6 Einleitung. stets handelt es sich um möglichst gewinnbringende Ausnutzung des in der Unternehmung werbenden Kapitals — so sind damit auch die Richtlinien des Verrechnungswesens gegeben: Jede Wirt schaftsführung dieser Art hat mit der Feststellung des Vermögens und des Kapitals der Unternehmung, d. h. mit dem Inventar und der Inventarbilanz, zu beginnen. Der Erfolg kann durch Aufzeichnung des für einen späteren Zeitpunkt vorhandenen Kapitals in einem Schlußinventar und einer Schlußbilanz er mittelt werden. Durch diese beiden Vermögensaufnahmen ist die wirtschaftliche Lage einer Unternehmung für zwei weit aus einanderliegende Zeitpunkte festgestellt und damit eine Ver gleichungsgrundlage 1 ) von verhältnismäßiger Bedeutung gewon nen, deren Wert aber erheblich herabgemindert wird durch zahl reiche Fehlermöglichkeiten und Fehlerquellen. Überdies fehlt diesem Augenblicksbild eine zuverlässige Analyse des Wirtschaftserfolges. Die zahlenmäßige Beschreibung der wirtschaftlichen Lage einer Unternehmung als Ganzes, als Einheit, für einen bestimmten Zeitpunkt allein genügt weder in wirtschaftlicher noch in recht licher Hinsicht. Wenn die Chronik die wirtschaftlichen Verhält nisse vollständig und klar aufzeichnen soll, dann muß sie auch das Ineinanderspielen der wirtschaftlichen und rechtlichen Vor gänge innerhalb jenes Zeitraumes bloßlegen, der durch Anfangs und Schlußinventar begrenzt ist. Diese Forderung führt zu einer ununterbrochenen Aufzeichnung aller Ereignisse — Geschäfts fälle nennt sie die Buchhaltungslehre —, die einen bestimmenden Ein fluß auf die Zusammensetzung und den Geldwert des Kapitals, des Vermögens und der Schulden haben. Die chronologische Auf zeichnung dieser Ereignisse ist nicht Selbstzweck, sie stellt bloß „den in Geld ausgedrückten Gang des Geschäfts“, „die ziffer- mäßigen Tatsachen der Wertbezeichnung dar“ (v. Stein). d) Untersucht man die wirtschaftlichen Handlungen des Unternehmers und die Ereignisse näher, so findet man eine größere oder kleinere Zahl ihrem Wesen und ihrer Wirkung nach i) „Die kaufmännische B. will gewissermaßen nur die erste und letzte Ordinate der Kurve, welche die Vermögensveränderungen im Laufe eines Zeitraumes darstellt, miteinander vergleichen,“ Schnapper-Arndt, Zur Theorie und Geschichte der Privatwirtschaftsstatistik. Sonderabdruck aus dem Bulletin de Finstitut international de statistique; tome XIII, 2.