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        <title>Die doppelte kaufmännische Buchhaltung</title>
        <author>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Leitner</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1011909774</idno>
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        ﻿
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        ﻿DIE DOPPELTE
KAUFMÄNNISCHE
BUCHHALTUNG

VON

FRIEDRICH LEITNER

PROFESSOR AN DER HANDELS-HOCHSCHULE BERLIN

I. BAND

DES GRUNDRISSES DER BUCH-
HALTUNG UND BILANZKUNDE

SECHSTE UND SIEBENTE AUFLAGE

BERLIN UND LEIPZIG 1923

VEREINIGUNG WISSENSCHAFTLICHER VERLEGER

WALTER DE GRÜYTER &amp; Co.

VORMALS G. J. GÖSCHEN'SCHE VERLAGSHANDLUNG — J. GUTTENTAG. VERLAGS-
BUCHHANDLUNG — GEORG REIMER — KARL J. TRÜBNER — VEIT fl COMP.
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        ﻿Alle Rechte, insbesondere das der Über-
setzung in fremde Sprachen, Vorbehalten.
= ==
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        ﻿Vorwort.

Neu anfgenommen wurden: je ein Kontiernngsbeispiel für eine
Metallwaren- und eine Maschinenfabrik, ein Beispiel für das
Kontenkartensystern, ein Abschnitt über Buchungen von Finanz-
operationen; ferner eine Erweiterung des Abschnittes über Buch-
führung und Recht (Eigentum svorbehalt, Sicherungsübereignung,
Steuerrecht), endlich ein Versuch, die doppelte Aufschreibung im
System der doppelten Buchführung zwanglos zu erklären.

Die Buchführung ist ein Instrument der Wirtschaftsführung:
je verwickelter die wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen
Vorgänge in den Einzelwirtschaften werden, um so schwieriger wird
die zweckentsprechende Anwendung der an sich einfachen Grund-
sätze der Verrechnungstechnik. Der vorliegende Grundriß ist kein
Lehrbuch der Buchführung, die Betrachtungsweise ist eine grund-
sätzliche und kritische, das Beschreibende tritt zurück. Wer die
Technik des Bücherführens sich aneignen will, wird auf irgend-
ein Lehr- oder Übungsbuch zurückgreifen müssen. Die Buchführung
ist eine Forschungsmethode der Einzelwirtschaftslehre der Erwerbs-
wirtschaften, keine Wissenschaft mit eigentümlichem Inhalt. Eine
wissenschaftliche Vertiefung der Darstellung ist möglich, wenn die
Buchführung nicht als Selbstzweck sondern als Mittel zum Zweck
einer Analyse und Synthese der Einzelwirtschaften aufgefaßt wird;
als ein Mittel, das es ermöglicht, die Tatsachen des wirtschaftlichen
Lebens einer Einzelwirtschaft, soweit sie in Aufwand und Leistungen
ziffermäßig meßbare Wirkungen äußern, festzuhälten, sie nachträglich
kritisch zu verarbeiten und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.
In der stärkeren Verbindung der Verrechnungstechnik mit der
Rechts- und mit der Wirtsehaftslehre liegt die Entwicklungsfähigkeit
der Buchführung als wissenschaftliche Methode.

Berlin, im Juli 1921.



Leitner.
        <pb n="5" />
        ﻿Inhaltsangabe

Seito  Teü: Die allgemeinen Lehren 	3	l88			
2.		Der Nachweis des Vermögens und der Schulden	13
3.	) »	Vermögens- und Kapitalbildung, Kapitalverbrauch	24
4.	,,	Systeme kaufmännischer Buchhaltung		29
5.	„	Die Geschäftslälle (der Geschäftsbetrieb) 				33
6.	&gt;1	Formen der Aufzeichnung				37
7-	J 1	Die Kontierung		46
8.	5 1	Die doppelte Buchhaltung 		51
9.	&gt;»	Die Konten des Vermögens, der Schulden und des	
10.	»5	Kapitals	  Die Technik der Erfolgsverrechnung der doppelten	61
11.	»»	Buchhaltung	  Die Verrechnungstechnik der Veränderungen in den	66
12.	»»	Teilen des Vermögens und der Schulden	  Theoretische Auflösung der Umsatzerfolgs-Konten.	70  84
13.		Rechnungsproben der doppelten Buchhaltung ....	88
14.	&gt;&gt;	Der Abschluß der Konten		94
15.	&gt;5	Die abschließenden Konten			99
16.	51	Zusammenfassung		115
17.	1&gt;	Die Klassifikation der Konten		128
18.	11	Kontentheorien		131
19.	11	Die Bücher der doppelten Buchhaltung 		141
20.	11	Die Formen der doppelten Buchhaltung		150
21.	11	Buchhaltung und Recht		169
. Teil:	: Die	Praxis der Buchführung			191	344

22.	Abschnitt: Der Zahlungsverkehr........................... 191

23.	,,	Der Wechselverkehr............................ 198
        <pb n="6" />
        ﻿VI

Inhaltsangabe.

Seit*

24.	Abschnitt: Der Kredit und die Kredit-Konten........... .. 211

25.	„	Darlehnsgeschäfte........................ 219

26.	,,	Anlagevermögen und Anlageschulden.........221

27.	„	Hypothekengeschäfte............................... 228

28.	,,	Das Pfandbriefgeschäft der Hypothekenbanken ., .	281

29.	„	Die Personen-Konten...................... 236

30.	,,	Die Geschäftsunkosten.................... 244

31.	„	Die Verrechnung im Warenhandel........... 245

32.	„	Die Buchführung der produzierenden	Gewerbe. ...	256

33.	„	Die Verrechnung im Bankgeschäft.......... 287

34.	„	Gemeinschaftsgeschäfte durch Gelegenheitsgesell-

schaften ..................................... 322

35.	„	Buchungen von Finanzoperationen.......... 335

36.	,,	Geheimbuchführung........................ 342

Sachregister................................................... 345
        <pb n="7" />
        ﻿Ausführliche Literaturangaben bringen u. a.:

Grober, Literatur für Kaufleute. 56 Seiten. Frankfurt u. Leipzig 1787.
2. Aull. 1794.

Sehedel, Neuestes Handbuch der Literatur und Bibliographie für Kauf-
leute. Leipzig 1796.

Leuchs, Vollständige Handelswissenschaft, 8. Teil. Nürnberg 1804, 3. Aufl
1821.

Engelmann-Enslin, Bibliothek der Handlungswissenschaft oder Verzeichnis
der vom Jahre 1750 bis zu Anfang des Jahres 1845 in Deutschland
erschienenen Bücher. 2. Aufl., Leipzig 1846.

Zieger, Literatur für das gesamte kaufmännische Unterrichtswesen. Braun-
schweig 1900.

Jarossy, Zehn Jahre Buchhaltung. Linz (Donau) 1910.

Auch die Bücher über Rechnungswesen und Buchhaltung enthalten
vielfach Literaturnachweise, z. B. Löw (Theorie des Rechnungswesens,
Berlin 1860, p. 169—196), Augspurg (Bremen 1852 u. 1855), Schrott, Hügli.

Über die neuere Literatur unterrichten fortlaufend die Z. f. B. und
„Bibliographie der Handelswissenschaften“, herausgegeben vom Verlag der
Z. f. Handelspraxis, seit 1908/9. Leipzig 1909 f.

Über die französische Literatur unterrichtet;

Reymondin, Bibliographie möthodique des ouvrages en langue frarujaise
parus de 1543 ä 1908 sur la science des comptes. Paris 1909.
        <pb n="8" />
        ﻿Abkürzungen

B. = Buchhaltung.

Bd. II = Band II dieses Grundrisses, 4. Aull. 1920

BGB. = Bürgerliches Gesetzbuch.

HGB. = Handelsgesetzbuch.

KO. = Konkursordnung.

WO. = Wechselordnung.

Z. I. B. = Zeitschrift für Buchhaltung. Linz a. Donau. 1892 ff. Heraus-
geber Prof. Belohlawek.

Z. f. hw. F. = Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung. Heraus-
gegeben von Prof. Schmalenbach-Köln seit Oktober 1906. (Verlag
seit April 1909: G. A. Gloeckner, Leipzig.)

Z. f. Handelspraxis = Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handels-
praxis, seit 1908, Verlag Carl Ernst Poeschel, Leipzig.

Reisch-Kreibig, Bilanz nnd Steuer. Grundriß der kaufmännischen Buch-
führung unter besonderer Würdigung ihrer wirtschaftlichen und
juristischen Bedeutung. 3. Aufl., 1. Bd., Wien 1914, 2. Bd. ebenda
1915 [zitiert nach der 2. Aufl. 1907/09].

Schrott, Lehrbuch der Verrechnungswissenschaft. 4. Aufl., Wien 1881
Manzsche Verlagsbuchhandlung.

Hügli, Buchhaltungssysteme und Buchhaltungsformen. Bern 1887.

Privatwirtschaftslehre = Privatwirtschaftslehre der Unternehmung, 3. Aufl...
Berlin 1921.
        <pb n="9" />
        ﻿
        <pb n="10" />
        ﻿1. Abschnitt.

Einleitung.

Die Begriffserklärung dessen, was man unter Buchhaltung
zu verstehen hat, wird verschiedenen Inhalt haben, je nach dem
Standpunkt, den man bei ihrer Umschreibung einnimmt.

a)	Rein äußerlich betrachtet ist B. zunächst Wirtschafts-
chronik, die Geschichte einer Wirtschaftsführung in Zahlen, die
sich auf schriftliche Beweise stützt. Die historischen Aufzeich-
nungen bilden die Quelle wirtschaftlicher Erkenntnis. Wer eine
Unternehmung auf Grund der Buchhaltungsergebnisse kritisiert,
übt wirtschaftliche und historische Kritik zugleich. Die Glaub-
würdigkeit und die Zuverlässigkeit einer solchen wirtschafts-
geschichtlichen Darstellung ist an die Garantie der historischen
Wahrheit gebunden. Auf die B. übertragen heißt dies: Die
Richtigkeit ihrer Ergebnisse ist abhängig von der Richtigkeit der
Werturteile, der Bewertung der inneren und äußeren Wirtschafts-
vorgänge Und von ihrer Einordnung in den Rechnungsmechanis-
mus. Wirtschaftsstatistische und wirtschaftspolitische Unter-
suchungen auf Grund der B. haben die Brauchbarkeit ihrer
Forschungsergebnisse durch eine eingehende Kritik der Quellen
zu beweisen.

b)	Die B. ist ein Rechnungsmechanismus, der nicht die
Güterbewegung selbst, sondern nur die durch rechtliche, tech-
nische und wirtschaftliche Akte des Unternehmers veranlaßten
Wertbewegungen als Folge des Verbrauches, der Herstellung
und des Umlaufes von Gütern — Güter im weitesten Sinne —
zum Ausdruck bringt. Die Ergebnisse der B. an sich, im ein-
zelnen und im ganzen, sind stets Ergebnisse von Rechnungs-
operationen, ziffermäßig dargestellte Wirkungen aller Geldwert-
bewegungen infolge wirtschaftlicher Ereignisse. Das wichtigste

1*
        <pb n="11" />
        ﻿4

Einleitung.

Element der B. in formaler Hinsicht ist die Zahl, in materieller
Hinsicht aber der Geldwert. Alle buchungsfähigen Wirtschafts-
vorgänge werden in Geldwertbeträgen ausgedrückt. Da die B. die
durch Konsumtion, Produktion und Reproduktion von Gütern
und Leistungen bedingten Veränderungen der Vermögensbestände
— Vermögen als volkswirtschaftlicher Begriff — verrechnet, diese
Vermögensveränderungen mit dem Wirtschaftserfolg in Beziehung
bringt, so muß sie notwendig und wesentlich eine Geldwertrechnung
sein. Wo die Veränderungen ihrer Menge nach (Stück, Maß,
Gewicht = Stückrechnung) aufgozeichnet werden, sind sie Mittel
zum Zweck der Geldwertverrechnung, nicht Selbstzweck.

Ist die B. eine Verrechnung von Geldwerten, dann sind streng
genommen anders geartete Aufzeichnungen — z. B. Vormerkung
von Lieferungsterminen, Nummern der Wertpapiere, Wechsel-
verfallbücher —, die aus Gründen der Ordnungsmäßigkeit, der
Betriebskontrolle und der Verwaltungsdisposition gemacht wer-
den, oder aber die Erreichung des Zieles,der B. fördern sollen,
nicht dazu zu rechnen. Privatwirtschaftlich wertlos gewordene
Vermögensobjekte als Erfolg der Wirtschaft, beispielsweise markt-
lose Abfallstoffe, uneinbringliche Forderungen, entwertete Ver-
mögensgegenstände, scheiden aus der B. aus.

c)	Die B. als Ganzes ist die Betriebsrechnung einer Unter-
nehmung 1). Ihre allgemeinen Aufgaben, die sie in jeder Unter-
nehmung mit Erwerbszwecken, gleichgültig welcher Rechtsform,
zu lösen hat, sind: die Darstellung des ökonomischen Zustandes
der Unternehmung für das Ende eines Wirtschaftsjahres —- „die
Lage des Vermögens“ im Sinne des § 39 HGB. — und des finan-
ziellen Erfolges des (Wirtschafts-)Betriebes. Die Lösum* der
zweiten Aufgabe setzt die Lösung der ersten voraus. Die richtige
Beantwortung der zweiten Frage ist durch richtige Beantwortung

*) Nicht eine Bücherführung des Unternehmers. Betreibt ein Unter-
nehmer mehrere Geschäfte unter selbständigen Firmen, so sind für jede
Unternehmung gesonderte Bücher zu führen; eine zusammenfassende
Generalbilanz des Unternehmers für alle Betriebe wird gesetzlich nicht
gefordert. Das Privatvermögen des Unternehmers muß von Rechts wegen
in der Schlußbilanz aufgeführt werden, eine Buchführung darüber ist ge-
setzlich nicht erforderlich. Die Beziehungen zwischen Unternehmer und
Unternehmung kommen in der Buchführung der Einzelfirma und der
Personalgesellschaften auf dam Privat- und dem Kapitalkonto zum Ausdruck.
        <pb n="12" />
        ﻿Einleitung

O

der ersten bedingt. L. v. Stein1) sagt zutreffend: „Die B. gibt
auf Zahlen reduzierte Antwort auf Fragen, die bei jeder Unter
nehmung auftreten, absolute Fragen,“ — wir haben sie als die
allgemeinen Aufgaben der B. bezeichnet — „und auf relative
Fragen, die mit Berücksichtigung des Gegenstandes der Unter-
nehmung entstehen.“ Es gibt zahlreiche solcher „relativer“
Nebenfragen des inneren und äußeren Geschäftsbetriebes, die
häufig und zu allen Zeiten auftreten. Je mehr Fragen gestellt
sind je schneller sie beantwortet werden können, um so zweck-
mäßiger und besser, aber auch unübersichtlicher wird die formale
Organisation der B. Je weniger Fragen durch sie beantwortet
werden können, um so kürzer und einfacher wird die B. (Gott-
schalk 2) a. a. O.). Einige solcher relativer Fragen seien hier auf-
gezählt: Rechnungsverhältnis mit den Kunden und Lieferanten,
Größe des Umsatzes, Umsatzschnelligkeit, Art der Kapitalbe-
schaffung und Kapitalverwendung, die Kapital- und Vermögens-
bildung, die Zusammensetzung der fremden Mittel nach Größe,
Art und Zahlungszeit, Kreditverhältnisse der Unternehmung,
Gliederung des Erfolges, der Unternehmungskosten, Größe des
Unternehmereinkommens, Verhältnis zwischen Roh- und Rein-
ertrag, Rentabilität einzelner Betriebszweige, Arbeitsintensität,
Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Arbeitsleistung, Produk-
tionsfähigkeit des Anlagekapitals, Gestehungskosten der Pro-
duktion, Verkehrspreis der Waren, Herstellungskosten und ihre
einzelnen Faktoren als Grundlage der Bemessung der Verkehrs-
werte3), Kontrolle der Bestände, usf.

Das Endziel der B. einer Erwerbswirtschaft, die ökonomische
Zustandschilderung durch Darstellung der Größe und Beschaffen-
heit des Vermögens, der Schulden sowie Ermittelung des Wirt-
schaftserfolges, kann auch ohne Bücherführung durch Aufnahme
des Vermögens und der Schulden für einen bestimmten Tag
erreicht werden. Da die wirtschaftliche Eigentümlichkeit einer
Erwerbswirtschaft in ihrer kapitalistischen Natur zu finden ist —

*) Volkswirtschaftslehre, 2. Aufl. 1878.

-) Die Grundlagen des Rechnungswesens. Leipzig 1865.

3) Die kalkulatorische Verwertung der Buchfährungsergebnisse für
die Landwirtschaft besonders gut bei Laur, Grundlagen und Methoden
der Bewertung, Buchhaltung und Kalkulation in der Landwirtschaft,
Berlin 1911.
        <pb n="13" />
        ﻿6

Einleitung.

stets handelt es sich um möglichst gewinnbringende Ausnutzung
des in der Unternehmung werbenden Kapitals — so sind damit
auch die Richtlinien des Verrechnungswesens gegeben: Jede Wirt-
schaftsführung dieser Art hat mit der Feststellung des Vermögens
und des Kapitals der Unternehmung, d. h. mit dem Inventar
und der Inventarbilanz, zu beginnen. Der Erfolg kann durch
Aufzeichnung des für einen späteren Zeitpunkt vorhandenen
Kapitals in einem Schlußinventar und einer Schlußbilanz er-
mittelt werden. Durch diese beiden Vermögensaufnahmen ist
die wirtschaftliche Lage einer Unternehmung für zwei weit aus-
einanderliegende Zeitpunkte festgestellt und damit eine Ver-
gleichungsgrundlage 1) von verhältnismäßiger Bedeutung gewon-
nen, deren Wert aber erheblich herabgemindert wird durch zahl-
reiche Fehlermöglichkeiten und Fehlerquellen. Überdies fehlt diesem
Augenblicksbild eine zuverlässige Analyse des Wirtschaftserfolges.

Die zahlenmäßige Beschreibung der wirtschaftlichen Lage
einer Unternehmung als Ganzes, als Einheit, für einen bestimmten
Zeitpunkt allein genügt weder in wirtschaftlicher noch in recht-
licher Hinsicht. Wenn die Chronik die wirtschaftlichen Verhält-
nisse vollständig und klar aufzeichnen soll, dann muß sie auch
das Ineinanderspielen der wirtschaftlichen und rechtlichen Vor-
gänge innerhalb jenes Zeitraumes bloßlegen, der durch Anfangs-
und Schlußinventar begrenzt ist. Diese Forderung führt zu einer
ununterbrochenen Aufzeichnung aller Ereignisse — Geschäfts fälle
nennt sie die Buchhaltungslehre —, die einen bestimmenden Ein-
fluß auf die Zusammensetzung und den Geldwert des Kapitals,
des Vermögens und der Schulden haben. Die chronologische Auf-
zeichnung dieser Ereignisse ist nicht Selbstzweck, sie stellt bloß
„den in Geld ausgedrückten Gang des Geschäfts“, „die ziffer-
mäßigen Tatsachen der Wertbezeichnung dar“ (v. Stein).

d)	Untersucht man die wirtschaftlichen Handlungen des
Unternehmers und die Ereignisse näher, so findet man eine
größere oder kleinere Zahl ihrem Wesen und ihrer Wirkung nach

i) „Die kaufmännische B. will gewissermaßen nur die erste und letzte
Ordinate der Kurve, welche die Vermögensveränderungen im Laufe eines
Zeitraumes darstellt, miteinander vergleichen,“ Schnapper-Arndt, Zur
Theorie und Geschichte der Privatwirtschaftsstatistik. Sonderabdruck aus
dem Bulletin de Finstitut international de statistique; tome XIII, 2.
        <pb n="14" />
        ﻿Einleitung.

//^

fj Js

u ttaiüipfitäf

ß Kiel

gleichartiger Geschäftsfälle, die nur hinsichtlich ihres (te%wertes
voneinander ab weichen, so z. B. wiederkehrende LeistimÄö^t^rjöj^
festliegendes Kapital (Zinsen), vielfach sich wiederholende
aufwendungen für dis Herstellung und die Anschaffung von
Gütern, Einnahmen aus ihrer Veräußerung usw. Will man die
wirtschaftlichen Tatsachen als solche im einzelnen und in ihrer
Gesamtheit sowie hinsichtlich ihrer Wirkungen auf Wirtschafts-
vermögen und Wirtschaftserfolg kennen lernen, so ist die Zu-
sammen] ass ung gleichartiger oder gleichnamiger Ereignisse, die
horizontale Gliederung der Wertveränderungen, ihre Klassifikation
die natürliche Methode, die zur Lösung dieser Aufgabe führt, und
die vertikale Anordnung und Schichtung der wirtschaftlichen Tat-
sachen mit ihrem Geldwerte die selbstverständliche Folge. Die
horizontale Gliederung, die Klassifikation, und die vertikale
Schichtung der wirtschaftlichen Ereignisse, die eine in Geld aus-
drückbare Wirkung auf das Wirtschaftsvermögen geäußert
haben — als Wirtschaftschronik ist die B. Beschreibung des Ver-
gangenen — erfolgt in der traditionellen, praktisch einfachsten
Form eines Kontos. Zur chronologischen Aufzeichnung tritt eine
systematische Ordnung der Geldwertbewegungen, zur Analyse
ergänzend die Synthese. Die B. betrachtet die Unternehmung
als organische Einheit und dann in ihren Teilen.

Die einheitlichen Leistungen eines jeden Buchhaltungs-
systems sind für unsere Begriffsbestimmung das Wesentliche.
Wir verstehen unter B. die chronologische Aufzeichnung der Ge-
schäftsfälle, die systematische Gruppierung der wirtschaftlichen Er-
eignisse nach Ursache und irkung sowie die Zusammenfassung
gleichartiger oder gleichnamiger sich wiederholender Geldwert-
Bewegungen. Die Klassifikation im angodeuteten Sinne, die
Beschreibung, Gruppierung und Ordnung der Geschäftsfälle,
ihre Untersuchung und Beobachtung nach Ursache und Wirkung
ist für die Beantwortung der allgemeinen und besonderenF ragen,
die an die B. gestellt werden (S. 5), von ausschlaggebender Be-
deutung. Dargestellt wird sie durch alle Bücher der systemati-
schen Ordnung, die in der Regel kontenförmig, in wenigen Aus-
nahmefällen seitenweise, paginiert, geführt werden.

e)	Die Klassifikation ist nur durch wenige Regeln der Buch-
baltungslehre gebunden, im übrigen von dem Willen und der
        <pb n="15" />
        ﻿8

Einleitung.

Willkür des Verbuchenden abhängig. Sie kann eine vollständige
oder unvollständige Gliederung der wirtschaftlichen Tatsache»
sein. Die doppelte B. ist eine vollständige Gliederung aller buchungs-
fähigen Geschäftsfälle des äußeren und des inneren Verkehrs, ein
Verrechnungssystem, das durch Einzelbeobachtung und fort-
laufende Aufzeichnung der Beobachtungsergebnisse alle Ge-
schäftsfälle nach ihrer doppelten Wirkung auf Vermögen und
Wirtschaftserfolg klassifiziert (Methode der Gegenrechnungen,
Vermögensbestand- und Erfolgsbuchführung). Ihre wesentlichste
Leistung, die sie vor anderen Systemen auszeichnet, ist der
Nachweis des Unternehmergewinns im ganzen und in seinen
einzelnen Teilen (Statistik des Erfolges). Die doppelte B. zerlegt
rechnerisch die Gesamtwirtschaft in Einzelwirtschaften, das
Ganze in seine kleinsten Teile, dargestellt durch Konten, die
Glieder eines Ganzen bilden, die selbständige und im Zusammen-
hang mit der Gesamt Wirtschaft, im Organismus bestimmte Auf-
gaben zu lösen haben (Stein). Die B. sucht dem Ziel der Er-
werbswirtschaft, mit dem relativ geringsten Aufwand den höchst-
möglichen Reinertrag zu erzielen, einen zahlenmäßigen Ausdruck
zu verleihen. Was sie während eines Wirtschaftsjahres zer-
gliedert, faßt sie am Jahresende und im Rechnungsabschluß
wieder zu einer Rechnungseinheit zusammen. Die doppelte B.
ist eine analytische B.

f)	Hingegen ist die sogenannte einfache B. als eine unvoll-
ständige Rechnungsführung anzusprechen, die zwar auch alle Ge-
schäftsfälle des äußeren Verkehrs aufzeichnet, jedoch nur ein-
seitig klassifiziert, nämlich nur hinsichtlich ihrer Wirkung auf
die Zusammensetzung des Vermögens und der Schuldenx). Selbst
diese unvollkommene Klassifikation kann wieder mehr oder
weniger vollständig sein, je nachdem sie alle Vermögensbestände
und alle Schulden einer fortlaufenden Beobachtung unterwirft
oder nur einige, häufigeren Veränderungen unterworfene Teile
des Vermögens und der Schulden fortlaufend verrechnet und
hinsichtlich der übrigen sich auf den Nachweis ihrer Bestände
im Schlußinventar beschränkt -).

x) So schon Magelsen, Die ersten Gründe des Buchhaltens, Altona 177».

2) Vgl. dazu die Ausführungen bei Wieske, Organisationsgesetze der
Buchhaltung in Theorie und Praxis, Berlin 1914.
        <pb n="16" />
        ﻿Einleitung.

&lt;&gt;

g)	Der einfachen und der doppelten B. kaufmännischer Un-
ternehmungen, im Sinne der §§ 1 und 2 HGB., gemeinsam ist
das Inventar, d. i. eine vollständige Rechnung über das Vermögen,
die Schulden und das eigene Kapital. Die einfache unvollstän-
dige B. verbindet mit dem Anfangsinventar eine vollständige
oder unvollständige Verrechnung der Vermögensteile und der
Schulden, deren Ergebnisse wiederum in einem Schlußinventar
and in einer Schlußinventarbilanz zusammengefaßt werden. In
der Regel bringt die einfache B. nur die äußeren Vorgänge, die
Beziehungen der Wirtschaft zur Außenwelt zum Ausdruck.
Auch wenn Verlustausgaben und Gewinneinnahmen teilweise
verrechnet, d. h. als solche zusammengefaßt, also auch innere
Wirtschaftsvorgänge gruppiert werden, so fehlt doch solchen
Spezialrechnungen die organische Einheit und die Verbindung1).

Die doppelte B. verbindet Anfangsinventar und anfängliche
Inventarbilanz mit Sonderrechnungen für die Vermögens- und
Schuldteile, ergänzt sie jedoch durch eine vollständige Verrech-
nung aller Veränderungen des eigenen Kapitals2), durch Ver-
rechnung aller Wertmehrungen und Wertminderungen des Rein-
vermögens. Die Ergebnisse der Sonderrechnungen des Ver-
mögens und der Schulden werden auf einem Schlußbilanzkonto,
jene der Kapitalveränderungen auf einem Gewinn- und Verlust-
konto zusammengefaßt. Die Sonderrechnungeu des Vermögens
and der Schulden treten mit den Rechnungen des eigenen Kapi-
tals in eine organische Verbindung: a) während des Rechnungs-
jahres durch einen „technischen Kunstgriff“ (Hügli), der es er-
möglicht, jeden Rechnungsposten doppelt und auf entgegenge-
setzten Konten zu verbuchen; ß) am Ende einer Rechnungs-
periode durch zwei Hilfsrechnungen, Bilanzkonto und Veriust-
und Gewinnkonto.

Beide Systeme kennen in Verbindung mit dem Inventar

r) Wegen einer solchen eigenartigen Vermischung der einfachen mit
einer unvollständigen doppelten B. — la partie mixte — vgl. Barre, Comp-
tabilite commerciale et industrielle (Paris, Massen &amp; Cic.).

2) Wenn in den folgenden Darlegungen von „Veränderungen“ des
Vermögens, der Schulden und ihrer Teile die Rede ist, so bedeutet dies nicht,
laß die Wortschwankungen überhaupt verbucht werden, sondern nur
Wertbewegungen an bestimmten Tagen, hervorgerufen durch Geschäfts-
iile (so Prätzel, Die Rechnungsführung, Braunschweig 1912, S. 77).
        <pb n="17" />
        ﻿10

Einleitung.

eine Rechnung des Kapitals; in der einfachen B. ist sie in der
Inventarbilanz, in der doppelten B. auf Kapitalkonto dargestellt.
Das zuletzt genannte System bringt in seinen Schlußrechnungen
das Kapital des Unternehmers doppelt und in wesentlich ver-
schiedener Darstellung zum Ausdruck: einmal als Wertunter-
schied zwischen Vermögen und Schulden, ein anderes Mal durch
die Verrechnung der Wertzugänge und Wertabgänge des an-
fänglichen Kapitals.

Manche Autoren x) stellen das Inventar über die B., eine
Lehrmeinung, die am treffendsten mit den Worten Schnapper-
Arndts (a. a. 0.) gekennzeichnet wird: Die B. ist eine rechne-
rische Verbindung der bewerteten Anfangs- und Ausgangsinventare
mit Jahresumsatzrechnungen. Das Rechnungswesen einer Er-
werbswirtschaft umfaßt danach:

1.	das Inventar als Vorbedingung der Wirtschafts- und Rech-
nungsführung, d. i. die Aufnahme und Aufzeichnung des
aktiven und passiven Vermögens und seiner Teile;

2.	die Rechnungsführung, die Verrechnung, d. i. die Buch-
führung. Sie besteht in der fortlaufenden ziffermäßigen
Beobachtung des Geschäftsganges;

Das Inventar steht außerhalb eines jeden der bis jetzt be-
kannten Systeme. Die verschiedenen Buchhaltungssysteme und
Buchhaltungsmethoden unterscheiden sich untereinander durch
Umfang und Art der Darstellung bei der Verrechnung der Ver-
änderungen, d. h. der Geschäftsfälle.

Auch der Gesetzgeber ordnet zunächst die Führung von
Büchern an (§ 38 HGB.), in denen der Kaufmann seine Handels-
geschäfte und die Lage des Vermögens ersichtlich zu machen hat.
Dabei genügt die Kennzeichnung der wirtschaftlichen Wirkungen,

i) Gottschalk, Gruber, Schrott u. a. Gegensätzlicher Auffassung sind
u. a. Hügli: „Die Buchhaltung oder Rechnungsführung ist die geordnete
Aufzeichnung der Bestandteile des Vermögens und der Veränderungen
desselben“, Schaer, Kreibig u. a. Vgl. dazu Cornberg, a. a. O. S. 198. Die
gesamte Buchführung bezeichnet man auch als B. im weiteren Sinne —
die Rechtsprechung hat Inventar und Bilanz des öfteren als Bestandteil der
B. erklärt, so Entsch. Rg. 13, S. 238, 354; 29 S. 222; 30 S. 171; 39 S. 167 -
im Gegensatz zur B. im engeren Sinne (Bücher ohne Inventar und Bilanz;
RG. 41 S. 41); vgl. Otto, Die Verpflichtung zur kaufmännischen Buch-
führung. Dissertation Breslau 1912. S. 46.
        <pb n="18" />
        ﻿

Einleitung.	11

das hergebrachte Kreditieren und Debitieren; daraus ergeben sich
die eingetretenen Vermögensänderungen (Denkschrift S. 48).
Unabhängig von § 38 wird im § 39 HGB. die Aufstellung von
Inventar und Bilanz ungeordnet und erläutert. Diese Bilanz
gibt allein und unabhängig von anderen Büchern eine Übersicht über
das Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Kaufmanns.

Begrifflich ist eine B. ohne Anfangs- oder Schlußinventar
möglich. Manche Kaufleute führen Bücher, stellen aber jahrelang
keine Schlußbilanz auf. Ein Vermögensverwalter, ein guter
Hausvater, Aufwandswirtschaften, sie alle führen Bücher ohne
Inventar. Ein vermögensloser junger Mann z. B. macht sich als
Makler, als Kommissionär selbständig: Gründungsinventar und
-Bilanz entfallen, auch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung, wegen Mangel eines Vermögens und der Schulden;
aber Bücher muß er führen, vielleicht sogar nach doppelter Me-
thode eingerichtet. Wer in größeren Zeiträumen eine Aufnahme
des Vermögens bewirkt und sich auf diese Aufzeichnung be-
schränkt, hat ein Inventar, vielleicht auch eine Bilanz aufge-
stellt, er führt Rechnung über sein Vermögen, kennt aber keine
Buchführung.

Die Ausscheidung des Inventars als Bestandteil der B. hat
grundsätzliche Bedeutung: Ist die Frage der Bewertung des Ver-
mögens im Inventar eine solche der B. ? Die B. selbst bewertet
nicht, sie stellt nur die Wirkungen und Werturteile nach der einen
oder anderen Richtung dar. Grundsätze ordnungsmäßiger B.
hinsichtlich der Wertansätze gibt es nicht. Die Werturteile des
Unternehmers entspringen wirtschaftlichen Erwägungen; die
gesetzlichen Bewertungsregeln beschränken den Unternehmer im
Interesse seiner Gläubiger.

Das Inventar hat für die einzelnen Buchführungssysteme
verschiedene Bedeutung. In der einfachen B. ist es die allein
mögliche Übersicht über Vermögen und Schulden; im System
der doppelten B. läßt sich diese Übersicht zum größten leil
durch die B. selbst gewinnen. Das Inventar dient hier zur Ver-
gleichung der Ergebnisse der B. und zu ihrer Ergänzung in ein-
zelnen Teilen (Gottschalk, a. a. O. S. 194).

h)	Nach ihren wirtschaftlichen Leistungen sind zu unter-
scheiden (Berliner, in anderem Sinne, Zt. f. B. 1894):
        <pb n="19" />
        ﻿12

Einleitung

1.	Die Rechnungsführung einer Verbrauchs- oder Aufwands-
wirtschaft. Sie hat Aufwand und Deckungsmittel, Ein-
nahmen und Ausgaben, Vorschüsse und Reste und ähnliches
zu klassifizieren (Verwaltungs-B.).

2.	Die Rechnungsführung einer Produktionswirtschaft (tech-
nische B.)- Sie hat den Aufwand und Erfolg der Güterpro-
duktion (Bergbau, Landwirtschaft x), Industrie) rechnungs-
mäßig klarzulegen.

3.	Die kaufmännische B. der Tauschwirtschaften klassifiziert die
Ergebnisse des Güterumsatzes oder der Tausch Vermittlung
in Handelsgütern, Geld und Kreditmitteln.

Sind Tausch- und Produktionswirtschaft vereinigt, so hat
die Rechnungsführung die beiden volkswirtschaftlichen Akte
streng auseinanderzuhalten.

Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der B. er-
übrigt sich. Die gesetzliche Buchführungspflicht ist nicht nur ein
Gebot der Ordnungsmäßigkeit jeder Wirtschaft, sondern auch
eine Folge wirtschaftlicher Erwägungen. Der Unternehmer als
Verwalter eigenen und fremden Kapitals hat sich selbst, seinen
Gläubigern und gegebenenfalls dem Gesetzgeber Rechenschaft
abzulegen. Die B. im Interesse der Gläubiger dient zur recht-
lichen und wirtschaftlichen Sicherung ihres Vermögensanspruches.
Sie ist in der Zeit ausgebildeter Kreditwirtschaft unentbehrlich.
Sie beweist die Kreditfähigkeit und dient häufig als Grundlage
für die Kreditgewährung. Sie bringt die Beziehungen der Wirt-
schaft zur Außenwelt, aber auch die Ergebnisse der inneren Wirt-
schaft zum Ausdruck. Je mehr fremde Arbeitskräfte bean-
sprucht werden, je weitergehend die Arbeitsteilung innerhalb der
Betriebsverwaltung ist, um so genauer, schärfer und vielseitiger
muß die notwendige rechnungsmäßige Kontrolle durch die B.
-sein. Je verwickelter die wirtschaftlichen und technischen Ver-
hältnisse der Unternehmung und ihres Betriebes sind, um so not-
wendiger eine wohldurchdachte, klare und übersichtliche Or-
ganisation der B.

i) über die Verwendbarkeit der doppelten B. in der Urproduktion
vgl. Tangermann, Grundlagen der landwirtschaftlichen Buchhaltung (Dis-
sertation, Merseburg 1903). Law, Grundlagen und Methoden der Bewertung.
Buchhaltung trnd Kalkulation in der Landwirtschaft, Berlin 1911.
        <pb n="20" />
        ﻿Das Inventar.

13

„Eine gute Buchhaltung ist unmöglich ohne Verständnis
nicht bloß des letzten Zieles, sondern auch 6Iler besonderen Ver-
hältnisse des Unternehmens, wofür sie geführt wird, die B. ist
ebenso individuell wie die einzelne Unternehmung selbst“ (Stein,
a. a. 0. S. 319). Der Gesetzgeber verlangt als Mindestleistung,
daß jede Buchführung die Lage des Vermögens und die Handels-
geschäfte ersichtlich mache. Die Anforderungen an die Leistungen
in wirtschaftlicher Hinsicht gehen weiter. Sie werden bedingt
durch die besondere Stellung der betr. Unternehmung als Einzel-
wirtschaft im volkswirtschaftlichen Organismus überhaupt. Die

B.	einer'Aufwandswirtschaft (siehe oben) hat anderes zu leisten
wie jene einer Erwerbswirtschaft. Die Rechnungsführung einer
Wert umsetzenden oder Kredit vermittelnden Handelsunterneh-
mung mit überwiegend äußeren Wirtschaftsvorgängen unter-
scheidet sich wesentlich hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lei-
stungen von jener der Wert schaffenden Produktionswirtschaft.
Die B. eines Betriebes der Umformungsindustrie in einem Kartell-
verbande mit einer Verkaufszentrale wird anderes leisten müssen
wie die Rechnungsführung einer Produktionswirtsohaft, die für
den Absatz ihrer Marktprodukte selbst besorgt ist.

Eine brauchbare Wirtschaftsstatistik und Wirtschaftsge-
schichte hat nicht nur die Ereignisse zahlenmäßig festzuhalten
und zu erzählen, soweit sie sich aus der Verbindung mit der
Außenwelt ergeben; auch die vielfach verwickelten inneren Vor-
gange, die Wertveränderungen und Wertverschiebungen im inne-
ren Leben des Organismus müssen in der B. ihren klaren und
wahrheitsgetreuen zahlenmäßigen Ausdruck finden.

2.	Abschnitt.

Der Nachweis des Vermögens und der Schulden.

Das wirtschaftliche Ziel einer jeden Erwerbswirtschaft ist
darauf gerichtet, das in der Unternehmung wirkende Kapital
möglichst gewinnbringend auszunutzen. Durch den Geschäfts-
betrieb, d. h. durch Verbindung von Kapital und Arbeit zu be
        <pb n="21" />
        ﻿14

Das Inventar.

stimmten Wirtschaftszwecken, sind Vermögen und Kapital fort-
gesetzten Veränderungen unterworfen, Veränderungen, die in
ihrer Gesamtheit zu dem Erfolg der Unternehmung führen, das
anfängliche Kapital durch Gewinn vermehren, durch Verlust
vermindern.

Grundlage einer jeden Erwerbswirtschaft ist somit ein Ver-
mögen (Kapital im volkswirtschaftlichen Sinne), dessen Größe
und Einzelteile bei Beginn des Gewerbebetriebes festzustellen
sind. Da auch der Wirtschaftserfolg zeitweilig zu ermitteln ist,
so muß notwendig eine periodische Feststellung des Kapitals und
seiner Teile erfolgen, um durch Vergleichung mit dem zu Beginn
der Wirtschaftsperiode vorhandenen Kapital dessen Zu- oder
Abnahme bestimmen zu können.

Für die Rechnungsführung einer Erwerbswirtschaft ist
daraus zu folgern:

a)	Die Rechnungsführung einer jeden Unternehmung beginnt
und endigt mit der Feststellung des Vermögens, der Schulden
und ihrer Teile sowie des Kapitals. Das Verzeichnis der
Vermögensbestandteile und der Schulden, das Inventariumx),
ist eine wirtschaftlich natürliche und rechtlich notwendige
Forderung (§ 39 RGB.).

b)	Das Inventarium, eine Analyse des Vermögens und der
Schulden, ist vom System der Rechnungsführung unab-
hängig (vgl. S. 10).

c)	Die materielle Richtigkeit des „rechnerisch“ ermittelten Wirt-
schaftserfolges (Reingewinn, Reinverlust des Wirtschafts-
jahres) und des „berechneten“ Kapitals ist ausschließlich ab-
hängig von der richtigen Feststellung des Plus- und Minus-
vermögens bei Beginn und am Ende des Wirtschaftsjahres.
Sie wird durch einen außerhalb der B. liegenden Faktor be-
ll Der natürliche Ausgangspunkt der Rechnungsführung einer Er-
werbswirtschaft ist die Feststellung des Vermögens, das dem Erwerbszweck
dienen soll. Auch das Gesetz fordert den Nachweis des Vermögens und
der Schulden bei Beginn des Geschäftsbetriebes (§ 39 HGB.). Überdies
verbindet die doppelte Buchführung das Anfangsinventar mit den Konten,
das seinem Inhalt nach Mittel zum Zweck des Erfolgsnachweises ist. Diese
Gründe lassen es gerechtfertigt erscheinen, die Darstellung mit dem Inventar
zu beginnen.
        <pb n="22" />
        ﻿Das Inventar.

15

stimmt: durch die richtige Bewertung der Vermögensteile und
der Schulden. Eine unrichtige, zu hohe oder zu niedrige
Bewertung beeinflußt das Rechnungsergebnis der B., ohne
daß sie imstande wäre, diese Fehler selbsttätig zu verbessern
oder zu verhindern.

Beispiele: 1. Ein Unternehmer besitzt 100 (Geldeinheiten)
Bargeld; Vermögen und Kapital sind hier gleichbedeutend.
2- Er leiht später 50 bar; sein Vermögen ist nunmehr 150 in
Bargeld, seine Schulden betragen 50, sein eigenes Kapital 100.

3.	Er erwirbt ein bereits bestehendes Geschäft [Einrichtungs-
gegenstände (= Geschäftsinventar) 5, Warenbestände 85] für 90
gegen Barzahlung von 70 und Restkaufschuld. Sein Vermögen
besteht nunmehr aus;

Bargeld 80
Waren	85

Einrichtung 5
Zusammen 170

In dieser Unternehmung arbeitet ein Gesamtkapital von 170,
das seiner Entstehung nach zerfällt in: 70 fremde Mittel oder
Leihkapital, 100 eigene Mittel.

4.	Der Unternehmer verkauft die Waren für 100 gegen Bar-
geld, die bar bezahlten Unkosten betragen 4. Seine Vermögens-
lage ist nunmehr;

a)	Vermögensbestandteile:

Bargeld	176

Einrichtung	5

Gesamtvermögen 181
ß) Schulden:	* 70

T) Eigenes Kapital; (181—70) 111 (Schlußkapital), gegen
das Anfangskapital von 100 ein
Kapitalzuwachs von	11, d. i. hier Reingewinn,

weil der Unternehmer vom Geschäftserfolg nichts ver-
braucht hat.

Seine Schulden sind; Darlehen 50
Restkaufgeld 20
Zusammen 70
        <pb n="23" />
        ﻿16

Das Inventar.

Die Wertmehrung des eigenen Kapitals beträgt 15 (durch Waren-
verkauf); dieser Gesamt- oder Rohgewinn wird durch die Un-
kosten auf 11 vermindert: der Wertunterschied zwischen Roh-
gewinn und Verlustausgaben (Kosten) ist der Reingewinn (11).

Die Begriffex) Vermögen und Kapital gehen im Sprach-
gebrauch, in Gesetzgebung und Literatur durcheinander. Sie
werden bald gleichbedeutend, bald unterschiedlich gebraucht.

Man spricht von Anlage- und Betriebsvermögen und Anlage-
und Betriebs/capitol, vom umlaufenden und flüssigen Kapital,
von einer Vermögensbilanz, einem Kapitalkonto usf. In Lehr-
büchern der B. spricht man vom aktiven und passiven, vom
Plus- und Minusvermögen; der Wertunterschied wird als das
Rein-, Geschäfts- oder Handlungsvermögcn bezeichnet; andere
wiederum sprechen von Kapital, ursprünglichem Kapital, Kapital-
oder Vermögenszuwachs, Zuschußkapital (Reserven) usw.

Das BGB. erläutert den Begriff Vermögen nicht, obwohl es
ihn wiederholt anwendet, setzt ihn also als bekannt voraus2).

Das HGB. will in den Büchern die Lage des „Vermögens“
ersichtlich machen (§ 38) und fordert die Aufzeichnung der Ver-
mögensgegenstände und der Schulden sowie einen das Verhältnis
zwischen Vermögen und Schulden darstellenden Abschluß (§ 39).
Dem „Kapitalanteil“ des Gesellschafters s) ist der Gewinn zuzu-
schlagen (§§ 120 ff., 160). Das nach Berichtigung der Schulden
verbleibende „Vermögen“ der Gesellschaft ist nach dem Ver-
hältnis der „Kapitalanteile“ unter die Gesellschafter zu ver-
teilen (§ 155). Der Vermögenseinlage des § 161 steht die Kapital-

Vgl. Privatwirtschaltslehre, Abschnitt 3 u. 4.

*) über den Vermögensbegrifl vgl. die grundlegende Arbeit von
Sohtn, Vermögensrecht, Gegenstand, Verfügung; im Archiv für bürgerliches
Recht Bd. 28, S. 173 f.; derselbe in Jherings Jahrbuch, Bd. 53, S. 343 f.
Pisko, Das Unternehmen als Gegenstand des Rechtsverkehrs, Wien 1902.
Brauweiler, Der Vermögensbegriff im Privat- und Strafrecht. Dissertation,
Erlangen 1910. Fuchs, Vermögen und Vermögensverwaltung. Dissertation,
Jena 1911.

a) Dieser Ausdruck tritt an die Stelle des im alten HGB. gebrauchte»
„Anteil am Gesellschaftsvermögen“, welcher zur mißverständlichen Auf-
fassung geführt hat, als ob die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden,
Gegenstände nach Verhältnis der Kapitalrenten im Miteigentum der Gesell-
schafter ständen (Denkschrift S. 94).
        <pb n="24" />
        ﻿Das Inventar.

einlage des § 211, dem Gesellschaftsvermögen des § 718 BGB.
das Grundkapital der Aktienvereine (§ 107 HGB.) und das
Stammkapital der G. m. b. H. (§ 3) gegenüber.

Das Reichseinkommensteuergesetz (§§ 5 ff.) wiederum unter-
scheidet Einkommen aus „Kapitalvermögen“ (rechnet dazu
Zinsen aus Ka-pitalforderungen jeder Art, Dividenden, Gewinn-
anteile usw.) und Einkommen aus Grundbesitz, aus Arbeit usf.

Auch in der Volkswirtschaftslehre bilden Vermögen und
Kapital vieldeutige Begriffe.

Im Sinne unserer Buchhaltungslehre verstehen wir von
jetzt ab i	%

1.	Unter (eigenem) Vermögen die Gesamtheit aller wirtschaft-
lichen und immateriellen geldwerten Güter, welche der Ver-
fügungsgewalt des Unternehmers als Eigentümer dieser Güter
unterworfen sind (Vermögen des Geschäfts, fälschlich Besitz
genannt, aktives Vermögen, Aktiva, vgl. § 903 BGB.). Die
Privatwirtschaftslehre gruppiert die Vermögensteile nach
ihrem wirtschaftlichen Zweck (Anlagevermögen, § 94 BGB.,
Bestandteile und Zubehör, § 2613 HGB., Umsatzvermögen)
und unterscheidet Vermögen des Eigentümers und fremdes
Vermögen (geliehen, gemietet, gepachtet) im Besitz des
Unternehmers sowie Arbeitsvermögen. Die Buchhaltung löst
das Vermögen in seine Bestandteile auf; Arbeitsvermögen
ist nicht buchungsfähig. Das fremde Vermögen ist nicht
buchführungspflichtig; man könnte es mit seinem Geld-
beträge gesondert ins Inventar aufnehmen, müßte dann die
Summe als Korrekturposten unter die Passiva stellen. •

2- Unter Schulden oder Verbindlichkeiten die rechtlich begrün-
deten Forderungen Dritter auf Leistu gen aus der Ver-
mögensmasse 1); ob sie bevorrechtigt sind oder nicht, ist
gleichgültig (passives Vermögen, Passiva ).

l) Schulden beziehen sich nicht auf die einzelnen Vermögensobjekte
selbst, nur auf den Wert des Gesamt Vermögens.

■) Die Passiva, richtiger die Passivseite der Inventarbilanz und des
Bilanzkontos des Hauptbuches der doppelten B. umfassen Schulden und
kapital; vgl. § 261 Ziff. 5 u. 6 HGB.

eigner, Buchhaltung- und Bilanzkundo- I. 6. u. 7. Aufl.
        <pb n="25" />
        ﻿18

Das Inventar,

3.	Unter Kapital (Reinvermögen) die eigenen Mittel der Unter-
nehmung, d. h. den Wertunterschied zwischen Vermögen und
Schulden (eigenes Kapital des Unternehmers).

Wir fassen also hier Vermögen und Schulden als Rechts -
begriffe und in ihren privatwirtschaftlichen Beziehungen.
Das Inventar oder das Inventarium (lat. „schriftliche Auf-
stellung“) ist das Verzeichnis der Vermögensbestandteile und der
Schulden einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt
unter Angabe ihres Wertes, der ihnen in dent Zeitpunkt beizulegen
ist, für welchen die Aufstellung stattfindet (§§ 39, 40 HGB.).
Sachen, die dem Wirtschaftsführer nicht als Eigentum gehören
— in Verwahrung genommene, gemietete, entlehnte, gepachtete,
ihm verpfändete, für andere zum Verkauf (Kommissionswaren)
übernommene Güter und ähnliches —, gehören nicht in sein
Inventar im Sinne des Gesetzes.

Die Tätigkeit des Aufsteilens, die Aufnahme der Vermögens-
teile durch Ab messen, Zählen, Wägen usw. nennt man die In-
ventur (vom lateinischen inventura = Auffindung). Das HGB.
kennt nur den Ausdruck Inventar und ersetzt Inventur durch
eine Umschreibung: „Aufnahme des Inventars“ (§ 39 Abs. 2).
Im Sprachgebrauch bezeichnet man die Sache selbst als Inventar:
man spricht von einem lebenden und toten Inventar, Geschäfts-
und Fabrikinventar (das sind Einrichtungsgegenstände).

Das Inventar ist eine zahlenmäßige Beschreibung des Ver-
mögens und der Schulden, also im wesentlichen eine Beschreibung
der Wirtschaftsobjekte. Wo Haupt- und Nebeninventare (Einzel-
verzeichnisse über einzelne Vermögensteile, z. B. die namentliche
Aufzählung der Buchforderungen und Buchschulden, die Auf-
zählung jedes einzelnen Wechsels) oder ein offenes und ein ge-
heimes Inventar geführt werden, bilden sämtliche Aufzeich-
nungen eine Einheit (Aufbewahrungspflicht nach § 44 HGB.).

Inventar (und Inventarbilanz) sind bei Beginn des Handels-
gewerbes (durch Gründung, Übernahme einer bereits bestehenden
Unternehmung durch Erbgang, Schenkung, Kauf) und für den
Schluß eines jeden Geschäftsjahres, d. i. eines Zeitjahres von
12 Monaten, aufzustellen (Eröffnungs- oder Gründungsinventar,
Eröffnungs- und Gründungsbilanz sowie Schlußinventav und
Schlußbilanz). Bei unveränderter Fortsetzung des Geschäfts-
        <pb n="26" />
        ﻿Das hiventat.

19

Betriebes dient das Schlußinventar des einen Wirtschaftsjahres
gleichzeitig als Anfangsinventar des unmittelbar folgenden Ge-
schäftsjahres (ordentliches Inventar). In jedem Rechnungs-
jahr müssen somit zwei Inventare (und Bilanzen) vorhanden
sein.

Besondere Anlässe erfordern die Aufstellung eines (außer-
ordentlichen) Inventars bzw. einer Bilanz im Verlaufe eines Wirt-
schaftsjahres; beispielsweise bei der Änderung der Betriebsform
(Eintritt eines Gesellschafters, Umwandlung der Rechtsform);
Auseinandersetzung mit einem ausscheidenden Gesellschafter,
Erbschaftsangelegenheiten (NachlaßInventar)*) (§§ 1993f. BGB),
die freiwillige Liquidation der Unternehmung (Liquidationsbilanz
der Personal- und Kapitalgesellschaften), die zwangsweise Auf-
lösung bei Vermögensverfall (Konkursbilanz, §§ 122 ff. der Kon-
kursordnung), Verlegung des Geschäftsjahres auf einen anderen
Termin oder Bücherabschluß während des Betriebsjahres (Zwi-
schenbilanzen der Kredit-, Semestralbilanzen der Hypothekenbanken),
die Zwischenbilanz im Sinne des § 240 HGB. usf.

Das regelmäßige Schlußinventar und die Schlußbilanz sind
für jenen Zeitpunkt aufzustellen, in dem der Wirtschaftserfolg
der Unternehmung am genauesten sich widerspiegelt, z. B. Ende
der Kampagne, vor Beginn der Saison.

Das Inventar umfaßt zwei Teile:

L Aufzählung der Vermögensstücke, nach Gattungen geordnet,
nach Menge, Preis oder Kurs und Gesamtwert aufgezeichnet.
G. Aufzeichnung der Schulden, ebenfalls nach Gattungen ge-
ordnet und mit ihrem Geldbetrag eingestellt.

Dem Inventar ist nach § 39 HGB. ein das Verhältnis
des Vermögens und der Schulden darstellender Abschluß an-
zufügen, d. i. die Vermögensübersicht, die Zusammenstellung
oder die Vermögenshilanz des Inventars im Sinne des HGB.

*) Das Erbschaftsinventar im Sinne des BGB. ist ein unter Milwirkurig
der staatlichen Behörden — durch die Erben unter Zuzie iun	,

durch das Nachlaßgericht auf Antrag der Erben, dmc i	v

Strecker, Nachlaßverwalter, Konkursverwalter — au genomme
zeichnis des Nachlasses. Vgl. Seitz, Das Erbschaftsmventar nach dem
Hechte des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dissertation, ar urg
        <pb n="27" />
        ﻿20

Das Inventar.

I.	Form.	Haupt- (ScMuß)-Inventarium

für den 31. Dezember 1922.

I.	Aktiva (Eigentum).

1.	Grundstücke	j laut Inventarverzeichnisse	M.	69 600,—

2.	Gebäude	j Nr. 1 und 22)	„	113	220,—

3.	Geräte, laut	Inventarbuch ................ ,,	2	806,—

4.	Bestände an fertigen und in Bearbeitung be-
findlichen Fabrikaten 1t. Inventarverz. Nr. 3 „	20 150,50

usf.

10.	Bargeld laut Kassenbuch ................. ,,	475,—

Bankguthaben ............................ ,,	3 683,05

II.	Forderungen	laut Verzeichnis Nr.	4........ „	2	604,70

Summe der Aktiva (= 2A iyiviT'355 606^97

II.	Schulden.

1.	Grundschulden (Hypothekarschulden) ..... M. 140 000,—

2.	Wechselschulden (Tratten, Akzepte), Verzeich-
nis Nr. 5................................... „	15 000,—

3.	Buchschulden laut Verzeichnis Nr. 6..... „ 38 743,50

Summe der Schulden (= 2’P1) M. 193 743^50

III.	Vermögensübersicht (Zusammenstellung)

(Bilanz im Sinne des § 39 HGB.)

Summe der Aktiva (des Vermögens) (2A *) ... M. 355 606,97
Summe der Schulden (2P J).................... „ 193 743,50

Eigenes Kapital (Reinvermögen, schließl. Ge-
schäftskapital = KJ ......................... M. 161 863,47

-f- Gründungskapital, Einlage (früheres, anfäng-
liches Kapital am 1. Januar 1922 = K0) , ■■ „ 150 310,—

Kapitalzuwachs für 1922 ..................... M. Tl 553,47

+- Entnahme des Geschäftsherrn während des Ge-
schäftsjahres (Privat-Konto) ..............■ ■ „	12 200,—

Reingewinn des Jahres 1922 M. 23 753,47

*) Hier nicht dargestellte Neben-Inventare Nr. 1 — 6.
        <pb n="28" />
        ﻿Die Bilanz.

21

Der Zweck dieser Form des Inventars ist ausschließlich auf
die Ermittelung des Reinvermögens in der Bilanz, des eigenen
Kapitals gerichtet (JSA1 — -P1 = KL). Daneben ermöglicht sie
die Berechnung des Jahresreingewinns durch Vergleichung des
Kapitals am Schlüsse der 'Wirtschaftsperiode mit dem am Beginn
vorhanden gewesenen. Hingegen sind die Zusammensetzung des
eigenen Kapitals und dessen Entstehung nicht ersichtlich, da es
in einer Ziffer nachgewiesen wird (derzeitiges Kapital, Kx).

Dies zu ermöglichen, dient eine andere Form der Vermögens-
übersicht 1), die für Kapitalgesellschaften unerläßlich ist, aber
auch sonst ziemlich allgemeine Anwendung findet: die konten-
förmige Bilanz.

2- Form.	Kontenförmige Zusammenstellung.

Aktiva	(Schluß )-Bilanz 1922	Passiva

1-Grundstücke. M. 69 600,—

2.	Gebäude_____ ,, 113 220,—

etc.

11.	Forderungen. „	2 604,70

M. 355 606,97

1.	Grundschuldon M. 140 000,—

2.	Wechselschulden „ 15 000,—

3.	Buchschulden .. ,,38 743,50

M." 193 743750
Kapital (= K,) „ 161 863,47
M. 355 606,97

Formel für die Bilanzgleichung: A(ktiva) = P(assiva) oder

2V11 = AP1 + Kv

Die Buchführung einer Erwerbsunternehmung beginnt mit
der Eingangs- bzw. Anfangsbilanz, auch bei einer Bargründung
oder der Errichtung eines Geschäftes mit fremdem Kapital oder
durch Schenkung. Die Anfangsgleichung ist entweder ZA = ZP
+ K0 (Vermögen = Schulden + Kapital); oder ZA = ZP (Ver-
mögen = Schulden), wenn die Unternehmung ausschließlich mit
Schulden begründet ist; oder ZA — K0 (Vermögen = Kapital),
wenn keine Schulden vorhanden sind oder das Unternehmen
durch eine Schenkung ohne Schulden erworben wurde. Es ist
demnach nicht richtig, daß die Eingangsbilanz ZA = ZP + K0
in der doppelten Buchführung stets vorhanden ist.

1) Das Inventar zählt Vermögen und Schulden nacheinander auf,
die Vermögensübersicht in Kontenform stellt Aktiva und Passiva mit ihren
Schlußbeträgen einander gegenüber. Selten wird schon das (ausführlichere)
Inventar kontenförmig geführt.

/
        <pb n="29" />
        ﻿22

Die Bilanz.

Die Aufzählung der Vermögensbestandteile erfolgt auf der
einen, gewohnheitsmäßig auf der linken oder der aktiven Seite,
die Aufzählung der Schulden und der Teile des eigenen Kapitals
auf der anderen, der rechten oder passiven Seite des Kontos.
Der kaufmännische Sprachgebrauch bezeichnet nur diese konten-
förmige Gegenüberstellung des Vermögens, der Schulden und
des Kapitals als Bilanz.

Während das Inventar ein Einzelverzeichnis der Vermögens-
bestände und der Schulden ist, nimmt die Vermögensbilanz nur
die Schlußbeträge der Inventarbestände auf. Die Bilanz des
Inventars im Sinne des § 39 RGB. ist eine summarische Zu-
sammenstellung des Vermögens und der Schulden, im kaufmänni-
schen Sprachgebrauch ein Rechnungsauszug aus dem, Inventarium,
eine summarische Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva.

Wenn die Schlußbilanz für das Ende eines Geschäftsjahres
links die Aktiva und rechts die Passiva anführt, könnte die Er-
öffnungs-, Anfangs- oder Gründungsbilanz des Inventars folge-
richtig den gleichen Inhalt in umgekehrter Anordnung dar-
stellen; doch ist es üblich, auch diese Bilanz in der gewohnten
Weise aufzumachen. (Das Eröffnungs- oder Eingangsbilanzfowto
des Hauptbuches der doppelten B. muß die Verbindlichkeiten
links, das Vermögen rechts verrechnen aus Gründen des später
zu erörternden doppischen Formalismus.)

Jede Bilanz des Inventars ist prima vista eine Vermögens-
bilanz. Wir bezeichnen sie als Inventarbilanz i) * * * * * * * * x) zum Unterschied
von dem Bilanzkonto des Hauptbuches der doppelten B.

i) Die englische Buchhaltungs-Literatur unterscheidet: Balance Sheet,

d i die Inventarbilanz in unserem Sinne, deren linke Seite Capital and

liabilities deren rechte Seite die ,,assets aufnimmt, ,,A Balance Account

(Bilanz-Konto) is merely a Balance Sheet reversed“. Da die erste Bilanz
die Anordnung einer Eröffnungsbilanz (Opening Balance) hat (links Passiva,

rechts Aktiva), so erscheint es wünschenswert, auch die folgenden Bilanzen

in derselben Art zu machen. „This argument is now very generally con-
ceded ■ but as some old fashioned accounts are still kept the olher way, it
is necessary that both methods should be mentioned“ (Dicksee, Book-

keeping for Accounts Students, 4. cd. London, Gee &amp; Co.. 1903, S. 66 ff.).

Die Trial Balance entspricht unserer Probebilanz (Saldobilanz).

Die französischen Schriftsteller unterscheiden la Balance. die Konten

oder Monatsbilanz von der Jahres- und Inventarbilanz, le Bilan.
        <pb n="30" />
        ﻿Die Bilanz.

23

Die Anordnung in der Aufzählung der Vermögens- und
Schuldenteile in Inventar und Bilanz ist durch keine gesetzliche
oder traditionelle Vorschrift gebunden, sie ist willkürlich. Man
kann die Vermögensteile nach dem Grade der Flüssigkeit an-
ordnen (d. h. mit dem Bargeld, dem Giroguthaben, beginnen und
mit dem immobilen Vermögen schließen) und danach die Ver-
bindlichkeiten nach dem Grade ihrer Deckungsdringlichkeit an-
reihen (Wechselschulden, Buch- und Hypothekarschulden). Oder
man systematisiert die Aufzählung nach der Zweckbestimmung
des Vermögens, beginnt mit dem Anlagevermögen, reiht die Teile
des Betriebsvermögens an und zählt dementsprechend zunächst
die Anlageschulden, dann die Betriebsschulden auf.

Übersicht über die Betriebsmittel und die Finanzierung der
Aktivseite	Unternehmung.	Passivseite

I. Schulden, d. i. Leih- oder
Kreditkapital, fremde Mittel:
ot) langfristige: Anleihe- und
Grundschulden.

ß) kurzfristige: Buch-, Wechsel-
und Darlehnsschulden.

II. Eigene Mittel — eigenes Kapital;

«) Stammkapital 1 8etrennt 0&lt;|er
ß) Zusatzkapital	Posten

dargestellt

die Kapitalbeschaffung, Kapital-
quellen.

Die Betriebsmittel der Unter-
nehmung = Vermögensteile;
tu) Gebrauchs- oder Anlagever-
mögen (stabiles, fixes, stehendes ab-
nutzbares Kapital im volkswirt-
schaftlichen Sinn), d. s. Vermögens-
teile, die bestimmungsmäßig der
Unternehmung dauernd erhalten
bleiben sollen. Sie sollen dem Betrieb
durch Benutzung in unveränderter
Gestalt wiederholten Gebrauch er-
möglichen.

ß) Verbrauchs-, Betriebsvermögen
(veränderliches, umlautendes, Zir-
kulationskapital im Volkswirtschaft
liehen Sinn), d. s. Teile des Ver
mögens, die bestimmungsgemäß
fortlaufend dem Verbrauch, dem
Wechsel oder der Formveränderung
unterworfen sind.

die Kapitalverwendung1)

Oder man trennt die Vermögensteile und Schulden nach ihrer
besonderen Bestimmung, nach Abteilungen des Eouriebos usf.

!) Kapitalformen (konkrete Kapitalkraft im Gegensatz zu der ab-
strakten = Passiva) nach Pape, Grundriß der dopp. Buchhaltung, Leipzig.
1920, S. 9, 20.
        <pb n="31" />
        ﻿24

Das Kapital.

Die praktischen Beispiele von Bilanzen zeigen die in der Praxis
gehandhabte unterschiedliche Anordnung. Die einmal getroffene
Ordnung soll ohne zwingende Gründe nicht geändert werden.

Der rechtliche Inhalt der Inventarbilanz ist genügend ge-
kennzeichnet; der wirtschaftliche möge durch die vorstehende
Aufstellung erläutert werden *).

Die Passivseite einer Vermögensbilanz zeigt, auf welchem
Wege der Unternehmer sich die Mittel zum Betriebe seiner Unter-
nehmung beschafft hat, sowie das Größenverhältnis zwischen
fremden und eigenen Mitteln. Die Aktivseite hingegen gibt an,
wie diese Mittel verwendet wurden. In dieser (subjektiven) Auf-
fassung steht das werbende Kapital rechts, das erworbene links.
Vom Standpunkt der Unternehmung aus betrachtet, bilden die
Betriebsmittel (links) das dem Erwerbszwecke dienende, das
„werbende“ Kapital (objektive Auffassung). Technik und Kritik
der Bilanzen sind ausführlich im 2. Bande behandelt.

3.	Abschnitt.

Vermögens- und Kapitalbildung, Kapitalverbrauch.

I.	Kapital im Sinne der B. — eigenes Kapital, eigene Mittel,
Reinvermögen — ist der Wertunterschied zwischen Vermögen und
Schulden. In der Regel ist es eine Rechnungsgröße, das Ergebnis
einer Subtraktion, und nicht als ein selbständig vorhandener
Güterkomplex greifbar. Das Subtraktionsergebnis ist von der
Richtigkeit der beiden anderen Größen abhängig. Ist eine
der beiden falsch berechnet, ist auch das berechnete Kapital
falsch. Ob das berechnete Kapital tatsächlich vorhanden ist, hängt
wiederum von der Bewertung des Vermögens und der Schulden
ab. Bücherabschluß und Schlußbilanz haben bei fortgesetztem
Geschäftsbetrieb nur die Bedeutung einer Rechnungsoperation
von größerer oder geringerer Richtigkeit. Es sind Wahrscheinlich-
keitsrechnungen, die je nach Absicht und gutem Willen des Be-
rechnenden optimistisch oder pessimistisch sind. Eine dritte
unparteiische oder unbeteiligte Person wird unter gleichen Ver-

i) Ausführlicher in der Privatwirtschaftslehre, § 60.
        <pb n="32" />
        ﻿Das Kapital,

25

hältnissen vielleicht ein größeres oder geringeres Kapital heraus-
zurechnen imstande sein. Das tatsächliche Kapital einer Unter-
nehmung ergibt sich nur nach beendeter Liquidation.

Wenn ein Kaufmann bei einem Bestand an Vermögen von
180 und Schulden 80 sagt, er habe ein „Kapital“ von 100 im
Geschäft stecken, so heißt dies: Zur Deckung der Schulden sind
Vermögensgegenstände im Rechnungswerte von 180 zur Ver-
fügung; der rechnungsmäßige Überschuß ist 100, d. i. der Anteil
des Unternehmers am Gesamtvermögen. Diese Rechnung hat
nur für normale Fälle Geltung. In anormalen Fällen (Konkurs,
Liquidation, Auseinandersetzung, Umwandlung) wird sie ver-
ändert.

In Ausnahmefällen ist das eigene Kapital ein selbständiger
Vermögenskomplex, nicht nur eine Rechnungsgröße: wenn der
Unternehmer das Geschäft ausschließlich mit eigenen Mitteln
gründet oder betreibt (vgl. S. 14, 20).

Das eigene Kapital ist seiner zeitlichen Entstehung nach
Stamm-, Grund- oder An/angskapital und Zusatekapital.

Kapital wird durch Leistungen des Unternehmers (Fälle
unter a) und durch Leistungen des Betriebes (b) gebildet,
ä) 1. Kapital wird zunächst durch die Leistungen des Eigen-
tümers bei der Gründung der Unternehmung gebildet: Ein-
lage, Einzahlungen und andere Leistungen des Inhabers,
der Gesellschafter, der Aktionäre, der Genossenschafter,
u) 2. In der Folgezeit kann das Kapital erhöht werden durch
Einschüsse, durch neue Kapitaleinlagen, bei kollektiven
Unternehmungen durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals,
u) 3. Bei der Änderung der Betriebsform handelt es sich fast
regelmäßig um eine Kapitalerhöhung, um die Zuführung
neuer eigener Mittel durch Erweiterung der am Kapital
beteiligten Personenzahl. Beispiele: Umwandlung einer
Einzel- in eine Kollektivwirtschaft, Änderung der Rechts-
form einer Kollektivunternehmung (offene Gesellschaft in

A.-G., in G. m. b. H.).

b)	Die Kapitalbildung erfolgt durch Leistungen des Betriebes,
d. h. durch Gewinn, eine Kapitalvermehrung durch Ansamm-
lung oder Zurückhaltung von Teilen des Reingewinns. Es
wird ein Teil des Reinertrages der Unternehmung vom Ver-
        <pb n="33" />
        ﻿26

Das Kapital.

brauch, von der Verteilung, der Auszahlung usw. ausge-
schlossen und dieser Teil in der Unternehmung werbend an-
gelegt. Diese Art der Kapitalbildung aus eigener Kraft ist
wirtschaftlich vorteilhaft wegen der Vermehrung der eigenen
Mittel, d. h. Ausdehnung des Betriebes, Steigerung und Siche-
rung des Erfolges ohne Belastung des Ertrages durch Zinsen
oder Gewinnbeteiligung, und sie ist wirtschaftlich notwendig,
weil stets Teile des Kapitals im Gewerbebetriebe verbraucht,
zerstört werden, auf deren Wiederersatz der Unternehmer
bedacht sein muß (reproduzierbare Kosten).

Die Vermögensbilanz bringt die Fälle der Kapitalbildung
runter a) stets, jene unter b) nicht immer zum Ausdruck.

a)	Einzelunternehmungen, häufig auch Personalgcsellschaften
rechnen in der Regel den unverbrauchten Gewinnrest dem
anfänglichen Kapital zu (Akkumulierung des Stamm- und
Zusatzkapitals). Doch könnte man buchhalterisch auch hier
das Stammkapital bzw. die Kapitaleinlage von den Gewinn-
kapitalien, den Gewinnreserven trennen, d. h. die Kapital-
einlage in unveränderter Höhe in der Bilanz zum Ausdruck
bringen (vgl. II. Band).

Die angegebene Darstellung des Kapitals in der Inventar-
bilanz erschwert naturgemäß eine Untersuchung der Kapital-
bildung dieser Art, doch läßt sie sich im Wege der Vergleichung
der Bilanzen mehrerer aufeinanderfolgender Jahre durch
Rechnung ermitteln.

p) Für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommandit-
aktiengesellschaften, G. m. b. H.) und Genossenschaften ist
die Trennung des Zusatzkapitals vom Stamm- oder Grund-
kapital gesetzlich vorgeschrieben (vgl. II. Band).

Die Vermehrung des Vermögens bedeutet entweder eine Ver-
mehrung der Schulden oder eine Vermehrung des eigenen Kapi-
tals, und zwar kann die Kapitalvermehrung eine Folge oder die
Ursache der Vermögensvermehrung sein (Gewinn, Wertsteige-
rungen, Kapitalerhöhungen). Die Kapitalbildung kann beab-
sichtigt [geschäftlicher Gewinn] oder eine zufällige sein [Wert-
steigerung von Vermögensteilen]. Die Zunahme des Vermögens
mit Zuhilfenahme fremder Mittel belastet den Ertrag der Unter-
nehmung und verzögert die Kapitalbildung.
        <pb n="34" />
        ﻿ELapitalverbranch.

27

II.	Die Vermögensteile werden mit eigenen oder mit frem-
den Mitteln erworben; ob die eine oder die andere Art des Ver-
mögenserwerbes vorliegt, läßt sich von einem außerhalb des
Betriebes stehenden Kritiker nicht immer nachweisen. Die nach-
stehende Übersicht möge die vier Fälle der Vermögensbildung
veranschaulichen;

Vermögen	Schulden und Kapital	
1 a) Gründung: Warenbestände . 80	Kapital1) 	 80	In den Fällen 1) und 2) wird Vermögen mit eigenen Mitteln erworben.	Vermögens- und  Kapitalbildung sind identisch.  ■ In 1b) vermehrt sich das Ver- mögen durch Leistungen des Unternehmers, in 2) durch solche des Geschäftsbetriebes (Gewinn 20).  Das Vermögen ändert sich nur in seiner Zusammensetzung, nicht dem Werte nach.  Vermögensbildung mit frem- den Mitteln, d. h. mit Leih- kapital.
1 b) Bargeld [durch Einlage des Unter- nehmers] ....	30  Waren	 80	Kapital 	HO	
2) Barverkauf der Waren für 100: Bargeld 	130	Kapital	130	
3) Beschaffung von Waren gegen Bar- zahlung 90:  Bargeld 	 40  Waren	 90	Kapital	130	
4) Kreditkauf einer Maschine 25:  Bargeld	 40  Waren	 90  Maschine 	 25	Schulden	... 25  Kapital 	130	

III. Das Kapital schwankt hinsichtlich seiner Große wah-
rend und infolge de» Geschäftsbetriebes unausgesetzt. Die •
soll über die Vermehrungen und Verminderungen des aP’
Rechenschaft geben, die in ihrer Gesamtheit zu einem e
gewinn oder einem Roinverlust der Unternehmung und es
schaftsjahres führen.2)	T

1. Regelmäßig verbraucht die Unternehmung erheb ic e 11 e
des Kapitals durch die Kosten und den Aufwand zur i r-

*) Woher dieses Geschäftskapital stammt, ob es Ersparnisse ...nd o
es ererbt oder geschenkt oder erheiratet ist, ist buchtechmsc ne ensac i
und wirkungslos.

2) Privatwirtschaftslehre, §§ 28 — 31.
        <pb n="35" />
        ﻿28

Kapitalverbrauch.

zielung und Sicherung des Erfolges. Diese Handlungs- und
Betriebskosten sollen ordnungsgemäß schon im Jahresgewinn
ihre Deckung finden: das verminderte Kapital wird durch
Gewinn wieder ergänzt. Dabei bleibt zu untersuchen, ob
dieser Ersatz des Kapitals (Reproduktion der Kosten) im
Wege des ordentlichen Geschäftsbetriebes oder durch außer-
ordentliche Einnahmen und zufällige Gewinne erfolgt [II.
Band, 11. Abschnitt]. Bei nicht ausreichendem Gewinn
entsteht ein Jahresverlust, ein Bilanzverlust, eine Unter-
bilanz, die vom Zusatz- oder vom Stammkapital abgerechnet
wird. Verbrauch und Wiederersatz sind in der Ertrags-
bilanz, dem Gewinn- und Verlustkonto ersichtlich.

2.	Außerordentlicher Kapitalverbrauch durch Verluste am Ver-
mögen, z. B. außerordentliche Bestandsverluste, Entwertun-
gen, Nichteingang von Forderungen und ähnliches.

3.	Selbstverbrauch von Teilen des Kapitals durch Konsumtion
des Unternehmers. Der „Konsumtionsfonds“, d. s. die „Ent-
nahmen“ für die Haushaltungs- und Privatzwecke des In-
habers der Unternehmung, wird regelmäßig auf besonderen
Rechnungen, „Privatkonto“, „Haushaltungskonto“, darge-
stellt. Als Konsumtionsfonds soll nur das verbraucht wer-
den, was in einer früheren Wirtschaftsperiode Jahresrein-
ertrag war oder im laufenden Rechnungsjahr Reingewinn
werden wird (Vorwegnahme des Ertrages). Was der Unter-
nehmer darüber hinaus an eigenem Kapital verbraucht, wird
aus dem Zusatzkapital (Kapitalmehrungen früherer Jahre)
gedeckt.

Die Höhe des Selbstverbrauches ist bei der Individualwirt-
schaft unbegrenzt, auch nicht durch den Reingewinn beschränkt,
da der Unternehmer den Ertrag des Kapitals oder dieses selbst
verbrauchen kann. Übersteigt der Privatverbrauch den Jahres-
reingewinn, so kann man auch von einer, berechtigten oder nicht
berechtigten, Vorwegnahme des Reinertrages zukünftiger Wirt-
schaftsjahre sprechen. Nur die Folgen eines allzu großen Selbst-
verbrauches können nachträglich ein Strafverfahren gegen den
Unternehmer begründen (§ 2401 KO.). Bei Personalgesellschaf -
ien ist die Höhe der Entnahmen der persönlich haftenden Gesell-
        <pb n="36" />
        ﻿Bestandsbuehführimg.

29

schatter gesetzlich oder vertraglich beschränkt (§§ 122, 169
HGB.). Kapitalgesellschaften (Aktienvereine) kennen keinen per-
sönlichen Konsumtionsfonds.

4.	Abschnitt.

Systeme kaufmännischer Buchhaltung.

Das Vermögen einer Unternehmung besteht aus Einzelteilen
(Bargeld, Bankguthaben, Wechsel, Waren, Fabrikate, Grund-
stücke usf. Vgl. S. 20), die wir mit av a2, a3 . . . . an bezeichnen.
Ihre Summe, das Gesamtvermögen, sei ZA (Aktiva); die Teil-
werte der Schulden (Buchschulden, Wechsel-, Darlehnschulden
usw.) seien pv p2, ps . . . p , ihre Summe ZP. Demnach ist

ai H- a2 “k as "h...an ~

Pi + Pi + Pa +......+ P:t= 2p-

Das Kapital K berechnet sich aus dem Wertunterschied
zwischen Aktiva und Schulden. Bezeichnen wir das Kapital bei
der Gründung der Unternehmung bzw. das Anfangskapital bei
Beginn eines Rechnungs-(Bilanz-)jahres mit Kg, so ist

K0 = ZA — ZP (Kapitalgleichung).	(1)-

Der Geschäftsbetrieb bewirkt eine fortgesetzte Veränderung
des Vermögens und der Schulden und damit auch des Kapitals.
Das Ergebnis dieser Veränderungen whd für das Ende eines Ge-
schäftsjahres durch die Aufstellung des Inventars festgehalten
(Seite 20). Die Vermögensteile und die Schulden am Ende eines
Bechnungs- oder Wirtschaftsjahres werden naturgemäß eine
andere Zusammensetzung haben wie die anfänglichen Bestände.
Bezeichnet man die Teilwerte am Ende des Jahres mit alt a2&gt; • • •»
Pii Pi, ■ • •, so ergibt sich:

ai + a2 + % + • • • + an — ^A'

Pl + ?2 + Ps + • • • + Pn — 2P'-
Das Kapital am Ende des Geschäftsjahres K1 berechnet sich •
wieder aus dem Wertunterschied des Vermögens und der Schulden:

Kx — ZA' — ZP'..........	(I)

o
        <pb n="37" />
        ﻿30

Bestall dsbuchföhrung.

Angenommen, der Unternehmer hätte nichts verbraucht.,
es beständen keine Privatentnahmen, es hätten keine Kapital-
einlagen und Kapitalrtickzahlungen stattgefunden; dann ist der
Wertunterschied zwischen Anfangs- und Endkapital der Erfolg
(± E), Jahresreingewinn (+ E) oder Jahresverlust (— E), d. h.
+ E = K1 — K0. Daraus ist zu folgern, daß

Kx = K0 ± E .. . .

(2)

Der Erfolg ist lediglich durch den Geschäftsbetrieb entstan-
den, er kann durch Vergleichung von K1 und K0 mittelbar be-
rechnet werden.

Wenn Kt = ZA' — ZP' (Kapitalberechnung durch Subtraktion)

und Äxj== Kojt E________(	„

so ist ZA' — ZP' — K0 ± E, und daraus

Addition des
Reinerfolges}

±E= (ZA' - ZP') - K0 = Kt

(3)

Kapitalzuzahlungen (Kz) und Kapitalentnahmen (Rückzahlungen,
Kr) sind zu berücksichtigen; darnach ändern sich die Formeln (2)
and (3):

a)	Kapitalerhöhung:	Kx = (K0 -)- K ) E

b)	Kapitalrückzahlung:	Kl — (Ä'0 — Kr) ^ E

daraus folgt allgemein:

Ein Zahlenbeispiel zu (4): Gründungskapital 100; Einlage
während des Rechnungsjahres 50; Entnahmen für Privat-
zwecke 8.

Vermögensübersicht und Erfolgsermittelung (S. 20);

Summe der Vermögensteile
„ der Schulden...........

290

130

= ZA'
= SP'

Kapital am Ende des 1. Rechnungsjahres 160

Ursprüngliche Einlage 100
Kapitalzuzahlung ....	50

Kapitalzuzahlung ...

150

Entnahmen

8 (= Kr)	142

Reingewinn 18

+ E

berechnet nach Formel (4).
        <pb n="38" />
        ﻿Erfolgsbuchführtmg.	31

Eine andere verständlichere Aufstellung ist die folgende:
Aktiva	290

Schulden	130

Endkapital	160	Anfangskapital 100

Einlagen	150	Zuschuß.......	50

10 Kapitalzuwachs durch Gewinn
8	+ Entnahmen

18 Reingewinn.

Die Formel (2) läßt sich erweitern. Der Erfolg der Unter-
nehmung (± E) stellt sich als eine berechnete Differenzgröße dar:
es ist der Wertunterschied der Gesamtgewinne (ZG) und der
Gesamtverluste (2'F), die sich ihrerseits wiederum aus Teil-
werten, Einzelgewinnen (g) und Einzelverlusten (e) zusammen-
setzen. Danach ist ± E — ZG — ZV;

+ E— ZG- &gt; ZV (Jahresreingewinn)
und zwar ist _ E _ ZG &lt; SV (Jahresreinverlust).

Da ZG = gj + g2 +--------+ g., ist,

und ZV =	+ v2 +_______+ vn, so folgt daraus die Erfolgs-

gleichung :

± E = (gl T- gs + • • • • + gn) —	+ V2 + ■ * • • + V")	l5)

Dieser Wert, in die Formel (2) eingesetzt, liefert:

= K0 ([gx	g2 —f- .... -f- gn]	[et ~h ~h • • • ~h ^.il) (11&gt;&gt;)

«der kürzer;	,

Kx = K0 + (ZG - ZV)...........	(Hb)

Ein Zahlenbeispiel (S. 20):

Einlage am 1. Januar 1922	150 310	= Ka

Gewinne aus Warenverkäufen 46 560	= gx

Spekulationsgewinne ...... 13	000	= g2

Gesamtgewinn.............. 59 560	~ ZG

Verluste: Betriebs- und Hand-
lungsunkosten ................. 19	000	= cx

Zinsen..................... 9	306,53 = c2

Abschreibungen............. 7	500	= c3

Gesaratverluste........... 35 806,53  — ZV

Reingewinn 23 753,47 = -f E
Endkapital Kx = 174 063,47
        <pb n="39" />
        ﻿32

Bestands- und Erfolgsbnchführung.

Die Formeln (II) sagen: das Kapital für den Schluß eines
Rechnungsjahres läßt sich berechnen, wenn man dem Anfangs-
kapital die Summe der Gewinne (Ilb) oder die Einzelgewinne
(Ha) zuschlägt und die Summe der Verluste (Ilb) oder die Einzel-
verluste (Ila) davon abzieht.

Aus den Formeln I (S. 29) und II kann gefolgert werden:

1.	Für die Ermittelung des schließlichen Reinvermögens oder
eigenen Kapitals am Ende eines Wirtschaftsjahres stehen zwei
Wege oßen:

a)	Man berechnet das schließliche Reinvermögen aus dem Wert-
unterschiede zwischen Vermögen und Schulden (I) [Beispiele

S.	20, 30], oder

ß) indem man das anfängliche Kapital um die einzelnen Gewinne
vermehrt, um die einzelnen Verluste vermindert (Ila). Ein-
facher und übersichtlicher ist es, wenn dem anfänglichen
Kapital der Wertunterschied zwischen Gesamtgewinn und
Gesamtverlust der Unternehmung zu- oder abgerechnet wird
(Ilb) [Zahlenbeispiel S. 31].

2.	Der Erfolg der Unternehmung kann berechnet werden:

a)	durch Vergleichung des anfänglichen mit dem schließlichen
Kapital unter Berücksichtigung der Kapitaleinlagen und
Entnahmen (Formel 3 und 4) [Beispiele S. 20, 30] oder

ß) aus dem Wertunterschied zwischen Einzelgewinnen und Ein-
fcelverlusten (Formel 5) [Beispiel S. 31]1).

Ein Buchungssystem, das Schlußkapital und Erfolg nach 1«)
und 2a) berechnet, kann man als Bestandsbuchf ührung bezeichnen.
Berechnet es beide Größen nur nach Iß) und 2ß), so liegt eine
einfache Erfolgsbuchführung vor. Ist die B. so eingerichtet, daß
Kapital und Erfolg sowohl nach a) und nach ß) berechnet werden
können, so spricht man von einer Bestanderfolgsbuchführung. Ihre
praktische Durchführung erfordert eine ununterbrochene Auf-
zeichnung aller Gewinne und Verluste während des Wirtschafts-
jahres.

Jedes ßuchführungssystem ist seinem Endziel nach zunächst
Bestandsbuchführung: Feststellung von Beständen im Schluß-
inventar und in der schließlichen Inventarbilanz. Schluß-

i) Über ein drittes Verfahren vgl. Abschnitt 15, IV. b. 4.
        <pb n="40" />
        ﻿Der Geschäftsbetrieb.

33

inventar und Inventarbilanz an sich sind eine Bestandsbuch-
lührung einfachster Art. Zu ihr zählt theoretisch auch die so-
genannte einfache B., deren praktische Ausgestaltung jedoch so
sein kann, daß sie eine mehr oder weniger vollkommene Bestands-
und Erfolgsbuchführung ist. Die doppelte B. ist eine vollständige,
streng systematisch durchgeführte, in ihrer Art vollkommene
Bestands- und Erfolgsbuchführung. Eine reine Erfolgsbuch-
führung nach Formel (5) ist theoretisch möglich, praktisch jedoch
von kaum erfüllbaren Voraussetzungen abhängig (Umsatzge-
winne, vgl. 12. Abschnitt). Sie ist das Ideal einer Buchführung.

Die Bestandsbuchführung gibt nur den Gesamterfolg, den
schließlichen Vermögenszuwachs oder die Vermögensverminde-
nmg der Gesamtunternehmung an (vgl. S. 20). Es fehlt ihr eine
Analyse dieses Gesamterfolges, da ihr Hauptziel der Nachweis
der Bestände und des Kapitals ist. Die reine Erfolgsbuch-
führung hingegen gibt keinen Nachweis des Kapitals, hingegen
eine mehr oder weniger spezialisierte Analyse oder Zergliederung
des Erfolges, eine Auseinanderlegung des Reingewinns oder Rein-
verlusts in Einzelgewinne und Einzelverluste (siehe S. 31).

Die Bestanderfolgsbuchführung vereinigt die Bestandsver-
rechnung mit der Erfolgverrechnung und ist somit in dieser Hin-
sicht die vollkommenste Form einer Rechnungsführung.

5.	Abschnitt.

Die Geschäftsfälle (der Geschäftsbetrieb).

Infolge des Geschäftsbetriebes werden Vermögen, Schulden
und Kapital ununterbrochen verändert. An der Hand typischer
Beispiele sollen die möglichen Fälle erörtert werden:

B Vermögen und Schulden werden verändert:
u) Die Zusammensetzung des Vermögens hat sich verändert: Ein
Wechsel (800) wird beim Akzeptanten einkassiert; ein
Schuldner bezahlt seine Schuld (500). An die Stelle einer
Wechselforderung tritt Bargeld, im anderen Falle tritt Bar-
geld an die Stelle der Buchforderung.
h) Die Zusammensetzung des Vermögens und der Schulden wird
verändert: Man kauft Wertpapiere (2400) auf Kredit. Der

Leitner, Buchhaltung und Bilanzkoude. I. 6. &lt;1. 7. Aufl.	3
        <pb n="41" />
        ﻿34

Der Geschäftsbetrieb.

Besitz an Wertpapieren wird vermehrt, gleichzeitig werden
auch die Bankschulden vermehrt;

c)	Die Forderung eines Warenlieferanten (600) wird beglichen;
der Barbestand und die Schulden werden vermindert.

d)	Die Zusammensetzung der Schulden verändert sich: Wir gehen
einem Warenlieferanten auf dessen Wunsch unser eigenes
Akzept (1000). Die Buchschulden vermindern, die Wechsel-
schulden vermehren sich.

II.	Das Kapital wird seiner Größe nach verändert:

a)	Für Gehälter und andere Geschäftsunkosten werden 2000
bezahlt. Der Bargeldminderung steht weder die Vermehrung
eines Vermögensteiles noch die Verminderung einer Schuld
gegenüber. Im Sinne der B. hat sich das eigene Kapital der
Unternehmung durch Verlust vermindert (empfangene Lei-
stung).

b)	Die Dividendenscheine der vorhandenen Aktien werden ein-
kassiert (400). Die Bargeldvermchrung bedeutet eine Ver-
mehrung des Kapitals durch Gewinn, da die Bestan Ismehrung
weder die Verminderung eines anderen Vermögensteiles noch
die Vermehrung der Schulden zur Folge hat (Kapitalnutzung).

c)	Einer Aktiengesellschaft werden gelegentlich der Sanierung
von Gläubigern 50 000 nachgelassen. Eine Verminderung
der Schulden ohne Gegenleistung dos Schuldners, d. i. für ihn
ein rechnungsmäßiger Kapitalzuwachs.

d)	Ein Fabrikant unterschreibt einen Dreimonatswechsol für
eine fällige Konventionalstrafe von 2000 (z. B. als Kartell-
mitglied, wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Fertig-
stellung eines Werkes ust.); es entsteht eine Schuld von
2000 Mark ohne Gegenleistung im Vermögen, d. h. ein
Kapitalverlust.

III.	Vermögen, Schulden und Kapital werden verändert:

a)	Wertpapiere, deren barer Einkaufswert 5000 betrug, werden
für 5800 auf Kredit verkauft. An die Stelle des Wertpapier-
bestandes von 5000 tritt eine Buchforderung im Werte von
5800, d. h. mit der Bestandsveränderung ist gleichzeitig eine
Vermehrung des eigenen Kapitals durch Gewinn verbunden.

b)	Waren werden für 10 000 gegen eigenes Akzept gekauft:
Vermehrung des Vermögens und der Schulden. Sie werden
        <pb n="42" />
        ﻿Der Geschäftsbetrieb.

35

für 9000 gegen Wechsel des Käufers verkauft; Umformung
des Warenbestandes in eine Wechselforderung im Werte von
9000, der die Wechselschuld von 10 000 gegenübersteht.
Der Wert des Vermögens hat sich um 1000 Mark verringert
ohne gleichzeitige Minderung der Schulden, d. h. das eigene
Kapital wird durch Verlust um den gleichen Betrag ver-
mindert.

c)	Eine ausgeloste Schuldverschreibung (10 000) einer Aktien-
gesellschaft wird mit 5% Agio eingelöst. Der Buchwert
einer Anleiheschuld von 10 000 wird durch eine bare Aus-
gabe von 10 500 getilgt. Vermögen und Schulden mindern
sich, die Aktiva um 10 500, die Schulden um 10 000. Die
Wertminderung des Vermögens ist um 500 größer als die
Wertminderung der Schulden d. h. das Kapital wird durch
Verlust vermindert.

Übersicht;

Pall

Vermögen

Bargeld........ +

Wechselvorrat.. —

Bargeld....... •!

Forderungen .. —

Wertpapiere ... +

Bargeld........ —

unverändert

Bargeld......... —

Bargeld......... +

unverändert

(Bargeld....... -

(Effekten ...... +

/B/chforderungen +'

(Effekten ...... —

Waren.......... +

jForderungon ... +

(Waren.......... —

Bargeld........ —

Bankguthaben . —

Schulden

Kapital

fa

Ib

Ic

Id

Ha

Ilb

Ilc

Hd

800 (j
800 jl

500(

500)

2400

600

unverändert

Buch-

schulden

Akzepte

Buch-

schulden

+ 2400
- 600
+ 1000]

1000

2000

400

I

lila Einkauf;
Verkauf:

Illb Einkauf:
Verkauf

111c

llld

5000(

5000/

5800)

5000]

10000

9000\j

10000/

10500

3800

, unverändert

Darlehen — 50000
Akzepte +	2000

unverändert

&gt;&gt;

Akzepte -f 10000
unverändert

Anleihe — 10000
Akzepte —	4000

3»

■o

c

:aS

C

- 2000
-{-	400

+ 50000
- 2000

+ 800

-1000

- 500
+ 200
        <pb n="43" />
        ﻿

36	Der Geschäftsbetrieb.

d)	Ein am 31. Dezember zahlbares Akzept von 4000 wird auf
Wunsch des Inhabers vor der Fälligkeit mit 200 Zinsenabzug
mittels Schecks eingelöst. Eine Schuld im Buchwert von
4000 wird durch eine Ausgabe von nur 3800 getilgt, das
Bankguthaben vermindert sich um 3800, die Schuld jedoch
um 4000: ein Kapitalgewinn von 200 M.

Diese 12 Geschäftsfälle erschöpfen alle Möglichkeiten hin-
sichtlich der Wirkung auf Vermögen, Schulden und Kapital.
Sie lehren:

1.	Der Geschäftsbetrieb verändert a) Vermögen und Schul-
den nur in ihrer Struktur, in ihren einzelnen Bestandteilen, läßt
aber die Größe des Kapitals unberührt (Fälle unter I, Wert Ver-
änderungen des Vermögens und der Schulden, Änderung in der
Zus ammensetzung).

ß) Oder das eigene Kapital der Unternehmung wird seinem
Werte nach vermehrt oder vermindert (Gewinn- und Verlust-
vorgänge, Wertveränderungen des Kapitals) (Fälle unter II).

y) Schließlich kann ein Geschäftsfall die Zusammensetzung
des Vermögens und der Schulden und gleichzeitig die Größe des
Kapitals verändern (Fälle unter III)* 1).

2.	Jede Veränderung des eigenen Kapitals durch Gewinn
oder Verlust ist an einen Vermögensteil oder an eine Schuld ge-
bunden und bewirkt gleichzeitig auch eine Wertveränderung
eines von beiden (II und III).

3.	Jeder Geschäftsfall äußert doppelte Wirkung.

In den Lehrbüchern der d. B. wird vielfach zwischen Form-
Veränderungen des Vermögens (Fälle I) und We/tveränderungen
(II und III) des Kapitals unterschieden. Richtiger soll es heißen:
es gibt Geschäftsfälle, welche Vermögen und Schulden als Ganzes,
also Gesamtvermögen und -schulden ihrem Gesamtwerte nach un-
verändert lassen (Formveränderungen, Verschiebungen in der
Zusammensetzung). Denn jeder Geschäftsfall bewirkt eine Wert-
veränderung der einzelnen Bestandteile des Vermögens und der
Schulden.

!) Schaer (Z. f. B. 1907) gruppiert die Geschäftsfälle wie folgt:

1.	Tauschvorgänge [la-d].	2. Gewinn Vorgänge [Ob, cj. 3. Verlustvor-

gänge [11a, dj. 4. Gemischte Vorgänge [III a—d].
        <pb n="44" />
        ﻿6. Abschnitt.

Formen der Aufzeichnung.

Die Form der Aufzeichnungen der Geschäfts- und Buchungs-
fälle wird durch ihren Zweck bestimmt. Man unterscheidet:

1.	Die chronologische Form: Die protokollierende oder er-
zählende Form beschränkt sich auf die einfache Erzählung (Re-
gistrierung) der Tatsachen in chronologischer Aufeinanderfolge
und unter Beobachtung bestimmter gesetzlicher (vgl. § 43 HGB-),
natürlicher, üblicher oder buchtechnisch erforderlicher Form-
vorschriften. Beispiele vgl. „Memoriale“.

2.	Die systematischen Formen: Da jede Veränderung des Ver-
mögens, der Schulden und des Kapitals eine Zunahme oder eine
Abnahme, die Vermehrung oder die Verminderung des Geldwertes
bewirkt, so kann die Verrechnung derartig systematisiert werden,
daß sie Veränderungen gleicher Art zusammenfaßt, Zunahme
und Abnahme eines Geldwertes untereinander oder nebeneinander
stellt.

a)	Zu- und Abnahme werden untere inander gereiht, so daß
jederzeit das letzte Ergebnis der Veränderung ersichtlich ist
(Staffel form, Saldorechnung).

Z. B. Scheckguthaben bei der Bank:

5./3. Einlage ............... 10000,-

10./4. Überweisung des B -f- 3 418,—

Bestand 13 418,—

24./4. Scheckabhebung ........ 1 000,—

(Saldo = Bestand) 12 418,—
usf.

b)	Zu- und Abnahme gleichartiger Veränderungen werden
beieinander *) gestellt!

Das Konto ist eine Gegenüberstellung von Zu- und Abnahme
S eichnamiger Größen bzw. gleichartiger Veränderungen des Ver-
mögens, der Schulden, des Kapitals und ihrer Teile.

Das Inventar bzw. die Inventarbilanz stellt periodisch den
erzeitigen Zustand bzw. Wert des Vermögens, der Schulden und

B Früher untere inander, vgl. Penndorf, Geschichte der Buchhaltung
“ °eutschland, Leipzig 1913, S. 42.
        <pb n="45" />
        ﻿38

Das Konto.

des Kapitals für einen bestimmten Zeitpunkt fest, während die
Konten die Veränderungen in diesen Teilen fortlaufend und syste-
matisch aufzeichnen. (Die Privatwirtschaft liehe) Bestandsstati-
stik und Bewegungsstatistik müssen miteinander zur Erreichung
des einheitlichen Zwecks der Rechnungsführung verbunden wer-
den (S. 6 f.).

Die Beträge auf einer Seite eines Kontos sind additive Größen
gleichen Vorzeichens; ob die Zunahme auf einem Konto links,
die Abnahme rechts steht oder umgekehrt, ist an sich neben-
sächlich. Eine bestimmte Gesetzmäßigkeit ergibt sich erst durch
die systematische Verbindung der Konten untereinander. Die
Beträge der linken Seite in ihrer Gesamtheit stehen jenen der
rechten Seite im Sinne der Subtraktion gegenüber: das Konto
verrechnet gleichnamige Größen von entgegengesetzter Wirkung
auf das Ergebnis. Ein Betrag, der von der einen Seite abzu-
ziehen ist — der Subtrahend us — wird auf die andere, die ent-
gegengesetzte Seite eingestellt: Das Konto kennt nur eine additive
Subtraktion. Innerhalb eines Kontos werden die Beträge der
zeitlichen Reihenfolge nach eingetragen.

Der Wertunterschied beider Seiten eines Kontos wird
„Saldo“ genannt. Das Konto ist in seiner Anwendung nicht auf
kaufmännische Geschäftsverhältnisse beschränkt. „Die konto-
förmige Auflösung und Darstellung ist auch für andere kom-
plizierte Probleme als Lösungsversuch sehr zu empfehlen“
(Schnapper-Arndt, a. a. 0.).

Wir unterscheiden ein- und mehrgliedrige Konten. 1. Ein-
gliedriges Konto:

Eingang Waren-, Kassen-Konto Ausgang

Zunahme (-j-)

Abnahme (—)

Es ist eine summarische Darstellung der Gesamtverände-
rungen des dem Konto zugewiesenen Buchungsstoffes.

2.	Die mehrgliedrigen Konten (synoptische, Kontenkolonnen),
d. i. eine Verbindung kontenförmiger Aufzeichnungen mit einem
Spalten- oder Rubrikensystem, eignen sich vorzüglich für eine
zweckentsprechende Analyse der Gesamtveränderungen, der Zu-
nahmen und Abnahmen, für eine Verbindung der Buchhaltung
        <pb n="46" />
        ﻿Das Konto.

39

mit einer Geschäftsstatistik. Sie sind anwendbar, wo es sich um
wirtschaftsstatistische*) Zerlegung und Gruppierung der Ge-
schäftsfälle oder um eine Verbindung der zusammenfassenden
und der zergliedernden Kontierung (vgl. 7. Abschnitt) handelt.

Die Gliederung des Kontos kann in wagrechter oder senk-
rechter Richtung erfolgen. Z. B. soll die Bargeldbewegung ge-
nauer nach woher und wofür untersucht werden. Eine Möglich-
keit zeigt das folgende Schema.

a)	Wagrechte Gliederung.

Einnahmen durch	Bargeld-Konto	Ausgaben für

													
bo  CÖ	Text	Wechsel-  Inkasso	1  Waren- 1 verkaufe |  i	Bank- |  Überweisung |	Debitoren	verschiedene	fco  CÖ  EH	a&gt;  tr&lt;	Löhne	Betriebs-  kosten	Handlungs-  kosten	Fabrikation	Schulden-  tilgung
													

ß) Senkrechte Gliederung-

Einnahmen	Bargeld-Konto	Ausgaben

für  Wechsel  Warenverkäufe  Banküberweisung  Debitoren  Verschiedene	Jan.	Febr.	März	w  3	Jahres-  summe	für  Löhne  Betriebskosten  Handlungskosten  Fabrikation  Schulden	c  o3	Febr.	Cfi  2	J ahres- beträge
										
Summe		1				Summe				

Eine weitergehende Gliederung der Einnahmen durch Waren-
verkäufe, etwa geordnet nach Waren- oder Fabrikatgruppen,
der Betriebs- und Handlungsunkosten usw. kann in dieser Art
der Aufstellung oder in einer anderen durchgeführt werden: der
Hauptrechnung wird eine Nebenrechnung, der zusammenfassen-
den Verrechnung eine zergliedernde beigefügt.

Die Analyse der Geschäftsfälle kann den verschiedenen
Zwecken angepaßt werden. So kann die Verrechnung der Wert-

*) Vgl. dazu Seilnick, Die wirtschaftsstatistische Buchhaltung
Leipzig 1898. Daele, Moderne Fabrikbuchhaltung. 2. Aufl., Stuttgart 1911.
        <pb n="47" />
        ﻿40

Das Konto.

Bewegungen in den Warenbeständen, Fabrikaten u. ä. summa-
risch auf einem eingliedrigen Konto dargestellt werden mit dem
Ziel, nur den Gesamte ingang und den GesamJausgang an Waren
nachzuweisen. Man kann jedoch Ein- und Ausgang gruppieren
nach Warengattungen, Art der Begleichung der Rechnungs-
beträge, Absatzorten, Absatzgebieten u. a. m. oder in beliebiger
Verbindung.

Eingang	Warenrechnung	Ausgang

(zerlegt nach Art der Bezahlung)	(zerlegt nach Warengruppen)

nung,

Gliederung des Wechsel verkehr-Kontos: Eingang: Rimessen-
wechsel, Inkasso-W., eigene Ausschreibungen; oder: Platzwech-
sel, Versand-W-, Kurswechsel. Ausgang: Zum Inkasso, ein-
kassiert, an die Bank, an Lieferanten, Rücksendungen (Retouren).

Eine Konfitürenfabrik x) will die Bedeutung des einzelnen
Abnehmers für den Ertrag der Unternehmung und die von ihm
angewandte Zahlungsweise kennen lernen. Sie teilt die Gesamt-
heit aller Fabrikate in 10 Verdienstgruppen, worin die erste den
höchsten, die letzte den geringsten Nutzen abwirft. Für jeden
Abnehmer wird das folgende Konto geführt:

Geliefert (Soll, Debet) N. N. in Berlin Bezahlt (Haben, Kredit)

—	Warengruppen					'S g&gt;			tii  fl -	&lt;U £	ß  CD		0)
Tag	1	O	3		10	öS *3  £ S	03 bD CC  Es U_3  ' a&gt; ^	Tag	-ö o o ö ££; S’cJO	CD ST  bo tsj	&lt;D  g	S g  CS £	NJ  rC
						o Ä	&gt;		PP	«3	£	o Ä	&lt;
	l				1								

x) Pohle, Probleme aus dem Leben eines industriellen Großbetriebes
S. 30. (Diss. Naumburg, 1905.)
        <pb n="48" />
        ﻿Das Konto.

41

Auch Erträgnisse und Lasten können durch Anwendung
des Konten-Rubriken-Systems analysiert werden, z. B.

Einnahmen	Zinsen	Ausgaben

bo  £	Seite	Konto	Effekten- |  .  zinsen j	Wechsel-  zinsen	Lombard	Konto-  korrent	03  Ö  03  '•Ö  03  O  03  F-4	Tag	Seite	Effekten-  zinsen	Rück-  Diskont	Depositen- j  zinsen	Konto-  korrent-  zinsen	a&gt;  O  -ö  2  i2  o  hi  03  &gt;
														

Das Konto ist das wichtigste, für eine systematische Ver-
rechnung unentbehrliche Element, aber nicht die einzig mögliche
Form der fortlaufenden Aufzeichnungen (S. 37)1). Jedes Konto
wird mit dem Namen des Verrechnungsstofles, dem es dient, und
mit Soll oder Debet und Haben oder Kredit überschrieben. Die
beim Anschreiben eines Postens gebrauchten technischen Aus-
drücke sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Linke Seite	..... Konto	Rechte Seite

Ursprüngliche Überschrift: Soll geben (d. h. gewähren, bezahlen; geben müssen, soll uns zahlen)  Jetzt: a) Süddeutschland, Schweiz, Österreich etc.  Soll  b) Norddeutschland:  Debet	Soll haben (d. h. hat gewährt oder gegeben, hat erhalten)  Haben  Kredit
belasten, debitieren, zur Last	Entlasten (anerkennen), gutbrin-
schreiben; Lastschrift.	gen, kreditieren, Gutschrift.
Empfänger, Schuldner, Debitor.	Geber, Gläubiger, Kreditor.
Das Konto soll erfüllen, leisten.	Das Konto hat erfüllt, geleistet,
zahlen.	gezahlt.
(An)	(Per)

Am verständlichsten sind die angeführten Ausdrücke.inührer
Anwendung auf Konten, d- h. Abrechnungen ür	•

freunde (Korrespondenten, Kunden, Lieferanten,

1) Andere Formen; Tabellen, Schaubilder (Diagramme) für die
■wecke einer Statistik.
        <pb n="49" />
        ﻿42

Das Konto.

düng) der Unternehmung. Man spricht von Personenkonten und
identifiziert im Sprachgebrauch die Person des Geschäftsfreundes
mit dem für ihn bestimmten Konto, personifiziert schließlich die
Konten überhaupt und sagt: Schultze wird belastet, es wird ihm
ein Betrag gutgeschrieben, das Konto wird belastet, erkannt usf.
„Beide Ausdrücke, er hat gut (Kredit) per, er schuldet (Debet)
an, sind aber ebensowenig wie die Bezeichnungen Aktiva und
Passiva [in der Yermögensbilanz] in ihrem engen wirtschaftlichen
und rechtlichen Wortverstande zu nehmen; sie haben vielmehr
ihre eigene buchmäßige Bedeutung.“ (Maatz, Die kaufmännische
Bilanz. 3. Aufl., Berlin 1903, S. 35.) *)

Die Bezeichnung der beiden Seiten mit Soll und Haben,
Debet und Kredit sind allgemein üblich, der Abrechnung mit Ge-
schäftsfreunden entlehnt. Es sind überlieferte, konventionelle
Überschriften, die den Inhalt aller Konten heute nicht mehr zu
erklären vermögen 2). Die verschiedene Bedeutung dieser Über-
schriften soll in einem Beispiel gezeigt werden.

Konto [Verrechnung mit einem Kunden] N. N.

Links: Die von N. empfangenen
Werte, die eigenen Leistungen und
Lieferungen an N., seine Schulden,
die er bezahlen soll.

Rechts: Von N. gegebene Werte,
seine Gegenleistungen, seine Zahlun-
gen. Die Abzahlungen mindern die
Schulden des N., sind nicht sein Gut-
haben oder unsere Schulden.

Etwaige Vorauszahlungen geben
ein Anrecht auf Erfüllung oder
Rückgabe bei Nichterfüllung. (Preis-
nachlässe, Vergütungen als Sub-
traktionsposten.)

l) Über die Begriffe Soll und Haben vgl. Reininghaus, Das Wesen der
doppelten Buchführung, Bern 1913, S. 5-25, Penndorf a. a. O. S. 42 51 86
'-) Jahn (Oppeln) will Soll und Haben ersetzen durch „Empfanden“
„Gegeben“, Kummer durch „Belastet“, „Erkannt“, v. d. Goltz durch ° Hat
erhalten“, „Hat geliefert“. Die Ausdrücke „An“ und „Per“ vor dem Texte
des Buchungspostens sind überflüssig. Manche Autoren wollen sie durch
(Soll) „von“ und (Haben) „durch“ ersetzen, was ebenso entbehrlich ist.
Im Memorial der doppelten B. wird dem Kreditor „an“, vielfach dem
Debitor „per“ vorgesetzt (Per Waren-Konto An Kreditoren-Konto). Das
Wörtchen „an“ ersetzt das Gleichheitszeichen in der Buchungsgleichung.
        <pb n="50" />
        ﻿Das Konto.

45

Konto [Rechnung für einen Warenlieferanten] L.

Links: Wertsendungen an L., eige-
ne Abzahlungen des Verbuchenden auf
die Forderungen des L., Gegen-
leistungen des Unternehmers. {Ver-
gütungen wegen schlechter Ware und
Preisnachlässe als Minderungsposten).

Rechts: Wert seiner Lieferungen,
Schulden des Verbuchenden, Leistun-
gen des Lieferanten, seine Forde-
rungen.

Bank- Kontokorrent.

Soll	Haben

Links: Guthaben des Verbuchen- Rechts: Verfügungen des Üntor-
den, seine Forderungen.	nehmers, Guthaben der Bank, ihre

Forderungen.

Auf anderen Konten bedeutet Soll (Debet); Eingang, Über-
nahme, Zunahme eines Vermögenswertes, Verlust, Aufwand oder
Ausgabe, Verteilung, Abnahme einer Verbindlichkeit. Haben
kann bedeuten: Ausgang, Abgabe, Abnahme eines Vermögens-
Wertes, Gewinn, Produktion, Einnahme, Verteilung. Wir ersetzen
späterhin die konventionellen Zeichen durch eine Umschreibung des
Inhaltes der betreffenden Konten.

Zweck der Personen-Konten *) ist, das Rechnungs-, d. h.
Schuld- oder Gläubigerverhältnis zwischen dem Unternehmer
und seinen Geschäftsfreunden für jeden beliebigen Augenblick
ersichtlich zu machen. Dazu ist die kontenförmige Darstellung
die geeignetste, wegen der Leistungen und Gegenleistungen der
Beteiligten auch die natürliche Form der Aufzeichnung. Neben
den rechtlichen können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse
durch Erweiterung des Inhaltes der Aufzeichnungen zum Aus-
druck kommen. (Siehe S. 40.)

Aus solchen Darstellungen können entnommen werden:
die Bedeutung des Kunden für den Umsatz (Sollsumme aller
Lieferungen); die Zeit der Bedarfsdeckung (Datum der Ein-
tragung); Größe und Dauer des gewährten Kredits, des ge-
währten Zahlungsziels (Verfalltag); Größe und Häufigkeit der
Anstände, angeblich wegen schlechter Ware (Vergütung auf der
rechten Seite); einseitige Kreditverlängerung (Zielüberschrei-

*) Neben dem Kassenkonto sind sie die geschichtlich ältesten Konten
die mit dem Aufkommen der Kreditwirtschaft geführt werden mußten
        <pb n="51" />
        ﻿44

Das Konto.

tung) durch verspätete Deckung, durch Einsendung langfristiger
Wechsel; die Art der Zahlung usw.

Nicht ersichtlich ist die Bedeutung des Kunden für den Er-
trag der Unternehmung, welche Waren er bezogen hat, ob die
bestrentierenden oder Waren einer niedrigeren Verdienstgruppe,
ob er gute Preise bezahlt usf. (doch vgl. S. 40).

Die fortlaufende ununterbrochene kontenförmige Darstellung
von Geschäftsfällen mit dem Endziel, das Ergebnis dieser Ver-
änderungen für einen bestimmten Zeitpunkt ersichtlich zu
machen, ist nicht auf die Verrechnung mit Kunden beschränkt.
Sie kann sich auf einige Vermögensteile, auf jede Schuldgattung,
auf die einzelnen Erfolgsqueilen erstrecken. Wer die Verände-
rungen im Geldwert der Waren, der Wertpapiere usf. fortlaufend
aufzeichnen will, „errichtet“, „eröffnet“ eine Rechnung (Konto)
für eingehende und ausgehende Waren, Wertpapiere usf., kauf-
männisch-technisch ausgedrückt ein Warenkonto, Wertpapier-
konto, schreibt auf die eine Seite des Kontos den Wert der
eingehenden, auf die andere den Wert der ausgehenden Waren
usw.

Die Veränderungen des Kapitals durch Zinsen, Provisionen,
Betriebs- und Handlungsunkosten usw. können fortlaufend auf
einem Zinsenkonto, Provisionskonto usf. aufgezeichnet werden,
die Kapitalgewinne auf der einen, die Kapitalverluste auf der
anderen Seite.

Der Inhalt der kontenförmigen Darstellung der Geschäfts-
fälle kann größere Ausführlichkeit zeigen oder beschränkt sich
auf eine summarische Wiedergabe der Geldwertbewegungen und
verweist die Einzelheiten dieser Wertveränderungen in eine an-
dere Aufzeichnung. Z. B.: Das Wechselkonto als summarische
Darstellung der Wechsel-Ein- und Ausgänge wird ergänzt durch
die detaillierten Aufzeichnungen in einem Wechselbuch (Wechsel-
Skontro).

Man sagt, ein Konto wird für empfangene Werte und Lei-
stungen belastet, ein anderes für gegebene Werte und Leistungen
kreditiert. In dieser Sprechweise kommt die Personifikation der
Konten zum Ausdruck (personalistische Theorie als Erklärungs-
versuch der doppelten B.). In diesem Sinne empfängt das Konto
        <pb n="52" />
        ﻿Das Konto.

45

und wird Schuldner, das Konto gibt und wird Gläubiger x). Die
Gruppierung aller wirtschaftlichen Ereignisse und Tatsachen in
kontenförmiger Darstellung bedeutet eine „rechnerische Auf-
lösung der Gesamtwirtschaft in Einzelwirtschaften, repräsentiert
durch Konten, die für sich und im Zusammenhänge mit der Ge-
samtwirtschaft selbständige Aufgaben zu lösen haben“ (Stein).
Die (doppelte) B. in dieser Auffassung trennt das Geschäft von
seinem Inhaber: Die Buchführung ist eine B. des Geschäfts.
Die Konten treten in der Einzelwirtschaft als Debitor und Kre-
ditor, als Rechnungssubjekte auf. Einzelne Theoretiker erklären
die Konten selbst als Personen, als Verwalter, Rechnungsführer,
personifizieren also die Konten selbst. Andere wiederum sehen in
den Konten nur Abrechnungen der Einzelwirtschaften, der Einzel-
verwaltungen 2), deren Rechnungen belastet und erkannt werden.

Personifikation der Konten. Die Personifikationstheorie
stützt sich auf die Anschauung, daß jeder Geschäftsfall als ein
in Geld ausdrückbares Schuldverhältnis zu betrachten sei. Kraft
des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, vom Schuld-
ner eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB.). Das Schuld-
verhältnis begründet nur persönliche Rechtsbeziehungen zwischen
Rechtssubjekten, d. h. kann nur zwischen Personen eintreten.
Die Auffassung der Einzelwirtschaften als eine durch den Konto-
namen bezeichnete Person ermöglicht die Darstellung eines jeden
Schuldverhältnisses auf zwei Konten, da ein Schuldner ohne
Gläubiger nicht denkbar ist: Die Verbuchung der Schuld, d. h.
der Verbindlichkeit, die erfüllt werden soll, auf dem einen, und
der Forderung gleichen Wertes, d. i. die Leistung (Sache, Recht,
Handlung), welche die Person zu fordern hat, als Gegenposten
auf dem anderen Konto ‘).

*) Vgl. dazu Schrott a. a. O. S. 256.	Trennung in

2) Für Betriebe mit weitgehender Arbeitsteilung	vergleiche

zahlreiche Verwaltungsstellen und -zweige zu rC ®n Wechsels Stuttgart
dazu Jäger, Die ältesten Banken und der Ursprung des	Verwaltung.

«. \,U. und di. dort

*) Das empfangende Konto wird b®la®Je*&gt; .g Unter Anwendung
(Theorie der Tauschakte, des Gebens und Nehm )•	Wenn für ein

der Schuld- und Forderungstheorie ist die /^f^venn für ein Konto eine
Konto eine Forderung entsteht, wird es erkan ,	.

Schuld entsteht, wird es belastet (Ullemann, Z. •
        <pb n="53" />
        ﻿46

Die Kontierung.

Die Personifikation findet sich bei den ältesten Schrift-
stellern über B., sie ist als vorläufiges Erklärungsprinzip der-
doppelten B. vorzüglich geeignet. „Ein personifizierender Sprach-
gebrauch wird vielfach auch deswegen in der B. festgehalten,
weil er bei schwierigeren Buchungen nicht selten die Anwendung
der richtigen Grundsätze erleichtert“ (Simon, Bilanzen, S. 65).

Die Verrechnung der Dienstleistungen, der unmittelbaren
Gewinne und Verluste und der Übertragungs- oder Verrechnungs-
posten läßt sich ohne schwerverständliche, gequälte Konstruk-
tion nicht im Sinne der Personifikation erklären.

7.	Abschnitt.

Die Kontierung.

Der Umfang des einem Konto zugewiesenen Verrechnungs-
stoffes kann enger oder weiter sein. Die Auswahl der für eine
Unternehmung zu errichtenden Konten, ihre Benennung und
der Inhalt des Buchungsstoffes, die sogenannte Kontierung, wird
im allgemeinen von der Absicht des Unternehmers, von der ge-
wünschten größeren oder geringeren Ausführlichkeit in der Dar-
stellung der Ergebnisse, von dem Gegenstände, dem Umfang
der Unternehmung, der ganzen Organisation der B. und des
Verrechnungswesens überhaupt abhängig sein. Allgemeine
Regeln ergeben sich nur aus Erwägungen wirtschaftlicher und
rechtlicher Natur.

Auf einem Konto sollen entweder nur Aktiva oder nur
Schulden, nicht beide gleichzeitig verrechnet werden. Praktische
Buchhalter errichten häufig Konten, auf denen gleichzeitig Ver-
mögens- und Schuldenteile fortlaufend aufgezeichnet werden.
Das Kontokorrentkonto verrechnet beispielsweise Buchschulden,
Buchforderungen, häufig sogar das Bankguthaben. Im Interesse
der Klarheit und der Kontrolle der Hilfsbücher ist es besser,
solche Konten zu vermeiden, beispielsweise ein Debitoren-
(Kunden-) und ein Lieferanten-(Kreditoren-)Konto zu führen,
Bankschulden, Postscheckguthaben auf Sonderkonten zu ver-
rechnen. Die Benennung der Konten sei einfach, eindeutig und
auch den Fernstehenden verständlich.
        <pb n="54" />
        ﻿Die Kontierung.

47

1.	Die Konten werden nach Zahl und Verrechnungsstoff so
gewählt, daß das Ergebnis der gesamten Veränderungen in
kontenförmiger Darstellung mehr oder weniger weitgehend
zergliedert ist. Dieses Ziel wird durch Errichtung von
Konten für jeden einzelnen Teil des Vermögens, der Schul-
den, der Gewinne und Verluste erreicht. Man spricht von
einer zergliedernden, zerlegenden oder spesialisierenden Kon-
tierung. Z. B. ist es erwünscht, die Handlungsunkosten
wegen ihrer Größe und Bedeutung für einen bestimmten
Betrieb möglichst in Einzelheiten darzustellen. Man führt
ein Depeschen- und Portokonto, ein Gehälterkonto, kann
dieses in Fabrikbetrieben in ein Gehälterkonto für Betriebs-
beamte und eines für Bureaubeamte trennen, ein Bureau-
materialienkonto, ein Steuerkonto usf.

2.	Man beschränkt sich auf eine möglichst übersichtliche, zu-
sammenfassende, summarische kontenförmige Darstellung
der Ergebnisse durch eine konzentrierende Verrechnungs-
weise. Einem Konto wird eine stofflich möglichst um-
fangreiche Materie zugewiesen. Z. B.: Alle oben ange-
führten Handlungsunkosten sollen auf einem Handlungs-
unkostenkonto verrechnet werden (zusammenfassende Kon-
tierung).

2- In anderen Fällen versucht man, beide Kontieruugsgrund-
sätze zu vereinigen, verrechnet a) die Geschäftsfälle zu-
erst möglichst spezialisiert und faßt für die Zwecke der
Übersicht die Ergebnisse dieser zerlegenden Verrechnung
nachträglich auf einem Sammelkonto zusammen. Bei-
spielsweise verrechnet man die Handlungsunkosten wie
unter 1. angegeben und sammelt das Ergebnis der Einzel-
konten allmonatlich, semesterweise oder jährlich auf einem
Generalkostenkonto. ß) Oder man verrechnet zunächst
auf einem Sammelkonto und löst dieses durch nachträgliche
Verrechnung auf zerlegende Sonderkonten auf. So werden
beispielsweise Arbeitslöhne zunächst auf einem allgemeinen
Lohnkonto verbucht und dann auf die Konten der einzelnen
Betriebsabteilungen, Werkstätten, auf Betriebskostenkonto
usf. aufgeteilt.

Andere zusammenfassende Konten, z. B. das Schlußbilanz-
        <pb n="55" />
        ﻿48

Die Kontierung.

konto, das Gewinn- und Verlustkonto können ihrer Funktion
nach zur Sammlung der Ergebnisse anderer Konten dienen.

Dem Umfang des Buchungsstoffes eines Kontos nach sind
somit zu unterscheiden1): a) Sonder-, Spezial- oder Partikular-
kontenb) Kollektiv- oder Generalkonten, d. h. summarische
Konten. Beide Kontengruppen nehmen primäre Buchungsposten
in sich auf, Buchungsposten als Folge eines Geschäftsfalles;

c)	Sammelkonten. Sie dienen sekundären Buchungen, Über-
tragungs-, Verteilungs- und Sammelposten, d. h. Sammelkonten
nehmen die Ergebnisse anderer Konten in sich auf (z. B. Bilanz-
konto, Gewinn- und Verlustkonto, Handlungskostenkonto nach
3 a).

4.	Der unter 3. angegebene Vorgang ist umständlich. Sein
Zweck, die Vorteile der zusammenfassenden mit jenen einer
zerlegenden Verrechnung zu verbinden, kann auch auf
anderem Wege erreicht werden:

a)	Wenn man die Hauptverrechnung auf Kollektivkonten
durch eine ausführliche Nebenverrechnung in einem Neben-
oder Hilfskuck ergänzt (Parallele Aufzeichnungen). Die Er-
gebnisse beider Rechnungen müssen ziffermäßig überein-
stimmen, eine sehr wertvolle Kontrolle beider; z. B. das
kollektive Handlungsunkostenkonto wird ergänzt durch ein
detailliertes Handlungsunkostenönck.

b)	Es werden zwei Verrechnungssysteme nebeneinander ge-
führt: a) eine zerlegende in dem Spezialhauptbuch und
eine zusammenfassende in dem sogenannten Zentralhaupt-
buch (ausführlich später), ß) Oder man vereinigt auf einem
Konto zusammenfassende und spezialisierende Verrechnung
durch Anwendung mehrgliedriger Konten. (Vgl. S. 38.)
Was in der kaufmännischen B. aus Gründen der Übersicht-
lichkeit zusammengefaßt wird, soll in Nebenrechnungen zer-
gliedert und analysiert werden. Die zergliedernde Verrechnung
der Wertänderungen wird entweder durch Anwendung einer spe-
zialisierenden kontenförmigen Hauptverrechnung oder durch
Ergänzung der zusammenfassenden Hauptverrechnung durch

!) Die übliche Unterscheidung zwischen Spezial- und Kollektiv- oder
Sammelkonten ist unrichtig.
        <pb n="56" />
        ﻿Die Kontierung.

49

eine auflösende Nebenverrechnung erreicht. Ein Kollektivkonto
kann aufgelöst werden: durch Übertragung auf Sonderkonten;
durch gleichzeitige oder nachträgliche Zergliederung einer Neben-
verrechnung, die von der Hauptverrechnung unabhängig, dieser
untergeordnet ist und sie kontrolliert.

Beispiele für summarische und auilösende Kontierung

Wechscl-Klo.

Aktiv-W.-

Konto

Passiv-W.-

Konto

Mark-W.-

Konlo

Kurswechsel

oder

Devisenkto.

Platzwechsel- Konto
Versand- oder Rimessen-
Wechsel-Konto.
Inkassowechsel- Konto
, Retourwechsel-Kto. usf.

Londoner-W.- Kto.

■ Pariser-W.-Kto.

Wiener-W.-Kto. usf.

f Trattenkto. ,
\ Akzeptenkto.

L General-
waren- Konto
(für eigene
Rechnung)

; Waren auf
[ eigen. Lager,
Waren auf
fremd. Lager,
Retour-
1 waren-Kto.

Kolonial-
waren-Kto.

Farbwaren-
Konto
Material-
waren-Kto.

usf.

Kaffee-Kto.
Tee-Kto.
Gewürze-
Konto

usf.

Santos-

Kaffee-Kto.

Java-

Kaftee-Kto.

Menado-

Kaftee-Kto-

usf.

3. Kommissionswaren-Konto

(Waren für fremde Rechnung).
3. Waren-Konto metä

(für gemeinsame Rechnung).

Leit ner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I- 6- u-

4
        <pb n="57" />
        ﻿50

Die Kontierung.

Platzkunden-Kto.	Debitoren-Konto

Provinzkundenkto. j&gt; (für sämtliche Buch-
Auslandkundenkto. forderungen)
Kreditoren-Konto

(für sämtliche Buch-
schulden).

Korrespondenten-Konto
(Kolektiv-Konto
höchster Ordnung).

Konto- Kommt- Konto

oder

Kto. pro Neben-Konten
diverse, zu Debitoren-
Konto u. Kreditoren-
dubioso	Konto

Nach der rechtlichen Stellung des Verbuchenden und nach
den wirtschaftlichen Zwecken werden dieselben Objekte buch-
technisch verschieden behandelt. Die Effekten sind für den
Emittenten entweder Anteilsrechte oder Schuldurkunden (Aktien
oder Anleiheschulden), für das übernehmende Bankkonsortium
Konsortialeffekten (Gemeinschaftseigentum), für den anlage-
suchenden oder spekulativen Käufer Waren, Handelsobjekte
(Effektenkonto) oder dauernde Beteiligungen {Beteiligungs-
konto); für Kapitalbedürftige sind sie Deckungsunterlage (Ef-
fektenlombard); als Kautionseffekten dienen sie der Sicherung
eines in Zukunft entstehenden oder fällig werdenden Anspruches.
Die verausgabte Provision ist entweder Bestandteil der An-
schaffungskosten (Wareneinkauf, Warenkonto Soll) oder Min-
derung des Verkaufserlöses (Unkosten des Verkaufs, Provisions-
konto Soll) oder mittelbare Erhöhung des Leihwertes fremden
Geldes (Abschlußprovision bei Hypothekardarlehn, richtig auf
Hypothekenzinsenkonto verbucht).

Ein Buchungsposten kann buchtechnisch richtig, wirtschaft-
lich durchaus falsch verrechnet sein, beispielsweise wenn Be-
zugskosten für eingekaufte Waren auf einem Unkostenkonto
anstatt auf dem Bestandskonto als Anschaffungskosten (Waren-,
Rohstoffkonto usw.) verbucht werden, oder wenn gelegentlich
Privatentnahmen des Prinzipals auf Handlungsunkosten anstatt
auf Privatkonto verrechnet werden.
        <pb n="58" />
        ﻿Doppelte Buchhaltung.

51

8.	Abschnitt.

Die doppelte Buchhaltung.

Die doppelte B. verrechnet alle Wertbewögungen auf Konten,

Me Veränderungen [Zunahme und Abnahme] der Vermogens-
bestandteile, der Schulden und des eigenen Kapitals. In diesem

Sinne ist sie eine vollständige B.

Anfangs- und Schlußinventar bzw. Inventarbüanzen sin

auch für dieses Verrcchnungssystem unentbehrlich, grün egen
und für die materielle Richtigkeit bestimmend. Die Verände-
rungen innerhalb der durch Anfangs- und Schlußinventar ge-
gebenen Zeitpunkte werden auf Konten dargestellt. Diese tor -
laufende Gruppierung und Aufzeichnung aller in Geld meßbaren
wirtschaftlichen, inneren und äußeren Vorgänge, diese
Systematisierung wirtschaftlicher Vorgänge und ihres r o ge ,
ihrer Ursachen und ihrer Wirkungen ist so charakteristisch, daß
man in ihr das Wesen der doppelten B. erblickt, eonen ui
die Erklärung dieser formalen Technik und ihrer organischen
Zusammenhänge aufgestellt hat und darüber vergißt, a as er
zeug das Werk nicht ausmacht. Man könnte die Veränderungen
den Regeln der doppelten B. entsprechend, aber in anderer
etwa in staffelförmiger Anordnung (vgl. S. 37) aufzeichnen )
«nd erzielte das gleiche Ergebnis wie nach der kontenformigen,
obgleich weniger übersichtlich und weniger praktisch.

Die doppelte B. wird nach dem Vorgang Schiebes und Augs-
purgs als „systematische“ B. 2) bezeichnet, um sie von an eren
Systemen zu unterscheiden und sie zu charakterisieren. „ s®
Eigenschaftswort systematisch1 hat hier keine besondere, r
eine Definition notwendige charakteristische Bedeutung, nie
mehr als das Eigenschaftswort ,gut‘, schlecht 3). Jede nac

*) Wiedemann, Die resultierende Buchhaltung. Basel 1903.

2) Augspurg nennt sie auch die „wissenschaftliche B., mterni
allgemeine Buchhaltung, Wien 1859) bezeichnet sie als die „allgemei*
da sie auch die einfache B. in sich schließt. Leautey-Gui aut(
generaux de comptabilite, Paris 1895) haben die Ausdrucke ^, ,Vigrap	,

ndigraphische“ (doppelt schreibende) Aufzeichnungen geprägt. ’’	'

sehe“ B. wird sie bezeichnet, weil ihre Leistungen auf der Lehre vom 1
gewicht beruhen (vgl. Z. f. B. 1907; Hell, Die statische Buchhaitu gb

3)	Gomberg, Grundlegung der Verrechnungswissenschaft. Leipzig

1908. S. 157.







i*
        <pb n="59" />
        ﻿52

Doppelte Buchhaltung.

bestimmten Regeln vorgenommene Aufzeichnung der Verände-
rungen ist systematisch, die Aufzeichnungen in ihrer Gesamtheit
bilden ein System. Die Gruppierung der wirtschaftlichen Ereig-
nisse kann vollständig oder unvollständig sein, d. h. sie kann alle
oder nur bestimmte Gruppen von Veränderungen aufzeichnen.
Die doppelte B. ist eine vollständige B.; vollkommen wäre zu
viel gesagt, da auch sie an erheblichen Unvollkommenheiten
leidet.

Die Anhänger der materialistischen oder Zweikontentheorie
(siehe dort, übrigens schon Augspurg, Grundlagen, 1863) lehnen
zu Unrecht die Begründung des Namens als „doppelte“ B. mit
der Verrechnung eines Geschäftsfalles auf zwei Konten ab. Als
z. B. Schwächer 1549 sein Buch „Zwiefach Buchhalten usw.“
schrieb, kannte er die materialistischen Theorien nicht. „Es ist
in der Kunst des Buchhaltens am meisten gelegen, daß man den
Debitor und Kreditor wisse zu unterscheiden.“ Darauf bauen
die ältesten Schriftsteller deutscher Zunge x) ihre Lehre auf und
erläutern sie an Beispielen aus dem einfachen Warenhandel.
Der doppische Formalismus hat diesem Buchführungssystem
seinen Namen gegeben und nicht der Inhalt seiner Leistungen * 2).

Das Grundgesetz der doppelten B. ist dieses: alle wirtschaft-
lichen und buchungsfähigen (vgl. Abschn. 21) Handlungen und
Ereignisse innerhalb einer Unternehmung, die eine Veränderung
in dem Werte des Vermögens, der Schulden und ihrer Teile oder
eine Wertveränderung des Kapitals bewirken, werden konten-
förmig dargestelll. Diese Verrechnungsform hat zur Folge, daß
alle Geschäftsfälle gruppiert, katalogisiert sind, daß der Erfolg
dieser Veränderungen und der Erfolg der Unternehmung über-
haupt in seinen einzelnen Teilen zur Darstellung kommt. Die
Gruppierung aller Geschäftsfälle nach Ursache und Wirkung
ermöglicht es, den Erfolg dieser Veränderungen und den Erfolg
der Unternehmung d. i. Gewinn oder Verlust genau zu analy-
sieren: die vorzüglichste Leistung der doppelten B.

J) Vgl. Penndorf, Geschichte der Buchhaltung in Deutschland,
Leipzig 1913.

2) Dagegen Augspurg, irrtümer in den neuerlich verbreiteten An-
«chtcn über die Erfindung der doppelten Buchführung. Z. f. B. 1897.
        <pb n="60" />
        ﻿Doppelte Buchhaltung.

53

Die gebotene Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 38
HOB.) ist u. Erachtens erst dann erfüllt, wenn sie nicht nur die
rechtlichen Verhältnisse, sondern auch die inneren wirtschaft-
lichen Vorgänge der Unternehmung, die „Dynamik“ des Ge-
schäftsverkehrs bloßlegt. Die Geschäftsfälle müssen so analy-
siert und aufgezeichnet werden, daß der genetische Vorgang der
geschäftlichen Vorgänge ersichtlich ist, eine Forderung, die in
ihrer praktischen Durchführung zu unpraktischen Buchungen
führenkann. WerWaren gegen Akzept des Käufers veräußert, wird
häufig die unmittelbare Verbuchung — Wechsel an Waren
vorziehen, obgleich die Teilung - Debitoren an Waren und
Wechsel an Debitoren — wirtschaftlich und rechtlich die bessere
Buchung ist.

Die formelle Durchführung des Grundgedankens der doppel-
ten B. ist an wenige Regeln gebunden; dem denkenden Buch-
halter ist dadurch die Möglichkeit gegeben, seine Buchführung
den Erfordernissen und der Eigenart seines Betriebes anzupassen.
Dft stehen ihm zur praktischen Durchführung der theoretischen
Aufgaben des Rechnungswesens mehrere Wege offen.

Der hier und von anderen Theoretikern unternommene Ver-
such, den organischen Zusammenhang der doppelten Verrech-
Qung eines Geldwertes zu begründen, vermag jene Buchungs-
posten zu erklären, welche die Folge wirtschaftlicher Handlungen
sind (Geldwertbewegungen als Folge von Geschäftsvorfällen.).
Für eine Reihe Innerer Buchungsposten — Verrechnungs- oder
^»erD-agMrtgsbuchungen — muß eine andere Erklärung versucht
'verden. Eine alle Buchungsposten einheitlich in allen Einzel-
heiten erklärende, logische, einwandfreie Darstellung der dop-
pelten B. ist bis jetzt nicht gelungen und wird — nach Ansicht
Schrotts S. 256 — nie gelingen. Solche Rechnungsposten sind;
kf'folgsregulierungsposten (transitorische Posten, Antizipationen),
aHe Übertragungs-, Verteilungs-, Sammel- und Schiebungs-
huchungen, alle jene Buchungsposten, die Kapitalvermehrungs
oder -Verminderung infolge Wertsteigerung eines Vermögens-
ohjektes oder einer Schuld verrechnen, Abschreibungen usw.
Wir unterscheiden:

!• Buchungen infolge äußerer Geschäftsfälle, die die Beziehungen
der Unternehmung zu anderen Wirtschaftseinheiten zahlen-
        <pb n="61" />
        ﻿54

Doppelte Buchhaltung.

mäßig festhalten, Vorfälle infolge eines Kauf-, Dienst?*
Werk-, Kreditvertrages, der Zahlungsgeschäfte u. a. m.

2.	innere Verrechnungs- oder Übertragungsbuchungen.

Aus dem vorhin angeführten Grundgesetz ist zu folgern:

1.	Wenn alle Geschäftsfälle kontenförmig verrechnet werden
sollen, ist Voraussetzung, daß für das gesamte Vermögen,
die gesamten Schulden und das eigene Kapital sowie deren
Teile Konten oder Abrechnungen geführt werden müssen.

2.	Jeder Geschäftsfall wirkt auf den Wert des Vermögens, der
Schulden und bzw. oder des eigenen Kapitals (siehe Tabelle

S.	35).

Die logische Folgerung des Grundsatzes der doppelten B.,
die doppelte Verrechnung eines jeden Geschäftsfalles (vgl. S. 78 f.)
hat verschiedene theoretische Begründungen erfahren.

a)	Das Wesen der italienischen (d. h. der doppelten) B. be-
steht darin, daß sie jeden erfolgten Kauf als eine „Permutation“
erscheinen läßt, worin sie einem nationalökonomischen Gedanken
par excellence Ausdruck verleiht. Kauf und Verkauf sind zu-
nächst Tauschhandlungen. Bei jedem einzelnen Vorgang ist zu
untersuchen, ob er eine reine Permutation (Wert gegen gleichen
Wert, vgl. Tabelle S. 35, Gruppe I) oder eine „Aktion“, d. h.
einen reinen Wertzugang bzw. reinen Wertabgang des Kapitals
Tabelle S. 35, II. Gruppe) oder endlich einen Vorgang gemischter
Natur darstellt (Tabelle S. 35, III. Gruppe) (Schnapper-Arndt,
a. a. O.).

Getauscht werden1):

1.	Güter gegen Güter, entweder zwischen Erzeuger und Ver-
braucher unmittelbar oder durch Vermittelung eines Zwi-
schengliedes (S. 69 IT.).

2.	Eigene oder fremde Leistungen gegen ein Gut. Die Leistungen
können sein; a) persönliche Dienste 2): beispielsweise Ar-
beitslöhne, Gehälter, Provisionen, ß) sachliche Leistungen

1)	Nach der Darstellung von Scubitz, Methodische Anleitung zum
Selbstunterricht in der doppelten Buchführung. 3. Auül., Stuttgart 1902
{jetzt Verlag Poeschel, Leipzig). S. 4 ff., 23, 48.

2)	Dienstleistungen an sich sind nicht berechenbar. Gemeint ist
das in Geld ausgedrückte Äquivalent, die Gegenleistung des Verbuchenden
oder an ihn.
        <pb n="62" />
        ﻿Doppelte Buchhaltung.

55

(Bewertung in den Gebühren: Frachtlohn, Rollgeld und
ähnliches) und y) nutzbare Rechte, d. h. zeitweilige Über-
lassung von tauschfähigen Gütern zum Gebrauch an andere
(bewertet im Miet- oder Lagergeld, im Zins oder Diskont
usf.). (Vgl. S.65f.)

Jeder Tausch umfaßt ein Empfangen und ein Geben. Die
empfangenen Werte, Güter oder Leistungen werden gewohnheits-
mäßig links, die gegebenen Werte, Güter oder Leistungen werden
auf dem betreffenden Konto rechts eingestellt (S. 41). Gegebene
Leistungen stellen sich buchhalterisch als Wertzugänge oder Ge-
winne, empfangene Leistungen als Wertabgänge oder Verluste
lies eigenen Kapitals dar (S. 65 ff.).

b)	In dieser Auffassung der Geschäftsfälle als Tauschakte
wurzelt eine andere, die „Idee der Äquivalente“ (nach Gold-
Schmidt, System des Handelsrechts, 4. Aufl. S. 108). Im Geschäfts-
betriebe muß für jeden Gegenstand, der in einem Geschäft ein-
°der ausgeht, ein Gegenwert gegeben oder empfangen werden.

Jeder Vermögenserwerb setzt eine Gegenleistung voraus.
Vermögen wird mit eigenen oder fremden Mitteln erworben. Ist
die Leistung gleich der Gegenleistung und setzt man die erworbenen
Vermögensteile, die Leistung auf die linke Seite eines Kontos, so
müssen die Mittel der Erwerbung, die Gegenleistungen, auf die
fechte Seite eines anderen Kontos gestellt werden (vgl. S. 20, 41).
Die Verminderung des Vermögens und der Mittel müssen auf
der entgegengesetzten Seite der betreffenden Konten verrechnet
Werden.

Die Leistung ist gleich der Gegenleistung. Dieses statische
Gleichgewicht kann nur auf den Zahlenausdruck eines Buchungs-
Vorganges bezogen werden. Der Geldbetrag der Sollbuchung muß
dem Geldbeträge der Habenbuchung desselben Vorganges gleich
sein. Das Gesetz der Gleichheit von Leistung und Gegenleistung
bezieht sich nicht auf den Wert der Leistungen. Wenn ein Kauf-
mann Waren verkauft, so soll regelmäßig der Wert der Gegen-
leistung größer sein als der Wert der Leistung: Wert der Leistung
zuzüglich Gewinn = Wert der Gegenleistung. Bei einem Kredit-
verkauf von Waren unter oder über dem zeitigen Marktpreis ist
der Wert der Leistung bei Hingabe der Ware größer oder kleiner
dis der Wert der späteren Gegenleistung, die im Zeitpunkt des
        <pb n="63" />
        ﻿56

Doppelte Buchhaltung.

Geschäftsabschlusses — also der Buchung — übrigens auch nur
einen Hoffnungswert darstellt: das Vertrauen, daß der Käufer
seine Verpflichtungen erfüllen kann. Der Wert der geistigen
Arbeit eines Technikers, Konstrukteurs u. ä. kommt in der Ge-
haltszahlung nur unvollkommen zum Ausdruck. Wert bedeutet in
dem vorgenannten Gesetz nur einen Zahlenausdruck und hat mit
dem privat- und sozialwirtschaftlichen Wertproblem nichts zu tun.

Konten des Vermögens Konto der Mittel des Erwerbes

I. Erwerb,	11. Verminderung	II. Verminderung	I. Gegenleistung
Leistung	des Vermögens	der {eigenen u.	
4~	—	der fremden)	
	Mittel	
	—	

Die Grundgleichung ist; Leistung = Gegenleistung, oder

Aktiva = Passiva,

c)	Diese Grundgleichung zeigt (S. 21, Bilanzgleichung) links
die Aktiva, rechts die Passiva.

Links	j	Rechts

Aktiva	==	Passiva

Jede Zunahme der Aktiva muß demnach links, jede Zunahme
der Passiva rechts verrechnet werden.

Links	j	Rechts

Aktiva	=	Passiva

+ +

Die Abnahme der Aktiva kommt in kontenförmiger Darstel-
lung, die keine Subtraktion kennt, auf die rechte, passive Seite,
die Abnahme der Passiva auf die linke, aktive Seite.
Da man Aktiva und Passiva nicht auf einem Konto verrechnen
soll, müssen beide Rechnungen getrennt werden. Die Konten der
Aktiva verrechnen das Aktivum, den Bestand und den Zugang
links, die Abnahme rechts; die Konten der Passiva, das sind
eigene und fremde Mittel, Kapital und Schulden verrechnen das
Passivum, den Bestand und den Zugang rechts, die Minderung links.
Ob die eigenen Mittel durch Einlagen des Unternehmers (Lei-
stungen des Unternehmers) oder durch Gewinn (Leistungen des
        <pb n="64" />
        ﻿Doppelte Buchhaltung.

57

Betriebes) sich vermehren, bzw. durch Entnahme oder Verlust
sich vermindern, muß rechnerisch und buchhalterisch formal
gleichgültig sein. Demnach ergibt sich folgende Übersicht:

Links, Aktiva

Konten der Aktiva.

Passiva, Rechts
Konten der Passiva.

Links

Zunahme

Rechts	Links

Abnahme	Abnahme

Rechts

Zunahme

+

+

Konten der
Schulden

Kapital-

Konten

Links	Rechts	Links	Rechts
—	+	—	-1-
Til-	Schul-	Ent-	Ein-
gung	den	nahmen,  Ver-	lagen  Ge-
		luste	winne

Ausführlichere Kontenübersicht:

I.	Konten der Aktiva, der Vermögensteile
(Vermögensbestand-Konten).

Links, Debet, Soll +	Rechts, Kredit, Haben —

Bestände. 2. Bestandszunahme.
Konten dieser Art müssen mit
einem Sollposten beginnen.

3.	Ausgang, Bestandsabnahme.

II.	Konten der Passiva'.

a)	Konten der Schulden (Schuldenbestand-Konten).
Links —	Rechts +

3. Minderung, Tilgung der Schulden
(Zahlung, Aufrechnung).

1. Bestände. 2. Entstehung neuer
Schulden 1). Diese Kosten be-
ginnen mit einem Habe npostcn.

*) Im Sinne der kameralistischen Betrachtungsweise bedeutet die
reditseite eines Schuldenkontos die Aof/zahlung, die Vormerkung, Schuldig-
’eit, die Debetseite die /stzahlung, die Einlösung, Abstattung.

*
        <pb n="65" />
        ﻿58

Doppelte ßuchhaltang.

Links —

b) Kapital-Konten.

Rechts 4-

3, Abnahme des Kapitals durch
Entnahmen (z. B. zu Privat-
zwecken, wegen Überkapitali-
sierung) oder durch Kapital-
konsumtion (Verluste).

1. Einlage, Anfangskapital. 2. Zu-
nahme durch Kapitaleinschuß
oder -Produktion (Gewinne).

Tabelle S. 59.

d)	Wegen der Personifikation der Konten als Erklärungs-
versuch der doppelten Verrechnung vgl. S. 45 f.

Die praktische Durchführung der doppelten Verrechnung
eines Betrages, der Grundsatz, daß jedem Debitor ein Kreditor
gegenüberstehen muß, läßt sieh unter Anwendung der Personi-
fikationstheorie auf zweifachem Wege erklären:

1.	Die Konten der Vermögensteile und der Schulden stehen
als Debitor und Kreditor unmittelbar miteinander in Ver-
bindung, da jeder Güteraustausch auf zwei dieser Teile wirkt.
Das empfangene Konto wird Debitor des gebenden. Das
Kapital-Konto tritt den Konten der Vermögensteile und
Schulden nur dann gegenüber, wenn eine unmittelbare Ver-
änderung des Kapitals zu buchen ist.

2.	Eine ältere Auffassung, die mehr pädagogischen Wert be-
sitzt, denkt alle Konten dem Kapital-Konto gegenüber-
stehend und erklärt, daß eigentlich das Kapital-Konto
jedem anderen Konto bei jedem Geschäftsfall als Debitor
oder Kreditor gegenübertritt. Das Kapital- oder das Prin-
zipal-Konto, wie es auch genannt wird, wird belastet für
jede Summe, die einem anderen Konto gutzuschreiben ist
und umgekehrt. (So beispielsweise Ungar, Abhandlungen
über die wichtigsten Gegenstände der Arithmetik. Erfurt
1829, § 5; Augspurg, Grundlagen S. 35.) Wenn A. Bargeld
sendet, müßte es eigentlich heißen: Prinzipal-Konto an A.
und Kassen-Konto an Prinzipal- oder Kapital-Konto. Da
aber bei jedem Güteraustausch ein Vermögensbestands-Konto
belastet, ein anderes erkannt werden muß, so heben sich
die Beträge auf beiden Seiten des Prinzipal- oder Kapital-
Kontos auf und diese weitläufige Verbuchung kann weg-
gelassen werden. Ist mit der Zu- oder Abnahme der Be-
        <pb n="66" />
        ﻿Im Anschluß an die unter o) entwickelte theoretische Ableitung der doppelten B. mögen die auf
33—34 angeführten Geschäftsfälle nach diesen Grundsätzen 1) verbucht werden.

		Aktiva			Passiva			Die Vermögenszunahme ist 33 900 „	„	abnahme ist 38 000  Die Abnahme ist größer um 4 300 DieTilgungderSchuldenmit	§'60“  ist gegen deren Zunahme von	 15 400
Qeschäftsfall	Betrag	Konten des Vermögens		Konten der fremder Mittel *=  Schulden		Konten der eigenen Mittel = eigenes Kapital		
		Zu-  nahme  +	Ab-  nahme	Ab-  nahme	Zu-  nahme  +	Ab-  nahme	Zu-  nahme  4-	
I. a) Wechselinkasso 	 i	800	800	800	__	:				—	größer um	 50 200
Zahlung einesSchuldnersj b) Kauf von Wertpapieren .	500  2 400	500  2 400	500		2 400			Die Abnahme des Vermögens mit	 4 300
c) Schuldentilgung an einen Gläubiger		600			600	600							und jene der Schulden ... 50 200 miteinander verglichen gibt
d) Akzept an Stelle einer Buchschuid 		1 000			1 000	1 000			_	eine Abnahme d. Schulden v. 45 900
II, a) Gehälterzahlung		2 000	-	2 000	-	-	2 000	400	Die Kapitalzunahme beträgt 51 400
b) Dividendeneinlösung ...	400	400	—	—	—	—		,,	,, abnahme nur.. 5 500
	50 000  2 000			50 000			50 000	
d) Akzept ohne Gegenleistg.		—	—		2 000	2 000		Das Kapital hat zugenommen
III. a) Einkauf 1 von Wert- ( Verkauf j papieren \	5 000  5 800	6 000  5 800	5 000  5 000	_					800	wie oben
b) Einkauf ]	_TT  ,, , o r von Waren \ Verkauf J	[	10 000	10 000					10 000	—	—	
	9 000	9 000	10 000	—	—	1 000	—	
c) Einlösung der Obligation	10 500	—	10 500	10 000	—	500	—	
d)	,,	eines Akzents	3 800	—	3 800	4 000	—	—	200	
1	93 800}33 900		38 200	65 600 15 400  1		5 500	| 51400	

M Schon Augspurg, Grundlagen, 8. 48 entwickelt das System zunächst unter Anwendung von drei Kontengruppen.



Doppelte Buchhaltung;
        <pb n="67" />
        ﻿60

Doppelte Buchhaltung.

stände gleichzeitig und unmittelbar eine Wert Veränderung
des Kapitals verbunden, so muß letztere naturgemäß auf
Kapital-Konto bzw. auf einem stellvertretenden Konto ver-
rechnet werden.

(Man vergleiche dazu die interessante Ableitung der doppel-
ten Verrechnung bei Faure, Elements de Commerce et de Comp-
tabilite, T edition, Paris 1907 [Massen &amp; Cie.], S. 314 ff.)

Eine ähnliche Idee fanden wir auch bei Emminghaus, All-
gemeine Gewerkslehre, Berlin 1868, S. 322: Die äußeren Vor-
gänge des Geschäfts, Schulden und Forderungen sind auf Per-
sonen-Konto verrechnet, die inneren Vorgänge auf einem Konto
„Geschäft“, das alle Einkäufe, Verkäufe, Gesamtgewinne und
-Verluste nachweist. Durch Zerlegung des Begriffes „Geschäft“
lassen sich die Einzelheiten der inneren Wirtschaftsvorgänge
rechnerisch gruppieren.

e)	In der Buchführung der Unternehmung werden nur
Kosten und Kapital ziffermäßig erfaßt, keine „Werte“ im volks-
wirtschaftlichen Sinne und keine Werturteile zum Ausdruck ge-
bracht. Jeder Kostenaufwand der Unternehmung steht auf den
Konten links: die Anschaßungs- oder Herstellungskosten von Ver-
mögensteilen (Vermögenskosten), die Unkosten (Ertragskosten),
die Kapitalverluste und die Schuldentilgung.

Das Unternehmungskapital steht rechts: eigenes Kapital,
Schulden, die Kapitalergänzung durch Gewinne.

Die Bücherwerte im Soll der Vermögensbestandskonten
geben Auskunft über die Geldbeträge, die in dem Vermögensteil
angelegt sind und aufgewendet werden mußten. Es sind Geld-
werte der Vergangenheit. Für die Zwecke der Schlußbilanz
können die Bestände mit dem Absatzwert (Veräußerungspreis)
oder mit den Wiederbeschaflungskosten (Reproduktionskosten),
also Gegenwartswerte in das Inventar aufgenommen werden,
soweit der Gesetzgeber nicht anderes vorschreibt (vgl. Bd. II).
        <pb n="68" />
        ﻿Konten der Vermögensteile.

61

9.	Abschnitt.

Die Konten des Vermögens, der Schulden
und des Kapitals.

Die Buchführung stellt bei Beginn des Geschäftsbetriebes
bzw. des Rechnungsjahres Vermögen und Schulden (das Kapital
interessiert zunächst nicht) in ihren Einzelheiten und in ihrem
Gesamtbetrag im Inventar bzw. in der Inventarbilanz fest. Sie
verfolgt die Veränderungen im Vermögen, in den Schulden (und
des Kapitals) infolge der Geschäftsvorfälle auf Konten der ein-
zelnen Vermögens- und der Schuldenteile und faßt das Ergebnis
dieser Wert- bzw. Bestandsveränderungen (Bestände an Ver-
mögen und Schulden, Gewinne und Verluste) im Schlußinventar
bzw. in der jährlichen Schlußbilanz zusammen. An einfachen
schematischen Zahlenbeispielen möge dieser Zusammenhang ge-
zeigt werden.

a)	Konten der Vermögensteile.

I.	Anfangsbilanz: Bargeld ........... 80

Waren............... 70

Buchforderungen..... 15

Wechselforderungen . . 20

Bankguthaben ....... 35

Vermögen ...........220

II.	Fortlaufende chronologisch und systematisch geordnete
Aufzeichnungen der Veränderungen in den Vcrmögensbestand-
teilen als Folge von Geschäftsvorfällen. Die Waren werden im
Beispiel auf Warenkonto zum Selbstkostenpreis verrechnet
(vgl. Tabelle S. 62).

III.	Aufstellung des Schluß Inventars (§ 39 Abs. 2 HGB.).
Bie Kontensaldi geben den Buchwert der Bestände (Sollbestand)
an. Ob ihr Bilanzwert für den Schluß des Rechnungsjahres
damit übereinstimmt, ist keine Frage der Buchführungstechnik.
Hier wird Übereinstimmung von Buchwert und Bilanzwert an-
genommen (S. 62).

\
        <pb n="69" />
        ﻿62

Konten der Vermögensteile.

Konten der Vermögensteile (Aktiva).

													
Tag		Gegenstand (Genesis der Buchungsfälle)	Analyse	Bargeld	6  s  ö  ©  ca  cd  M	Waren	d  S  ö  ©  s	.  i B Ö o a ®  a u  *-&lt; _Q  .g © 3		, ö  00  ja  S  © ^ fS J	M  J.  ©  CO  Ä  o  i	o  •S  s  a  bc  M  c  cd  CG	O  M  rW  P  cd  CQ
Ö	u			s	H	s	H	s	H	s	M	S	H
4	0&gt;  ö			+	-	+	—	+	-		—	+	—
		a) Anfangsbestände bei Beginn des Rech-											
		nungsjahres (§ 391 RGB.)		220	80		70		15	_	20		35	
		ß) Handelsgeschäfte (§ 38 HGB.):	48										
1.		Barkauf von Waren		—	48	48	—	—	—	—	—	—	—
2.		Warenverkauf auf Kredit											
		(„Ziel“)		25	_	—	—	25	25	—	—	—	—	—
3.		Warenverkauf	gegen											
		Wechsel		10	—	—	—	10	—	—	10	—	—	—
4.		Einziehung (Inkasso) des Wechsels		10	10				_	_		in		
5.		Verkauf gegen Akzept des Käufers 		38				38	_			38			
		Übergabe des Wechsels an die Bank 		38								38	38	
7.		Bareinzahlung an die Bank		30	—	30	—	—	—	—	—	—	30		
		Summen	419	90	78	118	73	40	—	68	48	jl 03	—
		Saldo = Bestand		—	12	—	45	—	40	-	20	-	103
				90	90	118	(18	40	40	68	68 Jl 03		103

y) Schlußbüanz: Bargeld ............. 12

Waren ................ 45

Buchforderungen.....	40

Wechselforderungen ...	20

Bankguthaben ........ 103

Vermögen ............ 220

Die Vergleichung der beiden Vermögensaufstellungen zeigt,
daß sich das Vermögen in den einzelnen Bestandteilen, nicht
aber in seinem Gesamtwert verändert hat.
        <pb n="70" />
        ﻿Konten der Schulden.

63

b)	Konten der Schulden.

In gleicher Weise wie die Vermögensteile sind die Schulden
einer Unternehmung buchtechnisch zu behandeln. Während für
hie kontenmäßige Gliederung der Vermögensteile im wesent-
lichen wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind (Anlage-,
Betriebs- oder Umsatzvermögen, Zahlungsmittel, Erwerbsmittel
"wie beispielsweise Waren, Rohstoffabrikate, Kapitalbeteiligungen,
Kapitalanlagen in Effekten, Hypotheken usw.), sind für die
fortlaufenden Aufzeichnungen der Veränderungen in den Schulden
hauptsächlich rechtliche Gründe bestimmend: Schulden aus
Kaufverträgen über Handelswaren werden auf Debitorenkonto,
Darlehnsschulden ohne Deckung auf Darlehnskonto, dinglich
gesicherte Schulden auf Hypothekarschulden- und Lombard-
schuldenkonto, Schulden aus einem Bankkreditvertrag auf Bank-
konto, Wechselschulden aut Akzeptenkonto, Anleiheschulden
auf Obligationenkonto, Bürgschaftsschulden auf Bürgschaft-
bzw. Avalschulden-Kto. verrechnet usw. Gewinnberechtigte
Kapitalbeteiligungen an der Unternehmung des Verbuchenden
sind im Kontonamen deutlich zu kennzeichnen: die Einlage der
Ehefrau auf Illatenkonto, die Kommanditeinlage des Komman-
ditisten (wirtschaftlich eine Schuld, rechtlich haftpflichtiges Ge-
schäftskapital) auf Kommanditkapitalkonto usw. Die Verrech-
nnng mit dem einzelnen Rechtssubjekt und die Aufzeichnung
anderer Einzelheiten der Schulden erfolgen in Nebenbüchern,
2- B. Kreditoren-, Bank-, Akzeptbuch, Obligobuch usw.

Schematisches Beispiel: I. Bargründung einer Unterneh-
mung mit Schuldkapital: Bargeld 100, Darlehnsschulden 100.

II.	Systematische Aufzeichnungen der Veränderungen in den
Schulden (vgl. Tabelle S. 64).

III.	Aufstellung der Bilanz. Die Saldi der Schuldenkooten
stimmen in der Regel mit dem tatsächlichen Wert (Bilanzwert)
der Verpflichtungen überein.

y) Schlußbilanz:

Vermögen:	Bargeld ......... 10	Schulden:	Bank ............ 70

Waren .......... 40	Hypothek ...	180

Hausgrundstück	300	Darlehn.. ■ ■ ■ •	100

Gesamtvermögen 350	Gesamtschulden 350
        <pb n="71" />
        ﻿64

Kapitalkonten.

Systematische Verrechnung.

bß  Eh	Gegenstand (Chronologie)	Konten  der  Aktiva			Konten der Schulden							
			Kredi-  toren		Trat-  ten		Bank		Hypo-  theken		Dar-  lehen	
			—	+	—	+	—	+	-	+	—	+
l.	a) Anfangsbestände:	100  ß) Veränderungen:  Wareneinkauf auf Kredit .	40	+ 100  + 40		40								100
2.	Tratte des Lieferanten ....	40		40									
3.	Bankdarlehen gegen Bürg-											
	Schaft 	 70	+ 70	—	—	—	—	—	70	—	—	—	—
4.	Hauskauf 300, davon 60%	+ 300	—	—	—	—	—	—	—	270	—	—
	1. Hypothek, 30% Rest-											
5.	kaufgeld, 10% Anzahlung 300 Einlösung der Tratte	 40	-	30  -	40			40							
6.	Löschung der 2. Hypothek durch Barzahlung	 90	- 90	—	—	—	—	—			90	—				
	Summen 680	1-510  -160	40	40	40	40		70	90	270		100
	Saldo = Bestand	—	-	—	-	-	70	-	180	—	100	—
			40	40	40	40	70	70	270	270	100	100

Eigenes Kapital ist nicht vorhanden, die Vermögensbildung er-
folgte ausschließlich durch Schulden.

c)	Die Kapitalkonten *)•

Ein Kapitalkonto muß in der Buchführung vorhanden sein,
wo Gewinne auftreten; es fehlt also in der Verwaltungsbuch-
führung.

Die Kapitalkonten verrechnen die eigenen Mittel der Unter-
nehmung, die Leistungen des Unternehmers: das Anfangskapital
und die Zunahme rechts, die Abnahme des Kapitals und das
schließlich vorhandene Kapital links. Die Benennung der Konten
ist bei den einzelnen Unternehmungsformen verschieden.

1.	Die Einzelunternehmung verrechnet das Kapital auf einem
Kapitalkonto, das für die Privatentnahmen des Unternehmers
durch Privatkonto ergänzt wird (vgl. 15. Abschnitt).

2.	In der offenen Handelsgesellschaft wird jedem Gesellschafter
ein Kapitalkonto und ein Privatkonto eröffnet; diese beiden

’) Vgl. 2. Band; Gewinnverteilungsgesellschaften.
        <pb n="72" />
        ﻿Kapitalkonten.

65

Konten werden wie in der Einzelunternehmung abgeschlossen
(vgl. 16. Abschnitt). Bei der Errichtung einer offenen Handels-
gesellschaft werden die durch Gesellschaftsvertrag übernom-
menen Einzahlungsverpflichtungerl auf dem Einzahlungskonto
eines jeden Gesellschafters im Soll, die Erfüllung dieser Ver-
bindlichkeiten durch tatsächliche Einzahlungen bzw. durch Ein-
bringung von Einlagen im Haben verbucht.

3.	In der Kommanditgesellschaft werden Kapitalkonten für
die persönlich haftenden Komplementäre und für die Komman-
diteinlage der Kommanditisten errichtet, die Einzahlungsverpflich-
tungen wie unter 2. behandelt.

Die Kapitalkonten der bisher genannten Unternehmungs-
formen weisen das Kapital als veränderliche oder als unveränder-
liche Größe auf (vgl. 15. Abschnitt). Im letzten Fall wird das
Kapitalkonto bei Beginn für das Anfangskapital erkannt, am
•tahresende, abgesehen von einer Kapitalerhöhung oder einer Ka-
pitalrückzahlung, belastet für den gleichen Betrag, während Zu-
und Abnahme des Kapitals durch Entnahmen des Unternehmers,
durch Verlust und Gewinn auf Privatkonto verrechnet werden.

4.	Das Kapital der Kapitalgesellschaften — Aktiengesellschaft,
Kommanditgesellschaft und Gesellschaft m. b. H. — wird in-
folge gesetzlicher Vorschriften auf drei Konten dargestellt: Der,
von der Kapitalerhöhung oder -reduktion abgesehen, unver-
änderliche Teil auf Aktien-, Kommandit- und Stammkapital-
k°nto, das veränderliche Zusatzkapital auf den verschiedenen
Rcservekapital-, Reservefondskonten, der jährliche Gewinn oder
Verlust auf dem Gewinn- und Verlustkonto (2. Band; Reserven,
Ertragsbilanz). Die Einzahlungsverpüichtungen der Aktionäre
bei der Gründung bzw. bei nicht voll bezahlten Aktien ver-
rechnet das (Kollektiv-)Konto der Aktionäre, bei der G. m. b. H.
des Einzahlungskonto zugunsten des betreffenden Kapitalkontos;
Nachschußverpllichtungen der Gesellschafter werden einem Konto
der Nachschußzahlungen belastet, einem Nachschußkapitalkonto
Meditiert. Kommanditgesellschaften auf Aktien ergänzen die
Verrechnung auf Aktienkapital-, Reserve- und Erfolgskonto
durch Kapitalkonten der persönlich haftenden Gesellschafter,
die wie die Kapitalkonten der Teilhaber einer offenen Handels-
gesellschaft geführt werden.

Leitner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl.	5
        <pb n="73" />
        ﻿66

Die Erfoigsbnchfühnmg.

5.	Die eingetragene Genossenschaft verrechnet das Ge-
schäftsguthaben der Genossen auf einem Konto der Geschäfts-
guthaben, im übrigen wie die Aktiengesellschaften.

Das Kapital-Konto ist ein Ausgleichskonto, das den Wert-
unterschied zwischen Vermögen und Schulden aufnimmt; im
Falle der Überschuldung erscheint dieser Wertunterschied als
,,negatives“ Kapital auf dem Konto links, ebenso der Passiv-
saldo eines Gesellschafters, dessen Kapitaleinlage durch Verluste
verbraucht ist.

10.	Abschnitt.

Die Technik der Erfolgsverrechnung der doppelten B.

(Vgl. die Formeln II, Seite 31.)

Wertveränderungen des Kapitals:

Schematische Beispiele:

1.	a) Geschäftsgründung mit 30000 Mark bar (anfängliches

Kapital = Vermögen).

b)	Kapitaleinschuß in Wertpapieren 5000.

c)	Kapitalentnahmen in bar 4000.

2.	Gewinn durch Warenverkauf (Umsatzgewinn durch Güter-
tausch) 8000.

3.	Zinszahlung an den Darlehnsgläubiger (Gebühr für die Be-
nutzung fremden Kapitals) 140.

4.	Gehälterzahlung, d. i. Verlustausgabe für persönliche Dienst-
leistungen 500.

5.	Wertverluste an Effekten (Kapitalverlust) 243.

G. Zinszahlung eines Darlehnsschuldners (Gewinneinnahmen
für die einem Dritten überlassene Benutzung eigenen Ka-
pitals) 350.

7.	Provisionszahlung an einen Kommissionär (Verlustausgabe
für die Vermittlungstätigkeit selbständiger Personen, wie
Kommissionäre, Banken, Makler, Agenten und anderer Ver-
mittler) 25.

8.	Ausgabe für Beleuchtung, Heizung, Bureaubedarf, Steuern,
Porto, für Reparaturen und ähnliches (Verlustausgabe für
Verbrauchsgüter, Gebühren für sachliche Leistungen) 400.
        <pb n="74" />
        ﻿Die Erfolgsbuchführung.

67

■9. Belastung für Kontokorrentzinsen (Verluste, hier als Schuld
infolge Benutzung fremden Kapitals, empfangene Leistung
oder nutzbares Recht) 75.

10. Verkauf einer Wechseltorderung unter Diskontabzug (Dar
lehnszins an den Bankier, Verlust beim Verkauf einer For-
derung) 38.

11- Einlösung einer Schuld (Wechsel- oder Buchschuld) vor
Verfall unter Diskontabzug (Darlehnszins des Gläubigers,
Gewinneinnahme) 100.

Die Verrechnung soll zunächst auf drei Konten dargestellt
'Werden. Dazu ist zu bemerken, daß Kapitalminderungen infolge
Leistungen des Geschäftsbetriebes buchhalterisch als Verluste,
Kapitalzunahmen als Gewinne zum Ausdruck kommen.

Begründung der Veränderung	Be-  trag	Konto des Vermögens		Konto der Schulden		Konto des Kapitals	
		(Soll)  +	(Haben)	(Soll)	(Haben)  +	(Soll)	(Haben)  +
la) Gründungseinlage	30 000	30 000	—	—	—	—	30 000
Kapitaleinschuß ..	5 000	5 000	—	—	—	—	5 000
1c) Kapitalentnahme .	4 000	—	4 000	—	—	4 000	—
Warenumsatzgewinn	8 000	8 000	—	—	—	—	8 000
3) Zinsenverlust		140	—	140	—	—	140	—
4) Gehälterzahlung ...	500	—	500	—	—	500	—
5) Kursverlust		243	—	243	—	—	243	—
c) Zinsengewinn 		350	350	—	—	—	—	350
?) P. ovisionsverlust ..	25	—	25	—	—	25	— .
3) Handlungsunkosten	400	—	400	—	—	400	—
9) Zinsenverlnst		75			75	—	—	75	—
50) Zinsenverlust		38			38			—	38	—
11) Zinsengewinn 		100	100	—	—	—	- "	100
Summen	9 871] 8 450| 1 421			-	' -	1 421	8 450

Die Kapitalrechnung, nur diese kommt hier in Bedacht,
seigt eine Wertzunahme von 8450, eine Wertminderung von 1421,
demnach hat sich das eigene Kapital durch den Geschäftsbetrieb
um 7029 vermehrt. Die Aufstellung lehrt: Wertzunahmen des
Kapitals durch Einlagen (1. a u. b) stehen auf der Kapitalrechnung
rechts, Wertabnahmen durch Entnahmen (1. c) links. Ob der Wert
des Kapitals sich durch Kapitalzuschüsse oder Kapitalentnahmen
        <pb n="75" />
        ﻿68

Die Erfolgsbuchfühmng.

des Unternehmers verändert, oder durch Kapitalproduktion (Ge-
winne) und Kapitalverbrauch (Verluste) infolge des Geschäfts-
betriebes, muß für die rechnungsmäßige, kontenförmige Dar-
stellung der Kapitalveränderungen gleichgültig sein. Demnach
stehen auf dem Kapital-Konto Gewinne rechts, Verluste links.

Die Rechnung über das eigene Kapital wird übersichtlicher,
wenn man Gewinne und Verluste vorerst auf einem besonderen
Konto darstellt und nur den Wertunterschied, den schließlichen
Kapitalzuwachs oder die endgültige Kapitalminderung auf
Kapital-Konto in einer Summe überträgt (Umbuchung, Rech-
nungsposten).

Unter dieser Annahme würde sich die Verrechnung wie
folgt darstellen [oben letzte Spalte]:

hinks

Kapital- Rechnung.

Rechts

3) Entnahmen (= Kr) ........ 4 000

5) Saldo (= schließliches Kapi-
tal = Kß ................... 38 029

42 029

1)	1) Einlage ..... 30 000 (= if0)

2)	Einschuß ....... 5 000 (= Kz)

4)	Saldo der Gewiün-

und Verlustrech-
nung (Kapitalzu-
wachs) .......... 7 029 ( = +£■)

42 029

Rechnung der Gewinne und Verluste = Gewinn- und

Verluste		Verlust-Konto 2).		Gewinne
Zinsen 		140		Warenumsatzgewinn ..	8 000 = gl
	75		Zinsen	 350	
&gt;y			38			 100	450 — s*
ti&gt;		  Gehälter 			500 = c*		
Kursverlust 			243 = t|3		
Provision 			25 = c4		
Handlungsunkosten		400 = c,		
Gesamtverluste ..		1 421 = 2'F	Gesamtgewinne ....	8 450
Reingewinn, aut Kapi-				
tal-Konto übertragen		7 029= +E		
		8 450		

1)	Die Ordnungszahlen geben die chronologische Reihenfolge der Ein-
tragungen an. Die Buchstaben [Ko, Klt + E) usw. nehmen Bezug auf
die Formeln S. 29 f.

2)	Die Praxis nennt dieses Konto so. Theoretiker (nach Schrott schon
seit Phüipson 1813, auch Schiebe, Kurzbauer und deren Epigonen) wünschen
        <pb n="76" />
        ﻿Die Erfolgsbuchföhrnng.

69

Man kann auch zwei Rechnungen errichten, ein Konto der
Verluste, ein Konto der Gewinne und die Summe des kleineren
Kontos auf das andere Konto übertragen.

Konto der Gewinne.

2)	Übertrag vom Konto der  Verluste	1421  3)	Übertrag auf Kapital-Konto 7029	1) wie oben	j 8000  l 450
8450		8450

Die kontenförmige Verrechnung der Kapitalveränderungen 'y
*u der angegebenen Weise genügt den heutigen wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht. Die Analyse des Erfolges erfordert eine Zu-
sammenfassung gleichartiger Gewinne und Verluste, eine honten-
förmige Klassifikation der Wertzunahmen und -ahnahmen des
Kapitals nach den Quellen. Gewinne und Verluste, Kapital-
zunahmen und -abnahmen, die der gleichen oder doch wesens-
verwandten Ursache entspringen, werden einheitlich verrechnet
und zusammengestellt: Die doppelte B. errichtet für einzelne
Gewinn- und Verlustquellen besondere Konten; z. B. ein Zinsen-
konto für Zinsen, Diskontgewinne und -Verluste, ein Provisions-
konto für Einnahmen und Ausgaben an Vermittlungsgebühren
aller Art, für Handlungs- und Betriebsunkosten gleichnamige
Konten; Warenumsatzgewinne werden auf dem Warenkonto,
Effektenumsatzerfolge auf Effekten-Konto verrechnet usf.

K Uwsategewinne und f/nwafzverluste (S. 75) werden gewöhn-
lich mit dem Bestands-Konto verrechnet, welches über das
betreffende Vermögensobjekt Rechnung führt (Waren-,
Effekten-, Wechsel-, Devisen-, Verkaufs-Konto und ähnliche),
ebenso Kapitalverluste (z. B. Kursverluste an Effekten-
beständen, Abschreibungen auf Anlagen, Forderungen) und
Kapitalgewinne (beispielsweise Wertsteigerung der Grund-
stücke).

&lt;he Benennung Verlust- und Gewinn-Konto, weil sie mit der Funktion des
Kontos (Verluste links) einigermaßen übereinstimmt. Die in der Praxis
übliche Benennung hat den Vorzug, historisch zu sein. Von Nutzen und
Schaden (pro e danno) sprechen Pacioli und die deutschen Schriftsteller.
Gamersfelder (1570) ist nach Balg (Z. t. B. 1900, S. 160) der erste deutsche
Kachschriftsteller, der „Gewinn- und Verlust“-Rechnung anwendet.
        <pb n="77" />
        ﻿70

Die Bestandsbuchführung,

2.	Gewinneinnahmen und Verlustausgaben, die „unmittelbaren“
Gewinne und Verluste, werden nach ihren Ursachen grup-
piert (Provisions-Konto, Unkosten-Konto usw.).

Da Kapitalminderungen auf dem Kapital-Konto links,
Verluste auf Gewinn- und Verlust-Konto links stehen, müssen
folgerichtig auch auf den Konten für die einzelnen Gewinn- und
Verlustquellen die Verluste links, die Gewinne rechts stehen.

Während des Geschäftsjahres werden Gewinne und Verluste
auf den einzelnen Sonderkarten dargestellt; beim Bücherabschluß
erfolgt die Übertragung der Überschüsse, der Nettogewinne und
-Verluste von den einzelnen Konten auf das früher angegebene
Sammel-Konto, das Gewinn- und Verlust-Konto, von wo die
endgültige Kapitalproduktion oder Kapitalkonsumtion auf die
Kapitalrechnung (bei Kapitalgesellschaften auf Bilanz-Konto)
übertragen wird. Die Darstellung des Erfolges durch Kapital-
zuwachs oder Kapitalminderung wird auf den Schluß der Ab-
rechnungsperiode verschoben. Dem Kapitalkonto ist als Neben-
rechnung die Gewinn- und Verlustrechnung, und diesem sind
als Nebenrechnungen die Konten der Gewinne und Verluste
untergeordnet1).

Darnach würde sich die praktische Durchführung der oben
angeführten Fälle wie folgt gestalten (mit Hinweglassung der
Konten des Vermögens und der Schulden, die unverändert
bleiben) (s. Tabelle S. 71).

11.	Abschnitt.

Die Verrechnungstechnik der Veränderungen in den
Teilen des Vermögens und der Schulden.

a)	Reine Permutationen (Austausch von Werten ohne Ge-
winn und Verlust):

1.	Einkauf von Wertpapieren auf Kredit (Wertpapiere gegen
Forderung des Gebers getauscht) 5000.

2.	Inkasso eines fremden Wechsels bei dem Akzeptanten.
(Wechselforderung in Bargeld umgesetzt) 1000.

l) Über die Ertragsrechnung vgl. PricaUviitschaflslehre §§ 30, 35/36.
        <pb n="78" />
        ﻿Die BestaudsbuchführuDg.
        <pb n="79" />
        ﻿72

Die Bestandsbuchfühnmg.

3.	Einlage auf Scheckrechnung (Bargeld in Bankguthaben ver-
wandelt) 11 200.

4.	Kauf von Fabrikaten auf Kredit (Waren gegen Zahlungs-
versprechen) 4000.

5.	Tilgung der Kaufpreisschuld durch Banküberweisung (Buch-
schuld gegen Abschreiben von Bankguthaben) 4000.

6.	Verkauf von Wertpapieren zum Einkaufspreis (Buchforde-
rung eingetauscht gegen Wertpapiere) 5000.

7.	Tratte auf den Käufer dieser Wertpapiere (Buchforderung
umgewandelt in Wechselforderung) 5000.

8.	Übergabe dieses Wechsels an die Bank (Wechselforderung
in Bankguthaben verwandelt) 5000.

Will man sich auf eine summarische Darstellung der Ver-
änderungen in dem Gesamtvermögen und den Gesamtschulden
beschränken, so genügt je eine Rechnung des Vermögens und
der Schulden.

Nr. des						
Ge-	Betrag	Kto. des Vermögens		Konto der Schulden		Kapital-
scbäfts-  falls		(Debet)  +	(Kredit)	(Debet)	(Kredit)  +	Konto
Einlage	30 000	30 000				Einlage 30000
1.	5 000	5 000	—	—	5 000	
2.	1 000	1 000	1 000	—	—	
3.	11 200	11 200	11 200	—	—	
4.	4 000	4 000	—	—	4 000	
5.	4 000	—	4 000	4 000	—	
6.	5 000	5 000	5 000			
7.	5 000	5 000	5 000			
8.	5 000	5 000	5 000			
	40 200	36 200	31 200	4 000	9 000	

Ergebnis: Die Zunahme des Vermögens beträgt...... 36 200

Die Abnahme des Vermögens beträgt:..... 31200

Somit hat das Vermögen zugenommen um:.........TT 5 000

Die Schulden haben sich um den gleichen Betrag vermehrt;
das eigene Kapital berechnet sich: Vermögen...... 35 000

(nämlich 30 000 + 36 200- 31 200), die Schulden sind 5 000
das eigene Kapital sonach unverändert

30 000
        <pb n="80" />
        ﻿Die Bestandsbuchfühnmg.

73

Diese konzentrierte Verrechnung macht die Geldwertbewe-
gungen, die Veränderungen in den einzelnen Bestandteilen des
Vermögens und der Schulden nicht ersichtlich. Wie gestaltete
sich die Zu- und Abnahme in den Warenbeständen, in den Buch-
forderungon, wie haben die Wechselschulden zugenommen ? Die
Forderung, die Veränderungen in ihren Einzelheiten rechnungs-
mäßig festzuhalten, gleichartige oder wesensverwandte Ereig-
nisse übersichtlich zu gruppieren, bedarf keiner weiteren Be-
gründung; um ihr zu genügen, wird für jeden Vermögensteil,
für jede Schuldgattung ein besonderes Konto geführt, auf dem
die Geldwertveränderungen innerhalb einer Wirtschaftsperiode
eingezeichnet werden.

Diese Auflösung des Gesamtvermögens und der Gesamt-
schulden in ihre Teile zeigt die folgende Tabelle. Die summarische
Verrechnung (S. 72) liefert einen schließlichen Vermögensbestand
von (Einlage 30 000 -f- Zunahme 36 200, abzüglich 31 200 Ab-
nahme) 35 000 in toto, ohne Zerlegung; die kontenmäßige Auf-
lösung in der Tabelle (S. 74) weist den gleichen Bestand auf, je-
doch in Einzelteile — Bargeld, Wechsel usf. — zerlegt; ihr Er-
gebnis, die Schlußbilanz, ist:

Vermögensbestände: Bargeld........... 9	800

Wechsel ......... 9	000

Scheckguthaben..	12 200

Waren............ 4	000

Gesamtvermögen	35 000

Schulden:	Warenschulden...	5 000

Eigenes Kapital. .	30 000 wie in Tabelle

S. 72 und 74
nachgewiesen.

Das Ergebnis der kontenförmigen Verrechnung der Ver-
änderungen in den Beständen und Schulden soll mit dem tat-
sächlichen Bestand und den Aufzeichnungen des Schlußinventars
übereinstimmen. Die Darstellung der Ergebnisse durch „Sal-
dierung“ der Konten genügt; wünscht man auch eine übersicht-
liche Zusammenstellung der Vermögens- und Schuldteile in
Kontenform, so überträgt man die Bestandsaldi von den Einzel-
        <pb n="81" />
        ﻿Die Bestands buchführimg.

Zerlegende Verrechnung der Veränderungen des Vermögens und der Schulden.

Geschäfts- lall Nr.	Be-  trag	Konten der Vermögensteile												Konten der Schulden		Kapital-  Konto	
		Bargeld		Wechsel		Effekten		Scheck-Konto		Waren		Debitoren		Kreditoren			Einlag.
		Bin-	Aus-	Ein-	Aus-	Ein-	Aus-	Zu	Ab	Ein-	Ab-	Forde-	Zah-	Tilgung	Schuld		
		gang	gang	gang	gang	gang	gang			gang	gang						
Einlage	30 000	20 000	-	10 000	—												30 000
1.	5 000	—	—	—	—	5 000			_		—	~ ■	—	—	—	5 000		
2.	1 000	1 000	-	-	1 000												
3,	11 200	—	11 200	-	—	—	—	11 200									
4,	4 000	—	—	—	—	—	—	—	—	4 000	-	-	-	—	4 000		
5.	4 000	—	— '	—	—	—	~	—	4 000	-	-	-	-	4 000	-		
6,	5 000	—	—	-	—	—	5 000	—	—	-	-	5 000	-				
7.	5 000	—	—	5 000	—	—	—	—	-	-	-	-	5 000				
8.	5 000	-	-		5 000		-	5 000	-	—							
	40 000	21 000	11 200	15 000	6 000	5 000	5 000	16 200	4 000	4 000	-	5 000	5 000	4 000	9 000		30 000
Sa	do																
(&gt;= Bestand)		—	9 800	-	9 000	—	—	—	12 200	—	4 000	—		5 000	—	30 000	
		21 000	21 000	15 000	15 000	5 000	5 000(16 200		16 200	4 000	4 000	5 000	5 000| 9 000		9 000	30 000| 30 000
        <pb n="82" />
        ﻿Umsatzerfolge.

7 &amp;

Konten auf ein Sammel- Konto, das man als Konto der Schluß-
bestände, als Übersichts-Konto des Vermögens und der Schulden
bezeichnen könnte, das aber in der Buchhaltungspraxis seit jeher
Bilanz-Konto genannt wird.

Konto für Bargeld.		Kreditoren.	
Eingang	Ausgang	Abzahlungen	Schulden .
•	11200  Übertrag auf Bilanz-  Konto	9 800	4 000  Übertrag auf Bilanz-  Konto	5 000	
21 000	21 000	9 000	9 000
Einks	Bilanz-Konto.		Rechts
Obertrag vom  Konto	für	Bargeld 	 9	800  „	„	Wechsel 	 9	000  ,,	,,	Scheckguthaben 12	200  Waren 	 4	000		Übertrag vom  Konto für Kreditoren	 5 000  Saldo - Kapital	 30 000	
Gesamtvermögen 35 000			35 000

b)	Es gibt Geschäftsfälle, die sich als Permutation (Güter-
tausch) und gleichzeitig als Wertveränderungen des eigenen
Kapitals darstellen (vgl. dazu lila—d, S. 34 f); d. h. der
Geschäftsfall an sich ist eine Permutation, der Wert der
Gegenleistung ist gleich dem Wert der Leistung. Aber im
Zusammenhang mit vorausgegangenen Geschäftsfällen wird
durch den vorliegenden Geschäftsfall das Kapital durch Ge-
winne vermehrt oder durch Verlust vermindert. Wir be-
zeichnen sie als Umsatzgewinne und Umsatzverluste (S. 69).

Beispiel: 1. Wertpapiere, deren Einkaufswert 5000 Mk.
betrug, werden für 5800 auf Kredit verkauft. 2. Waren mit
einem Einstandspreis von 10 000 werden für 9000 gegen
Wechsel des Käufers verkauft.

Der Verrechnung solcher Fälle bieten sich, zum gleichen
Ergebnis führend, zwei Wege.

a)	Sofortige Verrechnung der Kapitalveränderungen 1. auf dem
Kapital-Konto oder 2. dem Gewinn- und Verlust-Konto,
        <pb n="83" />
        ﻿76

Umsatz erfolge.

oder 3. auf besonderen Konten (z. B. Effektenerträgnis-
Konto, Warenerfolgs-Konto und ähnliches), Konten, deren
Beträge (Saldi) am Ende des Rechnungsjahres auf Gewinn-
und Verlust-Konto übertragen werden (vgl. S. 77).
ß) Verschiebung der Verrechnung des Gewinnes oder Verlustes
auf den Schluß des Rechnungsjahres. Der Geschäftsfall wird
zunächst als reine Permutation verrechnet und die Buchung
der Kapitalveränderung in einem späteren Zeitpunkt nach-
geholt (S. 78).

Im ersten Fall (a) wird der Umsatz — Verkauf — mit dem
Eingangswert (Anschaffungs-, Einkaufs-, Herstellungswert), im
zweiten Fall (ß) hingegen mit dem Veräußerungswert verrechnet.

Der Verbuchungsvorgang unter (a) ist theoretisch besser,
praktisch jedoch in den meisten Fällen überhaupt nicht oder
nicht ohne recht komplizierte Rechnungen und zeitraubende
Nachforschungen durchzufähren; denn die Kapitalveränderung
ergibt sich nur durch Vergleichung mit dem Eingangswert, also
mit einer früheren Verbuchung.

Die Verrechnungsweise nach ß) ist allgemein üblich und in
den ältesten Werken über doppelte B. zu finden. Sie ist auch
Ursache des erheblichsten Mangels der doppelten B. Durch die
kontenförmige Verrechnung sind die Veränderungen in den Ver-
mögens- und Schuldteilen jederzeit vollständig zu ersehen. Die
Wertveränderungen des Kapitals hingegen sind während des Rech-
nungsjahres nur teilweise, d. h. nur insoweit unmittelbar ersicht-
lich, als Güter gegen Dienstleistungen (vgl. S. 66, 3., 4., 6.—9.
Fall) getauscht werden (sie werden zumeist als unmittelbare Wert-
veränderungen des Kapitals, von uns als Gewinneinnahmen und
Verlustausgaben bezeichnet). Wo mit dem Güter tausch gleichzeitig
Gewinne und Verluste verbunden sind (wir nennen sie Umsatz-
erfolge, Umsatzgewinne und -Verluste, zumeist infolge einer Ver-
äußerung von Vermögensteilen1), bleibt die Darstellung des

i) Die in Lehrbüchern übliche Bezeichnung als „mittelbare“ Wert-
veränderungen des Kapitals scheint uns nicht zutreffend zu sein. Gibt
es Erfolge, die unmittelbarer wirken als realisierte Gewinne oder Verluste ?
Die Unterscheidung „mittelbar“ und „unmittelbar“ will den Zeitpunkt
der Verrechnung charakterisieren: die unmittelbaren Erfolge werden sofort
als Kapitalwertveränderung buchmäßig dargestellt.
        <pb n="84" />
        ﻿Umsatzerfolge:	77

Gesamtgewinnes und Gesamtverlustes bis zum Rechnungs-
abschluß unvollständig und wird erst durch diesen ergänzt
(S. 83 u.). Die Bestandsverrechnung ist vollkommen und voll-
ständig, die Erfolgsbuchführung, d. i. die Überwachung des Ver-
mögens als werbendes Kapital, bleibt unvollständig bis zum
allgemeinen Bücherabschluß. (Über theoretische und praktische
Versuche, dem Ideal der doppelten B. — den Erfolgsnachweis
jederzeit vollständig zu gestalten — siehe 12. Abschnitt.)

Buchungs-Vorgang nach a) (Beispiel S. 75b).

_________ Effekten-Konto.

a)	1. Anschaffungspreis . .5000 j a) 2. Verkauf . .......5000

(1)

.	Waren-Konto.

h) 1. Einkauf ........ 10 OÖJ^j b) 2. Verkauf.........10ÖÖÖ

(!)

Kapital-Konto oder
Gewinn- und Verlust-Konto oder
Verluste	Konto für Umsatz-Erfolge	Gewinne

h) 2. Verkaufsverlust. . . 10 a) 2. Effektenkursgewinn . . 800

Doch kann man, was praktischer ist, die Verkäufe mit
ihrem Erlös auf Effekten- und Waren-Konto verbuchen und die
Ertolgsdifferenzen sofort verrechnen; z. B.

Effekten-Konto.

1.

3.

Anschaffung............ 5000

Bffeiu^ Lumsatzcrfo’gs-
Konto (Übertrag) .... 800

2. Verkaufserlös

5800

Effektenumsatzerfolgs-Konto.	__________

2.	Gewinn- u. Verlust-Konto [l- Effekten-Kohm ■

Übertrag Ende des Jahres 800 j Übertrag...............

Zunächst werden di« Umsätze als solche und als 1 am -n
Handlungen verbucht, dann erst werden die Erfolge verrechne .
        <pb n="85" />
        ﻿78

Umsatzerfolge.

Buchungsvorgang nach ß):

Effekten-Konto

a)	1. Einkauf .. .....5000

a)	3. Übertrag am Jahres-
ende auf Gewinn- u.
Verlust-Konto........... 800

a) 2. Verkauf

5800

(0

Waren-Konto.

b)	1. Einkauf.........10 000 b) 2. Verkauf

9000

b)	3. Übertrag am Jahres-
ende auf Gewinn- u.
Verlust-Konto............1000

Gewinn- und Verlust-Konto (Ende des Rechnungsjahres).
Verluste	Gewinne

b)3. Übertrag vom Waren-

Konto............1000

a)	3. Übertrag vomEffekten-

Konto.............. 800

Hier ist daran zu erinnern, daß die doppelte B. „unmittel-
bare“ Gewinneinnahmen und Verlustausgaben unter Zusammen-
fassung gleichartiger auf besonderen Konten z. B. Zinsen-, Pro-
visions-, Unkosten-Konto verrechnet (S. 71), daß aber mittelbare
Wertveränderungen des Kapitals — wir verstehen darunter nur
die Wertsteigerungen und Wertminderungen von Vermögens-
teilen ohne Umsätze, infolge von Konjunktureinflüssen — eben
nur mittelbar dargestellt werden können.

Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: Die Kursverluste
an verkauften Effekten, die Unkosten u. ä. Verlustc/gsgaben
kommen auf dem Effekten-Konto, dem Unkosten-Kbnto als
Verlust — infolge Umsatzes oder Ausgabe — unmittelbar, wir
wollen sagen automatisch, zum Ausdruck. Kursverluste an
den Effektenbeständen finden auf dem betr. Konto nur dann"
ihren zahlenmäßigen Ausdruck, wenn die Vermögensobjekte, an
die diese Konjunkturgewinne oder Konjunkturverluste gebunden
sind, im Inventar entsprechend bewertet werden. Unabhängig
von den Wertansätzen, selbsttätig und aus sich selbst heraus
können solche Wertsteigerungen und -minderungen der Ver-
        <pb n="86" />
        ﻿Best ändert oigsb ucMiihrnng.

79

äiiögensobjekte [oder der Schulden] auf den bezüglichen Konten
nicht in Erscheinung treten.

Demnach sind die Kapitalveränderungen (Zu- und Abgänge)
«inzuteilen in:

1.	a) Gewinneinnahmen und Verla stausgaben', b) Kapital-
verluste und -gewinne; beide werden schon zur Zeit ihrer Ver-
rechnung unmittelbar als Kapitalwertmehrung oder -minderung

verbucht.

2.	Umsatzerjolge (Umsatzgewinne und -Verluste) (vgl. S. 69,
75).

Wir besprachen bisher die Verrechnungstechnik der Ver-
änderungen im Vermögen und in den Schulden sowie des eigenen
Kapitals, ohne beide Verrechnungsgruppen zu verbinden. Doch
bilden beide in ihrer praktischen Anwendung einen einheitlichen
Rechnungsorganismus. Diese Verbindung zu einer organischen
Einheit ergibt sich aus der Natur der Geschäftsvorgänge selbst
(vgl- 8. Abschnitt). Jeder buchungsfähige Geschäftsfall wirkt
doppelt, bewirkt Veränderungen nach zwei Seiten hin, wie in der
Tabelle S. 35 gezeigt wurde. Demnach müssen die Wirkungen
auch doppelt verrechnet werden. Jeder Buchungsposten stellt
eine Wertgleichung dar. Der Wert der linken muß gleich sein dem
Wert der rechten Seite der Gleichung. Jeder Geschäftsfall bewirkt -
«inen Soll-Zuwachs und gleichzeitig einen Haben-Zuwachs. Ge-
wöhnlich wird dieses Grundgesetz so ausgedrückt: Jeder Ge-
schäftsfall muß auf zwei Konten verbucht werden, einmal auf
einem Konto links im Soll oder Debet, ein anderes Mal mit dem;
gleichen Betrag auf einem anderen Konto rechts im Haben
oder Kredit. Dieser Formulierung widerspricht die praktische
Handhabung, wenn eine vereinfachende Buchungsart einem
Konto mehrere Kreditoren oder einem Kreditor mehrere De-
bitoren gegenüberstellt (vgl. zusammengezogene Memorial-
Posten, 19. Abschnitt).

Das S. 80 ff. zusammenfassende Beispiel will Technik und
Leistungen der doppelten B. zeigen. Wir wählen zur Darstellung
typische Vorgänge des Warenhandels, da dessen wertumsetzende
1 ätigkeit vorzüglich geeignet ist, den Verrechnungsmechanismus
auch ohne besondere Vorkenntnisse der wirtschaftlichen Ver-
behrstechnik zu begreifen. Interessant ist es, an der Hand
        <pb n="87" />
        ﻿80

Bestanderfolgsbachführung.

Technik und Leistungen

			Buchung der Veränderungen				
						Vermögens-	
				Waren-		Effekten-	
Waren-Handel		Geldvorrat		bestände		bestände	
(Die Zahlen bedeuten Tausender)							
		(Kaisen-Konto)		(Waren-Konto)		(Effekten-Kto.)	
		+		+	—	-L.	-
		Ein-	Ans-	Ein-	Aus-	Ein-	Ans-
	Betrag	gang	gang	gan g	gang	gang	gang
I. Anfang (Eröffnung): Zahlenmäßige	Zustands-							
Schilderung bei Beginn der Wirtschaft. Bargründung ....	100	100					
II. Geschäftsbetrieb:							
Analytische und genetische Darstellung der äußeren und inneren Wirtschaftsvorgänge;							
1. Barkauf von Waren		20		20	20			
2. Kreditkauf von Waren ..	40			40			
3. Kapitalanlage in Effekten	50		50			50	
4. Bankeinlage 		10		10				
5. Tratte d. Lieferanten unt. 2	36						
6. Kreditverkauf von Waren	35				35		
7. Wechsel auf den Käufer (6.)	35						
8. Verkauf d. Wechsels	\	J4						
Diskont 	|	■ 1						
9. Banküberweisung an den[							
Lieferanten (2.) 	J	3,8						
(Skonto= Zinsabzug 5%). ( 10. Kapitaleinlage des Unter-	0,2						
nehmers		2	2					
11. Dividenden-Inkasso durch							
die Bank	)		0,8						
12. Handlungsunkosten		1		1				
Summenbilanz	1368,8	102	81	60	35	50	-

dieser Tabelle zu prüfen, wie die doppelte B. die Umformung der
Werte, den Kreislauf des Kapitals zum Ausdruck bringt. Vom
Barbestand werden durch Bareiukauf (erster Fall) 20 Geldein-
        <pb n="88" />
        ﻿82

Bestanderfolgsbucliführnng.

Technik und Leistungen

Waren-Handel
(Uio Zahlen bedeuten Tausender)

Betrag-

Summenbilanz
III. Rechnungsabschluß:
Zustandsschilderung am Ende
des Rechnungsjahres und Er-
folgsermittelung:

Übertrag auf Bilanz-Konto.....

Schlußbilanz: Bargeld......

Warenbestände

Effekten.....

Bankguthaben
Aktiva (= -SA1) .......

c

o&gt;

ho

SO

£

►.g

00

05 G5
CO ”3

*c3

&lt;

368,8

21

28

50

41

v- Wechselschulden (= A'P1)

Kapital (= Kj)..........

Anfangskapital (= K0) ..

Kapitalzuwachs

Einlage.....

Reingewinn (= -f B)

140

36

104

100

Buchung der Veränderungen
Vermögens-

Geldvorrat

(Kassen-Konto)

+

Ein-

gang

Aus-

gang

102 81

102

21

Waren-

bestände

(Waren-Konte)

Effekten-

bestände

(Effokten-

Konto)

Ein-

gang

102

Über-

trag

ins

Hah'-n

der

Km.

Schuld

Wechs.

Kt. Soll

Übertrag des
CJ msatz-
gewinnes auf
Gewinn- und
Verlust-Konto

60

60

Aus-

gang

35

28

63

63	63

+

Ein-

gang

50

50

Aas-

gang

50

50

Bestanderfolgsbuchfühnmg.

83

der Doppik.

in den Beständen; Ergebnis nach Formel I (Seite 29)

Bestandteile (Aktiva)

Schulden=fremd. Kap

Bank-		Buch-		Wechsel-		Buch-		Wechsel-		Formel 11 (S. 31)		
gu thaben  Jttaiik-Konto)		forderung.  (Dehitoroti-  Konto)		forderung.  (Rimessen-  Konto)		schulden  (Kroditoren-  Konto)		schulden  (T ratten- Konto)		Kapital  (Reinvermögen)		
+	—	+	—	+	—	-	■ +	—	+	—	+	
ZU	ab	Forde-  rung	Til-  grung	Ein-  gang	Ans-  gang	Til-  gung	Schul-  den	Ein-  lösung	Vor-  merkg.	Wert-  minde-  rung	Wert-  moh-  rung	
44,8	3,8	35	35	35	35	40	40		36	2	3	
*44[T	41							36			3	Waren
	44,8 j	35	35	35	35	40	40	36	36	2	6	

Veränderungen
des Kapitals;

Bilanz-Konto

Passiva

Kassen-Kto. . 21

Waren-Kto. . 28
Effekton-Kto. 50
Bank-Kto. ., 41
ilö

Tratten-Kto.. 36
Kapital-Kto. .104

140

Gewinn- u.

Ve-lus'e

Zinsen-Kto.
(1-0,2) ... 0.8
Unkosten-Kto.1

M

Reingewinn 2

Verlust-Kto.

G winne

Effekten-
Zinsen-Kto. 0,8
Waren-Kto. . 3

Kapital-Konto.

Bilanz .	.... 104	Anfangs-
		Kapital .. 100
		Einlage ....	2
		Reingewinn. 2

6*
        <pb n="89" />
        ﻿84

Bestanderfolgsbuchführung.

des Lieferanten (fünfter Fall) in ein schriftliches Wechselver-
sprechen umgewandelt (Kreditoren an Tratten). Die Kaufpreis-
l'orderung aus dem sechsten Fall wird in eine Wechselfordorung
umgesetzt (siebenter Fall, Rimessen an Debitoren), die durch
Verkauf unter Zinsverlust (achter Fall) in ein Bankguthaben
umgeformt wird (Bank an Rimessen).

Die Verbuchungen in den Memorialen (s. später) lauten
vollständig:

I. Kasse an Kapital .. .100	lil d) 2 Konten an Gewinn

II. 1. Waren an Kasse.. 20
2. WarenanKreditoren 40

3.	Effekten an Kasse 50

4.	Bank an Kasse .. 10

5.	Kreditoren an

Tratten........ 36

6.	DebitorenanWaren 35

7.	Wechsel an Debi-

toren ......... 35

8.	Bank an Wechsel 34
Zinsen an Wechsel 1

9. Kreditoren an Bank 3,8
Kreditoren an Zins. 0,2

10.	Kasse an Kapital.	2

11.	Bank an Effekten 0,8

12.	Unkosten an Kasse 1
lila) Bilanz-Konto

an	Kasse		...21
an	Waren		...28
an	Effekten....	... 50
an	Bank 		... 41

b)	Tratten an Bilanz. 36

c)	Kapital an Bilanz .104

undVerlust: Übertrag
der Gewinne: Effek-

ten-Zinsen-Kto.....0,8

Waren .............._3___Jk»

e)	Gewinn und Verlust

an zwei Konten ;Über-
trag der Verluste an
Zinsen............. 0,8

an Unkosten	1	1.8

f)	Gewinn und Verlust

an Kapital-Konto
Reingewinn ....... 2

12.	Abschnitt.

Theoretische Auflösung der Umsatzerfolgs-Konten.

Verschiedene Autoren unternahmen den Versuch, den
wesentlichsten organischen Mangel der doppelten B., der mit
der Führung von Konten der Umsatzerfolge (Bestand-Erfolgs-
Konten) notwendig verbunden ist, zu beseitigen.
        <pb n="90" />
        ﻿Umsatzerfolgskonten.

85

Den ersten Versuch dieser Art unternahm Queulin (L’in-
ventaire perpetuel, Paris 1840), der unter Anwendung synopti-
scher Tabellen zwei dreigliedrige Konten — neben anderen hier
nicht interessierenden — eröffnete: a) Magazins, mit 3 Spalten,
Einkaufswert der eingehenden, der ausgehenden Waren und des
Bestandes; b) Opirations, mit Spalten für Einkäufe, Verkäufe
und Gewinne.

1865 schlug C. A. Guilbaut (Tratte de comptabilite et d’ad-
ministration industrielles) ein Verfahren vor, das seit dieser Zeit
'n der französischen Fachliteratur unter dem Namen ,,la Per-
manence de ITnventaire“ bekannt ist (vgl. die verschiedenen
Publikationen von Liautcy-Guilbaut, z. B. La Science des comp-
tes mise ä la portee de tous, Paris 1889; Principes genöraux de
comptabilite, Paris 1903).

Theoretisch besteht die Möglichkeit, ein Umsatzerfolgs-
Eonto in zwei Konten zu zerlegen, von denen das eine die Ver-
dehnung des Bestandes, das andere jene des Erfolges übernimmt.
(Vgl. S. 77.) Die praktische Durchführbarkeit solch theoreti-
scher Lösungsversuche scheitert häufig daran, daß die theoreti-
schen Voraussetzungen praktisch nicht erfüllbar sind, oder Zeit-
und Arbeitsaufwand in keinem richtigen Verhältnis zum Erfolg
stehen *)•

Die nachfolgende, nach Schaer, Unterrichtsstunden I.
§§ 123 ff. entworfene Tabelle soll die Idee Queulins und Guil-
hauts wiedergeben (s. Tabelle S. 86).

Bei jedem Verkaufe (oder periodenweise) muß der Ein-
standswert (Anschaflungswert) der verkauften Waren vom Ein-
kaufs- auf das Verkaufs-Konto übertragen werden (4. Fall),
kei Rücksendungen von verkauften Gütern ist deren Einstands-
wert zurückzubuchen (6.). Der Wert des (Soll-)Bestandes ist
der Differenz des Einkaufskontos gegeben, der Gewinn auf
dem Verkaufs-Konto ersichtlich. Voraussetzung für die An-
wendung dieses Verfahrens ist die Kenntnis des Einkaufs- (An-
schaffungs-) oder Herstellungswertes der verkauften Waren
ünd Produkte. Die Praxis kann dieser Buchungsmethode nicht

1) Vgl. auch die Ausführungen über die „Buchführung produzierender
bewerbe“.
        <pb n="91" />
        ﻿86

Umsatzerfolgskonten.

oder selten folgen, „weil es in den meisten wirtschaftlichen Un-
ternehmungen geradezu unmöglich wäre, bei jedem einzelnen
wirtschaftlichen Tausch- oder Produktionsprozeß den Reinerfolg
{d. h. den Gewinn) auszuscheiden“ (Schaer, Versuch einer wissen-
schaftlichen Behandlung S. 15)])-

	Umsatzerfolgs- Konlo, Unzerlegtes Waren- Konto		Zerlegung in			
			Wareneinkaufs- Konto (Lager-, Bes land- Konto)		Warenverkaufs-  Warenumsatz-  Konto  (Erfolgs-Konto)	
	Eingang-	Ausgang-	Eingang	Ausgang-	Debet j	Verkauf
t. Wareneinkauf 		10 000	—	10 000		'	—
2. Bezugskoslen		4 000	—J-	4 000		—	—
3. Vergütung des Liefe-						
ranten wegen schlech-						
ter Waren 		—	100	—	100	—	—
4. Verkauf von Waren						
a) Binkaufswert 2500,	—	—	—	2 500	2 500	
1				1			t	
b) Verkaufspreis 3000 (		3 000			Übertrag			3 000
c) Verkaufskosten 35J	35	—	—	— -	35	—
5. Vergütung an den						
Käufer 		25	—	—	—	25	—
6. Rücksendung einer						
verkauften Ware						
a) Einkaufswert 200	—	—	200  *	Rückbuchung		200  1
b) Verkaufspreis 250	250	—	—	—	250	
c) Kosten	 10	10		—		10	
Summen	14 320	3 100	14 200	2 600	2 820	3 200
Buchwert des Schluß-						
bestandes			11 600	—	11 600		—
Umsatzgewinn 		380		—		380	-

Die obige Lösung des Problems gründet sich auf die Er-
mittelung der Anschaffungskosten der verkauften Waren im
EinzeliaWe, auch wenn sie periodenweise für eine Summe von
Einzelfällen ermittelt werden (vgl. dazu auch die Ausführungen

*) Ausführliche Kritik von Braune im Jahresbericht der Handels-
schule Plauen i. V. 1896.
        <pb n="92" />
        ﻿Eingang

Schema eines Lagerbuehes (Waren-Kontos) mit Zwischenabschluß.

Ausgang

Datum		Text	Menge	, isri-gj* •So-5 S = f- »■  , cc  für 300 kg-		Betrag		|  , Datum		Text	Menge  kg-	Verkaufs“  preis	Betrag	2=5.5 £) — ©  äj p.	Erfolg
Jan,	1.	Inventur 		10 000		15	1 500		Febr.	2.	An Müller, Bin. „ A.E.G. „	20 000	21	4 200	17	+ 800 + 1500
J)	5.	Schubert&amp;Cie., Hbg.	20 000	18		3 600	...	5 J	10.		30 000	22	6 600	17	
Febr.	16.	Hecht &amp; Pfeifer, Bin.	30 000	17		5 100		März	25.	» b.e.w. „	30 000	23	6 900	18,5	+ 1350
			60 000	—	17	10 200	—		31.	Schlußbestand	10 000	—	1 850	18,5	
März	23.	Bestand M. 1700,—	10 000	—	17						90 000		19 550		+ 3650
i)		Lieferung von N. N.	30 000	19		5 700	-								
			40 000	-	18,5										
															
		Gesamtgewinn .....			-	15 '.00  3 650									
5&gt;	31.					19 550	_								
April	1.	Bestand (Inventur)	10 000	-	18,5	1 850	-								

*) Kalkulierter Einstandswert loco Magazin.

a) Der Zwis^nenabschluß kann nach jedem Einkauf erfolgen, dann kann der Gewinn oder Verlust bei dem folgenden
Binzeiverkauf sofort berechnet werden (am 23. März), b) Oder man ermittelt periodenweise den durchschnittlichen Ein-
standspreis (am 23. März für die bisherigen Einkäufe) und berechnet auf Grund des Ergebnisses nachträglich die Einzel-
gewinne oder man begnügt sich mit der summarischen Erfolgsberechnung für diesen Zeitraum, c) Der übliche Endabschluß
(hier quartalsweise) muß'die Richtigkeit der Erfolgsspalte durch Übereinstimmung ihrer Summe mit dem Gesamtgewinn
ergeben.
        <pb n="93" />
        ﻿8«

Reclmungsproben.

über Fabrikbuchhaltung im 2. Teil). Sie erreicht die Berechnung
des Erfolges im Einzelfall1).

Ein anderer Weg der Lösung beschränkt sich auf die Be-
rechnung des Gesamterfolges der Bestimmungsperiode und setzt
die Kenntnis der Anschaffungskosten des Lagerbestandes, d. h.
eine sehr subtile Lagerbuchführung, voraus (vgl. den Konten-
abschluß 14. Abschnitt)2).

Eine Methode der Durchschnittsberechnung soll noch erwähnt
werden. Nach jedem Eingang von Gütern oder periodenweise
wird der Durchschnittspreis des Lagerbestandes berechnet und
danach der Erfolg des einzelnen Verkaufes sofort oder nach-
träglich ermittelt. Die Berechnung ist die folgende:

Eingang	Ausgang

Erfolg-

l./l. 10/m kg zu 15,— .. .	M. 1500	5./2. 20/m zu 21	M.	4200	+ 800
5/1- 20/ „ „ „ 18,-.,.	„	3600	10./2. 30/m „ 22	&gt;&gt;	6600	+ 1500
10./2. 30/ „ „ „ 18,-...	„	5100				
60000 kg zu 17,					
(Durchschnitt) =	M. 10200			6I900  1850	
20./3. Bestand 10/m kg zu 17,— (Durch- schnittspreis) =	M. 1700	25-/3. 30/m „ 23  31./3. Schlußbestand 10/m zu 18,5 M.			+ 1350
20./3. Zugang 30/m kg			M.	19550	+ 3650
zu 19,— (Einkauf) =	M. 5700	~ Einkauf	M. 15700		im
		Gesamtgewinn	M.	3650	einzelnen  berechnet.

Vgl. Schema S. 87.

13.	Abschnitt.

Rechnungsproben der doppelten B.

Jede Rechnungsprobe soll nur die rechnerische, die formale
Richtigkeit der Buchungen beweisen, mehr nicht; vor allem
nicht die Richtigkeit des materiellen Inhalts dieser Buchungen

1)	Möglich bei individuell bestimmbaren Gütern, z. B. bestimmten
Fabrikaten, Effekten.

2)	Ober Versuche dieser Art vgl. mein Buch „Selbstkostenberechnung
industrieller Betriebe“, 7. Aufl., Frankfurt a. M. 1921, S. 276 ff.
        <pb n="94" />
        ﻿Rechnnngsproben.

89

Periodische Rechnungsproben der doppelten B. sind x) :

1.	die Probebilanz (Monats-, Konten-, Roh-, BruUo-ßilanz);
sie ist eine auf dem Prinzip der doppelten Verrechnung beruhende
Kontierungsprobe, die die richtige Übertragung der Rechnungs-
posten aus den chronologischen Vorbüchern in das systemati-
sierende Hauptbuch beweisen soll. Die Probebilanz kann

a)	als Summen- (Verkehrs-, Umsatz-) oder ß) als Saldo-
bilanz 1 2) angelegt und in beiden Fällen monats- bzw. perioden-
weise allein (einfache Probebilanz) oder monatsweise (perioden-
weise) fortschreitend sein (kumulierende Probebilanz). Das will
heißen, die Probebilanz gibt Summen- oder Salden eines Monats
oder aller Monate an.

Schema-.

Konto

Kapital

Privat

Waren

Kasse

Debitor.

Kreditor

Wechsel

Probebilanz des Monats Februar				Probebilanz für Februar		Bis einschließlich Februar Summen | Salden der Konten			
Summen der Konten		Saldi der Konten		Summen		Debet	Kredit	Debet	Kredit
Debet |	Kredit	Debet	Kredit	Soll	Haben				
—	—	—	—	— '	—	—	86 000	—	86000
1 500		1 500	—	1 500	—	3 500	—	3 500	—
20 000	24 000	—	4 000	20 000	24 000	54 000	29 000	25 000	. —
12 000	5 500	6 500	—	12 000	5 500	28 000	19 500	8 500	—
12 000	6 000	6 000	—	12 000	6 000	57 000	16 000	41 000	—
14 000	20 000	—	6 000	14 000	20 000	32 000	40 000	—	8000
6 000	10 000	-	4 000	6 000	10 000	34 000	18 000	16 000	-
65 500	65 500	14 000	14 000	65 500	65 500	208 500	208 500	94 000|9400ü	

Monatsweise allein

{Monatsweise fortschreitend.

Die Probebilanz „stimmt“, wenn die Hauptsummen der
Spalten gleich groß sind. Diese Übereinstimmung beweist nur,
daß ein Betrag auf einem Konto links, auf einem anderen rechts
eingetragen wurde. Die Probebilanz stimmt, auch wenn die
Buchungen falsch sind, z. B. anstatt a-Konto an b-Konto falsch
h-Konto an a-Konto gebucht wurde; wenn unrichtige Beträge
m den Vorbüchern (Kassa, Memorial) oder bei der Übertragung

1)	Vgl. mein Buch über „Die Kontrolle in kaul'm. Unternehmungen ,

Frankfurt a. M., 2. Aufl., 1920, S. 96 f.

2)	Die Saldobilanz wird bereits im „Probierstein der Buchhalter ,
Ratzeburg 1701, gezeigt.
        <pb n="95" />
        ﻿90

Rechnungsproben.

in das Hauptbuch (1000 anstatt 10 000) oder wenn ein Buchungs-
posten auf ein unrichtiges Konto eingestellt wurde (a-Konto
rechts statt b-Konto rechts); wenn in den Vorbüchern innerhalb
eines Rechnungspostens falsch addiert oder ein Geschäftsfail
nicht verbucht oder eine Buchung nicht in das Hauptbuch über-
tragen wurde u. a. m.

Man kann der Saldobilanz eines Monats eine ziffermäßige
Erläuterung der Verschiebungen auf den einzelnen Konten wie
folgt beifügen:

Konto	März	1924	Zugang		Abgang	
	Soll	Haben	Soll	Haben	Soll	Haben
Korrent	•	20 000		20 000	3 100 000	
	43 290361,70]43J90 3(51,70		72iil 790,10)416 210,90		10845474,80 3999895,60	

Der Februarsaldo des Kontokorrent war Soll 3 100 000,—, im
März wurden 3 120 000 ins Haben gebucht, die Rohbilanz gibt
einen Habensaldo von 20 000; demnach sind im Soll 3,1 Milk
abgegangen und 20 000 dem Haben zugewachsen. Kontrolle der
Erläuterungsspalten:

Zu Soll.......... 7 261 790,10 ab Haben...........3 999 895,60

Ab „ ............10 845 474,80 zu „	....... 416 210,90

Abgang insgesamt 3 583 684,70 = Abgang Haben 3 583 684,70

2.	Eine wirksame Ergänzung der Probebilanz ist die Ad-
ditionsprobe des Kassenbuches und des Memorials; die Summe
der Sollposten und der Habenposten des Kassenbuches (mit
Ausschluß der Barvorräte am Ende und bei Beginn des Monats)
vermehrt um die Summe aller Memorial-Buchungsposten*)
eines Monates muß gleich sein der Summe der Summenbilanz
des gleichen Monats. Dadurch wird die Vollständigkeit der
Übertragung in das Hauptbuch bewiesen. (Vgl. 20. Abschnitt.)

Wertvoll ist die fortschreitende Summenbilanz 1 a) als all-
gemeine Übersicht über den Fortgang und den zeitigen Stand

M Schon Jones. 1795, bringt die Summenbilanz, ergänzt durch eine
Journalbilanz.
        <pb n="96" />
        ﻿Reehnungsproben.

91

des Geschäftsbetriebes (Geschäftsstatistik 1)) und als Vergleichs-
maßstab für den gleichen Zeitraum des Vorjahres. Empfehlens-
wert ist die Einsetzung der Zahlen des Vorjahres mit roter Tinte..
Eine solche Probebilanz wird für die geschäftlichen Dispositionen
noch bedeutungsvoller, wenn die Konten und deren Zahlen
übersichtlich und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten grup-
piert werden (vgl. Eilanzkritik II. Band).

Andere Rechnungsproben sind:

3.	Die Prüfung der Kollektiv-Konten2) hinsichtlich ihrer
Übereinstimmung mit der zergliedernden Nebenverrechnung
z. B. die Summen oder der Saldo des Debitoren-Kontos des
Hauptbuches verglichen mit den Summen oder Salden aller Kon-
ten des Debitorenbuches, Kreditoren-Konto verglichen mit den
Kontensummen des Kreditorenbuches (S. 48).

4.	Die jährliche Probe durch Übereinstimmung des Saldos
des Kapital-Kontos mit. den Salden der Ausgangsbilanz und des
Gewinn- und Verlust-Kontos. (Vgl. 15. Abschnitt.)

Faure (a. a. 0. S. 73) gibt eine mathematische Ableitung
der Saldobilanz (1, ß), die wir im Interesse jener zitieren, die
die Wissenschaftlichkeit der B. in ihren mathematischen Grund-
igen erblicken wollen.

Das A-Konto hat links die Summe s, rechts die Summe h,
wobei h &lt; s. Bedingung ist: s — h — a.

Das B-Konto hat links die Summe s', rechts h\ h' &gt; s' und
s' — h' = a.

Die Summenbilanz ist: s-f s' — h -f- h', d. i.

s — h -f- s' — h' und
s — h — h' — s'.

5.	ln größeren Handelsunternehmungen findet man mit-
unter eine Arbeitsteilung in der Verrechnung derart, daß ab-

*) Die französische Terminologie unterscheidet: La balance de vöri-
fication, Probebilanz, und le bilan = Vermögensbilanz. Die monalweise
fortschreitende Probebilanz — la balance cumulee — wird häufig als la
Situation balance bezeichnet. Eine partielle Probebilanz, die sich auf einen
kürzeren Zeitraum erstreckt und nur Buchungen dieser verhältnismäßig
kürzeren Periode berücksichtigt, wird „chiffrier“ genannt.

2) Vgl. Schmalenbach, Die Technik der Fehlerfelder in der Buchführung,
z t hw. F. 1907,
        <pb n="97" />
        ﻿■92

Rechnungsprobcn.

teilungsweise die Verbuchung der Geschäftsfälle auch in be-
sonderen selbständigen Hauptbüchern durchgeführt wird; jedes
■Hauptbuch bildet mit seinen Vorbüchern ein selbständiges Ver-
rechnungssystem. Z. B. Bank- und Warenabteilung eines Ge-
schäfts oder die Einkaufs- und Verkaufsabteilung bilden solche
Verrechnungsabteilungen. Die Probebilanzen der einzelnen
Hauptbücher für sich werden selten stimmen, da sich stets
Buchungen finden, die zu einem Teil in einem Hauptbuch einer
anderen Abteilung zu verrechnen sind. Um nun auch die Kon-
tierungsproben unabhängig zu machen, führt man für jedes
Hauptbuch ein „Kontroll-Konto“ ein, auf dem solche Posten
verrechnet werden, die mit dem Debet- oder dem Kredit-Konto
das Hauptbuch einer andern Abteilung betreffen. Dadurch
stimmen die Hauptbücher für sich und kontrollieren sich durch
die Summe der Kontroll-Konten gegenseitig.

Ein ähnliches Verfahren zeigt Dicksee (Bookkeeping for
Accountant Students, London, Gee &amp; Co. S. 164 ff.). Er führt
ein Bought Ledger und ein Bought-Book (Kreditoren- oder
Lieferantenbuch und Einkaufsbuch) sowie ein Sold Ledger und
Day-Book (Debitoren- und Verkaufsbuch); überdies ein all-
gemeines Hauptbuch, General Ledger und Journal. Um De-
bitoren- und Kreditorenbuch, jedes für sich durch eine Probe-
bilanz abstimmen zu können, eine seif Balancing zu ermöglichen,
erhalten beide Bücher eine Ad justement AccountJ) (Ergänzungs-
Konto) wie folgt:

I.	Im Bought Ledger:

Dr-	General Ledger Account \	Gr.

1)	Monatliche Summe der	2) Monatssumme der Zah-

Einkäufe (Gegenposten	lungen —barod.Bank— £ 300,—

auf der Habenseite der

Einzelkonten der B.L.) £ 425,—

II.	Im Sold Ledger:

General Ledger Account

2)	Zahlungen der Kunden £ 425,— 11) Monatssumme der Ver-

1 kaufe................ £ 300,—

1] „The Adjustment Account is one of the most beautiful and artistic
devices in modern bookkeeping“ [Dicksee).
        <pb n="98" />
        ﻿Anmerkung. Interessant. ist der Monatsabschluß des Kassenbuches •
Dr-	Cash	Cr.

	3? bl  O T3 CQ 0)  i-3	2 £ o  ö ® o ^	Bank		W) bL G '"C O CU  pq	3 tL C rÖ &lt;u ^	Bank
	-	-	-		—	-	—
(Monatssummen) ...	425	400	825	(Monatssummen) ...	300	57	357
General L. Account	300	—	—	General L. Account	425	—	—
kMd L. Account ....	—	425	—	Bought L. Account	—	300	-
	725	825	825	Balance		—	468	468
					725	825	825

Die Memorialbuchungen lauten:

1- Monatlich: a) Purchases to Bought Ledger Account

b)	Sold L. Account to Sales

2.	Jährlich a) Trading Account
to Purchases

to Profit and Löss Account

b)	Sales to Trading Account.

Ähnlich wird ein Übertragungs-Konto bei Großbanken bedingt
^Urch die Organisation der Buchführung; beispielsweise soll die
Verweisung eines auswärtigen Kunden auf das Konto eines
Piatzkunden verbucht werden. Die unmittelbare Buchung;
^ Konto-Korrent an B Konto-Korrent • ist untunlich, da für
auswärtige und für Platzkunden besondere Primanoten exi-
lieren, weshalb über ein Zwischen-Konto gebucht wird: In der
auswärtigen Abteilung: A an Ubertragungs-Konto, in der Platz-
abteilung: Übertragungs-Konto an B.

Dei der Ausschreibung von Bank- und Postschecks kann
eiQ Kontroll-Konto zwecks Verhütung von Veruntreuungen der-
gestalt eingerichtet werden, daß die Ausschreibungen zu Lasten
,leses Zwischen-Kontos (Anweisung an Scheck-Konto), die Ab-
le Ung zu dessen Gunsten (Kasse an Anweisung) verrechnet
^lrd. (Brandt, Rechnungswesen der G. m. b. H. Leipzig 1912.
b- 87: „Roulance-Konto“.)

6- Konto-Auszüge, Kontokorrent-Abschriften im Bank- und
arenverkehr sind Abschriften bestimmter Personen-Konten
        <pb n="99" />
        ﻿94

Der Kontcnabschlnß.

(in den Nebenbüchern, wie Debitoren-, Kontokorrentbuch) an
die Geschäftsfreunde zwecks Kontrolle („Abstimmung“) der
gegenseitigen Buchungen, im Bankverkehr unter gleichzeitiger
Aufrechnung der Zinsen, Provision und Nebenkosten. Die Be-
stätigung der Richtigkeit des Saldos hat den Charakter eines
Schuldanerkenntnisses (§ 782 BGB.).

14.	Abschnitt.

Der Abschluß der Konten1).

Der Abschluß der Konten (und der ß. überhaupt) ist rech-
nungsmäßige Darstellung der Ergebnisse; er ist der Form nach
Einsetzung des Wertunterschiedes auf die zahlenschwächere oder
kleinere Seite des Kontos (oder des Kontobuches), dem Inhalt
nach Ermittlung des Bestandes und des Erfolges. Der allgemeine,
formale Zweck des Kontenabschlusses besteht in der Ermittlung
des Ergebnisses eines Kontos; das Ergebnis wird auf dem Konto
selbst zum Ausdruck gebracht. Das besondere Ziel, der mate-
rielle Inhalt des Abschlusses richtet sich in derllauptsache nach
der dem Konto zugewiesenen Verrechnungsmaterie: man will
den rechnungsmäßigen Bestand eines Vermögensteiles (z. B. in
den Bestandsbüchern, auf den Konten des Vermögens), den
Stand der Abrechnung'mit einem Schuldner oder Gläubiger, das
derzeitige Kreditverhältnis kennen; die Hauptbuch-Konten
werden abgeschlossen, um eine Übersicht über Vermögen, Schul-
den und Erfolg der Unternehmung zu gewinnen.

Der Form nach kann ein Konto zum Abschluß gebracht
werden durch Saldieren oder durch ein anderes Konto.

a) Saldieren: Unter Saldo (Ausgleich, Ergänzung) versteht
man den Wertunterschied der beiden Seiten eines Kontos. (Der

*) Literatur: Retiig (Bücherrevisor), Abschlußverfahren nach dem
System der doppelten Buchhaltung. Berlin 1897 (Selbstverlag). Kerkow,
Das Abschluß- und Bilanzverfahren der doppelten B., 7, Auf!., Berlin
(Spaeth). Thiry, Le travail comptable de fin d’exercice, 2. ed., Gand 1904.
Oppenheimer, Praktischer Jahresabschluß der kaufmännischen Bücher.
Leipzig, o. J. (Huberti).
        <pb n="100" />
        ﻿Der Kontenabschluß-

95

Mengenunterschied, auch ein „Saldo“, wird gewöhnlich als „Be-
stand“, „Vorrat“ bezeichnet.) Der Saldo führt die Bezeichnung
der dem Werte nach größeren Seite des Kontos und wird behufs
formellen Abschlusses auf die schwächere Seite eingestellt. Ein
Soll- oder Debetsaido stammt von der größeren Sollseite des
Kontos, wird aber zum Ausgleich beider Seiten auf die Haben-
oder Kreditseite eingestellt und umgekehrt.

Die Bedeutung des Saldos ergibt sich aus dem Verrechnungs-
stoiT des Kontos; er kann Bestand an Schulden, Vermögen,
Kapital oder Gewinn bzw. Verlust bedeuten (vgl. 16. Absch.).

b)	Ein Konto wird durch ein anderes Konto zum Abschluß
d. h. zum Ausgleich beider Seiten gebracht, derart, daß der
Saldo auf ein anderes Konto übertragen wird, z. B. auf Bilanz-
Konto. Wir nennen solche Posten Übertragungs- oder Verrech-
oungsbuchungcn (S. 48).

Das einfache Saldieren eines Kontos der doppelten B. wird
v°n einigen Theoretikern als systemwidrig erklärt, da jeder
zur Verrechnung kommende Betrag doppelt, d. h. auf zwei
Konten verbucht werden soll.

Die Hauptbuch-Konten der doppelten B. werden abge-
schlossen :

1.	nur durch Bilanz-Konto (vgl. S. 62, 64, 74): z. B. Hypo-
theken-, Reichsbank-Giro-, Kassen-, Akzepten-Konto;

2.	nur durch Gewinn- und Verlust-Konto: in der Regel die
Unterkonten der Ertragsbilanz, die Erfolgs-Konten, also Zinsen-,
Provisions-, Handlungsunkosten-Konto (vgl. S. 66 ff.);

3.	durch Bilanz- und Gewinn- und Verlust-Konto: alle
Konten, die Umsatzgewinne und -Verluste und Vermögensteile
oder Schulden verrechnen; aber auch reine Erfolgs-Konten;
Wenn Teilbeträge transitorisch oder antizipativ verrechnet werden;

4.	durch ein anderes Konto: Interims- oder Zwischen-Konten
bei ihrer Auflösung, bei Umbuchungen (z. B. S. 47 3a u. ß) u. ä.

„Werden abgeschlossen“ ist nicht als kategorischer I P
aufzufassen; eine Systematisierung der Konten ) un ei
»ichtspunkt, ob ein bestimmtes Konto dos Hauptbuches du
das eine oder andere Konto (1, 2) abgeschlossen werden muß

l) Wie sie häufig in Lehrbüchern versucht wird.
        <pb n="101" />
        ﻿96

Der Kontenabschluß.

oder abgeschlossen werden kann, hat bedingten Wert. In
Normalfällen wird das Kassen-Konto durch Bilanz-Konto zum
Abschluß gebracht; man kann die etwaige Minderung des Be-
standes durch Verzählen u. ä. auf einem Sonder-Konto (z. B.
Manko-Konto) verrechnen, aber auch durch Gewinn- und Verlust-
Konto abbuchen. Die Konten der Gewinne und Verluste, der
Erträgnisse und Lasten werden gewöhnlich durch das Sammel-
Konto: Gewinn- und Verlust-Konto allein abgeschlossen; doch
können sich einige unter ihnen (z. B. Versicherungs-, Zinsen-
Konto u. a.) überdies mit Bilanz-Konto verrechnen (z. B. tran-
sitorische und antizipierende Posten).

Die Konten des Hauptbuches werden regelmäßig einmal
auch formell zum Abschluß gebracht: beim jährlichen allge-
meinen Bücherabschluß, der durch eine rechnungsmäßige Zäsur
in die ununterbrochene Reihe wirtschaftlicher Handlungen Über-
sicht und Ordnung bringen und zahlenmäßig den Erfolg des
Wirtschaftsjahres darstellen soll.

Andere Konten (und Kontobücher) werden in kürzeren
Zeiträumen (z. B. halbjährlich die Konto-Korrent-Konten, monat-
lich oder täglich das Kassenbuch) abgeschlossen.

Schon früher — S. 75 f. — wurde ausgeführt, daß bei den
Umsatzerfolge verrechnenden Konten die Erfolgsermittelung in
die Zeit des allgemeinen Abschlusses verschoben wird; dabei
entsteht die Frage, wie der Erfolg „berechnet“ werden kann ?
(Nebenbei bemerkt, eine rechnerische, kalkulatorische, keine
buchhalterische Frage.) Z. B. Ein solches Konto (Waren-,
Effekten-, Devisen-Konto u. a.) hat die folgenden Posten auf-
zuweisen :

Eingang Ausgang

Anfänglicher Bestand		...	50	Erlös der Abgänge			430
Eingangswert der Zugänge.	... 350		
E = E„ t Ei	= 400		
+ Eh	=	45		
Ev	= 355		

Mehrwert des Erlöses........75 = Gewinn.

Der Erfolg berechnet sich aus dem Wertunterschied zwischen
Eingangs- und Ausgangswert (d. h. in der Regel Einkaufs- und
        <pb n="102" />
        ﻿Der Kontenabschluß.

97

Verkaufswert) der veräußerten bzw. ausgegangenen Waren, Wert-
papiere, Wechsel usf.; der Ausgangswert — als Ganzes — ist
bekannt, zu suchen bleibt der Eingangs-(Einstands-)wert. Diese
Aufgabe läßt sich in der Mehrzahl der Betriebe nur indirekt lösen.

1.	Der Wert des durch Inventur festgestellten Schluß-
bestandes (E. ) sei 45. Die Summe 400 stellt den Eingangswert
(E) der vorrätigen (E, ) und der ausgegangenen Waren usw. (E )
dar. Eb + En = 400; somit ist Ev = 400 — Eb = 400 — 45
= 355. (Kontenförmige Darstellung oben.)

2.	Der unter 1. angegebene natürliche Weg der Lösung kann
in eine kontenförmige Darstellung nicht übertragen werden. Auf
einem Konto subtrahieren heißt den abzuziehenden Betrag als
Addendus auf die Gegenseite einstellen (S. 38):

Gewinn

50

wie oben 350
4ÖÖ

........ 75

Bestand (Ei,)

430

45

475

I

Der Wert der Eingangsseite .. 400
„	„	Ausgangsseite 475

Mehrwert ...................... ’5= Gewinn.

Durch die Einstellung des Bestandswertes (Eh) auf die rechte
Seite wird ein gleich hoher Betrag auf der linken Seite für die
krfolgsberechnung unwirksam gemacht.

Eine 3. Berechnungsmöglichkeit — die von Industrie-Unter-
nehmungen angewendet wird — macht die folgende Aufstellung

^sichtlich:

Wert der Ausgänge ...... 430

„	„ Eingänge .......4-	350

Mehrwert der Verkäufe	80

Anfangsbestand ... 50
Schlußbestand 45

Bestandsminderung...........-f-	5

Gewinn........-J- 75

Versuchen wir, die Konten der Umsatzerfolge in einfacher
nllgemeiner Darstellung zu erfassen. Wie früher bezeichnen wir
oait E den Wert der Eingangsseite, mit E0 den Eingangswert der
veräußerten Wertobjekte, den Wert des Vorrates mit Eb; den-

Leitner, Buchhaltung' und Bilanzkunde. I- 6. u. 7. Aufl-	1
        <pb n="103" />
        ﻿

98

Der Kontenabschluß.

Erfolg — Wertunterschied zwischen Eingangs- and Ausgangs-
wert. —	d Gewinn, — d Verlust).	£V f-&lt;( &lt; £.

Stets ist E &gt; E„; der Erlös Ev ± d E.	/ r-

,, ,	I Cli'H ■‘s.t.

Konto	f

Verlust

Die

Sollsumme SS ■' E == Ee + Ei, j Habensumme EH — Ev + d

Dfer Kontensaido vor dem Abschluß; ES — SH — J.

Eingangswert aller Waren usw. und Erlös können in vier-
fachem Verhältnis zueinander stehen.

j 1. [£,, -f d] &gt; E; der 77a6ensaldo besteht aus:

1	+ d] — E = A oder anders geordnet:

Gewinn | d — [E — Et] — J

2. fEe -j- d] &lt; E; der Sollsaldo besteht aus:

E — \EÖ + d ] oder; [E — Er'\ — d — A
j 3. [£,, — d\ &lt; E; der Sollsaldo besteht aus;

| E ~ [Ev — d] oder [E — jEJ + d — A
( 4. Möglichkeit [i?c — d] &gt; 7? ist praktisch un-
) möglich.

Da [E — E0\ — Eb ist (Wert des Schlußbestandes), so
kann dieser Wert substituiert werden.

1.	j = d — Eb\ .

2.	j) Ge'V,n"

3.	/ = 7?,, + d) Verlust.

Unbekannt‘in diesen Gleichungen ist stets der Erfolg (±d);
regelmäßig ist der Inventurwert des Bestandes — Eb — be-
stimmt, ehe ein Umsatzerfolgs-Konto abgeschlossen werden
kann. Da A der Kontensaldo vor dem Abschluß gegeben ist,
so zeigt sich auch hierin wieder die Bedeutung der Bewertung
der Bestände für die „Berechnung“ des Erfolges.

Die obenstehenden Gleichungen, nach der Unbekannten
bestimmt, liefert:

1.	d = Eh + J Die praktische Ermittlung des hier alge-

2.	d — Eb — J braisch abgeleiteten ') Erfolges wurde oben

3.	d = J — Eb angegeben.

*) Im Anschluß an Faure, Elements de commerce et de compta-
bilite, 7. ed. Paris 1907 (Massen &amp; Cie). S. 424.

Derselbe, Cours de comptabilite. Paris 1906.
        <pb n="104" />
        ﻿Schluß bilanz-Konto.

99

15.	Abschnitt.

Die abschließenden Konten.

I. Das abschließende (Ausgangs-, Schluß-)

Bilanz-Konto

(General-Konto des Gesamtvermögens und der Gesamtschulden)
Links	zeigt	Rechts

*• Einzelkonlen des Vermögens SA'	2.	Einzelkonten der Schulden SP  3.	Kapital-Kto.: Saldoübertrag K,
Aktiva	Passiva
SA' = SP' + Ki-	
II. (Sammel-)Konto der Gewinne und Verluste.	
Links = Verluste	Rechts = Gewinne
-• Einzelkonten der Verluste  vz	1. Einzelkonten der Gewinne	g,  1	S*
»n	g-4  Sn
Gesamtveriust SV	Gesamtgewinn S'G
Kapital-Kto.: Übertragung	3b) Kapital-Kto.: Übertrag des
des Gewinnsaldos (Reinge-	Verlustsaldos (Reinverlust;
'vinn: SG - SV)	— + E	SV — SG) 		E

Zu I. Das abschließende Bilanzkonto Q im Kontensystem der
doppelten B. ist ein Ausgleichungs- und ein Sammel-Konto zur
übersichtlichen zusammenfassenden Darstellung des Vermögens,
&lt;kr Schulden und des Kapitals, der Aktiva und der Passiva, für
einen bestimmten Zeitpunkt. Als Sammel-Konto nimmt es nicht
Primäre Buchungen, nur die Ergebnisse anderer Konten auf:
es sammelt die Ergebnisse der Bestandsbuchführung (Formel I-
s- 29, 75, 83). Es ist nicht auf die doppelte B. allein be-
schränkt: Jedes Buchhaltungssystem einer Erwerbswirtschaft
kennt es, auch die einfache und die kameralistische B. Doch
sißd die Quellen, aus denen das Bilanz-Kto. seinen Buchungsstoff
sammelt, verschieden:

a)	Die Inventarbilanz ist ein kontenförmiger Auszug des In-
ventars; sie hat die gleiche Bedeutung wie das Inventar
selbst [S. 21].

1) Über die Stellung des Bilanz-Kontos im Kontensystem und die
verschiedenen Anschauungen vgl. K P. Kheil. Die „amerikanische Buch
'ährung. Wien 1908, Seite 10 ff.
        <pb n="105" />
        ﻿100

Gewinn- und Verlust-Konto.

b)	Das Schlußbilanz-Konto des Hauptbuches der doppelten B.

ist ein Rechnungsabschluß der Konten des Vermögens, der

Schulden und des Kapitals.

Zu II. Auch das Gewinn- und Verlust-Konto (G.- u. V.-Kto.)
ist ein Ausgleichungs- und ein Sammel-Konto: eine Analyse des
schließlichen Kapitalwertzuwachses oder der -abnahme, ein Er-
tragnis-Bilanz-Konto, eine Erfolgsbilanz. Es ist eine organische
Ergänzung bzw. Fortsetzung des (Vermögens-)Bilanz-Kontos;
man könnte beide vereinigen. Dann ständen links; ZA' und
ZV als rechnungsmäßige Wertergänzung des durch Verlust ver-
minderten Vermögens sowie der Reingewinn (+E); rechts
kämen zu stehen ZP\ K (Kapital einschließlich Kapitalzuwachs)
und ZG als rechnungsmäßiger Subtraktionsposten des durch
den Gewinn vermehrten Vermögens !).

Die Vorteile der G.- und V.-Rechnung wurden wiederholt
angedeutet; sie sind für die doppelte B. charakteristisch (S. 54,
66 f.).

Ihre organischen Mängel ergeben sich aus dem Folgenden:

1. Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist eine Sakfobilanz,
keine Summenbilanz (vgl. S.89). Sie nimmt von den Konten
der Erfolge (Gewinne und Verluste, Beispiel a) und von den
Konten der Umsatzerfolge (Beispiel ß) nur die Wertunter-
schiede zwischen Gewinn und Verlust in sich auf. Daraus folgt:
Das Gewinn- und Verlust-Konto bringt nicht den ganzen Gewinn
and nicht den ganzen Verlust der Unternehmung unmittelbar zum
Ausdruck, sondern nur kompensierte Gewinne und Verluste, nur
Überschüsse.

a) Schematisches Beispiel:

	(Umsatz (Summen-) Bilanz		Saldobil. (G.	- u. V.-Kto.)
	Verluste  (Soll)	Gewinne  (Haben)	Verluste	Gewinne
Zinsen-Konto 		8000	3000	5000	—
Provisions-Konto ....	150	2500		2350'
Summen	8150	5500	5000	2350
Saldo	—	2650	-	2650

&gt;) Links; ZA' + ZV + E.

Rechts: = ZP' + Kx + ZG.

Oder: ZA' + ZV = ZP' + K0 + ZG.
        <pb n="106" />
        ﻿Gewinn- und Verlust-Konto.

101

ß) Auf den Konten der Umsatzerfolge gleichen sich inner-
halb des Kontos Verluste und Gewinne aus:

Effekten-Konto

Einkauf 200/Mille zu 125% 250 000

G- u. V.-Kto.

3 000

Verkäufe: 100/m zu 120%== 120 000
(Verlust 5000)

80/m zu 135% = 108 000
(Gewinn 8000)

Bestand 20/m zu 125	=	25 000

253 000

Schon hier möge erwähnt werden, daß man Gewinne und
Verluste, die von Rechts wegen in die Gewinn- und Verlust-
rechnung gehören, verschwinden lassen kann, sei es, daß man
Gewinne gegen Verluste aufrechnet (durch unmittelbare Um-
buchung mit Umgehung des Gewinn- und Verlust-Kontos), daß
man Gewinne (z. B. Zinsen, Provisionen) aus anderen Quellen ali-
mentiert, (z. B. Spekulationsgewinnen), sei es, daß man Gewinne
oder Verluste versteckt und unverrechnet läßt (durch transitorische
Buchungen). Ausführlicheres im II. Band, Stille Reserven.

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist keine selbständige
Und unabhängige Erfolgsberechnung: ihre Ergebnisse sind teil-
weise abhängig von jenen der Inventarbilanz (Vermögensbilanz).
Bies trifft ausnahmslos auf die Umsatzerfolge verrechnenden
Konten zu, also auf jene Konten, bei denen die rechnungsmäßige
Scheidung zwischen Bestandwert und Erfolg auf das Ende des
Rechnungsjahres verschoben wird (S. 76). In dem Beispiel ß)
ist der Erfolgsnachweis vollständig in das Belieben des Unter-
nehmers und seiner Organe gestellt1). Die Rechnung kann den
ganzen Saldogewinn, einen größeren oder geringeren, aufzeigen.
Bi® Bewertung des Vorrates mit 30 000 setzt den rechnungs-
mäßigen Gewinn automatisch auf 8000 hinauf. Der Unter-
nehmer will den Effektengewinn verschleiern, teilweise ver-
decken und stellt als Bestandswert nur 23 000 ein: der Gewinn
geht automatisch auf 1000 herunter. Das Konto stimmt in allen
Bällen, ohne daß die Buchhaltung imstande wäre, die Beein-
flussung des Erfolges durch willkürliche Bewertung der Be-

*) Praktiker teilen die Aktienunternehmungen in zwei Gruppen: die
eme bestimmt zuerst die Dividende und stellt darnach die Bilanz auf. Die
ai&gt;dere macht zuerst Bilanz und bestimmt nach ihr die Dividende.
        <pb n="107" />
        ﻿102

Gewinn- and Verlust-Konto.

stände selbsttätig erkennbar zu machen oder ihr entgegenzu-
treten. Jede Buchführung, auch die doppelte, ist nur ein Werk-
zeug in den Händen des Unternehmers; sie bewertet die wirt-
schaftlichen Ereignisse und Handlungen, die Vermögens- und
Schuldenteile nicht selbsttätig (S. 3), bringt Werturteile auto
matisch zum rechnungsmäßigen Ausdruck. Die rechnerische
Richtigkeit der Ergebnisse der doppelten B. ist von der ordnungs-
mäßigen digraphischen Verbuchung abhängig; die materielle
Richtigkeit ist bedingt durch die Werturteile, die sie zum Aus-
druck bringt. Ein korrekter Rechnungsmechanismus kann
seinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Inhalte nach durchaus
falsch sein (S. 50).

3.	Da die Erfolgszahlen der Gewinn- und Verlust-Rechnung
von den Wertansätzen der Vermögensbestände im Inventar ab-
hängig sind, so unterscheidet sie auch nicht zwischen realisierten,
wirklich verdienten Gewinnen und tatsächlichen Verlusten und
den nur buchmäßigen, rechnungsmäßigen Erfolgen {Buchgewinne)
Theoretisch besteht die Möglichkeit, beide zu trennen, beispiels-
weise durch Übertragung des Buchgewinnes oder -Verlustes auf
ein zweckmäßig benanntes Konto x), das durch Gewann und
Verlust-Konto (oder Bilanz-Konto) zum Abschluß gebracht
wird. Die praktische Durchführbarkeit solcher Rechenkünste
richtet sich nach dem Einzelfall.

4.	Wir halten die Bezeichnung „Gewinn- und Verlust-Konto^
— mit Schrott a. a. 0. S. 250 — für unzutreffend: es ist eine Be-
rechnung des Aufwandes und des Ertrages der Wirtschaft sowie
der Gewinne und Verluste, die zutreffender als Erfolgsbilanz-
Konto, Ertragsbilanz-Konto (im Gegensatz zum Vermögens-
bilaaz-Konto) bezeichnet wird. Die übliche Benennung des
Kontos deckt seinen Inhalt nicht.

Die Ermittlung des Wirtschaftserfolges ist handelsrechtlich
für den Einzelkaufmann nicht obligatorisch; für Gewinnver-
teilungsgesellschaften hingegen ist die Berechnung des Erfolges,
vielfach auch eine Gewinn- und Vei’lustrechnung vorgeschrieben

1)	Favre, a. a. O. S. 433 überträgt nichtrealisierte buchmäßige Ge-
winne auf ein Konto „beneficos ä distribuer“; „Konto nicht realisierter
Gewinne“ bei Kovero, Die Bewertung der Vermögensgegenstände. Berlin
1911. S. 204 f.
        <pb n="108" />
        ﻿Ber Reingewinn.

103

(Vgl. § 721 BGB.. §§ 120, 167, 260, 325, 337 HGB., § 41 G.m.b.H.
§ 48 Genossenschaftsgesetz.)

Was geschieht mit dem Reingewinn? Der Jahresgewinn
wird durch Ausgaben und Verluste vermindert, der Rest ist
Jahresreingewinn. Dieser wird

a)	zur Deckung des Konsumtionsfonds verwendet. Dei
Privatverbrauch ist antizipierter Gewinn oder, wenn der Rein-
gewinn kleiner bzw. Jahresverlust vorhanden ist, Kapital-
Verbrauch. (Vgl. S. 27, 104 f.)

b)	Der Reingewinn oder dessen Rest, der Wertunterschied
zwischen Reingewinn und Privat verbrauch, d. i. der Kapital-
zuwachs, wird als ein Teil des eigenen Kapitals „vorgetragen“,
und zwar kann

u) der Reingewinn bzw. der Vermögenszuwachs mit dem
Kapital akkumuliert werden (S. 104 f.), oder
ß) der Reingewinn wird als Sonderposten „vorgetragen“ (z. B.
mit Bilanz-Konto bei Gewinnverteilungsgesellschaften, mit
Personen-Konto des Gesellschafters bei Kommanditgesell-
schaften), wenn es seine rechtliche Stellung erfordert.

c)	Der Reingewinn wird bei Gesellschaften rechnungsmäßig
ailfgeteilt und auf gerechnet gegen die Entnahmen der Gesellschafter
oder gegen Bilanz Verluste aus früheren Jahren. Auch die Ver-
wendung zu Abschreibungen ist im Grunde genommen eine
Aufrechnung des Reingewinns.

d) Schließlich kann der Reingewinn als Gewinnanteil d
Kommandisten, als Dividende des Aktionärs, als Gewmnantei
des Gesellschafters einer G.m.b.H., als vertragsma ig
winnanteil des Aufsichtsrates und der Vorstandsmxtg ie et •
gezahlt werden. Von dem auszahlungsfähigen Reingewinn
regelmäßig ein Teil zurückbehalten, d. h. für bestimmte ,
reserviert (vgl. II. Band). Der Reingewinn stellt sich a s ei -
der Wertmehrung des Vermögens gegenüber der Zunaim
Schulden dar (s. Tabelle S. 72). Er ist eigenes Kapital Kann
aber auch, teilweise wenigstens, echte Schuld wciitn,	‘

bald ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gewinn n \
wie durch die Genehmigung des Verteilungsvorschlages der Ver-

Waltu

ngsorgane durch die Aktionäre.
        <pb n="109" />
        ﻿104

Kapital- und Privat-Konto.

III. Das Kapital-Konto (vgl. S. 28 f.).
Kapital-Rechnung (der Einzelunternehmung).

Ist-Kapital, tatsächliches K.	Soll-Kapital, berechnetes K.

1b)	Kapitalentnahmen wäh-		1)	Einlage oder anfängliches	
	rend der Rechnungsperiode	Kr		Kapital (Bilanz-Konto) ..	K0
2)	Schlußkapital am Ende des		la)	Kapitaleinlagen während	
	Rechnungsjahres (Bilanz-			des Rechnungsjahres		Kz
	Konto) 		Aa			
3a) Gewinn- und Verlust-Kto.			3)	Gewinn- und Verlust-Klo.	
	Übertrag der Kapital-			Kapitalzuwachs = Rein-	
	minderung = Reinverlust.	— E		gewinn		+ E

Das Kapital-Konto in dieser Darstellung nimmt die Rech-
nungsergebnisse des Bilanz-Kontos und des Gewinn- und Verlust-
Kontos auf. Die oben angedeutete Funktion dieses Kontos hat
zur Voraussetzung, 1. daß der Unternehmer vom Reingewinn
nichts verbraucht hat und 2. daß das Konto die Wertmehrung
oder die Wertminderung des eigenen Kapitals zahlenmäßig zum
Ausdruck bringen soll.

Der Konsumtionsfonds des Unternehmers (vgl. S. 28) wird
regelmäßig auf einem Sonder-Konto, dem Privat- oder Haus-
haltungs-Konto l) verrechnet, dessen Abschluß drei Verfahren
zuläßt: Entweder überträgt man den Konsumtionsfonds auf
Kapital-Konto; oder der Kapitalverbrauch des Unternehmers
wird der Kapitalproduktion des Geschäfts gegenübergestellt und
nur der Saldo beider Beträge auf Kapital-Konto übertragen.
Endlich kann das Privat- durch Bilanz-Konto abgeschlossen
werden.

1.	Vorgang.

Entnahmen	Privat-Konto	Verrechnung

1)	Entnahmen an Geld, Waren

u. .....................

2)	Etwaige Zinsen hierauf...

5000

100

B) Übertrag auf Kapital-Konto 5100

1) Man findet auch beide Konten nebeneinander. Das dem Prinzipal
angerechnete Gehalt, die Naturalverpflegung der Angestellten und andere
Naturalleistungen (z. B. Wohnung) an diese sind dem Konto des Prinzipals
zu Lasten des Unkosten-Kontos zuzuschreiben.
        <pb n="110" />
        ﻿Kapital- imd Privat-Konto.

105

Debet

Kapital- Konto

Kredit

3)	Übertrag vom Privat-Kto. 5 100 1) Anfangskapital (K°) .... 200 000

4)	Schlußbilanz-Konto {K-,) 208 900 2) Gewinn-u.Verl.-Kto.(+£) 14 000

(Reingewinn)

2.	Vorgang (in der kaufmännischen Praxis häufig anzu-

Ireffenj!

Links	Privat-Konto	Rechts

t) Entnahmen		5 000	3) Gewinn-u.Verl.-Kto.(+£) 14 000
2) Rechnungszinsen		100	(Kapitalproduktion=Rein-
4) Kapital-Kto. Übertrag des		gewinn)			
Kapitalzuwachses		8 900	4a) Übertrag auf Kapital-Kto. (Kapitalminderung) 	

Soll

Kapital-Konto

Haben

2a) Privat-Konto, Übertrag
der Kapitalminderung .

3) Schlußbilanz-Kto. (Kt) . 208 900

1)	Anfangskapital (K0) .... 200 000

2)	Privat - Konto, Übertrag

des Kapitalzuwachses ...	8 900

Nach dem ersten Abschlußverfahren zeigt das Kapital-Konto
den Erfolg — Reingewinn oder -Verlust —, nach dem zweiten
nur den Kapitalzuwachs oder die Kapitalminderung.

Der erste Vorgang bringt auch buchmäßig die Anschauung
ZUßl Ausdruck, daß „Pwaf-Entnahmen“ das Anfangs kapital
hindern, während nach einer andern Ansicht der Konsumtions-
fonds antizipierter Verbrauch des Reingewinns ist (2. Vorgang;
vgl- auch S. 28).

Der Abschluß des Privat-Kontos durch Gewinn- und Ver-
lust-Konto ist zu verwerfen; es handelt sich bei Entnahmen
dieser Art nicht um einen Aufwand der Unternehmung, nicht
Um Werbungskosten, die aus dem Jahreserträgnis der Wirtschaft
zu decken sind.

3.	Vorgang. Privat- und Kapital-Konto werden durch
Bilanz-Konto abgeschlossen, beispielsweise wenn die Kapital-
einlage (ursprüngliches Kapital) unverändert in der Bilanz er-
scheinen sollJ ).

ü Soll der Reingewinn unverkürzt in der Bilanz erscheinen, müßte
w'e S. 106 b abgerechnet werden.
        <pb n="111" />
        ﻿

|3) Vortrag.

Privat-Konto (siehe 2. Vorgang).

200 000
200 000

	5 000	14 000
	100	
Schlußbilanz 			

Bilanz

Aktiva	Schulden	
	Kapital-Konto .		 200 0001
	Privat-Konto . , .		 8 900 f''1

Die bisherigen Darstellungen zeigen auf dem Kapital-Konto
das akkumulierte Kapital (Kx = K0 -j- E). In vielen Unter-
nehmungen ist es wirtschaftlich oder rechtlich nicht zulässig,
die Stammeinlage, das Gründungskapital des Unternehmers
rechnungsmäßig durch Gewinn zu vermehren oder durch Verlust
zu vermindern. Der Kapitalzuwachs — das Zusatzkapital —
oder die Minderung muß in solchen Fällen als Sonderposten
verrechnet werden. (Ausführlicher II. Band, Reserven). Die
veränderten Buchungen ergeben sich aus dem Folgenden;
a) Das (Aktien-, Stamm-, Gesellschafts-) Kapital-Konto bleibt,
von Kapitalerhöhungen (durch Einlagen, Emission junger
Aktien u. a.) und von Kapitalreduktionen (durch Sanierung,
Rückzahlung, Amortisation) abgesehen, seinem Werte nach
anverändert.

Kapital-Konto

2) Bilanz-Konto	jl) Gründungseinlago .........

Schlußkapital..............h\ j

b) Das Bilanz-Konto trennt Stammeinlage und Reingewinn:

Aktiva			Passiva
Privatentnahmpn			 5100	Kapitaleinlage ..	900 001)
		Reingewinn		 14 000
        <pb n="112" />
        ﻿Zusammenfassung.

Aktiva Schlußbiianz-Konto der Aktien-Geseüschaft



q// \

\\

I) Vermögen ................. 2A'

4a) Gewinn- und Verlust- Konto

(Reinverlust)............ E

2)	Schulden

3)	(Stamm- usw.) Kap.-K

4)	Gewinn-u. Verlust-Kto.

Reingewinn ..........-f E

c)	Das Gewinn- und Verlust Konto wird durch Bilanz-Konto
abgeschlossen, d. h. der Reingewinn vorerst in die nächste
Wirtschaftsepoche hinübergeschoben, übertragen.

IV.	Die doppelte B. ist eine rechnerische Verbindung des
Anfangs- und Schluß-Inventars mit Jahresurasatzrechnungen.
demnach werden

a)	Vermögen und Schulden nachgewiesen:

1.	Selbständig ira Schluß-Inventar und in der Schlußbiianz
des Inventars, im einzelnen und summarisch.

2.	Im Schlußbilanz-Konto des Hauptbuches, summarisch und
teilweise in Abhängigkeit vom Inventar (S. 96 f.).

b)	Der Wirtschaftserfolg wird im System der doppelten B.
(|argestellt (S. 29 f-):

I- Selbständig und mittelbar in der Schlußbilanz des Inventars
(Einzelunternehmung) durch Vergleichung des Anfangs-
mit dem Schlußkapital (vgl. Formel 3 S. 30, auch S. 20;
± E = Kx — K0).

2«. Auf dem Kapital-Konto, wenn das akkumulierte Kapital
verbucht wird, durch Übertragung der Ergebnisse des
Bilanz- und des Gewinn- und Verlust-Kontos, also in Ab-
hängigkeit von beiden (S. 104, 1. Vorgang).

{ZA' - ZP' = K, = K0 ± E)

Sollseite	Habenseite

ß- Auf dem Bilanz-Konto (Kapitalgesellschaften und Ge-
nossenschaften), wenn auf dem Kapital-Konto nur die
Stammeinlage verrechnet wird, durch Vergleichung der

0 Die Einzeiunternehmung und die offene Handelsgesellschaft würden
das Privat-Konto einzusetzen haben (siehe oben III, 3- Vorgang), d. h.
Privat-Konto durch Bilanz-Konto abschließen. (Vgl. II- Band, Buch
hlhrung der Gesellschaften.)
        <pb n="113" />
        ﻿108

Zusammenfassung.

Aktiva mit den Passiven (S. 106) ( + E — ZA' — [ZP'
+ K0] oder in Bilanzform:

Sollseite: ZA' = ZP' + K0 + E — Habenseite, Reingewinn
„	: ZA' 4- E — ZP' + K0 =	„ Reinverlust.

In diesen drei Fällen wird der Erfolg summarisch (als + E)
nachgewiesen, ohne Einzelheiten, nur als Differenzgröße zwischen
Gesamtgewinnen und Gesamtverlusten. In den Fällen 2a und ß
ist der Erfolgsnachweis teilweise abhängig von der Vermögens-
bilanz.

3.	Im einzelnen und unmittelbar durch eine teilweise unselb-
ständige Gewinn- und Verlustrechnung des Hauptbuches
(gi + Sb + ■■■)— {vx + v2 + . . .).

4.	Diese kontenförmige Darstellung und Berechnung des Er-
folges kann durch eine für kritische Untersuchungen der
Bilanz wertvolle, außerhalb des Systems liegende Berech-
nung ergänzt werden: Auf Grund der Bilanzen zweier
sich unmittelbar folgenden Rechnungsjahre werden Zu-
und Abnahmen in den Vermögensteilen und den Schulden
im einzelnen berechnet. Der Unterschied der Gesamtzu-
nahme bzw. -abnahme muß naturgemäß der Wertmehrung
oder -minderung des Kapitals entsprechen 1).

Schematisches Beispiel:

Aktiva	Passiva

	1. Jahr	2. Jahr	± Gegen das  Vorjahr		1. Jahr	2. Jahr	=t Gegen das  Vorjahr
Kasse		2 800	2 200	- 600	Tratten		500	700	+ 200
Waren		16 000	13 000	-3000	Buchschulden	4 000	1 500	-2500
Wechsel		2 200	200	-2000		4 500	2 200	-2300
Inventar	  Forderungen .	1 000  5 000	1 000  8 900	+ 3900	Kapital		22 500	23 100	+ 600
	27 000	25 300	-1700		27 000	25 300| —1700	

c)	Das Endkapital der Unternehmung wird nachgewiesen
bzw. berechnet:

x) Wegen der Berechnung des Geschäftsgewinns durch Vergleich der
Betriebseinnahmen und -ausgaben vgl. § 33 des Reichseinkommensteuer-
gesetzes.
        <pb n="114" />
        ﻿Zusammenfassung.

109

1. Durch den Wertunterschied des Vermögens und der Schul-
den auf dem Schlußbilanz-Konto und in der Inventarbilanz:

Kx = ZA' — ZP'

(Wegen der Zerlegung des Endkapitals bei Kapitalgesell-
schaften in Einlage, Zusatzkapital und Reingewinn vgl.

II.	Band.)

2a. Auf dem Kapital-Konto durch Zu- oder Abrechnung des
Gesamterfolges nach Übertragung des Ergebnisses der Ge-
winn- und Verlustrechnung: K1 = K0 ± E. (S. 104, 1. Vor-
gang, Abänderung 2. Vorgang.)
ß■ Auf dem Bilanz-Konto, wenn das Stammkapital unver-
ändert bleibt: ZA' — ZP' + K0 + E.

Die beiden Darstellungen des Kapitals nach 1. und 2a.
werden mitunter als Gegensätze angesprochen: Die erste zeigt
das tatsächliche Kapital, das „Ist“-Kapital, die zweite das „be-
rechnete“, das „Soll-Kapital“a). Diese Anschauung würde
nur bei einer vollständigen Liquidierung der Unternehmung
durch Versilberung der Bestände zutreffen. Die zweite „Be-
rechnung“ stützt sich teilweise auf die erste — vgl. IVb) —;
auch diese ist eine „Berechnung“, denn ein „tatsächliches“
Kapital existiert nur nach der Liquidation (vgl. S. 25). Das
Kapital ist, von diesem Ausnahmefall abgesehen, stets eine
Kechnungsgröße, ein „berechneter“ Wert.

Die Scheidung zwischen „Soll“- und „Ist“-Kapital ent-
springt übrigens dem von diesen Theoretikern vertretenen Ver-
fahren, das Sollkapital zuerst zu „berechnen“, indem sie die
Kapital-Ab- oder -Zunahme durch Gewinn- und Verlust-Konto
uachweisen. Sie schließen die Konten zuerst durch Gewinn- und
Verlust-Konto und dann durch Bilanz-Konto ab, ein Vorgang,
der wegen der Abhängigkeit der Erfolgsbilanz von der Bewertung
der Bestände unlogisch ist. (Dagegen wenden sich z. B. schon
Petler 1826, auch Jäger 1871.) Allerdings hat dieses Verfahren

1) Ochs, Bilanz-Journal, Köln 1840, § 80: das Resultat der Gewinn-
end Verlust-Rechnung gibt den jetzigen Zustand unseres Vermögens an,
wie er sein soll; das Ergebnis der Besitzrechnung — gemeint ist das Bilanz-
Konto — stellt denselben dar, wie er wirklich ist. Ähnlich Schiebe (Lehr-
buch der Buchhaltung, 1836); auch Augspurs, Sckaer u. a. schließen sich
dieser Meinung an.
        <pb n="115" />
        ﻿110

Abschlnümethodcn.

den Vorzug, historisch zu sein; schon Manzoni (1534) und
de la Porte (1685) und andere lehren es. Auch begründen läßt es
sich. Das Kontensystem der doppelten B. verfolgt in erster
Linie das Ziel einer Erfolgsbuchführung, d. h. Berechnung und
Gliederung des Erfolges oder Mißerfolges; die Verrechnung des
Vermögens und der Schulden im Hauptbuch ist eine unab
änderliche Konsequenz jener Tauschvorgänge, die gleichzeitig
eine Wertveränderung des Kapitals bewirken. Wären diese
Tausohvorgänge mit Umsatzerfolgen nicht vorhanden, könnte
eine reine Erfolgsbuchführung (nach Formel II S. 31) durchge-
führt werden, während die Bestandsbuchführung auch außerhalb
des Hauptbuches in andern Büchern und Rechnungen ihren Platz
finden könnte. Zur Zeit des Kontenabschlusses im Hauptbuch
muß das Inventar bereits vorliegen, so daß es tatsächlich mög-
lich ist, zunächst die Erfolgsdifferenzen zu sammeln und die ver-
bleibenden Wertunterschiede der Konten zu „bilanzieren“, d. h
auf Bilanz-Konto zu sammeln.

V.	Kritik der Abschlußmethoden: Wir haben den Abschluß
der Konten der doppelten B. im Sinne der heute üblichen Me-
thode erläutert. Die historische Entwicklung und einige Über-
legung lehren die Möglichkeit abweichender Methoden:

1. Schlußbilanz-Konto und Gewinn- und Verlust-Konto
konzentrieren die Abschlußergebnisse; sie sind die notwendige
Folge einer kontenförmigen doppelten Verrechnung aller
Buchungen. Kapital-Konto und Bilanz-Konto, oder, wenn man
die Konten zuerst durch Bilanz-Konto abschließt, Kapital-Konto
und Gewinn- und Verlust-Konto der Einzelunternehmung müssen
sich durch ihren Abschluß gegenseitig „saldieren“: der Abschluß
„stimmt“ zur großen Freude des Buchhalters, ohne die Voll-
ständigkeit, Wahrheit und materielle Richtigkeit der Buch-
haltung zu beweisen. Beide Konten zeigen den gleichen Saldo,
aber auf entgegengesetzten Seiten.

Die Übertragung der Bestände auf (Schluß-)Bilanz-Konto
ist eine Folge des doppischen Rechenmechanisraus; sie findet
verschiedene theoretische „Erklärungen“. Am verbreitesten ist
die Fiktion des Gebens und Empfangens, die Personifikation:
        <pb n="116" />
        ﻿A bschlnßinethoden.

111

Bilanz-Konto empfängt die Aktiva, deckt die Schulden und
liefert den Überschuß an das Kapital-Konto ab. Das Schluß
bilanz-Konto ist hier als eine Art Generalabrechner zwischen den
Konten und dem Unternehmer gedacht. Andere „begründen“
die Funktion des Kontos mit einer fingierten rechnungsmäßigen
Liquidation der Unternehmung: Das Bilanz-Konto als Liqui-
dator erhält den Erlös der Versilberung des Vermögens, deckt
daraus die Schulden und führt den Überschuß an das Kapital-
Konto ab.

Nach Ansicht vieler Dogmatiker ist das abschließende Bi-
lanz-Konto unentbehrlich, etwas Wesentliches der Doppik; nach
anderen ist es zwar nicht notwendig, aber zweckmäßig, von
andern wird es als gänzlich überflüssig verworfen.

2. Die Saldierung der Vermögens- und Schul den-Konten
;&gt;auf neue Rechnung“ genügt* 1). Es ist die älteste Abschluß-
Methode :

Beispiel; Kassen- Konto.

Summe ................. 300

Summe .................... 270

Saldo..................... 30

^aldovortrag.

30

Saldierung der einzelnen Konten und Übertragung auf die
Konten im neuen Hauptbuch. Aber schon Schweicker (1548)
kennt ein Konto „Zu beschließen dieß Buch“. Eine Zusammen-
stellung der Saldi auf einer besonderen „Jahresrechnung“ (so
"• d. Goltz, Landwirtschaft!. Buchführung, 7. Aufl. Berlin 1892.

186) oder einer „Vermögensübersicht“, einer „Abschluß- oder
Ausgleichsrechnung“ ist möglich auch ohne doppische Verrech-
»ungs- oder Übertragungsbuchung und ohne Störung der „Bi-
lanz“ der Konten. Sie ist überflüssig, da eine solche Zusammen-
‘assung in der Inventarbilanz vorhanden ist.

l) So schon Schrott, S. 293. Neuerdings von	verfochten^

Petiie croisade comptable, Gand 1904 - der die Ausscheidu g	^

Sangs- und Eingangsbilanz-Konto als imaginäre Konten wunsc ■

Ersatz Ausgleichung durch „solde debiteur (crediteur) a nou
•schlägt. Auch englische Lehrbücher bilanzieren die Kon en „P	,

'dne besondere Balance Account wird nicht angewende - u
ßoss Account werden Gewinne (md Verluste unmilte ai
Konto ohne Vermittlung eines .Tournalpostens übertragen
        <pb n="117" />
        ﻿112

Abschluß m etlichen.

3.	Auch das Kapital-Konto der Einzelunternehmung ist
entbehrlich, ohne gegen das System zu verstoßen; der Anfangs-
bestand an Vermögen und Schulden wird auf den betreffenden
Einzelkonten eingestellt. Das Reiavermögen (Kapital) wird in
dem Wertunterschied der Summen dargestellt, ohne daß es un-
mittelbar ersichtlich ist, da ein Kapital-Konto fehlt {Schrott),
v. d. Goltz (siehe oben) eröffnet die Konten mit „vom Vorjahr
übernommen“, saldiert sie am Jahresschluß „dem künftigen
Jahr übergeben“, sammelt die Bestandsaldi auf einem „Jahres-
abrechnungs-Konto“ und die Erfolgsdifferenz auf einem „Saldo-
Konto“, beide Abschlußposten durch unmittelbare Übertragung
ohne Memorialbuchung.

(Schema) Jahresabrechnungs-Konto

2) Schulden bei Beginn 	 30	1) Vermögen bei Beginn . , . .	150
3) Vermögensbestände am Jahres-	4) Schulden am Jahresende	
Schluß (einzeln aufgeführt) . 230	(einzeln aufgeführt) 		80
260		230
	Gewinn 		30

VI.	Die Wiedereröffnung der Konten: Bei der Eröffnung
(Gründungsbuchungen), Errichtung oder Wiedereröffnung (nach
vorausgegangenem Abschluß) der Konten kommen die Bestände
an Vermögen auf die linke, die Schulden auf die rechte Seite
der Konten. Das eigene Kapital kommt in dem Wertunterschied
der Sollsummen und Habensummen mittelbar zum Ausdruck
(s. oben 3). Oder die fehlende Gleichheit der Summen, die
„Buchungsgleichung“, wird durch Einstellung des Kapitals auf
die rechte Seite des Kapital-Kontos hergestellt. Die Buchung ver-
mittelt gewöhnlich ein Bilanz-Konto, das Eingangs-, das ver-
teilende, eröffnende Bilanz-Konto (zum Unterschied vom emp-
fangenden, abschließenden, Ausgangs- oder Schlußbilanz-Konto1)-
Auch dieses Bilanz-Konto ist überflüssig. Es ist ausreichend,
wenn die Beträge als „Vortrag“, „Bilanz“ o. ä. eingesetzt werden-

!) Das Eingangsbilanz-Konto wird für die Aktiva erkannt, für die
Passiva belastet. Schon Degrange (La tenue des livres rendue facile, 10. Aufl.,
Paris 1818, 1. Aufl. 1795) unterscheidet Balance sortie, balance d’entree und
Bilan general (Vermögensbilanz). Die Scheidung des Kontos für anfäng-
liche Aktiven und Schulden (Eingangsbilanz-Konto) und Konto des Kapitals
zeigt zuerst Pietra, Anleitung für Verwalter 1586 (Z. f. B. 1896, S. 181)-
        <pb n="118" />
        ﻿Abschlußmethoden.

113

Die Verrechnung des Anfangskapitals (K0) auf der Haben-
seite eines Kapitalkontos der Einzelunternehmung ist nur aus
dem doppischen Formalismus zu rechtfertigen 1). Sie ist eine
das Gleichgewicht herstellende Buchung.

Ein- und Zweikontentheorie versuchen diese Buchung mit
Zuhilfenahme der Personifikation zu erklären. „Stellt man sich
den Unternehmer bzw. den Prinzipal als eine dem Geschäfte
fremd gegenüberstehende Person vor“, so kann man sich das
Kapital-Konto „als das dem Prinzipal eröffnete Konto denken“.
„Ins Haben des Kapital-Kontos muß daher die Geldsumme,
mit weicher der Prinzipal sein Geschäft beginnt, bzw. das durch
die Inventur nachgewiesene Reinvermögen eingetragen werden“.
(Schaer, Kaufm. Unterrichtsstunden I, § 35.)

VII.	Einige allgemeine Fragen mögen hier schon ihre Er-
örterung finden.

1. Entwertungen von Vermögensobjekten (Vermögens und Ka-
pitalverluste ohne Güterumsätze, vgl. S. 69,78) können beim allge-
meinen Bücherabschluß zu Lasten des Gewinn- und Verlust-Kontos

a)	mit dem betreffenden Vermögensbestand-Konto selbst, oder

b)	mit einem Hilfs- oder Sammel-Konto verrechnet werden.
Z. B. die Wertminderung infolge Abnutzung (die Abschrei-
bung) der Maschinen (vgl. Anlagevermögen im II. Teil):
Vorgang nach a)

Maschinen- Konto

1) Anfangswert		... 50 000	3) Abgang 		iuj,'8uu6  	 4 000
U Zugang 		. 10 000	4) Schlußwert			 52 000
	00 000	(Bilanz)	
		5) Gewinn- und Verlust; Ab-	
		Schreibung			 4 000

Vorgang nach b)

Maschinen-Konto.	Abschreibungs- Konto.

U und 2) wie	3) Abgang 4 000 1) Maschinen 4 000	3) Gewinn u.
oben 60 000	4) Bilanz 52000 2) Gebäude .	Verlust 240000
	5) Abschrei-	usw.	
	bungs-	240 000	
	Konto..4 000	
l) Schrott, a.	a. O. S. 260.	

Leitner, Buchhaltung nnd Bitojzkunde. I,

fi. u. 7, Aufl.

8
        <pb n="119" />
        ﻿114

Absehiußmethoden.

Nach den gleichen Grundsätzen werden Wechsel- und Buch-
forderungen behandelt, deren Eingang zweifelhaft geworden ist1);
die Abbuchung nach 1b geschieht auf ein Konto dubioso, Konto
zweifelhafter Schuldner (!), Konto dubioser Wechsel u. ä.

2.	Wertsteigerungen von Vermögensbeständen, Konjunktur-
gewinne, die noch nicht realisiert sind, Wertmehrungen „in sich“,
sollen zweckmäßig von realisierten Gewinnen getrennt und auf
einem Sonder-Konto verbucht werden (S. 102).

3.	Mengenverluste (Schrott, a. a. 0. S. 297) können ver-
schieden Berücksichtigung finden:

a)	durch Abschätzen und unmittelbare Verrechnung des Geld-
wertes der Verluste („Manko“)

a) mit Gewinn- und Verlust-Konto (Debet) und dem be-
treffenden Aktiv-Konto (Waren-, Rohstoff-Konto-Kredit),
ß) oder durch Übertragung auf die Debetseite eines Sonder-
Kontos (z. B. Kassa - Manko - Konto, Waren-Manko-
Konto), das durch Gewinn- und Verlust-Konto ausge-
glichen wird (Umweg).

b)	Mittelbar durch Aufrechnung gegen den Gewinn oder Ein-
rechnung in den Verlust (Mengenverrechnung). Der buch-
mäßige Sollbestand sollte a kg sein zu b Mark für 100 kg
berechnet, gäbe W Mark als Wert dieses Bestandes. Der
tatsächliche, der Istbestand nach der Inventur ist a—d kg,
zu b Mark für 100 kg gibt als wirklichen Wert des Lager-

(a — d)b

bestandes ^	= W', wobei natürlich W' &lt; W. Der

(d • b\

Verlust I 100 j vermindert (mittelbar) den Gewinn, er-
höht (mittelbar) den Verlust auf dem betreffenden Konto,

d. h. er verschwindet als Verlustposten.

*

i) Gewöhnlich als zweifelhafte Forderungen bezeichnet, obgleich die
Forderung an sich rechtlich zweifellos besteht. Denn unbestrittene Forde-
rungen sind damit gemeint.
        <pb n="120" />
        ﻿Z usammenfassnng.

115

16.	Abschnitt.

Zusammenfassung.

A. Abschlußplan (d. i. eine Zusammenstellung der für den
jährlichen Abschluß des Hauptbuches notwendigen Arbeiten) *)

I.	Vorbereitung und Voraussetzung,

a)	Abschluß der laufenden Buchungsarbeiten-.

1.	Alle Geschäftsfälle der abzuschließenden Rechnungs
periode müssen auf den Hauptbuchkonten verrechnet sein.

2.	Letzte Kontierungsprobe, d. i. Probebilanz, zweckmäßig
als kumulierende Summen- und als Saldobilanz aufgestellt .

II.	ß) Ermittlung (d. b. Inventur, Bewertung und Auf
Zeichnung) der Bestände an Vermögen und Schulden:

3.	Ermittlung der rechnungsmäßigen Bestände, Vergleichung
dieser Sollbestände mit den inventarisierten Istbeständen.

4.	Formeller Abschluß der Bücher der Bestandsbuchführung
(u. a. Konto-Korrentbüeher, Skontren).

5.	Inventarisierung jener Vermögensbestände, deren konten-
mäßige Verrechnung im Hauptbuch rieht den Wert des
Bestandes angibt (z. B. Waren, Fabrikate, Roh- und
Hilfsstoffe, Wertpapiere).

6.	Spezialverzeichnisse jener Vermögens- und Schulden-
posten, die nur summarisch im Hauptbuch verrechnet
sind, insbesondere Buchforderungen und -schulden, Wech-
selforderungen und Wechselschulden, Anlagewerte.

7.	Aufstellung des Schlußinventars und der Schlußbilanz
(d. i. geordnete Zusammenstellung der Bestand- und Er-
folgssaldi).

Hl. y) Formeller Abschluß:

8.	Verrechnungs-, Übertragungsbuchungen (z. B. Privat-
Konto und Kapital-Konto, Konto dubioso und Debitoren-
Konto, Sammelbuchungen zwischen Spezial- und Kollek-
tivkonten, der transitorischen Konten u. a.).

9.	Vorläufiger Abschluß in einer „Abschlußtabelle“, um die
Richtigkeit schon vor dem formellen Abschluß der Konten
festzustellen (S. 123).

*) Die Ordnungszahlen geben nicht die Reihenfolge der yorzunehmen
den Arbeiten an.

8*
        <pb n="121" />
        ﻿116

Zusammenfassung.

10.	Abschlußbuchungen der Einzelunternehmung (die Rich-
tigkeit der Arbeit unter 8. vorausgesetzt; vgl. S. 83, 123 f.):

a)	Bilanz an verschiedene Konten
für Übertrag der Aktiva.

b)	Verschiedene Konten an Bilanz- Konto
für Übertrag der Passiva.

c)	Verschiedene Konten

an Gewinn- und Verlust-Konto.

Übertrag der Gewinne (und des Reinverlustes).

d)	Gewinn- und Verlust-Konto
an verschiedene Konten.

Übertrag der Verluste und des Reingewinns.

IV.	Wiedereröffnung der Konten und Bücher:

„Durch den Abscnluß (des Hauptbuches) erscheint das
Unternehmen rechnungsmäßig liquidiert und hat gewissermaßen
bücherlich zu bestehen aufgehört. Die unmittelbar nachfolgende
Eröffnung der Bücher stellt die Übereinstimmung mit der Wirk-
lichkeit — unter Fixierung des erreichten Reinvermögensbestandes
— wieder her, bewirkt gleichsam eine restitutio in integrum“
(Reisch-Kreibig 1. S. 110).

ß. Leistungen der doppelten Buchführung:

Die doppelte ß. stellt fest:

I. 1. Die Einzel bestände an Vermögen und an Schulden (Be-
standteile der Aktiva und Schulden),

2.	das Gesamtvermögen (Summe der Aktiva) und die Ge-
samtschulden (Summe der Schulden) sowie deren Wert-
unterschied, das eigene Kapital,

am Beginn der Rechnungsperiode im Anfangsinventar und
in der anfänglichen Inventarbilanz.

II.	3. Die Veränderungen in den einzelnen Beständen an Ver-

mögen und Schulden sowie die unmittelbaren Verände-
rungen des eigenen Kapitals (durch Verlustausgaben und
Gewinneinnahmen) während der Rechnungsperiode (ge-
wöhnlich ein Zeitjahr) in einem Hauptbuch und in den
ßestandsbüchern (Skontren).

III.	4. Die Einzel bestände an Vermögen und an Schulden,

5.	das Gesamtvermögen und die Gesamtschulden sowie
deren Wertunterschied, das eigene Kapital,
        <pb n="122" />
        ﻿Zusammenfassung.

117

für das Ende einer Rechnungsperiode im Schlußinventar
und in der abschließenden Inventai-bilanz.

Durch Zusammenfassung der Ergebnisse der Hauptbuch-
Konten und durch Übertragungsbuchungen werden am Ende
einer Rechnungsperiode dargestellt:

6.	Die Veränderungen des eigenen Kapitals durch Gewinn
und Verlust, im einzelnen und gruppiert; die Summe
der Gewinne und die Summe der Verluste sowie der
schließliche Erfolg, d. i. der Wertunterschied zwischen
Gesamtgewinn und Gesamtverlust auf Gewinn- und Ver-
lust-Konto (Statistik des Erfolges).

7.	Eine wiederholte, an sich überflüssige kontenmäßige Zu-
sammenfassung des Vermögens und der Schulden auf
(Schluß-)Bilanz-I£onto. Anfangs- und Schlußbilanz-
Konto des Hauptbuches — in der Praxis auf einem Konto
zusammengeworfen — beginnen und beschließen im
Hauptbuch die Buchungen einer Rechnungsperiode.

C.	Die Buchungen im System der doppelten B. sind:

I.	8. Verrechnungsbuchungen:

a)	vorbereitende: 1. Primäre in den Tagebüchern (Kasse,
Memorial). 2. Sekundäre, zusammenfassende, im
Sammelbuch bzw. in Sammelbüchern.

b)	Hauptverbuchungen durch systematische Gruppierung,
nach Konten geordnete und zusammengefaßte Ver-
arbeitung des Buchungsmaterials im Hauptbuch.

c)	Nebenbuchungen in Bestandbüchern (Hilfs-, Neben-
bücher, Skontren), die der Kontrolle der Hauptbuch-
Konten und der Tätigkeit des Personals sowie
Zergliederung und Spezialisierung der Hauptver-
buchungen dienen.

9.	Vormerkungen in Vormerkbüchern.

Ü. Jedie Buchung im System der doppelten B. stellt eine Geld-
wertgleichung dar: Belastung und Gutschrift auf den Konten
infolge eines Buchungspostens stehen im Gleichgewicht
{Kontengleichung). Auf diesem Grundsätze beruht:

10.	die allgemeine Buchungsgleichung (Soll = Haben) für
die einzelnen Buohungsfälle;
        <pb n="123" />
        ﻿118

Zusammenfassung.

11.	die Summengleichung: Die Summe” aller Sollbuch ungern
= Summe aller Habenbuchungen eines Zeitraumes (Um-
satz- oder Verkehrsbilanz). Daraus ist abzuleiten

12.	die Differenz- oder Saldogleichung: Summe der Sollsaldi =
Summe der Habensaldi aller Konten (Saldobilanz).

D.	Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Schlußbilanz soll
ihr Zusammenhang mit der doppelten Buchführung im Schaubild
noch einmal dargestellt werden (vgl. auch II. Band):

	1.	2.	3.
I.	Die Inventur (=Be-	Bestandsbücher	Bestands-Konten im
	Standsaufnahme)	(Skontren, teil-	Hauptbuch, teil-
Grund- lagen des	vgl. S. 18.	weise Kontrolle des	weise Kontrolle zu
		Inventars S. 140 u.	1. und 2., teilweise
/ nventars.		a. a. 0.	selbständige	In-  ventarergebnisse  S. 61 f.. 70 f., 134.

=1= ¥ ¥
------------1 I .......................—=_________________________________________________________________I



Grund-
lagen der
Bilanz.

II.

Grund-
lagen der
Ertrags-
bilanz.
        <pb n="124" />
        ﻿Ilauptbuchabschluß.

119

E.	Für die Vorbereitung der Schlußbilanz und des allge-
meinen Kontenabschlusses bietet die Saldobilanz (S. 89) wert-
volle Anhaltspunkte, doch ist erforderlich, daß der „bilanz-
sichere“ Buchhalter die Bedeutung und den 'Inhalt eines Konten-
saldos richtig oerstehe.

1.	Der Kontensaldo stimmt mit dem Bilanzwert des gleich-
namigen Bilanzpostens überein, er ist größer (&gt;) oder kleiner (&lt; ).

a)	Der Saldo &gt; alsBilanzwert des Vermögensteiles: Der Unter-
schied ist Verlust (vgl. Abschlußtabelle S. 123, Konto 8, 11, 14).

b)	Saldo &lt; als Bilanzwert des Vermögensteiles: Der Unter-
schied ist Gewinn (vgl. die Konten 6, 7, 9, 10).

c)	Saldo &gt; als Bilanzwert der Schulden, der Unterschied
ist Gewinn, Saldo &lt; als Bilanzwert der Schulden, der Unter-
schied ist Verlust:).

2.	a) Der Saldo eines reinen Bestand-Kontos (S. 134) gibt an;
Vermögensbestand (Sollsaldo, Abschlußtabelle Konto 5), Schul-
denbestand {Habensaldo, Konto 13). Sofern auf einem Bestand-
Konto Aktiva und Schulden verrechnet werden, z. B. Konto-
korrent-Konto, enthält der Saldo den Wertunterschied zwischen
beiden und ist demnach für den Kontenabschluß unmittelbar
nicht zu verwenden.

b)	Der Saldo eines Kapital-Kontos gibt in der Regel Kapital
hn (Habensaldo; Kapital , Aktien-, Reserve-Konto; Beispiel:
Konto 1, 3). In Ausnahmefällen könnte ein Sollsaldo erscheinen,
wenn beispielsweise die Einlage eines Kommanditisten durch
Verlust nicht nur aufgezehrt ist, sondern sogar ein Passivsaldo
erscheint; oder der Habensaldo könnte Gewinn bedeuten, bei-
spielsweise bei der Herabsetzung des Grundkapitals als Sa-
nierungsmaßregel.

c)	Der Saldo eines Erfolgs-Kontos (S. 134) gibt an: Gewinn
{Habensaldo, Konto 16), Verlust (Sollsaldo, Konto 15, 17, 18).

d)	Das Abschreibungs- (Erneuerungsfonds nach § 261 Ziff. 3
HGB.) und das Delkredere-Konto, welche als Pass io um (Berich-

1) Beispielsweise beim Schuldennachlaß; bei Schulden in fremder
Währung (Umrechnungsdifferenz); wenn sich eine Gelddarlehnsschuld
durch nicht bezahlte Zinsen erhöht und die Zinsen als solche nicht gebucht
Werden; wenn bei der Tilgung einer Anleiheschuld durch Rückkauf unter
dem Nennwert der Agiogewinn auf dem Schulden-Konto verbleibt.
        <pb n="125" />
        ﻿120

(f auptbuchabschlnß.

tigung des Nennwertes des Anlagevermögens tmd der Forderun-
gen) in der Bilanz erscheinen 1), verrechnen in ihrem Saldo vor
Aufstellung der endgültigen Bilanz die bisherigen Abschreibung
gen (Habensaldo), nach Einstellung der Abschreibungen für das
abgelaufene Jahr die Abschreibungsbeträge dieses Jahres.

Abscbreibungs- Konto

2) Schlußbilanz (Passiva) . ,	. . 120	1) Vortrag			 100
		3) Verlust			 20

e)	Der Saldo eines (gemischten) Bestanderfolgs-Kontos
(S. 134f., Abschlußtabelle Konto 6, 7, 9, 10) ist für dieBilanzauf-
stellung unmittelbar nicht zu verwerten. Der Saldo ist entweder
eine Differenz von Bestandswert und Gewinn oder eine Summe
von Bestandswert und Verlust. Z. B. Konto 8: Saldo=72241,65
= 106058,90 (Bilanzwert) ~ 33817,25 (Gewinn). Konto 14;
Saldo = 11141,70= Bestand 7427,80+3713,90 (Verlust). Reine
Erfolgs Konten werden durch transitorische oder antizipierende
Verrechnung von Gewinnen oder Verlusten 2) buchtechnisch zu
Konten, die durch Bilanz und Gewinn- und Verlust-Konto ab-
geschlossen werden (gemischte Erfolgs-Konten, S. 133f., z. B.
Konto 17, 15). Ebenso werden reine Bestands-Konten durch
Abschreibungsbewertung zu Bestanderfolgs-Konten (Konto 11)
Beispiel für die Aufstellung einer Schlußbilanz.

1.	Angaben:

Das Hauptbuch der offenen Handelsgesellschaft Bauer &amp; Keller

zeigt am 31. Dezember folgende Posten3):

Konten	Soll	Haben
Bauer, Kapital		8 925.- *} 5 800.-	98 925.  148.60  72 000.
		
Keller Kapital 			
Keller Privat 		5 250.- 217 916.20	
Kasse einschließlich Reichsbankgiro 			189 289.30
		
	237 921.20	360 362.90

*) Vgl. II. Band: Abschreibungs-Konten, Abschreibungen auf For-
derungen.

,) Rechtlich sind es häufig echte Schulden oder echte Aktiva; vgl.
II. Band; Brfolgsregulierungsposten.

3) Entnommen: Adler, Buchhaltungsübungen für Fortgeschrittene;
Leipzig 1908, S. 15 f.

*) Kapitalentnahme gegen Ende des Jahres.
        <pb n="126" />
        ﻿Waren, Großgeschäft. .
Waren, Detailgeschäft

Markwechsel..........

Fremde Wechsel ......

Effekten.............

Handlungsmohilien

Kontokorrent.........

Tratten .............

Zweifelhafte Schuldner-
Zinsen und Diskont - . .

Agio ................

Handlungsunkosten . . .

Beim Abschluß des Kontokorrentbuches ergeben sich folgende Posten:
Kontokorrent-Konto ist zu belasten: für Zinsen mit M. 178.40, Provision
mit M. 46.25, Agio (Kursgewinn) mit M. 7.20 und für Handlungsunkosten
(Stempel und Porti) mit M. 13.70. Dagegen ist es zu erkennen: für Zinsen
mit M. 258.10, Provision mit M. 88.30 und Agio (Kursverlust) mit M. 12,50.

Außerdem ist ein Schuldner vom Kontokorrent-Konto abzusetzen und
auf das Konto der zweifelhaften Schuldner mit M. 3600.-- zu übertragen.

Den Geschäftsinhabern wurden auf ihre Kapitalien 4% Zinsen für
1 Jahr gutgeschrieben. Dagegen werden sie mit Zinsen für ihre Entnahmen,
und zwar Bauer mit M. 102.60, Keller mit M. 88.25 belastet. Von dem
verbleibenden Reingewinn erhält jeder Gesellschafter die Hälfte.

Die Inventur lieferte folgendes Ergebnis:

A.	Vermögen:

Kasse; Eigener Bestand M. 9141.90, Reichsbankgiro M. 19 515.— ;

Waren, Großgeschäft M. 106 058.90;

Waren, Detailgeschäft einschließlich Außenstände M. 15 144.60;

Markwechsel abzüglich Diskont M. 18 530;

Fremde Wechsel zum Tageswert M. 8612.35;

Effekten zum Tageswert M. 7525.20;

Handlungsmobilien M. 3200.— weniger 15% Abschreibung;

Kontokorrent (Debitoren) M. 65 742.30;

Zweifelhafte Schuldner, Bestand M. 11 141.70, hiervon 33'/s%
Abschreibung

1 % Diskont auf die in die Passiven mit M. 42 935. voll ein-
gesetzten Tratten (sog. transitorischer Posten).

B.	Schulden;

Kontokorrent (Kreditoren) M. 38 245.30:





.... ......................................................................................................._...................................................................... .. ... -____________________________________________________________
        <pb n="127" />
        ﻿HmS

mm

wm





122	HanptbuchabschluB.

Tratten zum Nennwert M. 42 935.— ;

Handlungsunkosten (noch zu bezahlen) M. 250.—.

II.	Ausführung:

a) Die Ergänzungsposten erfordern folgende Buchungen:
1. Konto-Korrent

an Zinsen.......................... 178.40

Provision.........................   46.25

Agio................................  7.20

HandJungsunkosten ............... 13.70	245.55

2.	Folgende Konten an Konto-Korrent:

Zinsen .............................. 258.10

Provision............................. 88.30

Agio.................................. 12.50

Konto zweifelhafter Schuldner... 3600.—	3958.90

3.	Zinsen an	Bauer,	Kapital	.,	3957.—

„	„	Keller,	Kapital..	2880.— 6837.—

4.	2	Konten	an Zinsen:

Bauer,	Privat.... 102.60

Keller, Privat............. .	88.25 190.85

b)	Die ergänzte Kontenbilanz, die Saldobilanz, die (vor-
läufige) Schlußbilanz (unter Benutzung der Konten-
Saldi und der Inventur) und des Gewinn- und Verlust-
Kontos in der Abschlußtabelle S. 123. Die Schlußbilanz
wird als Erfolgsermittlungsbilanz aufgestellt, weshalb
die Saldi der Kapital - Konten nicht berücksichtigt
werden.

c)	Die Aufstellung der Schlußbilanz macht die Verteilung
des Reingewinns und die Berechnung der Kapital-
anteile der Gesellschafter erforderlich:

	Bauer	Keller	Kontrolle
Anfangskapital 		98 925.-	72 000.-	170 925.-
+ 4 % Zinsen		3 957.—	2 880.-	6 837.-
+ Gewinnanteil			10 836.18	10 836.17	21 672 35
	113 VI8.18	85 716.17	199 434.35
-r Privatentnahme		5 754.-	5 338.25	11 092.25
— Kapitalentnahmen		8 925.-	—	8 925.-
Kapitalanteile		99 039.18	80 377.92	179 417.10
        <pb n="128" />
        ﻿Konto	Ergänzte Summenbilanz		Saldobilanz		Sclußbilanz		Ertragsbilanz	
	Soll	Haben	Soll	Haben	Aktiva )	Passiva	Verluste	Gewinne
1. Bauer, Kapital'	8 925.—	102 882.—	—	93 957.—	' 		—		--
2.	,, Privat..	5 902.60	148.60	5 754.—	—	—	—	—	• 	
3. Keller, Kapital	—	74 880 —	—	74 880.—	—	—	—	—
4.	,, Privat.	5 338.25	—	5 338 25	—	—	—	—	—
5. Kasse, Giro...	217 946.20	189 289.30	28 656.90	—	28 656.90	—	—	—
6. Waren,Zentrale	281 725.40	209 483.75	72 241.65	—	106 058.90	—	—	33 817.25
7.	„	Detail .	27 138.60	19 210.30	7 928.30	—	15 144.60	—		7 216,30
8. Markwechsel . .	54 892.55	36 122.10	18 770.45	—	18 530.—	—	240.45	—
9. Devisen	  10. Effekten 		38 366.50 17 547.15	29 807.65 10 188.20	8 558.85 7 358.95		8 612.35 7 525.20	—			53.50—  166.25
11. Mobilien 		3 200 —	—	3 200.—	—	2 720 —				480.—	—
12. Konto-Korrent	358 966.75	331 469.75	27 497,—	—	65 752.30	38 245.30	—	—
13.	Tratten	  14.	Zweifelhafte	35 310.—	78 245.—	—	42 935.—	—	42 935.—		
Schuldner . . .	16 856.45	5 714.75	11 141.70	—	7 427.80	—	3 713.90	—
15.	Zinsen 	  16.	Agio	  17.	Unkosten ....	8 840.— 21.90 8 255.25	1 321.95  QQ 	  472,30	7 518.05  7 782.95	17.10	429.35	250.—	7	088.70  8	032.95	17.10
18. Provision ....	88.30	46.25	42.05	—	—	—	42.05	—
Summen	1089 320.90	1 089 320.90)211 789.10		211 789.10	260 847.40	81 430.30	19 598.05	41 270.40
					-4-81 430.30			■4-19 598.05
Die Kapitalein-	Gegenwärtiges Gesellschaftskapital				179 417.10	/ 98 925.—	*) Unternehmerlohn 21 672.35	
läge des Bauer ver- zinst sich mit 15 % (98 925 : 14 793), jene des Keller mit 19%% (72 000;  13 716).	Früheres		5 &gt;		170 925.—	\ 72 000.—	+ Kap.-Zins. (|^~ 6 837.—	
					8 492.40 11 092.25	/	5 754.—  \ 5 338.25		
		ivapi tai zuwacns + Entnahmen nebst Zinsen					Reingewinn 28 509.35	
	-f Kapitalentnahme nebst Zinsen				19 584.35 8 925.—			
			Reingewinn		28 509.35			

*) Verteilungsfähiger Reingewinn,





^ __



Hanptbuchabschluß.	12S
        <pb n="129" />
        ﻿124

Hauptbuchabschluß.

d) Die Schlußbilanz, hier als Kapitalermittlungsbüanz auf-
gestellt, schließt wie folgt:

Aktiva		Passiva
2? der Vermögensbestände 260 847.40	2 der Schulden .... Bauer, Kapital .... Keller, 			 81	430.30  	 09	039.18  	 80	377.92

e) Buchungen, um die Hauptbuch-Konten auch formell ab-
zuschließen (kontinentale Methode: Abschluß „auf
Schlußbilanz“; einfacher; Abschluß auf „neue Rech-
nung“. S. 111.)

1.	Bauer, Kapital

an Bauer, Privat..........

2.	Keller, Kapital

an Keller, Privat ........

3.	Bilanz an elf Konten

für Übertrag der Aktiva
1t. Schlußbilanz

an Kasse..................

an Waren, Zentrale .....
usf.

4.	Fünf Konten an Bilanz

Übertrag der Schulden i
der Kapitalanteile

Konto-Korrent.............

Tratten ..................

Handlungsunkosten.........

Bauer, Kapital............

Keller, ,,	............

5.	Folgende fünf Konten an

Gewinn und Verlust

Waren, Zentrale .......... 33 817.25

„	, Detail ........... 7 216.30

Devisen.......................... 53.50

Effekten......................   166.25

Agio............................. 17.10	41	270.40

5 754.-
5 338.25

28 656.90
106 058.90

260 847.40

38 245.30
42 935.-
250.-
99 039.18

80 377.92 260 847.40
        <pb n="130" />
        ﻿



Hauptbnchabschluü.

6.	Gewinn u. Verlust an acht
Konten

Übertrag d. Verluste u. (per
Saldo) der Gewinnanteile



125

Markwechsel 		240.45
Mobilien		480.-
zweifelhafte Schuldner	3 713.90
Zinsen		7 088.70
Unkosten		8 032.95
Provision		42.05
Bauer, Kapital			10 836.18
Keller, Kapital		10 836.17

41 270.40

III.	Das fertig abgeschlossene Hauptbuch (schematisch):

Soll	Bauer, Kapital.		Haben
	8 925.-	Einlage		..	98 925. -
Entnahmen			 5 754.-	Zinsen		..	3 957.-,
Bilanz .'.			 99 039,18	Gewinn und Verlust	. .	10 836.18
	113 718.18		, 113 718.18
Soll	Bauer,	Privat.	Haben
	5 800.-		148.60
Zinsen			 102.60	Kapital		5 754.
	5 902.60		5 902.60
Soll	Keller,	Kapital.	Haben
Entnahmen			 5 338.25	Einlage		, . . 72000.
		Zinsen		.. 2 880.
Bilanz			 80 377.92	Gewinn und Verlust .	,	10 836.17
'	85 716.17		85 716.17

Soll

Keller, Privat.

Haben

Entnahmen ... Zinsen 		7. ..... .	5 250 —  	 88.25	Kapital			5 338.25
	5 338.25			

Soll

Kasse.

Haben

217 946.20

Bilanz.

189 289.30
28 656.90
        <pb n="131" />
        ﻿126

Hauptbnchabschluß.

Soll	Waren,	Zentrale.	Haben
	281 725.40		209 483.75
Gewinn		33 817.25	Bilanz			 106 058.90
	315 542.65		315 542.65
Soll	Waren,	Detail.	Haben
	27 188.60		19 210.30
Gewinn		7 216.30	Bilanz			 15144.60
	34 354.90		34 354.90
Soll	Markwechsel.		Haben
	54 892.55		36 122.10
		Bilanz			 18 530.-
		Verlust 			 240.45
	54 892.55		54 892.55
Soll	Devisen.		Haben
	38 366.50		29 807.65
Gewinn		53.50	Bilanz			 8 612.35
	38 420.-		38 420.-
Soll	Effekten.		Haben
	17 547.15		10 188.20
Gewinn		166.25	Bilanz			 7 525.20
	17 713.40		17 713.40
Soll	Mobilien.		Haben
	3 200.-	Bilanz			 2 720.
|		Verlust 			 480.
Soll	Konto-Korrent.		Haben
	358 721.20		327 510.85
Ergänzungsposten (Il.al)	245.55	Ergänzungsposten	(II.a2)	3 958.90
Bilanz (Schulden)		38 245.30	Bilanz (Aktiva) ..		 65 742.30
	397 312.05		397 212.05

' ----- 03/

Soll	Tratten.	Haben

	35 310.- 1	78 245.-
Bilanz			 42 935.- |	

Soll	Zweifelhafte Schuldner.	Haben

Konto-Korrent		13 256.45 .. , .	3 600.-	Bilanz	  Verlust 		5 714.75
	16 856.45		16 856.45
        <pb n="132" />
        ﻿HanptbuchabseWuß.

127

Soll	Zinsen und Diskont.		Haben
	1 744.90		952.70
Konto-Korrent		258.10	Konto-Korrent		178.40
Kapital-Konten		6 837.-	Privat-Konten		190.85
	8 840.-	Bilanz		429.35
		Verlust 		7 088.70
			8 840.—
Soll	Agio.		Haben
	9.40		31.80
Konto-Korrent		12.50	Konto-Korrent		7.20
	21.90		39.-
Gewinn		17.10		
	39.-		
Soll	Handlungsunkosten.		Haben
	8 255.25		458.60
Bilanz		250.-	Konto-Korrent		13.70
	8 505.25	Verlust 		8 032.95
			8 505.25
Soll	Provision.		Haben
Konto-Korrent		88.30	Konto-Korrent		46.25
		Verlust 		42.05
Soll	Bilanz (II.	e 3. u. 4.).	Haben
H Konten		. 260 847.40	[5 Konten		. 260 847.40
Soll	Gewinn	- und Verlust (II. e 5. u. 6.).		Haben

8 Konten.............. 41 270.40 | 5 Konten............. 41 270.40

Es kann Vorkommen, daß trotz einer (allerdings mangel-
haften) Kontrolle durch Nebenbücher usw. Inventarbestände
vergessen wurden; der Hauptbuchabschluß ist erledigt, einige
Monate des neuen Jahres sind verbucht. In solchen Fällen muß
oine nachträgliche Korrektur des Ergebnisses der Schlußbilanz
(d. i. das Endkapital oder der Reingewinn) eintreten. Z. B. es
vmrde ein Kreditor vergessen: Kapitalkonto an Kreditoren-
Konto oder, bei Aktienvereinen, an Gewinn-Vortragskonto. Bei
Personalgesellschaften ist eine neue Berechnung der Kapital-
anteile erforderlich, bei Kapitalgesellschaften, wenn der Fehler
vor der Beschlußfassung über die Gewinn-Verteilung entdeckt
        <pb n="133" />
        ﻿128

Einteilung der Konten.

wurde, eine solche des Reingewinns. Nach der Gewinn-Verteilung
wird die verantwortliche Stelle Buchungen finden, die den Gewinn-
vortrag unberührt lassen.

17.	Abschnitt.

Die Klassifikation der Konten.

Wiederholt wurde versucht, die Gesamtheit der Hauptbuch-
Konten zu gruppieren. „Die Vielheit der Kontensysteme, über
die man sich nicht einigen konnte, so daß keines zur allgemeinen
Geltung gelangte, scheint zu beweisen, daß man das richtige

Kontensystem, noch nicht gefunden hat oder daß ............. ein

allgemeines Kontensystem, nicht aufgestellt werden kann.“
{Hügli, a. a. 0. S. 661.) Wegen der älteren Versuche vergleiche
man Schrott, a. a. O. S. 250 lf., Hügli S. 660 ff. Einige solcher
Gruppierungsversuche mögen hier angeführt werden:

1.	Persönliche und unpersönliche (Sach-)Konten; die un-
persönlichen Konten sind:

a)	Konten, die über das Kapital und das Vermögen als Ganzes

Rechnung führen (Kapital- und Bilanz-Konto).

b)	Konten über die Teile des Vermögens und der Schulden.

c)	Konten, die Geschäftsergebnisse ausweisen, Betriebs- oder

Erfolgs-Konten.

2.	Die Einteilung der Zweikontentheorie, vgl. S. 134 f.

3.	Die englische Schule {M’Allen, Dicksee) unterscheidet:

A.	Personal-Accounts: Schulden, Forderungen, Kapital.

B.	Impersonal- „

a) Real-Accounts; Waren, Kasse u. ä.

ß) Nominal or Fictitious-Accounts: Erfolgs-Konten.

4.	Faure1) (a. a. 0. S. 114, 441) klassifiziert:

I. Comptes du capitaliste: a) Kapital, Reserven.

b) comptes de resultats, Konten
für die Veränderungen des Ka-
pitals während des Betriebes.

0 Vgl. auch Frioeöurt, La comptabilite moderne, Paris 1897. Leautey-
Guibault, Principes generaux de comptabilite, Paris 1903.
        <pb n="134" />
        ﻿Einteilung der Konten.

129

II.	Gomptes du Gerant oder
,, des Valeurs

. .	,	( langfristige

Anlagewerte { ,	. .

1 kurzfristige

Liquide Mittel.

III.	Gomptes des Tiers etrangers ä l’entreprise.

5.	Augspurg (in veränderter Reihenfolge):

1.	Kapital-Konto.

1b. Stellvertretende Konten des Kapital-Kontos (= Erfolgs-
Konten),

2.	Besitz-Konten zur Verwaltung des Vermögens (aktives und
passives) und seiner Teile während des Geschäftslaufes;

3.	Die vermittelnden Konten: a) Bilanz-Konto zur Abrech-
nung des Kapital-Kontos mit den Besitz-Konten, b) Ge-
winn- und Verlust-Konto zur Abrechnung mit den stell-
vertretenden Konten und den Besitzkonten, die Erfolg
zeigen können.

6.	Man kann die Konten einteilen in

I.	Konten für die Darstellung äußerer Wirtschaftsvorgänge,
des äußeren Geschäftsbetriebes, und

II. Konten für die Darstellung innerer Wirtschaftsvorgänge.
Zu I. Konten der externen Geschäftsfälle (vgl. S. 53):

a)	Konten des Anlagevermögens und der Anfageschulden.

b)	Konten des Betriebsvermögens und der Betriebsschulden.

c)	Konten der Verlustausgaben und Gewinneinnahmen (Lasten
und Erträgnisse).

Zu II. Konten zur Darstellung des Wirtschaftserfolges (in-
terne Verrechnungsbuchungen):

a)	Bewertungskonten (Abschreibungs-, Erneuerungsfonds-, Del-
kredere-Konten).

b)	Erjolgsregulierungs-Konten (für transitorische und antizi-
pierende Erfolgsverrechnung).

c)	Abschluß-Konten: Schlußbilanz-Konto, Gewinn- und Ver-
lust-Konto, Kapital-Konten (Stammkapital- und Reserve-
kapital-Konten).

d)	Gewinnverteilungs-Konten für Kapitalgesellschaften (Tan-
tieme, Gratifikation, Dividenden, Gewinnvortrags-Konten).

Leitner, Buchhaltung- und Bilanzlcunde. 1. 6,"u. 7. Aufi.	9
        <pb n="135" />
        ﻿130

Einteilung der Konten.

Die Konten des Hauptbuches (vgl. dazu die eingliedrigen und
statistischen Konten S. 39 f.) können *)

a)	vollständig (Datum, Gegen-Konto, Text, Betragsspalte),

b)	nur mit Kontenanruf und

c)	nur mit Text geführt werden.

Beispiel eines Hauptbuch-Kontos mit Text und Spalten für
Monatssummen.

Effekten-Konto.

Monats-  summen  Debet		Debet		J Tag	Folio	Text	Kredit		Monats-  sumraen  Kredit	
		7 891	45	5./10.  19./10.	1143  112	fl. 10 000 Goldrente t n Mayer &amp; Co. 5/m Reichsbankan- teile von D. B. . usf.	20 806	50		
26719 45						Monatssummen Okt.			36470	75

Hauptbuch-Konto mit Saldospalte.

Monats  summen	Soll	Datum	Fol.	Text	Haben	Monats-  summen	Saldo  Soll | Haben	
		Jan. 1		Bilanzvortrag.				10000
	5000			Buchungspost.				
8000	3000				2000	2000	6000	
		„ 31		Saldo				4000
	600	Febr. 5			3400			
4600	2300  1700			| Buchungen	1600  300	5S00		700
				Saldo	1			4700
				usf.				

x) Gomberg, a. a. O. S. 159, unterscheidet ihrer Form nach drei Arten
von Konten: 1. deskriptive. 2. synoptische (tabellarische) und 3. gemischte
Konten. Richtiger ist die Einteilung in Folio-Konten und Tabellen-Konten.
Die Konten unter a) und c) sind deskriptive, b) und die früher (S. 39)
erwähnten statistischen Konten sind synoptische Konten; sie nehmen nur
den Geldwert der Geschäftsoperation auf.
        <pb n="136" />
        ﻿Kontentheorien.

131

18.	Abschnitt.

Kontentheorien*).

Die Kontentheorien versuchen eine Systematisierung der
Konten nach Verrechnungsstoff und Vorzeichen. Ihre Schwäche
liegt in der Anwendung mathematischer Vorzeichen; sobald
diese Theorien mit den algebraischen Vorzeichen operieren, sind
sie angreifbar. Die Vorzeichen können sich, wenn man verständ-
lich bleiben will, doch nur auf den Verrechnungsstoff des be-
treffenden Kontos beziehen. Die Geschäfts theorie verwendet
Plus und Minus im Verhältnis der Konten des Geschäfts zum
Geschäftsinhaber, die Zweikontentheorie gebraucht sie im Ver-
hältnis der Konten zum Reinvermögen.

1. Faßt man das Objekt der Verrechnung vom rechtlichen
Standpunkt auf, wie in unserer Darstellung, so können nur
Konten des Vermögens, Konten der Schulden und Konten
des Kapitals unterschieden werden (Dreikontensystem). Daß
ein Konto Vermögen und Schulden verrechnen kann (z. B.
Wechsel- und Akzepten-Konto, das Kontokorrent-Konto),
ist ein Verstoß gegen dieses System. Die Konten verrech-
nen Zu- und Abnahme. Die Tabellen (S. 59 ff.) zeigen, daß
die Konten des Vermögens links die Zunahme, rechts die
Abnahme, die Konten der Schulden und des Kapitals hin-
gegen links die Abnahme, rechts die Zunahme verrechnen.
Diese Übereinstimmung der mathematischen Vorzeichen
führt auch zu einer „Zweikontentheorie“, Konten der
Aktiva und Konten der Passiva, das sind Schulden und
Kapital.

Konten der Vermögensteile

Soll	Haben
Zunahme	Abnahme
—	Konten der Schulden und des Kapitals	+	
Abnahme	Zunahme
Debet	Kredit

1) Ausführlicher vgl. auch Reisch-Kreibig, I. Band; Kohlmann Inder
h B. 1903—1905.

9*
        <pb n="137" />
        ﻿■anSSS

■■■

132

Personifikationstheone.

Die Gewinn- und Verlustkonten zeigen die Wertvermehrun-
gen des eigenen Kapitals rechts, dessen Wertminderungen links.

Faßt man hingegen die Zu- und Abnahme auf den ein-
zelnen Konten an sich ins Auge, so ergibt sich folgendes Bild:

Links	Vermögen und Verluste.	Rechts

Abnahme derVermögensbestä nde )
Abnahme des Verlustes

+

' Zunahme der Vermögensbestände
Zunahme des Verlustes

Links

Schulden, Kapital und Gewinne.

Rechts

(Abnahme d. Schulden u.d. Kapit. I Zunahme d. Schulden, d. Kapit.

\ Abnahme des Gewinnes

Zunahme des Gewinnes

f

+

Auch diese Auffassung führt zu zwei Kontengruppen; Konten
der Vermögensbestände und der Verluste, Konten der (recht-
lichen und der wirtschaftlichen) Schulden und der Gewinne.
Das Kapital ist als wirtschaftliche Schuld aufgefaßt (S. 135).

2.	Die Personifikation der Konten versucht (S. 42, 45, 58) die
zweiseitige Verrechnung durch Geben und Empfangen, durch
Personifikation der Konten als Kreditor und Debitor ohne
Anwendung eines algebraischen Zeichens zu erklären. Die
personalistische Kontentheorie der italienischen Schule (Cer-
boni, Mondini u. a.) sieht in den Konten Darstellung per-
sönlicher Forderungs- und Schuld Verhältnisse, nimmt „Soll“
und „Haben“ wörtlich als den Ausdruck von Schuld und
Forderungen (vgl. S.42); sie unterscheidet:

a)	juristische oder Konten der Korrespondenten, welche
Rechtsverhältnisse zum Ausdruck bringen.

b)	Agenten oder spezifische Konten für Vermögensteile, die
Konten als Verwalter gedacht.

c)	ökonomische oder Inhaber-Konten für die Verrechnung
des Erfolges.

3.	Eine logische Fortsetzung der Personifikation ist die soge-
nannte Geschäfts- oder Einkontentheorie1). Sie lehrt: Die

J) Literatur: Berliner, Schwierige Fälle der kaufmännischen Buch-
führung und deren Lösung. 3. Aufl. Hannover 1909 (hier zitiert nach
der 1. Aufl. 1893). Berliner, 50 Leitsätze zur Theorie der kaufm. Buch-
haltung. Hannover 1906. W. Kreukniet, Zur Theorie der doppelte ' Buch-
haltung, Linz a. D. 1896. Lang-Gehr, System und Wesen der doppelten Buch
haitung, 3. Aufl. Stuttgart \ 913. Kohlmann, Theorien unserer Doppelbuch

■J
        <pb n="138" />
        ﻿

Gesohäftstheorie.	13B

Buchführung ist eine B. des Geschäfts und nicht des In-
habers; Geschäft und Geschäftsinhaber bilden Gegensätze.
Das Geschäft tritt als selbständiges Objekt dem Inhaber
gegenüber. Das für die Zwecke der Erwerbswirtschaft vom
Gesamtkapital des Unternehmers abgesonderte Kapital wird
Geschäftsvermögen oder Geschäftskapital. Der Geschäfts-
inhaber hat die Kapitaleinlage vom Geschäft zu fordern.
Das anfängliche Kapital und dessen Wertmehrungen durch
Gewinn bilden eine Schuld, das schließliche Kapital und die
Kapitalminderungen durch Verlust bilden eine Forderung
des Geschäfts an den Inhaber. Es gibt nur Konten des Ge-
schäftsvermögens, Konten der aktiven und passiven Ver-
mögensteile. Die Aktiva der Firma (des Geschäfts) sind
Schulden, die Passiva sind Forderungen der Firma an den
Prinzipal *). Zu den Aktiven des Geschäfts zählen auch Ver-
luste, sie bilden das positive, die Passiva (einschließlich Ge-
schäftseinlage und Gewinne) bilden das negative Vermögen
des Geschäfts. Demnach haben alle Konten links das Zei-
chen + , rechts das Zeichen —. Kapital und Reingewinn
sind hier negativ, der Verlust positiv.

4.	Die Zweikontentheorie (besser Theorie der Zweikontenreihen;
sie und die Einkontentheorie werden auch als materialistische
Theorie bezeichnet zum Unterschied von der Personifikations-
theorie). Die Zweikontentheorie, von Augspurg2), Kurz-

haltung, Z. f. B. 1903—1905 (der einige Abänderungen der Theorie von
Berliner und Brenkmann berücksichtigt, z. B. Theorie von Hager). Bieder-
mann, Theorie der doppelten Buchhaltung, Zürich 1912. Berliner
hat seine Theorie etwas verändert und versucht, Bin- und Zwei-Konten-
theorie zu vereinigen; vgl. seine Buchhaltungs- und Bilanzlehre, 5-/6.
Aufl., Hannover 1920, S. 224 ff.

1)	Berliner, a. a. 0. S. 118. Die logische Folgerung wäre, daß die
Aktiva minus, die Passiva plus sind. Courcelle-Seneuil [Theorie und Praxis
des Geschäftsbetriebes, Stuttgart 1868), S. 235, und Lindwurm [Die
Handelsbetriebslehre, Leipzig 1869], S. 41, bezeichnen tatsächlich die
Habenseiten aller Konten mit plus, deren Sollseite mit minus.

2)	Grundlagen der Buchhaltung, Bremen 1863. Die kaufm. Buch-
führung, zunächst für den Geschäftsgang der Hansastädte, 2. Aufl. 1872.
Augspurgs Zweikontensystem weicht erheblich von der //ligöschen ab.
Für ihn sind Aktiva positive, die Schulden und das Reinvermögen negative
        <pb n="139" />
        ﻿134

Zweikontentheorie.

bauer1), Hantschel (Anfangsgründe des einfachen und dop-
pelten kaufm. Buchhaltens, Wien 1840) vorbereitet, wurde
zum erstenmal in streng logischer Darstellung von HügU in
dessen schätzenswertem Buche, Buchhaltungssysteme und
Buchhaltungsformen, Bern 1887, im Zusammenhang darge-
stellt 2). Diese Theorie unterscheidet aktive und passive
Vermögensteile und versteht darunter Vermögen und Schul-
den; der Wertunterschied beider ist das Rein vermögen oder
Kapital. Sie lehrt: Es sind zwei „Kontenreihen“ 3) zu unter-
scheiden :

a)	Bestands-Konten, Konten der Vermögensbestandteile,
Vermögensbestands-Konten. Sie führen Rechnung über
die Veränderungen, Zunahme uad Abnahme in den ak-
tiven und passiven Vermögensteilen. Das Soll auf den
Konten dieser „Reihe“ bedeutet Eingang, Zunahme, Ver-
mehrung, Plus4 *). Das Haben bedeutet Verminderung,
Abnahme, Ausgang, Minus.

b)	Konten des Reinvermögens, Kapital-Konten, Erfolgs-Konten
(„stellvertretende“ Konten nach Augspurg). Sie'haben
die infolge des Geschäftsbetriebes herbeigeführten Ver-
änderungen des Anfangskapitals bzw. des anfänglichen
Reinvermögens6) durch Gewinne und Verluste, also
Kosten und Erträge, darzusteilen. Das Soli bedeutet auf

Größen. Belasten bedeutet demnach Addition von Plus- und Subtraktion
von Minus-Größen, Erkennen die Subtraktion von Plus- und Addition von
Minus-Größen. Seine Theorie stimmt äußerlich mit der Einkontentheorie
überein. Andere Zweikontensysteme entwickeln Friocourt, La compta-
bilitö moderne, Paris 1897, Lefwre, La comptabilite, thöorie, pratique et
enseignement, Paris 1883.

D Lehrbuch der kaufm. Buchführung, Wien 1850.

2)	Vgl. auch dessen Buchhaltungsstudien, Bern 1900. Das Für und
Wider der materialistischen Kontentheorien verfolgt man am besten in
den Aufsätzen der Z. f. B., etwa seit 1894.

3)	Gottschalk (1865), a. a. 0. S. 146, 330, unterscheidet a) Vermögens-
oder Bestands-Konten zur Beobachtung der aktiven und passiven Ver-
mögensbeslände, b) Betriebs-Konten zur Ermittlung des Betriebsauf-

wandes, der Produktion, der Gewinne und Verluste.

*) Die Zahlung von Schulden auf der Plus-Seite!

‘) Das anfängliche Reinvermögen wird als Gewinn, das schließlich®
als Verlust auf der Minus-Seite des Kapital-Kontos verrechnetl
        <pb n="140" />
        ﻿Zweikontentheorie.

135

den Konten dieser Reihe Minus, Abnahme oder Verlust,
das Haben bedeutet Plus, Kapitalzuwachs oder Gewinn.
Schaer1) unterscheidet in der ersten Kontenreihe überdies:

et) Reine Bestands-Konten, die „ihrer Natur nach nur Vor-
räte wirtschaftlicher Güter zu verrechnen bestimmt
sind“, und

ß) gemischte Bestands-Konten2), deutlicher als Bestands-
erfolgs-Konten bezeichnet.

Wer zwischen reinen und „gemischten“ Bestands-Konten
unterscheidet muß auch zwischen reinen und gemischten Erfolgs-
Konten unterscheiden. Richtiger erscheint uns deshalb die Ein-
teilung von Reisch-Kreibig zu sein (Band I):

1.	Konten der Vermögensbestandteile (aktive und passive):

a)	Reine Bestands-Konten.

b)	Gemischte Konten (Bestandserfolgs-Konten).

2.	Konten des Reinvermögens:

a)	Reine Erfolgs-Konten.

b)	Gemischte Konten (Bestandserfolgs-Konten).

Zu den gemischten Konten sind alle Konten zu zählen, die,
wie früher angeführt, Umsatzerfolge verrechnen (S. 69 f.). Auch
gewisse Rechnungsposten, Erfolgsregulierungsposten, bedingen,
daß einzelne Erfolgs-Konten quasi einen rechnungsmäßigen Be-
stand aufzeigen können. (Vgl. II. Band, Erfolgsregulierungs-
posten.)

„Die Vermögensbestand-Konten erhalten in der Sollspalte die
Nachweisung der Vermehrungen, in der Habenspalte die Nach-
weisung der Verminderungen der Vermögensbestandteile“ (Hügli,
a.a.O.S.79). Dies ist unrichtig; die Konten der Schulden haben
auf der rechten Seite die Zunahme des Schuldenbestandes.
„Schulden sind negative (passive) Vermögensbestandteile, Die
Zunahme von Schulden kommt deshalb der Verminderung, die
Abnahme von Schulden der Vermehrung positiver (aktiver) Ver-

1)	Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung der Buchhaltung,
Basel 1890; auch in der Z. f. Handelspraxis, 2. Jahrgang, und in seinem
Buche: Buchhaltung und Bilanz, 3. Auf!., Berlin 1919.

2)	Kurzbauer (1850) unterscheidet a) unmittelbare Erfolgs-Konten,
b) mittelbare Erfolgs-Konten, d. s. die „gemischten“ Konten; vgl, 76 f.
        <pb n="141" />
        ﻿136

Zweitem tentheorie.

mögensbestände gleich“ (Hügli, S.80). Diese „Begründung“ ist
unverständlich und unzutreffend.

Das anfängliche Reinvermögen und der Reingewinn sind im
Sinne der Zweikontentheorie positiv, der Verlust und das schließ-
liche Reinvermögen negativ. Das anfängliche Kapital, hier Rein-
vermögen genannt, wird als eine quasi-Schuld angesehen. „Der
Prinzipal hat den Betrag sozusagen vom Geschäft zu fordern,
dieses ist sozusagen schuldig; sozusagen, weil keine Schuld im
juristischen Sinne vorliegt.“

Die Trennung zwischen reinen Bestands-, reinen Erfolgs-
und gemischten Konten bringt „die Verschiedenheit der Konten
in Beziehung auf die Bedeutung ihrer Saldobeträgeu (Gotfschalk,
a. a. 0. S. 150) zum Ausdruck. Reine Bestands-Konten geben
einen Saldo, der den Wert des Vorrates oder Bestandes ausdrückt.
Die reinen Erfolgs-Konten drücken in ihrem Sollsaldo Verlust,
in ihrem Habensaldo Gewinn aus. Die gemischten Konten geben
zwei Saldobeträge, wovon der eine den Wert des Bestandes oder
Vorrates und der andere Verlust oder Gewinn ausdrückt (nach
Gottschalk, S. 150/151). Vgl. auch S. 119 f.

Die Zweikontentheorie geht von der Gleichung aus:

SA = SP -f- K0 [Aktiva = Schulden + Kapital], K0 ist eine
Plus-Größe (vgl. S. 21, unten).

Die Geschäftstheorie geht aus von der Gleichung:

SA — [SP + A0] = O, K0 ist eine negative Größe.

Die Anhänger der Zweikontenreihentheorie erklären, daß die
beiden Reihen in ihren Ergebnissen voneinander unabhängig sind,
nebeneinander bestehen. Das Ausgangsbilanz-Konto schließt die
Bestands-Konten ab, sammelt deren Ergebnisse, das Gewinn-
end Verlust-Konto bringt die Erfolgs-Konten zum Abschluß. Die
Verbindung der beiden Reihen erfolgt durch Übertrag des Kapitals
von Bilanz auf Kapital-Konto Soll, in anderen Fällen durch
Übertrag des Reingewinnes auf Bilanz-Konto (z. B. bei Aktien-
gesellschaften), Überträge, für welche diese Kontentheorie keine
genügende Erklärung gibt. Denn der positive Uberschuß des
Bilanz-Kontos (Sollsaldo = Endkapital) wird auf die negative
Seite (Soll) des Kapital-Kontos übertragen, im andern Fall der
positive Überschuß (Habensaldo) des Gewinn- und Verlust-
Kontos auf die negative Seite des Bilanz-Kontos! Richtig wäre
        <pb n="142" />
        ﻿Zweikontentheorie.

137

der Abschluß der Bestands-Konten durch Saldierung oder wenig-
stens der Abschluß des Schlußbilanz-Kontos per Saldo, dann
stimmt die Theorie mit ihrer praktischen Durchführung überein.

Schreibt man die Vermögensbestände auf die linken Seite
eines Kontos, müssen die Wertabgänge und die Schuldenbestände
als rechtliche, wirtschaftliche und algebraische Gegensätze auf
die rechte Seite des Kontos bzw. der Konten geschrieben werden.
(Vgl. S. 56 f.)

Schwieriger ist es, eine in allen Teilen befriedigende Er-
klärung für die Umkehrung der Funktion der Kapital- oder Er-
folgs-Konten zu geben, dafür, daß diese Kontenreihen rechts das
Positive, links das Negative verrechnen. Hügli „erklärt“ sie als
einen formellen „technischen Kunstgriff“, d. h. er erklärt die
Wirkung, nicht die Ursache. Natürlicher scheint uns die An-
schauung der Geschäftstheorie zu sein, die Verluste als Forde-
rungen (+), Gewinne als Schulden (—) des Geschäfts verbucht.

Wer auf die Idee käme, die Vermögensteile wie üblich,
Schulden, Gewinne und Verluste kontenförmig aber in umge-
kehrter J) Anordnung — Schulden und Gewinne links, Tilgung
und Verluste rechts — zu verrechnen, verbucht auch jeden
Posten doppelt, nicht aber im entgegengesetzten Sinne, zwar auf
zwei Rechnungen, nicht aber auf zwei Gegenrechnungen 2). Das

1) Nach persönlichen Mitteilungen schreiben orientalische Völker die
Bareinnahmen auf die rechte, die Barausgaben auf die linke Seite des
Kassen-Kontos und kehren demnach die ganze doppelte Buchführung um.
Danach scheint die doppelte Buchführung christliche Erfindung zu sein.
Die in westeuropäischen Ländern übliche Anordnung der Buchungen (links
Einnahmen, rechts Ausgaben) dürfte sich damit erklären lassen, daß beim
Übergang von der Tausch- zur Geldwirtschaft zunächst Geldeinnahmen
und Geldausgaben bzw. Bestände und Bestandsausgänge zu verzeichnen
waren, denen sich in späterer Zeit die Verrechnung der Waren, der Forde-
rungen und der Schulden anschlossen.

z) „Diese Gegenläufigkeit ist ein konstitutives Merkmal des Systems
und entspringt aus der Notwendigkeit, die beiden Reihen (gemeint sind
Bestand- und Erfolgs-Konten der Zweikontentheorie) miteinander so zu
verknüpfen, daß sich die Ergebnisse der Kontengruppen kompensieren und
nicht einfach additiv verdoppeln. Hier liegt die Wurzel der inneren Kon-
trolle der doppelten Buchhaltung“ (Reisch-Kreibig, I. Band, 2. Aufl. S. 116).
Andere Kontentheorien: Die realistische Theorie von Sganzini (Z. f. B. 1906,
1910); Skokan (ebenda 1908); Ciomba, Grundriß einer Ökonometrie ....
Leipzig 1910. Reininghaus, Das Wesen der doppelten Buchführung. Bernl913.
        <pb n="143" />
        ﻿138

Kontentheorien.

System der Gegenrechnungen und die dadurch bedingte innere
Geschlossenheit der ganzen Verrechnung ist für die doppelte B.
charakteristisch.

5.	Einige Autoren versuchen die Buchhaltungstheorie durch
algebraische Symbole zu stützen, andere lehren, „daß erst eine
Darstellung der Buchhaltungstheorie im Gewände einer algebra-
ischen Gleichung die innere Richtigkeit dieser Theorie aufzeige
und der Fundierung des Systems wissenschaftlichen Charakter
verleihe“.

So beispielsweise in der Z. f. B. (Hügli 1896, Noväk 1902,
1905, Belohlawek 1899, Leyerer 1905); Beck („Die Entwicklung
der Buchhaltung auf mathematischer Grundlage“ in „Wirtschaft
und Technik“ 1908, Springer, Berlin); Glockemeier, Buchführung
und Bilanzen für technisch Gebildete, Berlin 1909; Schaer, Ver-
such einer wissenschaftlichen Behandlung der Buchhaltung
(Jahresbericht der Realschule zu Basel 1889/90); Ziegler, Bei-
trag zur Begründung der zwei Kontenreihen in der Buchhaltung
(Jahrbuch der Exportakademie, Wien 1904; derselbe, Lehrbuch
der Buchhaltung, Wien 1904, auch in Sterns Buchhaltungs-
lexikon, Wien-Leipzig 1904, s. v. „Theorie“ (S.598); Montier,
Essais sur l’organisation rationelle de la comptabilite ä parties
doubles, I. Theorie algebrique de la comptabilite (Rouen 1900,
13, Rue Pittore). Hansemann, Das Prinzip von der Erhaltung der
Kraft in der Sozialwissenschaft im Gewände einer algebraischen
Buchführung, Leipzig 1901. Hudabiunigg, Versuch einer algebra-
ischen Darstellung der doppelten Buchhaltung (Graz 1895, Selbst-
verlag).

Wir schließen uns den Urteilen Gombergs x) und Kreibigs
durchaus an: „Unserer Ansicht nach wird der Wissenschaf[liehe
Charakter und der Fortschritt der Buchführungstheorie nicht
durch Verwendung von algebraischen Symbolen verbürgt, son-
dern durch eine organische Anlehnung an die Nationalökonomie
und Rechtswissenschaft..........“ (Reisch-Kreibig I).

1) Grundlegung der Verrechnungswissenschaft, Leipzig 1908, S. 183
auch dessen Buch La Science de la comptabilitö et son Systeme scientifique.
Gent 1897.

Ein Kuriosum sei angeführt; Schlesinger, Buchführung in Bildern.
Leipzig o J.
        <pb n="144" />
        ﻿Kontentheorien.

139

Die doppelte Aufschreibung eines Geschäftsfalies (S. 51)
auf zwei Konten erklärt sich zwangläufig aus den wirtschaftlichen
Verhältnissen zur Zeit der Entstehung der doppelten Buch-
haltung. Der codex accepti et expensi der Römer 1) enthielt zu-
nächst nur Einnahme- und Ausgabebuchungen (eine Bücher-
führung des Hausvaters für die Zwecke des Zensus), nach dem
Aufkommen des Kreditverkehrs überdies Kreditgeschäfte, die
späterhin besondere Aufzeichnungen auf Personenkonten zur
Darstellung der rechtlichen Beziehungen des Vermögensbestandes
erforderlich machten. Für jeden rechtserheblichen Posten be-
standen vergleichungsfähige Aufzeichnungen der beiden Par-
teien im entgegengesetzten Sinne. Die Entwicklung des Giro-
Verkehrs der italienischen Banken führte zu einem Zu- und Ab-
schreiben eines Postens auf zwei Konten des Bücherführenden.
Die Notwendigkeit der Führung verschiedener Warenrechnungen
(als Bestandskonten) ergab sich durch den Handel mit verschie-
denen Warengattungen und die Notwendigkeit, für jede Waren-
gattung den Verkaufsnutzen zu „kalkulieren“; die Arbeitsteilung
im Ein- und Verkauf durch verschiedene Gesellschafter (der
commenda: Kapitalisten übertrugen einem reisenden Unter-
nehmer die Abwicklung auswärtiger Handelsgeschäfte) machte
die Führung von Personenkonten und von Warenkonten unter
Herrschaft eines ortsah wesenden Gesellschafters erforderlich.
Mit zunehmender Entwicklung der Handelstechnik des aus-
wärtigen Handels und der Führung zahlreicher Konten werden
die Fälle der doppelten Verrechnung häufiger; durch die „Spal-
tung der Bücher und Konten“ und ihre konsequente Durch-
führung in der doppelten Buchführung wird die doppelte Ver-
rechnung zu einer zwingenden Notwendigkeit.

Auch der „technische Kunstgriff“ (S. 9, 137) läßt sich ent-
wicklungsgeschichtlich zwanglos erklären. An der Hand von
Penndorf (Geschichte der Buchhaltung in Deutschland, Leipzig
1913) läßt sich die historische Entwicklung des Gewinn- und
Verlust-Konto ganz gut verfolgen. Zunächst wurden die Waren-
gewinne auf dem Waren-Konto eingestellt und dieses Konto
saldiert (S. 111), späterhin auf ein Gewinn- und Verlust-Konto

*) Beigel. Rechnungswesen und Buchführung der Römer, Karlsruhe
1904. Weiske, Organisationsgesetze. Berlin 1914,
        <pb n="145" />
        ﻿140

Kontentheorien.

übertragen, gesammelt und auch dieses Konto ohne Gegen-
Buchung saldiert. Der Gewinn durch Veräußerung wurde „kal-
kuliert“, nach dessen Einstellung der buchmäßige Bestand fest-
gestellt, solange eine jährliche Inventur der Bestände nicht er-
folgte. Das Kapital-Konto des Geschäftsinhabers ist als dessen
Personenkonto gedacht, tritt verhältnismäßig früh auf (Penndorf,
a. a.O. S. 44, 52, 84); es nimmt die Gewinneinnahmen rechts
(„Sollen wir“, später: „Soll haben“), die Verlustausgaben links
unmittelbar und ohne Zwischenbuchung auf (links: „Soll uns“);
später werden für Unkosten, Provisionen usw. besondere Konten
errichtet, die wieder unmittelbar mit dem Kapital-Konto ab-
geschlossen werden. Die Kapital-Konten jener Zeit werden mit
dem Namen des Geschäftsherrn bezeichnet (Jacob Fugger [1516],
David Gauger [1589]); sie nehmen Aktiva und Verluste links,
die Schulden, die Gewinne und das Schlußkapital rechts auf;
«in Gewinn- und Verlust-Konto als Zwischen-Konto fehlt.

In der ursprünglichen Auffassung des Kapital-Konto als
Personenkonto des Geschäftsinhabers in den Büchern des Unter-
nehmens liegt meiner Ansicht nach die historische Wurzel jenes
technischen Kunstgriffes, der die Systematik der Gegenrech-
nungen, die Umkehrung der mathematischen Vorzeichen u. a. m„
den heutigen Buchführungsbeflissenen erklären soll. Die Gut-
schrift der Gewinne auf der rechten Seite (Sollen wir, d. h. die
Unternehmung) und die Belastung der Verluste auf dem Per-
sonenkonto des Geschäftsherrn als Vermehrung bzw. Minderung
des Anfangskapitals ist natürlich, erklärt sich zwanglos durch
die Personifikation der Konten überhaupt, auch aus den per-
sönlichen Beziehungen des Geschäftsherrn zum Geschäftsbetrieb.
Das Handlungsunkosten-Konto wird frühzeitig geführt, andere
Unkosten werden unmittelbar vom Kapital-Konto abgeschrieben.
Die neuzeitliche Buchführung der Unternehmungen spaltet die
Konten in zahlreiche Unterkonten, die Stellung des Gewinn- und
Verlustkontos und seiner Unterkonten hat sich den veränderten
Verhältnissen angepaßt, das Bedürfnis nach analytischer Zer-
legung der Geschäftskosten ist gewachsen, die Gewinnmöglich-
keiten, ursprünglich auf Warengewinne und Darlehnszinsen be-
schränkt, haben sich vermehrt. Heute werden Gewinne und
Verluste kontenmäßig nach den einzelnen Quellen zerlegt, am
        <pb n="146" />
        ﻿Bücher der doppelten Buchhaltung.

141

Jahresschiuß auf Gewinn- und Verlustkonto gesammelt und nur
der Überschuß dem Kapital- bzw. Bilanzkonto zugeschrieben;
während früher die Rückzahlung eines Darlehns mit Zinsen
naturgemäß auf dem Personenkonto des Darlehnsgebers als
Schuldentilgung mit Verlust erscheint, spalten wir heute den
Zinsenverlust ab und verrechnen ihn auf einem Zinsenkonto.

Die Zwangläuügkeit der doppelten Verrechnung eines
Buchungspostens [in der Regel auf zwei verschiedenen Konten],
die rechnerischen Kontrollmöglichkeiten und die Geschlossenheit
des Systems auf Grund dieses doppelten Formalismus steht in
ursächlichem Zusammenhang mit der handelstechnischen und
kapitalistisch-wirtschaftlichen Entwicklung: eine Geschichte der
Buchführung schreiben heißt Handelsgeschichte schreiben.

19.	Abschnitt.

Die Bücher der doppelten Buchhaltung.

„Wenn man eine Reihe von Büchern, wie sie in der doppelten
Büchführung gehalten zu werden pflegen, anführt und ihre Ein-
richtung schildert, so kann diese Darstellung immer nur als Dar-
stellung des in den meisten Fällen durch die Erfahrung Erprobten,
nicht aber als Darstellung des in allen Fällen Unumgänglichen
gelten“ (Emminghaus, Gewerkslehre, Berlin 1868, S. 323).

Das charakteristische Buch der doppelten B. ist das Haupt-
buch; es enthält eine vollständige Klassifikation und systemati-
sche, d. h. eine kontenförmige, chronologische und nach Materien
geordnete Verrechnung aller Geschäftsfälle, der äußeren und
inneren Wirtschaftsvorgänge sowie die zahlenmäßige Darstellung
der Ergebnisse einer Wirtschaftsperiode. Das Hauptbuch ist die
Zentrale des ganzen Rechnungswerkes, das unentbehrliche Buch,
man kann sagen: es ist die doppelte B. Alle übrigen Bücher der
systematischen Ordnung und chronologischen Aufzeichnung
können in jedem anderen Buchführungssystem angewendet wer-
den; ihre besonderen Formen in der doppelten B. werden durch
ihr Verhältnis zum Hauptbuch bedingt, durch Aufgaben und
        <pb n="147" />
        ﻿

142	Bücher der doppelten Buchhaltung.

Zwecke, die diese Bücher dem Hauptbuch gegenüber erfüllen
sollen x).

Die in Lehrbüchern übliche Scheidung zwischen unbedingt
notwendigen oder Graredbüchern und bedingt notwendigen,
Neben- oder //iZ/sbüchcrn ist irrelevant, wenn sie eine Rang-
ordnung der Bücher ausdrücken soll. Will man damit die Stel-
lung der Bücher im System kennzeichnen und unter die Bücher
der ersten Gruppe jene aufnehmen, die bei der Anwendung der
doppelten B. geführt werden müssen — ohne ihre Führung in
anderen Systemen auszuschließen — und zu der zweiten Gruppe
jene Bücher zählen, deren Führung und Einrichtung unab-
hängig vom System, aber abhängig sind von der Art, Größe des
Betriebes, dessen Gegenstand u. a., so kann man dieser Ein-
teilung beitreten.

Zu den Grundbüchern in dieser Auffassung sind die Me-
mortale im weiteren Sinne, d. h. die Bücher der ersten Aufzeich-
nung der Buchungsposten — Kassenbuch und Prima-Nota oder
Memorial im kaufmännisch-technischen Sprachgebrauch — und
das Hauptbuch, im Falle seiner Anwendung auch das Sammel-
buch (Journal, Mensuale) zu zählen.

Die Memoriale sind Vorbücher des Hauptbuches, die die
systematische Hauptbuchverrechnung vorbereiten sollen. Die
Übertragung der Buchungsposten aus diesen Vorbüchern erfolgt
a) entweder unmittelbar auf die Hauptbuch-Konten — tägliche,
postenweise oder direkte Hauptbuchführung, italienische B,
Grundform der doppelten B. — so, daß jeder Buchungsposten
einzeln auf dem Konto erscheint. 50 Verkäufe z. B. werden
auf dem betreffenden Waren-(Verkaufs-)Konto in 50 Einzel-
posten verrechnet.

ß) Oder es werden die Buchungsposten nach Konten ge-
ordnet,, gesammelt und nur periodenweise (meist monatlich)
und summarisch auf die Hauptbuch-Konten übertragen — die
indirekte Hauptbuchführung, Sammelbuchhaltung (vgl. den fol-
genden (20.) Abschnitt.

Einige andere Systematisierungen der Bücher 2), die meist

0 The Ledger is the King of Office books, and all other books are
subsidiary to it. (M’Allen, The | rinciples of Book-Keeping, London 1899).

2) Vgl. Gomberg, a, a. O. S. 159.
        <pb n="148" />
        ﻿Bücher der doppelten Buchhaltung.	143

didaktischen Wert und ihre besondere Berechtigung haben, ohne
eine scharfe Trennung jederzeit zu ermöglichen, sollen noch Er-
wähnung finden:

a)	Man kann zwischen Büchern der Verrechnung und Notiz-,
Vormerkbüchern (z.B.Bestellbücher, Kommissionsbuch, Effekten-
nummernbuch u. v. a.) unterscheiden. In die Verrechnungs-
bücher werden nur vergangene, Geldwerte verändernde Ereig-
nisse eingetragen, in den Vormerkbüchern werden Verwaltungs-
akte und vorbereitende Arbeiten vorgemerkt.

Die Verrechnungsbüoher sind:

1.	Bücher der chronologischen Ordnung, analytische Bücher, die
die Buchungsposten für die systematische Verrechnung
vorbereiten (z. B. die oben erwähnten Memoriale), und

2.	Bücher der systematischen Ordnung, synthetische und konten-
förmig geführte Bücher (z. B. Debitorenbuch, Bücher der
Mengenverrechnung wie Lagerbuch u. a. m.). Doch gilt als
Regel, daß jede systematische Ordnung der Geschäftsfälle
gleichzeitig auf die Zeitfolge Rücksicht nehmen soll.

b)	Wir teilen die Bücher

1.	in solche der Bestandsverrechnung und -kontrolle, d. h. die
Bücher der Bestandshuchführung, wie das Inventarium und
die verschiedenen Skontren (Wechselbuch, Waren-, Wech-
sel-, Effekten-Skontro, das Debitoren-, Kreditoren- und
Konto-Korrentbuch usf.). Werden alle Bestände an Ver-
mögen und Schulden in Büchern verrechnet, so bilden In-
ventar und Schlüßbilanz den zusammenfassenden Abschluß
dieser Bücher.

2.	Die Bücher der Erfolgsverrechnung sind das Hauptbuch und
seine Vorbücher (siehe oben).

Die Bestandsbuchführung zergliedert, verrechnet im einzelnen
Und nach verschiedenen Merkmalen (Menge, Gewicht,Zeit usw.),
die Erfolgsbuchführung faßt zusammen, verrechnet summarisch
Und nur den Geldwert der wirtschaftlichen Ereignisse.

1. Die Bücher der Bestandsbuchführung sind:

a) Das Vermögensbestandsbuch im eigentlichen Sinne des
Wortes (Anfangs- und Schluß-Inventar),das den Bestand
an Vermögen und an Schulden, an positivem und nega-
tivem Vermögen für einen bestimmten Zeitpunkt nach-
        <pb n="149" />
        ﻿144

Bücher der doppelten Buchhaltung.

weisen soll, überdies den Gesamterfolg aufrechnen kann
(S. 13 f.);

ß) Bücher der fortlaufenden Aufzeichnung und Kontrolle
der Veränderungen in den Beständen.

2. Die Bücher der Erfolgsbuchführung* 1 2) sind:

a) registrierende, erzählende, die kein Rechnungsergebnis
ersichtlich machen sollen (chronologische Ordnung) und
ß) systematisierende (wie früher ausgeführt).

Doppelte Buchführung.

II. Bücher der Bestandsverrechnung:
1. Bestands-Statistik; Anfangs- und
Schluß-Inventar mit Bilanz.

2. Bewegungs-Statistik: Sogenannte
Neben-,Hilfsbücher, teilweisefür
Aktiva und für Schulden (Debi-
toren-, Kreditoren-, Bankbuch,
Lager-,Wechsel-, Effekten-Skon-
tro usw.).

Einfache Buchführung
Erfolgsnachweis: nach Formel 4
(S. 30).

Die Memoriale (Tagebücher)

haben den Zweck, als erste buchhalterische Aufzeichnung die
Geschäftsfälle und sonstigen Buchungsposten für die systemati-

1) Dicksee (a. a. O. S. 3) unterscheidet:

1.	Financial Books, Books of Account.

2.	Statistical Books, Memorandum.

I. Bücher der Erfolgsverrechnung:

A. Bücher der systematischen Ord-
nung;

Hauptbuch (S. I25f.)

1.

a) Bestands-Konten

b) Erfolgs-Konten

c) Bestand- I
Erfolgs-Ktn.|

r Abschluß
J durch
j Bilanz-
l Konto
( Abschluß
I durch
t Gewinn-
j u. Verl.-
1 Konto,
d. Bilanz- und
d. Gewinn- u.
Verlust-Konto.

2. Sammelbuch (Mensuale, Jour-
nal) {Spezialbuch der deut-
schen Buchführung).

B.	Bücher der chronologischen Ord-
nung: Memoriale, Prima-Noten;
Kassenbuch Memorial.

C.	Kombinationen, von A. und B.,
z. B. Amerikanisches Journal.

Erfolgsnachweis: nach Formel 5
(S.31).
        <pb n="150" />
        ﻿Memoriale.

145

sehe, kontenmäßige Verrechnung im Hauptbuch vorzubereiten.
Es sind registrierende Bücher.'

Zu unterscheiden sind:

1. Ein einheitliches Memorial, jedoch mit Trennung der
Kreditposten von den Bargeldeinnahmen und -ausgahen*)•
(Zweibüchersystem, Memorial und Hauptbuch.)

Monat..........

Tag	Text	Kredi Iposten	Bargeld	
		Soll | Haben	Einnahmen	Ausgaben
				

2. Bar- und Kreditgeschäfte werden in getrennten Büchern
verrechnet2) :

a)	Kassenmemorial = Kassenbuch (S. 39, 93) und

b)	Memorial (im engeren Sinn, Prima-Nota) für alle anderen
Buchungsposten.

A. Memorial, Prima-Nota.

Dieses Memorial kann

a) alle Kreditposten und Buchungen, mit Ausnahme der
Geldeingänge und -ausgänge, aufnehmen (Ureibüchersystem:)
Memorial, Kassenbuch, Hauptbuch);

ß) gleichartige Buchungsposten zusammenfassen und diese
in einem besonderen Memorial konzentrierend verbuchen. Das
bekannteste Beispiel für dieses Verfahren ist die Abtrennung 3)
der Waren-(Rohstoff-)Einkäufe und -Verkäufe von den übrigen
Posten; dies erfordert die Führung eines Kassenbuches, eines
Warenemkaufs-, eines Wareneerkaufsbuches, eines Memorials für
alle anderen Buchungsposten — besonders für die Zahlungs-
und Ausgleichsbuchungen — und des Hauptbuches (Fünfbücher-
system). Schon de la Porte 4) 1748 beschreibt Ein- und Ver-
kaufsbuch. Das Wareneinkaufsbuch bzw. -Journal sammelt alle

x) Diese Form wurde — nach Schrott, a. a. O. S.230 — zuerst in dem
von der österr. Hofrechnungskammer herausgegebenen Werke (Praktischer
Unterricht zur verbesserten doppelten Buchhaltung, Wien 1770) gelehrt.

2)	Nach Sehrolt S. 231 schon bei Hellwig (Anweisung zur Erlernung
der italienischen doppelten Buchhaltung, Berlin 1774) zu finden.

3)	Gesetz der Büchcrspa'Uung nach Wieske, Organisationsgesetze der
Buchhaltung in Theorie und Praxis, Berlin 1914. S. 27 f.

&lt;) La science des N6gocians et Teneurs de Livres, Paris 1748.

Lettner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl.	10
        <pb n="151" />
        ﻿146

Memoriale.

Rechnungsposten, denen die Buchung; Waren-Konto an Kre-
ditoren zugrunde liegt, das Warenverkaufsbuch (Ausgangsjournal)
die Buchungsposten: Debitoren-Konto an Waren-Konto. Die so
gesammelten Einzelbuchungen werden gewöhnlich monatlich auf
das Waren-Konto des Hauptbuches übertragen: das Einkaufs-
buch bildet gewissermaßen die Sollseite, das Verkaufsbuch die
Habenseite dieses Kontos.

y) Die Memoriale der Gruppen a u. ß beschränken sich auf
die chronologische Aufzeichnung der Tatsachen. Doch kann ein
Memorial alle oder nur gleichartige Buchungen aufzeichnen und
diese gleichzeitig systematisieren und gruppieren.

a) Beispielsweise können Einkaufs- und Verkaufsbuch die Ein-
und Verkäufe gruppieren nach Warengattungen, nach Ab-
satzgebieten o. ä. Z. B. Einkaufsbuoh einer Brauerei:

Tag	Text	Betrag	Malz	Hopfen	Betriebs-  materialien	Fourage	usf.
							

b) Das einheitliche Memorial gruppiert die Beträge nach Kon-
ten des Hauptbuches geordnet (sogenanntes „amerikani-
sches“ System vgl. S. 80 f.).

Das Memorial kann paginiert (seitenweise), kontenförmig
(doppelseitig, foliiert) oder tabellenförmig (synchronistisch) ge-
führt werden.

1. Beispiel eines paginierten Memorials:
17	Monat Oktober

Tag	Folio	Debitor	Kreditor	Text	Vor-  spalte	Haupt  spalte	
5.	12/18	Wechsel	M. Meyer,	Rimesse 15/1	1000 —	1496	55
	*)		Hamburg	„	W/2	496155		
5.	18/38	Schulz &amp; Co.,	Effekten	5000 Konsols		4875	30
		Kiel		Kopierb. 163			

2. Beispiel, vereinfachtx), mit Weglassung der Kontonamen
und Ersetzung durch Kontofolien (Vorschlag):

*) Überflüssig ist das Wörtchen „Per“, %. B. Per Waren-Konto an
        <pb n="152" />
        ﻿Memoriale.

147

1 7	Monat Oktober

Tag	Geschäftserzählung	1. Geldspalte		2. Geldspalte		Kont  Debet	3-Folio  Kredit
5.	M. Meyer, Hamburg Seine Rimesse 15/1 „	W/2	1000  496	55	1496	55	12*)	18*)
, 5.	Schulz &amp; Co., Kiel , 5/m Konsols Kopierbuch 163			4875	30	18*)	38*)

Das vereinfachte Hauptbuch-Konto;

Links	Wechsel-Konto	Rechts

5/1.0.	M. 17	18	1496	55								
	2	3	4		26748  5	50	1	2	3	4		5

*) Hauptbuoh-Kto.Seite 12 (Wechsel-Kto.) u.Seite 18(Debitoren-Kto.)

,,	,, 18 (Debitoren-Kto.),, ,,	38 (Effekten-Kto.)

**) 1) Datum, 2) Seitenzahl des Memorials (Seite = Pagina [fälschlich
Folio] 17), 3) Folio des Gegen-Kontos, 4) Geldspalte für die postenweise
Eintragung, 5) Monatssammelspalte.

3.	Beispiel. Memorial mit Trennung der Soll- und Haben-
spalten 1):

Debet	Dezember.	Kredit

Konto  korrent  Konto		Haupt-  buch-  Konten		Tag |	o  o  Eeh	Folio	Wechsel-Konto an F. Meyer, Hbg., Seine Rimesse  per 31./3	  an Diskont 4 %	Hilfs-  spalte		Konto-  korrent-  Konto		Haupt-  buch-  Konten	
		12 000		16.				11 861  138	33  67	11 861	33	138	67

Kreditoren-Kto. und das Wort „Konto“. Hingegen ist großer Wert auf
die klare Genesis des Geschäftsfalles, d. h. auf die Erzählung, die Beschrei-
bung oder den Text zu legen.	.

x] Ähnlich schon Jones, Neu erfundene englische Buchhalterei (1795),
Leipzig 1801. Meisner, Die Kunst, in 3 Stunden Buchhalter zu werden,
Berlin 1805.

10*
        <pb n="153" />
        ﻿148	Memoriaie.

4.	Beispiel. Ausschnitt eines Spezialjournals (kontenförmig geführte Prima-Nota).

1125	Rotterdamer Speditions-Konto.	1125

Soll	Haben

Folio	Konto	Gegenstand	hfl.	hfl.	Kronen	Folio	Konto	Gegenstand	hfl.		hfl.	Kronen
326Jl)	Niederl. Ex-	Note 30./1. Pos. 3875	O  CO	(■		861J	West! Im-	Note 27-/3.	361	82		
	port-Verk.	„	9./2	„ 3796	5 18	CO  r-'  00	18 -	tf	port-Verk.	27-/3.	363	47	725 29	1211112
				usf.	1						usf.	I

5.	Beispiel einer

Wechsel-Prima-Nota.

Eingang	Ausgang

'OB  ct  H	Wechsel-Nr. |j	o	|Empfangen von||	Zahlungsort |j	V erfalltag	[j	Wechsel-  summe	Schluß-  summe		Z  o  a  o  W  s  a&gt;  M  M  M	u k  a  »3 o  o -Z X o  ö —  fl  o  *	redi  a  V  tn  c  N  T 5  "3  £	tiere  O  B  i O  ® W  ® .9  ;&gt; tn  c  B.	n  fl  1/  w  Ä o  ll  o  $	bß  cö	Wechsel-Nr.	Folio	Begeben  an	Wechsel-  summe	Kassen-  Konto	Zu  a  ®  h °  fad O  2*  B  ä	belast  1  M  fi  C/2 *0  rC O o  cd	CD  Weohselzmsen- p  Konto	Wechselspeseu-  Kouto
						300;— 400 50  796 —	1496	50															

1) 326J = Journalfolio für das Konto; N. Export-Verkehr. Die Schlußsummen der Kronenspalte sind monatlich
in das Hauptbuch auf das Rotterdamer Speditions-Kto. zu übertragen.
        <pb n="154" />
        ﻿Memorials.

149

Die Buchungen in einem einheitlichen, seitenweise geführten
Memorial sind ihrer Form nach 1. einfache oder 2. zusammen-
gezogene Buchungsposten.

1.	Der einfache Memorialposten1) nennt nur 2 Konten:
Konto A an Konto B (vgl. S. 84, I. II.).

2.	Die zusammengezogenen sind Vereinfachungsbuchungen,
(S. 79), die mehrere den gleichen Geschäftsfall betreffende
Buchungen zusammenziehen. Anstatt zu buchen

Konto A an Konto B 1000
Konto A an Konto C 800

schreibt man einfacher: Konto A (an die folgenden Konten, an
2 Kreditoren, an folgende)

an Konto B 1000
an Konto C 800 1800
und belastet Konto A für 1800.

1.	Beispiel: Man verkauft einen Markwechsel (1200) unter
Diskontabzug (40) an die Bank, die 1160 gutschreibt.

1.	Form:	2. Form: 2 Konten (2 Debitoren);

Bank an Wechsel .... 1200 an Wechs-el

Diskont an Bank ....	40 Bank ................. 1160

Diskont........... 40 1200

2.	Beispiel: Eine Bank verkauft für Rechnung des Kom-
mittenten Wertpapiere: Kurswert 10 200, Zinsen 100, Provision
10,20, Courtage 5, Erlös 10 284,80.

1.	Form, zerlegende Buchung:

Effekten ................ 10 200 Kontokorrent............ 15,20

Effektenzinsen........... 100 an Provision . . 10,20

an Kontokorrent .........10 300 an Courtage . .	5*—

2.	Form, zusammenziehende Buchung (vgl. S. 79):

Effekten.......... 10 200

Effektenzinsen....	100	10 300

an Kontokorrent	...	10	284,80

an Provision.......	10,20

an Courtage........	5,—	10	300

Andere Beispiele vgl.	S. 84,	III.	a und d, S.	124 f.

'] ln Österreich sagt man: die Kassa-Post.
        <pb n="155" />
        ﻿150

Kassenbuch.

B) Kassenbuch (Kassenmemorial),
a) Einheitliches Buch;

1. Alle Einnahmen und Ausgaben an barem Gelde in Landes-
währung werden in einem einfachen, eingliedrigen Kontobuch
verrechnet, und zwar ohne oder mit Anführung des Gegen-
Kontos. (S. 161).

Beispiel eines einfachen Kassenbuches ohne Kontenanruf:

Einnahmen		Ausgaben		Tag	Übertrag auf Folio	Text
5343	—					Bestand am 1. Mai
		343	25	3.		Arbeitslöhne
850	—			5.		Rimesse Nr. 2413

2.	Gleichartige Geldeinnahmen und -ausgaben werden zu-
sammengefaßt unter Anführung des Gegen-Kontos und Anwen-
dung von Tabellen (vgl. S. 39 a).

ß) Entsprechend der Arbeitsteilung im Betriebe wird die
Verrechnung des Bargeldes in mehreren Büchern durchgeführt
(Spaltung des Kassenbuches in Spezialbücher, z. B. Einnahme-
und Ausgabe-Kassenbuch getrennt, Coupons-, Wechsel-, Scheck-,
Effektenkasse; die Lohn-, Frachten-, Post-, Reisekasse abge-
trennt von der Zentralkasse u. ä.). Es empfiehlt sich in solchen
Fällen, die Sonderkassen, d. h. die einzelnen Zahlstellen, durch
entsprechend benannte Konten im Zentralkassenbuch zu kon-
trollieren (summarische Eintragung der Tageseinnahmen und
-ausgaben dieser Spezialkassen; die Spezialkassenbücher dienen
dann gleichzeitig als Saramelbücher, Spezialjournale).

C) Die Bücher der Bes landsbuchführung
werden im praktischen Teil besprochen werden.

20.	Abschnitt.

Formen der doppelten Buchführung.

A) Das Bedürfnis nach Konzentration der Rechnungsergeb
nisse, der Wunsch, die Bilanzziehung durch Übersichtlichkeit
und Abkürzung der Buchungen zu erleichtern, und die Not-
wendigkeit der Arbeitsteilung in der Verrechnungsarbeit haben
        <pb n="156" />
        ﻿Formen der doppelten Buchführung.

151

zur Ausgestaltung verschiedener Formen der Anwendung der
doppelten B. geführt, Formen (von anderen „Methoden“ ge-
nannt), die sich durch die Anwendungsweise der bisher erörterten
Grundsätze unterscheiden. Eine ganze Anzahl solcher Formen
ist durch ihre Veröffentlichung bekannt geworden. Überdies
haben die besonderen Bedürfnisse des geschäftlichen Betriebes
Abänderungen dieser bekannten Formen gezeitigt, die, vielfach
ganz vortrefflich in ihrer Anwendung, der größeren Allgemeinheit
unbekannt bleiben müssen, da sie als besondere Einrichtung
dieses Betriebes Geschäftsgeheimnis sind.

Eine vortreffliche Übersicht über solche Formen bieten
Hügli, a. a. 0., und Stern, Buchhaltungslexikon, Wien-Leipzig
1904, S. 387 bis 426.

Neuere Entwicklung-. Die älteren Formen der B. sind für
die Mehrzahl der Handelsunternehmungen — Vermittlung und
Verteilung zwischen Erzeugung und Verbrauch — heute noch
maßgebend. Hingegen hat die Industrialisierung des deutschen
Wirtschaftslebens auf die Fortentwicklung der Buchführung ent-
scheidenden Einfluß gehabt. Die größeren Schwierigkeiten der
Verrechnung wegen der Darstellung der komplizierten inneren
Wirtschaftsvorgänge, verbunden mit der Massenhaftigkeit des
zu verbuchenden Zahlenmaterials, die individuelle Verschieden-
heit der Betriebe auch hinsichtlich der technisch-produktiven
Arbeit, sie mußten die Ausgestaltung der Buchführung als An-
wendungsweise der buchhalterischen Grundsätze mit sich bringen.

Die Buchführung ist ein Werkzeug der Wirtschaftsführung,
nicht Tätigkeit, schildert nur Wirkungen, nicht Ursachen und
nicht die Motive der Handlungen. Die formale Entwicklung des
ßücherführens schließt sich der Entwicklung der Wirtschaft, des
Handels und der Handelsgebräuche an. Die Buchführung ist,
sofern alle Handlungen richtig aufgezeichnet werden, nicht nur
der „Spiegel“, das „Gewissen“ des Kaufmanns, sondern auch
ein Spiegel der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Das
Zeitalter des Hochkapitalismus brauchte eine andere Buch-
führung wie eine andere volkswirtschaftliche Entwicklungsstufe.
Die Ausweitung zum Großbetrieb mit weitgehender Arbeits-
teilung bringt eine Arbeitsteilung in der buchmäßigen Aufzeich-
nung mit sich {„Spaltung“ der Konten und der Kontenbücher,

)
        <pb n="157" />
        ﻿152

Formen der doppelten Sachführung.

lose Blätter, Kartenkonten). Das Bedürfnis nach Kontrolle der
Gebarung mit Vermögenswertbeständen wird dringlicher, das
Bedürfnis nach täglichen Übersichten über den Stand des Ge-
schäftes und die Rechnungsverhältnisse mit bestimmten fremden
Einzelwirtschaften wird größer, insbesondere im Großbank-
betrieb; die Bedürfnisse der Kostenberechnung, insbesondere der
Werterzeugung, und der Kalkulation 1) (d. i. Gewinnberechnungen
durch Verbindung von Kosten und Gewinn mit der Anschaffung
oder Erzeugung eines Vermögensbestandes) führt zu einer Ver-
mehrung der Konten und Kontenbücher.

Je schwieriger die Bildung von Unternehmereinkommen
wird — freier Wettbewerb, behördliche Preisprüfung, Friedens-
vertrag, Steuerbelastung, Mitbestimmungsrecht der Arbeiter
und Angestellten, Bilanzeinsicht —, je differenzierter diese Ein-
kommensbildung ist, um so stärker treten die kalkulatorischen
Aufgaben der Buchführung in Erscheinung: Gliederung des Auf-
wandes und der Leistungen der Unternehmung in der Gewinn-
und Verlustrechnung — im Gegensatz zur Bestandswertverrech-
nung der Bestandskonten —, um so größere Bedeutung gewinnt
die Erfolgsbuchführung in der Unternehmung. Die doppelte
Buchführung wird dieser gesteigerten Bedeutung der Kalku-
lation mit den einfachsten Mitteln gerecht.

Wir möchten die Grundlinien der neuzeitlichen Entwicklung
in den Buehführungsformen wie folgt charakterisieren:

1. Feinere Gliederung und Gruppierung der wirtschaftlichen,
insbesondere der inneren Vorgänge hinsichtlich ihres Zahlen-
wertes und zahlenmäßigen Ausdruckes, die es ermöglichen sollen,
das innere Leben des wirtschaftenden Organismus in seinen
feinsten Adern zu verfolgen und offenzulegen. Die zunehmende
Schärfe des Konkurrenzkampfes hat mehr als je die Aufmerk-
samkeit der Unternehmer auf die innere Wirtschaft des eigenen
Betriebes gelenkt.

Die Mehrarbeit, die wesentliche Vermehrung der Konten-

x) Wieske, Organisationsgesetze der Buchhaltung in Theorie und
Praxis, Berlin 1914, S. 35, 101 f., 136 ff., räumt der Kalkulation einen ent-
scheidenden Einfluß auf die Entwicklung der Buchführung und der Buch-
führungssysteme ein.
        <pb n="158" />
        ﻿—



Lose Blätter.	153

zahl muß zu Formen führen, die eine übersichtlichere Zusammen-
fassung der Einzelheiten ermöglichen.

2.	Im Zusammenhang damit besteht das Bestreben, die
Buchführung für wirtschaftsstatistische Untersuchungen brauch-
bar zu machen, die das Rohmaterial für eine „Geschäftsstatistik“
liefern soll (vgl. S. 39).

3.	Versuche, jederzeit einen Überblick über den bisherigen
Erfolg der Unternehmungen zu haben, d. h. die organischen
Mängel (vgl. S. 76/3, 84 f.) der doppelten B. unwirksam zu
machen.

4.	Die zunehmende Arbeitsteilung im Verrechnungswesen
hat zur Auflösung der gebundenen Bücher geführt. Die losen
Blätter werden später gebunden. Hierher sind die verschiedenen
Systeme der auswechselbaren, der „ewigen“ Konten zu rechnen1).

In einem Artikel der „Deutschen Handelsschul-Lehrer-
Zeitung“ (9. Sept. 1910) haben wir unsere Stellungnahme zu
dieser Frage wie folgt präzisiert:

Seit 1903 wird die Frage der Zulässigkeit loser Blätter lebhaft und
widerspruchsvoll diskutiert. Den folgenden Erörterungen liegt meine
Antwort auf die Anfrage eines Generalkonsulats (Berlin, Sommer 1909)
zugrunde, eine Anfrage, die den Kernpunkt der Sache trifft.

Vom Standpunkt der Buchführungs-Technik unterliegt die Ver-
rechnung auf losen Blättern keinen Bedenken, wenn die Bücher in ihrer
Gesamtheit auch einem sachverständigen Dritten ohne Beihilfe und An-
leitung des Bücherführenden eine Übersicht über die Lage seines Ver-
mögens, der Schulden und über die Handelsgeschäfte im Sinne des HGB,
gewähren und, schließlich, wenn die Buchführung in ihrer Gesamtheit die
inneren und äußeren, wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgänge vollständig
und klar zum Ausdruck bringt.

I.	Die Frage, ob das System der Buchführung auf losen Blättern tat-
sächlich die Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens eines Kaufmanns
vollständig und klar ersehen läßt, kann nur nach Lage des Einzelfalles be-
antwortet werden. Diese Form der Aufzeichnung kann ebenso vollständig
und klar oder unvollständig und unklar sein wie die Buchungen in ge-

*) Ihre Berechtigung wird abgeleitet aus § 43 HGB. „Die Bücher
sollen gebunden... sein“, also nicht zwingendes Recht (nicht die Bücher
sind, ... dürfen nicht ... oder ähnlich). Vgl. Crome, Geordnete und ordent-
liche Buchführung, Tübingen 1906 und 2 Rechtsgutachten von Staub und
Crome an die Firma P. Soennecken-Bonn. Auch die Z. f. handelswissen-
achaftliche Forschung, Heft 5 des 1. Jahrg. (1907), u. Z. f. Handelspraxis
1908, Heft 4.
        <pb n="159" />
        ﻿164

Lose Blätter.

bundenen Büchern. Vollständigkeit und Klarheit einer Buchführung sind
von ihrer praktischen Handhabung, weniger von der Form der Aufzeich-
nung abhängig. Zuungunsten der Buchführung auf losen Blättern spricht,
daß ein Verlust der einzelnen Blätter und die nachträgliche Änderung
ihres Inhalts durch Anfertigung einer veränderten Abschrift und Ver-
nichtung der Urschrift (beispielsweise durch Angestellte ohne Wissen des
für die Buchführung verantwortlichen Geschäftsherrn) leichter möglich
ist, daß die Nachprüfung von Bücherfälschungen und der Vollständigkeit
der Eintragungen im Prozesse schwieriger ist.

Eine „Buchführung“ auf losen Blättern ist seltener. Es handelt
sich im wesentlichen um einzelne Bücher, so beispielsweise um Kontroll-
bücher (Kunden-, Lager-, Lohn-, Reisende-Kontrolle) und um Konto-
korrentbücher. Diese sollen die Rechnungs- und die Rechtsverhält-
nisse mit dritten Personen darstellen, über ihre Zulässigkeit oder Un-
zulässigkeit wird in der Hauptsache gestritten. Die genannten Bücher
bleiben ungebunden, während andere Aufzeichnungen, z. B. Memorial,
Kassenbücher, zunächst auf lose Blätter geschrieben und nachträglich
gebunden werden.

Das HGB. gibt für Handelsbücher bestimmte, nach Staub nur in-
struktionelle, Formvorschriften, die sich nur auf Handelsbücher und nicht
auf Bücher beziehen, die nicht die Vermögenslage und nicht die infolge
der Geschäftsabschlüsse eintretenden Vermögens Veränderungen zum Gegen-
stand haben. Wann sollen die Bücher „gebunden sein“, vor Ingebrauch-
nahme, um eine nachträgliche Unterschiebung anderer Blätter und Ein-
tragungen zu verhindern? Oder können lose Blätter Verwendung finden,
wenn sie nachträglich gebunden werden? Der Wortlaut des Gesetzes gibt
keinen genügenden Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser entschei-
denden Frage. Unter der Herrschaft des alten Handelsgesetzbuches —
die einschlägige Bestimmung lautet: Die Bücher „müssen“ gebunden
sein — wurde entschieden, daß die „fliegenden Konten“ im Buchhandel
nicht zulässig seien, da sie keine ordnungsmäßige Buchführung darstellen.
Einzelne unverbundene Blätter oder selbst verbundene Blätter, wenn sie,
ohne Spuren zu hinterlassen, getrennt werden können, können nicht als
vorschriftsmäßig geführte Handelsbücher betrachtet werden.

Inventur und Bilanz können in ein dazu bestimmtes Buch einge-
schrieben oder jedesmal besonders aufgestellt werden. Im letzten Fall
sind sie zu sammeln und in zusammenhängender Reihenfolge geordnet
aufzubewahren {§ 41 2. Abs. HGB.). Der Gesetzgeber differenziert also
Inventur bzw. Bilanz und die Handelsbticher und gestattet für die ersteren
die Verwendung loser Blätter.

II.	Ob und wie (z. B. durch Numerierung der Blätter und Verzeich-
nung in einem gebundenen, chronologisch geführten Hiltsbuch) die Unter-
drückung und Einschiebung einzelner Blätter sofort erkennbar gemacht und
dadurch die Verläßlichkeit und Vollständigkeit der Bücher ersichtlich werden
kann? In der Praxis sind verschiedene Konstruktionen in Verwendung,
die den gemeinsamen Zweck haben, unbefugte Einschiebung und Heraus-
        <pb n="160" />
        ﻿Lose Blätter.

1Ö6

nähme einzelner Blätter zu verhindern. Andere Verfahren suchen den
Identitätsnachweis der Kontenblätter zu sichern. Über ihre Brauchbarkeit
wird erst nach Ablauf einer längeren Benutzungsfrist geurteilt werden
können.

III.	Ob es möglich ist, bei diesem System aus dem Nichtvorkommen
einer Eintragung zu schließen, daß ein bestimmtes Geschäft oder eine Zahlung
und dergl. nicht vorgekommen sei, bzw. ob es gegenüber den sonstigen Vor-
teilen dieses Systems ins Geivicht fällt, wenn dieser Beweis mit solchen Büchern
nicht geführt werden könnte? Nach den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung
unterliegen Privaturkunden, dazu zählen die Handelsbücher, die keine
Unterschrift tragen, der freien Beweiswürdigkeit des Gerichts, welches
nicht verpflichtet, aber auch nicht gehindert ist, ihnen vollen Glauben
beizumessen. Buchungen aut losen Blättern kommt zweifellos eine ge-
ringere Beweiskraft zu, wie den vor Ingebrauchnahme gebundenen Büchern;
doch macht es der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
möglich, den an sich immer unvollkommenen Büchcrbeweis durch andere
Beweismittel zu ergänzen, beispielsweise durch Vorlegung der Briefe oder
anderer Urkunden, der Grundbücher (Kassenbuch, Memorial), durch die
Übereinstimmung der Eintragungen der Bücher beider Parteien usf.

Die Kartenbuchführung bzw. die Anwendung, auswechselbarer Blätter-
Konten bedeutet zweifellos einen technischen Fortschritt und für viele
Betriebe eine durch Arbeitsmenge und Arbeitsteilung diktierte praktische
Notwendigkeit. Sie erleichtert, vereinfacht und erhöht die Übersichtlich-
keit der Verrechnung. Diesen Vorteilen stehen als Nachteile gegenüber:
geringere Beweiskraft, erhöhte Gefahr des Verlustes, des Mißbrauchs und
des Umtausches der losen Blätter, der Fälschung und Änderung des Inhaltes
der Buchungen.

Die Reichsgerichtsentscheidungen und der Wortlaut des Gesetzes
lassen Zweifel berechtigt erscheinen, daß eine Kontenbuchhaltung bzw.
Bücher mit auswechselbaren Konten den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Diese Zweifel erlangen nur in zwei Fällen praktische Be-
deutung: bei einem Bücherbeweis in Rechtsstreitigkeiten und im Falle
des Konkurses über das Vermögen des Buchführenden oder der Zahlungs-
einstellung (§ 240 Konkursordnung).

Eine gegensätzliche Auffassung vertritt Sofiaer, Das deut-
sche Buchführungsrecht, Berlin 1911, S. 20 ff. Ich pflichte

Wieske (Organisationsgesetze.........., Berlin 1914, S. 120,150 fl.)

bei: „Es (das gebundene Buch) war berechtigt, solange es in
sich die Eigenschaft der Registratur in sich aufnahm und zugleich
Aktenstück und Rechnung war. Als diese Eigenschaften durch
die Arbeitsteilung schwanden, war seine Gebundenheit keine Not-
wendigkeit mehr.“

Der bestimmende Einfluß der kalkulatorischen und wirt-
sehaftsstatistischen Bedürfnisse auf die formale Buchftihrungs-
        <pb n="161" />
        ﻿156

K ontenkarten.

technik soll im folgenden Beispiele eines Betriebes der chemischen
Industrie aufgezeigt werden. Eine weitgehende Spaltung der
Konten und Arbeitsteilung in der Verwaltung, Rücksichtnahme
auf Ersparnisse von Übertragungsarheiten führen zur Kartothek
der Sach- und Personenkonten. Für jedes Konto wird eine Karte
geführt, deren Saldo monatweise auf die entsprechenden Haupt-
buchkarten übertragen wird. Mittels Durchschrift werden die
Geschäftsvorgänge gleichzeitig auf lose Grundbuchblätter und
auf den Kontenkarten gebucht. Es wird eine Anzahl von Waren-
eingangs- und Ausgangsbüchern, ein Inkassobuch, ein Post-
scheck-, Giro- und Bankbuch, sowie ein Memorial geführt. Die
Warenausgänge werden auf Grund der Rechnungsabschriften
auf den Blättern der Warenausgangsbücher und den Konto-
korrentkarten der Kunden gleichzeitig gebucht und auf diesen
der Text handschriftlich nachgetragen, sowie nach jeder Buchung
der Saldo errechnet. Die Summen der Warenausgangsbücher
werden monatlich dem Konto-Korrentkonto belastet, die Gegen-
buchungen auf dem Verkaufskonto gleichfalls monatlich sum-
marisch auf Grund einer für jedes Verkaufskonto zu führenden
Umsatzstatistik vorgenommen. Die internen Bestandsverände-
rungen durch Lieferung der Läger untereinander u. ä. gehen
durch das Memorial. Jede derartige Lieferung erscheint im Soll
und im Haben auf zwei verschiedenen Statistiken, die End-
beträge werden wiederum monatlich summarisch verbucht.

Die Hauptbuchkonten werden mit Ziffern bezeichnet: sieben
Kontenabteilungen (0 bis 6 als Kennziffern), die Zerlegung in
Kontengruppen mit zweistelligen Kennziffern, deren Unter-
gruppen mit drei Kennziffern versehen usf. Die Kontenkarten
dieses Betriebes tragen teilweise 4- und Sstellige Kennziffern:
ein Beweis für ein weitschichtiges Kontenkartensystem, eine
tiefgehende Analyse der wirtschaftlichen Vorgänge und trotzdem
eine übersichtliche Zusammenfassung des Ziffernmatenals für
die Abschlußzwecke. Z. B.;

Kennziffer 0 für Konten der Geldwirtschajt:

(H Kassenkonto,

02 Wechselkonto,

03 Reichsbankkonto,

04 Postscheckkonto,
usf.
        <pb n="162" />
        ﻿Kontenkartell.

157

Kennziffer B für gemeinsame Kosten:

30	Verteilungskosten (Löhne, Unkosten u. ä. des Be-

triebes, des Vertriebes, die monatlich auf die
einzelnen Konten verteilt werden).

300	Allgemeine Kosten,

301	Abgaben

3010	Zwangsversicherungsbeiträge,

3011	Steuern,

3012	Krankenkassen usf.

302	Wohlfahrtseinrichtungen

3020	Kasino,

3021	Pensionsbeiträge usf.

303	Arbeits ohne.

31	Anlagekonten

310	Grundstücke,

311	Gebäude,

312	Apparate usf.

Kennziffer 6; Vertrieb.

60 innerer Vertrieb:

600	gemeinsame Kosten

6000	allgemeine Kosten,

6001	Verkaufsabteilung,

6002	Verkaufskorrespondenz,

6003	Propaganda-Kosten usf.

601	Versand

6010	allgemeine Kosten,

6011	Expedition,

6012	Packraum,

6013	Verpackungskosten usf
61 äußerer Vertrieb:

610	Filialen

6100	Filiale A,

6101	Zweiggeschäft B.

611	Konsignationslager usf.

Auf den einzelnen Kontenkarten kann die Zergliederung
des Verrechnungsstoffes noch weiter gehen, beispielsweise durch

Buchstabenspalten wie folgt:

401	Magazin-Konto.

Übertrag’ von	S  (Bestand)	D  (Dampf)	L  (Löhne)	A  Abschreibg.	U  Unkosten	H  Handlungs-  koston	M  Material	Sumtno
						♦
        <pb n="163" />
        ﻿168

Kontent arten.

Die Arbeitslöhne beispielsweise* werden zunächst dem Konto
303 belastet und von hier aus monatlich auf die einzelnen Konten
des Betriebes verteilt; ebenso die übrigen Unkosten der Her-
stellung und des Vertriebes, Die monatliche Betriebskalkulation,
d. h. die buchmäßige Berechnung des Aufwandes der Fabri-
kationsabteilungen ist restlos durchgeführt. Die Einzel- oder
Stückkalkulation der Monatsproduktion ist innerhalb der sach-
lich bedingten Grenzen möglich; sie stützt sich auf die Arbeiter-
stunden. (Herstellungspreis = Materialkosten + Kosten der
produktiven Arbeiterstunden [= Stundenzahl X Stundensatz.])

B. Hier soll nur noch das Grundsätzliche der wichtigsten
Buchführungsformen erörtert werden.

Die Konzentration der Rechnungsergebnisse im Hauptbuch
und auf den Hauptbuch-Konten kann erreicht werden:

I.	Durch Anwendung der kollektiven, zusammenfassenden
oder summarischen Konten (vgl. S. 38, 47 ff.) oder der mehr-
gliedrigen Tabellen-Konten (S. 39), die die Kontenzahl im Haupt-
buch vermindert.

II.	Durch Verminderung der Postenzahl auf den einzelnen
Konten des Hauptbuches:

a) Im Hauptbuch seihst durch Errichtung von Konten mit
zwei Geldspalten, eine für die täglich einzutragenden Einzel-
posten, die zweite (daneben) als Summenspalte für die Aufnahme
der Monatssummen dieser Einzeiposten (Beispiel S. 130, 147).

b) Durch Einschiebung eines Sammelbuches, welches gleich-
artige Buchungsposten kontenweise zusammenfaßt; erst deren
Summe wird auf das Konto übertragen.

1.	Es werden nur einzelne, aber häufiger vorkommende,
Buchungen gesammelt, die übrigen postenweise einzeln über-
tragen. Z. B. das Einkaufs- und Verkaufsbuch im Waren- und
Fabrikationsgeschäft (vgl. S. 146) sammelt die ins Soll bzw.
Haben des Waren- oder Verkaufs-Kontos zu buchenden Beträge.

2.	Es werden alle Buchungsposten der Memoriale konten-
weise in einem besonderen Sammelbuch (Sammeljournal, Journal
kurzweg, Mensuale) gesammelt, „journalisiert“. Zwischen
Kassenbuch und Memorial einerseits und Hauptbuch andererseits
wird also ein Buch eingeschoben, das die in diesen Büchern
chronologisch'geordneten Geschäftsfälle nachträglich für die syste-
matische Verrechnung vorbereitend ordnet.
        <pb n="164" />
        ﻿,v	■■ - v.„.	■■. -

Sammelbücher.

159

Kassenbuch

Memorial

»--&gt; Sammelbuch »--&gt; Hauptbuch.

Der Form nach sind paginierte, kontenförmige und tabel-
larische Sammelbücher zu unterscheiden.

aa) Für paginierte Journale bestehen zwei Arten des Ver-
fahrens: a) Man sammelt für jedes einzelne Konto zunächst
die Sollposten, dann die Habenposten. Man beginnt mit dem
ersten Soll-Konto des Memorials, z. B. Waren-Konto (S. 163)
und schreibt alle jene Beträge untereinander, für welche das
Waren-Konto im Memorial und im Kassenbuch (Ausgang)
Schuldner ist. Die Summe dieser Posten erst wird dem Waren-
Konto belastet. So verfährt man mit allen übrigen Konten.
Dann schließt man die in gleicher Weise gesammelten Haben-
posten der einzelnen Konten an (vgl. das Beispiel S. 163; wir
nennen es das österreichische Verfahren x). Die Buchungsposten,
Soll- und Habenposten, sind nach Konten und chronologisch ge-
ordnet; jeder Buchungsposten wird zweimal „journalisiert“, ein-
mal für die Debetseite des einen, ein zweites Mal für die Kredit-
seite des Gegen-Kontos. Auf jedem Hauptbuch-Konto erscheint
für die betreffende Sammelperiode (meist monatlich) höchstens
je ein Betrag im Soll und im Haben des Kontos. Die Abkürzung
der Hauptbuchführung ist eine vollständige.

Schema a):

A-Konto	Soll
an a-Konto	M. 1
b- „	,, 2,—
„ a- „	„ 3,—
„ c- „	4,—
» a- „	,, 5,—
„ b- „	.. 6,—
„ a- „	„ 7,—

ß) Das zweite — deutsche — Verfahren wird durch das
nachstehende Schema2) und das Beispiel S. 164 gekennzeichnet;

1)	Es wurde zuerst von Crüger (Kaufmann, 4. Teil; Der untrügliche
Buchhalter) 1837 gelehrt (nach Augspurg).

s) Vgl. Hügli, Buchhaltungssysteme, S. 222, Schrott, Lehrbuch der
Verrechnungswissenschaft, S. 335 ff. (Kritik der summarischen Kon-
tierung) .
        <pb n="165" />
        ﻿160

Saromelbücher.

Schema;

A-Konto	Soll	M. 2S
an a-Konto	M. 1,—	
„ a „	„ 3 —	
a- „	„ 5,-	
„ a- „	„ "7,— M .16.—-	
an b-Konto	M. 2,- ■	
„ b- „	„ 6,— „ 8,—	
c- „	4 —	
Aut dem	a-Konto werden im	Haben verbucht M. 16, —
&gt;&gt; •&gt;)	b- „	„	&gt;&gt;	ii	ii	8,—-
	c-	4 —  j&gt;	&gt;&gt;	&gt;&gt;
5»	4- „	„	Soll	„	„ 28 —

Man sammelt die Sollposten und die Habenposten des-
jenigen Kontos, für das in der Sammelperiode die meisten
Buchungsposten Vorkommen, ordnet innerhalb eines jeden
Sammelpostens jene Beträge, die einem und demselben Konto
zu kreditieren sind.

bb) Das kontenförmige Sammelbuch (schematisiert)1 2):

Soll	A-Konto	Haben

Tag	Übertrag vom *)		Betrag		Tag	Übertrag  vom		Betra	er  o
5.	M, 13	a-Kto.	1	—	9.	M. lü	rn-Kto.	13	—
18.	„ 15	b-	2	—	14.	„ 11	m- „	4	50
20.	„ 15	a- „	3	—	17.	» 11	o- „	16	30
25.	„ 16	c- „	4	—	28.	„ 18	P-	5	40
3.	K. 8	a- „	5	—	6.	K. 8	P-	9	10
10.	8	b- „ a- ,,  Übertrag	6	—	9.	„	9	m- „	10	—
23.	5»	9		7					M. 58	30
									
		ins  Haupt-  buch							
			M. 28						
			|				'		

cc) Das tabellarische3) Sammelbuch scheint uns das zweck-

x) Vgl. Hügli, S. 243 fl. (Die deutsche Generalbuchhaltung).

2)	Memorial- oder Kassenbuch,

3)	Verschiedene Formen des Journals zeigt Sterns Buchhaltungs-
lesikon, S. 280, auch in der Z. f. hw, F. 1906, S. 1 fl.
        <pb n="166" />
        ﻿Sammelbücher.

161

mäßigste zu sein. Schema (mit Hinweglassung überflüssiger
Spalten):

A-Konto  Debet j Kredit						Debet			.. Konto Kredit			Debet			.. Konto Kredit		
M. 13	1	—	M. 10	13	—												
„ 15	2	—	11	4	50												
„ 15	3	—	„ 11	16	30												
„ 16	4	—	„ 18	5	40												
K. 8	5	—	K. 8	9	10												
8	6	—	„ 9	10	—												
„ 8	7	—		58	30												
	28	—		'	“““												
																	

Vollständiges Beispiel für die Sammelbuchhaltung:

Kassenbuch.

	O			Ein-		Aus	
Tag	D	Konto	Text	nahmen		gaben  1	
1	—	Bestand		18 2821—			
2		An Waren	Verkäufe	1 078	20		
		Per Unkosten	versch. Rechnungen			80			
3		„ A. Weber, Berlin	Postanweisung			258	—
5		,, Unkosten	versch. Rechnungen			100		
6		An A, Groß, hier	Barsendung	523	80		
7		„ S. Schneider	Barsendung durch				
			die Kreditbank	261				
9		Per Wechsel	Ankauf			1 200		'
10		An Vereinsbank	Erlag	1 500				
12		„ Detailgeschäft	Einnahmen seit dem				
			1. d. Mts.	1 487	50		
16		Per Waren	Fracht			31	85
19		,, Unkosten	Kohlenrechnung			183	—
21		„ Privat	Entnahme			600	—
22		An Wechsel	Inkasso	623	50		
25		Per Akzeption	Einlösung			2 600	—
28		An Detailgeschäft	Einnahmen seit dem				
			12. d. Mts.	695	—		
29		,, Waren	Bmballageverkauf	46	50		
		Per Waren	Vergütung wegen				
			Mängel			23	60
				6215	50	5076 45	
		Bestand		19421	05}		

Lei tn e r, Buchhaltung nnd Bilanziundc. I. 6. ii. 7. Aöfl.	II
        <pb n="167" />
        ﻿162

Sammelbüchei.

In Betrieben mit großer Postenzahl empfiehlt sieh tägliche
Sammlung in einer solchen Tabelle, tägliche Abstimmung und
Übertragung der Tagessummen in eine zweite Rahmentabelle,
die die Tagessummen monatlich sammelt, von da Übertrag der
Monatssummen ins Hauptbuch (amerikanisches Tabellenbuch).

Memorial.

j Datum	Folio des Haupt- buch-Kontos	Debitor	Kreditor	Text	Betrag	
1		Waren	Textil I. A, G.	Einkauf	3146	—
2		G. F. Schreiber				
		Weüburg	Waren	Verkauf	664	50
5		Waren	Kraus &amp; Cohier	Einkauf	2 438	60
7		A. Silber	Waren	Verkauf	320	—
8		Wechsel	Waren	Verkauf gegen Akzept		
				des Käufers	845	50
9		Vereinsbank	Wechsel	Rimesse	345	50
10		Textil I. A. G.	Akzepten	Akzept einer Tratte	3146	—
11		Langer	Waren	Verkauf	359	80
13		Wechsel	Schreiber	Rimesse durch Müller,		
				hier	600	
15		Simon	Waren	Vergütung d. Lieferanten	60	—
18		Wechsel	Waren	Verkauf gegen Rimesse		
				des Käufers	1 466	70
19		Wechsel	Reichmann	Rimesse zur Gutschrift	431	—
		Desgl.	Langer	Rimesse zum Inkasso	900	—
21		Vereinsbank	Wechsel	Diskontwechsel	6 794	—
23		Gehr. Maurer	Vereinsbank	Überweisung an Reichs-		
				bank	4 700	—
20		Möller	Waren	1 ,	519	20
		Lauft	Desgl.	| Verkäufe	334	
				Summe	27 070,80  1	

Journalprobe (vgl. S. 90):

Kassen-Konto Soll .... 6215.50
„	„ Haben.. 5 076.45

Memorialsumme ....... 27 070.80

Wie im Journal 1...... 38 362.75
        <pb n="168" />
        ﻿Waren-Konto	Soll
1	3 146,—
5	2 438,60
16	31,85
29	23,60
Kontokorrent-Konto Soll	
2	664,50
7	320,—
9	345,50
10	3 146,—
11	359,80
15	60,—
21	6 794,—
23	4 700,—
26	519,20
26	334,—
3	258,—
Wechsel-Konto	Soll
8	845,50
13	600,—
18	1 466,70
19	431,—
19	900,—
9	1 200,—
Unkosten-Konto Soll	
2	80
5	100
19	183

= 17 501,—

Waren-Konto Haben

664.50
320,—

845.50
359,80

60,—
1 466,70
519,20
334,—
1 078,20

46,50

2

7

8

11

15

18

26

26

2

29

5694,40

5 443,20

Wechsel-Konto Haben
9	345,50

21	6 794,—

22	623,50

Privat-Konto Sol]
21

Akzepten-Konto Soll
25
        <pb n="169" />
        ﻿Folgende Konten

an Kassen-Konto.
Unkosten	80,—

Wechsel
an Waren

2 438,60 =	5 584,60	„	183— =	363,—
600 —		Kontokorrent- Konto	258,—
431,—		Wechsel-Konto	1 200,—
900,— =	1 931,—	Waren-Konto	31,85	
	7 515,60	,.	23,60	55,45
		Akzepten-Konto	2 600,—
845,50		Privat-Konto	600,—
1 466,70 =	2 312,20		5 076,45

Die Hauptbuch-Konten nach dem I. Verfahren.
Waren-Konto

		Debet	Kredit
30.	4 Kreditoren	  10 Debitoren 		5640	|05	5694	|40

Kontokorrent-Konto

		Debet		Kredit	
30.	11 Konten	  9	17 501	—	14 500	40

Wechsel-Konto

_		Debet		Kredit	
30.	versch. Kreditoren	  „	Debitoren 		5413	20	7763
        <pb n="170" />
        ﻿Sammolbücher.

165

Unkosten- Konto

		Debet	Kredit	
30.	Kreditoren 		363 j —		

Privat-Konto

		Debet		Kredit	
30.	Kasse		600	—		

Akzepten- Konto

30.	Kreditoren	  Debitoren	  Kassen-Ko	Debet		Kredit	
		2 600  ato		3146	—
30.	8	Kreditoren	  9	Debitoren	  Konto des Detai	Debet		Kredit	
		6 215	50  1  geschäfts		5 076	45
30.  Die H gegen das	Debitoren 	  auptbuch-Konten nach c 1. Verfahren verändert	Debet		Kredit	
		em 2. Verf, sind):		2 182	150  ihren (soweit	

Kontokorrent-Konto

4 Konten		17 243	Kontokorrent... .	4 700,00
Kasse		258	2 Konten		7 515,60
		Kasse		2 284,80

Waren-Konto

Kontokorrent		5 584,60	Kontokorrent....	2 247,50
	55,45	Wechsel		2 312,20 1 124,70
		Kasse
        <pb n="171" />
        ﻿166

Sammelbücher.

Wechsel-Konto

Kontokorrent	 i 1 931,—	Kontokorrent....	7 139,50
Waren	 I 2 312,20	Kasse 		623,50
Kasse	 j 1 200,—		

Summenbilanz (Probebilanz [vgl. S. 88]).

				Debet	Kredit
Kontokorrent		17 501	14 500,40
Waren		5 640,05	5 694,40
Wechsel 		5 443,20	7 763 —
Unkosten		363,—	—
Privat		600 —	—
Akzepten 		.2 600,—	3146,—
Kasse 		6 215,50	5 076,45
Detailgeschäfl		—	2182,50
Bilanz	38 362,75	38 362,75

3.	Das kontenförmige Sammelbuch führt zu einer andern
Einrichtung: Es werden zwei Hauptbücher1) errichtet, eines,,
das Spezialhauptbuch, als zerlegendes Hauptbuch mit posten-
weiser Führung der Konten und unter Anwendung einer spe-
zialisierenden Kontierung (S. 48); das andere, das kollektive
Hauptbuch mit zusammenfassenden Kollektiv-Konten nimmt
monatlich die Summen des Spezialhauptbuches auf. Z. B. das
Spezialhauptbuch enthält je ein Grundstück-Konto für die a-,
b-, c-Straße usf., beispielsweise 15 Konten, die ihre Sammlung
auf dem einzigen Grundstück-Konto des Zentralhauptbuches
finden; wir empfehlen für beide Hauptbücher die Anwendung
der Kontenform S. 130.

Schematische Darstellung:

(Sammelndes)

I. Zentralhauptbuch: la Unterhaupthücher (für die primären Buchungen

*

Kto.-Transformatoren
u. Schaltstationen

Station A

&gt;&gt;

usf.

B

C

D

Grundstücke

Transformatoren

Meßapparate

Werkzeuge

Beleuchtungsanlage

1 Vgl. Hügli, S. 166«.
        <pb n="172" />
        ﻿Beispiel eines „amerikanischen“ Journals1) (Seite 167 III. 3).

Monat

Oktober

I»

Folio

Name, Ort und Gegenstand

Betrag

Kontorrent-

Konto

Kassa-Konto

		Soll		Haben		Soll j		Haben	
75J50		751	50				!		
1  30 000						30 000	—		
1  450	—							450	■—
600	—			600	__				
639	26			639	26				
459	50	459	50						
875	—	875								
89	—					89	—		
40	—					40	—•		
102	—	102	—						
102	—			102		102	—		
248	75							2:8	75
15	75							15	75
540	—			540	—				
500							500				
15	20			15	20				
19	—	19	—						
80	—	80	—						
				78	!!0				
384	50			384	50	76	80		
62	40			62 4q					
14	50	14	50	|  I					
120)				l110!					
36 lusjsej		2 3 Iljsoj		2[542f	26|	30 807(80)		714)50 j	

Reichsbank-Giro-

Konto

Soll 11 Haben

Wechsel-Konto

Soll Haben

Waren-Konto

Soll Haben

Pronsions- und
Diskonto-Konto

Soll Haben

Retouren- und
Decorte-Konto

Soll Haben

Handlungs-

Unkosten-

Konto

Soll

Zinsen-

Konto

Soll Haben

Diverse Konten

Soll

Haben

267

190

5

131

120

94

923

131

89

8Q5

73

48

A. F. Küffer, Bremen, Verkäufe von

Kommissionslager.....................

W. Huber, Leipzig, Einlage bei Gründung
des Geschäfts ...........................

G. Bauer, Remscheid, lieferte 1 Geldschi ank
M. Schneider, Heidenau, lieferte 1 Buch-
druck-Handpresse .......................

Jensen &amp; Wendel, Hamburg, Papier Faktura
Edm. Rölhig, Dr sden, unsere Faktura

über gelieferte Drucksachen .........

C. Wandel, Stettin, unsere Faktura über

gelieferte Obligationen..............

Bar-Verkäufe u. eingegangene Nachnahmen
Wechsel-Konto, Wechsel Nr. 3978 wurde

einge öst ...........................

Kaiserliches Postamt, Wechsel Nr. 4005

zum Inkasso .........................

Kaiserliches Postamt, Wechsel Nr. 4005

wurde eingelöst......................

Handlungs-Unkosten-Konto, Saläre, Reise-
spesen .................................

Handlungs-Unkosten, Porti, kl. Spesen 1t.

besonderem Buche.....................

Friede. Klingenstein, Breslau, Giro-Zahlung
Reichsbank-Giro-Konto, unsere Entnahme

pr. Scheck Nr. 1 ....................

Edm. Röthig, Dresden, gibt Waren zurück
Jensen &amp; Wendel, Ham urg, Decort a/Papier
Th. Reichmann, Altenburg, 1 Rückwechsel

m/Kosten ............................

R. Sänger, Berlin, 1 Rückwechsel m/Kosten
Georg Krüger, Leipzig, 1 Scheck, Kassa

und Skonto ..........................

O. Ulrich, München, Provision ..........

N. Spiegel, Nürnberg, 5 % Zinsen a/3. Mts.-

Akzept...............................

Dresdener Bank, Dresden, Zinsen 1t. Konto-
korrent ................................

Summen

Formular Nr. 736 der Bücherfabrik von J. C.

540

500

300

40

102

639

751

26

459

875

89

54u|—-|j	50ü|—l" 300|—|j 142| —|	639126 2175 - , : 7l)|lü l|TÖ TsfiÖj] 19

50

50

70
62 40

10

15 20

19

248

15

264

5ü||

König &amp; Ebhardt, Hannoverj

a

120 

Kapital-Konto
|	|| 30 000 j

Maschin.- n. Utensilien-K.

4501
6001—

14 50

120

14)50

1 050

4

f

■

30

---

000|-
        <pb n="173" />
        ﻿Amerikanische Sachführung.

167

Konto V

, Kto. Val
Klo. Va	Va2

1 Va3 usf.

usf.

&lt; Kto. Vbl
Vb | Vb2
1 Vb3
( Kto. Vcl
Vc	Vc2

Vc3

II c) Die Konzentration wird erreicht, wenn man in den
Vorbüchern des Hauptbuches die gleichartigen Buchungsposten
gleichzeitig sammelt (vgl. III 3.-6.).

III.	Konzentration und Arbeitsteilung (S. 150) werden
durch die Vereinigung mehrerer Bücher gefördert.

1. Memorial und Kassenbuch sind vereinigt:

Tag	Text	Hilfsspalte	Bargeld  Einnahmen || Ausgaben	Memorial
			1 II	1	1

2.	Kassenbuch, Memorial und Hauptbuch mit Tabellen-
Konten sind in einem Buche vereinigt (vgl. S. 80 f.).

3.	Kassenbuch, Memorial und Sammelbuch mit Tabellen-
Konten (vgl. Beispiel Anlage).

4.	Kassenbuch und Sammelbuch (das Kassenbuch durch
Tabellen-Konten erweitert, vgl. S. 40).

5.	Memorial- und Sammelbuch (Memorial durch Tabellen-
konten erweitert; häufig kombiniert mit Ein- und Verkaufsbuch).

6.	Zerlegung des Memorials in „Spezialjournale“ *), d. h.
kontenförmiges Memorial als Sammelbuch eines einzelnen Kontos
(vgl. S. 145 ß, ein Beispiel S. 148), die sogenannte „französische“
Buchhaltung.

Die unter III. 2.-5. angeführten Formen vereinigen die
chronologische Aufzeichnung und die systematische Verrechnung
(III. 2.) bzw. Sammlung (3.-5.); sie werden als synchronistische

') Ausführlicher Hügli, a. a. O. S. 278 ff.
        <pb n="174" />
        ﻿168

Amerikanische Buchführung.

Formen, in der Geschäftssprache als „amerikanische“ *) Buch-
führung bezeichnet.

Dem Vorteil der Übersichtlichkeit der „amerikanischen“ B.
stehen wesentliche Nachteile gegenüber:

a) Beschränkung der Kontenzahl, Anwendung von Kollektiv-
Konten; Behebung dieses Nachteils:

a)	Eine Kolonne diept zur Verrechnung mehrerer Konten:
das Haupt-Konto mit lebhaftem, das andere (oder die anderen)
mit geringem Umsatz (farbige Tinten!).

b)	Die Konten mit dem größten Umsatz erhalten besondere
Doppelspalten, die übrigen eine summarische Sammelspalte
(„verschiedene Konten“, Auflösung im Hauptbuch).

c)	Das Tabellenjournal (oben, 4. und 5.) mit Kollektiv-
Konten wird ergänzt durch ein Tabellenjournal 2) mit speziali-
sierender Kontierung (vgl. II. b 3.) oder durch ein zergliederndes
Hauptbuch.

d)	Die Kontenüberschriften werden nicht vorgedruckt, son-
dern nach Bedarf, dem Inhalte der betreffenden Journalspalte
entsprechend, geschrieben.

ß) Häufiges Transportieren der Seitensummen. Behebung;
Nur seitenweise addieren, monatliche Sammlung dieser Summen
auf einer Seite oder in einer besonderen Rahmentabelle.

y) Gefahr der Verwechslung der Kontenspalten und -seiten.

Behebung: Die horizontalen Linien werden seitwärts —
am linken und rechten Rande der Seiten — fortlaufend nume-
riert, abwechselnd rot und blau gedruckt oder in folgender Weise
markiert:

1. Zeile:----------------- 2. Zeile: —.

3.	Zeile:	____;________	4. Zeile: ................ usw.,

die Soll- oder Habenspalten erhalten eine abgetönte Farbe, die
Schraffierung o. ä.; der Text der Buchung steht in der Mitte der

1) Vgl. die entwicklungsgeschichtlich interessante Schrift von C. P.
Kheil, Über die „amerikanische“ Buchführung. Wien 1908.

a) Hertel, Lehrbuch der verbesserten amerikanischen Buchführung,
Leipzig 1913; Schmid, Amerikanische Buchführung, 3. Aufl., Stuttgart 1912;
Schaer, Variationen in der praktischen Verwendung des amerikanischen
(synchronistischen) Journas, Z. f. handelsw. Forschung 1907.

Reisch-Kreihig, Bilanz und Steuer, I. Band.
        <pb n="175" />
        ﻿Buchhaltung und Recht,

169

Seite, auf der linken Blattseite stehen nur die Sollspalten, auf
der rechten nur die Habenspalten1); Soll- und Habenspalten
werden getrennt wie folgt:

Schema 2):

			Soll		Haben		Soll							Haben			
f Ktkt.-Fo.	Datum	Vor-  gänge	Debitoren-  Konto	Kreditoren-  Konto	Debitoreu-  Konto	Kreditoren-  Konto	Kasse	Wechsel	Bank	Waren	Skonto- u.  Decort	Handlungs-  kosten	Verschiedene  Konten	Kasse	Wechsel	Bank	Verschiedene  Konten
	|																

8) Raumverschwendung in den Kontenspalten.

21.	Abschnitt.

Buchhaltung und Recht.

A. Privatrecht.

I. Die B.3) hat die in der Unternehmung sich abspielenden
wirtschaftlichen Vorgänge so darzustellen, daß aus den Büchern
nicht nur der Unternehmer selbst, sondern gegebenenfalls eine
außerhalb des Betriebes stehende sachverständige dritte Person
auch ohne Mithilfe des Unternehmers einen klaren Einblick in
die wirtschaftliche Tätigkeit und in die Lage des Geschäftes
gewinnen kann. Die wirtschaftlichen Leistungen der B. wurden
an anderer Stelle dargestellt. (S. 3 ff., 79 ff.)

1)	Beigel, Allgemeines deutsches Buchführungsrecht I. S. 31.

2)	System „Rück“, Bücherfabrik Carl Lauser, Stuttgart.

Gute Lehrbücher der Buchführung sind, außer den bereits genannten
von Scubitz, (S. 54), Schiehe-Odermann (S. 194), Ziegler (S. 138), Reisch-
Kreibig, Lang-Gehr (S. 132) noch: Schaer, Einfache und doppelte Buch-
führung, 5. Aufl., Berlin 1912; Schigut, Einführung in die Buchführung
für Juristen, Wien, 1912; Braune, Praktische Anleitung zur einfachen und
doppelten Buchführung, 7. Aufl., Leipzig (Hirt). Eigenartig und selbständig
•n der Auffassung Praetzel, Die Rechnungsführung, Braunschweig 1912.

s) Die gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt bei Betzinger,
Wie der Kaufmann Bücher führen muß. Leipzig 1907. Vgl. auch Otto,
Die Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung. Dissertation, Breslau
1912.
        <pb n="176" />
        ﻿170

Buchhaltung und Recht.

Im Interesse wirtschaftlicher Klarheit in den Büchern ist
zu fordern: 1. eine deutliche, jedermann verständliche Benennung
der Konten; 2. die Vermeidung von „gemischten“ Konten im
weiteren Sinne, z. B. die Vermengung von Aktiva und Schulden
auf einem Konto (vgl. S. 46, 63). Bestanderfolgs-Konten sollen
durch Abtrennung der Erfolgsverrechnung von der Bestands-
rechnung „gereinigt“ werden: Debitoren-Konto — Debitoren-
Abschreibungs-Konto; Anlage-(Bestands-)Konten — Anlage-
Abschreibungs-Konto (S. 113); Grundstücks-Konto — Grund-
stücks-Ertrags-Konto usf. Einige „gemischte“ Konten sind
unvermeidlich (S. 77, Umsatzerfolgs-Konten); das Zinsen-, Pro-
visions-Konto und andere Ertrags-Konten sind insofern gemischt,
als auf ihnen gewohnheitsmäßig Gewinne und Verluste verrechnet
werden, obgleich auch das Zinsen-Konto beispielsweise durch
Zerlegung in ein Zinseneinnahmen- und ein Zinsenausgaben-
Konto „reines“ Erfolgs-Konto in vorgedaohtem Sinne werden
kann; das S. 40 gezeigte Gruppen-Konto mildert die Nachteile
der Vermengung.

Unzulässig sind u. a. folgende buchtechnische Vermischun-
gen: Darlehnsforderungen, Kaufpreisforderungen und Beteili-
gungen an Tochtergesellschaften; Darlehns- und Kaufpreis-
forderungen im allgemeinen und im Falle eines und desselben
Schuldners im besondern (Trennung der Konten im Hilfsbuch);
Wertpapiere im börsentechnischen Sinne und Hypothekenforde-
rungen (Briefhypothek); aktive und passive, d. h. gegebene
und empfangene Hypothekendarlehen; feste Darlehnsschulden
und Warenschulden oder diese und Bankschulden auf einem
Kontokorrent-Konto; empfangene Barkautionen und Waren-
kreditoren; Waren auf eigenem Lager und solche auf fremdem
Lager. Rückständige Einzahlungen auf Beteiligungen, z. B. auf
das Stammkapital, müssen auch auf den Konten getrennt wer-
den (Buchungen: G. m. b. H.-Beteiligungs-Konto 100 000, an
Kasse (oder Bank) 70 000; an Resteinzahlungs-Konto 30 000),
Die besondere Sicherheitsleistung für Geschäftsschulden soll so
weit und so klar wie möglich zum Ausdruck kommen; z. B. ein
durch Effektenpfand gesichertes Darlehn durch Verrechnung auf
einem Elfektenlombard-Konto, Konto pfandgesicherter Forde-
rungen u. dgl
        <pb n="177" />
        ﻿Buchhaltung und Recht.

171

Der Umfang der rechtlichen Leistungen der kaufmännischen
B., nur von dieser ist hier die Rede, ist im § 38 HGB. und § 243s
der Konkursordnung ganz allgemein vorgeschrieben. Der Kauf-
mann hat seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger B. ersichtlich zu machen,
d. h. nach den Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute. Kauf-
männische Sitten und das darauf beruhende Gewohnheitsrecht
finden ihren Ausdruck in den überlieferten Grundsätzen ord-
nungsmäßiger B. Ein Unternehmer, der die Aufzeichnungen
über die einzelnen geschäftlichen Vorgänge nach den Regeln
eines der verschiedenen berechtigten Systeme kaufmännischer B.
bewirkt, erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen.

Die „Grundsätze ordnungsmäßiger B.“ sind wandelbar und
entwicklungsfähig *). Die zunehmende gesetzliche Reglemen-
tierung des Wirtschaftslebens muß zu einer Häufung jener Fälle
führen, die zwar nicht buchungsfähig im Sinne der Buchhaltungs-
lehre oder eines Systems, aber aufzeichnungspflichtig im Sinne
einer geordneten Geschäftsführung sind. Die Bücher, die in
das System hineingehören und die sehr häufig die wirtschaft-
lichen und rechtlichen Verhältnisse ungenügend andeuten,
werden durch Nebenaufzeichnungen ergänzt, die erforderlich
sind, um die Lage des Vermögens und der Schulden ersichtlich
zu machen: Obligo-, Engagement-, Kommissions-, Konditions-
bücher usf. Nach dem Gegenstände, der Art und insbesondere
dem Umfang des Unternehmens sind die Anforderungen an die
Ordnungsmäßigkeit verschieden.

Welches die erwähnten „Grundsätze“ sind, wie sie lauten,
läßt sich positiv nur schwer und umständlich umschreiben.
Negativ kann man sagen: Die Ordnungsmäßigkeit erschöpft
sich nicht mit der Erfüllung der formalen Regeln eines der Sy-
steme; die Verbuchung des Einzelfalles und die Buchführung in
ihrer Gesamtheit müssen auch ihrem materiellen Inhalt und Er-
gebnis nach richtig und einwandfrei sein. Auf die verschiedenen
Buchungsmöglichkeiten desselben Geschäftsfalles wird noch ein-
gegangen werden (24. Abschnitt).

(_________

*) Vgl. Wieske, Organisationsgesetze, dann Penndorf, Geschichte der
B. in Deutschland, Leipzig 1913.
        <pb n="178" />
        ﻿172

Buchhaltung und Recht.

Die Klarlegung der Rechtsverhältnisse durch die B. macht
es erforderlich, daß Schulden und Forderungen, die verschiedenen
Rechtstiteln ihre Entstehung verdanken und den gleichen wirt-
schaftlichen Zweck verfolgen, auf getrennten Konten verrechnet
werden. Z. B. sind eigene Wertpapiere und fremde, Inkasso-
wechsel und Rimessenwechsel, Bankguthaben auf Grund eines
Kredits oder eines Depositum (Giro- und Scheck-Konto) und
infolge eines Inkassoauftrages zu trennen.

Die B. bringt die Rechtsverhältnisse nicht immer klar und
richtig zum Ausdruck, obgleich es ex principio sehr erwünscht
wäre. Es muß einer genaueren Untersuchung Vorbehalten
bleiben, inwieweit Buchungen und Rechtsgrundsätze überein-
stimmen oder nicht x). Hier nur einige Beispiele:

Einem Kunden wurden Waren geliefert; die Buchung er-
folgt am Tage der Absendung. Der Empfänger bucht erst nach
Übernahme der Ware; wo die Übergabe geschieht, ist für die B.
nebensächlich. Eine Barsendung wird bei ihrem Eintreffen ver-
bucht, der Absender verrechnet sie am Tage der Absendung.
Die Zeit der Verbuchung stimmt demnach nicht immer mit
dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges überein. Durch eine
Tratte des Verkäufers auf den Kunden erscheint buchmäßig
die Kaufpreisforderung getilgt, obgleich dies erst am Tage der
Einlösung des Akzepts der Fall ist. Geht die Tratte unbezahlt
zurück, wird die Regreßforderung auf der linken Seite des Kon-
tos gebucht.

Andere Beispiele führt Knappe an:

a)	Es werden Waren auf Abruf verkauft; die Konten-
buchung erfolgt erst an den Tagen der Teillieferungen (§ 930
BGB.).

b)	Verkäufe von Maschinen unter Vorbehalt des Eigentums
(§ 455 BGB.). Die Teilzahlungen können auf Vorbehaltsdobi-
torenkonto gebucht werden. Dann: Vorbehaltsdebitoren an
Waren.

c)	Distanzverkäufe Berlin-Hamburg, wenn das Eigentum
in Berlin oder in Hamburg auf den Verkäufer übergeht (man

J) Vgl. Simon, Bilanzen S. 150 IT., 173C.; desgl. Betrachtungen über
Bilanzen usw., Berlin 1903; Knappe, Bilanzen, S. 38 ff.; Rehm, Bilanzen

S.	192t.; Passow, desgl. S.183, 199.
        <pb n="179" />
        ﻿Bnchhaltnng und Recht.

173

vergleiche auch die §§ 269, 270 BGB., §§ 447 , 448 HGB. über
den Leistungs- und Erfüllungsort *).

Die Vermögensveränderungen einer Privatwirtschaft voll-
ziehen sich nicht auf Grund von Eigentumsrechten, sondern
infolge Abschlusses obligatorischer Verträge. Auf Grund eines
solchen Rechtsverhältnisses erhält der Berechtigte das Recht,
von einem andern ein Tun (oder ein Unterlassen) zu verlangen,
er erwirbt einen Anspruch im Sinne des § 194 BGB.; z. B. per-
sönliche Forderungen nach § 241 BGB., Eigentumsrechte §§ 985f.,
Besitzansprüche § 861. Gebucht werden Leistungen, nicht Ver-
mögensrechte [z. B. Jagd-, Fischerei-, Gewinnanteilsrechte], son-
dern Vermögenswerte. Gehen Verträge und die daraus sich er-
gebenden Leistungen (§ 241 BGB.) nicht auf eine geldwerte
Leistung, so können sie auch nicht in der Vermögenswertreohnung,
aber in Aufzeichnungen, die der Vertragskontrolle dienen, Auf-
nahme finden: Vorverträge (§ 154 BGB.), Sicherungsgeschäfte
[wie Bürgschaft, Kautionen, Sicherungshypothek, Hinterlegung
von Wertpapiei’en u. ä. ], aus denen nur eine bedingte Leistung
resultiert, sind nicht Gegenstand der kontenförmigen Darstellung,
obgleich sie möglich ist. Ebensowenig sind Ansprüche, die nicht
nur auf eine Leistung gerichtet sind, sondern in der Nebenabreden
getroffen worden sind, nicht buchungsfähig, beispielsweise Eigen-
tumsvorbehalt, Rückkaufsrecht bzw. -pflicht, Vorkaufsrecht usw.

Nicht verbucht werden:

d)	Absolute und bedingte Verbindlichkeiten aus Verträgen
(Ansprüche aus Dienst-, Werk-, Verwahrungs-, Miet- und Pacht-
verträgen), solange der Vertrag ohne Vorleistung oder Erfüllung
bleibt, z. B. bei Zeitgeschäften (Ultimogeschäfte in Wert-
papieren); Haftpflicht aus verkauften Waren, d. h. Pflicht der
kostenlosen Nachlieferung und des Ersatzes während der Ga-
rantiedauer; die Verbindlichkeiten aus Reportgeschäften, aus
Konsortialgeschäften, aus passiven Pfandrechten dritter Per-
sonen, beispielsweise an eigenen Wertpapieren; vertragsmäßige
Übernahme eines Risikos gegen eine Leistung, die Giroverbind-
Hchkeiten aus begebenen Wechseln (Regreßpflicht), Verbindlich-
keiten aus Genußscheinen usf.

1) Auch die Korrespondenz der Ältesten der Kaufmannschaft von
Berlin, Nr. 1 von 1904.
        <pb n="180" />
        ﻿174

Buchhaltung und Recht.

Es gibt somit rechtliche und wirtschaftliche Verbindlich-
keiten und Vermögensteile, die nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger B. nicht verrechnet werden, in der Vermögensbilanz
bona fide keinen Ausdruck finden, weil sie nicht buchungsfähig
sind. Die B. ist eben ein Instrument der Wirtschaftsführung,
das rechtliche Moment hat sekundäre Bedeutung,

e)	Nicht verbucht werden fremdes Eigentum, Dienstkautio-
nen der Angestellten in Wertpapieren, aktive und passive De-
pots, Kommissionswaren auf seiten des Kommissionärs. (Die
Eintragungen in Depot- oder Kommissionslagerbücher bilden
keine Grundlage für die Bilanz, sind nicht Bücher der Wert-
verrechnung.)

f)	Eine reichsgerichtliche Entscheidung [2 D 784. 15., zitiert
in der Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht, 1. Juli 1916,
auch Bank-Archiv, April 1916] beschäftigte sich mit der Siche-
rungsäbereignung in den Geschäftsbüchern. Der Gemeinschuld-
ner hatte einer Bank durch Verträge zur Sicherung eines ge-
währten Kredits sämtliche Warenvorräte der Firma zu Eigentum
übertragen und die Außenstände abgetreten, diese Sicherung in
den Handelsbüchern nicht vermerkt, weil er glaubte, diese Kre-
ditsicherungsverträge seien nichtig im Sinne des § 38 BGB. Der
Angeklagte wurde wegen unordentlicher Buchführung (§ 240,
Ziff. 3 und 4 KO.) für strafbar erklärt, und zwar mit folgender
Begründung ;

Wenn das HOB. dem Kaufmann die Verpflichtung auferlege, in den
Büchern seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 38),
so könnten Kreditgeschäfte von der Bedeutung, wie hier, von der Ein-
tragung nicht ausgeschlossen bleiben. Gegenstand der Aufzeichnung in
den Geschäftsbüchern seien allerdings nicht die einzelnen Geschäfts-
abschlüsse als solche, sondern lediglich die infolge ihrer Abwicklung ein-
tretenden Vermögensänderungen. Solche Veränderungen brächten aber,
und zwar in erheblichem Umfange, die Sicherungsverträge hervor, da
sie nahezu sämtliche Bestandteile des Aktivvermögens der Gesellschaft
auf das Bankhaus übergehen ließen. Handelsbücher, die diesen Übergang
nicht kenntlich machten, sondern in denen nach wie vor der Inhaber des
Geschäfts als Eigentümer der Warenvorräte und als Gläubiger der auf
den Konten der Käufer vermerkten Kaufpreisforderungen erscheine, gäben
sin vollständig falsches Bild von dem Vermögenszustande der Firma und
könnten eben darum nicht als ordnungsmäßig geführt gelten.
        <pb n="181" />
        ﻿Buchhaltung und Recht,

175

Auch die Frage der Gültigkeit der eingegangenen Geschäfte spielt
hei der Entscheidung darüber, ob sie in die Handelsbücher aufzunehmen
sind, keine maßgebende Rolle. Die kaufmännische Buchführung hat
es in erster Linie mit wirtschaftlichen Vorfällen zu tun. Sie knüpft
an die Tatsache an, daß der Abschluß eines Handelsgeschäftes stattge-
funden hat, und daß es in dessen Vollziehung zu einem Austausch von
wirtschaftlichen Gütern gekommen ist, der für den einen der Beteiligten
«inen Ausgang, für den anderen einen Eingang von Vermögenswerten dar-
stellt. Nur über die tatsächlich eintretenden Änderungen iro Vermögens-
stande haben die Handelsbücher Aufklärung zu geben, nicht aber darüber,
°b die ihnen zugrundeliegenden Geschäfte rechtlich wirksam abge-
schlossen waren. Wollte man in dieser Beziehung einen Unterschied
Machen zwischen rechtsbeständigen Verträgen und solchen, die nach den
Bestimmungen des bürgerlichen Rechts als nichtig anzusehen sind oder
der Anfechtung unterliegen, so wäre damit die gesetzliche Buch-
führungspflicht auf unsichere Grundlagen gestellt, und es hinge
fetzten Endes von der subjektiven Auffassung des Kaufmanns über die
Rechtsfrage ab, ob ein Geschäftsvorfall zur Eintragung käme oder nicht.

Die Kreditversicherungsgeschäfte, um die es sich handelt, waren für
die Beurteilung des Vermögensstandes der Firma des Angeklagten von
grundlegender Bedeutung. Ihre völlige Außerachtlassung in den
Bandeisbüchern hinderte nicht bloß die Gewinnung einer zutreffenden
Vermögensübersicht, sondern machte auch die Bilanzen der Gesellschaft,
die von den durch jene Verträge herbeigeführten Vermögensverschiebungen
ebenfalls nichts enthielten, so fehlerhaft, daß sie wegen dieses Mangels
überhaupt nicht als Bilanzen im Sinne des Gesetzes angesehen werden
konnten.

Die von uns seit dem Erscheinen dieses Buches (1909) ver-
tretenen Grundsätze finden in dem zitierten Urteil ihre volle
Bestätigung. Die unten (S. 177 et) erwähnte Ergänzung der Bi-
lanz hätte genügt, den Anforderungen an eine ordentliche Buch-
führung zu genügen x).

g)	Der EigentumsvorbehaÜ als Rechtsanspruch aus den Neben-
abreden läßt sich kontenmäßig nicht zum Ausdruck bringen.
Die wirtschaftliche Zugehörigkeit der verkauften Ware beginnt
Beim Käufer mit dem Eingang der unter Vorbehalt gekauften
Ware, die rechtliche Zugehörigkeit geht erst später auf ihn über.
Macht der Verkäufer von diesem Vorbehalt Gebrauch, z. B. im
Konkursfalle des Schuldners und Verzicht des Konkursverwalters
auf Erfüllung des Vertrages, werden die Waren als Rücksendung
gebucht. Der Verkäufer wird seine Forderung als besonder^

*) Vgl. auch meine „Unternehmungsrisiken“, S. 48.
        <pb n="182" />
        ﻿176

Buchhaltung und Recht.

gesichert, der Käufer die Schuld als speziell gedeckt in der Schluß-
bilanz anführen.

Bei der Sicherungsübereignung liegen die Verhältnisse ähn-
lich. Ein Umsatzgeschäft findet nicht statt. Die übereigneten
Vermögensgegenstände bleiben Aktiva des Übereigners, die
wirtschaftliche Zugehörigkeit hat sich nicht geändert, ein
buchungsfähiger Geschäftsfall ist nicht eingetreten. Rechts-
geschäfte an sich sind nicht buchungsfähig, wohl aber gegebenen-
falls die Wertbewegungen, die sich auf Grund des Vertrages
infolge einer Leistung oder Unterlassung ergeben.

Wenn einzelne Forderungen zediert oder bestimmte Waren
zwecks Sicherheit übereignet werden, könnte man die Forde-
rungen von Debitoren- auf ein Konto zedierter Forderungen, die
Waren vom Warenkonto auf Warenpfandkonto übertragen, die
Zahlungen bzw. die Verkäufe mit diesen Sonderkonten ver-
rechnen. Oder man beschränkt sich auf die Sichtbarmachung
in der Bilanz und trennt dort die von fremden Rechten freien
Forderungen und Waren von denen zur Sicherung übereigneten.
Man könnte auch die Sicherungsübereignung auf Zwischenkonten
durchführen: Sicherungsdebitoren an Sicherungskonto bis zur Til-
gung der durch Sicherungsübereignung gedeckten Schulden, die
Wertveränderungen in den Forderungen und Waren auf den
üblichen Bestandskonten (Debitoren, Waren) verrechnen, für
Bilanzzwecke die beiden Zwischenkonten durch Bilanzkonto
ausgleichen und nach Erlöschen der Schulden die Zwischen-
buchungen wieder zurückbuchen.

Bei Übereignung des ganzen Warenlagers wird man sich
wegen der Veränderlichkeit des Bestandes auf die zuletzt er-
wähnten Zwischenbuchungen ohne den Vermerk in den Neben-
büchern bzw. in der Schlußbilanz beschränken müssen.

Der durch Sicherungsübereignung besonders gedeckte Gläu-
biger führt seine Forderungen in der Gruppe: besonders ge-
sicherte Forderungen auf, eine Notwendigkeit zur Verbuchung
der Sicherheit besteht nicht.

II. Diese Auslese lehrt, daß die B. in der gewöhnlichen Ge-
staltung in einigen Fällen nicht alle Verbindlichkeiten zum Aus-
druck bringt. Die Unterlassung beeinflußt die Vermögenslage
und den Erfolg. Doch kann man diesen offenbaren Mängeln
        <pb n="183" />
        ﻿Wechselobligo.

177

der vollständigen oder doppelten B. — die einfache ist an sich
schon unvollständig — abhelfen:

a)	Man beschränkt sich auf die Ergänzung1) des Inventars
und der Inventarbilanz, versucht also in diesen von der Ver-
rechnung unabhängigen Aufzeichnungen wenigstens für den
Schluß eines Rechnungsjahres die Vermögenslage auch den
rechtlichen Verhältnissen entsprechend vollständig klarzulegen.

ß) Oder man versucht eine kontenförmige Verrechnung im
System der B. selbst. Man kann häufig eine genauere Darstellung
der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse durch Ein-
schiebung von Zwischen-Konten erreichen. Einige der folgenden
Beispiele sollen dieses Verfahren belegen, doch können sie nur
als theoretische Konstruktionen ohne praktische Bedeutung an-
gesehen werden,

1.	Fall2): Schaer (Kaufm. Unterrichtsstunden I., Lektion 15,
§ 100) will das Obligo des Ausstellers eines Wechsels — und ähn-
lich das Giroobligo (wie?) — wie folgt verrechnen: Bei der
Ausstellung eines Kundenwechsels wird nicht Debitoren-Konto,
sondern ein Zwischen-Konto erkannt. „Nachdem der Wechsel
verfallen und vermutlich (?) eingelöst ist“, erfolgt die Über-
tragung auf Debitoren-Konto:

Debitoren-Konto	Kto. der nicht verfallen. Besitzwechsel

1 ■ Kaufpreis-	3. Übertrag vom 3. Übertrag auf	2. Tratte auf den
forderung 5000	Kto. d. n. verf.	Debitoren-	Käufer (Wech-
(Waren-Kto.)	Besitzwechsel	Konto ... 5000	sei-Kto. als Ge-
	5000	genrechng,)5000

Auf dem Konto des Käufers — im Debitoren- oder Konto-
korrentbuch — wird die Ausstellung des Wechsels nicht (!)
verbucht; die Begebung und das Inkasso des Kundenwechsels
Werden wie üblich verrechnet. Die Inventarbilanz enthält die
folgenden Posten, falls der Wechsel noch nicht fällig ist:

*) Auch fremdes Vermögen— Kommissionswaren, Depots können
*n einem das Inventar ergänzenden Verzeichnisse aufgeführt werden.

2) Andere Fälle werden im II. Band dieses Buches behandelt; vgl.
auch meinen Aufsatz in der Z. f. Handelspraxis 1913, S. 66: Zwischen-
konten.

Leitnor, Buchhaltung und Bilanzkunde. 1. 6. u. 7. Anti.

12
        <pb n="184" />
        ﻿178

Giro-Obligo, Akzepte.

Aktiva

Schlußbilanz

Passiva

Bedingte Forderungen:
Guthaben an Debitoren für

laufende Tratten............

(Wechselbestand,falls derWech-
sel nicht begeben ist.........

Bedingte Verbindlichkeiten;
Nicht verfallene Wechsel auf
5000 die Debitoren...................

5000)

5000

2.	Fall: Beigel (Z. f. B. 1903, S. 170 ff.1) will das Problem

der Giroverbindlichkeiten — siehe II. Band, Sachregister — wie
folgt lösen. Bei der Begebung eines Rimessenwechsels wird das
Wechsel-Konto erkannt zu Lasten des Kontokorrent-Kontos;
überdies werden ein Nachmänner-Konto und ein Vormänner-
Konto errichtet. Dem letzten Konto wird der Nennwert des
indossierten Wechsels belastet, dem Nachmänner-Konto gut-
geschrieben. Wird die Regreßpflicht wegen Einlösung durch den
Akzeptanten nicht wirksam, „was durch die im Wechsel-Skontro
festgehaltenen Termine leicht (?) zu übersehen ist“, so findet
eine Rückbuchung auf Vor- und Nachmänner-Konto statt. Die
Buchungen im Falle der Regreßzahlung oder eines zahlungs-
unfähigen Regreßschuldners mit Hilfe dieser beiden Konten sind
einfach abzuleiten.	«

3.	Fall: Rechnungsmäßige Scheidung zwischen Trauen
(nicht akzeptierte Schuldwechsel) und Akzepte des Unter-
nehmers2). a) Der Aussteller zeigt die Ausschreibung der Tratten
an. b) Diese Tratten werden später zur Annahme vorgelegt und
akzeptiert, c) Einlösung eines Akzepts am Verfalltage.

Übertrag Tratten-Konto Avisiert Einlösung Akzepten-Kto.

	 Zahlpn)

b) An Akzepten-	a) Kreditoren-	c) Kassen-Kto.lg	b) Tratten-Kto.
Kto	5000	Konto .. 8000	Bank-Kto.	5000
Bilanz... 3000		Bilanz	2000	
	Schlußbilanz.	Passiva	

Akzepte ...... 2000

Tratten ...... 3000

*) Vgl. auch Reisch-Kreibig, I. Band, S. 239.

s) Schiebe-Odermann, Lehre von der Buchhaltung, 13. Aufl., Leipzig
1391, S. 174.
        <pb n="185" />
        ﻿Kautionen.

179

4.	Fall: Verbuchung der Kautionen:

Zu unterscheiden sind:

a)	eigene (aktive), vom Unternehmer gestellte Kautionen,
h) fremde (passive)., „	„ empfangene Kautionen,

und zwar können die Sicherheiten x)

1.	in Bargeld oder

2.	in Wertpapieren,

3.	durch Versicherung oder

4.	durch a) eigene Wechsel oder ß) durch Bankakzepte ge-
leistet werden (Depot-, Sicherheitswechsel).

a) Eigene Kautionen:

1.	Barkautionen, d. s. zinslose Depositen, müssen bei
Hinterlegung dem Kautions-Konto oder einem Kautionsdebi
toren-Konto belastet, bei der Rückgabe diesem Konto gut-
geschrieben werden.

2.	Die Sicherstellung in Wertpapieren kann, was unnötig
ist, auf einem Kautions-Konto verrechnet werden: Bei der Hin-
gabe Kautionseffekten an Kautions-Konto mit dem Nennwerte
der Kaution, bei der Rücklieferung umgekehrt. Verluste durch
etwaige Inanspruchnahme aus der Sicherheitsleistung werden
am besten auf ein Sonder-Konto übertragen und mit einem
Konto des eigenen Kapitals (Kapital-Konto, Reservefonds-
Konto usw,, nicht mit Gewinn- und Verlust-Konto, da es sich
nicht um einen regelmäßigen Wirtschaftsverlust handelt) abge-
bucht. In der Jahresbilanz sind aktive Kautionseffekten wie
eigene Wertpapiere zu bewerten.

3.	Die Versicherungsbeträge belasten die Handlungsunkosten;
die bedingte Verbindlichkeit wurde gegen Entgelt vertragsmäßig
auf einen Dritten überwälzt.

4.	a) Die hinterlegten Wechsel sind eigene Wechsel oder
Akzepte: Kautionsdebitoren an Kautions- (oder Aval-)Akzepte.

ß) Eine Bank leistet für den Buchenden Bürgschaft durch
Akzept: Kautionsdebitoren an Bank- oder Aval-Konto (oder

Avalkreditoren-Konto).

In beiden Fällen ist nach Erlöschen der gesicherten Schuld
^ine Rückbuchung notwendig.

*) Vgl. meine Abhandlung: Die ünternehmungsrisiken. Berlin 1915,
S. 41 ff.

12*
        <pb n="186" />
        ﻿180

Kautionen.

b)	Fremde Kautionen:

1.	Nach Empfang des Depositum: Kassen-Konto an Kau-
tions-Konto, Rückbuchung bei Rückgabe an den Deponenten
sowie im Falle der Unterschlagung von Bargeld bis zur Höhe
der Kaution; der etwa überschießende Rest wird mit Gewinn-
und Verlust-, einem Reservefonds-Konto oder dem Konto des
Kautionsstellers verrechnet. Unterschlagungen von Waren,
Wertpapieren u. a. erfordern einen Übertrag vom Kautions- auf
das Haben (Kredit) des Waren-, Effekten-Kontos.

2.	u. 4. Die Wertpapiere (und Wechsel) sind nicht Eigentum
des Empfängers und bleiben, wie jedes andere Effekten-Depot
eines Bankkunden, ungebucht. Überflüssig ist die Verrechnung
auf Kautions-Konto und Kautionskreditoren-(Effekten-)Konto
mit dem Kautionsbetrag. In der Jahresbilanz können sie weg-
bleiben; oder man stellt den Betrag der Sicherstellung vor (un-
wirksam) oder (wirksam) in die Geldspalte, als Sonderposten
getrennt oder vermengt (unrichtig) mit anderen Beständen ein.

Aktiva _____________________Jahresbilanz.____________________Passiva

a) Eigene Kautionen:	*

1. Kautionsdebitoren ...... 7 000

‘1. [KautionsefTekten...... 10 000]

(Eigene Effekten;
a) im eigenen Besitz
b) als Kaution hinterlegt

4.	a) Kautionsdebitoren...	8 000

ß) „	....16 000

2. [Kautions-Kto.........10 000 j

4. a) Kautionsakzepten-Kto. 8 000
(Avalakzepten-Kto.)
ß) Bank-, Aval.-Kto .. 16 000
(Avalkreditoren-Kto.)

b) Fremde Kautionen:

2. [Kautions-Kto., ohne Angabe der
Art der Sicherstellung
oder Kautionseffekten-Kto.
Kautionswechsel-Kto.]

1.	Kautionskreditoren-Kto. .. 6 000
[oder Kautions-Konto]

2.	[Kautions-(Kreditoren-)Kto.]

5.	Fall: Bürgschafisschulden im Sinne der §§ 765 f. BGB.
a) Übernahme einer Bürgschaft; b) Erlöschen der Bürgschaft
durch Erfüllung des Hauptschuldners; c) Inanspruchnahme aus
der Bürgschaft wegen Unvermögens des Hauptschuldners.
        <pb n="187" />
        ﻿181

Bürgschaltsschnlden.

Debet

Bürgschafts- (Aval-) Debitoren- Konto.

Kredit

b) Rückbuchung: Aval-Kto. 10 000

Übernahme;

a) Aval-Konto.......... 10 000

&lt;h) Aval-Konto......... 10 000

Konto der Bürgschaftsverpflichtungen 1).
ftiiCKinUis.i"| °’	(Aval-Konto, Avalakzepten	Konto)	Vormerkung

h) Rückbuchung:

Bürgschaftsdebitoren-Kto. 10 000
r») Kassen-Konto: Zahlung.. 10 000

a) Bürgschaftsdebitoren-Kto. 10 000
c,) Bürgschafts-(Aval-)Debit. 10 000

ja) Avaldebitoren ....
(c,) Regreßforderung®)

Jahresbilanz.

Avalverbindlichkeiten

10 000

Der Gläubiger, dessen Forderung durch eine Bürgschaft ge-
sichert ist, berücksichtigt die Sicherheit nur in seiner Vermögens-
bilanz durch Einreihung der Forderung in die Gruppe: Durch
Bürgschaft gedeckte Forderungen.

6.	Fall: „Das Hauptbuch soll jederzeit nicht bloß zeigen,
was bis dahin an solchen Auslagen (d. s. periodische Leistungen,
deren Jahressumme bekannt ist, die jedoch ratenweise bezahlt
werden) wirklich bezahlt wurde, sondern auch was die Firma be-
reits zu zahlen wirklich schuldig ist, aber noch nicht bezahlt hat.“
{Schrott, S. 280 f.) Die B. verrechnet Verbindlichkeiten auf
einem Konto der Schulden — die Schuld kommt ins Haben
des Kontos, wird zur Tilgung vorgemerkt — oder auf einem
Konto der Lasten und Erträgnisse als Verlustausgabe zum Aus-
druck (vgl. S. 218).

Auf die Verlustausgaben bezieht sich die zitierte Bemerkung
v°n Schrott. Er führt aus, daß beispielsweise Bornaccini (Idee
teoretiche e praktiche di Ragionateria e di doppia registratione,
Bitnino 1818) am 1. Januar bereits die Jahresgehälter der An-

M Avalkreditoren-Konto bei Bürgschaften im Sinne des bürger-
lichen Rechts (§§ 765 ft.), Avalakzepte bei Wechselbürgschaften (Art. 81
w ■ O.). Wegen der verschleierten Wechselbürgschaft vgl. Lettner, Bank-
^chäft, 4. Aufl., S. 300 f.

2) Nach der Zahlung durch den Bürgen bleibt dessen Regreßtorde-
rung bestehen; sie ist in die Jahresbilanz mit dem wahrscheinlichen Werte
"k® Einganges einzustellen.
        <pb n="188" />
        ﻿182

Buchungstext.

gestellten zu Lasten des Handlungsunkosten-Kontos und zu-
gunsten der Personen-Konten verbucht: ein nach deutscher
Rechtsauffassung unzulässiges Verfahren.

Hingegen müssen fällige, aber noch nicht bewirkte (rück-
ständige) Leistungen, wie oben angedeutet, verrechnet werden,
also Schulden, die mit ihrer Fälligkeit und Nichterfüllung ent-
stehen. Z. B. die am 1. Oktober fälligen Pfandbrief zinsen müssen
als Schuld an diesem Tage verbucht werden; ihre Tilgung wird
zweckmäßig auf einem Sonder-Konto dargestellt.

Konto der am 1.10. fälligen 4% Pfandbriefzinsen.

1, An Konto einzulösender Pfand-
briefzinsen ............... 480 000

3.	Gewinn- und Verl.-Kto. 480 006

Konto einzulösender Pfandbrief zinsen.

Einlösung

Vormerkung

2. Einlösung zugunsten des Kassen -
Kontos, Bank-Kontos ... 463 000

4.	Schlußbilanz: noch nicht
eingelöste (rückständige)

Zinsen................. 17 000

1. Konto der 4% Pf.-Zinsen 480 000

Ähnlich sind rückständige Hypothekenzinsen, der Jahres
anteil an später fällig werdenden Pfandbrief- und Hypothekeu-
zinsen zu verrechnen (vgl. II. Band: Erfolgsregulierungspos'en),
Vermögens- und Ertragsbilanz wären unvollständig, wenn Ver-
bindlichkeiten und Forderungen aus solchen rückständigen
Leistungen nicht auch kontenmäßig zur Verrechnung gelangen J),

III.	In den bisherigen Darlegungen wurde mehrfach auf die
Bedeutung einer genauen Buchungsbeschreibung (Text) in den
Grundbüchern hingewiesen. Durchaus verschiedene, d. h. recht-
lieh und wirtschaftlich diflerente Geschäftsfälle unterliegen dem
gleichen Buchungssatz. Einige Beispiele (vgl. auch S. 215):
a) Konto-Korrent an Kapital. Dieser Posten läßt folgende Aus
legungen zu: In der Bilanz bzw. im Inventar des Vorjahres
wurde ein Debitor vergessen; der vorjährige Erfolg und das
Anfangskapital des laufenden Jahres sind falsch und werden
nachträglich berichtigt. Oder es wurden Geschäftsschulden aus
dem Privatvermögen des Unternehmers beglichen. Oder ein

*) Über andere Fälle vgl. Effektenhandel, II. Teil dieses Buches.
        <pb n="189" />
        ﻿Buchiingstext.

188

Gläubiger tritt, unter Aufrechnung seiner Forderung, als Gesell-
schafter ein. Oder ein Gesellschafter verwendet unbezahlte
Gewinnanteile zur Erhöhung seines Kapitalanteiles. Oder eine
abgeschriebenc Forderung geht mit einem größeren Betrag ein;
es wird dieses Mehr gegen den Buchwert unmittelbar auf Kapital-
Konto verbucht und dadurch der Versteuerung entzogen. Es
könnte sich auch um einen Schuldennachlaß eines Gläubigers
bandeln.

b)	Handlungsunkosten an Privat. Es wurden Unkosten
falsch gebucht. Es handelt sich um Aufwendungen des Unter-
nehmers für Rechnung des Geschäftsbetriebes, d. h. um Rück-
erstattung durch Umbuchung [z. B. Repräsentationskosten,
Geldausgaben an der Börse, auf Reisen, Mitbenutzung der Privat-
wohnung für geschäftliche Zwecke]; um das Gehalt des geschäfts-
führenden Gesellschafters; um Beköstigung von Angestellten im
Haushalt des Geschäftsherrn. Oder ein Teil des persönlichen
Konsumtionsfonds wird auf die Geschäftsunkosten „abgeschoben“.

Diese Beispiele lehren: Zu einer klaren Buchung gehört un-
bedingt eine deutliche Begründung bzw. Erläuterung des Bu-
ohungsvorganges. Ein klarer Text bildet einen wesentlichen Be-
®tandteil der Grundbuchungen, gehört zu den „Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung“.

Besondere Vorsicht und Kritik ist den Grundbuchungen
(Kasse, Memorial) im Abschlußmonat und im ersten Monat des
neuen Jahres gegenüber am Platze. Posten wie: Handlungs-
ünkosten an Bilanz, Immobilien an Zinsen oder an Handlungs-
ünkosten, das Konto „transitorischer Aktiva“, das Bilanz-
differenzen-Konto, die „Ausbuchungen“ kleiner Beträge (20 Pf.
^ Mk. u. a.), das Privat- oder Separat-Konto des Direktors
oder Geschäftsführers oder eines Mitgliedes des Aufsichtsrates,
das ominöse „Konto für Verschiedenes (Diverse)“, auch das
Handlungsunkosten-Konto bedürfen stets einer besonders ge-
°auen Nachprüfung.

c)	Der Buchungssatz: Wechsel an Debitoren erscheint zu-
nächst harmlos. Ein Käufer bezahlt seine Schulden durch
Wechsel (Rimessen oder eigene Akzepte). Es kann aber auch nur
oin „Bilanzwechsel“ dahinter stecken, d. h. ein Scheinwechsel,
der zwecks Herabminderung eines hohen Debitorenbestandes
        <pb n="190" />
        ﻿184

Buchungstext.

vor der Bilanzaufstellung ausgeschrieben, ohne Akzept in den
Kassenschrank gelegt wird, um einige Zeit später vernichtet
und zurückgebucht zu werden (Debitoren an Wechsel). Diese
Bilanzverschiebung kann sogar im Einverständnis mit dem Be-
zogenen erfolgen; ihm werden diese Bilanzwechsel zur Annahme
vorgelegt gegen die Verpflichtung späterer Rückgabe ohne gegen-
seitige Leistungen.

d)	Es werden Effekten zu hohem Kurs verkauft (Schein-
verkauf) gegen die Verpflichtung des Rückkaufes im folgenden
Bilanzjahr. Die völlig ordnungsmäßige Buchung des Verkaufes
ist: N. N. an Effekten.

e)	Börsenspekulationen der Vorstandsmitglieder werden auf
fingierten Konten gebucht, überdies nicht die einzelnen Geschäfte,
sondern nur die Ergebnisse der Spekulation verrechnet. Wert-
papiere der Gesellschaft werden bei auswärtigen Banken als
Sicherheit für diese Spekulationen verwendet. Das Akzepten-
konto wird durch Abbuchung auf Konto für Verschiedene „ent-
lastet“, Bankdebitoren zahlen kurz vor dem Bilanztag einen
Teil ihrer Schulden zurück, um zu Beginn des nächsten Jahres
größere Beträge wieder abzuheben. Uneinbringliche Forderungen
werden nicht abgeschrieben, hingegen aus dem Jahreserträgnis
eine unter den Kreditoren verschwindende „stille Reserve“ ge-
schaffen; die Gliederung des Provisionskontos (eines Bank-
geschäftes) in Effekten, Kontokorrent- und Darlehnsprovisions-
Konto unterbleibt.

Fälle, wie unter c) bis e) angeführt, bedürfen einer zeit-
raubenden Untersuchung der ganzen Geschäftsführung unter
Heranziehung des Briefwechsels u. dgl., aber auch eines findigen
Kritikers. Der formell klare Text allein reicht nicht immer aus
(Strafprozesse!).

f)	Ein Gebäude wird abgerissen; Abbruchkosten 35 000 Mk.,
die im Falle des Neubaues dessen Herstellungskosten vermehren.
Der Geldgeber zieht sein Versprechen der Hergabe von Bau-
geldern zurück, der beabsichtigte Neubau bleibt unausgeführt:
die Abbruchkosten sind Handlungsunkosten. Nebenbei: das
Neubau-Konto wurde in einem Falle auch zu Bilanzverschie-
bungen verwendet; es wurden ihm Fabrikationslöhne, sämtliche
Fuhrwerkskosten und Buehungsdifferenzen belastet!
        <pb n="191" />
        ﻿Bnchungstext.

185

g)	Ein Brandschaden an Waren mit 45 000, an Maschinen
mit 25 000 (die übermäßig hoch bis auf 1 Mk. herunter abge-
schrieben waren) wird durch eine Versicherungssumme von
56 000 gedeckt. Die Verrechnung des Verlustes kann verschieden
sein: 1. dasBrandschaden-Konto verrechnet Versicherungssumme
und Totalverlust (20 000); 2. dieses Konto schließt ohne Verlust1
der Entschädigungsbetrag wird im Verhältnis von 9 : 5 auf die
Sachkonten verteilt; 3. der Verlust erscheint anteilsmäßig auf
dem erwähnten Konto.

Soll	Brandschaden-Konto.	Haben

	1.	2.	3.		1.	2.	3.
Waren		45 000	36 000	—	Kasse		56 000	56 000	—
Maschinen	  Verlust: Maschinen-Kto. Waren Kto. ...	25 000	20 000	5000  9000	Verlust	  G.- u. V.-Kto..	14 000	—	14 000

Eingang	Waren-Konto.	Ausgang

	1.	2.	3.		1.	2.	3.
Bestand		45 000	45 000	45 000	Brandschaden-  Konto 	  Verlust(Gew.-u.  Verlust-Kto.)  (Kassen-Kto...  (Brandsch.-Kto.	45 000	36 000  9 000	36 000 9 000

Eingang	Maschinen-Konto.	Ausgang

	1.	2.	3.	—		1.	2.	3.
Bilanzwert des  Bestandes . .	1	1	1	Brandsch.-Kto.  (Kassen-Konto	25 000	20 000	20 000
(Neuan- schaffung) .. Buchgewinn...	?  24 999	?  19 999	?  24 999	(Brandsch.-Kto.			5 000

Nach 1. wird auf eine buchmäßige Verlustverteilung ver-
zichtet, jedoch werden die Verluste verbucht; nach 2. erscheinen
die verteilten Verluste auf den Vermögensbestands-Konten,
uach 3. sind sie auf dem Brandschaden-Konto gesammelt. Der
scheinbare Buchgewinn auf Maschinen-Konto wird gegen die
Kosten der Neuanschaffung aufgerechnet. Der Warenverlust
        <pb n="192" />
        ﻿186

Steuerrecht.

ist im Beispiel nach 2. sofort auf Gewinn- und Verlust-Konto
übertragen worden, andernfalls er gegen den Bruttoverkaufs-
gewinn aufgerechnet und dann nicht gesondert erscheinen würde.

Die Beispiele f) und g) zeigen, daß einem denkenden Buch-
führer für den gleichen Fall verschiedene Buchungsverfahren und
buchtechnische Ausdrucksmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Es
wird jene zu wählen sein, die in ihrem Endergebnis wirtschaftlich
richtig, in ihrer Durchführung klarer und einfacher ist.

B. Steuerrecht.

Die an sich knappen handelsrechtlichen Bestimmungen über
Buchführung und Bilanzziehung schützen die Rechte des Gläu-
bigers (§ 239 KO.). Die steuerrechtlichen Vorschriften1) er-
gänzen die handelsgesetzlichen Bestimmungen, zwingen den
Zensiten zu einer möglichst genauen und wahrheitsgetreuen
Wert- und Gewinnermittlung. Ein bestimmtes Buchführungs-
system ist auch steuerrechtlich nicht vorgeschrieben. Nach
§ 31 UmsStG. ist ein Steuerbuch und ein Lagerbuch zu führen.
Tabakhändler haben über ihre Vorräte (Tabaksteuergesetz)
Buch zu führen, ebenso Hersteller und Verkäufer von Zünd-
wareo- Die Errichtung von Konten mit falschen oder erdich-
teten Namen für sich und für andere ist verboten (§ 165 RAbgO.).
Die Ordnungsvorschriften des § 42 HGB. sind in § 162 RAbgO.
übernommen. Wer nach anderen Gesetzen (z. B. Handelsgesetz)
Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung
von Bedeutung sind (z. B. Inventur und Bilanz), hat die Ver-
pflichtungen, die ihm nach diesen Gesetzen obliegen, auch im
Interesse der Besteuerung zu erfüllen (§ 163 RAbgO.). Eine
behördliche Prüfung, ob die Aufzeichnungen vollständig, formell
und sachlich richtig durchgeführt werden, ist zulässig (§ 162).
Nichtbeachtung ist strafbar (§ 377), abgesehen von den Rechts-
nachteilen bei Ermittlung des steuerpflichtigen Betrages (Schät-
zung, Steuereid § 2102, 175 ff.).

Die Buchführungspflicht für die Einnahmen erstreckt sich
auch auf Privatpersonen, die Buchführungspflicht ist verallge-
meinert (§ 164). Über die steuerrechtliche Beweiskraft der ord-

l) Die grundlegenden allgemeinen Bestimmungen sind in der Reichs-
abgabenordnung (RAbgO.) enthalten.
        <pb n="193" />
        ﻿Steuerrecht.

187

nungsmäßig geführten Handelsbücher vgl. Entscheidung de»
OVG. IX, S. 301 f.; §§ 207 , 208, 172, 174 RAbgO.

Die kaufmännische Bilanz hat den Zweck, durch Bewertung
der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden den wirt-
schaftlich richtigen Geschäftserfolg ziffermäßig zu erfassen. Die
Errechnung noch nicht verdienter Gewinne soll unterbleiben.
Die handelsrechtlichen Bewertungsregeln (§§ 40, 261 HGB.;
auch § 42 G. m. b. H.) bilden nur eine Obergrenze. Im Interesse
des Gläubigerschutzes ist eine Bewertung der Vermögensteile
über jene Grenzen verboten, eine Unterbewertung ist zulässig
(vgl. II. Band).

Das Steuerrecht *) will den gemeinen Wert des Gesamtunter-
Nehmens im ganzen erfassen. Die einzelnen Gegenstände des Ver-
mögens bilden nur Rechnungsposten in der Gesamtrechnung.
Handelsrechtliche Schlußbilanz und die Bilanz für Steuerzwecke
können bei der verschiedenen Zwecksetzung in ihren Ergebnissen
nicht übereinstimmen. Entweder ändert der Steuerpflichtige die
Bewertungsgrundsätze für seinen jährlichen Abschluß, oder er
stellt eine besondere Steuerbilanz auf, d. i. eine in der Form einer
kaufmännischen Bilanz aufgestellte Berechnung des Geschäfts-
vermögens, der Schulden und des Geschäftserfolges unter Ab-
zug der steuerrechtlich zugelassenen Abschreibungen und Ab-
züge. Bei Bewertung für Steuerzwecke ist der gemeine Wert
zugrunde zu legen (§§ 137 ff. RAbgO.); grundsätzlich ist der
Gesamtwert der Unternehmung einschließlich der ideellen Werte
(Firma, Patente u. ä.) zu berücksichtigen. Ideelle Werte sind
regelmäßig werterhöhende Eigenschaften, die den Wert des Ge-
schäftes, mithin des steuerbaren Betriebsvermögens erhöhen
(Entsch. d. RFiHof II 69). Da nach § 332 EinkStG. die kauf-
männische Bilanz ohne Einschränkung als Grundlage der Ver-
anlagung betrachtet wird, die Begründung zum HGB. selbst
auf die in kaufmännischen Kreisen übliche Unterbewertung (gegen
§ 40) hinweist, wird der allgemeine Grundsatz der RAbgO. (Be-
wertung zum gemeinen Wert) durchbrochen. Auch für die Be-
wertung zum Reichsnotopfer sollen grundsätzlich die Herstel-

*) Für eine kurze Übersieht: Ball, Einführung in das Steuerrecht,.
Mannheim 1920.
        <pb n="194" />
        ﻿188

Steuerreclit.

iungsk osten als Obergrenze maßgebend sein (vgl. Erler, Dtsche.
Steuerzeitung, Febr. 1920).

Grundstücke sollen nach dem gemeinen Wert, solche gewerb-
lichen Zwecken dienende nach dem Ertragswert veranlagt
werden (§ 152 RAbgO.). Für Anlagevermögen sind Abschrei-
bungen vom Anschaflungs- oder Herstellungspreis zulässig
{§ 139), ebenso die Nachholung von Abschreibungen (Berück-
sichtigung von Wertminderungen früherer Jahre in der Form
von Abschreibungen in späteren Jahren. Entsch. d. RFiH.
16. 4. 1920, Juristische Wochenschr. XI 799). Auch Abschrei-
bungen auf den Gesamtwert des Geschäftes sind selbst dann zu-
lässig, wenn eine Wertminderung auf einen speziellen Posten
nicht nachweisbar ist. Gewinnrücklagen sind steuerpflichtig
(§ 15 EinkStG.), angemessene, den „Verhältnissen entsprechende“
Abschreibungen als Wertberichtigungsposten (Erneuerungsfonds
des § 2613 HGB.) sind steuerfrei. Waren und Wertpapiere sind
für die Einkommensteuer nach den handelsrechtlichen Vor-
schriften zu bewerten, Abschreibungen für Konjunkturrisiken
sind gestattet. Für das Besitzsteuergesetz sind Waren und Wert-
papiere grundsätzlich zum gemeinen Wert anzusetzen, nicht-
realisierte Konjunkturgewinne demnach steuerpflichtig (Mit-
teilungen des Reichsfinanzministeriums 1919, S. 262, 261). Für
das Reichsnotopfer sind Wertpapiere mit dem Steuerkurs des
Stichtages einzusetzen x).

3) Ausführlicher im II. Band; über die Zusammenhänge zwischen
Buchhaltung und Steuer vgl. auch Maatz, Bilanz und das steuerbare Ein-
kommen, 6. Aufl. 1920,
        <pb n="195" />
        ﻿
        <pb n="196" />
        ﻿22. Abschnitt.

Der Zahlungsverkehr.

Unter Zahlung versteht man die Erfüllung einer Geldschuld
durch Leistung des Schuldners in Reichswährung oder in aus-
ländischer Währung, wenn sie ausdrücklich bedungen ist (§ 244
BGB.). Das Schuldverhältnis erlischt durch die Zahlung (§ 362
BGB.).

Geld im Sinne des BGB. ist Slaatsgeld, d. h. jener Gegenstand,
dem durch die Anerkennung des Staates die Kraft beigelegt ist,
als allgemeines Zahlungsmittel für alle Verbindlichkeiten ge-
braucht zu werden.

Der Wirtschaftsverkehr bedient sich des Staatsgeldes und
verschiedener Ersatzmittel, des Verkehrsgeldes. Wir können
folgende Arten der Zahlungsgeschäfte unterscheiden1):

I.	Bargeldzahlung durch Hingabe und Annahme von Metall-
und Papiergeld (mit Zwangskurs). Sie kann sein:

a)	eine unmittelbare Zahlung des Schuldners an den Gläu-
biger (§ 362 BGB.).

b)	eine mittelbare Zahlung durch Vermittlung eines Dritten.
Dieser Vermittler kann Zahlungslcister und Zahlungsempfänger
sein. Danach sind zu unterscheiden:

a)	Die Zahlungsanweisung, d, i. ein Auftrag an den Zahlungs-
leister (Zahlungsleistung für fremde Rechnung): Bank-,
Post- und sonstige kaufmännische Geldanweisungen, Geld-
scheck, briefliche oder telegraphische Auszahlung, Kredit-
brief; die kaufmännische Tratte, der bestimmt domizilierte
Wechsel.

J) Ausführlicher Leitner, Das Bankgeschäft und seine Technik.

4.	Auf!., Frankfurt a. M. 1920, S. 145—243. Schmidt, Der Zahlungsver-
kehr, 1.2. Auf!., Leipzig 1920.
        <pb n="197" />
        ﻿Zahlungsverkehr.

■■aHHMHHi

192

ß) Die Inkasso-Anweisung, d. i. ein Auftrag an den Zahlungs-
empfänger, die Einziehung von Zahlungen für fremde Rech-
nung im eigenen oder fremden Namen, die aber auch gleich-
zeitig einen Auftrag an den Zahlungspflichtigen in sich
schließt: Eisenbahn- und Postnachnahme, Postauftrag, In-
kassoverkehr der Banken.

II. Uneigentliche Zahlung durch geldlose Zahlungsmethoden;

a)	Kompensation, Aufrechnung, Gegenrechnung (§§ 387 bis
396 BGB.), d. i. Aufhebung eines Forderungsrechtes durch eine
Gegenforderung des Schuldners gegen den Gläubiger. Schuld
and Forderung müssen in einer Person Zusammentreffen. Die
Aufrechnung ist bedeutungsvoll im Konkurs (gesetzliche Kom-
pensation) und im Kontokorrentverkehr (vertragsmäßige Auf-
rechnung). Sie ist die Grundlage des Abrechnungsverkehrs (c).

b)	Die Umschreibung oder die Girozahlung, d. i. das auf-
tragsmäßige Zu- und Abschreiben auf den Rechnungen bei
einem^ gemeinsamen Schuldner oder einer gemeinschaftlichen
Kasse; Es ist eine auf buchhalterischem Wege bewirkte Zahlung:
eine Umbuchung auf Grund eines Guthabens (z. B. roter Scheck
der Reichsbank); vgl. 33. Abschnitt.

c)	Die brechnung [Skontration], d. i. eine vertragsmäßige
Ausgleichung oder Aufrechnung von Schulden unter mehreren
Personen, eine vervielfältigte Kompensation. Im modernen
Zahlungsverkehr hat die ständig organisierte Skontration als
Abrechnungs- oder Clearingverkehr die größte Bedeutung (33. Ab-
schnitt).

d)	Leistungen an Zahlungsstatt und zahlungshalber, d- h.
Erfüllung einer Geldschuld durch eine Leistung anstatt Bargeld.
Die Annahme steht im freien Ermessen des Gläubigers. Hierher
sind zu rechnen Zahlungen mittels Brief- und Stempelmarken
(Leistungen an Zahlungsstatt); dann Hingabe von Wechseln,
Schecks, Zinsscheinen, Dividendenscheinen (Leistungen zahlungs-
halber. d.h. unter Vorbehalt des Einganges); Zession einer
Forderung unter Vorbehalt des Einganges.

Verrechnung der Zahlungsmittel und -methoden:

1.	Geld deutscher Reichswährung wird auf einem Kossen-
Konto (vgl. S.39) verrechnet. Der Unterschied zwischen den
Soll- und den Ist-Beständen an Bargeld wird auf ein durch
        <pb n="198" />
        ﻿Giroverkehr.

193

Gewinn- und Verlust-Konto abzuschließendes Kassenmanko-
Konto, Kassend fferenzen-Konto übertragen, desgleichen das in
Banken und ähnlichen Betrieben mit bedeutenden Geldumsätzen
dem Kassierer zugebilligte Zählgeld, Handgeld, das kleine Fehl-
beträge ergänzen soll.

2.	Die Verbuchung des Reichsbankgiroverkehrs (und das
Rostscheckverkehrs) kann verschieden gestaltet werden:

a)	Vereinigung mit dem Kassenverkehr, jedoch mit getrenn-
ten Spalten für den Bar- und Giroverkehr. Hauptbuch-Konten
sind Kassen- und Giro-Konto.

b)	Als gewöhnliche Buchforderung teils im Kassenbuch,
teils im Memorial. Im Bank-Kontokorrent-Buch wird für den
Heichsbankgiro-Verkehr wie einem Kunden ein Konto eröffnet,

c)	Ein besonderes Memorial für den Giroverkehr mit der
Reichsbank.

d)	Bei den Verfahren a) bis c) wird im Bank-Kontokorrent-
Buch ein besonderes Konto geführt. Andere Betriebe unter-
lassen dies, da das ,,Kontogegenbuchdas dem Kunden von
der Bank ausgehändigt wird, ein vollständiges und berichtigtes
Konto darstellt. Das Giro-Konto im Kontokorrent-Buch wird
zweckmäßig in Staffelform oder mit einer besonderen Spalte für
die Angabe des Saldos geführt.

Das Reichsbankgiro-Konto in den Büchern des Konto-
inhabers :

Guthaben

Verfügungen

V Bilanz: Bestand.

2- Überweisung von Kunden durch
rote Schecks.

Barzahlungen von ortsanwesenden
und auswärtigen Kunden.

4- Eigene Barzahlungen an die Bank.
Postanweisungen zur Gutschrift
auf Giro-Konto.

®- Erlös aus Diskontwechsel, In-
kassopapieren, zum Verkauf ge-
sandter Papiere.

Weiße Verrechnungsschecks.

*• Lombarddarlehen.

9- Zinsen der Depoteffekten.

teitner, Buchhaltung und Büanakunde. 1.

1.	Eigene Geldabhebung durch weiße
Schecks.

2.	Rote Schecks; Überweisungen an
andere Kontoinhaber.

3.	Verrechnungsschecks zur Einlö-
sung eigener Akzepte des Konto-
führers.

4.	Kaufaufträge aut Wertpapiere u.
Devisen.

5.	Schlußbilanz: Bestand.

6. u. 7. Aufl*

18
        <pb n="199" />
        ﻿194

Sorten.

Buchungsbeispiel: B. überweist an Leo in Barmen durch Reichsbank-
giro infolge Auftrages von Winter, Köln, 2000. B. bucht; Winter an Reichs-
bankgiro. Winter bucht; Leo an B. Leo bucht; Reichsbank an Winter
Die Reichsbank schreibt dem Konto Leo 2000 zu, dem Konto des B. 2000 ab

Beispiel eines Giro-Memorial.

Giro-Konto der Dresdner Bank,

Debet

Datum	Memo-  rial	Gegen-  Konto	Gegenstand	Val.	Betrag  1	
1920  Jan. 1	1	Saldo	unser Guthaben		2308.50	
„ 3	1	Diskont-	hingesandte Diskont-			
		Wechsel	Wechsel Nr. 101 u. 102	24. 1.	473.-	
„ 20	2	Inkasso-	mangels Zahlung zurück-			
		Wechsel	gesandte Inkassowechsel	20. 1.	136.40	2917.90

3.	Fremde Geldsorten, Valuten, Kontanten, ausländisches Me-
tall- und Papiergeld sowie inländische Handelsmünzen werden
verrechnet ;

a)	Als Sachvermögen, d. h. auf einem Sorten-, Valuten- oder
Kontanten-Konto mit den Anschaflungskosten bzw. dem Erlös.

b)	In einem besonderen Kassenbuch, das gleichzeitig als
Sortenskontro dient, mit Spalten für die einzelnen Geldsorten,
Tageskurs und Betrag. Mitunter wird dazu ein besonderes Sorten-
memorial geführt (Kontanten-Konto an Kontokorrent-Konto
für die Ausgänge).

c)	In dem gewöhnlichen Kassenbuch unter Zugrundelegung
einer festen Umrechnungszahl, die so gewählt wird, daß gegen-
über dem, wirklichen Kurs (Einkaufs- oder Verkaufskurs) nur
Plus- oder nur Minusunterschiede entstehen können. Diese
werden in einer Sonderspalte des Kassenbuches (Agio-Konto,
Kursdifferenzen-Konto) gesammelt x) (ein unpraktisches Ver-
fahren).

4.	Ausgaben für Briefmarken werden auf Unkosten- oder
mit einem besonderen Porto-Konto, Wechselstempel mit Wech-
sel- oder Wechselspesen- oder Handlungsunkosten-Konto ver-
rechnet. Gewöhnlich wird eine „Portokasseu dotiert, um die

1) Schiehe-Odermann, Die Lehre von der Buchhaltung, 13. Aufl.,
Leipzig 1891, 8. 79 ff.
        <pb n="200" />
        ﻿Zinsscheine-

195

vielen einzelnen Posten für die Anschaffung von Stempelmarken
usw. im Kassenbuch zu vermeiden. Das Portohuch der Banken
enthält Aufzeichnungen der Portoausgaben für die einzelnen

Genossenschaftsabteilung

Kredit

Datum	Memo-  rial	Gegen-  Konto	Gegenstand	Val.	Betrag  1	
1920 Jan. 3	1	Inkasso-	empfangene Wechsel Nr.			
		Wechsel	1, 2 u. 3	9. 1.	257.80	
„ 20	2	Rück-	mangels Zahlung zurück-			
		Wechsel	empfangene Wechsel Nr.			
			101	22. 1.	105.75	
„ 28	2	Scheck	für uns eingelöste Schecks	26. 1.	71.80	435.35

Kunden, die in einer Pauschalsumme semesterweise bei der Er-
teilung des Kontoauszuges (S. 93) zur Aufrechnung kommen.

5.	Fällige Zinsscheine, Dividendenscheine als Zahlungsmittel
des Waren- und Fabrikhandels und als Bestandteile der eigenen
Wertpapiere sind mit Effekten- oder Effektenzinsen-Konto zu
verrechnen. Gelegentliche Geldeinnahmen in solchen Geldsurro-
gaten sind am einfachsten wie Reichswährung zu behandeln.

Im Bankgeschäft werden unterschieden:

a)	Zins- und Dividendenscheine, die an den eigenen Wert-
papieren haften: Effekten- oder Effektenzinsen-Konto wird beim
Inkasso erkannt.

b)	Zins- und Dividendenscheine der Depoteffekten des

Kunden: sie sind dessen Kontokorrent-Konto (oder Scheck-
oder Depot-Konto) gutzuschreiben, dem Coupon-Konto zu be-
lasten.	s

c)	Scheine, die von Kunden oder im Tafelgeschäfc der
Depositenkassen zum Inkasso, zur Gutschrift übergeben oder
der Bank verkauft werden: Sie werden mit einem Coupon-Konto
verbucht, welches links den anfänglichen Bestand, die Kosten
der eingehenden, im Haben den Erlös der ausgehenden (ein-
kassierten, begebenen, zurückgegebenen) Scheine und den
Schlußbestand verrechnet. Der Gewinn an den Scheinen (z. B.
in ausländischer Währung oder durch Anrechnung einer Inkasso-
provision) wird vom Coupon-Konto auf Gewinn- und Verlust-
        <pb n="201" />
        ﻿196

Schecks.

Konto umgebucht. Ein Nebenbuch spezialisiert die Gebarung
mit den Zinsscheinen. In Großbanken wird häufig ein besonderes
Coupon-Memorial eingerichtet :).

d)	Zins- und Dividendenscheine der passiven Pfandbriefe
und der eigenen Aktien der Bank: Das Pfandbrief zinsen-Konto
(28. Abschnitt) und das Dividenden-Konto übernehmen deren
Verrechnung.

e)	Zins- und Dividendenscheine, die die Bank als Zahl-
stelle des Emittenten gegen Provision einlöst; sie werden dessen
Kontokorrent-Konto belasten.

6.	Geldanweisungen (im engeren Sinne, Anweisungen nach
§§ 783 ff. BGB.) als umlaufendes Zahlungsmittel sind im deut-
schen Zahlungsverkehr selten. Der Inhaber behandelt sie als
Rimessen oder, wenn sie sofort fällig sind und einkassiert werden,
als Bargeld (Kasse an Konto des Einsenders), der Angewiesene
wie eigene Wechsel und Tratten (vgl. Kassenschein-Konto,
Banknoten- Konto).

Die im Postanweisungsverkehr des Warenhandels üblichen
Abzüge verbucht man als Skontoabzüge (vgl. Warengeschäft).

Über die Verrechnung eigener Banknoten siehe Bank-
geschäft.

7.	Schecks, a) Über die Verrechnung des Ausstellers vgL
Giroverkehr S. 193, Giro-Konto Haben.

b)	Der Inhaber eines Platzschecks wird diesen wegen der
Zinsverluste und des Risikos der Nichteinlösung sofort ein-
kassieren (Kasse an Konto des Einsenders). Für den Inhaber
wird der Scheck durch dessen Einziehung Bargeld. Die Be-
gebung an die Bank oder einen Kunden wirkt buchhalterisch
wie eine Überweisung (Konto des Empfängers an Konto des
Einsenders, Bank-Kontokorrent an Kontokorrent).

Fern- oder Inkassoschecks können vom Inhaber über
Wechsel-Konto oder mit einem besonderen Scheck-Konto ver-
rechnet werden.

c)	Die bezogene Bank belastet den Aussteller eines Schecks
hei der Einlösung bzw. Auszahlung oder am Tage der Anzeige.

l) Vgl. Buchwald, Technik des Bankbetriebes, 7. Aufl., Berlin 1911,
        <pb n="202" />
        ﻿Inkassoverkehr-

197

Avisierte Schecks werden häufig über Tratten-Konto oder ein
Konto avisierter Schecks geführt (bei der Anzeige Kontokorrent
an Tratten, bei der Auszahlung Tratten an Kasse), um eine
Vormerkung der Verfügungen des Kontoinhabers zu haben.
Einfacher erscheint uns ein anderes Verfahren. Das Scheck-
Konto des Kunden im Kontokorrentbuch wird mit einer be-
sonderen Vormerkspalte (im Soll) versehen, in welcher Tag und
Betrag des angezeigten Schecks vermerkt werden. Man erreicht
damit die gleiche Wirkung ohne eine umständliche Verrechnungs-
buchung über Tratten-Konto, die wegen der unterschiedlichen
Bestimmung des Verfalltages eingelöster Schecks nicht immer
anwendbar ist.

Banken können aktive und passive Schecks unterscheiden.
Aktive Schecks auf andere Banken sind Platz- oder Versand-
bzw. Rimessenschecks. Sie werden wie Bargeld behandelt oder
über Wechsel-Konto, Diskontwechsel-Konto, besser über Konto
fremder Schecks verrechnet. Inkassoschecks werden wie In-
kasso-Rimessen behandelt.

Passive, von der Bank einzulösende Schecks werden einem
(passiven) N. N.-Scheck-Konto, Scheckauszahlungs-Konto be-
lastet, welchem die auf Rechnung des Scheck-Kontos eines
Kunden eingehenden Geldwerte kreditiert werden. N. N.-
Scheck-Konto verrechnet demnach rechts das Guthaben, links
die Verfügungen des Scheckkunden N. N.; die Zinsen werden
dem Scheckzinsen-Konto belastet. Andere Bankbetriebe ver-
buchen über Tratten und Kontokorrent-Konto wie oben aus-
geführt.

8.	Inkassoaufträge.

a)	Inkassowechsel. Über die Buchung des Beauftragten
vgl. Inkassowechsel-Konto. Der Auftraggeber bucht den Aus-
gang der Inkassowechsel wie die übrigen Wechsel. Die Inkasso-
kosten werden nach Aufgabe zu Lasten des Unkosten-Kontos
verbucht.

b)	Inkassoaufträge an die Post (Postaufträge zur Einziehung
von Geldbeträgen) werden bei ihrer Ausfertigung vorgemerkt
und nach ihrer Einlösung bzw. nach Auszahlung des Ertrages
an den Auftraggeber als Bareinnahmen verrechnet. Man kann
        <pb n="203" />
        ﻿198

Nachnahmen.

bei größerem Verkehr ein besonderes Postauftrags-Konto ein
richten, das wie Nachnahme-Konto behandelt wird.

c)	Nachnahmen im Warenverkehr werden verrechnet:

a)	mit einem besonderen Hauptbuch-Konto, dem Nach
nahmen-Konto.

Nachnahmen-Konto iru Warenhandel.

Debet

Kredit

Nachnahmen;

1.	Eingangsbilanz: Bestand an noch
nicht eingegangenen Nachnahmen
aus dem Vorjahre.

2.	Waren-Konto (Verkaufs-Konto):
Absendung der Waren unter Nach-
nahme einschl. Nachnahmekosten.

3.	Kassen-Konto (Giro-Konto, Post-
scheck-Konto, falls die Eingänge
gutgeschrieben werden): Erlös der
eingehenden Nachnahmen.

4.	Waren-Konto: Rückbuchung bei
verweigerter Annahme.

5.	Schlußbilanz: Bestand an schwe-
benden Nachnahmen.

6.	Waren-Konto: Übertrag des Kon
tensaldos = Nachnahmekosten.

Bei lebhaftem Nachnahmenverkehr empfiehlt sich die Er-
richtung einer besonderen Geldspalte „Nachnahmen“ im Kassen-
buch-Soll.

ß) Man beschränkt sich auf eine Nebenverrechnung in
einem Nachnahmenbuch oder -skontro, einer Art Konto pro
Diverse, vermerkt die ausgehenden Nachnahmen und verbucht
erst nach deren Eingang den Erlös zugunsten des Waren-Kontos
{Kasse an Waren).

y) Ein umständlicheres Verfahren zeigt, Schaer, Kaufm,
Unterrichtsstunden I, S. 510.

Die Einziehung bereits bestehender Kaufpreisforderungen
mittels Nachnahmekarte oder Postaufträge ist wie die Tilgung
von Buchforderungen zu verrechnen (Kasse an Debitoren).

23. Abschnitt.

Der Wechsel verkehr.

Privatwirtschaftlich wird der Wechsel verwendet:
t. Als Zahlungsmittel, d. h. als Geldersatzmittel, und zwar:
a) Zur Einziehung einer Forderung im Warengeschäft (Kun-
denwechsel auf den Käufer) bzw. als Verfügung über ein Bank
guthaben.
        <pb n="204" />
        ﻿Wechselverkehr.

199

b)	Zur Schuldenzahlung durch Hingabe eigener Akzepte des
Schuldners, von Bankakzepten oder eigenen Rimessen.

II.	Als Kreditmittel, und zwar:

a)	Werden durch den Wechsel Kapitalien übertragen, bei-
spielsweise beim Geldkredit in den Formen des Diskontwechsels,
Akzeptationskredits, der Finanzwechsel aller Art, wo der Wechsel
als Geldbeschaliungsmittel dient.

b)	Oder der Wechsel dient ausschließlich als Sicherungs-
mittel für künftig entstehende Ansprüche, z. B. als Kautions-
oder Depotwechsel bei Gewährung eines Kontokorrentkredits,
Übernahme einer Bürgschaft u. a.

III.	Als Handelsware und Spekulationsobjekt: Deviseu-

bandel und -arbitrage 1).	\

Im Sinne der Buchhaltung sind zu unterscheiden a):

1.	Wechsel inländischer Währung, und zwar:

a)	Aktivwechsel, Rimessen- oder Besitzwechsel sind Wechsel-
forderungen, die der Unternehmer besitzt, über die er ver-
fügen (einkassieren, weitergeben, verkaufen, zurückgeben,
zur Schuldenzahlung verwenden) kann.

b)	Passivwechsel, Schuldwechsel, Tratten oder Akzepte sind

p echseischulden, die der verbuchende Unternehmer als
Bezogener oder Akzeptant zu bezahlen hat.

2.	Besitzwechsel in ausländischer Währung oder Devisen.
Al.) Den aktiven Wechselverkehr des Warenhandels und der

Industrie, d. h. die Wechselforderungen in inländischer Währung
ao dritte Personen, verrechnet ein Rimessen-Konto3) {Süd-
deutschland) oder ein Wechsel-Konto (Norddeutschland) nach
folgendem Schema:

x) Ausführlicher bei Lettner, Bankgeschäft und seine Technik, 4. Aufl.
1920: Wechselwirtschaftskunde, S. 244—310.

a) Eine brauchbare Übersicht bringt Sterns Buchhaltungs-Lexikon

S.	630—654. Auch Ziegler, Lehrbuch der Buchhaltung, Wien 1904, III,

S.	86—98.

8) Terminologisches: A. zieht einen Wechsel auf B. A. hat eine
»Tratte“ auf B. in Händen; ist der Wechsel akzeptiert, spricht man von
einem „Akzept“ des B. Gibt A. den Wechsel an R. weiter, dann gibt er
eine „Rimesse“ an R„ dieser empfängt eine Rimesse des A.
        <pb n="205" />
        ﻿Wechsel- oder Rimessen-Konto.

Eingang	(Verrechnung mit dem Nennwert).	Ausgang	
1.	Bilanz: Anfangsbestand .. 5 000  2.	Debitoren, Kontokorrent:  Rimessen, von Kunden in- dossiert, eigene Tratten auf den Käufer (Kunden- wechsel) 	 28 500	3.	Bank, Kreditoren, Kasse,De- bitoren: Weiter indossierte  W.—an die Bank, an Liefe- ranten, zum Inkasso —, selbst einkassierte, zurück- gegebene W	 26 300  4.	Schlußbilanz: Nennwert des  Bestandes (Aktiva) 	 7 200
33 500	33 500
5. Eingangsbilanz: Vortrag .. 7 200	

Der Diskontverlust beim Verkauf an eine Bank wird mit
einem Diskont-Konto verrechnet (vgl.Diskontwechsel-Konto 2a).
Stempelkosten pflegt man mit Handlungsunkosten-Konto oder
Wechsel-Konto, manchmal auf einem Wechselspesen-Konto zu
verrechnen.

Die Einzelheiten des Wechsels werden ip einem Wechsel-
buch oder Rimessenskontro dargestellt.

A 2.) Schuldwechsel, die der Unternehmer als Akzeptant
oder als Bezogener am Verfalltage zu bezahlen hat und im Um-
lauf sind, werden auf einem Tratten-Konto (Schuldwechsel- oder
Passivwechsel-Konto) oder Akzepten-Konto verrechnet. Manche
Betriebe trennen Tratten und Akzepte (vgl. S. 178), andere
nennen das Konto Tratten- und Akzepten-Konto, wieder andere
Betriebe unterscheiden nicht zwischen Tratten und Akzepten.
Die Verbuchung erfolgt beim Eintreffen der Trattenanzeige des
Ausstellers oder am Tage der Annahme des Wechsels oder end-
lich bei dessen Zahlung 1).

Einzelheiten des Schuldwechselverkehrs finden ihre Auf-
zeichnung in einem Nebenbuch, dem Akzepten- oder Trattenbuch.

Der Trattenverkehr der Bank mit einem Kunden auf Grund
eines Akzeptationskredits wird in der Regel von der laufenden
Rechnung ausgesondert und auf einem Konto N. N. Tratten-
Konto verrechnet. Neben dem Tratten- und Akzeptenbucb

J) Vgl. Schrott, a. a. O. S. 269 und die Kontroverse in der Z. f. B-
1897 Der Aussteller eines Wechsels bucht am Tage der Ausstellung, bei
der Rücksendung durch den Akzeptanten oder erst bei der Begebung, da
er erst dann eine wechselmäßige Verpflichtung übernimmt.
        <pb n="206" />
        ﻿........................„................................................................................................................

Tratten.

201

(Istzahlung)	Tratten-Konto.	(Sollzahlung)

Einlösung	Vormerkung

■3. Kasse, Bank, Kontokorrent,
Abrechnungs-Konto'. Ein-
lösung und Widerruf.......... 29000

Schlußbilanz:	(Passiva).

Noch im Umlauf............ 16000

45 000

1.	Bilanz: Bei Beginn des
Jahres im Umlauf befind-
liche Tratten und Akzepte 15 000

2.	Kontokorrent, Kreditoren:

Auf den Unternehmer ge-
zogene Tratten, Eigen-
wechsel, die anderen über-
lassen werden, gezogen für
Rechnung des Ausstellers
oder für fremde Rechnung
(Kommissionstratten) .... 30000

45000

5. Eingangs-Bilanz: Vortrag. 16000

(d. i. ein Vormerkbuch für akzeptierte und eingelöste Schuld-
wechsel) kommen als Nebenbücher noch in Betracht: Verfall-
buch, Obligobuch des Bankkunden (Übersicht über die Tratten
des Kunden) und Trattenobligobuch der Bank (d. i. eine Über-
sicht über die eigenen Verpflichtungen aus Tratten 1).

Buchungsbeispiele: Meier zieht seine Kaufpreisforderung auf Karl
an die Order der Diskontbank.

1.	Der Aussteller Meier bucht; Wechsel an Debitoren (Karl), bei
Widerruf der Tratt'e umgekehrt. Bei der Begebung an die Bank; Bank an
Wechsel. Bei der Protestierung mangels Zahlung; Debitoren (Karl) an
Bank-Konto für die Wechselsumme nebst Kosten.

2.	Der Bezogene Karl bucht: Kreditoren an Tratten (Akzepte), bei
der Einlösung Tratten (Akzepte) an Kasse bzw. Bank-Konto, wenn das
Akzept domiziliert ist oder durch Bankscheck bezahlt wird. Bei Protestie-
rung des Wechsels: Tratte an Kreditoren.

3.	Der Bemittent (Diskontbank) bucht; Wechsel bzw. Diskont-
wechsel an Kontokorrent (Meier); bei der Rückgabe im Regreßweg; Konto-
korrent an Diskontwechsel bezw. Retourwechsel.

Kommissionstratten wird der Bezogene dem Auftraggeber und nicht
dem Aussteller der Tratte belasten. Der Aussteller der Tratte wird die
Wechselsumme dem Auftraggeber und nicht dem Bezogenen des Wechsels
gutschreiben.

Eine Kommissionsrimesse wird der Wechselempfänger dem Auftrag-
geber gutbringen und nicht dem Wechselgeber (Indossanten).

a) Vgl. mein Buch: Die Kontrolle in ka.ufm. Unternehmungen

3.	Aufl., 1920, Kreditkontrolle, S. 285 ff.
        <pb n="207" />
        ﻿

202	Domizilwechsel.

A3.) Domizilwechsel. Zu unterscheiden sind:

1.	Echte, eigentliche Domizilwechsel:

a)	Mit einem Domiziliaten (Stellvertreter des Akzeptanten
bei einer Zahlung des Wechsels am Verfalltag, bestimmt do-
mizilierte W.).

b)	Ohne Domiziliaten (Einlösung des Wechsels durch den
Akzeptanten, aber am Domizilort, nicht am Wohnort).

2.	Unechte, uneigentliche Domizilwechsel, Wechsel mit einer
Zahlstelle vom Akzeptanten versehen (beispielsweise Herren
Müller &amp; Go., Berlin, zahlbar bei der Deutschen Bank, C 2,
Spandauerstr. 1).

Für den domizilierenden Akzeptanten sind solche Wechsel
Schuldwechsel (Tratten-Konto). Die Kosten der Stellvertretung
verrechnet er bei der Zahlung auf dem Unkosten-, Provisions-
oder Domizilkosten-Konto. Die einlösende Bank verrechnet die
einige Tage vor Verfall eintreffende Deckungszahlung auf einem
Domizilwechsel-Konto (Haben: Wechselsumme + Provision), die
Auszahlung über das gleiche Konto (Soll), das am Jahresschluß
den Ertrag durch Domizilprovision aufzeigt (Abschluß durch
Gewinn und Verlust oder das allgemeine Provisions-Konto).
Der Zinsgewinn der Bank — zinsfreie Benutzung der Deckungs-
mittel vom Eintreffen bis zur Einlösung — kommt zahlenmäßig
nicht unmittelbar zum Ausdruck. Die Einlösung der Domizil-
wechsel erfolgt, wie die jeder anderen Tratte, durch Barzahlung
oder im Abrechnungsverkehr.

Buchungsbeispiel: Rudolph domiziliert sein Akzept (1000) bei seiner
Bank.

«) Einsendung der Deckung vor Verfall + Provision (2,50). Rudolph
bucht die Domizilierung an sich nicht. Bei der Einsendung der Deckung:
Tratten (1000), Unkosten (2,50) an Kasse (1002,50). Die Bank bucht:
Kasse an Domizilwechsel (1002.50), bei der Einlösung des Domizils Domizil
Wechsel an Kasse bzw. an Abrechnungs-Konto (1000).

ß) Erfolgt die Einlösung des Domizils zu Lasten des Bankguthabens,
so bucht die einlösende Bank: Kontokorrent an Kasse bzw. bei einer Ein-
lösung durch Clearing: Kontokorrent an Abrechnungs-Konto (1000).
Rudolph bucht; Tratte an Bank.

B. Der Wechseloerkehr der Kreditbanken gliedert sich wie
folgt:

f. Aktiver Verkehr:

■
        <pb n="208" />
        ﻿Wechselverkehr der Banken. »

203

a)	Markwechsel, i. Zur Gutschrift per Verfall im gewöhn-
lichen Kontokorrentverkehr mit dem Kunden. Sie werden mit
einem Wechsel-Konto (Platzwechsel-, Rimessenwechsel-, Wech-
sel-Konto) verrechnet (S. 200). 2. Zur Diskontierung als Mittel
der Geldbeschaffung für den Kunden = Diskontwechselverkehr.
3, Zur Gutschrift nach Eingang unter Aufgabe = Inkassowechsel
(S. 197, 208).

h)	Kurswechsel, Devisen (S. 210).

c)	Aktive Depot- oder Sicherheitswechsel (S. 179 f.).

II. Passiver Verkehr:

a)	Tratten und Akzepte im Kontokorrentverkehr (S. 201).

b)	Tratten infolge eines Akzeptations- und Rembours-
kredits (24. Abschnitt).

c)	Passive Sicherheitswechsel, Bürgschaftswechsel infolge
Garantieübernahme (S. 1791'.).

Zu I a 2.) Der Diskontwechselverkehr der Banken.

a) Beispiel: Eine Bank kauft M. 12 000,— fällig am 31. Ok-
tober unter Abzug von........... ,,	126,50 für 5 % Diskont

für M. 11 873,50 Barwert.

Wie ist der Diskontwechsel mit Rücksicht auf den Diskont-
abzug zu verrechnen? Es gibt folgende Möglichkeiten:

1.	Verbuchung auf einem Umsatzerfolgs-Konto (Bestand-
erfolgs-Konto), und zwar

a) auf einem eingliedrigen Konto. Die Verrechnung des
Biskonterfolges als Gewinn wird am Jahresschluß oder monatlich
aachgeholt (vgl. unten).

h)	Oder auf Tabellen-Konten mit sofortiger Trennung der
Bestand- und Erfolgsrechnung.

c)	Nachweis des Erfolges in einem Nebenbuch, im Wechsel-
skontro oder Rimessenbuch, das eine durch Spalten für den
Diskont, die Provision und sonstige Unkosten erweiterte Ein-
teilung erhält.

2.	Verbuchung auf zwei Konten;

a)	eines für den Nennwert der Wechsel, eines für den Dis-
kontabzug (Wechsel-Konto, S. 200, und Diskont-Konto).

b)	Eingangs- und Ausgangswechsel-Konto werden getrennt.
        <pb n="209" />
        ﻿204

Diskontwechsel.

ßuchungsweise nach 1 a:

Diskontwechsel-Konto

Eingang	(als Umsatzorfolgs-Konto),	Arsgang

1. Bilanz: Barwert des An-		8. Barwert der ausgehenden
fangsbestandes 			W. (zurückgegeben man-
2. Kasse,	Kontokorrent-		gels Zahlung1), einkas-
Konto: Barwert der ge-		siert, rückdiskontiert)..
kauften W		11 873,50	4. Schlußbilanz: Barwert
5. Gewinn- und Verlust-		des	Schlußbestandes
Konto: Zinsengewinn2)	76,50	(Aktiva)	 11 950,—

Buchungsweise nach 1b (Tabellen-Konto);

Dxskontwechsel-Konto 3).

Eingang	Ausgang

					
oder  oder	Nennwert	Barwert	oder  oder	Nennwert	Barwert
	Nennwert	Diskont		Nennwert	Diskont
	Barwert	Diskont		Barwert	Diskont
		|		|	

Buchungsweise nach 2 a:

Die Memorialbuchungen beim Ankauf würden lauten:

Wechsel-Konto

an Kontokorrent ............................. 11873,50

an Wechseldiskont.............................. 126,50

(an Wechselprovision)	—

Umständlicher ist die zerlegende Buchung;

Wechsel an Kontokorrent..................; . . 12 000,—

Kontokorrent an Diskont ....................... 126,50

(Kontokorrent an Provision)	—

r) Manche Banken führen für m. Z. zurückgegebene W. ein „Retour-
wechsel-Konto“, dazu ein Rückwechselskontro (neben den üblichen Ko-
lonnen solche für Kosten, eigene Kosten, Provision); auch Retourspesen-
Konto findet man.

2)	Zinsgewinn und Provisionsgewinn können auch monatlich auf
Grund der Nebenverrechnung im Wechselskontro auf Zinsen-Konto bzw
Provisions-Konto Haben übertragen werden.

3)	Ähnlich schon Löwinsohn, Doppelte italienische Buchführung auf
2 Geschäftsbücher beschränkt. Berlin 1863.
        <pb n="210" />
        ﻿

/

Diskontwechsel.

205

Verfahren nach 2 b:

Wechseleingangs-Konto verrechnet den Nennwert, das Wech-
selausgangs-Konto den Ausgangswert; die ausgehenden Wechsel
werden mit ihrem Nennwert vom Eingangs- auf das Ausgangs-
Konto übertragen (vgl. Schaer, Kaufm. Unterrichtsstunden I,

S.	504). Das sehr unpraktische Verfahren ist nur für Waren-
geschäfte diskutabel, einfacher und zum gleichen Ziele führend
ist die Buchung nach 2 a.

NB. Banken rechnen bei nicht reichsbankfähigen Diskont-
wechseln 1—2 % über Bankrate, bei bankfähigen Diskont-
wechseln bis 90 Tage Laufzeit — bis zum Fälligkeitstag — eine
Provision von %—y2 %, ein Verfahren, das sich bei solchen
Wechseln günstiger stellt als das erste. Wechsel, die wegen ihrer
längeren Laufzeit noch nicht diskontfähig sind, werden ins
Depot des Kunden genommen, mit etwa 60—75 % des Wertes
Gelehnt und erst später diskontiert (lombardierte Depotwechsel).

ß) Die Behandlung der Diskontwechsel beim Bücherabschluß;
transitorischer Diskont, Diskontvortrag.

Ein Wechsel über M. 12 000,— fällig am 31./1., gekauft am
31./10. abzüglich — „	150,— Diskont für 90 Tage zu 5%

gibt M. 11 850,— Tageswert am 31.10.

Der Wert des Wechsels am Bilanztage (31. Dezember) wird be-

lehnet:

M. 12 000,-

50,— Diskont für 30 Tage zu 5%

mit M. 11 950,—

Die Buchungsposten (nach 2 a) auf den Konten sind:

Wechsel-Konto.

Ausgang

31-/IO. Kontokorrent
t-/l. Bilanz.......

.. 12

Diskont-Konto.

12	/12. Schlußbilanz

12000

Verlust

Gewinn

3t-/12. Schlußbilanz: Diskont-

vortrag .......................

31 ,/10. Kontokorrent
50

150

31 ./12. Gewinn und Verlust: Ge-
winnanteil des laufenden Jahres 100

150

150

l./l. Bilanz: Vortrag (Gewinn-
anteil des folgenden Bilanz-
jahres) ......................

50
        <pb n="211" />
        ﻿Verlust

Diskontwechsel.

Aus der Darstellung ist zu folgern:

1.	Der Wert des Wechsels nähert sich dem Nennwert, je
näher er dem Verfalltag kommt.

2.	Die Diskontierung der vorhandenen Diskontwechsel am
Jahresschluß als Bewertung vorhandener verzinslicher Wechsel-
forderungen bewirkt ein Hinüberschieben des Diskontgewinnes
pro rata temporis in das nächste Bilanzjahr.

Man kann, wie es französische Fachschriftsteller fordern,
den rechnungsmäßigen Rückdiskont des Wechselvorrats mit
einem Sonder-Konto (reescompte du portefeuille) verrechnen1).

Gewinn- und Verlust-Konto.

Gewinn

2. Rückdiskont-Konto

50 jl. Diskont-Konto .........150

Deutsche Fachschriftsteller verlangen die Verbuchung dieses
Rückdiskonts auf einem „transitorischen Diskont-Konto“ (deut-
licher wäre: Diskontvortrags-Konto) oder auf einem Sammel-
Konto für transitorische Aktiva und Passiva (vgl. II. Band
Erfolgsregulierungsposten); beides ist überflüssig.

3.	Wurde der Nennwert des Wechsels dem Kunden in lau-
fender Rechnung gutgeschrieben, so wird er als Wechselbestand
in der Jahresbilanz und als überfälliger Posten im Kontokorrent
des Kunden diskontiert. Diskontverlust und Diskontgewinn
gleichen sich aus, falls der Wechseldiskont mit dem Konto-
korrentzinsfuß übereinstimmt. Wird eine Rimesse als Vortrags-
rimesse behandelt, dann sollte man diesen Wechsel entweder
ohne Diskont in die Vermögensbilanz einstellen oder als Wechsel
diskontieren und vom Gesamtdiskont der Wechselbestände den
Diskont der Vortragsrimessen in Abzug bringen2 3 4).

4.	Steigt der Diskont bis Ende des Jahres, in unserm Bei-
spiel etwa auf 6 % (= M. 60 Diskont auf obigen Wechsel), oder
fällt er (etwa auf 4 % = M. 40 Diskont), so ändern sich, die
Anrechnung dieser Diskontsätze angenommen, die Gewinnanteile
der beiden Bilanzjahre.

M Vgl. Barre, a. a. O. S. 218.

5)	Gautsch, Erläuterungen über die Aufstellung einer Bankbilanz mh
besonderer Berücksichtigung des transitorischen Konto. Wien 1884.
        <pb n="212" />
        ﻿Wechselverkehr, Buchungsbeispiele.

Buchungsbeispiele zum Wechselverkehr.

1.	Die Notadresse auf einem Wechsel wird kontenmäßigKI&amp;jht ver-
rechnet. Die Ehrenzahlung erfordert eine Buchung: Kontokorn
des Honoraten an Kasse für Wechselsumme und Kosten,

2.	Meier sendet einen Wechsel auf uns selbst zur Diskontierung; der
Empfänger bucht; Diskontwechsel an Meier, Barwert; bei einer Begebung
wie üblich (N. N. an Diskontwechsel). Bleibt der Wechsel im Besitz des
Akzeptanten, so ist am Verfalltag zu buchen: Tratten an Diskontwechsel
für den Nennwert.

3.	A. verkauft eigene Akzepte unter Diskontabzug als Mittel der Geld-
beschaffung. Buchungen: Kasse an Tratten für den Nennwert, Diskont
an Kasse für den Diskont.

4.	A. trassiert auf die Bank infolge eines Akzeplationskredits 60 000 M
per 3 Monate, O. eigene, versieht den Wechsel mit Blanko-Indossement
und läßt ihn bei der bezogenen Bank zum Privatdiskont diskontieren. Der
Erlös dient zur Deckung einer früheren Tratte auf die Bank (Renovations-,

Prologationstratte).		
Die Bank bucht: a) A. Akzepten-Konto an	Tratten-Konto	60 000
55	Courtage-Konto	15
75	Provisions-Konto	150
55	Zinsen-Konto	530	60 695
b) Diskontwechsel an A.,	Akzepten-Konto	für die Übernahme des

c) Kasse an Diskontwechsel für den Erlös des verkauften Wechsels.
5. Eine Bank gewährt Kredit gegen Akzept des Kreditnehmers, dessen
diskontierter Erlös dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das Akzept
ist mit Zahlungsadresse an die Bank versehen, die Tratte wird nach drei
Monaten erneuert.

a) Ausschreibung: Wechsel an Kontokorrent N. N. 29 000

„ Diskont	1 000. Der Kre-

ditnehmer ist scheinbar Kreditor. Durch ein Zwischen- und Kontroll-
Konto wird das Kreditverhältnis richtig dargestellt: N. N. Akzeptobligo an
Konto übernommener Kundenakzepte..................... 30 000 M.

b)	Verfügung über den Erlös: Kontokorrent N. N.

an Kasse..................................... 29	000	„

c)	Die Bank rediskontiert diesen Wechsel;

Reichsbank an Wechsel..................... 29	400	,,

Diskont ,,	,,	................... 600 ,,

d)	Ausschreibung und Diskontierung einer Renovationstraue:

1.	Wechsel an Kontokorrent N. N.............. 29100 M.

,,	„ Diskont........................ 900 ,,

2.	N. N. Akzeptobligo an Konto übernommener

Kundenakzepte............................. 30	000	„

3.	Zahlung des Diskont durch den Kunden;

Kasse an Kontokorrent N. N................ 900 ,,
        <pb n="213" />
        ﻿208

Wechselverkehr, Buchuugsbeispiele.



e)	Einlösung des domizilierten Akzeptes und dessen Rückgabe an
den Kunden: 1, Falls die Bank den Wechsel nicht rediskontiert
hat, ist zu buchen: Kontokorrent N. N. an Wechsel. Im anderen
Falle: Domizil an Kasse 30 000. Kontokorrent N. N. an Domizil
30 000. 2. Konto übernommener Kundenwechsel an N. N. Akzept-
obligo 30 000.

6.	Der Crüdit Lyonnais gibt an A., Berlin, Francs 6000 per 26. Mai
auf Paris unter Protest mangels Zahlung zurück und belastet für Kosten
Francs 103,10; Regreß durch Rücktratte auf A. Berlin im Betrage von
M. 4972,—.

A. in Berlin nimmt seinerseits Regreß auf C. durch Rücktratte; C,
belastet seinem Vormann D. die Regreßsumme.

a)	Credit Lyonnais bucht a) beim Emfang der Inkassorimesse: In-
kassowechsel an Inkasso-Kontokorrent A., Berlin, 6000. ß) Beim Regreß;

A. Inkasso-Kontokorrent an Inkassowechsel	6000

an Retourspesen	103,10	6103,10

Devisen an A. Inkasso-Konto für die Rücktratte auf Berlin Francs
6103,10 (= M. 4972).

b)	A. in Berlin bucht bei der Einsendung des Wechsels: Crfedit Lyon-
nais Inkasso-Konto nostro an Devisen 6000. Bei der Rücksendung:

Credit Lyonnais, Inkasso-Konto nostro.

1.	An Devisen......... Frcs. 6000.-

4. An Tratten-Konto'. Rück-
tratte ................ M. 4972,-

2.	Verfügung.............

3.	Rückwechsel-Konto,xa.'L.
empfangeneFrcs.6103,10

= M. 4972,-

Mit C. verrechnet sich A. wie folgt;

G. Kontokorrent an Rückwechsel-Konto 4972,—

an Retourspesen-Konto 24,—	4996,—

Wechsel-Konto an C., Kontokorrent

für Rücktratte auf C.	4996,—

c)	G. {Warenhändler) bucht; Debitoren D. an Bank-Konto (C., Berlin}

für Regreßsumme	4996,—

an Provisionskonto 1/3 %	16,65

an Unkosten-Konto, Porto.......... —,95

an Zinsen-Konto 6 %	5,—

5018,60

Zu I a 3. Inkassowechsel. Die zum Einzug mit einem Pro-
kura- oder Inkassomandat-Indossament übersandten Wechsel
sind buchhalterisch vom übrigen Wechselverkehr zu trennen, da
es sich um Kommissionsgeschäfte ohne Kreditgewährung der
Bank handelt. Inkassowechsel, die dem Gemeinschuldner zur
Einziehung übergeben wurden, unterliegen im Falle des Kon-
        <pb n="214" />
        ﻿inkassowecbse)

209

kurses der Rückforderung auch dann, wenn das Indossament
den Zusatz „zum Inkasso“, „zur Einziehung“ oder ähnliche ein-
schränkende Klauseln nicht enthält (vgl. § 43 KO. über Aus-
sonderung). Einzugspapiere gehen nicht in das Eigentum des
Beauftragten über. Einige Banken trennen deshalb mit Recht
in der Vermögensbilanz den Bestand an Diskontwechseln von
solchen zum Einzug, auf der passiven Seite entsprechend Kre-
ditoren und Einzugsrechnungen.

Eingang	Inkassowechsel-Konto.	Ausgang

1. Bilanz: Bestand
2- Nennwert der eingehenden W.
(Inkassokontokorrent, Inkasso-
rechnungen).

3.	Einkassierte, zurückgegebene,
zum Inkasso weitergegebene W.
(Abrechnungsstelle, Reichsbank).

4.	Schlußbilanz: Bestand.

Eine deutsche Inkassobank mit zahlreichen Filialen kontiert
den Inkassoverkehr wie folgt: Inkassowechsel-Konto A; Inkasso-
Wechsel-Konto B für Wechsel, die an die Zentrale weitergegeben
"Werden; Inkassodevisen-Konto; Inkassospesen-Konto; Inkasso-
rctourspesen-Konto; Inkassokontokorrent-Konto.

Man hat verlangt, daß beim Eintreffen der Inkassopapiere
keine Verbuchung vorgenommen werde, ähnlich wie bei Kom-
missionswaren, da kein Schuldverhältnis entstehe. Nur die Ein-
tragung in ein Nebenbuch — Inkasso-Skontro, Stücke-Konto —
gei erforderlich. Nach Eingang wird der Erlös dem Auftraggeber
g'itgeschrieben. Bei einer Weitersendung der Inkassopapiere sei
eine Verrechnung über Inkasso-Konto und Inkassokontokorrent-
Konto notwendig. Wird das Inkassopapier schon beim Ein-
treffen auf Kontokorrent-Konto gutgeschrieben, dann solle der
Betrag vor der Geldspalte notiert werden wegen der noch un-
bekannten Kosten, sofern sie nicht auf Grund des Inkassotarifes
Zu berechnen sind, und wegen des Ausschlusses der Verfügung
über den Erlös vor seinem Eingang.

Schaer x) berichtet über ein „neues“ Verfahren. Die Ein-
zhgspapiere werden mit ihrem Nennwert dem Inkasso-Konto des
Kunden gutgeschrieben (Inkassowechsel an Inkasso-Konto N.N.).
Kach Eingang der Wechsel wird, dieses Konto belastet zugunsten
^es Kontokorrent-Kontos des Kunden. N. N. Inkasso-Konto

l) Bank im Dienste des Kaufmanns (Leipzig 1909) S. 54.

Lettner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Aufl.	1.4
        <pb n="215" />
        ﻿210

Inkassowechsei.

zeigt dann in einem Saldo den Betrag der noch nicht fälligen
Einzugspapiere des einzelnen Kunden.

Inkassowechsel werden häufig wie gewöhnliche Wechsel ver-
rechnet, dem Übersender unter Abzug der Inkassokosten nach
dem Tarif und 2—5 Tage nach dem Verfalltag valutiert, sofort
gutgeschrieben. Andere Banken erteilen Gutschrift erst nach
Eingang des Wechsels. In solchen Fällen wird häufig der In-
kassoverkehr *) mit den Bankkunden von der laufenden Rech-
nung abgetrennt und mit einem Sonder-Konto, Inkassokonto-
korrent-Konto, Inkasso-Konto (als Kollektiv-Konto des Haupt-
buches) verrechnet wie folgt:

Debet	Inkassokontokorrent-Konto.	Kredit

3.	Gegenwert der Inkassopapiere ab-
züglich Kosten, oder Nennwert u.
Verrechnung der Inkassokosten
auf Sonder-Konten (vgl. oben an-
geführtes Kontierungsschema).

4.	Nicht eingelöste und zurüokge-
gegebene Papiere.

5.	Schlußbilanz :Passiva, Forderungen
der Auftraggeber aus noch nicht
abgerechneten Einzugspapieren.

5a. Gewinn- und Verlust oder Provi-
sions-Konto: Übertrag des Ge-
winnes, wenn Barwerte verrechnet
wurden (oben 3.).

Zu I b. Devisenverkehr.

1.	Bilanz: Verbindlichkeiten aus dem
Vorjahr.

2.	Inkassowechsel-Konto: Nennwert
der empfangenen Einzugspapiere.

Konto fremder Wechsel, Kurswechsel- Conto, Devisen-, Cambien-
im Eingang	Konto verrechnet:	im Ausgang

1.	Bilanz; Wert des Anfangsbestandes.

2.	Kosten der eingehenden (gekauften,
von den Kunden remittierten,
selbst ausgeschriebenen) Devisen.

5.	Gewinn und Verlust: Kurs-, Zinsen-
gewinn und ersparte Courtagen.

3.	Erlös der ausgehenden Devisen
(verkauft, Inkasso).

4.	Schlußbilanz: Aktiva. Wert des
Schlußbestandes.

Spezialisierung der Verrechnung:

a) Nach Zahlungsplätzen; Londoner, W'ener, Pariser Wech-
sel-Konto usf.

*) Ausführlich behandelt bei Schiebe-Odermann (13. Aufl.) S. 164 ff-
        <pb n="216" />
        ﻿Devisen.

211

b)	Nach den Währungen: Rubelwechsel-, Francswechsel-
Konto u. a.

c)	Zerlegung des Gewinnes in Kursgewinn und Zinsgewinn
durch Einfügung eines Devisenzinsen-Kontos oder periodische
Übertragung des Zinsengewinnes (nachweisbar auf Grund von
Hilfsrechnungen) auf das gewöhnliche Wechsel-Zinsen-Konto.

d)	Eine entsprechende Erweiterung des Devisen-Skontros
(besondere Spalte für Courtage, Stempel, Zinsen, Provision).

e)	In der Aufstellung S. 210 wurden die Kosten und der Er-
lös verbucht. Man findet aber auch eine gesonderte Verrech-
nung der Unkosten des Devisenhandels auf Courtage-Konto,
Stempel-Konto (vgl. dazu Verrechnung im Bankgeschäft, Ef-
fektenhandel).

Die Nebenkosten, Stempel, Courtage usw. rechnet der
kaufende Bankier als Kommissionär dem Kunden ab, beim Ver-
kauf von Devisen hingegen zu. Der Bankier oder der Bank-
kunde als Auftraggeber kalkuliert den Anschaffungswert der für
ihn gekauften Devisen durch Addition, den Erlös durch Sub-
traktion der Nebenkosten.

Schecks auf ausländische Währung werden auf Devisen-
Konto verrechnet.

Kurswechsel werden gewöhnlich zum Tageskurs des Bu-
chungstages, mitunter auch zu einem festen Buchungskurs um-
gerechnet. Die gegen den Tageskurs sich ergebenden Unter-
schiede werden einem Kursdifferenzen-Konto zu- bzw. abge-
schrieben, ein sehr umständliches Verfahren.

24. Abschnitt.

Der Kredit und die Kredit-Konten.

I. Unter Kredit1) versteht man das Hingeben und Empfangen
von wirtschaftlichen Gütern im Vertrauen auf die Zusicherung
künftiger Gegenleistungen [Wagner). Zwischen Leistung und
Gegenleistung liegt ein gewollter erheblicher Zeitraum.

Die Gegenleistung kann in einzelnen Fällen aus rein tech-
nischen Gründen nicht unmittelbar der Leistung folgen, z. B

') Vgl. Privatwirtschattslehre, §§ 30 ff.

14*
        <pb n="217" />
        ﻿212

Kredit.

bei einem Barverkauf im Großhandel: zwischen Absendung der
Ware an den Besteller und dem Eintreffen der Barzahlung hegt
ein Zeitraum von einigen Wochen. Solche Kaufpreisforderungen
werden zunächst dem Personen-Konto oder einem Samrnel
Konto für ähnliche Fälle — Konto für verschiedene, Nachnahme-
Konto — belastet; die Zahlung entlastet die Konten. Auch bei
Lohnzahlungen an Arbeiter, Gehaltszahlungen und Mietzins u. a.
ist das Hinausschieben der Gegenleistung nicht das Wesentliche*
sondern eine durch andere Umstände bedingte Nebenerscheinung.
In den zuletzt genannten Fällen handelt es sich um Leistungen
an den Unternehmer, die an sich überhaupt nicht gebucht wer-
den; erst die Gegenleistung, die Zahlung, findet ihre Verbuchung
auf Lohn-Konto, Gehälter-Konto, Miete-Konto (vgl. S. 181*

6.	Fall).

II.	Das Kreditgeben beruht entweder auf einer Vereinbarung
beider Parteien, ist also freiwillig und gegenseitig; beispielsweise
wenn Waren auf Kredit geliefert werden, Geld mit oder ohne
bestimmten Rückzahlungstermin, mit oder ohne Sicherstellung,
verliehen wird. Dieser vertragsmäßige Kreditverkehr ist un-
mittelbar aus den Büchern zu entnehmen: die Summe der Kre-
dite ist verbucht auf Debitoren-Konto (aktive Kredite), Kre-
ditoren-Konto (passive), die Einzelkredite, ihre Individuali-
sierung im Debitorenbuch, Kreditorenbuch, Bankbuch.

III.	Das Kreditnehmen kann aber auch auf einem einseitigen
Willensakt des Kreditnehmers beruhen, ein unfreiwilliges Kredit-
geben sein, wenn die ursprüngliche Kreditfrist vom Käufer ohne
Vergütung oder gegen nachträgliche Zinsvergütung verlängert
wird, wenn der Schuldner versucht, eine fällige Schuld durch
langfristige Rimessenwechsel zu begleichen u. a. Diese Kredit-
mißwirtschaft ist auf dem Personen-Konto des Schuldners und
des Gläubigers nachweisbar (Vergleichung des Fälligkeits- mit
dem Deckungstag, Deckungsmittel usw. vgl. S. 40, 43).

IV.	Leistung und Gegenleistung können in der Hingabe von
Geld, Handelsgütern, Dienstleistungen (des Kommissionärs, Spe-
diteurs, Frachtführers) bestehen. Man spricht von einem Geld-
Kredit, Warenkredit, Leislungskradil. Wird dem Kreditnehmer
die Nutzung eines Geldkapitals (als selbständiger Vertrag) über-
lassen, spricht man von einem Lez'Akredit (Schulden zur Geld-
        <pb n="218" />
        ﻿Kreditkonten.

213

beschafft!ng); bei dem Stundungskred.it steht das Kreditieren
in Verbindung mit einem anderen Geschäft (rückständige Gegen-
leistungen des Kreditnehmers). Der Stundungskredit ist eine
Folge der Vermögensbildung (vgl. S. 26 f.) und ist auf dem De-
bitoren-Konto (aktiv), Kreditoren-Konto (passiv) gleichgültig,
ob Waren- oder Leistungskredit, verrechnet.

V.	Gewöhnlich wird zwischen Real-, Pfand- oder besonders
gedecktem Kredit und dem nicht besonders gedeckten oder
Personalkredit unterschieden.

a) Beim Real-, besser speziell gedeckten Kredit, wird ein
Vermögensgegenstand des Kreditnehmers abgesondert, der im
Falle der Nichtzahlung oder der Zahlungsverzögerung zur aus-
schließlichen Befriedigung des Kreditgläubigers dienen soll. Das
Absonderungsrecht besteht am unbeweglichen oder beweglichen
Vermögen:

1. Immobiliarkredit, Hypothekarkredit1). Das Bürgerliche
Gesetzbuch kennt zwei Arten der hypothekarischen Belastung
von Grundstücken: a) die Verkehrshypothek (§§ 1113 f. BGB.)
als Mittel der Geldbeschaffung oder der Mobilisierung eines An-
lagekapitals. Sie dient zur Sicherung einer bereits bestehenden
Forderung und findet ihre Verbuchung auf dem Hypotheken-
schulden-Konto (passiv), Hypothekardarlehns-Konto (aktiv) mit
dem Betrage des Darlehens; der Wert der Sicherheit ist buch-
halterisch irrelevant, ß) die Kautions- oder Sicherungshypoihek
(§§ 1184 f. BGB.) als Mittel, durch Verpfändung des Grund-
besitzes Kredit zu erhalten. Der Anspruch, dessen Sicherstellung
der Hypothek dient, ist zur Zeit der Begründung, der Eintragung
ins Grundbuch noch nicht bestimmbar; er ist in der Regel noch
nicht entstanden, so beispielsweise im Bankverkehr, wo vor der
Eröffnung des Kreditverkehrs eine solche Hypothek bestellt
wird: z. B. Lehmann wünscht einen beliebig verfügbaren Bank-
kredit von 25 000 bis 30 000 gegen Kautionshypothek auf sein
Fabrikgrundstück hinter 125 000 I. Hypothek.

Die Kautionshypothek kommt buch- und bilanzmäßig un-
mittelbar nicht zum Ausdruck. Gläubiger und Schuldner buchen
auf Personen-Konten (vgl. 28. Abschnitt); empfehlenswerter ist

*) Vgl. Leitner, Bankgeschäft, S. 379—439.
        <pb n="219" />
        ﻿214

Kreditkonten.

ein entsprechender Hinweis auf die bestehende Sicherung in der
Schlußbilanz (S. 174).

2. Mobiliar-, Faustpfandkredit: Der Kreditnehmer bestellt
an einem ihm zu Eigentum gehörenden, aber mitunter auch an
einem fremden Gegenstände ein Pfandrecht. Die verpfändeten
Güter (Wertpapiere, Waren) gehen in den Besitz (nicht in das
Eigentum) des Kreditgebers, des Pfandgläubigers, über oder
werden bei Verkehrsanstalten des Handels hinterlegt (Lager-
häuser). Vielfach werden im Großhandel nicht die Waren selbst
verpfändet, sondern die Schriftstücke, durch die die Verfügungs-
gewalt über Waren gesichert ist (Lagerscheine, Konnossemente,
Frachtbriefe).

Der Kreditgeber verrechnet Pfandkredite auf besonders be-
nannten Konten: Lombard-Konto, Lombarddarlehen-Konto,
auch Effektenlombard-Konto, Warenlombard-Konto; Rembours-
Konto; es sind summarische, uneigentliche Personen-Konten,
die in ihrer Benennung zum Ausdruck bringen, daß die Per-
sönlichkeit des Kreditnehmers gegen die Bedeutung des Pfandes
zurücktritt. Auch der Kreditnehmer soll durch eine entsprechend
gewählte Benennung des Darlehen-Kontos die rechtliche Natur
dieses Kreditgeschäftes kontenmäßig zum Ausdruck bringen,
unterläßt dies aber häufig und verrechnet es mit den laufenden
Kreditgeschäften auf Kreditoren- oder Kontokorrent-Konto
(S. 219 f.).

Die verpfändete Sache bleibt Eigentum des Kreditnehmers;
die Besitzübertragung wird oder soll in den Bestandsbüchern
vermerkt werden. Eine Übertragungsbuchung (Konto ver-
pfändeter Waren oder Effekten an Waren- bzw. Effekten-Konto
mit dem Darlehnsbetrag) wäre denkbar, aber umständlich.

Der Realkredit ist stets Geldkredit. Wie die Grundstücke,
so können auch Wertpapiere derart verpfändet ,bzw. hinterlegt
werden, daß sie als Sicherstellung eines erst in Zukunft bestimm-
baren Geldanspruches dienen, z. B. bei einem Kontokorrent-
kredit gegen Hinterlegung von Wertpapieren. Auch diese Pfand-
kredite finden keinen unmittelbaren kontenmäßigen Ausdruck
in den Verrechnungsbüchern, dementsprechend auch nicht in der
Vermögensbilanz, abgesehen von dem Fall, daß der Geschäfts-
        <pb n="220" />
        ﻿Kreditkonten.

215

bericht über die Art der Deckung des Kredits Auskunft gibt
(II. Band).

b) Der Personalkredit — nicht speziell gedeckter Kredit —
soll seine Deckung in der gesamten Vermögensmasse des Kredit-
schuldners finden.

1.	Der Buchkredit findet seine Beurkundung in den Büchern
des Gläubigers (29. Absch.). Hierher gehören der Stundungskredit
des Warenhandels (auf Kreditoren-Konto), dem ein Kaufvertrag
zugrunde liegt, und der Koncokorrentkredit des Händlers und
des Fabrikanten, der sich auf einen Kreditvertrag gründet. Der
Bank-(Kontokorrent-)Kredit erscheint mit dem in Anspruch ge-
nommenen Betrage in den Büchern des Kreditnehmers auf dem
Bank-Konto rechts, seine Abzahlungen links (S. 42f.). Die Maxi-
malhöhe, die Art der Deckung des Kredits ist unmittelbar nicht
zu ersehen, wird aber in Vormerkbüchern notiert.

2.	Kredit gegen Schuldschein: a) im privaten Geldhandel
des Kleinverkehrs; b) bei Inanspruchnahme des öffentlichen
Kredits und des Kapitalmarktes; er wird auf Obligationen-Konto,
Pfandbrief-Konto, Prioritäten-Konto des Kreditnehmers ver-
rechnet (vgl. II. Band).

3.	Beim Akzeptkredit des Akzeptanten handelt es sich in
der Regel um eine Umwandlung der Kaufpreis- als Buchschuld
in eine Wechselschuld des Käufers. Der Kreditnehmer ver-
pflichtet sich nach Wechselrecht zur Bezahlung der Waren, in
anderen Fällen zur Rückzahlung des Daflehns; die Akzepte
werden auf dem Schuldwechsel- oder Tratten-Konto verrechnet.

Der Akzeptionskredit bei einer Bank wird benutzt, um die
Akzepte des Kreditgebers in Umlauf zu setzen (Kreditakzepte)
setzt einen Kreditvertrag voraus und wird vom Kreditgeber au,
einem Sonder-Konto (N. N. Akzeptions-Konto) verbucht. Auch
der Kreditnehmer tut gut, diesen Kredit vom Kontökorrent-
kredit buchmäßig zu trennen (S. 207, 4. u. 5.).

4.	Wechselkredit. Der Wechselnehmer als Kreditgeber nimmt
Wechsel in Zahlung oder gibt Darlehen darauf — Kauf von
Wechselforderungen, Diskontkredit — im Vertrauen auf die
Zahlungsfähigkeit des Vorbesitzers und des Akzeptanten. Dem
Kreditgeber haftet eine Mehrheit von Einzelwirtschaften, d. h.
jeder Vormann für sich und alle anderen.
        <pb n="221" />
        ﻿216	Kreditkonten.

Der Wechselverkäufer belastet die diskontierende Bank für
den Erlös, d. h. in den Büchern des Kreditnehmers erscheint die
Bank als Schuldner (gegen Wechsel-Konto Haben); verfügt er
über sein Guthaben, tritt der Diskontkredit unmittelbar nicht
oder nicht mehr in Erscheinung. Deshalb soll die Höhe des
Diskontkredits durch eine Nebenaufzeichnung — Kreditkon-
trolle, Wechselobligobuch — registriert werden (II. Band).

5.	Der Bürgschaftskredit ist durch die Verpflichtung eines
Dritten sichergestellt, der vertragsmäßig für die Erfüllung
der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haftet. Der Bürge
tritt nötigenfalls für eine fremde Schuld ein. Im Grunde ge-
nommen wird der Kredit nicht dem Hauptschuldner, sondern
dem Bürgen gewährt, die Kapitalübertragung an den Haupt-
schuldner stützt sich auf den Kredit des Bürgen.

Der Hauptschuldner und der Gläubiger buchen die Bürg-
schaft gewöhnlich überhaupt nicht — eine Vormerkung auf dem
Personen-Konto ist keine Buchung —; der Bürge verrechnet
seine Eventualverpflichtung auf Aval-Konto, Avalakzept-Konto,
Bürgschafts-Konto (S. 180, 5. Fall; S. 179, 4/3).

VI.	Die im Kreditverkehr erlangten Kapitalien finden ihre
Verwendung zur Vergrößerung und Erweiterung des Geschäfts,
zur Erfüllung von Verbindlichkeiten, zu Spekulationsgeschäften.
Dementsprechend kann man zwischen Anlage-, Betriebs-, Zah-
lungs-, Spekulationskredit unterscheiden. Die Frage nach der
Verwendung der kreditierten Kapitalien hat nur Sinn beim Geld-
kredit; ihre Beantwortung ist in schwierigen Fällen nur möglich,
wenn man die Einzelheiten der Büchereintragungen, die Genesis
der Buchungsfälle nachprüft. Beispielsweise können Wechsel-
schulden (Akzepten-Konto Haben) durch Wareneinkauf ent-
standen sein (Warenakzepte); oder aber es werden einige Ak-
zepte behufs Geldbeschaffung verkauft (Geldakzepte); schließ-
lich kann der Bezogene akzeptiert haben, um anderen seinen
Kredit zu leihen, den der Aussteller zur Geldbeschaffung benutzt
(Kreditakzepte) oder zur Zahlungsausgleichung im überseeischen
Handel verwendet (Remboursakzepte).

VII.	Die Kosten des Kredits erscheinen auf dem Zinsen-
Konto — das nach der Art des beanspruchten Kredits gegliedert
wird, wie Pfandbriefzinsen-Konto, Weehselzinsen-Konto u. a. —

/
        <pb n="222" />
        ﻿Kreditkonten.

217

und auf Provisions- und Handlungsunkosten-Konto. Wegen der
Agio und Disagio bei Anleiheschulden vgl. II. Band.

VIII.	Die Tilgung der Schulden (auf dem Schulden-Konto
Soll) erfolgt durch Barzahlung, Bankzahlung (Bank- bzw. Giro-
Konto Haben); durch Hingabe an Zahlungsstatt, z. B. Darlehns-
schuld beglichen durch Warenlieferung: Schulden-Konto an
Waren; durch Gegengeschäfte (Kauf von Waren auf Kredit und
Verkauf auf Ziel: Waren an Kreditoren, Kreditoren an Waren);
durch Schuldumwandlung, beispielsweise Ersetzung des Bank-
kredits durch Anleiheschulden, einer Kaufpreisschuld durch eine
Wechselschuld (Kreditoren an Waren); durch Aufrechnung, z. B.
Mietzinsforderung gegen eine Darlehnschuld (Darlehn an Haus-
erträgnis); durch Naturalleistungen (Gehalt teilweise bezahlt
durch Warenlieferungen: Gehälter bzw. Handlungsunkosten an
Waren); durch Nachlaß (Schenkung; Schuldennachlaß eines
Gläubigers an seiner Darlehns- oder Zinsforderung: Schulden an
Erfolgs-Konto, Darlehn an Zinsen-Konto); oder durch Libe-
rierung von der Einzahlungspflicht bei einer Aktien- oder Ge-
sellschaft m. b. H. (Konto der Aktionäre an Resteinzahlung);
durch Uneinbringlichkeit im Falle des Konkurses oder durch
Zwangsvergleich (II. Band); durch Erfüllung seitens eines haft-
baren Dritten (Bürgschaft). Die Zession und die Prolongation
einer Forderung ist in Nebenbüchern zu verbuchen bzw. zu ver-
merken. Endlich kann es Vorkommen, daß eine Darlehnsschuld
in eine Kapitalbeteiligung umgewandelt wird, z. B. wenn der
Gesellschafter einer G. m. b. H. bei der Gründung ein Darlehn
gibt, später das Stammkapital erhöht und sein Darlehnsanspruoh
auf die Kapitaleinlage verrechnet wird (Kreditoren an Ka-
pital).

IX.	Wann werden Schulden gebucht ? 1. Bei ihrer Entstehung,
z. B. Kaufpreis-, Darlehns- und Wechselschulden. In manchen
Fällen besteht rechtlich die Schuld schon früher als sie in den
Büchern des Schuldners erscheint, beispielsweise im interlokalen
Warenverkehr. Der Absender bucht seine Forderung am Tage
der Absendung, der Empfänger die Warenschuld erst nach ord-
nungsmäßiger Übernahme der Ware. In anderen Fällen ver-
bucht der Schuldner einen Betrag als Schuld, obgleich rechtlich
für ihn eine Verbindlichkeit noch nicht besteht; z. B. werden
        <pb n="223" />
        ﻿218

Schuidenbuchung.

Wechselschulden vom Bezogenen schon vor der Annahme des
Wechsels verbucht (vgl. S. 172 ff.).

2.	Bei der Tilgung (Zahlung), beispielsweise Lohn- und Ge-
haltszahlungen, Darlehnszinsen'). Diese Arten der Schulden
werden als Verluste (Lasten) verrechnet; als Schulden erscheinen
sie nur am Schlüsse des Jahres, wenn die Leistungen rückständig
sind (Bilanzpassiva; rückständige Gehälter, Löhne), und dann
zweckmäßig als persönliche Schulden (Kreditoren-Konto; Bu-
chung am Jahresende: Handlungsunkosten bzw. Zinsen-Konto
an Kreditoren. Einfacher ist die Buchung: Handlungsunkosten
an Bilanz).

3.	Bei ihrer Fälligkeit, z. B. Anleihezinsen, Gewinnanteile
bei Aktiengesellschaften, a) Die fälligen Leistungen werden als
Schuld (Vormerkung und Tilgung, S. 178, 182) und als Verlust
verbucht. Z. B. Anleihezinsen in Höhe von 60 000 Mark sind
am 1. November fällig geworden: Anleihezinsen an Zinsenaus-
zahlungs-Konto. Das zuletzt genannte Konto zeigt im Haben
die Vormerkung der Schuld, im Soll die eingelösten Zinsschein-
betrüge, in seinem Saldo die noch nicht eingelösten Reste (Bilanz-
passiva). Das Anleihezinsen-Konto wird durch Gewinn- und
Verlust-Konto abgeschlossen (im Haben), b) Der Reingewinn
einer Aktiengesellschaft, d. h. im allgemeinen einer Kapital-
gesellschaft, wird durch Generalversammlungsbeschluß teilweise
in Gesellschaftsschulden umgewandelt

Gewinnvortrags-Konto an Dividenden

„ Tantiemen	Schulden

„ Gratifikationen usw. J

4.	Eine Reihe von rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten
wird häufig überhaupt/nicht gebucht, z. B. Bürgschaftsschulden,
Gefälligkeitsakzepte, Einzahlungsverpflichtungen auf nicht voll
bezahlte Aktien bzw. Geschäftsanteile, Garantieverbindlichkeiten
(vgl. II. Band: Unvollständigkeit der Bilanz, Zwischen-Konten).
Es kommt vor, daß für kurzfällige Verbindlichkeiten kein Kredit-
Konto eröffnet wird, sondern der Einfachheit halber erst die

*) Darlehnszinsen werden demnach bei ihrer Fälligkeit, bei ihrer
Zahlung oder erst am Ende des Jahres gebucht, wenn sie rückständig ge-
worden sind, bzw. wenn sie antizipierend (S. 221) verrechnet werden sollen.
        <pb n="224" />
        ﻿Darlehnsgeschäfte.

219

Zahlung an den Gläubiger verbucht wird; z. B. Einkauf von
Waren 30 Tage Ziel; Buchung am Zahlungstag; Waren an Kasse.
Besser ist die Buchung beim Eintreffen der Waren: Waren an
Kreditoren; am Zahlungstag: Kreditoren an Kasse. Die er-
wähnte Ausschaltung der Kredit-Konten erhöht die Aufmerksam-
keit hinsichtlich der nicht vorgemerkten Schulden und könnte
im Konkursfalle zu Unannehmlichkeiten führen (vgl. 2. Fall).

25.	Abschnitt.

Darlehnsgeschäfte.

Ein Darlehn ist die vertragsmäßige Übertragung von Geld
(oder anderen vertretbaren Sachen) aus dem Eigentum des Dar-
leihers (Darlehngeber, -gläubiger) in das Eigentum des Darlehn-
empfängers gegen das Versprechen der späteren Rückgabe einer
gleichen Menge von Sachen derselben Art (§§ 607 BGB.). Hier
kommt nur das Gelddarlehen in Betracht*)• Man kann unter-
scheiden :

1.	Aktive Darlehen (der Verbuchende ist Darlehnsgeber).

II. Passive Darlehen (der Verbuchende ist Darlehnsempfänger).

In beiden Gruppen sind die Geldansprüche des Gläubigers

a)	ungedeckt, d. h. richtiger nicht besonders gedeckt, oder b) ge-
deckt \ die Sicherung besteht:

1.	in Wertpapieren (Effektenlombard-Konto = aktiv, Lom-
karddarlehns-Konto = passiv);

2.	in Waren (Warenlombard-Konto, Lombarddarlehns-
Konto);

3.	in Grundstücken (Verkehrshypotheken im Sinne der
§§ 111311. BGB.; aktives Hypotheken-Konto, Hypothekendar-
lehns-Konto; Hypothekarschulden-Konto. Die Sicherungshypo-
thek, § 1148 BGB., findet keine besondere kontenmäßige Dar-
stellung) ;

4.	in der Verpfändung von Versicherungspolicen;

5.	in der Bürgschaft dritter Personen (S. 180).

ff Dem Darlehnsschuldner können auch Gegenstände Waren, Wert-
papiere — übergeben werden, damit er sie verkaufe und den Erlös als
Oarlehn behalte.
        <pb n="225" />
        ﻿220

Darlehnsgeschäfte.

Aktive und passive Darlehns-Konten verrechnen die Dar-
lehnssummen ohne Rücksicht auf die Art der Deckung, die in
der Benennung des Kontos zum Ausdruck kommen kann und
soll. Grundsätzlich ist jedoch das Pfand selbst bzw. dessen Wert
nicht zu verbuchen, da nur Besitz, nicht aber Eigentumsüber-
tragung stattfindet.

I. Aktive Darlehen verrechnet

(Aktives) Darlehns-Konto (Darlehns-Debitoren-Konto).

Darlehen

Rückzahlungen

1.	Bilanz: Darlehnsforderungen

aus dem Vorjahr............ 100

2.	Kasse, Giro-Konto: Neue Dar-
lehen ....................... 80

5. Eingangs-Bilanz: Vortrag ... 150

1. Rückzahlungen, Teilzahlun-
gen, Abtretung............. 30

4. Schlußbilanz: (Aktiva) Be-
stand an D.-Forderungen..	150

Verluste durch Ausfälle an Darlehnsforderungen werden auf
Gewinn- und Verlust-Konto abgebucht oder wie dubiose For-
derungen (siehe II. Band) behandelt.

Die Gutschrift der Zinseneinnahmen erfolgt auf Zinsen-
Konto; über die transitorischen und antizipierenden Buchungen
wegen der noch nicht fälligen oder im voraus bezahlten Anteils-
zinsen eines Bilanzjahres vgl. Hypothekarzinsen, S. 230, auch

S.	182.

II. Passive Darlehen: Den Nennwert der Darlehen verrechnet

(Passives) Darlehns-Konto (Darlehns-Kreditoren-Konto)

Rückzahlung

Darlehen

3.	Rückzahlungen .......... 30000

4.	Schlußbianz; (Passiva)

Darlehnsschulden........ 50000

1. Bilanz: Anfängliche Dar-

lehnsschuld ............... 20000

2. Neue Darlehen (Kasse)... 60000

5. Bilanz: Vortrag............ 50000

Die Kosten der Darlehnsaufnahme, wie Vermittlungsgebüh-
ren, Gerichtskosten, Schreib- und Verwaltungskostenbeiträge
usw., werden gewöhnlich dem allgemeinen Unkosten-Konto be'
lastet: besser ist die Verbuchung auf dem Darlehnszinsen-Konto,
da solche Nebenkosten den effektiven Zinsfuß der Schuld erhöhen1)-
(Über besondere Formen des Darlehnsgeschäftes vgl. Hy-
pothekargeschäft, Lombarddarlehen, Pfandbriefe, Reporteffekten.)



D Vgl. Privatwirtschaftslehre, § 27.
        <pb n="226" />
        ﻿Anlagevermögen.

221

Durch die Verbuchung auf Kontokorrent-Konto, Kreditoren-
Konto, auch aren-Konto oder Kapital-Konto kann das Dar-
lehnsgeschäft in den Büchern verschleiert werden.

Das passive Darlehnszinsen-Konto soll in seiner Funktion
an einem Zahlenbeispiel erläutert werden: Am 1. April wird ein
Darlehn von 400 000 mit 5 % jährlich und halbjährlicher Zins-
zahlung aufgenommen.

Ausgaben	Darlehnszinsen-Konto.	Verrechnung

1. Jahr.

1-/10. Kasse. 1. Semester ... 10000
31./12.Schlußbilanz1 2]: Anteils-
zinsen bis 31./12............. 5000

2. Jahr.

t./4. Kasse;• Zinsenzahlung... 10000
1-/10. Kasse: Zinsenzahlung.. 10000
31./12.Schlußbilanz1): Anteils-
zinsen ....................... 5000

25000

31 ./12. Gewinn und Verlust:

Zinsenausgaben für »/* Jahre 15000

l./l. Bilanz: Vortrag..........	5000

31./12. Gewinn und Verlust.. 20000
Zinsverlust des ganzen Jahres

25000

usf.

26.	Abschnitt.

Anlagevermögen und Anlageschulden.

Zum Anlagevermögen zählen jene Vermögensteile einer Un-
ternehmung, die nicht zur Weiterveräußerung, vielmehr dauernd
zum Geschäftsbetrieb des Unternehmens bestimmt sind (§ 261
Ziffer 3 HGB.). Beispielsweise unbebaute und bebaute Grund-
stücke, Gebäude (Fabrik, Wohn-, Verwaltungsgebäude, bauliche
Anlagen der Wohlfahrtseinrichtungen, wie Schulen, Kirchen,
Arbeiter- und Beamtenwohnhäuser u. ä.), Maschinen (Arbeits-,
Kraft- und Antriebsmaschinen), Werkzeuge, Apparate, Instru-
mente, Fuhrwerk (Pferde, Geschirr, Wagen), Modelle und For-
men, Patente und vieles andere.

I. Anlagevermögen: Die Verrechnung umfaßt: 1. Darstellung
des Siammvermögens und dessen Veränderungen durch Zu- und

*) Die nächste Zinsenzahlung am 1. April fällt für die Monate Ok-
tober-Dezember dem alten (1.) Rechnungsjahr zun Last; deshalb dieser
antizipierende Verrechnungsposten einer bereits vorhandenen, aber noch
nicht fälligen Zinsenschuld.
        <pb n="227" />
        ﻿222

Anlagevermögen.

Abgänge. 2. Darstellung der Wertverluste durch Abnutzung,
Benutzung usw. (Abschreibungen). 3. Kosten der Unterhaltung.

4.	Erträgnisse.

II. Anlageschulden: 1. Verrechnung der Schulden und ihrer
Veränderungen. 2. Buchung der Lasten.

Zu I. Anlagevermögen: 1. Die Verbuchung des Stammver-
mögens und dessen Veränderungen übernimmt ein Anlage-Konto,
dessen Funktion das nachstehende allgemeine Schema erläutert:

Eingang	 Ausgang

1. Jahr.  1.	Wert des Anfangsbe- standes 	 118 000,—  2.	Wert des Zuganges  (Kaufpreis, Herstel- lungspreis) 	 6 000,—	3.	Schlußbilanz: Buch-  wert des Schlußbe- standes 	 121 560,—-  4.	Abschreibung (gegen  Gewinn- u. Verlust-oder Abschreibungs-Konto)	2 440,—
124 000,—	124 000,—
2. Jahr.  5. Eingangsbilanz: Vor- trag 	 121 560,—	6 .Schlußbilanz:	Buch-  wert am Ende des  Rechnungsjahres	119128,80  7. Abschreibung	 2 431 20
3. Jahr.  8. Eingangsbilanz:	 119128,80	9. Abgang durch Verkauf von Ver- mögensteilen, Altmaterialien usw.

Zum Kaufpreis gehören alle Erwerbskosten wie Gerichts-,
Vermittlungs- und Anwaltgebühren.

Die Abschreibungen wurden wie folgt ermittelt1);

118 000,-

-T-2 % Abschreibung ............ 2 360,—

115 640,-

Zugang.............. 6 000,—

-T- 2 % für 2/3 Jahre ...	80,-	5 920,-

Ende des 1. Jahres, Buchwert---- 121 560,—

-f- 2 %________2 431,20

Ende des 2. Jahres Buchwert .... 119 128,80

B Ausführlicher Leitner, Selbstkostenberechnung industrieller Be-
triebe, 7. Aufl. Frankfurt a. M. 1921 (S. 226—269) und II. Band (Ab-
schreibungen, Abschreibungs-Konto). Schoettgen in der Z. f. B. 1911, S. 1 ff-
        <pb n="228" />
        ﻿223

Abschreibangen.

Der Wert des Schlußbestandes wird nur ausnahmsweise
durch Neuschätzung (beispielsweise bei Auseinandersetzungen,
Erbschaftsabhandlung, Verkauf, Umwandlung der Unter-
nehmungsform), in der Regel jedoch durch Schätzung der
Wertminderung bestimmt.

Die Kosten der NeubautenJ) werden gewöhnlich einem
Zwischen-Konto belastet, das nach Fertigstellung durch Über-
trag der Kosten des Neubaues bzw. der Neuanlage auf das be-
treffende Anlage-Konto aufgelöst wird.

Teile des Anlagevermögens, deren Buchwert für Bilanz-
zwecke durch Abschreibungen verschiedener Höhe ermittelt
werden, sind im Interesse einer klaren Bilanzierung auch auf
getrennten Konten zu verrechnen. So sollen beispielsweise
Grundstücke und Gebäude, Gebäude und Maschinen, Maschinen
und Werkzeuge, Pferde, Wagen und Gerätschaften usw. grund-
sätzlich auf Sonder-Konten und nicht auf einem gemeinsamen
Konto verrechnet werden.

2.	Die Abschreibungsverluste durch Abnutzung infolge Be-
nutzung, d. h. Verluste infolge Brauchbarkeitsminderung, werden
verrechnet:

a)	unmittelbar mit dem Anlage-Konto, oder

b)	zunächst auf einem allgemeinen Sammel-Konto für Ab-
schreibungen (Abschreibungs- Konto).

c)	Oder auf Sammel-Konten für Abschreibungen auf gleich-
artige Vermögensgruppen (beispielsweiseMaschinenabschreibungs-
Konto, Gebäudeabschreibungs-Konto u. ä.). Diese Sammel-
Konten werden ihrerseits abgeschlossen durch Übertrag, d. i.
Sammlung ihrer Salden auf Generalabschreibungs-Konto oder auf
Gewinn- oder Verlust-Konto.

d)	Auf einem allgemeinen Erneuerungsfonds-Konto [§ 261
Ziff. 3 HGB., besser als Amortisations-Konto bezeichnet] oder
auf Sonder-Konten für gleichartige Vermögensgruppen (bei-
spielsweise Maschinenerneuerungsfonds, Hochofenamortisations-
Konto usf.).

R Vgl. Z. f. hw. P., 2. Jahrgang, 1908, S. 356 ff. Sterns Lexikon
S, 452; auch 2. Band.
        <pb n="229" />
        ﻿224

Abschreibungen.

Gegen-Konten zu den unter a—d genannten Abschreibungs-
Konten sind:

a) Gewinn- und Verlust-Konto, wenn die Abschreibungen
als Jahresverlust in der Ertragsrechnung erscheinen sollen, oder
ß) Betriebskosten-Konto, Verkaufskosten-Konto, wenn die
Abschreibungen als Bestandteile des Herstellungs- bzw. Selbst-
kostenpreises verrechnet werden sollen (vgl. Fabrikbuchführung).

y) Oder ein Erträgnis-Konto (z. B. Immobilien-, Gebäude-
erträgnis-Konto), wenn die Abschreibungen den Gebäudeertrag
vermindern.

Beispiel für das Buchungsverfahren nach 2 a.

Gebäude-Konto.

98

2

Gewinn- u, Verlust-Konto	Bilanz

Gebäude;

Anfangswert... 100
-f- 2 % Absch. 2
~98

Gebäude......	2

Maschinen .... 10
Werkzeuge ...	8

~2Ö

1. Anfangswert 100

2.	Schlußwert...........

3.	Gewinn- und Verlust-

oder

Betriebskosten-
Verkaufskosten-
Grundstücker-
trägnis-

Konto

Beispiel für das Buchungsverfahren nach 2 b.

Abschreib ungs-(Sammel-) Konto.

1. Gebäude-Konto			2. Gewinn und Verlust	
Maschinen-Konto			10	
Werkzeug-Konto			
	20	

Gewinn und Verlust.

20'

Abschreibungs-Konto .... 201
        <pb n="230" />
        ﻿Abschreibungen.

225

Das erste Beispiel nach dem Verfahren 2 d.

Gebäude-Konto

Debet	inline Zn- mul Ahcfäncrei

Kredit

1. Jahr; Anfangswert	 100	Schlußwert	 100
2. Jahr: Eingangsbilanz	 100	Schlußbilanz	 100
3. Jahr: Eingangsbilanz	 100  u  Amortisations- (Erneue	Schlußbilanz	 100  äf.  irungsfonds-)Konto x).
1. Schlußbilanz 1914	 2	2. Gewinn und Verlust oder Be- triebskosten-Konto usw. (wie nach 2 a)	 2
4. Schlußbilanz 1915 	 4	3. Eingangsbilanz	 2  5. Gewinn und Verlust	 2
2. Schlußbilanz 1916 	 6	6. Eingangsbilanz 	 4  8. Gewinn und Verlust	 2
Aktiva	Bih	9. Eingangsbilanz 	 6  mz	Passiva

1914

Gebäude.................... 100

Erneuerungsfonds (Amortisations-
Konto) ........................ 2

Gebäude

Gebäude

1915

100

Brneuerungsfonds............... 4

1916

1001 Brneuerungsfonds .............. 6

Die Abschreibungs-Konten auf der Passivseite der Bilanz ver-
rechnen wirtschaftlich Abschreibungsverluste auf zu hoch bewertete Aktiv-
bestände. Erfolgs-Konten sind sie nicht, da sie die Verluste (Vortrag der
Abschreibungen) rechts zeigen. Sie verrechnen den Bestand an den bis-
herigen Abschreibungen und die Zunahme (Jahresabschreibung) rechts wie
älle Passiv-Konten, ohne Kapital oder Schuld zu sein. Sofern die Ab-
schreibungen übermäßig sind, verrechnet dieses Konto Bestand, Verlust
11 nd Reserve auf einer Seite.

Leitn er, Buchhaltung- und Bilanzkunde. T. 6. u. 7. Aull.	15
        <pb n="231" />
        ﻿Die Buchungsbeispiele zeigen das Abs ehre ibungs- Konto (im
II. Band auch das Delkredere-Konto) in zwei Anwendungs-
möglichkeiten: nach 2 b ist es ein reines Erfolgs-Konto, das nur
durch Gewinn- und Verlust-Konto zum Abschluß gebracht wird;
nach 2 d ist es seiner Abschlußtechnik nach Bestands-Erfolgs-

Konto.

3.	Die Kosten der Unterhaltung, Instandhaltung, Repara-
turen, soweit sie keine Werterhöhung bedingen, werden einem all-
gemeinen Konto zugeschrieben oder auf einem Sonder-Konto
nachgewiesen und durch Gewinn- und Verlust-Konto oder Be-
triebskosten-Konto abgebucht. In der Praxis wird die scharfe
Scheidung zwischen Bestands- und Kostenrechnung des Anlage-
vermögens nicht immer durchgeführt. Die folgenden Beispiele
aus der B. einer Aktienbrauerei mögen zeigen, wie solche system-
widrige Unklarheiten nachträglich gemildert werden können.

Debet	Fuhrpark-Konto.		Kredit
1. Anfangsbestand		80 000,—	4. Abgang; Verkauf von	
2. Zugang		31 943,55	Altmaterialien		150,—
3. Unterhaltungskosten	. 168 349,82	5. Schlußbilanz 		80 000,—
' »v -		6. Abschreibung		20 040,55
		Minderwert durch ein-	•
		gegangene und minder-	
		wertig	gewordene	
		Pferde		11 753,—
		7. Unterhaltungskosten .	168 349.82
	280 293,37	280 293,37	

Aktiva	Bilanz.

Fuhrpark-Konto.

Buchwert 1./9. 1917 ....	80 000,—

Zugang................. 31 943,55

~ 111 943,55

Abgang................ ■	11 753,—

100190,55

-r- 20 % Abschreibung ..	20 040,55

80150,—

■— Altmaterial........ 150,—
        <pb n="232" />
        ﻿Instandhaltung.

227

Verluste

Gewinn und Verlust.

Fuhrpark-Konto.

Unterhaltungskosten .... 168 349,82
Abschreibungen:

Maschinen M....

Geräte	M....

Fuhrpark-Konto ;M. 20 040,55
Minderwert	M. 11 753,—

NB.; Der „Minderwert“ ergibt
sich aus dem Unterschiede zwischen
Anfangs- und dem geschätzten End-
wert des Pferdematerials.

Eine einwandfreie Verrechnung zeigen die folgenden Konten:

Das Fuhrpark-Konto (Pferde- und Wagen-Konto)

im Soll	verrechnet die Vermögensbestände	im Haben

1- Anfangs- (Anschalfungs-)Wert. 3. Abgang durch Verkauf.

Zugang durch Erwerb.	4. Wert des schließlichen Bestandes.

5.	Abschreibungen und Minderwert
(gefallene Pferde), übertragen auf
Speditions- Konto.

Das Speditions-Konto

im Soll verrechnet die Kosten (Aufwendungen) im Haben

U FerferaucfcFutter.Kutscherlöhne1),
Sattler-, Schmiederechnungen,
Tierarztkosten Reparaturen.

2-	Abschreibungen auf Pferde, Ge-
schirr, Wagen, Stalleinrichtungen,
Futterboden, Kammern.

3-	Allgemeine Kosten-. Versicherung
der Arbeiter, der Vermögenswerte,
Haftpflicht, Lichtverbrauch.

4.	Kleine Einnahmen (z. B. Dünger-
verkauf).

5.	a) In Einzelbetrieben ist der Saldo

mit Gewinn- und Verlust-Konto
abzubuchen.

b)	Wenn mehrere Unterbetriebe
an den Kosten teilnehmen, so
sind die Unkosten eines Mo-
nates nach der Stundenzahl der
Leistungen oder Zahl der ge-
leisteten Gespanndienste, theo-
retisch richtiger nach Tonnen-
oder Zentner-Kilometer zu ver-
teilen.

*) Einschließlich etwaiger Naturalleistungen, z. B. Haustrunk, Ar-
keitskleider, Kohlenbezüge.

15*
        <pb n="233" />
        ﻿228

Iminobilienertrag.

4.	Das Anlagevermögen in seinen einzelnen Teilen ist ent-
weder ertragslos oder liefert Erträgnisse durch Vermietung (Ge-
bäude, Grundstücke) oder Ausbeutung der in den Grundstücken
liegenden Produkte (Kohle, Torf u. ä.). Über den zuletzt ge-
nannten Fall vergleiche Abschnitt 32. Die Suhstanzverminde-
rung bildet einen Teil der Gewinnungskosten.

Die Immob ilenertragsrechnung, von der Bestandsrechnung
getrennt, gibt Aufschluß über Lasten und Ertrag nach folgendem
Schema:

Lasten	Gebäude-Ertrags-Konto.	Erträgnisse

1.	Kosten der Verwaltung, Instand-
haltung; Hypothekenzinsen; Steu-
ern und Versicherungsgebühren;
besondere Kosten (Prozeßkosten
wegen Mietzahlung, Räumung).
Abschreibungen (gegen Gebäude-
Konto). ,

4a. Schlußbilanz-. Passiva, für im
voraus erhobenen Mietzins (transi-
torische Einnahme).

5. Gewinn- und Verlust.Überschuß =
Ertrag 2).

2.	Mieteinnahmen aus	Verträgen

(Kasse) und Nebenleistungen der
Mieter.

3.	Mietwert1 2) des eigenen Geschäfts-
lokales (gegen Geschäftskosten-
Konto), Mietwert der eigenen
Wohnung (Privat-Konto).

4.	Schlußbilanz: Aktiva, Rückstän-

dige Mieten und Anteil des J ahres
an im Nachhinein	bezahlten

Mieten (Antizipation).

Zu II. Anlageschulden: Vgl. S. 219, 235,

27.	Abschnitt.

Hypothekengeschäfte.

Typische Konten sind: Hypotheken-Konto, Hypotheken-
zinsen-Konto, Dariehnsprovisions-Konto. Über das Hypotheken-

1)	Durch Einsetzung des Mietswertes der selbstbenutzten Geschäfts-
räume wird das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung der Unter-
nehmung nicht geändert. Unterbleibt der Rechnungsposten „Mietwert der
eigenen Wohnung“, so kann die Steuerbehörde den Gewinnzuschlag ver-
langen.

2)	Man kann den Zinsenertrag des Anlagekapitals (Gebäudewert)
durch Anrechnung (Belastung) von Kapitalzinsen zum landesüblichen
Zinsfuß (Ertrags-Konto an Zinsen) vom Restgewinn trennen.
        <pb n="234" />
        ﻿Hypothekenbanken.

Konto im allgemeinen vgl. „Darlehnsgeschäfte“. S. 219. Hypo-
thekenbanken spezialisieren (vgl. II. Band)1):

1.	Unterlage-Hypotheken-Konto, Konto der Deckungs- oder
Register-Hypotheken im Sinne des § 10 des Hypothekenbank-
gesetzes;

2.	Konto freier Hypotheken, die zur Pfandbriefdeckung nicht
«der, wegen Nichterfüllung bestimmter materieller und formeller
Erfordernisse, noch nicht geeignet oder bestimmt sind;

3.	Kommunaldarlehns-Konto,

4.	Kleinbahndarlehns-Konto.

Eine andere Spezialisierung ist die folgende:

1.	Hypothekenkapital-Konto I und II für Bardarlehen {Re-
gisterhypotheken I und freie Hypotheken II); dazu ein Hypo-
thekenerträgnis- Konto I und II für die Zinsen.

2.	Hypothekenkapital-Konto III—VI, für Darlehen aus
verlosbaren oder nicht verlosbaren 4 %, 3% % Pfandbriefen;
dazu Hypothekenerträgnis-Konten III—VI.

3.	Hypothekendelkredere-Konto, dotiert aus den Gewinnen
beim Verkauf von belehnten Grundstücken und bestimmt zur
Reckung etwaiger Verluste an solchen Verkäufen.

4.	Hypothekenvorschuß-Konto fürVorschüsse und Zwischen-
duchungen.

5.	Depositen-Konto unvollständiger Zahlungen für Ab-
schlagszahlungen auf Zinsen und Darlehn.

6.	Güterverkaufs-Konto (Liquidations-Konto) für Anwesen,
die der Bank im Subhastationswege zufallen und wieder ver-
kauft werden sollen.

Eine weitergehende kontenmäßige Spezialisierung ist über-
flüssig, da infolge gesetzlicher Vorschriften sehr ausführliche
statistische Aufzeichnungen gemacht werden müssen, die im Ge-
schäftsbericht veröffentlicht werden und die Bilanzzahlen er-
gänzen sollen.

Die Verrechnung des Zinsenerträgnisses zeigt das folgende

Schema:

R vgl- Privatwirtschaftslehre, §§ 57, 58 II, III.
        <pb n="235" />
        ﻿230

Hypothekenzinsen.

Verrechnungsposten U y p 0thckc uz lasen - K on to.	Einnahmen

3.	Gewinn und Verlust. Abschreibung
auf rückständige Z.

4.	Schlußbilanz: im voraus empfan-
gene Z. zugunsten des nächsten
Rechnungsjahres (transitorischer
Posten).

5.	Gewinn und Verlust: Jahreser-
trägnis (Saldo).

6,	Eingangsbilanz:Vortragsposten (2.
Kreditposten).

1.	Zinseneinnahmen, auch solche auf
abgeschriebene Zinsenrückstände
des Vorjahres.

2.	Schlußbilanz: Rechnungsmäßige
Einnahmen;

a)	fällige, am 2. Januar zahl-
bare Zinsen.

b)	rückständige Z.1)

c)	Anteilzinsen, im Nachhinein
zahlbar (z. B. am 1./2., 1./3.)
(Posten a) u. c) Antizipations-
posten.)

7.	Eingangsbilanz: (Vortrag des 4.
Debetpostens).

Aktiva	Bilanz.	Passiva

Hypothekenzinsen-Konto: 2a—c) am	Hypothekenzinsen-Konto: 4. Voraus-
2. Jan. fällig werdende Z.	bezahlte Hyp.-Z.
Rückständige Z.	
Anteilmäßig Z.	

Vortragsposten.

Wie das Pfandbriefagio (II. Band) können auch die verein-
nahmten Abschluß Provisionen für Darlehen nicht lediglich als
Gewinn desjenigen Jahres angesehen werden, in dem der Ge-
schäftsabschluß erfolgt. Richtig ist die Verteilung solcher Ein-
nahmen auf mehrere Jahre; gewöhnlich nimmt man die Zeit
der Unkündbarkeit des Darlehens (Transitorische Buchung).

l) Man errichtet mitunter ein „Konto rückständiger Hypotheken-
zinsen“, Hypothekenzinsen-Debitoren-Konto, überträgt die Rückstände
ins Soll (vom Hypothekenzinsen-Konto), erkennt das Konto für die Ab-
schreibungen und den Bilanzwert der Zinsenforderungen.

Literatur zur Sparkassenbuchführung und ähnlicher Kreditinstitute:
Reisch-Kreibig, II. Band; Riedel-Rempel, Sparkassenhandbuch nebst For-
mularen und Mustern. Berlin 1906. Schurke, Buch- und Rechnungsführung
der Sparkassen. Landshut 1904. Artikel „Sparkassen“ in Sterns Lexikon
(mit weiteren Literaturangaben). Faßbender, Anleitung zur Geschäfts-
und Buchführung der Spar- und Darlehnsvereine. 7. Aufl. 1896. Vollborn,
Die Buchführung für Vorschuß- und Kreditvereine. Berlin 1900.
        <pb n="236" />
        ﻿Pfandbriefe.

281

Verrechnung	Darlehnsprovisions- Konto	Einnahmen

3. Gewinn und Verlust:  a)	Jahresanteil an zu-  rückgestellten Provisi- onen	 75139,75  b)	Einnahmeanteil des laufenden Jahres .... 369 513,76	1.	Eingangsbilanz:  Rückstellungen aus  früheren Jahren	 410 000,—  2.	Einnahmen des laufen- den Jahres aus ge- währten und prolon- gierten Darlehen .... 444 653,51
444 653,51  4. Schlußbilanz:  Vortrag (Passiva) ... 410 000,—	
854,653,51	854 653,51
	5. Eingangsbilanz:  Vortrag	 410 000,—

28.	Abschnitt.

Das Pfandbriefgeschäft der Hypothekenbanken* 2 3 1).

(Ausgabe langfristiger Obligationen.)

1.	Die Ausgabe von Pfandbriefen verrechnet mit dem Nenn-
wert das

Pfandbriefkapital-(Umlauf-) Konto.

Tilgung durch Auslosung und Ein-
lösung :

2.	Einlösung durch Kündigung und
Rückzahlung derPfandbriefe, bzw.
Abzahlung und Rückzahlung eines
Hypothekardarlehns durch Pfand-
briefe.

3.	Konto verloster Pfandbriefe. Nenn-
wert der noch einzulösenden
Pfandbriefe.

4- Schlußbilanz: Umlauf an Pfand-
briefen am Ende des Rechnungs-
jahres.

Emission:

1.	Nennwert der in Verkehr gegebe-
nen Pfandbriefe (gegen Kasse,
Pfandbrietverkaufs-Konto, Hypo-
thekardarlehns- Konto).

5. Eingangsbilanz: Vortrag des
Pfandbriefumlaufes.

1) Vgl. auch den II. Band: Bilanzen der Hypothekenbanken und
Le itner, Bankgeschäft, S. 415—423. Müller, Das Hypothekar- u. Pfand-
br efgeschäft; Wien 1904. Trenkler in der Z. f. B. 1911, S. 9 II.

Vgl. Privatwirtschaftslehre, § 56.
        <pb n="237" />
        ﻿232

Pfandbriefe.

Eine spezialisierende Kontierung wird auf Verzinsung und
Verlosbarkeit Rücksicht nehmen, z. B.

Konto 4 % verlosbarer Pfandbriefe,

Konto 4 % unverlosbarer Pfandbriefe usw. (S. 229, 2.).

II. Die Tilgung der Pfandbriefe

a) durch Kündigung und Rückzahlung mit dem Nennwert
verrechnet

a) entweder das Pfandbriefkapital-Konto — wie oben —;
nur der Ende des Jahres zwar gekündigte, aber noch nicht ein-
gelöste Rest von Pfandbriefen wird auf ein Sonder-Konto, Konto
einzulösender Pfandbriefe, übertragen und dieses durch Bilanz-
Konto (Passiva) ausgeglichen.

ß) Oder der Nennwert der gekündigten Pfandbriefe wird
vom Pfandbriefkapital (Soll) auf ein Pfandbriefeinlösungs-Konto,
= Amortisations-Konto, = Kündigungs-Konto übertragen, wo-
durch die Verrechnung wesentlich klarer wird (S. 182, 218).

Pfandbriefeinlösungs-Konto.

Ist-Einlösung	Soll-Einlösung

2.	EingelöstePf. (gegen Kasse,

Bank-Kontokorrent)....... 290000

3.	Schlußbilanz :Passiva, noch

einzulösen............... 10000

1. Pfandbrief kapital-Konto; übertrag

der gekündigten Pf....... 300000

4.	Etwa verfallene Pfandbriefe (ge-
gen Gewinn und Verlust oder Re-
serve-Konto).

Der noch einzulösende Rest kann wieder auf ein besonderes
Konto (vgl. I. Pfandbrief kapital-Konto 3. Posten Soll) über-
tragen werden.

b) Tilgung durch Rückkauf: An Stelle der Kündigung und
Verlosung tritt der Rückkauf von Pfandbriefen und anderen
Schuldverschreibungen zwecks Tilgung. Die Verrechnung über-
nimmt zweckmäßig ein Sonder-Konto, Pfandbriefrückkaufs-
Konto, das für den Aufwand belastet, für den Nennwert der ge-
tilgten Pfandbriefe zu Lasten des Pfandbriefkapital-Kontos
erkannt wird. Agio und Disagio sind auf besonderen Konten zu
verbuchen.

III.	Der Handel mit eigenen Pfandbriefen: Die Hypotheken-
institute bringen ihre Pfandbriefe in den Verkehr entweder durch
Verkauf — an der Börse, durch Vermittlung von Depositen-
        <pb n="238" />
        ﻿Pfandbriefe.

233

kassen anderer Banken, Provinzbankgeschäfte — oder durch
Zuzählung des Hypothekardarlehns in solchen Pfandbriefen.
Im letzten Fall hat der Darlehnsschuldner für die Veräußerung
der Pfandbriefe selbst zu sorgen, oder die Darlehnsbank über-
nimmt den kommissionsweisen Verkauf. Überdies dürfen Hypo-
thekenbanken verfügbare Gelder in eigenen Hypothekenpfand-
briefen und anderen Schuldverschreibungen (Kleinbahn- und
Kommunalobligationen) anlegen. Dieser Fall wird in geld-
knappen Zeiten eintreten, wenn das von Kapitalisten an die
Börse gebrachte Material nicht genügend Kaufliebhaber findet
und die ausgebende Bank im eigenen Interesse, um den Kurs
möglichst gleichmäßig zu erhalten, als Selbstkäuferin auftritt
(vgl. §§ 5, 24, 41—42 des Hypothekenbankgesetzes1 * * * V). Solche
Schuldverschreibungen sind dem Effekten-Konto oder Pfand-
briefumsatz-Konto oder Pfandbrief Verkaufs-Konto zu- und ab-
zuschreiben und in der Jahresbilanz gesondert aufzuführen.
Dabei ist zu beachten, daß Agio und Disago bei der erstmaligen
Begebung mit diesen Sonder-Konten (Agio-Kto., Disagio-Kto.),
kingegen Gewinn oder Verlust bei dem Handel mit bereits im
Verkehr gewesenen Pfandbriefen mit Gewinn- und Verlust-
Konto zu verrechnen sind.

Pfandbriefumsatz- Konto.

1 ■ Eingangsbilanz: Bestand

-• Pfandbriefkapital-Konto: Nenn-

wert der emittierten und durch

Verkauf in Verkehr gebrachten
Pfandbriefe.

V Kosten der Rückkäufe eigener
Pfandbriefe am Börsenmarkt.

°- Agio u. Disagio-Konto; Differenz
zwischen 2. u. 3a.
y- Gewinn und Verlust.

3.	Erlös der Verkäufe der a) neu
emittierten und b) der bereits im
Verkehr gewesenen Pfandbriefe.
6. Schlußbilanz: Bestände an eigenen,
bereits im Verkehr gewesenen Pf.

IV.	Die Lasten des Pfandbrief Geschäftes verrechnen Pfand-
briefzinsen-Konto, = Anfertigungs-Konto (Kosten des Druckes
üsw.), Verkaufsprovisions-Konto (die Provisionen an die Ver-
kaufsstellen); die Kosten für die Aufsichtsbeamten (Treuhänder)

B Handausgabe von Hillig. Leipzig 1900. S. 19.
        <pb n="239" />
        ﻿31.12. 1922.

1. Schlußbilanz: Vortrag
der Anteilzinsen des
Jahres 1922 (Anti-
zipationsposten) ......... 443 099,-

Pandbriefzinsen.

und die Emission (Prospekt, Zulassung, Stempel) werden mit
dem übrigen allgemeinen, sachlichen und persönlichen Aufwand
verrechnet.

Das Pfandbrief zinsen-Konto wird häufig kontenmäßig spe-
zialisiert, z. B. 4% Pfandbrief zinsen-Konto für 1. April 1923;
4 % Pfandbriefzinsen-Konto für 1. Oktober 1923, kurz, für jeden
Zinstermin wird ein Sonder-Konto eingerichtet, dessen Funktion
an einem Beispiele mit Semesterabschluß gezeigt werden soll.
Einfacher ist die Spezialisierung in Nebenbüchern.

4% Pfandbrief zinsen-Konto für 1. April 1923.

4.	Einlösung der fälligen

Zinsscheine............ 831 690,—

6.	Schlußbilanz:	30./6.

Rückständige, noch
nicht eingelöste Zsch.

(Schuld).............. 44180,—

875 870,—

2. Gewinn und Verlust:

Verlust. (Ausgaben)

Anteil 1922 .......... 443 099,-

1923

3. l./l. Bilanz: Vortrag

(Antizipation)....... 443 099,-

5. 30./6. Gewinn-und Ver-
lust (Ausgabenanteil
1923 1. Semester)_______ 432 771,-

8.	Eingelöst bis 31./12...	37 272,-

9.	31./12. Schlußbilanz:

noch nicht eingelöst
(Verbindlichkeit)......	6 908-

44180,-

875 870,—

7.	1./7. Bilanz: Vortrag.. 44180,-
(Schuld).

44180,-

1924

10. Eingangsbilanz: Vor-
trag .................. 6 908,-

Bilanz; 1922. Passiva 443 099,—
„ 1 Sem. 1923	„	44180,—

„	2.	„	1923	„	6 908 —

Eine süddeutsche Hypothekenbank trennt die Verlust-
rechnung der Zinsen von der Verrechnung der fälligen Zins-
scheine als Schuld der Unternehmung wie folgt:
        <pb n="240" />
        ﻿Pfandbriefzinsen.

235

4 % Pfandbrief zinsen-Konto.

1.	Kupons-Konto......... 443099 2. Gewinn und Verlust .... 443099

3.	1./4. Kupons-Konto... 432771 4. 30./6. Gewinn und Verlust 432771

Einlösung	Kupons-Konto.	Dotierung

2.	31./12. Bilanz-Konto 1922.	jl. 31.,/12. Pfandbriefzinsen-Konto

Anteilzinsen........... 443099]	Übertrag ................... 443099

1923

4.	Einlösung............. 831690]	3. l./l. Eingangsbilanz. 443099

6.	Schluß bilanz	30./6..... 44180]	5. 1./4.Pfandbriefzinsen-Kto.	432771

V.	Wegen	der Verrechnung des Agio und des	Disagio bei

Hypothekenbanken vgl. II. Band „Bilanzen der Hypotheken-
banken“ (auch „Agio und Disagio der Industrie-Anleihen“).

VI.	Die Verbuchung der Ausgabe von Industrie-Obligationen
erfordert die Führung eines Obligationenkapital-Kontos, Obli-
gationenzinsen-Kontos, Disagio-Kontos; sie entsprechen dem
Pfandbriefkapital-, Pfandbriefzinsen-Konto.

Buchungsbeispiel: Man kauft ein Haus für 380 000,-— M., leistet eine
Anzahlung von 50 000, — M., nimmt 4%iges Bankgeld als 1. Hypothek für
200 000,— M. (in Pfandbriefen zu 99 %), die dem Vorbesitzer ansgezahlt
wird; der Rest bleibt als dessen 2. Hypothek auf dem Haus lasten.

a) Verrechnung mit dem Vorbesitzer:

Abstattung	N. N., Kaufpreis-Konto.	Schuld

2. Kassen-Konto: Anzahlung	~ 50000	1. Immobilen-Konto: Kauf-	
3. Kassen-Konto: Zahlung		preis			380000
durch Bankgeld 		200000		
4. JV. N. Hypotheken-Konto :			
Restkaufgeldhypothek ...	130000		
Einnahmen	Kassen-Konto.	Ausgaben		
1. Hypotheken-Konto:		2. Disagio-Konto: Verlust auf	
	200000		2000
		3. N. N. Kaufpreis-Konto:	
		Barzahlung		250000
		4. Unkosten-Konto:	Neben-	
		kosten		—
        <pb n="241" />
        ﻿Verlust

1. Kassen-Konto



Personen-Konten.

b) Der Disagioverlust trifft den Käufer, belastet den Zinsenertrag des
Gebäudes bzw. erhöht den Darlehnszins; für M. 198000,—, bar werden
jährlich M. 8000,— an Zinsen bezahlt; somit ist für die Darlehnsdauer
der effektive Zinsfuß 4,0404 %, der nominelle 4 %.

1.	Der Disagioverlust kann mit dem vollen Betrag als Jahresverlust
verbucht werden (Gewinn und Verlust an Disagio 2000). Das Darlehen
(200 000) wird im ersten Jahre mit M. 10 000 (8000 Zinsen-)- 2000 Dis-
agio) effektiv, d. h. mit 5 % verzinst, in den folgenden mit 4 % effektiv.

2.	Oder man verteilt den Verlust auf einige Jahre, z. B. auf die Dauer
der Unkündbarkeit der Darlehnssumme, hier auf 5 Jahre. Jährlich sind
M. 400,— zu verrechnen, d. h. die Darlehnssumme erfordert eine Jährliche
Leistung von M. 8400,—, was einer effektiven Verzinsung von 4,2 % ent
spricht.

Das Disagio-Konto ist nach 5 Jahren aufgelöst.

Disagio-Konto.

Verrechnung

1. Jahr.

2 000

2.	Schlußbilanz; Aktiva, Vor-
trag ......................... 1 600

3.	Gewinn und Verlust: Ver-
lustanteil. ................... 400

2. Jahr.

1. Bingangsbilanz: Vortrag ... 1 600

2.	Schlußbilanz: Vortrag .... 1200

3.	Verlustanteil............... 400

usf.

5.	Jahr.

1. Eingangsbilanz ............. 400 j 2. Gewinn und Verlust

400

29.	Abschnitt.

Die Personen-Konten.

Den Personen-Konten x) ist die Aufgabe gestellt, die Rechts-
verhältnisse mit den Geschäftsfreunden zum Ausdruck zu bringen
und das Verrechnungsverhältnis zwischen dem Verbuchenden und
dem Geschäftsfreunde zahlenmäßig darzustellen. {Vgl. S. 43).
Die Personen-Konten sind demnach Rechnungen, durch welche
Rechts- und Rechnungsverhältnisse mit dritten Personen ihren
buchmäßigen Ausdruck finden auf Grund von Geschäften für

J) Die „lebenden“ Konten im Sprachgebrauch der Praxis, zum Unter-
schied von „Sach-Konten“, „toten“ Konten (syn. „totes“ Kapital).
        <pb n="242" />
        ﻿Personen-Konten im Warengeschäft.

237

eigene, für fremde oder für gemeinschaftliche Rechnung. Unter
ihnen gibt es Konten, die wir als unmittelbare Personen-Konten
bezeichnen können, deren Natur als Personenrechnung schon in
ihrer Benennung erkennbar ist, und die einer Zerlegung nach
Individuen in Nebenbüchern fähig sind (z. B. Debitoren-Konto,
Kreditoren-Konto u. a.). Die mittelbaren Personen-Konten ver-
treten im Kontensystem anonyme Personen, sind kollektive Per-
sonenrechnungen, deren Natur durch ihre Benennung verschleiert
ist, z. B. Nachnahme-Konto, Lohnschulden-Konto. Von einer
Zerlegung in besonderen Nebenbüchern wird häufig abgesehen;
in andern Fällen ist eine solche Individualisierung des Haupt-
buch-Kontos unmöglich (z. B. Tratten-Konto).

Die zahlenmäßige Darstellung im Hauptbuch der doppelten
B. ist eine zusammenfassende. Die Zerlegung der Kollektiv-
Konten und die Aufteilung auf einzelne Geschäftsfreunde über-
nehmen Nebenbücher. (Vgl. S. 47 f.)

I.	Waren- und Fabrikationsgeschäft. Hier sind zu unter-
scheiden :

a)	Das Debitoren- oder Kunden-Konto. Es verrechnet Kauf-
prBeförderungen an Kunden und die Abzahlungen hierauf sum-
marisch, während das Hilfsbuch, Debitoren- oder Kundenbuch,
diese Kaufpreisforderungen und Abzahlungen im einzelnen nach
Namen der Abnehmer ordnet (S. 42).

b)	Das Kreditoren- oder Lieferanten-Konto. Es verrechnet
Kaufpreisschulden an Lieferanten, des verbuchenden Unter-
nehmers summarisch, während das Kreditoren- oder Lieferanten-
buch Schulden und Abzahlungen im einzelnen nach Namen der
Lieferanten ordnet (S. 43).

c)	Das Bank-Konto und das Bank-Konto-Korrentbuch ver-
rechnen Guthaben und Verfügungen bei der Bank des Unter-
nehmers. Spezialisierung: Bank-Konto, Reichsbankgiro-Konto,
Postscheck-Konto (S. 43, 193).

d)	Einige Kollektiv-Konten vertreten die Personen-Konten
der Schuldner oder der Gläubiger, z. B. Nachnahme- (Konto der
Kaufpreisforderungen S. 198), Akzeptations-Konto (Konto der
nnbekannten Wechselgläubiger S. 201), Konto pro Diverse
(Konto für verschiedene Kreditoren und Debitoren, denen aus
Zweckmäßigkeitsgründen kein Sonder-Konto im Debitoren- bzw.
        <pb n="243" />
        ﻿238

Konto dubioser Forderungen.

Kreditorenbueh eröffnet werden soll), Reise-Konto (Konto für
Reisende) usw.

e)	Forderungen, deren Eingang zweifelhaft erscheint, werden
am Ende des Jahres nach einer der folgenden Methoden behandelt;

1.	Sie werden unmittelbar abgeschrieben: Gewinn und
Verlust an Debitoren-Konto, für tatsächliche oder die geschätzten
Verluste. Mitunter werden wirkliche Verluste auf eine Sonder-
rechnung. Konto dubioso, übertragen.

2.	Die dubiosen Forderungen werden mit ihrem Nennwert
auf ein Sonder-Ronto übertragen, auch während des Geschäfts-
jahres, sobald die Zahlungsunfähigkeit bzw. Unsicherheit des
Schuldners feststeht.

Konto dubioser Forderungen

Debet	(aktives Delcredere-Kto.).	Kredit

1. Debitoren-Konto: Übertrag

der Forderung............ 10000

2.	Schlußbüanz: Schätzungs-
wert des Einganges........ 4 000

3.	Geivinn- u. Verlust: Verlust-
anteil des Jahres........... 6000

4. Eingangsbilanz: Vortrag..
6. Debitoren - Konto: Über-
trag ........................

1923

4000 5. Kasse: Eingegangene Zah-
lungen ..........................

8 000 7. Schlußbilanz.............

8.	Gewinn u. Verlust (+ 1500
-— 4500)...................

12 000

5500

3500

3000

12000

1924

9.	Bilanz; Vortrag ......... 8500 (10. Kasse: Eingang......... 2450

3.	Der Minderwert der Forderungen wird in der Vermögens-
bilanz (Passiva) durch ein Bewertungs-Konto zum Ausdruck ge-
bracht, (passives) Delcredere-Konto, das die tatsächlichen und
voraussichtlichen Verluste verrechnet1) (S. 225).

4.	Verluste an zweifelhaften oder uneinbringlichen Forde-
rungen werden durch eine Delcredere-Reserve buchmäßig gedeckt;
über Delcredere-Konto und Delcredere-Fonds l) vgl. II. Band).

l) Vgl. Reisch-Kreibig, I. Berliner, Schwierige Fälle der kaufmänni-
schen Buchführung und deren Lösung, Hannover 1893. Z. f. hw. F. II. Jahr-
gang S. 393 Auch II. Bd.: „Abschreibungen auf Forderungen“.
        <pb n="244" />
        ﻿Personen-Konten im Bankgeschäft.

239

II. Bankgeschäft. Im Bankgeschäft ist eine Trennung
zwischen Debitoren und Kreditoren undurchführbar. Die Mannig-
faltigkeit der Rechtsverhältnisse, der Geschäfte und der Ge-
schäftsverbindungen macht eine weitergehende Differenzierung
der Personenrechnungen erforderlich.

1.	Das gewöhnliche Kontokorrent-Konto verrechnet Gut-
haben und Verfügungen des Kunden auf Grund eines Konto-
korrentvertrages im Sinne des § 355 HGB. Die einzelnen Konten
im Kontokorrentbuch werden mit dem Zusatz „Konto ordinario“
versehen, wenn mit dem Konto-Inhaber noch eine anders ge-
artete Geschäftsverbindung besteht.

2.	Das Giro- oder Scheck-Konto verrechnet Guthaben und
Verfügungen der Kunden auf Grund eines Scheckvertrages. Die
einzelnen Konten der Kunden sind in der Regel prcvisionsfrei,
häufig zinslos oder werden mit geringem Zinsfuß abgerechnet.
Das Scheck- oder Giro-Konto des Hauptbuches verrechnet Ver-
fügungen und Guthaben summarisch, die Einzel-Konten in dem
Nebenbuch, Giro- oder Scheck-Kontokorrent, zerlegen diese
summarische Verrechnung nominell. Die Einzel-Konten müssen
stets ein Guthaben des Inhabers aufweisen (S. 193).

3.	Das Depositen-Konto verrechnet die bei der Bank zur Be-
nutzung hinterlegten Gelder.

4.	Inkasso-Kontokorrent-Konto für Inkassorechnungen der
Kunden. Auch das Inkasso-Konto ist gewöhnlich provisionsfrei
und wird ohne Zinsenberechnung abgeschlossen. (Vgl. S. 210.)

5.	Bürgschafts- oder Avaldebitoren-Konto (vgl. S. 180).

6.	Konsorlialeinzahlungs-Konto (vgl.Gemeinschaftsgeschäfte).

7.	Lombard-Konto (vgl. Lombardgeschäft).

8.	Report-Kontokorrent-Konto (vgl. Reportgeschäft).

Neben diesen kollektiven Konten des Hauptbuches, die als

anonyme Personen-Konten bezeichnet werden können, werden
dem einzelnen Kunden in den Kontokorrentbüchern Sonder-
Konten errichtet, die den Zweck haben, besonders geartete Ge-
schäfte auch gesondert von den übrigen laufenden Geschäftsver-
bindungen zu verrechnen. Beispielsweise werden die Akzepte
der Bank ^uf Grund eines Akzeptationskredits wegen der be-
sonderen Abmachung hinsichtlich der Provisionen, der Deckung
und wegen der Kreditkontrolle dem Kunden auf einem Konto
        <pb n="245" />
        ﻿240

Personen-Konten im Bankgeschäft.

N. N.. Akzeptations-Konto belastet. (Vgl. S. 207, 215, 241.) Die
Verbindlichkeiten des Kunden aus Börsenspekulationsgeschäften
werden auf einem Konto N. N. Liquidations-Konto, N. N. Engage-
ment-Konto verbucht. Die Verbuchung von Gemeinschaftsge-
schäften übernimmt ein Konto N. N. Konto meta, das Guthaben
aus Inkassopapieren verrechnet N. N. Inkasso-A/mm (S. 209),
Bardarlehen werden auf einem Konto N. N. Darlehns-Konto ver-
bucht usf. In Berlin werden Ein- und Verkauf von Ak len, bei
denen sofort Provision berechnet wird, auf einem Konto N. V.
Dividendenpapier-Konto verbucht.

In anderen Fällen begnügt man sich, Geschäfte, die nicht
unter den Kontokorrentvertrag fallen oder fallen sollen, vom
Konto ordinario des Kunden loszulösen und einem Konto sepa-
rate zu überweisen (vgl. 34. Abschnitt).

Beispiele verschiedener Konten eines Kunden:

1. Kontokorrentverbindung (ohne Spalten für Zinsberech-
nung) :

Kredit 30/m gegen Bürgschaft.

Wechseldiskonkredit 60/m.

Soll	Gebr. Karl. Konto ordinario.	Haben

1/1.	Saldo Vortrag fko.. .	7535	—I	12./1.	Barsendung ....	4000		
15./1.	Retourwechsel 		7319	40	24./1.	Devisen....	13046	
3./2.	D evise		294	63	8./2.	Inkasso fko	i 30ft	65
19./3.	Überwsg. Hamburg .	2668	40	24./2.	Diskonten		39478	80
22./3.	,,	Frankfurt. .	8000	—		Devisen 		17080	50
24./3.	Übertrag Akzept.-Kt.	40000		26./2.	Bar		6500				

2. Scheckguthaben:

Soll	Gebr. Karl. Scheck-Konto.	Haben

4./1.	Entnahme Scheck	1 li1-/1-	Saldo		9364|-—
	Nr. 1245 		12000— 4./1.	Diskonten		15240,30
24./I.	Entnahme		10000 —		
3./3.	Überweisung Mauer	1975-		

3. Akzeptationskredit:

Kredit 40/m hypoth. gedeckt (vgl. S. 213).
        <pb n="246" />
        ﻿Personen-Konten im Bankgeschäft.	241

Soll	Gebr. Karl. Akzeptations-Konto.	Haben

1-/1.	Vortrags-Tratte		40000	Hl 24-/3.	Übertrag Konto ord.140000	—
24./S.	Entnahme		40000	—  li		

4.	Beispiel;

Staffel-Kontokorrent (Saldo-Kontokorrent).

							Saldo				Zins-	
Datum		Fo.	Text	Ketrag				Ver-	bD  cö	zahlen	
				Soll	Haben	S/H	Betrag	fall		S.	H.
Jan,	10.		Barsendung	1200,—		S.	1200,—	10./1.	12	144	
Pebr.	21.		Überweisung		225,—	S.	975,—	22./I.	24	234	
	16.		u. Zahlung	300 —		S.	1275,—	16./2.	76	1007	

usf.

5.	Beispiel eines Saldo-Kontokorrentbuches (Bruchstück):
Stadt Berlin.

bc		Januar 1923			Februar 1923	
CÖ  E-«	Fo.					
		Buchungen Soll	Haben	Saldo	Buchungen j Soll |Haben	Saldo
					1 1  1 |	

6.	Ein die Saldoermittlung auf dem einfachen Konto vor-
bereitendes Schema (S. 130.)

Soll	N. N. in B.	Haben

Betrag		Summen			Betrag		Summen	
1240	—	—	—		14000	—		—
6146	75	7386	75		1875	—	15875	—
800	—	8186	75		2000	—	17875	—
4116	80	12303	55					

Die „Summen“spalte zeigt stets die Summe der bisher ver-
buchten Beträge auf der Kontoseite. Der Saldo ergibt sich aus
Unterschiede der Summen (z. B. 12 303,55 -f- 17 875 =
^571,45).

Leit ner, Buchhaltung- und Bilanzknnde. I. G.u.7. Aull.

16
        <pb n="247" />
        ﻿242

Konto nostro.

Beispiel eines Nostro-Kontos [schematisch]1).

Debet	Louis Blanc, Paris,

Tag	Folio	Konto	Begründung	Ver-  fall	Francs	Mark
1. Mai	M. 5	Devisen-	ScheckAnvers fcs. 8000	3./5	8 008,—	7 264,80
3. ,,	„ 19	Effekten-	fcs. 15/m franz. Rente	5./5.	15 210,—	12 320,10
6. „	.. 26	Devisen-	Wechsel a. Wien	8./5.	26 023,95	21 178,45
6. „	„ 26	Effekten-	£1500 Portugiesen	8./5.	24 292,35	19 692,90
18. „	„ 38	Sorten-	500 Napoldon d’or	21./5.	10 000,—	8120,—
					83 534,30	68 576,25
Juni	30.	Zinsen-	Zinsen 1t. Abrechnung	30./6.	175,—	141,75
					83 709,30	68 718,—
Juli	1.		Saldovortrag	30./6.	13 290,—	10 764,90

Konto nostro.	Kredit

Tag	Folio	Konto	Begründung	Ver-  fall	Francs	Mark
15 .Mai	M.35	Effekten-	25 Staatsbahn-Aktien	13./5.	18 394,30	14 936,15
22. „	„ 46	Devisen-	u. Tratten a. Paris	24./7.	35 000,—	28 258,55
22. „	.. «	Devisen-	Auszahlung	22-/5.	10 000,—	8125,—
24. „	47	Kontokorrent-	Überweisung an Leroi	26-/5.	2 000,—	1 625,—
25. .,	., 48	Devisen-	uns. Scheck	2S./5.	5 000,—	4 060,—
30./6.		Unkosten-	Spesen in Paris	30./6.	70 394,30 25,-	57 004,70 20,25
30./6.		Devisen- (Kursdiffe- renz-Kto.)	Saldo  Übertragder Umrech- nungsdifferenz	30./6.	18 290,— 83 709,30	10 764,90 67 789,85 928,15 68718,—

NB. Zinsen und Unkosten sind dem Pariser Kontoauszug entnommen
Nach Einstellung des Francs-Saldos und dessen Umrechnung bilanziert die
Prancs-Geldspalte; die in der Markspalte verbleibende Differenz rührt von
den Umrechnungskursen her und wird aut Devisen- oder Kursdifferenzen-
Konto übertragen.

M Ausführlicher in den Lehrbüchern von Schiller und Ziegler, auch
Barre, comptabiiitO financiöre,, pag. 223, 244 (Des comptes en Commission
de la banque).
        <pb n="248" />
        ﻿Konto loro, nostro.

243

Die Personen-Konten eines Bankgeschäftes sind:

a) Konten der Kunden: Die buchführende Bank führt als
Kommissionär Aufträge der Kunden aus; sie erteilt Abrechnung
über die einzelnen Geschäfte und am Ende des Semesters, sie
berechnet Provision und Unkosten. Die Rechnung des Kunden
in den Büchern der Bank ist seine Rechnung, das Konto ein
Konto suo bzw. ein Konto loro (bei Gesellschaftsfirmen), die Ge-
samtheit der Konten sind Loro-Konten. Sie werden nur in deut-
scher Währung geführt, Provisionen und Unkosten stehen im
Soll der Konten.

ß) Konten für den eigenen Geschäftsverkehr mit anderen
Banken: Die buchführende Bank ist Auftraggeberin, die andere
Bank führt Aufträge für Rechnung der verbuchenden Bank aus-
Das hierfür zu errichtende Personen-Konto ist ein Konto mio
in den Büchern der anderen Bank bzw. unsere Rechnung (Konto
nostro) Wir empfangen die Abrechnungen der beauftragten
Bank, diese erteilt Kontoauszug, berechnet Provision und Kosten
(neben den Zinsen), die dementsprechend in unseren Konto-
korrentbüchern auf der Kreditseite des Kontos erscheinen
müssen. Hat die andere Bank im Ausland ihren Sitz, so werden
Nostro-Konten im Kontokorrentbuch gewöhnlich in zwei Wäh.
rungen geführt: eine Geldspalte für die Abrechnung der aus-
ländischen Bank, eine Geldspalte für die Umrechnung in Mark-
währung. Die Umrechnung erfolgt entweder zum veränderlichen
Tageskurs der Devisen oder zu einem unveränderlichen Buch-
kurs. Bei dem zuerst erwähnten Verfahren sollte der Kurs jenes
Tages der Umrechnung zugrunde gelegt werden, an welchem
Schuld oder Forderung im Ausland entstanden sind; doch nimmt
man regelmäßig den Kurs des Buchungstages.

Die Unterscheidung der beiden Kontengruppen bezieht sich
•auf die Konten im Kontokorrentbuch. Das Kollektiv-Konto des
Hauptbuches ist für beide das gleiche, nämlich das Kontokorrent-
Konto. Die Mehrzahl der Personen-Konten im Bankgeschäft sind
Loro-Konten; die ausdrückliche Bezeichung als Konto nostro
erhalt ein Konto dann, wenn eine Bank mit einer anderen in
doppelter geschäftlicher Beziehung steht, als Kommissionär
Aufträge ausführt und als Kommittent solche gibt. In diesen
Ausnahmefällen müssen beide Rechnungsverhältnisse getrennt

16*
        <pb n="249" />
        ﻿244

Geschäftsunkosten.

zur Darstellung kommen, beispielsweise Inkasso-Konto nostro
für eigene Inkassoaufträge (siehe S. 208), Depot-Konto nostro
für ein Depot bei anderen Banken, Lombard-Konto nostro für
eigene Lombardschulden u. ä.

y) Konten der Depositenkassen und Zweiggeschäfte bzw.
der Zentrale.

()’) Konten für Schulden und Forderungen aus gemeinschaft-
lichen Geschäften (vgl. 34. Abschnitt.

30.	Abschnitt.

Die Geschäftsunkosten.

a)	Allgemeine Geschäftsunkosten sind Ausgaben für die
Unternehmung als einheitlichen Organismusx), also für geschäft-
liche (nicht aber für private, dem Erwerbszweck fremde) Zwecke.
Ihre Verrechnung erfolgt auf einem Sammel-Konto: Geschäfts-
kosten-Konto, Handlungsunkosten-Konto, Spesen-Konto genannt,
oder auf beliebig spezialisierten Einzel-Konten (vgl. S. 47 f.).

b)	Besondere Unkosten: 1. Für eigene Rechnung, die für die
Anschaffung, Herstellung oder den Verkauf eines bestimmten
Vermögensteiles verausgabt werden. Solche Unkosten müssen
als Bestandteile der Anschaffungs-, Herstellungs- oder Selbst-
kosten bzw. des Erlöses durch unmittelbare Belastung des Ver-
mögens-Kontos oder durch mittelbare Verbuchung verrechnet
werden (z. B. Warenspesen).

2.	Unkosten für fremde Rechnung sind Forderungen des ver-
ausgabenden Unternehmers und als solche unmittelbar mit dem
Personen-Konto des zur Erstattung Verpflichteten oder zunächst
auf einem Zwischen-Konto mit nachträglicher Umbuchung auf
Personen-Konto zu verrechnen. (Siehe S. 254, A 1.)

3.	Für gemeinschaftliche Rechnung vgl. „Gemeinschafts-
geschäfte“, 34. Abschnitt.

Über die Verrechnung einzelner Unkostenarten vgl. Waren-
handel, Effektenhandel, produzierende Gewerbe.

Die Unkosten für eigene Rechnung werden 1. als Jahres-
verlust verbucht (Gewinn und Verlust Soll); 2. mit dem näch-

1) Vgl. Privatwirtschaftslehre, §§ 28 fl.
        <pb n="250" />
        ﻿Geschäftsunkosten.

sten Rechnungsjahr (als Aktivum) verrechnet, z. B. vorausbe-
zahlte Zinsen, Versicherungen usw.(vgl. transitorische Buchungen,
II. Band); 3. ganz oder teilweise wiedererstattet, z. B. Geschäfts-
unkosten der Banken durch semesterweise Anrechnung von
Pauschalsummen; 4. als ein Bestandteil des Veräußerungswertes
der Waren, der Fabrikate usw. überwälzt (der Rohertrag in der
Gewinn- und Verlustrechnung ist einschließlich dieses Kosten-
anteils verbucht); 5. als ein Bestandteil des Anlagevermögens
verbucht, z. B. Patentkosten, Gebühren bei Grundstückerwerb,
Montagekosten einer Maschine und ähnliches; 6. als noch nicht
bezahlte, rückständige Unkosten in der Vermögensbilanz unter
den Schulden aufgeführt.

Hilfsbücher der Kostenverrechnung: Spesenkassenbuch,
Portokasse, Kleinkasse und ähnlich benannte Hilfsrechnungen
zur Entlastung des (Haupt-)Kassenbuches. Verschiedene Un-
kostenbücher dienen als Zergliederungsrechnungen des kollek-
tiven Hauptbuch-Kontos (vgl. S. 47).

_Ansgaben Schema eines allgemeinen Unkosten- Kontos1) Verreehnung

2.	Umbuchung auf Personen-Konto
für Rückvergütung von Unkosten.

3.	Schlußbilanz:	(Transitorischer)

Vortrag des Kostenanteils des fol-
genden Bilanzjahres (Vorauszah-
lungen, Aktiva).

Gewinn und Verlust: Jahresun-
kosten.

U Gehälter, Bureaubedarf, Miete,
Licht, Heizung, kurz allg. Verwal-
tungs- und Handlungsunkosten.

3 a. Schlußbilanz: (Antizipierender)
Übertrag von Ausgaben des fol-
genden Bilanzjahres zu Lasten
des lautenden (Passiva).



31.	Abschnitt.

Die Verrechnung im Warenhandel.

Wirtschaftliche Charakteristik: Unter Handel in der weite-
ren Bedeutung versteht man die Organisation des Güterabsatzes
überhaupt 2). Für unsere Darstellung kommt nur die folgende
Unterscheidung in Betracht:

Hgb.

U Vgl. auch 32. Abschnitt, B, IXa.

2) Zu unterscheiden vom „Handelsgewerbe“ im Sinne der §§ i—3
        <pb n="251" />
        ﻿246

Der Warenhandel.

1.	Kaufhandel [Zwischen- oder Kaufmannshandel, im
Sprachgebrauch der Nationalökonomie des 18. Jahrhunderts
Ökonomiehandel]; unter diesem „Handel“ im eigentlichen und
engeren Sinne versteht man den gewerbsmäßig betriebenen
Tauschverkehr, die selbständige, berufsmäßige Tausch Vermitt-
lung, d. h. Anschaffung (Sammlung) von Waren für den Wieder-
verkauf (die Verteilung) in wesentlich unveränderter Gestalt zum
Zweck eines regelmäßigen Einkommenerwerbs (§ 1 Ziff. 1 HGB.).

2.	Produzentenhandel, der Handel der Urproduktion, Fabrik-
handel oder Handwerkerhandel sein kann. Er ist ein unselb-
ständiger Handel in Verbindung mit der Erzeugung von Gütern,
Absatz der selbsterzeugten Güter durch deren Produzenten ohne
Vermittlung von Berufshändlern Die Unternehmerarbeit des
Händlers wird durch Lohnarbeit von Absatzvermittlern ersetzt.

3.	Der Konsumentenhandel. eine vom Verbrauch ausgehende
Organisation der unmittelbaren Bedarfsdeckung, gemeinschaft-
lich, genossenschaftlich organisierte Anschaffung von Gütern be-
hufs Verteilung (z. B. Einkaufsgenossenschaften zu Produktions-
und Konsumtionszwecken, Produktivgenossenschaften).

Nur vom Kaufhandel wird hier gesprochen x). Der Absatz
der Waren erfolgt durch Unternehmertätigkeit des Geschäfts-
inhabers oder durch Unternehmer- oder Lohnarbeit von Absatz-
vermittlern (Kommissionäre, Provisions- und Handlungsreisende,
Agenten, Ladenverkäufer).

Der Händler kauft und verkauft Waren für eigene Rechnung
(Eigenhändler, § 1, Ziffer 1, HGB.), für fremde Rechnung (Kom-
missionshandel, §§ 383 ff. HGB.) oder für gemeinschaftliche Rech-
nung (Gemeinschaftshandel, §§ 705 f. BGB.).

I.	Warenhandel für eigene Rechnung.

Die wirtschaftliche Eigenart des Zwischenhandels kommt
in der Verrechnung der Anschaffungskosten der Waren und der
Kosten der Weiterveräußerung, d. i. der Absatz-Organisation,
zum Ausdruck.

l) Literatur: Ziegler, Lehrbuch, III. Teil, S. 1—49. Schiebe-Odermann,
a.a. O. Biedermann, Der Überseehandel, Berlin 1906, S. 105—208. Vgl.
auch Wagner, Über die Organisation der Warenhäuser, Kaufhäuser und der
großen Spezialgeschäfte; Leipzig 1911. Hirsch, Organisation und Formen
des Handels. Tübingen 1918 (Grundriß der Sozialökonomik).
        <pb n="252" />
        ﻿Warenhandel für eigene Rechnung.

247

A. Das typische Konto ist das Waren-Konto (Verkaufs-,
W arenumsatz- Konto).

Das Waren-Konto kann im Hauptbuch oder in einer Neben-
verrechnung (Lagerbuch, Warenskontro) beliebig spezialisiert
werden. Manche Unternehmer müssen unterscheiden: Waren auf
eigenem Lager, Waren auf auswärtigem Lager, Kommissions-
waren-Konto, Konsignationswaren-Konto, Detailgeschäft. Im
Fabrikationsgeschäft sind Handelswaren und Fabrikationswaren
zu unterscheiden.

Waren-Konto

Kosten der Anschaffung	Erlös der Weiterveräußerung

1.	Einkaufskosten u.Bezugskosten1 2 3 4 5)

2.	Rückwaren der Kunden und
Kosten der Rücksendung.

3.	Abzüge [Skonto, Rabatt] und
Vergütungen an Kunden.

4.	Versendungskosten auf verkaufte
Waren (Transport, Zoll, Ver-
packung).

5.	Kosten der Lagerung und der
Lagerarbeiten.

10.	Gewinn und Verlust-. Brutto-
gewinn.

H. Eingangsbilanz: Vorräte.

NB.; Der 3. u. 4. Posten sind Minderungsposten des Erlöses (6,),
4er 8. ist ein Minderungsposten (Subtrahendus) des 1. Sollpostens.

Abänderungen des typischen Kontos:

1. Abtrennung des Warenabsatzes vom Wareneinkauf (An-
schaffung und Weiterveräußerung) durch Errichtung eines
Warenverkaufs-Kontos, das für den Erlös der verkauften Waren
erkannt, für die Abzüge der Abnehmer, die Versendungskosten
und die Rückwaren der Kunden belastet wird. Das Waren-
Einkaufs-Konto verrechnet die übrigen Kosten.

x) Im Falle eines Imports sind die Deckungskosten für den Rembours
an den Verkäufer einzurechnen oder es ist ein diese (erst in Zukunft ent-
stehenden) Kosten berücksichtigender erhöhter Tagesumrechnungskurs an-
zuwenden.

6.	Erlös der verkauften Waren.

7.	Rückwaren an Lieferanten.

8.	Abzüge von Lieferanten.

9.	Inventurwert der Bestände,
Bilanz-Konto, Aktiva.
        <pb n="253" />
        ﻿

*) Kosten eines Handlungsreisenden (Reisevorschuß, -nachschuß,
Gehalt) sowie Gehälter und Tagegelder eines Provisionsreisenden. Eine
Nebenverrechnung kann die Ausgaben für die einzelnen Reise- und Ab-
satzgebiete, auch die Rentabilität des Reisevertriebes (Kosten: Absatz),
die Aufträge des Reisenden kontrollieren.

2) Die Selbstkosten der Muster werden vom Waren-Konto auf das
Soll des Musterspesen-Kontos übertragen (vgl. 32. Abschnitt, III. Beispiel).

s) Arbeitslohn, Packmaterialien, im Falle der Selbsterzeugung über-
dies Abschreibungen, Reparaturen der Maschinen, Kraftkosten, Werkzeug-
verbrauch werden dem Sonder-Konto belastet; erkannt wird es für den
Erlös verkaufter Verpackungsstücke und die Vergütung der Waren-Ab-
nehmer.

*) Wegen der Mengenverluste vgl. S. 114, Verluste an Forderungen
S. 238, die allgemeinen Verwaltungskosten S. 244, Unterhaltungskosten

2.	Für Retourwaren, Rabatt und Skonto werden Sonder-
konten geführt.

Die Anschaffungskosten — d. i. der Preis der Waren am Ein-
kaufsort, sämtliche Einkaufs- und Bezugskosten am Einkaufs-
ort, während der Ortsveränderung und am Bestimmungsort —
werden verrechnet:

a)	Durch unmittelbares Zuschreiben auf die Sollseite des
Waren-Kontos.

b)	Durch Vermittlung eines Zwischen-Kontos für die Waren-
bezugskosten — Warenspesen-Konto, Fracht- und Zollspesen-
Konto —, dessen Betrag nach der Kalkulation oder periodenweise
auf Waren-Konto bzw. auf die Waren-Konten anteilsmäßig über-
tragen wird. Der Abschluß dieser Hilfs- Konten durch Gewinn-
und Verlust-Konto gibt ein unrichtiges Bild des Umsatzgewinnes.

B. Die Kosten der Veräußerung:

1.	Die allgemeinen Vertriebskosten — Reisespesen x), Muster
kosten2), Reklame, Agentenunkosten, Inkassokosten für den
Einzug der Kaufpreisforderungen, Kosten der Verpackung —
Emballage 3) — können auf Sonder-Konten verrechnet werden,
die "durch Gewinn- und Verlust-Konto oder Waren-Konto oder
das allgemeine Unkosten-Konto abgeschlossen werden4).

2.	Die besonderen Verkaufskosten: a) Rabatt, d. i. ein Preis-
nachlaß an Wiederverkäufer als Vermittlungsgebühr und an
        <pb n="254" />
        ﻿Warenhandel für eigene Rechnung.

ständige Kunden, Großabnehmer u. a. b) Skonto, d.'i. ein Zinsen-
abzug bei Barzahlung der auf Zeit gestellten Verkaufspreise.

Sie werden zweckmäßig auf besonderen Konten verrechnet,
deren Saldo auf Waren-Konto übertragen oder durch Gewinn-
und Verlust-Konto abgebucht wird. Einfacher ist die Verrech-
nung mit Waren-Konto.

Schematisches Beispiel einer Kalkulation und deren Buchung:

+ Waren-Konto —

Verkaufs- — Listenpreis,

Ziel 4 Monate.......... 2	244,85

-T- 20	%	Rabatt ........... 448,95

1 795,90

-f- 2 % Skonto............... 35,90

Erlös .................... 1	760,—

10	%	Reingewinn.......	160,—

Selbstkosten.............. 1	600,—

Anschaf-		Verkaufs-
fung . .	1200,—	erlös. . 2244,85
Kosten ..	254,55	
Brutto-	1454,55	
gewinn	790,30	

Skonto-Kto. (Dekort)

Bezugskosten .... 254,55 ] Allgemeine Kosten 145,45 &gt; 1 600,— Anschaffungspreis 1200,— j		35,90 |  —	Rabatt-Konto		+
Memorialbuchungen:		448,95	1	
1.	Debitoren an Waren 2244,85  2.	2 Konten an	einfacher:  3 Konten an Waren	— Gewinn- und Verlust		+
		Skonto ..	35,90	Waren-	
Debitoren	Debitorenl760,—	Rabatt .. 448,95	Konto .. . 790,30	
Rabatt . 448,95	Rabatt .. 448,95	Handlungskosten		
Skonto . 35,90	Skonto .	35,90			

Waren

an Kreditoren
(Einkauf).

1200 + 254,55

Rabatt und Skonto-Konto können
auch durch Übertrag auf Waren-
Konto Soll saldiert werden. Der
Gewinnsaldo dieses Konto geht dann
aut 305,45 herunter (160,— Netto-
gewinn + 145,45 Kostenanteil).

Zweckmäßiger ist die Errichtung eines mehrgliedrigen Kontos:
Eingang	Waren-Konto.	Ausgang
        <pb n="255" />
        ﻿250

Warenhandel für eigene Rechnung.

c)	Verkaufsprovision und Umsatzprämien an Wiederver-
käufer und Verkaufsvermittler (Agenten, Kommissionäre) wer-
den einem Sonder-Konto, dem Provisions-Konto, belastet.

d)	Fracht- und Zollkosten bei frachtfreier Ablieferung des
Abnehmers: Verrechnung auf Waren-Konto oder Warenspesen-
Konto.

Im allgemeinen empfiehlt es sich, die Kosten des Absatzes
tunlichst nach der Art und Weise des Absatzes selbst zu trennen.

C.	Besondere Fälle im Warengeschäft:

1.	Inkasso des Reisenden und Agenten1) (vgl. §§ 55, 86
HGB.).

Einziehung Reise-(Agenten-)Inkasso-Konto. Ablieferung

1. Debitoren-Konto: Zahlungen	2. Kasse, Bankgiro-Konto:

der Kunden an Reisende	Wertsendungen, Einzahlun-

und Agenten............. 2480 gen des Reisenden........... 2300

3. Umbuchungen auf Gehälter-
Konto, Reisekosten-Konto,
Waren-Konto für Gegen-
rechnungen des Reisenden,
für Gehalt, Tagegelder usw.,
Preisnachlässe an Kunden..	180

Wir trennen Reisekosten-Konto (siehe oben) und Reise-
Inkasso-Konto; doch findet man auch beide Rechnungen ver-
einigt 2).

2. Zweiggeschäfte 3 * S.). a) ln den Büchern der Zentrale: Hin-
sichtlich der Buchführung können solche Geschäfte selbständig
sein oder nicht.

a)	Eine selbständige, von der Zentrale unabhängige B. nach
einfachem oder doppeltem System erfordert in den Büchern der

x) Siehe Z. f. B. 1897, 1905. Auch Frommer, Verbuchungen und Korre-
spondenz im Verkehr mit dem Reisenden, Linz 1905.

2)	Eine solche Funktion des „Reise-Kontos“ zeigen Reisch-Kreibig I,

S.	129. Sie belasten Reise-Konto für Vor- und Nachschüsse an den Reisen-
den, Inkassi, erkennen es für Wertsendungen, Gehalt, Provisionen, Tage-
gelder.

3)	Eine gute Darstellung bringen Reisch-Kreibig I, S. 126, 265 If. II,
193 ff. Auch Augspurg behandelt das Zweiggeschäft in seiner buchmäßigen
Verrechnung ausführlicher (§§ 164, 275 344/5, 347). Vgl. auch Sterns
Lexikon S. 665, 300. Scubitz, Doppelte Buchführung; 3. Auf!., Leipzig
1902, S. 211 ff. Wiernik, Depositenkasse. Berlin 1912.
        <pb n="256" />
        ﻿Warenhandel für eigene Rechnung.

251

Zentrale ein Konto „Filiale in........“, welches das anfängliche

Kapital der Filiale und den Geschäftsverkehr mit ihr verrechnet.
Oder man errichtet ein „Filialkapital-Konto“ für das Rein-
vermögen der Filiale bei Beginn des Jahres und ein „Konto-
korrent-Konto Filiale“ für die laufende Verrechnung mit der
Filiale, d. h. für die ihr im Laufe des Jahres übergebenen bzw.
für zurückerhaltene Vermögensteile. Der Saldo des Kapital-
und des Kontokorrent-Kontos bildet dann das Reinvermögen
der Filiale. In den Büchern des Zweiggeschäftes erscheinen
dann „Zentrale Kapital-Konto“, „Zentrale Kontokorrent-Konto“
(vgl. Bankbuchhaltung, Beispiel: Inkassobank).

b)	Die an sich selbständige Filiale wird durch die Bücher
der Zentrale kontrolliert. Außerhalb der Gesamtbuchführung
des Hauptgeschäftes wird für jedes Zweiggeschäft eine Sonder-
buchführung eingeführt. Die Filiale muß ihre B. (Kasse, Memo-
rial) in Abschrift behufs Übertragung in die Kontrollbuchführung
der Zentrale einsenden.

c)	Die Rechnungsführung der unselbständigen Filiale ist
mit jener des Hauptgeschäftes organisch verbunden. Neben
dem Kassen-Konto, dem Waren-Konto, Unkosten-Konto usw.
der Zentrale wird ein Filialkassen-Konto, Waren-Konto Filiale,
Unkosten-Konto Filiale usw. geführt. Theoretisch ist zu fordern,
daß die Einrichtung der Buchführung mit dem Zweiggeschäft
die Berechnung der Rentabilität und des Umsatzes für die ein-
zelnen Verkaufsstellen ermögliche. In der Vermögensbilanz *}
der Zentrale können die Bestände des Zweiggeschäftes
a) getrennt von denen der Zentrale 2),
ß) oder vermischt3) und ohne Unterscheidung aufgeführt
werden. Oder

J) Vgl. II. Band, Hypothekenbanken.

2)	Z. B. Kassen-Konto: Hauptgeschäft M.....

Filiale 1	, ....

Filiale 2	„ ....

3)	Man findet auch die Vermengung durch Übertragungsbuchungen

Waren-Konto an Waren-Konto-Filiale 1 M.

an Waren-Konto-Filiale 2 M. ...

Der Wert des Schlußbestandes geht dann in einer Ziffer auf Schluß-
bilanz-Konto über.
        <pb n="257" />
        ﻿252

Warenhandel für eigene Rechnung.

y) es wird nur der Saldo desFilialkontokorrent-Kontos bzw.
des Kapital-Kontos der Filiale unter den Debitoren oder Kre-
ditoren der Vermögensbilanz des Gesamtgeschäftes aufgenommen.

ö) Man kann Aktiva und Schulden der Zweiggeschäfte
summarisch anführen (z. B. Aktiva der Filiale nach besonderer
Aufnahme).

2.	ß) Jede Filiale dient dem Erwerbszweck der Unter-
nehmung. Sie kann selbständig, äußerlich unabhängig vom
Hauptgeschäft, die gleiche Tätigkeit wie dieses ausüben (Zweig-
geschäft im Ausland, Bankfilialen). Oder sie kann die Unter-
nehmerarbeit des Hauptgeschäftes unterstützen, z. B. Einkaufs-
filialen und Einkaufshäuser der Importeure, Verkaufsfilialen wie
Detailgeschäfte, Fabrikniederlagen u. ä.

In den Büchern der Filiale müssen, abgesehen von der Ver-
buchung der Geschäftsvorfälle, die Reehnungsverhältnisse mit
dem Hauptgeschäft klargelegt werden. Das Konto des Haupt-
geschäftes, des Stammhauses, ersetzt das Kapital-Konto. Die
Beziehungen zwischen Filialen und Stammhaus eines Waren-
bzw. Fabrikationsgeschäftes stellt das folgende Schema dar.

Abgeliefert	Konto des Hauptgeschäftes. Empfangen

Überweisungen von Geld, Wechsel.
Debitoren-Konto: Unmittelbare Zah-
lungen von Filialkunden an das
Stammhaus.

Retourwaren an die Zentrale.
Schlußkäjpital.

Kapital der Filiale.

Waren, Geld .... vom Stammhaus
empfangen.

Kreditoren: vom Stammhaus be-
zahlte Lieferantenrechnungen.
UuÄosjeuanteil der Filiale.

Zinsen auf das Kapital.

Reingewinn.

Zulässig ist eine Zerlegung des Kontos des Hauptgeschäftes
in ein Kapital-Konto Stammhaus und in ein Kontokorrent-
Konto Stammhaus.

3.	Detailgeschäft. Die Verbindung eines Großhandels- mit
einem Kleinhandels- oder Ladengeschäft wird in den Büchern
des Großgeschäftes auf einem Sonder-Konto des Detäilgeschäfts
dargestellt.
        <pb n="258" />
        ﻿Wareukommissionshandel.

25B

Empfangen________________Detailgeschäft.	Abgeliefert

t. Bilanz: Wert des Anfangsbestan-
des an Bargeld, Waren, Forde-
rungen.

2. Kasse, Waren1): Dem Laden-
geschäft übergebene Werte.

4.	Unkosten: Anteil an den allge-
meinen Kosten der Gesamtunter-
nehmung.

6.	Gewinn und Verlust oder: Ge-
winn- und Verlust-Konto der Fi-
liale: Reingewinn.

II. Der Warenhandel für fremde Rechnung
(Kommissionshandel) 3).

Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren
für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem
Namen zu kaufen oder zu verkaufen (| 383 HGB.). Typische
Konten sind: Kommissionswaren-Konto, das schon durch seine
Benennung die Eigentumsrechte zum Ausdruck bringt, und
Provisions-Konto (§ 396 HGB.).

A. Einkaufskommission.

1.	Die Ausgaben, Bar- oder Kreditausgaben, für die auf-
tragsweise Beschaffung der Waren können unmittelbar dem
Personen-Konto des Auftraggebers oder zunächst einem (Ein-

*) Die Waren können dem Detailgeschäft zum Selbstkostenpreis, zum
Verkaufspreis des Großgeschäftes oder zum Verkaufspreis des Detail-
geschäftes angerechnel werden; im letzten Falle trägt das Hauptgeschäft
alle Unkosten (Barzahlung oder Gutschrift auf Filial-Konto, sofern die Un-
kosten durch die Filialen bezahlt wurden). Ein Ertrag erscheint auf dem
Filial-Konto nicht.

Häufig werden die Waren dem Detailgeschäft mit einem Gewinn-
zuschlag auf den Selbstkostenpreis angerechnet, wodurch der Gewinn des
Großhandels und jener des Ladenkleinhandels besser verteilt wird.

2)	Besser ist die Führung eines Kontor „Geschäftskosten Detail-
geschäft“, dem auch der Kostenanteil (Soll 4.) zugeschrieben wird. Ein-
facher ist es, solche Ausgaben, wenn unerheblich, überhaupt nicht gesondert
zu buchen und in der um diese Ausgaben verminderten Ablieferung an
Bargeld indirekt zu verrechnen.

3)	Vgl. die Lehrbücher von Ziegler, Schiller usw. Auch Adler, Buch-
haltungsübungen (Le pzig 1908). S. 51—61. Z f. B. 1896, 1899 und 1900
sehr ausführlich.

3. Wechsel, Kasse: Vom Ladenge-
schäft abgelieferte Gelder, Wech-
sel u. a.

4 a. Unkosten: Vom Detailgeschäft
bezahlte eigene Betriebskosten
(monatl. Sammelbuchung)2).

5. Schlußbilanz: Vorräte an Waren,
Geld, Forderungen nach der Son-
der-Inventur des Ladengeschäfts.
        <pb n="259" />
        ﻿254

Warenkommissionshandel.

kaufs-) Kommissionswaren-Konto belastet und dann, bei der
Absendung an den Kommittenten, dessen Personenrechnung
belastet werden.

2.	Der Kommittent schreibt den Rechnungsbetrag der ein-
gekauften Waren einschließlich Provision und die Bezugskosten
seinem Waren-Konto zur Last zugunsten des Konto des Kom-
missionärs (S. 249).

B. Verkaufskommission.

1- Verbuchung des Auftraggebers. Bei der Absendung der
zum kommissionsweisen Verkauf verladenen Waren sind diese
rechnerisch von den übrigen Warenbeständen zu trennen, da der
Kommittent Eigentümer der Kommissionswaren bis zu deren
Verkauf bleibt.

Konsignationswaren (Konsign.-Lager)

Aufwand	(mit Zwischenabschluß).	Erlös

1.	Waren-Konto: Übertrag z.  Selbstkostenpreis (oder Li- mitpreis)	 10 000  2.	Kasse, Kreditoren: Versen- dungskosten	 400	3. Schlußbilanz: Aktiva1) .. 10 400
4. Eingangsbilanz: Vortrag. 10 400 6. Gewinn und Verlust oder Waren-Konto: Übertrag des Reingewinns 	 1 600	5. Personen-Konto des Kom- missionärs : Reinertrag des Verkaufes	 12 000
Soll	Konto des Verkai	ifskommissionärs.	Haben
3. Reinertrag 	 12 000	1.	Etwaige Vorschüsse an den  Auftraggeber	(Wechsel,  Bank)	 5 000  2.	Teilzahlungen des Kom  missionärs	  4. Verfügungen über denRein- ortrag		

x) Nicht ganz r chtig, da der Wert der ganzen Konsignationsware
eingestellt wird, ohne Rücksicht aut teilweisen Verkauf; der ganze Erfolg
des Geschäfts wird in das nächste Rechnungsjahr hinübergeschoben. Der
Auftraggeber kann sich vom Verkäufer einen Zwischenabschluß — d. i.
eine Aufstellung der bisherigen Verkäufe und Kosten — geben lassen und
ihn für die eigene Bilanz verwerten.
        <pb n="260" />
        ﻿W arenkommissionshandel.

255

2. Buchungen des beauftragten Verkaufskommissionärs:
Ausgaben (Verkaufs-)Kommissionswaren-Konto. Einnahmen

1.	Eintreffen der Waren: Ver-
buchung der Bezugskosten 200

2.	Verkaufskosten:Fracht,Ver-
mittlungsgebühren, Stern •
pelkosten, Versicherung,

Lagerarbeiten................ 800

Verkaufsprovision (Provisi-
ons-Konto):

2 % von 24 800	496

Delkredere (Delkredere-
Konto) J):

23 000

— Barverkäufe 8 000

i/2% von	15 000	 75

Kosten 1571

S.	Konto des Auftraggebers:

Reinertrag................ 23 229

24 800

3.	Erlös der Verkäufe (Kasse,

Debitoren, Wechsel)..... 23 000

4.	Waren-Konto: Übernahme
von Waren durch Selbst-
eintritt des Kommissionärs

vgl. §§ 400 f. RGB.). .. . 1 800

Konto des Kommittenten.

1.	Vorschüsse (Wechsel, Trat-	1 2. Kommissionswaren: Über-

ten)................... 10 000 j trag des Reinertrages .... 23 229

Am Bilanztage wird der Saldo des Kommissionswaren-
Kontos als Aktivum oder als Verbindlichkeit, je nach dem Stande
der Verkäufe, eingestellt. Wegen der konkursrechtlichen Ver-
hältnisse vergleiche man §§ 45 f. Konkursordnung.

Abänderungen der vorgetragenen Buchungsweise des Kom-
missionärs :

a) Beim Eintreffen der Waren wurden nur Bezugskosten
verbucht. Andere verrechnen den-limitierten Verkaufspreis zu-

D Delkredere = Gutstehungsgebühr (§ 394 RGB.) stellt eine Ver-
sicherungsgebühr für das dem Kommittenten abgenommene Risiko des
Nichteinganges der Kaufpreisforderung aus kommissionsweise veräußerten
Waren dar. Dem Kredit dieses Delkredere-Kontos — über ein ähnliches
Konto vgl. S 238 — werden die Gebühren gutgeschrieben, Verluste sind
aus diesem Konto zu decken. Empfehlenswert erscheint es, einen Teil der
angesammelten Delkredere-Provisionen, d. h. insoweit das Risiko am Ende
des Jahres noch vorhanden ist, in das nächste Bilanzjahr vorzu tragen.
        <pb n="261" />
        ﻿256

Warenkommissionshande],

gunsten des Auftraggebers (Kommissionswaren an N. N. Kom-
missions-Konto) und nach vollständigem Verkauf nur noch den
Mehrerlös.

b)	Wir übertragen den Reinertrag auf das Personen-Konto-
Andere übertragen den Saldo des Personen-Kontos auf Kom-
missionswaren-Konto, was völlig unlogisch ist. (Sterns Lexikon,

S.	311).

c)	Ein Gewinnanteil des Kommissionärs wird mit Gewinn-
und Verlust-Konto verrechnet und dementsprechend der Rein-
ertrag gekürzt.

d)	Wird vereinbart, daß der Erlös über das Limit dem
Kommissionär zugute komme, oder daß eine erhöhte Provision
die Anrechnung der Verkaufsspesen ausschließe, so entfallen die
Buchungen dieser Posten.

III.	Warenhandel für gemeinschaftliche Rechnung (vergl-
34. Abschnitt).

32.	Abschnitt.

Die Buchführung der produzierenden Gewerbe.

Die Gütererzeugung kann sein:

1.	Urproduktion, d. i. Stoffgewinnung (z. B. Bergbau), Er-
zeugung selbstgewonnener Materialien zum Zwecke des Ver-
kaufes, oder

2.	Gewerbe oder Industrie (im engeren Sinne), d.i. Form-
veränderung von Rohstoffen, mechanische oder (und) chemische
Stoffumwandlung oder Stoff Veredelung (Umformungs- oder Ver-
edelungsindustrie ).

Dieser Teil der Produktion ist im Rechtssinne im wesent-
lichen a) entweder Anschaffung und Weiterveräußerung von be-
weglichen Sachen nach Beärbeitung oder Verarbeitung (§ 1,
Ziffer 1 HGB.) (Veräußerung von Halbfabrikaten, Ganzfabrika-
ten, Zwischen- und Nebenprodukten); ß) oder Übernahme der
technischen Bearbeitung oder Verarbeitung von Waren für an-
dere, wenn der Besteller das Material selbst liefert und einzelne
Arbeitsprozesse für den anderen vorgenommen werden (Lohn-
arbeit, Fabriklohnwerk, z. B. Lohnfärbereien, Lohnbleichereien,
kurz, alle Übernahmegeschäfte der Fabriken, § 1 Ziffer 2).
        <pb n="262" />
        ﻿W arenkommissionshandel.

257

3.	Zusammenhängende Produktion. Verschiedene Produk-
tionsstufen — Stoffgewinnung und Stoffverarbeitung — sind in
einer Unternehmung vereinigt, z.B. die gemischten Werke der
Großeisenindustrie (Erzbergbau und Verhüttung, Hochofen und
Stahlwerk usw.). Der eine Produktionsbetrieb ist Werkstoffliefe-
rant des anderen. Die Betriebsvereinigung kann eine örtlich zen-
tralisierte oder dezentralisierte sein. Wo solche Vereinigungen
stattfinden, müssen die einzelnen Produktionsstufen rechnerisch,
buchhalterisch und kalkulatorisch auseinandergehalten werden.

Der Absatz der Produkte x) erfolgt durch eine selbständige
Organisation des Unternehmers (Verkaufsabteilung), durch die
Tätigkeit von Absatzvermittlern (Kommissionäre, Agenten usw.)
oder durch kollektiv-wirtschaftliche Organisationen (Verkaufs-
zentralen). Seine buchhalterische Behandlung bietet keine
Schwierigkeit und ist nicht abweichend von der Absatzorgani-
sation des Warenhändlers zu verrechnen.

Auf eine Klassifikation der Gewerbe in technischer oder
wirtschaftlicher Hinsicht wird hier verzichtet, da eine allgemein
richtige Einteilung ohne logische Mängel bis jetzt nicht gefunden
wurde (man vgl. dazu die Gliederung der Berufszählungen 1895
und 1907). Mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der gewerb-
lichen Tätigkeit im engeren Sinne sollen hier nur grundsätzliche
Gesichtspunkte erörtert, einige typische Fälle in ihrer buch-
halterischen Behandlung vorgeführt werden, denen sich Kon-
herungsbeispiele ergänzend anschließen sollen.

Jede Produktion erfordert einen Aufwand an Sachgütern
Und Arbeit, also Kosten, in der Absicht, einen über diese Kosten
binausgehenden Verkehrswert zu erzielen. In der Vergleichung
zwischen Kosten und Ertrag liegt der wirtschaftliche Erfolg oder
Mißerfolg der Gütererzeugung. Den Kosten der Arbeit sind alle
Aufwendungen für eine bestimmte produktive Arbeit zuzurech-
uen, also Geld, Naturalleistungen an die Arbeiter, ohne Rück-
Sl°ht auf deren Arbeitsleistung; im Grunde genommen auch
die mittelbaren Aufwendungen für Arbeiter (Unterhaltung der
Mfohlfahrtseinrichtungen u. a.) In der Regel werden nur die
Unmittelbaren Aufwendungen für die ausführende Arbeit un-

0 Vgl. meine „Betriebslehre der kapitalistischen Großindustrie“ im
Grundriß der Sozialökonomik, Tübingen 1914, Abteilung VI, S. 83 f.

Meitner, Buchhaltung- und Bilunzkonde. I. 6. u. 7. Aufl-	17
        <pb n="263" />
        ﻿258

Urproduktion.

mittelbar in Anrechnung gebracht. Die leitende, wirtschaftende
und technische Arbeit der geistigen Arbeiter, des Unternehmers,
des Betriebsleiters usw., wird ebenso wie die nichtqualifizierte
Arbeit des Tagelöhners für allgemeine Betriebsarbeiten mit
ihren Kosten nur mittelbar (als Betriebskosten) angesetzt.

Die typischen Konten eines gewerblichen Betriebes gliedern
sich wie folgt:

1.	Konten der Produktionsmittelx), der produktiven Anlagen,
Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen, der Bestände an zu be-
arbeitenden bzw. zu verarbeitenden Roh- und Hilfsstoffen.

2.	Konten des Produktionsaufwandes und des Produktions-
erfolges; sie werden hier ausführlich behandelt werden.

3.	Konten des Betriebsvermögens * 2), des umlaufenden Kapi-
tals, darunter besonders die Konten der finanziellen Geschäfts-
führung.

A. Die Urproduktion 3).

Die Gewinnung des Stoffes ist Selbstzweck. Dement-
sprechend sind die Gewinnungskosten möglichst spezialisiert zu
verrechnen. Empfehlenswert ist die folgende Kontierung:

1.	Das Aufwand-Konto verrechnet die Kosten der Ge-
winnungsarbeit (statistisches Konto).

2.	Das Produkten-Konto übernimmt die Verrechnung der
Bestände an geschürften Produkten, während

3.	das Verkaufs-Konto den Wirtschaftserfolg verrechnet.
Die Funktion der einzelnen Konten ist aus dem folgenden Schema
zu ersehen.

■) Vgl. Konten des Anlagevermögens, S. 222 ff.

2)	Vgl. Kassen-, Wechsel-, Personen-, Effekten-Konto u. a.

3)	Literatur: Gottschalk, Die Grundlagen des Rechnungswesens, ins-
besondere Bergbau, Hüttenbetrieb. Leipzig 1865. Mannlicher, Leitfaden
der Verrechnungskunde von Montanwerken nach dem System der doppelten
kaufmännischen Buchhaltung. Graz 1865. Waink, Leitfaden der mon-
tanistischen Buchführung, Leoben 1898. Ilse, Bergbau und Hüttenbetrieb
in kaufmännischer und technischer Hinsicht. (Seite 66—136.) Leipzig
o. J. (früher Huberti). Calmes, Die Fabrikbuchhaltung, Leipzig 1909.
(S. 136—198.) Reisch-Kreibig, a. a, O. II. Band, S. 276—296. Leitner,
Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe, 7. Aufl., Frankfurt a. M-
1921. Paulukat, Buchführung im Bergwerksbetriebe, Staßfurt 1909. Ber-
liner, Schwierige Fälle und allgemeine Lehrsätze der kaufm. Buchhaltung,

1.	Band; 3. Auf!., Hannover 1909. S. 210 f.
        <pb n="264" />
        ﻿Urproduktion.

259

1.	(Kohlen-, Erz-) Bergbau-Betriebs-Konto.

Aufwand	Verrechnung

t- Ausgaben: Arbeitslöhne u. Neben-
kosten, Materialien, allgem. Be-
triebskosten; Unterhaltung der
Gruben- und Förderanlagen, all-
gem. Verwaltungskosten, Berg-
schäden, Abschreibungen, Selbst-
verbrauch an Kohlen.

2.	Erlös aus Altmaterialien (z. B.
Grubenholz).

3.	Saldoübertrag auf Produkten-Konto
(2. Sollposten).

2.	Produktions-Konto (Kohlen-, Erz-Konto).

Eingang	Übertrag

1- Bilanz: Bestände
2. Bergbau-Betriebs-Konto: Übertrag
der Produktion zum Selbstkosten-
preis, zu Normal- oder Verrech-
nungspreisen (von Konto t).

3.	Selbstverbrauch (gegen Betriebs-
Konto, Betriebskosten - Konto,
Brikettfabrikations-Konto u. a.).

4.	Übertrag der verkauften Mengen
(Selbstkostenpreis, Normal- oder
Verrechnungspreise) auf Konto 3.

5.	Schlußbilanz; Bestände.

Soll	3. (Kohlen-) Verkaufs-Konto.	Haben

U Produkten-Konto, Übertrag.

2 • V erkaufskosten (Verlad ung, Fracht,
Vermittlung usw.).

5.	Gewinn und Verlust: Brutto-
gewinn.

3.	Erlös durch Verkauf (Debitoren,
Kasse).

4.	Lohn-Konto: Abgabe von Kohlen
an Arbeiter gegen Lohnabzug.

B. Die gewerbliche Produktion (Industrie oder Fabrikation)').

Jede technische Unternehmung hat zwei selbständige Auf-
gaben zu lösen: eine allgemeine, kaufmännische und eine be-

*) Literatur: Calmes, Fabrikbuchhaltung, Leipzig 1909 f. (gute Lite-
raturübersicht). Daele, Moderne Fabrikbuchhaltung, 2. Aufl. Leipzig 1910.
Pachmann, Die Fabrikbuchhaltung, 3. Aufl , Leipzig 1897. Lilienthal,
Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der
Firma Ludw. Loewe &amp; Co., A.-G. Berlin, 2. Abdruck 1911. Reisch-Kreibig,
a. a. O. I. Band, S. 298 ff. Meitzer, Wirtschaften aut Ertrag in der in-
dustriellen Unternehmung. Berlin 1911. Hiemann, Die doppelte amerika-
nische Buchführung. 2, Aufl., Leipzig 1911. Weitere Literatur oben bei
Leüner, Selbstkostenberechnung, Sinner, Betriebswissenschaft, 2. Auf!.,
Berlin 1920.

17*
        <pb n="265" />
        ﻿260

F abriMrachführung.

sondere, die technische, die die Buchhaltung auseinanderzuhalten
hat. Das Ziel der wertumsetzenden Tätigkeit des Kaufmannes
ist, das umlaufende Kapital in unausgesetzter und schneller Be-
wegung zu halten, um eine möglichst gewinnbringende Ver-
wertung zu sichern. Die technische Aufgabe faßt die Arbeit als
wertschaß ende, als produzierende Tätigkeit auf, deren Bestreben
es sein muß, mit geringstem Produktionsaufwand möglichst hoch-
wertige marktgängige Produkte wiederzugewinnen.

Die Buchführung hat neben den allgemeinen Aufgaben
(vgl. S. 2 ff.) insbesondere den Aufwand der fabrikatorischen
Zweckarbeit aufzuzeichnen und die technische Kalkulation sowie
die betriebstechnische Kontrolle zu ermöglichen. Überdies hat
sie die Wertzirkulationen richtig darzustellen. Der aus der wert-
schaffenden Tätigkeit entstehende Produktionswert ist als eine
Summe von Einzelwerten zu betrachten. Jeder Einzelwert er-
fordert technische Operationen, Arbeitsstufen, mit eigenem Auf-
wand. Deshalb soll die Buchführung jede einzelne Operation
bzw. Arbeitsstufe mit ihrem Aufwand aufzeichnen, um deren
Einfluß auf die Gesamtkosten des Fertigprodukts feststellen zu
können.

Die Buchführung industrieller Betriebe scheidet sich in Be-
triebs- oder Fabrikations-Buchführung und kaufmännische oder
Geschäfts-Buchführung. Die Betriebs-Buchführung hat der Be-
triebsverwaltung das notwendige statistische Material zu liefern,
den Aufwand der Arbeitsdurchführung im einzelnen zahlen-
mäßig darzustellen, die Verteilung der Kosten auf einzelne
Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe, auf Werkstätten, Arbeits-
plätze, Arbeitssäle und endlich auf die einzelnen Fabrikate vor-
zubereiten. Sie soll die Berechnung des Preises der Arbeit für
den einzelnen Arbeiter, für die einzelne Arbeit und die Arbeiter-
kontrolle ermöglichen. Die Betriebsbuchführung 1) is't demnach
eine Verteilungs-, Zergliederungs-Buchführung für die zahlen-
mäßige Darstellung der inneren Tätigkeit der Unternehmung, im
Gegensatz zur kaufmännischen Buchführung, die als zusammen-
fassende Wertstatistik das ihr von der Betriebsbuchführung ge-
lieferte Zahlenmaterial übersichtlich zusammenfaßt, daneben den

x) Peiser, Grundlagen der Betriebsrechnung in Maschinenbauanstalten,
Berlin 1919.
        <pb n="266" />
        ﻿Fabrikbuchführ u ng.

261

allgemeinen Bedarf für den Fabrikations- und den kaufmänni-
schen Betrieb, insbesondere den Kapitalbedarf und dessen Wert,
Vernichtung, berechnet, die äußeren Beziehungen der Wirtschaft-
die Rentabilität der Unternehmung, zahlenmäßig festhält. Die
kaufmännische Buchführung zeigt in ihrem Zentrum, dem Haupt-
buch, in welchem Verhältnisse der Erlös, d. i. der Veräußerungs-
wert der Produkte zur Werterhöhung durch die technische Arbeit
des Betriebes steht.

Fabrikation ist Anschaffung, Verarbeitung, Bearbeitung
°der Nacharbeit und Weiterveräußerung. Dementsprechend soll
die kaufmännische Buchführung — nur von dieser ist hier die
Hede — die Kosten der Anschaffung der zu bearbeitenden Stoffe
(Roh- und Zusatzstoffe), die Kosten und den Erfolg der Ver-
edelung sowie die Kosten und den Erfolg der Wiederveräußerung
aüseinanderhalten. Die praktische Buchführung kennt eine
größere Zahl von verschiedenen Darstellungsformen, dieser an
sich einfachen Grundsätzex). Einige Formen mögen an der
Rand praktischer Beispiele gezeigt werden.

I. Der Aufwand (an Werk- und Hilfsstoffen, Arbeitslöhnen,
Betriebskosten usw.) wird auf besonderen, ziemlich eingehend
sPezialisierten Aufwand-Korden verrechnet, der Wertumsatz
durch Verkauf einem Produkten-Konto kreditiert. Jedoch stehen
Aufwand und Verkaufserlös während des Betriebs]ahres in
keinem organischen Zusammenhang. Eine zusammenfassende
Rechnung des Produktionsaufwandes fehlt. Erst Ende des
Jahres werden Aufwand- bzw. Verbrauchs- und "Verkaufs-
Ronten durch Gewinn- und Verlust-Konto saldiert. Dieses
Abschluß-Konto stellt eine Vermengung von Betriebsrechnung
(Fabrikations-Konto) und Ertragsrechnung dar. Im deutschen
Brauereigewerbe ist diese Art der Verrechnung üblich. Sie war
gerechtfertigt, so lange die Brauereigesellschaften die Produk-
Rons- bzw. Umsatzhektoliterzahlen veröffentlichten, wodurch
dem Fernstehenden eine Berechnung der durchschnittlichen
Selbstkosten auf Grund der Gewinn- und Verlustrechnung mög-
ich war (vgl. Selbstkostenberechnung, a. a O , S. 49 ff )•

R Eine gute prinzipielle Darlegung gibt Calmes, Die Fabrikbuch-
RJtung, Leipzig 1909 ff. Auch Lünemann (Die charakteristischen Konten
er Pabrikbuchführung .. .,) in der Z. f, B. 1901.
        <pb n="267" />
        ﻿262

Fabrikbachführung.

Aufwand Konto (beispielsweise):

Hopfen-Konto

1.	Bilanz: Anfangsbestände23170,— 3. Schlußbilanz: Vorräte . 29 895,72

2.	Einkauf.............94121,05

4. Gewinn und Verlust:

Verbrauch............ 87 395,33

Verkaufs-Konto:

Bier-Konto

1. Bilanz: Bestand.... 328 261,97

4.	Gewinn und Verlust 1 894 878,46

2 223 140 43

2.	Erlös der Verkäufe

des Bilanzjahres ... 1 934 669,35

3.	Schlußbilanz: Vorräte 288 471,08

2 223 140,43

Verluste Die Gewinn- und Verlustrechnung:	Gewinne

Hopfen-Konto:Verbrauch 87 395,33
Malz-Konto Verbrauch.. 238 538,02
Gerste-Konto: Verbrauch 295 330,65
usw.

Bier-Konto: Erlös ....
Treber-Konto: Erlös..
Malzkeime-Konto: Erlös
usw.

1 894 878,46
66 154,99
7 948,59

Wir schließen das Gewinn- und Verlust-Konto einer Brauerei
(a) sowie seine Berichtigung bzw. Zerlegung im Sinne einer
kalkulatorischen Kontenführung (b, c, d) an. (S. 264 f.)

Das Konto der Abfälle (Malzkeime, Treber) wird für die
Verkaufskosten (Transport, Provision) belastet, für den Ver-
kaufserlös erkannt und abgeschlossen durch Gewinn- und Ver-
lust-Konto.

Auch das folgende Kontierungsbeispiel einer Seifenfabrik
leidet an dem Mangel einer besonderen Produktionskosten-
rechnung. Das Gewinn- und Verlust-Konto übernimmt den
Verbrauch an Rohstoffen usw., verrechnet Aufwand und Verlust,
Erlös und Gewinn und gibt somit ein gänzlich falsches Bild-
(Man beachte im vorhergehenden Beispiel, daß auf der Gewinn-
»eite ein Gewinn von 1 894 878,46 für Biererlös verrechnet wird,
von dem ein Reingewinn von 383 916,81 übrigbleibt!) Die
Konten dieser Seifenfabrik, außer den nichttypischen, sind: Roh-
produkten-, Materialien-, Lohn-, Betriebsspesen-Konto, Glyzerin-
Konto (Erlös und Verkaufskosten des Nebenproduktes), Fa-
brikationswareh-Konto (für den Erlös der Verkäufe, die An-
fangs- und Schlußvorräte an Seife), Textilseifen-Konto (wegen
der Bedeutung dieser Seifen für den Ertrag der Unternehmung
        <pb n="268" />
        ﻿Maschinenfabrik.

263

gesondert verrechnet), Handelswaren-Konto (für Produkte, die
angekauft und unverändert weiterveräußert werden; der Han-
delsgewinn soll vom Fabrikationsgewinn getrennt werden),
Kisten-Konto (für die Ausgaben der im eigenen Betrieb her-
gestellten Kisten), Emballage-Konto für andere Verpackungs-
materialien. Kisten- und Emballage-Konto verrechnen im Soll
die Ausgaben, das sind Herstellungskosten (Arbeiterlöhne,
Materialien, Instandhaltung, Reparaturen, Abschreibungen der
maschinellen Einrichtung) bzw. die Anschaffungskosten, im
Haben des Kontos die den Kunden angerechneten Verpackungs-
kosten; beide Konten werden gewöhnlich durch Gewinn- und
Verlust-Konto abgeschlossen x).

II. Produktionsaufwand und Absatzrechnung sind auf einem
Konto vereinigt. Auf der linken Seite des Warenfabrikations-
Kontos erscheinen die (gewerblichen) Selbstkosten der Unter-
nehmung, auf der rechten Seite der Verkaufserlös. Eine konten-
mäßige Kontrolle der Selbstkostenrechnung, der Verkäufe, des
Bestandes an Rohstoffen und Fertigfabrikaten fehlt. Unter den
Selbstkosten sind auch die indirekten Kosten und Abschreibun-
gen mitverrechnet. Die Kalkulation der Fabrikate ist von der
kontenmäßigen Verrechnung unabhängig, findet in ihr kaum eine
Stütze oder Kontrolle.

Fabrikations-Konto einer Maschinenfabrik.

Aufwand der Fabrikation Waren-Konto	Verkaufserlös

Rohstoffe 1 direkt verbucht ohne Ver-
_	&gt; miltelung von Rohstoff-

■LÖhne	j und Lohn-Konto

Materialien - Konto (Jährlicher
Übertrag des Verbrauches)
Betriebsspesen- Konto (Monat-
licher Übertrag)
Abschreibungs-Konto (Jährlicher
Übertrag)

Gewinn- und Verlust-Konto:

Überschuß........................

Verkaufserlös......................

Bilanz-Konto: Wert der Schlußbe-
stände an Roh- und Hilfsstoffen,
Ganz-2) und Halbfabrikaten

') Vgl. auch den Artikel „Technische Fabrikbuchhallung“ in Sterns
Buchhaltungslexikon (S. 593) und einen Artikel von Böller in der Zeitschrift
„Organisation“ 1903.

2) Der Betrieb arbeitet nur aut Bestellung, demgemäß ist der Vorrat
an Fabrikaten sehr gering. Halb- und Ganzfabrikate werden nur mit den
direkten Kosten — Herstellungskosten — bewertet (vgl. II. Band).
        <pb n="269" />
        ﻿264

Bierbrauerei.

Debet

a)	Gewinn- und

An Malz-Konto:	Verbrauch...................

„ Gerste-Konto;	„	..................

„ Hopfen-Konto;	,,	..................

„ Eis-Konto;	„	..................

„ Kohlen-Konto;	„	..................

„ Fourage-Konto	,,	..................

„ Pech-Konto	„	..................

„ Beleuchtungs-Konto:	,,	..................

„ Handlungskosten-Konto:

Gehalt des kaufmännischen Direktors, des
Bureaupersonals, div. Materialien, div. Mieten,

Provisionen und sonstige Spesen............

„ Betriebskosten- Konto:

Gehalt des technischen Direktors, des Brau-
meisters, Versicherungsbeiträge und verschie-
dene zum Betrieb verwendete Materialien ....

„ Lohn-Konto......................................

„ Steuer-Konto....................................

„ Untorhaltungs- und Reparaturen Konto:

a)	Brauerei ......................M.	31	925,—

b)	Wirtschaftshäuser	usw......... „	5	492,20

c)	Fuhrpark ...................... „	15	415,18

Mälzereimiete-Konto............................

„ Abschreibungen

auf Immobilien-Konto:

a)	Brauereianwesen 1	%	M.	16 028,40

b)	Wirtschaftsh.	1	%	2	955,17

c)	Bierniederlagen 1 % ,.	467,54 M. 19 451,11

auf Maschinen-Konto 12% ............ „ 13 388,87

auf Eis- und Kälteerzeugungsanlage-

Konto ...........................l „	9 065,89

auf Fastagen-Konto:

a)	Lagerfässer	10	%	M.	10 753,52

b)	Transportfässer	20	%	„	6 980,77 M. 17	734,29

auf Fuhrpark-Konto:

a)	Pferde 20 %	M. 9 284,86

b)	Wagen und Ge-
schirre 20 %	, 1 671,36 M. 10 956,22

M.	Pf.
238 533	02
295 330	65
87 395	33
45 760	51
58 590	29
51 013	08
1 398	60
6 729	44
163 013	79
80 278	89
214 751	20
129 148	65
52 832	38
6820	—

i

auf Brauereigeräte-
Konto 20 %

und Mobilien-		
Ubertrag M. 80 766,24 j	1 431 595	83

31
        <pb n="270" />
        ﻿266

Bierbrauerei.

Debet	Gewinn- und

		M.	Pf.
Abschreibungen:	Übertrag M.  auf Eisenbahnwagen- und Gleise- anschluß-Konto 20 %	 M.	80 766,24  2 178,13	1 431 595	83
auf Wirtschaftsgeräte-Konto 50 % .. „ auf Elektrische Kraft- u. Lichtanlage-	58 247,42		
Konto 20 %	„	4 982,18	146 173	97
Übertrag auf Delkredere-Konto	  Reingewinn:	;		55 000	—
a)	Gewinnvortrag	 M.  b)	Jahresreingewinn 	 ,,	50 370,70 383 916,81	434 287	51
		2 067 057	31

Ausgaben	b) Betriebskosten-
Malz-Konto	  Gerste-Konto 	  Hopfen-Konto 	  Kohlen-Konto			  Eis 1)-Konto	  Fourage 1)-Konto	  Pech-Konto	•		 238	533,02  	 295	330,65  	 87	395,33  	 58	590,29  	 22	880,25  	 17	004,36  	 1	389,60  	 6	729,44
Betriebskosten-Konto	  Lohn-Konto (Brauer, Anteil an Schmiedelöhnen)...  Steuer-Konto (Brausteuer, Grundsteuer)	  Unterhaitungs- und Reparaturen-Konto:		 80	278,89  	 200 000,—-  	 100 000,—
	
	
Abschreibungen:  Brauereianwesen 	  Maschinen		  Bis- und Kälteerzeugung	  Lagerfässer 				  r/3 Fuhrpark1)	  Geräte			  Kraft-, Lichtanlagen		16 028,40  13 388,87  9 065,89  10 753,52  3	652,07  10169,86  4	982,18	68 040,79

Brutto-Produktionskosten 1220 065,01

i)	Kosten, die den Betrieb und den Verkauf belasten, sind verhältnis-
mäßig auf beide Rechnungen aufzuteilen. (Für Eiskosten 1:1, Fourage 1:2.
Fuhrpark 1 : 2, Löhne und Steuern den wirklichen Zahlen entsprechend.)

Bierbrauerei.

267
        <pb n="271" />
        ﻿268

Bierbrauerei.

c) Verkaufskosten-

Ausgaben

Handlungsunkosten....................................... 163 013,79

y2 Eis{einbringungs)kosten (für kostenlos an die Kundschaft

abgegebenes Eis) ....................................... 22	880,26

Löhne für den Absatz	(Bierführer usw.).................... 14	751,20

Einkommensteuer und	andere............................... 29	148,65

Unterhaltungskosten :

Wirtschaftshäuser........................................ 5	492,20

2/3 Fuhrpark 1 Gespanndienst für den Ausstoß j 10 276,79
*/s Fouragekoslen J	(Verkauf)	| 34 008,72

Abschreibungen:

W.rtschaftshäuser .............................. 2	955,17

Bierniederlagen................................ 467,54

Transportfässer, Flaschen....................... 6	980,77

Vs Fuhrpark ...................................  7	304,15

Eisenbahnwagen, Gleise.......................... 2	178,13

Geräte (Leihinventar be den Kunden)............ 58	247,79 78	133,18

Vertriebskosten 357 704,79

Ausgaben

1.	Vorrat...............

2.	Betriebskosten.......

3.	Verkaufskosten ......

Überschuß...............

Überschuß .... 391 212,24
Zinsen, Miete ..	47 704,57

d) Bier-Konto (Umsatz-

328 261,97
1145 961,43
357 704,79
1831 928,19
391 212,24

438 916,81 abzüglich Delkredere 55 000,— = 383 916,81
bilanzmäßig nachgewiesener Reingewinn.

III.	Aufwand undVerkauf werden getrennt-, die produzierende
und die wertumsetzende Tätigkeit durch Einschiebung eines
Zwischen-Kontos, des Fabrikations-Kontos, sind rechnerisch aus-
einandergehalten. Die Fabrikationsrechnung wird durch Roh-

Bierbrauerei.

269

orf olgs- Rechnung).

Einnahmen

4.	Bierverkauf............................................. 1934 669 35

5.	Vorrat.................................................. 288 471,08

2223 140,43

Literatur zur Brauerei-Buchführung:

Pohl-Taus sing, Brauerei-Buchhaltung, 2. Aufl. Leipzig 1901.

Schaer, Der Kaufmann in der Brauerei. Zürich 1905.

P. Leautey, Traitö de comptabilitö industrielle de pröcision. Paris o. J.
Sterns Buchhaltungs-Lexikon S. 130.

Stoff- und Hilfsstoff-Konto als Bestandverrechnungen ergänzt.
Der Verbrauch an diesen Stoffen durch Verarbeitung wird rech-
nerisch durch Übertrag des Verbrauchswertes vom Rohstoff-
auf Fabrikations-Konto dargestellt (entweder zum kalkulierten
        <pb n="272" />
        ﻿270

Textilindustrie.

Selbstkostenpreis, wenn die veredelten Stoffe individuell bestimm-
bar bleiben, oder zu einem festen Normal- oder Verrechnungs-
preis). Das Verkaufs-Konto, die Absatzrechnung, wird für den
Produktionspreis der hergestellten Fabrikate nach Fertigstellung
belastet. Nach einer anderen Art der Verrechnung wird das Ver-
kaufs-Konto für den Selbstkostenpreis der verkauften Waren be-
lastet. Die Fabrikationsrechnung enthält nur unmittelbare
Kosten, Rohstoff- und Arbeitskosten, nicht aber die allgemeinen
Betriebskosten, die auf Gewinn- und Verlust-Konto erscheinen.
Ebenso sind die Verkaufskosten behandelt.

Die Konten S 271 werden ergänzt durch die folgenden: Garn-
ais Rohstoff-Konto (Soll: Einkauf; Haben: Verbrauch, übertra
gen auf Fabrikations-Konto; Soll -f- Haben == Wert des Vorrats).
Kohlen- und Gas-Konto
Kartenspesen- Konto
Materi allen- Konto

Betriebs-Gehälter- und Löhne-Konto

Betriebskosten,
abgebucht auf Gewinn-
und Verlust-Konto.

1

Vertriebskosten, durch Gewinn-
und Verlust-Konto saldiert.

Musterspesen-Konto
Reisespesen- Konto
Zinsen-Konto
Provisions- Konto
Handlungsunkosten- Konto

Abänderung dieser Verrechnungsart: die Sollseite des Fa-
brikations-Kontos wird wie oben behandelt. Der Erlös der ver-
kauften Waren wird dem Waren-Konto gutgeschrieben. Der
Übertrag der Fabrikate zum Selbstkostenpreis unterbleibt;
beim Jahresabschluß erfolgt ein Übertrag des Verkaufserlöses
vom Waren- auf Fabrikations-Konto:

Soll	Waren- (Umsatz-) Konto.	Haben

M.	M.
3. Verkaufsspesen		1. Verkaufserlös	 11 505.57
4. Fabrikations-Konto:	2. Bilanz-Konto: Vorräte.
Übertrag des Saldos ...	

IV.	Aufwand und Verkauf sind kontenmäßig getrennt.
Zwischen Aufwands- und Verkaufs-Konto wird ein Lagerbestands-
Konto eingeschoben und wie folgt kontiert;
        <pb n="273" />
        ﻿Herstellungs-

kosten

•v

Textil-Iadustrie*).
a) Produktionsaufwand und -erfolg, d.h. Ergebnis der Fabrikation.

Aufwand der Fabrikation.

Fabrikat! ons- Konto.

Produktion (Verrechnung).

1. Arbeitslöhne (Lohn-
kasse), Farblöhne,
(Färberbuch), Appre-
turlöhne (Färberbuch),
Garnverbrauch (Roh-
stofflagerbuch) ........

Warenkonto übertragen .
5, Vortrag der Bestände. .. .

Vni-	Phantasie-	Handtoebs-
Waren		
M	M.	M.
9 718.99	1 974.72	749.10
5.53	3.18	1.05
9 724.52	1 977.90 1 750.15	
3 795,80	326.24	1 	

2.	Monatlicher Übertrag der

fertigen Waren zum
Kalkulationspreis auf Wa-
ren-Konto...............

3.	Inventur: (Bilanz-Konto)

roh gewebt .............

Garne in Fabrikation und'
Löhne hierauf........

Uni-	Phantasie-	Handtoebs-
Waren		
M.	M.	—h:
5 928.72	1 651.66	750.15
1 764,55	—	—
2 031.25	326.24	—
9 724.52	1 977.90	750.15
		

b) Absatzrechnung.

Ausgang (Verkauf).

|	M. J	M.	M,		M.	M.	M.
1. Übertr. von Fabrikations-!  Klo. (Fabrikationsbücher )| 6. Gewinn- und Verlust-Konto'	5 928.72	1 651.66	750.15	2.	Monatscerkäa/e laut \  Verkaufsbuch 	 /  3.	Musterspesen - Konto für	587 99  7 258.24	370.62  2 282.34,	1 006.38
Bruttoverkaufsgewinn . .1	1 973.18	1 039.58	261.31	Kupons	  4.	Fabrikations - Konto Kal-  kulat.-Differenzen	  5.	Bilanz-Konto  Vorräte am Jahresschluß	50.14  5,53	35.10  3.18	4.03  1.05
	7 901.90	2 691.24 | 1 011.46			7 901.90	2 691.24	1 011.46

*) Vgl. Geiersbach, Die Fabrikbuchhaltung, Aussig 1897; Bittner, Fabrikbuchführung für Webereien. Wien 1902





■ ................ •- .



Textilindustrie.	271
        <pb n="274" />
        ﻿msms&amp;mm

'SSSSSSBSm

272	Idealtyp.

1.	Eine Bestandsrechnung für Roh- und Hilfsstoffe. Der Ver-
brauch wird periodisch (monatl., Vierteljahr!.) zum Selbstkosten-
oder zu einem Verrechnungspreis auf Fabrikations- Kto. über-
tragen.

2.	Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt auf Fabrikations-
oder Betriebs-Konto im Soll. Die Fertigfabrikate werden nach
Herstellung summarisch allmonatlich zum Selbstkostenpreis

3.	auf ein Lager-Konto (Fabrikat-, Produkten-Konto) über-
tragen (Eingang). Die Spezialisierung dieses Kontos kann sein:
Fabriklager-Konto, Lager-Konto Berlin, Konto der Verkaufs-
stelle Hamburg o. ä. Die Selbstkosten der verkauften Waren
werden vom Lager-Konto

4.	auf ein Verkauf's-Konto übertragen, welches im Haben
den Verkaufserlös, im Soll neben den Selbstkosten der Waren
noch die besonderen Verkaufskosten verrechnet.

Der Saldo des Fabrikations-Kontos am Ende des Jahres
gibt den Wert der in Arbeit befindlichen Produkte, der Saldo
des Lager-Kontos den Selbstkostenpreis des Lagerbestandes,
jener des Verkaufs-Konto den Bruttogewinn bzw. den Verlust
an. (Vgl. S. 84 f.) Diese Art und Weise der Verrechnung bringt
die wirtschaftlichen Verhältnisse im Fabrikationsbetrieb voll-
ständig und klar zum Ausdruck und ist deshalb die vollendeteste,
wenn auch komplizierteste Verrechnungsweise. (Ähnliche Ver-
rechnung S. 259.)

V.	Verkauf und Aufwandrechnung werden getrennt. Die
Verkaufsrechnung wird mit den Verkaufskosten, die Fabri-
kationsrechnung mit den unmittelbaren und mittelbaren Betriebs-
ausgaben, einschließlich Abschreibungen, belastet. Abschrei-
bungen auf Betriebseinrichtungen sind sonach als Bestandteile
der Fabrikationskosten auf die Betriebsrechnung, die Amorti-
sation auf Einrichtungen für den Vertrieb als Bestandteil der Ver-
kaufskosten auf die Verkaufskostenrechnung zu übertragen. (Vgl.

S.	224.)

Im besonderen ist zu beachten: Das Lohn-Konto verrechnet
durchlaufend die Fertigungs- und die Unkostenlöhne nebst den
Versicherungsbeiträgen. Die Betriebskosten werden teils unmittel-
bar (1. Sollposten) mit diesem Konto, teils über Sonder-Konten
verbucht und dann jährlich auf Fabrikations-Konto übertragen
        <pb n="275" />
        ﻿Schuhwarenfabrik.

(vgl. dazu II. Beispiel). Die Abschreibungen sind aufgeteilt;
nach einer anderen Buchungsart erscheinen sie auf Gewinn- und
Verlust-Konto.

Typische Konten einer Schuhwarenfabrik.
Ausgaben	a) Lohn-Konto.

Verrechnung

h Bezahlte Arbeitslöhne und Ver-
sicherungsbeiträge (Kassen-Konto)
(*• Bilanz, Passiva: Lohnschulden
am Ende des Jahres (Lohnreserve)

2.	Kassen-Konto: Erstattung von
Versicherungsbeiträgen der Be-
amten und Arbeiter.

3.	Fabrikations-Konto:	Jährlicher

Übertrag der Pabrikationslöhne.

4.	Betriebskosten: Jährlicher Über-
trag der Betriebs- oder unpro-
duktiven Löhne.

Ausgaben

b) Fournitüren-Konto.

Verrechnung

ü Bestände.

-■ Ausgaben für Zusatzmaterialien
aller Art.

3.	Bilanz: Schlußbestände.

4.	Betriebskosten-Konto: Übertrag des
Wertunterschiedes zwischen Ein-
gangswert und Schlußbestand.

Ausgaben

c) Maschinenkosten-Konto.

Verrechnung

1 Kosten der Antiiebskraft, ein-	3. Erlös aus Abfällen.
schließlich Verbrauch an Riemen.	4. Betriebskosten-Kto.: Übertrag des
üas, öl usw.	Saldos.
2- Maschinen-Konto: Übertrag der	
Abschreibungen.	

Aufwand

d) Fabrikations-Konto.

Erlös

1' Bilanz: Anfangsbestände an Leder

und Schuhen.

Kassen-, Debitoren-Konto: Leder-

einkäufe.

3- Lohn-Konto: Arbeitslöhne.

V Betriebskosten: Übertrag(jährlich).

Gewinn u. Verlust: Bruttogewinn.

Ueitner, Buohhaltunfr und Bilaiizkunde. 1. (J.ll. 7. Anfl

5.	Erlös der Abfälle und der Waren-
verkäufe.

6.	Schlußbilanz: Vorräte.
        <pb n="276" />
        ﻿274

Zwischenprodukte.

Ausgaben	e) Betriebskosteil- Konto.	Verrechnung

1.	Ausgaben für Betriebsgehälter 3. Fabrikations-Konto: Übertrag der
(Kassen-Konto), Unterhaltung der gesamten Betriebskosten.

Gerä e u. a.

2.	Übertragsposten vom:

Fournituren-Konto (4.).

Lohn-Konto (4.).

Maschinenkosten-Konto (4).

Heizungs- und Beleuchtungs-Kto.

Abschreibungen auf das Anlage-
kapital.

Das „Formen-Konto“ wird für die Herstellungs- oder An-
schaffungs- und die Unterhaltungskosten belastet, für den
Schlußbestand (gegen Bilanz-Konto) sowie die Abschreibungen
des Wertes und der Kosten erkannt (gegen Betriebskosten).

VI.	Wenn die Verarbeitung des Rohstoffes verschiedene
aufeinanderfolgende Fabrikationsstufen durchläuft, kann der ge-
samte Herstellungsprozeß rechnerisch und buchhalterisch (d. h.
kontenmäßig) in seine Einzelprozesse aufgelöst werden, wie die
folgenden Beispiele zeigen.

Eine kontenmäßige Verrechnung der Zwischenprodukte und
Arbeitsstufen zeigt das folgende schematische Beispiel eines
Hüttenwerkes:

Betriebsaufwand:	Produkten- Konten:

Erzbergbau-Betriebs-Konto.	Roherz-Konto.

Aufwand	Erzeugung  1	Eingang durch f Produktion	Ausgang an Röst- erz-Konto (Ver-
			brauch).
Rösterzbetriebs-Konto.		Rösterz-Konto.	
Roherz-Konto  Kosten	3. Erzeugung  1	Eingang  t	Ausgang	(Ver-  brauch) anHoch-
			ofen-B.-Kto.
Hochofenbetriebs-Konto.		Roheisen-Konto.	
Rösterz-Konto Kosten	3. Erzeugung  1	Eingang  t	

usw.

Das gleiche Prinzip ist zu beachten, wenn in einer Unter-
nehmung mehrere Fabrikationsabteilungen nebeneinander be-
        <pb n="277" />
        ﻿

Papier/abrikation. Robhadern werden sortiert, zu Halbzeug und dann zu Papier verarbeitet,
a) Rohbadern-Konto.	b) Hadernsaal.	c) Konto für sortierte Hadern.

1. Eingangswert
der Hadern

2. Ausgang zum	i. Rohhadern-Kto.	3. Ausgang	1. Hadernsaal-Kto.
Selbstkostenpreis f 2. Sortierlöhne	1	f
| Übertrag (	Übertrag
3. Bilanz: Bestand	

2. Ausgg. anPapier-
manipulations-
Kto.(Kalkulation
untenstehend *)

Bestandsrechnung

Kostenrechnung

d Papiermanipulations-Konto (Halbzeug).

B estandsrechnung
e) Papier-Konto.

Kto. sortierter Hadern

Kohlen-Konto

Holzstoff-Konto

Surrogat-Konto

Füllstoffe

Kochmaterialien

Leimmaterialien

Farbmaterialien

Bleichmaterialien

Lohn-Konto

Betriebskostenanteil

Papier-Konto

Übertrag

Papiermanipulations-Kto.

Lohn-Konto: Arbeitslöhne
im Papiersaal
Sonstige Kosten

Verkaufserlös

Kosten-Konto und Bestandsrechnung.

*) Nach Fachmann, Die Fabrikbuchhaltung nach den Regeln der doppelten Buchführung unter besonderer Rück-
sichtnahme auf die genaue Kontrolle und richtige Kalkulation insbesondere von Papierfabriken. Leipzig 1897.

Die Sortierungskosten verteilen sich auf die einzelnen Hadernsorten verschieden; da eine genaue Selbstkostenrechnung
oo in der Regel ausgeschlossen ist, nimmt man Normal- oder Verhältniszahlen, Verrechnungspreise, die dem Kostenanteil
der sortierten Hadern annähernd entsprechen. Die Abrechnung der Ausbeute nach dieser Normalskala liefert im Vergleich
zu den tatsächlichen Kosten der Sortierung ein zu hohes oder zu geringes Ergebnis; z. B.

Ausbeute; 3366 kg Sorte I, Normalkosten ä 11 — = 370.26

4237	„	„ II,	„	ä 8,50 = 360.14 Die Normalpreise sind dementsprechend um 2,2 % zu

2004 „	„ III,	„	k 8,-- = 160.32 erhöhen (378.40, 368.10, 163.85).

890 72

Die tatsächlichen Lohnkosten dieser Partie betragen 910.36
d. h. sie sind um 2,2 % höher = 19.64



Papierfabrik.	275
        <pb n="278" />
        ﻿276

Fabrikations- und Hilfsbetriebe.

stehen; z. B. Maschinenfabrikation, Maschinenhandel und Eisen-
gießerei als Rohstofflieferantin der Fabrik. Für jede Abteilung
ist, als einem besonderen Rechnungselement und ihrer besonderen
wirtschaftlichen Stellung im Gesamtorganismus der Unterneh-
mung entsprechend, ein besonderes Konto oder Kontensystem
zu errichten.

VII.	In größeren Betrieben sind Fabrikationsbetriebe und
Hilfsbetriebe zu unterscheiden.

1.	Die Fabrikationsbetriebe leisten selbständige, unmittel-
bare fabrikatorische Arbeit mit dem Endziel, Fabrikate, Halb-
fabrikate, Zwischenprodukte zu erzeugen oder Nebenprodukte
zu gewinnen. Dementsprechend können Haupt- und Neben-
betriebe unterschieden werden.

2.	Hilfsbetriebe leisten keine selbständige fabrikatorische
Produktionsarbeit, sie haben Hilfsdienste zu leisten und nur
mittelbar an dem Produktionsprozeß der Unternehmung mitzu-
wirken. Solche Hilfsbetriebe sind beispielsweise Gas- und Wasser-
werke, Kraft- und Lichtmaschinenanlagen, Transportbahnbe-
triebe, Reparaturwerkstätten usf.1).

Die Kosten der Haupt- und Nebenbetriebe und ihre Ver-
rechnung sind an den bisherigen Beispielen genügend erörtert.

Die Kosten der Hilfsbetriebe können als Bestandteil der Fa-
brikationskosten unmittelbar dem Fabrikations-Konto zuge-
schrieben (belastet) werden. Falls ihr Kostenaufwand erheblicher
ist und dementsprechend ihre Bedeutung als Selbstkostenfaktor
der Fabrikate zunimmt, werden sie zunächst auf Sonder-Konten
verrechnet und von dort erst auf Fabrikations-Konto oder auf
die Fabrikations-Konten übertragen bzw. durch Gewinn- und
Verlust-Konto abgeschlossen. Die buchmäßige Behandlung der
Kostenanteile der einzelnen Fabrikations-Konten (Betriebs-
zweige) ist einfach; die Schwierigkeit liegt auf rechnerischem
Gebiet. Es muß ein Verteilungsmaßstab gefunden werden, an
dem der Anteil der einzelnen Fabrikationsbetriebe an diesen
gemeinsamen Betriebsunkosten wirtschaftlich richtig gemessen
wird. Die buchhalterische Behandlung veranschaulicht das
Beispiel aus dem Gebiet der Großeisenindustrie (S. 279/282)-

1)	Ausführlicher Leitner, Selbstkostenberechnung S. 149. IT.
        <pb n="279" />
        ﻿Kalkulatorische Buchführung.

277

VIII.	Kalkulatorische Buchführung'. Die allgemeinen Kosten
(Betrieb und Vertrieb) werden auf Sonder-Konten ■verbucht.
Für die Zwecke einer kalkulatorischen Buchführung werden in
dem S. 278 angegebenen Beispiel die Kostenanteile von den
Sonder-Konten allmonatlich auf Fabrikations-Konto übertragen.
Die im Laufe des Monats durch die Kalkulation der Einzel-
fabrikate (der „Kommissionsnummern“) rechnungsmäßig er-
mittelten Kostenanteile dieser Fertigfabrikate werden in ent-
sprechend eingerichteten Kalkulationsbüchern oder Sammellisten
summiert und diese Summe als „verrechnete“ Kosten auf Waren-
fabrikations-Konto übertragen. Die Sonder-Konten werden
demnach belastet für die Ausgaben, erkannt für „verrechnete“
Kostenanteile1). Die Saldi geben am Jahresschluß die noch
nicht verrechneten Kosten bzw. die Kalkulationsdifferenzen
an 2). (In anderen Fällen dienen die Sonder-Konten nur sta-
tistischen Zwecken, d. h. der summarischen Darstellung der Ein-
zelausgaben. Die Saldi solcher Konten werden dann monatlich
durch Übertragung auf Fabrikations-Konto kompensiert ohne
Unterscheidung, ob die Kosten auf Einzelaufträge [Kommissions-
oder Werkstattnummern] verrechnet sind oder nicht [S. 273,
280 IV]. Oder man bucht die Saldi beim Bücherabschluß auf
f^owinn- und Verlust-Konto ab. (Vgl. S. 264 f-, 270.)

IXa. Als Studienmaterial sei schließlich das vollständige
Kontierungsschema 3) eines Hüttenbetriebes wiedergegeben, d. h.
«ines technisch und infolgedessen auch rechnerisch komplizierten
Fabrikationsbetriebes mit zahlreichen Haupt- und Hilfsbetrieben
sowie einer zerlegenden Kostenverbuchung.

!j ln den Beispielen II und V wurden die Gesamtkosten übertragen.
Die dort angeführte Unkostenverbuchung ist unabhängig von der Kal-
kulation der Einzelfabrikate.

2)	Doch kann man die Obortragungsbuchungen so handhaben, daß
aur die Kostenanteile der verkauften Waren von den Hilfs-Konten auf
l'abrikations-Konto erscheinen; dann zeigt dieses Konto den bisher er-
zielten Gewinn.

3)	Lilienihal, S. 22 f., bringt ein solches für eine großbetriebliche

Werkzeugmaschinenfabrik.
        <pb n="280" />
        ﻿278

Kalkulatorische Buchführung.

Kalkulatorisches und kontrollierendes J)

Selbstkosten Warenfabrikations-Konto.	Erlös

1. Monatliche Buchungen:

Rohstoff- u. Materialien-Konto: Vom
Magazin geliefertes u. verrechnetes
Mater al für Arbeiten auf Lager,
auf Bestellung u. für den eigenen
Verbrauch,

Kontokorrent-Konto: Unmittelbar an
die Verbrauchsstelle gesandtes
Material (z. B. für Montage).
Lohn-Konto: Produktive Arbeits-
löhne, soweit sie auf Kommissions-
Nrn. verrechnet sind.

M aschinen-Abschr eibungs-Konto:

Kalkulierte Abschreibungsanteile.
Werkzeug-Konto: Berechneter Ver-
brauch an Werkzeugen.
Modell-Konto:

Betriebskosten-Konto
Verlade-Konto

4.	Abschlußbuchungen :

Rohstoff- und ' Lohn- und Rohstoff-

ijr .	- ■ • _ rr _ „ i. _ kosten für die in

Matena.ien-Konto 1
Lohn Konto '

5.	Gewinn und Verlust: Betriebsge-
winn.

Kalkulierter

Kostenanteil

2.	Verkaufserlös (Kontokorrent,
Kasse)

3.	Schlußbilanz: Bestände

6. Bingangsbilanz: Bestände

7.	Rückbuchungen: Rohstoff- und
Materialien-Konto, Lohn-Konto

Beispiel eines Hilfs-Kontos;

Ausgaben	Verlade-Konto.	Verteilung

1, Gehälter der Expeditionsbeamten,
Arbeitslöhne, Verpackungsmateri-
alien, Abschreibungen auf Trans-
portgefäße und -geräte, Hebe-
werkzeuge usw.

2. Waren-Fabrikations-Konto: Über-
trag der auf die Einzelaufträge
verrechneten Kostenanteile.

*) Wegen der Verbindung von Buchführung und Kalkulation rgk
meine Selbstkostenberechnung 8. 55 ff
        <pb n="281" />
        ﻿Hüttenbetriebe.

279

Kontierungsschema eines Hüttenbetriebes.

A. Konten der Betriebsbuchhaltung (S. 260).

II. Konten der Fabrikate
(Roherfolgskonten):

1. Konten der Produktions-
kosten (Betriebsstatistik):

1.	Puddelwerk-

2.	Martinwerk-

3.	Blockstrecke-

4.	Laufstab-

5.	Tiegclei-

6.	Zementstahl-

7.	Walzwerk-

B. Blecbstrecken-
9. Kaltwalzwerk-
40. Gußstahlofen-

11.	Stahlformguß-

12.	Hammerwerk-

13.	Stanzwerk-

14.	Rohrstrecken-

19- Fitt.-u.Fassonschmiede-

16.	Grobeisenstrecke-

17.	Grobblechstrecke-

1B. Universaleisenstrecke-

1	a. Puddeleisen-	Konto

2	a. Block-	„

3	a. Flußeisen-	„

4	a. Laufstab-	„

5	a. Tiegel-	„

6	a. Zementstahl-	„

CO 7 a. Walzeisen-	„

CD

►7	8 a. Eisenblech-	„

er	9 a. Bandstahl-	„

CQ

ein	10 a. Ingots-	„

g	Ha. Stahlformguß-	,,

o	12 a. Gußstahl-	,,

13	a. Stanzwerkprodukten- ,,

14	a. Röhren-	„

15	a. Fittings- u. Muffen- „

16	a. Grobeisen-	,

17	a. Grobblech-	„

18	a. Universaleisen-	„

III.	Konten der Hilfsbetriebe:	,

19.	Werkstatt-Konto; Wert der Leistungen) auf die beteil.Betriebe

20.	Modelltischlerei-Konto; Modellkosten j (1-27) übertragen.

21.	Beleuchtungs-Konto; Ausgaben verteilt auf die Konten 1-27
nach dem Verbrauch (vgl. S. 282 oben).

22.	Dampferzeugungs-Konto; verteilt auf die Konten 1
nach dem Dampfverbrauch (berechnet).

23.	Kondes. Unterhaltungs-Konto; Übertrag auf Konto 22.

24.	Laboratorium-Konto; Verteilung auf Konto 2 und 10.

25.	Röhren-Appretur-Konto; Umbuchung auf Konto 14.

26.	Verzinkerei-Konto; Umbuchung auf Konto 14a und 15a.

27.	Eisenbahnbetriebs-Konto; Ausgaben verteilt auf Konto 1	18

(nach Tonnenzahl).
        <pb n="282" />
        ﻿280

Hüttenbetriebo.

IV.	Konten der Generalkosten:

28.	Gehälter-

29.	Bureaumaterialien-

30.	Zinsen-

31.	Versicherungs-

32.	Werkgebäude-Reparatur-

33.	Porto- und Depeschen-

34.	Steuern-

35.	Wohlfahrts-

36.	Handlungskosten-

37.	Reisespesen-

38.	Gespann-

39.	Wegeunterhaltungs-

B. Konten der Geschäftsbuchhaltung (S. 260).

V.	Konten der Produktionsmittel (S. 258):

41.	Grundstück-Konto.

42.	Konten für die Anlagewerte der Betriebe,

z. B.: Walzwerksanlage: Konto	der	Walzenstraßen,

„	„	Hochbauten,

„	„	Maschinen,

„	,,	Lagereinrichtungen,

„	„	Wärmeöfen;

Dampfkesselanlage-Konto, Eisenbahn- und Wegeanlage-
Konto u. a., Konten der Beamtenwohnhäuser, der Arbeiter-
wohnhäuser, Neubau-Konto, Konto des Verwaltungsgebäudes.

43.	Konten der Inventarbestände, z. B. Koquillen-Konto, Wal-
zen-Konto für die Betriebe 3, 7, 8, 9, 16, 17, 18, Inventar-
Konten des Laboratoriums, des Eisenbahnbetriebes und
anderer Betriebe und Verwaltungsabteilungen.

VI.	Konten für den äußeren Betrieb:

Bestände und Schulden:

44.	Wechsel-, Kassa-, Effekten-, Kautionseffekten-, Konto-
korrent-Konto, Beteiligungs-, Kommissionslager-Konto, An-
leiheschulden-, Kautions-, Kautionsakzepte-Konto.

45.	Verbandsabgaben-, -Abrechnungs-, Frachtanteil-, und Zonen-
preise-Konto, Konto Mehrversand-Produkte A.

46.	Konten der Kosten des Vertriebes und der Schulden: Fracht-

Die auf den Konten 28—29
verbuchten Kosten werden auf
p-, „Generalkosten-Konto“ (40) ge-
■ g sammelt und von da auf
©die Betriebs-Konten 1—18
nach der Lohnsumme dieser
Betriebe aufgeteilt.
        <pb n="283" />
        ﻿Hüttenbetriebe.

281

Soll	(8.) Blechstrecken-Betriebskonto.	Haben

Bestand.....................M....

Aufwand: Unmittelbare Kosten:

Löhne und Gehälter .1....... ,,

Walzenverbrauch............. ,,

Glühldsten ................. ,,	...

Fluß-, Walzeisen-, Zünder,

Zaggel, Gußstahl, Röhren ,,	...

Anteilsrnäßige (mittelbare)

Kosten:.......................

Dampferzeugung (vom Konto 22)

Beleuchtung

Werkstatt

Generalkosten

Modellkosten

Eisenbahn

(	..	21)

(	„	„	«)

(	„	„	40)

( 20)
(	„	„	27)

1.

2.

3.

Verrechnung:

Verkaufserlös für Zünder usw.,
Abfälle.

Die Produkte werden zum kal-
kulierten Selbstkostenpreis auf
Konto 8 a übertragen. (Soli
2. Posten.)

Wert der noch in Arbeit befind-
lichen Produkte (Saldo).

Soll (Eingang) (8. a) Eisenblech-Konto. (Ausgang) Haben

1	Vnfangsbe-
stand

2	Produktion
von Kto. 8

' Gewinn

M.

M.

M.

3.	Bar- und Kredit-
V erkaufe

4.	Selbstverbrauch z.
Selbstkostenwert

a)	Zu Lasten der
Betriebe (Kon-
ten 1-—18)

b)	Zu Lasten der
allgem. Werkstatt
(Konto 19)

c)	Als Materialien z.
Lasten der Inven-
tarkosten 43

5.	Versand an aus-
wärtige Lager

6.	Schlußbestand

Verkäufe	Selbstverbranoh			Lager	Bestand	Gesamtbetrag;
	Betrieb	Werkstatt	Material			
M.	M.	M.	M.	M.	M.	M.
        <pb n="284" />
        ﻿282

Hüttenbetriebe.

(21.) Beleuchtungs-Konto.

Ausgaben.	Erlös
Löhne, Kohlen,	für Nebenprodukte
allgem. Material,	und Anschlüsse.
Dampfkosten (Konto 22),	Verteilung der Kosten
Werkstattkosten (Konto 19),	auf die
Pensionskasse.	Betriebskonten (I. u. III).

und Zoll-, Provisions-, Rabatt-, Anleihezinsen-, Disagio-
Konto, Handlungskosten-Konto des auswärtigen Lagers.
VII. Konten für interne Verrechnungen:

47.	Abschluß-Konten: Abschreibungs-, Bilanz-, Gewinn- und
Verlust-Konto, Konto für transitorische Buchungen, Kapital-
Konten wie Aktienkapital-, Kapital-, Reserve-, Spezial-
reservefonds-Konto.

48.	Gewinneerteilungs-Konten: Dividenden-, Tantiemen-, Grati-
fikations-, Pensionskassen-Konto.

Die Funktion der Konten der Gruppen I und II soll an
einem Beispiel gezeigt werden (S 281).

IX b. Beispiel einer Saldobilanz eines Fabrikationsbetriebes.
Die Verkaufskonten (42—44) nehmen den Verkaufserlös
auf, Selbstkosten-Konten (31—33) übernehmen die Selbstkosten
für Material und Arbeitslöhne unmittelbar, die Anteilskosten
von den Konten 18—26, 51, 52. Die „verrechneten“ Kosten-
anteile werden diesen Konten gutgeschrieben, am Jahresende
auf Anlage-, Gehälter-Konto usw. übertragen, wodurch der Ver-
gleich zwischen tatsächlichen Kosten und den kalkulatorisch
verrechneten möglich wird.

Saldobilanz zum 30. September 1918.

	Soll	Haben
Seit-e	M.	M.
1 Kassenkonto		7 973,70	
2 Kontokorrentkonto, Debitoren 	  „	Kreditoren		279 996,10	1174 451,69
3 Bankenkonto					537 776,37
4 Betriebskonto 		3 600 176,81	
5 Küchen- und Kantinenkonto 1		28 684,29	
6 Handlungsunkostenkonto		20 761,78	
Übertrag	3 937 592,68	1 712 228,06
        <pb n="285" />
        ﻿Metall waren.

283



		Soll	Haben
		M.	M.
Seite	Übertrag		3 937 592,68	1 712 228,06
7	Vorschußkonto		1 450,—	
8	Gehaltskonto		26 435,52	
9	Stammkapitalkonto 			500 000,—
10	Maschinenkonto 		612 175,12	
11	Fabrikeinrichtungskonto 		239 619,29	
12	Bureaueinrichtungskonto		6 011,—	
13	Versicherungs-Prämienkonto		19 378,61	
14	Zinsenkonto			729,59
15	Mietekonto		11 823,90	
16	Steuerkonto		4 492,86	
17	Reisekostenkonto		5 966,—	
18	Konto für verrechn. Abschreibungen			78 000,—
19	„	„	„	Gehälter			26 435,52
20	„	Umsatzsteuer			6 387,78
21	„	„	Handlungsunkosten .		20 761,78
22	„	„	Mieten			11 148,90
23	„	„	Reisekosten			5 966,—
24	Steuern			1 500,—
25	„	„	„	Versieh.-Prämien....		19 378,61
26	„	„	Zinsen			83 670,41
27	Betriebserfolgs-Verrechnungskto. (Verlust).	341 633,88	
28	Brutto Gewinnkonto Fabrikat I			225 491,30
29	„ II		11 353,35	
30	„ HI 		1 825,56	
31	Selbstkosten Fabrikat I		1817 120,20	
32	Selbstkosten Fabrikat II 		98 972,87	
33	III			12,94	
34	Barakkenkonto 		3 907,40	
35	Geheimkonto		6 250,—	
36	Kantine 2		5 764,57	
37	Konto für Vorschußzahlungen			5200 000,—
38	Lohnkasse 					9 000,—	
39	Postscheckkonto		19 287,40	
41	Reichsbank-Giro-Konto		7 453,11	
42	Verkaufskonto I			1591 628,90
43	„	II			110 326,22
44	III 			1 838,50
46	Strafgelderkonto			1 317,69
47	Transformatorenkonto		1.—	
49	Gewinn- und Verlustkonto, Gesamtverlust	2 429 443,20	
	Übertrag	9 616 970,46	9 596 809,26
        <pb n="286" />
        ﻿

■hhhhBB







284

Maschinenfabrik.

—	—	:			—	 			 ' ■	Soll	Haben
		M.	M.
Seite	Übertrag		9 619 970.46	9 596 809.26
50	Interimskonto 			1 600 —
51	Konto für verrechn. Tantiemen		7 500 —
52	„	„	Beiträge zur Berufs-		
	genossenschaft.		4 500 —
53	Umsatzsteuerkonto			561,20
54	Konto für verrechn. Abschreibungen der		
	Kantine 1 u, 2			6 000 —
		9 616 970,46	9616 970,46

IX c. Das folgende Schema gibt einen Einblick in den

und der Kostenberechnung einer Werkabteilung einer Maschinen- fabrik.  Monat	
Ünkosten-Konto:	Maschinen- u. Geräte-Reparatur-Kto.
Belastungen	Gebäude-Reparatur-Konto
Kassenzahlungen	Feilen-Konto
Löhne für Ausgabe von Werkzeugen	Kraftgasverbrauch (eig. Gas)
Lieferung von der eigenen Abteilg.	Stromverbrauch
,,	„	Heizung	Anteil am Kesselhaus 1
„	„	Gießerei	5 5	5 5	&gt;&gt;	^
Kesselschmiede	„	,, Fuhrwesen
„	„	Metallgießerei	Leuchtgasverbrauch (Städt. Gas)
„	„	Tischlerei	Allgemeines Unkosten-Konto
„	„	Schmiede	Bureaumiete
„	„	Werkzeug-	Bureaumaterial: Mat.-Verwaltung
macherei	,,	Drucksachen
„	„	Spedition	Angestellten-V ersicherung
,,	„	Allgem. Betrieb	Krankenkassen- Beiträge
„	„	Malerei	Inval.- u. Altersversich.-Beiträge
,,	Zentralmagazin	U nf all Versicherung
,,	,,	Laboratorium	Feuerversicherung
Unkosten-Lohn- Konto	Zinsen 5 % auf eigenes Kapital
Überstunden-Aufschlag-Unkosten-	Abschreibungen auf Gebäude
Konto	,,	,, Maschinen und
Gehälter-Konto; Konstruktion	Geräte
Bestellbureau	„	,, Betriebseinrich-
„	Betriebsbureau	tungen
Werkstatt	„	„ Modelle
„	Expedition	„ Werkzeuge
        <pb n="287" />
        ﻿Zusammenfassung.

28fi

Gehälter-Konto: Vorkalkulation
„	Nachkalkulafon

„	Fakturierung

Betriebsunkosten-Material-Konto
Koks-Konto
Modellsand- Konto
Ausschuß- Konto

Konto für Gußfehler u. Nacharbeiten
Formkasten-V erbrauchs- Konto
Modellplatten-Verbrauchs-Konto
Versuchs-Konto
Konstruktionsfehler- Konto
Konstruktions-Änderungs- Konto
Preisdifferenz-Konto
Konto für eigene Fabrikationsfehler
„	„ fremde	„

Werkzeug-Reparatur-Konto
Modell-Reparatur- Konto

Abschreibungen auf Formkasten
„	,, Modell platten

„	Anteil am Fuhrwesen

,, an Kantine
„	,,	„ Abwässerg.

Gesamt-Unkosten

Durch Lohnaufschläge wurden ge-
deckt :	% auf

%

%

o/

/o i&gt;

°/

/o i&gt;

Bleiben noch zu decken
Löhne

Berechneter Zuschlag-
Zuschlag in Anwendung
Preisnachlaß-Konto
Waren-Entwertungs-Konto

Zusammenfassung.

Das Studium der Beispiele (S. 262—285) führt zu folgenden
Ergebnissen 1);

I.	Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Roh- und
Hilfsstoffe werden

1.	unmittelbar dem Fabrikations-Konto belastet (Schuh-
waren S. 273). Es fehlt eine selbständige kontenmäßige
Bestandsverrechnung und Bestandskontrolle;

2.	zunächst einer besonderen Bestandsrechnung, Rohstoff-
Konto, zur Last geschrieben. Die in Fabrikation gegebenen
Wengen und deren Wert werden

a)	allmonatlich auf Grund der Materialbuchführung auf
Fabrikations-Konten übertragen. Mengen- und Wertverluste an
Rohstoffen werden als Bestandteil der Fabrikationskosten auf
diesem Konto oder als Jahresverlust auf Gewinn- und Verlust-
Konto verbucht. Das Rohstoff-Konto verrechnet den anfäng-
lichen und schließlichen Vorrat mit Bilanz-Konto.

b)	Oder jährlich, beim allgemeinen Kontenabschluß, wird
der Wertunterschied zwischen Anfangsbestand und Zugang ab-
züglich Schlußbestand als Verbrauch der Fabrikation an Roh

') Ausführlicher Calmes. a. a. O. II. Teil.
        <pb n="288" />
        ﻿286

Zusammenfassung.

stoflen dem Fabrikations-Konto belastet (Fabrikation an Roh-
stoff-Konto).

Soll das Rohstoff-Konto kalkulatorischen Zwecken dienen,
müssen ihm auch die Gehälter und Löhne der Magazinbeamten
und Arbeiter, Kosten der Instandhaltung und Reparaturen
sowie Abschreibungen des Magazininventars und der Magazin-
gebäude belastet werden.

Die Verrechnung zwischen Rohstoff- und Fabrikations-
Konto erfolgt entweder zu Selbstkostenpreisen oder zu Durch-
schnitts-, Normal-, Standard-, kurz, zu Verrechnungspreisen x).

Materialien im besonderen werden auf Betriebsunkosten-
Konto unmittelbar oder zunächst auf Materialien-Konto zwecks
nachträglicher Verteilung des Verbrauches auf Betriebskosten
und Fabrikation verbucht.

II.	Die Arbeitslöhne werden 1. unmittelbar dem Fabri-
kations-Konto belastet, ohne Unterscheidung zwischen Fabri-
kations- und Unkostenlöhnen. 2. Fabrikations- und Unkosten-
löhne, das sind Löhne für produktive und nichtproduktive
Arbeiten, werden zunächst auf einem statistischen Zwischen-
Konto verrechnet und von diesem Lohn-Konto auf Fabrikations-
Konto und die Konten der Hilfsbetriebe verteilt.

III.	Die allgemeinen Kosten der Unternehmung sollen in
Betriebskosten und Verkaufskosten geschieden werden. Die
ersten sind Teile des Herstellungspreises, verteuern die Pro-
duktion und sind auf die produzierten Güter zu verteilen. Ver-
kaufskosten sind Teile der Selbstkosten, mindern den Verkaufs-
erlös, d. i. den Ertrag der wertumsetzenden Tätigkeit, und sind
auf die verkauften Erzeugnisse, den Umsatz zu verteilen.

Die allgemeinen Kosten werden auf Kollektiv-Konten (Be-
triebsunkosten-, Handlungsunkosten-Konto) oder auf Sonder-
Konten verrechnet. Die Saldi dieser Konten werden

1.	auf Gewinn- und Verlust-Konto übertragen, d. h. als
Jabresverlust verbucht, so daß die Ertragsrechnung auch einen
Teil des Betriebsaufwandes darstellt und das Fabrikations-
Konto nur eine unvollständige Produktionskostenrechnung ist.

J) Schmalenbach, Über Verrechnungspreise, in der Z. f. hw. F.,
3. Jahrgang 1909. Calmes, a. a. O, S. 47, 124, 148, 185. Lettner, Selbst-
kosten S. 85 f.
        <pb n="289" />
        ﻿Bankbuchhaltung.

287

2.	Die Saldi werden auf Fabrikations-Konto und Verkaufs-
Konto übertragen, so daß diese Konten Nettoüberschüsse als
Erfolgssaldi darstellen.

3.	Die Saldi der Spezialkosten-Konten werden zunächst auf
einem Sammel-Konto zusammengetragen und von da anteils-
mäßig auf die Fabrikations-Konten und die Konten der Hilfs-
betriebe übertragen.

4.	Eine besondere Art der Verrechnung der allgemeinen Un-
kosten durch Einschiebung eines Unkostenverrechnungs-Konto
behufs Unterscheidung zwischen tatsächlichen und verrechneten
Unkosten zeigt das Beispiel S. 278 u. 283.

33.	Abschnitt.

Die Verrechnung im Bankgeschäft1).

Warenhandel und gewerbliche Betriebe sind verhältnis-
mäßig einfache und einheitliche wirtschaftliche Typen. Schwie-
riger, weil vielgestaltiger, ist es, die Tätigkeit der Bankgeschäfte
m einer konzentrierenden, systematisierenden Übersicht zu-
sammenzufassen. Der nachstehende Versuch ist ein Verlegen-
beitsprodukt des Systematikers, dessen Richtigkeit oder Mangel-
haftigkeit für den hier zur Erörterung stehenden Stoff belang-
h)s ist.

Die Geschäfte der Kreditbanken lassen sich wie folgt
gruppieren:

M Literatur: Bender, Die Buchführ, im Bankgeschäft 5. Auf!. Berl n
(o. J., G. Regenhardt). Brosius, Lehrb. d. Bankbuchhalt., 2-AufUI *P .f
1911. Swoboda, Das Bankgeschäft, 3. Aufl., Berlin 1892. Buchwald, Technik
des Bankbetriebes, 7. Aufl., Berlin 1912. Thorwart, Die dopp. Bucht. u
ihre Anwendung für Vorschuß- u. Kreditgenoss , Wiesbaden 1898. Aue
Lehrb. der Buchhalt, von Ziegler (III. Teil, Wien 1907), Sc i tr •	’

4- Aull, Wien 1905), Reisch-Kreibig (I. Bd.), Schaer (Kaufm. U”ien™-
stunden, Simon-Berlin) enthalten wertvolle Beiträge. Vollborn,
führ, für Vorschuß- und Kreditvereine, Berlin 1900. Borges, ie
der Manipulation und Buchhalt, der Banken, Wien 1903. I unten orf,
Defraudationsschutz, Brünn 1903. Meelboom-Hannajord, Bank Book-
keeping and Accounts, 2nd ed. London 1904 (Gee &amp; Go.)*
        <pb n="290" />
        ﻿288

' Bankbnchhaltnng.

I.	Vermittlungsgeschäfte im engeren Sinne:

1.	Auftragsweise Anschaffung oder Weiterveräußerung ins-
besondere von Wertpapieren (Kommissionsgeschäfte im

Sinne der §§ 383 ff. HGB.).

2.	Bankmäßige Kreditvermittlung zwischen Kapitalbedarf und

Kapitalangebot (bankmäßige Kreditgeschäfte).

a)	Regelmäßige, laufende Kreditgeschäfte;

a) Übernahme von Kapitalien (passive Kreditgeschäfte);
Annahme von Depositengeldern, Ausgabe von Bank-
noten, Kassenscheinen und Pfandbriefen, passives
Kontokorrentgeschäft.

ß) Hingabe von Kapitalien (aktive Kreditgeschäfte);
Wechseldiskontgeschäft, aktivesKontokorrentgeschäit,
Kreditgewährung ohne Deckung und gegen Sicherheiten
(Lombard-, Hypothekardarlehn, Reportgelder).
y) Eine Sonderstellung nehmen die Kreditleihgeschäfte x)
ein: Beim Akzeptationskredit leiht die Bank ihren eige-
nen Kredit durch Annahme eines Wechsels, auf Grund
dessen sich der Kreditnehmer durch Verkauf desWech-
sels Geld beschaffen kann. Auch beim Avalkredit leiht
sie ihre Wechselunterschrift, die der Kunde zur Sicher-
heitsstellung benutzt. In beiden Fällen ist zunächst
eine Kredit-, keine Kapitalübertragung beabsichtigt
wie bei den Geschäften Gruppen a und ß.

b)	Unregelmäßige Kreditgeschäfte: Gründungs- und Emis-
sionsgeschäfte, Beteiligung an andern Unternehmungen.

3.	Vermittlung des Zahlungsverkehrs2):

a)	Inkassoverkehr in Wechseln, Schecks, verlosten Wert-
papieren (§ 406 HGB., Inkassokommission).

b)	Zahlungsanweisungsgeschäfte, Scheck-, Giro- und Ab-
rechnungsverkehr; Zahlungsvermittlung als Zahlstelle
für Zins- und Dividendenscheine, Ausschreibung von
Kreditbriefen.

II.	„Spekulative“ Unternehmer Handelsgeschäfte für eigene
Rechnung sind gewöhnliche Geschäfte des Handels, z. B. Handel

i) Über die Buchungen bei Akkreditierungen vgl. Schigut in der Z. f. B.
1911, S. 121 fT.

Vgl. „Zahlungsverkehr“ S. 191 f.
        <pb n="291" />
        ﻿Bankkommissionsgeschäfte.

2B9

in Edelmetallen, Wertpapieren, Sorten, Devisen und Zins-
scheinen; Börsenspekulationsgeschäfte. Teilweise gehört auch
das Emissionsgeschäft hierher, soweit es sich um die feste Über-
nahme einer Anleihe als Käufer handelt.

III. Besorgung von Dienstleistungen besonderer Art, z. B. Ver-
wahrungsgeschäft (offener, verschlossener Verwahrungs- und Ver-
waltungsdepots); Safes; Mitwirkung bei der Konversion, Sa-

nierung, Ausgabe junger Aktien u. ä.

Im folgenden wird nur die Verbuchung jener Geschäfte erörtert, die
eicht bereits an anderen Stellen behandelt sind. (Vgl. Pfandbriefe S. 231,
Üypothekargeschäft S. 228, Personen-Konten S. 239, Diskontwechsel S. 203,
Jekassowechsel S. 208, Akzeptationskredit S. 207, Inkassoverkehr S. 197,
Zahlungsverkehr S. 191, Devisen S. 210, Konsortialgeschäfte, 34. Abschnitt.)

Reihenfolge schließt sich der Übersicht S. 288 nicht an 1).

A. Kommissionsgeschäfte (im Sinne des § 383 HGB.). Wer
es gewerbsmäßig übernimmt, (Waren und) Wertpapiere für
Rechnung eines andern (des Kommittenten) im eigenen Namen
^ kaufen oder zu verkaufen, ist Kommissionär. Kommissions-
’md Propergeschäft gehen auch im Bankhandel durcheinander
Un&lt;I sind oft schwer zu unterscheiden. Aus der Vereinbarung
6lner Kommissionsgebühr, einer Provision, läßt sich ebensowenig
llllt Sicherheit auf das Vorliegen eines Kommissionsgeschäftes
fließen wie die ein für allemal abgegebene Erklärung des
hnkiers, daß er in jedem Falle Eigenhändler sei, nicht ohne
W(hteres gegen ein Kommissionsgeschäft spricht (Staub).

Für die Verrechnung eines echten Kommissionsgeschäftes
0lümen in Betracht (vgl. auch S. 253):

R Die Stellung des Kommissionärs

a) zu seinem Auftraggeber, für den er das Geschäft abschließt,
R) zu seinem Gegenkontrahenten, dem Dritten, mit dem er

das Geschäft abschließt.	.

2.	Die Buchungen des Auftraggebers (des Kommittenten)

3- jene des Gegenkontrahenten.	,	Jeg

Zu 1 a) Aufwendungen und Ausgaben für ec .-rjÖ3
Rommittenten im Falle einer Einkaufskommission,

M Auf die Technik der Bankgeschäfte kann hier nicht
gegangen werden. Wir verweisen auf die Bücher von
(Pas Bankgeschäft und seine Technik: 4. Aufl., 1920),

teitner, Buchhaltung und Bilannkunde. 1-	6. u, 7. Aufl.
        <pb n="292" />
        ﻿290

Bankkommissionsgeschäite.

und die Minderungsposten (Aufwendungen) im Falle einer Ver-
kaufskommission können

ot) entweder unmittelbar dem Personen-Konto des Auftrag-
gebers (bzw. Debitoren-, Kreditoren- oder Kontokorrent-
Konto, vielleicht auch einem Kommissionsdebitoren-,
Kommissionskreditoren-Konto) belastet bzw. gutgeschrieben
werden. Doch kann man auch ein besonderes Konto, etwa
N. N. Kommissions-Konto, in den Nebenbüchern errichten.
ß) Häufig werden Belastung und Gutschrift des Personen-
Kontos über ein vermittelndes Sach-Konto geführt: Zunächst
wird beispielsweise ein Kommissionseffekten-Konto (ent-
sprechend dem Kommissionswaren-Konto) für die Auf-
wendungen des Einkaufs belastet und für den dem Auftrag-
geber angerechneten Wert einschließlich Provision gutge-
schrieben zu Lasten des Personen-Kontos (Kommissions-
effekten an Kasse beim Barkauf oder Kommissionseffekten
an Kontokorrent-Konto im Falle eines Kreditkaufs von
Wertpapieren. Kontokorrent-Konto N. N. an Kommissions-
effekten-Konto bei der Weitersendung bzw. Abrechnung).
Der Gewinn resultiert aus dem Wertunterschiede zwischen
der Debet- und Kreditseite des Kommissionseffekten-Kontos
(vgl. G, die Effekten im Bankhandcl).

Erledigt der Kommissionär den Auftrag durch Selbsteintritt
(§ 400 HGB.), tritt er also als Selbstkäufer bzw. Selbstverkäufer
in das Geschäft ein, so ist dieses wie ein Eigengeschäft zu ver-
buchen.

Das typische Konto des Kommissionsgeschäftes im Bank-
handel ist das Provisions-Konto, Kommissions-Konto, dem die
Vermittlungsgebühr kreditiert wird. Wer, wie oben bemerkt, ein
Zwischen-Konto (Kommissionseffekten) führt, soll beim Konten-
abschluß die vereinnahmten Gebühren auf Provisions-Konto
übertragen.

Zu 1 b). Der Kommissionär hat dem Dritten gegenüber un-
mittelbare Rechte und Pflichten eines Käufers bzw. Verkäufers.
Seine Verrechnung mit dem Gegenkontrahenten ist buchhalterisch
wie jene eines Eigengeschäfts zu behandeln: Belastung des Konto-
korrent-Konto beim Verkauf, Gutschrift beim Einkauf der
Waren, Effekten.
        <pb n="293" />
        ﻿Depositengelder.

291

Zu 2. Dem Auftraggeber steht nur der Kommissionär gegen-
über, dessen Personen-Konto der Abrechnung entsprechend für
den Verkaufserlös belastet, für die Anschaffungskosten erkannt
wird (Kontokorrent- oder Bank-Konto an Effekten-Konto und
umgekehrt). Wegen einer gesonderten Verbuchung der Provision
vgl. Effektenhandel. Der Widerruf eines noch nicht ausgeführten
Auftrages erfordert Gutschrift der entstehenden Kosten des Be-
auftragten. Die Absendung von Effekten zum Verkauf wird erst
nach Eintreffen der Abrechnung des beauftragten Bankiers ge-
bucht (vgl. hingegen Kommissionswaren-Konto, S. 255).

Zu 3. Der Gegenkontrahent verrechnet sich mit dem Kom-
missionär wie jeder Eigenhändler.

B. Annahme von Depositengeldern; Bardepositen verrechnet
der übernehmende Bankier auf einer besonderen Depositen-
rechnung, Konto der Depositengelder, Depositen- und Spareinlage-
Konto, Geldübernahme-Konto oder ähnlich benannt, das, wie
Jedes Passiv-Konto, die Einzahlungen rechts, die Rückzahlungen
bnks verbucht und dessen Haben-Saldo durch Bilanz-Konto
ausgeglichen wird. Die Zinsenlast verrechnet Depositenzinsen-
Konto (Depositenzinsen an Depositengelder). Die kapitalisierten
Zinsen vermehren die Schuld der Bank. Einige Banken ver-
buchen Depositen mit täglicher Kündigung auf Scheck-Konto
Und nur jene mit längerer Kündigungsfrist auf einem Depositen-
konto. Andere wiederum verrechnen Depositengelder und
Scheckguthaben auf einem gemeinsamen Konto. Die Speziali-
s*erung der Depositengelder nach Kündigungsfrist und Zinsfuß
wb’d besser der Statistik in Nebenbüchern überwiesen, da ihre
kontenmäßige Scheidung zu umständlich ist.

Der Hinterleger von Depositengeldern wird sie zweckmäßig
*mf einem Bankdepositen-Konto verrechnen, wodurch das Gut-
aben in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht charakterisiert
erscheint. Die Zinsen werden diesem Konto belastet (Bank-
‘kpositen an Zinsen); abgeschlossen wird es durch Bilanz-Konto

(Aktiva).

G. Die in Betrieb gegebenen eigenen Noten einer Notenbank

Errechnet Banknoten-Konto wie folgt;

19*
        <pb n="294" />
        ﻿292

Banknoten, Girozahlung.

B anknoten- Konto.

1. Kassen-Konto'.

In Betrieb gegebene, teils im Un-
lauf, teils in den eigenen Kassen
befindliche Noten.

4. Bilanz; Vortrag.

2.	Kassen-Konto:

Aus dem Verkehr gezogene, be-
schmutzte, beschädigte und ver-
nichtete Noten.

3.	Schlußbilanz (Passiva): Umlau-
fende Noten.

Ergänzende Konten sind Notensteuer-Konto, Notenanferti-
gungs-Konto (Kosten für neue Banknoten). Die Gliederung des
Banknotenumlaufs nach dem Nennwert der einzelnen Stücke
wird statistischen Nebenaufzeichnungen überwiesen.

Die von der Bank ausgegebenen Kassenscheine werden einem
Konto eigener Kassenscheine, Bankscheinkapital-Konto, kreditiert,
die eingelösten Scheine debitiert. Die am Tage der Einlösung
fälligen und ausgezahlten Zinsen sind als Verluste dem Kassa-
scheinzinsen-Konto zu belasten.

D.	Giro- und Clearing-(Abrechnungs-)Verkehr.

Die Girozahlung (vgl. S. 193) setzt drei Beteiligte voraus;
Schuldner, Gläubiger und deren gemeinsamen Schuldner, eine
Rank; sie ist eine auf buchhalterischem Wege durch Umbuchung
von einem Konto auf ein anderes in den Büchern der Bank be-
wirkte Zahlung. Im wesentlichen versteht man unter Girozahlung
das auftragmäßige Zu- und Abschreiben eines Geldbetrages auf
den Rechnungen bei einem gemeinsamen Schuldner auf Grund
eines Guthabens des Auftraggebers (im Hamburger Überweisungs-
verkehr sind Überdispositionen nach Vereinbarung zulässig)-
Beispielsweise gibt A seiner Bank den Auftrag, dem Konto des
ß 1000 zu vergüten;

In den Büchern der Bank:

Giro-Konto A:	Giro-Konto B:

Guthaben........ 8000	Guthaben........ 2450

-f- Abschreibung 1000	-f Zuschreibung 1000

Guthaben.... 7000

Guthaben.. 3450

Wegen der Verbuchung des Kontoinhabers vgl. „Zahlungs-
verkehr“, S. 193. Größere Bankinstitute verrechnen den Giro-
verkehr mit der Reichsbank in einem besonderen Giro-Memorial
in nachstehender Form;
        <pb n="295" />
        ﻿Abrechnungsverkehr.

293

Giro-Memorial (eine Seite).

Soll	Reichsbank.

Tae i	^ Gegenstand J	Betrag		Folio	zu erkennen sind								An-  merkung
					Kasse		Diskont-  wechsel		Inkasso		Ver-  schiedene  Konten		
													

Das Giro-Kontokorrentbuch, ein das „Giro-Konto“ des
Hauptbuches nach Einzelfirmen zerlegendes Hilfsbuch, wird
staffelförmig oder mit 3 Geldspalten, mit oder ohne Kolonnen
iür die Zinsenberechnung geführt (S. 241).

ß) Die Technik des Abrechnungsverkehrs im einzelnen hier
Zu erörtern, würde zu weit führen. Es sei nur bemerkt, daß das
Hearing auf einer Skontration beruht, einer Aufrechnung von
Schulden und Forderungen unter mehreren Personen, die für
diesen Zweck vertragsmäßig eine Aufrechnungsgesellschaft bilden.
Jfire Mitglieder kommen täglich wiederholt zusammen, tauschen
die fälligen Forderungspapiere — Schecks, Wechsel ... — Unter-
länder aus, verzeichnen die übernommenen und richtig be-
find enen Forderungspapiere ihrem Betrag nach in Abrechnungs-
blättern und gleichen den Saldo durch Giroüberweisung auf
die Reichsbank aus (Giroclearing).

Abrechnungsblatt eines Mitgliedes der Aufrechnungsgesell-
schaft:

	Mitteldeutsche Kreditbank (Ahrechnungskonto).		
Soll		Haben
50 000	Diskontobank M	80 000
	B	—
57 000	C	—
			D	54 000
107 000	zu empfangen von der Md. Bank; hingegen von ihr	
	zu bezahlen		134 000
	-r	107 000
—		per Saldo der Md. Kreditbank zu belasten		27 000

ll D h. Diskontobank soll an die Mitteldeutsche zahlen 50 000, für
        <pb n="296" />
        ﻿294

DepotgeBchäft.

Buchungen der Md. Kreditbank:

1.	Abrechnungs-Konto (Reichsbank)

an Wechsel-Konto "| ,n7mn
an Scheck-Konto j U UW

2.	Folgende an Abrechnungs-Konto

Tratten-Kto........ 80 000 (Tratten von der Diskontbank

vorgezeigt).

Domizilwechsel-Kto. 54 000 (Domizilwechsel).

134 OÖCT

3.	Der Saldo wird durch Reichsbankgiro-Konto ausge-
glichen :

Abrechnungskonto an Reichsbankgiro.. 27 000.

Der Abrechnungsverkehr wird in einer Clearing-Prima-Nota
oder einem besonderen Kassenbuch für die Abrechnung oder wie
Bargeld im gewöhnlichen Kassenbuch verbucht.

E.	Das Depotgeschäft.

Offene oder geschlossene Depots zur Aufbewahrung geben zu
einer besonderen Verbuchung in den Verrechnungsbüchern keine
Veranlassung. Die Verwahrungsgebühren werden gewöhnheb
einem Depotgebühren-Konto gutgeschrieben. Soweit die Führung
von Depotbüchern gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die über-
nommenen Wertpapiere nach Gattung, Nennwert, Nummern
oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen der Stücke in diese
Bücher einzutragen. Gewöhnlich werden zwei Depotbücher
geführt:

1. Im Effektendepotbuch, in der Praxis „totes“ Depotbuch
genannt, werden die hinterlegten Wertpapiere nach Gattungen
gruppiert, die Nennwerte der eingehenden Effekten zu-, der der
ausgehenden abgeschrieben. Der Saldo weist die Summe der
hinterlegten Papiere nach. Das Effektendepotbuch ist für die
Verwaltungszwecke unentbehrlich (Kontrolle der Verlosung»
Kündigung, Konvertierung, Umtausch, Einlösung der Zinsen und
Gewinnanteilscheine usf.). Es kontrolliert die Aufzeichnungen im

au! sie bezogene und heute fällige Wechsel, für Schecks usw. im Besitze
der Mitteldeutschen; hingegen hat sie von der Mitteldeutschen 80 000 zo
fordern für Forderungspapiere, die, auf diese Bank bezogen, heute fällig
sind und von der Diskontobank an den Schuldner ausgeliefert wurden.
        <pb n="297" />
        ﻿Depotgeschäft.

295

2. Personendepotbuch („lebendes“ Depotbuch), in welchem
jedem Hinterleger ein Konto mit Unterabteilungen für einzelne
Wertpapiere errichtet wird. Es gibt an, welche Wertpapiere und
in welchen Mengen sie der Kunde hinterlegt hat.

Effekten-Depotbuch:

3y2 % Reichsanleihe.

Müller &amp; Co., C. 21		A. in Charlottenburg		B. in Stettin	
l./l.  15./4.	40 000 + 18 000				
3./6.	58 000  — 10 000				
	48 000				

Personen-Depotbach:

Müller &amp; Co., G. 21.

3%°/o Reichsanleihe			Lombarden								
3/1-  15./4.  3./6.	+	40 000  18 000  58 000 10 000  48 000 usf.									

Depotbücher werden geführt, ob Effekten durch Kauf,
durch Übersendung zur Verwahrung bzw. Verwaltung oder als
Pfanddepositen in den Besitz der Bank gelangen. In gleicher
Weise werden besondere Bücher für Lombard- und Report-
effekten geführt.

Wertpapiere, die eine Bank bei einer anderen hinterlegt,
vermerkt man auf einem Depot-Konto noslro: Eingang bedeutet
hier Hinterlegung, Hinsendung an die andere Bank oder Hinter-
legung infolge Einkaufs der Wertpapiere; Ausgang ist Rück-
lieferung durch Rücksendung von der verwahrenden Bank oder
Verkauf der deponierten Wertpapiere.

Das Depot-Konto, wie es in manchen Bankbetrieben für
hinterlegte Wertpapiere geführt wird, ist kein Hauptbuch-Konto
zur Verrechnung von Geldwertbowegungen, sondern nur eine
hlengenkontrolle, eine Buchungsnotiz in Hilfsbüchern („blindes“
        <pb n="298" />
        ﻿296

Depotgeschäft.

Konto). Ebenso das häufig in Verwendung kommende Stücke-
Konto.

Die Gutschrift der Zinsscheine, Depotgebühren, Abhebungen
usw. der Hinterlegung offener Depots können auf einem Depot-
Kontokorrent-Konto verrechnet werden.

Seit Inkrafttreten des Bankdepotgesetzes (Gesetz betr. die
Pflichten der Kaufleute bei der Aufbewahrung fremder Wert-
papiere vom 5. Juli 1896) werden bei den an Börsenplätzen
domizilierenden Banken drei Arten von Depots unterschieden:

1.	Depot A (pfandpflichtig) für Wertpapiere, die dem Kun-
den gehören und für dessen Rechnung hinterlegt wurden. Sie
haften der Bank für alle Forderungen an den Kunden (Eigen-
depot).

2.	Depot B (pfandfrei) für Wertpapiere, die der Kunde erst
wieder für Rechnung seines Kunden hinterlegt, also Depot für
fremde Wertpapiere (im Sinne des § 8, Kundendepot). Sie können
ihrer Natur nach nicht als Sicherheit für Forderungen der Bank
dienen und gewähren keinen Anspruch im Falle des Konkurses
des Hinterlegers.

3.	Stücke-Konto (bei Einkaufsaufträgen auf Kredit) im
Verkehr zwischen dem Bankier des Börsenplatzes und dem
Bankier in der Provinz. Die hinterlegten Wertpapiere dienen
stets als Sicherheit für Forderungen des Zentralbankiers, ob sie
dem Kunden gehören oder nicht. Der Provinzbankier hat auf,
die Übersendung eines Stücke-(Nummern)Verzeichnisses ver-
zichtet.

Einzelne Banken verlangen regelmäßig bei der Erteilung
von Einkaufsaufträgen die Verzichtleistung auf Übersendung
eines Nummernverzeichnisses und unterscheiden dann nur Depot
B und Stücke-Konto.

F.	Lombarddarlehn.

a) Aktive Vorschüsse gegen Verpfändung von Waren und
Effekten verrechnet ein Lombardkapital-Konto, deutlicher Waren-
lombard-, Lombardeffekten-Konto (in Österreich Effektenvor-
schuß-Konto) genannt, das wie jedes aktive Darlehns-Konto
funktioniert (vgl. Darlehnsgeschäfte, S. 220). Das Erträgnis

*) Ausführlicher Lettner, Bankgeschäft, S. 92 fl.
        <pb n="299" />
        ﻿Lombarddarlehn.

297

dieses Geschäftszweiges, die Darlehnszinsen und Provisionen,
sind dem Zinsen-Konto, besser einem Lombardzinsen-Konto und
dem Provisions-Konto gutzuschreiben. In der Vermögensbilanz
erscheinen unter den Aktiven der Gesamtbetrag der noch aus-
stehenden Darlehen sowie die rückständigen und die bis Ende
des Jahres aufgelaufenen, noch nicht fälligen Zinsen.

Die Verrechnung der Lombardzinsen kann die zu empfangen-
den Soll-Zinsen von den wirklich empfangenen trennen, indem
die berechneten Soll-Zinsen einem „Pfandzinsen“-Konto zu Lasten
eines „Kontos ausstehender Pfandzinsen“ gutgeschrieben und
die Zinszahlungen dem zuletztgenannten Konto gutgeschrieben
werden. Pfandzinsen-Konto wird durch Gewinn- und Verlust-
Konto, das Konto ausstehender Pfandzinsen durch Bilanz-Konto
Aktiva abgeschlossen.

Hilfsrechnungen sind LombardkontokoiTentbüch bzw. Lom-
bard-Skontro, in welchem die Darlehnsnehmer bzw. die Nummern
der einzelnen Pfandscheine registriert werden. Die verpfändeten
Wertpapiere müssen im Depotbuch vermerkt werden.

b)	Die Darlehnssumme, die die Bank selbst gegen Ver-
pfändung von Wertpapieren empfängt (passive Darlehen), soll
einem Lombard-Konto noslro kreditiert, die Rückzahlungssumme
diesem Konto belastet werden. Einzelne Unternehmungen ver-
schleiern derartige Darlehen durch Verbuchung auf Konto-
korrent-Konto. Verpfändete Wertpapiere sind in der Jahres-
bilanz wie die übrigen eigenen Wertpapiere zu bewerten.

c)	Warenlombarddarlehen sind wie Effektendarlehen zu
verrechnen. Vorschüsse auf Warenverschiffungen findet man
häufig auf einem „Rembours-Konto“ verrechnet.

d)	Über Report-Konto, Reporteffekten-Konto siehe S. 308f-

G.	Die Effekten im Bankhandel.

Die im Besitze einer Bank befindlichen Effekten sind:

1.	Wertpapiere im Besitz und Eigentum der Bank (Konto
eigener Wertpapiere, Effekten-Konto).

2.	Wertpapiere zum kommissionsweisen Verkauf bzw. auf-
fragsweise eingekaufte Wertpapiere (Kommissionseffekten-Konto,
Kommissionseffekten-Depot der Verkaufsstelle von Hypotheken-
banken).
        <pb n="300" />
        ﻿298

Effektenhandel.

3.	Wertpapiere zum Inkasso (Konto gekündigter Wert-
papiere, Inkassoeffekten-Konto, Platz- und Rimesseneffekten-
Konto).

4.	Pfandeffekten als Sicherstellung eines Gelddarlehns (Lom -
bard- oder Vorschußeffekten-Konto, Reporteffekten-Konto).

5.	Depoteffekten (passive), das sind Wertpapiere, die von
den Kunden behufs Verwahrung hinterlegt sind (Verwahrungs-
depots), oder die als Sicherheit eines Kredits deponiert, für den
Kunden gekauft und hinterlegt sind (Sicherheitsdepots). Schließ-
lich Wertpapiere, die für den Kunden verkauft werden sollen
(Verkaufsdepots).

6.	Aktive Kautionseffekten, die von der Bank hinterlegt
sind und passive Kautionseffekten von Angestellten usw. bei der
Bank deponiert (Kautionseffekten-Konto).

7.	Noch unverkaufte Konsortialeffekten im Besitz des Kon-
sortialleiters, d. h. Bestände an Effekten aus Gemeinschafts-
geschäften, die noch nicht abgestoßen werden konnten (Kon-
sortialeffekten-Konto).

1. Eigene Wertpapiere. Verrechnungsbeispiel: (Die vom
Kunden angebotenen Wertpapiere bzw.in Auftrag gegebenen wer-
den selbst übernommen bzw. aus den eigenen Vorräten geliefert).

Die Bank verkauft einem Kunden:

M. 20 000 Wertpapiere zu 103 % == M. 20 600,— (Kurswert)

Nennwert	Kurs

+ Stückezinsen ................... ,,	116,50

(Ausmachender Betrag) . . . . M. 20 716,50
Provision 3 °/00 j	„	62,25

Courtage 1 %0 j Nebenkosten	20,—

Steuer 120 &lt;3,	]	„	25,20

(Anschaffungswert für den Käufer) M. 20 823,95.

NB. Die Nebenkosten werden dem Käufer zu-, dem Ver-
käufer abgerechnet (Kommissionsgeschäft der Bank),
a) Die einfachste Verbuchung verrechnet Kurswert, Effekten-

zinsen und Nebenkosten auf einem Effekten-Konto, dessen

Spezialisierung nach Gattungen (Aktien, Staatspapiere..)

im Hauptbuch kontenmäßig oder in einer ergänzenden zer-
gliedernden Nebenverreehnung, dem Effektenskontro, erfolgt.
        <pb n="301" />
        ﻿Effektenhandel.

299

Eingang	Konto eigener Wertpapiere.	Ausgang

1.	Eingangsbilanz: Bestände.

2.	Kosten der eingekauften bzw. ge-
zeichneten Wertpapiere1).

5. Gewinn und Verlust: Kurs-, Zin-
sengewinn, Nutzen an gesparten
Nebenkosten.

3.	Erlös der verkauften und ver-
losten W. (z. B. 20 823,95).

4.	Schlußbilanz: Wert der Vorräte.

b)	Das andere Verfahren verrechnet die angegebenen Faktoren
auf Sonder-Konten (österreichische Methode), errichtet somit
ein Effekten-Konto für den Kurswert, ein Effektenzinsen-,
Provisions-, Effektensteuer- und ein Courtage-Konto. Die
Buchung des Rechnungsbeispieles lautet: Kontokorrent-
Konto	20 823,95

an	Effekten-Konto		. . 20 600,-
an	Effektenzinsen		116,50
an	Provision		62,25
an	Courtage 		20,-
an	Effektensteuer			 25.20

Durch eine solche zerlegende Verrechnung werden Kurs-
gewinn, Gewinn an Effektenzinsen, Provision und den Ne-
benkosten (gegen die wirklich verausgabten) auf besonderen
Hauptbuchkonten verrechnet.

c)	Doch kann man auch die Nebenkosten als Bestandteil des
Kurswertes verbuchen wie folgt:

Kontokorrent-Konto an Effekten-Konto

20/m zu 103,—......... M. 20 600,—

+ Steuer ............. ,,	25,20

+ Courtage............ ,,	20,— 20 645,20

an Effektenzinsen................. 116,50

an Provision...................... 62,25

20 823,95“

d)	In deutschen Großbankbetrieben werden für gewöhnlich

*) Die Nebenkosten bilden für den Käufer einen Bestandteil des An-
schaffungswertes oder werden von ihm so gebucht wie unter b d. h. für
ihn als Verlust an Provision, Courtage Steuer. Sie erhöhen den Anschafiungs-
1{urs, im Beispiel um 0,538%, und vermindern den Verkaufskurs, d. h. das
Erträgnis.
        <pb n="302" />
        ﻿300

Effektenhandel.

Effekten und Effektenzinsen gemeinsam, die Nebenkosten
auf Sonder-Konten verrechnet.

Effekten-Prima-Nota (für den Verkehr mit Bankkunden):

Eingang = Kauf von Kunden.

g	Effekten-Konto	Konto-	Effekten-	Pro-	Courtage-	Stempel-
2	an	korrent	Konto	visions-  Konto	Konto	Konto
Q	Kontokorrent	Haben	Soll	Haben	Haben	Haben
3.	N. N. Text  *	10 911,50	10 960,—	33 —	10 —	5,50
	Monatssummen, auf die Einzel- Konten zu über-					
	tragen					

Verkauf an Kunden = Ausgang

a	Kontokorrent - Kto,	Konto	Effekten-	Pro-	Courtage-	Stempel-
£	an	korrent	Konto	visions-  Konto	Konto	Konto
Q	Effekten-Konto	Soll-	Haben	Haben	Haben	Haben
6.	N.N. Text	20 823,95	20 716,50	62,25	20,—	25,20
	(Monatssummen)		!			

Dem Courtage- und Stempel-Konto werden die wirklich
an die Makler und für Stempelmarken verausgabten Kosten
belastet, die den Kunden angerechneten Kosten kreditiert.
Der Saldogewinn dieser Konten wird gewöhnlich auf Effek-
ten-Konto übertragen.

Das Effekten-Konto zeigt dann vor der Übertragung
dieser Saldi Kurs- und Zinsgewinn. Der Zinsengewinn wird
mitunter auf das gewöhnliche Zinsen-Konto übertragen, so
daß das Effekten-Konto dann nur den Kursgewinn und die
kleine Wertdifferenz an Courtage- und Stempelkosten auf-
zeigt. Z. B.:
        <pb n="303" />
        ﻿Effektenhandel.

301

Eingang	Effekten-Konto.	Ausgang

Bestand	 6 982 684,88  Eingänge	 41 511 725,92	Ausgänge 	 40 822 723,50  Schlußbilanz	 8 449 404,27
48 494 410,80  Zinsen-Konto 	 329 683,59  Gewinn und Verlust :  Kursgewinn 	 448 033,38	
49 272 127,77	49 272 127,77

e)	Einfacher scheint uns eine Kombination der Buchungs-
methoden unter a) und b) dergestalt, daß das Hauptbuch-
Konto nach a) geführt, jedoch in einem Nebenbuch, dem
Effektenskontro, hinsichtlich der Einzelheiten nach h) spe-
zialisiert wird. Das Hauptbuch-Konto verrechnet zusammen-
fassend, das Nebenbuch weitgehend zerlegend. Man kann
sich dann mit dem einheitlichen Memorial begnügen. Am
Jahresschluß werden auf Grund des Skontros Auszüge an-
gefertigt, die Gewinne am Kurs, an Zinsen usw. ermittelt
und diese Gewinne nachträglich vom Effekten-Konto auf
Provisions- bzw. Zinsen-Konto übertragen.

f)	GM- und Effektenzinsen:

Rechnungsbeispiel;

Man kauft am

3-/5. 12/m zu 104%1) = M. 12 480

Zinsen v. 1./3....... 84

Ausgaben..........M. 12 564

und verkauft am	
7-/6. zu 104,20%2) M. 12 504,—	+ 24,—
+ 4 % v. 1./3.	„	129,33	+ 45,33
, Einnahmen M. 12 633,33	+ 69,33

Der Gewinn (69,33) gliedert sich in Kurs- (24,—) und
Zinsengewinn. Der Zinsengewinn berechnet sich aus dem Unter-
schiede der Zinsen vom Ankaufs- bis zum Verkaufstag (= 34 Tage
zu 4 % auf 12 000), ist jedoch insofern unrichtig, als die Ausgabe
(12 564,—) bis zum Verkaufstag zinslos bleibt. Legt man die
Bankrate der Rechnung zugrunde, so liefert dies:
z- B.; 3%% Zinsenverlust auf 12 564,— und 34 Tage = M. 41,53

Hingegen Einnahmen aus Stückzinsen............= » 45,33

Es bleibt als eigentlicher Gewinn an Effekten-
zinsen ........................................ M. 3,80

) einschließlich, 2) abzüglich der Nebenkosten.
        <pb n="304" />
        ﻿302

Effektenhandel.

Wer z. B. Spekulationspapiere zum Anschaffungskurs von
210,5 % erwirbt und sie einen Monat später zu 220,5 % Ver-
kaufskurs (stets unter Berücksichtigung der Nebenkosten)
wieder veräußert, hat nur scheinbar 10 % am Kurs gewonnen;
in dem Kursgewinn ist eine Zinsvergütung auf die Anschaffungs-
kosten für 30 Tage eingeschlossen.

Um diese Verhältnisse richtig darzustellen, kann man eine
Spaltung des Zinsengewinnes, im Beispiel von 45,33, eintreten
lassen, indem man 41,53 dem Effekten-Konto (nach Verfahren
d) zugunsten des Zinsen-Kontos belastet; erst den Restgewinn
(3,80) bleibt als Gewinn an Stückzinsen auf Effekten-Konto.

Ähnlich ist der Gewinnanteil, die Dividende der Aktien zu
behandeln, wie ein der österreichischen Praxis entnommenes
Beispiel zeigen soll (unten):

Diese Berechnung will den Effektenkursgewinn möglichst
genau ermitteln; die Zinsenberechnung (bis zum Inkassotag der
Dividende, von da ab bis zum Abschlußtag auf Bilanzwert minus

Eingang	Robinson-Minen.

Ausgang

l./I. Bilanz-Konto'.

100 Stk. = frcs.

- 20 000,-— zu 95,—. Kr. 19 000,—
31./12. 4 % Zinsen auf
19 000,— vom l./l.
bis 1./6. (Zinsen-

Konto)............... 360,—

4 % Zinsen auf Kr.

19 000 -J- 476 =

18 524,— vom 2./6.
bis 31 ./12. (Zinsen-

Konto)............... 420,—

Umrechnungs-Kurs-
differenz auf frcs.

20000 zu95,30/95,—
(Kursdiflerenzen-

Konto) ....  ..... ,,	60,—

Kr. 19 840,—

Gewinn- und Verlust-
Konto:	Effektcn-

Kursgewinn:.......... 1 602,—

Kr. 21 442,—

1./6. Inkasso der Divi-
dende frcs. 500 = Kr.	476,—

(Kontokorrent- Kto.)

31./12. Schlußbilanz-
Konto: 100 Stck. zu
220 frcs. zu 95,30 . ,,	20 966,—
        <pb n="305" />
        ﻿Effektenhandel.

303

Dividende) ist verständlich. Der Schlußbestand wird zum Tages-
wert eingesetzt (österr. HGB.) und mit dem Devisenkurs um-
gerechnet; die Kursdifferenz (95,— und 95,30) geht somit auf
Rechnung des Devisenkurses, wird ahgebucht, und erst der
schließliche Rest ist Kursgewinn an Effekten.

Wer , zwischen Effektenkurs und Effektenzinsen konten-
mäßig unterscheidet, hat bei der Einlösung von Dividenden-
scheinen eine Trennung des Erträgnisses in 5 % Börsenzins *)
und Kursgewinn zu berücksichtigen. Z. B. man besitzt 10 m
Aktien zu 110 % Anschaffungspreis; die Dividende wird mit
7 % eingelöst.

Soll	Aktien-Sk ontro.	Haben

	Kurswert	Effekten-		Effekten-	Effekten-
	(Effekten-	Zinsen		Konto	zinsen
	Konto)				
1- l./l. Eingangs-			II. 5-/4. Einlö-		
bilanzlO/m zu			sung des Divi-		
110 %	11 000	—	dendenscheines		
+ 5% Jahres-			7%=700,— da-		
zinsen	'		500	von 500,— auf		
IV. Gewinn- u.			Effektenzinsen	200	500
Verlust-Kto.:			III. Schluß-		
Gewinn	200	500	bilanz:Bestand	11 000	500
	11 200	1000		11 200	1000

Der Buchkurs nach Einlösung des Gewinnanteilscheines ist

11 000 -r- 200

rait Rücksicht auf den Kursabschlag:	— 108 %.

Wäre die Dividende nur 3%, so müßten 5% (= 500,—Kr.)
dem Effektenzinsen-Konto gutgeschrieben 2 % (= 200,—), je-
doch dem Effekten - Konto belastet werden (Soll, Kurswert-
spalte 200, — ). Der Buchkurs wäre im Einklang mit dem Kurs-
zuschlag 112, %.

Die Ultimogeschäfte in Effekten:

Zeitgeschäfte sind solche, bei denen die Abnahme der Wert-
papiere, die „Erfüllung“, nicht zur Zeit des Abschlusses, sondern

L) Nach Wiener Börsenusance; nach deutscher Usance entfallen seit
üern 1. Januar 1913 die Börsenzinsen auf Aktien.
        <pb n="306" />
        ﻿304

Ultimo-Effekten.

an einem späteren vereinbarten Termin erfolgt. Lieferungstag
im deutschen Wertpapierhandel ist für solche Geschäfte stets
der Ultimo des laufenden oder eines zukünftigen Monats, daher
Ultimogeschäfte *)• Z* B. Kauf am 3. Oktober 25 Aktien zu
186 %, ultimo Oktober lieferbar.

1.	Zeitgeschäfte werden behufs Übersicht über die laufenden
Verbindlichkeiten („Engagements“) aus solchen Spekulations-
geschäften in Vormerkbüchern, Börsenjournalen, notiert [Ein-
und Verkauf getrennt, Spalten für Nennwert, Gattung, Kurs
der gehandelten Papiere, Name des Kunden (Auftraggeber), des
Maklers, der „Aufgabe“ (d. i. des Käufers oder des Verkäufers),
des Termins der Lieferung]. Die Engagementbücher werden häufig
doppelt geführt: die einen ordnen die Engagements nach Firmen,
mit denen Geschäfte abgeschlossen wurden („lebendes“ En-
gagementbuch), die anderen ordnen die Geschäfte nach Effekten-
gattungen („totes“ E.).

2.	Die kontenmäßige Verrechnungsbuchung erfolgt gewöhn-
lich erst am Tage der Erfüllung des Geschäftes. Ihre sofortige
Buchung beim Geschäftsabschluß ist möglich, obgleich umständ-
licher, wenn ein Zwischenkonto, Engagement-Konto, Liqui-
dations-Konto oder ähnlich benannt, eingeschoben wird (vgl-
Reportgeschäft, S. 308). Auch die Verrechnung mit dem auf-
traggebenden Kunden wird ähnlich behandelt2).

3.	In einer größeren Zahl von Ultimopapieren wird 3) die
Erfüllung durch Vermittlung einer Abrechnungsstelle — Sal-
dierungsverein, Kollektivskontro, Liquidationsverein — besorgt;
die Vermittlungsstelle legt einen einheitlichen Durchschnitts-
kurs, den Liquidationskurs, der Abrechnung zugrunde. Die
aus dem Unterschiede zwischen Liquidation- und Vertragskurs
sich ergebenden Geldbeträge sind mit dem Gegenkontrahenten
unmittelbar zu verrechnen. An einzelnen Börsenplätzen werden
auch diese Differenzbeträge nicht unmittelbar bezahlt, sondern

B Ausführlicher Salings Börsenpapiere I. Teil.

3) Schaer, Bank im Dienste des Kaufmanns, Leipzig 1909, S. 59 11.;
vgl. auch Steinkellner, Börsengeschäfte und Bankbuchhaltung in der Z. f- B.
1911, S. 170 ff., 1912, S. 5 ff.

3) Der Börsenterminhandel ist seit der Beendigung des Weltkrieges
noch nicht wieder aufgenommen worden (April 1921).
        <pb n="307" />
        ﻿Ultimo-Effekten.	306

wiederum durch eine Vermittlungsstelle — in Berlin Kassen-
verein — eingezogen {Differenzenclearing). Diese Differenzen
werden mit Effekten-Konto oder einem kontrollierenden Ultimo-
Differenzen- Konto verrechnet.

Beispiel: Die Abrechnung liefert folgendes Ergebnis; Die
Hank hat an Liquidations-Differenzen

Von	A .......... M.	2000	auf	Laura-Aktien

,,	B ........... ,,	500	,,	Bochumer Aktien

,,	C ........... ,,	1500	,,	Diskonto-Aktien

M. 4000 und

M. 400 auf Laura-Aktien
™ ^ ............. ,,	800	„ Bochumer Aktien

zu bezahlen...... M. 1200; der Saldo wird vom Kassenvereia

Sutgeschrieben.

Ultimodifferenzen- Konto.

empfangende Differenzen auf Zu bezahlende Differenzen auf

Laura (2000-f-400)....... 1600 Bochumer (800 — 500)...... 300

Diskonto................... 1500 Kassenverein Soll ........ ■ ■ 2800

3100	3100

An einem Einzelfall wird die Verrechnungsweise verständ-
licher sein. Die Bank hat 50/mille Effekten zu 120 % per ultimo
Oktober gekauft; der Liquidationskurs ist 125 %. Ende Oktober
werden der Bank die Effekten geliefert und von ihr (50/m zu
^5 %) mit m. 62 500,— vergütet. Die zuviel bezahlte Differenz
025 % /120 %) mit M. 2500,— wird der Bank vom Kassenverein
gutgeschrieben. Die Buchungen stellen sich wie folgt:

zu empfangen

an Y ........

an Z

Kauf	Ultimo-Effekten-Konto.	
Übernahme			. 2500
	62 5001 JLUiierenz&lt;;n-ivoiu.u		
Empfangen	Ultimo -Differenzen -Konto.	
An Effekten - Konto	2500 | Kassenvereins-Konto . • ■ ■	,. . . 2500
Soll	Kassenverein.	

An Differenzen-Konto............ 2500 |

Meitner, Buchhaltung und Bilanzkunde. I. 6. u. 7. Anti.

20
        <pb n="308" />
        ﻿306

Ultimo-Effekten.

4.	Verbuchung verkaufter, im nächsten Bilanzjahr abzuliefern-
der und gekaufter, noch zu übernehmender Effekten:

a)	Die Bank hat am 27. Dezember Ende Januar lieferbar
50/mille Aktien zu 105 % verkauft; sie kann dieses Engagement
in der Vermögensbilanz unberücksichtigt lassen, oder, falls der
Gewinn (oder Verlust) bereits im Jahre seiner Entstehung ver-
rechnet werden soll, die Kaufpreisforderung aus den noch ab-
zuliefernden Wertpapieren transitorisch behandeln.

Effekten-Konto (ohne Rücksicht auf Nebenkosten).

1. Einkauf 100/m		280 000	3. Schlußbilanz: Aktiva, 31./12.1922	
2. Einkauf 50/m zu 101%	50 500	Bestand an eigenen Effek-	
4. Gewinn- und Verlust:		ten		280 000
Gewinn 105/101 %		2 000	Noch abzuliefernde Elfek-	
		ten		52 500
5. l./l. 1923		6. 30.fl. 1923: Ablieferung	
Eingangsbilanz:		280 000	der verkauften Papiere.	52 500
5 1			52 500		

Diese Verrechnungsweise wirkt doppelt: Der Effektenbestand
wird gespalten in eigene Effekten und bereits verkaufte aber noch
abzuliefernde. Und der Gewinn wird dem laufenden, d. h. dem
Bilanzjahre des Verkaufes zugerechnet.

b)	Die Bank kauft am 26. Dezember 30/m Aktien zu 100 %
per ultimo Januar, d. h. sie hat die Aktien Ende Januar zu über-
nehmen und zu bezahlen. Den durch Kaufvertrag erworbenen,
aber erst zu übernehmenden Effekten steht eine in Zukunft zu
erfüllende Kaufpreisschuld gegenüber: man kann beide weg-
lassen. Ist der Börsenkurs der noch abzunehmenden Wert-

Effekten-Konto.

1. Wie früher.				280 000	3. Schlußbilanz, Aktiva, 31./12.
2. Schlußbilanz: Passiva.		Bestand:
Noch zu übernehmende	30 000	280 000 + 30 000 l)	 310 000
l./l. 1923.		
4. Eingangsbilanz 		310 000	5. Eingangsbilanz: Vortrag 30 000
6. 30./1. Lieferung		30 000	

x) Wäre der Börsenkurs etwa 98 %, so gäbe dies einen Verlust (280 000
4- 29 400) von 600
        <pb n="309" />
        ﻿Ultimo-Efiekten.

307

papiere am Bilanztag gesunken, so müssen die Aktienbanken
diesen Kursverlust im laufenden Jahr durch eine antizipierende
Buchung berücksichtigen.

c)	In der Vermögensbilanz sind beide Fälle (a und b) dar-
zustellen:

Aktiva	Bilanz.	Passiva

Effekten			
Bestände		280 000	Noch zu übernehmen ...	.	30 000
Abzuliefernde		52 500		
Noch zu übernehmen.. ..	30 000		

Eine Berliner Großbank bucht z. B.:

Effektenbestände: 391 Posten...................... 37,99 Milk

Nach dem 31./12. abzuliefernde Posten 1,30 Milk
„	„	„ zu übernehmende ,, 1,13 Milk 0,17 „

Aktiva.......... 38,16~Miik

Diese rechnerisch richtige Darstellung ist weniger klar als
jene der Amsterdamschen Bank:

Aktiva	Bilanz.	Passiva

Verkaufspreis für noch abzuliefernde Kaufpreis für noch zu empfangende
Effekten, verkauft 1917, abzu- Wertpapiere, jener Betrag, den die

liefern 1918.......... fl.:----Bank am 31./12. zur Begleichung

der ihr noch nicht abgelieferten
Wertpapiere schuldig war fl.---

d)	Freunden kontenmäßiger Klarstellung (oder Kompli-
zierung?) dieser einfachen Verhältnisse empfehlen wird die Ein-
führung eines Effekten-Interims-Kontos-.

Effekten-Konto.

	280 000		
	50 500	1. Interims-Konto		.	52 500
2- Interims-Konto		. .	30 000	3. Schlußbilanz-. Vorrat . .	. 310 000
k Gewinn		2 000		
5- Eingangsbjlanz		. . 310 000	31./I. Ablieferung		.	52 500
Interims-Konto		. .	22 500		
31 ,/l. Übernahme ..	. .	30 000		

20*
        <pb n="310" />
        ﻿308

Report-Effekten.

Effekten- Interims- Konto.			
1. An Effekten; Abzuliefern 52 500		2.	Effekten-Konto: Zu über- nehmen 	  3.	Schlußbilanz		30 000  22 500
4. Eingangsbilanz:	Vortrag 22 500	5. Effekten-Konto: Saldo- übertrag 		22 500
	Bilanz-Konto.		
Effekten-Konto . . Interims-Konto: Abzuliefern .... Abzunehmen...		 310 000  . . 52 500 . . 30 000 22 500		
	Bestand 332 500		

Reportgeschäfte 1).

I.	Technik. Der Haussier K kauft am 3. Oktober per ultimo
Oktober M. 50 000 Aktien von V (Verkäufer) zu 213 % und
schiebt Ende Oktober sein Engagement durch Hineingabe an B
(Bank) mit 5 % Reportzinsen. Liquidationskurs 210 %.

a)	Berechnung des Report:

Die Darlehnssumme bzw. die Ausgabe des Hereinnehmers B
ist 210 für je 100 M. Aktien. M. 210 sind zu 5 % per Jahr zu
verzinsen, macht Jahreszinsen M. 10,50 oder für einen Monat
Report (= Kursaufschlag) M. 0,87ä für je 100 Mark Aktien.

b)	Abwicklung: B zahlt Ende Oktober an V 210 %; K zahlt
Ende Oktober an V unmittelbar — oder durch die Abrechnungs-
stelle — den Unterschied zwischen Vertragskurs und Liqui-
dationskurs (213/210), d. i. 3 %; Ende November zahlt der
Haussier an B für den Rückkauf:

210,— Liqu.-Kurs
0,87® Report, d. i. Kursaufschlag,

210,87® für je 100 Mark Aktien Nominale.

*) Vgl. Saling, Buchwald, Leüner. Sehr ausführlich; Schmidt, Liqui-
dation und Prolongation im Effektenhandel. Leipzig 1912. Die Technik
muß hier breiter behandelt werden, da sie für das Verständnis der Buchungen
unentbehrlich ist; zur Zeit der Drucklegung dieses Abschnittes ist der
Ultimohandel in Wertpapieren noch nicht wieder eingeführt.
        <pb n="311" />
        ﻿Report-Effekten.

309

liefert B an K x)
zurück, erhält
von ihm 210,876

Graphisch stellt sich die Abwicklung wie folgt:

K kauft von .... V zu 213% (d. h. für je 100 Mark

Ende Nov. t_____.	____1 Aktien Nom.).

V liefert an B Ende Oktober,
erhält von B 210 %, von
.B*J	K 3 Vo-

ll.	Verbuchung: a) Buchung des Hereinnehmers (d. i. des
Geldgebers) B. Die importierende Bank verrechnet auf Report-
Konto', Reporteffeklen-Konto, Proiongations-Konto:

Rücklieferung

Hereinnahm«

1 Hereinnahme der Wertpapiere
31. Oktober; Kasse,
Abrechnungs-Konto:

Hereinnahme vonV:

50/m zu 210.....M. 105 000,—

3- Gewinn: 5% Zinsen
auf M. 105000,—für
1 Monat (= 0,875 für
100 M. Nominale).. ,,	437,50

2. Rücklieferung 30.November an K
Kasse, Kto.-Korrent
50/m zu 210,875 = M. 105 437,50

Der Gewinn aus Reportgeschäften wird mitunter auf
Effekten - Konto übertragen. Richtig ist die Überweisung auf
Minsen-Konto, da es sich für den Hereinnehmer um eine zins-
bringende Anlage seiner liquiden Mittel für einen Monat, also um
oinen Zinsen- und nicht um einen Kursgewinn handelt.

Reporteffekten und Lombardeffekten sollen buchhalterisch
getrennt verrechnet werden. Bei Reportgeschäften handelt es
sich rechtlich um einen Kauf gegen Rückkaufspflicht des Hinein-
gebers, bei Effektenlombard-Geschäften um ein Darlehens-
geschäft gegen Verpfändung.

b) Buchung des Hineingebers K: Erste Art: K merkt die
Hinausschiebung seiner Verbindlichkeit in den Engagement-
büchern vor, verbucht die Zahlung der Differenz von 3 %
(= M. 1500,—) Ende Oktober auf Effekten-Konto Soll und ver-
lohnet erst am Tage der Abwicklung (Ende November) die Geld-
aüsgabe: Effekten-Konto an Kassa*) 210,875% (= M.105437,50).

l) Oder eine von K beauftragte Firma,

*) Falls der Haussier die Papiere selbst abnimmt und bezahlt.
        <pb n="312" />
        ﻿310

Report-Effekten.

Das Effekten-Konto ist demnach belastet für 3 % Ultimo-
Differenz + 2.10,87 y2 = 213,875 %. Die Kosten der Deportierung
erhöhen den Erwerbspreis der Effekten (einschließlich Zinsen bei
zinstragenden Ultimopapieren).

Zweite Art: K kann im Kontensystem der doppelten Buch-
haltung seine Verbindlichkeiten aus Ultimogeschäften wie folgt
zum Ausdruck bringen (Vorschlag):
o) Am Abschlußtag (3. Oktober) Ultimo-Effekten an V, Konto-
korrent-Konto 213 % (= M. 106 500).
ß) Ende Oktober Lieferung an B:

V. Kontokorrent an Liquidations- Konto oder Report-Konto:
210% (M. 150 000).

V. Kontokorrent an Kasse, Differenzzahlung 3 % (= 1500).
y) Ende November, Rückkauf von B: Liquidations-Konto an
Kasse 210,875 % (= 105 437,50).

6) Die Differenz des Liquidations-Kontos wird dem Ultimo-
effekten-Konto belastet (M. 437,50).

Kontenmäßige Darstellung:

Debet	Ultimo-Effekten.	Kredit

3./10. Kontokorrent.... 106 500,— I Der Verkaufserlös erscheint im

30./11. Liqu.-Konto....	444,18 1 Kredit.

V. Kontokorrent-Konto.

31.110. Liqu.-Konto .... 105 000,—
31.110. Kassen-Konto ...	1 500,—

3./10. Ultimo-Effekten . .

106 500,—

Liquidations-Konto

30./II. Kassen-Konto ..	. 105 437,50	31./10.	Kontokorrent ..	105 000,—
		30./11.	Bffekten-Konto	437.50

Dritte Art der Verbuchung: Bisher wurde angenommen, daß
der Haussier Ende November die Effekten selbst bezieht. In der
Praxis ist es viel häufiger, daß der Haussier bis zum Rückkaufs-
tag (November) die Wertpapiere wieder verkauft hat, so daß B
nicht an ihn, sondern an den Käufer liefert. Unter dieser An-
        <pb n="313" />
        ﻿Report-Effekten.

311

nähme können die Verbuchungen Ende Oktober und November

sich wie folgt gestalten:

Beispiel-. K gibt 10/m Aktien zu 186 % an B hinein, die er
zu 184 % von V gekauft hatte; K erhält von V eine Vergütung
von 2 % = 200,— ; der Rückkauf von B erfolgt zu 186% %,
der Verkauf an C zu 185 %, so daß B nicht an F, sondern durch
Überweisung an C liefert, dem (186%—185%) 1%% von K
vergütet werden. K bucht:

Stücke-Konto.

1. Report-Konto:

Hineingabe ............ 18 600

3. Kassen-Konto: Vergütung

an C................... 125

18 725

Gewinn ................... 100

la. Kassen-Konto: Differenz-
zahlung von V.............. 200

2. Report-Konto: Rückliefe-
rung ...................... 18 625

18 825

Report-Konto.

2. Stücke-Konto: Rückliefe-	1. Stücke-Konto......... 18 600

rung an C durch B..... 18 625 3. Reportgeld = Verlust....	25

Der Gestehungspreis der Aktien für K ist: 184% %, Ver-
kauf 185 %; der Gewinn des Stücke-Kontos wird durch den
Verlust auf Report-Konto berichtigt (M. 75, — ). Zinsen sind
Rur bei Aniagepapieren zu berücksichtigen.

III.	!) Angenommen, ein mit 5 % verzinsliches Wertpapier
(Kupon März-Sept.) notiert 101 % (Liqu.-Kurs); es wird per
Rlt. Juli gekauft, bis Ende August mit 4 % Geldzinsen reportiert.
Berechnung d. Deport: Liqu.-Kurs 101,—

+ 5 % Stückzinsen vom 1. 3. (5 Mon.) 21j12

Darlehen" M. 103 V12 zu 4 % = M. 4,12%

durch Effektenzinsen sind gedeckt.................. „ 5,—

Somit hat der Hereinnehmer B dem K zu vergüten M. 0,87%

d. i. für 1 Monat = Deport (d. i. Kursabschlag) M. 0,07 /3%

(= 7 cents).

M Seit 1. Januar 1913 entfällt bei Aktien die Anrechnung von^{4%)
ßörsenzinsen. Die Reportierung der Akt.en kann nur^no^^ Geldzjnsen
erfolgen. Sind bei der Reportierung verzinslicher r.	.

höher als die Stückezinsen, entsteht ein Kursaufsc ag (	-

deren Fall ein Kursabschlag = Deport.
        <pb n="314" />
        ﻿	

’











312

Report-Effekten.

1.	B zahlt an V Ende Juli 101 % + 2i/„ % = lOS1/^ % für
100 M. Nennwert.

2.	K zahlt oder empfängt die Differenz zwischen Vertrags-
kurs und Liquidationskurs an V bzw. von V.

3.	K hzw. sein Käufer zahlt Ende August an B:

101

-f- 0,07% Deport
100,922/s

+ 5 % Zinsen 2,50 für 6 Monate
für 100 M. Nennwert M. 103,422/s.

Die Buchungen gestalten sich analog den Fällen unter II.

IV.	In den Fällen I und III handelte es sich um die Depor-
tierung eines Hausse-Engagements. Betrachten wir die Pro-
longation eines Baissiers. Der Spekulant V (Verkäufer) hat für
Ende März Aktien (30/m) zu 190% „gefixt“, d. h. er hat sie an
K verkauft, ohne solche Aktien zu besitzen (Leerverkauf). Die
Baisse tritt nicht ein, ein Deckungskauf ist unrentabel, weshalb
V Ende März einen Stücke-(Aktien-)Besitzer B sucht, „der
Geld braucht und dem er (F) Geld verschafft, indem er B an
den Käufer K liefern läßt. Der Liquidations-Kurs wäre 192 %,
Geldzinsen sind zwischen F und B mit 4 % vereinbart. (Ist die
Baisse-Spekulation am Ende eines Monats bedeutend, drängen
sich die Spekulanten nach Stücken, so begnügen sie sich vielfach
mit geringeren Zinsen. Der Hineingeber B ist in diesem Falle
der Geldbedürftige, der Hereinnehmer F der Geldgeber.)

a)	Berechnung:

Liqu.-Kurs 192 zu 4 % = M. 7,68 das Jahr, d. i. für 1 Monat
M. 0,64 % Report.

b)	Abwicklung: B als Hineingeber liefert Ende März an K
die Aktien und empfängt 192 %.

Die Differenz zwischen Vertragskurs und Liqu. - Kurs
(190/192) wird durch Vergütung des F an K geregelt.

Ende April liefert F (oder dessen Verkäufer, vgl. II, 3. Bu-
chung) an B die Stücke zurück und empfängt von B:

192,—

-f Report — ,64

”192,64 für je 100 Mark Aktien.
        <pb n="315" />
        ﻿Report-Effekten.

313

V verkauft an

K

B kauft I____________

Ende April die Aktien
von V zurück zu 192,64.

liefert an
zu 192.

K Ende März

c)	Der Hineingeber B bucht die Hingabe der Effekten und
die Empfangnahme des Geldes (192) sowie den Rückkauf der
Wertpapiere Ende April über Effekten-Konto und den Verlust-
betrag über Zinsen-Konto als Darlehenszins x).

Ultimo-Effekten-Konto.

2 Rückkauf 30./4.		1. Verkauf 31./3.
30/m zu 192,64 =	M. 57 792,—	30/m zu 192 =	M. 57 600,—  3. Zinsen-Konto: Report- zinsen	 M. 192,— *)

b) Der Baissier V bucht [1. Art S. 309, II. b]:

Ultimo-Effekten-Konto._____________________

D 31.3. An Kasse: Differenzzahlung 3) 30./4. Verkauf an B.

an K, 2% auf 30 000,— = 600,— Kasse:	57 792,—

2) Deckungskauf im April.......

Der Zinsgewinn des Baissiers ist M, 192,— auf 57 600 Dar-
iehen = 4 % für das Jahr, abgesehen von dem Zinsverlust auf
die Differenzzahlung.

V.	Angenommen, es wären im März 4% Obligationen zu 90%
gefixt, mit 3% Geldzinsen reportiert worden (Zinstermin 1. Jan.
Eiqu.-Kurs 92). Die Berechnung liefert einen Deport: 92 + 1
(Stückezinsen für 3 Monate) = 93 zu 3% Geldzinsen = M. 2,79
Earlehnszinsen für 1 Jahr, abzüglich 4% Stückezinsen gibt
einen Deport von M. 1,21 für das Jahr oder 0,10 M. für 1 Monat
und 100 M. Nennwert. Die Reportierung gestaltet sich analog
dem Falle IV.

Die zweite Buchungsweise (S. 310) mit Trennung des Kurs-
wertes von den Slückzinsen gibt folgendes Bild;

1)	Br wird gegen die nutzbringende Kapitalverwendung durch B

abgerechnet.	,	_ M 192_ Zinsen für 1 Monat.

2)	M. 57 600,— Darlehen zu 4 % — «•
        <pb n="316" />
        ﻿

msmmm









t ■

Report-Effekten.

Ultimo-Effekten- Konto.

Haben

	Kurswert	Zinsen		Kurswert	Zinsen
30./4. Liqu.-Kto. Übertrag des Deport 		30,-	j	7./3. Konto- korrent 	  30./4. Liqu.-Kto. Übertrag der Zinsen		27 000,—  &gt;	300.—  100,—

K. Kontokorrent-Konto.

7./3. Effekten-Konto-,		31./3. Liqu.-Konto:	27 900 —
30/m zu 90 =	27 000,—		
+ 4% Zinsen	300,—		
	27 300,—		
31 ./3. Kasse:			
Differenzzahlung	600,—		

Liquidations-Konto.

31 ./3. An Kontokorrent-Konto K:		30./4. Kasse: Rückkauf	
30/m zu 92 =	27 600,—	30/m zu 91,90	M.	27 570,—
+ 4 % Zinsen	300,—	+ 4 % Zinsen	„	400,—
(zu 93 %)	27 900,—	(zu 93,23 %)	M.	27 970 —
Effekten-Konto		Effekten-Konto	
Zinsen	100,—	Deport	30,—

Prämiengeschäjte 1).

a)	Der Prämienkäufer oder Prämienzahler; Soweit die auf
Prämien abgeschlossenen Wertpapiere tatsächlich bezogen
werden, liegt die Prämie im Kurs und wird stets mit Effekten-
Konto verrechnet. Wird hingegen die Prämie als Reugeld
erklärt, d. h. tritt der Prämienkäufer gegen Bezahlung der
vereinbarten Prämie vom Geschäft zurück, so empfiehlt sich
die Führung eines besonderen Prämien-Kontos zur Ver-
rechnung dieser Verluste, die beim allgemeinen Konten-
abschluß auch auf Effekten-Konto übertragen werden
können.

1) Ausführliche Darstellung der Technik u. a. Fürst, Prämien-, Stel-
lage- und Nochgeschäfte. Berlin 1908. Auch Salings Börsenpapiere, I. Teil,
Buchwald, Leitner (S. 613—629).
        <pb n="317" />
        ﻿Prämiengeschäfte.

315

b)	Ähnliche Buchungen hat der Prämienverkäufer, d. i. der
Prämienempfänger, zu machen.

Prämiengeschäfte werden erst am Prämienerklärungstag
verrechnet und verbucht, abgesehen von der selbstverständlichen
Vormerkung in den Engagementbüchern.

Für den Bankkunden (kommissionsweise) abgeschlossene
Prämiengeschäfte werden diesem

a)	entweder am Tage des Abschlusses mit dem vollen Betrag
der auf Prämien gekauften oder verkauften Wertpapiere
in Rechnung gestellt. Erklärt der Kunde Reugeld, wird
durch eine um Prämie und Nebenkosten verminderte oder
vermehrte Gegenbuchung die erste Buchung aufgehoben.
In dem Unterschied zwischen beiden Buchungsbeträgen
liegt die Prämie einschließlich der Nebenkosten, die dem
Kunden als Prämienkäufer stets belastet werden. Für den
Kunden als Prämienempfänger sind die Buchungen umzu-
kehren. Die Verrechnung erfolgt auf dem gewöhnlichen
Kontokorrent-Konto des Kunden oder auf einem Sonder-
konto: N. N. Liquidations-Konto, das dann Verpflichtungen
und Forderungen aus allen Börsengeschäften verzeichnet.
ß) Die Verrechnung mit dem Kunden wird verschoben auf den
Prämienerklärungstag, abgesehen von der Vormerkung
dieser Eventualkäufe bzw. -Verkäufe in Engagementbüchern,
c) In den bisher erörterten Fällen handelt es sich um Vor-
oder Rückprämien, das sind Kauf- oder Verkaufsgeschäfte
in Wertpapieren mit dem Wahlrecht des Käufers bzw. Ver-
käufers, gegen nachträgliche' Bezahlung einer im voraus
vereinbarten Prämie von der Übernahme bzw. der Lieferung
der Wertpapiere zurückzutreten. Stellagegeschäfte und
Nochgeschäfte unterscheiden sich in bezug auf ihre konten-
mäßige Verrechnung von dem einfachen fest abgeschlossenen
Ultimogeschäft nicht.

G. II. Kommissionseffekten.

An- und Verkäufe von Wertpapieren für fremde Rechnung
sollen von der Gebarung mit eigenen Wertpapieren getrennt
werden. Das zu führende Konto — Kommissionseffekten- Konto
Effekten-Konto B, Effektenumsatz-Konto — funktioniert wie
        <pb n="318" />
        ﻿316

Organisation der Baakbuchhaltcmg.

folgt (a = Auftrag des Kunden N. N. als Käufer, v == Verkaufs-
aufträge):

Links

al) An Kontokorrent des Verkäufers
für die Ankäufe.

v2) Kontokorrent des Auftraggebers
für den Verkaufserlös.

Rechts

a2) Kontokorrent des Auftragebers
für die Abrechnung der gekauf-
ten W. ■(= Anschaffungskosten),
vl) Kontokorrent des Käufers der
für N. N. verkauften W.

Anschaffung und Verkauf werden als durchlaufende Posten
verbucht; neben den Umsätzen zeigt das Konto den Ertrag des
Kommissionseffektengeschäftes, der auf Provisions-Konto über-
tragen werden kann.

Über die innere Organisation der B. in Bankbetrieben mögen die
folgenden Beispiele unterrichten1):

Bank I.

Des ungeheuren Buchungsmaterials wegen mußte eine weitgehende
Arbeitsteilung in der Buchung der Primanota eingeführt werden.

Diese wird zunächst auf lose Bogen gebucht. Hier finden möglichst
kollektive Buchungen statt (S. 47f.). Die Buchung erfolgt aus den Briefen
und wird durch Vergleichung mit den Kassenaufstellungen kontrolliert.

Die Übertragung der Primanotaposten erfolgt in eine große Reihe
von Spezialhauptbüchern (S. 48b/?, 166), von denen jedes einem Sammel-
konto in dem möglichst konzentrierten Zentralhauptbuche entspricht, das
aus den Spezialhauptbüchern gewonnen wird.

Während im Zentralhauptbuche beispielsweise nur ein Effekten-
Konto besteht, enthält das (Spezial-) Effektenhauptbuch zahlreiche Konten
für die einzelnen Effekten. Diese Konten werden stets mit Kolonnen für
den Nennwert geführt, so daß eine Kontrolle der Bestandsverrechnung
ermöglicht wird.

Spezialhauptbücher für das Kontokorrent-Konto des Zentralhaupt-
buches sind die Kontokorrentbücher.

Zum Zwecke der täglichen Kontrolle wird zwischen Spezial- und
Zentralhauptbuch ein Kontrollbuch eingeschoben, das nur die Saldi ver-
rechnet.

Das Kontokorrentbuch, in das lediglich aus den ein- und ausgehenden
Briefen gebucht wird, wird stets von zwei Personen geführt, von denen die
eine in dem eigentlichen Kontokorrentbuch, die andere in einem zweiten
Kontokorrentbuche in der Weise arbeitet, daß die nach der französischen

x) Nach der österr. Handelsschulzeitung 1903 u. 1904. Vgl. auch
Buchwald, der die deutschen Verhältnisse ausführlich schildert, dann die
Z. f. hw. F. 1907 ff.
        <pb n="319" />
        ﻿Organisation der Bankbnchhaltung.

317

Methode vor- und ausgearbeiteten Kontokorrente bei Erteilung an die
Kommittenten einfach herausgeschnitten werden können.

Das Kontokorrentbureau kontrolliert seine Eintragungen täglich mit
den Buchungen in der Primanota.

Ein besonderes Kontrollbureau überwacht alle Arbeiten und arbeitet
der Primanota vor, da der Primanotenführer nur mit dem Zeichen des
Kontrolleurs versehene Posten berücksichtigen darf.

Bank II.

Neben der Buchhaltung besteht ein Kontrollbureau, dem hauptsäch-
lich die Führung der Skontren und die Kontrolle über die Gebarung der
Manipulationsabteilungen übertragen ist.

Die Abstimmung der Auszüge der Spezialhauptbücher mit der Roh-
bilanz des Zentralhauptbuches, die monatlich vorgenommen wird, ermög-
licht die Auffindung von Buchungsfehlern.

Die Primanotaposten werden täglich journalisiert, d. h. es wird eine
Strazza angefertigt, durch die die Zusammenziehung ganzer Gruppen von
Konten gleicher Art in Sammelkonten bewerkstelligt wird. Die so gewon-
nenen Buchungssätze werden in ein Journal eingetragen, das nebst dem
Hauptkassenjournal dem Zentralhauptbuch als Buchungsvorlage dient.

Die Verbuchung der Bargeldbewegung bedingt mit Rücksicht auf das
«ingeführte Zentralhauptbuch eine Abweichung gegenüber der sonst üblichen.
Es wird ein „Hauptkassenjournal“ in der Art geführt, daß es sowohl für die
Eintragungen in das Zentralhauptbuch, als auch für jene in die Spezial-
hauptbücher verwendbar ist.

Die Buchungssätze werden in der Weise gebildet, daß als Gegen-
konto zum Kassen-Konto immer zuerst das Sammelkonto angeführt wird
and darunter die Spezialkonten gleicher Gattung, die diesem Sammel-
konto angehören, genannt werden. Die Beträge der Spezialkonten werden
’n die Vorkolonne, deren Summe wird in die Hauptkolonne gesetzt. Die
Geldeingänge und -ausgänge, die Effekten- und Personen-Konten betreffen,
werden in besonderen Beilagen verbucht, nur die Schlußadditionen der
Holl- und Habenseiten werden in das Hauptkassajournal eingestellt.

Unabhängig vom Zentralhauptbuch wird, um die Richtigkeit der
Eintragungen in dieses Buch und in die Spezialhauptbücher täglich prüfen
zu können, ein „Standbuch“ geführt, in dem die wichtigeren Sammel-
Konten errichtet werden; als Quellen für die Einschreibungen in dieses
Standbuch dienen die Strazza und das Hauptkassenjournal. Die Salden der
Konten werden täglich ermittelt. Weiter hat zur Erreichung dieses Zweckes
jeder Spezialhauptbuchführer ein Heft anzulegen, in das er täglich aus der
Primanota und dem Hauptkassenjournal beziehungsweise aus deren Bei-
lagen alle Posten, gesondert in Soll und Haben, aufnimmt, die sich aul
die Gruppen der von ihm geführten Konten beziehen. Der Saldo dieser
Posten wird täglich mit dem betreffenden Sammelkonto im Standbuch
..abgestimmt“, d. h. verglichen. An der Hand dieses Heftes nimmt der
        <pb n="320" />
        ﻿318

Organisation der Bankbuchhaltung.

Spezialhauptbuchführer auch seine Eintragungen aus den genannten Be-
helfen vor, indem er jeden einzelnen eingetragenen Posten mit jenen im
Hefte vergleicht.

Die in den Spezialhauptbüchern geführten Konten, die im Stand-
buch durch kein Sammelkonto vertreten sind, werden mit Hilfe der Strazza
oder des Zentralhauptbuches abgestimmt.

Der Kontokorrentbuchführer bucht aus den Briefabschrilten, ver-
gleicht seine Eintragungen täglich mit der Primanota und stimmt seine
Saldi mit denen der Spezialhauptbücher monatlich ab.

Die Eintragungen in die Skontren werden aus den Briefabschriften
und aus dem Hauptkassenjournal vorgenommen. Die Abstimmung mit den
Gebarungsabteilungen erfolgt hinsichtlich der Bestünde täglich (Kasse)
oder zwei- bis dreimal monatlich. Mit den Spezialhauptbüchern werden
die Skontren regelmäßig monatlich verglichen.

Die Kontokorrentberechnung erfolgt nach der französischen Methode,
unter Umständen jedoch, d. h. bei häufigerem Wechseln vom Debet und
Kredit, nach der Staffelmethode,

Bank III

Während bei vielen Banken und den meisten Großhandlungshäusern
der Grundsatz besteht, aus den Briefen zu buchen, sah sich die Leitung
dieser Bank genötigt, infolge des ungeheuren Einlaufsmaterials davon abzu-
sehen und ein anderes Verfahren einzuführen. Das ersterwähnte System
führt dazu, daß die Post von sämtlichen Primanotisten usw. und von dem
Kontroilbureau durchgesehen werden muß, was sich als unausführbar er-
wiesen hat.

Die Grundlage des hier geschilderten Systems beruht auf der Kassen-
gebarung, die tatsächlich die größte Anzahl von Posten umfaßt.

Für diese Kassaposten werden besondere nach Gruppen gesonderte
Journale geführt (Devisen, Tratten, Effekten, Rimessen usw.). Diese
Journale werden im Rechenbureau ausgerechnet, die Summen eingestellt
und die Noten ausgeschrieben. Schon hier bietet sich durch den Korre-
spondenten, der gleichfalls an der Hand der Journale arbeitet, eine Kon-
trolle. Aus diesen Journalbogen werden die Primanotaposten gebildet und
in die Hauptbücher eingetragen.

Die Hauptbuchführer tragen die Soll- und Habensummen (mit An-
gabe der Frankoposten) in Kontrollzettcl ein; sie werden täglich mit den
Zetteln abgestimmt, die von den Kontokorrentbuchführern angelegt wer-
den; dieser allein bucht unmittelbar aus den Briefen. Dadurch wird das
Lesen der Post zu Kontrollzwecken erspart. Differenzen werden auf einer
Abstimmungsdifferenzen-Tabelle eingestellt und die Fehler vom Kontroil-
bureau den Abteilungsleitern zur Richtigstellung mitgeteilt; die Korre-
spondenz über solche Fehler führt gleichfalls das Kontroilbureau.

Nichtkassaposten werden auf dem „Frankovalutabogen“ zusammen-
gestellt, Übertragungen von Konto zu Konto in Übertragungsjournale vom
        <pb n="321" />
        ﻿Organisation der Bankbuchhaltung.

319

Korrespondenten selbst eingetragen, vom Chef der Korrespondenz unter-
schrieben, sonst aber in gleicher Weise wie oben weiter behandelt.

Dadurch soll die für die Bankbuchhaltung so wichtige Kontrolle der
Sach-Konten ermöglicht werden, während die Personen-Konten durch die
Kontokorrente ihre letzte Kontrolle finden.

Aus den (45) Hauptbüchern wird täglich eine Rohbilanz gezogen und
geprüft; außerdem wird ein Zentralhauptbuch angelegt und monatlich
abgeschlossen (der Kassenabschluß findet halbmonatlich statt).

Die Kontierung ist eine weitgehende spezialisierende, jedes Effekt,
jede Münze hat ein besonderes Konto; das Konto „Diverse“ wird nur für
Übergangsposten, das Devisen-Konto einschließlich der Zinsenverrechnung,
das transitorische Konto auch für transitorische Zinsen geführt.

Bank IV.

1.	Kasse.

Für die Kassengebarung werden ein Tagesjournal und ein Effekten-
iournal (lose Bogen) geführt. Aus diesen und einem Sammelbogen für die
Kassengebarung der Einlagestellen und Pfandleihanstalten wird die reine
Kasse (auch auf Bogen) gebildet, monatlich abgeschlossen und am Ende
des Jahres als Kassa buch gebunden.

2.	Primanota.

Die einzelnen Primanotaposten werden möglichst zusammengezogen,
so daß dadurch eine Art täglicher Journalisierung entsteht.

3.	Hauptbuch.

Die Monatsbruttobilanz wird mit dem Korrentbuch-Konto abge-
stimmt. (Vgl. S. 91, 3.)

Die Buchführung der Wechselstuben ist von der Zentrale getrennt;
die Wechselstuben-Dotations-Konten der Zentrale werden für die zur Ver-
fügung gestellten Gelder belastet, für die abgelieferten Barüberschüsse

erkannt.

Kontierung:

Aktienkapital-	Anweisungen-	
Bilanz-	Kassenscheine-	
gewinn- und Verlust-	Kassenscheine-Zinsen-	
Kassen-	Diskont-	
Eigene Effekten-	^Giro- (eigene Kunden)	w  o
Wechselstuben-	o Kassenverein-	
Immobilien-	® Reichsbank-Giro-	’ £3  C+-
Spezialreserve-	° Einlagen-	o
Reservefonds-	Einlagezinsen- (Depositengelder)	
Spezialvorschuß-	Darlehns-	
Rividenden-	Inkasso-	
Tratten-	Provisions-
        <pb n="322" />
        ﻿Zinsen-

Eigene Bffekten-Zinsen-

Devisen-

Münzen-

Kupons-Inkasso-

Kommissions-Effekten-

Steuer-

Konto der verjährten Buch-
einlagen
Haupttreffer-
Syndikats-

Verjährte Kassenscheine-
Konto der verfallenen Über-
schüsse

Konto der gestundeten Telegramm
und Telephongebühren
Kautions-Konto

Konto der Bezüge der Beamten
Konto der Bezüge der Diener
Inseraten-
Assekuranz-
Gehaltsvorschuß-
Safe deposit-Gebühren-
Depositen-Gebühren-
Stempel-

Effckten-Umsatz-Steuer-
Gourtage-
Spesen-

4. Konlokoirentbuch.

Abstimmung durch vorgedruckte Abstimmungsbücher. Franzos.
Kontokorrentmethode mit Zwischenabschlüssen beim Wechsel vom Debet
ins Kredit.

5. Wechselskontren.

Skontren für Platz-, Provinz-, Platz- und Inkasso-Rimessen, Tratlen-
und Devisenskontren. Die Skontren zerfallen in Strazzen und in Verfall
bücher. Schließlich Obligobücher für Akzepte und für girierte Wechsel

V. Kontierungsschema einer deutschen Inkasso-Bank.

Kassa
Wechsel
Devisen
Effekten A

Effekten B (für Kommissionseffekten)

Kupons und Treffer

Sorten

Lombard

Konsortial

Haus

Haus-Erträgnis

Mobilien

Hiesiges Kontokorrent
Auswärtiges Kontokorrent
Banken Loro
Banken Nostro
Reichsbank,

Frankfurter Bank
Scheck

Filialen Kontokorrent
Zentrale Kontokorrent
Inkasso Kontokorrent
Kapital der Filialen
Hypotheken
Ordentl. Reservefonds
Spezial-Reservefonds
Delkredere
Tratten
Avale
Zinsen
Provisionen
Unkosten (Steuer)
dto. (Gehälter)
dto. (Reisespesen)
dto. (Porto,Dep.- u. Teleph.-Unk.)
dto. (Konto für div. Unkosten)
Zentrale Bilanz
Gewinn und Verlust

Konto
        <pb n="323" />
        ﻿Organisation der ßankbuehhaltung.

321

Tantieme	Inkasso-Wechsel	A	(an die Zentrale

Diskont	Inkasso-Wechsel	B	begeben)

Wechsel-Spesen	Inkasso-Devisen

Wechsel-Provisionen	Inkasso-Spesen

do.	(Retourspesen) Inkasso-Zinsen

Courtage	Inkasso-Retourspesen

Stempel

VI. Buchführung einer selbständigen Reichsbankslelle.

Für den Verkehr mit Girokunden dienen zwei Bücher; das Giro-
hauptbuch für die einzelnen Personen-Konten und das Girojournal mit
folgender Gliederung. Einnahmen: Barzahlungen, Verrechnungen (das sind
Diskontierungen und Lombardierungen), Platzüberweisungen, Übertragun-
gen von auswärts. Ausgaben: Barzahlungen, Verrechnungen für Lombard-
Mahlungen, Verrechnungsschecks, Wechseldeckung, Domizilwechsel. Der
schließ liehe Saldo des Girojournals ist gleich der Summe der Guthaben
der Konteninhaber. Das Zentralbuch der ganzen Verrechnung einer Reichs-
bankanstalt bildet ein Kassenbuch mit folgenden Titeln (ein Memorial
w&gt;rd nicht geführt):

Einnahmen:

Eingezogene Platzwechsel

„	Einzugswechsel

,,	Rückwechsel

„	Auftragswechsel

,,	Versandwechsel

Zinsen von Lombard
Zurückgezahlte Lombardgelder

Giro-Konto:

Giroübertragungen durch rote
Schecks a) nach auswärts,

b) Platzübertragungen;
Giroübertragungen, Einzahlungen,
von Nicht - Konteninhabern;
Empfangene Barsendungen; Ge-
bühren auf Giroeinzahlungen, Do-
mizile ; abgegebene Anweisungen;
vermischte Einnahmen; Eingezo-
gene Wertpapiere.

Ausgaben:

Angekaufte Platzwechsel
,, Versandwechsel
Ausgezahlte Auftragswechsel
Angekaufte Wertpapiere
Abgesandte Rückwechsel
Ausgeliehene Lombardgelder

Giro-Konto:

Giroübertragungen
- a) von auswärts,
b) von Platzkunden;
Gemachte Barsendungen,
vermischte Ausgaben,
eingelöste Anweisungen;
Verwaltungskosten.

Das Hauptbuch enthält die sämtlichen Titel des Kassenbuches rieben^
ftinander angeordnet. Die einzelnen Rubriken geben auia 1 «amtliche
Wochenausweise der Reichsbank erforderlichen Summen.	, . ,

Geschäftsfälle durch die Kasse gehen, müssen Nichtbarz.a ui g	,_

Seiten gebucht werden ; beispielsweise Ankauf von ec ist

Leitner, Buohhaltung; und Bilanzkunde.	6. u, 7. Aufl.
        <pb n="324" />
        ﻿322

Gemeinschaftsgeschäfte.

schrift auf Giro-Konto: Kassaausgaben, Platzwechsel; Kassaeinnahmen,
Giro-Konto. Platzübertragungen gleichen sich in Einnahmen und Aus-
gaben aus. Zinsen, Gebühren und Kosten sind getrennt und ermöglichen
jederzeit eine Übersicht über den Bruttogewinn der betreffenden Bank-
anstalt. Die Reichsbanknebenstellen geben der ihr vorgeordneten Bank-
anstalt täglich Kassenbericht unter Anschluß sämtlicher Belege. Die
Bücher der selbständigen Anstalten enthalten die Geschäfte des laufenden
Tages und die Geschäfte des vorhergehenden Tages ihrer Nebenstellen.

34.	Abschnitt.

Gemeinschaftsgeschäfte durch Gelegenheits-
gesellschaften.

Gelegenheits-, Partizipations- oder Spekulations - Gesell"
schäften sind vorübergehende Verein gungen selbständiger Wirt-
schaftssubjekte zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaft-
lichen Zweckes. Die einzelnen Mitglieder handeln stets auf ge-
meinsame Rechnung und Gefahr. Die Auflösung der Gesellschaft
erfolgt nach Erreichung dieses Zweckes oder infolge gemein-
samer Beschlußfassung. Diese Gesellschaften haben keine selb-
ständige Firma; nach außen hin treten entweder alle Gesell-
schafter handelnd auf, oder es führt ein Gesellschafter im Auf-
träge der übrigen die Geschäfte. Die Rechtsverhältnisse dieser
Gesellschaften sind geregelt in den §§ 705—740 BGB., auch in
den §§ 741 ff.

Hier sollen die Metägesellschaften des Waren- und Bank-
handels und die Konsortien, Syndikate des Wertpapierhandels
besprochen werden.

Bei Gelegenheitsgesellschaften handelt es sich um Aus-
gaben und Einnahmen, und zwar um Ausgaben infolge der
Beteiligung und deren Rückerstattung mit Werterhöhung oder
Wertverminderung (Verlust); dann um Ausgaben und Ein-
nahmen des Geschäftsführers der Gesellschaft. Stets müssen
Aufwand und Erfolg solcher Gemeinschaftsgeschäfte auf Sonder-
rechnungen verbucht werden.

i.	Die Beteiligung verrechnet der Gesellschafter auf einem
Beteiligungs - Konto, Konsortial - Konto, Einzahlungs - Konto
(S. 326, 334).
        <pb n="325" />
        ﻿Gemeinsohaftsgeschäfte.

323

2.	Der geschäftsführende Gesellschafter hat auseinanderzu-
’nalten:

a)	die eigene Beteiligung, die unmittelbar auf einem Sonder-
Konto (S. 324, 332) oder nur mittelbar, d. h. überhaupt
nicht verrechnet wird (S. 325, 333);

b)	die Beteiligungen der übrigen Gesellschafter. Sie können
mit der Unterscheidung der Soll-Einzahlung, d. i. der Ein-
zahlungspflicht und der wirklichen oder der Ist-Einzahlung
(S. 332), oder nur als tatsächliche Beteiligung verbucht
werden (S. 334);

c)	die durch ihn bewirkten Einnahmen und Ausgaben für
Rechnung der Gesellschaft (S. 324, 326, 331, 334).

I.	Warengeschäfte.

Die Vereinigung zweier selbständiger Unternehmer zu
Durchführung gemeinschaftlicher Geschäfte auf halbe Rechnung
uennt man eine Metägesellschaft. Die buchhalterische Dar-
stellung hat zu unterscheiden:

Die technische Durchführung des Gemeinschaftsgeschäftes,
die Kosten und die Beteiligung.

1.	Die technische Durchführung1); a) Ein- und Verkauf
Werden auftragsweise durch denselben Gesellschafter besorgt,
der zweite ist nur finanziell beteiligt, b) Der eine Gesellschafter
besorgt den Einkauf, der andere den Verkauf der Waren, c) Das
Demeinschaftsgeschäft kann in Verbindung mit einem kom-
uussionsweisen Ein- oder Verkauf durch einen dritten unbe-
teiligten Kommissionär durchgeführt werden.

Die erworbenen Waren sind gemeinschaftliches Eigentum,
die Aufwendungen gehen zu Lasten der Gesellschaft. Der tätige
esellschafter verrechnet die erworbenen Waren, die Aufwendun-
gen für Anschaffung oder Wiederveräußerung sowie den Erlös
aus den Verkäufen auf einem besonderen Konto, Waren-Konto ä
Jetai Konto metä mit N. N., Wolle ä Meta oder ähnlich benannt.
16 Beteiligung und der Gewinnanteil der Gesellschafter oder
er Teilnehmer werden zweckmäßig von etwa vorhandenen

'"■) Schiehe-Odermann {13. Aull.) S. 146 fl. geben eine gute Übersicht
u“er die möglichen Fälle.
        <pb n="326" />
        ﻿324

Waren-Metageschäfte.



laufenden Rechnungen getrennt durch Verbuchung auf einem
Konto separate oder N. N. Partizipations-Konto.

Die Aufwendungen für gemeinschaftliche Rechnung werden
zunächst dem Konto metä zur Last geschrieben und entweder
sofort auf die Konten der Mitglieder verteilt oder gegen den
Erlös der Waren aufgerechnet.

Fall 1. a): Verrechnung des geschäftsführenden Teilhabers:

1. Methode x): Einnahmen und Ausgaben werden sofort auf'
geteilt; Beteiligung und Haftpflicht werden kontenmäßig dar-
gestellt.

Aufwand	Waren-Konto metä. Ertrag u. Aufteilung

1.	Aufwendungen für die Anschaffung
= a, Kosten der Weiterveräuße-
rung = k.

4. Verteilung des Verkaufserlöses:

v

a)	Konto d.eigenen Beteiligung —

b)	N. N. Konto metä	—

2.	Verteilung der Aufwendungen und
Kosten; Übertrag aut

a)	Konto d. eigenen	Be-	a ^

teiligung	1T	2

a	k

b)	N. N. Konto	meta	—

3.	Verkaufserlös	v

Konto der eigenen Beteiligung.

1. Waren-Konto metä:

„ ,	a k

Anteil an den Kosten	—•-)——

&amp; £

4.	Gewinn und. Verlust

oder Waren-Konto: Übertrag des
Gewinnes.

2.	Waren-Konto metä
Anteil am Erlös

3.	N. N. Konto metä
Verkaufsprovision

v

T

p

N. N. Konto metä.

a k

Waren-Konto metä:	----1---

2 2

Konto der eigenen Be-
teiligung: Provision	p

Verfügung über den Gewinnsaldo
(oder Übertrag auf Kontokorrent)

3.	Deckung des Kapitalanteils

4.	Waren ä metä: Erlös

l) Vgl. Schrott, a. a. O. S. 273 ff., der sechs Verrechnungsweisen zeig*--
Schon Delaporte (1748) hat deren drei erläutert. Auch Z. f. B. 1896,
        <pb n="327" />
        ﻿Waren-Metageschäfte.

325

2.	Methode: Einnahmen und Ausgaben bleiben unverldU
auf dem Konto metä; erst der Erfolg des Geschäfts wird ge-
feilt. Die Anteile der Gesellschafter kommen unmittelbar nicht
zum Ausdruck.

Aufwand Waren-Konto metä mit N. N. in A. Ertrag

ü Anschaifungskosten	a	3. Erlös der Verkäufe (Debitoren,
Veräußerungskosten	k	Kasse) = v
	Gewinn-	3a. Übernahme auf eigene Rechn ung
4- A. N. Kto. metä (Kto.	anteile	(Waren-Konto)
separato)		[Gewinn:	
'K Gewinn- u. Verlust	&gt;— (a+fc)l	
(oder Waren-Konto)	g, g	
	2 + 2	

Soll

N. N. Konto metä (separato).

Haben

Verfügung über das Guthaben oder
Übertrag auf Kontokorrent-Konto

1.	Deckung des Anteils an den Aus-

gaben (durch Einsendung von Bar-
geld, Wechsel u.a.) ..........

a

2.	Gewinnanteil (Konto metä) —

Pall 1.	b). Einkauf durch einen der Teilhaber:

Konto metä mit N. N.

ü Anschaffungskosten der Waren

and Versendungskosten	100

Gewinnanteil nach der Ab-
lehnung des N. N. (Waren-
konto, Übertrag)	8

108

2. Deckung der Kosten durch
den Partner N. N.	60

4. Rest-Deckung oder Übertrag
auf Kontokorrent-Kto. N. N. 48

108

Der verkaufende Partner bucht wie xm Falle a) nach der
-■ Methode. (Waren-Konto metä.)

Die finanzielle Beteiligung verrechnet der nicht tätige Teil-
haber auf einem

and i9oo. Jedes Schullehrbuch (für höhere Schulen) gibt ausführlichere
®'spiele (z. B. Schüler, III. Teil, S. 78—112, Schiebe-Odermann S. 146.)
        <pb n="328" />
        ﻿326	Metegeschäft im Bankhandel.

Beteiligungs-Konto (oder A, Konto metä).

3. Verfügungen nach Auflösung der
Gesellschaft, oder während ihres
Bestandes.

1.	Wechsel, Bank, Kasse: Übersen-
dung der Beteiligungssumme.

2.	Waren-Konto: (Gewinnanteil,

Übertragsposten).

II.	Konto metä im Bankgeschäft3).

Metäoperationen werden regelmäßig von beiden Teilnehmern
durch tätige Mitarbeit ausgeführt; häufiger sind sie auf dem
Gebiete der Börsen-Arbitrage, d. h. der gewinnbringenden Aus-
nutzung gleichzeitiger örtlicher Preisunterschiede. Die Schwie-
rigkeit liegt hier auf rechnerischem Gebiet; besonders der Ab-
schluß, d. h. die Gewinnermittlung, die von einem der beiden
Gesellschafter durchzuführen ist, macht einige Schwierigkeiten?
weshalb sie ausführlich dargestellt werden soll. Im Konto-
korrentbuch wird Konto metä mit einer Kontrollspalte für die
Einnahmen und Ausgaben des anderen Partners geführt.

1. Beispiel; Einfache Metä-Abrechnung im Kontokorrent-
buch; Börsenoperationen Berlin-Frankfurt, Berlin rechnet ab 2)-
Soll = Ausgaben Frankfurt, Konto metä Einnahmen = Haben

	Kontrolle  Frankfurter  Einnahmen	Eigene  Ausgaben		Kontrolle  Frankfurter  Ausgaben	Eigene  Ein-  nahmen
Aktienkauf in			EfTektenverkauf		
Berlin 			20 000,—	in Berlin....	—	31 300,-"
Verkauf in F. ..	20 400,—		Einkauf in F. .	31 000,—	
Kosten in Berlin	—	15,-	Spesenu.Zinsen!	15,—	
			in Frankfurt J Zinsen in Berlin	20,-	20,-
	20 400,—	20 015,—		31 035,—	31 320,—
	10 970,—		Gewinnteil		
					
	31 370,—		Frankfurt ..	335,—	
Saldo			10 970,—		31 370,—	
		30 985,—			31 320,—
Eigener Gewinn		335,—			
			Saldovortrag...	10 970,—	10 970,—

l) Frucht, Die Verbuchung von Partizipationsgeschäften in der Z. f. B
1908 und 1910.

aj Hier wurde angenommen, daß die Geschäfte gegenseitig vollständig
        <pb n="329" />
        ﻿Metageschäft im Bankhandel.

327



&lt;*) Gewinnberechnung (direkt)

Gewinn in Frankfurt; 20,00/2omo '■ 400
Gewinn in Berlin 31!0&lt;,/sl0oo'-	300

Gesamtgewinn 700
-f- Kosten 15 + 15 = 30
Frankfurter Zinsen = 20
~5Ö

■f Berliner Zinsen 20	30

Restgewinn	670

ß) Indirekte Gewinnermittelung
(einfacher)

Ausgaben in F.	31035

Einnahmen in F.	20 400

Bleibt eine Forderung F. an

die Gesellschaft von	10 635

Einnahmen in B. 31 320
Ausgaben in B. 20 015
Beibteine Schuld Berlins v. 11 305
Die Schuld überwiegt um 670

y) Saldoberechnung.

Frankfurter Forderung 1t. Abrechnung 10 635, vermehrt
um den Gewinnanteil................... 335

Saldoforderung 10 970

Berliner Schuld......

um den Gewinnanteil

.......... 11305,

.......... 335

Saldo ....710970

vermindert

Die Hauptbuch-Konten zeigen folgende Posten;

a)	in Berlin:

Frankfurt, Konto metä.

Ausgaben	Einnahmen

Effekten-Konto	20 000  Unkosten-Konto	15  Sehlußbilanz (Passiva)	10 970	Effekten-Konto	31 300  Zinsen-Konto	20
30 985  Gewinn und Verlust (oder Effekten-Konto)	335	
31 320	31 320
	Bingangsbilanz: Vortrag	10 97U

erledigt sind. Wären Effekten beispielsweise noch unverkauft, so trägt
Man deren Einkaufswert in der Spalte des sie besitzenden ai ners vor,
scheidet sie also rechnungsmäßig aus, trägt die Kosten vor un ermi e
den Erfolg der erledigten Geschäfte.
        <pb n="330" />
        ﻿328

Metageschäft im Bankhandel.

b)	in Frankfurt:

Berlin, Konto metä.

Ausgaben	Einnahmen

Effekten-Konto  Unkosten-Konto  Zinsen-Konto	31 000  15  20	Effekten  Schlußbilanz: Aktiva	20 400 10 970  31 370
Gewinn- und Verlust	31 035 335		
Eingangsbilanz:	10 970		

2.	Beispiel; Abrechnungen einer Metä-Verbindung mit dem
Auslandx). Methode a: Die Geschäfte sind abgewickelt;
Zwischenabschluß im Kontokorrentbuch; der vorläufige Saldo
wird ohne Umrechnung vorgetragen. Berlin rechnet ab:

Ausgaben	Einnahmen

	Wiener	Berliner		Wiener	Berliner
	Linie2)	Linie .		Linie2)	Linie
	Kronen	Mark		Kronen	Mark
Summe der			Summe der		
Posten	212 965,40	180 282,93	Posten	209 990,90	181 564,3
Zinsen 1 in		37,87	Wiener Zinsen	294,80	
Kosten J Berlin		58,45	„ Spesen	46,50	
		180 379,25		210 332,20	
Vorläuf. Saldo		1 185,10	Vorläuf. Saldo	2 633,20	
	212 965,40	181 564,35		212 965,40	181 664,3.
Vorläuf. Saldo-					
vertrag	2 633,20	2 238,22	Gewinnanteil	2 013,72	1 711,6(
			Entgült. Saldo	619,48	626,51
	2 633,20	2 238,22		2 633,20	2 238,2!
Saldovortrag	619,48	526,56	1		

J&gt; Man vergleiche Ban e, Comp tabilite financiere (Paris, Massen &amp; Cie.),
pag. 244 ff. (des comptes en Participation).

2) Die „Wiener Linie“ als Kontrollspalte geführt: auch zum Ab-
schluß und zur Saldovermittlung ist sie für den abrechnenden Gesell-
schafter (Metisten) notwendig.
        <pb n="331" />
        ﻿Metageschäft im Bankhandel.

829

Dieser Aufstellung liegt folgende Berechnung des Berliner
Gesellschafters zugrunde:

Wien hat einen Einnahmeüberschuß zugunsten

der Gemeinschaft von...... Kr. 2 633,20 = M. 2 238,22 ä 85 Pf.

Berlin desgleichen..................... = „ 1 185,10

Gesamtgewinn = M. 3 423,32

i/2 Anteil..... = M. 1 711,66

Der Wiener Sollsaldo von Kr. 2 633,20 = M. 2 238,22 wird
durch Gutschrift des Anteils

vermindert um............. „ 2 013,72 = ,, 1 7.11,66 ä 85Pf.

Wien schuldet demnach .. . Kr. 619,48 = M. 526,56.

Das Hauptbuch-Konto in Berlin:

Wien, Konto metä.

, ... — ...	180 282,93		181 564,35
Zinsen-Konto	37,87	Schlußbilanz	
Handlungskosten	58,45	(Aktiva)	526,56
Gewinn und Verlust	1 711 66		
	182 090,91		182 090,91
Hingangsbilanz; Vortrag	526,56		

Methode b: Eine Vereinfachung der Abrechnung liegt im
Weglassen des Zwischenabschlusses nach der im 1. Beispiel ge-
zeigten Methode (Vorschlag).

	Kronen	Mark		Kronen	Mark
Wie früher  Eigener Gewinn	212 965,40	180 379,25  1 711,66	Wie früher Gewinnanteil Saldo B	210 332,20 2 013,72 619,48	181 564,35  526,56
	212 965,40	182 090,91		212 965,40	182 090,91
Saldovortrag	619,48	526,56	1 1		

Der Gewinn ist wie früher zu ermitteln; y2 Gewinnanteil
des Partners in Wien M. 1711,66 ä 8^ — Kr. 2013,72 wird dem
Konto gutgeschrieben. Der Kronensaldo ergibt sich durch Sal-
dierung der Wiener Linie (619,48) umgerechnet ä 85 Pf.

Methode c: Ein anderes Abschlußverfahren findet man in t
der Praxis; im 2. Beispiel (S. 328) wurden die vorläufigen Saldi

B Dieser Saldo wird aut Kontokorrent-Konto (Konto ordinario)
übertragen oder beglichen, wenn die Metä Verbindung nicht fortgesetzt wird
        <pb n="332" />
        ﻿330



Konsortialgeschaite.

der beiden Kolonnen ohne Umrechnung eingestellt. Das hier zu
veranschauliche Verfahren rechnet den Saldo der fremden
Linie um und erhält dadurch unmittelbar den Gesamtgewinn.

	Kronen	Mark		Kronen	Mark
Summen	212 965,40	180 379,25	Summen  Said d. Wiener	210 332,20	181 564,35
			Linie zu 85	2 633,20	2 238,22
	212 965,40	180 379,25		212 965,40	183 802,57
Gewinnsaldo		3 423,32			
Vorläufiger			Gewinnanteil	2 013,72	1 711,66
Saldovortrag	2 633,20	2 238,22	Bndgült. Saldo	619,48	526,56
	2 633,20	2 238,22		2 633,20	2 238,22
Saldovortrag	619,48	526,56			

III.	Konsortialgeschäfte der Banken.

Über das Wesen und die Technik dieser Geschäfte vergleiche
man ein beliebiges Lehrbuch des Bankwesens {Obst, Leitner,
Buchwald usw. x)

A.	Die Verrechnung des Leiters des Konsortiums erfordert
nach einer umständlicheren, aber auch klaren (österreichischen) 1 2)
Methode drei Konten:

a)	ein Konto zur Verrechnung der Einnahmen, der Aus-
gaben und deren Verteilung: Syndikat-Konto, Syndikatseffekten-
Konto;

b)	ein Konto für die eigene Kapitalbeteiligung (und für die
Unterbeteiligungen): Konsortial-Konto, Beteiligungs-Konto;

c)	Konten für die Kapitalbeteiligungen der Konsortialen.

Erstes Rechn ungsbe isp iel:

1. Wir übernehmen 1,6 Mill. Stadtanleihe zu 99 % gemein-
sam mit A und B. Beteiligungen: A 30 %, B 20 %, eigene 50 %•
Wir sind Konsortialleiter, d. h. Geschäftsführer des Konsortiums-

2a) Übernahme vomEmittenten 600000zu 99%=594000M-

100000,, 99%= 990000 „

2b) Einforderung der Beteiligungskapitalien von A und B,
Einzahlung der Beträge.

1)	Auch Adler, in der Z. f. hw. F., 4. Jahrg., S. 587 t.

2)	Reisch-Kreibig, I. S. 243 fl
        <pb n="333" />
        ﻿Konsortialgeschäfte.

331

3.	Verkauf der Papiere insgesamt für M. 1648 000,—,
Ausschüttung, d. h. Rückzahlung flüssiger Mittel 1,5 Mill. an die
Beteiligten.

4.	Abrechnung:

Verkäufe ..................... 1 648 000

Übernahme..................... 1 584 000

Bruttoertrag...	64 000

Kosten (Reklame, Provision,

Stempel, Einführg., Prospekt) 7 300

Reingewinn ........ 56 700 davon A; _________17 010

B: .... 11340
eigener Anteil; 28 350

Einnahmen	1 648 000

Ausgaben 1 500 000
Kosten	7 300 1 507 300

Zurückzuzahlen bleiben	140 700

Davon Gewinne -f-	56	700

Restausschüttung	84	000

Die Hauptbuchkonten des Geschäftsführers:

a) Syndikat-Konto.

Ausgaben	(österr. Verfahren).	Einnahmen

2a) Übernahme		2b) Beteiligungen: 1. Übernahme;
594 000		A, Konto separate (30%) 178 200
990 000		B,Konsortial-Kto. (20%) 118 800
	1 584 000	Beteiligungs-Kto. (50%) 297 000
4. Ausschüttungen:		594 000
A, Kto. sep.	1 §	450 000	
B, Konsortial-Kto. &gt;g	300 000	Desgleichen 2. Übernahme
B eteiligungs-Konto J «	750 000	A, Kto. separate	297 000
5. Kosten	7 300	B, Konsortial-Konto	198 000
6. Gewinnanteile'.		Beteiligungs-Konto	495 000
A, Kto. sep.	17 010)o	1 584 000
B, Konsortial-Konto	11 340^	
Be teiligungs- Konto	28 350[S	3. Verkäufe:
7. Restausschüttung	84 000	(in Einzelposten)	1 648 000
A	25 200)		
B	16 800 l		
Beteiligung 42 OOo J		
	3 232 000	3 232 000
        <pb n="334" />
        ﻿332

Konsorti algeschäfte.

Einzahlung	b) Beteiligungs-Konto.	Rückzahlung

2b) Syndikat-Konto: Betei-		4. Syndikat-Konto:	Aus-	■
ligung	297 000	schüttung		750 000
Syndikat-Konto; Betei-		6. Syndikat - Konto:	Ge-	
ligung	495 000	winnanteil		28 350
Gewinn- und Verlust-Konto (oder Effekten-Konto)	28 350	7. Syndikat - Konto; schüttung	Aus-	42 000
	820 350			820 350

Sol!	c) A., Konto separato x).	Haben

2b) Syndikat-Konto:	Soll-		Isteinzahlungen (Deckung)	475 200
einzahlung		178 200	4. Syndikat-Konto:	
Syndikat-Konto:	Soll-		Rückzahlungsanspruch	450 000
einzahlung		297 000	6. Syndikat-Konto-	
		475 200	Gewinnanteil	17 010
Verfügungen über die Aus-1			7. Syndikat-Konto;	
schüttungssummen und \			Restausschüttung	25 200
den Gewinn	J	492 210		
		967 410	967 410	

2.	Beispiel: Angenommen, es wäre ein Teil der Wertpapiere
unverkauft und die Konsorten kämen überein, den unverkauften
Rest (100 000) in natura zu verteilen:

Abrechnung;

Verkauft 1,5 Milk für ..................;..... 1 545 000

Übernommen; 1,6 Milk für 1 584 000

-h unverkauft 100/m zu 99% 99 000............. 1 485 000

Bruttogewinn ................................. 801)00

K-osten....................................... 7 300

Reingewinn ..................................."	52/700

Einnahmen............ 1 545 000

Rückzahlungen 1 500 000

Kosten ....... 7 300

Ausgaben............. 1 507 300

davon A .... 15 8101 0
B .... 10 540 ®
eigener Anteil 26 350 j S?

Bleiben noch zu verteilen.	37 700 Bargeld und M. 100 000

Wertpapiere in natura, beide aufgeteilt im Verhältnis von
50 %, 30 %, 20 %•

1) Das Konto für B ist ähnlich.
        <pb n="335" />
        ﻿Konsortialgeschäite.

333

Syndikat-Konto.

Wie früher		| 1 584 000 \ 1 500 000	.Beteiligungen  Verkäufe	1 584 000 1 545 000
Kosten		7 300		
Restausschüttung:  f	A	11 310		
37 700 1	B	7 540		
^ Eigene Bet. 18 850				
		3 129 000		3 129 000

Konto der eigenen Beteiligung.

Wie früher	792 000	Wie früher	750 000
Saldogewinn	26 350	Syndikat-Konto: Rückzahlung	18 850
		Effekten-Konto	
		50/m zu 99 %	49 500
	818 350	818 350	

Gewhmberechnung für A.;

1.	Ausschüttung	450	000

2.	„	11 310

Rückzahlungen	461	310

+ Effekten 30/m zu 99	29	700

Einnahmen	491	010

Ausgaben	475	200

Gewinn	15	810

A. Konto separate.

Wie früher	475 200	Wie früher	475 200
Verfügungen	461 310	Syndikat-Konto	450 000
		Syndikat-Konto	11 310
	936 510		936 510

Einfacher ist die hauptsächlich in der deutschen Bankpraxis
angewandte Methode, die auf die kontenmäßige Darstellung der
Haftpflicht der Beteiligten verzichtet (2. Beispiel).

Wie die Ausarbeitung zeigt, werden nur die Einzahlungen
der Konsorten (Isteinzahlungen) verbucht; die Beteiligungen
(Solleinzahlungen) und die eigene Beteiligung kommen nicht zum
        <pb n="336" />
        ﻿334

Konsortialgeschäfte.

Syndikat- Konto

Ausgaben	(deutsches Verfahren).	Einnahmen

1. Übernahme d. Effekten 1 584 000			3. Verkäufe	1 545 000
la, Rückkäufe von Effekten		—	4b. Zinsen-Konto:	Zinsen-
2. Syndikatskosten'- Konto		7 300	Überschuß	—
3. Provisions-Konto'.	Ver-		5. A, Kto. separate	1 Ober- C 29 700
kaufsprovision an den			B,	} E°”i «SOG
Leiter		—	Effekten-Kto.	[ “ 99“/„ ( 49 500
4. Zinsen-Konto: Zinsen-				
Überschuß		—		
U. A. Kto. separate	Übertrag  der	rl5 810		
B.  Gewinn u.Verlust		10 540		
	Gewinn-  antede			
od. Effekten- Kto..		[26 350		
	1 644 000			1 644 000
«  Debet	A.	Konto	separate.	Kredit

2. Kasse, Bankgiro: Teilrück- zahlung	450 000  4. Syndikat-Konto:  Bflektenübernahme	29 700	1. Einzahlung	475 200  (Kasse, Bankgiro-Konto)  3. Syndikat-Konto: Gewinn- anteil	15 810
479 700  5. Kasse,Bankgiro oder Über- trag auf Konto ordinario 11 310	
491 010	491 010

Ausdruck. Doch bringt dieser Verrechnungsmodus den Gesamt-
gewinn und die Aufteilung der Effekten richtig zum Ausdruck,
worauf wiederum die österreichische Buchungsmethode verzichtet.

B.	Die an dem Konsortialgeschäft nur mit Einlagen be-
teiligten Gesellschafter verrechnen ihre Beteiligung auf einem
Konsortial- Konto. A würde im 2. Beispiel wie folgt gebucht;

Konsortialeinzahlungs- Konto.

1. Kasse, Giro-Konto: Ein-
zahlungen	475 200

5. Gewinn und Verlust:

Gewinnanteil (oder: Schluß-
bilanz: ,,un verrechne ter“
Gewinn)	15 810

491 010

2.	Kasse, Giro-Konto; Rück-

zahlungen des Konsortial-
leiters	450 000

3.	Kasse, Giro Konto :Desgl. 11 310
(oderN. N. Kontokorrent)

4.	Effekten-Konto:30/mzu99 29 700

491 010
        <pb n="337" />
        ﻿Finanzoperationen.

335

Der Gewinn kann in Zinsgewinn und Kapitalgewinn durch
Umbuchung der Zinsendifferenz auf Ein- und Rückzahlungen
auf Zinsen-Konto Haben zerlegt werden. Vielfach läßt man
den Gesamtgewinn in den Effektengewinnen aufgehen (Kon-
sortial an Effekten 15 810). Eine „stille“ Reserve wird dadurch
geschaffen, daß der bereits verrechnete Gewinn unter die „Kre-
ditoren“ der Bilanz auf genommen oder zu übermäßigen Ab-
schreibungen verwendet wird; oder man bewertet die in natura
empfangenen Effekten geringer.

Die nicht abgewickelten Konsortialbeteiligungen sind zu
bewerten, etwaige Verluste durch Rückstellung oder Abschrei-
bung in den Büchern zum Ausdruck zu bringen.

C.	Das „Konto dauernder Beteiligungen“, „Kommandit-
Kapital-Konto“ verrechnet Kapital-Beteiligungen von verhältnis-
mäßiger Dauer, deren Ertrag einem Sonder-Konto überwiesen
wird. Die dauernde Beteiligung in der Form der Aktienüber-
aahme wird man von dem übrigen Effektenbesitz schon wegen
des Rentabilitätsnachweises trennen müssen.

35.	Abschnitt.

Buchungen von Finanzoperationen1).

I. Gründungen, Kapitalerhöhungen der Aktienvereine:

1. Beispiel. Bargründung 100 Mül. Aktienkapital, Ein-
zahlung 50 % zuzüglich 12 % Aufgeld auf das Grundkapital.
Die Gründungskosten trägt das Übernahmekonsortium.

a) Buchungen des Aktienvereins;

Konto der Aktionäre an Aktienkapital-Konto........... 100

„	,,	„	„ Reserve-Konto 1............... 12

Kasse, Bank-Konto an Einzahlungs-Konto............... 62

Einzahlungs-Konto an Konto der Aktionäre............. 62

x) Privatwirtschaftslehre, §§ 52—61. Gerstner, Interessante Fälle
aus der Buchhaltungspraxis, Leipzig 1920. Berliner, Schwierige Fälle I.
3- Aufl. Hannover 1909.
        <pb n="338" />
        ﻿336

Gründungen.

Bilanz.

Konto der Aktionäre	50	Aktien-Kapital	100
Kasse, Bank	62	Reserve-Konto I (§ 262 HGB.)	12

b) Buchungen eines Aktionärs:

Aktien-(Effekten-)Konto an Kasse, Bank

3 Mi 11. zu 112% = 3,36

■f fehlende Einzahlung ........ 1.5

2. Beispiel. Qualifizierte Gründung (mit Sacheinlagen).

Ein Aktionär bringt auf seinen Aktienanteil von 40 Mill. M-
(50 % Einzahlung) zu 112 % für 28,4 Mill. Grundstücke, Ge-
bäude usw. ein, belastet mit 3,6 Mill. M. Hypotheken.

a) Buchungen des Aktienvereins:

Einzahlungskonto.

An Hypotheken
,, Konto der Aktionäre

Per Grundstücks-Konto, Ma-
schinen-Konto usf. 28,4
,, Kasse, Bank	37,2

(60 Mill — 50% zu 112%)

b) Buchungen des Aktionärs:

Aktien-Verein, Beteiligungs-Konto.

An Grundstück-, Gebäude-, Maschinen-Kto.  usw.	Über- • nahme- preis	Per Hypotheken-Konto Schlußbilanz, Aktiva	3,6  44,8
28,4  Schlußbilanz, Passiva 20,—			

3.	Beispiel. Kauf einer Unternehmung:

Aktiva abzüglich Schulden M. 784 392 = bilanzmäßig be-
rechnetes Kapital des Vorbesitzers. Abgeltung: Barzahlung
26 392, Restkaufgeld 400 000, Aktienübernahme 358 000, ange-
rechnet zu 100 %. Der Aktienverein erhöht das Aktienkapital
um 400 000, davon 42 000 an eine Bank zu 190 % (Tageskurs
etwa 200 %).
        <pb n="339" />
        ﻿Gründungen.

337

a) Buchungen der Aktiengesellschaft:

Abgeltung	Übernahme-Konto.	Übernahme

An Hypotheken I.	120 000	Per Grundstücks-Konto	
Kreditoren	163 256	Gebäude-Konto	
Bankschulden	139 192	Maschinen- Konto	be-
a) Abgeltung durch Über- 422 448		Debitoren-Konto	wertet
nähme der Schulden		usw.	
des Vorbesitzers			
b) Kassen-Konto	26 392		
Restkaufgeld N. N.	400 000		
Aktienkapital	358 000		
	1 206 840	Zusammen 1 206 840	

Eauk, Begebungs-Kto. an Aktien-Kapital-Kto. 42 000

„ Reserve-Kto. 1....... 37 800 79 800

b) Buchungen des Vorbesitzers:

Aklien-Gesellschaft, Verkaufs-Konto.

An verschiedene Konten der	Per verschiedene Ktn. der
Aktiva	1 206 840	zedierten Schulden 422 448
» Kapital-Konto	358 000	,, Kapital-Konto:
(Mehrwert)	Hypotheken,  Bargeld	426 392  Aktien:
	358 000 zu  200 %	716 000
	1 142 392

4.	Beispiel. Aktien-Kapitalerhöhung um 5 Milk zu 110 %,
Einzahlung der Aktionäre 10 %; 60 % der Kapitalerhöhung
Werden aus einer Spezialreserve gedeckt, 40 % werden vom
^ktienverein einem Bankhaus überwiesen mit der Bestimmung,
daraus die Einzahlung für die Aktionäre zu leisten 1).
a) Buchungen der Gesellschaft:

Einzahlungs-Konto der Aktionäre.

An Aktien-Kap.-Kto.	5 Mill.	Per Kassen-Konto	0,5 Mill,
” Reserve-Konto I.	0.5	„ Spezial-Reserve ,, Gewinn u. Verlust (zu	3-
			Lasten d. Jahresgew.)	2- «

0 Privatwirtschaftslehre, S. 164 f., 200 f.

Meitner, Buohhaitong and Büanzkande. I. 6. u. 7...Äufl.	22
        <pb n="340" />
        ﻿338

Emission einer Anleihe.

b) Buchungen des Aktionärs:

Effekten an Kassen-Konto, Einzahlung 10 %; der Durch-
schnittskurs seines Besitzes ermäßigt sich.

5.	Beispiel. Ankauf eigener Aktien zu 281 %, abzüglich
16 % Dividende des Vorjahres = 265 %, Anbietung zu 100 %
an die alten Aktionäre. Der Ankaufsverlust geht zu Lasten
einer Rücklage und des Jahreserträgnisses.

Konto eigener Aktien an Kasse 265 %

Dividenden-Konto 1917 an Kasse 16 %

Kasse an Konto eigener Aktien 100%

Spezial-Res. an Konto eigener Aktien 100 %

Gewinn- u. Verlust-Kto. 1918 an Konto

eigener Aktien	65 %.

II.	Begebung einer Anleihe (1913).

6.	Beispiel.

a) Begebung einer Stadtanleihe 2 Milk, 4 % verzinslich, Jan./
Juli; Übernahmekurs 97,4, Einzahlung an die Kreditbank
zugunsten der Stadtverwaltung bis 15. Juli, zuzüglich
14 Tage Effektenzinsen. Beteiligung des Bankhauses N.
an der Anleihe mit 100 000 M., Garantiekaution 10 %, ein-
zuzahlen bis 10. Juli. Die Einzahlung der Beteiligung von

a) Konsortial-

Debet	über 2 000 000 M-

15. Juli	Giro d. Gegenwertes an Handelsbank		1 951 333	36
2. Aug.	Verteilung an Konsortialmitglieder		1 800 000	—
to. „	Entstandene Unkosten		1 819	46
10. „	Schlußverteilung an die Konsortialmitglieder..	170 350	84
		3 923 503	66
        <pb n="341" />
        ﻿Emission einer Anleihe.

339

100 000 zu 97,4 + 4 % Zinsen = 97 566,70 M. bis 15.
Juli.

b)	Zeichnungskurs 98%, Abnahme der Stücke am 1. Aug.
einschließlich Zinsen. Zeichnungsbonifikation an die Bank
0,2 % bei freien Stücken, 0,3 % bei Sperrstücken (mit ein-
jähriger Sperrverpflichtung). Zeichnungskaution 10 % in
Bargeld oder börsengängigen Wertpapieren. Insgesamt
wurden gezeichnet 1,89 Mill. (1,38 Mill. freie Stücke, 0,51 Mill.
Sperrstücke); darauf wurden 108 900 M. Barkautionen ge-
leistet. Zur Einführung an die Börse behält der Konsortial-
führer 15 000 M. Anleihen zurück, davon wurden 7000 M.
am 4. Aug. zu 98,20 und 8000 M. am 7. Aug. zu 97,90 ver-
kauft. Den Rest der Anleihen mit 85 000 M. übernahmen
die Konsortialmitglieder im Verhältnis ihrer Beteiligung;
auf N. entfallen davon 8500 M.

c)	Bei dem Bankhaus N. wurden gezeichnet: 424 000 M.,
davon 218 000 M. Sperrstücke, 300 000 M. wurden sofort
bezahlt. Von N. wurden am 17. Juli noch 10 000 M.
Sperrstücke untergebracht und gegen Barzahlung ab-
genommen.

Es folgen: das Gemeinschaftskonto des Konsortialführers (a),
dessen Kontoauszug fürN. (b) und das Konsortialkonto beiN. (c).

Konto.

^ % Anleihe der Stadt M.	Kredit

t0, Juni	Beteiligungs-Kaution d. Mitglieder		200 000	—
15. Juli	Resteinzahlung der beteil. Mitglieder		1 751 336	—
3.  &gt;&gt;	Zeichnungs-Kautionen			108 900	—
3.  5»	M. 30 000 zu 98 /. 0.30 		29 316	55
17.	M. 10 000 zu 98 ■/. 0.30		9 789	90
1- Aug.	M. 1 380 000 zu 98 •/. 0.20 		1 255 369	75
	7. Kaution 108 900 + Zinsen		
!• Aug.	M. 480 000 zu 98 /. 0.30 		470 663	15
4.  &gt;5	M. 7000 zu 98.20 		6 910	05
7.  &gt;&gt;	M. 8000 zu 97.90 		7 870	90
9.  a	M. 85 000 zu 98 .			82 857	10
10.	Zinsen 	 		490	25
		3 923 503	65

22*
        <pb n="342" />
        ﻿340

Sanierungen.

b) Konto-

Debet	für J. Neumann,

17. Juli	M. 10 000 Meustädter Anl. 98 •/. 0.30 	•	9 789	90
1. Aug.	M. 218 000	„	„	98 /. 0.30			213 758	30
L „	M. 206 000	„	„	98./’0.20		202 197	80
9- „	M. 8 500	„	„	98			8 367	40
10. „	Zinsen laut Staffel 		15	—
10. „	Saldo 			8 589	15
	M.	442 717	55
11. Aug.	Deutsche Bank		8 589	15

c)	Länderbank Berlin, Konsortial-Konto.
Beteiligung M. 100 00 an M. 2 Milk 4 % M. städt. Anleihe.
Debet	Kredit

10. Juli Kaution durch			2, Aug. Verteilung ....	90 000	—
Reichsbank....	10 000	—	10. „	8 517	55
15.	„ Restzahlung...	87 566	70			
10. Aug. An Effekten-					
Kto. Gewinn1)	950	85			
M.	98 517	55	M.	98 517	55

III.	Sanierungen*).

7.	Beispiel. 1. Die Gläubiger bringen ihre Forderungen in
Höhe von 2 Milk in die Aktiengesellschaft ein gegen Vergütung
von 10 % ihrer Forderungen in bar und 40 % in Aktien zu 100%-

2.	Die Gläubiger, denen Sicherheiten gestellt sind, werden
diese unter Verzicht auf etwaige Ausfälle bei ihrer Veräußerung
überlassen.

3.	Abgeltung der rückständigen Vorzugsdividende von
11 550.— M. je Aktie = 2,772 Milk M. durch Überlassung un-
verzinslicher Schuldverschreibungen, deren jährliche Tilgung
bis 150 000 M. aus dem Reingewinn vorgesehen ist.

0 Überdies 648 M. + 412 M. Bonifikationen.

a) Privatwirtschaftslehre, S, 214 fl. Bauer, Die erfolgreiche Sanierung
notleidender Aktiengesellschaften, Leipzig o. J. (etwa 1915).
        <pb n="343" />
        ﻿Sanierungen.

341

Auszug

Kom.-Ges. a. Aktien.	Kredit

16. Juli	Giro der Reichsbank 		9 800	-
1. Aug.	Desgl.				200 000	—
1- „	Giro der Deutschen Bank 			126 000	—
2-	Verteilung von Konsortial-Konto 		90 000	—
9- ..	Giro der Darmstädter Bank		8 400	—
»o- „	Schlußverteilung v. Konsortial-Kto		8 517	55
	M.	442 717	55
11. „	Saldo-Vortrag		8 589	15

Buchungen zu 1,:

Kreditoren an Kasse 0,2 Mill
„	„ Akt.-Kap. 0,8 „

j, Sanierungskonto 1,— „

Buchungen zu 2.;

Kreditoren-Konto an das betref-
fende Aktivkonto zum Buchwert
des öbereigneten Vermögensgegen-
standes; Wertunterschiede zwi-
schen dem Nennwert des Ver-
mögensteiles gehen über Sanie-
rungskonto.

Buchungen zu 3. Die wegen Mangel an flüssigen Mitteln
rückständigen Dividenden wurden in dem Jahre der Dividenden-
erklärung jeweils einem Vorzugs - Dividenden-Konto gutge-
schrieben, d. h. Gewinnanteile in Schulden umgewandelt. Nun-
mehr ist zu buchen: Vorzugsdividenden-Konto 1910 —1913 an
Schuldverschreibungs-Konto 2,772 Mill., bei der Tilgung: Schuld-
scheinkonto an Kasse.

8.	Beispiel. 1. Ausgabe von Vorrechtsaktien zu 1200 M.,
Einzahlung 25 %; für den Rest werden Stammaktien zum Kurs
von 75 % (= 900 M.) in Zahlung genommen:

Konto der Aktionäre an Vorrechts-Aktien-Kap.-Kto. 1200

Kasse an Konto der Aktionäre .....................-	300

Aktien-Kapital an Konto der Aktionäre............. 900

,, an Sanierung............................ 300

2. Unterbilanz aus dem Vorjahr 3,73 Mill., im lautenden
Jahr 0,38 Mill., Bankschulden 7,7 Mill. Sanierung durch

Zusammenlegung	,	......

der Vorzugsaktien 8,1 Mill. i. V. 10 :1, neue Vorzugsa ien

der Stammaktien 0,24 „ i. V. 20 :1, neue Stammaktien___12_00i_

Übertrag 822 000
        <pb n="344" />
        ﻿342

Geheimbuchfülinuig.

Vortrag 822 OOö

Umwandlung der Bankschulden

unter Verzicht von 1,822 d. Forderung, in Aktien.....	5 178 000

neues Aktienkapital 6 000 000

Sanierungsergebnis- Konto.

An Verlust-Vortrags-Kto.	3,73 Mill	Per Vorrechtsaktien	7,29 Mil).
Gewinn-u.Verlust-Kto. 0,38 „	Stammaktien	0.228 ,.
Konten der Aktiva:	Bankkreditoren	1,822 „
für außerordentliche Abschreibungen	?	Sanierungsgewinn	9,340 „
Sanierungskosten- Konto	?		

3.	Die weitläufigen Formalitäten der Kapitalherabsetzung —
Beschlußfassung, dreimaliger Gläubigeraufruf, Befriedigung oder
Sicherstellung der Gläubiger, Einhaltung des Sperrjahres, An-
meldung zum Handelsregister usw. — werden häufig durch
Rückkauf der Aktien, Überlassung und Einziehung der Aktien
von dritter Seite ersetzt (vgl. Bauer, a. a. O. S. 59 ff.; über Ge-
nußscheine ebda. S. 117 f.)

36.	Abschnitt.

Die Geheimbuchführung.

1. Umfang. Die Geheimhaltung kann sich auf einzelne Fälle
geschäftlicher Tätigkeit oder auf einen Teil bzw. auf den Gesamt-
erfolg der Unternehmung erstrecken; beispielsweise sollen Kapi-
talbeteiligungen oder Darlehne dritter Personen oder Beteili-
gungen an andern Unternehmungen, die Kapitalanteile der
Gesellschafter, Wechselverbindlichkeiten, Effekten- oder Terrain-
spekulationen, Gehaltszulagen an Angestellte u. a. geheim-
gehalten werden. In andern Fällen wünscht man die Angestellten
über die Rentabilität eines bestimmten Geschäftszweiges oder
über den Gesamterfolg der Unternehmung im unklaren zu lassen.
Zweifellos ist eine geheime Buchführung gesetzlich zulässig. Die
geheimen und die offenen Aufzeichnungen bilden eine Einheit,
die in ihrer Gesamtheit den gesetzlichen Anforderungen an eine
        <pb n="345" />
        ﻿Geheimbucbführung.

343

Buchführung kaufmännischer Unternehmungen genügen müssen.
Beide Teile müssen vollständig und im Falle des Konkurses vor-
handen sein.1)

2. Mittel. a) Die offensichtliche Geheimhaltung einzelner
Fälle erfolgt durch Verbuchung auf Geheim-Konto, Geheimhuch-
Konto, Konto secreto, das durch aufklärende Aufzeichnungen in
einem Geheimbuch ergänzt werden muß. Wirkungsvoll ist eine
derartige Verheimlichung nur dann, wenn gleichzeitig mehrere
Geschäftsvorfälle geheim behandelt werden; dann erscheint auf
dem Geheim-Konto ein Durcheinander von Buchungsposten, das
Nichteingeweihte schwerlich aufklären können. Wo es angeht,
ist die Anwendung eines Geheim-Kontos zu vermeiden und eine
einfachere, die Neugierde weniger reizende Benennung des Kontos
zu wählen. Die Kapitalanleihe der Gesellschafter beispielsweise
werden zweckmäßiger auf einem „Generalkapital-Konto“, die
Privat entnahmen auf einem „Privat-Konto der Gesellschaftei
verrechnet, während die Einzelheiten in dem Geheimbuch spe-
zialisiert werden; Die Verbindung einer zusammenfassenden

Und einer zerlegenden Verrechnung.

b)	In einzelnen Fällen werden geschäftliche Verhältnisse

durch eine unrichtige Kontierung absichtlich verschleiert, bei-
spielsweise werden Darlehne und Kaqitaldeteiligungen eines
Gläubigers oder der Ehefrau auf dem Privat-Konto des Unter-
nehmers, die Darlehnszinsen auf Handlungsunkosten, Privat-
entnahmen auch auf Handlungsunkosten, Spekulationsschulden
auf dem Kontokorrent-Konto des Geschäftsherrn verbucht u. ä.

c)	Die Verschleierung des Gesamterfotges der Unternehmung

könnte durch falsche Bewertung der Inventarposten, durch ge-
heime Zusatzposten im Inventar, beispielsweise Einsetzung fin-
gierter Schulden nnd nachträgliche Berichtigung in einem eigent-
lichen Schlußiuventar erreicht werden, doch ist vor diesen Kunst-
stücken nachdrücklich zu warnen. Die Inventaraufnahme der
Betsände durch die Angestellten bei möglichst weitgehender
Arbeitsteilung, die Ausrechnung der Bilanzwerte und der Ab-
schluß des Hauptbuches durch eine Vertrauensperson sind ein-
facher.	,

l) O. Ziegler. Die Geheimbuchführung, 2. Aufl. Leipzig (Gloeckner).
        <pb n="346" />
        ﻿344

Geheimbuchfährnng.

d)	Das folgende Verfahren ist einwandfrei: Die den An-
gestellten zugänglichen Bücher nehmen nur die laufenden Bu-
chungen, keine Anfangs- und keine Schlußbestände auf. Ein
offenes Hauptbuch sammelt in der üblichen Weise diese Buchun-
gen, während in einem vom Unternehmer oder einer Vertrauens-
persön geführten geheimen Hauptbuch Abschluß und Vortrag
der Bilanzposten durchgeführt werden, wie die nachstehenden
Kontenschemata zeigen.

1. Offenes Hauptbuch.	2. Geheimes Hauptbuch.

Waren-Konto.	Waren-Konto.

1917  Einkäufe .... 390 Saldo	 20	1917  Verkäufe ....410 l.BilanzvortragSO 2. Off. Hptb. 390 5. Gewinn ... 35	3.	Off. Hptb. 410  4.	Bestand	45
1918  Einkäufe . . . .498	1918  Saldovortrag 20 1. Vortrag... 45 Verkäufe .. . .460 2. Einkäufe . .498 Saldo ....... 18 5. Gewinn ... 50	3.	Verkäufe 460  4.	Bestand 133
1919  Saldo vertrag 18	1919  Bestand	133	

Im offenen Hauptbuch werden Kapital-, Bilanz-, Gewinn-
und Verlust-Konto nicht geführt. In kleinen Betrieben ist wenig
zu verheimlichen. In großbetrieblichen Unternehmungen schützen
die Arbeitsteilung und die Arbeitsmenge den Unternehmer vor
Versuchen der Angestellten, das Geheimnis des Gesamterfolges
zu erforschen. Doch müssen dann auch die Steuerdeklarationen
bzw. die Steuerzahlungen vom Unternehmer geheimgehalten
werden.
        <pb n="347" />
        ﻿Sachregister.

Abrechnungsverkehr 288, 293.
Abschlußbeispiele 80 ft., 120 ff.
Abschlußbuchungen 84, 104 ff., 122,
116, 124.

Abschlußmethoden 94 f., 97, 99 ff.,
deren Kritik 110 f.

Abschlußplan 115 f.

Abschlußtabelle 123.
Abschreibungskonto, aktiv 113,223f.,
passiv 119, 225.

I	Additionsprobe 90, 162.

Agio 233.

Aktiengesellschaften, Kapitalkonten
65, 106.

Aktiva 17.

Akzeptationskredit 207, 215, 241.
Akzepte (Schuldwechsel) 178, 200 f.,
207, 216.

Algebraische Grundlagen der Buch-
führung 29f, 91, 98, 107, 114, 138.
Amerikanische Buchführung 71, 74,
80 t., 167 t.

Anfangsgleichung 21.

Anlageschulden 222 f., 228.

&gt;	Anlagevermögen 221 ff.

Anleiheschulden 231 f.
Anschaffungskosten 249.
Anweisungen 196.

Antizipierende Buchung 307.
Aufwandkonten im Bergbau 259 f.
,,	,, Fabrikbetriebe

261 f.

Aval-, Avaldebitoren-Konto usw. =
j	Bürgschaftsschulden.

Bankbuchhaltung 202f., 228f., 231 f.,
239, 287 ff.

Bankgeschäfte 229 f., 288.

Bankkonto 43, 50, 237.

Banknoten 291.

Bargründung 335.

Beleuchtung 282.

Begebung einer Anleihe 330 f., 338 f.
Bergbau 258 f., 274.

Bestand- bzw. Bestanderfolgsbuch-
führung 32, 70 f., 143.
Bestanderfolgskonten 75 f., 84 f., 96,
120, 134.

Bestandkonten 119, 134, 280.
Beteiligungen 332, 335, 336.
Betriebsbuchführung 260, 279.
Betriebskosten 266, 272, 274, 279,
280.

Bierkonto 262, 268.

Bilanz 20f., 120f., 222, 225, 226, 230.
Bilanzkonto 75, 83, 84, 99 f., 107.
Blindes Konto 295.

Brauerei 261.

Buchhaltung, Begriffliches 1 f.
Buchhaltungsformen 46 f., 150 ff.
Buchhaltungssysteme 29 f.
Buchangsfähigkeit 171 f.

Bücher der doppelten Buchhaltung

141 f.

Bürgschaften 180.
Bürgschaftsschulden 180, 216.

Chronologische Aufzeichnungen 37 f.»
62, 64, 71, 142.
        <pb n="348" />
        ﻿346

Sachregister.

Coupon = Kupon = Zinsschein.
Courtage = Kurtage = Maklergebühr.

Darlehn 63, 219.

Darlehnsprovision 231.
Darlehnszinsen 221, 230.

Debet = Soll 41, 140.
Debitorenkonto 42, 50, 62, 170, 220,
237.

Delkrederekonto 119, 238, 255.
Deport 311, 313.

Depositengelder 239, 291.
Depoteffekten 298.

Depotgeschäft 294 f.

Depotwechsel 179, 199.

Detail (Kleinhandelsgeschäft) 252.
Devisen 210.

Disagio 236.

Diskontwechsel 203 f., 215.
Domizilwechsel 202.

Doppelte Aufschreibung 9, 51, 139.
Dreikontensystem 57, 59, 62, 67, 72,
131.

Dubiose Forderungen 288.

Effekten 50, 77, 101, 130, 297 f., 306.
BfTektenmemorial 300.

Einfache Buchhaltung 8, 144.
Eingangsbilanzkonto 112.

Eigentums Vorbehalt 175.
Biiikaufskonto 247.

Einziehung = Inkassoverkehr.
Einkonten = Geschäftstheorie.'
Entwertungen von Vermögen 113.
Erfolgsberechnung 31, 66 f., 97 f.,
100 f., 107.

Erfolgsbuchführung 31, 66 f., 144.
Erfolgskonten 119, 134.
Ergänzungsbuchungen beim Jahres-
abschluß 122, 177, 308.
Ergänzungskonto 92.
Brneuerungsfonds 223 f.

Fabrikationskonto 261, 263, 271, 273,
275, 278, 281.

Fabrikbuchführung 237, 256 f.
Filiale 250.

Finanzgeschäfte 335 f.

Fuhrpark 226.

Gebäudekonto 224.

Gebäudeertrag 228.
Geheimbuchführung 18, 221, 342 f.
Geld- und Effektenzinsen 301 f.
Gemeinschaftsgeschäfte 322 f., 339 f.
Gemischte Konten 135, 170.
Generalkosten 280.

Geschäfts- und Betriebsbuchführung
260, 280.

Geschäftsbetrieb 14, 33 f.
Geschäftsfälle 6, 33 f , 53.
Geschäftstheorie 132 f.
Geschäftsunkosten 244 f.

Gewinn = Erfolgsberechnung.
Gewinneinnahmen 70, 79.

Gewinn- und Verlustkonto 68, 83,
100 f., 264.

Giroverbindlichkeiten 178.
Giroverkehr 193, 239, 292, 321.
Gleichungen im System der doppelte«
Buchführung 99, 107 f., 117, 136
Bilanzgleichung 21, 56.
Buchungsgleichung 55, 79, 117.
Erfolgsgleichung 31.
Kapitalgleichung 29.
Saldogleichung 118.
Summengleichung 118.

Haben (Kredit) 41, 140.

Handlungsunkosten 48, 244 f., 183,
268.

Hauptbuch 92, 125 f., 130, 141,
164 f., 344.

Hauptgeschäft (Zentrale) 250.

| Haushaltungs- = Privatkonto.
Hilfsbetriebe 276, 279.
Hüttenbetrieb 274, 279 f.
Hypothekenforderungen 213, 228.
Hypothekenschulden 213, 220, 235.
Hypothekenzinsen 221, 230.
        <pb n="349" />
        ﻿Sachregister.

Inkasso verkehr 192, 197, 208, 239,
250. 298, 305, 321.

Inventar 6, 13 f. (Haupt-, Neben-
inventar, offenes, geheimes).
Inventarbilanz 22.

Inventur 17.

Journal = Sammelbuch 142, 148,
158 f.

Journalprobe 90, 162.

¥ Q.

Ärr347 „

^ llnwerfitat

Kontentheorien 53 f., 1	Kiel

Kontierungsbeispiele 49,\^5£g, 267,

270, 279 f., 282 ff., 319
Kontierungsgrundsätze 46 f.,

Konto 7, 38 f., 46 f.

Kontoauszüge 93.

Kontokorrent 43, 50, 239 f.

Konto loro (suo) 243.

Konto metä 322 f.

Konto nostro (mio) 208, 242 f., 295,

297.

£4.

*

Kalkulation und Buchführung 152,
249, 264 f., 277 f., 284.

Kapital 9, 18, 24 f., 29, 108.
Kapitalberechnung 29, 31, 108.
Kapitalbildung 24 f.

Kapitalkonten 64 f., 68, 104, 112,
122, 140.

Kapitalverbrauch 27 f., 104.
Kapitalverluste 69 f., 78, 113.
Kassenbuch 93, 150, 161.
Kassenkonto 39, 235.

Kassenscheine 292.

Kauf einer Unternehmung 336.
Kautionen 179 f., 298.
Kollektivkonten 48, 91, 237, 239.
Kommissionseffekten 290, 297, 315.
Kommissionsgeschäfte im Bankhan-
del 289 f.

Kommissionsgeschäfte im Warenhan-
del 253 f.

Konsignationswaren 254.
Konsortialeffekten 298.

,, geschäfte 322 f., im Bank-
handel 330 f., im Warenhandel
323 f.

Konsortialkonto 330 f., 338, 340.
Kontenabschluß 94 f.

Kontenbilanz = Probebilanz 88 f.,
121, 123, 166, 282.

Konten des Kapitals 58, 64 f.

,, der Schulden 57, 63 f.

„	des Vermögens	57, 61 f.

,,	einteilung 128 f.

,,	karten 156 f.

,,	saldo 98, 119.

Konto ordinario 239, 240.

Konto separate 240, 325, 332, 333.
Konto verrechneter Kosten 277, 283.
Kontrollkonto 92, 93.

Kredit = Haben.

Kreditkonten 211 f.

Kreditorenkonto 43, 50, 215, 237.
Kurswechsel = Devisen.

Lagerkonto 272 f.

Leistungen der doppelten Buchfüh-
rung 74, 79 L, 116 f.
Liquidationskonto 240, 310, 314.
Lohnkonto 273, 286.

Lombardkonten 214, 296 f.

Lose Blätter-Buchführung 153 f.,
316 f.

Maklergebühr 298.

Maschinenfabrik 263, 284.

,, kosten 273.

Mengenverluste 114, 285.

Memoriale 142, 144 f., 162, 194, 293,
300, 321.

Memorialposten 84, 122, 149.
Metägeschäft 322 f.

Metallwarenfabrik 282.

Monatsbilanz = Kontenbilanz.

Nachlaßinventar 19.

Nachnahmen 198, 237.

Offene Handelsgesellschaft 65, 120ff.,
343.

Organisation der Bankbuchführung
195, 239, 289 L, 326 f.
        <pb n="350" />
        ﻿348

Sachregister.

Organisation der Fabrikbuchführung
237 f., 259 f.

Organisation der Warenhandelsbuch-
führung 237, 246 f., 323 f.

Papierfabrikation 275.
Partizipationsgeschäfte 322 f.

Passiva 17.

Permanence de l’inventaire 85 f., 272.
Personenkonten 41 f., 236 f.
Personiükationstheorie 42 f., 58f.,
132.

Pfandbriefkonto 231 f.
Pfandbriefeinlösungskonto 232.
Pfandbriefzinsenkonto 182, 234.
Pfandkredite 213 f., 298.
Prämiengeschäfte 314.

Privatkonto 4, 27, 104 f., 122 f., 343.
Privatrecht und Buchführung 169 f.
Probebilanz 88 f., 122, 166.
Provisionen 50, 203, 250, 290.

Rabatt 249.

Realisierte Gewinne 102.
Rechnungsproben 88 f.
Rechtsverhältnisse 172 f.

Regreß 208.

Reichbankbuchführung 321.
Reichsbankgiro = Giroverkehr.
Reingewinn 14, 30, 84, 103 f.
Reinvermögen = Kapital.
Reiseinkasso 250.

Reisekosten 248.

Report 308.

Reportgeschäfte 308 f.

Reportkonto 311.

Rimessen = Besitzwechsel = Wech-
selkonto.

Rückdiskont 206,

Sacheinlagen 336.

Saldo 37, 94, 119 f., 130, 241.
Saldobilanz 89 f., 100, 119.

Saldieren eines Kontos 94, 110.
Sammelbuch — Journal.

Sammelbuchungen 163 f.
Sammelkonten 48, 99, 223.
Sanierung 340 f.

Scheck 196, 239, 240.
Schlußbilanzkonto 62, 63, 75, 99,
107, 116, 119 f.

Schuhwarenfabrik 273.

Schulden 17, 63.

Schuldenbuchung 173 f., 217.
Schuldentilgung 217, 232.
Schuldwechsel (Tratten) 178, 200.
Seifenfabrik 262.

Sicherheitsleistung 174, 213, 219.
Sicherheitsübereignung 174 f.

Skonto 249.

Soll (Debet) 41, 140.

Soll- und Ist-Kapital 109.

Sollzinsen 297.

Sorten 194.

Speditionskonto 148, 227, 278.
Spezialhauptbuch 166, 316 f.
Spezialkonten (Sonderkonten) 48.
StalTelrechnung 37, 241.

Statische Buchführung 55.
Statistische Konten 39,157, 249, 281
Steuerrecht und Buchführung 186 f
Stückekonto 296, 310.
Summen-Bilanz = Kontenbilanz.
Syndikatkonto 330.

Systematische Buchhaltung 51.
Systeme kaufm. Buchhaltung 29 f

Tauschtheorie 54 f., 80.
Textilindustrie 271.

Theorien der dopp. Buchhaltung 54 f-.
131 f.

Transitorische Posten 205, 221, 228,
230, 306 f.

Tratten = Schuldwechsel.

Übernahmekonto 337.

Übertragungs- = Verrechnungs-
buchungen.

Übertragungskonto 93.
Ultimodifferenzen 305.
        <pb n="351" />
        ﻿

Sachregister,

Ultimoeffekten 305 I.

Umsatzbilanz 89.

Umsatzerfolge 69, 75 f., 84 f., 97.

Unkosten 244 f., im Warenhandel
248 f., im Fabrikbetrieb 262 f.

Urproduktion 258 f.

Veränderungen des Kapitals 34, 64,
66 f.

Veränderungen der Schulden 33 f.,
64, 66 f.

Veränderungen des Vermögens 10,
33 f., 61 f., 70 t.

Verkaufs- (Umsatz-) Konto 86, 247,
268, 271, 272.

Verkaufskosten 248, 268.

Verlustausgaben 70, 79.

Vermögen 17, 61.

Vermögensberechnung = Inventar.

Vermögensbildung 24 f.

Verrnögensübersicht 20, 107.

Verrechnungsbuchungen 48, 54, 92,
tt7, 274.

Verwaltungskosten = Unkosten.

Warenhandel 237 f., 245 f., 323 f.
Warenkonto 40, 49, 86, 96, 185, 247,
249.

Webereien 271.

Wechselkonto 49, 199, 200,
Wechselmemorial 148.
Wechselschulden 199.
Wechselverkehr 198 f.

Wertpapiere = Effekten.
Wertsteigerungen 69, 114.
Wiedereröffnung der Konten 112.
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'Q



he is is

Bankbilanzen.

1. Dezember 1911.

279

Passiva

St. Peters-
burg

Rubel

Filialen

Rubel

Total

Rubel

IK

n-Kapital:

000 Aktien ä 250 Rbl. . - .

ve-Kapital...............

4-.ven:

Spezial-Reserve..........

Gewinn vertrag früherer J äh-
re zur Verfüg, d. Aktionäre
tisations-Kapital der Bank-

äude.....................

gen auf Scheck-Rechnungen

*■ kündbare Einlagen.....

gen auf feste Termine----

spenden ten:

’o-Konten.................

Uro-Konten................

nung der Filialen mitd. Zent.
ten-Spar- u.Unterstützungs-

sse......................

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Spezialrechnungen.......

Einlagezinsen...........

lie Bank gezogene Tratten
nicht erhobene Dividende

"erer Jahrgänge.........

P für das Jahr 1912 ....

•ms-Konto...............

lernen in den Filialen ...
•£men des Verwaltungs- und
|fsichtsrats und der Beamten
mfügung der Aktionäre, Ge-
ln für 1911..............

48 000 000

24	000 000

3 440 300

252 907

822 094
36 793 666
2 447 420
12 375 775

54 920 841

25	663 903
8 165 550

1 071 079

20193
134 700
268 819

44 938
184 153
306 684

72

115 467 941
755 396
29 695 030

50 242 978
50 166 219
62 643 090

81

02

917 566 07

5 876 254

69

48 000 000
24 000 000

3 693 207

1 285 117
1 243 672
380 598

822 094 57

72

1197 535 230

105 163 819
7") 730 122
80 808 641

1 071 079

11

22 504 64
226 725 26

11 312 023 11! 11 589842

}	404 123

| 225 106 849

61

323 450 29'

81

44 938 27
1 469 271 36
1 5 5 0 356 [
380 598

917 566

5 376 254

8; I 548 557 146194
      </div>
    </body>
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