Die Kontierung. 47 1. Die Konten werden nach Zahl und Verrechnungsstoff so gewählt, daß das Ergebnis der gesamten Veränderungen in kontenförmiger Darstellung mehr oder weniger weitgehend zergliedert ist. Dieses Ziel wird durch Errichtung von Konten für jeden einzelnen Teil des Vermögens, der Schul den, der Gewinne und Verluste erreicht. Man spricht von einer zergliedernden, zerlegenden oder spesialisierenden Kon tierung. Z. B. ist es erwünscht, die Handlungsunkosten wegen ihrer Größe und Bedeutung für einen bestimmten Betrieb möglichst in Einzelheiten darzustellen. Man führt ein Depeschen- und Portokonto, ein Gehälterkonto, kann dieses in Fabrikbetrieben in ein Gehälterkonto für Betriebs beamte und eines für Bureaubeamte trennen, ein Bureau materialienkonto, ein Steuerkonto usf. 2. Man beschränkt sich auf eine möglichst übersichtliche, zu sammenfassende, summarische kontenförmige Darstellung der Ergebnisse durch eine konzentrierende Verrechnungs weise. Einem Konto wird eine stofflich möglichst um fangreiche Materie zugewiesen. Z. B.: Alle oben ange führten Handlungsunkosten sollen auf einem Handlungs- unkostenkonto verrechnet werden (zusammenfassende Kon tierung). 2- In anderen Fällen versucht man, beide Kontieruugsgrund- sätze zu vereinigen, verrechnet a) die Geschäftsfälle zu erst möglichst spezialisiert und faßt für die Zwecke der Übersicht die Ergebnisse dieser zerlegenden Verrechnung nachträglich auf einem Sammelkonto zusammen. Bei spielsweise verrechnet man die Handlungsunkosten wie unter 1. angegeben und sammelt das Ergebnis der Einzel konten allmonatlich, semesterweise oder jährlich auf einem Generalkostenkonto. ß) Oder man verrechnet zunächst auf einem Sammelkonto und löst dieses durch nachträgliche Verrechnung auf zerlegende Sonderkonten auf. So werden beispielsweise Arbeitslöhne zunächst auf einem allgemeinen Lohnkonto verbucht und dann auf die Konten der einzelnen Betriebsabteilungen, Werkstätten, auf Betriebskostenkonto usf. aufgeteilt. Andere zusammenfassende Konten, z. B. das Schlußbilanz-