Kapitalkonten. 65 Konten werden wie in der Einzelunternehmung abgeschlossen (vgl. 16. Abschnitt). Bei der Errichtung einer offenen Handels gesellschaft werden die durch Gesellschaftsvertrag übernom menen Einzahlungsverpflichtungerl auf dem Einzahlungskonto eines jeden Gesellschafters im Soll, die Erfüllung dieser Ver bindlichkeiten durch tatsächliche Einzahlungen bzw. durch Ein bringung von Einlagen im Haben verbucht. 3. In der Kommanditgesellschaft werden Kapitalkonten für die persönlich haftenden Komplementäre und für die Komman diteinlage der Kommanditisten errichtet, die Einzahlungsverpflich tungen wie unter 2. behandelt. Die Kapitalkonten der bisher genannten Unternehmungs formen weisen das Kapital als veränderliche oder als unveränder liche Größe auf (vgl. 15. Abschnitt). Im letzten Fall wird das Kapitalkonto bei Beginn für das Anfangskapital erkannt, am •tahresende, abgesehen von einer Kapitalerhöhung oder einer Ka pitalrückzahlung, belastet für den gleichen Betrag, während Zu- und Abnahme des Kapitals durch Entnahmen des Unternehmers, durch Verlust und Gewinn auf Privatkonto verrechnet werden. 4. Das Kapital der Kapitalgesellschaften — Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft und Gesellschaft m. b. H. — wird in folge gesetzlicher Vorschriften auf drei Konten dargestellt: Der, von der Kapitalerhöhung oder -reduktion abgesehen, unver änderliche Teil auf Aktien-, Kommandit- und Stammkapital- k°nto, das veränderliche Zusatzkapital auf den verschiedenen Rcservekapital-, Reservefondskonten, der jährliche Gewinn oder Verlust auf dem Gewinn- und Verlustkonto (2. Band; Reserven, Ertragsbilanz). Die Einzahlungsverpüichtungen der Aktionäre bei der Gründung bzw. bei nicht voll bezahlten Aktien ver rechnet das (Kollektiv-)Konto der Aktionäre, bei der G. m. b. H. des Einzahlungskonto zugunsten des betreffenden Kapitalkontos; Nachschußverpllichtungen der Gesellschafter werden einem Konto der Nachschußzahlungen belastet, einem Nachschußkapitalkonto Meditiert. Kommanditgesellschaften auf Aktien ergänzen die Verrechnung auf Aktienkapital-, Reserve- und Erfolgskonto durch Kapitalkonten der persönlich haftenden Gesellschafter, die wie die Kapitalkonten der Teilhaber einer offenen Handels gesellschaft geführt werden. Leitner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl. 5