94 Der Kontcnabschlnß. (in den Nebenbüchern, wie Debitoren-, Kontokorrentbuch) an die Geschäftsfreunde zwecks Kontrolle („Abstimmung“) der gegenseitigen Buchungen, im Bankverkehr unter gleichzeitiger Aufrechnung der Zinsen, Provision und Nebenkosten. Die Be stätigung der Richtigkeit des Saldos hat den Charakter eines Schuldanerkenntnisses (§ 782 BGB.). 14. Abschnitt. Der Abschluß der Konten 1 ). Der Abschluß der Konten (und der ß. überhaupt) ist rech nungsmäßige Darstellung der Ergebnisse; er ist der Form nach Einsetzung des Wertunterschiedes auf die zahlenschwächere oder kleinere Seite des Kontos (oder des Kontobuches), dem Inhalt nach Ermittlung des Bestandes und des Erfolges. Der allgemeine, formale Zweck des Kontenabschlusses besteht in der Ermittlung des Ergebnisses eines Kontos; das Ergebnis wird auf dem Konto selbst zum Ausdruck gebracht. Das besondere Ziel, der mate rielle Inhalt des Abschlusses richtet sich in derllauptsache nach der dem Konto zugewiesenen Verrechnungsmaterie: man will den rechnungsmäßigen Bestand eines Vermögensteiles (z. B. in den Bestandsbüchern, auf den Konten des Vermögens), den Stand der Abrechnung'mit einem Schuldner oder Gläubiger, das derzeitige Kreditverhältnis kennen; die Hauptbuch-Konten werden abgeschlossen, um eine Übersicht über Vermögen, Schul den und Erfolg der Unternehmung zu gewinnen. Der Form nach kann ein Konto zum Abschluß gebracht werden durch Saldieren oder durch ein anderes Konto. a) Saldieren: Unter Saldo (Ausgleich, Ergänzung) versteht man den Wertunterschied der beiden Seiten eines Kontos. (Der *) Literatur: Retiig (Bücherrevisor), Abschlußverfahren nach dem System der doppelten Buchhaltung. Berlin 1897 (Selbstverlag). Kerkow, Das Abschluß- und Bilanzverfahren der doppelten B., 7, Auf!., Berlin (Spaeth). Thiry, Le travail comptable de fin d’exercice, 2. ed., Gand 1904. Oppenheimer, Praktischer Jahresabschluß der kaufmännischen Bücher. Leipzig, o. J. (Huberti).