46 Die Kontierung. Die Personifikation findet sich bei den ältesten Schrift stellern über B., sie ist als vorläufiges Erklärungsprinzip der- doppelten B. vorzüglich geeignet. „Ein personifizierender Sprach gebrauch wird vielfach auch deswegen in der B. festgehalten, weil er bei schwierigeren Buchungen nicht selten die Anwendung der richtigen Grundsätze erleichtert“ (Simon, Bilanzen, S. 65). Die Verrechnung der Dienstleistungen, der unmittelbaren Gewinne und Verluste und der Übertragungs- oder Verrechnungs posten läßt sich ohne schwerverständliche, gequälte Konstruk tion nicht im Sinne der Personifikation erklären. 7. Abschnitt. Die Kontierung. Der Umfang des einem Konto zugewiesenen Verrechnungs- stoffes kann enger oder weiter sein. Die Auswahl der für eine Unternehmung zu errichtenden Konten, ihre Benennung und der Inhalt des Buchungsstoffes, die sogenannte Kontierung, wird im allgemeinen von der Absicht des Unternehmers, von der ge wünschten größeren oder geringeren Ausführlichkeit in der Dar stellung der Ergebnisse, von dem Gegenstände, dem Umfang der Unternehmung, der ganzen Organisation der B. und des Verrechnungswesens überhaupt abhängig sein. Allgemeine Regeln ergeben sich nur aus Erwägungen wirtschaftlicher und rechtlicher Natur. Auf einem Konto sollen entweder nur Aktiva oder nur Schulden, nicht beide gleichzeitig verrechnet werden. Praktische Buchhalter errichten häufig Konten, auf denen gleichzeitig Ver mögens- und Schuldenteile fortlaufend aufgezeichnet werden. Das Kontokorrentkonto verrechnet beispielsweise Buchschulden, Buchforderungen, häufig sogar das Bankguthaben. Im Interesse der Klarheit und der Kontrolle der Hilfsbücher ist es besser, solche Konten zu vermeiden, beispielsweise ein Debitoren- (Kunden-) und ein Lieferanten-(Kreditoren-)Konto zu führen, Bankschulden, Postscheckguthaben auf Sonderkonten zu ver rechnen. Die Benennung der Konten sei einfach, eindeutig und auch den Fernstehenden verständlich.