Konten der Vermögensteile. 61 9. Abschnitt. Die Konten des Vermögens, der Schulden und des Kapitals. Die Buchführung stellt bei Beginn des Geschäftsbetriebes bzw. des Rechnungsjahres Vermögen und Schulden (das Kapital interessiert zunächst nicht) in ihren Einzelheiten und in ihrem Gesamtbetrag im Inventar bzw. in der Inventarbilanz fest. Sie verfolgt die Veränderungen im Vermögen, in den Schulden (und des Kapitals) infolge der Geschäftsvorfälle auf Konten der ein zelnen Vermögens- und der Schuldenteile und faßt das Ergebnis dieser Wert- bzw. Bestandsveränderungen (Bestände an Ver mögen und Schulden, Gewinne und Verluste) im Schlußinventar bzw. in der jährlichen Schlußbilanz zusammen. An einfachen schematischen Zahlenbeispielen möge dieser Zusammenhang ge zeigt werden. a) Konten der Vermögensteile. I. Anfangsbilanz: Bargeld 80 Waren 70 Buchforderungen 15 Wechselforderungen . . 20 Bankguthaben 35 Vermögen 220 II. Fortlaufende chronologisch und systematisch geordnete Aufzeichnungen der Veränderungen in den Vcrmögensbestand- teilen als Folge von Geschäftsvorfällen. Die Waren werden im Beispiel auf Warenkonto zum Selbstkostenpreis verrechnet (vgl. Tabelle S. 62). III. Aufstellung des Schluß Inventars (§ 39 Abs. 2 HGB.). Bie Kontensaldi geben den Buchwert der Bestände (Sollbestand) a n. Ob ihr Bilanzwert für den Schluß des Rechnungsjahres damit übereinstimmt, ist keine Frage der Buchführungstechnik. Hier wird Übereinstimmung von Buchwert und Bilanzwert an genommen (S. 62). \