12 Einleitung 1. Die Rechnungsführung einer Verbrauchs- oder Aufwands wirtschaft. Sie hat Aufwand und Deckungsmittel, Ein nahmen und Ausgaben, Vorschüsse und Reste und ähnliches zu klassifizieren (Verwaltungs-B.). 2. Die Rechnungsführung einer Produktionswirtschaft (tech nische B.)- Sie hat den Aufwand und Erfolg der Güterpro duktion (Bergbau, Landwirtschaft x ), Industrie) rechnungs mäßig klarzulegen. 3. Die kaufmännische B. der Tauschwirtschaften klassifiziert die Ergebnisse des Güterumsatzes oder der Tausch Vermittlung in Handelsgütern, Geld und Kreditmitteln. Sind Tausch- und Produktionswirtschaft vereinigt, so hat die Rechnungsführung die beiden volkswirtschaftlichen Akte streng auseinanderzuhalten. Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der B. er übrigt sich. Die gesetzliche Buchführungspflicht ist nicht nur ein Gebot der Ordnungsmäßigkeit jeder Wirtschaft, sondern auch eine Folge wirtschaftlicher Erwägungen. Der Unternehmer als Verwalter eigenen und fremden Kapitals hat sich selbst, seinen Gläubigern und gegebenenfalls dem Gesetzgeber Rechenschaft abzulegen. Die B. im Interesse der Gläubiger dient zur recht lichen und wirtschaftlichen Sicherung ihres Vermögensanspruches. Sie ist in der Zeit ausgebildeter Kreditwirtschaft unentbehrlich. Sie beweist die Kreditfähigkeit und dient häufig als Grundlage für die Kreditgewährung. Sie bringt die Beziehungen der Wirt schaft zur Außenwelt, aber auch die Ergebnisse der inneren Wirt schaft zum Ausdruck. Je mehr fremde Arbeitskräfte bean sprucht werden, je weitergehend die Arbeitsteilung innerhalb der Betriebsverwaltung ist, um so genauer, schärfer und vielseitiger muß die notwendige rechnungsmäßige Kontrolle durch die B. -sein. Je verwickelter die wirtschaftlichen und technischen Ver hältnisse der Unternehmung und ihres Betriebes sind, um so not wendiger eine wohldurchdachte, klare und übersichtliche Or ganisation der B. i) über die Verwendbarkeit der doppelten B. in der Urproduktion vgl. Tangermann, Grundlagen der landwirtschaftlichen Buchhaltung (Dis sertation, Merseburg 1903). Law, Grundlagen und Methoden der Bewertung. Buchhaltung trnd Kalkulation in der Landwirtschaft, Berlin 1911.