10 Einleitung. eine Rechnung des Kapitals; in der einfachen B. ist sie in der Inventarbilanz, in der doppelten B. auf Kapitalkonto dargestellt. Das zuletzt genannte System bringt in seinen Schlußrechnungen das Kapital des Unternehmers doppelt und in wesentlich ver schiedener Darstellung zum Ausdruck: einmal als Wertunter schied zwischen Vermögen und Schulden, ein anderes Mal durch die Verrechnung der Wertzugänge und Wertabgänge des an fänglichen Kapitals. Manche Autoren x ) stellen das Inventar über die B., eine Lehrmeinung, die am treffendsten mit den Worten Schnapper- Arndts (a. a. 0.) gekennzeichnet wird: Die B. ist eine rechne rische Verbindung der bewerteten Anfangs- und Ausgangsinventare mit Jahresumsatzrechnungen. Das Rechnungswesen einer Er werbswirtschaft umfaßt danach: 1. das Inventar als Vorbedingung der Wirtschafts- und Rech nungsführung, d. i. die Aufnahme und Aufzeichnung des aktiven und passiven Vermögens und seiner Teile; 2. die Rechnungsführung, die Verrechnung, d. i. die Buch führung. Sie besteht in der fortlaufenden ziffermäßigen Beobachtung des Geschäftsganges; Das Inventar steht außerhalb eines jeden der bis jetzt be kannten Systeme. Die verschiedenen Buchhaltungssysteme und Buchhaltungsmethoden unterscheiden sich untereinander durch Umfang und Art der Darstellung bei der Verrechnung der Ver änderungen, d. h. der Geschäftsfälle. Auch der Gesetzgeber ordnet zunächst die Führung von Büchern an (§ 38 HGB.), in denen der Kaufmann seine Handels geschäfte und die Lage des Vermögens ersichtlich zu machen hat. Dabei genügt die Kennzeichnung der wirtschaftlichen Wirkungen, i) Gottschalk, Gruber, Schrott u. a. Gegensätzlicher Auffassung sind u. a . Hügli: „Die Buchhaltung oder Rechnungsführung ist die geordnete Aufzeichnung der Bestandteile des Vermögens und der Veränderungen desselben“, Schaer, Kreibig u. a. Vgl. dazu Cornberg, a. a. O. S. 198. Die gesamte Buchführung bezeichnet man auch als B. im weiteren Sinne — die Rechtsprechung hat Inventar und Bilanz des öfteren als Bestandteil der B. erklärt, so Entsch. Rg. 13, S. 238, 354; 29 S. 222; 30 S. 171; 39 S. 167 - im Gegensatz zur B. im engeren Sinne (Bücher ohne Inventar und Bilanz; RG. 41 S. 41); vgl. Otto, Die Verpflichtung zur kaufmännischen Buch führung. Dissertation Breslau 1912. S. 46.