Vorwort. N eu anfgenommen wurden: je ein Kontiernngsbeispiel für eine Metallwaren- und eine Maschinenfabrik, ein Beispiel für das Kontenkartensystern, ein Abschnitt über Buchungen von Finanz operationen; ferner eine Erweiterung des Abschnittes über Buch führung und Recht (Eigentum svorbehalt, Sicherungsübereignung, Steuerrecht), endlich ein Versuch, die doppelte Aufschreibung im System der doppelten Buchführung zwanglos zu erklären. Die Buchführung ist ein Instrument der Wirtschaftsführung: je verwickelter die wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Vorgänge in den Einzelwirtschaften werden, um so schwieriger wird die zweckentsprechende Anwendung der an sich einfachen Grund sätze der Verrechnungstechnik. Der vorliegende Grundriß ist kein Lehrbuch der Buchführung, die Betrachtungsweise ist eine grund sätzliche und kritische, das Beschreibende tritt zurück. Wer die Technik des Bücherführens sich aneignen will, wird auf irgend ein Lehr- oder Übungsbuch zurückgreifen müssen. Die Buchführung ist eine Forschungsmethode der Einzelwirtschaftslehre der Erwerbs wirtschaften, keine Wissenschaft mit eigentümlichem Inhalt. Eine wissenschaftliche Vertiefung der Darstellung ist möglich, wenn die Buchführung nicht als Selbstzweck sondern als Mittel zum Zweck einer Analyse und Synthese der Einzelwirtschaften aufgefaßt wird; als ein Mittel, das es ermöglicht, die Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens einer Einzelwirtschaft, soweit sie in Aufwand und Leistungen ziffermäßig meßbare Wirkungen äußern, festzuhälten, sie nachträglich kritisch zu verarbeiten und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. In der stärkeren Verbindung der Verrechnungstechnik mit der Rechts- und mit der Wirtsehaftslehre liegt die Entwicklungsfähigkeit der Buchführung als wissenschaftliche Methode. Berlin, im Juli 1921. Leitner.