Konten der Schulden. 63 b) Konten der Schulden. In gleicher Weise wie die Vermögensteile sind die Schulden einer Unternehmung buchtechnisch zu behandeln. Während für hie kontenmäßige Gliederung der Vermögensteile im wesent lichen wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind (Anlage-, Betriebs- oder Umsatzvermögen, Zahlungsmittel, Erwerbsmittel "wie beispielsweise Waren, Rohstoffabrikate, Kapitalbeteiligungen, Kapitalanlagen in Effekten, Hypotheken usw.), sind für die fortlaufenden Aufzeichnungen der Veränderungen in den Schulden hauptsächlich rechtliche Gründe bestimmend: Schulden aus Kaufverträgen über Handelswaren werden auf Debitorenkonto, Darlehnsschulden ohne Deckung auf Darlehnskonto, dinglich gesicherte Schulden auf Hypothekarschulden- und Lombard schuldenkonto, Schulden aus einem Bankkreditvertrag auf Bank konto, Wechselschulden aut Akzeptenkonto, Anleiheschulden auf Obligationenkonto, Bürgschaftsschulden auf Bürgschaft- bzw. Avalschulden-Kto. verrechnet usw. Gewinnberechtigte Kapitalbeteiligungen an der Unternehmung des Verbuchenden sind im Kontonamen deutlich zu kennzeichnen: die Einlage der Ehefrau auf Illatenkonto, die Kommanditeinlage des Komman ditisten (wirtschaftlich eine Schuld, rechtlich haftpflichtiges Ge schäftskapital) auf Kommanditkapitalkonto usw. Die Verrech- n nng mit dem einzelnen Rechtssubjekt und die Aufzeichnung anderer Einzelheiten der Schulden erfolgen in Nebenbüchern, 2 - B. Kreditoren-, Bank-, Akzeptbuch, Obligobuch usw. Schematisches Beispiel: I. Bargründung einer Unterneh mung mit Schuldkapital: Bargeld 100, Darlehnsschulden 100. II. Systematische Aufzeichnungen der Veränderungen in den Schulden (vgl. Tabelle S. 64). III. Aufstellung der Bilanz. Die Saldi der Schuldenkooten stimmen in der Regel mit dem tatsächlichen Wert (Bilanzwert) der Verpflichtungen überein. y) Schlußbilanz: Vermögen: Bargeld 10 Schulden: Bank 70 Waren 40 Hypothek ... 180 Hausgrundstück 300 Darlehn.. ■ ■ ■ • 100 Gesamtvermögen 350 Gesamtschulden 350