren  30  M.  nur  6  M.  72  Pf-  jährlich  erhielt.
Bei  einer  Auflage  von  1360  Exemplaren  betrug  der  Einnahmeausfall
1360  mal  23,  28  —  rd.  31660  M.  jährlich.
        <pb n="102" />
        88

zutritts  von  Kosten  für  neue  Leistungen  seit  dem  Jahre  1897
zugenommen  haben.  In  welchem  Umfange  dies  tatsächlich
der  Fall  ist,  kann  ohne  weiteres  nicht  genau  ermittelt  werden,
weil  für  keinen  Posten  irgendwie  vergleichbare  Angaben  vorhanden ­
  sind.  Immerhin  ist  es  möglich,  für  die  neuere  Zeit
wenigstens  gewisse  Mindestkosten  des  Postzeitungsvertriebs
unter  Zugrundelegung  des  jetzigen  Verkehrsumfangs  in  der
Weise  ungefähr  zu  berechnen,  daß  ohne  jede  Rücksicht  auf  die
seit  dem  Jahre  1897  eingetretene  Kosteusteigerung  die  Durchschnittskosten ­
  für  den  Vertrieb  einer  gebührenpflichtigen  Zeitungsnummer ­
  im  Jahre  1897  mit  der  Verkehrsziffer  von  1910
vervielfältigt  werden.
Im  Jahre  1897  haben  die  Kosten  des  Vertriebs  einer
gebührenpflichtigen  Zeitungsnummer  durchschnittlich  0,66  Pf.
betragen?)  Die  Zahl  der  gebührenpflichtigen  Nummern  ist
nach  den  Ausführungen  oben  unter  b)  für  das  Jahr  1910
auf  1  784  000  000  zu  schätzen.  Da  die  Kosten  seit  1897
nicht  geringer  geworden  sind,  haben  sie  sich  für  das  Jahr  1910
zum  mindesten  auf  1  784  000  000.0,66  Pf.^11  774  400  M.
belaufen.  Dieser  Ausgabe  stehen,  wie  unter  a)  erörtert  worden
ist,  ungefähr  11  017  000  M.  Einnahme  an  Zeitungsgebühren
gegenüber.  Hieraus  ergibt  sich,  daß  im  Jahre  1910  der
Postzeitungsvertrieb  wenigstens  757  000  M.  Zuschuß  erfordert
hat.  Unberücksichtigt  ist  dabei  die  seit  dem  Jahre  1897
eingetretene,  auf  Erhöhungen  der  Preise,  Löhne  usw.  beruhende
Steigerung  der  Selbstkosten.
Nach  allem  hat  der  gemischte  Zeitungsgebührentarif  in
Verbindung  mit  der  seit  seinem  Inkrafttreten  erfolgten  Verkehrszunahme ­
  zwar  das  Defizit  beim  Postzeituugsvertrieb  verringert,
im  ganzen  beweisen  jedoch  seine  finanziellen  Ergebnisses)  daß
das  ihm  zugrunde  liegende  Verwaltungsprinzip  sich  in  der
Praxis  als  Prinzip  der  nicht  vollen  Eigenkosten-Deckung  äußert.
1)  Vgl.  S.  83  Aum.  i.
2 )  Mit  der  finanziell  ungünstigen  Wirkung  des  gemischten  Tarifs
hatte  die  Post  von  vornherein  gerechnet  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV
S.  2816  und  2924).  Diese  Wirkung  des  Tarifs  ist  schon  wiederholt
in  der  Ocffentlichkeit  zur  Sprache  gebracht  und  auch  als  Anlaß  zu  einer
        <pb n="103" />
        89

III.  Untersuchung  über  öle  Zweckmäßigkeit
öes  gemischten  Zeitungsgebührenlariss.
8  10.  Ursachen  des  Desizits.
Die  Feststellung  der  Tatsache,  daß  der  Postzeitungsvertrieb
  dauernd  ein  Defizit  ergibt,  legt  die  Frage  nach  den
Ursachen  des  Unterschieds  zwischen  den  Einnahmen  und  Ausgaben ­
  beim  Zeitungsvertrieb  nahe.  Als  solche  Ursachen  können
einerseits  tariftechnische,  andererseits  betriebstechnische  Gesichtspunkte ­
  in  Frage  kommen.
a)  Taristechnische  Gesichtspunkte.
Die  ungünstige  finanzielle  Wirkung  des  Zeitungsgebührentarifs ­
  kann  auf  seiner  organischen  Gliederung  oder  auf  der
Höhe  der  Tarifsätze  beruhen.
a)  Organische  Gliederung  des  Tariss.  Was  die
Gestaltung  des  Tarifs  anlangt,  so  darf  nach  dem  Ergebnis
der  Ausführungen  in  §  3  c  als  erwiesen  angesehen  werden,
daß  der  gemischte  Zeitungsgebührentarif  in  Anbetracht  der
heutigen  Verkehrsverhältnisse  als  die  angemessene  Tarifform
angesehen  werden  kann.  Gegen  die  Gliederung  des  Tarifs
sind  jedoch  bereits  bei  den  Beratungen  über  den  Tarifentwurf
im  Reichstag  und  später  sowohl  im  Reichstag  als  auch  in
der  Literatur  Einwendungen  gemacht  worden.  Es  wurden
bemängelt:  die  Nichtberücksichtigung  des  Unterschieds  in  der
Schnelligkeit  der  Zeitungsbeförderung,  ferner  das  Außerachtlassen ­
  des  Entfernungsmoments  und  schließlich  die  Anwendung
des  Gewichtsfaktors.
1)  Nichtberücksichtigung  des  Schnelligkeitsmoments.
Schon  im  Jahre  1898  ist  bei  der  Beratung  des  Postetats ­
  und  bei  den  Besprechungen  über  die  Reform  des  Zeitungsgebührentarifs ­
  darauf  hingewiesen  worden,  daß  cs  eine
abermaligen  Tarifänderung  bezeichnet  worden.  Vgl.  u.  a.:  Stenogr.
Ber.  1900/02  Bd.  II  S.  1384  —  Kommissions-Berichterstatter  Paasche  —;
a.  a.  O.  Bd.  235  S.  7362  -  Abg.  Dnffner  —;  a.  a.  O.  Bd.  235
S.  7318  -  Abg.  Dröscher  -  ;  a.  a.  O.  Bd.  260  S.  1933  -  Abg.
Lattmann  —  ;  a.  a.  O.  Bd.  260  S.  1950  f.  —  Abg.  Dröscher  -  ;
Schanz,  „Die  Reichsfinanzreform  bon  1906"  im  Finanz-Archiv  XXIII
1906  S.  701;  „Deutsche  Berlehrszeitnng"  1906  S.  89  und  1909  S.  26.
        <pb n="104" />
        90

außerordentliche  Leistung  der  Post  wäre,  „wenn  sie  aufweite
Entfernungen  die  Zeitungen  zu  einem  so  billigen  Porto  mit
den  Schnellzügen  befördere"/)  es  müßte  im  Interesse  der
lokalen  Presse  im  Zeitungstarif  auch  die  Schnelligkeit  der
Zeitungsbeförderung  in  Anschlag  gebracht  und  gerechterweise
eine  entsprechende  Normierung  vorgenommen  werden.
Im  Nachrichtenverkehr  ist  eine  längere  Zeitdauer  im  allgemeinen ­
  unerwünscht.  Bei  ihm  erhöht  den  Wert  der  Verkehrsleistung ­
  für  die  Beteiligten  stets  die  kürzere  Befördcrungsdauer,
  d.  h.  die  Schnelligkeit  in  der  Beförderung/)  Dies
gilt  auch  für  den  Postzeitungsvertrieb.  Zeitungen  können
ihren  Zweck  nur  bei  schnellster  Verbreitung  erfüllen,  denn
„Nachrichten  sind  Zeitgüter;  sie  haben  nur  Wert,  solange  sie
neu  sind,  und  um  ihnen  den  Reiz  der  Neuheit  zu  erhalten,
muß  ihre  Veröffentlichung  den  Ereignissen  auf  dem  Fuße
folgen"/)
Für  den  Vertrieb  der  Zeitschriften,  insbesondere  für  ihre
Beförderung,  kann  das  Moment  der  Schnelligkeit  u.  U.
weniger  wichtig  sein.  Allein,  wie  bereits  aus  den  Erwägungen
am  Schluß  des  §  7  hervorgeht,  ist  eine  verschiedenartige
Tarifierung  der  einzelnen  Zeitungsgattungeu  beim  Postvertrieb
in  der  Gegenwart  schon  aus  volkswirtschaftlichen  Rücksichten
nicht  angebracht;  vor  allem  ist  sie  jetzt  in  der  Praxis  wegen
der  Massenhaftigkeit  des  Zeitungsverkehrs  mit  Nutzen  nicht
durchführbar,  st  Sie  würde  mit  derartigen  betriebstechnischen
Schwierigkeiten  verbunden  sein,  daß  die  dadurch  verursachten
besonderen  Kosten  in  keinem  Verhältnis  zu  den  Einnahmen
stünden.  Ueberdies  könnte  beim  Postzeitungsvertrieb  erhöhte
Schnelligkeit  nur  insoweit  zu  einer  höheren  Wertschätzung
’)  Stenogr.  Skr.  1897/98  23b.  II  S.  799  (Abg.  Gamp).
2)  van  der  Borght  S.  130  f.
3 )  Bücher,  Vw.  S.  223.
*)  In  den  ersten  Jahren  des  staatlichen  Postzeitungsvertriebs,
als  die  Zahl  der  Zeitschriften  verhältnismäßig  klein  war,  gab  es  eine
derartige  Einrichtung.  In  der  Zeit  von  1826  bis  1848  konnten  bestimmte
Zeitschriften  zum  bloßen  Sortimenterpreis  durch  die  Post  bezogen  werden;
sie  wurden  dafür  nicht  mit  der  schnellen  Reitpost,  sondern  nur  mit  der
langsamen  Fahrpost  befördert  (Archiv  1884  S.  294  f.).
        <pb n="105" />
        91

Anlaß  geben,  als  die  Schnelligkeit  tatsächlich  in  nennenswertem
Umfange  über  das  Durchschnittsmaß  hinausginge.  Nun
befördert  die  Post  aber  alle  von  ihr  vertriebenen  Zeitungen
und  Zeitschriften  stets  zusammen.  Eine  getrennte  Behandlung
findet  nicht  statt,  weil  dies  vermehrte  Arbeit  und  Kosten
verursachen  würde.  Die  Beförderung  aller  Blätter  erfolgt
grundsätzlich  immer  mit  den  Transportgelegenheiten,  mit  denen
der  Bestimmungsort  am  frühesten  erreicht  wird.  Sonach
gibt  es  eine  überdurchschnittliche  Schnelligkeit  in  der  Beförderung ­
  einzelner  Blätter  nicht.  Die  Erhebung  höherer  Beförderungsgebühren ­
  für  eine  größere  Schnelligkeit  beim
Postbezug  von  Zeitungen  oder  Zeitschriften  kommt  mithin
nicht  in  Frage.
2)  Nichtberücksichtigung  des  Entfernungsmoments.
In  Bezug  auf  die  Nichtberücksichtigung  des  Entfernungsmoments ­
  in  dem  gemischten  Zeitungsgebührentarif  gilt  folgendes:
Im  allgemeinen  steigen  mit  zunehmender  Entfernung  bei  einer
Verkehrsleistung  die  Streckenkosten  in  gewissem  Umfange.
Die  verschiedenartige  Länge  des  Beförderungsweges  kann  in
den  Tarifen  derart  Berücksichtigung  finbeit, 1 )  daß  unter  sonst
gleichen  Umständen  die  Preise  genau  nach  dem  Verhältnis
der  landesüblichen  Einheit  des  Wegmaßes  abgestuft  werden.
Die  einzelnen  Transportpreise  bilden  dann  das  Produkt  aus
dem  Preissatz  für  die  Wegmaßeinheit  und  der  Zahl  der  in
Betracht  kommenden  Wegmaßeinheiten.  Ein  derartiger  Tarif
ist  ein  reiner  Entfernnngstarif.  Die  Abstufung  kann  ferner
in  der  Weise  vor  sich  gehen,  daß  sich  der  Preis  für  die
Längeneinheit  mit  wachsender  Entfernung  ändert.  In  der
Regel  erfolgt  dabei  das  Wachsen  der  Beförderungspreise  nach
staffelförmig  fallenden  Einheitssätzen  für  die  Wegmaßeinheit.
Auf  dieser  Grundlage  beruhen  die  Staffeltarife.  Steigen  die
Beförderungspreise  unter  Berücksichtigung  der  Entfernung  nicht
mehr  nach  Wegmaßeinheiten,  sondern  sprungweise  auf  Grund
einer  Einteilung  des  Verkehrsgebiets  in  eine  Mehrzahl  umi) ­

  Caucr,  S.  493  ff.;  Sax  S.  628  f.
        <pb n="106" />
        92

fassenderer  Gebietsgruppen,  so  entsteht  ein  Zonentarif.  Tarife,
die  Entfernungsunterschiede  innerhalb  eines  Verkehrsgebiets
völlig  unberücksichtigt  lassen,  heißen  Einheitstarife.
Der  deutsche  Postzeitungsgebührentarif  ist  ein  Einheitstarif. ­
  Bei  den  Reichstagsberatungen  über  den  Postetat  und
über  den  Entwurf  des  Tarifs  zu  Ende  der  1890  er  Jahre,
ebenso  noch  neuerdings  bei  Etatsdebatten  wurde  wiederholt
vorgeschlagen,  den  Zeitungstarif  als  Zonentarif  auszugestalten?)
Die  Vorschläge  stützten  sich  u.  a.  darauf,  daß  es  ungerecht
sei,  alle  Zeitungen  ohne  Unterschied  auf  die  Besörderungsstrecke
gleichmäßig  zu  tarifieren;  im  Interesse  der  mittleren  und
kleinen  Presse  müßte  mindestens  eine  Nah-  und  eine  Fernzone
unterschieden  werden.  Theoretisch  soll  ein  rationell  konstruierter
Tarif  allerdings  dem  Entfernungsmoment  Rechnung  tragen,
allein  gewisse  Rücksichten  können  in  der  Praxis  ein  abweichendes
Verfahren  nötig  machen.  Für  den  Zeitungsgebührentarif
kommen  solche  Rücksichten  in  Frage.  Zunächst  kann  eine
genaue  Anpassung  an  die  wirklichen  Selbstkosten,  insbesondere
an  die  unterschiedlichen  Beförderungskosten  auf  kürzere  oder
längere  Transportstrecken  beim  Postzeitungsvertrieb  nicht
stattfinden,  weil  es,  wie  bereits  früher  auseinandergesetzt
wurde,  in  der  Praxis  garnicht  möglich  ist,  die  speziellen  Kosten
einer  jeden  Verkehrsleistung  überhaupt  exakt  zu  ermitteln.
Ferner  würde  ein  Zonenzcitungstarif  noch  komplizierter  sein
als  es  der  gemischte  Zeitungstarif  ohnehin  schon  ist.  Infolge
der  größeren  Kompliziertheit  würde  er  der  Post  mehr  Arbeit
und  damit  auch  mehr  Kosten  verursachen.  Im  weiteren  hätte
ein  Zonentarif  für  die  Post  den  Nachteil,  daß  ihre  Einnahmen
eine  Schmälerung  erführen,  weil  viele  Blätter  wegen  Erhöhung
der  Postbeförderungsgebühren  nach  den  entfernteren  Zonen

y  Stenogr.  Bcr.  1895/97  Bd.  I  S.  481  (Abg.  Schaedler);  a.  a.
O.  1898/00  Bd.  II  S.  1741  (Abg.  Dasbach)  und  Bd.  IV  S.  2796  f.
(Abg.  Marcour),  S.  2804,  2811,  2816,  2922  (Abg.  Dasbach),  sowie
S.  2814  (Abg.  Pachnicke!;  a.  a.  Q.  1903/04  Bd.  IIS.  1132  f.  (Abg.
Erzbcrger)  a.  a.  O.  1905/06  Bd.  III  S.  1876  (Abg.  Marcour)  und
S.  1882  f.  Abg.  Dasbach).  -  Erwiderungen  des  Staatssekretärs
Kraetkc  a.  a.  0.1903/04  Bd.  II  S.  1139  und  1905/06  Bd.  IIIS.  1876  f.
        <pb n="107" />
        —  98

den  Versand  durch  Privatspedition  in  legaler  Weise  vornehmen
würden?)
Vor  allem  wäre  es  bei  einem  Zonentarif  unvermeidlich,
daß  in  den  Bezugspreisen  eine  Differenzierung  einträte.  Je
nach  der  Lage  des  Bezugsorts  in  einer  näheren  oder  entfernteren ­
  Zone  niüßten  wegen  der  geringeren  oder  größeren  Frachtkosten ­
  für  dieselbe  Zeitung  verschiedene  Preise  erhoben  werden.
Daran,  daß  die  Verleger  die  Mehrkosten  bei  dem  Vertrieb
ihrer  Zeitungen  nach  größeren  Entfernungen  nicht  auf  die
Bezieher  abzuwälzen  brauchten,  sondern  die  Zeitungen  überallhin
zu  einem  Einheitspreis  ablassen  könnten,  ist  trotz  der  entgegengesetzten ­
  Ansichten,  die  im  Reichstag  zur  Sprache  gekommen
sind,  nicht  zu  denken?)  Schon  bei  zwei  Zonen^)  gäbe  es
zweierlei  Preise.  Das  wären  Verhältnisse,  wie  sie  vor  100
Jahren  beim  gewerbsmäßigen  Vertrieb  der  Zeitungen  durch
die  Postmeister  bestanden  haben.  Trotz  aller  Berechtigung
der  Zonentarifs-Theorie  würde  das  praktisch  einen  Rückschritt,
keinen  Fortschritt  bedeuten.  Mit  Recht  ist  daher  bei  den
Reichstagsberatnngen  über  die  Postgesetznovelle  von  1899  der
Zonentarif  für  den  Postzeitnngsvertrieb  mit  großer  Mehrheit
abgelehnt  worden?)
3)  Berücksichtigung  des  GewichtsfaKtc  's.
Während,  wie  die  vorstehenden  Ausführungen  ersehen
lassen,  s.  Zt.  vorgeschlagen  worden  ist,  in  den  Zeitungstaris
zwecks  engerer  Anpassung  an  die  Leistungen  der  Post  Zonen
einzugliedern,  d.  h.  ihn  für  die  Praxis  verwickelt  zu  machen,
hat  es  andererseits  nicht  an  Einwendungen  gefehlt,  daß  der
Tarif  nicht  genügend  einfach,  klar  und  übersichtlich  sei.  Diese
Bemängelungen  betrafen  die  Berücksichtigung  des  veränderlichen ­
  Gewichtsfaktors,  die  die  Anwendung  des  Tarifs  aller&amp;gt;) ­
  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2797.
2)  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2805  (Abg.  Dasbach)  und
S.  2807  (Staatssekr.  von  Podbielski);  a.  a.  O.  1905/06  Bd.  III  ^&amp;gt;.
1877  (Staatssekr.  Kraetke).
2)  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2796  sowie  Bd.  VII  Nr.
412  der  Drucksachen.
ff  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2818  f.  und  S.  2928  f.
        <pb n="108" />
        94

dings  erschwert.  Hiergegen  ist  einzuwenden,  daß  die  Schwierigkeiten ­
  in  der  Berechnung  der  Zeitungsgebühren  für  die  Zeitungsbezieher ­
  keine  Rolle  spielen.  Wer  eine  Zeitung  im
Wege  des  Postabonnements  bestellt,  wird  sich  um  die  Höhe
des  Entgelts,  das  er  dafür  an  die  Post  zahlen  muß,  nur
selten  bekümmern.  Es  gilt  hier  dasselbe,  wie  bei  der  Erhebung ­
  der  Aufwandsteuern,  der  Konsument  wird  sich  des
Akts  der  Abgabenzahlung  kaum  bewußt.  Die  Zeitungsgebühr,
die  einen  Teil  des  Bezugspreises  bildet,  wird  vielmehr  bei
Bezahlung  des  Abonnements  von  Fall  zu  Fall  stillschweigend
entrichtet.  Für  die  Verleger  hingegen  bildet  die  Zeitungsgebühr ­
  einen  Faktor,  den  sie  bei  Kalkulation  der  Bezugspreise
berücksichtigen  müssen.  Nennenswerte  Umständlichkeiten  ergeben
sich  jedoch  dabei  nicht,  weil  jeder  Verleger  für  gewöhnlich
nur  einmal  jährlich  die  Postgebühren  für  seine  Zeitungen  zu
ermitteln  braucht.  Schwierigkeiten  bereitet  die  Einbeziehung
des  Gewichtsfaktors  in  den  Tarif  nur  für  die  Post  selbst,
die  es  mit  vielen  Tausenden  von  verschiedenen  Blättern  zu
tun  und  für  jedes  die  Gebühren  besonders  zu  berechnen  hat.
Diese  betriebstechnischen  Erschwernisse  muß  die  Post  in  Kauf
nehmen,  weil  sie  sonst  nicht  jede  Zeitung  zur  Deckung  der
Kosten,  die  die  Beförderung  ihrer  Nettolast  verursacht,  nach
Verhältnis  beitragen  lassen  könnte.
Der  Hinweis/)  daß  der  Gewichtsunterschied  der  einzelnen
Sendungen  beim  Massenversand  durch  die  Post  teilweise,
z.  B.  beim  Briefverkehr,  nur  in  summarischer  Weise  berücksichtigt ­
  werde,  trifft  für  den  Zeitnngsvertrieb  nicht  das  Richtige. ­
  Bei  diesem  macht  sich,  lute  bereits  dargelegt  worden
ist/)  das  Gewicht  der  zahlreichen,  verhältnismäßig  schweren
Zeitungsexeniplare  durch  eine  stärkere  Inanspruchnahme  der
Arbeitsleistungen  der  Post  und  durch  Steigerung  der  Selbstkosten ­
  sehr  wohl  bemerkbar.  Jener  Hinweis  ist  wohl  für  den
Massenbriefverkehr  angebracht,  bei  dem  mit  zunehmender
Massenhaftigkeit  sich  die  Nettolast  relativ  wenig  erhöht;  beim
1)  Schmidt  S.  78.
2 )  Vgl.  §  3c  unter  ß)  2,
        <pb n="109" />
        95

Zeitungsversand  vergrößert  sich  dagegen,  je  mehr  er  zunimmt,
die  Nettolast  wegen  des  immerhin  hohen  Eigengewichts  jedes
Zeitungsexemplars  ganz  bedeutend.
Auch  der  Einwand,Z  daß  infolge  des  Schwankens  im
Jahresgewicht  der  einzelnen  Zeitungen  sich  die  Bezugspreise
in  den  aufeinander  folgenden  Jahren  fortwährend  ändern
müßten,  ist  nicht  stichhaltig.  Preisänderungen,  die  offensichtlich
lediglich  auf  Unterschiede  in  der  Höhe  der  Gewichtsgebühr
in  den  einzelnen  Jahren  zurückzuführen  sind,  machen  sich  nicht
bemerkbar?)  die  Verleger  kalkulieren  die  Bezugspreise  von
vornherein  schon  so,  daß  sie  längere  Zeit  keiner  Aenderung
bedürfen.  Es  beruht  dies  auf  dem  bereits  früher  erwähnten
Trägheitsmoment,  nach  dem  sich  die  Preise  nicht  jeweils  genau
den  Besonderheiten  anpassen,  „sondern  trotz  wechselnder  Selbstkosten ­
  für  längere  oder  kürzere  Zeiten  nach  einem  gewissen
Durchschnittssatze  berechnet  werden,  ...  bis  ein  starker  Anstoß ­
  zu  ihrer  Veränderung  treibt.“ 3 )
Wenn  ferner  darauf  Bezug  genommen  worden  ist, 4 )  daß
das  Bestellgeld  für  Zeitungen  —  d.  i.  die  Gebühr  für  das  Abtragen ­
  durch  die  Briefträger  —  sich  auch  nicht  nach  dem
Gewicht,  sondern  nur  nach  der  Häufigkeit  des  Erscheinens
einer  Zeitung  richte,  so  kann  auch  dies  nicht  als  Argument
gegen  die  Geltendmachung  des  Gewichtsfaktors  im  Zeitungsgebührentarif ­
  angesehen  werden.  Der  Zeitungsbestellgeldtarif
ist  ein  Tarif  für  sich?)  der  sich  vollständig  unabhängig  von
ff  Schmidt  S.  78.
Das  Jahresgewicht  -  in  KZ  -  betrug:

Franks.  'S
40  892
41.926
42.334
43.332
44.360
46.045
49.685

Kölnische  I.

25.998
26.404
27.115
27.419
27.570
26.914
28.110

34.231
35.236
36.028
35.329
35.627
36.957
37.859

1906
1907
1908
1909
1910
1911
1912

Die  Bezugspreise  sind  trotz  der  Schwankungen  im  Jahresgewicht
der  Zeitungen  -  und  damit  der  Zeitungsgebühren  -  stets  dieselben
gewesen.
8 )  van  der  Borght  S.  138.
4)  Schmidt  S-  79.
5)  Vgl.  S.  14  Sinnt.  1.
        <pb n="110" />
        96

dem  Zeitungsgebührentarif  entwickelt  hat?)  Für  seine  Gestaltung ­
  sind  ganz  andere  Momente  in  Betracht  gekommen?)
so  daß  er  sich  ebensowenig  wie  irgend  ein  anderer  der  Posttarife ­
  mit  dem  Zeitungsgebührentarif  vergleichen  läßt.
Schließlich  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  bei  den  Reichstagsberatungen ­
  über  den  Entwurf  zum  Zeitungsgebührentarif
der  Befürchtung  Ausdruck  gegeben  wurde,  die  Berücksichtigung
des  Gewichts  der  Zeitungen  in  dem  Tarif  könnte  zu  einer
Schädigung  der  deutschen  Papierindustrie  Anlaß  geben;  eS
fei  anzunehmen,  daß  die  Zeitungen  schlechteres  Papier  und
kleineren  Druck  verwenden  würden?)  Diese  Befürchtungen
haben  sich  nicht  erfüllt,  weil  Papier  besserer  Qualität  leichter
zu  verarbeiten  ist  und  weniger  wiegt  als  gewöhnliches?)
Außerdem  ist  ein  Ausgleich  für  die  Berechnung  der  Gewichtsgebühr ­
  dadurch  zustande  gekommen,  daß  die  Post  bei  Ermittelung ­
  dieser  Gebühr  so  viel  Kilogramm  vom  Gewicht

Die  Erhebung  von  Zeitungsbestellgeld  wurde  erst  1828  angeordnet; ­
  es  betrug  jährlich  für  jedes  Zeitungsexemplar  12  oder20Sgr.,
je  nachdem  die  Zeitung  wöchentlich  2  bis  3mal  oder  öfter  eintraf
(Poststatistik  1882  S.  76).
2 )  Nach  einer  am  Schlüsse  der  Reichstagsberatungen  über  die
Postgesetznovelle  von  1899  angenommenen  Resolution  sollte  das  Zeitungsbestellgeld ­
  möglichst  bald  neu  geregelt  und  dabei  auch  das  Zeitungsgewicht ­
  berücksichtigt  werden  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2876
und  Bd.  V  S.  3828).  Der  Staatssekretär  von  Podbielski  verwarf  die
Berücksichtigung  des  Gewichts,  weil  die  Schwankungen  des  Jahresgewichts ­
  von  Jahr  zu  Jahr  eine  Neuregelung  des  Bestellgelds  für  jede
Zeitung  nötig  machen  und  damit  zu  Belästigungen  der  Abonnenten
führe»  müßten.  So  wünschenswert  es  sei,  bei  der  Versendung  der
Zeitungen  das  Gewicht  in  Betracht  zu  ziehen,  so  könne  betreffs  der
Bestellgebühr  nur  die  Häufigkeit  des  Erscheinens  maßgebend  sein;  der
Tarif  arte  sonst  zu  einer  „Pfennigfuchserei"  aus  (a.  a.  O.  Bd.  IV
S.  2878),  er  würde  technisch  und  praktisch  nicht  zu  überwindende
Schwierigkeiten  bereiten  (a.  a.  O.  Bd-  V  S.  3829).  Dem  Verlangen
des  Reichstags  entsprechend  ist  im  Jahre  1901  ein  neuer  Zeitungsbestellgeldtarif ­
  eingeführt  worden  (Z.  BI.  f.  d.  D.  R.  1900  S.  435),
der  jedoch  nur  nach  der  Häufigkeit  des  Erscheinens  abgestuft  ist.
3)  Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  II  S.  1702  (Staatssekretär  von
Podbielski)  und  S.  1724  (Abg.  Graf  von  Bernst  orff);  a.  a.  O.  Bd.  IV
S.  2798  (Abg.  Horn).
4 )  Die  Befürchtungen  wurden  schon  bei  den  Reichstagsberatungen
zurückgewiesen.  Vgl.  Stenogr.  Ber.  1897/98  Bd.  II  S.  794  (Abg.
Müller-Sagau);  a.  a.  O.  1898/00  Bd.  II  S.  1717  (Abg.  Hasse)  und
Bd.  IV  S.  2798  (Direktor  ini  Reichspostamt  Kraetke).
        <pb n="111" />
        97

jeder  Zeitung  unberücksichtigt  läßt,  als  die  Zeitung  Wochenausgaben ­
  usw.  hat. *  4 )
Nach  allem  sind  die  Bemängelungen,  die  sich  gegen  die
Berücksichtigung  des  Gewichtsfaktors  in  dem  Zeitungsgebührentarif ­
  richten,  nicht  stichhaltig.  Die  Schwierigkeiten,  die  das
Vorhandensein  des  Gewichtsfaktors  in  dem  Tarif  für  die
Praxis  verursacht,  hätten  wesentlich  verringert  werden  können
wenn  die  von  der  Regierung  in  der  Postgesetznovelle  von
1899  vorgesehene  Abrundung  der  Bruchteile  eines  Kilogramms
auf  ein  volles  Kilogramm  vom  Reichstag  genehmigt  worden
wäre.')  Das  Bestehen  solcher  Schwierigkeiten  allein  kann
jedoch  nachträglich  kein  Anlaß  sein,  den  für  eine  gerechte
Tarifbildung  maßgebenden  Gewichtsfaktor,  dessen  Berücksichtigung ­
  im  Reichstag  wiederholt  dringend  verlangt  und  zugesagt ­
  worden  ist,»)  aus  dem  Tarif  auszuschalten.ch
ß)  Höhe  der  Tarifsätze.  Da  die  ungünstige  finanzielle
Wirkung  des  Zeitungsgebührentarifs  nicht  auf  der  organischen
Gliederung  des  Tarifs  beruht,  muß  das  Defizit  —  soweit
tariftechnische  Gesichtspunkte  in  Frage  kommen  —  durch  unzureichende ­
  Bemessung  der  Tarifsätze  verursacht  sein.

i)  Vgl.  Schluß  des  §  2.
ch  Vgl.  S.  26  Aum.  3.
»)  Stenogr.  Ber.:  1893/94  Bd.  II  S.  1125  (Abg.  Bachem)!
1895/97  Bd.  I  S.  431  f.  und  S.  456  (Abg.  Schaedler)  sowie  S.  436
(Staatssekr.  von  Posadowsky-Wehncr);  1895/97  Bd.  VI  S.  4368
(Abg.  von  Leipziger),  S.  4386  /Abg.  Pachnicke);  1897/98  Bd.  II
S.  794  (Abg.  Müller-Sagan),  S.  798  (Staatssekr.  von  Podbiclski);
1898/00  Bd.  I  S.  615  (Kommiss.-Berichterstattcr  Paasche);  1898/00
II.  Anl.  Bd.  S.  999  (Begründung  der  Ges.-Novellc);  1898/00  Bd.  II
S.  1702  (Staatssekr.  von  Podbiclski),  S.  1706  (Abg.  Marcour),
S.  1709  f.  (Abg.  von  Waldow  und  Rertzenstein),  S.  1717  (Abg.  Hasses,
S.  1738  (Abg.  Oertcl);  1898/00  III.  Anl.  Bd.  S.  2133  (Kommissionsbericht); ­
  1898/00  Bd.  IV  S.  2797  (Staatssekr.  von  Podbiclski).
4 )  Schmidt  erkennt  zunächst  als  eine  der  notwendigen  Grundlagen ­
  für  die  Bemessung  der  Zeitungsgcbühr  auch  das  Gewicht  der
Zeitungen  an  (a.  a.  O.  S.  73).  Später  kommt  er  im  Hinblick  aus
die  Kompliziertheit  des  Zeitungsgebührentarifs  zu  dem  Ergebnis,  daß
es  zweckmäßig  erscheine,  „das  Gewicht  bei  der  Festsetzung  der  Postzeitungsgebühr ­
  ganz  außer  Betracht  zu  lassen"  (A.  a.  O.  S.  79.).
Aus  demselben  Grunde  ist  Ullrich,  der  sich  an  Schmidt  anlehnt,  dafür,
„daß  der  veränderliche  Faktor,  das  Gewicht,  aus  dem  Tarif  ganz  ausgeschaltet" ­
  werde  (a.  a.  O.  S.  102).
        <pb n="112" />
        98

Der  im  Jahre  1899  von  der  Postverwaltung  dem  Reichstag ­
  vorgelegte  Tarifentwurf  war  nach  dem  Grundsatz  aufgestellt, ­
  daß  sich  beim  Postzeitungsvertrieb  Leistung  und
Gegenleistung  entsprechen  sollten?)  Die  Tarifsätze  sind  dann
vom  Reichstag  derart  ermäßigt  worden,  daß  der  Tarif  ein
Minus  ergeben  mußte?)  Maßgebend  für  die  Entschließungen
des  Reichstags  waren  zwei  Motive:  einerseits  das  auf  einem
weitgehenden  Entgegenkommen  gegen  die  wirtschaftlichen  Interessen ­
  und  Wünsche  des  Volks  beruhende  Bestreben,  einen
Ueberschuß  aus  dem  Zeitungsvertriebe  für  die  Post  zu
verhüten')  und  andererseits  die  Befürchtung,  daß  die  mittlere
und  kleine  Presse  durch  die  in  der  Regierungsvorlage  vorgesehenen ­
  Tarifsätze  geschädigt  werden  könnte?)
Gegen  beide  Gesichtspunkte  ist  folgendes  einzuwenden:
Die  Befürchtung  einer  nennenswerten  Mehreinnahme  aus
dein  neuen  Tarif  war  grundlos.  Der  Tarif  hätte  nach  der
Regierungsvorlage  einen  Ueberschuß  von  rund  300  000  M.
ergeben?)  der  in  Anbetracht  des  umfangreichen  Postzeitungsverkehrs ­
  mäßig  zu  nennen  gewesen  wäre,  und  den  die  Volkswirtschaft ­
  ohne  wesentliche  Belastung  hätte  aufbringen  können.
Ebenso  gegenstandslos  war  die  Besorgnis  um  die  mittlere
und  kleine  Presse.  Da  diese  Presse  vorwiegend  lokalen

h  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Ant.  Bd.  S.  999.
y  Vgl.  S.  83  Anm.  6.
3)  Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  II  S.  1730  (Abg.  Fischbeck):  die
Regierungsvorschläge  seien  brauchbar,  eine  Mehreinnahme  dürfe  jedoch
nicht  erwachsen.  —  A.  a.  O.  Bd.  IV  S.  2797  (Staatssekr.  von  Podbietski):
  „cs  liegt  ein  gewisser  Reiz  darin,  die  Ueberschüsse  der  Postverwaltnng
  herabzumindern".  -  Archiv  1900  S.  83:  „In  der  Commission ­
  .  .  .  zeigte  sich  die  Neigung,  nicht  auf  die  volle  Forderung  der
Regierung  einzugehen".
Die  Lokalpresse  sollte  auf  alle  Fälle  imstande  sein,  den  Wettbewerb ­
  mit  der  immer  mehr  um  sich  greiseuden  großstädtischen  Presse
auszuhalten;  sie  sollte  nicht  Verluste  an  Abonnenten  und  Verdienst  erleiden, ­
  nicht  „erdrosselt"  werden.  Vgl.  Stenogr.  Ber.:  1898/00  Bd.  II
S.  1739  f.  (Abg.  Dasbach),  S.  1710  (Abg.  von  Waldow),  S.  1720  f.
&amp;lt;Abg.  Pachnicke),  S.  1724  (Abg.  Graf  von  Bernstorff),  S.  1738  (Abg.
Oertel);  Bd.  IV  S.  2796  (Abg.  Marconr),  S-  2807  f.  (Abg.  von
Czarlinski),  S.  2925  f.  (Abg.  Oertel);  Archiv  1900  S.  83.
5)  Vgl.  S.  83  Anm.  5.
        <pb n="113" />
        99

Interessen  dient,  ist  ihre  „Postauflage"  verhältnismäßig  wenig
umfangreich.  Der  Hauptabsatz  findet  auf  andere  Weise  als
unter  Benutzung  der  Post  statt.  Eine  eigentliche  Schädigung
der  Lokalpresse  durch  etwas  höhere  Zeitungsgebühren  wäre
mithin  im  allgemeinen  nicht  zu  befürchten  gewesen.
Es  hat  sonach  kein  besonders  triftiger  Grund  vorgelegen,
bei  der  letzten  Reform  des  Zeitungstarifs  das  Gebührenprinzip
in  der  Weise  anzuwenden,  daß  eine  Kostendeckung  nicht  stattfinden ­
  kann.  Nichtiger  wäre  es  gewesen,  das  Reziprozitäts-Prinzip
  mit  der  Maßgabe  zu  verwirklichen,  wie  es  die
Postverwaltung  nach  jahrelangen  sorgfältigen  Erwägungen,
Berechnungen  und  Balanzierungen  als  zweckmäßig  ermittelt
hatte.  Das  Reich  hätte  damit  eine  zwar  geringe,  aber  dauernde
und  jährlich  steigende  Mehreinnahme  gehabt,  ohne  daß  die
Volkswirtschaft  darunter  gelitten  hätte.  Schon  im  Interesse
der  Steuerzahler  wäre  es  angebracht  gewesen,  hierauf  Rücksicht
zu  nehmen.
b)  Betriebstechnische  Gesichtspunkte.
Im  Anschuß  an  die  Betrachtung  der  tariftechnischen
Gesichtspunkte,  die  die  ungünstige  finanzielle  Wirkung  des
Zeitungsgebührentarifs  zur  Folge  haben  könnten  oder  tatsächlich
verursachen,  soll  noch  geprüft  werden,  ob  das  Defizit  etwa
auch  auf  Umstände  betriebstechnischer  Art  zurückzuführen  ist
Zunächst  fragt  es  sich,  ob  der  Postzeitungsvertrieb
zweckmäßig  eingerichtet,  ob  die  Bemessung  und  Verwendung
des  Personals  und  der  sächlichen  Betriebsmittel  derart  sind
daß  die  Forderung  des  ökonomischen  Prinzips  gewahrt
„daß  mit  dem  mindest  notwendigen  Aufwande  der  höchsterreichbare
  Nutzeffekt  erzielt  wird.  Denn  erst  die  Befolgung
dieser  Maxime  niacht  eine  rein  technische  Leistung  zu  einer
ökonomischen"?)
Der  Postzeitungsvertricb  ist  im  allgemeinen  mit  den
gesamten  sonstigen  Verkehrsleistungen  der  Post  so  eng  verschmolzen,^) ­
  daß  eine  Beurteilung  der  Zweckmäßigkeit  seiner
1)  Heidecker  S.  91.
2)  Vgl.  Schluß  des  §  8.
        <pb n="114" />
        100

Organisation  usw.  im  einzelnen  unmöglich  erscheint.  Ohne
genaue  Kenntnis  aller  der  Umstände,  unter  denen  er  sich  bei
jeder  der  zahlreichen  Postanstalten  abwickelt,  kann  jene  Beurteilung ­
  nicht  erfolgen.  Es  ist  Aufgabe  der  inneren  Verwaltungs-Oekonomie
  und  Technik,  die  Frage  der  zweckmäßigen  Einrichtung
usw.  richtig  zu  lösen.  Dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  der
Postverwaltung  als  Arbeitgeber  gewisse  Leistungen  in  der
Behandlung  und  Entlohnung  des  Personals  sowie  in  der
sozialpolitischen  Fürsorge  für  dieses  obliegen.  Unbeschadet
dieser  Leistungen  muß  die  Zuverlässigkeit  und  Sparsamkeit
der  Post  als  Gewähr  dafür  genommen  werden,  daß  der
Zeitungsvertrieb  mit  so  geringen  Kosten  durchgeführt  wird,
als  nur  irgend  möglich  ist.
Unrentabel  macht  den  Postzeitnngsvertrieb,  wie  die  Praxis
ergeben  hat,  das  bereits  kurz  erwähntes  Ueberweisungsverfahren
für  Verlegerexemplare,  bei  dem  der  Post  unter  Benutzung
von  Listen  beliebige  Mengen  von  Zeitnngsexemplaren  für
Bezieher,  die  die  Verleger  selbst  gewonnen  haben,  zur  Beförderung ­
  überwiesen  werden.  Dieses  Verfahren  wickelt  sich  nur
dann  verhältnismäßig  glatt,  ohne  besondere  Nebenarbeiten
und  Kosten  für  die  Post  ab,  wenn  die  Angaben  in  den  Listen
—  Name,  Wohnort  usw.  der  Bezieher  —  den  Tatsachen
entsprechen  und  wenn  die  Bezieher  wirklich  „gewonnen",  d.  h.
mit  der  Ueberweisung  der  Zeitungen  faktisch  einverstanden  sind.
Diese  Voraussetzungen  treffen  jedoch  häufig  nicht  zu.  Es  kommt
oft  vor,  daß  die  Listen  ungenaue  und  undeutliche  Angaben
enthalten,  weil  sie  z.  T.  auf  Grund  veralteter  Adreßbücher
oder  nicht  laufend  berichtigter  Verzeichnisse  und  von  vorübergehend ­
  angenommenem,  ungeübtem  und  uninteressiertem  Personal
ausgefertigt  werden.  Zahlreiche  Ueberweisungen  sind  für  die
Post  unausführbar,  da  die  Annahme  der  von  den  Verlegern
überwiesenen  Zeitungen  verweigert  wird  oder  weil  die  angeblich
„gewonnenen  Bezieher"  gestorben,  verzogen  oder  nicht  zu
ermitteln  sind.  Das  Vorkommen  solcher  Fälle  nötigt  die  Post
fortwährend  zu  Aufklärungen  der  Unrichtigkeiten  und  Irrtümer

i)  Vgl.  S.  87  Ilnm.  2.
        <pb n="115" />
        101

in  den  Listen.  Dies  hat  einen  umfangreichen  Schriftwechsel
zur  Folge,  der  immer  mehr  zunimmt,  je  mehr  das  Ueber«
weisungsverfahren  an  Ausdehnung  gewinnt.  Die  Post,  die
für  die  Beförderung  der  überwiesenen  Verlegerexemplare  nur
dieselben  Gebühren  bezieht,  wie  für  den  Vertrieb  der  bei  ihr
jelbst  abonnierten  Zeitungsexemplare,  führt  sonach  lediglich
im  Interesse  der  Verleger  usw.  kosteulos  Nebenarbeiten  aus,
die  zum  größten  Teil  durch  Nachlässigkeiten  der  Verleger
bei  der  Ueberweisung  der  Zeitungen  verschuldet  werden.  Es
ist  klar,  daß  derartige  Nebenarbeiten,  die  der  sonstige  Zeitungsvertrieb ­
  nicht  erfordert,  nur  unter  besonderem  Aufwand  an
persönlichen  und  sächlichen  Betriebsmitteln  ausgeführt  werden
können,  so  daß  die  Kosten  des  Zeitungsdienstes  im  ganzen
eine  bedeutende  Steigerung  erfahren.
8  11.  Mittel  zur  Beseitigung  oder  Einschränkung
des  Defizits.
Da  die  finanzielle  Wirkung  des  gemischten  Zeitungsgebührentarifs ­
  dem  Grundsatz  der  vollen  Kostendeckung  nicht
gerecht  wird,  bleibt  noch  zu  untersuchen,  ob  es  Mittel  zur
Beseitigung  oder  wenigstens  zur  Einschränkung  des  Defizits  gibt.
Eine  Beseitigung  des  Defizits  könnte  nur  durch  eine
Reform  des  Tarifs  zustande  kommen.  Sie  wäre  möglich  in
vollem  Umfange  —  als  Reform  der  organischen  Gliederung
des  Tarifs  und  der  Tarifsätze  —  oder  teilweise  —  als  Reform
der  tarifarischen  Sätze  unter  Beibehaltung  der  Tarifform.  —
Zu  einer  Aenderung  in  der  Gestaltung  des  Tarifs  liegt
nach  dem  Ergebnis  der  im  vorstehenden  angestellten  Erörterungen ­
  keine  Veranlassung  vor.  Die  Gesichtspunkte,  nach
denen  der  Tarif  gegliedert  ist,  ermöglichen,  wie  ausgeführt
worden  ist,  einerseits  eine  gerechte  Belastung  aller  Benutzer
des  Postzeitungsdienstes,  andererseits  berücksichtigen  sie  die
Moinente,  die  hinsichtlich  der  Anpassung  an  die  Selbstkosten
für  die  Zusammensetzung  des  Tarifs  in  Betracht  kommen.
So  erübrigte  nur,  die  niedrig  normierten  Tarifsätze
mindestens  bis  zur  Durchführung  des  Prinzips  der  vollen
        <pb n="116" />
        102

Eigenkostendeckung  in  der  Weise  zu  erhöhen,  daß  sich  Leistung
und  Gegenleistung  beim  Postzeitungsvertrieb  entsprächen.
Hierfür  gäbe  es  verschiedene  Möglichkeiten.  Es  könnte  z.  Bdas
  Entgelt  für  die  Stationskosten,  d.  h.  die  Besorgungsgebühr, ­
  die  monatlich  2  Pf.  beträgt,  erhöht  werden.  Bis  zu
welchem  Grade  eine  Erhöhung  ohne  Härten  angängig  wäre
und  ob  sie  genügen  würde,  den  erstrebten  Zweck  zu  erreichen,
läßt  sich  ohne  weiteres  nicht  beurteilen.  Die  Erhöhungsquote
könnte  nur  berechnet  werden,  wenn  der  auf  die  Besorgungsgebühren ­
  entfallende  Teil  der  Gesamteinnahme  an  Zeitungsgebühren ­
  bekannt  wäre.  Hierfür  fehlt  es  an  jeglichem  Anhalt,
weil  die  Poststatistik  nichts  Näheres  über  die  einzelnen  Posten
ersehen  läßt,  aus  denen  sich  die  Einnahmen  an  Zeitungsgebühren ­
  zusammensetzen.  Aus  dem  gleichen  Grunde  sind  Abänderungsvorschläge ­
  für  die  Bemessung  des  Entgelts,  das
für  die  Streckenkosten  zu  erheben  ist,  d.  h.  für  die  Bemesfung
der  Gebühren,  die  sich  nach  der  Häufigkeit  des  Erscheinens
und  nach  dem  Jahresgewicht  der  Zeitungen  richten,  nicht
möglich.  Das  Wesentliche  der  ganzen  Frage  ist,  daß  eine
Neuordnung  der  Tarifsätze  nur  auf  dem  verhältnismäßig
schwierigen  Wege  der  gesetzlichen  Regelung  durchführbar  wäre.
Der  Postzeitungsgebührentarif  ist  einer  der  Posttarife,  deren
Regelung  allein  durch  ein  Gesetz,  nicht  im  Wege  der  bequemen
administrativen  Festsetzung  erfolgt.  Eine  Reform  wäre  deshalb
nicht  so  einfach  durchzuführen.  Die  langwierigen  Reichslagsverhandlungen ­
  über  den  letzten  Zeitungstarif  haben  bewiesen,
daß  die  Volksvertretung  gewissen  Tarifreformen  im  Sinne
der  Negierung  nicht  zugänglich  ist.  Bis  auf  weiteres  würden
Bemühungen,  die  Zeitungsgebühren  zu  erhöhen,  politisch  nicht
die  geringste  Aussicht  auf  Erfolg  haben.
Da  sonach  eine  vollständige  Beseitigung  des  Defizits
beim  Postzeitungsvertriebe  durch  eine  Tarisreform  vorläufig
nicht  möglich  erscheint,  ist  schließlich  noch  zu  prüfen,  ob
wenigstens  in  irgend  einer  Weise  auf  Einschränkung  des  Defizits ­
  hingewirkt  werden  könnte.  Das  finanzielle  Ergebnis
hängt  bei  staatlichen  Verkehrsleistungen  nicht  nur  von  den
        <pb n="117" />
        103

Tarifen,  sondern  auch  von  der  Kostenersparnis  ab.  Es  muß
daher  die  möglichste  Verminderung  der  Produktionskosten
erstrebt  werden.  Derartige  Ersparnisse  lassen  sich  durch  Erleichterungen ­
  und  Vereinfachungen  im  Verkehr  mit  dem
Publikum  mittelbar  erzielen,  indem  die  Benutzer  von  Verkehrseinrichtnngen
  zur  Erledigung  mechanischer  Verrichtungen  bei
den  einzelnen  Verkehrsakten  selbst  behilflich  sind.  Im  Verkehr
mit  der  Post  ist  dies  seit  neuerer  Zeit  in  gewissem  Umfange
mit  gutem  Erfolge  üblicksi).  Es  findet  dabei  eine  Arbeitsteilung ­
  in  der  Weise  statt,  daß  das  Publikum  einen  Teil  der
Arbeit  erledigt,  der  eigentlich  bei  Auflieferung  oder  Ankunft
von  Sendungen  den  Postdienststellen  obliegt.  Jede  derartige
Arbeit  ist  im  einzelnen  nicht  bedeutend  und  unschwer  durchführbar. ­
  Bei  Massenhaftigkeit  der  Verkehrsakte,  wie  sie  im
Postwesen  ständig  vorkommt,  summieren  sich  jedoch  die  in
jedem  Fall  erzielten  Arbeitsersparnisse  in  bemerkenswerter
Weise.  Ihre  Gesamtheit  trägt  trotz  der  Notwendigkeit  besonderer ­
  Kontrollmaßregeln  wesentlich  zur  Minderung  der
Produktionskosten  für  die  Post  bei,  Zeit  und  Arbeitskräfte
lassen  sich  verfügbar  machen  und  bei  zweckmäßiger  Organisation ­
  in  angemessener  Weise  nutzbringend  verwenden.
Auch  beim  Postzcitungsdienst  könnten  in  der  angedeuteten
Weise  mittelbar  Kostenersparnisse  erzielt  werden,  wenn  zur
Durchführung  des  bereits  mehrfach  erwähnten  Ueberweisungsverfahrens
  für  Verlegerexemplare  in  größerem  Umfange  die
Interessenten,  die  Verleger,  herangezogen  würden.
i)  Größere  vertrauenswürdige  Firmen  dürfen  gewöhnliche  Pakete
in  gewissem  Umfange  selbst  wiegen,  mit  Aufgabezetteln  usw.  bekleben,
buchen  und  vollständig  versandfertig  summarisch  an  die  Post  abliefern
(A.  D.  A.  V,  2  H  13  VI).  Eine  ähnliche  Einrichtung  gibt  es
—  inutatis  mutandis  -  für  die  Einlieferung  von  Postanweisungen
(a.  a.  O.  §  14  VII  a).  Es  sind  Formulare  zu  Postanweisungen  mit
einem  anhängenden  Vordruck  für  die  Einlieferungsbescheinigung,  den  der
Einzahler  selbst  auszufüllen  hat,  eingeführt  (fl.  a.  D.  V,  1  §  20  IV).
Ferner  ist  u.  U.  das  Vorschreiben  von  Einliefernngsbescheinigungen  zu
allen  Postsendungen  gestattet  (a.  a.  O.  V,  2  §  7  Via).  Für  Nachuahmepakete
  sind  besondere  Formulare  zu  Begleitadrcssen  und  für  Nachnahme-Karten ­
  besondere  Kartenformularc  mit  anhängender,  vom  Absender ­
  auszufüllender  Postanweisung  oder  Zählkarte,  zu  benutzen
(a.  a.  O.  V,  1  z  19,  I).
        <pb n="118" />
        —  104  —
In  dieser  Hinsicht  ist  folgendes  zu  bemerken:  Die  Ausführung ­
  mehrerer  gleichartiger  Verkehrsleistungen  unter  Benutzung ­
  von  Listen,  wie  sie  bei  dem  Ueberweisungsverfahren
für  Verlegerexemplare  stattfindet,  ist  sonst  im  Postverkehr  nicht
üblich.  Wenn  z.  B.  eine  Tuchfabrik  an  80  bestimmte
Schneidermeister  eines  Orts  halbjährlich  je  ein  ganz  gleiches
Paket  Stoffmuster  abzusenden  pflegt,  oder  wenn  eine  Molkerei
regelmäßig  in  jeder  Woche  20  bestimmten  Kunden  in  einer
Stadt  je  ein  gleichartiges  Paket  Butter  zuschickt,  dann  muß
jedes  Paket  für  sich  behandelt  werden;  es  ist  jeder  Sendung
ein  Vegleitpapier,  eine  Paketadresse,  mitzugeben,  die  zur  speziellen ­
  weiteren  Behandlung  der  Sendung  dient.  Es  genügt
nicht,  der  Bestimmungspostanstalt  durch  Vermittelung  der
Aufgabepostanstalt  für  bestimmte  Zeitabschnitte  Listen  zu  übersenden, ­
  nach  denen  ein  für  alle  Mal  die  Verteilung  der  Pakete ­
  vorgenommen  werden  soll.  In  der  Praxis  wäre  ein
solches  Verfahren  nur  mit  Schwierigkeiten  und  besonderen
Kosten  durchführbar.
Bei  den  Zeitungsüberweisungen  der  Verleger  für  gewonnene ­
  Bezieher  ist  das  Listensystem  gestattet,  und  die  Post
trägt  alle  die  Nachteile,  die  sich  aus  diesem  summarischen
Verfahren  ergeben.  Sie  muß  u.  a.,  sobald  wegen  eines  in
den  Listen  aufgeführten  Exemplars  dem  Verleger  oder  einer
Dienststelle  Mitteilungen  zu  machen  sind,  wenn  z.  B.  die
Ueberweisung  unausführbar  ist  oder  eine  Weiterüberweisung
nötig  wird,  den  Weg  des  förmlichen  Schriftwechsels  beschreiten. ­
  In  Anbetracht  der  äußerst  zahlreichen  Ueberweisungen
ist  dieser  Schriftwechsel  recht  umfangreich.  Er  ließe  sich
wesentlich  einschränken  und  vereinfachen,  wenn  die  Verleger
angehalten  würden,  bei  jeder  Ueberweisung  ihrer  Zeitungen
eine  bestimmte  Menge  von  Formularen  —  etwa  in  Kartenform ­
  —  mit  abzugeben;  diese  Formulare  müßten  in  ihrem
Vordruck  alle  die  Fälle  berücksichtigen,  die  erfahrungsgemäß
der  Post  meistenteils  Anlaß  zu  besonderen  Mitteilungen  über
überwiesene  Zeitungen  an  die  Verleger  usw.  geben.  Die  Post
könnte  dann  diese  Formulare  während  der  Dauer  der
        <pb n="119" />
        —  105

Ueberweisung  zu  allen  Mitteilungen  benutzen,  die  aus  irgend
einem  Grunde  in  Bezug  auf  das  zugchörende  überwiesene  Zeitüngsexemplur
  dem  Verleger  oder  unter  den  Postanstalten  zu
machen  sind.  So  wäre  es  möglich,  Ersparnisse  an  Material
und  Arbeit  zu  erzielen,  d.  h.  die  Kosten  des  Zeitungsdienstes
einzuschränken.
Es  käme  auch  noch  in  Frage,  Interessenten  g.  F.  in
gewissem  Umfange  zu  den  Kosten  des  Zeitungsvcrtriebs  beitragen ­
  zu  lassen,  soweit  ein  derartiges  Verfahren  in  Anlehnung ­
  an  die  Lehre  von  den  Gebühren  berechtigt  wäre.
Danach  sind  im  Anschluß  an  eine  bestimmte  Tätigkeit  öffentlicher ­
  Organe  spezielle  Entgelte  für  diese  von  denjenigen  zu
entrichten,  die  die  besonderen  Leistungen  oder  Handlungen  ver
öffentlichen  Organe  veranlaßt  haben.')  Die  Post  erhebt  in
derartigen  Fällen  z.  T.  ebenfalls  besondere  Gebühren,  z.  B.
bei  Laufzetteln  oder  Unbcstcllbarkeitsmeldungen.  Angebracht
wäre  dies  auch  für  alle  Leistungen  beim  Postzeitnugsdienst,
die  nicht  von  amtswegen,  sondern  nur  im  Interesse  der  Verleger ­
  usw.  erfolgen.  Verlangt  z.  B.  ein  Verleger  Auskunft
darüber,  an  welchen  Orten  seine  Zeitung  durch  Vermittelung
der  Post  abonniert  ist,  so  dürfte  sich  kaum  etwas  dagegen
einzuwenden  finden,  wenn  die  Antwort  gebührenpflichtig  erteilt
würde?)  Ist  ein  Postamt  genötigt,  einem  Verleger  auf  eine
Reklamation,  die  weitschweifige  Erörterungen  zur  Folge  gehabt
hat  uud  die  sich  schließlich  als  unbegründet  erweist,  Antwort
zu  geben,  so  ist  auch  hier  die  Bezahlung  einer  besonderen
Gebühr  angebracht.  Eine  Norm  für  die  Berechnung  der  Gebühren ­
  ließe  sich  wohl  finden.  Es  könnte  z.  B.  ein  bestimmter ­
  Durchschnittssatz  für  jede  Arbeitsstunde  und  die
Festsetzung  gewisser  Mindestgebühren  vorgesehen  werden.  Aus
diese  Weise  wäre  es  möglich,  bei  Ausübung  des  Postzeitungsdienstes ­
  nebenbei  Einnahmen  zu  erzielen  und  die  Kosten,  die
er  verursacht,  zu  verringern.
')  von  Eheberg,  S.  141.
-)  Stenogr.  Ber.  1871  Bd.  IIS.  683  -  Gcneralpostmeister  Stephan.
        <pb n="120" />
        lOö  —

Schluß.
Der  Vertrieb  der  Zeitungen  ist  volkswirtschaftlich,  politisch
und  kulturell  von  großer  Bedeutung.  In  der  Benutzung  der
Zeitungen  durch  die  verschiedenen  Bevölkerungsklassen  besteht
wohl  ein  Unterschied,  im  ganzen  ist  jedoch  der  Zeitungsbezug
gegenwärtig  ein  weitgehendes  Bedürfnis  großer  Teile  eines
Kulturvolkes,  wie  des  deutschen.  Es  muß  deshalb  als  richtig
anerkannt  werden,  daß  die  Befriedigung  dieses  Bedürfnisses
in  Deutschland  durch  Mitwirken  einer  so  weitverzweigten
Verkehrsanstalt,  wie  der  Post,  nach  Möglichkeit  erleichtert
wird.  Im  Wege  des  Postzeitungsvertriebs  kann  überall  den
Interessen  eines  jeden  auf's  bequeniste  gedient  werden,  dem
Kaufmann  und  dem  Gewerbetreibenden,  dem  Gelehrten  und
Künstler  wie  dem  Landmann,  dem  Reichen  und  den:  minder
Bemittelten.  Es  erscheint  daher  nicht  unbillig,  die  Vorteile
des  Zeitungsbezugs  durch  Vermittelung  der  Post  unter
günstigeren  Bedingungen  zu  ermöglichen  als  die  Befriedigung
eines  Verkehrsbedürfnisses,  das  in  der  Hauptsache  nur  für
bestimmte  Kreise  in  Frage  kommt.  Die  Bedeutung  des
Zeitungswesens  für  das  gesamte  Erwerbsleben  wie  für  das
Kultur-  und  das  politische  Leben  muß  höher  eingeschätzt
werden  als  die  Erzielung  möglichst  hoher  Erträge.
Der  gemischte,  jetzt  gültige  Zcituugsgebührentarif  ist  auf
rationellen  Grundlagen  aufgebaut.  Er  hat  „eine  größere
Gerechtigkeit  in  der  Verteilung  der  Lasten"  gebracht.  *)  Die
Bemessung  des  Entgelts  für  den  Zeitungsvertrieb  nach  Besorgungsgebühren, ­
  Erscheinungs-  und  Gewichtsgebührcn  stellt
eine  gerechte  Gestaltung  des  Tarifs  dar.  Wenn  die  Tarifsätze ­
  niedrig  bemessen  sind,  so  entspricht  dies  vor  allem  der
hohen  volkswirtschaftlichen  Bedeutung  des  Zcitungswescns.
Der  Umstand,  daß  der  Tarif  in  Anbetracht  der  mäßigen
Tarifsätze  ein  Defizit  ergibt,  ist  vom  finanziellen  Gesichtepunkte
aus  gewiß  zu  beklagen.  Die  Gesundung  der  Reichsfinanzen
bildet  mit  die  sicherste  Gewähr  und  die  Grundlage  für  die
i)  Stenogr.  Ber.  1900/02  Bd.  II  S.  1384.  (Kommissionsberichterstatter ­
  Paasche).
        <pb n="121" />
        107

gedeihliche  Entwickelung  des  nationalen  Wirtschaftslebens.
In  jeder  Weise  muß  deshalb  dazu  beigetragen  werden,  die
Rcichsfinanzen  zu  mehren  und  zu  festigen  sowie  die  Ausgaben
zu  mindern.  Daraus  kann  aber  noch  nicht  gefolgert  werden,
daß  ein  Defizit  beim  Postzeitungsdienst  unbedingt  unstatthaft
wäre.  Wenn  sich  bei  einer  so  vielseitigen  Verkehrsanstalt,
wie  sie  die  Post  ist,  die  Rentabilität  eines  einzelnen  Dienstzweiges ­
  ungünstig  gestaltet,  so  ist  das  allein  noch  kein  Anlaß
zu  einerGebührenerhöhung  für  diesen  unrentablen  Spezialdienst^),
In  Anbetracht  des  im  Durchschnitt  jährlich  tatsächlich  vorhandenen ­
  Gesamtüberschusses  der  Postverwaltung  —  auch
unter  Berücksichtigung  der  unentgeltlichen  und  unterwertig
bezahlten  Eisenbahn-Leistungen  für  Postzwecke  —  2 )  ist  der
*)  „Der  finanzielle  Nutzen  einer  Vcrkehrsverbesserung  beschränkt
sich  nicht  auf  den  unmittelbaren  Dienstzweig,  in  welchem  sie  vorgenommen
werden  soll,  sondern  er  erstreckt  sich  auf  den  Gesamtorganismus  des
Instituts  und  tritt  oft  an  unvermuteten  Stellen  zutage"  (Handwörterbuch
der  Staatswissenschaftcn,  2.  Anst.  Jena  1901  Bd.  VI  S.  142  Art.
„Post"  von  Fischer).  —  Staatsanstalten  müßten,  wo  Verkehrsbedürsnifse
hervortreten,  diese  befriedigen,  auch  wenn  die  Ausgaben  in  den  Einnahmen
keine  Deckung  fänden  (Stenogr.  Ber.  1897/98  Bd.  II  S.  800  -
Abg.  Gamp  -).

2 )  „Die  Tatsache,  daß  die  deutschen  Eisenbahnen  für  Zwecke  des
Postdicnstes  Leistungen  auszuführen  haben,  die  den  Eisenbahnen  des
Reichspostgebiets  ganz  erhebliche  Betriebskosten  in  Höhe  von  rund  40
Millionen  Mark  verursachen,  von  denen  die  Post  aber  rund  26,5  Millionen
Mark  nicht  bezahlt,  hat  oft  zu  der  Behauptung  Anlaß  gegeben,  daß
die  Post  in  ihren  Etats  sich  hohe  Ueberschüsse  berechne,  wäbrend  sie  in
Wirklichkeit  vielleicht  eine  Znschußverwaltung  sei.  Namhafte  Schriftsteller
haben  diese  Ansicht  vertreten".  (Poppe  S.  133  f.).
Seit  1893  sind  bisher  in  die  Etats  und  Bctriebsberichte  der
preußischen  und  hesstchen  Staatsbahncn  alljährlich  Hinweise  über  den
Wert  der  unentgeltlichen  und  unterwertig  bezahlten  Eisenbahn-Leistungen
für  Postzwecke  aufgenommen  worden  (Bgl.  z.  B.  Sammlg.  d.  Drucks,
des  Pr.  Hauses  der  Abg.  1911  Nr.  7  S.  392,  1912  Nr.  29  S.  10261.
Nach  der  „Denkschrift  über  das  Verhältnis  der  preußischen  Staatseisenbahnvcrwaltnng
  zur  Reichspostverwaltung"  (a.  a.  0.1912  Nr.  104  8
S.  2095)  betrugen  rund  in  Millionen  Mark:
im  Rechnungsjahr:
die  Selbstkosten  der  Eisenbahn
für  Postzwccke:
die  von  der  Post  gezahlten
Vergütungen:
mithin  der  Unterschied
zugunsten  der  Rcichspost:
Die  Ueberschüsse  der  Reichspost
beliefen  sich  dagegen  auf:

1892

1895

1900

1905

1910

29.2

29.3

36.8

42.9

51.6

5.4

6.1

8.-10.5



12.1

23.8

23.2

28.8

32.4

39.5

18.  —

25.-12.-
        <pb n="122" />
        108

Zuschuß  beim  Zeitungsvertrieb  verhältnismäßig  unbedeutend.
Die  Post  kann  deswegen  unbeschadet  ihrer  wichtigen  Aufgabe,
im  allgemeinen  zum  Staatsbedarf  beizutragen,  den  Zeitungsvertrieb ­
  ohne  Durchführung  des  Prinzips  der  vollen  Eigenkostendeckung ­
  betreiben.  Wenn  dadurch  dem  Reich  eine  jährliche
Mehreinnahme  entgeht,  die  vom  finanzielleu  Standpunkt  aus
erwünscht  gewesen  wäre  und  die  die  Volkswirtschaft  sehr  wohl
hätte  aufbringen  können,  so  ist  der  Verlust  für  die  Reichskassc
verhältnismäßig  gering,  für  die  Volkswirtschaft  dagegen  entsteht
ein  Gewinn  infolge  Erleichterung  des  Zeitungsbezuges.
Aus  diesen  Gründen  wird  die  Volksvertretung,  wie  sic
es  schon  im  Jahre  1899  getan  hat,  auch  weiterhin  möglichst
auf  niedrige  Tarifierung  beim  Postzeitungsvertrieb  hinwirken.
So  lange  nicht  ganz  besondere  Umstände  es  erfordern,  wird
es  daher  nicht  angebracht  sein,  eine  Aenderung  des  jetzigen
Post-Zeitungsgebührentarifs  anzustreben.  Das  Opfer,  das  der
Staat  unter  Verzicht  auf  einen  Reinertrag  beim  Zeitungs-Hiernach

  scheint  es  allerdings  so,  als  ob  die  Reichspost  -  mindestens ­
  zeitweise  —  keine  Ucberschuß-  sondern  r'ne  Zuschuß-Verwaltung
gewesen  sei,  insbesondere  wenn  berücksichtigt  wird,  daß  auch  die  Zinsbeträge
für  das  Betriebskapital  und  die  Anleihen  in  den  Postetats  nicht  erwähnt
sind.  Demgegenüber  ist  jedoch  anzuführen,  daß  wiederum  die  Post  in
weitgehendem  Maße  wirtschaftliche  Leistungen  auf  dem  Gebiete  des  Postund
  Telegraphenverkehrs  und  der  Sozialvolitik  unentgeltlich  ausführt.
Die  Forderungen  der  Post  für  Portofreiheitcn  und  sozialpolitische
Leistungen  im  Bersichcrnngswesen  sind  z.  B'.  für  1906  auf  23.9  und
10.9  Millionen  M.  überschläglich  berechnet  worden  (Ullrich  S.  59  u.  62).
Dazu  kommt  noch,  daß  die  Kosten  der  Eisenbahnleistungen  von  der
Eisenbahn  zu  hoch  veranschlagt  sind  (Poppe  S.  131  u.  Archiv  für
Eisenbahnwesen,  1913  S.  625  u.  627).  Die  Post  hätte  „von  einer
etwaigen  Auseinandersetzung  und  nach  Lage  der  aufzumachenden  Gegenrechnung ­
  keine  Nachteile,  sondern  eher  Vorteile  zu  erwarten"  (Ullrich
S.  70).  Nach  eingehender  Prüfung  aller  Verhältnisse  hat  die  preußische
Eisenbahnverwaltung  sich  neuerdings  dafür  ausgesprochen,  in  ihren
Betriebsberichtcn  und  Etats  künftig  „die  auf  einer  immerhin  anfechtbaren
Grundlage  beruhenden  Schätzungen"  über  die  Selbstkosten  der  Leistungen
für  Postzwecke  überhaupt  nicht  mehr  zu  veröffentlichen  (Drucksachen  usw.
a.  a.  O.  1912  Nr.  104  6  S.  2094).  (Vgl.  auch  „Das  Verhältnis
der  deutschen  Rcichspost  zu  den  preußischen  Eisenbahnen"  in  „Weltverkehr
und  Weltwirtschaft",  Märzheft  1913  S.  574;  ferner  „Zur  Frage  der
Postvorrechte  auf  den  Eisenbahnen"  im  Archiv  für  Eisenbahnwesen,
1913  S.  624  ff.  und  Ausführungen  des  Abgeordneten  Beck  im  Reichstag
bei  den  Etatsverhandlungen  vom  2.  März  1914).
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        vertrieb  dem  Gesamtinteresse  durch  Erleichterung  und  Förderung
des  Zcitungs-  und  Zeitschristenbezngs  bringt,  ist  höher  zu
veranschlagen  als  das  Verlangen  nach  einer  Tarifform  beim
Zcitungsvertrieb,  die  sich  dem  Prinzip  der  vollen  Eigenkostendeckung ­
  genau  anpaßt.  Der  deutsche  Zcitnngsgebührentarif
wird  dann  auch  ferner  zum  Nutzen  der  Volkswirtschaft  wie
des  einzelnen  die  gedeihliche  Entwickelung  des  Postzeitungsvertriebs ­
  ermöglichen.
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        Lebenslauf.

Der  Verfasser,  Karl  P  o  r  t  a  s  z  c  w  i  c  z,  ist  am  9.  September
1870  als  Sohn  des  Ober-Postsekretärs  Portaszewicz  und  seiner
Ehefrau  Gertrud  geb.  ft  au  ft  nt  n  tut  zu  Schroda  (Prov.  Posen)
geboren  und  gehört  der  evangelischen  Kirche  an.  Den  Unterricht  in  den
Elementarfächern  erhielt  er  während  der  Jahre  1877-1881  an  der
I.  Bürgerschule  zu  Leipzig.  Vom  Jahre  1881  ab  besuchte  er  das  König-Albert-Gymnastum
  in  Leipzig,  das  er  Ostern  1890  mit  dem  Zeugnis  der
Reife  verließ.  Kurze  Zeit  darauf  trat  er  als  Eleve  in  den  Postdienst
ein,  in  dem  er  seitdem  ununterbrochen  beschäftigt  gewesen  ist.  Zu  Anfang
des  Jahres  1899  legte  er  vor  dem  Prüfungsrat  des  Rcichs-Postamts
in  Berlin  die  höhere  Verwaltungsprüfung  für  Post  und  Telegraphie  ab.
Im  Jahre  1901  heiratete  er  in  Leipzig  die  Tochter  Gertrud  des
Rechnungsrats  Böhme  bei  der  Kaiserlichen  Ober-Postdircktion  in
Leipzig.  Gegenwärtig  bekleidet  er  die  Dienststellung  des  Vize-Postdirektors
bei  dem  Kaiserlichen  Postamt  1  in  Königsberg  (Pr.).
Vom  Sommcrsemcster  1909  ab  trieb  der  Verfasser  neben  seinem
Dienst  Studien  in  den  Staats-  und  Rechtswissenschaften  sowie  in  der
Geographie.  Er  besuchte  bis  zu  seiner  Ende  des  Wintersemesters  1912/13
erfolgten  Versetzung  von  Leipzig  nach  Königsberg  (Pr.)  Vorlesungen  an
der  Universität  Leipzig,  von  da  ab  an  der  Albertus-Universität  in
Königsberg  Gr.).  Während  der  Zeit  vom  Sommerscmester  1910  bis
zum  Schluß  des  Sommersemesters  1912  und  im  Sommersemester  1913
war  er  Mitglied  der  Staatswissenschaftlichen  Seminare  der  Universitäten.
Verlesungen  hörte  er  bei  den  Herren  Professoren  B  i  e  r  m  a  n  n,  B  ü  ch  c  r,
Eulenburg,  Friedberg,  Friedrich,  Gerlach,  Hahn,
Hesse,  H  ö  l  d  e  r,  Mayer,  P  l  e  u  g  e,  S  ch  m  i  d,  Strieder.
Ihnen  allen  spricht  er  an  dieser  Stelle  seinen  wärmsten  Dank  aus.
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        99

:  it,  ist  ihre  „Postauflage"  verhältnismäßig  wenig
Der  Hauptabsatz  findet  auf  andere  Weise  als
--ig  der  Post  statt.  Eine  eigentliche  Schädigung
e  durch  etwas  höhere  Zeitungsgebühren  wäre
&amp;gt;  gemeinen  nicht  zu  befürchten  gewesen,
s-  onach  lein  besonders  triftiger  Grund  Vorgelegen,
Keform  des  Zeitungstarifs  das  Gebührenprinzip
fl  anzuwenden,  daß  eine  Kostendeckung  nicht  statt-Nichtiger
  wäre  es  gewesen,  das  Reziprozitätsfl
  der  Maßgabe  zu  verwirklichen,  wie  es  die
ev  g  nach  jahrelangen  sorgfältigen  Erwägungen,
fl  und  Balanzierungen  als  zweckmäßig  ermittelt
^  eich  hätte  damit  eine  zwar  geringe,  aber  dauernde
steigende  Mehreinnahme  gehabt,  ohne  daß  die
i;  t  darunter  gelitten  hätte.  Schon  im  Interesse
°i;  [er  wäre  es  angebracht  gewesen,  hierauf  Rücksicht
Betriebstechnische  Gesichtspunkte.
Zchuß  an  die  Betrachtung  der  tariftechnischen
fl:,  die  die  ungünstige  finanzielle  Wirkung  des
fl  ireutarifs  zur  Folge  haben  könnten  oder  tatsächlich
ä :  oll  noch  geprüft  werden,  ob  das  Defizit  etwa
stände  betriebstechnischer  Art  zurückzuführen  ist
f:  fragt  es  sich,  ob  der  Postzeitungsvertrieb
eingerichtet,  ob  die  Bemessung  und  Verwendung
z-s  \  und  der  sächlichen  Betriebsmittel  derart  sind
Gerung  des  ökonomischen  Prinzips  gewahrt
g -'  n  mindest  notwendigen  Aufwande  der  höchstfl
  rtzeffekt  erzielt  wird.  Denn  erst  die  Befolgung
e  macht  eine  rein  technische  Leistung  zu  einer
- 1 )
stzeitungsverlrieb  ist  in,  allgemeinen  mit  den
Efls  stigen  Verkehrsleistuugen  der  Post  so  eng  ver-&amp;gt;aß
  eine  Beurteilung  der  Zweckmäßigkeit  seiner
k-  er  S.  91.
»chlusj  des  8  8.
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        ﻿
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