Doppelte Buchhaltung. 55 (Bewertung in den Gebühren: Frachtlohn, Rollgeld und ähnliches) und y) nutzbare Rechte, d. h. zeitweilige Über lassung von tauschfähigen Gütern zum Gebrauch an andere (bewertet im Miet- oder Lagergeld, im Zins oder Diskont usf.). (Vgl. S.65f.) Jeder Tausch umfaßt ein Empfangen und ein Geben. Die empfangenen Werte, Güter oder Leistungen werden gewohnheits mäßig links, die gegebenen Werte, Güter oder Leistungen werden a uf dem betreffenden Konto rechts eingestellt (S. 41). Gegebene Leistungen stellen sich buchhalterisch als Wertzugänge oder Ge winne, empfangene Leistungen als Wertabgänge oder Verluste lies eigenen Kapitals dar (S. 65 ff.). b) In dieser Auffassung der Geschäftsfälle als Tauschakte wurzelt eine andere, die „Idee der Äquivalente“ (nach Gold- Schmidt, System des Handelsrechts, 4. Aufl. S. 108). Im Geschäfts betriebe muß für jeden Gegenstand, der in einem Geschäft ein- °d er ausgeht, ein Gegenwert gegeben oder empfangen werden. Jeder Vermögenserwerb setzt eine Gegenleistung voraus. Vermögen wird mit eigenen oder fremden Mitteln erworben. Ist die Leistung gleich der Gegenleistung und setzt man die erworbenen Vermögensteile, die Leistung auf die linke Seite eines Kontos, so müssen die Mittel der Erwerbung, die Gegenleistungen, auf die fechte Seite eines anderen Kontos gestellt werden (vgl. S. 20, 41). Die Verminderung des Vermögens und der Mittel müssen auf der entgegengesetzten Seite der betreffenden Konten verrechnet Werden. Die Leistung ist gleich der Gegenleistung. Dieses statische Gleichgewicht kann nur auf den Zahlenausdruck eines Buchungs- Vor ganges bezogen werden. Der Geldbetrag der Sollbuchung muß dem Geldbeträge der Habenbuchung desselben Vorganges gleich sein. Das Gesetz der Gleichheit von Leistung und Gegenleistung bezieht sich nicht auf den Wert der Leistungen. Wenn ein Kauf mann Waren verkauft, so soll regelmäßig der Wert der Gegen leistung größer sein als der Wert der Leistung: Wert der Leistung zuzüglich Gewinn = Wert der Gegenleistung. Bei einem Kredit verkauf von Waren unter oder über dem zeitigen Marktpreis ist der Wert der Leistung bei Hingabe der Ware größer oder kleiner dis der Wert der späteren Gegenleistung, die im Zeitpunkt des