inkassowecbse) 209 kurses der Rückforderung auch dann, wenn das Indossament den Zusatz „zum Inkasso“, „zur Einziehung“ oder ähnliche ein schränkende Klauseln nicht enthält (vgl. § 43 KO. über Aus sonderung). Einzugspapiere gehen nicht in das Eigentum des Beauftragten über. Einige Banken trennen deshalb mit Recht in der Vermögensbilanz den Bestand an Diskontwechseln von solchen zum Einzug, auf der passiven Seite entsprechend Kre ditoren und Einzugsrechnungen. Eingang Inkassowechsel-Konto. Ausgang 1. Bilanz: Bestand 2 - Nennwert der eingehenden W. (Inkassokontokorrent, Inkasso rechnungen). 3. Einkassierte, zurückgegebene, zum Inkasso weitergegebene W. (Abrechnungsstelle, Reichsbank). 4. Schlußbilanz: Bestand. Eine deutsche Inkassobank mit zahlreichen Filialen kontiert den Inkassoverkehr wie folgt: Inkassowechsel-Konto A; Inkasso- Wechsel-Konto B für Wechsel, die an die Zentrale weitergegeben "Werden; Inkassodevisen-Konto; Inkassospesen-Konto; Inkasso- r ctourspesen-Konto; Inkassokontokorrent-Konto. Man hat verlangt, daß beim Eintreffen der Inkassopapiere keine Verbuchung vorgenommen werde, ähnlich wie bei Kom missionswaren, da kein Schuldverhältnis entstehe. Nur die Ein tragung in ein Nebenbuch — Inkasso-Skontro, Stücke-Konto — g ei erforderlich. Nach Eingang wird der Erlös dem Auftraggeber g'itgeschrieben. Bei einer Weitersendung der Inkassopapiere sei eine Verrechnung über Inkasso-Konto und Inkassokontokorrent- Konto notwendig. Wird das Inkassopapier schon beim Ein treffen auf Kontokorrent-Konto gutgeschrieben, dann solle der Betrag vor der Geldspalte notiert werden wegen der noch un bekannten Kosten, sofern sie nicht auf Grund des Inkassotarifes Zu berechnen sind, und wegen des Ausschlusses der Verfügung über den Erlös vor seinem Eingang. Schaer x ) berichtet über ein „neues“ Verfahren. Die Ein- z hgspapiere werden mit ihrem Nennwert dem Inkasso-Konto des Kunden gutgeschrieben (Inkassowechsel an Inkasso-Konto N.N.). Kach Eingang der Wechsel wird, dieses Konto belastet zugunsten ^ e s Kontokorrent-Kontos des Kunden. N. N. Inkasso-Konto l ) Bank im Dienste des Kaufmanns (Leipzig 1909) S. 54. Lettner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl. 1.4