Doppelte Buchhaltung. 53 Die gebotene Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 38 HOB.) ist u. Erachtens erst dann erfüllt, wenn sie nicht nur die rechtlichen Verhältnisse, sondern auch die inneren wirtschaft lichen Vorgänge der Unternehmung, die „Dynamik“ des Ge schäftsverkehrs bloßlegt. Die Geschäftsfälle müssen so analy siert und aufgezeichnet werden, daß der genetische Vorgang der geschäftlichen Vorgänge ersichtlich ist, eine Forderung, die in ihrer praktischen Durchführung zu unpraktischen Buchungen führenkann. WerWaren gegen Akzept des Käufers veräußert, wird häufig die unmittelbare Verbuchung — Wechsel an Waren vorziehen, obgleich die Teilung - Debitoren an Waren und Wechsel an Debitoren — wirtschaftlich und rechtlich die bessere Buchung ist. Die formelle Durchführung des Grundgedankens der doppel ten B. ist an wenige Regeln gebunden; dem denkenden Buch halter ist dadurch die Möglichkeit gegeben, seine Buchführung den Erfordernissen und der Eigenart seines Betriebes anzupassen. Dft stehen ihm zur praktischen Durchführung der theoretischen Aufgaben des Rechnungswesens mehrere Wege offen. Der hier und von anderen Theoretikern unternommene Ver such, den organischen Zusammenhang der doppelten Verrech- Q ung eines Geldwertes zu begründen, vermag jene Buchungs posten zu erklären, welche die Folge wirtschaftlicher Handlungen sind (Geldwertbewegungen als Folge von Geschäftsvorfällen.). Für eine Reihe Innerer Buchungsposten — Verrechnungs- oder ^»erD-agMrtgsbuchungen — muß eine andere Erklärung versucht 'verden. Eine alle Buchungsposten einheitlich in allen Einzel heiten erklärende, logische, einwandfreie Darstellung der dop pelten B. ist bis jetzt nicht gelungen und wird — nach Ansicht Schrotts S. 256 — nie gelingen. Solche Rechnungsposten sind; kf'folgsregulierungsposten (transitorische Posten, Antizipationen), a He Übertragungs-, Verteilungs-, Sammel- und Schiebungs huchungen, alle jene Buchungsposten, die Kapitalvermehrungs oder -Verminderung infolge Wertsteigerung eines Vermögens- ohjektes oder einer Schuld verrechnen, Abschreibungen usw. Wir unterscheiden: !• Buchungen infolge äußerer Geschäftsfälle, die die Beziehungen der Unternehmung zu anderen Wirtschaftseinheiten zahlen-