60 Doppelte Buchhaltung. stände gleichzeitig und unmittelbar eine Wert Veränderung des Kapitals verbunden, so muß letztere naturgemäß auf Kapital-Konto bzw. auf einem stellvertretenden Konto ver rechnet werden. (Man vergleiche dazu die interessante Ableitung der doppel ten Verrechnung bei Faure, Elements de Commerce et de Comp- tabilite, T edition, Paris 1907 [Massen & Cie.], S. 314 ff.) Eine ähnliche Idee fanden wir auch bei Emminghaus, All gemeine Gewerkslehre, Berlin 1868, S. 322: Die äußeren Vor gänge des Geschäfts, Schulden und Forderungen sind auf Per sonen-Konto verrechnet, die inneren Vorgänge auf einem Konto „Geschäft“, das alle Einkäufe, Verkäufe, Gesamtgewinne und -Verluste nachweist. Durch Zerlegung des Begriffes „Geschäft“ lassen sich die Einzelheiten der inneren Wirtschaftsvorgänge rechnerisch gruppieren. e) In der Buchführung der Unternehmung werden nur Kosten und Kapital ziffermäßig erfaßt, keine „Werte“ im volks wirtschaftlichen Sinne und keine Werturteile zum Ausdruck ge bracht. Jeder Kostenaufwand der Unternehmung steht auf den Konten links: die Anschaßungs- oder Herstellungskosten von Ver mögensteilen (Vermögenskosten), die Unkosten (Ertragskosten), die Kapitalverluste und die Schuldentilgung. Das Unternehmungskapital steht rechts: eigenes Kapital, Schulden, die Kapitalergänzung durch Gewinne. Die Bücherwerte im Soll der Vermögensbestandskonten geben Auskunft über die Geldbeträge, die in dem Vermögensteil angelegt sind und aufgewendet werden mußten. Es sind Geld werte der Vergangenheit. Für die Zwecke der Schlußbilanz können die Bestände mit dem Absatzwert (Veräußerungspreis) oder mit den Wiederbeschaflungskosten (Reproduktionskosten), also Gegenwartswerte in das Inventar aufgenommen werden, soweit der Gesetzgeber nicht anderes vorschreibt (vgl. Bd. II).