<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die doppelte kaufmännische Buchhaltung</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Leitner</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1011909774</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        DIE  DOPPELTE
KAUFMÄNNISCHE
BUCHHALTUNG

VON
FRIEDRICH  LEITNER
PROFESSOR  AN  DER  HANDELS-HOCHSCHULE  BERLIN
I.  BAND
DES  GRUNDRISSES  DER  BUCHHALTUNG ­
  UND  BILANZKUNDE
SECHSTE  UND  SIEBENTE  AUFLAGE

BERLIN  UND  LEIPZIG  1923
VEREINIGUNG  WISSENSCHAFTLICHER  VERLEGER
WALTER  DE  GRÜYTER  &amp;amp;  Co.
VORMALS  G.  J.  GÖSCHEN'SCHE  VERLAGSHANDLUNG  —  J.  GUTTENTAG.  VERLAGSBUCHHANDLUNG ­
  —  GEORG  REIMER  —  KARL  J.  TRÜBNER  —  VEIT  fl  COMP.
        <pb n="2" />
        Alle  Rechte,  insbesondere  das  der  Übersetzung ­
  in  fremde  Sprachen,  Vorbehalten.
=  ==
        <pb n="3" />
        Vorwort.

N eu  anfgenommen  wurden:  je  ein  Kontiernngsbeispiel  für  eine
Metallwaren-  und  eine  Maschinenfabrik,  ein  Beispiel  für  das
Kontenkartensystern,  ein  Abschnitt  über  Buchungen  von  Finanzoperationen; ­
  ferner  eine  Erweiterung  des  Abschnittes  über  Buchführung ­
  und  Recht  (Eigentum  svorbehalt,  Sicherungsübereignung,
Steuerrecht),  endlich  ein  Versuch,  die  doppelte  Aufschreibung  im
System  der  doppelten  Buchführung  zwanglos  zu  erklären.
Die  Buchführung  ist  ein  Instrument  der  Wirtschaftsführung:
je  verwickelter  die  wirtschaftlichen,  rechtlichen  und  technischen
Vorgänge  in  den  Einzelwirtschaften  werden,  um  so  schwieriger  wird
die  zweckentsprechende  Anwendung  der  an  sich  einfachen  Grundsätze ­
  der  Verrechnungstechnik.  Der  vorliegende  Grundriß  ist  kein
Lehrbuch  der  Buchführung,  die  Betrachtungsweise  ist  eine  grundsätzliche ­
  und  kritische,  das  Beschreibende  tritt  zurück.  Wer  die
Technik  des  Bücherführens  sich  aneignen  will,  wird  auf  irgendein ­
  Lehr-  oder  Übungsbuch  zurückgreifen  müssen.  Die  Buchführung
ist  eine  Forschungsmethode  der  Einzelwirtschaftslehre  der  Erwerbswirtschaften, ­
  keine  Wissenschaft  mit  eigentümlichem  Inhalt.  Eine
wissenschaftliche  Vertiefung  der  Darstellung  ist  möglich,  wenn  die
Buchführung  nicht  als  Selbstzweck  sondern  als  Mittel  zum  Zweck
einer  Analyse  und  Synthese  der  Einzelwirtschaften  aufgefaßt  wird;
als  ein  Mittel,  das  es  ermöglicht,  die  Tatsachen  des  wirtschaftlichen
Lebens  einer  Einzelwirtschaft,  soweit  sie  in  Aufwand  und  Leistungen
ziffermäßig  meßbare  Wirkungen  äußern,  festzuhälten,  sie  nachträglich
kritisch  zu  verarbeiten  und  daraus  Lehren  für  die  Zukunft  zu  ziehen.
In  der  stärkeren  Verbindung  der  Verrechnungstechnik  mit  der
Rechts-  und  mit  der  Wirtsehaftslehre  liegt  die  Entwicklungsfähigkeit
der  Buchführung  als  wissenschaftliche  Methode.
Berlin,  im  Juli  1921.

Leitner.
        <pb n="4" />
        Inhaltsangabe

Seito
Teü:  Die  allgemeinen  Lehren  3  l 88

2.

Der  Nachweis  des  Vermögens  und  der  Schulden

13

3.

)  »

Vermögens-  und  Kapitalbildung,  Kapitalverbrauch

24

4.

,,

Systeme  kaufmännischer  Buchhaltung

29

5.

„

Die  Geschäftslälle  (der  Geschäftsbetrieb)

33

6.

&amp;gt;1

Formen  der  Aufzeichnung

37

7-J

  1

Die  Kontierung

46

8.

5  1

Die  doppelte  Buchhaltung

51

9.

&amp;gt;»

Die  Konten  des  Vermögens,  der  Schulden  und  des

10.

»5

Kapitals
Die  Technik  der  Erfolgsverrechnung  der  doppelten

61

11.

»»

Buchhaltung
Die  Verrechnungstechnik  der  Veränderungen  in  den

66

12.

»»

Teilen  des  Vermögens  und  der  Schulden
Theoretische  Auflösung  der  Umsatzerfolgs-Konten.

70
84

13.

Rechnungsproben  der  doppelten  Buchhaltung  ....

88

14.

&amp;gt;&amp;gt;

Der  Abschluß  der  Konten

94

15.

&amp;gt;5

Die  abschließenden  Konten

99

16.

51

Zusammenfassung

115

17.

1&amp;gt;

Die  Klassifikation  der  Konten

128

18.

11

Kontentheorien

131

19.

11

Die  Bücher  der  doppelten  Buchhaltung

141

20.

11

Die  Formen  der  doppelten  Buchhaltung

150

21.

11

Buchhaltung  und  Recht

169

.  Teil:

:  Die

Praxis  der  Buchführung  191

344

22.  Abschnitt:  Der  Zahlungsverkehr  191
23.  ,,  Der  Wechselverkehr  198
        <pb n="5" />
        VI

Inhaltsangabe.

Seit*
24.  Abschnitt:  Der  Kredit  und  die  Kredit-Konten  ..  211
25.  „  Darlehnsgeschäfte  219
26.  ,,  Anlagevermögen  und  Anlageschulden  221
27.  „  Hypothekengeschäfte  228
28.  ,,  Das  Pfandbriefgeschäft  der  Hypothekenbanken  .,  .  281
29.  „  Die  Personen-Konten  236
30.  ,,  Die  Geschäftsunkosten  244
31.  „  Die  Verrechnung  im  Warenhandel  245
32.  „  Die  Buchführung  der  produzierenden  Gewerbe.  ...  256
33.  „  Die  Verrechnung  im  Bankgeschäft  287
34.  „  Gemeinschaftsgeschäfte  durch  Gelegenheitsgesellschaften ­
  322
35.  „  Buchungen  von  Finanzoperationen  335
36.  ,,  Geheimbuchführung  342
Sachregister  345
        <pb n="6" />
        Ausführliche  Literaturangaben  bringen  u.  a.:
Grober,  Literatur  für  Kaufleute.  56  Seiten.  Frankfurt  u.  Leipzig  1787.
2.  Aull.  1794.
Sehedel,  Neuestes  Handbuch  der  Literatur  und  Bibliographie  für  Kaufleute. ­
  Leipzig  1796.
Leuchs,  Vollständige  Handelswissenschaft,  8.  Teil.  Nürnberg  1804,  3.  Aufl
1821.
Engelmann-Enslin,  Bibliothek  der  Handlungswissenschaft  oder  Verzeichnis
der  vom  Jahre  1750  bis  zu  Anfang  des  Jahres  1845  in  Deutschland
erschienenen  Bücher.  2.  Aufl.,  Leipzig  1846.
Zieger,  Literatur  für  das  gesamte  kaufmännische  Unterrichtswesen.  Braunschweig ­
  1900.
Jarossy,  Zehn  Jahre  Buchhaltung.  Linz  (Donau)  1910.
Auch  die  Bücher  über  Rechnungswesen  und  Buchhaltung  enthalten
vielfach  Literaturnachweise,  z.  B.  Löw  (Theorie  des  Rechnungswesens,
Berlin  1860,  p.  169—196),  Augspurg  (Bremen  1852  u.  1855),  Schrott,  Hügli.
Über  die  neuere  Literatur  unterrichten  fortlaufend  die  Z.  f.  B.  und
„Bibliographie  der  Handelswissenschaften“,  herausgegeben  vom  Verlag  der
Z.  f.  Handelspraxis,  seit  1908/9.  Leipzig  1909  f.
Über  die  französische  Literatur  unterrichtet;
Reymondin,  Bibliographie  möthodique  des  ouvrages  en  langue  frarujaise
parus  de  1543  ä  1908  sur  la  science  des  comptes.  Paris  1909.
        <pb n="7" />
        Abkürzungen

B.  =  Buchhaltung.
Bd.  II  =  Band  II  dieses  Grundrisses,  4.  Aull.  1920
BGB.  =  Bürgerliches  Gesetzbuch.
HGB.  =  Handelsgesetzbuch.
KO.  =  Konkursordnung.
WO.  =  Wechselordnung.
Z.  I.  B.  =  Zeitschrift  für  Buchhaltung.  Linz  a.  Donau.  1892  ff.  Herausgeber ­
  Prof.  Belohlawek.
Z.  f.  hw.  F.  =  Zeitschrift  für  handelswissenschaftliche  Forschung.  Herausgegeben ­
  von  Prof.  Schmalenbach-Köln  seit  Oktober  1906.  (Verlag
seit  April  1909:  G.  A.  Gloeckner,  Leipzig.)
Z.  f.  Handelspraxis  =  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis, ­
  seit  1908,  Verlag  Carl  Ernst  Poeschel,  Leipzig.
Reisch-Kreibig,  Bilanz  nnd  Steuer.  Grundriß  der  kaufmännischen  Buchführung ­
  unter  besonderer  Würdigung  ihrer  wirtschaftlichen  und
juristischen  Bedeutung.  3.  Aufl.,  1.  Bd.,  Wien  1914,  2.  Bd.  ebenda
1915  [zitiert  nach  der  2.  Aufl.  1907/09].
Schrott,  Lehrbuch  der  Verrechnungswissenschaft.  4.  Aufl.,  Wien  1881
Manzsche  Verlagsbuchhandlung.
Hügli,  Buchhaltungssysteme  und  Buchhaltungsformen.  Bern  1887.
Privatwirtschaftslehre  =  Privatwirtschaftslehre  der  Unternehmung,  3.  Aufl...
Berlin  1921.
        <pb n="8" />
        1.  Abschnitt.
Einleitung.
Die  Begriffserklärung  dessen,  was  man  unter  Buchhaltung
zu  verstehen  hat,  wird  verschiedenen  Inhalt  haben,  je  nach  dem
Standpunkt,  den  man  bei  ihrer  Umschreibung  einnimmt.
a)  Rein  äußerlich  betrachtet  ist  B.  zunächst  Wirtschaftschronik, ­
  die  Geschichte  einer  Wirtschaftsführung  in  Zahlen,  die
sich  auf  schriftliche  Beweise  stützt.  Die  historischen  Aufzeichnungen ­
  bilden  die  Quelle  wirtschaftlicher  Erkenntnis.  Wer  eine
Unternehmung  auf  Grund  der  Buchhaltungsergebnisse  kritisiert,
übt  wirtschaftliche  und  historische  Kritik  zugleich.  Die  Glaubwürdigkeit ­
  und  die  Zuverlässigkeit  einer  solchen  wirtschaftsgeschichtlichen ­
  Darstellung  ist  an  die  Garantie  der  historischen
Wahrheit  gebunden.  Auf  die  B.  übertragen  heißt  dies:  Die
Richtigkeit  ihrer  Ergebnisse  ist  abhängig  von  der  Richtigkeit  der
Werturteile,  der  Bewertung  der  inneren  und  äußeren  Wirtschaftsvorgänge ­
  Und  von  ihrer  Einordnung  in  den  Rechnungsmechanismus.
  Wirtschaftsstatistische  und  wirtschaftspolitische  Untersuchungen ­
  auf  Grund  der  B.  haben  die  Brauchbarkeit  ihrer
Forschungsergebnisse  durch  eine  eingehende  Kritik  der  Quellen
zu  beweisen.
b)  Die  B.  ist  ein  Rechnungsmechanismus,  der  nicht  die
Güterbewegung  selbst,  sondern  nur  die  durch  rechtliche,  technische ­
  und  wirtschaftliche  Akte  des  Unternehmers  veranlaßten
Wertbewegungen  als  Folge  des  Verbrauches,  der  Herstellung
und  des  Umlaufes  von  Gütern  —  Güter  im  weitesten  Sinne  —
zum  Ausdruck  bringt.  Die  Ergebnisse  der  B.  an  sich,  im  einzelnen ­
  und  im  ganzen,  sind  stets  Ergebnisse  von  Rechnungsoperationen, ­
  ziffermäßig  dargestellte  Wirkungen  aller  Geldwertbewegungen ­
  infolge  wirtschaftlicher  Ereignisse.  Das  wichtigste
1*
        <pb n="9" />
        4

Einleitung.

Element  der  B.  in  formaler  Hinsicht  ist  die  Zahl,  in  materieller
Hinsicht  aber  der  Geldwert.  Alle  buchungsfähigen  Wirtschaftsvorgänge ­
  werden  in  Geldwertbeträgen  ausgedrückt.  Da  die  B.  die
durch  Konsumtion,  Produktion  und  Reproduktion  von  Gütern
und  Leistungen  bedingten  Veränderungen  der  Vermögensbestände
—  Vermögen  als  volkswirtschaftlicher  Begriff  —  verrechnet,  diese
Vermögensveränderungen  mit  dem  Wirtschaftserfolg  in  Beziehung
bringt,  so  muß  sie  notwendig  und  wesentlich  eine  Geldwertrechnung
sein.  Wo  die  Veränderungen  ihrer  Menge  nach  (Stück,  Maß,
Gewicht  =  Stückrechnung)  aufgozeichnet  werden,  sind  sie  Mittel
zum  Zweck  der  Geldwertverrechnung,  nicht  Selbstzweck.
Ist  die  B.  eine  Verrechnung  von  Geldwerten,  dann  sind  streng
genommen  anders  geartete  Aufzeichnungen  —  z.  B.  Vormerkung
von  Lieferungsterminen,  Nummern  der  Wertpapiere,  Wechselverfallbücher ­
  —,  die  aus  Gründen  der  Ordnungsmäßigkeit,  der
Betriebskontrolle  und  der  Verwaltungsdisposition  gemacht  werden, ­
  oder  aber  die  Erreichung  des  Zieles,der  B.  fördern  sollen,
nicht  dazu  zu  rechnen.  Privatwirtschaftlich  wertlos  gewordene
Vermögensobjekte  als  Erfolg  der  Wirtschaft,  beispielsweise  marktlose
  Abfallstoffe,  uneinbringliche  Forderungen,  entwertete  Vermögensgegenstände, ­
  scheiden  aus  der  B.  aus.
c)  Die  B.  als  Ganzes  ist  die  Betriebsrechnung  einer  Unternehmung ­
  1 ).  Ihre  allgemeinen  Aufgaben,  die  sie  in  jeder  Unternehmung ­
  mit  Erwerbszwecken,  gleichgültig  welcher  Rechtsform,
zu  lösen  hat,  sind:  die  Darstellung  des  ökonomischen  Zustandes
der  Unternehmung  für  das  Ende  eines  Wirtschaftsjahres  —-  „die
Lage  des  Vermögens“  im  Sinne  des  §  39  HGB.  —  und  des  finanziellen ­
  Erfolges  des  (Wirtschafts-)Betriebes.  Die  Lösum*  der
zweiten  Aufgabe  setzt  die  Lösung  der  ersten  voraus.  Die  richtige
Beantwortung  der  zweiten  Frage  ist  durch  richtige  Beantwortung
*)  Nicht  eine  Bücherführung  des  Unternehmers.  Betreibt  ein  Unternehmer ­
  mehrere  Geschäfte  unter  selbständigen  Firmen,  so  sind  für  jede
Unternehmung  gesonderte  Bücher  zu  führen;  eine  zusammenfassende
Generalbilanz  des  Unternehmers  für  alle  Betriebe  wird  gesetzlich  nicht
gefordert.  Das  Privatvermögen  des  Unternehmers  muß  von  Rechts  wegen
in  der  Schlußbilanz  aufgeführt  werden,  eine  Buchführung  darüber  ist  gesetzlich ­
  nicht  erforderlich.  Die  Beziehungen  zwischen  Unternehmer  und
Unternehmung  kommen  in  der  Buchführung  der  Einzelfirma  und  der
Personalgesellschaften  auf  dam  Privat-  und  dem  Kapitalkonto  zum  Ausdruck.
        <pb n="10" />
        Einleitung

O

der  ersten  bedingt.  L.  v.  Stein 1 )  sagt  zutreffend:  „Die  B.  gibt
auf  Zahlen  reduzierte  Antwort  auf  Fragen,  die  bei  jeder  Unter
nehmung  auftreten,  absolute  Fragen,“  —  wir  haben  sie  als  die
allgemeinen  Aufgaben  der  B.  bezeichnet  —  „und  auf  relative
Fragen,  die  mit  Berücksichtigung  des  Gegenstandes  der  Unternehmung ­
  entstehen.“  Es  gibt  zahlreiche  solcher  „relativer“
Nebenfragen  des  inneren  und  äußeren  Geschäftsbetriebes,  die
häufig  und  zu  allen  Zeiten  auftreten.  Je  mehr  Fragen  gestellt
sind  je  schneller  sie  beantwortet  werden  können,  um  so  zweckmäßiger ­
  und  besser,  aber  auch  unübersichtlicher  wird  die  formale
Organisation  der  B.  Je  weniger  Fragen  durch  sie  beantwortet
werden  können,  um  so  kürzer  und  einfacher  wird  die  B.  (Gottschalk ­
  2 )  a.  a.  O.).  Einige  solcher  relativer  Fragen  seien  hier  aufgezählt: ­
  Rechnungsverhältnis  mit  den  Kunden  und  Lieferanten,
Größe  des  Umsatzes,  Umsatzschnelligkeit,  Art  der  Kapitalbeschaffung ­
  und  Kapitalverwendung,  die  Kapital-  und  Vermögensbildung, ­
  die  Zusammensetzung  der  fremden  Mittel  nach  Größe,
Art  und  Zahlungszeit,  Kreditverhältnisse  der  Unternehmung,
Gliederung  des  Erfolges,  der  Unternehmungskosten,  Größe  des
Unternehmereinkommens,  Verhältnis  zwischen  Roh-  und  Reinertrag, ­
  Rentabilität  einzelner  Betriebszweige,  Arbeitsintensität,
Verhältnis  zwischen  Arbeitszeit  und  Arbeitsleistung,  Produktionsfähigkeit ­
  des  Anlagekapitals,  Gestehungskosten  der  Produktion, ­
  Verkehrspreis  der  Waren,  Herstellungskosten  und  ihre
einzelnen  Faktoren  als  Grundlage  der  Bemessung  der  Verkehrswerte
 3 ),  Kontrolle  der  Bestände,  usf.
Das  Endziel  der  B.  einer  Erwerbswirtschaft,  die  ökonomische
Zustandschilderung  durch  Darstellung  der  Größe  und  Beschaffenheit ­
  des  Vermögens,  der  Schulden  sowie  Ermittelung  des  Wirtschaftserfolges, ­
  kann  auch  ohne  Bücherführung  durch  Aufnahme
des  Vermögens  und  der  Schulden  für  einen  bestimmten  Tag
erreicht  werden.  Da  die  wirtschaftliche  Eigentümlichkeit  einer
Erwerbswirtschaft  in  ihrer  kapitalistischen  Natur  zu  finden  ist  —
*)  Volkswirtschaftslehre,  2.  Aufl.  1878.
-)  Die  Grundlagen  des  Rechnungswesens.  Leipzig  1865.
3 )  Die  kalkulatorische  Verwertung  der  Buchfährungsergebnisse  für
die  Landwirtschaft  besonders  gut  bei  Laur,  Grundlagen  und  Methoden
der  Bewertung,  Buchhaltung  und  Kalkulation  in  der  Landwirtschaft,
Berlin  1911.
        <pb n="11" />
        6

Einleitung.

stets  handelt  es  sich  um  möglichst  gewinnbringende  Ausnutzung
des  in  der  Unternehmung  werbenden  Kapitals  —  so  sind  damit
auch  die  Richtlinien  des  Verrechnungswesens  gegeben:  Jede  Wirtschaftsführung ­
  dieser  Art  hat  mit  der  Feststellung  des  Vermögens
und  des  Kapitals  der  Unternehmung,  d.  h.  mit  dem  Inventar
und  der  Inventarbilanz,  zu  beginnen.  Der  Erfolg  kann  durch
Aufzeichnung  des  für  einen  späteren  Zeitpunkt  vorhandenen
Kapitals  in  einem  Schlußinventar  und  einer  Schlußbilanz  ermittelt ­
  werden.  Durch  diese  beiden  Vermögensaufnahmen  ist
die  wirtschaftliche  Lage  einer  Unternehmung  für  zwei  weit  auseinanderliegende ­
  Zeitpunkte  festgestellt  und  damit  eine  Vergleichungsgrundlage ­
  1 )  von  verhältnismäßiger  Bedeutung  gewonnen, ­
  deren  Wert  aber  erheblich  herabgemindert  wird  durch  zahlreiche ­
  Fehlermöglichkeiten  und  Fehlerquellen.  Überdies  fehlt  diesem
Augenblicksbild  eine  zuverlässige  Analyse  des  Wirtschaftserfolges.
Die  zahlenmäßige  Beschreibung  der  wirtschaftlichen  Lage
einer  Unternehmung  als  Ganzes,  als  Einheit,  für  einen  bestimmten
Zeitpunkt  allein  genügt  weder  in  wirtschaftlicher  noch  in  rechtlicher ­
  Hinsicht.  Wenn  die  Chronik  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  vollständig  und  klar  aufzeichnen  soll,  dann  muß  sie  auch
das  Ineinanderspielen  der  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Vorgänge ­
  innerhalb  jenes  Zeitraumes  bloßlegen,  der  durch  Anfangsund ­
  Schlußinventar  begrenzt  ist.  Diese  Forderung  führt  zu  einer
ununterbrochenen  Aufzeichnung  aller  Ereignisse  —  Geschäfts  fälle
nennt  sie  die  Buchhaltungslehre  —,  die  einen  bestimmenden  Einfluß ­
  auf  die  Zusammensetzung  und  den  Geldwert  des  Kapitals,
des  Vermögens  und  der  Schulden  haben.  Die  chronologische  Aufzeichnung ­
  dieser  Ereignisse  ist  nicht  Selbstzweck,  sie  stellt  bloß
„den  in  Geld  ausgedrückten  Gang  des  Geschäfts“,  „die  ziffermäßigen
  Tatsachen  der  Wertbezeichnung  dar“  (v.  Stein).
d)  Untersucht  man  die  wirtschaftlichen  Handlungen  des
Unternehmers  und  die  Ereignisse  näher,  so  findet  man  eine
größere  oder  kleinere  Zahl  ihrem  Wesen  und  ihrer  Wirkung  nach
i)  „Die  kaufmännische  B.  will  gewissermaßen  nur  die  erste  und  letzte
Ordinate  der  Kurve,  welche  die  Vermögensveränderungen  im  Laufe  eines
Zeitraumes  darstellt,  miteinander  vergleichen,“  Schnapper-Arndt,  Zur
Theorie  und  Geschichte  der  Privatwirtschaftsstatistik.  Sonderabdruck  aus
dem  Bulletin  de  Finstitut  international  de  statistique;  tome  XIII,  2.
        <pb n="12" />
        Einleitung.

//^
fj  Js
u  ttaiüipfitäf
ß  Kiel
gleichartiger  Geschäftsfälle,  die  nur  hinsichtlich  ihres  (te%wertes
voneinander  ab  weichen,  so  z.  B.  wiederkehrende  LeistimÄö^t^rjöj^
festliegendes  Kapital  (Zinsen),  vielfach  sich  wiederholende
aufwendungen  für  dis  Herstellung  und  die  Anschaffung  von
Gütern,  Einnahmen  aus  ihrer  Veräußerung  usw.  Will  man  die
wirtschaftlichen  Tatsachen  als  solche  im  einzelnen  und  in  ihrer
Gesamtheit  sowie  hinsichtlich  ihrer  Wirkungen  auf  Wirtschaftsvermögen ­
  und  Wirtschaftserfolg  kennen  lernen,  so  ist  die  Zusammen] ­
  ass  ung  gleichartiger  oder  gleichnamiger  Ereignisse,  die
horizontale  Gliederung  der  Wertveränderungen,  ihre  Klassifikation
die  natürliche  Methode,  die  zur  Lösung  dieser  Aufgabe  führt,  und
die  vertikale  Anordnung  und  Schichtung  der  wirtschaftlichen  Tatsachen ­
  mit  ihrem  Geldwerte  die  selbstverständliche  Folge.  Die
horizontale  Gliederung,  die  Klassifikation,  und  die  vertikale
Schichtung  der  wirtschaftlichen  Ereignisse,  die  eine  in  Geld  ausdrückbare
  Wirkung  auf  das  Wirtschaftsvermögen  geäußert
haben  —  als  Wirtschaftschronik  ist  die  B.  Beschreibung  des  Vergangenen ­
  —  erfolgt  in  der  traditionellen,  praktisch  einfachsten
Form  eines  Kontos.  Zur  chronologischen  Aufzeichnung  tritt  eine
systematische  Ordnung  der  Geldwertbewegungen,  zur  Analyse
ergänzend  die  Synthese.  Die  B.  betrachtet  die  Unternehmung
als  organische  Einheit  und  dann  in  ihren  Teilen.
Die  einheitlichen  Leistungen  eines  jeden  Buchhaltungssystems ­
  sind  für  unsere  Begriffsbestimmung  das  Wesentliche.
Wir  verstehen  unter  B.  die  chronologische  Aufzeichnung  der  Geschäftsfälle, ­
  die  systematische  Gruppierung  der  wirtschaftlichen  Ereignisse ­
  nach  Ursache  und  irkung  sowie  die  Zusammenfassung
gleichartiger  oder  gleichnamiger  sich  wiederholender  Geldwert-Bewegungen.
  Die  Klassifikation  im  angodeuteten  Sinne,  die
Beschreibung,  Gruppierung  und  Ordnung  der  Geschäftsfälle,
ihre  Untersuchung  und  Beobachtung  nach  Ursache  und  Wirkung
ist  für  die  Beantwortung  der  allgemeinen  und  besonderenF  ragen,
die  an  die  B.  gestellt  werden  (S.  5),  von  ausschlaggebender  Bedeutung. ­
  Dargestellt  wird  sie  durch  alle  Bücher  der  systematischen ­
  Ordnung,  die  in  der  Regel  kontenförmig,  in  wenigen  Ausnahmefällen ­
  seitenweise,  paginiert,  geführt  werden.
e)  Die  Klassifikation  ist  nur  durch  wenige  Regeln  der  Buchbaltungslehre
  gebunden,  im  übrigen  von  dem  Willen  und  der
        <pb n="13" />
        8

Einleitung.

Willkür  des  Verbuchenden  abhängig.  Sie  kann  eine  vollständige
oder  unvollständige  Gliederung  der  wirtschaftlichen  Tatsache»
sein.  Die  doppelte  B.  ist  eine  vollständige  Gliederung  aller  buchungsfähigen ­
  Geschäftsfälle  des  äußeren  und  des  inneren  Verkehrs,  ein
Verrechnungssystem,  das  durch  Einzelbeobachtung  und  fortlaufende ­
  Aufzeichnung  der  Beobachtungsergebnisse  alle  Geschäftsfälle ­
  nach  ihrer  doppelten  Wirkung  auf  Vermögen  und
Wirtschaftserfolg  klassifiziert  (Methode  der  Gegenrechnungen,
Vermögensbestand-  und  Erfolgsbuchführung).  Ihre  wesentlichste
Leistung,  die  sie  vor  anderen  Systemen  auszeichnet,  ist  der
Nachweis  des  Unternehmergewinns  im  ganzen  und  in  seinen
einzelnen  Teilen  (Statistik  des  Erfolges).  Die  doppelte  B.  zerlegt
rechnerisch  die  Gesamtwirtschaft  in  Einzelwirtschaften,  das
Ganze  in  seine  kleinsten  Teile,  dargestellt  durch  Konten,  die
Glieder  eines  Ganzen  bilden,  die  selbständige  und  im  Zusammenhang ­
  mit  der  Gesamt  Wirtschaft,  im  Organismus  bestimmte  Aufgaben ­
  zu  lösen  haben  (Stein).  Die  B.  sucht  dem  Ziel  der  Erwerbswirtschaft, ­
  mit  dem  relativ  geringsten  Aufwand  den  höchstmöglichen ­
  Reinertrag  zu  erzielen,  einen  zahlenmäßigen  Ausdruck
zu  verleihen.  Was  sie  während  eines  Wirtschaftsjahres  zergliedert, ­
  faßt  sie  am  Jahresende  und  im  Rechnungsabschluß
wieder  zu  einer  Rechnungseinheit  zusammen.  Die  doppelte  B.
ist  eine  analytische  B.
f)  Hingegen  ist  die  sogenannte  einfache  B.  als  eine  unvollständige ­
  Rechnungsführung  anzusprechen,  die  zwar  auch  alle  Geschäftsfälle ­
  des  äußeren  Verkehrs  aufzeichnet,  jedoch  nur  einseitig ­
  klassifiziert,  nämlich  nur  hinsichtlich  ihrer  Wirkung  auf
die  Zusammensetzung  des  Vermögens  und  der  Schulden x ).  Selbst
diese  unvollkommene  Klassifikation  kann  wieder  mehr  oder
weniger  vollständig  sein,  je  nachdem  sie  alle  Vermögensbestände
und  alle  Schulden  einer  fortlaufenden  Beobachtung  unterwirft
oder  nur  einige,  häufigeren  Veränderungen  unterworfene  Teile
des  Vermögens  und  der  Schulden  fortlaufend  verrechnet  und
hinsichtlich  der  übrigen  sich  auf  den  Nachweis  ihrer  Bestände
im  Schlußinventar  beschränkt  -).
x )  So  schon  Magelsen,  Die  ersten  Gründe  des  Buchhaltens,  Altona  177».
2 )  Vgl.  dazu  die  Ausführungen  bei  Wieske,  Organisationsgesetze  der
Buchhaltung  in  Theorie  und  Praxis,  Berlin  1914.
        <pb n="14" />
        Einleitung.

&amp;lt;&amp;gt;

g)  Der  einfachen  und  der  doppelten  B.  kaufmännischer  Unternehmungen, ­
  im  Sinne  der  §§  1  und  2  HGB.,  gemeinsam  ist
das  Inventar,  d.  i.  eine  vollständige  Rechnung  über  das  Vermögen,
die  Schulden  und  das  eigene  Kapital.  Die  einfache  unvollständige ­
  B.  verbindet  mit  dem  Anfangsinventar  eine  vollständige
oder  unvollständige  Verrechnung  der  Vermögensteile  und  der
Schulden,  deren  Ergebnisse  wiederum  in  einem  Schlußinventar
and  in  einer  Schlußinventarbilanz  zusammengefaßt  werden.  In
der  Regel  bringt  die  einfache  B.  nur  die  äußeren  Vorgänge,  die
Beziehungen  der  Wirtschaft  zur  Außenwelt  zum  Ausdruck.
Auch  wenn  Verlustausgaben  und  Gewinneinnahmen  teilweise
verrechnet,  d.  h.  als  solche  zusammengefaßt,  also  auch  innere
Wirtschaftsvorgänge  gruppiert  werden,  so  fehlt  doch  solchen
Spezialrechnungen  die  organische  Einheit  und  die  Verbindung 1 ).
Die  doppelte  B.  verbindet  Anfangsinventar  und  anfängliche
Inventarbilanz  mit  Sonderrechnungen  für  die  Vermögens-  und
Schuldteile,  ergänzt  sie  jedoch  durch  eine  vollständige  Verrechnung ­
  aller  Veränderungen  des  eigenen  Kapitals 2 ),  durch  Verrechnung ­
  aller  Wertmehrungen  und  Wertminderungen  des  Reinvermögens. ­
  Die  Ergebnisse  der  Sonderrechnungen  des  Vermögens ­
  und  der  Schulden  werden  auf  einem  Schlußbilanzkonto,
jene  der  Kapitalveränderungen  auf  einem  Gewinn-  und  Verlustkonto ­
  zusammengefaßt.  Die  Sonderrechnungeu  des  Vermögens
and  der  Schulden  treten  mit  den  Rechnungen  des  eigenen  Kapitals ­
  in  eine  organische  Verbindung:  a)  während  des  Rechnungsjahres ­
  durch  einen  „technischen  Kunstgriff“  (Hügli),  der  es  ermöglicht, ­
  jeden  Rechnungsposten  doppelt  und  auf  entgegengesetzten ­
  Konten  zu  verbuchen;  ß)  am  Ende  einer  Rechnungsperiode ­
  durch  zwei  Hilfsrechnungen,  Bilanzkonto  und  Veriustund
  Gewinnkonto.
Beide  Systeme  kennen  in  Verbindung  mit  dem  Inventar
r )  Wegen  einer  solchen  eigenartigen  Vermischung  der  einfachen  mit
einer  unvollständigen  doppelten  B.  —  la  partie  mixte  —  vgl.  Barre,  Comptabilite
  commerciale  et  industrielle  (Paris,  Massen  &amp;amp;  Cic.).
2 )  Wenn  in  den  folgenden  Darlegungen  von  „Veränderungen“  des
Vermögens,  der  Schulden  und  ihrer  Teile  die  Rede  ist,  so  bedeutet  dies  nicht,
laß  die  Wortschwankungen  überhaupt  verbucht  werden,  sondern  nur
Wertbewegungen  an  bestimmten  Tagen,  hervorgerufen  durch  Geschäftsiile
  ( so  Prätzel,  Die  Rechnungsführung,  Braunschweig  1912,  S.  77).
        <pb n="15" />
        10

Einleitung.

eine  Rechnung  des  Kapitals;  in  der  einfachen  B.  ist  sie  in  der
Inventarbilanz,  in  der  doppelten  B.  auf  Kapitalkonto  dargestellt.
Das  zuletzt  genannte  System  bringt  in  seinen  Schlußrechnungen
das  Kapital  des  Unternehmers  doppelt  und  in  wesentlich  verschiedener ­
  Darstellung  zum  Ausdruck:  einmal  als  Wertunterschied ­
  zwischen  Vermögen  und  Schulden,  ein  anderes  Mal  durch
die  Verrechnung  der  Wertzugänge  und  Wertabgänge  des  anfänglichen ­
  Kapitals.
Manche  Autoren  x )  stellen  das  Inventar  über  die  B.,  eine
Lehrmeinung,  die  am  treffendsten  mit  den  Worten  Schnapper-Arndts
  (a.  a.  0.)  gekennzeichnet  wird:  Die  B.  ist  eine  rechnerische ­
  Verbindung  der  bewerteten  Anfangs-  und  Ausgangsinventare
mit  Jahresumsatzrechnungen.  Das  Rechnungswesen  einer  Erwerbswirtschaft ­
  umfaßt  danach:
1.  das  Inventar  als  Vorbedingung  der  Wirtschafts-  und  Rechnungsführung, ­
  d.  i.  die  Aufnahme  und  Aufzeichnung  des
aktiven  und  passiven  Vermögens  und  seiner  Teile;
2.  die  Rechnungsführung,  die  Verrechnung,  d.  i.  die  Buchführung. ­
  Sie  besteht  in  der  fortlaufenden  ziffermäßigen
Beobachtung  des  Geschäftsganges;
Das  Inventar  steht  außerhalb  eines  jeden  der  bis  jetzt  bekannten ­
  Systeme.  Die  verschiedenen  Buchhaltungssysteme  und
Buchhaltungsmethoden  unterscheiden  sich  untereinander  durch
Umfang  und  Art  der  Darstellung  bei  der  Verrechnung  der  Veränderungen, ­
  d.  h.  der  Geschäftsfälle.
Auch  der  Gesetzgeber  ordnet  zunächst  die  Führung  von
Büchern  an  (§  38  HGB.),  in  denen  der  Kaufmann  seine  Handelsgeschäfte ­
  und  die  Lage  des  Vermögens  ersichtlich  zu  machen  hat.
Dabei  genügt  die  Kennzeichnung  der  wirtschaftlichen  Wirkungen,
i)  Gottschalk,  Gruber,  Schrott  u.  a.  Gegensätzlicher  Auffassung  sind
u.  a .  Hügli:  „Die  Buchhaltung  oder  Rechnungsführung  ist  die  geordnete
Aufzeichnung  der  Bestandteile  des  Vermögens  und  der  Veränderungen
desselben“,  Schaer,  Kreibig  u.  a.  Vgl.  dazu  Cornberg,  a.  a.  O.  S.  198.  Die
gesamte  Buchführung  bezeichnet  man  auch  als  B.  im  weiteren  Sinne  —
die  Rechtsprechung  hat  Inventar  und  Bilanz  des  öfteren  als  Bestandteil  der
B.  erklärt,  so  Entsch.  Rg.  13,  S.  238,  354;  29  S.  222;  30  S.  171;  39  S.  167  -
im  Gegensatz  zur  B.  im  engeren  Sinne  (Bücher  ohne  Inventar  und  Bilanz;
RG.  41  S.  41);  vgl.  Otto,  Die  Verpflichtung  zur  kaufmännischen  Buchführung. ­
  Dissertation  Breslau  1912.  S.  46.
        <pb n="16" />
        Einleitung.  11
das  hergebrachte  Kreditieren  und  Debitieren;  daraus  ergeben  sich
die  eingetretenen  Vermögensänderungen  (Denkschrift  S.  48).
Unabhängig  von  §  38  wird  im  §  39  HGB.  die  Aufstellung  von
Inventar  und  Bilanz  ungeordnet  und  erläutert.  Diese  Bilanz
gibt  allein  und  unabhängig  von  anderen  Büchern  eine  Übersicht  über
das  Verhältnis  des  Vermögens  und  der  Schulden  des  Kaufmanns.
Begrifflich  ist  eine  B.  ohne  Anfangs-  oder  Schlußinventar
möglich.  Manche  Kaufleute  führen  Bücher,  stellen  aber  jahrelang
keine  Schlußbilanz  auf.  Ein  Vermögensverwalter,  ein  guter
Hausvater,  Aufwandswirtschaften,  sie  alle  führen  Bücher  ohne
Inventar.  Ein  vermögensloser  junger  Mann  z.  B.  macht  sich  als
Makler,  als  Kommissionär  selbständig:  Gründungsinventar  und
-Bilanz  entfallen,  auch  nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger
Buchführung,  wegen  Mangel  eines  Vermögens  und  der  Schulden;
aber  Bücher  muß  er  führen,  vielleicht  sogar  nach  doppelter  Methode ­
  eingerichtet.  Wer  in  größeren  Zeiträumen  eine  Aufnahme
des  Vermögens  bewirkt  und  sich  auf  diese  Aufzeichnung  beschränkt, ­
  hat  ein  Inventar,  vielleicht  auch  eine  Bilanz  aufgestellt, ­
  er  führt  Rechnung  über  sein  Vermögen,  kennt  aber  keine
Buchführung.
Die  Ausscheidung  des  Inventars  als  Bestandteil  der  B.  hat
grundsätzliche  Bedeutung:  Ist  die  Frage  der  Bewertung  des  Vermögens ­
  im  Inventar  eine  solche  der  B.  ?  Die  B.  selbst  bewertet
nicht,  sie  stellt  nur  die  Wirkungen  und  Werturteile  nach  der  einen
oder  anderen  Richtung  dar.  Grundsätze  ordnungsmäßiger  B.
hinsichtlich  der  Wertansätze  gibt  es  nicht.  Die  Werturteile  des
Unternehmers  entspringen  wirtschaftlichen  Erwägungen;  die
gesetzlichen  Bewertungsregeln  beschränken  den  Unternehmer  im
Interesse  seiner  Gläubiger.
Das  Inventar  hat  für  die  einzelnen  Buchführungssysteme
verschiedene  Bedeutung.  In  der  einfachen  B.  ist  es  die  allein
mögliche  Übersicht  über  Vermögen  und  Schulden;  im  System
der  doppelten  B.  läßt  sich  diese  Übersicht  zum  größten  leil
durch  die  B.  selbst  gewinnen.  Das  Inventar  dient  hier  zur  Vergleichung ­
  der  Ergebnisse  der  B.  und  zu  ihrer  Ergänzung  in  einzelnen ­
  Teilen  (Gottschalk,  a.  a.  O.  S.  194).
h)  Nach  ihren  wirtschaftlichen  Leistungen  sind  zu  unterscheiden ­
  (Berliner,  in  anderem  Sinne,  Zt.  f.  B.  1894):
        <pb n="17" />
        12

Einleitung

1.  Die  Rechnungsführung  einer  Verbrauchs-  oder  Aufwandswirtschaft. ­
  Sie  hat  Aufwand  und  Deckungsmittel,  Einnahmen ­
  und  Ausgaben,  Vorschüsse  und  Reste  und  ähnliches
zu  klassifizieren  (Verwaltungs-B.).
2.  Die  Rechnungsführung  einer  Produktionswirtschaft  (technische ­
  B.)-  Sie  hat  den  Aufwand  und  Erfolg  der  Güterproduktion ­
  (Bergbau,  Landwirtschaft  x ),  Industrie)  rechnungsmäßig ­
  klarzulegen.
3.  Die  kaufmännische  B.  der  Tauschwirtschaften  klassifiziert  die
Ergebnisse  des  Güterumsatzes  oder  der  Tausch  Vermittlung
in  Handelsgütern,  Geld  und  Kreditmitteln.
Sind  Tausch-  und  Produktionswirtschaft  vereinigt,  so  hat
die  Rechnungsführung  die  beiden  volkswirtschaftlichen  Akte
streng  auseinanderzuhalten.
Eine  ausführliche  Begründung  der  Notwendigkeit  der  B.  erübrigt ­
  sich.  Die  gesetzliche  Buchführungspflicht  ist  nicht  nur  ein
Gebot  der  Ordnungsmäßigkeit  jeder  Wirtschaft,  sondern  auch
eine  Folge  wirtschaftlicher  Erwägungen.  Der  Unternehmer  als
Verwalter  eigenen  und  fremden  Kapitals  hat  sich  selbst,  seinen
Gläubigern  und  gegebenenfalls  dem  Gesetzgeber  Rechenschaft
abzulegen.  Die  B.  im  Interesse  der  Gläubiger  dient  zur  rechtlichen ­
  und  wirtschaftlichen  Sicherung  ihres  Vermögensanspruches.
Sie  ist  in  der  Zeit  ausgebildeter  Kreditwirtschaft  unentbehrlich.
Sie  beweist  die  Kreditfähigkeit  und  dient  häufig  als  Grundlage
für  die  Kreditgewährung.  Sie  bringt  die  Beziehungen  der  Wirtschaft ­
  zur  Außenwelt,  aber  auch  die  Ergebnisse  der  inneren  Wirtschaft ­
  zum  Ausdruck.  Je  mehr  fremde  Arbeitskräfte  beansprucht ­
  werden,  je  weitergehend  die  Arbeitsteilung  innerhalb  der
Betriebsverwaltung  ist,  um  so  genauer,  schärfer  und  vielseitiger
muß  die  notwendige  rechnungsmäßige  Kontrolle  durch  die  B.
-sein.  Je  verwickelter  die  wirtschaftlichen  und  technischen  Verhältnisse ­
  der  Unternehmung  und  ihres  Betriebes  sind,  um  so  notwendiger ­
  eine  wohldurchdachte,  klare  und  übersichtliche  Organisation ­
  der  B.
i)  über  die  Verwendbarkeit  der  doppelten  B.  in  der  Urproduktion
vgl.  Tangermann,  Grundlagen  der  landwirtschaftlichen  Buchhaltung  (Dissertation, ­
  Merseburg  1903).  Law,  Grundlagen  und  Methoden  der  Bewertung.
Buchhaltung  trnd  Kalkulation  in  der  Landwirtschaft,  Berlin  1911.
        <pb n="18" />
        Das  Inventar.

13

„Eine  gute  Buchhaltung  ist  unmöglich  ohne  Verständnis
nicht  bloß  des  letzten  Zieles,  sondern  auch  6Iler  besonderen  Verhältnisse ­
  des  Unternehmens,  wofür  sie  geführt  wird,  die  B.  ist
ebenso  individuell  wie  die  einzelne  Unternehmung  selbst“  (Stein,
a.  a.  0.  S.  319).  Der  Gesetzgeber  verlangt  als  Mindestleistung,
daß  jede  Buchführung  die  Lage  des  Vermögens  und  die  Handelsgeschäfte ­
  ersichtlich  mache.  Die  Anforderungen  an  die  Leistungen
in  wirtschaftlicher  Hinsicht  gehen  weiter.  Sie  werden  bedingt
durch  die  besondere  Stellung  der  betr.  Unternehmung  als  Einzelwirtschaft ­
  im  volkswirtschaftlichen  Organismus  überhaupt.  Die
B.  einer'Aufwandswirtschaft  (siehe  oben)  hat  anderes  zu  leisten
wie  jene  einer  Erwerbswirtschaft.  Die  Rechnungsführung  einer
Wert  umsetzenden  oder  Kredit  vermittelnden  Handelsunternehmung ­
  mit  überwiegend  äußeren  Wirtschaftsvorgängen  unterscheidet ­
  sich  wesentlich  hinsichtlich  ihrer  wirtschaftlichen  Leistungen ­
  von  jener  der  Wert  schaffenden  Produktionswirtschaft.
Die  B.  eines  Betriebes  der  Umformungsindustrie  in  einem  Kartellverbande
  mit  einer  Verkaufszentrale  wird  anderes  leisten  müssen
wie  die  Rechnungsführung  einer  Produktionswirtsohaft,  die  für
den  Absatz  ihrer  Marktprodukte  selbst  besorgt  ist.
Eine  brauchbare  Wirtschaftsstatistik  und  Wirtschaftsgeschichte ­
  hat  nicht  nur  die  Ereignisse  zahlenmäßig  festzuhalten
und  zu  erzählen,  soweit  sie  sich  aus  der  Verbindung  mit  der
Außenwelt  ergeben;  auch  die  vielfach  verwickelten  inneren  Vorgange,
  die  Wertveränderungen  und  Wertverschiebungen  im  inneren ­
  Leben  des  Organismus  müssen  in  der  B.  ihren  klaren  und
wahrheitsgetreuen  zahlenmäßigen  Ausdruck  finden.

2.  Abschnitt.
Der  Nachweis  des  Vermögens  und  der  Schulden.
Das  wirtschaftliche  Ziel  einer  jeden  Erwerbswirtschaft  ist
darauf  gerichtet,  das  in  der  Unternehmung  wirkende  Kapital
möglichst  gewinnbringend  auszunutzen.  Durch  den  Geschäftsbetrieb, ­
  d.  h.  durch  Verbindung  von  Kapital  und  Arbeit  zu  be
        <pb n="19" />
        14

Das  Inventar.

stimmten  Wirtschaftszwecken,  sind  Vermögen  und  Kapital  fortgesetzten ­
  Veränderungen  unterworfen,  Veränderungen,  die  in
ihrer  Gesamtheit  zu  dem  Erfolg  der  Unternehmung  führen,  das
anfängliche  Kapital  durch  Gewinn  vermehren,  durch  Verlust
vermindern.
Grundlage  einer  jeden  Erwerbswirtschaft  ist  somit  ein  Vermögen ­
  (Kapital  im  volkswirtschaftlichen  Sinne),  dessen  Größe
und  Einzelteile  bei  Beginn  des  Gewerbebetriebes  festzustellen
sind.  Da  auch  der  Wirtschaftserfolg  zeitweilig  zu  ermitteln  ist,
so  muß  notwendig  eine  periodische  Feststellung  des  Kapitals  und
seiner  Teile  erfolgen,  um  durch  Vergleichung  mit  dem  zu  Beginn
der  Wirtschaftsperiode  vorhandenen  Kapital  dessen  Zu-  oder
Abnahme  bestimmen  zu  können.
Für  die  Rechnungsführung  einer  Erwerbswirtschaft  ist
daraus  zu  folgern:
a)  Die  Rechnungsführung  einer  jeden  Unternehmung  beginnt
und  endigt  mit  der  Feststellung  des  Vermögens,  der  Schulden
und  ihrer  Teile  sowie  des  Kapitals.  Das  Verzeichnis  der
Vermögensbestandteile  und  der  Schulden,  das  Inventarium x ),
ist  eine  wirtschaftlich  natürliche  und  rechtlich  notwendige
Forderung  (§  39  RGB.).
b)  Das  Inventarium,  eine  Analyse  des  Vermögens  und  der
Schulden,  ist  vom  System  der  Rechnungsführung  unabhängig ­
  (vgl.  S.  10).
c)  Die  materielle  Richtigkeit  des  „rechnerisch“  ermittelten  Wirtschaftserfolges ­
  (Reingewinn,  Reinverlust  des  Wirtschaftsjahres) ­
  und  des  „berechneten“  Kapitals  ist  ausschließlich  abhängig ­
  von  der  richtigen  Feststellung  des  Plus-  und  Minusvermögens ­
  bei  Beginn  und  am  Ende  des  Wirtschaftsjahres.
Sie  wird  durch  einen  außerhalb  der  B.  liegenden  Faktor  bell ­
  Der  natürliche  Ausgangspunkt  der  Rechnungsführung  einer  Erwerbswirtschaft ­
  ist  die  Feststellung  des  Vermögens,  das  dem  Erwerbszweck
dienen  soll.  Auch  das  Gesetz  fordert  den  Nachweis  des  Vermögens  und
der  Schulden  bei  Beginn  des  Geschäftsbetriebes  (§  39  HGB.).  Überdies
verbindet  die  doppelte  Buchführung  das  Anfangsinventar  mit  den  Konten,
das  seinem  Inhalt  nach  Mittel  zum  Zweck  des  Erfolgsnachweises  ist.  Diese
Gründe  lassen  es  gerechtfertigt  erscheinen,  die  Darstellung  mit  dem  Inventar
zu  beginnen.
        <pb n="20" />
        Das  Inventar.

15

stimmt:  durch  die  richtige  Bewertung  der  Vermögensteile  und
der  Schulden.  Eine  unrichtige,  zu  hohe  oder  zu  niedrige
Bewertung  beeinflußt  das  Rechnungsergebnis  der  B.,  ohne
daß  sie  imstande  wäre,  diese  Fehler  selbsttätig  zu  verbessern
oder  zu  verhindern.
Beispiele:  1.  Ein  Unternehmer  besitzt  100  (Geldeinheiten)
Bargeld;  Vermögen  und  Kapital  sind  hier  gleichbedeutend.
2-  Er  leiht  später  50  bar;  sein  Vermögen  ist  nunmehr  150  in
Bargeld,  seine  Schulden  betragen  50,  sein  eigenes  Kapital  100.
3.  Er  erwirbt  ein  bereits  bestehendes  Geschäft  [Einrichtungsgegenstände ­
  (=  Geschäftsinventar)  5,  Warenbestände  85]  für  90
gegen  Barzahlung  von  70  und  Restkaufschuld.  Sein  Vermögen
besteht  nunmehr  aus;
Bargeld  80
Waren  85
Einrichtung  5
Zusammen  170
In  dieser  Unternehmung  arbeitet  ein  Gesamtkapital  von  170,
das  seiner  Entstehung  nach  zerfällt  in:  70  fremde  Mittel  oder
Leihkapital,  100  eigene  Mittel.
4.  Der  Unternehmer  verkauft  die  Waren  für  100  gegen  Bargeld, ­
  die  bar  bezahlten  Unkosten  betragen  4.  Seine  Vermögenslage ­
  ist  nunmehr;
a )  Vermögensbestandteile:
Bargeld  176
Einrichtung  5
Gesamtvermögen  181
ß)  Schulden:  *  70
T)  Eigenes  Kapital;  (181—70)  111  (Schlußkapital),  gegen
das  Anfangskapital  von  100  ein
Kapitalzuwachs  von  11,  d.  i.  hier  Reingewinn,
weil  der  Unternehmer  vom  Geschäftserfolg  nichts  verbraucht ­
  hat.

Seine  Schulden  sind;  Darlehen  50
Restkaufgeld  20
Zusammen  70
        <pb n="21" />
        16

Das  Inventar.

Die  Wertmehrung  des  eigenen  Kapitals  beträgt  15  (durch  Warenverkauf); ­
  dieser  Gesamt-  oder  Rohgewinn  wird  durch  die  Unkosten ­
  auf  11  vermindert:  der  Wertunterschied  zwischen  Rohgewinn ­
  und  Verlustausgaben  (Kosten)  ist  der  Reingewinn  (11).
Die  Begriffe x )  Vermögen  und  Kapital  gehen  im  Sprachgebrauch, ­
  in  Gesetzgebung  und  Literatur  durcheinander.  Sie
werden  bald  gleichbedeutend,  bald  unterschiedlich  gebraucht.
Man  spricht  von  Anlage-  und  Betriebsvermögen  und  Anlageund
  Betriebs/capitol,  vom  umlaufenden  und  flüssigen  Kapital,
von  einer  Vermögensbilanz,  einem  Kapitalkonto  usf.  In  Lehrbüchern ­
  der  B.  spricht  man  vom  aktiven  und  passiven,  vom
Plus-  und  Minusvermögen;  der  Wertunterschied  wird  als  das
Rein-,  Geschäfts-  oder  Handlungsvermögcn  bezeichnet;  andere
wiederum  sprechen  von  Kapital,  ursprünglichem  Kapital,  Kapitaloder ­
  Vermögenszuwachs,  Zuschußkapital  (Reserven)  usw.
Das  BGB.  erläutert  den  Begriff  Vermögen  nicht,  obwohl  es
ihn  wiederholt  anwendet,  setzt  ihn  also  als  bekannt  voraus 2 ).
Das  HGB.  will  in  den  Büchern  die  Lage  des  „Vermögens“
ersichtlich  machen  (§  38)  und  fordert  die  Aufzeichnung  der  Vermögensgegenstände ­
  und  der  Schulden  sowie  einen  das  Verhältnis
zwischen  Vermögen  und  Schulden  darstellenden  Abschluß  (§  39).
Dem  „Kapitalanteil“  des  Gesellschafters  s )  ist  der  Gewinn  zuzuschlagen ­
  (§§  120  ff.,  160).  Das  nach  Berichtigung  der  Schulden
verbleibende  „Vermögen“  der  Gesellschaft  ist  nach  dem  Verhältnis ­
  der  „Kapitalanteile“  unter  die  Gesellschafter  zu  verteilen ­
  (§  155).  Der  Vermögenseinlage  des  §  161  steht  die  Kapital-Vgl.
  Privatwirtschaltslehre,  Abschnitt  3  u.  4.
*)  über  den  Vermögensbegrifl  vgl.  die  grundlegende  Arbeit  von
Sohtn,  Vermögensrecht,  Gegenstand,  Verfügung;  im  Archiv  für  bürgerliches
Recht  Bd.  28,  S.  173  f.;  derselbe  in  Jherings  Jahrbuch,  Bd.  53,  S.  343  f.
Pisko,  Das  Unternehmen  als  Gegenstand  des  Rechtsverkehrs,  Wien  1902.
Brauweiler,  Der  Vermögensbegriff  im  Privat-  und  Strafrecht.  Dissertation,
Erlangen  1910.  Fuchs,  Vermögen  und  Vermögensverwaltung.  Dissertation,
Jena  1911.
a )  Dieser  Ausdruck  tritt  an  die  Stelle  des  im  alten  HGB.  gebrauchte»
„Anteil  am  Gesellschaftsvermögen“,  welcher  zur  mißverständlichen  Auffassung ­
  geführt  hat,  als  ob  die  zum  Gesellschaftsvermögen  gehörenden,
Gegenstände  nach  Verhältnis  der  Kapitalrenten  im  Miteigentum  der  Gesellschafter ­
  ständen  (Denkschrift  S.  94).
        <pb n="22" />
        Das  Inventar.
einlage  des  §  211,  dem  Gesellschaftsvermögen  des  §  718  BGB.
das  Grundkapital  der  Aktienvereine  (§  107  HGB.)  und  das
Stammkapital  der  G.  m.  b.  H.  (§  3)  gegenüber.
Das  Reichseinkommensteuergesetz  (§§  5  ff.)  wiederum  unterscheidet ­
  Einkommen  aus  „Kapitalvermögen“  (rechnet  dazu
Zinsen  aus  Ka-pitalforderungen  jeder  Art,  Dividenden,  Gewinnanteile ­
  usw.)  und  Einkommen  aus  Grundbesitz,  aus  Arbeit  usf.
Auch  in  der  Volkswirtschaftslehre  bilden  Vermögen  und
Kapital  vieldeutige  Begriffe.
Im  Sinne  unserer  Buchhaltungslehre  verstehen  wir  von
jetzt  ab  i  %
1.  Unter  (eigenem)  Vermögen  die  Gesamtheit  aller  wirtschaftlichen ­
  und  immateriellen  geldwerten  Güter,  welche  der  Verfügungsgewalt ­
  des  Unternehmers  als  Eigentümer  dieser  Güter
unterworfen  sind  (Vermögen  des  Geschäfts,  fälschlich  Besitz
genannt,  aktives  Vermögen,  Aktiva,  vgl.  §  903  BGB.).  Die
Privatwirtschaftslehre  gruppiert  die  Vermögensteile  nach
ihrem  wirtschaftlichen  Zweck  (Anlagevermögen,  §  94  BGB.,
Bestandteile  und  Zubehör,  §  261 3  HGB.,  Umsatzvermögen)
und  unterscheidet  Vermögen  des  Eigentümers  und  fremdes
Vermögen  (geliehen,  gemietet,  gepachtet)  im  Besitz  des
Unternehmers  sowie  Arbeitsvermögen.  Die  Buchhaltung  löst
das  Vermögen  in  seine  Bestandteile  auf;  Arbeitsvermögen
ist  nicht  buchungsfähig.  Das  fremde  Vermögen  ist  nicht
buchführungspflichtig;  man  könnte  es  mit  seinem  Geldbeträge ­
  gesondert  ins  Inventar  aufnehmen,  müßte  dann  die
Summe  als  Korrekturposten  unter  die  Passiva  stellen.  •
2-  Unter  Schulden  oder  Verbindlichkeiten  die  rechtlich  begründeten ­
  Forderungen  Dritter  auf  Leistu  gen  aus  der  Vermögensmasse
  1 );  ob  sie  bevorrechtigt  sind  oder  nicht,  ist
gleichgültig  (passives  Vermögen,  Passiva  ).
l )  Schulden  beziehen  sich  nicht  auf  die  einzelnen  Vermögensobjekte
selbst,  nur  auf  den  Wert  des  Gesamt  Vermögens.
■)  Die  Passiva,  richtiger  die  Passivseite  der  Inventarbilanz  und  des
Bilanzkontos  des  Hauptbuches  der  doppelten  B.  umfassen  Schulden  und
kapital;  vgl.  §  261  Ziff.  5  u.  6  HGB.
eigner,  Buchhaltung-  und  Bilanzkundo-  I.  6.  u.  7.  Aufl.
        <pb n="23" />
        18

Das  Inventar,

3.  Unter  Kapital  (Reinvermögen)  die  eigenen  Mittel  der  Unternehmung, ­
  d.  h.  den  Wertunterschied  zwischen  Vermögen  und
Schulden  (eigenes  Kapital  des  Unternehmers).
Wir  fassen  also  hier  Vermögen  und  Schulden  als  Rechts  -
begriffe  und  in  ihren  privatwirtschaftlichen  Beziehungen.
Das  Inventar  oder  das  Inventarium  (lat.  „schriftliche  Aufstellung“) ­
  ist  das  Verzeichnis  der  Vermögensbestandteile  und  der
Schulden  einer  Unternehmung  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt
unter  Angabe  ihres  Wertes,  der  ihnen  in  dent  Zeitpunkt  beizulegen
ist,  für  welchen  die  Aufstellung  stattfindet  (§§  39,  40  HGB.).
Sachen,  die  dem  Wirtschaftsführer  nicht  als  Eigentum  gehören
—  in  Verwahrung  genommene,  gemietete,  entlehnte,  gepachtete,
ihm  verpfändete,  für  andere  zum  Verkauf  (Kommissionswaren)
übernommene  Güter  und  ähnliches  —,  gehören  nicht  in  sein
Inventar  im  Sinne  des  Gesetzes.
Die  Tätigkeit  des  Aufsteilens,  die  Aufnahme  der  Vermögensteile ­
  durch  Ab  messen,  Zählen,  Wägen  usw.  nennt  man  die  Inventur ­
  (vom  lateinischen  inventura  =  Auffindung).  Das  HGB.
kennt  nur  den  Ausdruck  Inventar  und  ersetzt  Inventur  durch
eine  Umschreibung:  „Aufnahme  des  Inventars“  (§  39  Abs.  2).
Im  Sprachgebrauch  bezeichnet  man  die  Sache  selbst  als  Inventar:
man  spricht  von  einem  lebenden  und  toten  Inventar,  Geschäftsund ­
  Fabrikinventar  (das  sind  Einrichtungsgegenstände).
Das  Inventar  ist  eine  zahlenmäßige  Beschreibung  des  Vermögens ­
  und  der  Schulden,  also  im  wesentlichen  eine  Beschreibung
der  Wirtschaftsobjekte.  Wo  Haupt-  und  Nebeninventare  (Einzelverzeichnisse ­
  über  einzelne  Vermögensteile,  z.  B.  die  namentliche
Aufzählung  der  Buchforderungen  und  Buchschulden,  die  Aufzählung ­
  jedes  einzelnen  Wechsels)  oder  ein  offenes  und  ein  geheimes ­
  Inventar  geführt  werden,  bilden  sämtliche  Aufzeichnungen ­
  eine  Einheit  (Aufbewahrungspflicht  nach  §  44  HGB.).
Inventar  (und  Inventarbilanz)  sind  bei  Beginn  des  Handelsgewerbes ­
  (durch  Gründung,  Übernahme  einer  bereits  bestehenden
Unternehmung  durch  Erbgang,  Schenkung,  Kauf)  und  für  den
Schluß  eines  jeden  Geschäftsjahres,  d.  i.  eines  Zeitjahres  von
12  Monaten,  aufzustellen  (Eröffnungs-  oder  Gründungsinventar,
Eröffnungs-  und  Gründungsbilanz  sowie  Schlußinventav  und
Schlußbilanz).  Bei  unveränderter  Fortsetzung  des  Geschäfts-
        <pb n="24" />
        Das  hiventat.

19

Betriebes  dient  das  Schlußinventar  des  einen  Wirtschaftsjahres
gleichzeitig  als  Anfangsinventar  des  unmittelbar  folgenden  Geschäftsjahres ­
  (ordentliches  Inventar).  In  jedem  Rechnungsjahr ­
  müssen  somit  zwei  Inventare  (und  Bilanzen)  vorhanden
sein.
Besondere  Anlässe  erfordern  die  Aufstellung  eines  (außerordentlichen) ­
  Inventars  bzw.  einer  Bilanz  im  Verlaufe  eines  Wirtschaftsjahres; ­
  beispielsweise  bei  der  Änderung  der  Betriebsform
(Eintritt  eines  Gesellschafters,  Umwandlung  der  Rechtsform);
Auseinandersetzung  mit  einem  ausscheidenden  Gesellschafter,
Erbschaftsangelegenheiten  (NachlaßInventar)*)  (§§  1993f.  BGB),
die  freiwillige  Liquidation  der  Unternehmung  (Liquidationsbilanz
der  Personal-  und  Kapitalgesellschaften),  die  zwangsweise  Auflösung ­
  bei  Vermögensverfall  (Konkursbilanz,  §§  122  ff.  der  Konkursordnung), ­
  Verlegung  des  Geschäftsjahres  auf  einen  anderen
Termin  oder  Bücherabschluß  während  des  Betriebsjahres  (Zwischenbilanzen ­
  der  Kredit-,  Semestralbilanzen  der  Hypothekenbanken),
die  Zwischenbilanz  im  Sinne  des  §  240  HGB.  usf.
Das  regelmäßige  Schlußinventar  und  die  Schlußbilanz  sind
für  jenen  Zeitpunkt  aufzustellen,  in  dem  der  Wirtschaftserfolg
der  Unternehmung  am  genauesten  sich  widerspiegelt,  z.  B.  Ende
der  Kampagne,  vor  Beginn  der  Saison.
Das  Inventar  umfaßt  zwei  Teile:
L  Aufzählung  der  Vermögensstücke,  nach  Gattungen  geordnet,
nach  Menge,  Preis  oder  Kurs  und  Gesamtwert  aufgezeichnet.
G.  Aufzeichnung  der  Schulden,  ebenfalls  nach  Gattungen  geordnet ­
  und  mit  ihrem  Geldbetrag  eingestellt.
Dem  Inventar  ist  nach  §  39  HGB.  ein  das  Verhältnis
des  Vermögens  und  der  Schulden  darstellender  Abschluß  anzufügen, ­
  d.  i.  die  Vermögensübersicht,  die  Zusammenstellung
oder  die  Vermögenshilanz  des  Inventars  im  Sinne  des  HGB.

*)  Das  Erbschaftsinventar  im  Sinne  des  BGB.  ist  ein  unter  Milwirkurig
der  staatlichen  Behörden  —  durch  die  Erben  unter  Zuzie  iun  ,
durch  das  Nachlaßgericht  auf  Antrag  der  Erben,  dmc  i  v
Strecker,  Nachlaßverwalter,  Konkursverwalter  —  au  genomme
zeichnis  des  Nachlasses.  Vgl.  Seitz,  Das  Erbschaftsmventar  nach  dem
Hechte  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.  Dissertation,  ar  urg
        <pb n="25" />
        20

Das  Inventar.

I.  Form.  Haupt-  (ScMuß)-Inventarium
für  den  31.  Dezember  1922.
I.  Aktiva  (Eigentum).
1.  Grundstücke  j  laut  Inventarverzeichnisse  M.  69  600,—
2.  Gebäude  j  Nr.  1  und  2 2 )  „  113  220,—
3.  Geräte,  laut  Inventarbuch  ,,  2  806,—
4.  Bestände  an  fertigen  und  in  Bearbeitung  befindlichen ­
  Fabrikaten  1t.  Inventarverz.  Nr.  3  „  20  150,50
usf.
10.  Bargeld  laut  Kassenbuch  ,,  475,—
Bankguthaben  ,,  3  683,05
II.  Forderungen  laut  Verzeichnis  Nr.  4  „  2  604,70
Summe  der  Aktiva  (=  2A  iyiviT'355  606^97
II.  Schulden.
1.  Grundschulden  (Hypothekarschulden)  M.  140  000,—
2.  Wechselschulden  (Tratten,  Akzepte),  Verzeichnis ­
  Nr.  5  „  15  000,—
3.  Buchschulden  laut  Verzeichnis  Nr.  6  „  38  743,50
Summe  der  Schulden  (=  2’P 1 )  M.  193  743^50
III.  Vermögensübersicht  (Zusammenstellung)
(Bilanz  im  Sinne  des  §  39  HGB.)
Summe  der  Aktiva  (des  Vermögens)  (2A  *)  ...  M.  355  606,97
Summe  der  Schulden  (2P  J )  „  193  743,50
Eigenes  Kapital  (Reinvermögen,  schließl.  Geschäftskapital ­
  =  KJ  M.  161  863,47
-f-  Gründungskapital,  Einlage  (früheres,  anfängliches ­
  Kapital  am  1.  Januar  1922  =  K 0 )  ,  ■■  „  150  310,—
Kapitalzuwachs  für  1922  M.  Tl  553,47
+-  Entnahme  des  Geschäftsherrn  während  des  Geschäftsjahres ­
  (Privat-Konto)  ■  ■  „  12  200,—
Reingewinn  des  Jahres  1922  M.  23  753,47

*)  Hier  nicht  dargestellte  Neben-Inventare  Nr.  1  —  6.
        <pb n="26" />
        Die  Bilanz.

21

Der  Zweck  dieser  Form  des  Inventars  ist  ausschließlich  auf
die  Ermittelung  des  Reinvermögens  in  der  Bilanz,  des  eigenen
Kapitals  gerichtet  (JSA 1  —  -P 1  =  K L ).  Daneben  ermöglicht  sie
die  Berechnung  des  Jahresreingewinns  durch  Vergleichung  des
Kapitals  am  Schlüsse  der  'Wirtschaftsperiode  mit  dem  am  Beginn
vorhanden  gewesenen.  Hingegen  sind  die  Zusammensetzung  des
eigenen  Kapitals  und  dessen  Entstehung  nicht  ersichtlich,  da  es
in  einer  Ziffer  nachgewiesen  wird  (derzeitiges  Kapital,  K x ).
Dies  zu  ermöglichen,  dient  eine  andere  Form  der  Vermögensübersicht ­
  1 ),  die  für  Kapitalgesellschaften  unerläßlich  ist,  aber
auch  sonst  ziemlich  allgemeine  Anwendung  findet:  die  kontenförmige ­
  Bilanz.
2-  Form.  Kontenförmige  Zusammenstellung.
Aktiva  (Schluß  )-Bilanz  1922  Passiva

1-Grundstücke.  M.  69  600,—
2.  Gebäude  ,,  113  220,—
etc.
11.  Forderungen.  „  2  604,70
M.  355  606,97

1.  Grundschuldon  M.  140  000,—
2.  Wechselschulden  „  15  000,—
3.  Buchschulden  ..  ,,38  743,50
M."  193  743750
Kapital  (=  K,)  „  161  863,47
M.  355  606,97

Formel  für  die  Bilanzgleichung:  A(ktiva)  =  P(assiva)  oder

2V1 1  =  AP 1  +  K v
Die  Buchführung  einer  Erwerbsunternehmung  beginnt  mit
der  Eingangs-  bzw.  Anfangsbilanz,  auch  bei  einer  Bargründung
oder  der  Errichtung  eines  Geschäftes  mit  fremdem  Kapital  oder
durch  Schenkung.  Die  Anfangsgleichung  ist  entweder  ZA  =  ZP
+  K 0  (Vermögen  =  Schulden  +  Kapital);  oder  ZA  =  ZP  (Vermögen ­
  =  Schulden),  wenn  die  Unternehmung  ausschließlich  mit
Schulden  begründet  ist;  oder  ZA  —  K 0  (Vermögen  =  Kapital),
wenn  keine  Schulden  vorhanden  sind  oder  das  Unternehmen
durch  eine  Schenkung  ohne  Schulden  erworben  wurde.  Es  ist
demnach  nicht  richtig,  daß  die  Eingangsbilanz  ZA  =  ZP  +  K 0
in  der  doppelten  Buchführung  stets  vorhanden  ist.

1 )  Das  Inventar  zählt  Vermögen  und  Schulden  nacheinander  auf,
die  Vermögensübersicht  in  Kontenform  stellt  Aktiva  und  Passiva  mit  ihren
Schlußbeträgen  einander  gegenüber.  Selten  wird  schon  das  (ausführlichere)
Inventar  kontenförmig  geführt.

/
        <pb n="27" />
        22

Die  Bilanz.

Die  Aufzählung  der  Vermögensbestandteile  erfolgt  auf  der
einen,  gewohnheitsmäßig  auf  der  linken  oder  der  aktiven  Seite,
die  Aufzählung  der  Schulden  und  der  Teile  des  eigenen  Kapitals
auf  der  anderen,  der  rechten  oder  passiven  Seite  des  Kontos.
Der  kaufmännische  Sprachgebrauch  bezeichnet  nur  diese  kontenförmige ­
  Gegenüberstellung  des  Vermögens,  der  Schulden  und
des  Kapitals  als  Bilanz.
Während  das  Inventar  ein  Einzelverzeichnis  der  Vermögensbestände ­
  und  der  Schulden  ist,  nimmt  die  Vermögensbilanz  nur
die  Schlußbeträge  der  Inventarbestände  auf.  Die  Bilanz  des
Inventars  im  Sinne  des  §  39  RGB.  ist  eine  summarische  Zusammenstellung ­
  des  Vermögens  und  der  Schulden,  im  kaufmännischen ­
  Sprachgebrauch  ein  Rechnungsauszug  aus  dem,  Inventarium,
eine  summarische  Gegenüberstellung  von  Aktiva  und  Passiva.
Wenn  die  Schlußbilanz  für  das  Ende  eines  Geschäftsjahres
links  die  Aktiva  und  rechts  die  Passiva  anführt,  könnte  die  Eröffnungs-,
  Anfangs-  oder  Gründungsbilanz  des  Inventars  folgerichtig ­
  den  gleichen  Inhalt  in  umgekehrter  Anordnung  darstellen; ­
  doch  ist  es  üblich,  auch  diese  Bilanz  in  der  gewohnten
Weise  aufzumachen.  (Das  Eröffnungs-  oder  Eingangsbilanzfowto
des  Hauptbuches  der  doppelten  B.  muß  die  Verbindlichkeiten
links,  das  Vermögen  rechts  verrechnen  aus  Gründen  des  später
zu  erörternden  doppischen  Formalismus.)
Jede  Bilanz  des  Inventars  ist  prima  vista  eine  Vermögensbilanz. ­
  Wir  bezeichnen  sie  als  Inventarbilanz  i)  *  *  *  *  *  *  *  *  x )  zum  Unterschied
von  dem  Bilanzkonto  des  Hauptbuches  der  doppelten  B.

i)  Die  englische  Buchhaltungs-Literatur  unterscheidet:  Balance  Sheet,
d  i  die  Inventarbilanz  in  unserem  Sinne,  deren  linke  Seite  Capital  and
liabilities  deren  rechte  Seite  die  ,,assets  aufnimmt,  ,,A  Balance  Account
(Bilanz-Konto)  is  merely  a  Balance  Sheet  reversed“.  Da  die  erste  Bilanz
die  Anordnung  einer  Eröffnungsbilanz  (Opening  Balance)  hat  (links  Passiva,
rechts  Aktiva),  so  erscheint  es  wünschenswert,  auch  die  folgenden  Bilanzen
in  derselben  Art  zu  machen.  „This  argument  is  now  very  generally  conceded
  ■  but  as  some  old  fashioned  accounts  are  still  kept  the  olher  way,  it
is  necessary  that  both  methods  should  be  mentioned“  (Dicksee,  Bookkeeping
  for  Accounts  Students,  4.  cd.  London,  Gee  &amp;amp;  Co..  1903,  S.  66  ff.).
Die  Trial  Balance  entspricht  unserer  Probebilanz  (Saldobilanz).
Die  französischen  Schriftsteller  unterscheiden  la  Balance.  die  Konten
oder  Monatsbilanz  von  der  Jahres-  und  Inventarbilanz,  le  Bilan.
        <pb n="28" />
        Die  Bilanz.

23

Die  Anordnung  in  der  Aufzählung  der  Vermögens-  und
Schuldenteile  in  Inventar  und  Bilanz  ist  durch  keine  gesetzliche
oder  traditionelle  Vorschrift  gebunden,  sie  ist  willkürlich.  Man
kann  die  Vermögensteile  nach  dem  Grade  der  Flüssigkeit  anordnen ­
  (d.  h.  mit  dem  Bargeld,  dem  Giroguthaben,  beginnen  und
mit  dem  immobilen  Vermögen  schließen)  und  danach  die  Verbindlichkeiten ­
  nach  dem  Grade  ihrer  Deckungsdringlichkeit  anreihen ­
  (Wechselschulden,  Buch-  und  Hypothekarschulden).  Oder
man  systematisiert  die  Aufzählung  nach  der  Zweckbestimmung
des  Vermögens,  beginnt  mit  dem  Anlagevermögen,  reiht  die  Teile
des  Betriebsvermögens  an  und  zählt  dementsprechend  zunächst
die  Anlageschulden,  dann  die  Betriebsschulden  auf.
Übersicht  über  die  Betriebsmittel  und  die  Finanzierung  der
Aktivseite  Unternehmung.  Passivseite

I.  Schulden,  d.  i.  Leih-  oder
Kreditkapital,  fremde  Mittel:
ot)  langfristige:  Anleihe-  und
Grundschulden.
ß)  kurzfristige:  Buch-,  Wechselund
  Darlehnsschulden.
II.  Eigene  Mittel  —  eigenes  Kapital;
«)  Stammkapital  1  8 etrennt  0&amp;lt; | er
ß)  Zusatzkapital  Posten

dargestellt
die  Kapitalbeschaffung,  Kapitalquellen. ­


Die  Betriebsmittel  der  Unternehmung ­
  =  Vermögensteile;
tu)  Gebrauchs-  oder  Anlagevermögen ­
  (stabiles,  fixes,  stehendes  abnutzbares ­
  Kapital  im  volkswirtschaftlichen ­
  Sinn),  d.  s.  Vermögensteile, ­
  die  bestimmungsmäßig  der
Unternehmung  dauernd  erhalten
bleiben  sollen.  Sie  sollen  dem  Betrieb
durch  Benutzung  in  unveränderter
Gestalt  wiederholten  Gebrauch  ermöglichen. ­

ß)  Verbrauchs-,  Betriebsvermögen
(veränderliches,  umlautendes,  Zirkulationskapital ­
  im  Volkswirtschaft
liehen  Sinn),  d.  s.  Teile  des  Ver
mögens,  die  bestimmungsgemäß
fortlaufend  dem  Verbrauch,  dem
Wechsel  oder  der  Formveränderung
unterworfen  sind.
die  Kapitalverwendung 1 )
Oder  man  trennt  die  Vermögensteile  und  Schulden  nach  ihrer
besonderen  Bestimmung,  nach  Abteilungen  des  Eouriebos  usf.
!)  Kapitalformen  (konkrete  Kapitalkraft  im  Gegensatz  zu  der  abstrakten ­
  =  Passiva)  nach  Pape,  Grundriß  der  dopp.  Buchhaltung,  Leipzig.
1920,  S.  9,  20.
        <pb n="29" />
        24

Das  Kapital.

Die  praktischen  Beispiele  von  Bilanzen  zeigen  die  in  der  Praxis
gehandhabte  unterschiedliche  Anordnung.  Die  einmal  getroffene
Ordnung  soll  ohne  zwingende  Gründe  nicht  geändert  werden.
Der  rechtliche  Inhalt  der  Inventarbilanz  ist  genügend  gekennzeichnet; ­
  der  wirtschaftliche  möge  durch  die  vorstehende
Aufstellung  erläutert  werden  *).
Die  Passivseite  einer  Vermögensbilanz  zeigt,  auf  welchem
Wege  der  Unternehmer  sich  die  Mittel  zum  Betriebe  seiner  Unternehmung ­
  beschafft  hat,  sowie  das  Größenverhältnis  zwischen
fremden  und  eigenen  Mitteln.  Die  Aktivseite  hingegen  gibt  an,
wie  diese  Mittel  verwendet  wurden.  In  dieser  (subjektiven)  Auffassung ­
  steht  das  werbende  Kapital  rechts,  das  erworbene  links.
Vom  Standpunkt  der  Unternehmung  aus  betrachtet,  bilden  die
Betriebsmittel  (links)  das  dem  Erwerbszwecke  dienende,  das
„werbende“  Kapital  (objektive  Auffassung).  Technik  und  Kritik
der  Bilanzen  sind  ausführlich  im  2.  Bande  behandelt.

3.  Abschnitt.
Vermögens-  und  Kapitalbildung,  Kapitalverbrauch.
I.  Kapital  im  Sinne  der  B.  —  eigenes  Kapital,  eigene  Mittel,
Reinvermögen  —  ist  der  Wertunterschied  zwischen  Vermögen  und
Schulden.  In  der  Regel  ist  es  eine  Rechnungsgröße,  das  Ergebnis
einer  Subtraktion,  und  nicht  als  ein  selbständig  vorhandener
Güterkomplex  greifbar.  Das  Subtraktionsergebnis  ist  von  der
Richtigkeit  der  beiden  anderen  Größen  abhängig.  Ist  eine
der  beiden  falsch  berechnet,  ist  auch  das  berechnete  Kapital
falsch.  Ob  das  berechnete  Kapital  tatsächlich  vorhanden  ist,  hängt
wiederum  von  der  Bewertung  des  Vermögens  und  der  Schulden
ab.  Bücherabschluß  und  Schlußbilanz  haben  bei  fortgesetztem
Geschäftsbetrieb  nur  die  Bedeutung  einer  Rechnungsoperation
von  größerer  oder  geringerer  Richtigkeit.  Es  sind  Wahrscheinlichkeitsrechnungen, ­
  die  je  nach  Absicht  und  gutem  Willen  des  Berechnenden ­
  optimistisch  oder  pessimistisch  sind.  Eine  dritte
unparteiische  oder  unbeteiligte  Person  wird  unter  gleichen  Veri)
  Ausführlicher  in  der  Privatwirtschaftslehre,  §  60.
        <pb n="30" />
        Das  Kapital,

25

hältnissen  vielleicht  ein  größeres  oder  geringeres  Kapital  herauszurechnen
  imstande  sein.  Das  tatsächliche  Kapital  einer  Unternehmung ­
  ergibt  sich  nur  nach  beendeter  Liquidation.
Wenn  ein  Kaufmann  bei  einem  Bestand  an  Vermögen  von
180  und  Schulden  80  sagt,  er  habe  ein  „Kapital“  von  100  im
Geschäft  stecken,  so  heißt  dies:  Zur  Deckung  der  Schulden  sind
Vermögensgegenstände  im  Rechnungswerte  von  180  zur  Verfügung; ­
  der  rechnungsmäßige  Überschuß  ist  100,  d.  i.  der  Anteil
des  Unternehmers  am  Gesamtvermögen.  Diese  Rechnung  hat
nur  für  normale  Fälle  Geltung.  In  anormalen  Fällen  (Konkurs,
Liquidation,  Auseinandersetzung,  Umwandlung)  wird  sie  verändert. ­

In  Ausnahmefällen  ist  das  eigene  Kapital  ein  selbständiger
Vermögenskomplex,  nicht  nur  eine  Rechnungsgröße:  wenn  der
Unternehmer  das  Geschäft  ausschließlich  mit  eigenen  Mitteln
gründet  oder  betreibt  (vgl.  S.  14,  20).
Das  eigene  Kapital  ist  seiner  zeitlichen  Entstehung  nach
Stamm-,  Grund-  oder  An/angskapital  und  Zusatekapital.
Kapital  wird  durch  Leistungen  des  Unternehmers  (Fälle
unter  a)  und  durch  Leistungen  des  Betriebes  (b)  gebildet,
ä)  1.  Kapital  wird  zunächst  durch  die  Leistungen  des  Eigentümers ­
  bei  der  Gründung  der  Unternehmung  gebildet:  Einlage, ­
  Einzahlungen  und  andere  Leistungen  des  Inhabers,
der  Gesellschafter,  der  Aktionäre,  der  Genossenschafter,
u)  2.  In  der  Folgezeit  kann  das  Kapital  erhöht  werden  durch
Einschüsse,  durch  neue  Kapitaleinlagen,  bei  kollektiven
Unternehmungen  durch  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals,
u)  3.  Bei  der  Änderung  der  Betriebsform  handelt  es  sich  fast
regelmäßig  um  eine  Kapitalerhöhung,  um  die  Zuführung
neuer  eigener  Mittel  durch  Erweiterung  der  am  Kapital
beteiligten  Personenzahl.  Beispiele:  Umwandlung  einer
Einzel-  in  eine  Kollektivwirtschaft,  Änderung  der  Rechtsform ­
  einer  Kollektivunternehmung  (offene  Gesellschaft  in
A.-G.,  in  G.  m.  b.  H.).
b)  Die  Kapitalbildung  erfolgt  durch  Leistungen  des  Betriebes,
d.  h.  durch  Gewinn,  eine  Kapitalvermehrung  durch  Ansammlung ­
  oder  Zurückhaltung  von  Teilen  des  Reingewinns.  Es
wird  ein  Teil  des  Reinertrages  der  Unternehmung  vom  Ver-
        <pb n="31" />
        26

Das  Kapital.

brauch,  von  der  Verteilung,  der  Auszahlung  usw.  ausgeschlossen ­
  und  dieser  Teil  in  der  Unternehmung  werbend  angelegt. ­
  Diese  Art  der  Kapitalbildung  aus  eigener  Kraft  ist
wirtschaftlich  vorteilhaft  wegen  der  Vermehrung  der  eigenen
Mittel,  d.  h.  Ausdehnung  des  Betriebes,  Steigerung  und  Sicherung ­
  des  Erfolges  ohne  Belastung  des  Ertrages  durch  Zinsen
oder  Gewinnbeteiligung,  und  sie  ist  wirtschaftlich  notwendig,
weil  stets  Teile  des  Kapitals  im  Gewerbebetriebe  verbraucht,
zerstört  werden,  auf  deren  Wiederersatz  der  Unternehmer
bedacht  sein  muß  (reproduzierbare  Kosten).
Die  Vermögensbilanz  bringt  die  Fälle  der  Kapitalbildung
runter  a)  stets,  jene  unter  b)  nicht  immer  zum  Ausdruck.
a)  Einzelunternehmungen,  häufig  auch  Personalgcsellschaften
rechnen  in  der  Regel  den  unverbrauchten  Gewinnrest  dem
anfänglichen  Kapital  zu  (Akkumulierung  des  Stamm-  und
Zusatzkapitals).  Doch  könnte  man  buchhalterisch  auch  hier
das  Stammkapital  bzw.  die  Kapitaleinlage  von  den  Gewinnkapitalien, ­
  den  Gewinnreserven  trennen,  d.  h.  die  Kapitaleinlage ­
  in  unveränderter  Höhe  in  der  Bilanz  zum  Ausdruck
bringen  (vgl.  II.  Band).
Die  angegebene  Darstellung  des  Kapitals  in  der  Inventarbilanz ­
  erschwert  naturgemäß  eine  Untersuchung  der  Kapitalbildung ­
  dieser  Art,  doch  läßt  sie  sich  im  Wege  der  Vergleichung
der  Bilanzen  mehrerer  aufeinanderfolgender  Jahre  durch
Rechnung  ermitteln.
p)  Für  Kapitalgesellschaften  (Aktiengesellschaften,  Kommanditaktiengesellschaften,
  G.  m.  b.  H.)  und  Genossenschaften  ist
die  Trennung  des  Zusatzkapitals  vom  Stamm-  oder  Grundkapital ­
  gesetzlich  vorgeschrieben  (vgl.  II.  Band).
Die  Vermehrung  des  Vermögens  bedeutet  entweder  eine  Vermehrung ­
  der  Schulden  oder  eine  Vermehrung  des  eigenen  Kapitals, ­
  und  zwar  kann  die  Kapitalvermehrung  eine  Folge  oder  die
Ursache  der  Vermögensvermehrung  sein  (Gewinn,  Wertsteigerungen, ­
  Kapitalerhöhungen).  Die  Kapitalbildung  kann  beabsichtigt ­
  [geschäftlicher  Gewinn]  oder  eine  zufällige  sein  [Wertsteigerung ­
  von  Vermögensteilen].  Die  Zunahme  des  Vermögens
mit  Zuhilfenahme  fremder  Mittel  belastet  den  Ertrag  der  Unternehmung ­
  und  verzögert  die  Kapitalbildung.
        <pb n="32" />
        ELapitalverbranch.

27

II.  Die  Vermögensteile  werden  mit  eigenen  oder  mit  fremden ­
  Mitteln  erworben;  ob  die  eine  oder  die  andere  Art  des  Vermögenserwerbes ­
  vorliegt,  läßt  sich  von  einem  außerhalb  des
Betriebes  stehenden  Kritiker  nicht  immer  nachweisen.  Die  nachstehende ­
  Übersicht  möge  die  vier  Fälle  der  Vermögensbildung
veranschaulichen;

Vermögen

Schulden
und  Kapital

1  a)  Gründung:
Warenbestände  .  80

Kapital 1 )  80

In  den  Fällen  1)  und  2)  wird
Vermögen  mit  eigenen  Mitteln
erworben.  Vermögens-  und
Kapitalbildung  sind  identisch.
■  In  1b)  vermehrt  sich  das  Vermögen ­
  durch  Leistungen  des
Unternehmers,  in  2)  durch
solche  des  Geschäftsbetriebes
(Gewinn  20).
Das  Vermögen  ändert  sich  nur
in  seiner  Zusammensetzung,
nicht  dem  Werte  nach.
Vermögensbildung  mit  fremden
  Mitteln,  d.  h.  mit  Leihkapital. ­


1  b)  Bargeld  [durch
Einlage  des  Unternehmers] ­
  ....  30
Waren  80

Kapital  HO

2)  Barverkauf  der
Waren  für  100:
Bargeld  130

Kapital  130

3)  Beschaffung  von
Waren  gegen  Barzahlung ­
  90:
Bargeld  40
Waren  90

Kapital  130

4)  Kreditkauf  einer
Maschine  25:
Bargeld  40
Waren  90
Maschine  25

Schulden  ...  25
Kapital  130

III.  Das  Kapital  schwankt  hinsichtlich  seiner  Große  wahrend ­
  und  infolge  de»  Geschäftsbetriebes  unausgesetzt.  Die  •
soll  über  die  Vermehrungen  und  Verminderungen  des  a P’
Rechenschaft  geben,  die  in  ihrer  Gesamtheit  zu  einem  e
gewinn  oder  einem  Roinverlust  der  Unternehmung  und  es
schaftsjahres  führen. 2 )  T
1.  Regelmäßig  verbraucht  die  Unternehmung  erheb  ic  e  11  e
des  Kapitals  durch  die  Kosten  und  den  Aufwand  zur  i  r-*)
  Woher  dieses  Geschäftskapital  stammt,  ob  es  Ersparnisse  ...nd  o
es  ererbt  oder  geschenkt  oder  erheiratet  ist,  ist  buchtechmsc  ne  ensac  i
und  wirkungslos.
2 )  Privatwirtschaftslehre,  §§  28  —  31.
        <pb n="33" />
        28

Kapitalverbrauch.

zielung  und  Sicherung  des  Erfolges.  Diese  Handlungs-  und
Betriebskosten  sollen  ordnungsgemäß  schon  im  Jahresgewinn
ihre  Deckung  finden:  das  verminderte  Kapital  wird  durch
Gewinn  wieder  ergänzt.  Dabei  bleibt  zu  untersuchen,  ob
dieser  Ersatz  des  Kapitals  (Reproduktion  der  Kosten)  im
Wege  des  ordentlichen  Geschäftsbetriebes  oder  durch  außerordentliche ­
  Einnahmen  und  zufällige  Gewinne  erfolgt  [II.
Band,  11.  Abschnitt].  Bei  nicht  ausreichendem  Gewinn
entsteht  ein  Jahresverlust,  ein  Bilanzverlust,  eine  Unterbilanz, ­
  die  vom  Zusatz-  oder  vom  Stammkapital  abgerechnet
wird.  Verbrauch  und  Wiederersatz  sind  in  der  Ertragsbilanz, ­
  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  ersichtlich.
2.  Außerordentlicher  Kapitalverbrauch  durch  Verluste  am  Vermögen, ­
  z.  B.  außerordentliche  Bestandsverluste,  Entwertungen, ­
  Nichteingang  von  Forderungen  und  ähnliches.
3.  Selbstverbrauch  von  Teilen  des  Kapitals  durch  Konsumtion
des  Unternehmers.  Der  „Konsumtionsfonds“,  d.  s.  die  „Entnahmen“ ­
  für  die  Haushaltungs-  und  Privatzwecke  des  Inhabers ­
  der  Unternehmung,  wird  regelmäßig  auf  besonderen
Rechnungen,  „Privatkonto“,  „Haushaltungskonto“,  dargestellt. ­
  Als  Konsumtionsfonds  soll  nur  das  verbraucht  werden, ­
  was  in  einer  früheren  Wirtschaftsperiode  Jahresreinertrag ­
  war  oder  im  laufenden  Rechnungsjahr  Reingewinn
werden  wird  (Vorwegnahme  des  Ertrages).  Was  der  Unternehmer ­
  darüber  hinaus  an  eigenem  Kapital  verbraucht,  wird
aus  dem  Zusatzkapital  (Kapitalmehrungen  früherer  Jahre)
gedeckt.
Die  Höhe  des  Selbstverbrauches  ist  bei  der  Individualwirtschaft ­
  unbegrenzt,  auch  nicht  durch  den  Reingewinn  beschränkt,
da  der  Unternehmer  den  Ertrag  des  Kapitals  oder  dieses  selbst
verbrauchen  kann.  Übersteigt  der  Privatverbrauch  den  Jahresreingewinn, ­
  so  kann  man  auch  von  einer,  berechtigten  oder  nicht
berechtigten,  Vorwegnahme  des  Reinertrages  zukünftiger  Wirtschaftsjahre ­
  sprechen.  Nur  die  Folgen  eines  allzu  großen  Selbstverbrauches ­
  können  nachträglich  ein  Strafverfahren  gegen  den
Unternehmer  begründen  (§  240 1  KO.).  Bei  Personalgesellschaf  -
ien  ist  die  Höhe  der  Entnahmen  der  persönlich  haftenden  Gesell-
        <pb n="34" />
        Bestandsbuehführimg.

29

o

schatter  gesetzlich  oder  vertraglich  beschränkt  (§§  122,  169
HGB.).  Kapitalgesellschaften  (Aktienvereine)  kennen  keinen  persönlichen ­
  Konsumtionsfonds.

4.  Abschnitt.
Systeme  kaufmännischer  Buchhaltung.
Das  Vermögen  einer  Unternehmung  besteht  aus  Einzelteilen
(Bargeld,  Bankguthaben,  Wechsel,  Waren,  Fabrikate,  Grundstücke ­
  usf.  Vgl.  S.  20),  die  wir  mit  a v  a 2 ,  a 3  .  .  .  .  a n  bezeichnen.
Ihre  Summe,  das  Gesamtvermögen,  sei  ZA  (Aktiva);  die  Teilwerte
  der  Schulden  (Buchschulden,  Wechsel-,  Darlehnschulden
usw.)  seien  p v  p 2 ,  p s  .  .  .  p  ,  ihre  Summe  ZP.  Demnach  ist
a i  H -  a 2  “k  a s  "h  a n  ~
Pi  +  Pi  +  Pa  +  +  P:t=  2 p -
Das  Kapital  K  berechnet  sich  aus  dem  Wertunterschied
zwischen  Aktiva  und  Schulden.  Bezeichnen  wir  das  Kapital  bei
der  Gründung  der  Unternehmung  bzw.  das  Anfangskapital  bei
Beginn  eines  Rechnungs-(Bilanz-)jahres  mit  K g ,  so  ist
K 0  =  ZA  —  ZP  (Kapitalgleichung).  (1)-Der
  Geschäftsbetrieb  bewirkt  eine  fortgesetzte  Veränderung
des  Vermögens  und  der  Schulden  und  damit  auch  des  Kapitals.
Das  Ergebnis  dieser  Veränderungen  whd  für  das  Ende  eines  Geschäftsjahres ­
  durch  die  Aufstellung  des  Inventars  festgehalten
(Seite  20).  Die  Vermögensteile  und  die  Schulden  am  Ende  eines
Bechnungs-  oder  Wirtschaftsjahres  werden  naturgemäß  eine
andere  Zusammensetzung  haben  wie  die  anfänglichen  Bestände.
Bezeichnet  man  die  Teilwerte  am  Ende  des  Jahres  mit  a lt  a 2 &amp;gt;  •  •  •»
Pii  Pi,  ■  •  •,  so  ergibt  sich:
a i  +  a 2  +  %  +  •  •  •  +  a n  —  ^A'
Pl  +  ?2  +  Ps  +  •  •  •  +  Pn  —  2P'-Das
  Kapital  am  Ende  des  Geschäftsjahres  K 1  berechnet  sich  •
wieder  aus  dem  Wertunterschied  des  Vermögens  und  der  Schulden:
K x  —  ZA'  —  ZP'  (I)
        <pb n="35" />
        30

Bestall  dsbuchföhrung.

Angenommen,  der  Unternehmer  hätte  nichts  verbraucht.,
es  beständen  keine  Privatentnahmen,  es  hätten  keine  Kapitaleinlagen ­
  und  Kapitalrtickzahlungen  stattgefunden;  dann  ist  der
Wertunterschied  zwischen  Anfangs-  und  Endkapital  der  Erfolg
(±  E),  Jahresreingewinn  (+  E)  oder  Jahresverlust  (—  E),  d.  h.
+  E  =  K 1  —  K 0 .  Daraus  ist  zu  folgern,  daß

K x  =  K 0  ±  E  ..  .  .

(2)

Der  Erfolg  ist  lediglich  durch  den  Geschäftsbetrieb  entstanden, ­
  er  kann  durch  Vergleichung  von  K 1  und  K 0  mittelbar  berechnet ­
  werden.
Wenn  K t  =  ZA'  —  ZP'  (Kapitalberechnung  durch  Subtraktion)

und  Äxj==  Kojt  E  (  „
so  ist  ZA'  —  ZP'  —  K 0  ±  E,  und  daraus

Addition  des
Reinerfolges}

±E=  (ZA'  -  ZP')  -  K 0  =  K t

(3)

Kapitalzuzahlungen  (K z )  und  Kapitalentnahmen  (Rückzahlungen,
K r )  sind  zu  berücksichtigen;  darnach  ändern  sich  die  Formeln  (2)
and  (3):
a)  Kapitalerhöhung:  K x  =  (K 0  -)-  K  )  E
b)  Kapitalrückzahlung:  K l  —  (Ä' 0  —  K r )  ^  E
daraus  folgt  allgemein:

Ein  Zahlenbeispiel  zu  (4):  Gründungskapital  100;  Einlage
während  des  Rechnungsjahres  50;  Entnahmen  für  Privatzwecke
  8.
Vermögensübersicht  und  Erfolgsermittelung  (S.  20);

Summe  der  Vermögensteile
„  der  Schulden

290
130

=  ZA'
=  SP'

Kapital  am  Ende  des  1.  Rechnungsjahres  160

Ursprüngliche  Einlage  100
Kapitalzuzahlung  ....  50

Kapitalzuzahlung  ...

150

Entnahmen

8  (=  Kr)  142

Reingewinn  18

+  E

berechnet  nach  Formel  (4).
        <pb n="36" />
        Erfolgsbuchführtmg.  31
Eine  andere  verständlichere  Aufstellung  ist  die  folgende:
Aktiva  290
Schulden  130
Endkapital  160  Anfangskapital  100
Einlagen  150  Zuschuß  50
10  Kapitalzuwachs  durch  Gewinn
8  +  Entnahmen
18  Reingewinn.
Die  Formel  (2)  läßt  sich  erweitern.  Der  Erfolg  der  Unternehmung ­
  (±  E)  stellt  sich  als  eine  berechnete  Differenzgröße  dar:
es  ist  der  Wertunterschied  der  Gesamtgewinne  (ZG)  und  der
Gesamtverluste  (2'F),  die  sich  ihrerseits  wiederum  aus  Teilwerten,
  Einzelgewinnen  (g)  und  Einzelverlusten  (e)  zusammensetzen. ­
  Danach  ist  ±  E  —  ZG  —  ZV;
+  E—  ZG-  &amp;gt;  ZV  (Jahresreingewinn)
und  zwar  ist  _  E  _  ZG  &amp;lt;  SV  (Jahresreinverlust).
Da  ZG  =  gj  +  g 2  +  +  g.,  ist,
und  ZV  =  +  v 2  +  +  v n ,  so  folgt  daraus  die  Erfolgsgleichung ­
  :
±  E  =  (gl  T-  gs  +  •  •  •  •  +  gn)  —  +  V 2  +  ■  *  •  •  +  V ")  l 5 )
Dieser  Wert,  in  die  Formel  (2)  eingesetzt,  liefert:
=  K 0  ([g x  g 2  —f-  ....  -f-  g n ]  [e t  ~h  ~h  •  •  •  ~h  ^.il)  (11&amp;gt;&amp;gt;)
«der  kürzer;  ,
K x  =  K 0  +  (ZG  -  ZV)  (Hb)
Ein  Zahlenbeispiel  (S.  20):
Einlage  am  1.  Januar  1922  150  310  =  K a
Gewinne  aus  Warenverkäufen  46  560  =  g x
Spekulationsgewinne  13  000  =  g 2
Gesamtgewinn  59  560  ~  ZG
Verluste:  Betriebs-  und  Handlungsunkosten ­
  19  000  =  c x
Zinsen  9  306,53  =  c 2
Abschreibungen  7  500  =  c 3
Gesaratverluste  35  806,53  —  ZV
Reingewinn  23  753,47  =  -f  E
Endkapital  K x  =  174  063,47
        <pb n="37" />
        32

Bestands-  und  Erfolgsbnchführung.

Die  Formeln  (II)  sagen:  das  Kapital  für  den  Schluß  eines
Rechnungsjahres  läßt  sich  berechnen,  wenn  man  dem  Anfangskapital ­
  die  Summe  der  Gewinne  (Ilb)  oder  die  Einzelgewinne
(Ha)  zuschlägt  und  die  Summe  der  Verluste  (Ilb)  oder  die  Einzelverluste ­
  (Ila)  davon  abzieht.
Aus  den  Formeln  I  (S.  29)  und  II  kann  gefolgert  werden:
1.  Für  die  Ermittelung  des  schließlichen  Reinvermögens  oder
eigenen  Kapitals  am  Ende  eines  Wirtschaftsjahres  stehen  zwei
Wege  oßen:
a)  Man  berechnet  das  schließliche  Reinvermögen  aus  dem  Wertunterschiede ­
  zwischen  Vermögen  und  Schulden  (I)  [Beispiele
S.  20,  30],  oder
ß)  indem  man  das  anfängliche  Kapital  um  die  einzelnen  Gewinne
vermehrt,  um  die  einzelnen  Verluste  vermindert  (Ila).  Einfacher ­
  und  übersichtlicher  ist  es,  wenn  dem  anfänglichen
Kapital  der  Wertunterschied  zwischen  Gesamtgewinn  und
Gesamtverlust  der  Unternehmung  zu-  oder  abgerechnet  wird
(Ilb)  [Zahlenbeispiel  S.  31].
2.  Der  Erfolg  der  Unternehmung  kann  berechnet  werden:
a)  durch  Vergleichung  des  anfänglichen  mit  dem  schließlichen
Kapital  unter  Berücksichtigung  der  Kapitaleinlagen  und
Entnahmen  (Formel  3  und  4)  [Beispiele  S.  20,  30]  oder
ß)  aus  dem  Wertunterschied  zwischen  Einzelgewinnen  und  Einfcelverlusten
  (Formel  5)  [Beispiel  S.  31] 1 ).
Ein  Buchungssystem,  das  Schlußkapital  und  Erfolg  nach  1«)
und  2a)  berechnet,  kann  man  als  Bestandsbuchf  ührung  bezeichnen.
Berechnet  es  beide  Größen  nur  nach  Iß)  und  2ß),  so  liegt  eine
einfache  Erfolgsbuchführung  vor.  Ist  die  B.  so  eingerichtet,  daß
Kapital  und  Erfolg  sowohl  nach  a)  und  nach  ß)  berechnet  werden
können,  so  spricht  man  von  einer  Bestanderfolgsbuchführung.  Ihre
praktische  Durchführung  erfordert  eine  ununterbrochene  Aufzeichnung ­
  aller  Gewinne  und  Verluste  während  des  Wirtschaftsjahres. ­

Jedes  ßuchführungssystem  ist  seinem  Endziel  nach  zunächst
Bestandsbuchführung:  Feststellung  von  Beständen  im  Schlußinventar ­
  und  in  der  schließlichen  Inventarbilanz.  Schlußi) ­
  Über  ein  drittes  Verfahren  vgl.  Abschnitt  15,  IV.  b.  4.
        <pb n="38" />
        Der  Geschäftsbetrieb.

33

inventar  und  Inventarbilanz  an  sich  sind  eine  Bestandsbuchlührung ­
  einfachster  Art.  Zu  ihr  zählt  theoretisch  auch  die  sogenannte ­
  einfache  B.,  deren  praktische  Ausgestaltung  jedoch  so
sein  kann,  daß  sie  eine  mehr  oder  weniger  vollkommene  Bestandsund ­
  Erfolgsbuchführung  ist.  Die  doppelte  B.  ist  eine  vollständige,
streng  systematisch  durchgeführte,  in  ihrer  Art  vollkommene
Bestands-  und  Erfolgsbuchführung.  Eine  reine  Erfolgsbuchführung ­
  nach  Formel  (5)  ist  theoretisch  möglich,  praktisch  jedoch
von  kaum  erfüllbaren  Voraussetzungen  abhängig  (Umsatzgewinne, ­
  vgl.  12.  Abschnitt).  Sie  ist  das  Ideal  einer  Buchführung.
Die  Bestandsbuchführung  gibt  nur  den  Gesamterfolg,  den
schließlichen  Vermögenszuwachs  oder  die  Vermögensvermindenmg
  der  Gesamtunternehmung  an  (vgl.  S.  20).  Es  fehlt  ihr  eine
Analyse  dieses  Gesamterfolges,  da  ihr  Hauptziel  der  Nachweis
der  Bestände  und  des  Kapitals  ist.  Die  reine  Erfolgsbuchführung ­
  hingegen  gibt  keinen  Nachweis  des  Kapitals,  hingegen
eine  mehr  oder  weniger  spezialisierte  Analyse  oder  Zergliederung
des  Erfolges,  eine  Auseinanderlegung  des  Reingewinns  oder  Reinverlusts
  in  Einzelgewinne  und  Einzelverluste  (siehe  S.  31).
Die  Bestanderfolgsbuchführung  vereinigt  die  Bestandsverrechnung ­
  mit  der  Erfolgverrechnung  und  ist  somit  in  dieser  Hinsicht ­
  die  vollkommenste  Form  einer  Rechnungsführung.

5.  Abschnitt.
Die  Geschäftsfälle  (der  Geschäftsbetrieb).
Infolge  des  Geschäftsbetriebes  werden  Vermögen,  Schulden
und  Kapital  ununterbrochen  verändert.  An  der  Hand  typischer
Beispiele  sollen  die  möglichen  Fälle  erörtert  werden:
B  Vermögen  und  Schulden  werden  verändert:
u)  Die  Zusammensetzung  des  Vermögens  hat  sich  verändert:  Ein
Wechsel  (800)  wird  beim  Akzeptanten  einkassiert;  ein
Schuldner  bezahlt  seine  Schuld  (500).  An  die  Stelle  einer
Wechselforderung  tritt  Bargeld,  im  anderen  Falle  tritt  Bargeld ­
  an  die  Stelle  der  Buchforderung.
h)  Die  Zusammensetzung  des  Vermögens  und  der  Schulden  wird
verändert:  Man  kauft  Wertpapiere  (2400)  auf  Kredit.  Der
Leitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkoude.  I.  6.  &amp;lt;1.  7.  Aufl.  3
        <pb n="39" />
        34

Der  Geschäftsbetrieb.

Besitz  an  Wertpapieren  wird  vermehrt,  gleichzeitig  werden
auch  die  Bankschulden  vermehrt;
c)  Die  Forderung  eines  Warenlieferanten  (600)  wird  beglichen;
der  Barbestand  und  die  Schulden  werden  vermindert.
d)  Die  Zusammensetzung  der  Schulden  verändert  sich:  Wir  gehen
einem  Warenlieferanten  auf  dessen  Wunsch  unser  eigenes
Akzept  (1000).  Die  Buchschulden  vermindern,  die  Wechselschulden ­
  vermehren  sich.
II.  Das  Kapital  wird  seiner  Größe  nach  verändert:
a)  Für  Gehälter  und  andere  Geschäftsunkosten  werden  2000
bezahlt.  Der  Bargeldminderung  steht  weder  die  Vermehrung
eines  Vermögensteiles  noch  die  Verminderung  einer  Schuld
gegenüber.  Im  Sinne  der  B.  hat  sich  das  eigene  Kapital  der
Unternehmung  durch  Verlust  vermindert  (empfangene  Leistung). ­

b)  Die  Dividendenscheine  der  vorhandenen  Aktien  werden  einkassiert ­
  (400).  Die  Bargeldvermchrung  bedeutet  eine  Vermehrung ­
  des  Kapitals  durch  Gewinn,  da  die  Bestan  Ismehrung
weder  die  Verminderung  eines  anderen  Vermögensteiles  noch
die  Vermehrung  der  Schulden  zur  Folge  hat  (Kapitalnutzung).
c)  Einer  Aktiengesellschaft  werden  gelegentlich  der  Sanierung
von  Gläubigern  50  000  nachgelassen.  Eine  Verminderung
der  Schulden  ohne  Gegenleistung  dos  Schuldners,  d.  i.  für  ihn
ein  rechnungsmäßiger  Kapitalzuwachs.
d)  Ein  Fabrikant  unterschreibt  einen  Dreimonatswechsol  für
eine  fällige  Konventionalstrafe  von  2000  (z.  B.  als  Kartellmitglied, ­
  wegen  nicht  rechtzeitiger  Lieferung  oder  Fertigstellung ­
  eines  Werkes  ust.);  es  entsteht  eine  Schuld  von
2000  Mark  ohne  Gegenleistung  im  Vermögen,  d.  h.  ein
Kapitalverlust.
III.  Vermögen,  Schulden  und  Kapital  werden  verändert:
a)  Wertpapiere,  deren  barer  Einkaufswert  5000  betrug,  werden
für  5800  auf  Kredit  verkauft.  An  die  Stelle  des  Wertpapierbestandes ­
  von  5000  tritt  eine  Buchforderung  im  Werte  von
5800,  d.  h.  mit  der  Bestandsveränderung  ist  gleichzeitig  eine
Vermehrung  des  eigenen  Kapitals  durch  Gewinn  verbunden.
b)  Waren  werden  für  10  000  gegen  eigenes  Akzept  gekauft:
Vermehrung  des  Vermögens  und  der  Schulden.  Sie  werden
        <pb n="40" />
        Der  Geschäftsbetrieb.

35

für  9000  gegen  Wechsel  des  Käufers  verkauft;  Umformung
des  Warenbestandes  in  eine  Wechselforderung  im  Werte  von
9000,  der  die  Wechselschuld  von  10  000  gegenübersteht.
Der  Wert  des  Vermögens  hat  sich  um  1000  Mark  verringert
ohne  gleichzeitige  Minderung  der  Schulden,  d.  h.  das  eigene
Kapital  wird  durch  Verlust  um  den  gleichen  Betrag  vermindert. ­

c)  Eine  ausgeloste  Schuldverschreibung  (10  000)  einer  Aktiengesellschaft ­
  wird  mit  5%  Agio  eingelöst.  Der  Buchwert
einer  Anleiheschuld  von  10  000  wird  durch  eine  bare  Ausgabe ­
  von  10  500  getilgt.  Vermögen  und  Schulden  mindern
sich,  die  Aktiva  um  10  500,  die  Schulden  um  10  000.  Die
Wertminderung  des  Vermögens  ist  um  500  größer  als  die
Wertminderung  der  Schulden  d.  h.  das  Kapital  wird  durch
Verlust  vermindert.

Übersicht;

Pall

Vermögen
Bargeld  +
Wechselvorrat..  —
Bargeld  •!
Forderungen  ..  —
Wertpapiere  ...  +
Bargeld  —
unverändert
Bargeld  —
Bargeld  +
unverändert
(Bargeld  -
(Effekten  +
/B/chforderungen  +'
(Effekten  —
Waren  +
jForderungon  ...  +
(Waren  —
Bargeld  —
Bankguthaben  .  —

Schulden

Kapital

fa

Ib
Ic
Id

Ha
Ilb
Ilc
Hd

800  (j
800  jl
500(
500)
2400
600

unverändert

Buchschulden ­

Akzepte
Buchschulden ­


+  2400
-  600
+  1000]

1000

2000
400

I

lila  Einkauf;
Verkauf:
Illb  Einkauf:
Verkauf
111c
llld

5000(
5000/
5800)
5000]
10000
9000\j
10000/
10500
3800

,  unverändert
Darlehen  —  50000
Akzepte  +  2000

unverändert
&amp;gt;&amp;gt;
Akzepte  -f  10000
unverändert
Anleihe  —  10000
Akzepte  —  4000
3»

■o
c
:aS

C

-  2000
-{-  400
+  50000
-  2000

+  800

-1000
-  500
+  200
        <pb n="41" />
        36  Der  Geschäftsbetrieb.
d)  Ein  am  31.  Dezember  zahlbares  Akzept  von  4000  wird  auf
Wunsch  des  Inhabers  vor  der  Fälligkeit  mit  200  Zinsenabzug
mittels  Schecks  eingelöst.  Eine  Schuld  im  Buchwert  von
4000  wird  durch  eine  Ausgabe  von  nur  3800  getilgt,  das
Bankguthaben  vermindert  sich  um  3800,  die  Schuld  jedoch
um  4000:  ein  Kapitalgewinn  von  200  M.
Diese  12  Geschäftsfälle  erschöpfen  alle  Möglichkeiten  hinsichtlich ­
  der  Wirkung  auf  Vermögen,  Schulden  und  Kapital.
Sie  lehren:
1.  Der  Geschäftsbetrieb  verändert  a)  Vermögen  und  Schulden ­
  nur  in  ihrer  Struktur,  in  ihren  einzelnen  Bestandteilen,  läßt
aber  die  Größe  des  Kapitals  unberührt  (Fälle  unter  I,  Wert  Veränderungen ­
  des  Vermögens  und  der  Schulden,  Änderung  in  der
Zus  ammensetzung).
ß)  Oder  das  eigene  Kapital  der  Unternehmung  wird  seinem
Werte  nach  vermehrt  oder  vermindert  (Gewinn-  und  Verlustvorgänge, ­
  Wertveränderungen  des  Kapitals)  (Fälle  unter  II).
y)  Schließlich  kann  ein  Geschäftsfall  die  Zusammensetzung
des  Vermögens  und  der  Schulden  und  gleichzeitig  die  Größe  des
Kapitals  verändern  (Fälle  unter  III) *  1 ).
2.  Jede  Veränderung  des  eigenen  Kapitals  durch  Gewinn
oder  Verlust  ist  an  einen  Vermögensteil  oder  an  eine  Schuld  gebunden ­
  und  bewirkt  gleichzeitig  auch  eine  Wertveränderung
eines  von  beiden  (II  und  III).
3.  Jeder  Geschäftsfall  äußert  doppelte  Wirkung.
In  den  Lehrbüchern  der  d.  B.  wird  vielfach  zwischen  Form-Veränderungen
  des  Vermögens  (Fälle  I)  und  We/tveränderungen
(II  und  III)  des  Kapitals  unterschieden.  Richtiger  soll  es  heißen:
es  gibt  Geschäftsfälle,  welche  Vermögen  und  Schulden  als  Ganzes,
also  Gesamtvermögen  und  -schulden  ihrem  Gesamtwerte  nach  unverändert ­
  lassen  (Formveränderungen,  Verschiebungen  in  der
Zusammensetzung).  Denn  jeder  Geschäftsfall  bewirkt  eine  Wertveränderung ­
  der  einzelnen  Bestandteile  des  Vermögens  und  der
Schulden.
!)  Schaer  (Z.  f.  B.  1907)  gruppiert  die  Geschäftsfälle  wie  folgt:
1.  Tauschvorgänge  [la-d].  2.  Gewinn  Vorgänge  [Ob,  cj.  3.  Verlustvorgänge ­
  [11a,  dj.  4.  Gemischte  Vorgänge  [III  a—d].
        <pb n="42" />
        6.  Abschnitt.
Formen  der  Aufzeichnung.
Die  Form  der  Aufzeichnungen  der  Geschäfts-  und  Buchungsfälle ­
  wird  durch  ihren  Zweck  bestimmt.  Man  unterscheidet:
1.  Die  chronologische  Form:  Die  protokollierende  oder  erzählende ­
  Form  beschränkt  sich  auf  die  einfache  Erzählung  (Registrierung) ­
  der  Tatsachen  in  chronologischer  Aufeinanderfolge
und  unter  Beobachtung  bestimmter  gesetzlicher  (vgl.  §  43  HGB-),
natürlicher,  üblicher  oder  buchtechnisch  erforderlicher  Formvorschriften. ­
  Beispiele  vgl.  „Memoriale“.
2.  Die  systematischen  Formen:  Da  jede  Veränderung  des  Vermögens, ­
  der  Schulden  und  des  Kapitals  eine  Zunahme  oder  eine
Abnahme,  die  Vermehrung  oder  die  Verminderung  des  Geldwertes
bewirkt,  so  kann  die  Verrechnung  derartig  systematisiert  werden,
daß  sie  Veränderungen  gleicher  Art  zusammenfaßt,  Zunahme
und  Abnahme  eines  Geldwertes  untereinander  oder  nebeneinander
stellt.
a)  Zu-  und  Abnahme  werden  untere  inander  gereiht,  so  daß
jederzeit  das  letzte  Ergebnis  der  Veränderung  ersichtlich  ist
(Staffel  form,  Saldorechnung).
Z.  B.  Scheckguthaben  bei  der  Bank:
5./3.  Einlage  10000,-10./4.
  Überweisung  des  B  -f-  3  418,—
Bestand  13  418,—
24./4.  Scheckabhebung  1  000,—
(Saldo  =  Bestand)  12  418,—
usf.
b)  Zu-  und  Abnahme  gleichartiger  Veränderungen  werden
beieinander  *)  gestellt!
Das  Konto  ist  eine  Gegenüberstellung  von  Zu-  und  Abnahme
S  e ichnamiger  Größen  bzw.  gleichartiger  Veränderungen  des  Vermögens, ­
  der  Schulden,  des  Kapitals  und  ihrer  Teile.
Das  Inventar  bzw.  die  Inventarbilanz  stellt  periodisch  den
erzeitigen  Zustand  bzw.  Wert  des  Vermögens,  der  Schulden  und
B  Früher  untere  inander,  vgl.  Penndorf,  Geschichte  der  Buchhaltung
“  °eutschland,  Leipzig  1913,  S.  42.
        <pb n="43" />
        38

Das  Konto.

des  Kapitals  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt  fest,  während  die
Konten  die  Veränderungen  in  diesen  Teilen  fortlaufend  und  systematisch ­
  aufzeichnen.  (Die  Privatwirtschaft  liehe)  Bestandsstatistik ­
  und  Bewegungsstatistik  müssen  miteinander  zur  Erreichung
des  einheitlichen  Zwecks  der  Rechnungsführung  verbunden  werden ­
  (S.  6  f.).
Die  Beträge  auf  einer  Seite  eines  Kontos  sind  additive  Größen
gleichen  Vorzeichens;  ob  die  Zunahme  auf  einem  Konto  links,
die  Abnahme  rechts  steht  oder  umgekehrt,  ist  an  sich  nebensächlich. ­
  Eine  bestimmte  Gesetzmäßigkeit  ergibt  sich  erst  durch
die  systematische  Verbindung  der  Konten  untereinander.  Die
Beträge  der  linken  Seite  in  ihrer  Gesamtheit  stehen  jenen  der
rechten  Seite  im  Sinne  der  Subtraktion  gegenüber:  das  Konto
verrechnet  gleichnamige  Größen  von  entgegengesetzter  Wirkung
auf  das  Ergebnis.  Ein  Betrag,  der  von  der  einen  Seite  abzuziehen ­
  ist  —  der  Subtrahend  us  —  wird  auf  die  andere,  die  entgegengesetzte ­
  Seite  eingestellt:  Das  Konto  kennt  nur  eine  additive
Subtraktion.  Innerhalb  eines  Kontos  werden  die  Beträge  der
zeitlichen  Reihenfolge  nach  eingetragen.
Der  Wertunterschied  beider  Seiten  eines  Kontos  wird
„Saldo“  genannt.  Das  Konto  ist  in  seiner  Anwendung  nicht  auf
kaufmännische  Geschäftsverhältnisse  beschränkt.  „Die  kontoförmige
  Auflösung  und  Darstellung  ist  auch  für  andere  komplizierte ­
  Probleme  als  Lösungsversuch  sehr  zu  empfehlen“
(Schnapper-Arndt,  a.  a.  0.).
Wir  unterscheiden  ein-  und  mehrgliedrige  Konten.  1.  Eingliedriges ­
  Konto:

Eingang  Waren-,  Kassen-Konto  Ausgang

Zunahme  (-j-)

Abnahme  (—)

Es  ist  eine  summarische  Darstellung  der  Gesamtveränderungen ­
  des  dem  Konto  zugewiesenen  Buchungsstoffes.
2.  Die  mehrgliedrigen  Konten  (synoptische,  Kontenkolonnen),
d.  i.  eine  Verbindung  kontenförmiger  Aufzeichnungen  mit  einem
Spalten-  oder  Rubrikensystem,  eignen  sich  vorzüglich  für  eine
zweckentsprechende  Analyse  der  Gesamtveränderungen,  der  Zunahmen ­
  und  Abnahmen,  für  eine  Verbindung  der  Buchhaltung
        <pb n="44" />
        Das  Konto.

39

mit  einer  Geschäftsstatistik.  Sie  sind  anwendbar,  wo  es  sich  um
wirtschaftsstatistische*)  Zerlegung  und  Gruppierung  der  Geschäftsfälle
  oder  um  eine  Verbindung  der  zusammenfassenden
und  der  zergliedernden  Kontierung  (vgl.  7.  Abschnitt)  handelt.
Die  Gliederung  des  Kontos  kann  in  wagrechter  oder  senkrechter ­
  Richtung  erfolgen.  Z.  B.  soll  die  Bargeldbewegung  genauer ­
  nach  woher  und  wofür  untersucht  werden.  Eine  Möglichkeit ­
  zeigt  das  folgende  Schema.
a)  Wagrechte  Gliederung.

Einnahmen  durch  Bargeld-Konto  Ausgaben  für

bo
CÖ

Text

Wechsel-Inkasso


1
Waren-  1
verkaufe  |
i

Bank-  |
Überweisung  |

Debitoren

verschiedene

fco
CÖ
EH

a&amp;gt;
tr&amp;lt;

Löhne

Betriebskosten ­


Handlungskosten ­


Fabrikation

Schuldentilgung ­


ß)  Senkrechte  Gliederung-Einnahmen
  Bargeld-Konto  Ausgaben

für
Wechsel
Warenverkäufe
Banküberweisung
Debitoren
Verschiedene

Jan.

Febr.

März

w
3

Jahressumme ­


für
Löhne
Betriebskosten
Handlungskosten
Fabrikation
Schulden

c
o3

Febr.

Cfi
2

J  ahresbeträge


Summe

1

Summe

Eine  weitergehende  Gliederung  der  Einnahmen  durch  Warenverkäufe, ­
  etwa  geordnet  nach  Waren-  oder  Fabrikatgruppen,
der  Betriebs-  und  Handlungsunkosten  usw.  kann  in  dieser  Art
der  Aufstellung  oder  in  einer  anderen  durchgeführt  werden:  der
Hauptrechnung  wird  eine  Nebenrechnung,  der  zusammenfassenden ­
  Verrechnung  eine  zergliedernde  beigefügt.
Die  Analyse  der  Geschäftsfälle  kann  den  verschiedenen
Zwecken  angepaßt  werden.  So  kann  die  Verrechnung  der  Wert-*)
  Vgl.  dazu  Seilnick,  Die  wirtschaftsstatistische  Buchhaltung
Leipzig  1898.  Daele,  Moderne  Fabrikbuchhaltung.  2.  Aufl.,  Stuttgart  1911.
        <pb n="45" />
        40

Das  Konto.

Bewegungen  in  den  Warenbeständen,  Fabrikaten  u.  ä.  summarisch ­
  auf  einem  eingliedrigen  Konto  dargestellt  werden  mit  dem
Ziel,  nur  den  Gesamte  ingang  und  den  GesamJausgang  an  Waren
nachzuweisen.  Man  kann  jedoch  Ein-  und  Ausgang  gruppieren
nach  Warengattungen,  Art  der  Begleichung  der  Rechnungsbeträge, ­
  Absatzorten,  Absatzgebieten  u.  a.  m.  oder  in  beliebiger
Verbindung.

Eingang  Warenrechnung  Ausgang
(zerlegt  nach  Art  der  Bezahlung)  (zerlegt  nach  Warengruppen)

nung,

Gliederung  des  Wechsel  verkehr-Kontos:  Eingang:  Rimessenwechsel, ­
  Inkasso-W.,  eigene  Ausschreibungen;  oder:  Platzwechsel, ­
  Versand-W-,  Kurswechsel.  Ausgang:  Zum  Inkasso,  einkassiert, ­
  an  die  Bank,  an  Lieferanten,  Rücksendungen  (Retouren).
Eine  Konfitürenfabrik  x )  will  die  Bedeutung  des  einzelnen
Abnehmers  für  den  Ertrag  der  Unternehmung  und  die  von  ihm
angewandte  Zahlungsweise  kennen  lernen.  Sie  teilt  die  Gesamtheit ­
  aller  Fabrikate  in  10  Verdienstgruppen,  worin  die  erste  den
höchsten,  die  letzte  den  geringsten  Nutzen  abwirft.  Für  jeden
Abnehmer  wird  das  folgende  Konto  geführt:

Geliefert  (Soll,  Debet)  N.  N.  in  Berlin  Bezahlt  (Haben,  Kredit)

—

Warengruppen

'S  g&amp;gt;

tii
fl  -

&amp;lt;U  £

ß
CD

0)

Tag

1

O

3

10

öS  *3
£  S

03  bD
CC
Es  U_3
'  a&amp;gt;  ^

Tag

-ö  o  o
ö  ££;
S’cJO

CD  ST
bo  tsj

&amp;lt;D
g

S  g
CS  £

NJ
rC

o  Ä

&amp;gt;

PP

«3

£

o  Ä

&amp;lt;

l

1

x )  Pohle,  Probleme  aus  dem  Leben  eines  industriellen  Großbetriebes
S.  30.  (Diss.  Naumburg,  1905.)
        <pb n="46" />
        Das  Konto.

41

Auch  Erträgnisse  und  Lasten  können  durch  Anwendung
des  Konten-Rubriken-Systems  analysiert  werden,  z.  B.

Einnahmen  Zinsen  Ausgaben

bo
£

Seite

Konto

Effekten-  |
.
zinsen  j

Wechselzinsen ­


Lombard

Kontokorrent ­


03
Ö
03
'•Ö
03
O
03
F-4

Tag

Seite

Effektenzinsen


Rück-Diskont


Depositen-  j
zinsen

Kontokorrent ­
 ­


a&amp;gt;
O
-ö
2
i2
o
hi
03
&amp;gt;

Das  Konto  ist  das  wichtigste,  für  eine  systematische  Verrechnung ­
  unentbehrliche  Element,  aber  nicht  die  einzig  mögliche
Form  der  fortlaufenden  Aufzeichnungen  (S.  37) 1 ).  Jedes  Konto
wird  mit  dem  Namen  des  Verrechnungsstofles,  dem  es  dient,  und
mit  Soll  oder  Debet  und  Haben  oder  Kredit  überschrieben.  Die
beim  Anschreiben  eines  Postens  gebrauchten  technischen  Ausdrücke ­
  sind  der  folgenden  Übersicht  zu  entnehmen.

Linke  Seite  Konto  Rechte  Seite

Ursprüngliche  Überschrift:  Soll
geben  (d.  h.  gewähren,  bezahlen;
geben  müssen,  soll  uns  zahlen)
Jetzt:  a)  Süddeutschland,  Schweiz,
Österreich  etc.
Soll
b )  Norddeutschland:
Debet

Soll  haben  (d.  h.  hat  gewährt  oder
gegeben,  hat  erhalten)
Haben
Kredit

belasten,  debitieren,  zur  Last

Entlasten  (anerkennen),  gutbrinschreiben;

  Lastschrift.

gen,  kreditieren,  Gutschrift.

Empfänger,  Schuldner,  Debitor.

Geber,  Gläubiger,  Kreditor.

Das  Konto  soll  erfüllen,  leisten.

Das  Konto  hat  erfüllt,  geleistet,

zahlen.

gezahlt.

(An)

(Per)

Am  verständlichsten  sind  die  angeführten  Ausdrücke.inührer
Anwendung  auf  Konten,  d-  h.  Abrechnungen  ür  •
freunde  (Korrespondenten,  Kunden,  Lieferanten,

1 )  Andere  Formen;  Tabellen,  Schaubilder  (Diagramme)  für  die
■wecke  einer  Statistik.
        <pb n="47" />
        42

Das  Konto.

düng)  der  Unternehmung.  Man  spricht  von  Personenkonten  und
identifiziert  im  Sprachgebrauch  die  Person  des  Geschäftsfreundes
mit  dem  für  ihn  bestimmten  Konto,  personifiziert  schließlich  die
Konten  überhaupt  und  sagt:  Schultze  wird  belastet,  es  wird  ihm
ein  Betrag  gutgeschrieben,  das  Konto  wird  belastet,  erkannt  usf.
„Beide  Ausdrücke,  er  hat  gut  (Kredit)  per,  er  schuldet  (Debet)
an,  sind  aber  ebensowenig  wie  die  Bezeichnungen  Aktiva  und
Passiva  [in  der  Yermögensbilanz]  in  ihrem  engen  wirtschaftlichen
und  rechtlichen  Wortverstande  zu  nehmen;  sie  haben  vielmehr
ihre  eigene  buchmäßige  Bedeutung.“  (Maatz,  Die  kaufmännische
Bilanz.  3.  Aufl.,  Berlin  1903,  S.  35.)  *)
Die  Bezeichnung  der  beiden  Seiten  mit  Soll  und  Haben,
Debet  und  Kredit  sind  allgemein  üblich,  der  Abrechnung  mit  Geschäftsfreunden ­
  entlehnt.  Es  sind  überlieferte,  konventionelle
Überschriften,  die  den  Inhalt  aller  Konten  heute  nicht  mehr  zu
erklären  vermögen  2 ).  Die  verschiedene  Bedeutung  dieser  Überschriften ­
  soll  in  einem  Beispiel  gezeigt  werden.
Konto  [Verrechnung  mit  einem  Kunden]  N.  N.

Links:  Die  von  N.  empfangenen
Werte,  die  eigenen  Leistungen  und
Lieferungen  an  N.,  seine  Schulden,
die  er  bezahlen  soll.

Rechts:  Von  N.  gegebene  Werte,
seine  Gegenleistungen,  seine  Zahlungen. ­
  Die  Abzahlungen  mindern  die
Schulden  des  N.,  sind  nicht  sein  Guthaben ­
  oder  unsere  Schulden.
Etwaige  Vorauszahlungen  geben
ein  Anrecht  auf  Erfüllung  oder
Rückgabe  bei  Nichterfüllung.  (Preisnachlässe, ­
  Vergütungen  als  Subtraktionsposten.) ­


l )  Über  die  Begriffe  Soll  und  Haben  vgl.  Reininghaus,  Das  Wesen  der
doppelten  Buchführung,  Bern  1913,  S.  5-25,  Penndorf  a.  a.  O.  S.  42  51  86
'-)  Jahn  (Oppeln)  will  Soll  und  Haben  ersetzen  durch  „Empfanden“
„Gegeben“,  Kummer  durch  „Belastet“,  „Erkannt“,  v.  d.  Goltz  durch  °  Hat
erhalten“,  „Hat  geliefert“.  Die  Ausdrücke  „An“  und  „Per“  vor  dem  Texte
des  Buchungspostens  sind  überflüssig.  Manche  Autoren  wollen  sie  durch
(Soll)  „von“  und  (Haben)  „durch“  ersetzen,  was  ebenso  entbehrlich  ist.
Im  Memorial  der  doppelten  B.  wird  dem  Kreditor  „an“,  vielfach  dem
Debitor  „per“  vorgesetzt  (Per  Waren-Konto  An  Kreditoren-Konto).  Das
Wörtchen  „an“  ersetzt  das  Gleichheitszeichen  in  der  Buchungsgleichung.
        <pb n="48" />
        Das  Konto.

45

Konto  [Rechnung  für  einen  Warenlieferanten]  L.

Links:  Wertsendungen  an  L.,  eigene ­
  Abzahlungen  des  Verbuchenden  auf
die  Forderungen  des  L.,  Gegenleistungen ­
  des  Unternehmers.  {Vergütungen ­
  wegen  schlechter  Ware  und
Preisnachlässe  als  Minderungsposten).

Rechts:  Wert  seiner  Lieferungen,
Schulden  des  Verbuchenden,  Leistungen ­
  des  Lieferanten,  seine  Forderungen. ­


Bank-  Kontokorrent.
Soll  Haben
Links:  Guthaben  des  Verbuchen-  Rechts:  Verfügungen  des  Üntorden,
  seine  Forderungen.  nehmers,  Guthaben  der  Bank,  ihre
Forderungen.
Auf  anderen  Konten  bedeutet  Soll  (Debet);  Eingang,  Übernahme, ­
  Zunahme  eines  Vermögenswertes,  Verlust,  Aufwand  oder
Ausgabe,  Verteilung,  Abnahme  einer  Verbindlichkeit.  Haben
kann  bedeuten:  Ausgang,  Abgabe,  Abnahme  eines  Vermögens-Wertes,
  Gewinn,  Produktion,  Einnahme,  Verteilung.  Wir  ersetzen
späterhin  die  konventionellen  Zeichen  durch  eine  Umschreibung  des
Inhaltes  der  betreffenden  Konten.
Zweck  der  Personen-Konten  *)  ist,  das  Rechnungs-,  d.  h.
Schuld-  oder  Gläubigerverhältnis  zwischen  dem  Unternehmer
und  seinen  Geschäftsfreunden  für  jeden  beliebigen  Augenblick
ersichtlich  zu  machen.  Dazu  ist  die  kontenförmige  Darstellung
die  geeignetste,  wegen  der  Leistungen  und  Gegenleistungen  der
Beteiligten  auch  die  natürliche  Form  der  Aufzeichnung.  Neben
den  rechtlichen  können  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse
durch  Erweiterung  des  Inhaltes  der  Aufzeichnungen  zum  Ausdruck ­
  kommen.  (Siehe  S.  40.)
Aus  solchen  Darstellungen  können  entnommen  werden:
die  Bedeutung  des  Kunden  für  den  Umsatz  (Sollsumme  aller
Lieferungen);  die  Zeit  der  Bedarfsdeckung  (Datum  der  Eintragung); ­
  Größe  und  Dauer  des  gewährten  Kredits,  des  gewährten ­
  Zahlungsziels  (Verfalltag);  Größe  und  Häufigkeit  der
Anstände,  angeblich  wegen  schlechter  Ware  (Vergütung  auf  der
rechten  Seite);  einseitige  Kreditverlängerung  (Zielüberschrei-*)
  Neben  dem  Kassenkonto  sind  sie  die  geschichtlich  ältesten  Konten
die  mit  dem  Aufkommen  der  Kreditwirtschaft  geführt  werden  mußten
        <pb n="49" />
        44

Das  Konto.

tung)  durch  verspätete  Deckung,  durch  Einsendung  langfristiger
Wechsel;  die  Art  der  Zahlung  usw.
Nicht  ersichtlich  ist  die  Bedeutung  des  Kunden  für  den  Ertrag ­
  der  Unternehmung,  welche  Waren  er  bezogen  hat,  ob  die
bestrentierenden  oder  Waren  einer  niedrigeren  Verdienstgruppe,
ob  er  gute  Preise  bezahlt  usf.  (doch  vgl.  S.  40).
Die  fortlaufende  ununterbrochene  kontenförmige  Darstellung
von  Geschäftsfällen  mit  dem  Endziel,  das  Ergebnis  dieser  Veränderungen ­
  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt  ersichtlich  zu
machen,  ist  nicht  auf  die  Verrechnung  mit  Kunden  beschränkt.
Sie  kann  sich  auf  einige  Vermögensteile,  auf  jede  Schuldgattung,
auf  die  einzelnen  Erfolgsqueilen  erstrecken.  Wer  die  Veränderungen ­
  im  Geldwert  der  Waren,  der  Wertpapiere  usf.  fortlaufend
aufzeichnen  will,  „errichtet“,  „eröffnet“  eine  Rechnung  (Konto)
für  eingehende  und  ausgehende  Waren,  Wertpapiere  usf.,  kaufmännisch-technisch ­
  ausgedrückt  ein  Warenkonto,  Wertpapierkonto, ­
  schreibt  auf  die  eine  Seite  des  Kontos  den  Wert  der
eingehenden,  auf  die  andere  den  Wert  der  ausgehenden  Waren
usw.
Die  Veränderungen  des  Kapitals  durch  Zinsen,  Provisionen,
Betriebs-  und  Handlungsunkosten  usw.  können  fortlaufend  auf
einem  Zinsenkonto,  Provisionskonto  usf.  aufgezeichnet  werden,
die  Kapitalgewinne  auf  der  einen,  die  Kapitalverluste  auf  der
anderen  Seite.
Der  Inhalt  der  kontenförmigen  Darstellung  der  Geschäftsfälle ­
  kann  größere  Ausführlichkeit  zeigen  oder  beschränkt  sich
auf  eine  summarische  Wiedergabe  der  Geldwertbewegungen  und
verweist  die  Einzelheiten  dieser  Wertveränderungen  in  eine  andere ­
  Aufzeichnung.  Z.  B.:  Das  Wechselkonto  als  summarische
Darstellung  der  Wechsel-Ein-  und  Ausgänge  wird  ergänzt  durch
die  detaillierten  Aufzeichnungen  in  einem  Wechselbuch  (Wechsel-Skontro).

Man  sagt,  ein  Konto  wird  für  empfangene  Werte  und  Leistungen ­
  belastet,  ein  anderes  für  gegebene  Werte  und  Leistungen
kreditiert.  In  dieser  Sprechweise  kommt  die  Personifikation  der
Konten  zum  Ausdruck  (personalistische  Theorie  als  Erklärungsversuch ­
  der  doppelten  B.).  In  diesem  Sinne  empfängt  das  Konto
        <pb n="50" />
        Das  Konto.

45

und  wird  Schuldner,  das  Konto  gibt  und  wird  Gläubiger  x ).  Die
Gruppierung  aller  wirtschaftlichen  Ereignisse  und  Tatsachen  in
kontenförmiger  Darstellung  bedeutet  eine  „rechnerische  Auflösung ­
  der  Gesamtwirtschaft  in  Einzelwirtschaften,  repräsentiert
durch  Konten,  die  für  sich  und  im  Zusammenhänge  mit  der  Gesamtwirtschaft ­
  selbständige  Aufgaben  zu  lösen  haben“  (Stein).
Die  (doppelte)  B.  in  dieser  Auffassung  trennt  das  Geschäft  von
seinem  Inhaber:  Die  Buchführung  ist  eine  B.  des  Geschäfts.
Die  Konten  treten  in  der  Einzelwirtschaft  als  Debitor  und  Kreditor, ­
  als  Rechnungssubjekte  auf.  Einzelne  Theoretiker  erklären
die  Konten  selbst  als  Personen,  als  Verwalter,  Rechnungsführer,
personifizieren  also  die  Konten  selbst.  Andere  wiederum  sehen  in
den  Konten  nur  Abrechnungen  der  Einzelwirtschaften,  der  Einzelverwaltungen ­
  2 ),  deren  Rechnungen  belastet  und  erkannt  werden.
Personifikation  der  Konten.  Die  Personifikationstheorie
stützt  sich  auf  die  Anschauung,  daß  jeder  Geschäftsfall  als  ein
in  Geld  ausdrückbares  Schuldverhältnis  zu  betrachten  sei.  Kraft
des  Schuldverhältnisses  ist  der  Gläubiger  berechtigt,  vom  Schuldner ­
  eine  Leistung  zu  fordern  (§  241  BGB.).  Das  Schuldverhältnis ­
  begründet  nur  persönliche  Rechtsbeziehungen  zwischen
Rechtssubjekten,  d.  h.  kann  nur  zwischen  Personen  eintreten.
Die  Auffassung  der  Einzelwirtschaften  als  eine  durch  den  Kontonamen ­
  bezeichnete  Person  ermöglicht  die  Darstellung  eines  jeden
Schuldverhältnisses  auf  zwei  Konten,  da  ein  Schuldner  ohne
Gläubiger  nicht  denkbar  ist:  Die  Verbuchung  der  Schuld,  d.  h.
der  Verbindlichkeit,  die  erfüllt  werden  soll,  auf  dem  einen,  und
der  Forderung  gleichen  Wertes,  d.  i.  die  Leistung  (Sache,  Recht,
Handlung),  welche  die  Person  zu  fordern  hat,  als  Gegenposten
a uf  dem  anderen  Konto  ‘).

*)  Vgl.  dazu  Schrott  a.  a.  O.  S.  256.  Trennung  in
2 )  Für  Betriebe  mit  weitgehender  Arbeitsteilung  vergleiche
zahlreiche  Verwaltungsstellen  und  -zweige  zu  rC  ® n  Wechsels  Stuttgart
dazu  Jäger,  Die  ältesten  Banken  und  der  Ursprung  des  Verwaltung.
«.  \,U.  und  di.  dort
*)  Das  empfangende  Konto  wird  b ® la ®J e *&amp;gt;  . g  Unter  Anwendung
(Theorie  der  Tauschakte,  des  Gebens  und  Nehm  )•  Wenn  für  ein
der  Schuld-  und  Forderungstheorie  ist  die  /^f^venn  für  ein  Konto  eine
Konto  eine  Forderung  entsteht,  wird  es  erkan  ,  .
Schuld  entsteht,  wird  es  belastet  (Ullemann,  Z.  •
        <pb n="51" />
        46

Die  Kontierung.

Die  Personifikation  findet  sich  bei  den  ältesten  Schriftstellern ­
  über  B.,  sie  ist  als  vorläufiges  Erklärungsprinzip  derdoppelten
  B.  vorzüglich  geeignet.  „Ein  personifizierender  Sprachgebrauch ­
  wird  vielfach  auch  deswegen  in  der  B.  festgehalten,
weil  er  bei  schwierigeren  Buchungen  nicht  selten  die  Anwendung
der  richtigen  Grundsätze  erleichtert“  (Simon,  Bilanzen,  S.  65).
Die  Verrechnung  der  Dienstleistungen,  der  unmittelbaren
Gewinne  und  Verluste  und  der  Übertragungs-  oder  Verrechnungsposten ­
  läßt  sich  ohne  schwerverständliche,  gequälte  Konstruktion ­
  nicht  im  Sinne  der  Personifikation  erklären.

7.  Abschnitt.
Die  Kontierung.
Der  Umfang  des  einem  Konto  zugewiesenen  Verrechnungsstoffes
  kann  enger  oder  weiter  sein.  Die  Auswahl  der  für  eine
Unternehmung  zu  errichtenden  Konten,  ihre  Benennung  und
der  Inhalt  des  Buchungsstoffes,  die  sogenannte  Kontierung,  wird
im  allgemeinen  von  der  Absicht  des  Unternehmers,  von  der  gewünschten ­
  größeren  oder  geringeren  Ausführlichkeit  in  der  Darstellung ­
  der  Ergebnisse,  von  dem  Gegenstände,  dem  Umfang
der  Unternehmung,  der  ganzen  Organisation  der  B.  und  des
Verrechnungswesens  überhaupt  abhängig  sein.  Allgemeine
Regeln  ergeben  sich  nur  aus  Erwägungen  wirtschaftlicher  und
rechtlicher  Natur.
Auf  einem  Konto  sollen  entweder  nur  Aktiva  oder  nur
Schulden,  nicht  beide  gleichzeitig  verrechnet  werden.  Praktische
Buchhalter  errichten  häufig  Konten,  auf  denen  gleichzeitig  Vermögens- ­
  und  Schuldenteile  fortlaufend  aufgezeichnet  werden.
Das  Kontokorrentkonto  verrechnet  beispielsweise  Buchschulden,
Buchforderungen,  häufig  sogar  das  Bankguthaben.  Im  Interesse
der  Klarheit  und  der  Kontrolle  der  Hilfsbücher  ist  es  besser,
solche  Konten  zu  vermeiden,  beispielsweise  ein  Debitoren-(Kunden-)
  und  ein  Lieferanten-(Kreditoren-)Konto  zu  führen,
Bankschulden,  Postscheckguthaben  auf  Sonderkonten  zu  verrechnen. ­
  Die  Benennung  der  Konten  sei  einfach,  eindeutig  und
auch  den  Fernstehenden  verständlich.
        <pb n="52" />
        Die  Kontierung.

47

1.  Die  Konten  werden  nach  Zahl  und  Verrechnungsstoff  so
gewählt,  daß  das  Ergebnis  der  gesamten  Veränderungen  in
kontenförmiger  Darstellung  mehr  oder  weniger  weitgehend
zergliedert  ist.  Dieses  Ziel  wird  durch  Errichtung  von
Konten  für  jeden  einzelnen  Teil  des  Vermögens,  der  Schulden, ­
  der  Gewinne  und  Verluste  erreicht.  Man  spricht  von
einer  zergliedernden,  zerlegenden  oder  spesialisierenden  Kontierung. ­
  Z.  B.  ist  es  erwünscht,  die  Handlungsunkosten
wegen  ihrer  Größe  und  Bedeutung  für  einen  bestimmten
Betrieb  möglichst  in  Einzelheiten  darzustellen.  Man  führt
ein  Depeschen-  und  Portokonto,  ein  Gehälterkonto,  kann
dieses  in  Fabrikbetrieben  in  ein  Gehälterkonto  für  Betriebsbeamte ­
  und  eines  für  Bureaubeamte  trennen,  ein  Bureaumaterialienkonto, ­
  ein  Steuerkonto  usf.
2.  Man  beschränkt  sich  auf  eine  möglichst  übersichtliche,  zusammenfassende, ­
  summarische  kontenförmige  Darstellung
der  Ergebnisse  durch  eine  konzentrierende  Verrechnungsweise. ­
  Einem  Konto  wird  eine  stofflich  möglichst  umfangreiche ­
  Materie  zugewiesen.  Z.  B.:  Alle  oben  angeführten ­
  Handlungsunkosten  sollen  auf  einem  Handlungsunkostenkonto
  verrechnet  werden  (zusammenfassende  Kontierung). ­

2-  In  anderen  Fällen  versucht  man,  beide  Kontieruugsgrundsätze
  zu  vereinigen,  verrechnet  a)  die  Geschäftsfälle  zuerst ­
  möglichst  spezialisiert  und  faßt  für  die  Zwecke  der
Übersicht  die  Ergebnisse  dieser  zerlegenden  Verrechnung
nachträglich  auf  einem  Sammelkonto  zusammen.  Beispielsweise ­
  verrechnet  man  die  Handlungsunkosten  wie
unter  1.  angegeben  und  sammelt  das  Ergebnis  der  Einzelkonten ­
  allmonatlich,  semesterweise  oder  jährlich  auf  einem
Generalkostenkonto.  ß)  Oder  man  verrechnet  zunächst
auf  einem  Sammelkonto  und  löst  dieses  durch  nachträgliche
Verrechnung  auf  zerlegende  Sonderkonten  auf.  So  werden
beispielsweise  Arbeitslöhne  zunächst  auf  einem  allgemeinen
Lohnkonto  verbucht  und  dann  auf  die  Konten  der  einzelnen
Betriebsabteilungen,  Werkstätten,  auf  Betriebskostenkonto
usf.  aufgeteilt.
Andere  zusammenfassende  Konten,  z.  B.  das  Schlußbilanz-
        <pb n="53" />
        48

Die  Kontierung.

konto,  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  können  ihrer  Funktion
nach  zur  Sammlung  der  Ergebnisse  anderer  Konten  dienen.
Dem  Umfang  des  Buchungsstoffes  eines  Kontos  nach  sind
somit  zu  unterscheiden 1 ):  a)  Sonder-,  Spezial-  oder  Partikularkontenb) ­
  Kollektiv-  oder  Generalkonten,  d.  h.  summarische
Konten.  Beide  Kontengruppen  nehmen  primäre  Buchungsposten
in  sich  auf,  Buchungsposten  als  Folge  eines  Geschäftsfalles;
c)  Sammelkonten.  Sie  dienen  sekundären  Buchungen,  Übertragungs-,
  Verteilungs-  und  Sammelposten,  d.  h.  Sammelkonten
nehmen  die  Ergebnisse  anderer  Konten  in  sich  auf  (z.  B.  Bilanzkonto, ­
  Gewinn-  und  Verlustkonto,  Handlungskostenkonto  nach
3  a).
4.  Der  unter  3.  angegebene  Vorgang  ist  umständlich.  Sein
Zweck,  die  Vorteile  der  zusammenfassenden  mit  jenen  einer
zerlegenden  Verrechnung  zu  verbinden,  kann  auch  auf
anderem  Wege  erreicht  werden:
a)  Wenn  man  die  Hauptverrechnung  auf  Kollektivkonten
durch  eine  ausführliche  Nebenverrechnung  in  einem  Nebenoder ­
  Hilfskuck  ergänzt  (Parallele  Aufzeichnungen).  Die  Ergebnisse ­
  beider  Rechnungen  müssen  ziffermäßig  übereinstimmen, ­
  eine  sehr  wertvolle  Kontrolle  beider;  z.  B.  das
kollektive  Handlungsunkostenkonto  wird  ergänzt  durch  ein
detailliertes  Handlungsunkostenönck.
b)  Es  werden  zwei  Verrechnungssysteme  nebeneinander  geführt: ­
  a)  eine  zerlegende  in  dem  Spezialhauptbuch  und
eine  zusammenfassende  in  dem  sogenannten  Zentralhauptbuch ­
  (ausführlich  später),  ß)  Oder  man  vereinigt  auf  einem
Konto  zusammenfassende  und  spezialisierende  Verrechnung
durch  Anwendung  mehrgliedriger  Konten.  (Vgl.  S.  38.)
Was  in  der  kaufmännischen  B.  aus  Gründen  der  Übersichtlichkeit ­
  zusammengefaßt  wird,  soll  in  Nebenrechnungen  zergliedert ­
  und  analysiert  werden.  Die  zergliedernde  Verrechnung
der  Wertänderungen  wird  entweder  durch  Anwendung  einer  spezialisierenden ­
  kontenförmigen  Hauptverrechnung  oder  durch
Ergänzung  der  zusammenfassenden  Hauptverrechnung  durch

!)  Die  übliche  Unterscheidung  zwischen  Spezial-  und  Kollektiv-  oder
Sammelkonten  ist  unrichtig.
        <pb n="54" />
        Die  Kontierung.

49

eine  auflösende  Nebenverrechnung  erreicht.  Ein  Kollektivkonto
kann  aufgelöst  werden:  durch  Übertragung  auf  Sonderkonten;
durch  gleichzeitige  oder  nachträgliche  Zergliederung  einer  Nebenverrechnung, ­
  die  von  der  Hauptverrechnung  unabhängig,  dieser
untergeordnet  ist  und  sie  kontrolliert.

Beispiele  für  summarische  und  auilösende  Kontierung

Wechscl-Klo.

Aktiv-W.-Konto


Passiv-W.-Konto


Mark-W.-Konlo


Kurswechsel
oder
Devisenkto.

Platzwechsel-  Konto
Versand-  oder  Rimessen-Wechsel-Konto.

Inkassowechsel-  Konto
,  Retourwechsel-Kto.  usf.
Londoner-W.-  Kto.
■  Pariser-W.-Kto.
Wiener-W.-Kto.  usf.

f  Trattenkto.  ,
\  Akzeptenkto.

L  Generalwaren- ­
  Konto
(für  eigene
Rechnung)

;  Waren  auf
[  eigen.  Lager,
Waren  auf
fremd.  Lager,
Retour-1
  waren-Kto.

Kolonialwaren-Kto. ­

Farbwaren-Konto

Materialwaren-Kto. ­

usf.

Kaffee-Kto.
Tee-Kto.
Gewürze-Konto

usf.

Santos-Kaffee-Kto.

Java-Kaftee-Kto.

Menado-Kaftee-Kto-



3.  Kommissionswaren-Konto
(Waren  für  fremde  Rechnung).
3.  Waren-Konto  metä
(für  gemeinsame  Rechnung).

Leit  ner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I-  6-  u -

4
        <pb n="55" />
        50

Die  Kontierung.

Platzkunden-Kto.  Debitoren-Konto
Provinzkundenkto.  j&amp;gt;  (für  sämtliche  Buch-Auslandkundenkto.
  forderungen)
Kreditoren-Konto
(für  sämtliche  Buchschulden). ­


Korrespondenten-Konto
(Kolektiv-Konto
höchster  Ordnung).

Konto-  Kommt-  Konto

oder

Kto.  pro  Neben-Konten
diverse,  zu  Debitoren-Konto
  u.  Kreditorendubioso
  Konto

Nach  der  rechtlichen  Stellung  des  Verbuchenden  und  nach
den  wirtschaftlichen  Zwecken  werden  dieselben  Objekte  buchtechnisch ­
  verschieden  behandelt.  Die  Effekten  sind  für  den
Emittenten  entweder  Anteilsrechte  oder  Schuldurkunden  (Aktien
oder  Anleiheschulden),  für  das  übernehmende  Bankkonsortium
Konsortialeffekten  (Gemeinschaftseigentum),  für  den  anlagesuchenden ­
  oder  spekulativen  Käufer  Waren,  Handelsobjekte
(Effektenkonto)  oder  dauernde  Beteiligungen  {Beteiligungskonto); ­
  für  Kapitalbedürftige  sind  sie  Deckungsunterlage  (Effektenlombard);
  als  Kautionseffekten  dienen  sie  der  Sicherung
eines  in  Zukunft  entstehenden  oder  fällig  werdenden  Anspruches.
Die  verausgabte  Provision  ist  entweder  Bestandteil  der  Anschaffungskosten
  (Wareneinkauf,  Warenkonto  Soll)  oder  Minderung ­
  des  Verkaufserlöses  (Unkosten  des  Verkaufs,  Provisionskonto ­
  Soll)  oder  mittelbare  Erhöhung  des  Leihwertes  fremden
Geldes  (Abschlußprovision  bei  Hypothekardarlehn,  richtig  auf
Hypothekenzinsenkonto  verbucht).
Ein  Buchungsposten  kann  buchtechnisch  richtig,  wirtschaftlich ­
  durchaus  falsch  verrechnet  sein,  beispielsweise  wenn  Bezugskosten ­
  für  eingekaufte  Waren  auf  einem  Unkostenkonto
anstatt  auf  dem  Bestandskonto  als  Anschaffungskosten  (Waren-,
Rohstoffkonto  usw.)  verbucht  werden,  oder  wenn  gelegentlich
Privatentnahmen  des  Prinzipals  auf  Handlungsunkosten  anstatt
auf  Privatkonto  verrechnet  werden.
        <pb n="56" />
        Doppelte  Buchhaltung.

51

8.  Abschnitt.
Die  doppelte  Buchhaltung.
Die  doppelte  B.  verrechnet  alle  Wertbewögungen  auf  Konten,
Me  Veränderungen  [Zunahme  und  Abnahme]  der  Vermogensbestandteile,
  der  Schulden  und  des  eigenen  Kapitals.  In  diesem
Sinne  ist  sie  eine  vollständige  B.
Anfangs-  und  Schlußinventar  bzw.  Inventarbüanzen  sin
auch  für  dieses  Verrcchnungssystem  unentbehrlich,  grün  egen
und  für  die  materielle  Richtigkeit  bestimmend.  Die  Veränderungen ­
  innerhalb  der  durch  Anfangs-  und  Schlußinventar  gegebenen ­
  Zeitpunkte  werden  auf  Konten  dargestellt.  Diese  tor  -
laufende  Gruppierung  und  Aufzeichnung  aller  in  Geld  meßbaren
wirtschaftlichen,  inneren  und  äußeren  Vorgänge,  diese
Systematisierung  wirtschaftlicher  Vorgänge  und  ihres  r  o  ge  ,
ihrer  Ursachen  und  ihrer  Wirkungen  ist  so  charakteristisch,  daß
man  in  ihr  das  Wesen  der  doppelten  B.  erblickt,  eonen  ui
die  Erklärung  dieser  formalen  Technik  und  ihrer  organischen
Zusammenhänge  aufgestellt  hat  und  darüber  vergißt,  a  as  er
zeug  das  Werk  nicht  ausmacht.  Man  könnte  die  Veränderungen
den  Regeln  der  doppelten  B.  entsprechend,  aber  in  anderer
etwa  in  staffelförmiger  Anordnung  (vgl.  S.  37)  aufzeichnen  )
«nd  erzielte  das  gleiche  Ergebnis  wie  nach  der  kontenformigen,
obgleich  weniger  übersichtlich  und  weniger  praktisch.
Die  doppelte  B.  wird  nach  dem  Vorgang  Schiebes  und  Augspurgs
  als  „systematische“  B.  2 )  bezeichnet,  um  sie  von  an  eren
Systemen  zu  unterscheiden  und  sie  zu  charakterisieren.  „  s®
Eigenschaftswort  systematisch 1  hat  hier  keine  besondere,  r
eine  Definition  notwendige  charakteristische  Bedeutung,  nie
mehr  als  das  Eigenschaftswort  ,gut‘,  schlecht  3 ).  Jede  nac
*)  Wiedemann,  Die  resultierende  Buchhaltung.  Basel  1903.
2 )  Augspurg  nennt  sie  auch  die  „wissenschaftliche  B.,  mterni
allgemeine  Buchhaltung,  Wien  1859)  bezeichnet  sie  als  die  „allgemei*
da  sie  auch  die  einfache  B.  in  sich  schließt.  Leautey-Gui  aut(
generaux  de  comptabilite,  Paris  1895)  haben  die  Ausdrucke  ^,  ,Vigrap  ,
ndigraphische“  (doppelt  schreibende)  Aufzeichnungen  geprägt.  ’’  '
sehe“  B.  wird  sie  bezeichnet,  weil  ihre  Leistungen  auf  der  Lehre  vom  1
gewicht  beruhen  (vgl.  Z.  f.  B.  1907;  Hell,  Die  statische  Buchhaitu  gb
3 )  Gomberg,  Grundlegung  der  Verrechnungswissenschaft.  Leipzig
1908.  S.  157.

i*
        <pb n="57" />
        52

Doppelte  Buchhaltung.

bestimmten  Regeln  vorgenommene  Aufzeichnung  der  Veränderungen ­
  ist  systematisch,  die  Aufzeichnungen  in  ihrer  Gesamtheit
bilden  ein  System.  Die  Gruppierung  der  wirtschaftlichen  Ereignisse ­
  kann  vollständig  oder  unvollständig  sein,  d.  h.  sie  kann  alle
oder  nur  bestimmte  Gruppen  von  Veränderungen  aufzeichnen.
Die  doppelte  B.  ist  eine  vollständige  B.;  vollkommen  wäre  zu
viel  gesagt,  da  auch  sie  an  erheblichen  Unvollkommenheiten
leidet.
Die  Anhänger  der  materialistischen  oder  Zweikontentheorie
(siehe  dort,  übrigens  schon  Augspurg,  Grundlagen,  1863)  lehnen
zu  Unrecht  die  Begründung  des  Namens  als  „doppelte“  B.  mit
der  Verrechnung  eines  Geschäftsfalles  auf  zwei  Konten  ab.  Als
z.  B.  Schwächer  1549  sein  Buch  „Zwiefach  Buchhalten  usw.“
schrieb,  kannte  er  die  materialistischen  Theorien  nicht.  „Es  ist
in  der  Kunst  des  Buchhaltens  am  meisten  gelegen,  daß  man  den
Debitor  und  Kreditor  wisse  zu  unterscheiden.“  Darauf  bauen
die  ältesten  Schriftsteller  deutscher  Zunge  x )  ihre  Lehre  auf  und
erläutern  sie  an  Beispielen  aus  dem  einfachen  Warenhandel.
Der  doppische  Formalismus  hat  diesem  Buchführungssystem
seinen  Namen  gegeben  und  nicht  der  Inhalt  seiner  Leistungen  *  2 ).
Das  Grundgesetz  der  doppelten  B.  ist  dieses:  alle  wirtschaftlichen ­
  und  buchungsfähigen  (vgl.  Abschn.  21)  Handlungen  und
Ereignisse  innerhalb  einer  Unternehmung,  die  eine  Veränderung
in  dem  Werte  des  Vermögens,  der  Schulden  und  ihrer  Teile  oder
eine  Wertveränderung  des  Kapitals  bewirken,  werden  kontenförmig ­
  dargestelll.  Diese  Verrechnungsform  hat  zur  Folge,  daß
alle  Geschäftsfälle  gruppiert,  katalogisiert  sind,  daß  der  Erfolg
dieser  Veränderungen  und  der  Erfolg  der  Unternehmung  überhaupt ­
  in  seinen  einzelnen  Teilen  zur  Darstellung  kommt.  Die
Gruppierung  aller  Geschäftsfälle  nach  Ursache  und  Wirkung
ermöglicht  es,  den  Erfolg  dieser  Veränderungen  und  den  Erfolg
der  Unternehmung  d.  i.  Gewinn  oder  Verlust  genau  zu  analysieren: ­
  die  vorzüglichste  Leistung  der  doppelten  B.

J )  Vgl.  Penndorf,  Geschichte  der  Buchhaltung  in  Deutschland,
Leipzig  1913.
2 )  Dagegen  Augspurg,  irrtümer  in  den  neuerlich  verbreiteten  An-«chtcn
  über  die  Erfindung  der  doppelten  Buchführung.  Z.  f.  B.  1897.
        <pb n="58" />
        Doppelte  Buchhaltung.

53

Die  gebotene  Ordnungsmäßigkeit  der  Buchführung  (§  38
HOB.)  ist  u.  Erachtens  erst  dann  erfüllt,  wenn  sie  nicht  nur  die
rechtlichen  Verhältnisse,  sondern  auch  die  inneren  wirtschaftlichen ­
  Vorgänge  der  Unternehmung,  die  „Dynamik“  des  Geschäftsverkehrs ­
  bloßlegt.  Die  Geschäftsfälle  müssen  so  analysiert ­
  und  aufgezeichnet  werden,  daß  der  genetische  Vorgang  der
geschäftlichen  Vorgänge  ersichtlich  ist,  eine  Forderung,  die  in
ihrer  praktischen  Durchführung  zu  unpraktischen  Buchungen
führenkann.  WerWaren  gegen  Akzept  des  Käufers  veräußert,  wird
häufig  die  unmittelbare  Verbuchung  —  Wechsel  an  Waren
vorziehen,  obgleich  die  Teilung  -  Debitoren  an  Waren  und
Wechsel  an  Debitoren  —  wirtschaftlich  und  rechtlich  die  bessere
Buchung  ist.
Die  formelle  Durchführung  des  Grundgedankens  der  doppelten ­
  B.  ist  an  wenige  Regeln  gebunden;  dem  denkenden  Buchhalter ­
  ist  dadurch  die  Möglichkeit  gegeben,  seine  Buchführung
den  Erfordernissen  und  der  Eigenart  seines  Betriebes  anzupassen.
Dft  stehen  ihm  zur  praktischen  Durchführung  der  theoretischen
Aufgaben  des  Rechnungswesens  mehrere  Wege  offen.
Der  hier  und  von  anderen  Theoretikern  unternommene  Versuch, ­
  den  organischen  Zusammenhang  der  doppelten  Verrech-Q
 ung  eines  Geldwertes  zu  begründen,  vermag  jene  Buchungsposten ­
  zu  erklären,  welche  die  Folge  wirtschaftlicher  Handlungen
sind  (Geldwertbewegungen  als  Folge  von  Geschäftsvorfällen.).
Für  eine  Reihe  Innerer  Buchungsposten  —  Verrechnungs-  oder
^»erD-agMrtgsbuchungen  —  muß  eine  andere  Erklärung  versucht
'verden.  Eine  alle  Buchungsposten  einheitlich  in  allen  Einzelheiten ­
  erklärende,  logische,  einwandfreie  Darstellung  der  doppelten ­
  B.  ist  bis  jetzt  nicht  gelungen  und  wird  —  nach  Ansicht
Schrotts  S.  256  —  nie  gelingen.  Solche  Rechnungsposten  sind;
kf'folgsregulierungsposten  (transitorische  Posten,  Antizipationen),
a He  Übertragungs-,  Verteilungs-,  Sammel-  und  Schiebungshuchungen, ­
  alle  jene  Buchungsposten,  die  Kapitalvermehrungs
oder  -Verminderung  infolge  Wertsteigerung  eines  Vermögensohjektes
  oder  einer  Schuld  verrechnen,  Abschreibungen  usw.
Wir  unterscheiden:
!•  Buchungen  infolge  äußerer  Geschäftsfälle,  die  die  Beziehungen
der  Unternehmung  zu  anderen  Wirtschaftseinheiten  zahlen-
        <pb n="59" />
        54

Doppelte  Buchhaltung.

mäßig  festhalten,  Vorfälle  infolge  eines  Kauf-,  Dienst?*
Werk-,  Kreditvertrages,  der  Zahlungsgeschäfte  u.  a.  m.
2.  innere  Verrechnungs-  oder  Übertragungsbuchungen.
Aus  dem  vorhin  angeführten  Grundgesetz  ist  zu  folgern:
1.  Wenn  alle  Geschäftsfälle  kontenförmig  verrechnet  werden
sollen,  ist  Voraussetzung,  daß  für  das  gesamte  Vermögen,
die  gesamten  Schulden  und  das  eigene  Kapital  sowie  deren
Teile  Konten  oder  Abrechnungen  geführt  werden  müssen.
2.  Jeder  Geschäftsfall  wirkt  auf  den  Wert  des  Vermögens,  der
Schulden  und  bzw.  oder  des  eigenen  Kapitals  (siehe  Tabelle
S.  35).
Die  logische  Folgerung  des  Grundsatzes  der  doppelten  B.,
die  doppelte  Verrechnung  eines  jeden  Geschäftsfalles  (vgl.  S.  78  f.)
hat  verschiedene  theoretische  Begründungen  erfahren.
a)  Das  Wesen  der  italienischen  (d.  h.  der  doppelten)  B.  besteht ­
  darin,  daß  sie  jeden  erfolgten  Kauf  als  eine  „Permutation“
erscheinen  läßt,  worin  sie  einem  nationalökonomischen  Gedanken
par  excellence  Ausdruck  verleiht.  Kauf  und  Verkauf  sind  zunächst ­
  Tauschhandlungen.  Bei  jedem  einzelnen  Vorgang  ist  zu
untersuchen,  ob  er  eine  reine  Permutation  (Wert  gegen  gleichen
Wert,  vgl.  Tabelle  S.  35,  Gruppe  I)  oder  eine  „Aktion“,  d.  h.
einen  reinen  Wertzugang  bzw.  reinen  Wertabgang  des  Kapitals
Tabelle  S.  35,  II.  Gruppe)  oder  endlich  einen  Vorgang  gemischter
Natur  darstellt  (Tabelle  S.  35,  III.  Gruppe)  (Schnapper-Arndt,
a.  a.  O.).
Getauscht  werden 1 ):
1.  Güter  gegen  Güter,  entweder  zwischen  Erzeuger  und  Verbraucher ­
  unmittelbar  oder  durch  Vermittelung  eines  Zwischengliedes ­
  (S.  69  IT.).
2.  Eigene  oder  fremde  Leistungen  gegen  ein  Gut.  Die  Leistungen
können  sein;  a)  persönliche  Dienste  2 ):  beispielsweise  Arbeitslöhne, ­
  Gehälter,  Provisionen,  ß)  sachliche  Leistungen
1)  Nach  der  Darstellung  von  Scubitz,  Methodische  Anleitung  zum
Selbstunterricht  in  der  doppelten  Buchführung.  3.  Auül.,  Stuttgart  1902
{jetzt  Verlag  Poeschel,  Leipzig).  S.  4  ff.,  23,  48.
2 )  Dienstleistungen  an  sich  sind  nicht  berechenbar.  Gemeint  ist
das  in  Geld  ausgedrückte  Äquivalent,  die  Gegenleistung  des  Verbuchenden
oder  an  ihn.
        <pb n="60" />
        Doppelte  Buchhaltung.

55

(Bewertung  in  den  Gebühren:  Frachtlohn,  Rollgeld  und
ähnliches)  und  y)  nutzbare  Rechte,  d.  h.  zeitweilige  Überlassung ­
  von  tauschfähigen  Gütern  zum  Gebrauch  an  andere
(bewertet  im  Miet-  oder  Lagergeld,  im  Zins  oder  Diskont
usf.).  (Vgl.  S.65f.)
Jeder  Tausch  umfaßt  ein  Empfangen  und  ein  Geben.  Die
empfangenen  Werte,  Güter  oder  Leistungen  werden  gewohnheitsmäßig ­
  links,  die  gegebenen  Werte,  Güter  oder  Leistungen  werden
a uf  dem  betreffenden  Konto  rechts  eingestellt  (S.  41).  Gegebene
Leistungen  stellen  sich  buchhalterisch  als  Wertzugänge  oder  Gewinne, ­
  empfangene  Leistungen  als  Wertabgänge  oder  Verluste
lies  eigenen  Kapitals  dar  (S.  65  ff.).
b)  In  dieser  Auffassung  der  Geschäftsfälle  als  Tauschakte
wurzelt  eine  andere,  die  „Idee  der  Äquivalente“  (nach  Gold-Schmidt,
  System  des  Handelsrechts,  4.  Aufl.  S.  108).  Im  Geschäftsbetriebe ­
  muß  für  jeden  Gegenstand,  der  in  einem  Geschäft  ein-°d
 er  ausgeht,  ein  Gegenwert  gegeben  oder  empfangen  werden.
Jeder  Vermögenserwerb  setzt  eine  Gegenleistung  voraus.
Vermögen  wird  mit  eigenen  oder  fremden  Mitteln  erworben.  Ist
die  Leistung  gleich  der  Gegenleistung  und  setzt  man  die  erworbenen
Vermögensteile,  die  Leistung  auf  die  linke  Seite  eines  Kontos,  so
müssen  die  Mittel  der  Erwerbung,  die  Gegenleistungen,  auf  die
fechte  Seite  eines  anderen  Kontos  gestellt  werden  (vgl.  S.  20,  41).
Die  Verminderung  des  Vermögens  und  der  Mittel  müssen  auf
der  entgegengesetzten  Seite  der  betreffenden  Konten  verrechnet
Werden.

Die  Leistung  ist  gleich  der  Gegenleistung.  Dieses  statische
Gleichgewicht  kann  nur  auf  den  Zahlenausdruck  eines  Buchungs-Vor
 ganges  bezogen  werden.  Der  Geldbetrag  der  Sollbuchung  muß
dem  Geldbeträge  der  Habenbuchung  desselben  Vorganges  gleich
sein.  Das  Gesetz  der  Gleichheit  von  Leistung  und  Gegenleistung
bezieht  sich  nicht  auf  den  Wert  der  Leistungen.  Wenn  ein  Kaufmann ­
  Waren  verkauft,  so  soll  regelmäßig  der  Wert  der  Gegenleistung ­
  größer  sein  als  der  Wert  der  Leistung:  Wert  der  Leistung
zuzüglich  Gewinn  =  Wert  der  Gegenleistung.  Bei  einem  Kreditverkauf ­
  von  Waren  unter  oder  über  dem  zeitigen  Marktpreis  ist
der  Wert  der  Leistung  bei  Hingabe  der  Ware  größer  oder  kleiner
dis  der  Wert  der  späteren  Gegenleistung,  die  im  Zeitpunkt  des
        <pb n="61" />
        56

Doppelte  Buchhaltung.

Geschäftsabschlusses  —  also  der  Buchung  —  übrigens  auch  nur
einen  Hoffnungswert  darstellt:  das  Vertrauen,  daß  der  Käufer
seine  Verpflichtungen  erfüllen  kann.  Der  Wert  der  geistigen
Arbeit  eines  Technikers,  Konstrukteurs  u.  ä.  kommt  in  der  Gehaltszahlung ­
  nur  unvollkommen  zum  Ausdruck.  Wert  bedeutet  in
dem  vorgenannten  Gesetz  nur  einen  Zahlenausdruck  und  hat  mit
dem  privat-  und  sozialwirtschaftlichen  Wertproblem  nichts  zu  tun.

Konten  des  Vermögens  Konto  der  Mittel  des  Erwerbes

I.  Erwerb,

11.  Verminderung  II.  Verminderung

I.  Gegenleistung

Leistung

des  Vermögens  der  {eigenen  u.

4~

—  der  fremden)

Mittel

—

Die  Grundgleichung  ist;  Leistung  =  Gegenleistung,  oder
Aktiva  =  Passiva,

c)  Diese  Grundgleichung  zeigt  (S.  21,  Bilanzgleichung)  links
die  Aktiva,  rechts  die  Passiva.
Links  j  Rechts
Aktiva  ==  Passiva
Jede  Zunahme  der  Aktiva  muß  demnach  links,  jede  Zunahme
der  Passiva  rechts  verrechnet  werden.
Links  j  Rechts
Aktiva  =  Passiva
+  +
Die  Abnahme  der  Aktiva  kommt  in  kontenförmiger  Darstellung, ­
  die  keine  Subtraktion  kennt,  auf  die  rechte,  passive  Seite,
die  Abnahme  der  Passiva  auf  die  linke,  aktive  Seite.
Da  man  Aktiva  und  Passiva  nicht  auf  einem  Konto  verrechnen
soll,  müssen  beide  Rechnungen  getrennt  werden.  Die  Konten  der
Aktiva  verrechnen  das  Aktivum,  den  Bestand  und  den  Zugang
links,  die  Abnahme  rechts;  die  Konten  der  Passiva,  das  sind
eigene  und  fremde  Mittel,  Kapital  und  Schulden  verrechnen  das
Passivum,  den  Bestand  und  den  Zugang  rechts,  die  Minderung  links.
Ob  die  eigenen  Mittel  durch  Einlagen  des  Unternehmers  (Leistungen ­
  des  Unternehmers)  oder  durch  Gewinn  (Leistungen  des
        <pb n="62" />
        Doppelte  Buchhaltung.

57

Betriebes)  sich  vermehren,  bzw.  durch  Entnahme  oder  Verlust
sich  vermindern,  muß  rechnerisch  und  buchhalterisch  formal
gleichgültig  sein.  Demnach  ergibt  sich  folgende  Übersicht:

Links,  Aktiva
Konten  der  Aktiva.

Passiva,  Rechts
Konten  der  Passiva.

Links
Zunahme

Rechts  Links
Abnahme  Abnahme

Rechts
Zunahme

+

+

Konten  der
Schulden

Kapital-Konten


Links

Rechts

Links

Rechts

—

+

—

-1-Til-











den

nahmen,
Verlagen


Geluste



winne

Ausführlichere  Kontenübersicht:
I.  Konten  der  Aktiva,  der  Vermögensteile
(Vermögensbestand-Konten).
Links,  Debet,  Soll  +  Rechts,  Kredit,  Haben  —

Bestände.  2.  Bestandszunahme.
Konten  dieser  Art  müssen  mit
einem  Sollposten  beginnen.

3.  Ausgang,  Bestandsabnahme.

II.  Konten  der  Passiva'.
a)  Konten  der  Schulden  (Schuldenbestand-Konten).
Links  —  Rechts  +

3.  Minderung,  Tilgung  der  Schulden
(Zahlung,  Aufrechnung).

1.  Bestände.  2.  Entstehung  neuer
Schulden  1 ).  Diese  Kosten  beginnen ­
  mit  einem  Habe  npostcn.

*)  Im  Sinne  der  kameralistischen  Betrachtungsweise  bedeutet  die
reditseite  eines  Schuldenkontos  die  Aof/zahlung,  die  Vormerkung,  Schuldig-’eit,
  die  Debetseite  die  /stzahlung,  die  Einlösung,  Abstattung.

*
        <pb n="63" />
        58

Doppelte  ßuchhaltang.

Links  —

b)  Kapital-Konten.

Rechts  4-3,

  Abnahme  des  Kapitals  durch
Entnahmen  (z.  B.  zu  Privatzwecken, ­
  wegen  Überkapitalisierung) ­
  oder  durch  Kapitalkonsumtion ­
  (Verluste).

1.  Einlage,  Anfangskapital.  2.  Zunahme ­
  durch  Kapitaleinschuß
oder  -Produktion  (Gewinne).

Tabelle  S.  59.
d)  Wegen  der  Personifikation  der  Konten  als  Erklärungsversuch ­
  der  doppelten  Verrechnung  vgl.  S.  45  f.
Die  praktische  Durchführung  der  doppelten  Verrechnung
eines  Betrages,  der  Grundsatz,  daß  jedem  Debitor  ein  Kreditor
gegenüberstehen  muß,  läßt  sieh  unter  Anwendung  der  Personifikationstheorie ­
  auf  zweifachem  Wege  erklären:
1.  Die  Konten  der  Vermögensteile  und  der  Schulden  stehen
als  Debitor  und  Kreditor  unmittelbar  miteinander  in  Verbindung, ­
  da  jeder  Güteraustausch  auf  zwei  dieser  Teile  wirkt.
Das  empfangene  Konto  wird  Debitor  des  gebenden.  Das
Kapital-Konto  tritt  den  Konten  der  Vermögensteile  und
Schulden  nur  dann  gegenüber,  wenn  eine  unmittelbare  Veränderung ­
  des  Kapitals  zu  buchen  ist.
2.  Eine  ältere  Auffassung,  die  mehr  pädagogischen  Wert  besitzt, ­
  denkt  alle  Konten  dem  Kapital-Konto  gegenüberstehend ­
  und  erklärt,  daß  eigentlich  das  Kapital-Konto
jedem  anderen  Konto  bei  jedem  Geschäftsfall  als  Debitor
oder  Kreditor  gegenübertritt.  Das  Kapital-  oder  das  Prinzipal-Konto, ­
  wie  es  auch  genannt  wird,  wird  belastet  für
jede  Summe,  die  einem  anderen  Konto  gutzuschreiben  ist
und  umgekehrt.  (So  beispielsweise  Ungar,  Abhandlungen
über  die  wichtigsten  Gegenstände  der  Arithmetik.  Erfurt
1829,  §  5;  Augspurg,  Grundlagen  S.  35.)  Wenn  A.  Bargeld
sendet,  müßte  es  eigentlich  heißen:  Prinzipal-Konto  an  A.
und  Kassen-Konto  an  Prinzipal-  oder  Kapital-Konto.  Da
aber  bei  jedem  Güteraustausch  ein  Vermögensbestands-Konto
belastet,  ein  anderes  erkannt  werden  muß,  so  heben  sich
die  Beträge  auf  beiden  Seiten  des  Prinzipal-  oder  Kapital-Kontos
  auf  und  diese  weitläufige  Verbuchung  kann  weggelassen ­
  werden.  Ist  mit  der  Zu-  oder  Abnahme  der  Be-
        <pb n="64" />
        Im  Anschluß  an  die  unter  o)  entwickelte  theoretische  Ableitung  der  doppelten  B.  mögen  die  auf
33—34  angeführten  Geschäftsfälle  nach  diesen  Grundsätzen  1 )  verbucht  werden.

Aktiva

Passiva

Die  Vermögenszunahme  ist  33  900
„  „  abnahme  ist  38  000
Die  Abnahme  ist  größer  um  4  300
DieTilgungderSchuldenmit  §'60“
ist  gegen  deren  Zunahme
von  15  400

Qeschäftsfall

Betrag

Konten  des
Vermögens

Konten  der  fremder
Mittel  *=Schulden


Konten  der  eigenen
Mittel  =  eigenes
Kapital

Zunahme ­

+

Abnahme ­


Abnahme ­


Zunahme ­

+

Abnahme ­


Zunahme ­

4-I.

  a)  Wechselinkasso  i

800

800

800

__

:

—

größer  um  50  200

Zahlung  einesSchuldnersj
b)  Kauf  von  Wertpapieren  .

500
2  400

500
2  400

500

2  400

Die  Abnahme  des  Vermögens
mit  4  300

c)  Schuldentilgung  an  einen
Gläubiger

600

600

600

und  jene  der  Schulden  ...  50  200
miteinander  verglichen  gibt

d)  Akzept  an  Stelle  einer
Buchschuid

1  000

1  000

1  000

_

eine  Abnahme  d.  Schulden  v.  45  900

II,  a)  Gehälterzahlung

2  000

-

2  000

-

-

2  000

400

Die  Kapitalzunahme  beträgt  51  400

b)  Dividendeneinlösung  ...

400

400

—

—

—

—

,,  ,,  abnahme  nur..  5  500

50  000
2  000

50  000

50  000

d)  Akzept  ohne  Gegenleistg.

—

—

2  000

2  000

Das  Kapital  hat  zugenommen

III.  a)  Einkauf  1  von  Wert-  (
Verkauf  j  papieren  \

5  000
5  800

6  000
5  800

5  000
5  000

_

800

wie  oben

b)  Einkauf  ]  _ TT
,,  ,  o  r  von  Waren  \
Verkauf  J  [

10  000

10  000

10  000

—

—

9  000

9  000

10  000

—

—

1  000

—

c)  Einlösung  der  Obligation

10  500

—

10  500

10  000

—

500

—

d)  ,,  eines  Akzents

3  800

—

3  800

4  000

—

—

200

1

93  800}33  900

38  200

65  600  15  400
1

5  500

|  51400

M  Schon  Augspurg,  Grundlagen,  8.  48  entwickelt  das  System  zunächst  unter  Anwendung  von  drei  Kontengruppen.

Doppelte  Buchhaltung;
        <pb n="65" />
        60

Doppelte  Buchhaltung.

stände  gleichzeitig  und  unmittelbar  eine  Wert  Veränderung
des  Kapitals  verbunden,  so  muß  letztere  naturgemäß  auf
Kapital-Konto  bzw.  auf  einem  stellvertretenden  Konto  verrechnet ­
  werden.
(Man  vergleiche  dazu  die  interessante  Ableitung  der  doppelten ­
  Verrechnung  bei  Faure,  Elements  de  Commerce  et  de  Comptabilite,
  T  edition,  Paris  1907  [Massen  &amp;amp;  Cie.],  S.  314  ff.)
Eine  ähnliche  Idee  fanden  wir  auch  bei  Emminghaus,  Allgemeine ­
  Gewerkslehre,  Berlin  1868,  S.  322:  Die  äußeren  Vorgänge ­
  des  Geschäfts,  Schulden  und  Forderungen  sind  auf  Personen-Konto ­
  verrechnet,  die  inneren  Vorgänge  auf  einem  Konto
„Geschäft“,  das  alle  Einkäufe,  Verkäufe,  Gesamtgewinne  und
-Verluste  nachweist.  Durch  Zerlegung  des  Begriffes  „Geschäft“
lassen  sich  die  Einzelheiten  der  inneren  Wirtschaftsvorgänge
rechnerisch  gruppieren.
e)  In  der  Buchführung  der  Unternehmung  werden  nur
Kosten  und  Kapital  ziffermäßig  erfaßt,  keine  „Werte“  im  volkswirtschaftlichen ­
  Sinne  und  keine  Werturteile  zum  Ausdruck  gebracht. ­
  Jeder  Kostenaufwand  der  Unternehmung  steht  auf  den
Konten  links:  die  Anschaßungs-  oder  Herstellungskosten  von  Vermögensteilen ­
  (Vermögenskosten),  die  Unkosten  (Ertragskosten),
die  Kapitalverluste  und  die  Schuldentilgung.
Das  Unternehmungskapital  steht  rechts:  eigenes  Kapital,
Schulden,  die  Kapitalergänzung  durch  Gewinne.
Die  Bücherwerte  im  Soll  der  Vermögensbestandskonten
geben  Auskunft  über  die  Geldbeträge,  die  in  dem  Vermögensteil
angelegt  sind  und  aufgewendet  werden  mußten.  Es  sind  Geldwerte ­
  der  Vergangenheit.  Für  die  Zwecke  der  Schlußbilanz
können  die  Bestände  mit  dem  Absatzwert  (Veräußerungspreis)
oder  mit  den  Wiederbeschaflungskosten  (Reproduktionskosten),
also  Gegenwartswerte  in  das  Inventar  aufgenommen  werden,
soweit  der  Gesetzgeber  nicht  anderes  vorschreibt  (vgl.  Bd.  II).
        <pb n="66" />
        Konten  der  Vermögensteile.

61

9.  Abschnitt.
Die  Konten  des  Vermögens,  der  Schulden
und  des  Kapitals.
Die  Buchführung  stellt  bei  Beginn  des  Geschäftsbetriebes
bzw.  des  Rechnungsjahres  Vermögen  und  Schulden  (das  Kapital
interessiert  zunächst  nicht)  in  ihren  Einzelheiten  und  in  ihrem
Gesamtbetrag  im  Inventar  bzw.  in  der  Inventarbilanz  fest.  Sie
verfolgt  die  Veränderungen  im  Vermögen,  in  den  Schulden  (und
des  Kapitals)  infolge  der  Geschäftsvorfälle  auf  Konten  der  einzelnen ­
  Vermögens-  und  der  Schuldenteile  und  faßt  das  Ergebnis
dieser  Wert-  bzw.  Bestandsveränderungen  (Bestände  an  Vermögen ­
  und  Schulden,  Gewinne  und  Verluste)  im  Schlußinventar
bzw.  in  der  jährlichen  Schlußbilanz  zusammen.  An  einfachen
schematischen  Zahlenbeispielen  möge  dieser  Zusammenhang  gezeigt ­
  werden.
a)  Konten  der  Vermögensteile.

I.  Anfangsbilanz:  Bargeld  80
Waren  70
Buchforderungen  15
Wechselforderungen  .  .  20
Bankguthaben  35
Vermögen  220

II.  Fortlaufende  chronologisch  und  systematisch  geordnete
Aufzeichnungen  der  Veränderungen  in  den  Vcrmögensbestandteilen
  als  Folge  von  Geschäftsvorfällen.  Die  Waren  werden  im
Beispiel  auf  Warenkonto  zum  Selbstkostenpreis  verrechnet
(vgl.  Tabelle  S.  62).
III.  Aufstellung  des  Schluß  Inventars  (§  39  Abs.  2  HGB.).
Bie  Kontensaldi  geben  den  Buchwert  der  Bestände  (Sollbestand)
a n.  Ob  ihr  Bilanzwert  für  den  Schluß  des  Rechnungsjahres
damit  übereinstimmt,  ist  keine  Frage  der  Buchführungstechnik.
Hier  wird  Übereinstimmung  von  Buchwert  und  Bilanzwert  angenommen ­
  (S.  62).

\
        <pb n="67" />
        62

Konten  der  Vermögensteile.

Konten  der  Vermögensteile  (Aktiva).

Tag

Gegenstand  (Genesis  der
Buchungsfälle)

Analyse

Bargeld

6
s
ö
©
ca
cd
M

Waren

d
S
ö
©
s

.
i  B  Ö
o  a  ®
a  u
*-&amp;lt;  _Q
.g  ©
3

,  ö
00
ja
S
©  ^
fS  J

M
J.
©
CO
Ä
o
i

o
•S
s
a
bc
M
c
cd
CG

O
M
rW
P
cd
CQ

Ö

u

s

H

s

H

s

H

s

M

S

H

4

0&amp;gt;
ö

+

-

+

—

+

-

—

+

—

a)  Anfangsbestände
bei  Beginn  des  Rechnungsjahres

  (§  39 1
RGB.)

220

80

70

15

_

20

35

ß)  Handelsgeschäfte
(§  38  HGB.):

48

1.

Barkauf  von  Waren

—

48

48

—

—

—

—

—

—

—

2.

Warenverkauf  auf  Kredit

(„Ziel“)

25

_

—

—

25

25

—

—

—

—

—

3.

Warenverkauf  gegen

Wechsel

10

—

—

—

10

—

—

10

—

—

—

4.

Einziehung  (Inkasso)  des
Wechsels

10

10

_

_

in

5.

Verkauf  gegen  Akzept
des  Käufers

38

38

_

38

Übergabe  des  Wechsels
an  die  Bank

38

38

38

7.

Bareinzahlung  an  die
Bank

30

—

30

—

—

—

—

—

—

30

Summen

419

90

78

118

73

40

—

68

48

jl  03

—

Saldo  =  Bestand

—

12

—

45

—

40

-

20

-

103

90

90

118

(18

40

40

68

68  Jl  03

103

y)  Schlußbüanz:  Bargeld  12
Waren  45
Buchforderungen  40
Wechselforderungen  ...  20
Bankguthaben  103
Vermögen  220

Die  Vergleichung  der  beiden  Vermögensaufstellungen  zeigt,
daß  sich  das  Vermögen  in  den  einzelnen  Bestandteilen,  nicht
aber  in  seinem  Gesamtwert  verändert  hat.
        <pb n="68" />
        Konten  der  Schulden.

63

b)  Konten  der  Schulden.
In  gleicher  Weise  wie  die  Vermögensteile  sind  die  Schulden
einer  Unternehmung  buchtechnisch  zu  behandeln.  Während  für
hie  kontenmäßige  Gliederung  der  Vermögensteile  im  wesentlichen ­
  wirtschaftliche  Gesichtspunkte  maßgebend  sind  (Anlage-,
Betriebs-  oder  Umsatzvermögen,  Zahlungsmittel,  Erwerbsmittel
"wie  beispielsweise  Waren,  Rohstoffabrikate,  Kapitalbeteiligungen,
Kapitalanlagen  in  Effekten,  Hypotheken  usw.),  sind  für  die
fortlaufenden  Aufzeichnungen  der  Veränderungen  in  den  Schulden
hauptsächlich  rechtliche  Gründe  bestimmend:  Schulden  aus
Kaufverträgen  über  Handelswaren  werden  auf  Debitorenkonto,
Darlehnsschulden  ohne  Deckung  auf  Darlehnskonto,  dinglich
gesicherte  Schulden  auf  Hypothekarschulden-  und  Lombardschuldenkonto, ­
  Schulden  aus  einem  Bankkreditvertrag  auf  Bankkonto, ­
  Wechselschulden  aut  Akzeptenkonto,  Anleiheschulden
auf  Obligationenkonto,  Bürgschaftsschulden  auf  Bürgschaftbzw.
  Avalschulden-Kto.  verrechnet  usw.  Gewinnberechtigte
Kapitalbeteiligungen  an  der  Unternehmung  des  Verbuchenden
sind  im  Kontonamen  deutlich  zu  kennzeichnen:  die  Einlage  der
Ehefrau  auf  Illatenkonto,  die  Kommanditeinlage  des  Kommanditisten ­
  (wirtschaftlich  eine  Schuld,  rechtlich  haftpflichtiges  Geschäftskapital) ­
  auf  Kommanditkapitalkonto  usw.  Die  Verrechn
 nng  mit  dem  einzelnen  Rechtssubjekt  und  die  Aufzeichnung
anderer  Einzelheiten  der  Schulden  erfolgen  in  Nebenbüchern,
2 -  B.  Kreditoren-,  Bank-,  Akzeptbuch,  Obligobuch  usw.
Schematisches  Beispiel:  I.  Bargründung  einer  Unternehmung ­
  mit  Schuldkapital:  Bargeld  100,  Darlehnsschulden  100.
II.  Systematische  Aufzeichnungen  der  Veränderungen  in  den
Schulden  (vgl.  Tabelle  S.  64).
III.  Aufstellung  der  Bilanz.  Die  Saldi  der  Schuldenkooten
stimmen  in  der  Regel  mit  dem  tatsächlichen  Wert  (Bilanzwert)
der  Verpflichtungen  überein.
y)  Schlußbilanz:
Vermögen:  Bargeld  10  Schulden:  Bank  70
Waren  40  Hypothek  ...  180
Hausgrundstück  300  Darlehn..  ■  ■  ■  •  100
Gesamtvermögen  350  Gesamtschulden  350
        <pb n="69" />
        64

Kapitalkonten.

Systematische  Verrechnung.

bß
Eh

Gegenstand  (Chronologie)

Konten
der
Aktiva

Konten  der  Schulden

Kreditoren ­


Tratten ­


Bank

Hypotheken ­


Darlehen ­


—

+

—

+

—

+

-

+

—

+

l.

a)  Anfangsbestände:  100
ß)  Veränderungen:
Wareneinkauf  auf  Kredit  .  40

+  100
+  40

40

100

2.

Tratte  des  Lieferanten  ....  40

40

3.

Bankdarlehen  gegen  Bürg-Schaft

  70

+  70

—

—

—

—

—

70

—

—

—

—

4.

Hauskauf  300,  davon  60%

+  300

—

—

—

—

—

—

—

270

—

—

1.  Hypothek,  30%  Rest-5.



kaufgeld,  10%  Anzahlung  300
Einlösung  der  Tratte  40

-  30
-  40

40

6.

Löschung  der  2.  Hypothek
durch  Barzahlung  90

-  90

—

—

—

—

—

90

—

Summen  680

1-510
-160

40

40

40

40

70

90

270

100

Saldo  =  Bestand

—

-

—

-

-

70

-

180

—

100

—

40

40

40

40

70

70

270

270

100

100

Eigenes  Kapital  ist  nicht  vorhanden,  die  Vermögensbildung  erfolgte ­
  ausschließlich  durch  Schulden.

c)  Die  Kapitalkonten  *)•
Ein  Kapitalkonto  muß  in  der  Buchführung  vorhanden  sein,
wo  Gewinne  auftreten;  es  fehlt  also  in  der  Verwaltungsbuchführung. ­

Die  Kapitalkonten  verrechnen  die  eigenen  Mittel  der  Unternehmung, ­
  die  Leistungen  des  Unternehmers:  das  Anfangskapital
und  die  Zunahme  rechts,  die  Abnahme  des  Kapitals  und  das
schließlich  vorhandene  Kapital  links.  Die  Benennung  der  Konten
ist  bei  den  einzelnen  Unternehmungsformen  verschieden.
1.  Die  Einzelunternehmung  verrechnet  das  Kapital  auf  einem
Kapitalkonto,  das  für  die  Privatentnahmen  des  Unternehmers
durch  Privatkonto  ergänzt  wird  (vgl.  15.  Abschnitt).
2.  In  der  offenen  Handelsgesellschaft  wird  jedem  Gesellschafter
ein  Kapitalkonto  und  ein  Privatkonto  eröffnet;  diese  beiden

’)  Vgl.  2.  Band;  Gewinnverteilungsgesellschaften.
        <pb n="70" />
        Kapitalkonten.

65

Konten  werden  wie  in  der  Einzelunternehmung  abgeschlossen
(vgl.  16.  Abschnitt).  Bei  der  Errichtung  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  werden  die  durch  Gesellschaftsvertrag  übernommenen ­
  Einzahlungsverpflichtungerl  auf  dem  Einzahlungskonto
eines  jeden  Gesellschafters  im  Soll,  die  Erfüllung  dieser  Verbindlichkeiten ­
  durch  tatsächliche  Einzahlungen  bzw.  durch  Einbringung ­
  von  Einlagen  im  Haben  verbucht.
3.  In  der  Kommanditgesellschaft  werden  Kapitalkonten  für
die  persönlich  haftenden  Komplementäre  und  für  die  Kommanditeinlage ­
  der  Kommanditisten  errichtet,  die  Einzahlungsverpflichtungen ­
  wie  unter  2.  behandelt.
Die  Kapitalkonten  der  bisher  genannten  Unternehmungsformen ­
  weisen  das  Kapital  als  veränderliche  oder  als  unveränderliche ­
  Größe  auf  (vgl.  15.  Abschnitt).  Im  letzten  Fall  wird  das
Kapitalkonto  bei  Beginn  für  das  Anfangskapital  erkannt,  am
•tahresende,  abgesehen  von  einer  Kapitalerhöhung  oder  einer  Kapitalrückzahlung, ­
  belastet  für  den  gleichen  Betrag,  während  Zuund
  Abnahme  des  Kapitals  durch  Entnahmen  des  Unternehmers,
durch  Verlust  und  Gewinn  auf  Privatkonto  verrechnet  werden.
4.  Das  Kapital  der  Kapitalgesellschaften  —  Aktiengesellschaft,
Kommanditgesellschaft  und  Gesellschaft  m.  b.  H.  —  wird  infolge ­
  gesetzlicher  Vorschriften  auf  drei  Konten  dargestellt:  Der,
von  der  Kapitalerhöhung  oder  -reduktion  abgesehen,  unveränderliche ­
  Teil  auf  Aktien-,  Kommandit-  und  Stammkapitalk°nto,
  das  veränderliche  Zusatzkapital  auf  den  verschiedenen
Rcservekapital-,  Reservefondskonten,  der  jährliche  Gewinn  oder
Verlust  auf  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  (2.  Band;  Reserven,
Ertragsbilanz).  Die  Einzahlungsverpüichtungen  der  Aktionäre
bei  der  Gründung  bzw.  bei  nicht  voll  bezahlten  Aktien  verrechnet ­
  das  (Kollektiv-)Konto  der  Aktionäre,  bei  der  G.  m.  b.  H.
des  Einzahlungskonto  zugunsten  des  betreffenden  Kapitalkontos;
Nachschußverpllichtungen  der  Gesellschafter  werden  einem  Konto
der  Nachschußzahlungen  belastet,  einem  Nachschußkapitalkonto
Meditiert.  Kommanditgesellschaften  auf  Aktien  ergänzen  die
Verrechnung  auf  Aktienkapital-,  Reserve-  und  Erfolgskonto
durch  Kapitalkonten  der  persönlich  haftenden  Gesellschafter,
die  wie  die  Kapitalkonten  der  Teilhaber  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  geführt  werden.
Leitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I.  6.  u.  7.  Aufl.  5
        <pb n="71" />
        66

Die  Erfoigsbnchfühnmg.

5.  Die  eingetragene  Genossenschaft  verrechnet  das  Geschäftsguthaben ­
  der  Genossen  auf  einem  Konto  der  Geschäftsguthaben, ­
  im  übrigen  wie  die  Aktiengesellschaften.
Das  Kapital-Konto  ist  ein  Ausgleichskonto,  das  den  Wertunterschied ­
  zwischen  Vermögen  und  Schulden  aufnimmt;  im
Falle  der  Überschuldung  erscheint  dieser  Wertunterschied  als
,,negatives“  Kapital  auf  dem  Konto  links,  ebenso  der  Passivsaldo ­
  eines  Gesellschafters,  dessen  Kapitaleinlage  durch  Verluste
verbraucht  ist.

10.  Abschnitt.
Die  Technik  der  Erfolgsverrechnung  der  doppelten  B.
(Vgl.  die  Formeln  II,  Seite  31.)
Wertveränderungen  des  Kapitals:
Schematische  Beispiele:
1.  a)  Geschäftsgründung  mit  30000  Mark  bar  (anfängliches
Kapital  =  Vermögen).
b)  Kapitaleinschuß  in  Wertpapieren  5000.
c)  Kapitalentnahmen  in  bar  4000.
2.  Gewinn  durch  Warenverkauf  (Umsatzgewinn  durch  Gütertausch) ­
  8000.
3.  Zinszahlung  an  den  Darlehnsgläubiger  (Gebühr  für  die  Benutzung ­
  fremden  Kapitals)  140.
4.  Gehälterzahlung,  d.  i.  Verlustausgabe  für  persönliche  Dienstleistungen ­
  500.
5.  Wertverluste  an  Effekten  (Kapitalverlust)  243.
G.  Zinszahlung  eines  Darlehnsschuldners  (Gewinneinnahmen
für  die  einem  Dritten  überlassene  Benutzung  eigenen  Kapitals) ­
  350.
7.  Provisionszahlung  an  einen  Kommissionär  (Verlustausgabe
für  die  Vermittlungstätigkeit  selbständiger  Personen,  wie
Kommissionäre,  Banken,  Makler,  Agenten  und  anderer  Vermittler) ­
  25.
8.  Ausgabe  für  Beleuchtung,  Heizung,  Bureaubedarf,  Steuern,
Porto,  für  Reparaturen  und  ähnliches  (Verlustausgabe  für
Verbrauchsgüter,  Gebühren  für  sachliche  Leistungen)  400.
        <pb n="72" />
        Die  Erfolgsbuchführung.

67

■9.  Belastung  für  Kontokorrentzinsen  (Verluste,  hier  als  Schuld
infolge  Benutzung  fremden  Kapitals,  empfangene  Leistung
oder  nutzbares  Recht)  75.
10.  Verkauf  einer  Wechseltorderung  unter  Diskontabzug  (Dar
lehnszins  an  den  Bankier,  Verlust  beim  Verkauf  einer  Forderung) ­
  38.
11-  Einlösung  einer  Schuld  (Wechsel-  oder  Buchschuld)  vor
Verfall  unter  Diskontabzug  (Darlehnszins  des  Gläubigers,
Gewinneinnahme)  100.
Die  Verrechnung  soll  zunächst  auf  drei  Konten  dargestellt
'Werden.  Dazu  ist  zu  bemerken,  daß  Kapitalminderungen  infolge
Leistungen  des  Geschäftsbetriebes  buchhalterisch  als  Verluste,
Kapitalzunahmen  als  Gewinne  zum  Ausdruck  kommen.

Begründung  der
Veränderung

Betrag ­


Konto  des
Vermögens

Konto  der
Schulden

Konto  des
Kapitals

(Soll)
+

(Haben)

(Soll)

(Haben)
+

(Soll)

(Haben)
+

la )  Gründungseinlage

30  000

30  000

—

—

—

—

30  000

Kapitaleinschuß  ..

5  000

5  000

—

—

—

—

5  000

1c)  Kapitalentnahme  .

4  000

—

4  000

—

—

4  000

—

Warenumsatzgewinn

8  000

8  000

—

—

—

—

8  000

3)  Zinsenverlust

140

—

140

—

—

140

—

4)  Gehälterzahlung  ...

500

—

500

—

—

500

—

5 )  Kursverlust

243

—

243

—

—

243

—

c )  Zinsengewinn

350

350

—

—

—

—

350

?)  P.  ovisionsverlust  ..

25

—

25

—

—

25

—  .

3)  Handlungsunkosten

400

—

400

—

—

400

—

9 )  Zinsenverlnst

75

75

—

—

75

—

50 )  Zinsenverlust

38

38

—

38

—

11 )  Zinsengewinn

100

100

—

—

—

-  "

100

Summen

9  871]  8  450|  1  421

-

'  -

1  421

8  450

Die  Kapitalrechnung,  nur  diese  kommt  hier  in  Bedacht,
seigt  eine  Wertzunahme  von  8450,  eine  Wertminderung  von  1421,
demnach  hat  sich  das  eigene  Kapital  durch  den  Geschäftsbetrieb
um  7029  vermehrt.  Die  Aufstellung  lehrt:  Wertzunahmen  des
Kapitals  durch  Einlagen  (1.  a  u.  b)  stehen  auf  der  Kapitalrechnung
rechts,  Wertabnahmen  durch  Entnahmen  (1.  c)  links.  Ob  der  Wert
des  Kapitals  sich  durch  Kapitalzuschüsse  oder  Kapitalentnahmen
        <pb n="73" />
        68

Die  Erfolgsbuchfühmng.

des  Unternehmers  verändert,  oder  durch  Kapitalproduktion  (Gewinne) ­
  und  Kapitalverbrauch  (Verluste)  infolge  des  Geschäftsbetriebes, ­
  muß  für  die  rechnungsmäßige,  kontenförmige  Darstellung ­
  der  Kapitalveränderungen  gleichgültig  sein.  Demnach
stehen  auf  dem  Kapital-Konto  Gewinne  rechts,  Verluste  links.
Die  Rechnung  über  das  eigene  Kapital  wird  übersichtlicher,
wenn  man  Gewinne  und  Verluste  vorerst  auf  einem  besonderen
Konto  darstellt  und  nur  den  Wertunterschied,  den  schließlichen
Kapitalzuwachs  oder  die  endgültige  Kapitalminderung  auf
Kapital-Konto  in  einer  Summe  überträgt  (Umbuchung,  Rechnungsposten). ­

Unter  dieser  Annahme  würde  sich  die  Verrechnung  wie
folgt  darstellen  [oben  letzte  Spalte]:

hinks

Kapital-  Rechnung.

Rechts

3)  Entnahmen  (=  K r )  4  000
5)  Saldo  (=  schließliches  Kapital ­
  =  Kß  38  029

42  029

1)  1 )  Einlage  30  000  (=  if 0 )
2)  Einschuß  5  000  (=  K z )
4)  Saldo  der  Gewiünund
  Verlustrechnung ­
  (Kapitalzuwachs) ­
  7  029  (  =  +£■)
42  029

Rechnung  der  Gewinne  und  Verluste  =  Gewinn-  und

Verluste

Verlust-Konto  2 ).

Gewinne

Zinsen

140

Warenumsatzgewinn  ..

8  000  =  gl

75

Zinsen  350

&amp;gt;y

38

100

450  —  s*

ti&amp;gt;
Gehälter

500  =  c*

Kursverlust

243  =  t | 3

Provision

25  =  c 4

Handlungsunkosten

400  =  c,

Gesamtverluste  ..

1  421  =  2'F

Gesamtgewinne  ....

8  450

Reingewinn,  aut  Kapital-Konto

  übertragen

7  029=  +E

8  450

1 )  Die  Ordnungszahlen  geben  die  chronologische  Reihenfolge  der  Eintragungen ­
  an.  Die  Buchstaben  [Ko,  K lt  +  E)  usw.  nehmen  Bezug  auf
die  Formeln  S.  29  f.
2 )  Die  Praxis  nennt  dieses  Konto  so.  Theoretiker  (nach  Schrott  schon
seit  Phüipson  1813,  auch  Schiebe,  Kurzbauer  und  deren  Epigonen)  wünschen
        <pb n="74" />
        Die  Erfolgsbuchföhrnng.

69

Man  kann  auch  zwei  Rechnungen  errichten,  ein  Konto  der
Verluste,  ein  Konto  der  Gewinne  und  die  Summe  des  kleineren
Kontos  auf  das  andere  Konto  übertragen.

Konto  der  Gewinne.

2 )  Übertrag  vom  Konto  der
Verluste  1421
3 )  Übertrag  auf  Kapital-Konto  7029

1)  wie  oben

j  8000
l  450

8450

8450

Die  kontenförmige  Verrechnung  der  Kapitalveränderungen  'y
*u  der  angegebenen  Weise  genügt  den  heutigen  wirtschaftlichen
Verhältnissen  nicht.  Die  Analyse  des  Erfolges  erfordert  eine  Zusammenfassung ­
  gleichartiger  Gewinne  und  Verluste,  eine  hontenförmige
  Klassifikation  der  Wertzunahmen  und  -ahnahmen  des
Kapitals  nach  den  Quellen.  Gewinne  und  Verluste,  Kapitalzunahmen ­
  und  -abnahmen,  die  der  gleichen  oder  doch  wesensverwandten ­
  Ursache  entspringen,  werden  einheitlich  verrechnet
und  zusammengestellt:  Die  doppelte  B.  errichtet  für  einzelne
Gewinn-  und  Verlustquellen  besondere  Konten;  z.  B.  ein  Zinsenkonto ­
  für  Zinsen,  Diskontgewinne  und  -Verluste,  ein  Provisionskonto ­
  für  Einnahmen  und  Ausgaben  an  Vermittlungsgebühren
aller  Art,  für  Handlungs-  und  Betriebsunkosten  gleichnamige
Konten;  Warenumsatzgewinne  werden  auf  dem  Warenkonto,
Effektenumsatzerfolge  auf  Effekten-Konto  verrechnet  usf.
K  Uwsategewinne  und  f/nwafzverluste  (S.  75)  werden  gewöhnlich ­
  mit  dem  Bestands-Konto  verrechnet,  welches  über  das
betreffende  Vermögensobjekt  Rechnung  führt  (Waren-,
Effekten-,  Wechsel-,  Devisen-,  Verkaufs-Konto  und  ähnliche),
ebenso  Kapitalverluste  (z.  B.  Kursverluste  an  Effektenbeständen,
  Abschreibungen  auf  Anlagen,  Forderungen)  und
Kapitalgewinne  (beispielsweise  Wertsteigerung  der  Grundstücke). ­


&amp;lt;he  Benennung  Verlust-  und  Gewinn-Konto,  weil  sie  mit  der  Funktion  des
Kontos  (Verluste  links)  einigermaßen  übereinstimmt.  Die  in  der  Praxis
übliche  Benennung  hat  den  Vorzug,  historisch  zu  sein.  Von  Nutzen  und
Schaden  (pro  e  danno)  sprechen  Pacioli  und  die  deutschen  Schriftsteller.
Gamersfelder  (1570)  ist  nach  Balg  (Z.  t.  B.  1900,  S.  160)  der  erste  deutsche
Kachschriftsteller,  der  „Gewinn-  und  Verlust“-Rechnung  anwendet.
        <pb n="75" />
        70

Die  Bestandsbuchführung,

2.  Gewinneinnahmen  und  Verlustausgaben,  die  „unmittelbaren“
Gewinne  und  Verluste,  werden  nach  ihren  Ursachen  gruppiert ­
  (Provisions-Konto,  Unkosten-Konto  usw.).
Da  Kapitalminderungen  auf  dem  Kapital-Konto  links,
Verluste  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto  links  stehen,  müssen
folgerichtig  auch  auf  den  Konten  für  die  einzelnen  Gewinn-  und
Verlustquellen  die  Verluste  links,  die  Gewinne  rechts  stehen.
Während  des  Geschäftsjahres  werden  Gewinne  und  Verluste
auf  den  einzelnen  Sonderkarten  dargestellt;  beim  Bücherabschluß
erfolgt  die  Übertragung  der  Überschüsse,  der  Nettogewinne  und
-Verluste  von  den  einzelnen  Konten  auf  das  früher  angegebene
Sammel-Konto,  das  Gewinn-  und  Verlust-Konto,  von  wo  die
endgültige  Kapitalproduktion  oder  Kapitalkonsumtion  auf  die
Kapitalrechnung  (bei  Kapitalgesellschaften  auf  Bilanz-Konto)
übertragen  wird.  Die  Darstellung  des  Erfolges  durch  Kapitalzuwachs ­
  oder  Kapitalminderung  wird  auf  den  Schluß  der  Abrechnungsperiode ­
  verschoben.  Dem  Kapitalkonto  ist  als  Nebenrechnung ­
  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung,  und  diesem  sind
als  Nebenrechnungen  die  Konten  der  Gewinne  und  Verluste
untergeordnet 1 ).
Darnach  würde  sich  die  praktische  Durchführung  der  oben
angeführten  Fälle  wie  folgt  gestalten  (mit  Hinweglassung  der
Konten  des  Vermögens  und  der  Schulden,  die  unverändert
bleiben)  (s.  Tabelle  S.  71).

11.  Abschnitt.
Die  Verrechnungstechnik  der  Veränderungen  in  den
Teilen  des  Vermögens  und  der  Schulden.
a)  Reine  Permutationen  (Austausch  von  Werten  ohne  Gewinn ­
  und  Verlust):
1.  Einkauf  von  Wertpapieren  auf  Kredit  (Wertpapiere  gegen
Forderung  des  Gebers  getauscht)  5000.
2.  Inkasso  eines  fremden  Wechsels  bei  dem  Akzeptanten.
(Wechselforderung  in  Bargeld  umgesetzt)  1000.
l )  Über  die  Ertragsrechnung  vgl.  PricaUviitschaflslehre  §§  30,  35/36.
        <pb n="76" />
        Die  BestaudsbuchführuDg.
        <pb n="77" />
        72

Die  Bestandsbuchfühnmg.

3.  Einlage  auf  Scheckrechnung  (Bargeld  in  Bankguthaben  verwandelt) ­
  11  200.
4.  Kauf  von  Fabrikaten  auf  Kredit  (Waren  gegen  Zahlungsversprechen) ­
  4000.
5.  Tilgung  der  Kaufpreisschuld  durch  Banküberweisung  (Buchschuld ­
  gegen  Abschreiben  von  Bankguthaben)  4000.
6.  Verkauf  von  Wertpapieren  zum  Einkaufspreis  (Buchforderung ­
  eingetauscht  gegen  Wertpapiere)  5000.
7.  Tratte  auf  den  Käufer  dieser  Wertpapiere  (Buchforderung
umgewandelt  in  Wechselforderung)  5000.
8.  Übergabe  dieses  Wechsels  an  die  Bank  (Wechselforderung
in  Bankguthaben  verwandelt)  5000.
Will  man  sich  auf  eine  summarische  Darstellung  der  Veränderungen ­
  in  dem  Gesamtvermögen  und  den  Gesamtschulden
beschränken,  so  genügt  je  eine  Rechnung  des  Vermögens  und
der  Schulden.

Nr.  des

Ge-Betrag



Kto.  des  Vermögens

Konto  der  Schulden

Kapitalscbäfts-




(Debet)
+

(Kredit)

(Debet)

(Kredit)
+

Konto

Einlage

30  000

30  000

Einlage  30000

1.

5  000

5  000

—

—

5  000

2.

1  000

1  000

1  000

—

—

3.

11  200

11  200

11  200

—

—

4.

4  000

4  000

—

—

4  000

5.

4  000

—

4  000

4  000

—

6.

5  000

5  000

5  000

7.

5  000

5  000

5  000

8.

5  000

5  000

5  000

40  200

36  200

31  200

4  000

9  000

Ergebnis:  Die  Zunahme  des  Vermögens  beträgt  36  200
Die  Abnahme  des  Vermögens  beträgt:  31200
Somit  hat  das  Vermögen  zugenommen  um:  TT  5  000
Die  Schulden  haben  sich  um  den  gleichen  Betrag  vermehrt;
das  eigene  Kapital  berechnet  sich:  Vermögen  35  000

(nämlich  30  000  +  36  200-  31  200),  die  Schulden  sind  5  000
das  eigene  Kapital  sonach  unverändert

30  000
        <pb n="78" />
        Die  Bestandsbuchfühnmg.

73

Diese  konzentrierte  Verrechnung  macht  die  Geldwertbewegungen, ­
  die  Veränderungen  in  den  einzelnen  Bestandteilen  des
Vermögens  und  der  Schulden  nicht  ersichtlich.  Wie  gestaltete
sich  die  Zu-  und  Abnahme  in  den  Warenbeständen,  in  den  Buchforderungon, ­
  wie  haben  die  Wechselschulden  zugenommen  ?  Die
Forderung,  die  Veränderungen  in  ihren  Einzelheiten  rechnungsmäßig ­
  festzuhalten,  gleichartige  oder  wesensverwandte  Ereignisse ­
  übersichtlich  zu  gruppieren,  bedarf  keiner  weiteren  Begründung; ­
  um  ihr  zu  genügen,  wird  für  jeden  Vermögensteil,
für  jede  Schuldgattung  ein  besonderes  Konto  geführt,  auf  dem
die  Geldwertveränderungen  innerhalb  einer  Wirtschaftsperiode
eingezeichnet  werden.
Diese  Auflösung  des  Gesamtvermögens  und  der  Gesamtschulden ­
  in  ihre  Teile  zeigt  die  folgende  Tabelle.  Die  summarische
Verrechnung  (S.  72)  liefert  einen  schließlichen  Vermögensbestand
v on  (Einlage  30  000  -f-  Zunahme  36  200,  abzüglich  31  200  Abnahme) ­
  35  000  in  toto,  ohne  Zerlegung;  die  kontenmäßige  Auflösung ­
  in  der  Tabelle  (S.  74)  weist  den  gleichen  Bestand  auf,  jedoch ­
  in  Einzelteile  —  Bargeld,  Wechsel  usf.  —  zerlegt;  ihr  Ergebnis, ­
  die  Schlußbilanz,  ist:
Vermögensbestände:  Bargeld  9  800
Wechsel  9  000
Scheckguthaben..  12  200
Waren  4  000
Gesamtvermögen  35  000
Schulden:  Warenschulden...  5  000
Eigenes  Kapital.  .  30  000  wie  in  Tabelle
S.  72  und  74
nachgewiesen.
Das  Ergebnis  der  kontenförmigen  Verrechnung  der  Veränderungen ­
  in  den  Beständen  und  Schulden  soll  mit  dem  tatsächlichen ­
  Bestand  und  den  Aufzeichnungen  des  Schlußinventars
übereinstimmen.  Die  Darstellung  der  Ergebnisse  durch  „Saldierung“ ­
  der  Konten  genügt;  wünscht  man  auch  eine  übersichtliche ­
  Zusammenstellung  der  Vermögens-  und  Schuldteile  in
Kontenform,  so  überträgt  man  die  Bestandsaldi  von  den  Einzel-
        <pb n="79" />
        Die  Bestands  buchführimg.

Zerlegende  Verrechnung  der  Veränderungen  des  Vermögens  und  der  Schulden.

Geschäftslall ­
  Nr.

Betrag ­


Konten  der  Vermögensteile

Konten  der
Schulden

Kapital-Konto


Bargeld

Wechsel

Effekten

Scheck-Konto

Waren

Debitoren

Kreditoren

Einlag.

Bin-Aus-













Ab

Ein-Ab-









Schuld

gang

gang

gang

gang

gang

gang

gang

gang

Einlage

30  000

20  000

-

10  000

—

30  000

1.

5  000

—

—

—

—

5  000

_

—

~  ■

—

—

—

5  000

2.

1  000

1  000

-

-

1  000

3,

11  200

—

11  200

-

—

—

—

11  200

4,

4  000

—

—

—

—

—

—

—

—

4  000

-

-

-

—

4  000

5.

4  000

—

—  '

—

—

—

~

—

4  000

-

-

-

-

4  000

-

6,

5  000

—

—

-

—

—

5  000

—

—

-

-

5  000

-

7.

5  000

—

—

5  000

—

—

—

—

-

-

-

-

5  000

8.

5  000

-

-

5  000

-

5  000

-

—

40  000

21  000

11  200

15  000

6  000

5  000

5  000

16  200

4  000

4  000

-

5  000

5  000

4  000

9  000

30  000

Sa

do

(&amp;gt;=  Bestand)

—

9  800

-

9  000

—

—

—

12  200

—

4  000

—

5  000

—

30  000

21  000

21  000

15  000

15  000

5  000

5  000(16  200

16  200

4  000

4  000

5  000

5  000|  9  000

9  000

30  000|  30  000
        <pb n="80" />
        Umsatzerfolge.

7  &amp;amp;

Konten  auf  ein  Sammel-  Konto,  das  man  als  Konto  der  Schlußbestände, ­
  als  Übersichts-Konto  des  Vermögens  und  der  Schulden
bezeichnen  könnte,  das  aber  in  der  Buchhaltungspraxis  seit  jeher
Bilanz-Konto  genannt  wird.

Konto  für  Bargeld.

Kreditoren.

Eingang

Ausgang

Abzahlungen

Schulden  .

•

11200
Übertrag
auf  Bilanz-Konto
  9  800

4  000
Übertrag
auf  Bilanz-Konto
  5  000

21  000

21  000

9  000

9  000

Einks

Bilanz-Konto.

Rechts

Obertrag  vom
Konto  für  Bargeld  9  800
„  „  Wechsel  9  000
,,  ,,  Scheckguthaben  12  200
Waren  4  000

Übertrag  vom
Konto  für  Kreditoren  5  000
Saldo  -  Kapital  30  000

Gesamtvermögen  35  000

35  000

b)  Es  gibt  Geschäftsfälle,  die  sich  als  Permutation  (Gütertausch) ­
  und  gleichzeitig  als  Wertveränderungen  des  eigenen
Kapitals  darstellen  (vgl.  dazu  lila—d,  S.  34  f);  d.  h.  der
Geschäftsfall  an  sich  ist  eine  Permutation,  der  Wert  der
Gegenleistung  ist  gleich  dem  Wert  der  Leistung.  Aber  im
Zusammenhang  mit  vorausgegangenen  Geschäftsfällen  wird
durch  den  vorliegenden  Geschäftsfall  das  Kapital  durch  Gewinne ­
  vermehrt  oder  durch  Verlust  vermindert.  Wir  bezeichnen ­
  sie  als  Umsatzgewinne  und  Umsatzverluste  (S.  69).
Beispiel:  1.  Wertpapiere,  deren  Einkaufswert  5000  Mk.
betrug,  werden  für  5800  auf  Kredit  verkauft.  2.  Waren  mit
einem  Einstandspreis  von  10  000  werden  für  9000  gegen
Wechsel  des  Käufers  verkauft.
Der  Verrechnung  solcher  Fälle  bieten  sich,  zum  gleichen
Ergebnis  führend,  zwei  Wege.
a )  Sofortige  Verrechnung  der  Kapitalveränderungen  1.  auf  dem
Kapital-Konto  oder  2.  dem  Gewinn-  und  Verlust-Konto,
        <pb n="81" />
        76

Umsatz  erfolge.

oder  3.  auf  besonderen  Konten  (z.  B.  Effektenerträgnis-Konto,
  Warenerfolgs-Konto  und  ähnliches),  Konten,  deren
Beträge  (Saldi)  am  Ende  des  Rechnungsjahres  auf  Gewinnund
  Verlust-Konto  übertragen  werden  (vgl.  S.  77).
ß)  Verschiebung  der  Verrechnung  des  Gewinnes  oder  Verlustes
auf  den  Schluß  des  Rechnungsjahres.  Der  Geschäftsfall  wird
zunächst  als  reine  Permutation  verrechnet  und  die  Buchung
der  Kapitalveränderung  in  einem  späteren  Zeitpunkt  nachgeholt ­
  (S.  78).
Im  ersten  Fall  (a)  wird  der  Umsatz  —  Verkauf  —  mit  dem
Eingangswert  (Anschaffungs-,  Einkaufs-,  Herstellungswert),  im
zweiten  Fall  (ß)  hingegen  mit  dem  Veräußerungswert  verrechnet.
Der  Verbuchungsvorgang  unter  (a)  ist  theoretisch  besser,
praktisch  jedoch  in  den  meisten  Fällen  überhaupt  nicht  oder
nicht  ohne  recht  komplizierte  Rechnungen  und  zeitraubende
Nachforschungen  durchzufähren;  denn  die  Kapitalveränderung
ergibt  sich  nur  durch  Vergleichung  mit  dem  Eingangswert,  also
mit  einer  früheren  Verbuchung.
Die  Verrechnungsweise  nach  ß)  ist  allgemein  üblich  und  in
den  ältesten  Werken  über  doppelte  B.  zu  finden.  Sie  ist  auch
Ursache  des  erheblichsten  Mangels  der  doppelten  B.  Durch  die
kontenförmige  Verrechnung  sind  die  Veränderungen  in  den  Vermögens- ­
  und  Schuldteilen  jederzeit  vollständig  zu  ersehen.  Die
Wertveränderungen  des  Kapitals  hingegen  sind  während  des  Rechnungsjahres ­
  nur  teilweise,  d.  h.  nur  insoweit  unmittelbar  ersichtlich, ­
  als  Güter  gegen  Dienstleistungen  (vgl.  S.  66,  3.,  4.,  6.—9.
Fall)  getauscht  werden  (sie  werden  zumeist  als  unmittelbare  Wertveränderungen ­
  des  Kapitals,  von  uns  als  Gewinneinnahmen  und
Verlustausgaben  bezeichnet).  Wo  mit  dem  Güter  tausch  gleichzeitig
Gewinne  und  Verluste  verbunden  sind  (wir  nennen  sie  Umsatzerfolge, ­
  Umsatzgewinne  und  -Verluste,  zumeist  infolge  einer  Veräußerung ­
  von  Vermögensteilen 1 ),  bleibt  die  Darstellung  des

i)  Die  in  Lehrbüchern  übliche  Bezeichnung  als  „mittelbare“  Wertveränderungen ­
  des  Kapitals  scheint  uns  nicht  zutreffend  zu  sein.  Gibt
es  Erfolge,  die  unmittelbarer  wirken  als  realisierte  Gewinne  oder  Verluste  ?
Die  Unterscheidung  „mittelbar“  und  „unmittelbar“  will  den  Zeitpunkt
der  Verrechnung  charakterisieren:  die  unmittelbaren  Erfolge  werden  sofort
als  Kapitalwertveränderung  buchmäßig  dargestellt.
        <pb n="82" />
        Umsatzerfolge:  77
Gesamtgewinnes  und  Gesamtverlustes  bis  zum  Rechnungsabschluß ­
  unvollständig  und  wird  erst  durch  diesen  ergänzt
(S.  83  u.).  Die  Bestandsverrechnung  ist  vollkommen  und  vollständig, ­
  die  Erfolgsbuchführung,  d.  i.  die  Überwachung  des  Vermögens ­
  als  werbendes  Kapital,  bleibt  unvollständig  bis  zum
allgemeinen  Bücherabschluß.  (Über  theoretische  und  praktische
Versuche,  dem  Ideal  der  doppelten  B.  —  den  Erfolgsnachweis
jederzeit  vollständig  zu  gestalten  —  siehe  12.  Abschnitt.)
Buchungs-Vorgang  nach  a)  (Beispiel  S.  75b).

Effekten-Konto.
a )  1.  Anschaffungspreis  .  .5000  j  a)  2.  Verkauf  .  .  5000
(1)

.  Waren-Konto.
h)  1.  Einkauf  10  OÖJ^j  b)  2.  Verkauf  10ÖÖÖ
(!)
Kapital-Konto  oder
Gewinn-  und  Verlust-Konto  oder
Verluste  Konto  für  Umsatz-Erfolge  Gewinne
h)  2.  Verkaufsverlust.  .  .  10  a)  2.  Effektenkursgewinn  .  .  800

Doch  kann  man,  was  praktischer  ist,  die  Verkäufe  mit
ihrem  Erlös  auf  Effekten-  und  Waren-Konto  verbuchen  und  die
Ertolgsdifferenzen  sofort  verrechnen;  z.  B.

Effekten-Konto.

1.
3.

Anschaffung  5000
Bffeiu^  Lumsatzcrfo’gs-Konto
  (Übertrag)  ....  800

2.  Verkaufserlös

5800

Effektenumsatzerfolgs-Konto.
2.  Gewinn-  u.  Verlust-Konto  [l-  Effekten-Kohm  ■
Übertrag  Ende  des  Jahres  800  j  Übertrag
Zunächst  werden  di«  Umsätze  als  solche  und  als  1  am  -n
Handlungen  verbucht,  dann  erst  werden  die  Erfolge  verrechne  .
        <pb n="83" />
        78

Umsatzerfolge.

Buchungsvorgang  nach  ß):
Effekten-Konto

a)  1.  Einkauf  ..  .  5000
a)  3.  Übertrag  am  Jahresende ­
  auf  Gewinn-  u.
Verlust-Konto  800

a)  2.  Verkauf

5800
(0

Waren-Konto.

b)  1.  Einkauf  10  000  b)  2.  Verkauf

9000

b)  3.  Übertrag  am  Jahresende ­
  auf  Gewinn-  u.
Verlust-Konto  1000
Gewinn-  und  Verlust-Konto  (Ende  des  Rechnungsjahres).
Verluste  Gewinne

b)3.  Übertrag  vom  Waren-Konto
  1000

a)  3.  Übertrag  vomEffekten-Konto
  800

Hier  ist  daran  zu  erinnern,  daß  die  doppelte  B.  „unmittelbare“ ­
  Gewinneinnahmen  und  Verlustausgaben  unter  Zusammenfassung ­
  gleichartiger  auf  besonderen  Konten  z.  B.  Zinsen-,  Provisions-,
  Unkosten-Konto  verrechnet  (S.  71),  daß  aber  mittelbare
Wertveränderungen  des  Kapitals  —  wir  verstehen  darunter  nur
die  Wertsteigerungen  und  Wertminderungen  von  Vermögensteilen ­
  ohne  Umsätze,  infolge  von  Konjunktureinflüssen  —  eben
nur  mittelbar  dargestellt  werden  können.
Ein  Beispiel  soll  dies  veranschaulichen:  Die  Kursverluste
an  verkauften  Effekten,  die  Unkosten  u.  ä.  Verlustc/gsgaben
kommen  auf  dem  Effekten-Konto,  dem  Unkosten-Kbnto  als
Verlust  —  infolge  Umsatzes  oder  Ausgabe  —  unmittelbar,  wir
wollen  sagen  automatisch,  zum  Ausdruck.  Kursverluste  an
den  Effektenbeständen  finden  auf  dem  betr.  Konto  nur  dann"
ihren  zahlenmäßigen  Ausdruck,  wenn  die  Vermögensobjekte,  an
die  diese  Konjunkturgewinne  oder  Konjunkturverluste  gebunden
sind,  im  Inventar  entsprechend  bewertet  werden.  Unabhängig
von  den  Wertansätzen,  selbsttätig  und  aus  sich  selbst  heraus
können  solche  Wertsteigerungen  und  -minderungen  der  Ver-
        <pb n="84" />
        Best  ändert  oigsb  ucMiihrnng.

79

äiiögensobjekte  [oder  der  Schulden]  auf  den  bezüglichen  Konten
nicht  in  Erscheinung  treten.
Demnach  sind  die  Kapitalveränderungen  (Zu-  und  Abgänge)
«inzuteilen  in:
1.  a)  Gewinneinnahmen  und  Verla  stausgaben',  b)  Kapitalverluste
  und  -gewinne;  beide  werden  schon  zur  Zeit  ihrer  Verrechnung ­
  unmittelbar  als  Kapitalwertmehrung  oder  -minderung
verbucht.
2.  Umsatzerjolge  (Umsatzgewinne  und  -Verluste)  (vgl.  S.  69,
75).
Wir  besprachen  bisher  die  Verrechnungstechnik  der  Veränderungen ­
  im  Vermögen  und  in  den  Schulden  sowie  des  eigenen
Kapitals,  ohne  beide  Verrechnungsgruppen  zu  verbinden.  Doch
bilden  beide  in  ihrer  praktischen  Anwendung  einen  einheitlichen
Rechnungsorganismus.  Diese  Verbindung  zu  einer  organischen
Einheit  ergibt  sich  aus  der  Natur  der  Geschäftsvorgänge  selbst
(vgl-  8.  Abschnitt).  Jeder  buchungsfähige  Geschäftsfall  wirkt
doppelt,  bewirkt  Veränderungen  nach  zwei  Seiten  hin,  wie  in  der
Tabelle  S.  35  gezeigt  wurde.  Demnach  müssen  die  Wirkungen
auch  doppelt  verrechnet  werden.  Jeder  Buchungsposten  stellt
eine  Wertgleichung  dar.  Der  Wert  der  linken  muß  gleich  sein  dem
Wert  der  rechten  Seite  der  Gleichung.  Jeder  Geschäftsfall  bewirkt  -
«inen  Soll-Zuwachs  und  gleichzeitig  einen  Haben-Zuwachs.  Gewöhnlich ­
  wird  dieses  Grundgesetz  so  ausgedrückt:  Jeder  Geschäftsfall ­
  muß  auf  zwei  Konten  verbucht  werden,  einmal  auf
einem  Konto  links  im  Soll  oder  Debet,  ein  anderes  Mal  mit  dem;
gleichen  Betrag  auf  einem  anderen  Konto  rechts  im  Haben
oder  Kredit.  Dieser  Formulierung  widerspricht  die  praktische
Handhabung,  wenn  eine  vereinfachende  Buchungsart  einem
Konto  mehrere  Kreditoren  oder  einem  Kreditor  mehrere  Debitoren ­
  gegenüberstellt  (vgl.  zusammengezogene  Memorial-Posten,
  19.  Abschnitt).
Das  S.  80  ff.  zusammenfassende  Beispiel  will  Technik  und
Leistungen  der  doppelten  B.  zeigen.  Wir  wählen  zur  Darstellung
typische  Vorgänge  des  Warenhandels,  da  dessen  wertumsetzende
1  ätigkeit  vorzüglich  geeignet  ist,  den  Verrechnungsmechanismus
auch  ohne  besondere  Vorkenntnisse  der  wirtschaftlichen  Verbehrstechnik ­
  zu  begreifen.  Interessant  ist  es,  an  der  Hand
        <pb n="85" />
        80

Bestanderfolgsbachführung.

Technik  und  Leistungen

Buchung  der  Veränderungen

Vermögens-Waren-







Geldvorrat

bestände

bestände

(Die  Zahlen  bedeuten  Tausender)

(Kaisen-Konto)

(Waren-Konto)

(Effekten-Kto.)

+

+

—

-L.

-

Ein-Ans-













gang

gang

gan  g

gang

gang

gang

I.  Anfang  (Eröffnung):
Zahlenmäßige  Zustands-Schilderung

  bei  Beginn  der
Wirtschaft.  Bargründung  ....

100

100

II.  Geschäftsbetrieb:

Analytische  und  genetische
Darstellung  der  äußeren  und
inneren  Wirtschaftsvorgänge;

1.  Barkauf  von  Waren

20

20

20

2.  Kreditkauf  von  Waren  ..

40

40

3.  Kapitalanlage  in  Effekten

50

50

50

4.  Bankeinlage

10

10

5.  Tratte  d.  Lieferanten  unt.  2

36

6.  Kreditverkauf  von  Waren

35

35

7.  Wechsel  auf  den  Käufer  (6.)

35

8.  Verkauf  d.  Wechsels  \

J4

Diskont  |

■  1

9.  Banküberweisung  an  den[

Lieferanten  (2.)  J

3,8

(Skonto=  Zinsabzug  5%).  (
10.  Kapitaleinlage  des  Unter-0,2



nehmers

2

2

11.  Dividenden-Inkasso  durch

die  Bank  )

0,8

12.  Handlungsunkosten

1

1

Summenbilanz

1368,8

102

81

60

35

50

-

dieser  Tabelle  zu  prüfen,  wie  die  doppelte  B.  die  Umformung  der
Werte,  den  Kreislauf  des  Kapitals  zum  Ausdruck  bringt.  Vom
Barbestand  werden  durch  Bareiukauf  (erster  Fall)  20  Geldein-
        <pb n="86" />
        82

Bestanderfolgsbucliführnng.

Technik  und  Leistungen

Waren-Handel
(Uio  Zahlen  bedeuten  Tausender)

Betrag -

Summenbilanz
III.  Rechnungsabschluß:
Zustandsschilderung  am  Ende
des  Rechnungsjahres  und  Erfolgsermittelung: ­

Übertrag  auf  Bilanz-Konto

Schlußbilanz:  Bargeld
Warenbestände
Effekten
Bankguthaben
Aktiva  (=  -SA 1 )

c
o&amp;gt;
ho
SO

£
►.g
00

05  G5
CO  ”3
*c3
&amp;lt;

368,8

21
28
50
41

v-  Wechselschulden  (=  A'P 1 )
Kapital  (=  Kj)
Anfangskapital  (=  K 0 )  ..

Kapitalzuwachs
Einlage
Reingewinn  (=  -f  B)

140
36

104
100

Buchung  der  Veränderungen
Vermögens-Geldvorrat


(Kassen-Konto)

+

Eingang ­


Ausgang ­


102  81

102

21

Warenbestände ­

(Waren-Konte)

Effektenbestände

(Effokten-Konto)


Eingang ­


102

Übertrag ­

ins
Hah'-n
der
Km.
Schuld
Wechs.
Kt.  Soll

Übertrag  des
CJ  msatzgewinnes
  auf
Gewinn-  und
Verlust-Konto

60

60

Ausgang ­


35

28

63

63  63

+
Eingang ­


50

50

Aasgang ­


50

50

Bestanderfolgsbuchfühnmg.

83

der  Doppik.

in  den  Beständen;  Ergebnis  nach  Formel  I  (Seite  29)

Bestandteile  (Aktiva)

Schulden=fremd.  Kap

Bank-Buch-









  11  (S.  31)

gu  thaben
Jttaiik-Konto)

forderung.
(Dehitoroti-Konto)


forderung.
(Rimessen-Konto)


schulden
(Kroditoren-Konto)


schulden
(T  ratten-Konto)


Kapital
(Reinvermögen)

+

—

+

—

+

—

-

■  +

—

+

—

+

ZU

ab

Forderung ­


Tilgrung ­


Eingang ­


Ansgang ­


Tilgung ­


Schulden ­


Einlösung ­


Vormerkg.


Wertminde ­
 ­


Wertmoh-



44,8

3,8

35

35

35

35

40

40

36

2

3

*44[T

41

36

3

Waren

44,8  j

35

35

35

35

40

40

36

36

2

6

Veränderungen
des  Kapitals;

Bilanz-Konto
Passiva

Kassen-Kto.  .  21
W aren-Kto.  .  28
Effekton-Kto.  50
Bank-Kto.  .,  41
ilö

Tratten-Kto..  36
Kapital-Kto.  .104

140

Gewinn-  u.
Ve-lus'e
Zinsen-Kto.
(1-0,2)  ...  0.8
Unkosten-Kto.1
M
Reingewinn  2

Verlust-Kto.
G  winne
Effekten-Zinsen-Kto.
  0,8
Waren-Kto.  .  3

Kapital-Konto.

Bilanz  .

....  104

Anfangs-Kapital

  ..  100

Einlage  ....  2

Reingewinn.  2

6*
        <pb n="87" />
        84

Bestanderfolgsbuchführung.

des  Lieferanten  (fünfter  Fall)  in  ein  schriftliches  Wechselversprechen ­
  umgewandelt  (Kreditoren  an  Tratten).  Die  Kaufpreisl'orderung
  aus  dem  sechsten  Fall  wird  in  eine  Wechselfordorung
umgesetzt  (siebenter  Fall,  Rimessen  an  Debitoren),  die  durch
Verkauf  unter  Zinsverlust  (achter  Fall)  in  ein  Bankguthaben
umgeformt  wird  (Bank  an  Rimessen).
Die  Verbuchungen  in  den  Memorialen  (s.  später)  lauten
vollständig:
I.  Kasse  an  Kapital  ..  .100  lil  d)  2  Konten  an  Gewinn

II.  1.  Waren  an  Kasse..  20
2.  WarenanKreditoren  40

3.  Effekten  an  Kasse  50
4.  Bank  an  Kasse  ..  10
5.  Kreditoren  an
Tratten  36
6.  DebitorenanWaren  35
7.  Wechsel  an  Debitoren ­
  35
8.  Bank  an  Wechsel  34
Zinsen  an  Wechsel  1

9.  Kreditoren  an  Bank  3,8
Kreditoren  an  Zins.  0,2
10.  Kasse  an  Kapital.  2
11.  Bank  an  Effekten  0,8
12.  Unkosten  an  Kasse  1
lila)  Bilanz-Konto

an

Kasse

...21

an

Waren

...28

an

Effekten....

...  50

an

Bank

...  41

b)  Tratten  an  Bilanz.  36
c)  Kapital  an  Bilanz  .104

undVerlust:  Übertrag
der  Gewinne:  Effekten-Zinsen-Kto
  0,8
Waren  _3  Jk»
e)  Gewinn  und  Verlust
an  zwei  Konten  ;Übertrag
  der  Verluste  an
Zinsen  0,8
an  Unkosten  1  1.8
f)  Gewinn  und  Verlust
an  Kapital-Konto
Reingewinn  2

12.  Abschnitt.
Theoretische  Auflösung  der  Umsatzerfolgs-Konten.
Verschiedene  Autoren  unternahmen  den  Versuch,  den
wesentlichsten  organischen  Mangel  der  doppelten  B.,  der  mit
der  Führung  von  Konten  der  Umsatzerfolge  (Bestand-Erfolgs-Konten)
  notwendig  verbunden  ist,  zu  beseitigen.
        <pb n="88" />
        Umsatzerfolgskonten.

85

Den  ersten  Versuch  dieser  Art  unternahm  Queulin  (L’inventaire
  perpetuel,  Paris  1840),  der  unter  Anwendung  synoptischer ­
  Tabellen  zwei  dreigliedrige  Konten  —  neben  anderen  hier
nicht  interessierenden  —  eröffnete:  a)  Magazins,  mit  3  Spalten,
Einkaufswert  der  eingehenden,  der  ausgehenden  Waren  und  des
Bestandes;  b)  Opirations,  mit  Spalten  für  Einkäufe,  Verkäufe
und  Gewinne.
1865  schlug  C.  A.  Guilbaut  (Tratte  de  comptabilite  et  d’administration
  industrielles)  ein  Verfahren  vor,  das  seit  dieser  Zeit
'n  der  französischen  Fachliteratur  unter  dem  Namen  ,,la  Permanence
  de  ITnventaire“  bekannt  ist  (vgl.  die  verschiedenen
Publikationen  von  Liautcy-Guilbaut,  z.  B.  La  Science  des  comptes
  mise  ä  la  portee  de  tous,  Paris  1889;  Principes  genöraux  de
comptabilite,  Paris  1903).
Theoretisch  besteht  die  Möglichkeit,  ein  Umsatzerfolgs-Eonto
  in  zwei  Konten  zu  zerlegen,  von  denen  das  eine  die  Verdehnung ­
  des  Bestandes,  das  andere  jene  des  Erfolges  übernimmt.
(Vgl.  S.  77.)  Die  praktische  Durchführbarkeit  solch  theoretischer ­
  Lösungsversuche  scheitert  häufig  daran,  daß  die  theoretischen ­
  Voraussetzungen  praktisch  nicht  erfüllbar  sind,  oder  Zeitund
  Arbeitsaufwand  in  keinem  richtigen  Verhältnis  zum  Erfolg
stehen  *)•
Die  nachfolgende,  nach  Schaer,  Unterrichtsstunden  I.
§§  123  ff.  entworfene  Tabelle  soll  die  Idee  Queulins  und  Guilhauts
  wiedergeben  (s.  Tabelle  S.  86).
Bei  jedem  Verkaufe  (oder  periodenweise)  muß  der  Einstandswert ­
  (Anschaflungswert)  der  verkauften  Waren  vom  Einkaufs- ­
  auf  das  Verkaufs-Konto  übertragen  werden  (4.  Fall),
kei  Rücksendungen  von  verkauften  Gütern  ist  deren  Einstandsw
 ert  zurückzubuchen  (6.).  Der  Wert  des  (Soll-)Bestandes  ist
der  Differenz  des  Einkaufskontos  gegeben,  der  Gewinn  auf
dem  Verkaufs-Konto  ersichtlich.  Voraussetzung  für  die  Anwendung ­
  dieses  Verfahrens  ist  die  Kenntnis  des  Einkaufs-  (Anschaffungs-)
  oder  Herstellungswertes  der  verkauften  Waren
ünd  Produkte.  Die  Praxis  kann  dieser  Buchungsmethode  nicht
1 )  Vgl.  auch  die  Ausführungen  über  die  „Buchführung  produzierender
bewerbe“.
        <pb n="89" />
        86

Umsatzerfolgskonten.

oder  selten  folgen,  „weil  es  in  den  meisten  wirtschaftlichen  Unternehmungen ­
  geradezu  unmöglich  wäre,  bei  jedem  einzelnen
wirtschaftlichen  Tausch-  oder  Produktionsprozeß  den  Reinerfolg
{d.  h.  den  Gewinn)  auszuscheiden“  (Schaer,  Versuch  einer  wissenschaftlichen ­
  Behandlung  S.  15) ] )-Umsatzerfolgs-



Unzerlegtes
Waren-  Konto

Zerlegung  in

Wareneinkaufs-Konto
  (Lager-,
Bes  land-  Konto)

Warenverkaufs-Warenumsatz-


(Erfolgs-Konto)

Eingang-Ausgang-





Ausgang-Debet

  j

Verkauf

t.  Wareneinkauf

10  000

—

10  000

'

—

2.  Bezugskoslen

4  000

—J-4

  000

—

—

3.  Vergütung  des  Lieferanten

  wegen  schlechter

  Waren

—

100

—

100

—

—

4.  Verkauf  von  Waren

a)  Binkaufswert  2500,

—

—

—

2  500

2  500

1

1

t

b)  Verkaufspreis  3000  (

3  000

Übertrag

3  000

c)  Verkaufskosten  35J

35

—

—

—  -

35

—

5.  Vergütung  an  den

Käufer

25

—

—

—

25

—

6.  Rücksendung  einer

verkauften  Ware

a)  Einkaufswert  200

—

—

200
*

Rückbuchung

200
1

b)  Verkaufspreis  250

250

—

—

—

250

c)  Kosten  10

10

—

10

Summen

14  320

3  100

14  200

2  600

2  820

3  200

Buchwert  des  Schlußbestandes



11  600

—

11  600

—

Umsatzgewinn

380

—

380

-

Die  obige  Lösung  des  Problems  gründet  sich  auf  die  Ermittelung ­
  der  Anschaffungskosten  der  verkauften  Waren  im
EinzeliaWe,  auch  wenn  sie  periodenweise  für  eine  Summe  von
Einzelfällen  ermittelt  werden  (vgl.  dazu  auch  die  Ausführungen

*)  Ausführliche  Kritik  von  Braune  im  Jahresbericht  der  Handelsschule ­
  Plauen  i.  V.  1896.
        <pb n="90" />
        Eingang

Schema  eines  Lagerbuehes  (Waren-Kontos)  mit  Zwischenabschluß.

Ausgang

Datum

Text

Menge

,  isri-gj*
•So-5  S  =  f-»■

,  cc
für  300  kg -

Betrag

|
,  Datum

Text

Menge
kg-Verkaufs“


preis

Betrag

2=5.5
£)  —  ©
äj  p.

Erfolg

Jan,

1.

Inventur

10  000

15

1  500

Febr.

2.

An  Müller,  Bin.
„  A.E.G.  „

20  000

21

4  200

17

+  800
+  1500

J)

5.

Schubert&amp;amp;Cie.,  Hbg.

20  000

18

3  600

...

5  J

10.

30  000

22

6  600

17

Febr.

16.

Hecht  &amp;amp;  Pfeifer,  Bin.

30  000

17

5  100

März

25.

»  b.e.w.  „

30  000

23

6  900

18,5

+  1350

60  000

—

17

10  200

—

31.

Schlußbestand

10  000

—

1  850

18,5

März

23.

Bestand  M.  1700,—

10  000

—

17

90  000

19  550

+  3650

i)

Lieferung  von  N.  N.

30  000

19

5  700

-

40  000

-

18,5

Gesamtgewinn  .....

-

15  '.00
3  650

5&amp;gt;

31.

19  550

_

April

1.

Bestand  (Inventur)

10  000

-

18,5

1  850

-

*)  Kalkulierter  Einstandswert  loco  Magazin.
a)  Der  Zwis^nenabschluß  kann  nach  jedem  Einkauf  erfolgen,  dann  kann  der  Gewinn  oder  Verlust  bei  dem  folgenden
Binzeiverkauf  sofort  berechnet  werden  (am  23.  März),  b)  Oder  man  ermittelt  periodenweise  den  durchschnittlichen  Einstandspreis ­
  (am  23.  März  für  die  bisherigen  Einkäufe)  und  berechnet  auf  Grund  des  Ergebnisses  nachträglich  die  Einzelgewinne ­
  oder  man  begnügt  sich  mit  der  summarischen  Erfolgsberechnung  für  diesen  Zeitraum,  c)  Der  übliche  Endabschluß
(hier  quartalsweise)  muß'die  Richtigkeit  der  Erfolgsspalte  durch  Übereinstimmung  ihrer  Summe  mit  dem  Gesamtgewinn
ergeben.
        <pb n="91" />
        8«

Reclmungsproben.

über  Fabrikbuchhaltung  im  2.  Teil).  Sie  erreicht  die  Berechnung
des  Erfolges  im  Einzelfall 1 ).
Ein  anderer  Weg  der  Lösung  beschränkt  sich  auf  die  Berechnung ­
  des  Gesamterfolges  der  Bestimmungsperiode  und  setzt
die  Kenntnis  der  Anschaffungskosten  des  Lagerbestandes,  d.  h.
eine  sehr  subtile  Lagerbuchführung,  voraus  (vgl.  den  Kontenabschluß ­
  14.  Abschnitt) 2 ).
Eine  Methode  der  Durchschnittsberechnung  soll  noch  erwähnt
werden.  Nach  jedem  Eingang  von  Gütern  oder  periodenweise
wird  der  Durchschnittspreis  des  Lagerbestandes  berechnet  und
danach  der  Erfolg  des  einzelnen  Verkaufes  sofort  oder  nachträglich ­
  ermittelt.  Die  Berechnung  ist  die  folgende:
Eingang  Ausgang

Erfolg -

l./l.  10/m  kg  zu  15,—  ..  .

M.  1500

5./2.  20/m  zu  21

M.

4200

+  800

5/1-  20/  „  „  „  18,-.,.

„  3600

10./2.  30/m  „  22

&amp;gt;&amp;gt;

6600

+  1500

10./2.  30/  „  „  „  18,-...

„  5100

60000  kg  zu  17,

(Durchschnitt)  =

M.  10200

6 I 900
1850

20./3.  Bestand  10/m  kg
zu  17,—  (Durchschnittspreis) ­
  =

M.  1700

25-/3.  30/m  „  23
31./3.  Schlußbestand
10/m  zu  18,5  M.

+  1350

20./3.  Zugang  30/m  kg

M.

19550

+  3650

zu  19,—  (Einkauf)  =

M.  5700

~  Einkauf

M.  15700

im

Gesamtgewinn

M.

3650

einzelnen
berechnet.

Vgl.  Schema  S.  87.

13.  Abschnitt.
Rechnungsproben  der  doppelten  B.
Jede  Rechnungsprobe  soll  nur  die  rechnerische,  die  formale
Richtigkeit  der  Buchungen  beweisen,  mehr  nicht;  vor  allem
nicht  die  Richtigkeit  des  materiellen  Inhalts  dieser  Buchungen
1 )  Möglich  bei  individuell  bestimmbaren  Gütern,  z.  B.  bestimmten
Fabrikaten,  Effekten.
2 )  Ober  Versuche  dieser  Art  vgl.  mein  Buch  „Selbstkostenberechnung
industrieller  Betriebe“,  7.  Aufl.,  Frankfurt  a.  M.  1921,  S.  276  ff.
        <pb n="92" />
        Rechnnngsproben.

89

Periodische  Rechnungsproben  der  doppelten  B.  sind  x )  :
1.  die  Probebilanz  (Monats-,  Konten-,  Roh-,  BruUo-ßilanz);
sie  ist  eine  auf  dem  Prinzip  der  doppelten  Verrechnung  beruhende
Kontierungsprobe,  die  die  richtige  Übertragung  der  Rechnungsposten ­
  aus  den  chronologischen  Vorbüchern  in  das  systematisierende ­
  Hauptbuch  beweisen  soll.  Die  Probebilanz  kann
a)  als  Summen-  (Verkehrs-,  Umsatz-)  oder  ß)  als  Saldobilanz
  1  2 )  angelegt  und  in  beiden  Fällen  monats-  bzw.  periodenweise ­
  allein  (einfache  Probebilanz)  oder  monatsweise  (periodenweise) ­
  fortschreitend  sein  (kumulierende  Probebilanz).  Das  will
heißen,  die  Probebilanz  gibt  Summen-  oder  Salden  eines  Monats
oder  aller  Monate  an.

Schema-.

Konto

Kapital
Privat
Waren
Kasse
Debitor.
Kreditor
Wechsel

Probebilanz  des  Monats
Februar

Probebilanz
für  Februar

Bis  einschließlich  Februar
Summen  |  Salden
der  Konten

Summen  der
Konten

Saldi  der  Konten

Summen

Debet

Kredit

Debet

Kredit

Debet  |

Kredit

Debet

Kredit

Soll

Haben

—

—

—

—

—  '

—

—

86  000

—

86000

1  500

1  500

—

1  500

—

3  500

—

3  500

—

20  000

24  000

—

4  000

20  000

24  000

54  000

29  000

25  000

.  —

12  000

5  500

6  500

—

12  000

5  500

28  000

19  500

8  500

—

12  000

6  000

6  000

—

12  000

6  000

57  000

16  000

41  000

—

14  000

20  000

—

6  000

14  000

20  000

32  000

40  000

—

8000

6  000

10  000

-

4  000

6  000

10  000

34  000

18  000

16  000

-

65  500

65  500

14  000

14  000

65  500

65  500

208  500

208  500

94  000|9400ü

Monatsweise  allein

{Monatsweise  fortschreitend.

Die  Probebilanz  „stimmt“,  wenn  die  Hauptsummen  der
Spalten  gleich  groß  sind.  Diese  Übereinstimmung  beweist  nur,
daß  ein  Betrag  auf  einem  Konto  links,  auf  einem  anderen  rechts
eingetragen  wurde.  Die  Probebilanz  stimmt,  auch  wenn  die
Buchungen  falsch  sind,  z.  B.  anstatt  a-Konto  an  b-Konto  falsch
h-Konto  an  a-Konto  gebucht  wurde;  wenn  unrichtige  Beträge
m  den  Vorbüchern  (Kassa,  Memorial)  oder  bei  der  Übertragung

1 )  Vgl.  mein  Buch  über  „Die  Kontrolle  in  kaul'm.  Unternehmungen  ,
Frankfurt  a.  M.,  2.  Aufl.,  1920,  S.  96  f.
2 )  Die  Saldobilanz  wird  bereits  im  „Probierstein  der  Buchhalter  ,
Ratzeburg  1701,  gezeigt.
        <pb n="93" />
        90

Rechnungsproben.

in  das  Hauptbuch  (1000  anstatt  10  000)  oder  wenn  ein  Buchungsposten ­
  auf  ein  unrichtiges  Konto  eingestellt  wurde  (a-Konto
rechts  statt  b-Konto  rechts);  wenn  in  den  Vorbüchern  innerhalb
eines  Rechnungspostens  falsch  addiert  oder  ein  Geschäftsfail
nicht  verbucht  oder  eine  Buchung  nicht  in  das  Hauptbuch  übertragen ­
  wurde  u.  a.  m.
Man  kann  der  Saldobilanz  eines  Monats  eine  ziffermäßige
Erläuterung  der  Verschiebungen  auf  den  einzelnen  Konten  wie
folgt  beifügen:

Konto

März

1924

Zugang

Abgang

Soll

Haben

Soll

Haben

Soll

Haben

Korrent

•

20  000

20  000

3  100  000

43  290361,70]43J90  3(51,70

72iil  790,10)416  210,90

10845474,80  3999895,60

Der  Februarsaldo  des  Kontokorrent  war  Soll  3  100  000,—,  im
März  wurden  3  120  000  ins  Haben  gebucht,  die  Rohbilanz  gibt
einen  Habensaldo  von  20  000;  demnach  sind  im  Soll  3,1  Milk
abgegangen  und  20  000  dem  Haben  zugewachsen.  Kontrolle  der
Erläuterungsspalten:
Zu  Soll  7  261  790,10  ab  Haben  3  999  895,60
Ab  „  10  845  474,80  zu  „  416  210,90
Abgang  insgesamt  3  583  684,70  =  Abgang  Haben  3  583  684,70
2.  Eine  wirksame  Ergänzung  der  Probebilanz  ist  die  Additionsprobe ­
  des  Kassenbuches  und  des  Memorials;  die  Summe
der  Sollposten  und  der  Habenposten  des  Kassenbuches  (mit
Ausschluß  der  Barvorräte  am  Ende  und  bei  Beginn  des  Monats)
vermehrt  um  die  Summe  aller  Memorial-Buchungsposten*)
eines  Monates  muß  gleich  sein  der  Summe  der  Summenbilanz
des  gleichen  Monats.  Dadurch  wird  die  Vollständigkeit  der
Übertragung  in  das  Hauptbuch  bewiesen.  (Vgl.  20.  Abschnitt.)
Wertvoll  ist  die  fortschreitende  Summenbilanz  1  a)  als  allgemeine ­
  Übersicht  über  den  Fortgang  und  den  zeitigen  Stand

M  Schon  Jones.  1795,  bringt  die  Summenbilanz,  ergänzt  durch  eine
Journalbilanz.
        <pb n="94" />
        Reehnungsproben.

91

des  Geschäftsbetriebes  (Geschäftsstatistik  1 ))  und  als  Vergleichsmaßstab ­
  für  den  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.  Empfehlenswert ­
  ist  die  Einsetzung  der  Zahlen  des  Vorjahres  mit  roter  Tinte..
Eine  solche  Probebilanz  wird  für  die  geschäftlichen  Dispositionen
noch  bedeutungsvoller,  wenn  die  Konten  und  deren  Zahlen
übersichtlich  und  nach  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten  gruppiert ­
  werden  (vgl.  Eilanzkritik  II.  Band).
Andere  Rechnungsproben  sind:
3.  Die  Prüfung  der  Kollektiv-Konten 2 )  hinsichtlich  ihrer
Übereinstimmung  mit  der  zergliedernden  Nebenverrechnung
z.  B.  die  Summen  oder  der  Saldo  des  Debitoren-Kontos  des
Hauptbuches  verglichen  mit  den  Summen  oder  Salden  aller  Konten ­
  des  Debitorenbuches,  Kreditoren-Konto  verglichen  mit  den
Kontensummen  des  Kreditorenbuches  (S.  48).
4.  Die  jährliche  Probe  durch  Übereinstimmung  des  Saldos
des  Kapital-Kontos  mit.  den  Salden  der  Ausgangsbilanz  und  des
Gewinn-  und  Verlust-Kontos.  (Vgl.  15.  Abschnitt.)
Faure  (a.  a.  0.  S.  73)  gibt  eine  mathematische  Ableitung
der  Saldobilanz  (1,  ß),  die  wir  im  Interesse  jener  zitieren,  die
die  Wissenschaftlichkeit  der  B.  in  ihren  mathematischen  Grundigen ­
  erblicken  wollen.
Das  A-Konto  hat  links  die  Summe  s,  rechts  die  Summe  h,
wobei  h  &amp;lt;  s.  Bedingung  ist:  s  —  h  —  a.
Das  B-Konto  hat  links  die  Summe  s',  rechts  h\  h'  &amp;gt;  s'  und
s '  —  h'  =  a .
Die  Summenbilanz  ist:  s-f  s'  —  h  -f-  h',  d.  i.
s  —  h  -f-  s'  —  h'  und
s  —  h  —  h'  —  s'.
5.  ln  größeren  Handelsunternehmungen  findet  man  mitunter ­
  eine  Arbeitsteilung  in  der  Verrechnung  derart,  daß  ab-*)
  Die  französische  Terminologie  unterscheidet:  La  balance  de  vörification,
  Probebilanz,  und  le  bilan  =  Vermögensbilanz.  Die  monalweise
fortschreitende  Probebilanz  —  la  balance  cumulee  —  wird  häufig  als  la
Situation  balance  bezeichnet.  Eine  partielle  Probebilanz,  die  sich  auf  einen
kürzeren  Zeitraum  erstreckt  und  nur  Buchungen  dieser  verhältnismäßig
kürzeren  Periode  berücksichtigt,  wird  „chiffrier“  genannt.
2 )  Vgl.  Schmalenbach,  Die  Technik  der  Fehlerfelder  in  der  Buchführung,
z  t  hw.  F.  1907,
        <pb n="95" />
        ■92

Rechnungsprobcn.

teilungsweise  die  Verbuchung  der  Geschäftsfälle  auch  in  besonderen ­
  selbständigen  Hauptbüchern  durchgeführt  wird;  jedes
■Hauptbuch  bildet  mit  seinen  Vorbüchern  ein  selbständiges  Verrechnungssystem. ­
  Z.  B.  Bank-  und  Warenabteilung  eines  Geschäfts ­
  oder  die  Einkaufs-  und  Verkaufsabteilung  bilden  solche
Verrechnungsabteilungen.  Die  Probebilanzen  der  einzelnen
Hauptbücher  für  sich  werden  selten  stimmen,  da  sich  stets
Buchungen  finden,  die  zu  einem  Teil  in  einem  Hauptbuch  einer
anderen  Abteilung  zu  verrechnen  sind.  Um  nun  auch  die  Kontierungsproben ­
  unabhängig  zu  machen,  führt  man  für  jedes
Hauptbuch  ein  „Kontroll-Konto“  ein,  auf  dem  solche  Posten
verrechnet  werden,  die  mit  dem  Debet-  oder  dem  Kredit-Konto
das  Hauptbuch  einer  andern  Abteilung  betreffen.  Dadurch
stimmen  die  Hauptbücher  für  sich  und  kontrollieren  sich  durch
die  Summe  der  Kontroll-Konten  gegenseitig.
Ein  ähnliches  Verfahren  zeigt  Dicksee  (Bookkeeping  for
Accountant  Students,  London,  Gee  &amp;amp;  Co.  S.  164  ff.).  Er  führt
ein  Bought  Ledger  und  ein  Bought-Book  (Kreditoren-  oder
Lieferantenbuch  und  Einkaufsbuch)  sowie  ein  Sold  Ledger  und
Day-Book  (Debitoren-  und  Verkaufsbuch);  überdies  ein  allgemeines ­
  Hauptbuch,  General  Ledger  und  Journal.  Um  Debitoren- ­
  und  Kreditorenbuch,  jedes  für  sich  durch  eine  Probebilanz ­
  abstimmen  zu  können,  eine  seif  Balancing  zu  ermöglichen,
erhalten  beide  Bücher  eine  Ad  justement  Account J )  (Ergänzungs-Konto)
  wie  folgt:
I.  Im  Bought  Ledger:
Dr -  General  Ledger  Account  \  Gr.
1)  Monatliche  Summe  der  2)  Monatssumme  der  Zah-Einkäufe
  (Gegenposten  lungen  —barod.Bank—  £  300,—
auf  der  Habenseite  der
Einzelkonten  der  B.L.)  £  425,—
II.  Im  Sold  Ledger:
General  Ledger  Account
2)  Zahlungen  der  Kunden  £  425,—  11)  Monatssumme  der  Ver-1
  kaufe  £  300,—
1 ]  „The  Adjustment  Account  is  one  of  the  most  beautiful  and  artistic
devices  in  modern  bookkeeping“  [Dicksee).
        <pb n="96" />
        Anmerkung.  Interessant.  ist  der  Monatsabschluß  des  Kassenbuches  •
Dr -  Cash  Cr.

3?  bl
O  T3
CQ  0)
i-3

2  £
o
ö  ®
o  ^

Bank

W)  bL
G  '"C
O  CU
pq

3  tL
C  r Ö
&amp;lt;u  ^

Bank

-

-

-

—

-

—

(Monatssummen)  ...

425

400

825

(Monatssummen)  ...

300

57

357

General  L.  Account

300

—

—

General  L.  Account

425

—

—

kMd  L.  Account  ....

—

425

—

Bought  L.  Account

—

300

-

725

825

825

Balance

—

468

468

725

825

825

Die  Memorialbuchungen  lauten:
1-  Monatlich:  a)  Purchases  to  Bought  Ledger  Account
b)  Sold  L.  Account  to  Sales
2.  Jährlich  a)  Trading  Account
to  Purchases
to  Profit  and  Löss  Account
b)  Sales  to  Trading  Account.
Ähnlich  wird  ein  Übertragungs-Konto  bei  Großbanken  bedingt
^ Urc h  die  Organisation  der  Buchführung;  beispielsweise  soll  die
Verweisung  eines  auswärtigen  Kunden  auf  das  Konto  eines
Piatzkunden  verbucht  werden.  Die  unmittelbare  Buchung;
^  Konto-Korrent  an  B  Konto-Korrent  •  ist  untunlich,  da  für
auswärtige  und  für  Platzkunden  besondere  Primanoten  exilieren, ­
  weshalb  über  ein  Zwischen-Konto  gebucht  wird:  In  der
auswärtigen  Abteilung:  A  an  Ubertragungs-Konto,  in  der  Platzabteilung:
  Übertragungs-Konto  an  B.
Dei  der  Ausschreibung  von  Bank-  und  Postschecks  kann
eiQ  Kontroll-Konto  zwecks  Verhütung  von  Veruntreuungen  dergestalt ­
  eingerichtet  werden,  daß  die  Ausschreibungen  zu  Lasten
, leses  Zwischen-Kontos  (Anweisung  an  Scheck-Konto),  die  Able
  Ung  zu  dessen  Gunsten  (Kasse  an  Anweisung)  verrechnet
^ lr d.  (Brandt,  Rechnungswesen  der  G.  m.  b.  H.  Leipzig  1912.
b-  87:  „Roulance-Konto“.)
6-  Konto-Auszüge,  Kontokorrent-Abschriften  im  Bank-  und
arenverkehr  sind  Abschriften  bestimmter  Personen-Konten
        <pb n="97" />
        94

Der  Kontcnabschlnß.

(in  den  Nebenbüchern,  wie  Debitoren-,  Kontokorrentbuch)  an
die  Geschäftsfreunde  zwecks  Kontrolle  („Abstimmung“)  der
gegenseitigen  Buchungen,  im  Bankverkehr  unter  gleichzeitiger
Aufrechnung  der  Zinsen,  Provision  und  Nebenkosten.  Die  Bestätigung ­
  der  Richtigkeit  des  Saldos  hat  den  Charakter  eines
Schuldanerkenntnisses  (§  782  BGB.).

14.  Abschnitt.
Der  Abschluß  der  Konten 1 ).
Der  Abschluß  der  Konten  (und  der  ß.  überhaupt)  ist  rechnungsmäßige ­
  Darstellung  der  Ergebnisse;  er  ist  der  Form  nach
Einsetzung  des  Wertunterschiedes  auf  die  zahlenschwächere  oder
kleinere  Seite  des  Kontos  (oder  des  Kontobuches),  dem  Inhalt
nach  Ermittlung  des  Bestandes  und  des  Erfolges.  Der  allgemeine,
formale  Zweck  des  Kontenabschlusses  besteht  in  der  Ermittlung
des  Ergebnisses  eines  Kontos;  das  Ergebnis  wird  auf  dem  Konto
selbst  zum  Ausdruck  gebracht.  Das  besondere  Ziel,  der  materielle ­
  Inhalt  des  Abschlusses  richtet  sich  in  derllauptsache  nach
der  dem  Konto  zugewiesenen  Verrechnungsmaterie:  man  will
den  rechnungsmäßigen  Bestand  eines  Vermögensteiles  (z.  B.  in
den  Bestandsbüchern,  auf  den  Konten  des  Vermögens),  den
Stand  der  Abrechnung'mit  einem  Schuldner  oder  Gläubiger,  das
derzeitige  Kreditverhältnis  kennen;  die  Hauptbuch-Konten
werden  abgeschlossen,  um  eine  Übersicht  über  Vermögen,  Schulden ­
  und  Erfolg  der  Unternehmung  zu  gewinnen.
Der  Form  nach  kann  ein  Konto  zum  Abschluß  gebracht
werden  durch  Saldieren  oder  durch  ein  anderes  Konto.
a)  Saldieren:  Unter  Saldo  (Ausgleich,  Ergänzung)  versteht
man  den  Wertunterschied  der  beiden  Seiten  eines  Kontos.  (Der

*)  Literatur:  Retiig  (Bücherrevisor),  Abschlußverfahren  nach  dem
System  der  doppelten  Buchhaltung.  Berlin  1897  (Selbstverlag).  Kerkow,
Das  Abschluß-  und  Bilanzverfahren  der  doppelten  B.,  7,  Auf!.,  Berlin
(Spaeth).  Thiry,  Le  travail  comptable  de  fin  d’exercice,  2.  ed.,  Gand  1904.
Oppenheimer,  Praktischer  Jahresabschluß  der  kaufmännischen  Bücher.
Leipzig,  o.  J.  (Huberti).
        <pb n="98" />
        Der  Kontenabschluß-

95

Mengenunterschied,  auch  ein  „Saldo“,  wird  gewöhnlich  als  „Bestand“, ­
  „Vorrat“  bezeichnet.)  Der  Saldo  führt  die  Bezeichnung
der  dem  Werte  nach  größeren  Seite  des  Kontos  und  wird  behufs
formellen  Abschlusses  auf  die  schwächere  Seite  eingestellt.  Ein
Soll-  oder  Debetsaido  stammt  von  der  größeren  Sollseite  des
Kontos,  wird  aber  zum  Ausgleich  beider  Seiten  auf  die  Habenoder ­
  Kreditseite  eingestellt  und  umgekehrt.
Die  Bedeutung  des  Saldos  ergibt  sich  aus  dem  VerrechnungsstoiT
  des  Kontos;  er  kann  Bestand  an  Schulden,  Vermögen,
Kapital  oder  Gewinn  bzw.  Verlust  bedeuten  (vgl.  16.  Absch.).
b)  Ein  Konto  wird  durch  ein  anderes  Konto  zum  Abschluß
d.  h.  zum  Ausgleich  beider  Seiten  gebracht,  derart,  daß  der
Saldo  auf  ein  anderes  Konto  übertragen  wird,  z.  B.  auf  Bilanz-Konto.
  Wir  nennen  solche  Posten  Übertragungs-  oder  Verrechoungsbuchungcn
  (S.  48).
Das  einfache  Saldieren  eines  Kontos  der  doppelten  B.  wird
v °n  einigen  Theoretikern  als  systemwidrig  erklärt,  da  jeder
zur  Verrechnung  kommende  Betrag  doppelt,  d.  h.  auf  zwei
Konten  verbucht  werden  soll.
Die  Hauptbuch-Konten  der  doppelten  B.  werden  abgeschlossen ­
  :

1.  nur  durch  Bilanz-Konto  (vgl.  S.  62,  64,  74):  z.  B.  Hypotheken-, ­
  Reichsbank-Giro-,  Kassen-,  Akzepten-Konto;
2.  nur  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto:  in  der  Regel  die
Unterkonten  der  Ertragsbilanz,  die  Erfolgs-Konten,  also  Zinsen-,
Provisions-,  Handlungsunkosten-Konto  (vgl.  S.  66  ff.);
3.  durch  Bilanz-  und  Gewinn-  und  Verlust-Konto:  alle
Konten,  die  Umsatzgewinne  und  -Verluste  und  Vermögensteile
oder  Schulden  verrechnen;  aber  auch  reine  Erfolgs-Konten;
We nn  Teilbeträge  transitorisch  oder  antizipativ  verrechnet  werden;
4.  durch  ein  anderes  Konto:  Interims-  oder  Zwischen-Konten
bei  ihrer  Auflösung,  bei  Umbuchungen  (z.  B.  S.  47  3a  u.  ß)  u.  ä.

„Werden  abgeschlossen“  ist  nicht  als  kategorischer  I  P
aufzufassen;  eine  Systematisierung  der  Konten  )  un  ei
»ichtspunkt,  ob  ein  bestimmtes  Konto  dos  Hauptbuches  du
das  eine  oder  andere  Konto  (1,  2)  abgeschlossen  werden  muß

l )  Wie  sie  häufig  in  Lehrbüchern  versucht  wird.
        <pb n="99" />
        96

Der  Kontenabschluß.

oder  abgeschlossen  werden  kann,  hat  bedingten  Wert.  In
Normalfällen  wird  das  Kassen-Konto  durch  Bilanz-Konto  zum
Abschluß  gebracht;  man  kann  die  etwaige  Minderung  des  Bestandes ­
  durch  Verzählen  u.  ä.  auf  einem  Sonder-Konto  (z.  B.
Manko-Konto)  verrechnen,  aber  auch  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto
  abbuchen.  Die  Konten  der  Gewinne  und  Verluste,  der
Erträgnisse  und  Lasten  werden  gewöhnlich  durch  das  Sammel-Konto:
  Gewinn-  und  Verlust-Konto  allein  abgeschlossen;  doch
können  sich  einige  unter  ihnen  (z.  B.  Versicherungs-,  Zinsen-Konto
  u.  a.)  überdies  mit  Bilanz-Konto  verrechnen  (z.  B.  transitorische ­
  und  antizipierende  Posten).
Die  Konten  des  Hauptbuches  werden  regelmäßig  einmal
auch  formell  zum  Abschluß  gebracht:  beim  jährlichen  allgemeinen ­
  Bücherabschluß,  der  durch  eine  rechnungsmäßige  Zäsur
in  die  ununterbrochene  Reihe  wirtschaftlicher  Handlungen  Übersicht ­
  und  Ordnung  bringen  und  zahlenmäßig  den  Erfolg  des
Wirtschaftsjahres  darstellen  soll.
Andere  Konten  (und  Kontobücher)  werden  in  kürzeren
Zeiträumen  (z.  B.  halbjährlich  die  Konto-Korrent-Konten,  monatlich ­
  oder  täglich  das  Kassenbuch)  abgeschlossen.
Schon  früher  —  S.  75  f.  —  wurde  ausgeführt,  daß  bei  den
Umsatzerfolge  verrechnenden  Konten  die  Erfolgsermittelung  in
die  Zeit  des  allgemeinen  Abschlusses  verschoben  wird;  dabei
entsteht  die  Frage,  wie  der  Erfolg  „berechnet“  werden  kann  ?
(Nebenbei  bemerkt,  eine  rechnerische,  kalkulatorische,  keine
buchhalterische  Frage.)  Z.  B.  Ein  solches  Konto  (Waren-,
Effekten-,  Devisen-Konto  u.  a.)  hat  die  folgenden  Posten  aufzuweisen ­
  :

Eingang  Ausgang

Anfänglicher  Bestand

...  50

Erlös  der  Abgänge

430

Eingangswert  der  Zugänge.

...  350

E  =  E„  t  Ei

=  400

+  E h

=  45

E v

=  355

Mehrwert  des  Erlöses  75  =  Gewinn.
Der  Erfolg  berechnet  sich  aus  dem  Wertunterschied  zwischen
Eingangs-  und  Ausgangswert  (d.  h.  in  der  Regel  Einkaufs-  und
        <pb n="100" />
        Der  Kontenabschluß.

97

Verkaufswert)  der  veräußerten  bzw.  ausgegangenen  Waren,  Wertpapiere, ­
  Wechsel  usf.;  der  Ausgangswert  —  als  Ganzes  —  ist
bekannt,  zu  suchen  bleibt  der  Eingangs-(Einstands-)wert.  Diese
Aufgabe  läßt  sich  in  der  Mehrzahl  der  Betriebe  nur  indirekt  lösen.
1.  Der  Wert  des  durch  Inventur  festgestellten  Schlußbestandes ­
  (E.  )  sei  45.  Die  Summe  400  stellt  den  Eingangswert
(E)  der  vorrätigen  (E,  )  und  der  ausgegangenen  Waren  usw.  (E  )
dar.  E b  +  E n  =  400;  somit  ist  E v  =  400  —  E b  =  400  —  45
=  355.  (Kontenförmige  Darstellung  oben.)
2.  Der  unter  1.  angegebene  natürliche  Weg  der  Lösung  kann
in  eine  kontenförmige  Darstellung  nicht  übertragen  werden.  Auf
einem  Konto  subtrahieren  heißt  den  abzuziehenden  Betrag  als
Addendus  auf  die  Gegenseite  einstellen  (S.  38):

Gewinn

50
wie  oben  350
4ÖÖ
75

Bestand  (Ei,)

430
45
475

I
Der  Wert  der  Eingangsseite  ..  400
„  „  Ausgangsseite  475
Mehrwert  ’ 5 =  Gewinn.

Durch  die  Einstellung  des  Bestandswertes  (E h )  auf  die  rechte
Seite  wird  ein  gleich  hoher  Betrag  auf  der  linken  Seite  für  die
krfolgsberechnung  unwirksam  gemacht.
Eine  3.  Berechnungsmöglichkeit  —  die  von  Industrie-Unternehmungen ­
  angewendet  wird  —  macht  die  folgende  Aufstellung
^sichtlich:

Wert  der  Ausgänge  430
„  „  Eingänge  4-  350
Mehrwert  der  Verkäufe  80
Anfangsbestand  ...  50
Schlußbestand  45
Bestandsminderung  -f-  5
Gewinn  -J-  75

Versuchen  wir,  die  Konten  der  Umsatzerfolge  in  einfacher
nllgemeiner  Darstellung  zu  erfassen.  Wie  früher  bezeichnen  wir
oait  E  den  Wert  der  Eingangsseite,  mit  E 0  den  Eingangswert  der
veräußerten  Wertobjekte,  den  Wert  des  Vorrates  mit  E b ;  den-Leitner,
  Buchhaltung'  und  Bilanzkunde.  I-  6.  u.  7.  Aufl-  1
        <pb n="101" />
        98

Der  Kontenabschluß.

Erfolg  —  Wertunterschied  zwischen  Eingangs-  and  Ausgangswert. ­
  —  d  Gewinn,  —  d  Verlust).  £V  f-&amp;lt;(  &amp;lt;  £.
Stets  ist  E  &amp;gt;  E„;  der  Erlös  E v  ±  d  E.  /  r-,,
  ,  I  Cli'H  ■‘s.t.
Konto  f

Verlust

Die

Sollsumme  SS  ■'  E  ==  E e  +  Ei,  j  Habensumme  EH  —  E v  +  d
Dfer  Kontensaido  vor  dem  Abschluß;  ES  —  SH  —  J.
Eingangswert  aller  Waren  usw.  und  Erlös  können  in  vierfachem ­
  Verhältnis  zueinander  stehen.
j  1.  [£,,  -f  d]  &amp;gt;  E;  der  77a6ensaldo  besteht  aus:
1  +  d]  —  E  =  A  oder  anders  geordnet:
Gewinn  |  d  —  [E  —  E t ]  —  J
2.  fE e  -j-  d]  &amp;lt;  E;  der  Sollsaldo  besteht  aus:
E  —  \E Ö  +  d  ]  oder;  [E  —  E r '\  —  d  —  A
j  3.  [£,,  —  d\  &amp;lt;  E;  der  Sollsaldo  besteht  aus;
|  E  ~  [E v  —  d]  oder  [E  —  jEJ  +  d  —  A
(  4.  Möglichkeit  [i? c  —  d]  &amp;gt;  7?  ist  praktisch  un-)
  möglich.
Da  [E  —  E 0 \  —  E b  ist  (Wert  des  Schlußbestandes),  so
kann  dieser  Wert  substituiert  werden.
1.  j  =  d  —  E b \  .
2.  j)  Ge ' V,n "
3.  /  =  7?,,  +  d)  Verlust.
Unbekannt‘in  diesen  Gleichungen  ist  stets  der  Erfolg  (±d);
regelmäßig  ist  der  Inventurwert  des  Bestandes  —  E b  —  bestimmt, ­
  ehe  ein  Umsatzerfolgs-Konto  abgeschlossen  werden
kann.  Da  A  der  Kontensaldo  vor  dem  Abschluß  gegeben  ist,
so  zeigt  sich  auch  hierin  wieder  die  Bedeutung  der  Bewertung
der  Bestände  für  die  „Berechnung“  des  Erfolges.
Die  obenstehenden  Gleichungen,  nach  der  Unbekannten
bestimmt,  liefert:
1.  d  =  E h  +  J  Die  praktische  Ermittlung  des  hier  alge-2.
  d  —  E b  —  J  braisch  abgeleiteten  ')  Erfolges  wurde  oben
3.  d  =  J  —  E b  angegeben.
*)  Im  Anschluß  an  Faure,  Elements  de  commerce  et  de  comptabilite,
  7.  ed.  Paris  1907  (Massen  &amp;amp;  Cie).  S.  424.
Derselbe,  Cours  de  comptabilite.  Paris  1906.
        <pb n="102" />
        Schluß  bilanz-Konto.

99

15.  Abschnitt.
Die  abschließenden  Konten.
I.  Das  abschließende  (Ausgangs-,  Schluß-)
Bilanz-Konto
(General-Konto  des  Gesamtvermögens  und  der  Gesamtschulden)
Links  zeigt  Rechts

*•  Einzelkonlen  des  Vermögens  SA'

2.  Einzelkonten  der  Schulden  SP
3.  Kapital-Kto.:  Saldoübertrag  K,

Aktiva

Passiva

SA'  =  SP'  +  Ki-II.

  (Sammel-)Konto  der  Gewinne  und  Verluste.

Links  =  Verluste

Rechts  =  Gewinne

-•  Einzelkonten  der  Verluste
v z

1.  Einzelkonten  der  Gewinne  g,
1  S*

»n

g-4
Sn

Gesamtveriust  SV

Gesamtgewinn  S'G

Kapital-Kto.:  Übertragung

3b)  Kapital-Kto.:  Übertrag  des

des  Gewinnsaldos  (Reinge-Verlustsaldos

  (Reinverlust;

'vinn:  SG  -  SV)  —  +  E

SV  —  SG)  E

Zu  I.  Das  abschließende  Bilanzkonto  Q  im  Kontensystem  der
doppelten  B.  ist  ein  Ausgleichungs-  und  ein  Sammel-Konto  zur
übersichtlichen  zusammenfassenden  Darstellung  des  Vermögens,
&amp;lt;kr  Schulden  und  des  Kapitals,  der  Aktiva  und  der  Passiva,  für
einen  bestimmten  Zeitpunkt.  Als  Sammel-Konto  nimmt  es  nicht
Primäre  Buchungen,  nur  die  Ergebnisse  anderer  Konten  auf:
es  sammelt  die  Ergebnisse  der  Bestandsbuchführung  (Formel  Is
 -  29,  75,  83).  Es  ist  nicht  auf  die  doppelte  B.  allein  beschränkt: ­
  Jedes  Buchhaltungssystem  einer  Erwerbswirtschaft
kennt  es,  auch  die  einfache  und  die  kameralistische  B.  Doch
sißd  die  Quellen,  aus  denen  das  Bilanz-Kto.  seinen  Buchungsstoff
sammelt,  verschieden:
a )  Die  Inventarbilanz  ist  ein  kontenförmiger  Auszug  des  Inventars; ­
  sie  hat  die  gleiche  Bedeutung  wie  das  Inventar
selbst  [S.  21].
1 )  Über  die  Stellung  des  Bilanz-Kontos  im  Kontensystem  und  die
verschiedenen  Anschauungen  vgl.  K  P.  Kheil.  Die  „amerikanische  Buch
'ährung.  Wien  1908,  Seite  10  ff.
        <pb n="103" />
        100

Gewinn-  und  Verlust-Konto.

b)  Das  Schlußbilanz-Konto  des  Hauptbuches  der  doppelten  B.
ist  ein  Rechnungsabschluß  der  Konten  des  Vermögens,  der
Schulden  und  des  Kapitals.
Zu  II.  Auch  das  Gewinn-  und  Verlust-Konto  (G.-  u.  V.-Kto.)
ist  ein  Ausgleichungs-  und  ein  Sammel-Konto:  eine  Analyse  des
schließlichen  Kapitalwertzuwachses  oder  der  -abnahme,  ein  Ertragnis-Bilanz-Konto, ­
  eine  Erfolgsbilanz.  Es  ist  eine  organische
Ergänzung  bzw.  Fortsetzung  des  (Vermögens-)Bilanz-Kontos;
man  könnte  beide  vereinigen.  Dann  ständen  links;  ZA'  und
ZV  als  rechnungsmäßige  Wertergänzung  des  durch  Verlust  verminderten ­
  Vermögens  sowie  der  Reingewinn  (+E);  rechts
kämen  zu  stehen  ZP\  K  (Kapital  einschließlich  Kapitalzuwachs)
und  ZG  als  rechnungsmäßiger  Subtraktionsposten  des  durch
den  Gewinn  vermehrten  Vermögens  ! ).
Die  Vorteile  der  G.-  und  V.-Rechnung  wurden  wiederholt
angedeutet;  sie  sind  für  die  doppelte  B.  charakteristisch  (S.  54,
66  f.).
Ihre  organischen  Mängel  ergeben  sich  aus  dem  Folgenden:
1.  Die  Gewinn-  und  Verlust-Rechnung  ist  eine  Sakfobilanz,
keine  Summenbilanz  (vgl.  S.89).  Sie  nimmt  von  den  Konten
der  Erfolge  (Gewinne  und  Verluste,  Beispiel  a)  und  von  den
Konten  der  Umsatzerfolge  (Beispiel  ß)  nur  die  Wertunterschiede ­
  zwischen  Gewinn  und  Verlust  in  sich  auf.  Daraus  folgt:
Das  Gewinn-  und  Verlust-Konto  bringt  nicht  den  ganzen  Gewinn
and  nicht  den  ganzen  Verlust  der  Unternehmung  unmittelbar  zum
Ausdruck,  sondern  nur  kompensierte  Gewinne  und  Verluste,  nur
Überschüsse.

a)  Schematisches  Beispiel:

(Umsatz  (Summen-)  Bilanz

Saldobil.  (G.

-  u.  V.-Kto.)

Verluste
(Soll)

Gewinne
(Haben)

Verluste

Gewinne

Zinsen-Konto

8000

3000

5000

—

Provisions-Konto  ....

150

2500

2350'

Summen

8150

5500

5000

2350

Saldo

—

2650

-

2650

&amp;gt;)  Links;  ZA'  +  ZV  +  E.
Rechts:  =  ZP'  +  K x  +  ZG.
Oder:  ZA'  +  ZV  =  ZP'  +  K 0  +  ZG.
        <pb n="104" />
        Gewinn-  und  Verlust-Konto.

101

ß)  Auf  den  Konten  der  Umsatzerfolge  gleichen  sich  innerhalb ­
  des  Kontos  Verluste  und  Gewinne  aus:
Effekten-Konto

Einkauf  200/Mille  zu  125%  250  000

G -  u.  V.-Kto.

3  000

Verkäufe:  100/m  zu  120%==  120  000
(Verlust  5000)
80/m  zu  135%  =  108  000
(Gewinn  8000)
Bestand  20/m  zu  125  =  25  000

253  000
Schon  hier  möge  erwähnt  werden,  daß  man  Gewinne  und
Verluste,  die  von  Rechts  wegen  in  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  gehören,  verschwinden  lassen  kann,  sei  es,  daß  man
Gewinne  gegen  Verluste  aufrechnet  (durch  unmittelbare  Umbuchung ­
  mit  Umgehung  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos),  daß
man  Gewinne  (z.  B.  Zinsen,  Provisionen)  aus  anderen  Quellen  alimentiert, ­
  (z.  B.  Spekulationsgewinnen),  sei  es,  daß  man  Gewinne
oder  Verluste  versteckt  und  unverrechnet  läßt  (durch  transitorische
Buchungen).  Ausführlicheres  im  II.  Band,  Stille  Reserven.
2.  Die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  ist  keine  selbständige
Un d  unabhängige  Erfolgsberechnung:  ihre  Ergebnisse  sind  teilweise ­
  abhängig  von  jenen  der  Inventarbilanz  (Vermögensbilanz).
Bies  trifft  ausnahmslos  auf  die  Umsatzerfolge  verrechnenden
Konten  zu,  also  auf  jene  Konten,  bei  denen  die  rechnungsmäßige
Scheidung  zwischen  Bestandwert  und  Erfolg  auf  das  Ende  des
Rechnungsjahres  verschoben  wird  (S.  76).  In  dem  Beispiel  ß)
ist  der  Erfolgsnachweis  vollständig  in  das  Belieben  des  Unternehmers ­
  und  seiner  Organe  gestellt 1 ).  Die  Rechnung  kann  den
ganzen  Saldogewinn,  einen  größeren  oder  geringeren,  aufzeigen.
Bi®  Bewertung  des  Vorrates  mit  30  000  setzt  den  rechnungsmäßigen ­
  Gewinn  automatisch  auf  8000  hinauf.  Der  Unternehmer ­
  will  den  Effektengewinn  verschleiern,  teilweise  verdecken ­
  und  stellt  als  Bestandswert  nur  23  000  ein:  der  Gewinn
geht  automatisch  auf  1000  herunter.  Das  Konto  stimmt  in  allen
Bällen,  ohne  daß  die  Buchhaltung  imstande  wäre,  die  Beeinflussung ­
  des  Erfolges  durch  willkürliche  Bewertung  der  Be-*)
  Praktiker  teilen  die  Aktienunternehmungen  in  zwei  Gruppen:  die
eme  bestimmt  zuerst  die  Dividende  und  stellt  darnach  die  Bilanz  auf.  Die
ai &amp;gt;dere  macht  zuerst  Bilanz  und  bestimmt  nach  ihr  die  Dividende.
        <pb n="105" />
        102

Gewinn-  and  Verlust-Konto.

stände  selbsttätig  erkennbar  zu  machen  oder  ihr  entgegenzutreten. ­
  Jede  Buchführung,  auch  die  doppelte,  ist  nur  ein  Werkzeug ­
  in  den  Händen  des  Unternehmers;  sie  bewertet  die  wirtschaftlichen ­
  Ereignisse  und  Handlungen,  die  Vermögens-  und
Schuldenteile  nicht  selbsttätig  (S.  3),  bringt  Werturteile  auto
matisch  zum  rechnungsmäßigen  Ausdruck.  Die  rechnerische
Richtigkeit  der  Ergebnisse  der  doppelten  B.  ist  von  der  ordnungsmäßigen ­
  digraphischen  Verbuchung  abhängig;  die  materielle
Richtigkeit  ist  bedingt  durch  die  Werturteile,  die  sie  zum  Ausdruck ­
  bringt.  Ein  korrekter  Rechnungsmechanismus  kann
seinem  wirtschaftlichen  oder  rechtlichen  Inhalte  nach  durchaus
falsch  sein  (S.  50).
3.  Da  die  Erfolgszahlen  der  Gewinn-  und  Verlust-Rechnung
von  den  Wertansätzen  der  Vermögensbestände  im  Inventar  abhängig ­
  sind,  so  unterscheidet  sie  auch  nicht  zwischen  realisierten,
wirklich  verdienten  Gewinnen  und  tatsächlichen  Verlusten  und
den  nur  buchmäßigen,  rechnungsmäßigen  Erfolgen  {Buchgewinne)
Theoretisch  besteht  die  Möglichkeit,  beide  zu  trennen,  beispielsweise ­
  durch  Übertragung  des  Buchgewinnes  oder  -Verlustes  auf
ein  zweckmäßig  benanntes  Konto  x ),  das  durch  Gewann  und
Verlust-Konto  (oder  Bilanz-Konto)  zum  Abschluß  gebracht
wird.  Die  praktische  Durchführbarkeit  solcher  Rechenkünste
richtet  sich  nach  dem  Einzelfall.
4.  Wir  halten  die  Bezeichnung  „Gewinn-  und  Verlust-Konto^
—  mit  Schrott  a.  a.  0.  S.  250  —  für  unzutreffend:  es  ist  eine  Berechnung ­
  des  Aufwandes  und  des  Ertrages  der  Wirtschaft  sowie
der  Gewinne  und  Verluste,  die  zutreffender  als  Erfolgsbilanz-Konto,
  Ertragsbilanz-Konto  (im  Gegensatz  zum  Vermögensbilaaz-Konto)
  bezeichnet  wird.  Die  übliche  Benennung  des
Kontos  deckt  seinen  Inhalt  nicht.
Die  Ermittlung  des  Wirtschaftserfolges  ist  handelsrechtlich
für  den  Einzelkaufmann  nicht  obligatorisch;  für  Gewinnverteilungsgesellschaften ­
  hingegen  ist  die  Berechnung  des  Erfolges,
vielfach  auch  eine  Gewinn-  und  Vei’lustrechnung  vorgeschrieben
1)  Favre,  a.  a.  O.  S.  433  überträgt  nichtrealisierte  buchmäßige  Gewinne ­
  auf  ein  Konto  „beneficos  ä  distribuer“;  „Konto  nicht  realisierter
Gewinne“  bei  Kovero,  Die  Bewertung  der  Vermögensgegenstände.  Berlin
1911.  S.  204  f.
        <pb n="106" />
        Ber  Reingewinn.

103

(Vgl.  §  721  BGB..  §§  120,  167,  260,  325,  337  HGB.,  §  41  G.m.b.H.
§  48  Genossenschaftsgesetz.)
Was  geschieht  mit  dem  Reingewinn?  Der  Jahresgewinn
wird  durch  Ausgaben  und  Verluste  vermindert,  der  Rest  ist
Jahresreingewinn.  Dieser  wird

a)  zur  Deckung  des  Konsumtionsfonds  verwendet.  Dei
Privatverbrauch  ist  antizipierter  Gewinn  oder,  wenn  der  Reingewinn ­
  kleiner  bzw.  Jahresverlust  vorhanden  ist,  Kapital-Verbrauch.
  (Vgl.  S.  27,  104  f.)
b)  Der  Reingewinn  oder  dessen  Rest,  der  Wertunterschied
zwischen  Reingewinn  und  Privat  verbrauch,  d.  i.  der  Kapitalzuwachs, ­
  wird  als  ein  Teil  des  eigenen  Kapitals  „vorgetragen“,
und  zwar  kann
u)  der  Reingewinn  bzw.  der  Vermögenszuwachs  mit  dem
Kapital  akkumuliert  werden  (S.  104  f.),  oder
ß)  der  Reingewinn  wird  als  Sonderposten  „vorgetragen“  (z.  B.
mit  Bilanz-Konto  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften,  mit
Personen-Konto  des  Gesellschafters  bei  Kommanditgesellschaften), ­
  wenn  es  seine  rechtliche  Stellung  erfordert.
c)  Der  Reingewinn  wird  bei  Gesellschaften  rechnungsmäßig
ail fgeteilt  und  auf  gerechnet  gegen  die  Entnahmen  der  Gesellschafter
oder  gegen  Bilanz  Verluste  aus  früheren  Jahren.  Auch  die  Verwendung ­
  zu  Abschreibungen  ist  im  Grunde  genommen  eine
Aufrechnung  des  Reingewinns.

d)  Schließlich  kann  der  Reingewinn  als  Gewinnanteil  d
Kommandisten,  als  Dividende  des  Aktionärs,  als  Gewmnantei
des  Gesellschafters  einer  G.m.b.H.,  als  vertragsma  ig
winnanteil  des  Aufsichtsrates  und  der  Vorstandsmxtg  ie  et  •
gezahlt  werden.  Von  dem  auszahlungsfähigen  Reingewinn
regelmäßig  ein  Teil  zurückbehalten,  d.  h.  für  bestimmte  ,
reserviert  (vgl.  II.  Band).  Der  Reingewinn  stellt  sich  a  s  ei  -
der  Wertmehrung  des  Vermögens  gegenüber  der  Zunaim
Schulden  dar  (s.  Tabelle  S.  72).  Er  ist  eigenes  Kapital  Kann
aber  auch,  teilweise  wenigstens,  echte  Schuld  wciitn,  ‘
bald  ein  Rechtsanspruch  auf  Auszahlung  des  Gewinn  n  \
wie  durch  die  Genehmigung  des  Verteilungsvorschlages  der  Ver-Waltu



ngsorgane  durch  die  Aktionäre.
        <pb n="107" />
        104

Kapital-  und  Privat-Konto.

III.  Das  Kapital-Konto  (vgl.  S.  28  f.).
Kapital-Rechnung  (der  Einzelunternehmung).

Ist-Kapital,  tatsächliches  K.  Soll-Kapital,  berechnetes  K.

1b)

Kapitalentnahmen  wäh-1)



Einlage  oder  anfängliches

rend  der  Rechnungsperiode

Kr

Kapital  (Bilanz-Konto)  ..

K 0

2)

Schlußkapital  am  Ende  des

la)

Kapitaleinlagen  während

Rechnungsjahres  (Bilanzdes

  Rechnungsjahres

Kz

Konto)

A a

3a)  Gewinn-  und  Verlust-Kto.

3)

Gewinn-  und  Verlust-Klo.

Übertrag  der  Kapital-Kapitalzuwachs

  =  Reinminderung

  =  Reinverlust.

—  E

gewinn

+  E

Das  Kapital-Konto  in  dieser  Darstellung  nimmt  die  Rechnungsergebnisse ­
  des  Bilanz-Kontos  und  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos
  auf.  Die  oben  angedeutete  Funktion  dieses  Kontos  hat
zur  Voraussetzung,  1.  daß  der  Unternehmer  vom  Reingewinn
nichts  verbraucht  hat  und  2.  daß  das  Konto  die  Wertmehrung
oder  die  Wertminderung  des  eigenen  Kapitals  zahlenmäßig  zum
Ausdruck  bringen  soll.
Der  Konsumtionsfonds  des  Unternehmers  (vgl.  S.  28)  wird
regelmäßig  auf  einem  Sonder-Konto,  dem  Privat-  oder  Haushaltungs-Konto ­
  l )  verrechnet,  dessen  Abschluß  drei  Verfahren
zuläßt:  Entweder  überträgt  man  den  Konsumtionsfonds  auf
Kapital-Konto;  oder  der  Kapitalverbrauch  des  Unternehmers
wird  der  Kapitalproduktion  des  Geschäfts  gegenübergestellt  und
nur  der  Saldo  beider  Beträge  auf  Kapital-Konto  übertragen.
Endlich  kann  das  Privat-  durch  Bilanz-Konto  abgeschlossen
werden.

1.  Vorgang.

Entnahmen  Privat-Konto  Verrechnung

1)  Entnahmen  an  Geld,  Waren
u.
2)  Etwaige  Zinsen  hierauf...

5000
100

B)  Übertrag  auf  Kapital-Konto  5100

1 )  Man  findet  auch  beide  Konten  nebeneinander.  Das  dem  Prinzipal
angerechnete  Gehalt,  die  Naturalverpflegung  der  Angestellten  und  andere
Naturalleistungen  (z.  B.  Wohnung)  an  diese  sind  dem  Konto  des  Prinzipals
zu  Lasten  des  Unkosten-Kontos  zuzuschreiben.
        <pb n="108" />
        Kapital-  imd  Privat-Konto.

105

Debet

Kapital-  Konto

Kredit

3 )  Übertrag  vom  Privat-Kto.  5  100  1)  Anfangskapital  (K°)  ....  200  000
4 )  Schlußbilanz-Konto  {K-,)  208  900  2)  Gewinn-u.Verl.-Kto.(+£)  14  000
(Reingewinn)

2.  Vorgang  (in  der  kaufmännischen  Praxis  häufig  anzu-Ireffenj!


Links  Privat-Konto  Rechts

t)  Entnahmen

5  000

3)  Gewinn-u.Verl.-Kto.(+£)  14  000

2)  Rechnungszinsen

100

(Kapitalproduktion=Rein-4

 )  Kapital-Kto.  Übertrag  des

gewinn)

Kapitalzuwachses

8  900

4a)  Übertrag  auf  Kapital-Kto.
(Kapitalminderung)

Soll

Kapital-Konto

Haben

2a)  Privat-Konto,  Übertrag
der  Kapitalminderung  .
3 )  Schlußbilanz-Kto.  (Kt)  .  208  900

1)  Anfangskapital  (K 0 )  ....  200  000
2)  Privat  -  Konto,  Übertrag
des  Kapitalzuwachses  ...  8  900

Nach  dem  ersten  Abschlußverfahren  zeigt  das  Kapital-Konto
den  Erfolg  —  Reingewinn  oder  -Verlust  —,  nach  dem  zweiten
nur  den  Kapitalzuwachs  oder  die  Kapitalminderung.
Der  erste  Vorgang  bringt  auch  buchmäßig  die  Anschauung
ZUßl  Ausdruck,  daß  „Pwaf-Entnahmen“  das  Anfangs  kapital
hindern,  während  nach  einer  andern  Ansicht  der  Konsumtionsfonds ­
  antizipierter  Verbrauch  des  Reingewinns  ist  (2.  Vorgang;
v gl-  auch  S.  28).
Der  Abschluß  des  Privat-Kontos  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto ­
  i st  zu  verwerfen;  es  handelt  sich  bei  Entnahmen
dieser  Art  nicht  um  einen  Aufwand  der  Unternehmung,  nicht
Um  Werbungskosten,  die  aus  dem  Jahreserträgnis  der  Wirtschaft
zu  decken  sind.

3.  Vorgang.  Privat-  und  Kapital-Konto  werden  durch
Bilanz-Konto  abgeschlossen,  beispielsweise  wenn  die  Kapitaleinlage ­
  (ursprüngliches  Kapital)  unverändert  in  der  Bilanz  erscheinen ­
  soll J  ).
ü  Soll  der  Reingewinn  unverkürzt  in  der  Bilanz  erscheinen,  müßte
w ' e  S.  106  b  abgerechnet  werden.
        <pb n="109" />
        |3)  Vortrag.
Privat-Konto  (siehe  2.  Vorgang).

200  000
200  000

5  000

14  000

100

Schlußbilanz

Bilanz

Aktiva

Schulden

Kapital-Konto  .

200  0001

Privat-Konto  .  ,  .

8  900  f'' 1

Die  bisherigen  Darstellungen  zeigen  auf  dem  Kapital-Konto
das  akkumulierte  Kapital  (K x  =  K 0  -j-  E).  In  vielen  Unternehmungen ­
  ist  es  wirtschaftlich  oder  rechtlich  nicht  zulässig,
die  Stammeinlage,  das  Gründungskapital  des  Unternehmers
rechnungsmäßig  durch  Gewinn  zu  vermehren  oder  durch  Verlust
zu  vermindern.  Der  Kapitalzuwachs  —  das  Zusatzkapital  —
oder  die  Minderung  muß  in  solchen  Fällen  als  Sonderposten
verrechnet  werden.  (Ausführlicher  II.  Band,  Reserven).  Die
veränderten  Buchungen  ergeben  sich  aus  dem  Folgenden;
a)  Das  (Aktien-,  Stamm-,  Gesellschafts-)  Kapital-Konto  bleibt,
von  Kapitalerhöhungen  (durch  Einlagen,  Emission  junger
Aktien  u.  a.)  und  von  Kapitalreduktionen  (durch  Sanierung,
Rückzahlung,  Amortisation)  abgesehen,  seinem  Werte  nach
anverändert.
Kapital-Konto

2)  Bilanz-Konto  jl)  Gründungseinlago
Schlußkapital  h\  j
b)  Das  Bilanz-Konto  trennt  Stammeinlage  und  Reingewinn:

Aktiva

Passiva

Privatentnahmpn

5100

Kapitaleinlage  ..

900  001)

Reingewinn

14  000
        <pb n="110" />
        Zusammenfassung.
Aktiva  Schlußbiianz-Konto  der  Aktien-Geseüschaft

q //  \
\\

I)  Vermögen  2A'
4a)  Gewinn-  und  Verlust-  Konto
(Reinverlust)  E

2)  Schulden
3)  (Stamm-  usw.)  Kap.-K
4)  Gewinn-u.  Verlust-Kto.
Reingewinn  -f  E

c)  Das  Gewinn-  und  Verlust  Konto  wird  durch  Bilanz-Konto
abgeschlossen,  d.  h.  der  Reingewinn  vorerst  in  die  nächste
Wirtschaftsepoche  hinübergeschoben,  übertragen.

IV.  Die  doppelte  B.  ist  eine  rechnerische  Verbindung  des
Anfangs-  und  Schluß-Inventars  mit  Jahresurasatzrechnungen.
demnach  werden
a)  Vermögen  und  Schulden  nachgewiesen:
1.  Selbständig  ira  Schluß-Inventar  und  in  der  Schlußbiianz
des  Inventars,  im  einzelnen  und  summarisch.
2.  Im  Schlußbilanz-Konto  des  Hauptbuches,  summarisch  und
teilweise  in  Abhängigkeit  vom  Inventar  (S.  96  f.).
b)  Der  Wirtschaftserfolg  wird  im  System  der  doppelten  B.
(| argestellt  (S.  29  f-):
I-  Selbständig  und  mittelbar  in  der  Schlußbilanz  des  Inventars
(Einzelunternehmung)  durch  Vergleichung  des  Anfangsmit
  dem  Schlußkapital  (vgl.  Formel  3  S.  30,  auch  S.  20;
±  E  =  K x  —  K 0 ).
2«.  Auf  dem  Kapital-Konto,  wenn  das  akkumulierte  Kapital
verbucht  wird,  durch  Übertragung  der  Ergebnisse  des
Bilanz-  und  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos,  also  in  Abhängigkeit ­
  von  beiden  (S.  104,  1.  Vorgang).
{ZA'  -  ZP'  =  K,  =  K 0  ±  E)
Sollseite  Habenseite
ß-  Auf  dem  Bilanz-Konto  (Kapitalgesellschaften  und  Genossenschaften), ­
  wenn  auf  dem  Kapital-Konto  nur  die
Stammeinlage  verrechnet  wird,  durch  Vergleichung  der
0  Die  Einzeiunternehmung  und  die  offene  Handelsgesellschaft  würden
das  Privat-Konto  einzusetzen  haben  (siehe  oben  III,  3-  Vorgang),  d.  h.
Privat-Konto  durch  Bilanz-Konto  abschließen.  (Vgl.  II-  Band,  Buch
hlhrung  der  Gesellschaften.)
        <pb n="111" />
        108

Zusammenfassung.

Aktiva  mit  den  Passiven  (S.  106)  (  +  E  —  ZA'  —  [ZP'
+  K 0 ]  oder  in  Bilanzform:
Sollseite:  ZA'  =  ZP'  +  K 0  +  E  —  Habenseite,  Reingewinn
„  :  ZA'  4-  E  —  ZP'  +  K 0  =  „  Reinverlust.
In  diesen  drei  Fällen  wird  der  Erfolg  summarisch  (als  +  E)
nachgewiesen,  ohne  Einzelheiten,  nur  als  Differenzgröße  zwischen
Gesamtgewinnen  und  Gesamtverlusten.  In  den  Fällen  2a  und  ß
ist  der  Erfolgsnachweis  teilweise  abhängig  von  der  Vermögensbilanz. ­

3.  Im  einzelnen  und  unmittelbar  durch  eine  teilweise  unselbständige ­
  Gewinn-  und  Verlustrechnung  des  Hauptbuches
(gi  +  Sb  +  ■■■)—  {v x  +  v 2  +  .  .  .).
4.  Diese  kontenförmige  Darstellung  und  Berechnung  des  Erfolges ­
  kann  durch  eine  für  kritische  Untersuchungen  der
Bilanz  wertvolle,  außerhalb  des  Systems  liegende  Berechnung ­
  ergänzt  werden:  Auf  Grund  der  Bilanzen  zweier
sich  unmittelbar  folgenden  Rechnungsjahre  werden  Zuund
  Abnahmen  in  den  Vermögensteilen  und  den  Schulden
im  einzelnen  berechnet.  Der  Unterschied  der  Gesamtzunahme ­
  bzw.  -abnahme  muß  naturgemäß  der  Wertmehrung
oder  -minderung  des  Kapitals  entsprechen  1 ).
Schematisches  Beispiel:

Aktiva  Passiva

1.  Jahr

2.  Jahr

±  Gegen
das
Vorjahr

1.  Jahr

2.  Jahr

=t  Gegen
das
Vorjahr

Kasse

2  800

2  200

-  600

Tratten

500

700

+  200

Waren

16  000

13  000

-3000

Buchschulden

4  000

1  500

-2500

Wechsel

2  200

200

-2000

4  500

2  200

-2300

Inventar
Forderungen  .

1  000
5  000

1  000
8  900

+  3900

Kapital

22  500

23  100

+  600

27  000

25  300

-1700

27  000

25  300|  —1700

c)  Das  Endkapital  der  Unternehmung  wird  nachgewiesen
bzw.  berechnet:

x )  Wegen  der  Berechnung  des  Geschäftsgewinns  durch  Vergleich  der
Betriebseinnahmen  und  -ausgaben  vgl.  §  33  des  Reichseinkommensteuergesetzes.
        <pb n="112" />
        Zusammenfassung.

109

1.  Durch  den  Wertunterschied  des  Vermögens  und  der  Schulden ­
  auf  dem  Schlußbilanz-Konto  und  in  der  Inventarbilanz:
K x  =  ZA'  —  ZP'
(Wegen  der  Zerlegung  des  Endkapitals  bei  Kapitalgesellschaften ­
  in  Einlage,  Zusatzkapital  und  Reingewinn  vgl.
II.  Band.)
2a.  Auf  dem  Kapital-Konto  durch  Zu-  oder  Abrechnung  des
Gesamterfolges  nach  Übertragung  des  Ergebnisses  der  Gewinn- ­
  und  Verlustrechnung:  K 1  =  K 0  ±  E.  (S.  104,  1.  Vorgang, ­
  Abänderung  2.  Vorgang.)
ß■  Auf  dem  Bilanz-Konto,  wenn  das  Stammkapital  unverändert ­
  bleibt:  ZA'  —  ZP'  +  K 0  +  E.
Die  beiden  Darstellungen  des  Kapitals  nach  1.  und  2a.
werden  mitunter  als  Gegensätze  angesprochen:  Die  erste  zeigt
das  tatsächliche  Kapital,  das  „Ist“-Kapital,  die  zweite  das  „berechnete“, ­
  das  „Soll-Kapital“ a ).  Diese  Anschauung  würde
n ur  bei  einer  vollständigen  Liquidierung  der  Unternehmung
durch  Versilberung  der  Bestände  zutreffen.  Die  zweite  „Berechnung“ ­
  stützt  sich  teilweise  auf  die  erste  —  vgl.  IVb)  —;
auch  diese  ist  eine  „Berechnung“,  denn  ein  „tatsächliches“
Kapital  existiert  nur  nach  der  Liquidation  (vgl.  S.  25).  Das
Kapital  ist,  von  diesem  Ausnahmefall  abgesehen,  stets  eine
Kechnungsgröße,  ein  „berechneter“  Wert.
Die  Scheidung  zwischen  „Soll“-  und  „Ist“-Kapital  entspringt ­
  übrigens  dem  von  diesen  Theoretikern  vertretenen  Verfahren, ­
  das  Sollkapital  zuerst  zu  „berechnen“,  indem  sie  die
Kapital-Ab-  oder  -Zunahme  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto
uachweisen.  Sie  schließen  die  Konten  zuerst  durch  Gewinn-  und
Verlust-Konto  und  dann  durch  Bilanz-Konto  ab,  ein  Vorgang,
der  wegen  der  Abhängigkeit  der  Erfolgsbilanz  von  der  Bewertung
der  Bestände  unlogisch  ist.  (Dagegen  wenden  sich  z.  B.  schon
Petler  1826,  auch  Jäger  1871.)  Allerdings  hat  dieses  Verfahren
1 )  Ochs,  Bilanz-Journal,  Köln  1840,  §  80:  das  Resultat  der  Gewinnend ­
  Verlust-Rechnung  gibt  den  jetzigen  Zustand  unseres  Vermögens  an,
wie  er  sein  soll;  das  Ergebnis  der  Besitzrechnung  —  gemeint  ist  das  Bilanz-Konto
  —  stellt  denselben  dar,  wie  er  wirklich  ist.  Ähnlich  Schiebe  (Lehrbuch ­
  der  Buchhaltung,  1836);  auch  Augspurs,  Sckaer  u.  a.  schließen  sich
dieser  Meinung  an.
        <pb n="113" />
        110

Abschlnümethodcn.

den  Vorzug,  historisch  zu  sein;  schon  Manzoni  (1534)  und
de  la  Porte  (1685)  und  andere  lehren  es.  Auch  begründen  läßt  es
sich.  Das  Kontensystem  der  doppelten  B.  verfolgt  in  erster
Linie  das  Ziel  einer  Erfolgsbuchführung,  d.  h.  Berechnung  und
Gliederung  des  Erfolges  oder  Mißerfolges;  die  Verrechnung  des
Vermögens  und  der  Schulden  im  Hauptbuch  ist  eine  unab
änderliche  Konsequenz  jener  Tauschvorgänge,  die  gleichzeitig
eine  Wertveränderung  des  Kapitals  bewirken.  Wären  diese
Tausohvorgänge  mit  Umsatzerfolgen  nicht  vorhanden,  könnte
eine  reine  Erfolgsbuchführung  (nach  Formel  II  S.  31)  durchgeführt ­
  werden,  während  die  Bestandsbuchführung  auch  außerhalb
des  Hauptbuches  in  andern  Büchern  und  Rechnungen  ihren  Platz
finden  könnte.  Zur  Zeit  des  Kontenabschlusses  im  Hauptbuch
muß  das  Inventar  bereits  vorliegen,  so  daß  es  tatsächlich  möglich ­
  ist,  zunächst  die  Erfolgsdifferenzen  zu  sammeln  und  die  verbleibenden ­
  Wertunterschiede  der  Konten  zu  „bilanzieren“,  d.  h
auf  Bilanz-Konto  zu  sammeln.

V.  Kritik  der  Abschlußmethoden:  Wir  haben  den  Abschluß
der  Konten  der  doppelten  B.  im  Sinne  der  heute  üblichen  Methode ­
  erläutert.  Die  historische  Entwicklung  und  einige  Überlegung ­
  lehren  die  Möglichkeit  abweichender  Methoden:
1.  Schlußbilanz-Konto  und  Gewinn-  und  Verlust-Konto
konzentrieren  die  Abschlußergebnisse;  sie  sind  die  notwendige
Folge  einer  kontenförmigen  doppelten  Verrechnung  aller
Buchungen.  Kapital-Konto  und  Bilanz-Konto,  oder,  wenn  man
die  Konten  zuerst  durch  Bilanz-Konto  abschließt,  Kapital-Konto
und  Gewinn-  und  Verlust-Konto  der  Einzelunternehmung  müssen
sich  durch  ihren  Abschluß  gegenseitig  „saldieren“:  der  Abschluß
„stimmt“  zur  großen  Freude  des  Buchhalters,  ohne  die  Vollständigkeit, ­
  Wahrheit  und  materielle  Richtigkeit  der  Buchhaltung ­
  zu  beweisen.  Beide  Konten  zeigen  den  gleichen  Saldo,
aber  auf  entgegengesetzten  Seiten.
Die  Übertragung  der  Bestände  auf  (Schluß-)Bilanz-Konto
ist  eine  Folge  des  doppischen  Rechenmechanisraus;  sie  findet
verschiedene  theoretische  „Erklärungen“.  Am  verbreitesten  ist
die  Fiktion  des  Gebens  und  Empfangens,  die  Personifikation:
        <pb n="114" />
        A  bschlnßinethoden.

111

Bilanz-Konto  empfängt  die  Aktiva,  deckt  die  Schulden  und
liefert  den  Überschuß  an  das  Kapital-Konto  ab.  Das  Schluß
bilanz-Konto  ist  hier  als  eine  Art  Generalabrechner  zwischen  den
Konten  und  dem  Unternehmer  gedacht.  Andere  „begründen“
die  Funktion  des  Kontos  mit  einer  fingierten  rechnungsmäßigen
Liquidation  der  Unternehmung:  Das  Bilanz-Konto  als  Liquidator ­
  erhält  den  Erlös  der  Versilberung  des  Vermögens,  deckt
daraus  die  Schulden  und  führt  den  Überschuß  an  das  Kapital-Konto
  ab.
Nach  Ansicht  vieler  Dogmatiker  ist  das  abschließende  Bilanz-Konto ­
  unentbehrlich,  etwas  Wesentliches  der  Doppik;  nach
anderen  ist  es  zwar  nicht  notwendig,  aber  zweckmäßig,  von
andern  wird  es  als  gänzlich  überflüssig  verworfen.
2.  Die  Saldierung  der  Vermögens-  und  Schul  den-Konten
;&amp;gt;auf  neue  Rechnung“  genügt *  1 ).  Es  ist  die  älteste  Abschluß-Methode
  :

Beispiel;  Kassen-  Konto.

Summe  300

Summe  270
Saldo  30

^aldovortrag.

30

Saldierung  der  einzelnen  Konten  und  Übertragung  auf  die
Konten  im  neuen  Hauptbuch.  Aber  schon  Schweicker  (1548)
kennt  ein  Konto  „Zu  beschließen  dieß  Buch“.  Eine  Zusammenstellung ­
  der  Saldi  auf  einer  besonderen  „Jahresrechnung“  (so
"•  d.  Goltz,  Landwirtschaft!.  Buchführung,  7.  Aufl.  Berlin  1892.
186)  oder  einer  „Vermögensübersicht“,  einer  „Abschluß-  oder
Ausgleichsrechnung“  ist  möglich  auch  ohne  doppische  Verrech-»ungs-
  oder  Übertragungsbuchung  und  ohne  Störung  der  „Bilanz“ ­
  der  Konten.  Sie  ist  überflüssig,  da  eine  solche  Zusammen-‘assung
  in  der  Inventarbilanz  vorhanden  ist.

l )  So  schon  Schrott,  S.  293.  Neuerdings  von  verfochten^
Petiie  croisade  comptable,  Gand  1904  -  der  die  Ausscheidu  g  ^
Sangs-  und  Eingangsbilanz-Konto  als  imaginäre  Konten  wunsc  ■
Ersatz  Ausgleichung  durch  „solde  debiteur  (crediteur)  a  nou
•schlägt.  Auch  englische  Lehrbücher  bilanzieren  die  Kon  en  „P  ,
'dne  besondere  Balance  Account  wird  nicht  angewende  -  u
ßoss  Account  werden  Gewinne  (md  Verluste  unmilte  ai
Konto  ohne  Vermittlung  eines  .Tournalpostens  übertragen
        <pb n="115" />
        112

Abschluß  m  etlichen.

3.  Auch  das  Kapital-Konto  der  Einzelunternehmung  ist
entbehrlich,  ohne  gegen  das  System  zu  verstoßen;  der  Anfangsbestand ­
  an  Vermögen  und  Schulden  wird  auf  den  betreffenden
Einzelkonten  eingestellt.  Das  Reiavermögen  (Kapital)  wird  in
dem  Wertunterschied  der  Summen  dargestellt,  ohne  daß  es  unmittelbar ­
  ersichtlich  ist,  da  ein  Kapital-Konto  fehlt  {Schrott),
v.  d.  Goltz  (siehe  oben)  eröffnet  die  Konten  mit  „vom  Vorjahr
übernommen“,  saldiert  sie  am  Jahresschluß  „dem  künftigen
Jahr  übergeben“,  sammelt  die  Bestandsaldi  auf  einem  „Jahresabrechnungs-Konto“ ­
  und  die  Erfolgsdifferenz  auf  einem  „Saldo-Konto“,
  beide  Abschlußposten  durch  unmittelbare  Übertragung
ohne  Memorialbuchung.

(Schema)  Jahresabrechnungs-Konto

2)  Schulden  bei  Beginn  30

1)  Vermögen  bei  Beginn  .  ,  .  .

150

3)  Vermögensbestände  am  Jahres-4)

  Schulden  am  Jahresende

Schluß  (einzeln  aufgeführt)  .  230

(einzeln  aufgeführt)

80

260

230

Gewinn

30

VI.  Die  Wiedereröffnung  der  Konten:  Bei  der  Eröffnung
(Gründungsbuchungen),  Errichtung  oder  Wiedereröffnung  (nach
vorausgegangenem  Abschluß)  der  Konten  kommen  die  Bestände
an  Vermögen  auf  die  linke,  die  Schulden  auf  die  rechte  Seite
der  Konten.  Das  eigene  Kapital  kommt  in  dem  Wertunterschied
der  Sollsummen  und  Habensummen  mittelbar  zum  Ausdruck
(s.  oben  3).  Oder  die  fehlende  Gleichheit  der  Summen,  die
„Buchungsgleichung“,  wird  durch  Einstellung  des  Kapitals  auf
die  rechte  Seite  des  Kapital-Kontos  hergestellt.  Die  Buchung  vermittelt ­
  gewöhnlich  ein  Bilanz-Konto,  das  Eingangs-,  das  verteilende, ­
  eröffnende  Bilanz-Konto  (zum  Unterschied  vom  empfangenden, ­
  abschließenden,  Ausgangs-  oder  Schlußbilanz-Konto 1 )-Auch
  dieses  Bilanz-Konto  ist  überflüssig.  Es  ist  ausreichend,
wenn  die  Beträge  als  „Vortrag“,  „Bilanz“  o.  ä.  eingesetzt  werden-!)
  Das  Eingangsbilanz-Konto  wird  für  die  Aktiva  erkannt,  für  die
Passiva  belastet.  Schon  Degrange  (La  tenue  des  livres  rendue  facile,  10.  Aufl.,
Paris  1818,  1.  Aufl.  1795)  unterscheidet  Balance  sortie,  balance  d’entree  und
Bilan  general  (Vermögensbilanz).  Die  Scheidung  des  Kontos  für  anfängliche ­
  Aktiven  und  Schulden  (Eingangsbilanz-Konto)  und  Konto  des  Kapitals
zeigt  zuerst  Pietra,  Anleitung  für  Verwalter  1586  (Z.  f.  B.  1896,  S.  181)-
        <pb n="116" />
        Abschlußmethoden.

113

Die  Verrechnung  des  Anfangskapitals  (K 0 )  auf  der  Habenseite ­
  eines  Kapitalkontos  der  Einzelunternehmung  ist  nur  aus
dem  doppischen  Formalismus  zu  rechtfertigen  1 ).  Sie  ist  eine
das  Gleichgewicht  herstellende  Buchung.
Ein-  und  Zweikontentheorie  versuchen  diese  Buchung  mit
Zuhilfenahme  der  Personifikation  zu  erklären.  „Stellt  man  sich
den  Unternehmer  bzw.  den  Prinzipal  als  eine  dem  Geschäfte
fremd  gegenüberstehende  Person  vor“,  so  kann  man  sich  das
Kapital-Konto  „als  das  dem  Prinzipal  eröffnete  Konto  denken“.
„Ins  Haben  des  Kapital-Kontos  muß  daher  die  Geldsumme,
mit  weicher  der  Prinzipal  sein  Geschäft  beginnt,  bzw.  das  durch
die  Inventur  nachgewiesene  Reinvermögen  eingetragen  werden“.
(Schaer,  Kaufm.  Unterrichtsstunden  I,  §  35.)

VII.  Einige  allgemeine  Fragen  mögen  hier  schon  ihre  Erörterung ­
  finden.
1.  Entwertungen  von  Vermögensobjekten  (Vermögens  und  Kapitalverluste ­
  ohne  Güterumsätze,  vgl.  S.  69,78)  können  beim  allgemeinen ­
  Bücherabschluß  zu  Lasten  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos
a)  mit  dem  betreffenden  Vermögensbestand-Konto  selbst,  oder
b)  mit  einem  Hilfs-  oder  Sammel-Konto  verrechnet  werden.
Z.  B.  die  Wertminderung  infolge  Abnutzung  (die  Abschreibung) ­
  der  Maschinen  (vgl.  Anlagevermögen  im  II.  Teil):
Vorgang  nach  a)

Maschinen-  Konto

1 )  Anfangswert

...  50  000

3)  Abgang

iuj, '8 uu 6
4  000

U  Zugang

.  10  000

4)  Schlußwert

52  000

00  000

(Bilanz)

5)  Gewinn-  und  Verlust;  Ab-Schreibung



4  000

Vorgang  nach  b)

Maschinen-Konto.  Abschreibungs-  Konto.

U  und  2)  wie

3)  Abgang  4  000  1)  Maschinen  4  000

3)  Gewinn  u.

oben  60  000

4)  Bilanz  52000  2)  Gebäude  .

Verlust  240000

5)  Abschrei-  usw.

bungs-  240  000

Konto..4  000

l )  Schrott,  a.

a.  O.  S.  260.

Leitner,  Buchhaltung  nnd  Bitojzkunde.  I,

fi.  u.  7,  Aufl.

8
        <pb n="117" />
        114

Absehiußmethoden.

Nach  den  gleichen  Grundsätzen  werden  Wechsel-  und  Buchforderungen
  behandelt,  deren  Eingang  zweifelhaft  geworden  ist 1 );
die  Abbuchung  nach  1b  geschieht  auf  ein  Konto  dubioso,  Konto
zweifelhafter  Schuldner  (!),  Konto  dubioser  Wechsel  u.  ä.
2.  Wertsteigerungen  von  Vermögensbeständen,  Konjunkturgewinne, ­
  die  noch  nicht  realisiert  sind,  Wertmehrungen  „in  sich“,
sollen  zweckmäßig  von  realisierten  Gewinnen  getrennt  und  auf
einem  Sonder-Konto  verbucht  werden  (S.  102).
3.  Mengenverluste  (Schrott,  a.  a.  0.  S.  297)  können  verschieden ­
  Berücksichtigung  finden:
a)  durch  Abschätzen  und  unmittelbare  Verrechnung  des  Geldwertes ­
  der  Verluste  („Manko“)
a)  mit  Gewinn-  und  Verlust-Konto  (Debet)  und  dem  betreffenden ­
  Aktiv-Konto  (Waren-,  Rohstoff-Konto-Kredit),
ß)  oder  durch  Übertragung  auf  die  Debetseite  eines  Sonder-Kontos
  (z.  B.  Kassa  -  Manko  -  Konto,  Waren-Manko-Konto),
  das  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto  ausgeglichen ­
  wird  (Umweg).
b)  Mittelbar  durch  Aufrechnung  gegen  den  Gewinn  oder  Einrechnung ­
  in  den  Verlust  (Mengenverrechnung).  Der  buchmäßige ­
  Sollbestand  sollte  a  kg  sein  zu  b  Mark  für  100  kg
berechnet,  gäbe  W  Mark  als  Wert  dieses  Bestandes.  Der
tatsächliche,  der  Istbestand  nach  der  Inventur  ist  a—d  kg,
zu  b  Mark  für  100  kg  gibt  als  wirklichen  Wert  des  Lager-(a
  —  d)b
bestandes  ^  =  W',  wobei  natürlich  W'  &amp;lt;  W.  Der
(d  •  b\
Verlust  I  100  j  vermindert  (mittelbar)  den  Gewinn,  erhöht ­
  (mittelbar)  den  Verlust  auf  dem  betreffenden  Konto,
d.  h.  er  verschwindet  als  Verlustposten.
*
i)  Gewöhnlich  als  zweifelhafte  Forderungen  bezeichnet,  obgleich  die
Forderung  an  sich  rechtlich  zweifellos  besteht.  Denn  unbestrittene  Forderungen ­
  sind  damit  gemeint.
        <pb n="118" />
        Z  usammenfassnng.

115

8*

16.  Abschnitt.
Zusammenfassung.
A.  Abschlußplan  (d.  i.  eine  Zusammenstellung  der  für  den
jährlichen  Abschluß  des  Hauptbuches  notwendigen  Arbeiten)  *)
I.  Vorbereitung  und  Voraussetzung,
a)  Abschluß  der  laufenden  Buchungsarbeiten-.
1.  Alle  Geschäftsfälle  der  abzuschließenden  Rechnungs
periode  müssen  auf  den  Hauptbuchkonten  verrechnet  sein.
2.  Letzte  Kontierungsprobe,  d.  i.  Probebilanz,  zweckmäßig
als  kumulierende  Summen-  und  als  Saldobilanz  aufgestellt  .
II.  ß)  Ermittlung  (d.  b.  Inventur,  Bewertung  und  Auf
Zeichnung)  der  Bestände  an  Vermögen  und  Schulden:
3.  Ermittlung  der  rechnungsmäßigen  Bestände,  Vergleichung
dieser  Sollbestände  mit  den  inventarisierten  Istbeständen.
4.  Formeller  Abschluß  der  Bücher  der  Bestandsbuchführung
(u.  a.  Konto-Korrentbüeher,  Skontren).
5.  Inventarisierung  jener  Vermögensbestände,  deren  kontenmäßige ­
  Verrechnung  im  Hauptbuch  rieht  den  Wert  des
Bestandes  angibt  (z.  B.  Waren,  Fabrikate,  Roh-  und
Hilfsstoffe,  Wertpapiere).
6.  Spezialverzeichnisse  jener  Vermögens-  und  Schuldenposten, ­
  die  nur  summarisch  im  Hauptbuch  verrechnet
sind,  insbesondere  Buchforderungen  und  -schulden,  Wechselforderungen ­
  und  Wechselschulden,  Anlagewerte.
7.  Aufstellung  des  Schlußinventars  und  der  Schlußbilanz
(d.  i.  geordnete  Zusammenstellung  der  Bestand-  und  Erfolgssaldi). ­

Hl.  y)  Formeller  Abschluß:
8.  Verrechnungs-,  Übertragungsbuchungen  (z.  B.  Privat-Konto
  und  Kapital-Konto,  Konto  dubioso  und  Debitoren-Konto,
  Sammelbuchungen  zwischen  Spezial-  und  Kollektivkonten, ­
  der  transitorischen  Konten  u.  a.).
9.  Vorläufiger  Abschluß  in  einer  „Abschlußtabelle“,  um  die
Richtigkeit  schon  vor  dem  formellen  Abschluß  der  Konten
festzustellen  (S.  123).
*)  Die  Ordnungszahlen  geben  nicht  die  Reihenfolge  der  yorzunehmen
den  Arbeiten  an.
        <pb n="119" />
        116

Zusammenfassung.

10.  Abschlußbuchungen  der  Einzelunternehmung  (die  Richtigkeit ­
  der  Arbeit  unter  8.  vorausgesetzt;  vgl.  S.  83,  123  f.):
a)  Bilanz  an  verschiedene  Konten
für  Übertrag  der  Aktiva.
b)  Verschiedene  Konten  an  Bilanz-  Konto
für  Übertrag  der  Passiva.
c)  Verschiedene  Konten
an  Gewinn-  und  Verlust-Konto.
Übertrag  der  Gewinne  (und  des  Reinverlustes).
d)  Gewinn-  und  Verlust-Konto
an  verschiedene  Konten.
Übertrag  der  Verluste  und  des  Reingewinns.
IV.  Wiedereröffnung  der  Konten  und  Bücher:
„Durch  den  Abscnluß  (des  Hauptbuches)  erscheint  das
Unternehmen  rechnungsmäßig  liquidiert  und  hat  gewissermaßen
bücherlich  zu  bestehen  aufgehört.  Die  unmittelbar  nachfolgende
Eröffnung  der  Bücher  stellt  die  Übereinstimmung  mit  der  Wirklichkeit ­
  —  unter  Fixierung  des  erreichten  Reinvermögensbestandes
—  wieder  her,  bewirkt  gleichsam  eine  restitutio  in  integrum“
(Reisch-Kreibig  1.  S.  110).
ß.  Leistungen  der  doppelten  Buchführung:
Die  doppelte  ß.  stellt  fest:
I.  1.  Die  Einzel  bestände  an  Vermögen  und  an  Schulden  (Bestandteile ­
  der  Aktiva  und  Schulden),
2.  das  Gesamtvermögen  (Summe  der  Aktiva)  und  die  Gesamtschulden ­
  (Summe  der  Schulden)  sowie  deren  Wertunterschied, ­
  das  eigene  Kapital,
am  Beginn  der  Rechnungsperiode  im  Anfangsinventar  und
in  der  anfänglichen  Inventarbilanz.
II.  3.  Die  Veränderungen  in  den  einzelnen  Beständen  an  Vermögen ­
  und  Schulden  sowie  die  unmittelbaren  Veränderungen ­
  des  eigenen  Kapitals  (durch  Verlustausgaben  und
Gewinneinnahmen)  während  der  Rechnungsperiode  (gewöhnlich ­
  ein  Zeitjahr)  in  einem  Hauptbuch  und  in  den
ßestandsbüchern  (Skontren).
III.  4.  Die  Einzel  bestände  an  Vermögen  und  an  Schulden,
5.  das  Gesamtvermögen  und  die  Gesamtschulden  sowie
deren  Wertunterschied,  das  eigene  Kapital,
        <pb n="120" />
        Zusammenfassung.

117

für  das  Ende  einer  Rechnungsperiode  im  Schlußinventar
und  in  der  abschließenden  Inventai-bilanz.
Durch  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  der  Hauptbuch-Konten
  und  durch  Übertragungsbuchungen  werden  am  Ende
einer  Rechnungsperiode  dargestellt:
6.  Die  Veränderungen  des  eigenen  Kapitals  durch  Gewinn
und  Verlust,  im  einzelnen  und  gruppiert;  die  Summe
der  Gewinne  und  die  Summe  der  Verluste  sowie  der
schließliche  Erfolg,  d.  i.  der  Wertunterschied  zwischen
Gesamtgewinn  und  Gesamtverlust  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto ­
  (Statistik  des  Erfolges).
7.  Eine  wiederholte,  an  sich  überflüssige  kontenmäßige  Zusammenfassung ­
  des  Vermögens  und  der  Schulden  auf
(Schluß-)Bilanz-I£onto.  Anfangs-  und  Schlußbilanz-Konto
  des  Hauptbuches  —  in  der  Praxis  auf  einem  Konto
zusammengeworfen  —  beginnen  und  beschließen  im
Hauptbuch  die  Buchungen  einer  Rechnungsperiode.
C.  Die  Buchungen  im  System  der  doppelten  B.  sind:
I.  8.  Verrechnungsbuchungen:
a)  vorbereitende:  1.  Primäre  in  den  Tagebüchern  (Kasse,
Memorial).  2.  Sekundäre,  zusammenfassende,  im
Sammelbuch  bzw.  in  Sammelbüchern.
b)  Hauptverbuchungen  durch  systematische  Gruppierung,
nach  Konten  geordnete  und  zusammengefaßte  Verarbeitung ­
  des  Buchungsmaterials  im  Hauptbuch.
c)  Nebenbuchungen  in  Bestandbüchern  (Hilfs-,  Nebenbücher, ­
  Skontren),  die  der  Kontrolle  der  Hauptbuch-Konten
  und  der  Tätigkeit  des  Personals  sowie
Zergliederung  und  Spezialisierung  der  Hauptverbuchungen ­
  dienen.
9.  Vormerkungen  in  Vormerkbüchern.
Ü.  Jedie  Buchung  im  System  der  doppelten  B.  stellt  eine  Geldwertgleichung ­
  dar:  Belastung  und  Gutschrift  auf  den  Konten
infolge  eines  Buchungspostens  stehen  im  Gleichgewicht
{Kontengleichung).  Auf  diesem  Grundsätze  beruht:
10.  die  allgemeine  Buchungsgleichung  (Soll  =  Haben)  für
die  einzelnen  Buohungsfälle;
        <pb n="121" />
        118

Zusammenfassung.

11.  die  Summengleichung:  Die  Summe”  aller  Sollbuch  ungern
=  Summe  aller  Habenbuchungen  eines  Zeitraumes  (Umsatz- ­
  oder  Verkehrsbilanz).  Daraus  ist  abzuleiten
12.  die  Differenz-  oder  Saldogleichung:  Summe  der  Sollsaldi  =
Summe  der  Habensaldi  aller  Konten  (Saldobilanz).
D.  Mit  Rücksicht  auf  die  Wichtigkeit  der  Schlußbilanz  soll
ihr  Zusammenhang  mit  der  doppelten  Buchführung  im  Schaubild
noch  einmal  dargestellt  werden  (vgl.  auch  II.  Band):

1.

2.

3.

I.

Die  Inventur  (=Be-Bestandsbücher



Bestands-Konten  im

Standsaufnahme)

(Skontren,  teil-Hauptbuch,

  teil-Grund

 ­
  des

vgl.  S.  18.

weise  Kontrolle  des

weise  Kontrolle  zu

Inventars  S.  140  u.

1.  und  2.,  teilweise

/  nventars.

a.  a.  0.

selbständige  Inventarergebnisse ­

S.  61  f..  70  f.,  134.

=1=  ¥  ¥
1  I  —=  I

Grundlagen ­
  der
Bilanz.

II.
Grundlagen ­
  der
Ertragsbilanz. ­
        <pb n="122" />
        Ilauptbuchabschluß.

119

E.  Für  die  Vorbereitung  der  Schlußbilanz  und  des  allgemeinen ­
  Kontenabschlusses  bietet  die  Saldobilanz  (S.  89)  wertvolle ­
  Anhaltspunkte,  doch  ist  erforderlich,  daß  der  „bilanzsichere“ ­
  Buchhalter  die  Bedeutung  und  den  'Inhalt  eines  Kontensaldos ­
  richtig  oerstehe.
1.  Der  Kontensaldo  stimmt  mit  dem  Bilanzwert  des  gleichnamigen ­
  Bilanzpostens  überein,  er  ist  größer  (&amp;gt;)  oder  kleiner  (&amp;lt;  ).
a)  Der  Saldo  &amp;gt;  alsBilanzwert  des  Vermögensteiles:  Der  Unterschied ­
  ist  Verlust  (vgl.  Abschlußtabelle  S.  123,  Konto  8,  11,  14).
b)  Saldo  &amp;lt;  als  Bilanzwert  des  Vermögensteiles:  Der  Unterschied ­
  ist  Gewinn  (vgl.  die  Konten  6,  7,  9,  10).
c)  Saldo  &amp;gt;  als  Bilanzwert  der  Schulden,  der  Unterschied
ist  Gewinn,  Saldo  &amp;lt;  als  Bilanzwert  der  Schulden,  der  Unterschied ­
  ist  Verlust : ).
2.  a)  Der  Saldo  eines  reinen  Bestand-Kontos  (S.  134)  gibt  an;
Vermögensbestand  (Sollsaldo,  Abschlußtabelle  Konto  5),  Schuldenbestand ­
  {Habensaldo,  Konto  13).  Sofern  auf  einem  Bestand-Konto
  Aktiva  und  Schulden  verrechnet  werden,  z.  B.  Kontokorrent-Konto, ­
  enthält  der  Saldo  den  Wertunterschied  zwischen
beiden  und  ist  demnach  für  den  Kontenabschluß  unmittelbar
nicht  zu  verwenden.
b)  Der  Saldo  eines  Kapital-Kontos  gibt  in  der  Regel  Kapital
hn  (Habensaldo;  Kapital  ,  Aktien-,  Reserve-Konto;  Beispiel:
Konto  1,  3).  In  Ausnahmefällen  könnte  ein  Sollsaldo  erscheinen,
w enn  beispielsweise  die  Einlage  eines  Kommanditisten  durch
Verlust  nicht  nur  aufgezehrt  ist,  sondern  sogar  ein  Passivsaldo
erscheint;  oder  der  Habensaldo  könnte  Gewinn  bedeuten,  beispielsweise ­
  bei  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  als  Sanierungsmaßregel. ­

c)  Der  Saldo  eines  Erfolgs-Kontos  (S.  134)  gibt  an:  Gewinn
{Habensaldo,  Konto  16),  Verlust  (Sollsaldo,  Konto  15,  17,  18).
d)  Das  Abschreibungs-  (Erneuerungsfonds  nach  §  261  Ziff.  3
HGB.)  und  das  Delkredere-Konto,  welche  als  Pass  io  um  (Berich-1
 )  Beispielsweise  beim  Schuldennachlaß;  bei  Schulden  in  fremder
Währung  (Umrechnungsdifferenz);  wenn  sich  eine  Gelddarlehnsschuld
durch  nicht  bezahlte  Zinsen  erhöht  und  die  Zinsen  als  solche  nicht  gebucht
Werden;  wenn  bei  der  Tilgung  einer  Anleiheschuld  durch  Rückkauf  unter
dem  Nennwert  der  Agiogewinn  auf  dem  Schulden-Konto  verbleibt.
        <pb n="123" />
        120

(f  auptbuchabschlnß.

tigung  des  Nennwertes  des  Anlagevermögens  tmd  der  Forderungen) ­
  in  der  Bilanz  erscheinen  1 ),  verrechnen  in  ihrem  Saldo  vor
Aufstellung  der  endgültigen  Bilanz  die  bisherigen  Abschreibung
gen  (Habensaldo),  nach  Einstellung  der  Abschreibungen  für  das
abgelaufene  Jahr  die  Abschreibungsbeträge  dieses  Jahres.

Abscbreibungs-  Konto

2)  Schlußbilanz  (Passiva)  .  ,

.  .  120

1)  Vortrag

100

3)  Verlust

20

e)  Der  Saldo  eines  (gemischten)  Bestanderfolgs-Kontos
(S.  134f.,  Abschlußtabelle  Konto  6,  7,  9,  10)  ist  für  dieBilanzaufstellung
  unmittelbar  nicht  zu  verwerten.  Der  Saldo  ist  entweder
eine  Differenz  von  Bestandswert  und  Gewinn  oder  eine  Summe
von  Bestandswert  und  Verlust.  Z.  B.  Konto  8:  Saldo=72241,65
=  106058,90  (Bilanzwert)  ~  33817,25  (Gewinn).  Konto  14;
Saldo  =  11141,70=  Bestand  7427,80+3713,90  (Verlust).  Reine
Erfolgs  Konten  werden  durch  transitorische  oder  antizipierende
Verrechnung  von  Gewinnen  oder  Verlusten  2 )  buchtechnisch  zu
Konten,  die  durch  Bilanz  und  Gewinn-  und  Verlust-Konto  abgeschlossen ­
  werden  (gemischte  Erfolgs-Konten,  S.  133f.,  z.  B.
Konto  17,  15).  Ebenso  werden  reine  Bestands-Konten  durch
Abschreibungsbewertung  zu  Bestanderfolgs-Konten  (Konto  11)
Beispiel  für  die  Aufstellung  einer  Schlußbilanz.
1.  Angaben:
Das  Hauptbuch  der  offenen  Handelsgesellschaft  Bauer  &amp;amp;  Keller

zeigt  am  31.  Dezember  folgende  Posten 3 ):

Konten

Soll

Haben

Bauer,  Kapital

8  925.-  *}
5  800.-98

  925.
148.60
72  000.

Keller  Kapital

Keller  Privat

5  250.-217
  916.20

Kasse  einschließlich  Reichsbankgiro

189  289.30

237  921.20

360  362.90

*)  Vgl.  II.  Band:  Abschreibungs-Konten,  Abschreibungen  auf  Forderungen. ­

,)  Rechtlich  sind  es  häufig  echte  Schulden  oder  echte  Aktiva;  vgl.
II.  Band;  Brfolgsregulierungsposten.
3 )  Entnommen:  Adler,  Buchhaltungsübungen  für  Fortgeschrittene;
Leipzig  1908,  S.  15  f.
*)  Kapitalentnahme  gegen  Ende  des  Jahres.
        <pb n="124" />
        Waren,  Großgeschäft.  .
Waren,  Detailgeschäft
Markwechsel
Fremde  Wechsel
Effekten
Handlungsmohilien
Kontokorrent
Tratten
Zweifelhafte  Schuldner-Zinsen
  und  Diskont  -  .  .
Agio
Handlungsunkosten  .  .  .

Beim  Abschluß  des  Kontokorrentbuches  ergeben  sich  folgende  Posten:
Kontokorrent-Konto  ist  zu  belasten:  für  Zinsen  mit  M.  178.40,  Provision
mit  M.  46.25,  Agio  (Kursgewinn)  mit  M.  7.20  und  für  Handlungsunkosten
(Stempel  und  Porti)  mit  M.  13.70.  Dagegen  ist  es  zu  erkennen:  für  Zinsen
mit  M.  258.10,  Provision  mit  M.  88.30  und  Agio  (Kursverlust)  mit  M.  12,50.
Außerdem  ist  ein  Schuldner  vom  Kontokorrent-Konto  abzusetzen  und
auf  das  Konto  der  zweifelhaften  Schuldner  mit  M.  3600.--  zu  übertragen.
Den  Geschäftsinhabern  wurden  auf  ihre  Kapitalien  4%  Zinsen  für
1  Jahr  gutgeschrieben.  Dagegen  werden  sie  mit  Zinsen  für  ihre  Entnahmen,
und  zwar  Bauer  mit  M.  102.60,  Keller  mit  M.  88.25  belastet.  Von  dem
verbleibenden  Reingewinn  erhält  jeder  Gesellschafter  die  Hälfte.
Die  Inventur  lieferte  folgendes  Ergebnis:
A.  Vermögen:
Kasse;  Eigener  Bestand  M.  9141.90,  Reichsbankgiro  M.  19  515.—  ;
Waren,  Großgeschäft  M.  106  058.90;
Waren,  Detailgeschäft  einschließlich  Außenstände  M.  15  144.60;
Markwechsel  abzüglich  Diskont  M.  18  530;
Fremde  Wechsel  zum  Tageswert  M.  8612.35;
Effekten  zum  Tageswert  M.  7525.20;
Handlungsmobilien  M.  3200.—  weniger  15%  Abschreibung;
Kontokorrent  (Debitoren)  M.  65  742.30;
Zweifelhafte  Schuldner,  Bestand  M.  11  141.70,  hiervon  33'/ s %
Abschreibung
1  %  Diskont  auf  die  in  die  Passiven  mit  M.  42  935.  voll  eingesetzten ­
  Tratten  (sog.  transitorischer  Posten).
B.  Schulden;
Kontokorrent  (Kreditoren)  M.  38  245.30:

....  _.....  ..  ...  -
        <pb n="125" />
        HmS

mm

wm

122  HanptbuchabschluB.
Tratten  zum  Nennwert  M.  42  935.—  ;
Handlungsunkosten  (noch  zu  bezahlen)  M.  250.—.
II.  Ausführung:
a)  Die  Ergänzungsposten  erfordern  folgende  Buchungen:
1.  Konto-Korrent
an  Zinsen  178.40
Provision  46.25
Agio  7.20
HandJungsunkosten  13.70  245.55
2.  Folgende  Konten  an  Konto-Korrent:
Zinsen  258.10
Provision  88.30
Agio  12.50
Konto  zweifelhafter  Schuldner...  3600.—  3958.90
3.  Zinsen  an  Bauer,  Kapital  .,  3957.—
„  „  Keller,  Kapital..  2880.—  6837.—
4.  2  Konten  an  Zinsen:
Bauer,  Privat  102.60
Keller,  Privat  .  88.25  190.85
b)  Die  ergänzte  Kontenbilanz,  die  Saldobilanz,  die  (vorläufige) ­
  Schlußbilanz  (unter  Benutzung  der  Konten-Saldi
  und  der  Inventur)  und  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos
  in  der  Abschlußtabelle  S.  123.  Die  Schlußbilanz
wird  als  Erfolgsermittlungsbilanz  aufgestellt,  weshalb
die  Saldi  der  Kapital  -  Konten  nicht  berücksichtigt
werden.
c)  Die  Aufstellung  der  Schlußbilanz  macht  die  Verteilung
des  Reingewinns  und  die  Berechnung  der  Kapitalanteile ­
  der  Gesellschafter  erforderlich:

Bauer

Keller

Kontrolle

Anfangskapital

98  925.-72

  000.-170

  925.-+

  4  %  Zinsen

3  957.—

2  880.-6

  837.-+

  Gewinnanteil

10  836.18

10  836.17

21  672  35

113  VI8.18

85  716.17

199  434.35

-r  Privatentnahme

5  754.-5

  338.25

11  092.25

—  Kapitalentnahmen

8  925.-—



8  925.-Kapitalanteile



99  039.18

80  377.92

179  417.10
        <pb n="126" />
        ^  __

Konto

Ergänzte  Summenbilanz

Saldobilanz

Sclußbilanz

Ertragsbilanz

Soll

Haben

Soll

Haben

Aktiva  )

Passiva

Verluste

Gewinne

1.  Bauer,  Kapital'

8  925.—

102  882.—

—

93  957.—

'

—

--2.

  ,,  Privat..

5  902.60

148.60

5  754.—

—

—

—

—

•

3.  Keller,  Kapital

—

74  880  —

—

74  880.—

—

—

—

—

4.  ,,  Privat.

5  338.25

—

5  338  25

—

—

—

—

—

5.  Kasse,  Giro...

217  946.20

189  289.30

28  656.90

—

28  656.90

—

—

—

6.  Waren,Zentrale

281  725.40

209  483.75

72  241.65

—

106  058.90

—

—

33  817.25

7.  „  Detail  .

27  138.60

19  210.30

7  928.30

—

15  144.60

—

7  216,30

8.  Markwechsel  .  .

54  892.55

36  122.10

18  770.45

—

18  530.—

—

240.45

—

9.  Devisen
10.  Effekten

38  366.50
17  547.15

29  807.65
10  188.20

8  558.85
7  358.95

8  612.35
7  525.20

—

53.50—
166.25

11.  Mobilien

3  200  —

—

3  200.—

—

2  720  —

480.—

—

12.  Konto-Korrent

358  966.75

331  469.75

27  497,—

—

65  752.30

38  245.30

—

—

13.  Tratten
14.  Zweifelhafte

35  310.—

78  245.—

—

42  935.—

—

42  935.—

Schuldner  .  .  .

16  856.45

5  714.75

11  141.70

—

7  427.80

—

3  713.90

—

15.  Zinsen
16.  Agio
17.  Unkosten  ....

8  840.—
21.90
8  255.25

1  321.95
QQ
472,30

7  518.05
7  782.95

17.10

429.35

250.—

7  088.70
8  032.95

17.10

18.  Provision  ....

88.30

46.25

42.05

—

—

—

42.05

—

Summen

1089  320.90

1  089  320.90)211  789.10

211  789.10

260  847.40

81  430.30

19  598.05

41  270.40

-4-81  430.30

■4-19  598.05

Die  Kapitalein-Gegenwärtiges

  Gesellschaftskapital

179  417.10

/  98  925.—

*)  Unternehmerlohn  21  672.35

läge  des  Bauer  verzinst ­
  sich  mit  15  %
(98  925  :  14  793),
jene  des  Keller  mit
19%%  (72  000;
13  716).

Früheres

5  &amp;gt;

170  925.—

\  72  000.—

+  Kap.-Zins.  (|^~  6  837.—

8  492.40
11  092.25

/  5  754.—
\  5  338.25

ivapi  tai  zuwacns
+  Entnahmen  nebst  Zinsen

Reingewinn  28  509.35

-f  Kapitalentnahme  nebst  Zinsen

19  584.35
8  925.—

Reingewinn

28  509.35

*)  Verteilungsfähiger  Reingewinn,

Hanptbuchabschluß.  12S
        <pb n="127" />
        124

Hauptbuchabschluß.

d)  Die  Schlußbilanz,  hier  als  Kapitalermittlungsbüanz  aufgestellt, ­
  schließt  wie  folgt:

Aktiva

Passiva

2?  der  Vermögensbestände  260  847.40

2  der  Schulden  ....
Bauer,  Kapital  ....
Keller,

81  430.30
09  039.18
80  377.92

e)  Buchungen,  um  die  Hauptbuch-Konten  auch  formell  abzuschließen ­
  (kontinentale  Methode:  Abschluß  „auf
Schlußbilanz“;  einfacher;  Abschluß  auf  „neue  Rechnung“. ­
  S.  111.)
1.  Bauer,  Kapital
an  Bauer,  Privat
2.  Keller,  Kapital
an  Keller,  Privat
3.  Bilanz  an  elf  Konten
für  Übertrag  der  Aktiva
1t.  Schlußbilanz
an  Kasse
an  Waren,  Zentrale  .....
usf.
4.  Fünf  Konten  an  Bilanz
Übertrag  der  Schulden  i
der  Kapitalanteile
Konto-Korrent
Tratten
Handlungsunkosten
Bauer,  Kapital
Keller,  ,,
5.  Folgende  fünf  Konten  an
Gewinn  und  Verlust
Waren,  Zentrale  33  817.25
„  ,  Detail  7  216.30
Devisen  53.50
Effekten  166.25
Agio  17.10  41  270.40

5  754.-5
  338.25

28  656.90
106  058.90
260  847.40

38  245.30
42  935.-250.-

  039.18
80  377.92  260  847.40
        <pb n="128" />
        Hauptbnchabschluü.
6.  Gewinn  u.  Verlust  an  acht
Konten
Übertrag  d.  Verluste  u.  (per
Saldo)  der  Gewinnanteile

125

Markwechsel

240.45

Mobilien

480.-zweifelhafte

  Schuldner

3  713.90

Zinsen

7  088.70

Unkosten

8  032.95

Provision

42.05

Bauer,  Kapital

10  836.18

Keller,  Kapital

10  836.17

41  270.40

III.  Das  fertig  abgeschlossene  Hauptbuch  (schematisch):

Soll

Bauer,  Kapital.

Haben

8  925.-Einlage



..  98  925.  -

Entnahmen

5  754.-Zinsen



..  3  957.-,

Bilanz  .'.

99  039,18

Gewinn  und  Verlust

.  .  10  836.18

113  718.18

,  113  718.18

Soll

Bauer,

Privat.

Haben

5  800.-148.60



Zinsen

102.60

Kapital

5  754.

5  902.60

5  902.60

Soll

Keller,

Kapital.

Haben

Entnahmen

5  338.25

Einlage

,  .  .  72000.

Zinsen

..  2  880.

Bilanz

80  377.92

Gewinn  und  Verlust  .

,  10  836.17

'

85  716.17

85  716.17

Soll

Keller,  Privat.

Haben

Entnahmen  ...
Zinsen

7.  .....  .  5  250  —
88.25

Kapital

5  338.25

5  338.25

Soll

Kasse.

Haben

217  946.20

Bilanz.

189  289.30
28  656.90
        <pb n="129" />
        126

Hauptbnchabschluß.

Soll

Waren,

Zentrale.

Haben

281  725.40

209  483.75

Gewinn

33  817.25

Bilanz

106  058.90

315  542.65

315  542.65

Soll

Waren,

Detail.

Haben

27  188.60

19  210.30

Gewinn

7  216.30

Bilanz

15144.60

34  354.90

34  354.90

Soll

Markwechsel.

Haben

54  892.55

36  122.10

Bilanz

18  530.-Verlust



240.45

54  892.55

54  892.55

Soll

Devisen.

Haben

38  366.50

29  807.65

Gewinn

53.50

Bilanz

8  612.35

38  420.-38

  420.-Soll



Effekten.

Haben

17  547.15

10  188.20

Gewinn

166.25

Bilanz

7  525.20

17  713.40

17  713.40

Soll

Mobilien.

Haben

3  200.-Bilanz



2  720.

|

Verlust

480.

Soll

Konto-Korrent.

Haben

358  721.20

327  510.85

Ergänzungsposten  (Il.al)

245.55

Ergänzungsposten

(II.a2)  3  958.90

Bilanz  (Schulden)

38  245.30

Bilanz  (Aktiva)  ..

65  742.30

397  312.05

397  212.05

'  03/
Soll  Tratten.  Haben

35  310.-  1

78  245.-Bilanz



42  935.-  |

Soll  Zweifelhafte  Schuldner.  Haben

Konto-Korrent

13  256.45
..  ,  .  3  600.-Bilanz


Verlust

5  714.75

16  856.45

16  856.45
        <pb n="130" />
        HanptbuchabseWuß.

127

Soll

Zinsen  und  Diskont.

Haben

1  744.90

952.70

Konto-Korrent

258.10

Konto-Korrent

178.40

Kapital-Konten

6  837.-Privat-Konten



190.85

8  840.-Bilanz



429.35

Verlust

7  088.70

8  840.—

Soll

Agio.

Haben

9.40

31.80

Konto-Korrent

12.50

Konto-Korrent

7.20

21.90

39.-Gewinn



17.10

39.-Soll



Handlungsunkosten.

Haben

8  255.25

458.60

Bilanz

250.-Konto-Korrent



13.70

8  505.25

Verlust

8  032.95

8  505.25

Soll

Provision.

Haben

Konto-Korrent

88.30

Konto-Korrent

46.25

Verlust

42.05

Soll

Bilanz  (II.

e  3.  u.  4.).

Haben

H  Konten

.  260  847.40

[5  Konten

.  260  847.40

Soll  Gewinn

-  und  Verlust  (II.  e  5.  u.  6.).

Haben

8  Konten  41  270.40  |  5  Konten..  41  270.40

Es  kann  Vorkommen,  daß  trotz  einer  (allerdings  mangelhaften) ­
  Kontrolle  durch  Nebenbücher  usw.  Inventarbestände
vergessen  wurden;  der  Hauptbuchabschluß  ist  erledigt,  einige
Monate  des  neuen  Jahres  sind  verbucht.  In  solchen  Fällen  muß
oine  nachträgliche  Korrektur  des  Ergebnisses  der  Schlußbilanz
(d.  i.  das  Endkapital  oder  der  Reingewinn)  eintreten.  Z.  B.  es
vmrde  ein  Kreditor  vergessen:  Kapitalkonto  an  Kreditoren-Konto
  oder,  bei  Aktienvereinen,  an  Gewinn-Vortragskonto.  Bei
Personalgesellschaften  ist  eine  neue  Berechnung  der  Kapitalanteile ­
  erforderlich,  bei  Kapitalgesellschaften,  wenn  der  Fehler
vor  der  Beschlußfassung  über  die  Gewinn-Verteilung  entdeckt
        <pb n="131" />
        128

Einteilung  der  Konten.

wurde,  eine  solche  des  Reingewinns.  Nach  der  Gewinn-Verteilung
wird  die  verantwortliche  Stelle  Buchungen  finden,  die  den  Gewinnvortrag ­
  unberührt  lassen.

17.  Abschnitt.
Die  Klassifikation  der  Konten.
Wiederholt  wurde  versucht,  die  Gesamtheit  der  Hauptbuch-Konten
  zu  gruppieren.  „Die  Vielheit  der  Kontensysteme,  über
die  man  sich  nicht  einigen  konnte,  so  daß  keines  zur  allgemeinen
Geltung  gelangte,  scheint  zu  beweisen,  daß  man  das  richtige
Kontensystem,  noch  nicht  gefunden  hat  oder  daß  ein
allgemeines  Kontensystem,  nicht  aufgestellt  werden  kann.“
{Hügli,  a.  a.  0.  S.  661.)  Wegen  der  älteren  Versuche  vergleiche
man  Schrott,  a.  a.  O.  S.  250  lf.,  Hügli  S.  660  ff.  Einige  solcher
Gruppierungsversuche  mögen  hier  angeführt  werden:
1.  Persönliche  und  unpersönliche  (Sach-)Konten;  die  unpersönlichen ­
  Konten  sind:
a)  Konten,  die  über  das  Kapital  und  das  Vermögen  als  Ganzes
Rechnung  führen  (Kapital-  und  Bilanz-Konto).
b)  Konten  über  die  Teile  des  Vermögens  und  der  Schulden.
c)  Konten,  die  Geschäftsergebnisse  ausweisen,  Betriebs-  oder
Erfolgs-Konten.
2.  Die  Einteilung  der  Zweikontentheorie,  vgl.  S.  134  f.
3.  Die  englische  Schule  {M’Allen,  Dicksee)  unterscheidet:
A.  Personal-Accounts:  Schulden,  Forderungen,  Kapital.
B.  Impersonal-  „
a)  Real-Accounts;  Waren,  Kasse  u.  ä.
ß)  Nominal  or  Fictitious-Accounts:  Erfolgs-Konten.
4.  Faure 1 )  (a.  a.  0.  S.  114,  441)  klassifiziert:
I.  Comptes  du  capitaliste:  a)  Kapital,  Reserven.
b)  comptes  de  resultats,  Konten
für  die  Veränderungen  des  Kapitals ­
  während  des  Betriebes.
0  Vgl.  auch  Frioeöurt,  La  comptabilite  moderne,  Paris  1897.  Leautey-Guibault,
  Principes  generaux  de  comptabilite,  Paris  1903.
        <pb n="132" />
        Einteilung  der  Konten.

129

II.  Gomptes  du  Gerant  oder
,,  des  Valeurs

.  .  ,  (  langfristige
Anlagewerte  {  ,  .  .
1  kurzfristige

Liquide  Mittel.

III.  Gomptes  des  Tiers  etrangers  ä  l’entreprise.
5.  Augspurg  (in  veränderter  Reihenfolge):
1.  Kapital-Konto.
1b.  Stellvertretende  Konten  des  Kapital-Kontos  (=  Erfolgs-Konten),


2.  Besitz-Konten  zur  Verwaltung  des  Vermögens  (aktives  und
passives)  und  seiner  Teile  während  des  Geschäftslaufes;
3.  Die  vermittelnden  Konten:  a)  Bilanz-Konto  zur  Abrechnung ­
  des  Kapital-Kontos  mit  den  Besitz-Konten,  b)  Gewinn- ­
  und  Verlust-Konto  zur  Abrechnung  mit  den  stellvertretenden ­
  Konten  und  den  Besitzkonten,  die  Erfolg
zeigen  können.
6.  Man  kann  die  Konten  einteilen  in

I.  Konten  für  die  Darstellung  äußerer  Wirtschaftsvorgänge,
des  äußeren  Geschäftsbetriebes,  und

II.  Konten  für  die  Darstellung  innerer  Wirtschaftsvorgänge.
Zu  I.  Konten  der  externen  Geschäftsfälle  (vgl.  S.  53):
a)  Konten  des  Anlagevermögens  und  der  Anfageschulden.
b)  Konten  des  Betriebsvermögens  und  der  Betriebsschulden.
c)  Konten  der  Verlustausgaben  und  Gewinneinnahmen  (Lasten
und  Erträgnisse).
Zu  II.  Konten  zur  Darstellung  des  Wirtschaftserfolges  (interne ­
  Verrechnungsbuchungen):
a)  Bewertungskonten  (Abschreibungs-,  Erneuerungsfonds-,  Delkredere-Konten). ­

b)  Erjolgsregulierungs-Konten  (für  transitorische  und  antizipierende ­
  Erfolgsverrechnung).
c)  Abschluß-Konten:  Schlußbilanz-Konto,  Gewinn-  und  Verlust-Konto, ­
  Kapital-Konten  (Stammkapital-  und  Reservekapital-Konten). ­

d)  Gewinnverteilungs-Konten  für  Kapitalgesellschaften  (Tantieme, ­
  Gratifikation,  Dividenden,  Gewinnvortrags-Konten).
Leitner,  Buchhaltung-  und  Bilanzlcunde.  1.  6,"u.  7.  Aufi.  9
        <pb n="133" />
        130

Einteilung  der  Konten.

Die  Konten  des  Hauptbuches  (vgl.  dazu  die  eingliedrigen  und
statistischen  Konten  S.  39  f.)  können  *)
a)  vollständig  (Datum,  Gegen-Konto,  Text,  Betragsspalte),
b)  nur  mit  Kontenanruf  und
c)  nur  mit  Text  geführt  werden.
Beispiel  eines  Hauptbuch-Kontos  mit  Text  und  Spalten  für
Monatssummen.

Effekten-Konto.

Monatssummen ­

Debet

Debet

J  Tag

Folio

Text

Kredit

Monatssumraen

Kredit

7  891

45

5./10.
19./10.

1143
112

fl.  10  000  Goldrente
t  n  Mayer  &amp;amp;  Co.
5/m  Reichsbankanteile ­
  von  D.  B.  .
usf.

20  806

50

26719  45

Monatssummen  Okt.

36470

75

Hauptbuch-Konto  mit  Saldospalte.

Monats
summen

Soll

Datum

Fol.

Text

Haben

Monatssummen ­


Saldo
Soll  |  Haben

Jan.  1

Bilanzvortrag.

10000

5000

Buchungspost.

8000

3000

2000

2000

6000

„  31

Saldo

4000

600

Febr.  5

3400

4600

2300
1700

|  Buchungen

1600
300

5S00

700

Saldo

1

4700

usf.

x )  Gomberg,  a.  a.  O.  S.  159,  unterscheidet  ihrer  Form  nach  drei  Arten
von  Konten:  1.  deskriptive.  2.  synoptische  (tabellarische)  und  3.  gemischte
Konten.  Richtiger  ist  die  Einteilung  in  Folio-Konten  und  Tabellen-Konten.
Die  Konten  unter  a)  und  c)  sind  deskriptive,  b)  und  die  früher  (S.  39)
erwähnten  statistischen  Konten  sind  synoptische  Konten;  sie  nehmen  nur
den  Geldwert  der  Geschäftsoperation  auf.
        <pb n="134" />
        Kontentheorien.

131

18.  Abschnitt.
Kontentheorien*).
Die  Kontentheorien  versuchen  eine  Systematisierung  der
Konten  nach  Verrechnungsstoff  und  Vorzeichen.  Ihre  Schwäche
liegt  in  der  Anwendung  mathematischer  Vorzeichen;  sobald
diese  Theorien  mit  den  algebraischen  Vorzeichen  operieren,  sind
sie  angreifbar.  Die  Vorzeichen  können  sich,  wenn  man  verständlich ­
  bleiben  will,  doch  nur  auf  den  Verrechnungsstoff  des  betreffenden ­
  Kontos  beziehen.  Die  Geschäfts  theorie  verwendet
Plus  und  Minus  im  Verhältnis  der  Konten  des  Geschäfts  zum
Geschäftsinhaber,  die  Zweikontentheorie  gebraucht  sie  im  Verhältnis ­
  der  Konten  zum  Reinvermögen.
1.  Faßt  man  das  Objekt  der  Verrechnung  vom  rechtlichen
Standpunkt  auf,  wie  in  unserer  Darstellung,  so  können  nur
Konten  des  Vermögens,  Konten  der  Schulden  und  Konten
des  Kapitals  unterschieden  werden  (Dreikontensystem).  Daß
ein  Konto  Vermögen  und  Schulden  verrechnen  kann  (z.  B.
Wechsel-  und  Akzepten-Konto,  das  Kontokorrent-Konto),
ist  ein  Verstoß  gegen  dieses  System.  Die  Konten  verrechnen ­
  Zu-  und  Abnahme.  Die  Tabellen  (S.  59  ff.)  zeigen,  daß
die  Konten  des  Vermögens  links  die  Zunahme,  rechts  die
Abnahme,  die  Konten  der  Schulden  und  des  Kapitals  hingegen ­
  links  die  Abnahme,  rechts  die  Zunahme  verrechnen.
Diese  Übereinstimmung  der  mathematischen  Vorzeichen
führt  auch  zu  einer  „Zweikontentheorie“,  Konten  der
Aktiva  und  Konten  der  Passiva,  das  sind  Schulden  und
Kapital.

Konten  der  Vermögensteile

Soll

Haben

Zunahme

Abnahme

—  Konten  der  Schulden  und  des  Kapitals  +

Abnahme

Zunahme

Debet

Kredit

1 )  Ausführlicher  vgl.  auch  Reisch-Kreibig,  I.  Band;  Kohlmann  Inder
h  B.  1903—1905.

9*
        <pb n="135" />
        ■anSSS

■■■

132

Personifikationstheone.

Die  Gewinn-  und  Verlustkonten  zeigen  die  Wertvermehrungen ­
  des  eigenen  Kapitals  rechts,  dessen  Wertminderungen  links.
Faßt  man  hingegen  die  Zu-  und  Abnahme  auf  den  einzelnen ­
  Konten  an  sich  ins  Auge,  so  ergibt  sich  folgendes  Bild:
Links  Vermögen  und  Verluste.  Rechts
Abnahme  derVermögensbestä  nde  )
Abnahme  des  Verlustes

+

'  Zunahme  der  Vermögensbestände
Zunahme  des  Verlustes

Links

Schulden,  Kapital  und  Gewinne.

Rechts

(Abnahme  d.  Schulden  u.d.  Kapit.  I  Zunahme  d.  Schulden,  d.  Kapit.

\  Abnahme  des  Gewinnes

Zunahme  des  Gewinnes

f

+

Auch  diese  Auffassung  führt  zu  zwei  Kontengruppen;  Konten
der  Vermögensbestände  und  der  Verluste,  Konten  der  (rechtlichen ­
  und  der  wirtschaftlichen)  Schulden  und  der  Gewinne.
Das  Kapital  ist  als  wirtschaftliche  Schuld  aufgefaßt  (S.  135).
2.  Die  Personifikation  der  Konten  versucht  (S.  42,  45,  58)  die
zweiseitige  Verrechnung  durch  Geben  und  Empfangen,  durch
Personifikation  der  Konten  als  Kreditor  und  Debitor  ohne
Anwendung  eines  algebraischen  Zeichens  zu  erklären.  Die
personalistische  Kontentheorie  der  italienischen  Schule  (Cerboni,
  Mondini  u.  a.)  sieht  in  den  Konten  Darstellung  persönlicher ­
  Forderungs-  und  Schuld  Verhältnisse,  nimmt  „Soll“
und  „Haben“  wörtlich  als  den  Ausdruck  von  Schuld  und
Forderungen  (vgl.  S.42);  sie  unterscheidet:
a)  juristische  oder  Konten  der  Korrespondenten,  welche
Rechtsverhältnisse  zum  Ausdruck  bringen.
b)  Agenten  oder  spezifische  Konten  für  Vermögensteile,  die
Konten  als  Verwalter  gedacht.
c)  ökonomische  oder  Inhaber-Konten  für  die  Verrechnung
des  Erfolges.
3.  Eine  logische  Fortsetzung  der  Personifikation  ist  die  sogenannte ­
  Geschäfts-  oder  Einkontentheorie 1 ).  Sie  lehrt:  Die
J )  Literatur:  Berliner,  Schwierige  Fälle  der  kaufmännischen  Buchführung ­
  und  deren  Lösung.  3.  Aufl.  Hannover  1909  (hier  zitiert  nach
der  1.  Aufl.  1893).  Berliner,  50  Leitsätze  zur  Theorie  der  kaufm.  Buchhaltung. ­
  Hannover  1906.  W.  Kreukniet,  Zur  Theorie  der  doppelte  '  Buchhaltung, ­
  Linz  a.  D.  1896.  Lang-Gehr,  System  und  Wesen  der  doppelten  Buch
haitung,  3.  Aufl.  Stuttgart  \  913.  Kohlmann,  Theorien  unserer  Doppelbuch

■J
        <pb n="136" />
        Gesohäftstheorie.  13B
Buchführung  ist  eine  B.  des  Geschäfts  und  nicht  des  Inhabers; ­
  Geschäft  und  Geschäftsinhaber  bilden  Gegensätze.
Das  Geschäft  tritt  als  selbständiges  Objekt  dem  Inhaber
gegenüber.  Das  für  die  Zwecke  der  Erwerbswirtschaft  vom
Gesamtkapital  des  Unternehmers  abgesonderte  Kapital  wird
Geschäftsvermögen  oder  Geschäftskapital.  Der  Geschäftsinhaber ­
  hat  die  Kapitaleinlage  vom  Geschäft  zu  fordern.
Das  anfängliche  Kapital  und  dessen  Wertmehrungen  durch
Gewinn  bilden  eine  Schuld,  das  schließliche  Kapital  und  die
Kapitalminderungen  durch  Verlust  bilden  eine  Forderung
des  Geschäfts  an  den  Inhaber.  Es  gibt  nur  Konten  des  Geschäftsvermögens, ­
  Konten  der  aktiven  und  passiven  Vermögensteile. ­
  Die  Aktiva  der  Firma  (des  Geschäfts)  sind
Schulden,  die  Passiva  sind  Forderungen  der  Firma  an  den
Prinzipal  *).  Zu  den  Aktiven  des  Geschäfts  zählen  auch  Verluste, ­
  sie  bilden  das  positive,  die  Passiva  (einschließlich  Geschäftseinlage
  und  Gewinne)  bilden  das  negative  Vermögen
des  Geschäfts.  Demnach  haben  alle  Konten  links  das  Zeichen ­
  +  ,  rechts  das  Zeichen  —.  Kapital  und  Reingewinn
sind  hier  negativ,  der  Verlust  positiv.
4.  Die  Zweikontentheorie  (besser  Theorie  der  Zweikontenreihen;
sie  und  die  Einkontentheorie  werden  auch  als  materialistische
Theorie  bezeichnet  zum  Unterschied  von  der  Personifikationstheorie). ­
  Die  Zweikontentheorie,  von  Augspurg 2 ),  Kurzhaltung,

  Z.  f.  B.  1903—1905  (der  einige  Abänderungen  der  Theorie  von
Berliner  und  Brenkmann  berücksichtigt,  z.  B.  Theorie  von  Hager).  Biedermann, ­
  Theorie  der  doppelten  Buchhaltung,  Zürich  1912.  Berliner
hat  seine  Theorie  etwas  verändert  und  versucht,  Bin-  und  Zwei-Kontentheorie ­
  zu  vereinigen;  vgl.  seine  Buchhaltungs-  und  Bilanzlehre,  5-/6.
Aufl.,  Hannover  1920,  S.  224  ff.
1 )  Berliner,  a.  a.  0.  S.  118.  Die  logische  Folgerung  wäre,  daß  die
Aktiva  minus,  die  Passiva  plus  sind.  Courcelle-Seneuil  [Theorie  und  Praxis
des  Geschäftsbetriebes,  Stuttgart  1868),  S.  235,  und  Lindwurm  [Die
Handelsbetriebslehre,  Leipzig  1869],  S.  41,  bezeichnen  tatsächlich  die
Habenseiten  aller  Konten  mit  plus,  deren  Sollseite  mit  minus.
2 )  Grundlagen  der  Buchhaltung,  Bremen  1863.  Die  kaufm.  Buchführung, ­
  zunächst  für  den  Geschäftsgang  der  Hansastädte,  2.  Aufl.  1872.
Augspurgs  Zweikontensystem  weicht  erheblich  von  der  //ligöschen  ab.
Für  ihn  sind  Aktiva  positive,  die  Schulden  und  das  Reinvermögen  negative
        <pb n="137" />
        134

Zweikontentheorie.

bauer 1 ),  Hantschel  (Anfangsgründe  des  einfachen  und  doppelten ­
  kaufm.  Buchhaltens,  Wien  1840)  vorbereitet,  wurde
zum  erstenmal  in  streng  logischer  Darstellung  von  HügU  in
dessen  schätzenswertem  Buche,  Buchhaltungssysteme  und
Buchhaltungsformen,  Bern  1887,  im  Zusammenhang  dargestellt ­
  2 ).  Diese  Theorie  unterscheidet  aktive  und  passive
Vermögensteile  und  versteht  darunter  Vermögen  und  Schulden; ­
  der  Wertunterschied  beider  ist  das  Rein  vermögen  oder
Kapital.  Sie  lehrt:  Es  sind  zwei  „Kontenreihen“  3 )  zu  unterscheiden ­
  :
a)  Bestands-Konten,  Konten  der  Vermögensbestandteile,
Vermögensbestands-Konten.  Sie  führen  Rechnung  über
die  Veränderungen,  Zunahme  uad  Abnahme  in  den  aktiven ­
  und  passiven  Vermögensteilen.  Das  Soll  auf  den
Konten  dieser  „Reihe“  bedeutet  Eingang,  Zunahme,  Vermehrung, ­
  Plus 4  * ).  Das  Haben  bedeutet  Verminderung,
Abnahme,  Ausgang,  Minus.
b)  Konten  des  Reinvermögens,  Kapital-Konten,  Erfolgs-Konten
(„stellvertretende“  Konten  nach  Augspurg).  Sie'haben
die  infolge  des  Geschäftsbetriebes  herbeigeführten  Veränderungen ­
  des  Anfangskapitals  bzw.  des  anfänglichen
Reinvermögens 6 )  durch  Gewinne  und  Verluste,  also
Kosten  und  Erträge,  darzusteilen.  Das  Soli  bedeutet  auf
Größen.  Belasten  bedeutet  demnach  Addition  von  Plus-  und  Subtraktion
von  Minus-Größen,  Erkennen  die  Subtraktion  von  Plus-  und  Addition  von
Minus-Größen.  Seine  Theorie  stimmt  äußerlich  mit  der  Einkontentheorie
überein.  Andere  Zweikontensysteme  entwickeln  Friocourt,  La  comptabilitö
  moderne,  Paris  1897,  Lefwre,  La  comptabilite,  thöorie,  pratique  et
enseignement,  Paris  1883.
D  Lehrbuch  der  kaufm.  Buchführung,  Wien  1850.
2 )  Vgl.  auch  dessen  Buchhaltungsstudien,  Bern  1900.  Das  Für  und
Wider  der  materialistischen  Kontentheorien  verfolgt  man  am  besten  in
den  Aufsätzen  der  Z.  f.  B.,  etwa  seit  1894.
3 )  Gottschalk  (1865),  a.  a.  0.  S.  146,  330,  unterscheidet  a)  Vermögensoder ­
  Bestands-Konten  zur  Beobachtung  der  aktiven  und  passiven  Vermögensbeslände,
  b)  Betriebs-Konten  zur  Ermittlung  des  Betriebsaufwandes, ­
  der  Produktion,  der  Gewinne  und  Verluste.
*)  Die  Zahlung  von  Schulden  auf  der  Plus-Seite!
‘)  Das  anfängliche  Reinvermögen  wird  als  Gewinn,  das  schließlich®
als  Verlust  auf  der  Minus-Seite  des  Kapital-Kontos  verrechnetl
        <pb n="138" />
        Zweikontentheorie.

135

den  Konten  dieser  Reihe  Minus,  Abnahme  oder  Verlust,
das  Haben  bedeutet  Plus,  Kapitalzuwachs  oder  Gewinn.
Schaer 1 )  unterscheidet  in  der  ersten  Kontenreihe  überdies:
et)  Reine  Bestands-Konten,  die  „ihrer  Natur  nach  nur  Vorräte ­
  wirtschaftlicher  Güter  zu  verrechnen  bestimmt
sind“,  und
ß)  gemischte  Bestands-Konten 2 ),  deutlicher  als  Bestandserfolgs-Konten ­
  bezeichnet.
Wer  zwischen  reinen  und  „gemischten“  Bestands-Konten
unterscheidet  muß  auch  zwischen  reinen  und  gemischten  Erfolgs-Konten
  unterscheiden.  Richtiger  erscheint  uns  deshalb  die  Einteilung ­
  von  Reisch-Kreibig  zu  sein  (Band  I):
1.  Konten  der  Vermögensbestandteile  (aktive  und  passive):
a)  Reine  Bestands-Konten.
b)  Gemischte  Konten  (Bestandserfolgs-Konten).
2.  Konten  des  Reinvermögens:
a)  Reine  Erfolgs-Konten.
b)  Gemischte  Konten  (Bestandserfolgs-Konten).
Zu  den  gemischten  Konten  sind  alle  Konten  zu  zählen,  die,
wie  früher  angeführt,  Umsatzerfolge  verrechnen  (S.  69  f.).  Auch
gewisse  Rechnungsposten,  Erfolgsregulierungsposten,  bedingen,
daß  einzelne  Erfolgs-Konten  quasi  einen  rechnungsmäßigen  Bestand ­
  aufzeigen  können.  (Vgl.  II.  Band,  Erfolgsregulierungsposten.) ­

„Die  Vermögensbestand-Konten  erhalten  in  der  Sollspalte  die
Nachweisung  der  Vermehrungen,  in  der  Habenspalte  die  Nachweisung ­
  der  Verminderungen  der  Vermögensbestandteile“  (Hügli,
a.a.O.S.79).  Dies  ist  unrichtig;  die  Konten  der  Schulden  haben
auf  der  rechten  Seite  die  Zunahme  des  Schuldenbestandes.
„Schulden  sind  negative  (passive)  Vermögensbestandteile,  Die
Zunahme  von  Schulden  kommt  deshalb  der  Verminderung,  die
Abnahme  von  Schulden  der  Vermehrung  positiver  (aktiver)  Ver-1)
  Versuch  einer  wissenschaftlichen  Behandlung  der  Buchhaltung,
Basel  1890;  auch  in  der  Z.  f.  Handelspraxis,  2.  Jahrgang,  und  in  seinem
Buche:  Buchhaltung  und  Bilanz,  3.  Auf!.,  Berlin  1919.
2 )  Kurzbauer  (1850)  unterscheidet  a)  unmittelbare  Erfolgs-Konten,
b)  mittelbare  Erfolgs-Konten,  d.  s.  die  „gemischten“  Konten;  vgl,  76  f.
        <pb n="139" />
        136

Zweitem  tentheorie.

mögensbestände  gleich“  (Hügli,  S.80).  Diese  „Begründung“  ist
unverständlich  und  unzutreffend.
Das  anfängliche  Reinvermögen  und  der  Reingewinn  sind  im
Sinne  der  Zweikontentheorie  positiv,  der  Verlust  und  das  schließliche
  Reinvermögen  negativ.  Das  anfängliche  Kapital,  hier  Reinvermögen ­
  genannt,  wird  als  eine  quasi-Schuld  angesehen.  „Der
Prinzipal  hat  den  Betrag  sozusagen  vom  Geschäft  zu  fordern,
dieses  ist  sozusagen  schuldig;  sozusagen,  weil  keine  Schuld  im
juristischen  Sinne  vorliegt.“
Die  Trennung  zwischen  reinen  Bestands-,  reinen  Erfolgsund ­
  gemischten  Konten  bringt  „die  Verschiedenheit  der  Konten
in  Beziehung  auf  die  Bedeutung  ihrer  Saldobeträge u  (Gotfschalk,
a.  a.  0.  S.  150)  zum  Ausdruck.  Reine  Bestands-Konten  geben
einen  Saldo,  der  den  Wert  des  Vorrates  oder  Bestandes  ausdrückt.
Die  reinen  Erfolgs-Konten  drücken  in  ihrem  Sollsaldo  Verlust,
in  ihrem  Habensaldo  Gewinn  aus.  Die  gemischten  Konten  geben
zwei  Saldobeträge,  wovon  der  eine  den  Wert  des  Bestandes  oder
Vorrates  und  der  andere  Verlust  oder  Gewinn  ausdrückt  (nach
Gottschalk,  S.  150/151).  Vgl.  auch  S.  119  f.
Die  Zweikontentheorie  geht  von  der  Gleichung  aus:
SA  =  SP  -f-  K 0  [Aktiva  =  Schulden  +  Kapital],  K 0  ist  eine
Plus-Größe  (vgl.  S.  21,  unten).
Die  Geschäftstheorie  geht  aus  von  der  Gleichung:
SA  —  [SP  +  A 0 ]  =  O,  K 0  ist  eine  negative  Größe.
Die  Anhänger  der  Zweikontenreihentheorie  erklären,  daß  die
beiden  Reihen  in  ihren  Ergebnissen  voneinander  unabhängig  sind,
nebeneinander  bestehen.  Das  Ausgangsbilanz-Konto  schließt  die
Bestands-Konten  ab,  sammelt  deren  Ergebnisse,  das  Gewinnend ­
  Verlust-Konto  bringt  die  Erfolgs-Konten  zum  Abschluß.  Die
Verbindung  der  beiden  Reihen  erfolgt  durch  Übertrag  des  Kapitals
von  Bilanz  auf  Kapital-Konto  Soll,  in  anderen  Fällen  durch
Übertrag  des  Reingewinnes  auf  Bilanz-Konto  (z.  B.  bei  Aktiengesellschaften), ­
  Überträge,  für  welche  diese  Kontentheorie  keine
genügende  Erklärung  gibt.  Denn  der  positive  Uberschuß  des
Bilanz-Kontos  (Sollsaldo  =  Endkapital)  wird  auf  die  negative
Seite  (Soll)  des  Kapital-Kontos  übertragen,  im  andern  Fall  der
positive  Überschuß  (Habensaldo)  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos
  auf  die  negative  Seite  des  Bilanz-Kontos!  Richtig  wäre
        <pb n="140" />
        Zweikontentheorie.

137

der  Abschluß  der  Bestands-Konten  durch  Saldierung  oder  wenigstens ­
  der  Abschluß  des  Schlußbilanz-Kontos  per  Saldo,  dann
stimmt  die  Theorie  mit  ihrer  praktischen  Durchführung  überein.
Schreibt  man  die  Vermögensbestände  auf  die  linken  Seite
eines  Kontos,  müssen  die  Wertabgänge  und  die  Schuldenbestände
als  rechtliche,  wirtschaftliche  und  algebraische  Gegensätze  auf
die  rechte  Seite  des  Kontos  bzw.  der  Konten  geschrieben  werden.
(Vgl.  S.  56  f.)
Schwieriger  ist  es,  eine  in  allen  Teilen  befriedigende  Erklärung ­
  für  die  Umkehrung  der  Funktion  der  Kapital-  oder  Erfolgs-Konten ­
  zu  geben,  dafür,  daß  diese  Kontenreihen  rechts  das
Positive,  links  das  Negative  verrechnen.  Hügli  „erklärt“  sie  als
einen  formellen  „technischen  Kunstgriff“,  d.  h.  er  erklärt  die
Wirkung,  nicht  die  Ursache.  Natürlicher  scheint  uns  die  Anschauung ­
  der  Geschäftstheorie  zu  sein,  die  Verluste  als  Forderungen ­
  (+),  Gewinne  als  Schulden  (—)  des  Geschäfts  verbucht.
Wer  auf  die  Idee  käme,  die  Vermögensteile  wie  üblich,
Schulden,  Gewinne  und  Verluste  kontenförmig  aber  in  umgekehrter ­
  J )  Anordnung  —  Schulden  und  Gewinne  links,  Tilgung
und  Verluste  rechts  —  zu  verrechnen,  verbucht  auch  jeden
Posten  doppelt,  nicht  aber  im  entgegengesetzten  Sinne,  zwar  auf
zwei  Rechnungen,  nicht  aber  auf  zwei  Gegenrechnungen  2 ).  Das
1 )  Nach  persönlichen  Mitteilungen  schreiben  orientalische  Völker  die
Bareinnahmen  auf  die  rechte,  die  Barausgaben  auf  die  linke  Seite  des
Kassen-Kontos  und  kehren  demnach  die  ganze  doppelte  Buchführung  um.
Danach  scheint  die  doppelte  Buchführung  christliche  Erfindung  zu  sein.
Die  in  westeuropäischen  Ländern  übliche  Anordnung  der  Buchungen  (links
Einnahmen,  rechts  Ausgaben)  dürfte  sich  damit  erklären  lassen,  daß  beim
Übergang  von  der  Tausch-  zur  Geldwirtschaft  zunächst  Geldeinnahmen
und  Geldausgaben  bzw.  Bestände  und  Bestandsausgänge  zu  verzeichnen
waren,  denen  sich  in  späterer  Zeit  die  Verrechnung  der  Waren,  der  Forderungen ­
  und  der  Schulden  anschlossen.
z )  „Diese  Gegenläufigkeit  ist  ein  konstitutives  Merkmal  des  Systems
und  entspringt  aus  der  Notwendigkeit,  die  beiden  Reihen  (gemeint  sind
Bestand-  und  Erfolgs-Konten  der  Zweikontentheorie)  miteinander  so  zu
verknüpfen,  daß  sich  die  Ergebnisse  der  Kontengruppen  kompensieren  und
nicht  einfach  additiv  verdoppeln.  Hier  liegt  die  Wurzel  der  inneren  Kontrolle ­
  der  doppelten  Buchhaltung“  (Reisch-Kreibig,  I.  Band,  2.  Aufl.  S.  116).
Andere  Kontentheorien:  Die  realistische  Theorie  von  Sganzini  (Z.  f.  B.  1906,
1910);  Skokan  (ebenda  1908);  Ciomba,  Grundriß  einer  Ökonometrie  ....
Leipzig  1910.  Reininghaus,  Das  Wesen  der  doppelten  Buchführung.  Bernl913.
        <pb n="141" />
        138

Kontentheorien.

System  der  Gegenrechnungen  und  die  dadurch  bedingte  innere
Geschlossenheit  der  ganzen  Verrechnung  ist  für  die  doppelte  B.
charakteristisch.
5.  Einige  Autoren  versuchen  die  Buchhaltungstheorie  durch
algebraische  Symbole  zu  stützen,  andere  lehren,  „daß  erst  eine
Darstellung  der  Buchhaltungstheorie  im  Gewände  einer  algebraischen ­
  Gleichung  die  innere  Richtigkeit  dieser  Theorie  aufzeige
und  der  Fundierung  des  Systems  wissenschaftlichen  Charakter
verleihe“.
So  beispielsweise  in  der  Z.  f.  B.  (Hügli  1896,  Noväk  1902,
1905,  Belohlawek  1899,  Leyerer  1905);  Beck  („Die  Entwicklung
der  Buchhaltung  auf  mathematischer  Grundlage“  in  „Wirtschaft
und  Technik“  1908,  Springer,  Berlin);  Glockemeier,  Buchführung
und  Bilanzen  für  technisch  Gebildete,  Berlin  1909;  Schaer,  Versuch ­
  einer  wissenschaftlichen  Behandlung  der  Buchhaltung
(Jahresbericht  der  Realschule  zu  Basel  1889/90);  Ziegler,  Beitrag ­
  zur  Begründung  der  zwei  Kontenreihen  in  der  Buchhaltung
(Jahrbuch  der  Exportakademie,  Wien  1904;  derselbe,  Lehrbuch
der  Buchhaltung,  Wien  1904,  auch  in  Sterns  Buchhaltungslexikon, ­
  Wien-Leipzig  1904,  s.  v.  „Theorie“  (S.598);  Montier,
Essais  sur  l’organisation  rationelle  de  la  comptabilite  ä  parties
doubles,  I.  Theorie  algebrique  de  la  comptabilite  (Rouen  1900,
13,  Rue  Pittore).  Hansemann,  Das  Prinzip  von  der  Erhaltung  der
Kraft  in  der  Sozialwissenschaft  im  Gewände  einer  algebraischen
Buchführung,  Leipzig  1901.  Hudabiunigg,  Versuch  einer  algebraischen ­
  Darstellung  der  doppelten  Buchhaltung  (Graz  1895,  Selbstverlag). ­

Wir  schließen  uns  den  Urteilen  Gombergs  x )  und  Kreibigs
durchaus  an:  „Unserer  Ansicht  nach  wird  der  Wissenschaf[liehe
Charakter  und  der  Fortschritt  der  Buchführungstheorie  nicht
durch  Verwendung  von  algebraischen  Symbolen  verbürgt,  sondern ­
  durch  eine  organische  Anlehnung  an  die  Nationalökonomie
und  Rechtswissenschaft  “  (Reisch-Kreibig  I).
1 )  Grundlegung  der  Verrechnungswissenschaft,  Leipzig  1908,  S.  183
auch  dessen  Buch  La  Science  de  la  comptabilitö  et  son  Systeme  scientifique.
Gent  1897.
Ein  Kuriosum  sei  angeführt;  Schlesinger,  Buchführung  in  Bildern.
Leipzig  o  J.
        <pb n="142" />
        Kontentheorien.

139

Die  doppelte  Aufschreibung  eines  Geschäftsfalies  (S.  51)
auf  zwei  Konten  erklärt  sich  zwangläufig  aus  den  wirtschaftlichen
Verhältnissen  zur  Zeit  der  Entstehung  der  doppelten  Buchhaltung. ­
  Der  codex  accepti  et  expensi  der  Römer  1 )  enthielt  zunächst ­
  nur  Einnahme-  und  Ausgabebuchungen  (eine  Bücherführung ­
  des  Hausvaters  für  die  Zwecke  des  Zensus),  nach  dem
Aufkommen  des  Kreditverkehrs  überdies  Kreditgeschäfte,  die
späterhin  besondere  Aufzeichnungen  auf  Personenkonten  zur
Darstellung  der  rechtlichen  Beziehungen  des  Vermögensbestandes
erforderlich  machten.  Für  jeden  rechtserheblichen  Posten  bestanden ­
  vergleichungsfähige  Aufzeichnungen  der  beiden  Parteien ­
  im  entgegengesetzten  Sinne.  Die  Entwicklung  des  Giro-Verkehrs
  der  italienischen  Banken  führte  zu  einem  Zu-  und  Abschreiben ­
  eines  Postens  auf  zwei  Konten  des  Bücherführenden.
Die  Notwendigkeit  der  Führung  verschiedener  Warenrechnungen
(als  Bestandskonten)  ergab  sich  durch  den  Handel  mit  verschiedenen ­
  Warengattungen  und  die  Notwendigkeit,  für  jede  Warengattung ­
  den  Verkaufsnutzen  zu  „kalkulieren“;  die  Arbeitsteilung
im  Ein-  und  Verkauf  durch  verschiedene  Gesellschafter  (der
commenda:  Kapitalisten  übertrugen  einem  reisenden  Unternehmer ­
  die  Abwicklung  auswärtiger  Handelsgeschäfte)  machte
die  Führung  von  Personenkonten  und  von  Warenkonten  unter
Herrschaft  eines  ortsah  wesenden  Gesellschafters  erforderlich.
Mit  zunehmender  Entwicklung  der  Handelstechnik  des  auswärtigen ­
  Handels  und  der  Führung  zahlreicher  Konten  werden
die  Fälle  der  doppelten  Verrechnung  häufiger;  durch  die  „Spaltung ­
  der  Bücher  und  Konten“  und  ihre  konsequente  Durchführung ­
  in  der  doppelten  Buchführung  wird  die  doppelte  Verrechnung ­
  zu  einer  zwingenden  Notwendigkeit.
Auch  der  „technische  Kunstgriff“  (S.  9,  137)  läßt  sich  entwicklungsgeschichtlich ­
  zwanglos  erklären.  An  der  Hand  von
Penndorf  (Geschichte  der  Buchhaltung  in  Deutschland,  Leipzig
1913)  läßt  sich  die  historische  Entwicklung  des  Gewinn-  und
Verlust-Konto  ganz  gut  verfolgen.  Zunächst  wurden  die  Warengewinne ­
  auf  dem  Waren-Konto  eingestellt  und  dieses  Konto
saldiert  (S.  111),  späterhin  auf  ein  Gewinn-  und  Verlust-Konto
*)  Beigel.  Rechnungswesen  und  Buchführung  der  Römer,  Karlsruhe
1904.  Weiske,  Organisationsgesetze.  Berlin  1914,
        <pb n="143" />
        140

Kontentheorien.

übertragen,  gesammelt  und  auch  dieses  Konto  ohne  Gegen-Buchung
  saldiert.  Der  Gewinn  durch  Veräußerung  wurde  „kalkuliert“, ­
  nach  dessen  Einstellung  der  buchmäßige  Bestand  festgestellt, ­
  solange  eine  jährliche  Inventur  der  Bestände  nicht  erfolgte. ­
  Das  Kapital-Konto  des  Geschäftsinhabers  ist  als  dessen
Personenkonto  gedacht,  tritt  verhältnismäßig  früh  auf  (Penndorf,
a.  a.O.  S.  44,  52,  84);  es  nimmt  die  Gewinneinnahmen  rechts
(„Sollen  wir“,  später:  „Soll  haben“),  die  Verlustausgaben  links
unmittelbar  und  ohne  Zwischenbuchung  auf  (links:  „Soll  uns“);
später  werden  für  Unkosten,  Provisionen  usw.  besondere  Konten
errichtet,  die  wieder  unmittelbar  mit  dem  Kapital-Konto  abgeschlossen ­
  werden.  Die  Kapital-Konten  jener  Zeit  werden  mit
dem  Namen  des  Geschäftsherrn  bezeichnet  (Jacob  Fugger  [1516],
David  Gauger  [1589]);  sie  nehmen  Aktiva  und  Verluste  links,
die  Schulden,  die  Gewinne  und  das  Schlußkapital  rechts  auf;
«in  Gewinn-  und  Verlust-Konto  als  Zwischen-Konto  fehlt.
In  der  ursprünglichen  Auffassung  des  Kapital-Konto  als
Personenkonto  des  Geschäftsinhabers  in  den  Büchern  des  Unternehmens ­
  liegt  meiner  Ansicht  nach  die  historische  Wurzel  jenes
technischen  Kunstgriffes,  der  die  Systematik  der  Gegenrechnungen, ­
  die  Umkehrung  der  mathematischen  Vorzeichen  u.  a.  m„
den  heutigen  Buchführungsbeflissenen  erklären  soll.  Die  Gutschrift ­
  der  Gewinne  auf  der  rechten  Seite  (Sollen  wir,  d.  h.  die
Unternehmung)  und  die  Belastung  der  Verluste  auf  dem  Personenkonto ­
  des  Geschäftsherrn  als  Vermehrung  bzw.  Minderung
des  Anfangskapitals  ist  natürlich,  erklärt  sich  zwanglos  durch
die  Personifikation  der  Konten  überhaupt,  auch  aus  den  persönlichen ­
  Beziehungen  des  Geschäftsherrn  zum  Geschäftsbetrieb.
Das  Handlungsunkosten-Konto  wird  frühzeitig  geführt,  andere
Unkosten  werden  unmittelbar  vom  Kapital-Konto  abgeschrieben.
Die  neuzeitliche  Buchführung  der  Unternehmungen  spaltet  die
Konten  in  zahlreiche  Unterkonten,  die  Stellung  des  Gewinn-  und
Verlustkontos  und  seiner  Unterkonten  hat  sich  den  veränderten
Verhältnissen  angepaßt,  das  Bedürfnis  nach  analytischer  Zerlegung ­
  der  Geschäftskosten  ist  gewachsen,  die  Gewinnmöglichkeiten, ­
  ursprünglich  auf  Warengewinne  und  Darlehnszinsen  beschränkt, ­
  haben  sich  vermehrt.  Heute  werden  Gewinne  und
Verluste  kontenmäßig  nach  den  einzelnen  Quellen  zerlegt,  am
        <pb n="144" />
        Bücher  der  doppelten  Buchhaltung.

141

Jahresschiuß  auf  Gewinn-  und  Verlustkonto  gesammelt  und  nur
der  Überschuß  dem  Kapital-  bzw.  Bilanzkonto  zugeschrieben;
während  früher  die  Rückzahlung  eines  Darlehns  mit  Zinsen
naturgemäß  auf  dem  Personenkonto  des  Darlehnsgebers  als
Schuldentilgung  mit  Verlust  erscheint,  spalten  wir  heute  den
Zinsenverlust  ab  und  verrechnen  ihn  auf  einem  Zinsenkonto.
Die  Zwangläuügkeit  der  doppelten  Verrechnung  eines
Buchungspostens  [in  der  Regel  auf  zwei  verschiedenen  Konten],
die  rechnerischen  Kontrollmöglichkeiten  und  die  Geschlossenheit
des  Systems  auf  Grund  dieses  doppelten  Formalismus  steht  in
ursächlichem  Zusammenhang  mit  der  handelstechnischen  und
kapitalistisch-wirtschaftlichen  Entwicklung:  eine  Geschichte  der
Buchführung  schreiben  heißt  Handelsgeschichte  schreiben.

19.  Abschnitt.
Die  Bücher  der  doppelten  Buchhaltung.
„Wenn  man  eine  Reihe  von  Büchern,  wie  sie  in  der  doppelten
Büchführung  gehalten  zu  werden  pflegen,  anführt  und  ihre  Einrichtung ­
  schildert,  so  kann  diese  Darstellung  immer  nur  als  Darstellung ­
  des  in  den  meisten  Fällen  durch  die  Erfahrung  Erprobten,
nicht  aber  als  Darstellung  des  in  allen  Fällen  Unumgänglichen
gelten“  (Emminghaus,  Gewerkslehre,  Berlin  1868,  S.  323).
Das  charakteristische  Buch  der  doppelten  B.  ist  das  Hauptbuch; ­
  es  enthält  eine  vollständige  Klassifikation  und  systematische, ­
  d.  h.  eine  kontenförmige,  chronologische  und  nach  Materien
geordnete  Verrechnung  aller  Geschäftsfälle,  der  äußeren  und
inneren  Wirtschaftsvorgänge  sowie  die  zahlenmäßige  Darstellung
der  Ergebnisse  einer  Wirtschaftsperiode.  Das  Hauptbuch  ist  die
Zentrale  des  ganzen  Rechnungswerkes,  das  unentbehrliche  Buch,
man  kann  sagen:  es  ist  die  doppelte  B.  Alle  übrigen  Bücher  der
systematischen  Ordnung  und  chronologischen  Aufzeichnung
können  in  jedem  anderen  Buchführungssystem  angewendet  werden; ­
  ihre  besonderen  Formen  in  der  doppelten  B.  werden  durch
ihr  Verhältnis  zum  Hauptbuch  bedingt,  durch  Aufgaben  und
        <pb n="145" />
        142  Bücher  der  doppelten  Buchhaltung.
Zwecke,  die  diese  Bücher  dem  Hauptbuch  gegenüber  erfüllen
sollen  x ).
Die  in  Lehrbüchern  übliche  Scheidung  zwischen  unbedingt
notwendigen  oder  Graredbüchern  und  bedingt  notwendigen,
Neben-  oder  //iZ/sbüchcrn  ist  irrelevant,  wenn  sie  eine  Rangordnung ­
  der  Bücher  ausdrücken  soll.  Will  man  damit  die  Stellung ­
  der  Bücher  im  System  kennzeichnen  und  unter  die  Bücher
der  ersten  Gruppe  jene  aufnehmen,  die  bei  der  Anwendung  der
doppelten  B.  geführt  werden  müssen  —  ohne  ihre  Führung  in
anderen  Systemen  auszuschließen  —  und  zu  der  zweiten  Gruppe
jene  Bücher  zählen,  deren  Führung  und  Einrichtung  unabhängig ­
  vom  System,  aber  abhängig  sind  von  der  Art,  Größe  des
Betriebes,  dessen  Gegenstand  u.  a.,  so  kann  man  dieser  Einteilung ­
  beitreten.
Zu  den  Grundbüchern  in  dieser  Auffassung  sind  die  Memortale
  im  weiteren  Sinne,  d.  h.  die  Bücher  der  ersten  Aufzeichnung ­
  der  Buchungsposten  —  Kassenbuch  und  Prima-Nota  oder
Memorial  im  kaufmännisch-technischen  Sprachgebrauch  —  und
das  Hauptbuch,  im  Falle  seiner  Anwendung  auch  das  Sammelbuch ­
  (Journal,  Mensuale)  zu  zählen.
Die  Memoriale  sind  Vorbücher  des  Hauptbuches,  die  die
systematische  Hauptbuchverrechnung  vorbereiten  sollen.  Die
Übertragung  der  Buchungsposten  aus  diesen  Vorbüchern  erfolgt
a)  entweder  unmittelbar  auf  die  Hauptbuch-Konten  —  tägliche,
postenweise  oder  direkte  Hauptbuchführung,  italienische  B,
Grundform  der  doppelten  B.  —  so,  daß  jeder  Buchungsposten
einzeln  auf  dem  Konto  erscheint.  50  Verkäufe  z.  B.  werden
auf  dem  betreffenden  Waren-(Verkaufs-)Konto  in  50  Einzelposten ­
  verrechnet.
ß)  Oder  es  werden  die  Buchungsposten  nach  Konten  geordnet,, ­
  gesammelt  und  nur  periodenweise  (meist  monatlich)
und  summarisch  auf  die  Hauptbuch-Konten  übertragen  —  die
indirekte  Hauptbuchführung,  Sammelbuchhaltung  (vgl.  den  folgenden ­
  (20.)  Abschnitt.
Einige  andere  Systematisierungen  der  Bücher  2 ),  die  meist
0  The  Ledger  is  the  King  of  Office  books,  and  all  other  books  are
subsidiary  to  it.  (M’Allen,  The  |  rinciples  of  Book-Keeping,  London  1899).
2 )  Vgl.  Gomberg,  a,  a.  O.  S.  159.
        <pb n="146" />
        Bücher  der  doppelten  Buchhaltung.  143
didaktischen  Wert  und  ihre  besondere  Berechtigung  haben,  ohne
eine  scharfe  Trennung  jederzeit  zu  ermöglichen,  sollen  noch  Erwähnung ­
  finden:
a)  Man  kann  zwischen  Büchern  der  Verrechnung  und  Notiz-,
Vormerkbüchern  (z.B.Bestellbücher,  Kommissionsbuch,  Effektennummernbuch
  u.  v.  a.)  unterscheiden.  In  die  Verrechnungsbücher ­
  werden  nur  vergangene,  Geldwerte  verändernde  Ereignisse ­
  eingetragen,  in  den  Vormerkbüchern  werden  Verwaltungsakte ­
  und  vorbereitende  Arbeiten  vorgemerkt.
Die  Verrechnungsbüoher  sind:
1.  Bücher  der  chronologischen  Ordnung,  analytische  Bücher,  die
die  Buchungsposten  für  die  systematische  Verrechnung
vorbereiten  (z.  B.  die  oben  erwähnten  Memoriale),  und
2.  Bücher  der  systematischen  Ordnung,  synthetische  und  kontenförmig ­
  geführte  Bücher  (z.  B.  Debitorenbuch,  Bücher  der
Mengenverrechnung  wie  Lagerbuch  u.  a.  m.).  Doch  gilt  als
Regel,  daß  jede  systematische  Ordnung  der  Geschäftsfälle
gleichzeitig  auf  die  Zeitfolge  Rücksicht  nehmen  soll.
b)  Wir  teilen  die  Bücher
1.  in  solche  der  Bestandsverrechnung  und  -kontrolle,  d.  h.  die
Bücher  der  Bestandshuchführung,  wie  das  Inventarium  und
die  verschiedenen  Skontren  (Wechselbuch,  Waren-,  Wechsel-, ­
  Effekten-Skontro,  das  Debitoren-,  Kreditoren-  und
Konto-Korrentbuch  usf.).  Werden  alle  Bestände  an  Vermögen ­
  und  Schulden  in  Büchern  verrechnet,  so  bilden  Inventar ­
  und  Schlüßbilanz  den  zusammenfassenden  Abschluß
dieser  Bücher.
2.  Die  Bücher  der  Erfolgsverrechnung  sind  das  Hauptbuch  und
seine  Vorbücher  (siehe  oben).
Die  Bestandsbuchführung  zergliedert,  verrechnet  im  einzelnen
Und  nach  verschiedenen  Merkmalen  (Menge,  Gewicht,Zeit  usw.),
die  Erfolgsbuchführung  faßt  zusammen,  verrechnet  summarisch
Und  nur  den  Geldwert  der  wirtschaftlichen  Ereignisse.
1.  Die  Bücher  der  Bestandsbuchführung  sind:
a)  Das  Vermögensbestandsbuch  im  eigentlichen  Sinne  des
Wortes  (Anfangs-  und  Schluß-Inventar),das  den  Bestand
an  Vermögen  und  an  Schulden,  an  positivem  und  negativem ­
  Vermögen  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt  nach-
        <pb n="147" />
        144

Bücher  der  doppelten  Buchhaltung.

weisen  soll,  überdies  den  Gesamterfolg  aufrechnen  kann
(S.  13  f.);
ß)  Bücher  der  fortlaufenden  Aufzeichnung  und  Kontrolle
der  Veränderungen  in  den  Beständen.
2.  Die  Bücher  der  Erfolgsbuchführung *  1  2 )  sind:
a)  registrierende,  erzählende,  die  kein  Rechnungsergebnis
ersichtlich  machen  sollen  (chronologische  Ordnung)  und
ß)  systematisierende  (wie  früher  ausgeführt).
Doppelte  Buchführung.
II.  Bücher  der  Bestandsverrechnung:
1.  Bestands-Statistik;  Anfangs-  und
Schluß-Inventar  mit  Bilanz.

2.  Bewegungs-Statistik:  Sogenannte
Neben-,Hilfsbücher,  teilweisefür
Aktiva  und  für  Schulden  (Debitoren-, ­
  Kreditoren-,  Bankbuch,
Lager-,Wechsel-,  Effekten-Skontro
  usw.).
Einfache  Buchführung
Erfolgsnachweis:  nach  Formel  4
(S.  30).

Die  Memoriale  (Tagebücher)
haben  den  Zweck,  als  erste  buchhalterische  Aufzeichnung  die
Geschäftsfälle  und  sonstigen  Buchungsposten  für  die  systemati-1
 )  Dicksee  (a.  a.  O.  S.  3)  unterscheidet:
1.  Financial  Books,  Books  of  Account.
2.  Statistical  Books,  Memorandum.

I.  Bücher  der  Erfolgsverrechnung:
A.  Bücher  der  systematischen  Ordnung; ­

Hauptbuch  (S.  I25f.)

1.

a)  Bestands-Konten

b)  Erfolgs-Konten

c)  Bestand-  I
Erfolgs-Ktn.|

r  Abschluß
J  durch
j  Bilanzl
  Konto
(  Abschluß
I  durch
t  Gewinnj
  u.  Verl.-1
  Konto,
d.  Bilanz-  und
d.  Gewinn-  u.
Verlust-Konto.

2.  Sammelbuch  (Mensuale,  Journal) ­
  {Spezialbuch  der  deutschen ­
  Buchführung).
B.  Bücher  der  chronologischen  Ordnung: ­
  Memoriale,  Prima-Noten;
Kassenbuch  Memorial.
C.  Kombinationen,  von  A.  und  B.,
z.  B.  Amerikanisches  Journal.
Erfolgsnachweis:  nach  Formel  5
(S.31).
        <pb n="148" />
        Memoriale.

145

sehe,  kontenmäßige  Verrechnung  im  Hauptbuch  vorzubereiten.
Es  sind  registrierende  Bücher.'
Zu  unterscheiden  sind:
1.  Ein  einheitliches  Memorial,  jedoch  mit  Trennung  der
Kreditposten  von  den  Bargeldeinnahmen  und  -ausgahen*)•
(Zweibüchersystem,  Memorial  und  Hauptbuch.)
Monat

Tag

Text

Kredi  Iposten

Bargeld

Soll  |  Haben

Einnahmen

Ausgaben

2.  Bar-  und  Kreditgeschäfte  werden  in  getrennten  Büchern
verrechnet 2 )  :
a)  Kassenmemorial  =  Kassenbuch  (S.  39,  93)  und
b)  Memorial  (im  engeren  Sinn,  Prima-Nota)  für  alle  anderen
Buchungsposten.
A.  Memorial,  Prima-Nota.
Dieses  Memorial  kann
a)  alle  Kreditposten  und  Buchungen,  mit  Ausnahme  der
Geldeingänge  und  -ausgänge,  aufnehmen  (Ureibüchersystem:)
Memorial,  Kassenbuch,  Hauptbuch);
ß)  gleichartige  Buchungsposten  zusammenfassen  und  diese
in  einem  besonderen  Memorial  konzentrierend  verbuchen.  Das
bekannteste  Beispiel  für  dieses  Verfahren  ist  die  Abtrennung  3 )
der  Waren-(Rohstoff-)Einkäufe  und  -Verkäufe  von  den  übrigen
Posten;  dies  erfordert  die  Führung  eines  Kassenbuches,  eines
Warenemkaufs-,  eines  Wareneerkaufsbuches,  eines  Memorials  für
alle  anderen  Buchungsposten  —  besonders  für  die  Zahlungsund ­
  Ausgleichsbuchungen  —  und  des  Hauptbuches  (Fünfbüchersystem). ­
  Schon  de  la  Porte  4 )  1748  beschreibt  Ein-  und  Verkaufsbuch. ­
  Das  Wareneinkaufsbuch  bzw.  -Journal  sammelt  alle
x )  Diese  Form  wurde  —  nach  Schrott,  a.  a.  O.  S.230  —  zuerst  in  dem
von  der  österr.  Hofrechnungskammer  herausgegebenen  Werke  (Praktischer
Unterricht  zur  verbesserten  doppelten  Buchhaltung,  Wien  1770)  gelehrt.
2 )  Nach  Sehrolt  S.  231  schon  bei  Hellwig  (Anweisung  zur  Erlernung
der  italienischen  doppelten  Buchhaltung,  Berlin  1774)  zu  finden.
3 )  Gesetz  der  Büchcrspa'Uung  nach  Wieske,  Organisationsgesetze  der
Buchhaltung  in  Theorie  und  Praxis,  Berlin  1914.  S.  27  f.
&amp;lt;)  La  science  des  N6gocians  et  Teneurs  de  Livres,  Paris  1748.
Lettner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I.  6.  u.  7.  Aufl.  10
        <pb n="149" />
        146

Memoriale.

Rechnungsposten,  denen  die  Buchung;  Waren-Konto  an  Kreditoren ­
  zugrunde  liegt,  das  Warenverkaufsbuch  (Ausgangsjournal)
die  Buchungsposten:  Debitoren-Konto  an  Waren-Konto.  Die  so
gesammelten  Einzelbuchungen  werden  gewöhnlich  monatlich  auf
das  Waren-Konto  des  Hauptbuches  übertragen:  das  Einkaufsbuch ­
  bildet  gewissermaßen  die  Sollseite,  das  Verkaufsbuch  die
Habenseite  dieses  Kontos.
y)  Die  Memoriale  der  Gruppen  a  u.  ß  beschränken  sich  auf
die  chronologische  Aufzeichnung  der  Tatsachen.  Doch  kann  ein
Memorial  alle  oder  nur  gleichartige  Buchungen  aufzeichnen  und
diese  gleichzeitig  systematisieren  und  gruppieren.

a)  Beispielsweise  können  Einkaufs-  und  Verkaufsbuch  die  Einund
  Verkäufe  gruppieren  nach  Warengattungen,  nach  Absatzgebieten ­
  o.  ä.  Z.  B.  Einkaufsbuoh  einer  Brauerei:

Tag

Text

Betrag

Malz

Hopfen

Betriebsmaterialien ­


Fourage

usf.

b)  Das  einheitliche  Memorial  gruppiert  die  Beträge  nach  Konten ­
  des  Hauptbuches  geordnet  (sogenanntes  „amerikanisches“ ­
  System  vgl.  S.  80  f.).
Das  Memorial  kann  paginiert  (seitenweise),  kontenförmig
(doppelseitig,  foliiert)  oder  tabellenförmig  (synchronistisch)  geführt ­
  werden.

1.  Beispiel  eines  paginierten  Memorials:
17  Monat  Oktober

Tag

Folio

Debitor

Kreditor

Text

Vorspalte ­


Haupt
spalte

5.

12/18

Wechsel

M.  Meyer,

Rimesse  15/1

1000  —

1496

55

*)

Hamburg

„  W/2

496155

5.

18/38

Schulz  &amp;amp;  Co.,

Effekten

5000  Konsols

4875

30

Kiel

Kopierb.  163

2.  Beispiel,  vereinfacht x ),  mit  Weglassung  der  Kontonamen
und  Ersetzung  durch  Kontofolien  (Vorschlag):

*)  Überflüssig  ist  das  Wörtchen  „Per“,  %.  B.  Per  Waren-Konto  an
        <pb n="150" />
        Memoriale.

147

10*

1  7  Monat  Oktober

Tag

Geschäftserzählung

1.  Geldspalte

2.  Geldspalte

Kont
Debet

3-Folio
Kredit

5.

M.  Meyer,  Hamburg
Seine  Rimesse  15/1
„  W/2

1000
496

55

1496

55

12*)

18*)

,  5.

Schulz  &amp;amp;  Co.,  Kiel  ,
5/m  Konsols  Kopierbuch  163

4875

30

18*)

38*)

Das  vereinfachte  Hauptbuch-Konto;
Links  Wechsel-Konto  Rechts

5/1.0.

M.  17

18

1496

55

2

3

4

26748
5

50

1

2

3

4

5

*)  Hauptbuoh-Kto.Seite  12  (Wechsel-Kto.)  u.Seite  18(Debitoren-Kto.)
,,  ,,  18  (Debitoren-Kto.),,  ,,  38  (Effekten-Kto.)
**)  1)  Datum,  2)  Seitenzahl  des  Memorials  (Seite  =  Pagina  [fälschlich
Folio]  17),  3)  Folio  des  Gegen-Kontos,  4)  Geldspalte  für  die  postenweise
Eintragung,  5)  Monatssammelspalte.
3.  Beispiel.  Memorial  mit  Trennung  der  Soll-  und  Habenspalten ­
  1 ):
Debet  Dezember.  Kredit

Konto
korrent
Konto

Hauptbuch- ­



Tag  |

o
o
Eeh

Folio

Wechsel-Konto  an
F.  Meyer,  Hbg.,
Seine  Rimesse
per  31./3
an  Diskont  4  %

Hilfsspalte ­


Kontokorrent- ­



Hauptbuch- ­



12  000

16.

11  861
138

33
67

11  861

33

138

67

Kreditoren-Kto.  und  das  Wort  „Konto“.  Hingegen  ist  großer  Wert  auf
die  klare  Genesis  des  Geschäftsfalles,  d.  h.  auf  die  Erzählung,  die  Beschreibung ­
  oder  den  Text  zu  legen.  .
x ]  Ähnlich  schon  Jones,  Neu  erfundene  englische  Buchhalterei  (1795),
Leipzig  1801.  Meisner,  Die  Kunst,  in  3  Stunden  Buchhalter  zu  werden,
Berlin  1805.
        <pb n="151" />
        148  Memoriaie.

4.  Beispiel.  Ausschnitt  eines  Spezialjournals  (kontenförmig  geführte  Prima-Nota).

1125  Rotterdamer  Speditions-Konto.  1125
Soll  Haben

Folio

Konto

Gegenstand

hfl.

hfl.

Kronen

Folio

Konto

Gegenstand

hfl.

hfl.

Kronen

326 Jl )

Niederl.  Ex-Note

  30./1.  Pos.  3875

O
CO

(■

861 J

West!  Im-Note

  27-/3.

361

82

port-Verk.

„  9./2  „  3796

5  18

CO
r-'
00

18  -

tf

port-Verk.

27-/3.

363

47

725  29

1211112

usf.

1

usf.

I

5.  Beispiel  einer

Wechsel-Prima-Nota.
Eingang  Ausgang

'OB
ct
H

Wechsel-Nr.  |j

o

|Empfangen  von||

Zahlungsort  |j

V  erfalltag  [j

Wechselsumme


Schlußsumme ­


Z
o
a
o
W
s
a&amp;gt;
M
M
M

u  k
a
»3  o
o  -Z
X  o
ö  —
fl
o
*

redi
a
V
tn
c
N
T  5
"3
£

tiere
O
B
i  O
®  W
®  .9
;&amp;gt;  tn
c
B.

n
fl
1/
w
Ä  o
ll
o
$

bß
cö

Wechsel-Nr.

Folio

Begeben
an

Wechselsumme ­


Kassen-Konto


Zu
a
®
h  °
fad  O
2*
B
ä

belast
1
M
fi
C/2  *0
rC  O
o
cd

CD
Weohselzmsen-  p
Konto

Wechselspeseu-Kouto


300;—
400  50
796  —

1496

50

1 )  326 J  =  Journalfolio  für  das  Konto;  N.  Export-Verkehr.  Die  Schlußsummen  der  Kronenspalte  sind  monatlich
in  das  Hauptbuch  auf  das  Rotterdamer  Speditions-Kto.  zu  übertragen.
        <pb n="152" />
        Memorials.

149

Die  Buchungen  in  einem  einheitlichen,  seitenweise  geführten
Memorial  sind  ihrer  Form  nach  1.  einfache  oder  2.  zusammengezogene ­
  Buchungsposten.
1.  Der  einfache  Memorialposten 1 )  nennt  nur  2  Konten:
Konto  A  an  Konto  B  (vgl.  S.  84,  I.  II.).
2.  Die  zusammengezogenen  sind  Vereinfachungsbuchungen,
(S.  79),  die  mehrere  den  gleichen  Geschäftsfall  betreffende
Buchungen  zusammenziehen.  Anstatt  zu  buchen
Konto  A  an  Konto  B  1000
Konto  A  an  Konto  C  800
schreibt  man  einfacher:  Konto  A  (an  die  folgenden  Konten,  an
2  Kreditoren,  an  folgende)
an  Konto  B  1000
an  Konto  C  800  1800
und  belastet  Konto  A  für  1800.
1.  Beispiel:  Man  verkauft  einen  Markwechsel  (1200)  unter
Diskontabzug  (40)  an  die  Bank,  die  1160  gutschreibt.
1.  Form:  2.  Form:  2  Konten  (2  Debitoren);
Bank  an  Wechsel  ....  1200  an  Wechs-el

Diskont  an  Bank  ....  40  Bank  1160
Diskont  40  1200

2.  Beispiel:  Eine  Bank  verkauft  für  Rechnung  des  Kommittenten ­
  Wertpapiere:  Kurswert  10  200,  Zinsen  100,  Provision
10,20,  Courtage  5,  Erlös  10  284,80.
1.  Form,  zerlegende  Buchung:
Effekten  10  200  Kontokorrent  15,20
Effektenzinsen  100  an  Provision  .  .  10,20
an  Kontokorrent  10  300  an  Courtage  .  .  5*—
2.  Form,  zusammenziehende  Buchung  (vgl.  S.  79):
Effekten  10  200
Effektenzinsen  100  10  300
an  Kontokorrent  ...  10  284,80
an  Provision  10,20
an  Courtage  5,—  10  300
Andere  Beispiele  vgl.  S.  84,  III.  a  und  d,  S.  124  f.
']  ln  Österreich  sagt  man:  die  Kassa-Post.
        <pb n="153" />
        150

Kassenbuch.

B)  Kassenbuch  (Kassenmemorial),
a)  Einheitliches  Buch;
1.  Alle  Einnahmen  und  Ausgaben  an  barem  Gelde  in  Landeswährung ­
  werden  in  einem  einfachen,  eingliedrigen  Kontobuch
verrechnet,  und  zwar  ohne  oder  mit  Anführung  des  Gegen-Kontos.
  (S.  161).

Beispiel  eines  einfachen  Kassenbuches  ohne  Kontenanruf:

Einnahmen

Ausgaben

Tag

Übertrag
auf  Folio

Text

5343

—

Bestand  am  1.  Mai

343

25

3.

Arbeitslöhne

850

—

5.

Rimesse  Nr.  2413

2.  Gleichartige  Geldeinnahmen  und  -ausgaben  werden  zusammengefaßt ­
  unter  Anführung  des  Gegen-Kontos  und  Anwendung ­
  von  Tabellen  (vgl.  S.  39  a).
ß)  Entsprechend  der  Arbeitsteilung  im  Betriebe  wird  die
Verrechnung  des  Bargeldes  in  mehreren  Büchern  durchgeführt
(Spaltung  des  Kassenbuches  in  Spezialbücher,  z.  B.  Einnahmeund
  Ausgabe-Kassenbuch  getrennt,  Coupons-,  Wechsel-,  Scheck-,
Effektenkasse;  die  Lohn-,  Frachten-,  Post-,  Reisekasse  abgetrennt ­
  von  der  Zentralkasse  u.  ä.).  Es  empfiehlt  sich  in  solchen
Fällen,  die  Sonderkassen,  d.  h.  die  einzelnen  Zahlstellen,  durch
entsprechend  benannte  Konten  im  Zentralkassenbuch  zu  kontrollieren ­
  (summarische  Eintragung  der  Tageseinnahmen  und
-ausgaben  dieser  Spezialkassen;  die  Spezialkassenbücher  dienen
dann  gleichzeitig  als  Saramelbücher,  Spezialjournale).
C)  Die  Bücher  der  Bes  landsbuchführung
werden  im  praktischen  Teil  besprochen  werden.

20.  Abschnitt.
Formen  der  doppelten  Buchführung.
A)  Das  Bedürfnis  nach  Konzentration  der  Rechnungsergeb
nisse,  der  Wunsch,  die  Bilanzziehung  durch  Übersichtlichkeit
und  Abkürzung  der  Buchungen  zu  erleichtern,  und  die  Notwendigkeit ­
  der  Arbeitsteilung  in  der  Verrechnungsarbeit  haben
        <pb n="154" />
        Formen  der  doppelten  Buchführung.

151

zur  Ausgestaltung  verschiedener  Formen  der  Anwendung  der
doppelten  B.  geführt,  Formen  (von  anderen  „Methoden“  genannt), ­
  die  sich  durch  die  Anwendungsweise  der  bisher  erörterten
Grundsätze  unterscheiden.  Eine  ganze  Anzahl  solcher  Formen
ist  durch  ihre  Veröffentlichung  bekannt  geworden.  Überdies
haben  die  besonderen  Bedürfnisse  des  geschäftlichen  Betriebes
Abänderungen  dieser  bekannten  Formen  gezeitigt,  die,  vielfach
ganz  vortrefflich  in  ihrer  Anwendung,  der  größeren  Allgemeinheit
unbekannt  bleiben  müssen,  da  sie  als  besondere  Einrichtung
dieses  Betriebes  Geschäftsgeheimnis  sind.
Eine  vortreffliche  Übersicht  über  solche  Formen  bieten
Hügli,  a.  a.  0.,  und  Stern,  Buchhaltungslexikon,  Wien-Leipzig
1904,  S.  387  bis  426.
Neuere  Entwicklung-.  Die  älteren  Formen  der  B.  sind  für
die  Mehrzahl  der  Handelsunternehmungen  —  Vermittlung  und
Verteilung  zwischen  Erzeugung  und  Verbrauch  —  heute  noch
maßgebend.  Hingegen  hat  die  Industrialisierung  des  deutschen
Wirtschaftslebens  auf  die  Fortentwicklung  der  Buchführung  entscheidenden ­
  Einfluß  gehabt.  Die  größeren  Schwierigkeiten  der
Verrechnung  wegen  der  Darstellung  der  komplizierten  inneren
Wirtschaftsvorgänge,  verbunden  mit  der  Massenhaftigkeit  des
zu  verbuchenden  Zahlenmaterials,  die  individuelle  Verschiedenheit ­
  der  Betriebe  auch  hinsichtlich  der  technisch-produktiven
Arbeit,  sie  mußten  die  Ausgestaltung  der  Buchführung  als  Anwendungsweise ­
  der  buchhalterischen  Grundsätze  mit  sich  bringen.
Die  Buchführung  ist  ein  Werkzeug  der  Wirtschaftsführung,
nicht  Tätigkeit,  schildert  nur  Wirkungen,  nicht  Ursachen  und
nicht  die  Motive  der  Handlungen.  Die  formale  Entwicklung  des
ßücherführens  schließt  sich  der  Entwicklung  der  Wirtschaft,  des
Handels  und  der  Handelsgebräuche  an.  Die  Buchführung  ist,
sofern  alle  Handlungen  richtig  aufgezeichnet  werden,  nicht  nur
der  „Spiegel“,  das  „Gewissen“  des  Kaufmanns,  sondern  auch
ein  Spiegel  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Entwicklung.  Das
Zeitalter  des  Hochkapitalismus  brauchte  eine  andere  Buchführung ­
  wie  eine  andere  volkswirtschaftliche  Entwicklungsstufe.
Die  Ausweitung  zum  Großbetrieb  mit  weitgehender  Arbeitsteilung ­
  bringt  eine  Arbeitsteilung  in  der  buchmäßigen  Aufzeichnung ­
  mit  sich  {„Spaltung“  der  Konten  und  der  Kontenbücher,
)
        <pb n="155" />
        152

Formen  der  doppelten  Sachführung.

lose  Blätter,  Kartenkonten).  Das  Bedürfnis  nach  Kontrolle  der
Gebarung  mit  Vermögenswertbeständen  wird  dringlicher,  das
Bedürfnis  nach  täglichen  Übersichten  über  den  Stand  des  Geschäftes ­
  und  die  Rechnungsverhältnisse  mit  bestimmten  fremden
Einzelwirtschaften  wird  größer,  insbesondere  im  Großbankbetrieb; ­
  die  Bedürfnisse  der  Kostenberechnung,  insbesondere  der
Werterzeugung,  und  der  Kalkulation  1 )  (d.  i.  Gewinnberechnungen
durch  Verbindung  von  Kosten  und  Gewinn  mit  der  Anschaffung
oder  Erzeugung  eines  Vermögensbestandes)  führt  zu  einer  Vermehrung ­
  der  Konten  und  Kontenbücher.
Je  schwieriger  die  Bildung  von  Unternehmereinkommen
wird  —  freier  Wettbewerb,  behördliche  Preisprüfung,  Friedensvertrag, ­
  Steuerbelastung,  Mitbestimmungsrecht  der  Arbeiter
und  Angestellten,  Bilanzeinsicht  —,  je  differenzierter  diese  Einkommensbildung ­
  ist,  um  so  stärker  treten  die  kalkulatorischen
Aufgaben  der  Buchführung  in  Erscheinung:  Gliederung  des  Aufwandes ­
  und  der  Leistungen  der  Unternehmung  in  der  Gewinnund
  Verlustrechnung  —  im  Gegensatz  zur  Bestandswertverrechnung ­
  der  Bestandskonten  —,  um  so  größere  Bedeutung  gewinnt
die  Erfolgsbuchführung  in  der  Unternehmung.  Die  doppelte
Buchführung  wird  dieser  gesteigerten  Bedeutung  der  Kalkulation ­
  mit  den  einfachsten  Mitteln  gerecht.
Wir  möchten  die  Grundlinien  der  neuzeitlichen  Entwicklung
in  den  Buehführungsformen  wie  folgt  charakterisieren:
1.  Feinere  Gliederung  und  Gruppierung  der  wirtschaftlichen,
insbesondere  der  inneren  Vorgänge  hinsichtlich  ihres  Zahlenwertes ­
  und  zahlenmäßigen  Ausdruckes,  die  es  ermöglichen  sollen,
das  innere  Leben  des  wirtschaftenden  Organismus  in  seinen
feinsten  Adern  zu  verfolgen  und  offenzulegen.  Die  zunehmende
Schärfe  des  Konkurrenzkampfes  hat  mehr  als  je  die  Aufmerksamkeit ­
  der  Unternehmer  auf  die  innere  Wirtschaft  des  eigenen
Betriebes  gelenkt.
Die  Mehrarbeit,  die  wesentliche  Vermehrung  der  Kontenx
 )  Wieske,  Organisationsgesetze  der  Buchhaltung  in  Theorie  und
Praxis,  Berlin  1914,  S.  35,  101  f.,  136  ff.,  räumt  der  Kalkulation  einen  entscheidenden ­
  Einfluß  auf  die  Entwicklung  der  Buchführung  und  der  Buchführungssysteme ­
  ein.
        <pb n="156" />
        —

Lose  Blätter.  153
zahl  muß  zu  Formen  führen,  die  eine  übersichtlichere  Zusammenfassung ­
  der  Einzelheiten  ermöglichen.
2.  Im  Zusammenhang  damit  besteht  das  Bestreben,  die
Buchführung  für  wirtschaftsstatistische  Untersuchungen  brauchbar ­
  zu  machen,  die  das  Rohmaterial  für  eine  „Geschäftsstatistik“
liefern  soll  (vgl.  S.  39).
3.  Versuche,  jederzeit  einen  Überblick  über  den  bisherigen
Erfolg  der  Unternehmungen  zu  haben,  d.  h.  die  organischen
Mängel  (vgl.  S.  76/3,  84  f.)  der  doppelten  B.  unwirksam  zu
machen.
4.  Die  zunehmende  Arbeitsteilung  im  Verrechnungswesen
hat  zur  Auflösung  der  gebundenen  Bücher  geführt.  Die  losen
Blätter  werden  später  gebunden.  Hierher  sind  die  verschiedenen
Systeme  der  auswechselbaren,  der  „ewigen“  Konten  zu  rechnen 1 ).
In  einem  Artikel  der  „Deutschen  Handelsschul-Lehrer-Zeitung“
  (9.  Sept.  1910)  haben  wir  unsere  Stellungnahme  zu
dieser  Frage  wie  folgt  präzisiert:
Seit  1903  wird  die  Frage  der  Zulässigkeit  loser  Blätter  lebhaft  und
widerspruchsvoll  diskutiert.  Den  folgenden  Erörterungen  liegt  meine
Antwort  auf  die  Anfrage  eines  Generalkonsulats  (Berlin,  Sommer  1909)
zugrunde,  eine  Anfrage,  die  den  Kernpunkt  der  Sache  trifft.
Vom  Standpunkt  der  Buchführungs-Technik  unterliegt  die  Verrechnung ­
  auf  losen  Blättern  keinen  Bedenken,  wenn  die  Bücher  in  ihrer
Gesamtheit  auch  einem  sachverständigen  Dritten  ohne  Beihilfe  und  Anleitung ­
  des  Bücherführenden  eine  Übersicht  über  die  Lage  seines  Vermögens, ­
  der  Schulden  und  über  die  Handelsgeschäfte  im  Sinne  des  HGB,
gewähren  und,  schließlich,  wenn  die  Buchführung  in  ihrer  Gesamtheit  die
inneren  und  äußeren,  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Vorgänge  vollständig
und  klar  zum  Ausdruck  bringt.
I.  Die  Frage,  ob  das  System  der  Buchführung  auf  losen  Blättern  tatsächlich ­
  die  Handelsgeschäfte  und  die  Lage  des  Vermögens  eines  Kaufmanns
vollständig  und  klar  ersehen  läßt,  kann  nur  nach  Lage  des  Einzelfalles  beantwortet ­
  werden.  Diese  Form  der  Aufzeichnung  kann  ebenso  vollständig
und  klar  oder  unvollständig  und  unklar  sein  wie  die  Buchungen  in  ge-*)
  Ihre  Berechtigung  wird  abgeleitet  aus  §  43  HGB.  „Die  Bücher
sollen  gebunden...  sein“,  also  nicht  zwingendes  Recht  (nicht  die  Bücher
sind,  ...  dürfen  nicht  ...  oder  ähnlich).  Vgl.  Crome,  Geordnete  und  ordentliche ­
  Buchführung,  Tübingen  1906  und  2  Rechtsgutachten  von  Staub  und
Crome  an  die  Firma  P.  Soennecken-Bonn.  Auch  die  Z.  f.  handelswissenachaftliche
  Forschung,  Heft  5  des  1.  Jahrg.  (1907),  u.  Z.  f.  Handelspraxis
1908,  Heft  4.
        <pb n="157" />
        164

Lose  Blätter.

bundenen  Büchern.  Vollständigkeit  und  Klarheit  einer  Buchführung  sind
von  ihrer  praktischen  Handhabung,  weniger  von  der  Form  der  Aufzeichnung ­
  abhängig.  Zuungunsten  der  Buchführung  auf  losen  Blättern  spricht,
daß  ein  Verlust  der  einzelnen  Blätter  und  die  nachträgliche  Änderung
ihres  Inhalts  durch  Anfertigung  einer  veränderten  Abschrift  und  Vernichtung ­
  der  Urschrift  (beispielsweise  durch  Angestellte  ohne  Wissen  des
für  die  Buchführung  verantwortlichen  Geschäftsherrn)  leichter  möglich
ist,  daß  die  Nachprüfung  von  Bücherfälschungen  und  der  Vollständigkeit
der  Eintragungen  im  Prozesse  schwieriger  ist.
Eine  „Buchführung“  auf  losen  Blättern  ist  seltener.  Es  handelt
sich  im  wesentlichen  um  einzelne  Bücher,  so  beispielsweise  um  Kontrollbücher
  (Kunden-,  Lager-,  Lohn-,  Reisende-Kontrolle)  und  um  Kontokorrentbücher. ­
  Diese  sollen  die  Rechnungs-  und  die  Rechtsverhältnisse ­
  mit  dritten  Personen  darstellen,  über  ihre  Zulässigkeit  oder  Unzulässigkeit ­
  wird  in  der  Hauptsache  gestritten.  Die  genannten  Bücher
bleiben  ungebunden,  während  andere  Aufzeichnungen,  z.  B.  Memorial,
Kassenbücher,  zunächst  auf  lose  Blätter  geschrieben  und  nachträglich
gebunden  werden.
Das  HGB.  gibt  für  Handelsbücher  bestimmte,  nach  Staub  nur  instruktionelle,
  Formvorschriften,  die  sich  nur  auf  Handelsbücher  und  nicht
auf  Bücher  beziehen,  die  nicht  die  Vermögenslage  und  nicht  die  infolge
der  Geschäftsabschlüsse  eintretenden  Vermögens  Veränderungen  zum  Gegenstand ­
  haben.  Wann  sollen  die  Bücher  „gebunden  sein“,  vor  Ingebrauchnahme, ­
  um  eine  nachträgliche  Unterschiebung  anderer  Blätter  und  Eintragungen ­
  zu  verhindern?  Oder  können  lose  Blätter  Verwendung  finden,
wenn  sie  nachträglich  gebunden  werden?  Der  Wortlaut  des  Gesetzes  gibt
keinen  genügenden  Anhaltspunkt  für  die  Beantwortung  dieser  entscheidenden ­
  Frage.  Unter  der  Herrschaft  des  alten  Handelsgesetzbuches  —
die  einschlägige  Bestimmung  lautet:  Die  Bücher  „müssen“  gebunden
sein  —  wurde  entschieden,  daß  die  „fliegenden  Konten“  im  Buchhandel
nicht  zulässig  seien,  da  sie  keine  ordnungsmäßige  Buchführung  darstellen.
Einzelne  unverbundene  Blätter  oder  selbst  verbundene  Blätter,  wenn  sie,
ohne  Spuren  zu  hinterlassen,  getrennt  werden  können,  können  nicht  als
vorschriftsmäßig  geführte  Handelsbücher  betrachtet  werden.
Inventur  und  Bilanz  können  in  ein  dazu  bestimmtes  Buch  eingeschrieben ­
  oder  jedesmal  besonders  aufgestellt  werden.  Im  letzten  Fall
sind  sie  zu  sammeln  und  in  zusammenhängender  Reihenfolge  geordnet
aufzubewahren  {§  41  2.  Abs.  HGB.).  Der  Gesetzgeber  differenziert  also
Inventur  bzw.  Bilanz  und  die  Handelsbticher  und  gestattet  für  die  ersteren
die  Verwendung  loser  Blätter.
II.  Ob  und  wie  (z.  B.  durch  Numerierung  der  Blätter  und  Verzeichnung ­
  in  einem  gebundenen,  chronologisch  geführten  Hiltsbuch)  die  Unterdrückung ­
  und  Einschiebung  einzelner  Blätter  sofort  erkennbar  gemacht  und
dadurch  die  Verläßlichkeit  und  Vollständigkeit  der  Bücher  ersichtlich  werden
kann?  In  der  Praxis  sind  verschiedene  Konstruktionen  in  Verwendung,
die  den  gemeinsamen  Zweck  haben,  unbefugte  Einschiebung  und  Heraus ­
        <pb n="158" />
        Lose  Blätter.

1Ö6

nähme  einzelner  Blätter  zu  verhindern.  Andere  Verfahren  suchen  den
Identitätsnachweis  der  Kontenblätter  zu  sichern.  Über  ihre  Brauchbarkeit
wird  erst  nach  Ablauf  einer  längeren  Benutzungsfrist  geurteilt  werden
können.
III.  Ob  es  möglich  ist,  bei  diesem  System  aus  dem  Nichtvorkommen
einer  Eintragung  zu  schließen,  daß  ein  bestimmtes  Geschäft  oder  eine  Zahlung
und  dergl.  nicht  vorgekommen  sei,  bzw.  ob  es  gegenüber  den  sonstigen  Vorteilen ­
  dieses  Systems  ins  Geivicht  fällt,  wenn  dieser  Beweis  mit  solchen  Büchern
nicht  geführt  werden  könnte?  Nach  den  Grundsätzen  der  Zivilprozeßordnung
unterliegen  Privaturkunden,  dazu  zählen  die  Handelsbücher,  die  keine
Unterschrift  tragen,  der  freien  Beweiswürdigkeit  des  Gerichts,  welches
nicht  verpflichtet,  aber  auch  nicht  gehindert  ist,  ihnen  vollen  Glauben
beizumessen.  Buchungen  aut  losen  Blättern  kommt  zweifellos  eine  geringere ­
  Beweiskraft  zu,  wie  den  vor  Ingebrauchnahme  gebundenen  Büchern;
doch  macht  es  der  Grundsatz  der  freien  richterlichen  Beweiswürdigung
möglich,  den  an  sich  immer  unvollkommenen  Büchcrbeweis  durch  andere
Beweismittel  zu  ergänzen,  beispielsweise  durch  Vorlegung  der  Briefe  oder
anderer  Urkunden,  der  Grundbücher  (Kassenbuch,  Memorial),  durch  die
Übereinstimmung  der  Eintragungen  der  Bücher  beider  Parteien  usf.
Die  Kartenbuchführung  bzw.  die  Anwendung,  auswechselbarer  Blätter-Konten
  bedeutet  zweifellos  einen  technischen  Fortschritt  und  für  viele
Betriebe  eine  durch  Arbeitsmenge  und  Arbeitsteilung  diktierte  praktische
Notwendigkeit.  Sie  erleichtert,  vereinfacht  und  erhöht  die  Übersichtlichkeit ­
  der  Verrechnung.  Diesen  Vorteilen  stehen  als  Nachteile  gegenüber:
geringere  Beweiskraft,  erhöhte  Gefahr  des  Verlustes,  des  Mißbrauchs  und
des  Umtausches  der  losen  Blätter,  der  Fälschung  und  Änderung  des  Inhaltes
der  Buchungen.
Die  Reichsgerichtsentscheidungen  und  der  Wortlaut  des  Gesetzes
lassen  Zweifel  berechtigt  erscheinen,  daß  eine  Kontenbuchhaltung  bzw.
Bücher  mit  auswechselbaren  Konten  den  gesetzlichen  Anforderungen
entsprechen.  Diese  Zweifel  erlangen  nur  in  zwei  Fällen  praktische  Bedeutung: ­
  bei  einem  Bücherbeweis  in  Rechtsstreitigkeiten  und  im  Falle
des  Konkurses  über  das  Vermögen  des  Buchführenden  oder  der  Zahlungseinstellung ­
  (§  240  Konkursordnung).
Eine  gegensätzliche  Auffassung  vertritt  Sofiaer,  Das  deutsche ­
  Buchführungsrecht,  Berlin  1911,  S.  20  ff.  Ich  pflichte
Wieske  (Organisationsgesetze  ,  Berlin  1914,  S.  120,150  fl.)
bei:  „Es  (das  gebundene  Buch)  war  berechtigt,  solange  es  in
sich  die  Eigenschaft  der  Registratur  in  sich  aufnahm  und  zugleich
Aktenstück  und  Rechnung  war.  Als  diese  Eigenschaften  durch
die  Arbeitsteilung  schwanden,  war  seine  Gebundenheit  keine  Notwendigkeit ­
  mehr.“
Der  bestimmende  Einfluß  der  kalkulatorischen  und  wirtsehaftsstatistischen
  Bedürfnisse  auf  die  formale  Buchftihrungs-
        <pb n="159" />
        156

K  ontenkarten.

technik  soll  im  folgenden  Beispiele  eines  Betriebes  der  chemischen
Industrie  aufgezeigt  werden.  Eine  weitgehende  Spaltung  der
Konten  und  Arbeitsteilung  in  der  Verwaltung,  Rücksichtnahme
auf  Ersparnisse  von  Übertragungsarheiten  führen  zur  Kartothek
der  Sach-  und  Personenkonten.  Für  jedes  Konto  wird  eine  Karte
geführt,  deren  Saldo  monatweise  auf  die  entsprechenden  Hauptbuchkarten ­
  übertragen  wird.  Mittels  Durchschrift  werden  die
Geschäftsvorgänge  gleichzeitig  auf  lose  Grundbuchblätter  und
auf  den  Kontenkarten  gebucht.  Es  wird  eine  Anzahl  von  Wareneingangs- ­
  und  Ausgangsbüchern,  ein  Inkassobuch,  ein  Postscheck-, ­
  Giro-  und  Bankbuch,  sowie  ein  Memorial  geführt.  Die
Warenausgänge  werden  auf  Grund  der  Rechnungsabschriften
auf  den  Blättern  der  Warenausgangsbücher  und  den  Kontokorrentkarten ­
  der  Kunden  gleichzeitig  gebucht  und  auf  diesen
der  Text  handschriftlich  nachgetragen,  sowie  nach  jeder  Buchung
der  Saldo  errechnet.  Die  Summen  der  Warenausgangsbücher
werden  monatlich  dem  Konto-Korrentkonto  belastet,  die  Gegenbuchungen ­
  auf  dem  Verkaufskonto  gleichfalls  monatlich  summarisch ­
  auf  Grund  einer  für  jedes  Verkaufskonto  zu  führenden
Umsatzstatistik  vorgenommen.  Die  internen  Bestandsveränderungen ­
  durch  Lieferung  der  Läger  untereinander  u.  ä.  gehen
durch  das  Memorial.  Jede  derartige  Lieferung  erscheint  im  Soll
und  im  Haben  auf  zwei  verschiedenen  Statistiken,  die  Endbeträge ­
  werden  wiederum  monatlich  summarisch  verbucht.
Die  Hauptbuchkonten  werden  mit  Ziffern  bezeichnet:  sieben
Kontenabteilungen  (0  bis  6  als  Kennziffern),  die  Zerlegung  in
Kontengruppen  mit  zweistelligen  Kennziffern,  deren  Untergruppen ­
  mit  drei  Kennziffern  versehen  usf.  Die  Kontenkarten
dieses  Betriebes  tragen  teilweise  4-  und  Sstellige  Kennziffern:
ein  Beweis  für  ein  weitschichtiges  Kontenkartensystem,  eine
tiefgehende  Analyse  der  wirtschaftlichen  Vorgänge  und  trotzdem
eine  übersichtliche  Zusammenfassung  des  Ziffernmatenals  für
die  Abschlußzwecke.  Z.  B.;
Kennziffer  0  für  Konten  der  Geldwirtschajt:
(H  Kassenkonto,
02  Wechselkonto,
03  Reichsbankkonto,
04  Postscheckkonto,
usf.
        <pb n="160" />
        Kontenkartell.

157

Kennziffer  B  für  gemeinsame  Kosten:
30  Verteilungskosten  (Löhne,  Unkosten  u.  ä.  des  Betriebes, ­
  des  Vertriebes,  die  monatlich  auf  die
einzelnen  Konten  verteilt  werden).
300  Allgemeine  Kosten,
301  Abgaben
3010  Zwangsversicherungsbeiträge,
3011  Steuern,
3012  Krankenkassen  usf.
302  Wohlfahrtseinrichtungen
3020  Kasino,
3021  Pensionsbeiträge  usf.
303  Arbeits  ohne.
31  Anlagekonten
310  Grundstücke,
311  Gebäude,
312  Apparate  usf.
Kennziffer  6;  Vertrieb.
60  innerer  Vertrieb:
600  gemeinsame  Kosten
6000  allgemeine  Kosten,
6001  Verkaufsabteilung,
6002  Verkaufskorrespondenz,
6003  Propaganda-Kosten  usf.
601  Versand
6010  allgemeine  Kosten,
6011  Expedition,
6012  Packraum,
6013  Verpackungskosten  usf
61  äußerer  Vertrieb:
610  Filialen
6100  Filiale  A,
6101  Zweiggeschäft  B.
611  Konsignationslager  usf.
Auf  den  einzelnen  Kontenkarten  kann  die  Zergliederung
des  Verrechnungsstoffes  noch  weiter  gehen,  beispielsweise  durch

Buchstabenspalten  wie  folgt:
401  Magazin-Konto.

Übertrag’  von

S
(Bestand)

D
(Dampf)

L
(Löhne)

A
Abschreibg.

U
Unkosten

H
Handlungskoston ­


M
Material

Sumtno

♦
        <pb n="161" />
        168

Kontent  arten.

Die  Arbeitslöhne  beispielsweise*  werden  zunächst  dem  Konto
303  belastet  und  von  hier  aus  monatlich  auf  die  einzelnen  Konten
des  Betriebes  verteilt;  ebenso  die  übrigen  Unkosten  der  Herstellung ­
  und  des  Vertriebes,  Die  monatliche  Betriebskalkulation,
d.  h.  die  buchmäßige  Berechnung  des  Aufwandes  der  Fabrikationsabteilungen ­
  ist  restlos  durchgeführt.  Die  Einzel-  oder
Stückkalkulation  der  Monatsproduktion  ist  innerhalb  der  sachlich ­
  bedingten  Grenzen  möglich;  sie  stützt  sich  auf  die  Arbeiterstunden. ­
  (Herstellungspreis  =  Materialkosten  +  Kosten  der
produktiven  Arbeiterstunden  [=  Stundenzahl  X  Stundensatz.])
B.  Hier  soll  nur  noch  das  Grundsätzliche  der  wichtigsten
Buchführungsformen  erörtert  werden.
Die  Konzentration  der  Rechnungsergebnisse  im  Hauptbuch
und  auf  den  Hauptbuch-Konten  kann  erreicht  werden:
I.  Durch  Anwendung  der  kollektiven,  zusammenfassenden
oder  summarischen  Konten  (vgl.  S.  38,  47  ff.)  oder  der  mehrgliedrigen ­
  Tabellen-Konten  (S.  39),  die  die  Kontenzahl  im  Hauptbuch ­
  vermindert.
II.  Durch  Verminderung  der  Postenzahl  auf  den  einzelnen
Konten  des  Hauptbuches:
a)  Im  Hauptbuch  seihst  durch  Errichtung  von  Konten  mit
zwei  Geldspalten,  eine  für  die  täglich  einzutragenden  Einzelposten, ­
  die  zweite  (daneben)  als  Summenspalte  für  die  Aufnahme
der  Monatssummen  dieser  Einzeiposten  (Beispiel  S.  130,  147).
b)  Durch  Einschiebung  eines  Sammelbuches,  welches  gleichartige ­
  Buchungsposten  kontenweise  zusammenfaßt;  erst  deren
Summe  wird  auf  das  Konto  übertragen.
1.  Es  werden  nur  einzelne,  aber  häufiger  vorkommende,
Buchungen  gesammelt,  die  übrigen  postenweise  einzeln  übertragen. ­
  Z.  B.  das  Einkaufs-  und  Verkaufsbuch  im  Waren-  und
Fabrikationsgeschäft  (vgl.  S.  146)  sammelt  die  ins  Soll  bzw.
Haben  des  Waren-  oder  Verkaufs-Kontos  zu  buchenden  Beträge.
2.  Es  werden  alle  Buchungsposten  der  Memoriale  kontenweise ­
  in  einem  besonderen  Sammelbuch  (Sammeljournal,  Journal
kurzweg,  Mensuale)  gesammelt,  „journalisiert“.  Zwischen
Kassenbuch  und  Memorial  einerseits  und  Hauptbuch  andererseits
wird  also  ein  Buch  eingeschoben,  das  die  in  diesen  Büchern
chronologisch'geordneten  Geschäftsfälle  nachträglich  für  die  systematische ­
  Verrechnung  vorbereitend  ordnet.
        <pb n="162" />
        ,v  ■■  -  v.„.  ■■.  -

Sammelbücher.

159

Kassenbuch
Memorial

»--&amp;gt;  Sammelbuch  »--&amp;gt;  Hauptbuch.

Der  Form  nach  sind  paginierte,  kontenförmige  und  tabellarische ­
  Sammelbücher  zu  unterscheiden.
aa)  Für  paginierte  Journale  bestehen  zwei  Arten  des  Verfahrens: ­
  a)  Man  sammelt  für  jedes  einzelne  Konto  zunächst
die  Sollposten,  dann  die  Habenposten.  Man  beginnt  mit  dem
ersten  Soll-Konto  des  Memorials,  z.  B.  Waren-Konto  (S.  163)
und  schreibt  alle  jene  Beträge  untereinander,  für  welche  das
Waren-Konto  im  Memorial  und  im  Kassenbuch  (Ausgang)
Schuldner  ist.  Die  Summe  dieser  Posten  erst  wird  dem  Waren-Konto
  belastet.  So  verfährt  man  mit  allen  übrigen  Konten.
Dann  schließt  man  die  in  gleicher  Weise  gesammelten  Habenposten ­
  der  einzelnen  Konten  an  (vgl.  das  Beispiel  S.  163;  wir
nennen  es  das  österreichische  Verfahren  x ).  Die  Buchungsposten,
Soll-  und  Habenposten,  sind  nach  Konten  und  chronologisch  geordnet; ­
  jeder  Buchungsposten  wird  zweimal  „journalisiert“,  einmal ­
  für  die  Debetseite  des  einen,  ein  zweites  Mal  für  die  Kreditseite ­
  des  Gegen-Kontos.  Auf  jedem  Hauptbuch-Konto  erscheint
für  die  betreffende  Sammelperiode  (meist  monatlich)  höchstens
je  ein  Betrag  im  Soll  und  im  Haben  des  Kontos.  Die  Abkürzung
der  Hauptbuchführung  ist  eine  vollständige.

Schema  a ):

A-Konto

Soll

an  a-Konto

M.  1

b-  „

,,  2,—

„  a-  „

„  3,—

„  c-  „

4,—

»  a-  „

,,  5,—

„  b-  „

..  6,—

„  a-  „

„  7,—

ß)  Das  zweite  —  deutsche  —  Verfahren  wird  durch  das
nachstehende  Schema 2 )  und  das  Beispiel  S.  164  gekennzeichnet;

1 )  Es  wurde  zuerst  von  Crüger  (Kaufmann,  4.  Teil;  Der  untrügliche
Buchhalter)  1837  gelehrt  (nach  Augspurg).
s )  Vgl.  Hügli,  Buchhaltungssysteme,  S.  222,  Schrott,  Lehrbuch  der
Verrechnungswissenschaft,  S.  335  ff.  (Kritik  der  summarischen  Kontierung) ­
  .
        <pb n="163" />
        160

Saromelbücher.

Schema;

A-Konto

Soll

M.  2S

an  a-Konto

M.  1,—

„  a  „

„  3  —

a-  „

„  5,-„

  a-  „

„  "7,—  M  .16.—-an

  b-Konto

M.  2,-  ■

„  b-  „

„  6,—  „  8,—

c-  „

4  —

Aut  dem

a-Konto  werden  im

Haben  verbucht  M.  16,  —

&amp;gt;&amp;gt;  •&amp;gt;)

b-  „  „

&amp;gt;&amp;gt;  ii  ii  8,—-c-



  —
j&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;  &amp;gt;&amp;gt;

5»

4-  „  „

Soll  „  „  28  —

Man  sammelt  die  Sollposten  und  die  Habenposten  desjenigen ­
  Kontos,  für  das  in  der  Sammelperiode  die  meisten
Buchungsposten  Vorkommen,  ordnet  innerhalb  eines  jeden
Sammelpostens  jene  Beträge,  die  einem  und  demselben  Konto
zu  kreditieren  sind.
bb)  Das  kontenförmige  Sammelbuch  (schematisiert) 1  2 ):

Soll  A-Konto  Haben

Tag

Übertrag
vom  *)

Betrag

Tag

Übertrag
vom

Betra

er
o

5.

M,  13

a-Kto.

1

—

9.

M.  lü

rn-Kto.

13

—

18.

„  15

b-2



—

14.

„  11

m-  „

4

50

20.

„  15

a-  „

3

—

17.

»  11

o-  „

16

30

25.

„  16

c-  „

4

—

28.

„  18

P-5



40

3.

K.  8

a-  „

5

—

6.

K.  8

P-9



10

10.

8

b-  „
a-  ,,
Übertrag

6

—

9.

„  9

m-  „

10

—

23.

5»  9

7

M.  58

30

ins
Hauptbuch ­


M.  28

|

'

cc)  Das  tabellarische 3 )  Sammelbuch  scheint  uns  das  zweckx

 )  Vgl.  Hügli,  S.  243  fl.  (Die  deutsche  Generalbuchhaltung).
2 )  Memorial-  oder  Kassenbuch,
3 )  Verschiedene  Formen  des  Journals  zeigt  Sterns  Buchhaltungslesikon,
  S.  280,  auch  in  der  Z.  f.  hw,  F.  1906,  S.  1  fl.
        <pb n="164" />
        Sammelbücher.

161

mäßigste  zu  sein.  Schema  (mit  Hinweglassung  überflüssiger
Spalten):

A-Konto
Debet  j  Kredit

Debet

..  Konto
Kredit

Debet

..  Konto
Kredit

M.  13

1

—

M.  10

13

—

„  15

2

—

11

4

50

„  15

3

—

„  11

16

30

„  16

4

—

„  18

5

40

K.  8

5

—

K.  8

9

10

8

6

—

„  9

10

—

„  8

7

—

58

30

28

—

'

“““

Vollständiges  Beispiel  für  die  Sammelbuchhaltung:

Kassenbuch.

O

Ein-Aus



Tag

D

Konto

Text

nahmen

gaben
1

1

—

Bestand

18  2821—

2

An  Waren

Verkäufe

1  078

20

Per  Unkosten

versch.  Rechnungen

80

3

„  A.  Weber,  Berlin

Postanweisung

258

—

5

,,  Unkosten

versch.  Rechnungen

100

6

An  A,  Groß,  hier

Barsendung

523

80

7

„  S.  Schneider

Barsendung  durch

die  Kreditbank

261

9

Per  Wechsel

Ankauf

1  200

'

10

An  Vereinsbank

Erlag

1  500

12

„  Detailgeschäft

Einnahmen  seit  dem

1.  d.  Mts.

1  487

50

16

Per  Waren

Fracht

31

85

19

,,  Unkosten

Kohlenrechnung

183

—

21

„  Privat

Entnahme

600

—

22

An  Wechsel

Inkasso

623

50

25

Per  Akzeption

Einlösung

2  600

—

28

An  Detailgeschäft

Einnahmen  seit  dem

12.  d.  Mts.

695

—

29

,,  Waren

Bmballageverkauf

46

50

Per  Waren

Vergütung  wegen

Mängel

23

60

6215

50

5076  45

Bestand

19421

05}

Lei  tn  e  r,  Buchhaltung  nnd  Bilanziundc.  I.  6.  ii.  7.  Aöfl.  II
        <pb n="165" />
        162

Sammelbüchei.

In  Betrieben  mit  großer  Postenzahl  empfiehlt  sieh  tägliche
Sammlung  in  einer  solchen  Tabelle,  tägliche  Abstimmung  und
Übertragung  der  Tagessummen  in  eine  zweite  Rahmentabelle,
die  die  Tagessummen  monatlich  sammelt,  von  da  Übertrag  der
Monatssummen  ins  Hauptbuch  (amerikanisches  Tabellenbuch).

Memorial.

j  Datum

Folio  des  Hauptbuch-Kontos ­


Debitor

Kreditor

Text

Betrag

1

Waren

Textil  I.  A,  G.

Einkauf

3146

—

2

G.  F.  Schreiber

Weüburg

Waren

Verkauf

664

50

5

Waren

Kraus  &amp;amp;  Cohier

Einkauf

2  438

60

7

A.  Silber

Waren

Verkauf

320

—

8

Wechsel

Waren

Verkauf  gegen  Akzept

des  Käufers

845

50

9

Vereinsbank

Wechsel

Rimesse

345

50

10

Textil  I.  A.  G.

Akzepten

Akzept  einer  Tratte

3146

—

11

Langer

Waren

Verkauf

359

80

13

Wechsel

Schreiber

Rimesse  durch  Müller,

hier

600

15

Simon

Waren

Vergütung  d.  Lieferanten

60

—

18

Wechsel

Waren

Verkauf  gegen  Rimesse

des  Käufers

1  466

70

19

Wechsel

Reichmann

Rimesse  zur  Gutschrift

431

—

Desgl.

Langer

Rimesse  zum  Inkasso

900

—

21

Vereinsbank

Wechsel

Diskontwechsel

6  794

—

23

Gehr.  Maurer

Vereinsbank

Überweisung  an  Reichsbank



4  700

—

20

Möller

Waren

1  ,

519

20

Lauft

Desgl.

|  Verkäufe

334

Summe

27  070,80
1

Journalprobe  (vgl.  S.  90):
Kassen-Konto  Soll  ....  6215.50
„  „  Haben..  5  076.45
Memorialsumme  27  070.80

Wie  im  Journal  1  38  362.75
        <pb n="166" />
        Waren-Konto

Soll

1

3  146,—

5

2  438,60

16

31,85

29

23,60

Kontokorrent-Konto  Soll

2

664,50

7

320,—

9

345,50

10

3  146,—

11

359,80

15

60,—

21

6  794,—

23

4  700,—

26

519,20

26

334,—

3

258,—

Wechsel-Konto

Soll

8

845,50

13

600,—

18

1  466,70

19

431,—

19

900,—

9

1  200,—

Unkosten-Konto  Soll

2

80

5

100

19

183

=  17  501,—

Waren-Konto  Haben
664.50
320,—
845.50
359,80
60,—
1  466,70
519,20
334,—
1  078,20
46,50

2
7
8
11
15
18
26
26
2
29

5694,40

5  443,20

Wechsel-Konto  Haben
9  345,50
21  6  794,—
22  623,50

Privat-Konto  Sol]
21

Akzepten-Konto  Soll
25
        <pb n="167" />
        Folgende  Konten
an  Kassen-Konto.
Unkosten  80,—

Wechsel
an  Waren

2  438,60  =

5  584,60

„  183—  =

363,—

600  —

Kontokorrent-  Konto

258,—

431,—

Wechsel-Konto

1  200,—

900,—  =

1  931,—

Waren-Konto  31,85

7  515,60

,.  23,60

55,45

Akzepten-Konto

2  600,—

845,50

Privat-Konto

600,—

1  466,70  =

2  312,20

5  076,45

Die  Hauptbuch-Konten  nach  dem  I.  Verfahren.
Waren-Konto

Debet

Kredit

30.

4  Kreditoren
10  Debitoren

5640  |05

5694  |40

Kontokorrent-Konto

Debet

Kredit

30.

11  Konten
9

17  501

—

14  500

40

Wechsel-Konto

_

Debet

Kredit

30.

versch.  Kreditoren
„  Debitoren

5413

20

7763
        <pb n="168" />
        Sammolbücher.

165

Unkosten-  Konto

Debet

Kredit

30.

Kreditoren

363  j  —

Privat-Konto

Debet

Kredit

30.

Kasse

600

—

Akzepten-  Konto

30.

Kreditoren
Debitoren
Kassen-Ko

Debet

Kredit

2  600
ato

3146

—

30.

8  Kreditoren
9  Debitoren
Konto  des  Detai

Debet

Kredit

6  215  50
1
geschäfts

5  076

45

30.
Die  H
gegen  das

Debitoren
auptbuch-Konten  nach  c
1.  Verfahren  verändert

Debet

Kredit

em  2.  Verf,
sind):

2  182  150
ihren  (soweit

Kontokorrent-Konto

4  Konten

17  243

Kontokorrent...  .

4  700,00

Kasse

258

2  Konten

7  515,60

Kasse

2  284,80

Waren-Konto

Kontokorrent

5  584,60

Kontokorrent....

2  247,50

55,45

Wechsel

2  312,20
1  124,70

Kasse
        <pb n="169" />
        166

Sammelbücher.

Wechsel-Konto

Kontokorrent  i  1  931,—

Kontokorrent....

7  139,50

Waren  I  2  312,20

Kasse

623,50

Kasse  j  1  200,—

Summenbilanz  (Probebilanz  [vgl.  S.  88]).

Debet

Kredit

Kontokorrent

17  501

14  500,40

Waren

5  640,05

5  694,40

Wechsel

5  443,20

7  763  —

Unkosten

363,—

—

Privat

600  —

—

Akzepten

.2  600,—

3146,—

Kasse

6  215,50

5  076,45

Detailgeschäfl

—

2182,50

Bilanz

38  362,75

38  362,75

3.  Das  kontenförmige  Sammelbuch  führt  zu  einer  andern
Einrichtung:  Es  werden  zwei  Hauptbücher 1 )  errichtet,  eines,,
das  Spezialhauptbuch,  als  zerlegendes  Hauptbuch  mit  postenweiser
  Führung  der  Konten  und  unter  Anwendung  einer  spezialisierenden ­
  Kontierung  (S.  48);  das  andere,  das  kollektive
Hauptbuch  mit  zusammenfassenden  Kollektiv-Konten  nimmt
monatlich  die  Summen  des  Spezialhauptbuches  auf.  Z.  B.  das
Spezialhauptbuch  enthält  je  ein  Grundstück-Konto  für  die  a-,
b-,  c-Straße  usf.,  beispielsweise  15  Konten,  die  ihre  Sammlung
auf  dem  einzigen  Grundstück-Konto  des  Zentralhauptbuches
finden;  wir  empfehlen  für  beide  Hauptbücher  die  Anwendung
der  Kontenform  S.  130.

Schematische  Darstellung:

(Sammelndes)
I.  Zentralhauptbuch:  la  Unterhaupthücher  (für  die  primären  Buchungen

*

Kto.-Transformatoren
u.  Schaltstationen

Station  A

&amp;gt;&amp;gt;

usf.

B
C
D

Grundstücke
Transformatoren
Meßapparate
Werkzeuge
Beleuchtungsanlage

1  Vgl.  Hügli,  S.  166«.
        <pb n="170" />
        I»

4

f

■

Beispiel  eines  „amerikanischen“  Journals 1 )  (Seite  167  III.  3).

Monat

Oktober

Folio

Name,  Ort  und  Gegenstand

Betrag

Kontorrent-Konto


Kassa-Konto

Soll

Haben

Soll  j

Haben

75J50

751

50

!

1
30  000

30  000

—

1
450

—

450

■—

600

—

600

__

639

26

639

26

459

50

459

50

875

—

875

89

—

89

—

40

—

40

—•

102

—

102

—

102

—

102

102

—

248

75

2:8

75

15

75

15

75

540

—

540

—

500

500

15

20

15

20

19

—

19

—

80

—

80

—

78

!!0

384

50

384

50

76

80

62

40

62  4q

14

50

14

50

|
I

120)

l 110 !

36  lusjsej

2  3  Iljsoj

2[542f

26|

30  807(80)

714)50  j

Reichsbank-Giro-Konto

Soll  11  Haben

Wechsel-Konto

Soll  Haben

Waren-Konto

Soll  Haben

Pronsions-  und
Diskonto-Konto

Soll  Haben

Retouren-  und
Decorte-Konto

Soll  Haben

Handlungs-Unkosten-



Soll

Zinsen-Konto


Soll  Haben

Diverse  Konten

Soll

Haben

267

190
5
131
120

94

923

131

89
8Q5
73
48

A.  F.  Küffer,  Bremen,  Verkäufe  von
Kommissionslager
W.  Huber,  Leipzig,  Einlage  bei  Gründung
des  Geschäfts
G.  Bauer,  Remscheid,  lieferte  1  Geldschi  ank
M.  Schneider,  Heidenau,  lieferte  1  Buchdruck-Handpresse ­

Jensen  &amp;amp;  Wendel,  Hamburg,  Papier  Faktura
Edm.  Rölhig,  Dr  sden,  unsere  Faktura
über  gelieferte  Drucksachen
C.  Wandel,  Stettin,  unsere  Faktura  über
gelieferte  Obligationen
Bar-Verkäufe  u.  eingegangene  Nachnahmen
Wechsel-Konto,  Wechsel  Nr.  3978  wurde
einge  öst
Kaiserliches  Postamt,  Wechsel  Nr.  4005
zum  Inkasso
Kaiserliches  Postamt,  Wechsel  Nr.  4005
wurde  eingelöst
Handlungs-Unkosten-Konto,  Saläre,  Reisespesen ­

Handlungs-Unkosten,  Porti,  kl.  Spesen  1t.
besonderem  Buche
Friede.  Klingenstein,  Breslau,  Giro-Zahlung
Reichsbank-Giro-Konto,  unsere  Entnahme
pr.  Scheck  Nr.  1
Edm.  Röthig,  Dresden,  gibt  Waren  zurück
Jensen  &amp;amp;  Wendel,  Ham  urg,  Decort  a/Papier
Th.  Reichmann,  Altenburg,  1  Rückwechsel
m/Kosten
R.  Sänger,  Berlin,  1  Rückwechsel  m/Kosten
Georg  Krüger,  Leipzig,  1  Scheck,  Kassa
und  Skonto
O.  Ulrich,  München,  Provision
N.  Spiegel,  Nürnberg,  5  %  Zinsen  a/3.  Mts.-Akzept

Dresdener  Bank,  Dresden,  Zinsen  1t.  Kontokorrent ­

Summen
Formular  Nr.  736  der  Bücherfabrik  von  J.  C.

540

500

300

40
102

639

751

26

459
875
89

54u|—-|j  50ü|—l"  300|—|j  142|  —|  639126  2175  -  ,  :  7l)|lü  l|TÖ  TsfiÖj]  19

50

50

70
62  40

10

15  20

19

248
15

264

5ü||

König  &amp;amp;  Ebhardt,  Hannoverj

a

120

Kapital-Konto
|  ||  30  000  j
Maschin.-  n.  Utensilien-K.

4501
6001—

14  50

120

14)50

1  050

30

000|-
        <pb n="171" />
        Amerikanische  Sachführung.

167

Konto  V

,  Kto.  Val
Klo.  Va  Va2
1  Va3  usf.

usf.

&amp;lt;  Kto.  Vbl
Vb  |  Vb2
1  Vb3
(  Kto.  Vcl
Vc  Vc2
Vc3

II  c)  Die  Konzentration  wird  erreicht,  wenn  man  in  den
Vorbüchern  des  Hauptbuches  die  gleichartigen  Buchungsposten
gleichzeitig  sammelt  (vgl.  III  3.-6.).

III.  Konzentration  und  Arbeitsteilung  (S.  150)  werden
durch  die  Vereinigung  mehrerer  Bücher  gefördert.

1.  Memorial  und  Kassenbuch  sind  vereinigt:

Tag

Text

Hilfsspalte

Bargeld
Einnahmen  ||  Ausgaben

Memorial

1  II  1

1

2.  Kassenbuch,  Memorial  und  Hauptbuch  mit  Tabellen-Konten
  sind  in  einem  Buche  vereinigt  (vgl.  S.  80  f.).
3.  Kassenbuch,  Memorial  und  Sammelbuch  mit  Tabellen-Konten
  (vgl.  Beispiel  Anlage).
4.  Kassenbuch  und  Sammelbuch  (das  Kassenbuch  durch
Tabellen-Konten  erweitert,  vgl.  S.  40).
5.  Memorial-  und  Sammelbuch  (Memorial  durch  Tabellenkonten ­
  erweitert;  häufig  kombiniert  mit  Ein-  und  Verkaufsbuch).
6.  Zerlegung  des  Memorials  in  „Spezialjournale“  *),  d.  h.
kontenförmiges  Memorial  als  Sammelbuch  eines  einzelnen  Kontos
(vgl.  S.  145  ß,  ein  Beispiel  S.  148),  die  sogenannte  „französische“
Buchhaltung.
Die  unter  III.  2.-5.  angeführten  Formen  vereinigen  die
chronologische  Aufzeichnung  und  die  systematische  Verrechnung
(III.  2.)  bzw.  Sammlung  (3.-5.);  sie  werden  als  synchronistische
')  Ausführlicher  Hügli,  a.  a.  O.  S.  278  ff.
        <pb n="172" />
        168

Amerikanische  Buchführung.

Formen,  in  der  Geschäftssprache  als  „amerikanische“  *)  Buchführung ­
  bezeichnet.
Dem  Vorteil  der  Übersichtlichkeit  der  „amerikanischen“  B.
stehen  wesentliche  Nachteile  gegenüber:
a)  Beschränkung  der  Kontenzahl,  Anwendung  von  Kollektiv-Konten;
  Behebung  dieses  Nachteils:
a)  Eine  Kolonne  diept  zur  Verrechnung  mehrerer  Konten:
das  Haupt-Konto  mit  lebhaftem,  das  andere  (oder  die  anderen)
mit  geringem  Umsatz  (farbige  Tinten!).
b)  Die  Konten  mit  dem  größten  Umsatz  erhalten  besondere
Doppelspalten,  die  übrigen  eine  summarische  Sammelspalte
(„verschiedene  Konten“,  Auflösung  im  Hauptbuch).
c)  Das  Tabellenjournal  (oben,  4.  und  5.)  mit  Kollektiv-Konten
  wird  ergänzt  durch  ein  Tabellenjournal  2 )  mit  spezialisierender ­
  Kontierung  (vgl.  II.  b  3.)  oder  durch  ein  zergliederndes
Hauptbuch.
d)  Die  Kontenüberschriften  werden  nicht  vorgedruckt,  sondern ­
  nach  Bedarf,  dem  Inhalte  der  betreffenden  Journalspalte
entsprechend,  geschrieben.
ß)  Häufiges  Transportieren  der  Seitensummen.  Behebung;
Nur  seitenweise  addieren,  monatliche  Sammlung  dieser  Summen
auf  einer  Seite  oder  in  einer  besonderen  Rahmentabelle.
y)  Gefahr  der  Verwechslung  der  Kontenspalten  und  -seiten.
Behebung:  Die  horizontalen  Linien  werden  seitwärts  —
am  linken  und  rechten  Rande  der  Seiten  —  fortlaufend  numeriert, ­
  abwechselnd  rot  und  blau  gedruckt  oder  in  folgender  Weise
markiert:
1.  Zeile:  2.  Zeile:  —.
3.  Zeile:  ;  4.  Zeile:  usw.,
die  Soll-  oder  Habenspalten  erhalten  eine  abgetönte  Farbe,  die
Schraffierung  o.  ä.;  der  Text  der  Buchung  steht  in  der  Mitte  der
1 )  Vgl.  die  entwicklungsgeschichtlich  interessante  Schrift  von  C.  P.
Kheil,  Über  die  „amerikanische“  Buchführung.  Wien  1908.
a )  Hertel,  Lehrbuch  der  verbesserten  amerikanischen  Buchführung,
Leipzig  1913;  Schmid,  Amerikanische  Buchführung,  3.  Aufl.,  Stuttgart  1912;
Schaer,  Variationen  in  der  praktischen  Verwendung  des  amerikanischen
(synchronistischen)  Journas,  Z.  f.  handelsw.  Forschung  1907.
Reisch-Kreihig,  Bilanz  und  Steuer,  I.  Band.
        <pb n="173" />
        Buchhaltung  und  Recht,

169

Seite,  auf  der  linken  Blattseite  stehen  nur  die  Sollspalten,  auf
der  rechten  nur  die  Habenspalten 1 );  Soll-  und  Habenspalten
werden  getrennt  wie  folgt:
Schema  2 ):

Soll

Haben

Soll

Haben

f  Ktkt.-Fo.

Datum

Vorgänge ­


Debitoren-Konto


Kreditoren-Konto


Debitoreu-Konto


Kreditoren-Konto


Kasse

Wechsel

Bank

Waren

Skonto-  u.
Decort

Handlungskosten ­


Verschiedene
Konten

Kasse

Wechsel

Bank

Verschiedene
Konten

|

8)  Raumverschwendung  in  den  Kontenspalten.

21.  Abschnitt.
Buchhaltung  und  Recht.
A.  Privatrecht.
I.  Die  B. 3 )  hat  die  in  der  Unternehmung  sich  abspielenden
wirtschaftlichen  Vorgänge  so  darzustellen,  daß  aus  den  Büchern
nicht  nur  der  Unternehmer  selbst,  sondern  gegebenenfalls  eine
außerhalb  des  Betriebes  stehende  sachverständige  dritte  Person
auch  ohne  Mithilfe  des  Unternehmers  einen  klaren  Einblick  in
die  wirtschaftliche  Tätigkeit  und  in  die  Lage  des  Geschäftes
gewinnen  kann.  Die  wirtschaftlichen  Leistungen  der  B.  wurden
an  anderer  Stelle  dargestellt.  (S.  3  ff.,  79  ff.)
1 )  Beigel,  Allgemeines  deutsches  Buchführungsrecht  I.  S.  31.
2 )  System  „Rück“,  Bücherfabrik  Carl  Lauser,  Stuttgart.
Gute  Lehrbücher  der  Buchführung  sind,  außer  den  bereits  genannten
von  Scubitz,  (S.  54),  Schiehe-Odermann  (S.  194),  Ziegler  (S.  138),  Reisch-Kreibig,
  Lang-Gehr  (S.  132)  noch:  Schaer,  Einfache  und  doppelte  Buchführung, ­
  5.  Aufl.,  Berlin  1912;  Schigut,  Einführung  in  die  Buchführung
für  Juristen,  Wien,  1912;  Braune,  Praktische  Anleitung  zur  einfachen  und
doppelten  Buchführung,  7.  Aufl.,  Leipzig  (Hirt).  Eigenartig  und  selbständig
•n  der  Auffassung  Praetzel,  Die  Rechnungsführung,  Braunschweig  1912.
s )  Die  gesetzlichen  Bestimmungen  zusammengestellt  bei  Betzinger,
Wie  der  Kaufmann  Bücher  führen  muß.  Leipzig  1907.  Vgl.  auch  Otto,
Die  Verpflichtung  zur  kaufmännischen  Buchführung.  Dissertation,  Breslau
1912.
        <pb n="174" />
        170

Buchhaltung  und  Recht.

Im  Interesse  wirtschaftlicher  Klarheit  in  den  Büchern  ist
zu  fordern:  1.  eine  deutliche,  jedermann  verständliche  Benennung
der  Konten;  2.  die  Vermeidung  von  „gemischten“  Konten  im
weiteren  Sinne,  z.  B.  die  Vermengung  von  Aktiva  und  Schulden
auf  einem  Konto  (vgl.  S.  46,  63).  Bestanderfolgs-Konten  sollen
durch  Abtrennung  der  Erfolgsverrechnung  von  der  Bestandsrechnung ­
  „gereinigt“  werden:  Debitoren-Konto  —  Debitoren-Abschreibungs-Konto;
  Anlage-(Bestands-)Konten  —  Anlage-Abschreibungs-Konto
  (S.  113);  Grundstücks-Konto  —  Grundstücks-Ertrags-Konto ­
  usf.  Einige  „gemischte“  Konten  sind
unvermeidlich  (S.  77,  Umsatzerfolgs-Konten);  das  Zinsen-,  Provisions-Konto ­
  und  andere  Ertrags-Konten  sind  insofern  gemischt,
als  auf  ihnen  gewohnheitsmäßig  Gewinne  und  Verluste  verrechnet
werden,  obgleich  auch  das  Zinsen-Konto  beispielsweise  durch
Zerlegung  in  ein  Zinseneinnahmen-  und  ein  Zinsenausgaben-Konto
  „reines“  Erfolgs-Konto  in  vorgedaohtem  Sinne  werden
kann;  das  S.  40  gezeigte  Gruppen-Konto  mildert  die  Nachteile
der  Vermengung.
Unzulässig  sind  u.  a.  folgende  buchtechnische  Vermischungen: ­
  Darlehnsforderungen,  Kaufpreisforderungen  und  Beteiligungen ­
  an  Tochtergesellschaften;  Darlehns-  und  Kaufpreisforderungen ­
  im  allgemeinen  und  im  Falle  eines  und  desselben
Schuldners  im  besondern  (Trennung  der  Konten  im  Hilfsbuch);
Wertpapiere  im  börsentechnischen  Sinne  und  Hypothekenforderungen ­
  (Briefhypothek);  aktive  und  passive,  d.  h.  gegebene
und  empfangene  Hypothekendarlehen;  feste  Darlehnsschulden
und  Warenschulden  oder  diese  und  Bankschulden  auf  einem
Kontokorrent-Konto;  empfangene  Barkautionen  und  Warenkreditoren; ­
  Waren  auf  eigenem  Lager  und  solche  auf  fremdem
Lager.  Rückständige  Einzahlungen  auf  Beteiligungen,  z.  B.  auf
das  Stammkapital,  müssen  auch  auf  den  Konten  getrennt  werden ­
  (Buchungen:  G.  m.  b.  H.-Beteiligungs-Konto  100  000,  an
Kasse  (oder  Bank)  70  000;  an  Resteinzahlungs-Konto  30  000),
Die  besondere  Sicherheitsleistung  für  Geschäftsschulden  soll  so
weit  und  so  klar  wie  möglich  zum  Ausdruck  kommen;  z.  B.  ein
durch  Effektenpfand  gesichertes  Darlehn  durch  Verrechnung  auf
einem  Elfektenlombard-Konto,  Konto  pfandgesicherter  Forderungen ­
  u.  dgl
        <pb n="175" />
        Buchhaltung  und  Recht.

171

Der  Umfang  der  rechtlichen  Leistungen  der  kaufmännischen
B.,  nur  von  dieser  ist  hier  die  Rede,  ist  im  §  38  HGB.  und  §  243 s
der  Konkursordnung  ganz  allgemein  vorgeschrieben.  Der  Kaufmann ­
  hat  seine  Handelsgeschäfte  und  die  Lage  seines  Vermögens
nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  B.  ersichtlich  zu  machen,
d.  h.  nach  den  Gepflogenheiten  sorgfältiger  Kaufleute.  Kaufmännische ­
  Sitten  und  das  darauf  beruhende  Gewohnheitsrecht
finden  ihren  Ausdruck  in  den  überlieferten  Grundsätzen  ordnungsmäßiger ­
  B.  Ein  Unternehmer,  der  die  Aufzeichnungen
über  die  einzelnen  geschäftlichen  Vorgänge  nach  den  Regeln
eines  der  verschiedenen  berechtigten  Systeme  kaufmännischer  B.
bewirkt,  erfüllt  die  gesetzlichen  Bestimmungen.
Die  „Grundsätze  ordnungsmäßiger  B.“  sind  wandelbar  und
entwicklungsfähig  *).  Die  zunehmende  gesetzliche  Reglementierung ­
  des  Wirtschaftslebens  muß  zu  einer  Häufung  jener  Fälle
führen,  die  zwar  nicht  buchungsfähig  im  Sinne  der  Buchhaltungslehre ­
  oder  eines  Systems,  aber  aufzeichnungspflichtig  im  Sinne
einer  geordneten  Geschäftsführung  sind.  Die  Bücher,  die  in
das  System  hineingehören  und  die  sehr  häufig  die  wirtschaftlichen ­
  und  rechtlichen  Verhältnisse  ungenügend  andeuten,
werden  durch  Nebenaufzeichnungen  ergänzt,  die  erforderlich
sind,  um  die  Lage  des  Vermögens  und  der  Schulden  ersichtlich
zu  machen:  Obligo-,  Engagement-,  Kommissions-,  Konditionsbücher ­
  usf.  Nach  dem  Gegenstände,  der  Art  und  insbesondere
dem  Umfang  des  Unternehmens  sind  die  Anforderungen  an  die
Ordnungsmäßigkeit  verschieden.
Welches  die  erwähnten  „Grundsätze“  sind,  wie  sie  lauten,
läßt  sich  positiv  nur  schwer  und  umständlich  umschreiben.
Negativ  kann  man  sagen:  Die  Ordnungsmäßigkeit  erschöpft
sich  nicht  mit  der  Erfüllung  der  formalen  Regeln  eines  der  Systeme; ­
  die  Verbuchung  des  Einzelfalles  und  die  Buchführung  in
ihrer  Gesamtheit  müssen  auch  ihrem  materiellen  Inhalt  und  Ergebnis ­
  nach  richtig  und  einwandfrei  sein.  Auf  die  verschiedenen
Buchungsmöglichkeiten  desselben  Geschäftsfalles  wird  noch  eingegangen ­
  werden  (24.  Abschnitt).
(
*)  Vgl.  Wieske,  Organisationsgesetze,  dann  Penndorf,  Geschichte  der
B.  in  Deutschland,  Leipzig  1913.
        <pb n="176" />
        172

Buchhaltung  und  Recht.

Die  Klarlegung  der  Rechtsverhältnisse  durch  die  B.  macht
es  erforderlich,  daß  Schulden  und  Forderungen,  die  verschiedenen
Rechtstiteln  ihre  Entstehung  verdanken  und  den  gleichen  wirtschaftlichen ­
  Zweck  verfolgen,  auf  getrennten  Konten  verrechnet
werden.  Z.  B.  sind  eigene  Wertpapiere  und  fremde,  Inkassowechsel ­
  und  Rimessenwechsel,  Bankguthaben  auf  Grund  eines
Kredits  oder  eines  Depositum  (Giro-  und  Scheck-Konto)  und
infolge  eines  Inkassoauftrages  zu  trennen.
Die  B.  bringt  die  Rechtsverhältnisse  nicht  immer  klar  und
richtig  zum  Ausdruck,  obgleich  es  ex  principio  sehr  erwünscht
wäre.  Es  muß  einer  genaueren  Untersuchung  Vorbehalten
bleiben,  inwieweit  Buchungen  und  Rechtsgrundsätze  übereinstimmen ­
  oder  nicht  x ).  Hier  nur  einige  Beispiele:
Einem  Kunden  wurden  Waren  geliefert;  die  Buchung  erfolgt ­
  am  Tage  der  Absendung.  Der  Empfänger  bucht  erst  nach
Übernahme  der  Ware;  wo  die  Übergabe  geschieht,  ist  für  die  B.
nebensächlich.  Eine  Barsendung  wird  bei  ihrem  Eintreffen  verbucht, ­
  der  Absender  verrechnet  sie  am  Tage  der  Absendung.
Die  Zeit  der  Verbuchung  stimmt  demnach  nicht  immer  mit
dem  Zeitpunkt  des  Eigentumsüberganges  überein.  Durch  eine
Tratte  des  Verkäufers  auf  den  Kunden  erscheint  buchmäßig
die  Kaufpreisforderung  getilgt,  obgleich  dies  erst  am  Tage  der
Einlösung  des  Akzepts  der  Fall  ist.  Geht  die  Tratte  unbezahlt
zurück,  wird  die  Regreßforderung  auf  der  linken  Seite  des  Kontos ­
  gebucht.
Andere  Beispiele  führt  Knappe  an:
a)  Es  werden  Waren  auf  Abruf  verkauft;  die  Kontenbuchung ­
  erfolgt  erst  an  den  Tagen  der  Teillieferungen  (§  930
BGB.).
b)  Verkäufe  von  Maschinen  unter  Vorbehalt  des  Eigentums
(§  455  BGB.).  Die  Teilzahlungen  können  auf  Vorbehaltsdobitorenkonto
  gebucht  werden.  Dann:  Vorbehaltsdebitoren  an
Waren.
c)  Distanzverkäufe  Berlin-Hamburg,  wenn  das  Eigentum
in  Berlin  oder  in  Hamburg  auf  den  Verkäufer  übergeht  (man
J )  Vgl.  Simon,  Bilanzen  S.  150  IT.,  173C.;  desgl.  Betrachtungen  über
Bilanzen  usw.,  Berlin  1903;  Knappe,  Bilanzen,  S.  38  ff.;  Rehm,  Bilanzen
S.  192t.;  Passow,  desgl.  S.183,  199.
        <pb n="177" />
        Bnchhaltnng  und  Recht.

173

vergleiche  auch  die  §§  269,  270  BGB.,  §§  447  ,  448  HGB.  über
den  Leistungs-  und  Erfüllungsort  *).
Die  Vermögensveränderungen  einer  Privatwirtschaft  vollziehen ­
  sich  nicht  auf  Grund  von  Eigentumsrechten,  sondern
infolge  Abschlusses  obligatorischer  Verträge.  Auf  Grund  eines
solchen  Rechtsverhältnisses  erhält  der  Berechtigte  das  Recht,
von  einem  andern  ein  Tun  (oder  ein  Unterlassen)  zu  verlangen,
er  erwirbt  einen  Anspruch  im  Sinne  des  §  194  BGB.;  z.  B.  persönliche ­
  Forderungen  nach  §  241  BGB.,  Eigentumsrechte  §§  985f.,
Besitzansprüche  §  861.  Gebucht  werden  Leistungen,  nicht  Vermögensrechte
  [z.  B.  Jagd-,  Fischerei-,  Gewinnanteilsrechte],  sondern ­
  Vermögenswerte.  Gehen  Verträge  und  die  daraus  sich  ergebenden ­
  Leistungen  (§  241  BGB.)  nicht  auf  eine  geldwerte
Leistung,  so  können  sie  auch  nicht  in  der  Vermögenswertreohnung,
aber  in  Aufzeichnungen,  die  der  Vertragskontrolle  dienen,  Aufnahme ­
  finden:  Vorverträge  (§  154  BGB.),  Sicherungsgeschäfte
[wie  Bürgschaft,  Kautionen,  Sicherungshypothek,  Hinterlegung
von  Wertpapiei’en  u.  ä.  ],  aus  denen  nur  eine  bedingte  Leistung
resultiert,  sind  nicht  Gegenstand  der  kontenförmigen  Darstellung,
obgleich  sie  möglich  ist.  Ebensowenig  sind  Ansprüche,  die  nicht
nur  auf  eine  Leistung  gerichtet  sind,  sondern  in  der  Nebenabreden
getroffen  worden  sind,  nicht  buchungsfähig,  beispielsweise  Eigentumsvorbehalt, ­
  Rückkaufsrecht  bzw.  -pflicht,  Vorkaufsrecht  usw.
Nicht  verbucht  werden:
d)  Absolute  und  bedingte  Verbindlichkeiten  aus  Verträgen
(Ansprüche  aus  Dienst-,  Werk-,  Verwahrungs-,  Miet-  und  Pachtverträgen), ­
  solange  der  Vertrag  ohne  Vorleistung  oder  Erfüllung
bleibt,  z.  B.  bei  Zeitgeschäften  (Ultimogeschäfte  in  Wertpapieren); ­
  Haftpflicht  aus  verkauften  Waren,  d.  h.  Pflicht  der
kostenlosen  Nachlieferung  und  des  Ersatzes  während  der  Garantiedauer; ­
  die  Verbindlichkeiten  aus  Reportgeschäften,  aus
Konsortialgeschäften,  aus  passiven  Pfandrechten  dritter  Personen, ­
  beispielsweise  an  eigenen  Wertpapieren;  vertragsmäßige
Übernahme  eines  Risikos  gegen  eine  Leistung,  die  Giroverbind-Hchkeiten
  aus  begebenen  Wechseln  (Regreßpflicht),  Verbindlichkeiten ­
  aus  Genußscheinen  usf.
1 )  Auch  die  Korrespondenz  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von
Berlin,  Nr.  1  von  1904.
        <pb n="178" />
        174

Buchhaltung  und  Recht.

Es  gibt  somit  rechtliche  und  wirtschaftliche  Verbindlichkeiten ­
  und  Vermögensteile,  die  nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger ­
  B.  nicht  verrechnet  werden,  in  der  Vermögensbilanz
bona  fide  keinen  Ausdruck  finden,  weil  sie  nicht  buchungsfähig
sind.  Die  B.  ist  eben  ein  Instrument  der  Wirtschaftsführung,
das  rechtliche  Moment  hat  sekundäre  Bedeutung,
e)  Nicht  verbucht  werden  fremdes  Eigentum,  Dienstkautionen ­
  der  Angestellten  in  Wertpapieren,  aktive  und  passive  Depots, ­
  Kommissionswaren  auf  seiten  des  Kommissionärs.  (Die
Eintragungen  in  Depot-  oder  Kommissionslagerbücher  bilden
keine  Grundlage  für  die  Bilanz,  sind  nicht  Bücher  der  Wertverrechnung.)

f)  Eine  reichsgerichtliche  Entscheidung  [2  D  784.  15.,  zitiert
in  der  Leipziger  Zeitschrift  für  deutsches  Recht,  1.  Juli  1916,
auch  Bank-Archiv,  April  1916]  beschäftigte  sich  mit  der  Sicherungsäbereignung
  in  den  Geschäftsbüchern.  Der  Gemeinschuldner ­
  hatte  einer  Bank  durch  Verträge  zur  Sicherung  eines  gewährten ­
  Kredits  sämtliche  Warenvorräte  der  Firma  zu  Eigentum
übertragen  und  die  Außenstände  abgetreten,  diese  Sicherung  in
den  Handelsbüchern  nicht  vermerkt,  weil  er  glaubte,  diese  Kreditsicherungsverträge ­
  seien  nichtig  im  Sinne  des  §  38  BGB.  Der
Angeklagte  wurde  wegen  unordentlicher  Buchführung  (§  240,
Ziff.  3  und  4  KO.)  für  strafbar  erklärt,  und  zwar  mit  folgender
Begründung  ;
Wenn  das  HOB.  dem  Kaufmann  die  Verpflichtung  auferlege,  in  den
Büchern  seine  Handelsgeschäfte  und  die  Lage  seines  Vermögens  nach  den
Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchführung  ersichtlich  zu  machen  (§  38),
so  könnten  Kreditgeschäfte  von  der  Bedeutung,  wie  hier,  von  der  Eintragung ­
  nicht  ausgeschlossen  bleiben.  Gegenstand  der  Aufzeichnung  in
den  Geschäftsbüchern  seien  allerdings  nicht  die  einzelnen  Geschäftsabschlüsse ­
  als  solche,  sondern  lediglich  die  infolge  ihrer  Abwicklung  eintretenden ­
  Vermögensänderungen.  Solche  Veränderungen  brächten  aber,
und  zwar  in  erheblichem  Umfange,  die  Sicherungsverträge  hervor,  da
sie  nahezu  sämtliche  Bestandteile  des  Aktivvermögens  der  Gesellschaft
auf  das  Bankhaus  übergehen  ließen.  Handelsbücher,  die  diesen  Übergang
nicht  kenntlich  machten,  sondern  in  denen  nach  wie  vor  der  Inhaber  des
Geschäfts  als  Eigentümer  der  Warenvorräte  und  als  Gläubiger  der  auf
den  Konten  der  Käufer  vermerkten  Kaufpreisforderungen  erscheine,  gäben
sin  vollständig  falsches  Bild  von  dem  Vermögenszustande  der  Firma  und
könnten  eben  darum  nicht  als  ordnungsmäßig  geführt  gelten.
        <pb n="179" />
        Buchhaltung  und  Recht,

175

Auch  die  Frage  der  Gültigkeit  der  eingegangenen  Geschäfte  spielt
hei  der  Entscheidung  darüber,  ob  sie  in  die  Handelsbücher  aufzunehmen
sind,  keine  maßgebende  Rolle.  Die  kaufmännische  Buchführung  hat
es  in  erster  Linie  mit  wirtschaftlichen  Vorfällen  zu  tun.  Sie  knüpft
an  die  Tatsache  an,  daß  der  Abschluß  eines  Handelsgeschäftes  stattgefunden ­
  hat,  und  daß  es  in  dessen  Vollziehung  zu  einem  Austausch  von
wirtschaftlichen  Gütern  gekommen  ist,  der  für  den  einen  der  Beteiligten
«inen  Ausgang,  für  den  anderen  einen  Eingang  von  Vermögenswerten  darstellt. ­
  Nur  über  die  tatsächlich  eintretenden  Änderungen  iro  Vermögensstande ­
  haben  die  Handelsbücher  Aufklärung  zu  geben,  nicht  aber  darüber,
°b  die  ihnen  zugrundeliegenden  Geschäfte  rechtlich  wirksam  abgeschlossen ­
  waren.  Wollte  man  in  dieser  Beziehung  einen  Unterschied
Machen  zwischen  rechtsbeständigen  Verträgen  und  solchen,  die  nach  den
Bestimmungen  des  bürgerlichen  Rechts  als  nichtig  anzusehen  sind  oder
der  Anfechtung  unterliegen,  so  wäre  damit  die  gesetzliche  Buchführungspflicht ­
  auf  unsichere  Grundlagen  gestellt,  und  es  hinge
fetzten  Endes  von  der  subjektiven  Auffassung  des  Kaufmanns  über  die
Rechtsfrage  ab,  ob  ein  Geschäftsvorfall  zur  Eintragung  käme  oder  nicht.
Die  Kreditversicherungsgeschäfte,  um  die  es  sich  handelt,  waren  für
die  Beurteilung  des  Vermögensstandes  der  Firma  des  Angeklagten  von
grundlegender  Bedeutung.  Ihre  völlige  Außerachtlassung  in  den
Bandeisbüchern  hinderte  nicht  bloß  die  Gewinnung  einer  zutreffenden
Vermögensübersicht,  sondern  machte  auch  die  Bilanzen  der  Gesellschaft,
die  von  den  durch  jene  Verträge  herbeigeführten  Vermögensverschiebungen
ebenfalls  nichts  enthielten,  so  fehlerhaft,  daß  sie  wegen  dieses  Mangels
überhaupt  nicht  als  Bilanzen  im  Sinne  des  Gesetzes  angesehen  werden
konnten.
Die  von  uns  seit  dem  Erscheinen  dieses  Buches  (1909)  vertretenen ­
  Grundsätze  finden  in  dem  zitierten  Urteil  ihre  volle
Bestätigung.  Die  unten  (S.  177  et)  erwähnte  Ergänzung  der  Bilanz ­
  hätte  genügt,  den  Anforderungen  an  eine  ordentliche  Buchführung ­
  zu  genügen  x ).
g)  Der  EigentumsvorbehaÜ  als  Rechtsanspruch  aus  den  Nebenabreden ­
  läßt  sich  kontenmäßig  nicht  zum  Ausdruck  bringen.
Die  wirtschaftliche  Zugehörigkeit  der  verkauften  Ware  beginnt
Beim  Käufer  mit  dem  Eingang  der  unter  Vorbehalt  gekauften
Ware,  die  rechtliche  Zugehörigkeit  geht  erst  später  auf  ihn  über.
Macht  der  Verkäufer  von  diesem  Vorbehalt  Gebrauch,  z.  B.  im
Konkursfalle  des  Schuldners  und  Verzicht  des  Konkursverwalters
auf  Erfüllung  des  Vertrages,  werden  die  Waren  als  Rücksendung
gebucht.  Der  Verkäufer  wird  seine  Forderung  als  besonder^
*)  Vgl.  auch  meine  „Unternehmungsrisiken“,  S.  48.
        <pb n="180" />
        176

Buchhaltung  und  Recht.

gesichert,  der  Käufer  die  Schuld  als  speziell  gedeckt  in  der  Schlußbilanz ­
  anführen.
Bei  der  Sicherungsübereignung  liegen  die  Verhältnisse  ähnlich. ­
  Ein  Umsatzgeschäft  findet  nicht  statt.  Die  übereigneten
Vermögensgegenstände  bleiben  Aktiva  des  Übereigners,  die
wirtschaftliche  Zugehörigkeit  hat  sich  nicht  geändert,  ein
buchungsfähiger  Geschäftsfall  ist  nicht  eingetreten.  Rechtsgeschäfte ­
  an  sich  sind  nicht  buchungsfähig,  wohl  aber  gegebenenfalls ­
  die  Wertbewegungen,  die  sich  auf  Grund  des  Vertrages
infolge  einer  Leistung  oder  Unterlassung  ergeben.
Wenn  einzelne  Forderungen  zediert  oder  bestimmte  Waren
zwecks  Sicherheit  übereignet  werden,  könnte  man  die  Forderungen ­
  von  Debitoren-  auf  ein  Konto  zedierter  Forderungen,  die
Waren  vom  Warenkonto  auf  Warenpfandkonto  übertragen,  die
Zahlungen  bzw.  die  Verkäufe  mit  diesen  Sonderkonten  verrechnen. ­
  Oder  man  beschränkt  sich  auf  die  Sichtbarmachung
in  der  Bilanz  und  trennt  dort  die  von  fremden  Rechten  freien
Forderungen  und  Waren  von  denen  zur  Sicherung  übereigneten.
Man  könnte  auch  die  Sicherungsübereignung  auf  Zwischenkonten
durchführen:  Sicherungsdebitoren  an  Sicherungskonto  bis  zur  Tilgung ­
  der  durch  Sicherungsübereignung  gedeckten  Schulden,  die
Wertveränderungen  in  den  Forderungen  und  Waren  auf  den
üblichen  Bestandskonten  (Debitoren,  Waren)  verrechnen,  für
Bilanzzwecke  die  beiden  Zwischenkonten  durch  Bilanzkonto
ausgleichen  und  nach  Erlöschen  der  Schulden  die  Zwischenbuchungen ­
  wieder  zurückbuchen.
Bei  Übereignung  des  ganzen  Warenlagers  wird  man  sich
wegen  der  Veränderlichkeit  des  Bestandes  auf  die  zuletzt  erwähnten ­
  Zwischenbuchungen  ohne  den  Vermerk  in  den  Nebenbüchern
  bzw.  in  der  Schlußbilanz  beschränken  müssen.
Der  durch  Sicherungsübereignung  besonders  gedeckte  Gläubiger ­
  führt  seine  Forderungen  in  der  Gruppe:  besonders  gesicherte ­
  Forderungen  auf,  eine  Notwendigkeit  zur  Verbuchung
der  Sicherheit  besteht  nicht.
II.  Diese  Auslese  lehrt,  daß  die  B.  in  der  gewöhnlichen  Gestaltung ­
  in  einigen  Fällen  nicht  alle  Verbindlichkeiten  zum  Ausdruck ­
  bringt.  Die  Unterlassung  beeinflußt  die  Vermögenslage
und  den  Erfolg.  Doch  kann  man  diesen  offenbaren  Mängeln
        <pb n="181" />
        Wechselobligo.

177

der  vollständigen  oder  doppelten  B.  —  die  einfache  ist  an  sich
schon  unvollständig  —  abhelfen:
a)  Man  beschränkt  sich  auf  die  Ergänzung 1 )  des  Inventars
und  der  Inventarbilanz,  versucht  also  in  diesen  von  der  Verrechnung ­
  unabhängigen  Aufzeichnungen  wenigstens  für  den
Schluß  eines  Rechnungsjahres  die  Vermögenslage  auch  den
rechtlichen  Verhältnissen  entsprechend  vollständig  klarzulegen.
ß)  Oder  man  versucht  eine  kontenförmige  Verrechnung  im
System  der  B.  selbst.  Man  kann  häufig  eine  genauere  Darstellung
der  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Verhältnisse  durch  Einschiebung ­
  von  Zwischen-Konten  erreichen.  Einige  der  folgenden
Beispiele  sollen  dieses  Verfahren  belegen,  doch  können  sie  nur
als  theoretische  Konstruktionen  ohne  praktische  Bedeutung  angesehen ­
  werden,
1.  Fall 2 ):  Schaer  (Kaufm.  Unterrichtsstunden  I.,  Lektion  15,
§  100)  will  das  Obligo  des  Ausstellers  eines  Wechsels  —  und  ähnlich ­
  das  Giroobligo  (wie?)  —  wie  folgt  verrechnen:  Bei  der
Ausstellung  eines  Kundenwechsels  wird  nicht  Debitoren-Konto,
sondern  ein  Zwischen-Konto  erkannt.  „Nachdem  der  Wechsel
verfallen  und  vermutlich  (?)  eingelöst  ist“,  erfolgt  die  Übertragung ­
  auf  Debitoren-Konto:

Debitoren-Konto  Kto.  der  nicht  verfallen.  Besitzwechsel

1  ■  Kaufpreis-3.

  Übertrag  vom  3.  Übertrag  auf

2.  Tratte  auf  den

forderung  5000

Kto.  d.  n.  verf.  Debitoren-Käufer

  (Wech-(Waren-Kto.)



Besitzwechsel  Konto  ...  5000

sei-Kto.  als  Ge-5000



genrechng,)5000

Auf  dem  Konto  des  Käufers  —  im  Debitoren-  oder  Kontokorrentbuch ­
  —  wird  die  Ausstellung  des  Wechsels  nicht  (!)
verbucht;  die  Begebung  und  das  Inkasso  des  Kundenwechsels
Werden  wie  üblich  verrechnet.  Die  Inventarbilanz  enthält  die
folgenden  Posten,  falls  der  Wechsel  noch  nicht  fällig  ist:
*)  Auch  fremdes  Vermögen—  Kommissionswaren,  Depots  können
* n  einem  das  Inventar  ergänzenden  Verzeichnisse  aufgeführt  werden.
2 )  Andere  Fälle  werden  im  II.  Band  dieses  Buches  behandelt;  vgl.
auch  meinen  Aufsatz  in  der  Z.  f.  Handelspraxis  1913,  S.  66:  Zwischenkonten. ­

Leitnor,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  1.  6.  u.  7.  Anti.

12
        <pb n="182" />
        178

Giro-Obligo,  Akzepte.

Aktiva

Schlußbilanz

Passiva

Bedingte  Forderungen:
Guthaben  an  Debitoren  für
laufende  Tratten
(Wechselbestand,falls  derWechsel
  nicht  begeben  ist

Bedingte  Verbindlichkeiten;
Nicht  verfallene  Wechsel  auf
5000  die  Debitoren
5000)

5000

2.  Fall:  Beigel  (Z.  f.  B.  1903,  S.  170  ff. 1 )  will  das  Problem
der  Giroverbindlichkeiten  —  siehe  II.  Band,  Sachregister  —  wie
folgt  lösen.  Bei  der  Begebung  eines  Rimessenwechsels  wird  das
Wechsel-Konto  erkannt  zu  Lasten  des  Kontokorrent-Kontos;
überdies  werden  ein  Nachmänner-Konto  und  ein  Vormänner-Konto
  errichtet.  Dem  letzten  Konto  wird  der  Nennwert  des
indossierten  Wechsels  belastet,  dem  Nachmänner-Konto  gutgeschrieben. ­
  Wird  die  Regreßpflicht  wegen  Einlösung  durch  den
Akzeptanten  nicht  wirksam,  „was  durch  die  im  Wechsel-Skontro
festgehaltenen  Termine  leicht  (?)  zu  übersehen  ist“,  so  findet
eine  Rückbuchung  auf  Vor-  und  Nachmänner-Konto  statt.  Die
Buchungen  im  Falle  der  Regreßzahlung  oder  eines  zahlungsunfähigen ­
  Regreßschuldners  mit  Hilfe  dieser  beiden  Konten  sind
einfach  abzuleiten.  «
3.  Fall:  Rechnungsmäßige  Scheidung  zwischen  Trauen
(nicht  akzeptierte  Schuldwechsel)  und  Akzepte  des  Unternehmers ­
 2 ).  a)  Der  Aussteller  zeigt  die  Ausschreibung  der  Tratten
an.  b)  Diese  Tratten  werden  später  zur  Annahme  vorgelegt  und
akzeptiert,  c)  Einlösung  eines  Akzepts  am  Verfalltage.

Übertrag  Tratten-Konto  Avisiert  Einlösung  Akzepten-Kto.
Zahlpn)

b)  An  Akzeptena)

  Kreditorenc)

  Kassen-Kto.lg

b)  Tratten-Kto.

Kto  5000

Konto  ..  8000

Bank-Kto.

5000

Bilanz...  3000

Bilanz  2000

Schlußbilanz.

Passiva

Akzepte  2000
Tratten  3000

*)  Vgl.  auch  Reisch-Kreibig,  I.  Band,  S.  239.
s )  Schiebe-Odermann,  Lehre  von  der  Buchhaltung,  13.  Aufl.,  Leipzig
1391,  S.  174.
        <pb n="183" />
        12*

Kautionen.

179

4.  Fall:  Verbuchung  der  Kautionen:
Zu  unterscheiden  sind:
a)  eigene  (aktive),  vom  Unternehmer  gestellte  Kautionen,
h)  fremde  (passive).,  „  „  empfangene  Kautionen,
und  zwar  können  die  Sicherheiten  x )
1.  in  Bargeld  oder
2.  in  Wertpapieren,
3.  durch  Versicherung  oder
4.  durch  a)  eigene  Wechsel  oder  ß)  durch  Bankakzepte  geleistet ­
  werden  (Depot-,  Sicherheitswechsel).
a)  Eigene  Kautionen:
1.  Barkautionen,  d.  s.  zinslose  Depositen,  müssen  bei
Hinterlegung  dem  Kautions-Konto  oder  einem  Kautionsdebi
toren-Konto  belastet,  bei  der  Rückgabe  diesem  Konto  gutgeschrieben
  werden.
2.  Die  Sicherstellung  in  Wertpapieren  kann,  was  unnötig
ist,  auf  einem  Kautions-Konto  verrechnet  werden:  Bei  der  Hingabe ­
  Kautionseffekten  an  Kautions-Konto  mit  dem  Nennwerte
der  Kaution,  bei  der  Rücklieferung  umgekehrt.  Verluste  durch
etwaige  Inanspruchnahme  aus  der  Sicherheitsleistung  werden
am  besten  auf  ein  Sonder-Konto  übertragen  und  mit  einem
Konto  des  eigenen  Kapitals  (Kapital-Konto,  Reservefonds-Konto
  usw,,  nicht  mit  Gewinn-  und  Verlust-Konto,  da  es  sich
nicht  um  einen  regelmäßigen  Wirtschaftsverlust  handelt)  abgebucht. ­
  In  der  Jahresbilanz  sind  aktive  Kautionseffekten  wie
eigene  Wertpapiere  zu  bewerten.
3.  Die  Versicherungsbeträge  belasten  die  Handlungsunkosten;
die  bedingte  Verbindlichkeit  wurde  gegen  Entgelt  vertragsmäßig
auf  einen  Dritten  überwälzt.
4.  a)  Die  hinterlegten  Wechsel  sind  eigene  Wechsel  oder
Akzepte:  Kautionsdebitoren  an  Kautions-  (oder  Aval-)Akzepte.
ß)  Eine  Bank  leistet  für  den  Buchenden  Bürgschaft  durch
Akzept:  Kautionsdebitoren  an  Bank-  oder  Aval-Konto  (oder
Avalkreditoren-Konto).
In  beiden  Fällen  ist  nach  Erlöschen  der  gesicherten  Schuld
^ine  Rückbuchung  notwendig.
*)  Vgl.  meine  Abhandlung:  Die  ünternehmungsrisiken.  Berlin  1915,
S.  41  ff.
        <pb n="184" />
        180

Kautionen.

b)  Fremde  Kautionen:
1.  Nach  Empfang  des  Depositum:  Kassen-Konto  an  Kautions-Konto, ­
  Rückbuchung  bei  Rückgabe  an  den  Deponenten
sowie  im  Falle  der  Unterschlagung  von  Bargeld  bis  zur  Höhe
der  Kaution;  der  etwa  überschießende  Rest  wird  mit  Gewinnund
  Verlust-,  einem  Reservefonds-Konto  oder  dem  Konto  des
Kautionsstellers  verrechnet.  Unterschlagungen  von  Waren,
Wertpapieren  u.  a.  erfordern  einen  Übertrag  vom  Kautions-  auf
das  Haben  (Kredit)  des  Waren-,  Effekten-Kontos.
2.  u.  4.  Die  Wertpapiere  (und  Wechsel)  sind  nicht  Eigentum
des  Empfängers  und  bleiben,  wie  jedes  andere  Effekten-Depot
eines  Bankkunden,  ungebucht.  Überflüssig  ist  die  Verrechnung
auf  Kautions-Konto  und  Kautionskreditoren-(Effekten-)Konto
mit  dem  Kautionsbetrag.  In  der  Jahresbilanz  können  sie  wegbleiben; ­
  oder  man  stellt  den  Betrag  der  Sicherstellung  vor  (unwirksam) ­
  oder  (wirksam)  in  die  Geldspalte,  als  Sonderposten
getrennt  oder  vermengt  (unrichtig)  mit  anderen  Beständen  ein.

Aktiva  Jahresbilanz.  Passiva
a)  Eigene  Kautionen:  *

1.  Kautionsdebitoren  7  000
‘1.  [KautionsefTekten  10  000]
( Eigene  Effekten;
a)  im  eigenen  Besitz
b)  als  Kaution  hinterlegt
4.  a)  Kautionsdebitoren...  8  000
ß)  „  ....16  000

2.  [Kautions-Kto  10  000  j

4.  a)  Kautionsakzepten-Kto.  8  000
(Avalakzepten-Kto.)
ß)  Bank-,  Aval.-Kto  ..  16  000
(Avalkreditoren-Kto.)

b)  Fremde  Kautionen:

2.  [Kautions-Kto.,  ohne  Angabe  der
Art  der  Sicherstellung
oder  Kautionseffekten-Kto.
Kautionswechsel-Kto.]

1.  Kautionskreditoren-Kto.  ..  6  000
[oder  Kautions-Konto]
2.  [Kautions-(Kreditoren-)Kto.]

5.  Fall:  Bürgschafisschulden  im  Sinne  der  §§  765  f.  BGB.
a)  Übernahme  einer  Bürgschaft;  b)  Erlöschen  der  Bürgschaft
durch  Erfüllung  des  Hauptschuldners;  c)  Inanspruchnahme  aus
der  Bürgschaft  wegen  Unvermögens  des  Hauptschuldners.
        <pb n="185" />
        181

Bürgschaltsschnlden.

Debet

Bürgschafts-  (Aval-)  Debitoren-  Konto.

Kredit

b)  Rückbuchung:  Aval-Kto.  10  000

Übernahme;
a)  Aval-Konto  10  000
&amp;lt;h)  Aval-Konto  10  000
Konto  der  Bürgschaftsverpflichtungen  1 ).
ftiiC KinUis.i"|  °’  (Aval-Konto,  Avalakzepten  Konto)  Vormerkung

h)  Rückbuchung:
Bürgschaftsdebitoren-Kto.  10  000
r»)  Kassen-Konto:  Zahlung..  10  000

a)  Bürgschaftsdebitoren-Kto.  10  000
c,)  Bürgschafts-(Aval-)Debit.  10  000

ja)  Avaldebitoren  ....
(c,)  Regreßforderung®)

Jahresbilanz.

Avalverbindlichkeiten

10  000

Der  Gläubiger,  dessen  Forderung  durch  eine  Bürgschaft  gesichert ­
  ist,  berücksichtigt  die  Sicherheit  nur  in  seiner  Vermögensbilanz ­
  durch  Einreihung  der  Forderung  in  die  Gruppe:  Durch
Bürgschaft  gedeckte  Forderungen.
6.  Fall:  „Das  Hauptbuch  soll  jederzeit  nicht  bloß  zeigen,
w as  bis  dahin  an  solchen  Auslagen  (d.  s.  periodische  Leistungen,
deren  Jahressumme  bekannt  ist,  die  jedoch  ratenweise  bezahlt
werden)  wirklich  bezahlt  wurde,  sondern  auch  was  die  Firma  bereits ­
  zu  zahlen  wirklich  schuldig  ist,  aber  noch  nicht  bezahlt  hat.“
{Schrott,  S.  280  f.)  Die  B.  verrechnet  Verbindlichkeiten  auf
einem  Konto  der  Schulden  —  die  Schuld  kommt  ins  Haben
des  Kontos,  wird  zur  Tilgung  vorgemerkt  —  oder  auf  einem
Konto  der  Lasten  und  Erträgnisse  als  Verlustausgabe  zum  Ausdruck ­
  (vgl.  S.  218).
Auf  die  Verlustausgaben  bezieht  sich  die  zitierte  Bemerkung
v ° n  Schrott.  Er  führt  aus,  daß  beispielsweise  Bornaccini  (Idee
teoretiche  e  praktiche  di  Ragionateria  e  di  doppia  registratione,
Bitnino  1818)  am  1.  Januar  bereits  die  Jahresgehälter  der  An-M
  Avalkreditoren-Konto  bei  Bürgschaften  im  Sinne  des  bürgerlichen ­
  Rechts  (§§  765  ft.),  Avalakzepte  bei  Wechselbürgschaften  (Art.  81
w  ■  O.).  Wegen  der  verschleierten  Wechselbürgschaft  vgl.  Lettner,  Bank-^chäft,
  4.  Aufl.,  S.  300  f.
2 )  Nach  der  Zahlung  durch  den  Bürgen  bleibt  dessen  Regreßtorderun
 g  bestehen;  sie  ist  in  die  Jahresbilanz  mit  dem  wahrscheinlichen  Werte
"k®  Einganges  einzustellen.
        <pb n="186" />
        182

Buchungstext.

gestellten  zu  Lasten  des  Handlungsunkosten-Kontos  und  zugunsten ­
  der  Personen-Konten  verbucht:  ein  nach  deutscher
Rechtsauffassung  unzulässiges  Verfahren.
Hingegen  müssen  fällige,  aber  noch  nicht  bewirkte  (rückständige) ­
  Leistungen,  wie  oben  angedeutet,  verrechnet  werden,
also  Schulden,  die  mit  ihrer  Fälligkeit  und  Nichterfüllung  entstehen. ­
  Z.  B.  die  am  1.  Oktober  fälligen  Pfandbrief  zinsen  müssen
als  Schuld  an  diesem  Tage  verbucht  werden;  ihre  Tilgung  wird
zweckmäßig  auf  einem  Sonder-Konto  dargestellt.

Konto  der  am  1.10.  fälligen  4%  Pfandbriefzinsen.

1,  An  Konto  einzulösender  Pfandbriefzinsen ­
  480  000

3.  Gewinn-  und  Verl.-Kto.  480  006

Konto  einzulösender  Pfandbrief  zinsen.

Einlösung

Vormerkung

2.  Einlösung  zugunsten  des  Kassen  -
Kontos,  Bank-Kontos  ...  463  000
4.  Schlußbilanz:  noch  nicht
eingelöste  (rückständige)
Zinsen  17  000

1.  Konto  der  4%  Pf.-Zinsen  480  000

Ähnlich  sind  rückständige  Hypothekenzinsen,  der  Jahres
anteil  an  später  fällig  werdenden  Pfandbrief-  und  Hypothekeuzinsen
  zu  verrechnen  (vgl.  II.  Band:  Erfolgsregulierungspos'en),
Vermögens-  und  Ertragsbilanz  wären  unvollständig,  wenn  Verbindlichkeiten ­
  und  Forderungen  aus  solchen  rückständigen
Leistungen  nicht  auch  kontenmäßig  zur  Verrechnung  gelangen  J ),
III.  In  den  bisherigen  Darlegungen  wurde  mehrfach  auf  die
Bedeutung  einer  genauen  Buchungsbeschreibung  (Text)  in  den
Grundbüchern  hingewiesen.  Durchaus  verschiedene,  d.  h.  rechtlieh
  und  wirtschaftlich  diflerente  Geschäftsfälle  unterliegen  dem
gleichen  Buchungssatz.  Einige  Beispiele  (vgl.  auch  S.  215):
a)  Konto-Korrent  an  Kapital.  Dieser  Posten  läßt  folgende  Aus
legungen  zu:  In  der  Bilanz  bzw.  im  Inventar  des  Vorjahres
wurde  ein  Debitor  vergessen;  der  vorjährige  Erfolg  und  das
Anfangskapital  des  laufenden  Jahres  sind  falsch  und  werden
nachträglich  berichtigt.  Oder  es  wurden  Geschäftsschulden  aus
dem  Privatvermögen  des  Unternehmers  beglichen.  Oder  ein

*)  Über  andere  Fälle  vgl.  Effektenhandel,  II.  Teil  dieses  Buches.
        <pb n="187" />
        Buchiingstext.

188

Gläubiger  tritt,  unter  Aufrechnung  seiner  Forderung,  als  Gesellschafter ­
  ein.  Oder  ein  Gesellschafter  verwendet  unbezahlte
Gewinnanteile  zur  Erhöhung  seines  Kapitalanteiles.  Oder  eine
abgeschriebenc  Forderung  geht  mit  einem  größeren  Betrag  ein;
es  wird  dieses  Mehr  gegen  den  Buchwert  unmittelbar  auf  Kapital-Konto
  verbucht  und  dadurch  der  Versteuerung  entzogen.  Es
könnte  sich  auch  um  einen  Schuldennachlaß  eines  Gläubigers
bandeln.
b)  Handlungsunkosten  an  Privat.  Es  wurden  Unkosten
falsch  gebucht.  Es  handelt  sich  um  Aufwendungen  des  Unternehmers ­
  für  Rechnung  des  Geschäftsbetriebes,  d.  h.  um  Rückerstattung ­
  durch  Umbuchung  [z.  B.  Repräsentationskosten,
Geldausgaben  an  der  Börse,  auf  Reisen,  Mitbenutzung  der  Privatwohnung ­
  für  geschäftliche  Zwecke];  um  das  Gehalt  des  geschäftsführenden ­
  Gesellschafters;  um  Beköstigung  von  Angestellten  im
Haushalt  des  Geschäftsherrn.  Oder  ein  Teil  des  persönlichen
Konsumtionsfonds  wird  auf  die  Geschäftsunkosten  „abgeschoben“.
Diese  Beispiele  lehren:  Zu  einer  klaren  Buchung  gehört  unbedingt ­
  eine  deutliche  Begründung  bzw.  Erläuterung  des  Buohungsvorganges.
  Ein  klarer  Text  bildet  einen  wesentlichen  Be-®tandteil
  der  Grundbuchungen,  gehört  zu  den  „Grundsätzen
ordnungsmäßiger  Buchführung“.
Besondere  Vorsicht  und  Kritik  ist  den  Grundbuchungen
(Kasse,  Memorial)  im  Abschlußmonat  und  im  ersten  Monat  des
neuen  Jahres  gegenüber  am  Platze.  Posten  wie:  Handlungsünkosten
  an  Bilanz,  Immobilien  an  Zinsen  oder  an  Handlungsünkosten,
  das  Konto  „transitorischer  Aktiva“,  das  Bilanzdifferenzen-Konto,
  die  „Ausbuchungen“  kleiner  Beträge  (20  Pf.
^  Mk.  u.  a.),  das  Privat-  oder  Separat-Konto  des  Direktors
oder  Geschäftsführers  oder  eines  Mitgliedes  des  Aufsichtsrates,
das  ominöse  „Konto  für  Verschiedenes  (Diverse)“,  auch  das
Handlungsunkosten-Konto  bedürfen  stets  einer  besonders  ge-°auen
  Nachprüfung.
c)  Der  Buchungssatz:  Wechsel  an  Debitoren  erscheint  zunächst ­
  harmlos.  Ein  Käufer  bezahlt  seine  Schulden  durch
Wechsel  (Rimessen  oder  eigene  Akzepte).  Es  kann  aber  auch  nur
oin  „Bilanzwechsel“  dahinter  stecken,  d.  h.  ein  Scheinwechsel,
der  zwecks  Herabminderung  eines  hohen  Debitorenbestandes
        <pb n="188" />
        184

Buchungstext.

vor  der  Bilanzaufstellung  ausgeschrieben,  ohne  Akzept  in  den
Kassenschrank  gelegt  wird,  um  einige  Zeit  später  vernichtet
und  zurückgebucht  zu  werden  (Debitoren  an  Wechsel).  Diese
Bilanzverschiebung  kann  sogar  im  Einverständnis  mit  dem  Bezogenen ­
  erfolgen;  ihm  werden  diese  Bilanzwechsel  zur  Annahme
vorgelegt  gegen  die  Verpflichtung  späterer  Rückgabe  ohne  gegenseitige ­
  Leistungen.
d)  Es  werden  Effekten  zu  hohem  Kurs  verkauft  (Scheinverkauf) ­
  gegen  die  Verpflichtung  des  Rückkaufes  im  folgenden
Bilanzjahr.  Die  völlig  ordnungsmäßige  Buchung  des  Verkaufes
ist:  N.  N.  an  Effekten.
e)  Börsenspekulationen  der  Vorstandsmitglieder  werden  auf
fingierten  Konten  gebucht,  überdies  nicht  die  einzelnen  Geschäfte,
sondern  nur  die  Ergebnisse  der  Spekulation  verrechnet.  Wertpapiere ­
  der  Gesellschaft  werden  bei  auswärtigen  Banken  als
Sicherheit  für  diese  Spekulationen  verwendet.  Das  Akzeptenkonto
  wird  durch  Abbuchung  auf  Konto  für  Verschiedene  „entlastet“, ­
  Bankdebitoren  zahlen  kurz  vor  dem  Bilanztag  einen
Teil  ihrer  Schulden  zurück,  um  zu  Beginn  des  nächsten  Jahres
größere  Beträge  wieder  abzuheben.  Uneinbringliche  Forderungen
werden  nicht  abgeschrieben,  hingegen  aus  dem  Jahreserträgnis
eine  unter  den  Kreditoren  verschwindende  „stille  Reserve“  geschaffen; ­
  die  Gliederung  des  Provisionskontos  (eines  Bankgeschäftes) ­
  in  Effekten,  Kontokorrent-  und  Darlehnsprovisions-Konto
  unterbleibt.
Fälle,  wie  unter  c)  bis  e)  angeführt,  bedürfen  einer  zeitraubenden ­
  Untersuchung  der  ganzen  Geschäftsführung  unter
Heranziehung  des  Briefwechsels  u.  dgl.,  aber  auch  eines  findigen
Kritikers.  Der  formell  klare  Text  allein  reicht  nicht  immer  aus
(Strafprozesse!).
f)  Ein  Gebäude  wird  abgerissen;  Abbruchkosten  35  000  Mk.,
die  im  Falle  des  Neubaues  dessen  Herstellungskosten  vermehren.
Der  Geldgeber  zieht  sein  Versprechen  der  Hergabe  von  Baugeldern ­
  zurück,  der  beabsichtigte  Neubau  bleibt  unausgeführt:
die  Abbruchkosten  sind  Handlungsunkosten.  Nebenbei:  das
Neubau-Konto  wurde  in  einem  Falle  auch  zu  Bilanzverschiebungen ­
  verwendet;  es  wurden  ihm  Fabrikationslöhne,  sämtliche
Fuhrwerkskosten  und  Buehungsdifferenzen  belastet!
        <pb n="189" />
        Bnchungstext.

185

g)  Ein  Brandschaden  an  Waren  mit  45  000,  an  Maschinen
mit  25  000  (die  übermäßig  hoch  bis  auf  1  Mk.  herunter  abgeschrieben ­
  waren)  wird  durch  eine  Versicherungssumme  von
56  000  gedeckt.  Die  Verrechnung  des  Verlustes  kann  verschieden
sein:  1.  dasBrandschaden-Konto  verrechnet  Versicherungssumme
und  Totalverlust  (20  000);  2.  dieses  Konto  schließt  ohne  Verlust 1
der  Entschädigungsbetrag  wird  im  Verhältnis  von  9  :  5  auf  die
Sachkonten  verteilt;  3.  der  Verlust  erscheint  anteilsmäßig  auf
dem  erwähnten  Konto.

Soll  Brandschaden-Konto.  Haben

1.

2.

3.

1.

2.

3.

Waren

45  000

36  000

—

Kasse

56  000

56  000

—

Maschinen
Verlust:
Maschinen-Kto.
Waren  Kto.  ...

25  000

20  000

5000
9000

Verlust
G.-  u.  V.-Kto..

14  000

—

14  000

Eingang  Waren-Konto.  Ausgang

1.

2.

3.

1.

2.

3.

Bestand

45  000

45  000

45  000

Brandschaden-Konto

Verlust(Gew.-u.
Verlust-Kto.)
(Kassen-Kto...
(Brandsch.-Kto.

45  000

36  000
9  000

36  000
9  000

Eingang  Maschinen-Konto.  Ausgang

1.

2.

3.

—

1.

2.

3.

Bilanzwert  des
Bestandes  .  .

1

1

1

Brandsch.-Kto.
(Kassen-Konto

25  000

20  000

20  000

(Neuanschaffung) ­
  ..
Buchgewinn...

?
24  999

?
19  999

?
24  999

(Brandsch.-Kto.

5  000

Nach  1.  wird  auf  eine  buchmäßige  Verlustverteilung  verzichtet, ­
  jedoch  werden  die  Verluste  verbucht;  nach  2.  erscheinen
die  verteilten  Verluste  auf  den  Vermögensbestands-Konten,
uach  3.  sind  sie  auf  dem  Brandschaden-Konto  gesammelt.  Der
scheinbare  Buchgewinn  auf  Maschinen-Konto  wird  gegen  die
Kosten  der  Neuanschaffung  aufgerechnet.  Der  Warenverlust
        <pb n="190" />
        186

Steuerrecht.

ist  im  Beispiel  nach  2.  sofort  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto
übertragen  worden,  andernfalls  er  gegen  den  Bruttoverkaufsgewinn ­
  aufgerechnet  und  dann  nicht  gesondert  erscheinen  würde.
Die  Beispiele  f)  und  g)  zeigen,  daß  einem  denkenden  Buchführer ­
  für  den  gleichen  Fall  verschiedene  Buchungsverfahren  und
buchtechnische  Ausdrucksmöglichkeiten  zur  Verfügung  stehen.  Es
wird  jene  zu  wählen  sein,  die  in  ihrem  Endergebnis  wirtschaftlich
richtig,  in  ihrer  Durchführung  klarer  und  einfacher  ist.
B.  Steuerrecht.
Die  an  sich  knappen  handelsrechtlichen  Bestimmungen  über
Buchführung  und  Bilanzziehung  schützen  die  Rechte  des  Gläubigers ­
  (§  239  KO.).  Die  steuerrechtlichen  Vorschriften 1 )  ergänzen ­
  die  handelsgesetzlichen  Bestimmungen,  zwingen  den
Zensiten  zu  einer  möglichst  genauen  und  wahrheitsgetreuen
Wert-  und  Gewinnermittlung.  Ein  bestimmtes  Buchführungssystem ­
  ist  auch  steuerrechtlich  nicht  vorgeschrieben.  Nach
§  31  UmsStG.  ist  ein  Steuerbuch  und  ein  Lagerbuch  zu  führen.
Tabakhändler  haben  über  ihre  Vorräte  (Tabaksteuergesetz)
Buch  zu  führen,  ebenso  Hersteller  und  Verkäufer  von  Zündwareo-
  Die  Errichtung  von  Konten  mit  falschen  oder  erdichteten ­
  Namen  für  sich  und  für  andere  ist  verboten  (§  165  RAbgO.).
Die  Ordnungsvorschriften  des  §  42  HGB.  sind  in  §  162  RAbgO.
übernommen.  Wer  nach  anderen  Gesetzen  (z.  B.  Handelsgesetz)
Bücher  und  Aufzeichnungen  zu  führen  hat,  die  für  die  Besteuerung
von  Bedeutung  sind  (z.  B.  Inventur  und  Bilanz),  hat  die  Verpflichtungen, ­
  die  ihm  nach  diesen  Gesetzen  obliegen,  auch  im
Interesse  der  Besteuerung  zu  erfüllen  (§  163  RAbgO.).  Eine
behördliche  Prüfung,  ob  die  Aufzeichnungen  vollständig,  formell
und  sachlich  richtig  durchgeführt  werden,  ist  zulässig  (§  162).
Nichtbeachtung  ist  strafbar  (§  377),  abgesehen  von  den  Rechtsnachteilen ­
  bei  Ermittlung  des  steuerpflichtigen  Betrages  (Schätzung, ­
  Steuereid  §  210 2 ,  175  ff.).
Die  Buchführungspflicht  für  die  Einnahmen  erstreckt  sich
auch  auf  Privatpersonen,  die  Buchführungspflicht  ist  verallgemeinert ­
  (§  164).  Über  die  steuerrechtliche  Beweiskraft  der  ordl
 )  Die  grundlegenden  allgemeinen  Bestimmungen  sind  in  der  Reichsabgabenordnung ­
  (RAbgO.)  enthalten.
        <pb n="191" />
        Steuerrecht.

187

nungsmäßig  geführten  Handelsbücher  vgl.  Entscheidung  de»
OVG.  IX,  S.  301  f.;  §§  207  ,  208,  172,  174  RAbgO.
Die  kaufmännische  Bilanz  hat  den  Zweck,  durch  Bewertung
der  einzelnen  Vermögensgegenstände  und  Schulden  den  wirtschaftlich ­
  richtigen  Geschäftserfolg  ziffermäßig  zu  erfassen.  Die
Errechnung  noch  nicht  verdienter  Gewinne  soll  unterbleiben.
Die  handelsrechtlichen  Bewertungsregeln  (§§  40,  261  HGB.;
auch  §  42  G.  m.  b.  H.)  bilden  nur  eine  Obergrenze.  Im  Interesse
des  Gläubigerschutzes  ist  eine  Bewertung  der  Vermögensteile
über  jene  Grenzen  verboten,  eine  Unterbewertung  ist  zulässig
(vgl.  II.  Band).
Das  Steuerrecht  *)  will  den  gemeinen  Wert  des  Gesamtunter-Nehmens
  im  ganzen  erfassen.  Die  einzelnen  Gegenstände  des  Vermögens ­
  bilden  nur  Rechnungsposten  in  der  Gesamtrechnung.
Handelsrechtliche  Schlußbilanz  und  die  Bilanz  für  Steuerzwecke
können  bei  der  verschiedenen  Zwecksetzung  in  ihren  Ergebnissen
nicht  übereinstimmen.  Entweder  ändert  der  Steuerpflichtige  die
Bewertungsgrundsätze  für  seinen  jährlichen  Abschluß,  oder  er
stellt  eine  besondere  Steuerbilanz  auf,  d.  i.  eine  in  der  Form  einer
kaufmännischen  Bilanz  aufgestellte  Berechnung  des  Geschäftsvermögens, ­
  der  Schulden  und  des  Geschäftserfolges  unter  Abzug ­
  der  steuerrechtlich  zugelassenen  Abschreibungen  und  Abzüge. ­
  Bei  Bewertung  für  Steuerzwecke  ist  der  gemeine  Wert
zugrunde  zu  legen  (§§  137  ff.  RAbgO.);  grundsätzlich  ist  der
Gesamtwert  der  Unternehmung  einschließlich  der  ideellen  Werte
(Firma,  Patente  u.  ä.)  zu  berücksichtigen.  Ideelle  Werte  sind
regelmäßig  werterhöhende  Eigenschaften,  die  den  Wert  des  Geschäftes, ­
  mithin  des  steuerbaren  Betriebsvermögens  erhöhen
(Entsch.  d.  RFiHof  II  69).  Da  nach  §  33 2  EinkStG.  die  kaufmännische ­
  Bilanz  ohne  Einschränkung  als  Grundlage  der  Veranlagung ­
  betrachtet  wird,  die  Begründung  zum  HGB.  selbst
auf  die  in  kaufmännischen  Kreisen  übliche  Unterbewertung  (gegen
§  40)  hinweist,  wird  der  allgemeine  Grundsatz  der  RAbgO.  (Bewertung ­
  zum  gemeinen  Wert)  durchbrochen.  Auch  für  die  Bewertung ­
  zum  Reichsnotopfer  sollen  grundsätzlich  die  Herstel-*)
  Für  eine  kurze  Übersieht:  Ball,  Einführung  in  das  Steuerrecht,.
Mannheim  1920.
        <pb n="192" />
        188

Steuerreclit.

iungsk  osten  als  Obergrenze  maßgebend  sein  (vgl.  Erler,  Dtsche.
Steuerzeitung,  Febr.  1920).
Grundstücke  sollen  nach  dem  gemeinen  Wert,  solche  gewerblichen ­
  Zwecken  dienende  nach  dem  Ertragswert  veranlagt
werden  (§  152  RAbgO.).  Für  Anlagevermögen  sind  Abschreibungen ­
  vom  Anschaflungs-  oder  Herstellungspreis  zulässig
{§  139),  ebenso  die  Nachholung  von  Abschreibungen  (Berücksichtigung ­
  von  Wertminderungen  früherer  Jahre  in  der  Form
von  Abschreibungen  in  späteren  Jahren.  Entsch.  d.  RFiH.
16.  4.  1920,  Juristische  Wochenschr.  XI  799).  Auch  Abschreibungen ­
  auf  den  Gesamtwert  des  Geschäftes  sind  selbst  dann  zulässig, ­
  wenn  eine  Wertminderung  auf  einen  speziellen  Posten
nicht  nachweisbar  ist.  Gewinnrücklagen  sind  steuerpflichtig
(§  15  EinkStG.),  angemessene,  den  „Verhältnissen  entsprechende“
Abschreibungen  als  Wertberichtigungsposten  (Erneuerungsfonds
des  §  261 3  HGB.)  sind  steuerfrei.  Waren  und  Wertpapiere  sind
für  die  Einkommensteuer  nach  den  handelsrechtlichen  Vorschriften ­
  zu  bewerten,  Abschreibungen  für  Konjunkturrisiken
sind  gestattet.  Für  das  Besitzsteuergesetz  sind  Waren  und  Wertpapiere ­
  grundsätzlich  zum  gemeinen  Wert  anzusetzen,  nichtrealisierte
  Konjunkturgewinne  demnach  steuerpflichtig  (Mitteilungen ­
  des  Reichsfinanzministeriums  1919,  S.  262,  261).  Für
das  Reichsnotopfer  sind  Wertpapiere  mit  dem  Steuerkurs  des
Stichtages  einzusetzen  x ).
3 )  Ausführlicher  im  II.  Band;  über  die  Zusammenhänge  zwischen
Buchhaltung  und  Steuer  vgl.  auch  Maatz,  Bilanz  und  das  steuerbare  Einkommen, ­
  6.  Aufl.  1920,
        <pb n="193" />
        22.  Abschnitt.
Der  Zahlungsverkehr.
Unter  Zahlung  versteht  man  die  Erfüllung  einer  Geldschuld
durch  Leistung  des  Schuldners  in  Reichswährung  oder  in  ausländischer ­
  Währung,  wenn  sie  ausdrücklich  bedungen  ist  (§  244
BGB.).  Das  Schuldverhältnis  erlischt  durch  die  Zahlung  (§  362
BGB.).
Geld  im  Sinne  des  BGB.  ist  Slaatsgeld,  d.  h.  jener  Gegenstand,
dem  durch  die  Anerkennung  des  Staates  die  Kraft  beigelegt  ist,
als  allgemeines  Zahlungsmittel  für  alle  Verbindlichkeiten  gebraucht ­
  zu  werden.
Der  Wirtschaftsverkehr  bedient  sich  des  Staatsgeldes  und
verschiedener  Ersatzmittel,  des  Verkehrsgeldes.  Wir  können
folgende  Arten  der  Zahlungsgeschäfte  unterscheiden 1 ):
I.  Bargeldzahlung  durch  Hingabe  und  Annahme  von  Metallund
  Papiergeld  (mit  Zwangskurs).  Sie  kann  sein:
a)  eine  unmittelbare  Zahlung  des  Schuldners  an  den  Gläubiger ­
  (§  362  BGB.).
b)  eine  mittelbare  Zahlung  durch  Vermittlung  eines  Dritten.
Dieser  Vermittler  kann  Zahlungslcister  und  Zahlungsempfänger
sein.  Danach  sind  zu  unterscheiden:
a)  Die  Zahlungsanweisung,  d,  i.  ein  Auftrag  an  den  Zahlungsleister ­
  (Zahlungsleistung  für  fremde  Rechnung):  Bank-,
Post-  und  sonstige  kaufmännische  Geldanweisungen,  Geldscheck, ­
  briefliche  oder  telegraphische  Auszahlung,  Kreditbrief; ­
  die  kaufmännische  Tratte,  der  bestimmt  domizilierte
Wechsel.
J )  Ausführlicher  Leitner,  Das  Bankgeschäft  und  seine  Technik.
4.  Auf!.,  Frankfurt  a.  M.  1920,  S.  145—243.  Schmidt,  Der  Zahlungsverkehr, ­
  1.2.  Auf!.,  Leipzig  1920.
        <pb n="194" />
        ■■aHHMHHi

Zahlungsverkehr.

192
ß)  Die  Inkasso-Anweisung,  d.  i.  ein  Auftrag  an  den  Zahlungsempfänger, ­
  die  Einziehung  von  Zahlungen  für  fremde  Rechnung ­
  im  eigenen  oder  fremden  Namen,  die  aber  auch  gleichzeitig ­
  einen  Auftrag  an  den  Zahlungspflichtigen  in  sich
schließt:  Eisenbahn-  und  Postnachnahme,  Postauftrag,  Inkassoverkehr ­
  der  Banken.
II.  Uneigentliche  Zahlung  durch  geldlose  Zahlungsmethoden;
a)  Kompensation,  Aufrechnung,  Gegenrechnung  (§§  387  bis
396  BGB.),  d.  i.  Aufhebung  eines  Forderungsrechtes  durch  eine
Gegenforderung  des  Schuldners  gegen  den  Gläubiger.  Schuld
and  Forderung  müssen  in  einer  Person  Zusammentreffen.  Die
Aufrechnung  ist  bedeutungsvoll  im  Konkurs  (gesetzliche  Kompensation) ­
  und  im  Kontokorrentverkehr  (vertragsmäßige  Aufrechnung). ­
  Sie  ist  die  Grundlage  des  Abrechnungsverkehrs  (c).
b)  Die  Umschreibung  oder  die  Girozahlung,  d.  i.  das  auftragsmäßige ­
  Zu-  und  Abschreiben  auf  den  Rechnungen  bei
einem^  gemeinsamen  Schuldner  oder  einer  gemeinschaftlichen
Kasse;  Es  ist  eine  auf  buchhalterischem  Wege  bewirkte  Zahlung:
eine  Umbuchung  auf  Grund  eines  Guthabens  (z.  B.  roter  Scheck
der  Reichsbank);  vgl.  33.  Abschnitt.
c)  Die  brechnung  [Skontration],  d.  i.  eine  vertragsmäßige
Ausgleichung  oder  Aufrechnung  von  Schulden  unter  mehreren
Personen,  eine  vervielfältigte  Kompensation.  Im  modernen
Zahlungsverkehr  hat  die  ständig  organisierte  Skontration  als
Abrechnungs-  oder  Clearingverkehr  die  größte  Bedeutung  (33.  Abschnitt). ­

d)  Leistungen  an  Zahlungsstatt  und  zahlungshalber,  d-  h.
Erfüllung  einer  Geldschuld  durch  eine  Leistung  anstatt  Bargeld.
Die  Annahme  steht  im  freien  Ermessen  des  Gläubigers.  Hierher
sind  zu  rechnen  Zahlungen  mittels  Brief-  und  Stempelmarken
(Leistungen  an  Zahlungsstatt);  dann  Hingabe  von  Wechseln,
Schecks,  Zinsscheinen,  Dividendenscheinen  (Leistungen  zahlungshalber. ­
  d.h.  unter  Vorbehalt  des  Einganges);  Zession  einer
Forderung  unter  Vorbehalt  des  Einganges.
Verrechnung  der  Zahlungsmittel  und  -methoden:
1.  Geld  deutscher  Reichswährung  wird  auf  einem  Kossen-Konto
  (vgl.  S.39)  verrechnet.  Der  Unterschied  zwischen  den
Soll-  und  den  Ist-Beständen  an  Bargeld  wird  auf  ein  durch
        <pb n="195" />
        Giroverkehr.

193

Gewinn-  und  Verlust-Konto  abzuschließendes  Kassenmanko-Konto,
  Kassend  fferenzen-Konto  übertragen,  desgleichen  das  in
Banken  und  ähnlichen  Betrieben  mit  bedeutenden  Geldumsätzen
dem  Kassierer  zugebilligte  Zählgeld,  Handgeld,  das  kleine  Fehlbeträge ­
  ergänzen  soll.
2.  Die  Verbuchung  des  Reichsbankgiroverkehrs  (und  das
Rostscheckverkehrs)  kann  verschieden  gestaltet  werden:
a)  Vereinigung  mit  dem  Kassenverkehr,  jedoch  mit  getrennten ­
  Spalten  für  den  Bar-  und  Giroverkehr.  Hauptbuch-Konten
sind  Kassen-  und  Giro-Konto.

b)  Als  gewöhnliche  Buchforderung  teils  im  Kassenbuch,
teils  im  Memorial.  Im  Bank-Kontokorrent-Buch  wird  für  den
Heichsbankgiro-Verkehr  wie  einem  Kunden  ein  Konto  eröffnet,
c)  Ein  besonderes  Memorial  für  den  Giroverkehr  mit  der
Reichsbank.
d)  Bei  den  Verfahren  a)  bis  c)  wird  im  Bank-Kontokorrent-Buch
  ein  besonderes  Konto  geführt.  Andere  Betriebe  unterlassen ­
  dies,  da  das  ,,Kontogegenbuchdas  dem  Kunden  von
der  Bank  ausgehändigt  wird,  ein  vollständiges  und  berichtigtes
Konto  darstellt.  Das  Giro-Konto  im  Kontokorrent-Buch  wird
zweckmäßig  in  Staffelform  oder  mit  einer  besonderen  Spalte  für
die  Angabe  des  Saldos  geführt.
Das  Reichsbankgiro-Konto  in  den  Büchern  des  Kontoinhabers ­
  :

Guthaben

Verfügungen

V  Bilanz:  Bestand.
2-  Überweisung  von  Kunden  durch
rote  Schecks.
Barzahlungen  von  ortsanwesenden
und  auswärtigen  Kunden.
4-  Eigene  Barzahlungen  an  die  Bank.
Postanweisungen  zur  Gutschrift
auf  Giro-Konto.
®-  Erlös  aus  Diskontwechsel,  Inkassopapieren, ­
  zum  Verkauf  gesandter ­
  Papiere.
Weiße  Verrechnungsschecks.
*•  Lombarddarlehen.
9 -  Zinsen  der  Depoteffekten.
teitner,  Buchhaltung  und  Büanakunde.  1.

1.  Eigene  Geldabhebung  durch  weiße
Schecks.
2.  Rote  Schecks;  Überweisungen  an
andere  Kontoinhaber.
3.  Verrechnungsschecks  zur  Einlösung ­
  eigener  Akzepte  des  Kontoführers. ­

4.  Kaufaufträge  aut  Wertpapiere  u.
Devisen.
5.  Schlußbilanz:  Bestand.

6.  u.  7.  Aufl*

18
        <pb n="196" />
        194

Sorten.

Buchungsbeispiel:  B.  überweist  an  Leo  in  Barmen  durch  Reichsbankgiro ­
  infolge  Auftrages  von  Winter,  Köln,  2000.  B.  bucht;  Winter  an  Reichsbankgiro. ­
  Winter  bucht;  Leo  an  B.  Leo  bucht;  Reichsbank  an  Winter
Die  Reichsbank  schreibt  dem  Konto  Leo  2000  zu,  dem  Konto  des  B.  2000  ab
Beispiel  eines  Giro-Memorial.
Giro-Konto  der  Dresdner  Bank,

Debet

Datum

Memorial ­


Gegen-Konto


Gegenstand

Val.

Betrag
1

1920
Jan.  1

1

Saldo

unser  Guthaben

2308.50

„  3

1

Diskonthingesandte

  Diskont-Wechsel



Wechsel  Nr.  101  u.  102

24.  1.

473.-„

  20

2

Inkassomangels

  Zahlung  zurück-Wechsel



gesandte  Inkassowechsel

20.  1.

136.40

2917.90

3.  Fremde  Geldsorten,  Valuten,  Kontanten,  ausländisches  Metall- ­
  und  Papiergeld  sowie  inländische  Handelsmünzen  werden
verrechnet  ;
a)  Als  Sachvermögen,  d.  h.  auf  einem  Sorten-,  Valuten-  oder
Kontanten-Konto  mit  den  Anschaflungskosten  bzw.  dem  Erlös.
b)  In  einem  besonderen  Kassenbuch,  das  gleichzeitig  als
Sortenskontro  dient,  mit  Spalten  für  die  einzelnen  Geldsorten,
Tageskurs  und  Betrag.  Mitunter  wird  dazu  ein  besonderes  Sortenmemorial ­
  geführt  (Kontanten-Konto  an  Kontokorrent-Konto
für  die  Ausgänge).
c)  In  dem  gewöhnlichen  Kassenbuch  unter  Zugrundelegung
einer  festen  Umrechnungszahl,  die  so  gewählt  wird,  daß  gegenüber ­
  dem,  wirklichen  Kurs  (Einkaufs-  oder  Verkaufskurs)  nur
Plus-  oder  nur  Minusunterschiede  entstehen  können.  Diese
werden  in  einer  Sonderspalte  des  Kassenbuches  (Agio-Konto,
Kursdifferenzen-Konto)  gesammelt  x )  (ein  unpraktisches  Verfahren). ­

4.  Ausgaben  für  Briefmarken  werden  auf  Unkosten-  oder
mit  einem  besonderen  Porto-Konto,  Wechselstempel  mit  Wechsel- ­
  oder  Wechselspesen-  oder  Handlungsunkosten-Konto  verrechnet. ­
  Gewöhnlich  wird  eine  „Portokasse u  dotiert,  um  die
1 )  Schiehe-Odermann,  Die  Lehre  von  der  Buchhaltung,  13.  Aufl.,
Leipzig  1891,  8.  79  ff.
        <pb n="197" />
        Zinsscheine-

195

vielen  einzelnen  Posten  für  die  Anschaffung  von  Stempelmarken
usw.  im  Kassenbuch  zu  vermeiden.  Das  Portohuch  der  Banken
enthält  Aufzeichnungen  der  Portoausgaben  für  die  einzelnen

Genossenschaftsabteilung
Kredit

Datum

Memorial ­


Gegen-Konto


Gegenstand

Val.

Betrag
1

1920
Jan.  3

1

Inkassoempfangene

  Wechsel  Nr.

Wechsel

1,  2  u.  3

9.  1.

257.80

„  20

2

Rückmangels

  Zahlung  zurück-Wechsel



empfangene  Wechsel  Nr.

101

22.  1.

105.75

„  28

2

Scheck

für  uns  eingelöste  Schecks

26.  1.

71.80

435.35

Kunden,  die  in  einer  Pauschalsumme  semesterweise  bei  der  Erteilung ­
  des  Kontoauszuges  (S.  93)  zur  Aufrechnung  kommen.
5.  Fällige  Zinsscheine,  Dividendenscheine  als  Zahlungsmittel
des  Waren-  und  Fabrikhandels  und  als  Bestandteile  der  eigenen
Wertpapiere  sind  mit  Effekten-  oder  Effektenzinsen-Konto  zu
verrechnen.  Gelegentliche  Geldeinnahmen  in  solchen  Geldsurrogaten ­
  sind  am  einfachsten  wie  Reichswährung  zu  behandeln.
Im  Bankgeschäft  werden  unterschieden:
a)  Zins-  und  Dividendenscheine,  die  an  den  eigenen  Wertpapieren ­
  haften:  Effekten-  oder  Effektenzinsen-Konto  wird  beim
Inkasso  erkannt.
b)  Zins-  und  Dividendenscheine  der  Depoteffekten  des
Kunden:  sie  sind  dessen  Kontokorrent-Konto  (oder  Scheckoder ­
  Depot-Konto)  gutzuschreiben,  dem  Coupon-Konto  zu  belasten. ­
  s
c)  Scheine,  die  von  Kunden  oder  im  Tafelgeschäfc  der
Depositenkassen  zum  Inkasso,  zur  Gutschrift  übergeben  oder
der  Bank  verkauft  werden:  Sie  werden  mit  einem  Coupon-Konto
verbucht,  welches  links  den  anfänglichen  Bestand,  die  Kosten
der  eingehenden,  im  Haben  den  Erlös  der  ausgehenden  (einkassierten, ­
  begebenen,  zurückgegebenen)  Scheine  und  den
Schlußbestand  verrechnet.  Der  Gewinn  an  den  Scheinen  (z.  B.
in  ausländischer  Währung  oder  durch  Anrechnung  einer  Inkassoprovision) ­
  wird  vom  Coupon-Konto  auf  Gewinn-  und  Verlust-
        <pb n="198" />
        196

Schecks.

Konto  umgebucht.  Ein  Nebenbuch  spezialisiert  die  Gebarung
mit  den  Zinsscheinen.  In  Großbanken  wird  häufig  ein  besonderes
Coupon-Memorial  eingerichtet  : ).
d)  Zins-  und  Dividendenscheine  der  passiven  Pfandbriefe
und  der  eigenen  Aktien  der  Bank:  Das  Pfandbrief  zinsen-Konto
(28.  Abschnitt)  und  das  Dividenden-Konto  übernehmen  deren
Verrechnung.
e)  Zins-  und  Dividendenscheine,  die  die  Bank  als  Zahlstelle ­
  des  Emittenten  gegen  Provision  einlöst;  sie  werden  dessen
Kontokorrent-Konto  belasten.
6.  Geldanweisungen  (im  engeren  Sinne,  Anweisungen  nach
§§  783  ff.  BGB.)  als  umlaufendes  Zahlungsmittel  sind  im  deutschen ­
  Zahlungsverkehr  selten.  Der  Inhaber  behandelt  sie  als
Rimessen  oder,  wenn  sie  sofort  fällig  sind  und  einkassiert  werden,
als  Bargeld  (Kasse  an  Konto  des  Einsenders),  der  Angewiesene
wie  eigene  Wechsel  und  Tratten  (vgl.  Kassenschein-Konto,
Banknoten-  Konto).
Die  im  Postanweisungsverkehr  des  Warenhandels  üblichen
Abzüge  verbucht  man  als  Skontoabzüge  (vgl.  Warengeschäft).
Über  die  Verrechnung  eigener  Banknoten  siehe  Bankgeschäft. ­

7.  Schecks,  a)  Über  die  Verrechnung  des  Ausstellers  vgL
Giroverkehr  S.  193,  Giro-Konto  Haben.
b)  Der  Inhaber  eines  Platzschecks  wird  diesen  wegen  der
Zinsverluste  und  des  Risikos  der  Nichteinlösung  sofort  einkassieren ­
  (Kasse  an  Konto  des  Einsenders).  Für  den  Inhaber
wird  der  Scheck  durch  dessen  Einziehung  Bargeld.  Die  Begebung ­
  an  die  Bank  oder  einen  Kunden  wirkt  buchhalterisch
wie  eine  Überweisung  (Konto  des  Empfängers  an  Konto  des
Einsenders,  Bank-Kontokorrent  an  Kontokorrent).
Fern-  oder  Inkassoschecks  können  vom  Inhaber  über
Wechsel-Konto  oder  mit  einem  besonderen  Scheck-Konto  verrechnet ­
  werden.
c)  Die  bezogene  Bank  belastet  den  Aussteller  eines  Schecks
hei  der  Einlösung  bzw.  Auszahlung  oder  am  Tage  der  Anzeige.

l )  Vgl.  Buchwald,  Technik  des  Bankbetriebes,  7.  Aufl.,  Berlin  1911,
        <pb n="199" />
        Inkassoverkehr-

197

Avisierte  Schecks  werden  häufig  über  Tratten-Konto  oder  ein
Konto  avisierter  Schecks  geführt  (bei  der  Anzeige  Kontokorrent
an  Tratten,  bei  der  Auszahlung  Tratten  an  Kasse),  um  eine
Vormerkung  der  Verfügungen  des  Kontoinhabers  zu  haben.
Einfacher  erscheint  uns  ein  anderes  Verfahren.  Das  Scheck-Konto
  des  Kunden  im  Kontokorrentbuch  wird  mit  einer  besonderen ­
  Vormerkspalte  (im  Soll)  versehen,  in  welcher  Tag  und
Betrag  des  angezeigten  Schecks  vermerkt  werden.  Man  erreicht
damit  die  gleiche  Wirkung  ohne  eine  umständliche  Verrechnungsbuchung ­
  über  Tratten-Konto,  die  wegen  der  unterschiedlichen
Bestimmung  des  Verfalltages  eingelöster  Schecks  nicht  immer
anwendbar  ist.
Banken  können  aktive  und  passive  Schecks  unterscheiden.
Aktive  Schecks  auf  andere  Banken  sind  Platz-  oder  Versandbzw.
  Rimessenschecks.  Sie  werden  wie  Bargeld  behandelt  oder
über  Wechsel-Konto,  Diskontwechsel-Konto,  besser  über  Konto
fremder  Schecks  verrechnet.  Inkassoschecks  werden  wie  Inkasso-Rimessen ­
  behandelt.
Passive,  von  der  Bank  einzulösende  Schecks  werden  einem
(passiven)  N.  N.-Scheck-Konto,  Scheckauszahlungs-Konto  belastet, ­
  welchem  die  auf  Rechnung  des  Scheck-Kontos  eines
Kunden  eingehenden  Geldwerte  kreditiert  werden.  N.  N.-Scheck-Konto
  verrechnet  demnach  rechts  das  Guthaben,  links
die  Verfügungen  des  Scheckkunden  N.  N.;  die  Zinsen  werden
dem  Scheckzinsen-Konto  belastet.  Andere  Bankbetriebe  verbuchen ­
  über  Tratten  und  Kontokorrent-Konto  wie  oben  ausgeführt. ­

8.  Inkassoaufträge.
a)  Inkassowechsel.  Über  die  Buchung  des  Beauftragten
v gl.  Inkassowechsel-Konto.  Der  Auftraggeber  bucht  den  Ausgang ­
  der  Inkassowechsel  wie  die  übrigen  Wechsel.  Die  Inkassokosten ­
  werden  nach  Aufgabe  zu  Lasten  des  Unkosten-Kontos
verbucht.
b)  Inkassoaufträge  an  die  Post  (Postaufträge  zur  Einziehung
von  Geldbeträgen)  werden  bei  ihrer  Ausfertigung  vorgemerkt
und  nach  ihrer  Einlösung  bzw.  nach  Auszahlung  des  Ertrages
an  den  Auftraggeber  als  Bareinnahmen  verrechnet.  Man  kann
        <pb n="200" />
        198

Nachnahmen.

bei  größerem  Verkehr  ein  besonderes  Postauftrags-Konto  ein
richten,  das  wie  Nachnahme-Konto  behandelt  wird.
c)  Nachnahmen  im  Warenverkehr  werden  verrechnet:
a)  mit  einem  besonderen  Hauptbuch-Konto,  dem  Nach
nahmen-Konto.

Nachnahmen-Konto  iru  Warenhandel.

Debet

Kredit

Nachnahmen;
1.  Eingangsbilanz:  Bestand  an  noch
nicht  eingegangenen  Nachnahmen
aus  dem  Vorjahre.
2.  Waren-Konto  (Verkaufs-Konto):
Absendung  der  Waren  unter  Nachnahme ­
  einschl.  Nachnahmekosten.

3.  Kassen-Konto  (Giro-Konto,  Postscheck-Konto, ­
  falls  die  Eingänge
gutgeschrieben  werden):  Erlös  der
eingehenden  Nachnahmen.
4.  Waren-Konto:  Rückbuchung  bei
verweigerter  Annahme.
5.  Schlußbilanz:  Bestand  an  schwebenden ­
  Nachnahmen.
6.  Waren-Konto:  Übertrag  des  Kon
tensaldos  =  Nachnahmekosten.

Bei  lebhaftem  Nachnahmenverkehr  empfiehlt  sich  die  Errichtung ­
  einer  besonderen  Geldspalte  „Nachnahmen“  im  Kassenbuch-Soll. ­

ß)  Man  beschränkt  sich  auf  eine  Nebenverrechnung  in
einem  Nachnahmenbuch  oder  -skontro,  einer  Art  Konto  pro
Diverse,  vermerkt  die  ausgehenden  Nachnahmen  und  verbucht
erst  nach  deren  Eingang  den  Erlös  zugunsten  des  Waren-Kontos
{Kasse  an  Waren).
y)  Ein  umständlicheres  Verfahren  zeigt,  Schaer,  Kaufm,
Unterrichtsstunden  I,  S.  510.
Die  Einziehung  bereits  bestehender  Kaufpreisforderungen
mittels  Nachnahmekarte  oder  Postaufträge  ist  wie  die  Tilgung
von  Buchforderungen  zu  verrechnen  (Kasse  an  Debitoren).

23.  Abschnitt.
Der  Wechsel  verkehr.
Privatwirtschaftlich  wird  der  Wechsel  verwendet:
t.  Als  Zahlungsmittel,  d.  h.  als  Geldersatzmittel,  und  zwar:
a)  Zur  Einziehung  einer  Forderung  im  Warengeschäft  (Kundenwechsel ­
  auf  den  Käufer)  bzw.  als  Verfügung  über  ein  Bank
guthaben.
        <pb n="201" />
        Wechselverkehr.

199

b)  Zur  Schuldenzahlung  durch  Hingabe  eigener  Akzepte  des
Schuldners,  von  Bankakzepten  oder  eigenen  Rimessen.
II.  Als  Kreditmittel,  und  zwar:
a)  Werden  durch  den  Wechsel  Kapitalien  übertragen,  beispielsweise ­
  beim  Geldkredit  in  den  Formen  des  Diskontwechsels,
Akzeptationskredits,  der  Finanzwechsel  aller  Art,  wo  der  Wechsel
als  Geldbeschaliungsmittel  dient.
b)  Oder  der  Wechsel  dient  ausschließlich  als  Sicherungsmittel ­
  für  künftig  entstehende  Ansprüche,  z.  B.  als  Kautionsoder ­
  Depotwechsel  bei  Gewährung  eines  Kontokorrentkredits,
Übernahme  einer  Bürgschaft  u.  a.
III.  Als  Handelsware  und  Spekulationsobjekt:  Deviseubandel
  und  -arbitrage  1 ).  \
Im  Sinne  der  Buchhaltung  sind  zu  unterscheiden  a ):
1.  Wechsel  inländischer  Währung,  und  zwar:
a)  Aktivwechsel,  Rimessen-  oder  Besitzwechsel  sind  Wechselforderungen,
  die  der  Unternehmer  besitzt,  über  die  er  verfügen ­
  (einkassieren,  weitergeben,  verkaufen,  zurückgeben,
zur  Schuldenzahlung  verwenden)  kann.
b)  Passivwechsel,  Schuldwechsel,  Tratten  oder  Akzepte  sind
p  echseischulden,  die  der  verbuchende  Unternehmer  als
Bezogener  oder  Akzeptant  zu  bezahlen  hat.
2.  Besitzwechsel  in  ausländischer  Währung  oder  Devisen.
Al.)  Den  aktiven  Wechselverkehr  des  Warenhandels  und  der
Industrie,  d.  h.  die  Wechselforderungen  in  inländischer  Währung
ao  dritte  Personen,  verrechnet  ein  Rimessen-Konto 3 )  {Süddeutschland) ­
  oder  ein  Wechsel-Konto  (Norddeutschland)  nach
folgendem  Schema:

x )  Ausführlicher  bei  Lettner,  Bankgeschäft  und  seine  Technik,  4.  Aufl.
1920:  Wechselwirtschaftskunde,  S.  244—310.
a )  Eine  brauchbare  Übersicht  bringt  Sterns  Buchhaltungs-Lexikon
S.  630—654.  Auch  Ziegler,  Lehrbuch  der  Buchhaltung,  Wien  1904,  III,
S.  86—98.
8 )  Terminologisches:  A.  zieht  einen  Wechsel  auf  B.  A.  hat  eine
»Tratte“  auf  B.  in  Händen;  ist  der  Wechsel  akzeptiert,  spricht  man  von
einem  „Akzept“  des  B.  Gibt  A.  den  Wechsel  an  R.  weiter,  dann  gibt  er
eine  „Rimesse“  an  R„  dieser  empfängt  eine  Rimesse  des  A.
        <pb n="202" />
        Wechsel-  oder  Rimessen-Konto.

Eingang  (Verrechnung  mit  dem  Nennwert).  Ausgang

1.  Bilanz:  Anfangsbestand  ..  5  000
2.  Debitoren,  Kontokorrent:
Rimessen,  von  Kunden  indossiert, ­
  eigene  Tratten  auf
den  Käufer  (Kundenwechsel) ­
  28  500

3.  Bank,  Kreditoren,  Kasse,Debitoren: ­
  Weiter  indossierte
W.—an  die  Bank,  an  Lieferanten, ­
  zum  Inkasso  —,
selbst  einkassierte,  zurückgegebene ­
  W  26  300
4.  Schlußbilanz:  Nennwert  des
Bestandes  (Aktiva)  7  200

33  500

33  500

5.  Eingangsbilanz:  Vortrag  ..  7  200

Der  Diskontverlust  beim  Verkauf  an  eine  Bank  wird  mit
einem  Diskont-Konto  verrechnet  (vgl.Diskontwechsel-Konto  2a).
Stempelkosten  pflegt  man  mit  Handlungsunkosten-Konto  oder
Wechsel-Konto,  manchmal  auf  einem  Wechselspesen-Konto  zu
verrechnen.
Die  Einzelheiten  des  Wechsels  werden  ip  einem  Wechselbuch ­
  oder  Rimessenskontro  dargestellt.
A  2.)  Schuldwechsel,  die  der  Unternehmer  als  Akzeptant
oder  als  Bezogener  am  Verfalltage  zu  bezahlen  hat  und  im  Umlauf ­
  sind,  werden  auf  einem  Tratten-Konto  (Schuldwechsel-  oder
Passivwechsel-Konto)  oder  Akzepten-Konto  verrechnet.  Manche
Betriebe  trennen  Tratten  und  Akzepte  (vgl.  S.  178),  andere
nennen  das  Konto  Tratten-  und  Akzepten-Konto,  wieder  andere
Betriebe  unterscheiden  nicht  zwischen  Tratten  und  Akzepten.
Die  Verbuchung  erfolgt  beim  Eintreffen  der  Trattenanzeige  des
Ausstellers  oder  am  Tage  der  Annahme  des  Wechsels  oder  endlich ­
  bei  dessen  Zahlung  1 ).
Einzelheiten  des  Schuldwechselverkehrs  finden  ihre  Aufzeichnung ­
  in  einem  Nebenbuch,  dem  Akzepten-  oder  Trattenbuch.
Der  Trattenverkehr  der  Bank  mit  einem  Kunden  auf  Grund
eines  Akzeptationskredits  wird  in  der  Regel  von  der  laufenden
Rechnung  ausgesondert  und  auf  einem  Konto  N.  N.  Tratten-Konto
  verrechnet.  Neben  dem  Tratten-  und  Akzeptenbucb
J )  Vgl.  Schrott,  a.  a.  O.  S.  269  und  die  Kontroverse  in  der  Z.  f.  B-1897
  Der  Aussteller  eines  Wechsels  bucht  am  Tage  der  Ausstellung,  bei
der  Rücksendung  durch  den  Akzeptanten  oder  erst  bei  der  Begebung,  da
er  erst  dann  eine  wechselmäßige  Verpflichtung  übernimmt.
        <pb n="203" />
        „

Tratten.

201

(Istzahlung)  Tratten-Konto.  (Sollzahlung)
Einlösung  Vormerkung

■3.  Kasse,  Bank,  Kontokorrent,
Abrechnungs-Konto'.  Einlösung ­
  und  Widerruf  29000
Schlußbilanz:  (Passiva).
Noch  im  Umlauf  16000

45  000

1.  Bilanz:  Bei  Beginn  des
Jahres  im  Umlauf  befindliche ­
  Tratten  und  Akzepte  15  000
2.  Kontokorrent,  Kreditoren:
Auf  den  Unternehmer  gezogene ­
  Tratten,  Eigenwechsel, ­
  die  anderen  überlassen ­
  werden,  gezogen  für
Rechnung  des  Ausstellers
oder  für  fremde  Rechnung
(Kommissionstratten)  ....  30000
45000
5.  Eingangs-Bilanz:  Vortrag.  16000

(d.  i.  ein  Vormerkbuch  für  akzeptierte  und  eingelöste  Schuldwechsel) ­
  kommen  als  Nebenbücher  noch  in  Betracht:  Verfallbuch, ­
  Obligobuch  des  Bankkunden  (Übersicht  über  die  Tratten
des  Kunden)  und  Trattenobligobuch  der  Bank  (d.  i.  eine  Übersicht ­
  über  die  eigenen  Verpflichtungen  aus  Tratten  1 ).
Buchungsbeispiele:  Meier  zieht  seine  Kaufpreisforderung  auf  Karl
an  die  Order  der  Diskontbank.

1.  Der  Aussteller  Meier  bucht;  Wechsel  an  Debitoren  (Karl),  bei
Widerruf  der  Tratt'e  umgekehrt.  Bei  der  Begebung  an  die  Bank;  Bank  an
Wechsel.  Bei  der  Protestierung  mangels  Zahlung;  Debitoren  (Karl)  an
Bank-Konto  für  die  Wechselsumme  nebst  Kosten.
2.  Der  Bezogene  Karl  bucht:  Kreditoren  an  Tratten  (Akzepte),  bei
der  Einlösung  Tratten  (Akzepte)  an  Kasse  bzw.  Bank-Konto,  wenn  das
Akzept  domiziliert  ist  oder  durch  Bankscheck  bezahlt  wird.  Bei  Protestierung ­
  des  Wechsels:  Tratte  an  Kreditoren.
3.  Der  Bemittent  (Diskontbank)  bucht;  Wechsel  bzw.  Diskontwechsel ­
  an  Kontokorrent  (Meier);  bei  der  Rückgabe  im  Regreßweg;  Kontokorrent ­
  an  Diskontwechsel  bezw.  Retourwechsel.
Kommissionstratten  wird  der  Bezogene  dem  Auftraggeber  und  nicht
dem  Aussteller  der  Tratte  belasten.  Der  Aussteller  der  Tratte  wird  die
Wechselsumme  dem  Auftraggeber  und  nicht  dem  Bezogenen  des  Wechsels
gutschreiben.
Eine  Kommissionsrimesse  wird  der  Wechselempfänger  dem  Auftraggeber ­
  gutbringen  und  nicht  dem  Wechselgeber  (Indossanten).

a )  Vgl.  mein  Buch:  Die  Kontrolle  in  ka.ufm.  Unternehmungen
3.  Aufl.,  1920,  Kreditkontrolle,  S.  285  ff.
        <pb n="204" />
        202  Domizilwechsel.
A3.)  Domizilwechsel.  Zu  unterscheiden  sind:
1.  Echte,  eigentliche  Domizilwechsel:
a)  Mit  einem  Domiziliaten  (Stellvertreter  des  Akzeptanten
bei  einer  Zahlung  des  Wechsels  am  Verfalltag,  bestimmt  domizilierte ­
  W.).
b)  Ohne  Domiziliaten  (Einlösung  des  Wechsels  durch  den
Akzeptanten,  aber  am  Domizilort,  nicht  am  Wohnort).
2.  Unechte,  uneigentliche  Domizilwechsel,  Wechsel  mit  einer
Zahlstelle  vom  Akzeptanten  versehen  (beispielsweise  Herren
Müller  &amp;amp;  Go.,  Berlin,  zahlbar  bei  der  Deutschen  Bank,  C  2,
Spandauerstr.  1).
Für  den  domizilierenden  Akzeptanten  sind  solche  Wechsel
Schuldwechsel  (Tratten-Konto).  Die  Kosten  der  Stellvertretung
verrechnet  er  bei  der  Zahlung  auf  dem  Unkosten-,  Provisionsoder ­
  Domizilkosten-Konto.  Die  einlösende  Bank  verrechnet  die
einige  Tage  vor  Verfall  eintreffende  Deckungszahlung  auf  einem
Domizilwechsel-Konto  (Haben:  Wechselsumme  +  Provision),  die
Auszahlung  über  das  gleiche  Konto  (Soll),  das  am  Jahresschluß
den  Ertrag  durch  Domizilprovision  aufzeigt  (Abschluß  durch
Gewinn  und  Verlust  oder  das  allgemeine  Provisions-Konto).
Der  Zinsgewinn  der  Bank  —  zinsfreie  Benutzung  der  Deckungsmittel ­
  vom  Eintreffen  bis  zur  Einlösung  —  kommt  zahlenmäßig
nicht  unmittelbar  zum  Ausdruck.  Die  Einlösung  der  Domizilwechsel ­
  erfolgt,  wie  die  jeder  anderen  Tratte,  durch  Barzahlung
oder  im  Abrechnungsverkehr.
Buchungsbeispiel:  Rudolph  domiziliert  sein  Akzept  (1000)  bei  seiner
Bank.
«)  Einsendung  der  Deckung  vor  Verfall  +  Provision  (2,50).  Rudolph
bucht  die  Domizilierung  an  sich  nicht.  Bei  der  Einsendung  der  Deckung:
Tratten  (1000),  Unkosten  (2,50)  an  Kasse  (1002,50).  Die  Bank  bucht:
Kasse  an  Domizilwechsel  (1002.50),  bei  der  Einlösung  des  Domizils  Domizil
Wechsel  an  Kasse  bzw.  an  Abrechnungs-Konto  (1000).
ß)  Erfolgt  die  Einlösung  des  Domizils  zu  Lasten  des  Bankguthabens,
so  bucht  die  einlösende  Bank:  Kontokorrent  an  Kasse  bzw.  bei  einer  Einlösung ­
  durch  Clearing:  Kontokorrent  an  Abrechnungs-Konto  (1000).
Rudolph  bucht;  Tratte  an  Bank.
B.  Der  Wechseloerkehr  der  Kreditbanken  gliedert  sich  wie
folgt:
f.  Aktiver  Verkehr:

■
        <pb n="205" />
        Wechselverkehr  der  Banken.  »

203

a)  Markwechsel,  i.  Zur  Gutschrift  per  Verfall  im  gewöhnlichen ­
  Kontokorrentverkehr  mit  dem  Kunden.  Sie  werden  mit
einem  Wechsel-Konto  (Platzwechsel-,  Rimessenwechsel-,  Wechsel-Konto) ­
  verrechnet  (S.  200).  2.  Zur  Diskontierung  als  Mittel
der  Geldbeschaffung  für  den  Kunden  =  Diskontwechselverkehr.
3,  Zur  Gutschrift  nach  Eingang  unter  Aufgabe  =  Inkassowechsel
(S.  197,  208).
h)  Kurswechsel,  Devisen  (S.  210).
c)  Aktive  Depot-  oder  Sicherheitswechsel  (S.  179  f.).
II.  Passiver  Verkehr:
a)  Tratten  und  Akzepte  im  Kontokorrentverkehr  (S.  201).
b)  Tratten  infolge  eines  Akzeptations-  und  Rembourskredits ­
  (24.  Abschnitt).
c)  Passive  Sicherheitswechsel,  Bürgschaftswechsel  infolge
Garantieübernahme  (S.  1791'.).
Zu  I  a  2.)  Der  Diskontwechselverkehr  der  Banken.
a)  Beispiel:  Eine  Bank  kauft  M.  12  000,—  fällig  am  31.  Oktober ­
  unter  Abzug  von  ,,  126,50  für  5  %  Diskont
für  M.  11  873,50  Barwert.
Wie  ist  der  Diskontwechsel  mit  Rücksicht  auf  den  Diskontabzug ­
  zu  verrechnen?  Es  gibt  folgende  Möglichkeiten:
1.  Verbuchung  auf  einem  Umsatzerfolgs-Konto  (Bestanderfolgs-Konto),
  und  zwar
a)  auf  einem  eingliedrigen  Konto.  Die  Verrechnung  des
Biskonterfolges  als  Gewinn  wird  am  Jahresschluß  oder  monatlich
aachgeholt  (vgl.  unten).
h)  Oder  auf  Tabellen-Konten  mit  sofortiger  Trennung  der
Bestand-  und  Erfolgsrechnung.
c)  Nachweis  des  Erfolges  in  einem  Nebenbuch,  im  Wechsels
 kontro  oder  Rimessenbuch,  das  eine  durch  Spalten  für  den
Diskont,  die  Provision  und  sonstige  Unkosten  erweiterte  Einteilung ­
  erhält.
2.  Verbuchung  auf  zwei  Konten;
a)  eines  für  den  Nennwert  der  Wechsel,  eines  für  den  Diskontabzug ­
  (Wechsel-Konto,  S.  200,  und  Diskont-Konto).
b)  Eingangs-  und  Ausgangswechsel-Konto  werden  getrennt.
        <pb n="206" />
        204

Diskontwechsel.

ßuchungsweise  nach  1  a:

Diskontwechsel-Konto
Eingang  (als  Umsatzorfolgs-Konto),  Arsgang

1.  Bilanz:  Barwert  des  An-8.

  Barwert  der  ausgehenden

fangsbestandes

W.  (zurückgegeben  man-2.

  Kasse,  Kontokorrentgels

  Zahlung 1 ),  einkas-Konto:

  Barwert  der  gesiert,

  rückdiskontiert)..

kauften  W

11  873,50

4.  Schlußbilanz:  Barwert

5.  Gewinn-  und  Verlustdes

  Schlußbestandes

Konto:  Zinsengewinn 2 )

76,50

(Aktiva)  11  950,—

Buchungsweise  nach  1b  (Tabellen-Konto);
Dxskontwechsel-Konto  3 ).
Eingang  Ausgang

oder
oder

Nennwert

Barwert

oder
oder

Nennwert

Barwert

Nennwert

Diskont

Nennwert

Diskont

Barwert

Diskont

Barwert

Diskont

|

|

Buchungsweise  nach  2  a:
Die  Memorialbuchungen  beim  Ankauf  würden  lauten:

Wechsel-Konto
an  Kontokorrent  11873,50
an  Wechseldiskont  126,50
(an  Wechselprovision)  —
Umständlicher  ist  die  zerlegende  Buchung;
Wechsel  an  Kontokorrent  ;  .  .  12  000,—
Kontokorrent  an  Diskont  126,50
(Kontokorrent  an  Provision)  —

r)  Manche  Banken  führen  für  m.  Z.  zurückgegebene  W.  ein  „Retourwechsel-Konto“, ­
  dazu  ein  Rückwechselskontro  (neben  den  üblichen  Kolonnen ­
  solche  für  Kosten,  eigene  Kosten,  Provision);  auch  Retourspesen-Konto
  findet  man.
2 )  Zinsgewinn  und  Provisionsgewinn  können  auch  monatlich  auf
Grund  der  Nebenverrechnung  im  Wechselskontro  auf  Zinsen-Konto  bzw
Provisions-Konto  Haben  übertragen  werden.
3 )  Ähnlich  schon  Löwinsohn,  Doppelte  italienische  Buchführung  auf
2  Geschäftsbücher  beschränkt.  Berlin  1863.
        <pb n="207" />
        /

Diskontwechsel.

205

Verfahren  nach  2  b:
Wechseleingangs-Konto  verrechnet  den  Nennwert,  das  Wechselausgangs-Konto ­
  den  Ausgangswert;  die  ausgehenden  Wechsel
werden  mit  ihrem  Nennwert  vom  Eingangs-  auf  das  Ausgangs-Konto
  übertragen  (vgl.  Schaer,  Kaufm.  Unterrichtsstunden  I,
S.  504).  Das  sehr  unpraktische  Verfahren  ist  nur  für  Warengeschäfte ­
  diskutabel,  einfacher  und  zum  gleichen  Ziele  führend
ist  die  Buchung  nach  2  a.
NB.  Banken  rechnen  bei  nicht  reichsbankfähigen  Diskontwechseln ­
  1—2  %  über  Bankrate,  bei  bankfähigen  Diskontwechseln ­
  bis  90  Tage  Laufzeit  —  bis  zum  Fälligkeitstag  —  eine
Provision  von  %—y 2  %,  ein  Verfahren,  das  sich  bei  solchen
Wechseln  günstiger  stellt  als  das  erste.  Wechsel,  die  wegen  ihrer
längeren  Laufzeit  noch  nicht  diskontfähig  sind,  werden  ins
Depot  des  Kunden  genommen,  mit  etwa  60—75  %  des  Wertes
Gelehnt  und  erst  später  diskontiert  (lombardierte  Depotwechsel).
ß)  Die  Behandlung  der  Diskontwechsel  beim  Bücherabschluß;
transitorischer  Diskont,  Diskontvortrag.
Ein  Wechsel  über  M.  12  000,—  fällig  am  31./1.,  gekauft  am
31./10.  abzüglich  —  „  150,—  Diskont  für  90  Tage  zu  5%

gibt  M.  11  850,—  Tageswert  am  31.10.

Der  Wert  des  Wechsels  am  Bilanztage  (31.  Dezember)  wird  belehnet: ­



M.  12  000,-50,—

  Diskont  für  30  Tage  zu  5%

mit  M.  11  950,—
Die  Buchungsposten  (nach  2  a)  auf  den  Konten  sind:

Wechsel-Konto.

Ausgang

31 -/IO.  Kontokorrent
t-/l.  Bilanz

..  12
Diskont-Konto.

12  /12.  Schlußbilanz

12000

Verlust

Gewinn

3 t-/12.  Schlußbilanz:  Diskontvortrag ­


31  ,/10.  Kontokorrent
50

150

31  ./12.  Gewinn  und  Verlust:  Gewinnanteil ­
  des  laufenden  Jahres  100

150

150

l./l.  Bilanz:  Vortrag  (Gewinnanteil ­
  des  folgenden  Bilanzjahres) ­


50
        <pb n="208" />
        Verlust

Diskontwechsel.

Aus  der  Darstellung  ist  zu  folgern:
1.  Der  Wert  des  Wechsels  nähert  sich  dem  Nennwert,  je
näher  er  dem  Verfalltag  kommt.
2.  Die  Diskontierung  der  vorhandenen  Diskontwechsel  am
Jahresschluß  als  Bewertung  vorhandener  verzinslicher  Wechselforderungen ­
  bewirkt  ein  Hinüberschieben  des  Diskontgewinnes
pro  rata  temporis  in  das  nächste  Bilanzjahr.
Man  kann,  wie  es  französische  Fachschriftsteller  fordern,
den  rechnungsmäßigen  Rückdiskont  des  Wechselvorrats  mit
einem  Sonder-Konto  (reescompte  du  portefeuille)  verrechnen 1 ).

Gewinn-  und  Verlust-Konto.

Gewinn

2.  Rückdiskont-Konto

50  jl.  Diskont-Konto  150
Deutsche  Fachschriftsteller  verlangen  die  Verbuchung  dieses
Rückdiskonts  auf  einem  „transitorischen  Diskont-Konto“  (deutlicher ­
  wäre:  Diskontvortrags-Konto)  oder  auf  einem  Sammel-Konto
  für  transitorische  Aktiva  und  Passiva  (vgl.  II.  Band
Erfolgsregulierungsposten);  beides  ist  überflüssig.
3.  Wurde  der  Nennwert  des  Wechsels  dem  Kunden  in  laufender ­
  Rechnung  gutgeschrieben,  so  wird  er  als  Wechselbestand
in  der  Jahresbilanz  und  als  überfälliger  Posten  im  Kontokorrent
des  Kunden  diskontiert.  Diskontverlust  und  Diskontgewinn
gleichen  sich  aus,  falls  der  Wechseldiskont  mit  dem  Kontokorrentzinsfuß
  übereinstimmt.  Wird  eine  Rimesse  als  Vortragsrimesse ­
  behandelt,  dann  sollte  man  diesen  Wechsel  entweder
ohne  Diskont  in  die  Vermögensbilanz  einstellen  oder  als  Wechsel
diskontieren  und  vom  Gesamtdiskont  der  Wechselbestände  den
Diskont  der  Vortragsrimessen  in  Abzug  bringen 2  3  4 ).
4.  Steigt  der  Diskont  bis  Ende  des  Jahres,  in  unserm  Beispiel ­
  etwa  auf  6  %  (=  M.  60  Diskont  auf  obigen  Wechsel),  oder
fällt  er  (etwa  auf  4  %  =  M.  40  Diskont),  so  ändern  sich,  die
Anrechnung  dieser  Diskontsätze  angenommen,  die  Gewinnanteile
der  beiden  Bilanzjahre.

M  Vgl.  Barre,  a.  a.  O.  S.  218.
5 )  Gautsch,  Erläuterungen  über  die  Aufstellung  einer  Bankbilanz  mh
besonderer  Berücksichtigung  des  transitorischen  Konto.  Wien  1884.
        <pb n="209" />
        Wechselverkehr,  Buchungsbeispiele.
Buchungsbeispiele  zum  Wechselverkehr.
1.  Die  Notadresse  auf  einem  Wechsel  wird  kontenmäßigKI&amp;amp;jht  verrechnet.
  Die  Ehrenzahlung  erfordert  eine  Buchung:  Kontokorn
des  Honoraten  an  Kasse  für  Wechselsumme  und  Kosten,
2.  Meier  sendet  einen  Wechsel  auf  uns  selbst  zur  Diskontierung;  der
Empfänger  bucht;  Diskontwechsel  an  Meier,  Barwert;  bei  einer  Begebung
wie  üblich  (N.  N.  an  Diskontwechsel).  Bleibt  der  Wechsel  im  Besitz  des
Akzeptanten,  so  ist  am  Verfalltag  zu  buchen:  Tratten  an  Diskontwechsel
für  den  Nennwert.
3.  A.  verkauft  eigene  Akzepte  unter  Diskontabzug  als  Mittel  der  Geldbeschaffung. ­
  Buchungen:  Kasse  an  Tratten  für  den  Nennwert,  Diskont
an  Kasse  für  den  Diskont.
4.  A.  trassiert  auf  die  Bank  infolge  eines  Akzeplationskredits  60  000  M
per  3  Monate,  O.  eigene,  versieht  den  Wechsel  mit  Blanko-Indossement
und  läßt  ihn  bei  der  bezogenen  Bank  zum  Privatdiskont  diskontieren.  Der
Erlös  dient  zur  Deckung  einer  früheren  Tratte  auf  die  Bank  (Renovations-,

Prologationstratte).

Die  Bank  bucht:
a)  A.  Akzepten-Konto  an

Tratten-Konto

60  000

55

Courtage-Konto

15

75

Provisions-Konto

150

55

Zinsen-Konto

530  60  695

b)  Diskontwechsel  an  A.,

Akzepten-Konto

für  die  Übernahme  des

c)  Kasse  an  Diskontwechsel  für  den  Erlös  des  verkauften  Wechsels.
5.  Eine  Bank  gewährt  Kredit  gegen  Akzept  des  Kreditnehmers,  dessen
diskontierter  Erlös  dem  Kunden  zur  Verfügung  gestellt  wird.  Das  Akzept
ist  mit  Zahlungsadresse  an  die  Bank  versehen,  die  Tratte  wird  nach  drei
Monaten  erneuert.
a)  Ausschreibung:  Wechsel  an  Kontokorrent  N.  N.  29  000

„  Diskont  1  000.  Der  Kreditnehmer ­
  ist  scheinbar  Kreditor.  Durch  ein  Zwischen-  und  Kontroll-Konto
  wird  das  Kreditverhältnis  richtig  dargestellt:  N.  N.  Akzeptobligo  an
Konto  übernommener  Kundenakzepte  30  000  M.
b)  Verfügung  über  den  Erlös:  Kontokorrent  N.  N.
an  Kasse  29  000  „
c)  Die  Bank  rediskontiert  diesen  Wechsel;
Reichsbank  an  Wechsel  29  400  ,,
Diskont  ,,  ,,  600  ,,
d)  Ausschreibung  und  Diskontierung  einer  Renovationstraue:
1.  Wechsel  an  Kontokorrent  N.  N  29100  M.
,,  „  Diskont  900  ,,
2.  N.  N.  Akzeptobligo  an  Konto  übernommener
Kundenakzepte  30  000  „
3.  Zahlung  des  Diskont  durch  den  Kunden;
Kasse  an  Kontokorrent  N.  N  900  ,,
        <pb n="210" />
        208

Wechselverkehr,  Buchuugsbeispiele.

e)  Einlösung  des  domizilierten  Akzeptes  und  dessen  Rückgabe  an
den  Kunden:  1,  Falls  die  Bank  den  Wechsel  nicht  rediskontiert
hat,  ist  zu  buchen:  Kontokorrent  N.  N.  an  Wechsel.  Im  anderen
Falle:  Domizil  an  Kasse  30  000.  Kontokorrent  N.  N.  an  Domizil
30  000.  2.  Konto  übernommener  Kundenwechsel  an  N.  N.  Akzeptobligo ­
  30  000.
6.  Der  Crüdit  Lyonnais  gibt  an  A.,  Berlin,  Francs  6000  per  26.  Mai
auf  Paris  unter  Protest  mangels  Zahlung  zurück  und  belastet  für  Kosten
Francs  103,10;  Regreß  durch  Rücktratte  auf  A.  Berlin  im  Betrage  von
M.  4972,—.
A.  in  Berlin  nimmt  seinerseits  Regreß  auf  C.  durch  Rücktratte;  C,
belastet  seinem  Vormann  D.  die  Regreßsumme.
a)  Credit  Lyonnais  bucht  a)  beim  Emfang  der  Inkassorimesse:  Inkassowechsel ­
  an  Inkasso-Kontokorrent  A.,  Berlin,  6000.  ß)  Beim  Regreß;
A.  Inkasso-Kontokorrent  an  Inkassowechsel  6000
an  Retourspesen  103,10  6103,10
Devisen  an  A.  Inkasso-Konto  für  die  Rücktratte  auf  Berlin  Francs
6103,10  (=  M.  4972).
b)  A.  in  Berlin  bucht  bei  der  Einsendung  des  Wechsels:  Crfedit  Lyonnais ­
  Inkasso-Konto  nostro  an  Devisen  6000.  Bei  der  Rücksendung:

Credit  Lyonnais,  Inkasso-Konto  nostro.

1.  An  Devisen  Frcs.  6000.-4.
  An  Tratten-Konto'.  Rücktratte ­
  M.  4972,-2.

  Verfügung
3.  Rückwechsel-Konto,xa.'L.
empfangeneFrcs.6103,10
=  M.  4972,-Mit

  C.  verrechnet  sich  A.  wie  folgt;
G.  Kontokorrent  an  Rückwechsel-Konto  4972,—
an  Retourspesen-Konto  24,—  4996,—

Wechsel-Konto  an  C.,  Kontokorrent
für  Rücktratte  auf  C.  4996,—

c)  G.  {Warenhändler)  bucht;  Debitoren  D.  an  Bank-Konto  (C.,  Berlin}

für  Regreßsumme  4996,—
an  Provisionskonto  1 / 3  %  16,65
an  Unkosten-Konto,  Porto  —,95
an  Zinsen-Konto  6  %  5,—

5018,60
Zu  I  a  3.  Inkassowechsel.  Die  zum  Einzug  mit  einem  Prokura- ­
  oder  Inkassomandat-Indossament  übersandten  Wechsel
sind  buchhalterisch  vom  übrigen  Wechselverkehr  zu  trennen,  da
es  sich  um  Kommissionsgeschäfte  ohne  Kreditgewährung  der
Bank  handelt.  Inkassowechsel,  die  dem  Gemeinschuldner  zur
Einziehung  übergeben  wurden,  unterliegen  im  Falle  des  Kon ­
        <pb n="211" />
        inkassowecbse)

209

kurses  der  Rückforderung  auch  dann,  wenn  das  Indossament
den  Zusatz  „zum  Inkasso“,  „zur  Einziehung“  oder  ähnliche  einschränkende ­
  Klauseln  nicht  enthält  (vgl.  §  43  KO.  über  Aussonderung). ­
  Einzugspapiere  gehen  nicht  in  das  Eigentum  des
Beauftragten  über.  Einige  Banken  trennen  deshalb  mit  Recht
in  der  Vermögensbilanz  den  Bestand  an  Diskontwechseln  von
solchen  zum  Einzug,  auf  der  passiven  Seite  entsprechend  Kreditoren ­
  und  Einzugsrechnungen.

Eingang  Inkassowechsel-Konto.  Ausgang

1.  Bilanz:  Bestand
2 -  Nennwert  der  eingehenden  W.
(Inkassokontokorrent,  Inkassorechnungen). ­


3.  Einkassierte,  zurückgegebene,
zum  Inkasso  weitergegebene  W.
(Abrechnungsstelle,  Reichsbank).
4.  Schlußbilanz:  Bestand.

Eine  deutsche  Inkassobank  mit  zahlreichen  Filialen  kontiert
den  Inkassoverkehr  wie  folgt:  Inkassowechsel-Konto  A;  Inkasso-Wechsel-Konto
  B  für  Wechsel,  die  an  die  Zentrale  weitergegeben
"Werden;  Inkassodevisen-Konto;  Inkassospesen-Konto;  Inkassor
 ctourspesen-Konto;  Inkassokontokorrent-Konto.
Man  hat  verlangt,  daß  beim  Eintreffen  der  Inkassopapiere
keine  Verbuchung  vorgenommen  werde,  ähnlich  wie  bei  Kommissionswaren, ­
  da  kein  Schuldverhältnis  entstehe.  Nur  die  Eintragung ­
  in  ein  Nebenbuch  —  Inkasso-Skontro,  Stücke-Konto  —
g ei  erforderlich.  Nach  Eingang  wird  der  Erlös  dem  Auftraggeber
g'itgeschrieben.  Bei  einer  Weitersendung  der  Inkassopapiere  sei
eine  Verrechnung  über  Inkasso-Konto  und  Inkassokontokorrent-Konto
  notwendig.  Wird  das  Inkassopapier  schon  beim  Eintreffen ­
  auf  Kontokorrent-Konto  gutgeschrieben,  dann  solle  der
Betrag  vor  der  Geldspalte  notiert  werden  wegen  der  noch  unbekannten ­
  Kosten,  sofern  sie  nicht  auf  Grund  des  Inkassotarifes
Zu  berechnen  sind,  und  wegen  des  Ausschlusses  der  Verfügung
über  den  Erlös  vor  seinem  Eingang.
Schaer  x )  berichtet  über  ein  „neues“  Verfahren.  Die  Einz
 hgspapiere  werden  mit  ihrem  Nennwert  dem  Inkasso-Konto  des
Kunden  gutgeschrieben  (Inkassowechsel  an  Inkasso-Konto  N.N.).
Kach  Eingang  der  Wechsel  wird,  dieses  Konto  belastet  zugunsten
^ e s  Kontokorrent-Kontos  des  Kunden.  N.  N.  Inkasso-Konto

l )  Bank  im  Dienste  des  Kaufmanns  (Leipzig  1909)  S.  54.
Lettner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I.  6.  u.  7.  Aufl.  1.4
        <pb n="212" />
        210

Inkassowechsei.

zeigt  dann  in  einem  Saldo  den  Betrag  der  noch  nicht  fälligen
Einzugspapiere  des  einzelnen  Kunden.
Inkassowechsel  werden  häufig  wie  gewöhnliche  Wechsel  verrechnet, ­
  dem  Übersender  unter  Abzug  der  Inkassokosten  nach
dem  Tarif  und  2—5  Tage  nach  dem  Verfalltag  valutiert,  sofort
gutgeschrieben.  Andere  Banken  erteilen  Gutschrift  erst  nach
Eingang  des  Wechsels.  In  solchen  Fällen  wird  häufig  der  Inkassoverkehr ­
  *)  mit  den  Bankkunden  von  der  laufenden  Rechnung ­
  abgetrennt  und  mit  einem  Sonder-Konto,  Inkassokontokorrent-Konto, ­
  Inkasso-Konto  (als  Kollektiv-Konto  des  Hauptbuches) ­
  verrechnet  wie  folgt:
Debet  Inkassokontokorrent-Konto.  Kredit

3.  Gegenwert  der  Inkassopapiere  abzüglich ­
  Kosten,  oder  Nennwert  u.
Verrechnung  der  Inkassokosten
auf  Sonder-Konten  (vgl.  oben  angeführtes ­
  Kontierungsschema).
4.  Nicht  eingelöste  und  zurüokgegegebene
  Papiere.
5.  Schlußbilanz  :Passiva,  Forderungen
der  Auftraggeber  aus  noch  nicht
abgerechneten  Einzugspapieren.
5a.  Gewinn-  und  Verlust  oder  Provisions-Konto: ­
  Übertrag  des  Gewinnes, ­
  wenn  Barwerte  verrechnet
wurden  (oben  3.).
Zu  I  b.  Devisenverkehr.

1.  Bilanz:  Verbindlichkeiten  aus  dem
Vorjahr.
2.  Inkassowechsel-Konto:  Nennwert
der  empfangenen  Einzugspapiere.

Konto  fremder  Wechsel,  Kurswechsel-  Conto,  Devisen-,  Cambienim
  Eingang  Konto  verrechnet:  im  Ausgang

1.  Bilanz;  Wert  des  Anfangsbestandes.
2.  Kosten  der  eingehenden  (gekauften,
von  den  Kunden  remittierten,
selbst  ausgeschriebenen)  Devisen.
5.  Gewinn  und  Verlust:  Kurs-,  Zinsengewinn ­
  und  ersparte  Courtagen.

3.  Erlös  der  ausgehenden  Devisen
(verkauft,  Inkasso).
4.  Schlußbilanz:  Aktiva.  Wert  des
Schlußbestandes.

Spezialisierung  der  Verrechnung:
a)  Nach  Zahlungsplätzen;  Londoner,  W'ener,  Pariser  Wechsel-Konto ­
  usf.

*)  Ausführlich  behandelt  bei  Schiebe-Odermann  (13.  Aufl.)  S.  164  ff-
        <pb n="213" />
        Devisen.

211

14*

b)  Nach  den  Währungen:  Rubelwechsel-,  Francswechsel-Konto
  u.  a.
c)  Zerlegung  des  Gewinnes  in  Kursgewinn  und  Zinsgewinn
durch  Einfügung  eines  Devisenzinsen-Kontos  oder  periodische
Übertragung  des  Zinsengewinnes  (nachweisbar  auf  Grund  von
Hilfsrechnungen)  auf  das  gewöhnliche  Wechsel-Zinsen-Konto.
d)  Eine  entsprechende  Erweiterung  des  Devisen-Skontros
(besondere  Spalte  für  Courtage,  Stempel,  Zinsen,  Provision).
e)  In  der  Aufstellung  S.  210  wurden  die  Kosten  und  der  Erlös ­
  verbucht.  Man  findet  aber  auch  eine  gesonderte  Verrechnung ­
  der  Unkosten  des  Devisenhandels  auf  Courtage-Konto,
Stempel-Konto  (vgl.  dazu  Verrechnung  im  Bankgeschäft,  Effektenhandel). ­

Die  Nebenkosten,  Stempel,  Courtage  usw.  rechnet  der
kaufende  Bankier  als  Kommissionär  dem  Kunden  ab,  beim  Verkauf ­
  von  Devisen  hingegen  zu.  Der  Bankier  oder  der  Bankkunde ­
  als  Auftraggeber  kalkuliert  den  Anschaffungswert  der  für
ihn  gekauften  Devisen  durch  Addition,  den  Erlös  durch  Subtraktion ­
  der  Nebenkosten.
Schecks  auf  ausländische  Währung  werden  auf  Devisen-Konto
  verrechnet.
Kurswechsel  werden  gewöhnlich  zum  Tageskurs  des  Buchungstages, ­
  mitunter  auch  zu  einem  festen  Buchungskurs  umgerechnet. ­
  Die  gegen  den  Tageskurs  sich  ergebenden  Unterschiede ­
  werden  einem  Kursdifferenzen-Konto  zu-  bzw.  abgeschrieben, ­
  ein  sehr  umständliches  Verfahren.

24.  Abschnitt.
Der  Kredit  und  die  Kredit-Konten.
I.  Unter  Kredit 1 )  versteht  man  das  Hingeben  und  Empfangen
von  wirtschaftlichen  Gütern  im  Vertrauen  auf  die  Zusicherung
künftiger  Gegenleistungen  [Wagner).  Zwischen  Leistung  und
Gegenleistung  liegt  ein  gewollter  erheblicher  Zeitraum.
Die  Gegenleistung  kann  in  einzelnen  Fällen  aus  rein  technischen ­
  Gründen  nicht  unmittelbar  der  Leistung  folgen,  z.  B
')  Vgl.  Privatwirtschattslehre,  §§  30  ff.
        <pb n="214" />
        212

Kredit.

bei  einem  Barverkauf  im  Großhandel:  zwischen  Absendung  der
Ware  an  den  Besteller  und  dem  Eintreffen  der  Barzahlung  hegt
ein  Zeitraum  von  einigen  Wochen.  Solche  Kaufpreisforderungen
werden  zunächst  dem  Personen-Konto  oder  einem  Samrnel
Konto  für  ähnliche  Fälle  —  Konto  für  verschiedene,  Nachnahme-Konto
  —  belastet;  die  Zahlung  entlastet  die  Konten.  Auch  bei
Lohnzahlungen  an  Arbeiter,  Gehaltszahlungen  und  Mietzins  u.  a.
ist  das  Hinausschieben  der  Gegenleistung  nicht  das  Wesentliche*
sondern  eine  durch  andere  Umstände  bedingte  Nebenerscheinung.
In  den  zuletzt  genannten  Fällen  handelt  es  sich  um  Leistungen
an  den  Unternehmer,  die  an  sich  überhaupt  nicht  gebucht  werden; ­
  erst  die  Gegenleistung,  die  Zahlung,  findet  ihre  Verbuchung
auf  Lohn-Konto,  Gehälter-Konto,  Miete-Konto  (vgl.  S.  181*
6.  Fall).
II.  Das  Kreditgeben  beruht  entweder  auf  einer  Vereinbarung
beider  Parteien,  ist  also  freiwillig  und  gegenseitig;  beispielsweise
wenn  Waren  auf  Kredit  geliefert  werden,  Geld  mit  oder  ohne
bestimmten  Rückzahlungstermin,  mit  oder  ohne  Sicherstellung,
verliehen  wird.  Dieser  vertragsmäßige  Kreditverkehr  ist  unmittelbar ­
  aus  den  Büchern  zu  entnehmen:  die  Summe  der  Kredite ­
  ist  verbucht  auf  Debitoren-Konto  (aktive  Kredite),  Kreditoren-Konto ­
  (passive),  die  Einzelkredite,  ihre  Individualisierung ­
  im  Debitorenbuch,  Kreditorenbuch,  Bankbuch.
III.  Das  Kreditnehmen  kann  aber  auch  auf  einem  einseitigen
Willensakt  des  Kreditnehmers  beruhen,  ein  unfreiwilliges  Kreditgeben ­
  sein,  wenn  die  ursprüngliche  Kreditfrist  vom  Käufer  ohne
Vergütung  oder  gegen  nachträgliche  Zinsvergütung  verlängert
wird,  wenn  der  Schuldner  versucht,  eine  fällige  Schuld  durch
langfristige  Rimessenwechsel  zu  begleichen  u.  a.  Diese  Kreditmißwirtschaft ­
  ist  auf  dem  Personen-Konto  des  Schuldners  und
des  Gläubigers  nachweisbar  (Vergleichung  des  Fälligkeits-  mit
dem  Deckungstag,  Deckungsmittel  usw.  vgl.  S.  40,  43).
IV.  Leistung  und  Gegenleistung  können  in  der  Hingabe  von
Geld,  Handelsgütern,  Dienstleistungen  (des  Kommissionärs,  Spediteurs, ­
  Frachtführers)  bestehen.  Man  spricht  von  einem  Geld-Kredit,
  Warenkredit,  Leislungskradil.  Wird  dem  Kreditnehmer
die  Nutzung  eines  Geldkapitals  (als  selbständiger  Vertrag)  überlassen, ­
  spricht  man  von  einem  Lez'Akredit  (Schulden  zur  Geld ­
        <pb n="215" />
        Kreditkonten.

213

beschafft!ng);  bei  dem  Stundungskred.it  steht  das  Kreditieren
in  Verbindung  mit  einem  anderen  Geschäft  (rückständige  Gegenleistungen ­
  des  Kreditnehmers).  Der  Stundungskredit  ist  eine
Folge  der  Vermögensbildung  (vgl.  S.  26  f.)  und  ist  auf  dem  Debitoren-Konto
  (aktiv),  Kreditoren-Konto  (passiv)  gleichgültig,
ob  Waren-  oder  Leistungskredit,  verrechnet.
V.  Gewöhnlich  wird  zwischen  Real-,  Pfand-  oder  besonders
gedecktem  Kredit  und  dem  nicht  besonders  gedeckten  oder
Personalkredit  unterschieden.
a)  Beim  Real-,  besser  speziell  gedeckten  Kredit,  wird  ein
Vermögensgegenstand  des  Kreditnehmers  abgesondert,  der  im
Falle  der  Nichtzahlung  oder  der  Zahlungsverzögerung  zur  ausschließlichen ­
  Befriedigung  des  Kreditgläubigers  dienen  soll.  Das
Absonderungsrecht  besteht  am  unbeweglichen  oder  beweglichen
Vermögen:
1.  Immobiliarkredit,  Hypothekarkredit 1 ).  Das  Bürgerliche
Gesetzbuch  kennt  zwei  Arten  der  hypothekarischen  Belastung
von  Grundstücken:  a)  die  Verkehrshypothek  (§§  1113  f.  BGB.)
als  Mittel  der  Geldbeschaffung  oder  der  Mobilisierung  eines  Anlagekapitals. ­
  Sie  dient  zur  Sicherung  einer  bereits  bestehenden
Forderung  und  findet  ihre  Verbuchung  auf  dem  Hypothekenschulden-Konto ­
  (passiv),  Hypothekardarlehns-Konto  (aktiv)  mit
dem  Betrage  des  Darlehens;  der  Wert  der  Sicherheit  ist  buchhalterisch ­
  irrelevant,  ß)  die  Kautions-  oder  Sicherungshypoihek
(§§  1184  f.  BGB.)  als  Mittel,  durch  Verpfändung  des  Grundbesitzes ­
  Kredit  zu  erhalten.  Der  Anspruch,  dessen  Sicherstellung
der  Hypothek  dient,  ist  zur  Zeit  der  Begründung,  der  Eintragung
ins  Grundbuch  noch  nicht  bestimmbar;  er  ist  in  der  Regel  noch
nicht  entstanden,  so  beispielsweise  im  Bankverkehr,  wo  vor  der
Eröffnung  des  Kreditverkehrs  eine  solche  Hypothek  bestellt
wird:  z.  B.  Lehmann  wünscht  einen  beliebig  verfügbaren  Bankkredit ­
  von  25  000  bis  30  000  gegen  Kautionshypothek  auf  sein
Fabrikgrundstück  hinter  125  000  I.  Hypothek.
Die  Kautionshypothek  kommt  buch-  und  bilanzmäßig  unmittelbar ­
  nicht  zum  Ausdruck.  Gläubiger  und  Schuldner  buchen
auf  Personen-Konten  (vgl.  28.  Abschnitt);  empfehlenswerter  ist

*)  Vgl.  Leitner,  Bankgeschäft,  S.  379—439.
        <pb n="216" />
        214

Kreditkonten.

ein  entsprechender  Hinweis  auf  die  bestehende  Sicherung  in  der
Schlußbilanz  (S.  174).
2.  Mobiliar-,  Faustpfandkredit:  Der  Kreditnehmer  bestellt
an  einem  ihm  zu  Eigentum  gehörenden,  aber  mitunter  auch  an
einem  fremden  Gegenstände  ein  Pfandrecht.  Die  verpfändeten
Güter  (Wertpapiere,  Waren)  gehen  in  den  Besitz  (nicht  in  das
Eigentum)  des  Kreditgebers,  des  Pfandgläubigers,  über  oder
werden  bei  Verkehrsanstalten  des  Handels  hinterlegt  (Lagerhäuser). ­
  Vielfach  werden  im  Großhandel  nicht  die  Waren  selbst
verpfändet,  sondern  die  Schriftstücke,  durch  die  die  Verfügungsgewalt ­
  über  Waren  gesichert  ist  (Lagerscheine,  Konnossemente,
Frachtbriefe).
Der  Kreditgeber  verrechnet  Pfandkredite  auf  besonders  benannten ­
  Konten:  Lombard-Konto,  Lombarddarlehen-Konto,
auch  Effektenlombard-Konto,  Warenlombard-Konto;  Rembours-Konto;
  es  sind  summarische,  uneigentliche  Personen-Konten,
die  in  ihrer  Benennung  zum  Ausdruck  bringen,  daß  die  Persönlichkeit ­
  des  Kreditnehmers  gegen  die  Bedeutung  des  Pfandes
zurücktritt.  Auch  der  Kreditnehmer  soll  durch  eine  entsprechend
gewählte  Benennung  des  Darlehen-Kontos  die  rechtliche  Natur
dieses  Kreditgeschäftes  kontenmäßig  zum  Ausdruck  bringen,
unterläßt  dies  aber  häufig  und  verrechnet  es  mit  den  laufenden
Kreditgeschäften  auf  Kreditoren-  oder  Kontokorrent-Konto
(S.  219  f.).
Die  verpfändete  Sache  bleibt  Eigentum  des  Kreditnehmers;
die  Besitzübertragung  wird  oder  soll  in  den  Bestandsbüchern
vermerkt  werden.  Eine  Übertragungsbuchung  (Konto  verpfändeter ­
  Waren  oder  Effekten  an  Waren-  bzw.  Effekten-Konto
mit  dem  Darlehnsbetrag)  wäre  denkbar,  aber  umständlich.
Der  Realkredit  ist  stets  Geldkredit.  Wie  die  Grundstücke,
so  können  auch  Wertpapiere  derart  verpfändet  ,bzw.  hinterlegt
werden,  daß  sie  als  Sicherstellung  eines  erst  in  Zukunft  bestimmbaren ­
  Geldanspruches  dienen,  z.  B.  bei  einem  Kontokorrentkredit ­
  gegen  Hinterlegung  von  Wertpapieren.  Auch  diese  Pfandkredite ­
  finden  keinen  unmittelbaren  kontenmäßigen  Ausdruck
in  den  Verrechnungsbüchern,  dementsprechend  auch  nicht  in  der
Vermögensbilanz,  abgesehen  von  dem  Fall,  daß  der  Geschäfts ­
        <pb n="217" />
        Kreditkonten.

215

bericht  über  die  Art  der  Deckung  des  Kredits  Auskunft  gibt
(II.  Band).
b)  Der  Personalkredit  —  nicht  speziell  gedeckter  Kredit  —
soll  seine  Deckung  in  der  gesamten  Vermögensmasse  des  Kreditschuldners ­
  finden.
1.  Der  Buchkredit  findet  seine  Beurkundung  in  den  Büchern
des  Gläubigers  (29.  Absch.).  Hierher  gehören  der  Stundungskredit
des  Warenhandels  (auf  Kreditoren-Konto),  dem  ein  Kaufvertrag
zugrunde  liegt,  und  der  Koncokorrentkredit  des  Händlers  und
des  Fabrikanten,  der  sich  auf  einen  Kreditvertrag  gründet.  Der
Bank-(Kontokorrent-)Kredit  erscheint  mit  dem  in  Anspruch  genommenen ­
  Betrage  in  den  Büchern  des  Kreditnehmers  auf  dem
Bank-Konto  rechts,  seine  Abzahlungen  links  (S.  42f.).  Die  Maximalhöhe, ­
  die  Art  der  Deckung  des  Kredits  ist  unmittelbar  nicht
zu  ersehen,  wird  aber  in  Vormerkbüchern  notiert.
2.  Kredit  gegen  Schuldschein:  a)  im  privaten  Geldhandel
des  Kleinverkehrs;  b)  bei  Inanspruchnahme  des  öffentlichen
Kredits  und  des  Kapitalmarktes;  er  wird  auf  Obligationen-Konto,
Pfandbrief-Konto,  Prioritäten-Konto  des  Kreditnehmers  verrechnet ­
  (vgl.  II.  Band).
3.  Beim  Akzeptkredit  des  Akzeptanten  handelt  es  sich  in
der  Regel  um  eine  Umwandlung  der  Kaufpreis-  als  Buchschuld
in  eine  Wechselschuld  des  Käufers.  Der  Kreditnehmer  verpflichtet ­
  sich  nach  Wechselrecht  zur  Bezahlung  der  Waren,  in
anderen  Fällen  zur  Rückzahlung  des  Daflehns;  die  Akzepte
werden  auf  dem  Schuldwechsel-  oder  Tratten-Konto  verrechnet.
Der  Akzeptionskredit  bei  einer  Bank  wird  benutzt,  um  die
Akzepte  des  Kreditgebers  in  Umlauf  zu  setzen  (Kreditakzepte)
setzt  einen  Kreditvertrag  voraus  und  wird  vom  Kreditgeber  au,
einem  Sonder-Konto  (N.  N.  Akzeptions-Konto)  verbucht.  Auch
der  Kreditnehmer  tut  gut,  diesen  Kredit  vom  Kontökorrentkredit
  buchmäßig  zu  trennen  (S.  207,  4.  u.  5.).
4.  Wechselkredit.  Der  Wechselnehmer  als  Kreditgeber  nimmt
Wechsel  in  Zahlung  oder  gibt  Darlehen  darauf  —  Kauf  von
Wechselforderungen,  Diskontkredit  —  im  Vertrauen  auf  die
Zahlungsfähigkeit  des  Vorbesitzers  und  des  Akzeptanten.  Dem
Kreditgeber  haftet  eine  Mehrheit  von  Einzelwirtschaften,  d.  h.
jeder  Vormann  für  sich  und  alle  anderen.
        <pb n="218" />
        216  Kreditkonten.

/

Der  Wechselverkäufer  belastet  die  diskontierende  Bank  für
den  Erlös,  d.  h.  in  den  Büchern  des  Kreditnehmers  erscheint  die
Bank  als  Schuldner  (gegen  Wechsel-Konto  Haben);  verfügt  er
über  sein  Guthaben,  tritt  der  Diskontkredit  unmittelbar  nicht
oder  nicht  mehr  in  Erscheinung.  Deshalb  soll  die  Höhe  des
Diskontkredits  durch  eine  Nebenaufzeichnung  —  Kreditkontrolle, ­
  Wechselobligobuch  —  registriert  werden  (II.  Band).
5.  Der  Bürgschaftskredit  ist  durch  die  Verpflichtung  eines
Dritten  sichergestellt,  der  vertragsmäßig  für  die  Erfüllung
der  Verbindlichkeiten  des  Hauptschuldners  haftet.  Der  Bürge
tritt  nötigenfalls  für  eine  fremde  Schuld  ein.  Im  Grunde  genommen ­
  wird  der  Kredit  nicht  dem  Hauptschuldner,  sondern
dem  Bürgen  gewährt,  die  Kapitalübertragung  an  den  Hauptschuldner ­
  stützt  sich  auf  den  Kredit  des  Bürgen.
Der  Hauptschuldner  und  der  Gläubiger  buchen  die  Bürgschaft ­
  gewöhnlich  überhaupt  nicht  —  eine  Vormerkung  auf  dem
Personen-Konto  ist  keine  Buchung  —;  der  Bürge  verrechnet
seine  Eventualverpflichtung  auf  Aval-Konto,  Avalakzept-Konto,
Bürgschafts-Konto  (S.  180,  5.  Fall;  S.  179,  4/3).
VI.  Die  im  Kreditverkehr  erlangten  Kapitalien  finden  ihre
Verwendung  zur  Vergrößerung  und  Erweiterung  des  Geschäfts,
zur  Erfüllung  von  Verbindlichkeiten,  zu  Spekulationsgeschäften.
Dementsprechend  kann  man  zwischen  Anlage-,  Betriebs-,  Zahlungs-,
  Spekulationskredit  unterscheiden.  Die  Frage  nach  der
Verwendung  der  kreditierten  Kapitalien  hat  nur  Sinn  beim  Geldkredit;
  ihre  Beantwortung  ist  in  schwierigen  Fällen  nur  möglich,
wenn  man  die  Einzelheiten  der  Büchereintragungen,  die  Genesis
der  Buchungsfälle  nachprüft.  Beispielsweise  können  Wechselschulden ­
  (Akzepten-Konto  Haben)  durch  Wareneinkauf  entstanden ­
  sein  (Warenakzepte);  oder  aber  es  werden  einige  Akzepte ­
  behufs  Geldbeschaffung  verkauft  (Geldakzepte);  schließlich ­
  kann  der  Bezogene  akzeptiert  haben,  um  anderen  seinen
Kredit  zu  leihen,  den  der  Aussteller  zur  Geldbeschaffung  benutzt
(Kreditakzepte)  oder  zur  Zahlungsausgleichung  im  überseeischen
Handel  verwendet  (Remboursakzepte).
VII.  Die  Kosten  des  Kredits  erscheinen  auf  dem  Zinsen-Konto
  —  das  nach  der  Art  des  beanspruchten  Kredits  gegliedert
wird,  wie  Pfandbriefzinsen-Konto,  Weehselzinsen-Konto  u.  a.  —
        <pb n="219" />
        Kreditkonten.

217

und  auf  Provisions-  und  Handlungsunkosten-Konto.  Wegen  der
Agio  und  Disagio  bei  Anleiheschulden  vgl.  II.  Band.
VIII.  Die  Tilgung  der  Schulden  (auf  dem  Schulden-Konto
Soll)  erfolgt  durch  Barzahlung,  Bankzahlung  (Bank-  bzw.  Giro-Konto
  Haben);  durch  Hingabe  an  Zahlungsstatt,  z.  B.  Darlehnsschuld ­
  beglichen  durch  Warenlieferung:  Schulden-Konto  an
Waren;  durch  Gegengeschäfte  (Kauf  von  Waren  auf  Kredit  und
Verkauf  auf  Ziel:  Waren  an  Kreditoren,  Kreditoren  an  Waren);
durch  Schuldumwandlung,  beispielsweise  Ersetzung  des  Bankkredits ­
  durch  Anleiheschulden,  einer  Kaufpreisschuld  durch  eine
Wechselschuld  (Kreditoren  an  Waren);  durch  Aufrechnung,  z.  B.
Mietzinsforderung  gegen  eine  Darlehnschuld  (Darlehn  an  Hauserträgnis); ­
  durch  Naturalleistungen  (Gehalt  teilweise  bezahlt
durch  Warenlieferungen:  Gehälter  bzw.  Handlungsunkosten  an
Waren);  durch  Nachlaß  (Schenkung;  Schuldennachlaß  eines
Gläubigers  an  seiner  Darlehns-  oder  Zinsforderung:  Schulden  an
Erfolgs-Konto,  Darlehn  an  Zinsen-Konto);  oder  durch  Liberierung
  von  der  Einzahlungspflicht  bei  einer  Aktien-  oder  Gesellschaft ­
  m.  b.  H.  (Konto  der  Aktionäre  an  Resteinzahlung);
durch  Uneinbringlichkeit  im  Falle  des  Konkurses  oder  durch
Zwangsvergleich  (II.  Band);  durch  Erfüllung  seitens  eines  haftbaren ­
  Dritten  (Bürgschaft).  Die  Zession  und  die  Prolongation
einer  Forderung  ist  in  Nebenbüchern  zu  verbuchen  bzw.  zu  vermerken. ­
  Endlich  kann  es  Vorkommen,  daß  eine  Darlehnsschuld
in  eine  Kapitalbeteiligung  umgewandelt  wird,  z.  B.  wenn  der
Gesellschafter  einer  G.  m.  b.  H.  bei  der  Gründung  ein  Darlehn
gibt,  später  das  Stammkapital  erhöht  und  sein  Darlehnsanspruoh
auf  die  Kapitaleinlage  verrechnet  wird  (Kreditoren  an  Kapital). ­

IX.  Wann  werden  Schulden  gebucht  ?  1.  Bei  ihrer  Entstehung,
z.  B.  Kaufpreis-,  Darlehns-  und  Wechselschulden.  In  manchen
Fällen  besteht  rechtlich  die  Schuld  schon  früher  als  sie  in  den
Büchern  des  Schuldners  erscheint,  beispielsweise  im  interlokalen
Warenverkehr.  Der  Absender  bucht  seine  Forderung  am  Tage
der  Absendung,  der  Empfänger  die  Warenschuld  erst  nach  ordnungsmäßiger ­
  Übernahme  der  Ware.  In  anderen  Fällen  verbucht ­
  der  Schuldner  einen  Betrag  als  Schuld,  obgleich  rechtlich
für  ihn  eine  Verbindlichkeit  noch  nicht  besteht;  z.  B.  werden
        <pb n="220" />
        218

Schuidenbuchung.

Wechselschulden  vom  Bezogenen  schon  vor  der  Annahme  des
Wechsels  verbucht  (vgl.  S.  172  ff.).
2.  Bei  der  Tilgung  (Zahlung),  beispielsweise  Lohn-  und  Gehaltszahlungen, ­
  Darlehnszinsen').  Diese  Arten  der  Schulden
werden  als  Verluste  (Lasten)  verrechnet;  als  Schulden  erscheinen
sie  nur  am  Schlüsse  des  Jahres,  wenn  die  Leistungen  rückständig
sind  (Bilanzpassiva;  rückständige  Gehälter,  Löhne),  und  dann
zweckmäßig  als  persönliche  Schulden  (Kreditoren-Konto;  Buchung ­
  am  Jahresende:  Handlungsunkosten  bzw.  Zinsen-Konto
an  Kreditoren.  Einfacher  ist  die  Buchung:  Handlungsunkosten
an  Bilanz).
3.  Bei  ihrer  Fälligkeit,  z.  B.  Anleihezinsen,  Gewinnanteile
bei  Aktiengesellschaften,  a)  Die  fälligen  Leistungen  werden  als
Schuld  (Vormerkung  und  Tilgung,  S.  178,  182)  und  als  Verlust
verbucht.  Z.  B.  Anleihezinsen  in  Höhe  von  60  000  Mark  sind
am  1.  November  fällig  geworden:  Anleihezinsen  an  Zinsenauszahlungs-Konto.
  Das  zuletzt  genannte  Konto  zeigt  im  Haben
die  Vormerkung  der  Schuld,  im  Soll  die  eingelösten  Zinsscheinbetrüge, ­
  in  seinem  Saldo  die  noch  nicht  eingelösten  Reste  (Bilanzpassiva). ­
  Das  Anleihezinsen-Konto  wird  durch  Gewinn-  und
Verlust-Konto  abgeschlossen  (im  Haben),  b)  Der  Reingewinn
einer  Aktiengesellschaft,  d.  h.  im  allgemeinen  einer  Kapitalgesellschaft, ­
  wird  durch  Generalversammlungsbeschluß  teilweise
in  Gesellschaftsschulden  umgewandelt
Gewinnvortrags-Konto  an  Dividenden
„  Tantiemen  Schulden
„  Gratifikationen  usw.  J
4.  Eine  Reihe  von  rechtlich  bestehenden  Verbindlichkeiten
wird  häufig  überhaupt/nicht  gebucht,  z.  B.  Bürgschaftsschulden,
Gefälligkeitsakzepte,  Einzahlungsverpflichtungen  auf  nicht  voll
bezahlte  Aktien  bzw.  Geschäftsanteile,  Garantieverbindlichkeiten
(vgl.  II.  Band:  Unvollständigkeit  der  Bilanz,  Zwischen-Konten).
Es  kommt  vor,  daß  für  kurzfällige  Verbindlichkeiten  kein  Kredit-Konto
  eröffnet  wird,  sondern  der  Einfachheit  halber  erst  die
*)  Darlehnszinsen  werden  demnach  bei  ihrer  Fälligkeit,  bei  ihrer
Zahlung  oder  erst  am  Ende  des  Jahres  gebucht,  wenn  sie  rückständig  geworden ­
  sind,  bzw.  wenn  sie  antizipierend  (S.  221)  verrechnet  werden  sollen.
        <pb n="221" />
        Darlehnsgeschäfte.

219

Zahlung  an  den  Gläubiger  verbucht  wird;  z.  B.  Einkauf  von
Waren  30  Tage  Ziel;  Buchung  am  Zahlungstag;  Waren  an  Kasse.
Besser  ist  die  Buchung  beim  Eintreffen  der  Waren:  Waren  an
Kreditoren;  am  Zahlungstag:  Kreditoren  an  Kasse.  Die  erwähnte ­
  Ausschaltung  der  Kredit-Konten  erhöht  die  Aufmerksamkeit ­
  hinsichtlich  der  nicht  vorgemerkten  Schulden  und  könnte
im  Konkursfalle  zu  Unannehmlichkeiten  führen  (vgl.  2.  Fall).

25.  Abschnitt.
Darlehnsgeschäfte.
Ein  Darlehn  ist  die  vertragsmäßige  Übertragung  von  Geld
(oder  anderen  vertretbaren  Sachen)  aus  dem  Eigentum  des  Darleihers ­
  (Darlehngeber,  -gläubiger)  in  das  Eigentum  des  Darlehnempfängers ­
  gegen  das  Versprechen  der  späteren  Rückgabe  einer
gleichen  Menge  von  Sachen  derselben  Art  (§§  607  BGB.).  Hier
kommt  nur  das  Gelddarlehen  in  Betracht*)•  Man  kann  unterscheiden ­
  :
1.  Aktive  Darlehen  (der  Verbuchende  ist  Darlehnsgeber).
II.  Passive  Darlehen  (der  Verbuchende  ist  Darlehnsempfänger).
In  beiden  Gruppen  sind  die  Geldansprüche  des  Gläubigers
a)  ungedeckt,  d.  h.  richtiger  nicht  besonders  gedeckt,  oder  b)  gedeckt ­
  \  die  Sicherung  besteht:
1.  in  Wertpapieren  (Effektenlombard-Konto  =  aktiv,  Lomkarddarlehns-Konto
  =  passiv);
2.  in  Waren  (Warenlombard-Konto,  Lombarddarlehns-Konto);

3.  in  Grundstücken  (Verkehrshypotheken  im  Sinne  der
§§  111311.  BGB.;  aktives  Hypotheken-Konto,  Hypothekendarlehns-Konto; ­
  Hypothekarschulden-Konto.  Die  Sicherungshypothek, ­
  §  1148  BGB.,  findet  keine  besondere  kontenmäßige  Darstellung) ­
  ;
4.  in  der  Verpfändung  von  Versicherungspolicen;
5.  in  der  Bürgschaft  dritter  Personen  (S.  180).
ff  Dem  Darlehnsschuldner  können  auch  Gegenstände  Waren,  Wertpapiere ­
  —  übergeben  werden,  damit  er  sie  verkaufe  und  den  Erlös  als
Oarlehn  behalte.
        <pb n="222" />
        220

Darlehnsgeschäfte.

Aktive  und  passive  Darlehns-Konten  verrechnen  die  Darlehnssummen ­
  ohne  Rücksicht  auf  die  Art  der  Deckung,  die  in
der  Benennung  des  Kontos  zum  Ausdruck  kommen  kann  und
soll.  Grundsätzlich  ist  jedoch  das  Pfand  selbst  bzw.  dessen  Wert
nicht  zu  verbuchen,  da  nur  Besitz,  nicht  aber  Eigentumsübertragung ­
  stattfindet.
I.  Aktive  Darlehen  verrechnet
(Aktives)  Darlehns-Konto  (Darlehns-Debitoren-Konto).

Darlehen

Rückzahlungen

1.  Bilanz:  Darlehnsforderungen
aus  dem  Vorjahr  100
2.  Kasse,  Giro-Konto:  Neue  Darlehen ­
  80
5.  Eingangs-Bilanz:  Vortrag  ...  150

1.  Rückzahlungen,  Teilzahlungen, ­
  Abtretung  30
4.  Schlußbilanz:  (Aktiva)  Bestand ­
  an  D.-Forderungen..  150

Verluste  durch  Ausfälle  an  Darlehnsforderungen  werden  auf
Gewinn-  und  Verlust-Konto  abgebucht  oder  wie  dubiose  Forderungen ­
  (siehe  II.  Band)  behandelt.
Die  Gutschrift  der  Zinseneinnahmen  erfolgt  auf  Zinsen-Konto;
  über  die  transitorischen  und  antizipierenden  Buchungen
wegen  der  noch  nicht  fälligen  oder  im  voraus  bezahlten  Anteilszinsen ­
  eines  Bilanzjahres  vgl.  Hypothekarzinsen,  S.  230,  auch
S.  182.

II.  Passive  Darlehen:  Den  Nennwert  der  Darlehen  verrechnet

(Passives)  Darlehns-Konto  (Darlehns-Kreditoren-Konto)

Rückzahlung

Darlehen

3.  Rückzahlungen  30000
4.  Schlußbianz;  (Passiva)
Darlehnsschulden  50000

1.  Bilanz:  Anfängliche  Darlehnsschuld ­

  20000
2.  Neue  Darlehen  (Kasse)...  60000
5.  Bilanz:  Vortrag  50000

Die  Kosten  der  Darlehnsaufnahme,  wie  Vermittlungsgebühren, ­
  Gerichtskosten,  Schreib-  und  Verwaltungskostenbeiträge
usw.,  werden  gewöhnlich  dem  allgemeinen  Unkosten-Konto  be'
lastet:  besser  ist  die  Verbuchung  auf  dem  Darlehnszinsen-Konto,
da  solche  Nebenkosten  den  effektiven  Zinsfuß  der  Schuld  erhöhen 1 )-(Über
  besondere  Formen  des  Darlehnsgeschäftes  vgl.  Hypothekargeschäft, ­
  Lombarddarlehen,  Pfandbriefe,  Reporteffekten.)

D  Vgl.  Privatwirtschaftslehre,  §  27.
        <pb n="223" />
        Anlagevermögen.

221

Durch  die  Verbuchung  auf  Kontokorrent-Konto,  Kreditoren-Konto,
  auch  aren-Konto  oder  Kapital-Konto  kann  das  Darlehnsgeschäft ­
  in  den  Büchern  verschleiert  werden.
Das  passive  Darlehnszinsen-Konto  soll  in  seiner  Funktion
an  einem  Zahlenbeispiel  erläutert  werden:  Am  1.  April  wird  ein
Darlehn  von  400  000  mit  5  %  jährlich  und  halbjährlicher  Zinszahlung ­
  aufgenommen.

Ausgaben  Darlehnszinsen-Konto.  Verrechnung

1.  Jahr.
1-/10.  Kasse.  1.  Semester  ...  10000
31./12.Schlußbilanz 1  2 ]:  Anteilszinsen ­
  bis  31./12  5000

2.  Jahr.
t./4.  Kasse;•  Zinsenzahlung...  10000
1-/10.  Kasse:  Zinsenzahlung..  10000
31./12.Schlußbilanz 1 ):  Anteilszinsen ­
  5000
25000

31  ./12.  Gewinn  und  Verlust:
Zinsenausgaben  für  »/*  Jahre  15000

l./l.  Bilanz:  Vortrag  5000
31./12.  Gewinn  und  Verlust..  20000
Zinsverlust  des  ganzen  Jahres

25000

usf.

26.  Abschnitt.
Anlagevermögen  und  Anlageschulden.
Zum  Anlagevermögen  zählen  jene  Vermögensteile  einer  Unternehmung, ­
  die  nicht  zur  Weiterveräußerung,  vielmehr  dauernd
zum  Geschäftsbetrieb  des  Unternehmens  bestimmt  sind  (§  261
Ziffer  3  HGB.).  Beispielsweise  unbebaute  und  bebaute  Grundstücke, ­
  Gebäude  (Fabrik,  Wohn-,  Verwaltungsgebäude,  bauliche
Anlagen  der  Wohlfahrtseinrichtungen,  wie  Schulen,  Kirchen,
Arbeiter-  und  Beamtenwohnhäuser  u.  ä.),  Maschinen  (Arbeits-,
Kraft-  und  Antriebsmaschinen),  Werkzeuge,  Apparate,  Instrumente, ­
  Fuhrwerk  (Pferde,  Geschirr,  Wagen),  Modelle  und  Formen, ­
  Patente  und  vieles  andere.
I.  Anlagevermögen:  Die  Verrechnung  umfaßt:  1.  Darstellung
des  Siammvermögens  und  dessen  Veränderungen  durch  Zu-  und
*)  Die  nächste  Zinsenzahlung  am  1.  April  fällt  für  die  Monate  Oktober-Dezember ­
  dem  alten  (1.)  Rechnungsjahr  zun  Last;  deshalb  dieser
antizipierende  Verrechnungsposten  einer  bereits  vorhandenen,  aber  noch
nicht  fälligen  Zinsenschuld.
        <pb n="224" />
        222

Anlagevermögen.

Abgänge.  2.  Darstellung  der  Wertverluste  durch  Abnutzung,
Benutzung  usw.  (Abschreibungen).  3.  Kosten  der  Unterhaltung.
4.  Erträgnisse.
II.  Anlageschulden:  1.  Verrechnung  der  Schulden  und  ihrer
Veränderungen.  2.  Buchung  der  Lasten.
Zu  I.  Anlagevermögen:  1.  Die  Verbuchung  des  Stammvermögens
  und  dessen  Veränderungen  übernimmt  ein  Anlage-Konto,
dessen  Funktion  das  nachstehende  allgemeine  Schema  erläutert:

Eingang  Ausgang

1.  Jahr.
1.  Wert  des  Anfangsbestandes ­
  118  000,—
2.  Wert  des  Zuganges
(Kaufpreis,  Herstellungspreis) ­
  6  000,—

3.  Schlußbilanz:  Buchwert ­
  des  Schlußbestandes ­
  121  560,—-4.
  Abschreibung  (gegen
Gewinn-  u.  Verlust-oder
Abschreibungs-Konto)  2  440,—

124  000,—

124  000,—

2.  Jahr.
5.  Eingangsbilanz:  Vortrag ­
  121  560,—

6  .Schlußbilanz:  Buchwert ­
  am  Ende  des
Rechnungsjahres  119128,80
7.  Abschreibung  2  431  20

3.  Jahr.
8.  Eingangsbilanz:  119128,80

9.  Abgang  durch  Verkauf  von  Vermögensteilen, ­
  Altmaterialien  usw.

Zum  Kaufpreis  gehören  alle  Erwerbskosten  wie  Gerichts-,
Vermittlungs-  und  Anwaltgebühren.

Die  Abschreibungen  wurden  wie  folgt  ermittelt 1 );
118  000,--T-2
  %  Abschreibung  2  360,—
115  640,-Zugang
  6  000,—
-T-  2  %  für  2 / 3  Jahre  ...  80,-  5  920,-Ende
  des  1.  Jahres,  Buchwert  121  560,—
-f-  2  %  2  431,20
Ende  des  2.  Jahres  Buchwert  ....  119  128,80
B  Ausführlicher  Leitner,  Selbstkostenberechnung  industrieller  Betriebe, ­
  7.  Aufl.  Frankfurt  a.  M.  1921  (S.  226—269)  und  II.  Band  (Abschreibungen, ­
  Abschreibungs-Konto).  Schoettgen  in  der  Z.  f.  B.  1911,  S.  1  ff-
        <pb n="225" />
        223

Abschreibangen.
Der  Wert  des  Schlußbestandes  wird  nur  ausnahmsweise
durch  Neuschätzung  (beispielsweise  bei  Auseinandersetzungen,
Erbschaftsabhandlung,  Verkauf,  Umwandlung  der  Unternehmungsform), ­
  in  der  Regel  jedoch  durch  Schätzung  der
Wertminderung  bestimmt.
Die  Kosten  der  Neubauten J )  werden  gewöhnlich  einem
Zwischen-Konto  belastet,  das  nach  Fertigstellung  durch  Übertrag ­
  der  Kosten  des  Neubaues  bzw.  der  Neuanlage  auf  das  betreffende ­
  Anlage-Konto  aufgelöst  wird.
Teile  des  Anlagevermögens,  deren  Buchwert  für  Bilanzzwecke ­
  durch  Abschreibungen  verschiedener  Höhe  ermittelt
werden,  sind  im  Interesse  einer  klaren  Bilanzierung  auch  auf
getrennten  Konten  zu  verrechnen.  So  sollen  beispielsweise
Grundstücke  und  Gebäude,  Gebäude  und  Maschinen,  Maschinen
und  Werkzeuge,  Pferde,  Wagen  und  Gerätschaften  usw.  grundsätzlich ­
  auf  Sonder-Konten  und  nicht  auf  einem  gemeinsamen
Konto  verrechnet  werden.
2.  Die  Abschreibungsverluste  durch  Abnutzung  infolge  Benutzung, ­
  d.  h.  Verluste  infolge  Brauchbarkeitsminderung,  werden
verrechnet:
a)  unmittelbar  mit  dem  Anlage-Konto,  oder
b)  zunächst  auf  einem  allgemeinen  Sammel-Konto  für  Abschreibungen ­
  (Abschreibungs-  Konto).
c)  Oder  auf  Sammel-Konten  für  Abschreibungen  auf  gleichartige ­
  Vermögensgruppen  (beispielsweiseMaschinenabschreibungs-Konto,
  Gebäudeabschreibungs-Konto  u.  ä.).  Diese  Sammel-Konten
  werden  ihrerseits  abgeschlossen  durch  Übertrag,  d.  i.
Sammlung  ihrer  Salden  auf  Generalabschreibungs-Konto  oder  auf
Gewinn-  oder  Verlust-Konto.
d)  Auf  einem  allgemeinen  Erneuerungsfonds-Konto  [§  261
Ziff.  3  HGB.,  besser  als  Amortisations-Konto  bezeichnet]  oder
auf  Sonder-Konten  für  gleichartige  Vermögensgruppen  (beispielsweise ­
  Maschinenerneuerungsfonds,  Hochofenamortisations-Konto
  usf.).

R  Vgl.  Z.  f.  hw.  P.,  2.  Jahrgang,  1908,  S.  356  ff.  Sterns  Lexikon
S,  452;  auch  2.  Band.
        <pb n="226" />
        224

Abschreibungen.

Gegen-Konten  zu  den  unter  a—d  genannten  Abschreibungs-Konten
  sind:
a)  Gewinn-  und  Verlust-Konto,  wenn  die  Abschreibungen
als  Jahresverlust  in  der  Ertragsrechnung  erscheinen  sollen,  oder
ß)  Betriebskosten-Konto,  Verkaufskosten-Konto,  wenn  die
Abschreibungen  als  Bestandteile  des  Herstellungs-  bzw.  Selbstkostenpreises ­
  verrechnet  werden  sollen  (vgl.  Fabrikbuchführung).
y)  Oder  ein  Erträgnis-Konto  (z.  B.  Immobilien-,  Gebäudeerträgnis-Konto), ­
  wenn  die  Abschreibungen  den  Gebäudeertrag
vermindern.

Beispiel  für  das  Buchungsverfahren  nach  2  a.
Gebäude-Konto.
98
2
Gewinn-  u,  Verlust-Konto  Bilanz
Gebäude;
Anfangswert...  100
-f-  2  %  Absch.  2
~98

Gebäude  2
Maschinen  ....  10
Werkzeuge  ...  8
~2Ö

1.  Anfangswert  100

2.  Schlußwert
3.  Gewinn-  und  Verlustoder ­

Betriebskosten-Verkaufskosten-






Beispiel  für  das  Buchungsverfahren  nach  2  b.

Abschreib  ungs-(Sammel-)  Konto.

1.  Gebäude-Konto

2.  Gewinn  und  Verlust

Maschinen-Konto

10

Werkzeug-Konto

20

Gewinn  und  Verlust.

20'

Abschreibungs-Konto  ....  201
        <pb n="227" />
        Abschreibungen.

225

Das  erste  Beispiel  nach  dem  Verfahren  2  d.
Gebäude-Konto
Debet  inline  Zn-  mul  Ahcfäncrei

Kredit

1.  Jahr;  Anfangswert  100

Schlußwert  100

2.  Jahr:  Eingangsbilanz  100

Schlußbilanz  100

3.  Jahr:  Eingangsbilanz  100
u
Amortisations-  (Erneue

Schlußbilanz  100
äf.
irungsfonds-)Konto  x ).

1.  Schlußbilanz  1914  2

2.  Gewinn  und  Verlust  oder  Betriebskosten-Konto ­
  usw.  (wie
nach  2  a)  2

4.  Schlußbilanz  1915  4

3.  Eingangsbilanz  2
5.  Gewinn  und  Verlust  2

2.  Schlußbilanz  1916  6

6.  Eingangsbilanz  4
8.  Gewinn  und  Verlust  2

Aktiva  Bih

9.  Eingangsbilanz  6
mz  Passiva

1914

Gebäude  100

Erneuerungsfonds  (Amortisations-Konto)
  2

Gebäude
Gebäude

1915

100

Brneuerungsfonds  4

1916

1001  Brneuerungsfonds  6

Die  Abschreibungs-Konten  auf  der  Passivseite  der  Bilanz  verrechnen ­
  wirtschaftlich  Abschreibungsverluste  auf  zu  hoch  bewertete  Aktivbestände. ­
  Erfolgs-Konten  sind  sie  nicht,  da  sie  die  Verluste  (Vortrag  der
Abschreibungen)  rechts  zeigen.  Sie  verrechnen  den  Bestand  an  den  bisherigen ­
  Abschreibungen  und  die  Zunahme  (Jahresabschreibung)  rechts  wie
älle  Passiv-Konten,  ohne  Kapital  oder  Schuld  zu  sein.  Sofern  die  Abschreibungen ­
  übermäßig  sind,  verrechnet  dieses  Konto  Bestand,  Verlust
11  nd  Reserve  auf  einer  Seite.
Leitn  er,  Buchhaltung-  und  Bilanzkunde.  T.  6.  u.  7.  Aull.  15
        <pb n="228" />
        Die  Buchungsbeispiele  zeigen  das  Abs  ehre  ibungs-  Konto  (im
II.  Band  auch  das  Delkredere-Konto)  in  zwei  Anwendungsmöglichkeiten: ­
  nach  2  b  ist  es  ein  reines  Erfolgs-Konto,  das  nur
durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto  zum  Abschluß  gebracht  wird;
nach  2  d  ist  es  seiner  Abschlußtechnik  nach  Bestands-Erfolgs-Konto.


3.  Die  Kosten  der  Unterhaltung,  Instandhaltung,  Reparaturen, ­
  soweit  sie  keine  Werterhöhung  bedingen,  werden  einem  allgemeinen ­
  Konto  zugeschrieben  oder  auf  einem  Sonder-Konto
nachgewiesen  und  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto  oder  Betriebskosten-Konto ­
  abgebucht.  In  der  Praxis  wird  die  scharfe
Scheidung  zwischen  Bestands-  und  Kostenrechnung  des  Anlagevermögens ­
  nicht  immer  durchgeführt.  Die  folgenden  Beispiele
aus  der  B.  einer  Aktienbrauerei  mögen  zeigen,  wie  solche  systemwidrige ­
  Unklarheiten  nachträglich  gemildert  werden  können.

Debet

Fuhrpark-Konto.

Kredit

1.  Anfangsbestand

80  000,—

4.  Abgang;  Verkauf  von

2.  Zugang

31  943,55

Altmaterialien

150,—

3.  Unterhaltungskosten

.  168  349,82

5.  Schlußbilanz

80  000,—

'  »v  -

6.  Abschreibung

20  040,55

Minderwert  durch  ein-•



gegangene  und  minderwertig

  gewordene

Pferde

11  753,—

7.  Unterhaltungskosten  .

168  349.82

280  293,37

280  293,37

Aktiva  Bilanz.

Fuhrpark-Konto.
Buchwert  1./9.  1917  ....  80  000,—
Zugang  31  943,55
~  111  943,55
Abgang  ■  11  753,—
100190,55
-r-  20  %  Abschreibung  ..  20  040,55

80150,—
■—  Altmaterial  150,—
        <pb n="229" />
        Instandhaltung.

227

15*

Verluste

Gewinn  und  Verlust.

Fuhrpark-Konto.
Unterhaltungskosten  ....  168  349,82
Abschreibungen:
Maschinen  M....
Geräte  M....
Fuhrpark-Konto  ;M.  20  040,55
Minderwert  M.  11  753,—

NB.;  Der  „Minderwert“  ergibt
sich  aus  dem  Unterschiede  zwischen
Anfangs-  und  dem  geschätzten  Endwert ­
  des  Pferdematerials.

Eine  einwandfreie  Verrechnung  zeigen  die  folgenden  Konten:

Das  Fuhrpark-Konto  (Pferde-  und  Wagen-Konto)

im  Soll  verrechnet  die  Vermögensbestände  im  Haben
1-  Anfangs-  (Anschalfungs-)Wert.  3.  Abgang  durch  Verkauf.
Zugang  durch  Erwerb.  4.  Wert  des  schließlichen  Bestandes.
5.  Abschreibungen  und  Minderwert
(gefallene  Pferde),  übertragen  auf
Speditions-  Konto.

Das  Speditions-Konto

im  Soll  verrechnet  die  Kosten  (Aufwendungen)  im  Haben

U  FerferaucfcFutter.Kutscherlöhne 1 ),
Sattler-,  Schmiederechnungen,
Tierarztkosten  Reparaturen.
2-  Abschreibungen  auf  Pferde,  Geschirr, ­
  Wagen,  Stalleinrichtungen,
Futterboden,  Kammern.
3-  Allgemeine  Kosten-.  Versicherung
der  Arbeiter,  der  Vermögenswerte,
Haftpflicht,  Lichtverbrauch.

4.  Kleine  Einnahmen  (z.  B.  Düngerverkauf). ­

5.  a)  In  Einzelbetrieben  ist  der  Saldo
mit  Gewinn-  und  Verlust-Konto
abzubuchen.
b)  Wenn  mehrere  Unterbetriebe
an  den  Kosten  teilnehmen,  so
sind  die  Unkosten  eines  Monates ­
  nach  der  Stundenzahl  der
Leistungen  oder  Zahl  der  geleisteten ­
  Gespanndienste,  theoretisch ­
  richtiger  nach  Tonnenoder ­
  Zentner-Kilometer  zu  verteilen. ­


*)  Einschließlich  etwaiger  Naturalleistungen,  z.  B.  Haustrunk,  Arkeitskleider,
  Kohlenbezüge.
        <pb n="230" />
        228

Iminobilienertrag.

4.  Das  Anlagevermögen  in  seinen  einzelnen  Teilen  ist  entweder ­
  ertragslos  oder  liefert  Erträgnisse  durch  Vermietung  (Gebäude, ­
  Grundstücke)  oder  Ausbeutung  der  in  den  Grundstücken
liegenden  Produkte  (Kohle,  Torf  u.  ä.).  Über  den  zuletzt  genannten ­
  Fall  vergleiche  Abschnitt  32.  Die  Suhstanzverminderung
  bildet  einen  Teil  der  Gewinnungskosten.
Die  Immob  ilenertragsrechnung,  von  der  Bestandsrechnung
getrennt,  gibt  Aufschluß  über  Lasten  und  Ertrag  nach  folgendem
Schema:

Lasten  Gebäude-Ertrags-Konto.  Erträgnisse

1.  Kosten  der  Verwaltung,  Instandhaltung; ­
  Hypothekenzinsen;  Steuern ­
  und  Versicherungsgebühren;
besondere  Kosten  (Prozeßkosten
wegen  Mietzahlung,  Räumung).
Abschreibungen  (gegen  Gebäude-Konto).
  ,
4a.  Schlußbilanz-.  Passiva,  für  im
voraus  erhobenen  Mietzins  (transitorische ­
  Einnahme).
5.  Gewinn-  und  Verlust.Überschuß  =
Ertrag  2 ).

2.  Mieteinnahmen  aus  Verträgen
(Kasse)  und  Nebenleistungen  der
Mieter.
3.  Mietwert 1  2 )  des  eigenen  Geschäftslokales ­
  (gegen  Geschäftskosten-Konto),
  Mietwert  der  eigenen
Wohnung  (Privat-Konto).
4.  Schlußbilanz:  Aktiva,  Rückständige ­
  Mieten  und  Anteil  des  J  ahres
an  im  Nachhinein  bezahlten
Mieten  (Antizipation).

Zu  II.  Anlageschulden:  Vgl.  S.  219,  235,

27.  Abschnitt.
Hypothekengeschäfte.
Typische  Konten  sind:  Hypotheken-Konto,  Hypothekenzinsen-Konto,
  Dariehnsprovisions-Konto.  Über  das  Hypotheken-1
 )  Durch  Einsetzung  des  Mietswertes  der  selbstbenutzten  Geschäftsräume ­
  wird  das  Ergebnis  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  der  Unternehmung ­
  nicht  geändert.  Unterbleibt  der  Rechnungsposten  „Mietwert  der
eigenen  Wohnung“,  so  kann  die  Steuerbehörde  den  Gewinnzuschlag  verlangen. ­

2 )  Man  kann  den  Zinsenertrag  des  Anlagekapitals  (Gebäudewert)
durch  Anrechnung  (Belastung)  von  Kapitalzinsen  zum  landesüblichen
Zinsfuß  (Ertrags-Konto  an  Zinsen)  vom  Restgewinn  trennen.
        <pb n="231" />
        Hypothekenbanken.
Konto  im  allgemeinen  vgl.  „Darlehnsgeschäfte“.  S.  219.  Hypothekenbanken ­
  spezialisieren  (vgl.  II.  Band) 1 ):
1.  Unterlage-Hypotheken-Konto,  Konto  der  Deckungs-  oder
Register-Hypotheken  im  Sinne  des  §  10  des  Hypothekenbankgesetzes; ­

2.  Konto  freier  Hypotheken,  die  zur  Pfandbriefdeckung  nicht
«der,  wegen  Nichterfüllung  bestimmter  materieller  und  formeller
Erfordernisse,  noch  nicht  geeignet  oder  bestimmt  sind;
3.  Kommunaldarlehns-Konto,
4.  Kleinbahndarlehns-Konto.
Eine  andere  Spezialisierung  ist  die  folgende:
1.  Hypothekenkapital-Konto  I  und  II  für  Bardarlehen  {Registerhypotheken ­
  I  und  freie  Hypotheken  II);  dazu  ein  Hypothekenerträgnis- ­
  Konto  I  und  II  für  die  Zinsen.
2.  Hypothekenkapital-Konto  III—VI,  für  Darlehen  aus
v erlosbaren  oder  nicht  verlosbaren  4  %,  3%  %  Pfandbriefen;
dazu  Hypothekenerträgnis-Konten  III—VI.
3.  Hypothekendelkredere-Konto,  dotiert  aus  den  Gewinnen
beim  Verkauf  von  belehnten  Grundstücken  und  bestimmt  zur
Reckung  etwaiger  Verluste  an  solchen  Verkäufen.
4.  Hypothekenvorschuß-Konto  fürVorschüsse  und  Zwischenduchungen. ­

5.  Depositen-Konto  unvollständiger  Zahlungen  für  Abschlagszahlungen ­
  auf  Zinsen  und  Darlehn.
6.  Güterverkaufs-Konto  (Liquidations-Konto)  für  Anwesen,
die  der  Bank  im  Subhastationswege  zufallen  und  wieder  verkauft ­
  werden  sollen.
Eine  weitergehende  kontenmäßige  Spezialisierung  ist  überflüssig, ­
  da  infolge  gesetzlicher  Vorschriften  sehr  ausführliche
statistische  Aufzeichnungen  gemacht  werden  müssen,  die  im  Geschäftsbericht ­
  veröffentlicht  werden  und  die  Bilanzzahlen  ergänzen ­
  sollen.
Die  Verrechnung  des  Zinsenerträgnisses  zeigt  das  folgende
Schema:

R  v gl-  Privatwirtschaftslehre,  §§  57,  58  II,  III.
        <pb n="232" />
        230

Hypothekenzinsen.

Verrechnungsposten  U  y  p  0thckc  uz  lasen  -  K  on  to.  Einnahmen

3.  Gewinn  und  Verlust.  Abschreibung
auf  rückständige  Z.
4.  Schlußbilanz:  im  voraus  empfangene ­
  Z.  zugunsten  des  nächsten
Rechnungsjahres  (transitorischer
Posten).
5.  Gewinn  und  Verlust:  Jahreserträgnis ­
  (Saldo).

6,  Eingangsbilanz:Vortragsposten  (2.
Kreditposten).

1.  Zinseneinnahmen,  auch  solche  auf
abgeschriebene  Zinsenrückstände
des  Vorjahres.
2.  Schlußbilanz:  Rechnungsmäßige
Einnahmen;
a)  fällige,  am  2.  Januar  zahlbare ­
  Zinsen.
b)  rückständige  Z. 1 )
c)  Anteilzinsen,  im  Nachhinein
zahlbar  (z.  B.  am  1./2.,  1./3.)
(Posten  a)  u.  c)  Antizipationsposten.) ­

7.  Eingangsbilanz:  (Vortrag  des  4.
Debetpostens).

Aktiva  Bilanz.  Passiva

Hypothekenzinsen-Konto:  2a—c)  am

Hypothekenzinsen-Konto:  4.  Voraus-2.

  Jan.  fällig  werdende  Z.

bezahlte  Hyp.-Z.

Rückständige  Z.

Anteilmäßig  Z.

Vortragsposten.

Wie  das  Pfandbriefagio  (II.  Band)  können  auch  die  vereinnahmten ­
  Abschluß  Provisionen  für  Darlehen  nicht  lediglich  als
Gewinn  desjenigen  Jahres  angesehen  werden,  in  dem  der  Geschäftsabschluß ­
  erfolgt.  Richtig  ist  die  Verteilung  solcher  Einnahmen ­
  auf  mehrere  Jahre;  gewöhnlich  nimmt  man  die  Zeit
der  Unkündbarkeit  des  Darlehens  (Transitorische  Buchung).
l )  Man  errichtet  mitunter  ein  „Konto  rückständiger  Hypothekenzinsen“,
  Hypothekenzinsen-Debitoren-Konto,  überträgt  die  Rückstände
ins  Soll  (vom  Hypothekenzinsen-Konto),  erkennt  das  Konto  für  die  Abschreibungen ­
  und  den  Bilanzwert  der  Zinsenforderungen.
Literatur  zur  Sparkassenbuchführung  und  ähnlicher  Kreditinstitute:
Reisch-Kreibig,  II.  Band;  Riedel-Rempel,  Sparkassenhandbuch  nebst  Formularen ­
  und  Mustern.  Berlin  1906.  Schurke,  Buch-  und  Rechnungsführung
der  Sparkassen.  Landshut  1904.  Artikel  „Sparkassen“  in  Sterns  Lexikon
(mit  weiteren  Literaturangaben).  Faßbender,  Anleitung  zur  Geschäftsund ­
  Buchführung  der  Spar-  und  Darlehnsvereine.  7.  Aufl.  1896.  Vollborn,
Die  Buchführung  für  Vorschuß-  und  Kreditvereine.  Berlin  1900.
        <pb n="233" />
        Pfandbriefe.

281

Verrechnung  Darlehnsprovisions-  Konto  Einnahmen

3.  Gewinn  und  Verlust:
a)  Jahresanteil  an  zurückgestellten ­
  Provisionen ­
  75139,75
b)  Einnahmeanteil  des
laufenden  Jahres  ....  369  513,76

1.  Eingangsbilanz:
Rückstellungen  aus
früheren  Jahren  410  000,—
2.  Einnahmen  des  laufenden ­
  Jahres  aus  gewährten ­
  und  prolongierten ­
  Darlehen  ....  444  653,51

444  653,51
4.  Schlußbilanz:
Vortrag  (Passiva)  ...  410  000,—

854,653,51

854  653,51

5.  Eingangsbilanz:
Vortrag  410  000,—

28.  Abschnitt.
Das  Pfandbriefgeschäft  der  Hypothekenbanken *  2  3  1 ).
(Ausgabe  langfristiger  Obligationen.)

1.  Die  Ausgabe  von  Pfandbriefen  verrechnet  mit  dem  Nennwert ­
  das

Pfandbriefkapital-(Umlauf-)  Konto.

Tilgung  durch  Auslosung  und  Einlösung ­
  :
2.  Einlösung  durch  Kündigung  und
Rückzahlung  derPfandbriefe,  bzw.
Abzahlung  und  Rückzahlung  eines
Hypothekardarlehns  durch  Pfandbriefe. ­

3.  Konto  verloster  Pfandbriefe.  Nennwert ­
  der  noch  einzulösenden
Pfandbriefe.
4-  Schlußbilanz:  Umlauf  an  Pfandbriefen ­
  am  Ende  des  Rechnungsjahres. ­


Emission:
1.  Nennwert  der  in  Verkehr  gegebenen ­
  Pfandbriefe  (gegen  Kasse,
Pfandbrietverkaufs-Konto,  Hypothekardarlehns- ­
  Konto).

5.  Eingangsbilanz:  Vortrag  des
Pfandbriefumlaufes.

1 )  Vgl.  auch  den  II.  Band:  Bilanzen  der  Hypothekenbanken  und
Le  itner,  Bankgeschäft,  S.  415—423.  Müller,  Das  Hypothekar-  u.  Pfandbr
  efgeschäft;  Wien  1904.  Trenkler  in  der  Z.  f.  B.  1911,  S.  9  II.
Vgl.  Privatwirtschaftslehre,  §  56.
        <pb n="234" />
        232

Pfandbriefe.

Eine  spezialisierende  Kontierung  wird  auf  Verzinsung  und
Verlosbarkeit  Rücksicht  nehmen,  z.  B.
Konto  4  %  verlosbarer  Pfandbriefe,
Konto  4  %  unverlosbarer  Pfandbriefe  usw.  (S.  229,  2.).
II.  Die  Tilgung  der  Pfandbriefe
a)  durch  Kündigung  und  Rückzahlung  mit  dem  Nennwert
verrechnet
a)  entweder  das  Pfandbriefkapital-Konto  —  wie  oben  —;
nur  der  Ende  des  Jahres  zwar  gekündigte,  aber  noch  nicht  eingelöste ­
  Rest  von  Pfandbriefen  wird  auf  ein  Sonder-Konto,  Konto
einzulösender  Pfandbriefe,  übertragen  und  dieses  durch  Bilanz-Konto
  (Passiva)  ausgeglichen.
ß)  Oder  der  Nennwert  der  gekündigten  Pfandbriefe  wird
vom  Pfandbriefkapital  (Soll)  auf  ein  Pfandbriefeinlösungs-Konto,
=  Amortisations-Konto,  =  Kündigungs-Konto  übertragen,  wodurch ­
  die  Verrechnung  wesentlich  klarer  wird  (S.  182,  218).

Pfandbriefeinlösungs-Konto.
Ist-Einlösung  Soll-Einlösung

2.  EingelöstePf.  (gegen  Kasse,
Bank-Kontokorrent)  290000
3.  Schlußbilanz  :Passiva,  noch
einzulösen  10000

1.  Pfandbrief  kapital-Konto;  übertrag
der  gekündigten  Pf  300000
4.  Etwa  verfallene  Pfandbriefe  (gegen ­
  Gewinn  und  Verlust  oder  Reserve-Konto). ­


Der  noch  einzulösende  Rest  kann  wieder  auf  ein  besonderes
Konto  (vgl.  I.  Pfandbrief  kapital-Konto  3.  Posten  Soll)  übertragen ­
  werden.
b)  Tilgung  durch  Rückkauf:  An  Stelle  der  Kündigung  und
Verlosung  tritt  der  Rückkauf  von  Pfandbriefen  und  anderen
Schuldverschreibungen  zwecks  Tilgung.  Die  Verrechnung  übernimmt ­
  zweckmäßig  ein  Sonder-Konto,  Pfandbriefrückkaufs-Konto,
  das  für  den  Aufwand  belastet,  für  den  Nennwert  der  getilgten ­
  Pfandbriefe  zu  Lasten  des  Pfandbriefkapital-Kontos
erkannt  wird.  Agio  und  Disagio  sind  auf  besonderen  Konten  zu
verbuchen.
III.  Der  Handel  mit  eigenen  Pfandbriefen:  Die  Hypothekeninstitute ­
  bringen  ihre  Pfandbriefe  in  den  Verkehr  entweder  durch
Verkauf  —  an  der  Börse,  durch  Vermittlung  von  Depositen ­
        <pb n="235" />
        Pfandbriefe.

233

kassen  anderer  Banken,  Provinzbankgeschäfte  —  oder  durch
Zuzählung  des  Hypothekardarlehns  in  solchen  Pfandbriefen.
Im  letzten  Fall  hat  der  Darlehnsschuldner  für  die  Veräußerung
der  Pfandbriefe  selbst  zu  sorgen,  oder  die  Darlehnsbank  übernimmt ­
  den  kommissionsweisen  Verkauf.  Überdies  dürfen  Hypothekenbanken ­
  verfügbare  Gelder  in  eigenen  Hypothekenpfandbriefen ­
  und  anderen  Schuldverschreibungen  (Kleinbahn-  und
Kommunalobligationen)  anlegen.  Dieser  Fall  wird  in  geldknappen ­
  Zeiten  eintreten,  wenn  das  von  Kapitalisten  an  die
Börse  gebrachte  Material  nicht  genügend  Kaufliebhaber  findet
und  die  ausgebende  Bank  im  eigenen  Interesse,  um  den  Kurs
möglichst  gleichmäßig  zu  erhalten,  als  Selbstkäuferin  auftritt
(vgl.  §§  5,  24,  41—42  des  Hypothekenbankgesetzes 1  *  *  *  V ).  Solche
Schuldverschreibungen  sind  dem  Effekten-Konto  oder  Pfandbriefumsatz-Konto ­
  oder  Pfandbrief  Verkaufs-Konto  zu-  und  abzuschreiben ­
  und  in  der  Jahresbilanz  gesondert  aufzuführen.
Dabei  ist  zu  beachten,  daß  Agio  und  Disago  bei  der  erstmaligen
Begebung  mit  diesen  Sonder-Konten  (Agio-Kto.,  Disagio-Kto.),
kingegen  Gewinn  oder  Verlust  bei  dem  Handel  mit  bereits  im
Verkehr  gewesenen  Pfandbriefen  mit  Gewinn-  und  Verlust-Konto
  zu  verrechnen  sind.

Pfandbriefumsatz-  Konto.

1  ■  Eingangsbilanz:  Bestand
-•  Pfandbriefkapital-Konto:  Nennwert ­
  der  emittierten  und  durch
Verkauf  in  Verkehr  gebrachten
Pfandbriefe.
V  Kosten  der  Rückkäufe  eigener
Pfandbriefe  am  Börsenmarkt.
°-  Agio  u.  Disagio-Konto;  Differenz
zwischen  2.  u.  3a.
y -  Gewinn  und  Verlust.

3.  Erlös  der  Verkäufe  der  a)  neu
emittierten  und  b)  der  bereits  im
Verkehr  gewesenen  Pfandbriefe.
6.  Schlußbilanz:  Bestände  an  eigenen,
bereits  im  Verkehr  gewesenen  Pf.

IV.  Die  Lasten  des  Pfandbrief  Geschäftes  verrechnen  Pfandbriefzinsen-Konto, ­
  =  Anfertigungs-Konto  (Kosten  des  Druckes
üsw.),  Verkaufsprovisions-Konto  (die  Provisionen  an  die  Verkaufsstellen); ­
  die  Kosten  für  die  Aufsichtsbeamten  (Treuhänder)
B  Handausgabe  von  Hillig.  Leipzig  1900.  S.  19.
        <pb n="236" />
        31.12.  1922.
1.  Schlußbilanz:  Vortrag
der  Anteilzinsen  des
Jahres  1922  (Antizipationsposten) ­
  443  099,-Pandbriefzinsen.


und  die  Emission  (Prospekt,  Zulassung,  Stempel)  werden  mit
dem  übrigen  allgemeinen,  sachlichen  und  persönlichen  Aufwand
verrechnet.
Das  Pfandbrief  zinsen-Konto  wird  häufig  kontenmäßig  spezialisiert, ­
  z.  B.  4%  Pfandbrief  zinsen-Konto  für  1.  April  1923;
4  %  Pfandbriefzinsen-Konto  für  1.  Oktober  1923,  kurz,  für  jeden
Zinstermin  wird  ein  Sonder-Konto  eingerichtet,  dessen  Funktion
an  einem  Beispiele  mit  Semesterabschluß  gezeigt  werden  soll.
Einfacher  ist  die  Spezialisierung  in  Nebenbüchern.
4%  Pfandbrief  zinsen-Konto  für  1.  April  1923.

4.  Einlösung  der  fälligen
Zinsscheine  831  690,—
6.  Schlußbilanz:  30./6.
Rückständige,  noch
nicht  eingelöste  Zsch.
(Schuld)  44180,—
875  870,—

2.  Gewinn  und  Verlust:
Verlust.  (Ausgaben)
Anteil  1922  443  099,-1923


3.  l./l.  Bilanz:  Vortrag
(Antizipation)  443  099,-5.
  30./6.  Gewinn-und  Verlust ­
  (Ausgabenanteil
1923  1.  Semester)  432  771,-8.

  Eingelöst  bis  31./12...  37  272,-9.
  31./12.  Schlußbilanz:
noch  nicht  eingelöst
(Verbindlichkeit)  6  908-44180,-



  870,—

7.  1./7.  Bilanz:  Vortrag..  44180,-(Schuld).


44180,-1924


10.  Eingangsbilanz:  Vortrag ­
  6  908,-Bilanz;

  1922.  Passiva  443  099,—
„  1  Sem.  1923  „  44180,—
„  2.  „  1923  „  6  908  —

Eine  süddeutsche  Hypothekenbank  trennt  die  Verlustrechnung ­
  der  Zinsen  von  der  Verrechnung  der  fälligen  Zinsscheine ­
  als  Schuld  der  Unternehmung  wie  folgt:
        <pb n="237" />
        Pfandbriefzinsen.

235

4  %  Pfandbrief  zinsen-Konto.
1.  Kupons-Konto  443099  2.  Gewinn  und  Verlust  ....  443099
3.  1./4.  Kupons-Konto  432771  4.  30./6.  Gewinn  und  Verlust  432771
Einlösung  Kupons-Konto.  Dotierung
2.  31./12.  Bilanz-Konto  1922.  jl.  31.,/12.  Pfandbriefzinsen-Konto
Anteilzinsen  443099]  Übertrag  443099
1923
4.  Einlösung  831690]  3.  l./l.  Eingangsbilanz  443099
6.  Schluß  bilanz  30./6  44180]  5.  1./4.Pfandbriefzinsen-Kto.  432771
V.  Wegen  der  Verrechnung  des  Agio  und  des  Disagio  bei
Hypothekenbanken  vgl.  II.  Band  „Bilanzen  der  Hypothekenbanken“ ­
  (auch  „Agio  und  Disagio  der  Industrie-Anleihen“).
VI.  Die  Verbuchung  der  Ausgabe  von  Industrie-Obligationen
erfordert  die  Führung  eines  Obligationenkapital-Kontos,  Obligationenzinsen-Kontos, ­
  Disagio-Kontos;  sie  entsprechen  dem
Pfandbriefkapital-,  Pfandbriefzinsen-Konto.
Buchungsbeispiel:  Man  kauft  ein  Haus  für  380  000,-—  M.,  leistet  eine
Anzahlung  von  50  000,  —  M.,  nimmt  4%iges  Bankgeld  als  1.  Hypothek  für
200  000,—  M.  (in  Pfandbriefen  zu  99  %),  die  dem  Vorbesitzer  ansgezahlt
wird;  der  Rest  bleibt  als  dessen  2.  Hypothek  auf  dem  Haus  lasten.
a)  Verrechnung  mit  dem  Vorbesitzer:

Abstattung  N.  N.,  Kaufpreis-Konto.  Schuld

2.  Kassen-Konto:  Anzahlung

~  50000

1.  Immobilen-Konto:  Kauf-3.

  Kassen-Konto:  Zahlung

preis

380000

durch  Bankgeld

200000

4.  JV.  N.  Hypotheken-Konto  :

Restkaufgeldhypothek  ...

130000

Einnahmen

Kassen-Konto.  Ausgaben

1.  Hypotheken-Konto:

2.  Disagio-Konto:  Verlust  auf

200000

2000

3.  N.  N.  Kaufpreis-Konto:

Barzahlung

250000

4.  Unkosten-Konto:  Nebenkosten



—
        <pb n="238" />
        Verlust

1.  Kassen-Konto

Personen-Konten.

b)  Der  Disagioverlust  trifft  den  Käufer,  belastet  den  Zinsenertrag  des
Gebäudes  bzw.  erhöht  den  Darlehnszins;  für  M.  198000,—,  bar  werden
jährlich  M.  8000,—  an  Zinsen  bezahlt;  somit  ist  für  die  Darlehnsdauer
der  effektive  Zinsfuß  4,0404  %,  der  nominelle  4  %.
1.  Der  Disagioverlust  kann  mit  dem  vollen  Betrag  als  Jahresverlust
verbucht  werden  (Gewinn  und  Verlust  an  Disagio  2000).  Das  Darlehen
(200  000)  wird  im  ersten  Jahre  mit  M.  10  000  (8000  Zinsen-)-  2000  Disagio) ­
  effektiv,  d.  h.  mit  5  %  verzinst,  in  den  folgenden  mit  4  %  effektiv.
2.  Oder  man  verteilt  den  Verlust  auf  einige  Jahre,  z.  B.  auf  die  Dauer
der  Unkündbarkeit  der  Darlehnssumme,  hier  auf  5  Jahre.  Jährlich  sind
M.  400,—  zu  verrechnen,  d.  h.  die  Darlehnssumme  erfordert  eine  Jährliche
Leistung  von  M.  8400,—,  was  einer  effektiven  Verzinsung  von  4,2  %  ent
spricht.
Das  Disagio-Konto  ist  nach  5  Jahren  aufgelöst.

Disagio-Konto.

Verrechnung

1.  Jahr.

2  000

2.  Schlußbilanz;  Aktiva,  Vortrag ­
  1  600
3.  Gewinn  und  Verlust:  Verlustanteil. ­
  400
2.  Jahr.

1.  Bingangsbilanz:  Vortrag  ...  1  600

2.  Schlußbilanz:  Vortrag  ....  1200
3.  Verlustanteil  400

usf.
5.  Jahr.
1.  Eingangsbilanz  400  j  2.  Gewinn  und  Verlust

400

29.  Abschnitt.
Die  Personen-Konten.
Den  Personen-Konten  x )  ist  die  Aufgabe  gestellt,  die  Rechtsverhältnisse ­
  mit  den  Geschäftsfreunden  zum  Ausdruck  zu  bringen
und  das  Verrechnungsverhältnis  zwischen  dem  Verbuchenden  und
dem  Geschäftsfreunde  zahlenmäßig  darzustellen.  {Vgl.  S.  43).
Die  Personen-Konten  sind  demnach  Rechnungen,  durch  welche
Rechts-  und  Rechnungsverhältnisse  mit  dritten  Personen  ihren
buchmäßigen  Ausdruck  finden  auf  Grund  von  Geschäften  für
J )  Die  „lebenden“  Konten  im  Sprachgebrauch  der  Praxis,  zum  Unterschied ­
  von  „Sach-Konten“,  „toten“  Konten  (syn.  „totes“  Kapital).
        <pb n="239" />
        Personen-Konten  im  Warengeschäft.

237

eigene,  für  fremde  oder  für  gemeinschaftliche  Rechnung.  Unter
ihnen  gibt  es  Konten,  die  wir  als  unmittelbare  Personen-Konten
bezeichnen  können,  deren  Natur  als  Personenrechnung  schon  in
ihrer  Benennung  erkennbar  ist,  und  die  einer  Zerlegung  nach
Individuen  in  Nebenbüchern  fähig  sind  (z.  B.  Debitoren-Konto,
Kreditoren-Konto  u.  a.).  Die  mittelbaren  Personen-Konten  vertreten ­
  im  Kontensystem  anonyme  Personen,  sind  kollektive  Personenrechnungen, ­
  deren  Natur  durch  ihre  Benennung  verschleiert
ist,  z.  B.  Nachnahme-Konto,  Lohnschulden-Konto.  Von  einer
Zerlegung  in  besonderen  Nebenbüchern  wird  häufig  abgesehen;
in  andern  Fällen  ist  eine  solche  Individualisierung  des  Hauptbuch-Kontos ­
  unmöglich  (z.  B.  Tratten-Konto).
Die  zahlenmäßige  Darstellung  im  Hauptbuch  der  doppelten
B.  ist  eine  zusammenfassende.  Die  Zerlegung  der  Kollektiv-Konten
  und  die  Aufteilung  auf  einzelne  Geschäftsfreunde  übernehmen ­
  Nebenbücher.  (Vgl.  S.  47  f.)
I.  Waren-  und  Fabrikationsgeschäft.  Hier  sind  zu  unterscheiden ­
  :
a)  Das  Debitoren-  oder  Kunden-Konto.  Es  verrechnet  KaufprBeförderungen
  an  Kunden  und  die  Abzahlungen  hierauf  summarisch, ­
  während  das  Hilfsbuch,  Debitoren-  oder  Kundenbuch,
diese  Kaufpreisforderungen  und  Abzahlungen  im  einzelnen  nach
Namen  der  Abnehmer  ordnet  (S.  42).
b)  Das  Kreditoren-  oder  Lieferanten-Konto.  Es  verrechnet
Kaufpreisschulden  an  Lieferanten,  des  verbuchenden  Unternehmers ­
  summarisch,  während  das  Kreditoren-  oder  Lieferantenbuch ­
  Schulden  und  Abzahlungen  im  einzelnen  nach  Namen  der
Lieferanten  ordnet  (S.  43).
c)  Das  Bank-Konto  und  das  Bank-Konto-Korrentbuch  verrechnen ­
  Guthaben  und  Verfügungen  bei  der  Bank  des  Unternehmers. ­
  Spezialisierung:  Bank-Konto,  Reichsbankgiro-Konto,
Postscheck-Konto  (S.  43,  193).
d)  Einige  Kollektiv-Konten  vertreten  die  Personen-Konten
der  Schuldner  oder  der  Gläubiger,  z.  B.  Nachnahme-  (Konto  der
Kaufpreisforderungen  S.  198),  Akzeptations-Konto  (Konto  der
nnbekannten  Wechselgläubiger  S.  201),  Konto  pro  Diverse
(Konto  für  verschiedene  Kreditoren  und  Debitoren,  denen  aus
Zweckmäßigkeitsgründen  kein  Sonder-Konto  im  Debitoren-  bzw.
        <pb n="240" />
        238

Konto  dubioser  Forderungen.

Kreditorenbueh  eröffnet  werden  soll),  Reise-Konto  (Konto  für
Reisende)  usw.
e)  Forderungen,  deren  Eingang  zweifelhaft  erscheint,  werden
am  Ende  des  Jahres  nach  einer  der  folgenden  Methoden  behandelt;
1.  Sie  werden  unmittelbar  abgeschrieben:  Gewinn  und
Verlust  an  Debitoren-Konto,  für  tatsächliche  oder  die  geschätzten
Verluste.  Mitunter  werden  wirkliche  Verluste  auf  eine  Sonderrechnung.
  Konto  dubioso,  übertragen.
2.  Die  dubiosen  Forderungen  werden  mit  ihrem  Nennwert
auf  ein  Sonder-Ronto  übertragen,  auch  während  des  Geschäftsjahres, ­
  sobald  die  Zahlungsunfähigkeit  bzw.  Unsicherheit  des
Schuldners  feststeht.

Konto  dubioser  Forderungen
Debet  (aktives  Delcredere-Kto.).  Kredit

1.  Debitoren-Konto:  Übertrag
der  Forderung  10000

2.  Schlußbüanz:  Schätzungswert ­
  des  Einganges  4  000
3.  Geivinn-  u.  Verlust:  Verlustanteil ­
  des  Jahres  6000

4.  Eingangsbilanz:  Vortrag..
6.  Debitoren  -  Konto:  Übertrag ­


1923
4000  5.  Kasse:  Eingegangene  Zahlungen ­

8  000  7.  Schlußbilanz
8.  Gewinn  u.  Verlust  (+  1500
-—  4500)

12  000

5500
3500
3000
12000

1924
9.  Bilanz;  Vortrag  8500  (10.  Kasse:  Eingang  2450
3.  Der  Minderwert  der  Forderungen  wird  in  der  Vermögensbilanz ­
  (Passiva)  durch  ein  Bewertungs-Konto  zum  Ausdruck  gebracht, ­
  (passives)  Delcredere-Konto,  das  die  tatsächlichen  und
voraussichtlichen  Verluste  verrechnet 1 )  (S.  225).
4.  Verluste  an  zweifelhaften  oder  uneinbringlichen  Forderungen ­
  werden  durch  eine  Delcredere-Reserve  buchmäßig  gedeckt;
über  Delcredere-Konto  und  Delcredere-Fonds  l )  vgl.  II.  Band).

l )  Vgl.  Reisch-Kreibig,  I.  Berliner,  Schwierige  Fälle  der  kaufmännischen ­
  Buchführung  und  deren  Lösung,  Hannover  1893.  Z.  f.  hw.  F.  II.  Jahrgang ­
  S.  393  Auch  II.  Bd.:  „Abschreibungen  auf  Forderungen“.
        <pb n="241" />
        Personen-Konten  im  Bankgeschäft.

239

II.  Bankgeschäft.  Im  Bankgeschäft  ist  eine  Trennung
zwischen  Debitoren  und  Kreditoren  undurchführbar.  Die  Mannigfaltigkeit ­
  der  Rechtsverhältnisse,  der  Geschäfte  und  der  Geschäftsverbindungen ­
  macht  eine  weitergehende  Differenzierung
der  Personenrechnungen  erforderlich.
1.  Das  gewöhnliche  Kontokorrent-Konto  verrechnet  Guthaben ­
  und  Verfügungen  des  Kunden  auf  Grund  eines  Kontokorrentvertrages ­
  im  Sinne  des  §  355  HGB.  Die  einzelnen  Konten
im  Kontokorrentbuch  werden  mit  dem  Zusatz  „Konto  ordinario“
versehen,  wenn  mit  dem  Konto-Inhaber  noch  eine  anders  geartete ­
  Geschäftsverbindung  besteht.
2.  Das  Giro-  oder  Scheck-Konto  verrechnet  Guthaben  und
Verfügungen  der  Kunden  auf  Grund  eines  Scheckvertrages.  Die
einzelnen  Konten  der  Kunden  sind  in  der  Regel  prcvisionsfrei,
häufig  zinslos  oder  werden  mit  geringem  Zinsfuß  abgerechnet.
Das  Scheck-  oder  Giro-Konto  des  Hauptbuches  verrechnet  Verfügungen ­
  und  Guthaben  summarisch,  die  Einzel-Konten  in  dem
Nebenbuch,  Giro-  oder  Scheck-Kontokorrent,  zerlegen  diese
summarische  Verrechnung  nominell.  Die  Einzel-Konten  müssen
stets  ein  Guthaben  des  Inhabers  aufweisen  (S.  193).
3.  Das  Depositen-Konto  verrechnet  die  bei  der  Bank  zur  Benutzung ­
  hinterlegten  Gelder.
4.  Inkasso-Kontokorrent-Konto  für  Inkassorechnungen  der
Kunden.  Auch  das  Inkasso-Konto  ist  gewöhnlich  provisionsfrei
und  wird  ohne  Zinsenberechnung  abgeschlossen.  (Vgl.  S.  210.)
5.  Bürgschafts-  oder  Avaldebitoren-Konto  (vgl.  S.  180).
6.  Konsorlialeinzahlungs-Konto  (vgl.Gemeinschaftsgeschäfte).
7.  Lombard-Konto  (vgl.  Lombardgeschäft).
8.  Report-Kontokorrent-Konto  (vgl.  Reportgeschäft).
Neben  diesen  kollektiven  Konten  des  Hauptbuches,  die  als
anonyme  Personen-Konten  bezeichnet  werden  können,  werden
dem  einzelnen  Kunden  in  den  Kontokorrentbüchern  Sonder-Konten
  errichtet,  die  den  Zweck  haben,  besonders  geartete  Geschäfte ­
  auch  gesondert  von  den  übrigen  laufenden  Geschäftsverbindungen ­
  zu  verrechnen.  Beispielsweise  werden  die  Akzepte
der  Bank  ^uf  Grund  eines  Akzeptationskredits  wegen  der  besonderen ­
  Abmachung  hinsichtlich  der  Provisionen,  der  Deckung
und  wegen  der  Kreditkontrolle  dem  Kunden  auf  einem  Konto
        <pb n="242" />
        240

Personen-Konten  im  Bankgeschäft.

N.  N..  Akzeptations-Konto  belastet.  (Vgl.  S.  207,  215,  241.)  Die
Verbindlichkeiten  des  Kunden  aus  Börsenspekulationsgeschäften
werden  auf  einem  Konto  N.  N.  Liquidations-Konto,  N.  N.  Engagement-Konto ­
  verbucht.  Die  Verbuchung  von  Gemeinschaftsgeschäften ­
  übernimmt  ein  Konto  N.  N.  Konto  meta,  das  Guthaben
aus  Inkassopapieren  verrechnet  N.  N.  Inkasso-A/mm  (S.  209),
Bardarlehen  werden  auf  einem  Konto  N.  N.  Darlehns-Konto  verbucht ­
  usf.  In  Berlin  werden  Ein-  und  Verkauf  von  Ak  len,  bei
denen  sofort  Provision  berechnet  wird,  auf  einem  Konto  N.  V.
Dividendenpapier-Konto  verbucht.
In  anderen  Fällen  begnügt  man  sich,  Geschäfte,  die  nicht
unter  den  Kontokorrentvertrag  fallen  oder  fallen  sollen,  vom
Konto  ordinario  des  Kunden  loszulösen  und  einem  Konto  separate ­
  zu  überweisen  (vgl.  34.  Abschnitt).
Beispiele  verschiedener  Konten  eines  Kunden:
1.  Kontokorrentverbindung  (ohne  Spalten  für  Zinsberechnung) ­
  :
Kredit  30/m  gegen  Bürgschaft.
Wechseldiskonkredit  60/m.

Soll  Gebr.  Karl.  Konto  ordinario.  Haben

1/1.

Saldo  Vortrag  fko..  .

7535

—I

12./1.

Barsendung  ....

4000

15./1.

Retourwechsel

7319

40

24./1.

Devisen....

13046

3./2.

D  evise

294

63

8./2.

Inkasso  fko

i  30ft

65

19./3.

Überwsg.  Hamburg  .

2668

40

24./2.

Diskonten

39478

80

22./3.

,,  Frankfurt.  .

8000

—

Devisen

17080

50

24./3.

Übertrag  Akzept.-Kt.

40000

26./2.

Bar

6500

2.  Scheckguthaben:

Soll  Gebr.  Karl.  Scheck-Konto.  Haben

4./1.

Entnahme  Scheck

1  li 1 -/ 1 -

Saldo

9364|-—

Nr.  1245

12000—  4./1.

Diskonten

15240,30

24./I.

Entnahme

10000  —

3./3.

Überweisung  Mauer

1975-3.

  Akzeptationskredit:
Kredit  40/m  hypoth.  gedeckt  (vgl.  S.  213).
        <pb n="243" />
        Personen-Konten  im  Bankgeschäft.  241

Soll  Gebr.  Karl.  Akzeptations-Konto.  Haben

1-/1.

Vortrags-Tratte

40000

Hl  24-/3.

Übertrag  Konto  ord.140000

—

24./S.

Entnahme

40000

—
li

4.  Beispiel;

Staffel-Kontokorrent  (Saldo-Kontokorrent).

Saldo

Zins-Datum



Fo.

Text

Ketrag

VerbD


cö

zahlen

Soll

Haben

S/H

Betrag

fall

S.

H.

Jan,

10.

Barsendung

1200,—

S.

1200,—

10./1.

12

144

Pebr.

21.

Überweisung

225,—

S.

975,—

22./I.

24

234

16.

u.  Zahlung

300  —

S.

1275,—

16./2.

76

1007

usf.

5.  Beispiel  eines  Saldo-Kontokorrentbuches  (Bruchstück):
Stadt  Berlin.

bc

Januar  1923

Februar  1923

CÖ
E-«

Fo.

Buchungen  Soll

Haben

Saldo

Buchungen  j  Soll  |Haben

Saldo

1  1
1  |

6.  Ein  die  Saldoermittlung  auf  dem  einfachen  Konto  vorbereitendes ­
  Schema  (S.  130.)

Soll  N.  N.  in  B.  Haben

Betrag

Summen

Betrag

Summen

1240

—

—

—

14000

—

—

6146

75

7386

75

1875

—

15875

—

800

—

8186

75

2000

—

17875

—

4116

80

12303

55

Die  „Summen“spalte  zeigt  stets  die  Summe  der  bisher  verbuchten ­
  Beträge  auf  der  Kontoseite.  Der  Saldo  ergibt  sich  aus
Unterschiede  der  Summen  (z.  B.  12  303,55  -f-  17  875  =
^571,45).
Leit  ner,  Buchhaltung-  und  Bilanzknnde.  I.  G.u.7.  Aull.

16
        <pb n="244" />
        242

Konto  nostro.

Beispiel  eines  Nostro-Kontos  [schematisch] 1 ).
Debet  Louis  Blanc,  Paris,

Tag

Folio

Konto

Begründung

Verfall ­


Francs

Mark

1.  Mai

M.  5

Devisen-ScheckAnvers

  fcs.  8000

3./5

8  008,—

7  264,80

3.  ,,

„  19

Effektenfcs.

  15/m  franz.  Rente

5./5.

15  210,—

12  320,10

6.  „

..  26

Devisen-Wechsel

  a.  Wien

8./5.

26  023,95

21  178,45

6.  „

„  26

Effekten-£1500

  Portugiesen

8./5.

24  292,35

19  692,90

18.  „

„  38

Sorten-500

  Napoldon  d’or

21./5.

10  000,—

8120,—

83  534,30

68  576,25

Juni

30.

Zinsen-Zinsen

  1t.  Abrechnung

30./6.

175,—

141,75

83  709,30

68  718,—

Juli

1.

Saldovortrag

30./6.

13  290,—

10  764,90

Konto  nostro.  Kredit

Tag

Folio

Konto

Begründung

Verfall ­


Francs

Mark

15  .Mai

M.35

Effekten-25

  Staatsbahn-Aktien

13./5.

18  394,30

14  936,15

22.  „

„  46

Devisenu.

  Tratten  a.  Paris

24./7.

35  000,—

28  258,55

22.  „

..  «

Devisen-Auszahlung



22-/5.

10  000,—

8125,—

24.  „

47

Kontokorrent-Überweisung

  an  Leroi

26-/5.

2  000,—

1  625,—

25.  .,

.,  48

Devisenuns.

  Scheck

2S./5.

5  000,—

4  060,—

30./6.

Unkosten-Spesen

  in  Paris

30./6.

70  394,30
25,-57

  004,70
20,25

30./6.

Devisen-(Kursdiffe
 ­


Saldo
Übertragder  Umrechnungsdifferenz ­


30./6.

18  290,—
83  709,30

10  764,90
67  789,85
928,15
68718,—

NB.  Zinsen  und  Unkosten  sind  dem  Pariser  Kontoauszug  entnommen
Nach  Einstellung  des  Francs-Saldos  und  dessen  Umrechnung  bilanziert  die
Prancs-Geldspalte;  die  in  der  Markspalte  verbleibende  Differenz  rührt  von
den  Umrechnungskursen  her  und  wird  aut  Devisen-  oder  Kursdifferenzen-Konto
  übertragen.
M  Ausführlicher  in  den  Lehrbüchern  von  Schiller  und  Ziegler,  auch
Barre,  comptabiiitO  financiöre,,  pag.  223,  244  (Des  comptes  en  Commission
de  la  banque).
        <pb n="245" />
        Konto  loro,  nostro.

243

Die  Personen-Konten  eines  Bankgeschäftes  sind:
a)  Konten  der  Kunden:  Die  buchführende  Bank  führt  als
Kommissionär  Aufträge  der  Kunden  aus;  sie  erteilt  Abrechnung
über  die  einzelnen  Geschäfte  und  am  Ende  des  Semesters,  sie
berechnet  Provision  und  Unkosten.  Die  Rechnung  des  Kunden
in  den  Büchern  der  Bank  ist  seine  Rechnung,  das  Konto  ein
Konto  suo  bzw.  ein  Konto  loro  (bei  Gesellschaftsfirmen),  die  Gesamtheit ­
  der  Konten  sind  Loro-Konten.  Sie  werden  nur  in  deutscher ­
  Währung  geführt,  Provisionen  und  Unkosten  stehen  im
Soll  der  Konten.
ß)  Konten  für  den  eigenen  Geschäftsverkehr  mit  anderen
Banken:  Die  buchführende  Bank  ist  Auftraggeberin,  die  andere
Bank  führt  Aufträge  für  Rechnung  der  verbuchenden  Bank  aus-Das
  hierfür  zu  errichtende  Personen-Konto  ist  ein  Konto  mio
in  den  Büchern  der  anderen  Bank  bzw.  unsere  Rechnung  (Konto
nostro)  Wir  empfangen  die  Abrechnungen  der  beauftragten
Bank,  diese  erteilt  Kontoauszug,  berechnet  Provision  und  Kosten
(neben  den  Zinsen),  die  dementsprechend  in  unseren  Kontokorrentbüchern ­
  auf  der  Kreditseite  des  Kontos  erscheinen
müssen.  Hat  die  andere  Bank  im  Ausland  ihren  Sitz,  so  werden
Nostro-Konten  im  Kontokorrentbuch  gewöhnlich  in  zwei  Wäh.
rungen  geführt:  eine  Geldspalte  für  die  Abrechnung  der  ausländischen ­
  Bank,  eine  Geldspalte  für  die  Umrechnung  in  Markwährung. ­
  Die  Umrechnung  erfolgt  entweder  zum  veränderlichen
Tageskurs  der  Devisen  oder  zu  einem  unveränderlichen  Buchkurs. ­
  Bei  dem  zuerst  erwähnten  Verfahren  sollte  der  Kurs  jenes
Tages  der  Umrechnung  zugrunde  gelegt  werden,  an  welchem
Schuld  oder  Forderung  im  Ausland  entstanden  sind;  doch  nimmt
man  regelmäßig  den  Kurs  des  Buchungstages.
Die  Unterscheidung  der  beiden  Kontengruppen  bezieht  sich
•auf  die  Konten  im  Kontokorrentbuch.  Das  Kollektiv-Konto  des
Hauptbuches  ist  für  beide  das  gleiche,  nämlich  das  Kontokorrent-Konto.
  Die  Mehrzahl  der  Personen-Konten  im  Bankgeschäft  sind
Loro-Konten;  die  ausdrückliche  Bezeichung  als  Konto  nostro
erhalt  ein  Konto  dann,  wenn  eine  Bank  mit  einer  anderen  in
doppelter  geschäftlicher  Beziehung  steht,  als  Kommissionär
Aufträge  ausführt  und  als  Kommittent  solche  gibt.  In  diesen
Ausnahmefällen  müssen  beide  Rechnungsverhältnisse  getrennt
16*
        <pb n="246" />
        244

Geschäftsunkosten.

zur  Darstellung  kommen,  beispielsweise  Inkasso-Konto  nostro
für  eigene  Inkassoaufträge  (siehe  S.  208),  Depot-Konto  nostro
für  ein  Depot  bei  anderen  Banken,  Lombard-Konto  nostro  für
eigene  Lombardschulden  u.  ä.
y)  Konten  der  Depositenkassen  und  Zweiggeschäfte  bzw.
der  Zentrale.
()’)  Konten  für  Schulden  und  Forderungen  aus  gemeinschaftlichen ­
  Geschäften  (vgl.  34.  Abschnitt.

30.  Abschnitt.
Die  Geschäftsunkosten.
a)  Allgemeine  Geschäftsunkosten  sind  Ausgaben  für  die
Unternehmung  als  einheitlichen  Organismus x ),  also  für  geschäftliche ­
  (nicht  aber  für  private,  dem  Erwerbszweck  fremde)  Zwecke.
Ihre  Verrechnung  erfolgt  auf  einem  Sammel-Konto:  Geschäftskosten-Konto, ­
  Handlungsunkosten-Konto,  Spesen-Konto  genannt,
oder  auf  beliebig  spezialisierten  Einzel-Konten  (vgl.  S.  47  f.).
b)  Besondere  Unkosten:  1.  Für  eigene  Rechnung,  die  für  die
Anschaffung,  Herstellung  oder  den  Verkauf  eines  bestimmten
Vermögensteiles  verausgabt  werden.  Solche  Unkosten  müssen
als  Bestandteile  der  Anschaffungs-,  Herstellungs-  oder  Selbstkosten ­
  bzw.  des  Erlöses  durch  unmittelbare  Belastung  des  Vermögens-Kontos ­
  oder  durch  mittelbare  Verbuchung  verrechnet
werden  (z.  B.  Warenspesen).
2.  Unkosten  für  fremde  Rechnung  sind  Forderungen  des  verausgabenden ­
  Unternehmers  und  als  solche  unmittelbar  mit  dem
Personen-Konto  des  zur  Erstattung  Verpflichteten  oder  zunächst
auf  einem  Zwischen-Konto  mit  nachträglicher  Umbuchung  auf
Personen-Konto  zu  verrechnen.  (Siehe  S.  254,  A  1.)
3.  Für  gemeinschaftliche  Rechnung  vgl.  „Gemeinschaftsgeschäfte“, ­
  34.  Abschnitt.
Über  die  Verrechnung  einzelner  Unkostenarten  vgl.  Warenhandel, ­
  Effektenhandel,  produzierende  Gewerbe.
Die  Unkosten  für  eigene  Rechnung  werden  1.  als  Jahresverlust ­
  verbucht  (Gewinn  und  Verlust  Soll);  2.  mit  dem  näch-1

 )  Vgl.  Privatwirtschaftslehre,  §§  28  fl.
        <pb n="247" />
        Geschäftsunkosten.
sten  Rechnungsjahr  (als  Aktivum)  verrechnet,  z.  B.  vorausbezahlte ­
  Zinsen,  Versicherungen  usw.(vgl.  transitorische  Buchungen,
II.  Band);  3.  ganz  oder  teilweise  wiedererstattet,  z.  B.  Geschäftsunkosten ­
  der  Banken  durch  semesterweise  Anrechnung  von
Pauschalsummen;  4.  als  ein  Bestandteil  des  Veräußerungswertes
der  Waren,  der  Fabrikate  usw.  überwälzt  (der  Rohertrag  in  der
Gewinn-  und  Verlustrechnung  ist  einschließlich  dieses  Kostenanteils ­
  verbucht);  5.  als  ein  Bestandteil  des  Anlagevermögens
verbucht,  z.  B.  Patentkosten,  Gebühren  bei  Grundstückerwerb,
Montagekosten  einer  Maschine  und  ähnliches;  6.  als  noch  nicht
bezahlte,  rückständige  Unkosten  in  der  Vermögensbilanz  unter
den  Schulden  aufgeführt.
Hilfsbücher  der  Kostenverrechnung:  Spesenkassenbuch,
Portokasse,  Kleinkasse  und  ähnlich  benannte  Hilfsrechnungen
zur  Entlastung  des  (Haupt-)Kassenbuches.  Verschiedene  Unkostenbücher ­
  dienen  als  Zergliederungsrechnungen  des  kollektiven ­
  Hauptbuch-Kontos  (vgl.  S.  47).
_Ansgaben  Schema  eines  allgemeinen  Unkosten-  Kontos 1 )  Verreehnung
2.  Umbuchung  auf  Personen-Konto
für  Rückvergütung  von  Unkosten.
3.  Schlußbilanz:  (Transitorischer)
Vortrag  des  Kostenanteils  des  folgenden ­
  Bilanzjahres  (Vorauszahlungen, ­
  Aktiva).
Gewinn  und  Verlust:  Jahresunkosten. ­


U  Gehälter,  Bureaubedarf,  Miete,
Licht,  Heizung,  kurz  allg.  Verwaltungs-
  und  Handlungsunkosten.
3  a.  Schlußbilanz:  (Antizipierender)
Übertrag  von  Ausgaben  des  folgenden ­
  Bilanzjahres  zu  Lasten
des  lautenden  (Passiva).

31.  Abschnitt.
Die  Verrechnung  im  Warenhandel.
Wirtschaftliche  Charakteristik:  Unter  Handel  in  der  weiteren ­
  Bedeutung  versteht  man  die  Organisation  des  Güterabsatzes
überhaupt  2 ).  Für  unsere  Darstellung  kommt  nur  die  folgende
Unterscheidung  in  Betracht:

Hgb.

U  Vgl.  auch  32.  Abschnitt,  B,  IXa.
2 )  Zu  unterscheiden  vom  „Handelsgewerbe“  im  Sinne  der  §§  i—3
        <pb n="248" />
        246

Der  Warenhandel.

1.  Kaufhandel  [Zwischen-  oder  Kaufmannshandel,  im
Sprachgebrauch  der  Nationalökonomie  des  18.  Jahrhunderts
Ökonomiehandel];  unter  diesem  „Handel“  im  eigentlichen  und
engeren  Sinne  versteht  man  den  gewerbsmäßig  betriebenen
Tauschverkehr,  die  selbständige,  berufsmäßige  Tausch  Vermittlung, ­
  d.  h.  Anschaffung  (Sammlung)  von  Waren  für  den  Wiederverkauf ­
  (die  Verteilung)  in  wesentlich  unveränderter  Gestalt  zum
Zweck  eines  regelmäßigen  Einkommenerwerbs  (§  1  Ziff.  1  HGB.).
2.  Produzentenhandel,  der  Handel  der  Urproduktion,  Fabrikhandel ­
  oder  Handwerkerhandel  sein  kann.  Er  ist  ein  unselbständiger ­
  Handel  in  Verbindung  mit  der  Erzeugung  von  Gütern,
Absatz  der  selbsterzeugten  Güter  durch  deren  Produzenten  ohne
Vermittlung  von  Berufshändlern  Die  Unternehmerarbeit  des
Händlers  wird  durch  Lohnarbeit  von  Absatzvermittlern  ersetzt.
3.  Der  Konsumentenhandel.  eine  vom  Verbrauch  ausgehende
Organisation  der  unmittelbaren  Bedarfsdeckung,  gemeinschaftlich, ­
  genossenschaftlich  organisierte  Anschaffung  von  Gütern  behufs ­
  Verteilung  (z.  B.  Einkaufsgenossenschaften  zu  Produktionsund ­
  Konsumtionszwecken,  Produktivgenossenschaften).
Nur  vom  Kaufhandel  wird  hier  gesprochen  x ).  Der  Absatz
der  Waren  erfolgt  durch  Unternehmertätigkeit  des  Geschäftsinhabers ­
  oder  durch  Unternehmer-  oder  Lohnarbeit  von  Absatzvermittlern ­
  (Kommissionäre,  Provisions-  und  Handlungsreisende,
Agenten,  Ladenverkäufer).
Der  Händler  kauft  und  verkauft  Waren  für  eigene  Rechnung
(Eigenhändler,  §  1,  Ziffer  1,  HGB.),  für  fremde  Rechnung  (Kommissionshandel, ­
  §§  383  ff.  HGB.)  oder  für  gemeinschaftliche  Rechnung ­
  (Gemeinschaftshandel,  §§  705  f.  BGB.).
I.  Warenhandel  für  eigene  Rechnung.
Die  wirtschaftliche  Eigenart  des  Zwischenhandels  kommt
in  der  Verrechnung  der  Anschaffungskosten  der  Waren  und  der
Kosten  der  Weiterveräußerung,  d.  i.  der  Absatz-Organisation,
zum  Ausdruck.
l )  Literatur:  Ziegler,  Lehrbuch,  III.  Teil,  S.  1—49.  Schiebe-Odermann,
a.a.  O.  Biedermann,  Der  Überseehandel,  Berlin  1906,  S.  105—208.  Vgl.
auch  Wagner,  Über  die  Organisation  der  Warenhäuser,  Kaufhäuser  und  der
großen  Spezialgeschäfte;  Leipzig  1911.  Hirsch,  Organisation  und  Formen
des  Handels.  Tübingen  1918  (Grundriß  der  Sozialökonomik).
        <pb n="249" />
        Warenhandel  für  eigene  Rechnung.

247

A.  Das  typische  Konto  ist  das  Waren-Konto  (Verkaufs-,
W  arenumsatz-  Konto).
Das  Waren-Konto  kann  im  Hauptbuch  oder  in  einer  Nebenverrechnung ­
  (Lagerbuch,  Warenskontro)  beliebig  spezialisiert
werden.  Manche  Unternehmer  müssen  unterscheiden:  Waren  auf
eigenem  Lager,  Waren  auf  auswärtigem  Lager,  Kommissionswaren-Konto,
  Konsignationswaren-Konto,  Detailgeschäft.  Im
Fabrikationsgeschäft  sind  Handelswaren  und  Fabrikationswaren
zu  unterscheiden.

Waren-Konto
Kosten  der  Anschaffung  Erlös  der  Weiterveräußerung
1.  Einkaufskosten  u.Bezugskosten 1  2  3  4  5 )
2.  Rückwaren  der  Kunden  und
Kosten  der  Rücksendung.
3.  Abzüge  [Skonto,  Rabatt]  und
Vergütungen  an  Kunden.
4.  Versendungskosten  auf  verkaufte
Waren  (Transport,  Zoll,  Verpackung). ­

5.  Kosten  der  Lagerung  und  der
Lagerarbeiten.
10.  Gewinn  und  Verlust-.  Bruttogewinn. ­

H.  Eingangsbilanz:  Vorräte.
NB.;  Der  3.  u.  4.  Posten  sind  Minderungsposten  des  Erlöses  (6,),
4er  8.  ist  ein  Minderungsposten  (Subtrahendus)  des  1.  Sollpostens.
Abänderungen  des  typischen  Kontos:
1.  Abtrennung  des  Warenabsatzes  vom  Wareneinkauf  (Anschaffung ­
  und  Weiterveräußerung)  durch  Errichtung  eines
Warenverkaufs-Kontos,  das  für  den  Erlös  der  verkauften  Waren
erkannt,  für  die  Abzüge  der  Abnehmer,  die  Versendungskosten
und  die  Rückwaren  der  Kunden  belastet  wird.  Das  Waren-Einkaufs-Konto
  verrechnet  die  übrigen  Kosten.
x )  Im  Falle  eines  Imports  sind  die  Deckungskosten  für  den  Rembours
an  den  Verkäufer  einzurechnen  oder  es  ist  ein  diese  (erst  in  Zukunft  entstehenden) ­
  Kosten  berücksichtigender  erhöhter  Tagesumrechnungskurs  anzuwenden. ­


6.  Erlös  der  verkauften  Waren.
7.  Rückwaren  an  Lieferanten.
8.  Abzüge  von  Lieferanten.
9.  Inventurwert  der  Bestände,
Bilanz-Konto,  Aktiva.
        <pb n="250" />
        *)  Kosten  eines  Handlungsreisenden  (Reisevorschuß,  -nachschuß,
Gehalt)  sowie  Gehälter  und  Tagegelder  eines  Provisionsreisenden.  Eine
Nebenverrechnung  kann  die  Ausgaben  für  die  einzelnen  Reise-  und  Absatzgebiete, ­
  auch  die  Rentabilität  des  Reisevertriebes  (Kosten:  Absatz),
die  Aufträge  des  Reisenden  kontrollieren.
2 )  Die  Selbstkosten  der  Muster  werden  vom  Waren-Konto  auf  das
Soll  des  Musterspesen-Kontos  übertragen  (vgl.  32.  Abschnitt,  III.  Beispiel).
s )  Arbeitslohn,  Packmaterialien,  im  Falle  der  Selbsterzeugung  überdies ­
  Abschreibungen,  Reparaturen  der  Maschinen,  Kraftkosten,  Werkzeugverbrauch ­
  werden  dem  Sonder-Konto  belastet;  erkannt  wird  es  für  den
Erlös  verkaufter  Verpackungsstücke  und  die  Vergütung  der  Waren-Abnehmer.


*)  Wegen  der  Mengenverluste  vgl.  S.  114,  Verluste  an  Forderungen
S.  238,  die  allgemeinen  Verwaltungskosten  S.  244,  Unterhaltungskosten

2.  Für  Retourwaren,  Rabatt  und  Skonto  werden  Sonderkonten ­
  geführt.
Die  Anschaffungskosten  —  d.  i.  der  Preis  der  Waren  am  Einkaufsort, ­
  sämtliche  Einkaufs-  und  Bezugskosten  am  Einkaufsort, ­
  während  der  Ortsveränderung  und  am  Bestimmungsort  —
werden  verrechnet:
a)  Durch  unmittelbares  Zuschreiben  auf  die  Sollseite  des
Waren-Kontos.
b)  Durch  Vermittlung  eines  Zwischen-Kontos  für  die  Warenbezugskosten ­
  —  Warenspesen-Konto,  Fracht-  und  Zollspesen-Konto
  —,  dessen  Betrag  nach  der  Kalkulation  oder  periodenweise
auf  Waren-Konto  bzw.  auf  die  Waren-Konten  anteilsmäßig  übertragen ­
  wird.  Der  Abschluß  dieser  Hilfs-  Konten  durch  Gewinnund
  Verlust-Konto  gibt  ein  unrichtiges  Bild  des  Umsatzgewinnes.
B.  Die  Kosten  der  Veräußerung:
1.  Die  allgemeinen  Vertriebskosten  —  Reisespesen  x ),  Muster
kosten 2 ),  Reklame,  Agentenunkosten,  Inkassokosten  für  den
Einzug  der  Kaufpreisforderungen,  Kosten  der  Verpackung  —
Emballage  3 )  —  können  auf  Sonder-Konten  verrechnet  werden,
die  "durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto  oder  Waren-Konto  oder
das  allgemeine  Unkosten-Konto  abgeschlossen  werden 4 ).
2.  Die  besonderen  Verkaufskosten:  a)  Rabatt,  d.  i.  ein  Preisnachlaß ­
  an  Wiederverkäufer  als  Vermittlungsgebühr  und  an
        <pb n="251" />
        Warenhandel  für  eigene  Rechnung.
ständige  Kunden,  Großabnehmer  u.  a.  b)  Skonto,  d.'i.  ein  Zinsenabzug ­
  bei  Barzahlung  der  auf  Zeit  gestellten  Verkaufspreise.
Sie  werden  zweckmäßig  auf  besonderen  Konten  verrechnet,
deren  Saldo  auf  Waren-Konto  übertragen  oder  durch  Gewinnund
  Verlust-Konto  abgebucht  wird.  Einfacher  ist  die  Verrechnung ­
  mit  Waren-Konto.
Schematisches  Beispiel  einer  Kalkulation  und  deren  Buchung:
+  Waren-Konto  —

Verkaufs-  —  Listenpreis,
Ziel  4  Monate  2  244,85
-T-  20  %  Rabatt  448,95
1  795,90
-f-  2  %  Skonto  35,90
Erlös  1  760,—
10  %  Reingewinn  160,—
Selbstkosten  1  600,—

Anschaf-Verkaufs-



  .  .

1200,—

erlös.  .  2244,85

Kosten  ..

254,55

Brutto-1454,55



gewinn

790,30

Skonto-Kto.  (Dekort)

Bezugskosten  ....  254,55  ]
Allgemeine  Kosten  145,45  &amp;gt;  1  600,—
Anschaffungspreis  1200,—  j

35,90  |
—  Rabatt-Konto

+

Memorialbuchungen:

448,95

1

1.  Debitoren  an
Waren  2244,85
2.  2  Konten  an

einfacher:
3  Konten  an
Waren

—  Gewinn-  und  Verlust

+

Skonto  ..  35,90

Waren-Debitoren



Debitorenl760,—

Rabatt  ..  448,95

Konto  ..  .  790,30

Rabatt  .  448,95

Rabatt  ..  448,95

Handlungskosten

Skonto  .  35,90

Skonto  .  35,90

Waren
an  Kreditoren
(Einkauf).

1200  +  254,55

Rabatt  und  Skonto-Konto  können
auch  durch  Übertrag  auf  Waren-Konto
  Soll  saldiert  werden.  Der
Gewinnsaldo  dieses  Konto  geht  dann
aut  305,45  herunter  (160,—  Nettogewinn ­
  +  145,45  Kostenanteil).

Zweckmäßiger  ist  die  Errichtung  eines  mehrgliedrigen  Kontos:
Eingang  Waren-Konto.  Ausgang
        <pb n="252" />
        250

Warenhandel  für  eigene  Rechnung.

c)  Verkaufsprovision  und  Umsatzprämien  an  Wiederverkäufer ­
  und  Verkaufsvermittler  (Agenten,  Kommissionäre)  werden ­
  einem  Sonder-Konto,  dem  Provisions-Konto,  belastet.
d)  Fracht-  und  Zollkosten  bei  frachtfreier  Ablieferung  des
Abnehmers:  Verrechnung  auf  Waren-Konto  oder  Warenspesen-Konto.

Im  allgemeinen  empfiehlt  es  sich,  die  Kosten  des  Absatzes
tunlichst  nach  der  Art  und  Weise  des  Absatzes  selbst  zu  trennen.
C.  Besondere  Fälle  im  Warengeschäft:
1.  Inkasso  des  Reisenden  und  Agenten 1 )  (vgl.  §§  55,  86
HGB.).
Einziehung  Reise-(Agenten-)Inkasso-Konto.  Ablieferung
1.  Debitoren-Konto:  Zahlungen  2.  Kasse,  Bankgiro-Konto:
der  Kunden  an  Reisende  Wertsendungen,  Einzahlunund
  Agenten  2480  gen  des  Reisenden  2300
3.  Umbuchungen  auf  Gehälter-Konto,
  Reisekosten-Konto,
Waren-Konto  für  Gegenrechnungen ­
  des  Reisenden,
für  Gehalt,  Tagegelder  usw.,
Preisnachlässe  an  Kunden..  180
Wir  trennen  Reisekosten-Konto  (siehe  oben)  und  Reise-Inkasso-Konto;
  doch  findet  man  auch  beide  Rechnungen  vereinigt ­
  2 ).
2.  Zweiggeschäfte  3  *  S. ).  a)  ln  den  Büchern  der  Zentrale:  Hinsichtlich ­
  der  Buchführung  können  solche  Geschäfte  selbständig
sein  oder  nicht.
a)  Eine  selbständige,  von  der  Zentrale  unabhängige  B.  nach
einfachem  oder  doppeltem  System  erfordert  in  den  Büchern  der
x )  Siehe  Z.  f.  B.  1897,  1905.  Auch  Frommer,  Verbuchungen  und  Korrespondenz ­
  im  Verkehr  mit  dem  Reisenden,  Linz  1905.
2 )  Eine  solche  Funktion  des  „Reise-Kontos“  zeigen  Reisch-Kreibig  I,
S.  129.  Sie  belasten  Reise-Konto  für  Vor-  und  Nachschüsse  an  den  Reisenden, ­
  Inkassi,  erkennen  es  für  Wertsendungen,  Gehalt,  Provisionen,  Tagegelder. ­

3 )  Eine  gute  Darstellung  bringen  Reisch-Kreibig  I,  S.  126,  265  If.  II,
193  ff.  Auch  Augspurg  behandelt  das  Zweiggeschäft  in  seiner  buchmäßigen
Verrechnung  ausführlicher  (§§  164,  275  344/5,  347).  Vgl.  auch  Sterns
Lexikon  S.  665,  300.  Scubitz,  Doppelte  Buchführung;  3.  Auf!.,  Leipzig
1902,  S.  211  ff.  Wiernik,  Depositenkasse.  Berlin  1912.
        <pb n="253" />
        Warenhandel  für  eigene  Rechnung.

251

Zentrale  ein  Konto  „Filiale  in  “,  welches  das  anfängliche
Kapital  der  Filiale  und  den  Geschäftsverkehr  mit  ihr  verrechnet.
Oder  man  errichtet  ein  „Filialkapital-Konto“  für  das  Reinvermögen ­
  der  Filiale  bei  Beginn  des  Jahres  und  ein  „Kontokorrent-Konto ­
  Filiale“  für  die  laufende  Verrechnung  mit  der
Filiale,  d.  h.  für  die  ihr  im  Laufe  des  Jahres  übergebenen  bzw.
für  zurückerhaltene  Vermögensteile.  Der  Saldo  des  Kapitalund
  des  Kontokorrent-Kontos  bildet  dann  das  Reinvermögen
der  Filiale.  In  den  Büchern  des  Zweiggeschäftes  erscheinen
dann  „Zentrale  Kapital-Konto“,  „Zentrale  Kontokorrent-Konto“
(vgl.  Bankbuchhaltung,  Beispiel:  Inkassobank).
b)  Die  an  sich  selbständige  Filiale  wird  durch  die  Bücher
der  Zentrale  kontrolliert.  Außerhalb  der  Gesamtbuchführung
des  Hauptgeschäftes  wird  für  jedes  Zweiggeschäft  eine  Sonderbuchführung ­
  eingeführt.  Die  Filiale  muß  ihre  B.  (Kasse,  Memorial) ­
  in  Abschrift  behufs  Übertragung  in  die  Kontrollbuchführung
der  Zentrale  einsenden.
c)  Die  Rechnungsführung  der  unselbständigen  Filiale  ist
mit  jener  des  Hauptgeschäftes  organisch  verbunden.  Neben
dem  Kassen-Konto,  dem  Waren-Konto,  Unkosten-Konto  usw.
der  Zentrale  wird  ein  Filialkassen-Konto,  Waren-Konto  Filiale,
Unkosten-Konto  Filiale  usw.  geführt.  Theoretisch  ist  zu  fordern,
daß  die  Einrichtung  der  Buchführung  mit  dem  Zweiggeschäft
die  Berechnung  der  Rentabilität  und  des  Umsatzes  für  die  einzelnen ­
  Verkaufsstellen  ermögliche.  In  der  Vermögensbilanz  *}
der  Zentrale  können  die  Bestände  des  Zweiggeschäftes
a)  getrennt  von  denen  der  Zentrale  2 ),
ß)  oder  vermischt 3 )  und  ohne  Unterscheidung  aufgeführt
werden.  Oder
J )  Vgl.  II.  Band,  Hypothekenbanken.
2 )  Z.  B.  Kassen-Konto:  Hauptgeschäft  M
Filiale  1  ,  ....
Filiale  2  „  ....
3 )  Man  findet  auch  die  Vermengung  durch  Übertragungsbuchungen
Waren-Konto  an  Waren-Konto-Filiale  1  M.
an  Waren-Konto-Filiale  2  M.  ...
Der  Wert  des  Schlußbestandes  geht  dann  in  einer  Ziffer  auf  Schlußbilanz-Konto ­
  über.
        <pb n="254" />
        252

Warenhandel  für  eigene  Rechnung.

y)  es  wird  nur  der  Saldo  desFilialkontokorrent-Kontos  bzw.
des  Kapital-Kontos  der  Filiale  unter  den  Debitoren  oder  Kreditoren ­
  der  Vermögensbilanz  des  Gesamtgeschäftes  aufgenommen.
ö)  Man  kann  Aktiva  und  Schulden  der  Zweiggeschäfte
summarisch  anführen  (z.  B.  Aktiva  der  Filiale  nach  besonderer
Aufnahme).
2.  ß)  Jede  Filiale  dient  dem  Erwerbszweck  der  Unternehmung. ­
  Sie  kann  selbständig,  äußerlich  unabhängig  vom
Hauptgeschäft,  die  gleiche  Tätigkeit  wie  dieses  ausüben  (Zweiggeschäft ­
  im  Ausland,  Bankfilialen).  Oder  sie  kann  die  Unternehmerarbeit ­
  des  Hauptgeschäftes  unterstützen,  z.  B.  Einkaufsfilialen
  und  Einkaufshäuser  der  Importeure,  Verkaufsfilialen  wie
Detailgeschäfte,  Fabrikniederlagen  u.  ä.
In  den  Büchern  der  Filiale  müssen,  abgesehen  von  der  Verbuchung ­
  der  Geschäftsvorfälle,  die  Reehnungsverhältnisse  mit
dem  Hauptgeschäft  klargelegt  werden.  Das  Konto  des  Hauptgeschäftes, ­
  des  Stammhauses,  ersetzt  das  Kapital-Konto.  Die
Beziehungen  zwischen  Filialen  und  Stammhaus  eines  Warenbzw.
  Fabrikationsgeschäftes  stellt  das  folgende  Schema  dar.

Abgeliefert  Konto  des  Hauptgeschäftes.  Empfangen

Überweisungen  von  Geld,  Wechsel.
Debitoren-Konto:  Unmittelbare  Zahlungen ­
  von  Filialkunden  an  das
Stammhaus.
Retourwaren  an  die  Zentrale.
Schlußkäjpital.

Kapital  der  Filiale.
Waren,  Geld  ....  vom  Stammhaus
empfangen.
Kreditoren:  vom  Stammhaus  bezahlte ­
  Lieferantenrechnungen.
UuÄosjeuanteil  der  Filiale.
Zinsen  auf  das  Kapital.
Reingewinn.

Zulässig  ist  eine  Zerlegung  des  Kontos  des  Hauptgeschäftes
in  ein  Kapital-Konto  Stammhaus  und  in  ein  Kontokorrent-Konto
  Stammhaus.
3.  Detailgeschäft.  Die  Verbindung  eines  Großhandels-  mit
einem  Kleinhandels-  oder  Ladengeschäft  wird  in  den  Büchern
des  Großgeschäftes  auf  einem  Sonder-Konto  des  Detäilgeschäfts
dargestellt.
        <pb n="255" />
        Wareukommissionshandel.

25B

Empfangen  Detailgeschäft.  Abgeliefert
t.  Bilanz:  Wert  des  Anfangsbestandes ­
  an  Bargeld,  Waren,  Forderungen. ­

2.  Kasse,  Waren 1 ):  Dem  Ladengeschäft ­
  übergebene  Werte.
4.  Unkosten:  Anteil  an  den  allgemeinen ­
  Kosten  der  Gesamtunternehmung. ­

6.  Gewinn  und  Verlust  oder:  Gewinn- ­
  und  Verlust-Konto  der  Filiale: ­
  Reingewinn.
II.  Der  Warenhandel  für  fremde  Rechnung
(Kommissionshandel)  3 ).
Kommissionär  ist,  wer  es  gewerbsmäßig  übernimmt,  Waren
für  Rechnung  eines  anderen  (des  Kommittenten)  in  eigenem
Namen  zu  kaufen  oder  zu  verkaufen  (|  383  HGB.).  Typische
Konten  sind:  Kommissionswaren-Konto,  das  schon  durch  seine
Benennung  die  Eigentumsrechte  zum  Ausdruck  bringt,  und
Provisions-Konto  (§  396  HGB.).
A.  Einkaufskommission.
1.  Die  Ausgaben,  Bar-  oder  Kreditausgaben,  für  die  auftragsweise ­
  Beschaffung  der  Waren  können  unmittelbar  dem
Personen-Konto  des  Auftraggebers  oder  zunächst  einem  (Ein-*)
  Die  Waren  können  dem  Detailgeschäft  zum  Selbstkostenpreis,  zum
Verkaufspreis  des  Großgeschäftes  oder  zum  Verkaufspreis  des  Detailgeschäftes ­
  angerechnel  werden;  im  letzten  Falle  trägt  das  Hauptgeschäft
alle  Unkosten  (Barzahlung  oder  Gutschrift  auf  Filial-Konto,  sofern  die  Unkosten ­
  durch  die  Filialen  bezahlt  wurden).  Ein  Ertrag  erscheint  auf  dem
Filial-Konto  nicht.
Häufig  werden  die  Waren  dem  Detailgeschäft  mit  einem  Gewinnzuschlag ­
  auf  den  Selbstkostenpreis  angerechnet,  wodurch  der  Gewinn  des
Großhandels  und  jener  des  Ladenkleinhandels  besser  verteilt  wird.
2 )  Besser  ist  die  Führung  eines  Kontor  „Geschäftskosten  Detailgeschäft“, ­
  dem  auch  der  Kostenanteil  (Soll  4.)  zugeschrieben  wird.  Einfacher ­
  ist  es,  solche  Ausgaben,  wenn  unerheblich,  überhaupt  nicht  gesondert
zu  buchen  und  in  der  um  diese  Ausgaben  verminderten  Ablieferung  an
Bargeld  indirekt  zu  verrechnen.
3 )  Vgl.  die  Lehrbücher  von  Ziegler,  Schiller  usw.  Auch  Adler,  Buchhaltungsübungen ­
  (Le  pzig  1908).  S.  51—61.  Z  f.  B.  1896,  1899  und  1900
sehr  ausführlich.

3.  Wechsel,  Kasse:  Vom  Ladengeschäft ­
  abgelieferte  Gelder,  Wechsel ­
  u.  a.
4  a.  Unkosten:  Vom  Detailgeschäft
bezahlte  eigene  Betriebskosten
(monatl.  Sammelbuchung) 2 ).
5.  Schlußbilanz:  Vorräte  an  Waren,
Geld,  Forderungen  nach  der  Sonder-Inventur
  des  Ladengeschäfts.
        <pb n="256" />
        254

Warenkommissionshandel.

kaufs-)  Kommissionswaren-Konto  belastet  und  dann,  bei  der
Absendung  an  den  Kommittenten,  dessen  Personenrechnung
belastet  werden.
2.  Der  Kommittent  schreibt  den  Rechnungsbetrag  der  eingekauften ­
  Waren  einschließlich  Provision  und  die  Bezugskosten
seinem  Waren-Konto  zur  Last  zugunsten  des  Konto  des  Kommissionärs ­
  (S.  249).
B.  Verkaufskommission.
1-  Verbuchung  des  Auftraggebers.  Bei  der  Absendung  der
zum  kommissionsweisen  Verkauf  verladenen  Waren  sind  diese
rechnerisch  von  den  übrigen  Warenbeständen  zu  trennen,  da  der
Kommittent  Eigentümer  der  Kommissionswaren  bis  zu  deren
Verkauf  bleibt.

Konsignationswaren  (Konsign.-Lager)
Aufwand  (mit  Zwischenabschluß).  Erlös

1.  Waren-Konto:  Übertrag  z.
Selbstkostenpreis  (oder  Limitpreis) ­
  10  000
2.  Kasse,  Kreditoren:  Versendungskosten ­
  400

3.  Schlußbilanz:  Aktiva 1 )  ..  10  400

4.  Eingangsbilanz:  Vortrag.  10  400
6.  Gewinn  und  Verlust  oder
Waren-Konto:  Übertrag
des  Reingewinns  1  600

5.  Personen-Konto  des  Kommissionärs ­
  :  Reinertrag  des
Verkaufes  12  000

Soll  Konto  des  Verkai

ifskommissionärs.  Haben

3.  Reinertrag  12  000

1.  Etwaige  Vorschüsse  an  den
Auftraggeber  (Wechsel,
Bank)  5  000
2.  Teilzahlungen  des  Kom
missionärs
4.  Verfügungen  über  denReinortrag


x )  Nicht  ganz  r  chtig,  da  der  Wert  der  ganzen  Konsignationsware
eingestellt  wird,  ohne  Rücksicht  aut  teilweisen  Verkauf;  der  ganze  Erfolg
des  Geschäfts  wird  in  das  nächste  Rechnungsjahr  hinübergeschoben.  Der
Auftraggeber  kann  sich  vom  Verkäufer  einen  Zwischenabschluß  —  d.  i.
eine  Aufstellung  der  bisherigen  Verkäufe  und  Kosten  —  geben  lassen  und
ihn  für  die  eigene  Bilanz  verwerten.
        <pb n="257" />
        W  arenkommissionshandel.

255

2.  Buchungen  des  beauftragten  Verkaufskommissionärs:
Ausgaben  (Verkaufs-)Kommissionswaren-Konto.  Einnahmen

1.  Eintreffen  der  Waren:  Verbuchung ­
  der  Bezugskosten  200
2.  Verkaufskosten:Fracht,Vermittlungsgebühren, ­
  Stern  •
pelkosten,  Versicherung,
Lagerarbeiten  800
Verkaufsprovision  (Provisions-Konto): ­

2  %  von  24  800  496
Delkredere  (Delkredere-Konto)
  J ):
23  000
—  Barverkäufe  8  000
i/ 2 %  von  15  000  75

Kosten  1571
S.  Konto  des  Auftraggebers:
Reinertrag  23  229
24  800

3.  Erlös  der  Verkäufe  (Kasse,
Debitoren,  Wechsel)  23  000
4.  Waren-Konto:  Übernahme
von  Waren  durch  Selbsteintritt ­
  des  Kommissionärs

vgl.  §§  400  f.  RGB.).  ..  .  1  800

Konto  des  Kommittenten.
1.  Vorschüsse  (Wechsel,  Trat-  1  2.  Kommissionswaren:  Überten)
  10  000  j  trag  des  Reinertrages  ....  23  229
Am  Bilanztage  wird  der  Saldo  des  Kommissionswaren-Kontos
  als  Aktivum  oder  als  Verbindlichkeit,  je  nach  dem  Stande
der  Verkäufe,  eingestellt.  Wegen  der  konkursrechtlichen  Verhältnisse ­
  vergleiche  man  §§  45  f.  Konkursordnung.
Abänderungen  der  vorgetragenen  Buchungsweise  des  Kommissionärs ­
  :
a)  Beim  Eintreffen  der  Waren  wurden  nur  Bezugskosten
verbucht.  Andere  verrechnen  den-limitierten  Verkaufspreis  zu-D
  Delkredere  =  Gutstehungsgebühr  (§  394  RGB.)  stellt  eine  Versicherungsgebühr ­
  für  das  dem  Kommittenten  abgenommene  Risiko  des
Nichteinganges  der  Kaufpreisforderung  aus  kommissionsweise  veräußerten
Waren  dar.  Dem  Kredit  dieses  Delkredere-Kontos  —  über  ein  ähnliches
Konto  vgl.  S  238  —  werden  die  Gebühren  gutgeschrieben,  Verluste  sind
aus  diesem  Konto  zu  decken.  Empfehlenswert  erscheint  es,  einen  Teil  der
angesammelten  Delkredere-Provisionen,  d.  h.  insoweit  das  Risiko  am  Ende
des  Jahres  noch  vorhanden  ist,  in  das  nächste  Bilanzjahr  vorzu  tragen.
        <pb n="258" />
        256

Warenkommissionshande],

gunsten  des  Auftraggebers  (Kommissionswaren  an  N.  N.  Kommissions-Konto) ­
  und  nach  vollständigem  Verkauf  nur  noch  den
Mehrerlös.
b)  Wir  übertragen  den  Reinertrag  auf  das  Personen-Konto-Andere
  übertragen  den  Saldo  des  Personen-Kontos  auf  Kommissionswaren-Konto, ­
  was  völlig  unlogisch  ist.  (Sterns  Lexikon,
S.  311).
c)  Ein  Gewinnanteil  des  Kommissionärs  wird  mit  Gewinnund
  Verlust-Konto  verrechnet  und  dementsprechend  der  Reinertrag ­
  gekürzt.
d)  Wird  vereinbart,  daß  der  Erlös  über  das  Limit  dem
Kommissionär  zugute  komme,  oder  daß  eine  erhöhte  Provision
die  Anrechnung  der  Verkaufsspesen  ausschließe,  so  entfallen  die
Buchungen  dieser  Posten.
III.  Warenhandel  für  gemeinschaftliche  Rechnung  (vergl-34.
  Abschnitt).

32.  Abschnitt.
Die  Buchführung  der  produzierenden  Gewerbe.
Die  Gütererzeugung  kann  sein:
1.  Urproduktion,  d.  i.  Stoffgewinnung  (z.  B.  Bergbau),  Erzeugung ­
  selbstgewonnener  Materialien  zum  Zwecke  des  Verkaufes, ­
  oder
2.  Gewerbe  oder  Industrie  (im  engeren  Sinne),  d.i.  Formveränderung ­
  von  Rohstoffen,  mechanische  oder  (und)  chemische
Stoffumwandlung  oder  Stoff  Veredelung  (Umformungs-  oder  Veredelungsindustrie ­
  ).
Dieser  Teil  der  Produktion  ist  im  Rechtssinne  im  wesentlichen ­
  a)  entweder  Anschaffung  und  Weiterveräußerung  von  beweglichen ­
  Sachen  nach  Beärbeitung  oder  Verarbeitung  (§  1,
Ziffer  1  HGB.)  (Veräußerung  von  Halbfabrikaten,  Ganzfabrikaten, ­
  Zwischen-  und  Nebenprodukten);  ß)  oder  Übernahme  der
technischen  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  von  Waren  für  andere, ­
  wenn  der  Besteller  das  Material  selbst  liefert  und  einzelne
Arbeitsprozesse  für  den  anderen  vorgenommen  werden  (Lohnarbeit, ­
  Fabriklohnwerk,  z.  B.  Lohnfärbereien,  Lohnbleichereien,
kurz,  alle  Übernahmegeschäfte  der  Fabriken,  §  1  Ziffer  2).
        <pb n="259" />
        W  arenkommissionshandel.

257

3.  Zusammenhängende  Produktion.  Verschiedene  Produktionsstufen ­
  —  Stoffgewinnung  und  Stoffverarbeitung  —  sind  in
einer  Unternehmung  vereinigt,  z.B.  die  gemischten  Werke  der
Großeisenindustrie  (Erzbergbau  und  Verhüttung,  Hochofen  und
Stahlwerk  usw.).  Der  eine  Produktionsbetrieb  ist  Werkstofflieferant
  des  anderen.  Die  Betriebsvereinigung  kann  eine  örtlich  zentralisierte ­
  oder  dezentralisierte  sein.  Wo  solche  Vereinigungen
stattfinden,  müssen  die  einzelnen  Produktionsstufen  rechnerisch,
buchhalterisch  und  kalkulatorisch  auseinandergehalten  werden.
Der  Absatz  der  Produkte  x )  erfolgt  durch  eine  selbständige
Organisation  des  Unternehmers  (Verkaufsabteilung),  durch  die
Tätigkeit  von  Absatzvermittlern  (Kommissionäre,  Agenten  usw.)
oder  durch  kollektiv-wirtschaftliche  Organisationen  (Verkaufszentralen). ­
  Seine  buchhalterische  Behandlung  bietet  keine
Schwierigkeit  und  ist  nicht  abweichend  von  der  Absatzorganisation ­
  des  Warenhändlers  zu  verrechnen.
Auf  eine  Klassifikation  der  Gewerbe  in  technischer  oder
wirtschaftlicher  Hinsicht  wird  hier  verzichtet,  da  eine  allgemein
richtige  Einteilung  ohne  logische  Mängel  bis  jetzt  nicht  gefunden
wurde  (man  vgl.  dazu  die  Gliederung  der  Berufszählungen  1895
und  1907).  Mit  Rücksicht  auf  die  Vielgestaltigkeit  der  gewerblichen ­
  Tätigkeit  im  engeren  Sinne  sollen  hier  nur  grundsätzliche
Gesichtspunkte  erörtert,  einige  typische  Fälle  in  ihrer  buchhalterischen ­
  Behandlung  vorgeführt  werden,  denen  sich  Konherungsbeispiele
  ergänzend  anschließen  sollen.
Jede  Produktion  erfordert  einen  Aufwand  an  Sachgütern
Und  Arbeit,  also  Kosten,  in  der  Absicht,  einen  über  diese  Kosten
binausgehenden  Verkehrswert  zu  erzielen.  In  der  Vergleichung
zwischen  Kosten  und  Ertrag  liegt  der  wirtschaftliche  Erfolg  oder
Mißerfolg  der  Gütererzeugung.  Den  Kosten  der  Arbeit  sind  alle
Aufwendungen  für  eine  bestimmte  produktive  Arbeit  zuzurechuen,
  also  Geld,  Naturalleistungen  an  die  Arbeiter,  ohne  Rück-Sl
 °ht  auf  deren  Arbeitsleistung;  im  Grunde  genommen  auch
die  mittelbaren  Aufwendungen  für  Arbeiter  (Unterhaltung  der
Mfohlfahrtseinrichtungen  u.  a.)  In  der  Regel  werden  nur  die
Unmittelbaren  Aufwendungen  für  die  ausführende  Arbeit  un-0
  Vgl.  meine  „Betriebslehre  der  kapitalistischen  Großindustrie“  im
Grundriß  der  Sozialökonomik,  Tübingen  1914,  Abteilung  VI,  S.  83  f.
Meitner,  Buchhaltung-  und  Bilunzkonde.  I.  6.  u.  7.  Aufl-  17
        <pb n="260" />
        258

Urproduktion.

mittelbar  in  Anrechnung  gebracht.  Die  leitende,  wirtschaftende
und  technische  Arbeit  der  geistigen  Arbeiter,  des  Unternehmers,
des  Betriebsleiters  usw.,  wird  ebenso  wie  die  nichtqualifizierte
Arbeit  des  Tagelöhners  für  allgemeine  Betriebsarbeiten  mit
ihren  Kosten  nur  mittelbar  (als  Betriebskosten)  angesetzt.
Die  typischen  Konten  eines  gewerblichen  Betriebes  gliedern
sich  wie  folgt:
1.  Konten  der  Produktionsmittel x ),  der  produktiven  Anlagen,
Betriebsanlagen,  Betriebseinrichtungen,  der  Bestände  an  zu  bearbeitenden ­
  bzw.  zu  verarbeitenden  Roh-  und  Hilfsstoffen.
2.  Konten  des  Produktionsaufwandes  und  des  Produktionserfolges;
  sie  werden  hier  ausführlich  behandelt  werden.
3.  Konten  des  Betriebsvermögens  *  2 ),  des  umlaufenden  Kapitals, ­
  darunter  besonders  die  Konten  der  finanziellen  Geschäftsführung. ­

A.  Die  Urproduktion  3 ).
Die  Gewinnung  des  Stoffes  ist  Selbstzweck.  Dementsprechend ­
  sind  die  Gewinnungskosten  möglichst  spezialisiert  zu
verrechnen.  Empfehlenswert  ist  die  folgende  Kontierung:
1.  Das  Aufwand-Konto  verrechnet  die  Kosten  der  Gewinnungsarbeit ­
  (statistisches  Konto).
2.  Das  Produkten-Konto  übernimmt  die  Verrechnung  der
Bestände  an  geschürften  Produkten,  während
3.  das  Verkaufs-Konto  den  Wirtschaftserfolg  verrechnet.
Die  Funktion  der  einzelnen  Konten  ist  aus  dem  folgenden  Schema
zu  ersehen.
■)  Vgl.  Konten  des  Anlagevermögens,  S.  222  ff.
2 )  Vgl.  Kassen-,  Wechsel-,  Personen-,  Effekten-Konto  u.  a.
3 )  Literatur:  Gottschalk,  Die  Grundlagen  des  Rechnungswesens,  insbesondere ­
  Bergbau,  Hüttenbetrieb.  Leipzig  1865.  Mannlicher,  Leitfaden
der  Verrechnungskunde  von  Montanwerken  nach  dem  System  der  doppelten
kaufmännischen  Buchhaltung.  Graz  1865.  Waink,  Leitfaden  der  montanistischen ­
  Buchführung,  Leoben  1898.  Ilse,  Bergbau  und  Hüttenbetrieb
in  kaufmännischer  und  technischer  Hinsicht.  (Seite  66—136.)  Leipzig
o.  J.  (früher  Huberti).  Calmes,  Die  Fabrikbuchhaltung,  Leipzig  1909.
(S.  136—198.)  Reisch-Kreibig,  a.  a,  O.  II.  Band,  S.  276—296.  Leitner,
Selbstkostenberechnung  industrieller  Betriebe,  7.  Aufl.,  Frankfurt  a.  M-1921.
  Paulukat,  Buchführung  im  Bergwerksbetriebe,  Staßfurt  1909.  Berliner, ­
  Schwierige  Fälle  und  allgemeine  Lehrsätze  der  kaufm.  Buchhaltung,
1.  Band;  3.  Auf!.,  Hannover  1909.  S.  210  f.
        <pb n="261" />
        Urproduktion.

259

1.  (Kohlen-,  Erz-)  Bergbau-Betriebs-Konto.
Aufwand  Verrechnung

t-  Ausgaben:  Arbeitslöhne  u.  Nebenkosten, ­
  Materialien,  allgem.  Betriebskosten; ­
  Unterhaltung  der
Gruben-  und  Förderanlagen,  allgem. ­
  Verwaltungskosten,  Bergschäden, ­
  Abschreibungen,  Selbstverbrauch ­
  an  Kohlen.

2.  Erlös  aus  Altmaterialien  (z.  B.
Grubenholz).
3.  Saldoübertrag  auf  Produkten-Konto
(2.  Sollposten).

2.  Produktions-Konto  (Kohlen-,  Erz-Konto).
Eingang  Übertrag

1-  Bilanz:  Bestände
2.  Bergbau-Betriebs-Konto:  Übertrag
der  Produktion  zum  Selbstkostenpreis, ­
  zu  Normal-  oder  Verrechnungspreisen ­
  (von  Konto  t).

3.  Selbstverbrauch  (gegen  Betriebs-Konto,
  Betriebskosten  -  Konto,
Brikettfabrikations-Konto  u.  a.).
4.  Übertrag  der  verkauften  Mengen
(Selbstkostenpreis,  Normal-  oder
Verrechnungspreise)  auf  Konto  3.
5.  Schlußbilanz;  Bestände.

Soll  3.  (Kohlen-)  Verkaufs-Konto.  Haben

U  Produkten-Konto,  Übertrag.
2  •  V  erkaufskosten  (Verlad  ung,  Fracht,
Vermittlung  usw.).
5.  Gewinn  und  Verlust:  Bruttogewinn. ­


3.  Erlös  durch  Verkauf  (Debitoren,
Kasse).
4.  Lohn-Konto:  Abgabe  von  Kohlen
an  Arbeiter  gegen  Lohnabzug.

B.  Die  gewerbliche  Produktion  (Industrie  oder  Fabrikation)').
Jede  technische  Unternehmung  hat  zwei  selbständige  Aufgaben ­
  zu  lösen:  eine  allgemeine,  kaufmännische  und  eine  be-*)
  Literatur:  Calmes,  Fabrikbuchhaltung,  Leipzig  1909  f.  (gute  Literaturübersicht). ­
  Daele,  Moderne  Fabrikbuchhaltung,  2.  Aufl.  Leipzig  1910.
Pachmann,  Die  Fabrikbuchhaltung,  3.  Aufl  ,  Leipzig  1897.  Lilienthal,
Fabrikorganisation,  Fabrikbuchführung  und  Selbstkostenberechnung  der
Firma  Ludw.  Loewe  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  Berlin,  2.  Abdruck  1911.  Reisch-Kreibig,
a.  a.  O.  I.  Band,  S.  298  ff.  Meitzer,  Wirtschaften  aut  Ertrag  in  der  industriellen ­
  Unternehmung.  Berlin  1911.  Hiemann,  Die  doppelte  amerikanische ­
  Buchführung.  2,  Aufl.,  Leipzig  1911.  Weitere  Literatur  oben  bei
Leüner,  Selbstkostenberechnung,  Sinner,  Betriebswissenschaft,  2.  Auf!.,
Berlin  1920.

17*
        <pb n="262" />
        260

F  abriMrachführung.

sondere,  die  technische,  die  die  Buchhaltung  auseinanderzuhalten
hat.  Das  Ziel  der  wertumsetzenden  Tätigkeit  des  Kaufmannes
ist,  das  umlaufende  Kapital  in  unausgesetzter  und  schneller  Bewegung ­
  zu  halten,  um  eine  möglichst  gewinnbringende  Verwertung ­
  zu  sichern.  Die  technische  Aufgabe  faßt  die  Arbeit  als
wertschaß  ende,  als  produzierende  Tätigkeit  auf,  deren  Bestreben
es  sein  muß,  mit  geringstem  Produktionsaufwand  möglichst  hochwertige ­
  marktgängige  Produkte  wiederzugewinnen.
Die  Buchführung  hat  neben  den  allgemeinen  Aufgaben
(vgl.  S.  2  ff.)  insbesondere  den  Aufwand  der  fabrikatorischen
Zweckarbeit  aufzuzeichnen  und  die  technische  Kalkulation  sowie
die  betriebstechnische  Kontrolle  zu  ermöglichen.  Überdies  hat
sie  die  Wertzirkulationen  richtig  darzustellen.  Der  aus  der  wertschaffenden
  Tätigkeit  entstehende  Produktionswert  ist  als  eine
Summe  von  Einzelwerten  zu  betrachten.  Jeder  Einzelwert  erfordert ­
  technische  Operationen,  Arbeitsstufen,  mit  eigenem  Aufwand. ­
  Deshalb  soll  die  Buchführung  jede  einzelne  Operation
bzw.  Arbeitsstufe  mit  ihrem  Aufwand  aufzeichnen,  um  deren
Einfluß  auf  die  Gesamtkosten  des  Fertigprodukts  feststellen  zu
können.
Die  Buchführung  industrieller  Betriebe  scheidet  sich  in  Betriebs- ­
  oder  Fabrikations-Buchführung  und  kaufmännische  oder
Geschäfts-Buchführung.  Die  Betriebs-Buchführung  hat  der  Betriebsverwaltung ­
  das  notwendige  statistische  Material  zu  liefern,
den  Aufwand  der  Arbeitsdurchführung  im  einzelnen  zahlenmäßig ­
  darzustellen,  die  Verteilung  der  Kosten  auf  einzelne
Haupt-,  Neben-  und  Hilfsbetriebe,  auf  Werkstätten,  Arbeitsplätze, ­
  Arbeitssäle  und  endlich  auf  die  einzelnen  Fabrikate  vorzubereiten. ­
  Sie  soll  die  Berechnung  des  Preises  der  Arbeit  für
den  einzelnen  Arbeiter,  für  die  einzelne  Arbeit  und  die  Arbeiterkontrolle ­
  ermöglichen.  Die  Betriebsbuchführung  1 )  is't  demnach
eine  Verteilungs-,  Zergliederungs-Buchführung  für  die  zahlenmäßige ­
  Darstellung  der  inneren  Tätigkeit  der  Unternehmung,  im
Gegensatz  zur  kaufmännischen  Buchführung,  die  als  zusammenfassende ­
  Wertstatistik  das  ihr  von  der  Betriebsbuchführung  gelieferte ­
  Zahlenmaterial  übersichtlich  zusammenfaßt,  daneben  den
x )  Peiser,  Grundlagen  der  Betriebsrechnung  in  Maschinenbauanstalten,
Berlin  1919.
        <pb n="263" />
        Fabrikbuchführ  u  ng.

261

allgemeinen  Bedarf  für  den  Fabrikations-  und  den  kaufmännischen ­
  Betrieb,  insbesondere  den  Kapitalbedarf  und  dessen  Wert,
Vernichtung,  berechnet,  die  äußeren  Beziehungen  der  Wirtschaftdie
  Rentabilität  der  Unternehmung,  zahlenmäßig  festhält.  Die
kaufmännische  Buchführung  zeigt  in  ihrem  Zentrum,  dem  Hauptbuch, ­
  in  welchem  Verhältnisse  der  Erlös,  d.  i.  der  Veräußerungswert ­
  der  Produkte  zur  Werterhöhung  durch  die  technische  Arbeit
des  Betriebes  steht.
Fabrikation  ist  Anschaffung,  Verarbeitung,  Bearbeitung
°der  Nacharbeit  und  Weiterveräußerung.  Dementsprechend  soll
die  kaufmännische  Buchführung  —  nur  von  dieser  ist  hier  die
Hede  —  die  Kosten  der  Anschaffung  der  zu  bearbeitenden  Stoffe
(Roh-  und  Zusatzstoffe),  die  Kosten  und  den  Erfolg  der  Veredelung ­
  sowie  die  Kosten  und  den  Erfolg  der  Wiederveräußerung
a üseinanderhalten.  Die  praktische  Buchführung  kennt  eine
größere  Zahl  von  verschiedenen  Darstellungsformen,  dieser  an
sich  einfachen  Grundsätze x ).  Einige  Formen  mögen  an  der
Rand  praktischer  Beispiele  gezeigt  werden.
I.  Der  Aufwand  (an  Werk-  und  Hilfsstoffen,  Arbeitslöhnen,
Betriebskosten  usw.)  wird  auf  besonderen,  ziemlich  eingehend
s Pezialisierten  Aufwand-Korden  verrechnet,  der  Wertumsatz
durch  Verkauf  einem  Produkten-Konto  kreditiert.  Jedoch  stehen
Aufwand  und  Verkaufserlös  während  des  Betriebs]ahres  in
keinem  organischen  Zusammenhang.  Eine  zusammenfassende
Rechnung  des  Produktionsaufwandes  fehlt.  Erst  Ende  des
Jahres  werden  Aufwand-  bzw.  Verbrauchs-  und  "Verkaufs-Ronten
  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto  saldiert.  Dieses
Abschluß-Konto  stellt  eine  Vermengung  von  Betriebsrechnung
(Fabrikations-Konto)  und  Ertragsrechnung  dar.  Im  deutschen
Brauereigewerbe  ist  diese  Art  der  Verrechnung  üblich.  Sie  war
gerechtfertigt,  so  lange  die  Brauereigesellschaften  die  Produk-Rons-
  bzw.  Umsatzhektoliterzahlen  veröffentlichten,  wodurch
dem  Fernstehenden  eine  Berechnung  der  durchschnittlichen
Selbstkosten  auf  Grund  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  mögich
  war  (vgl.  Selbstkostenberechnung,  a.  a  O  ,  S.  49  ff  )•
R  Eine  gute  prinzipielle  Darlegung  gibt  Calmes,  Die  Fabrikbuch-RJtung,
  Leipzig  1909  ff.  Auch  Lünemann  (Die  charakteristischen  Konten
er  Pabrikbuchführung  ..  .,)  in  der  Z.  f,  B.  1901.
        <pb n="264" />
        262

Fabrikbachführung.

Aufwand  Konto  (beispielsweise):

Hopfen-Konto
1.  Bilanz:  Anfangsbestände23170,—  3.  Schlußbilanz:  Vorräte  .  29  895,72
2.  Einkauf  94121,05
4.  Gewinn  und  Verlust:
Verbrauch  87  395,33
Verkaufs-Konto:

Bier-Konto

1.  Bilanz:  Bestand....  328  261,97
4.  Gewinn  und  Verlust  1  894  878,46

2  223  140  43

2.  Erlös  der  Verkäufe
des  Bilanzjahres  ...  1  934  669,35
3.  Schlußbilanz:  Vorräte  288  471,08
2  223  140,43

Verluste  Die  Gewinn-  und  Verlustrechnung:  Gewinne

Hopfen-Konto:Verbrauch  87  395,33
Malz-Konto  Verbrauch..  238  538,02
Gerste-Konto:  Verbrauch  295  330,65
usw.

Bier-Konto:  Erlös  ....
Treber-Konto:  Erlös..
Malzkeime-Konto:  Erlös
usw.

1  894  878,46
66  154,99
7  948,59

Wir  schließen  das  Gewinn-  und  Verlust-Konto  einer  Brauerei
(a)  sowie  seine  Berichtigung  bzw.  Zerlegung  im  Sinne  einer
kalkulatorischen  Kontenführung  (b,  c,  d)  an.  (S.  264  f.)
Das  Konto  der  Abfälle  (Malzkeime,  Treber)  wird  für  die
Verkaufskosten  (Transport,  Provision)  belastet,  für  den  Verkaufserlös ­
  erkannt  und  abgeschlossen  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto. ­

Auch  das  folgende  Kontierungsbeispiel  einer  Seifenfabrik
leidet  an  dem  Mangel  einer  besonderen  Produktionskostenrechnung.
  Das  Gewinn-  und  Verlust-Konto  übernimmt  den
Verbrauch  an  Rohstoffen  usw.,  verrechnet  Aufwand  und  Verlust,
Erlös  und  Gewinn  und  gibt  somit  ein  gänzlich  falsches  Bild-(Man
  beachte  im  vorhergehenden  Beispiel,  daß  auf  der  Gewinn-»eite
  ein  Gewinn  von  1  894  878,46  für  Biererlös  verrechnet  wird,
von  dem  ein  Reingewinn  von  383  916,81  übrigbleibt!)  Die
Konten  dieser  Seifenfabrik,  außer  den  nichttypischen,  sind:  Rohprodukten-, ­
  Materialien-,  Lohn-,  Betriebsspesen-Konto,  Glyzerin-Konto
  (Erlös  und  Verkaufskosten  des  Nebenproduktes),  Fabrikationswareh-Konto
  (für  den  Erlös  der  Verkäufe,  die  Anfangs- ­
  und  Schlußvorräte  an  Seife),  Textilseifen-Konto  (wegen
der  Bedeutung  dieser  Seifen  für  den  Ertrag  der  Unternehmung
        <pb n="265" />
        Maschinenfabrik.

263

gesondert  verrechnet),  Handelswaren-Konto  (für  Produkte,  die
angekauft  und  unverändert  weiterveräußert  werden;  der  Handelsgewinn ­
  soll  vom  Fabrikationsgewinn  getrennt  werden),
Kisten-Konto  (für  die  Ausgaben  der  im  eigenen  Betrieb  hergestellten ­
  Kisten),  Emballage-Konto  für  andere  Verpackungsmaterialien. ­
  Kisten-  und  Emballage-Konto  verrechnen  im  Soll
die  Ausgaben,  das  sind  Herstellungskosten  (Arbeiterlöhne,
Materialien,  Instandhaltung,  Reparaturen,  Abschreibungen  der
maschinellen  Einrichtung)  bzw.  die  Anschaffungskosten,  im
Haben  des  Kontos  die  den  Kunden  angerechneten  Verpackungskosten; ­
  beide  Konten  werden  gewöhnlich  durch  Gewinn-  und
Verlust-Konto  abgeschlossen  x ).
II.  Produktionsaufwand  und  Absatzrechnung  sind  auf  einem
Konto  vereinigt.  Auf  der  linken  Seite  des  Warenfabrikations-Kontos
  erscheinen  die  (gewerblichen)  Selbstkosten  der  Unternehmung, ­
  auf  der  rechten  Seite  der  Verkaufserlös.  Eine  kontenmäßige ­
  Kontrolle  der  Selbstkostenrechnung,  der  Verkäufe,  des
Bestandes  an  Rohstoffen  und  Fertigfabrikaten  fehlt.  Unter  den
Selbstkosten  sind  auch  die  indirekten  Kosten  und  Abschreibungen ­
  mitverrechnet.  Die  Kalkulation  der  Fabrikate  ist  von  der
kontenmäßigen  Verrechnung  unabhängig,  findet  in  ihr  kaum  eine
Stütze  oder  Kontrolle.
Fabrikations-Konto  einer  Maschinenfabrik.

Aufwand  der  Fabrikation  Waren-Konto  Verkaufserlös

Rohstoffe  1  direkt  verbucht  ohne  Ver-_
  &amp;gt;  miltelung  von  Rohstoff-■LÖhne
  j  und  Lohn-Konto
Materialien  -  Konto  (Jährlicher
Übertrag  des  Verbrauches)
Betriebsspesen-  Konto  (Monatlicher ­
  Übertrag)
Abschreibungs-Konto  (Jährlicher
Übertrag)
Gewinn-  und  Verlust-Konto:
Überschuß

Verkaufserlös
Bilanz-Konto:  Wert  der  Schlußbestände ­
  an  Roh-  und  Hilfsstoffen,
Ganz- 2 )  und  Halbfabrikaten

')  Vgl.  auch  den  Artikel  „Technische  Fabrikbuchhallung“  in  Sterns
Buchhaltungslexikon  (S.  593)  und  einen  Artikel  von  Böller  in  der  Zeitschrift
„Organisation“  1903.
2 )  Der  Betrieb  arbeitet  nur  aut  Bestellung,  demgemäß  ist  der  Vorrat
an  Fabrikaten  sehr  gering.  Halb-  und  Ganzfabrikate  werden  nur  mit  den
direkten  Kosten  —  Herstellungskosten  —  bewertet  (vgl.  II.  Band).
        <pb n="266" />
        264

Bierbrauerei.

Debet

a)  Gewinn-  und

An  Malz-Konto:  Verbrauch
„  Gerste-Konto;  „
„  Hopfen-Konto;  ,,
„  Eis-Konto;  „
„  Kohlen-Konto;  „
„  Fourage-Konto  ,,
„  Pech-Konto  „
„  Beleuchtungs-Konto:  ,,
„  Handlungskosten-Konto:
Gehalt  des  kaufmännischen  Direktors,  des
Bureaupersonals,  div.  Materialien,  div.  Mieten,
Provisionen  und  sonstige  Spesen
„  Betriebskosten-  Konto:
Gehalt  des  technischen  Direktors,  des  Braumeisters, ­
  Versicherungsbeiträge  und  verschiedene ­
  zum  Betrieb  verwendete  Materialien  ....
„  Lohn-Konto
„  Steuer-Konto
„  Untorhaltungs-  und  Reparaturen  Konto:

a)  Brauerei  M.  31  925,—
b)  Wirtschaftshäuser  usw  „  5  492,20
c)  Fuhrpark  „  15  415,18
Mälzereimiete-Konto
„  Abschreibungen
auf  Immobilien-Konto:

a)  Brauereianwesen  1  %  M.  16  028,40
b)  Wirtschaftsh.  1  %  2  955,17
c)  Bierniederlagen  1  %  ,.  467,54  M.  19  451,11
auf  Maschinen-Konto  12%  „  13  388,87
auf  Eis-  und  Kälteerzeugungsanlage-Konto
  l  „  9  065,89
auf  Fastagen-Konto:
a)  Lagerfässer  10  %  M.  10  753,52
b)  Transportfässer  20  %  „  6  980,77  M.  17  734,29
auf  Fuhrpark-Konto:
a)  Pferde  20  %  M.  9  284,86
b)  Wagen  und  Geschirre ­
  20  %  ,  1  671,36  M.  10  956,22

M.

Pf.

238  533

02

295  330

65

87  395

33

45  760

51

58  590

29

51  013

08

1  398

60

6  729

44

163  013

79

80  278

89

214  751

20

129  148

65

52  832

38

6820

—

i

auf  Brauereigeräte-Konto
  20  %

und  Mobilien-Ubertrag

  M.  80  766,24  j

1  431  595

83

31
        <pb n="267" />
        266

Bierbrauerei.

Debet  Gewinn-  und

M.

Pf.

Abschreibungen:  Übertrag  M.
auf  Eisenbahnwagen-  und  Gleiseanschluß-Konto ­
  20  %  M.

80  766,24
2  178,13

1  431  595

83

auf  Wirtschaftsgeräte-Konto  50  %  ..  „
auf  Elektrische  Kraft-  u.  Lichtanlage-58

  247,42

Konto  20  %  „

4  982,18

146  173

97

Übertrag  auf  Delkredere-Konto
Reingewinn:

;

55  000

—

a)  Gewinnvortrag  M.
b)  Jahresreingewinn  ,,

50  370,70
383  916,81

434  287

51

2  067  057

31

Ausgaben

b)  Betriebskosten-Malz-Konto


Gerste-Konto
Hopfen-Konto
Kohlen-Konto
Eis  1 )-Konto
Fourage  1 )-Konto
Pech-Konto  •

238  533,02
295  330,65
87  395,33
58  590,29
22  880,25
17  004,36
1  389,60
6  729,44

Betriebskosten-Konto
Lohn-Konto  (Brauer,  Anteil  an  Schmiedelöhnen)...
Steuer-Konto  (Brausteuer,  Grundsteuer)
Unterhaitungs-  und  Reparaturen-Konto:

80  278,89
200  000,—-100
  000,—

Abschreibungen:
Brauereianwesen
Maschinen
Bis-  und  Kälteerzeugung
Lagerfässer
r/ 3  Fuhrpark 1 )
Geräte
Kraft-,  Lichtanlagen

16  028,40
13  388,87
9  065,89
10  753,52
3  652,07
10169,86
4  982,18  68  040,79

Brutto-Produktionskosten  1220  065,01
i)  Kosten,  die  den  Betrieb  und  den  Verkauf  belasten,  sind  verhältnismäßig ­
  auf  beide  Rechnungen  aufzuteilen.  (Für  Eiskosten  1:1,  Fourage  1:2.
Fuhrpark  1  :  2,  Löhne  und  Steuern  den  wirklichen  Zahlen  entsprechend.)

Bierbrauerei.

267
        <pb n="268" />
        268

Bierbrauerei.

c)  Verkaufskosten-Ausgaben

Handlungsunkosten  163  013,79
y 2  Eis{einbringungs)kosten  (für  kostenlos  an  die  Kundschaft

abgegebenes  Eis)  22  880,26
Löhne  für  den  Absatz  (Bierführer  usw.)  14  751,20
Einkommensteuer  und  andere  29  148,65
Unterhaltungskosten  :
Wirtschaftshäuser  5  492,20
2 / 3  Fuhrpark  1  Gespanndienst  für  den  Ausstoß  j  10  276,79
*/s  Fouragekoslen  J  (Verkauf)  |  34  008,72
Abschreibungen:

W.rtschaftshäuser  2  955,17
Bierniederlagen  467,54
Transportfässer,  Flaschen  6  980,77
Vs  Fuhrpark  7  304,15
Eisenbahnwagen,  Gleise  2  178,13
Geräte  (Leihinventar  be  den  Kunden)  58  247,79  78  133,18

Vertriebskosten  357  704,79

Ausgaben
1.  Vorrat
2.  Betriebskosten
3.  Verkaufskosten
Überschuß
Überschuß  ....  391  212,24
Zinsen,  Miete  ..  47  704,57

d)  Bier-Konto  (Umsatz-328

  261,97
1145  961,43
357  704,79
1831  928,19
391  212,24

438  916,81  abzüglich  Delkredere  55  000,—  =  383  916,81
bilanzmäßig  nachgewiesener  Reingewinn.

III.  Aufwand  undVerkauf  werden  getrennt-,  die  produzierende
und  die  wertumsetzende  Tätigkeit  durch  Einschiebung  eines
Zwischen-Kontos,  des  Fabrikations-Kontos,  sind  rechnerisch  auseinandergehalten. ­
  Die  Fabrikationsrechnung  wird  durch  Roh-Bierbrauerei.



269

orf  olgs-  Rechnung).

Einnahmen

4.  Bierverkauf  1934  669  35
5.  Vorrat  288  471,08
2223  140,43

Literatur  zur  Brauerei-Buchführung:
Pohl-Taus  sing,  Brauerei-Buchhaltung,  2.  Aufl.  Leipzig  1901.
Schaer,  Der  Kaufmann  in  der  Brauerei.  Zürich  1905.
P.  Leautey,  Traitö  de  comptabilitö  industrielle  de  pröcision.  Paris  o.  J.
Sterns  Buchhaltungs-Lexikon  S.  130.

Stoff-  und  Hilfsstoff-Konto  als  Bestandverrechnungen  ergänzt.
Der  Verbrauch  an  diesen  Stoffen  durch  Verarbeitung  wird  rechnerisch ­
  durch  Übertrag  des  Verbrauchswertes  vom  Rohstoffauf
  Fabrikations-Konto  dargestellt  (entweder  zum  kalkulierten
        <pb n="269" />
        270

Textilindustrie.

Selbstkostenpreis,  wenn  die  veredelten  Stoffe  individuell  bestimmbar ­
  bleiben,  oder  zu  einem  festen  Normal-  oder  Verrechnungspreis). ­
  Das  Verkaufs-Konto,  die  Absatzrechnung,  wird  für  den
Produktionspreis  der  hergestellten  Fabrikate  nach  Fertigstellung
belastet.  Nach  einer  anderen  Art  der  Verrechnung  wird  das  Verkaufs-Konto ­
  für  den  Selbstkostenpreis  der  verkauften  Waren  belastet. ­
  Die  Fabrikationsrechnung  enthält  nur  unmittelbare
Kosten,  Rohstoff-  und  Arbeitskosten,  nicht  aber  die  allgemeinen
Betriebskosten,  die  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto  erscheinen.
Ebenso  sind  die  Verkaufskosten  behandelt.
Die  Konten  S  271  werden  ergänzt  durch  die  folgenden:  Garnais ­
  Rohstoff-Konto  (Soll:  Einkauf;  Haben:  Verbrauch,  übertra
gen  auf  Fabrikations-Konto;  Soll  -f-  Haben  ==  Wert  des  Vorrats).
Kohlen-  und  Gas-Konto
Kartenspesen-  Konto
Materi  allen-  Konto
Betriebs-Gehälter-  und  Löhne-Konto

Betriebskosten,
abgebucht  auf  Gewinnund
  Verlust-Konto.

1

Vertriebskosten,  durch  Gewinnund
  Verlust-Konto  saldiert.

Musterspesen-Konto
Reisespesen-  Konto
Zinsen-Konto
Provisions-  Konto
Handlungsunkosten-  Konto
Abänderung  dieser  Verrechnungsart:  die  Sollseite  des  Fabrikations-Kontos ­
  wird  wie  oben  behandelt.  Der  Erlös  der  verkauften ­
  Waren  wird  dem  Waren-Konto  gutgeschrieben.  Der
Übertrag  der  Fabrikate  zum  Selbstkostenpreis  unterbleibt;
beim  Jahresabschluß  erfolgt  ein  Übertrag  des  Verkaufserlöses
vom  Waren-  auf  Fabrikations-Konto:

Soll  Waren-  (Umsatz-)  Konto.  Haben

M.

M.

3.  Verkaufsspesen

1.  Verkaufserlös  11  505.57

4.  Fabrikations-Konto:

2.  Bilanz-Konto:  Vorräte.

Übertrag  des  Saldos  ...

IV.  Aufwand  und  Verkauf  sind  kontenmäßig  getrennt.
Zwischen  Aufwands-  und  Verkaufs-Konto  wird  ein  Lagerbestands-Konto
  eingeschoben  und  wie  folgt  kontiert;
        <pb n="270" />
        •v

Herstellungskosten ­


Textil-Iadustrie*).
a)  Produktionsaufwand  und  -erfolg,  d.h.  Ergebnis  der  Fabrikation.

Aufwand  der  Fabrikation.

Fabrikat!  ons-  Konto.

Produktion  (Verrechnung).

1.  Arbeitslöhne  (Lohnkasse), ­
  Farblöhne,
(Färberbuch),  Appreturlöhne ­
  (Färberbuch),
Garnverbrauch  (Rohstofflagerbuch) ­


Warenkonto  übertragen  .
5,  Vortrag  der  Bestände.  ..  .

Vni-Phantasie-







M

M.

M.

9  718.99

1  974.72

749.10

5.53

3.18

1.05

9  724.52

1  977.90  1  750.15

3  795,80

326.24

1

2.  Monatlicher  Übertrag  der
fertigen  Waren  zum
Kalkulationspreis  auf  Waren-Konto

3.  Inventur:  (Bilanz-Konto)
roh  gewebt
Garne  in  Fabrikation  und'
Löhne  hierauf

Uni-Phantasie-







M.

M.

—h:

5  928.72

1  651.66

750.15

1  764,55

—

—

2  031.25

326.24

—

9  724.52

1  977.90

750.15

b)  Absatzrechnung.

Ausgang  (Verkauf).

|

M.  J

M.

M,

M.

M.

M.

1.  Übertr.  von  Fabrikations-!
Klo.  (Fabrikationsbücher  )|
6.  Gewinn-  und  Verlust-Konto'

5  928.72

1  651.66

750.15

2.  Monatscerkäa/e  laut  \
Verkaufsbuch  /
3.  Musterspesen  -  Konto  für

587  99
7  258.24

370.62
2  282.34,

1  006.38

Bruttoverkaufsgewinn  .  .1

1  973.18

1  039.58

261.31

Kupons
4.  Fabrikations  -  Konto  Kalkulat.-Differenzen

5.  Bilanz-Konto
Vorräte  am  Jahresschluß

50.14
5,53

35.10
3.18

4.03
1.05

7  901.90

2  691.24  |  1  011.46

7  901.90

2  691.24

1  011.46

*)  Vgl.  Geiersbach,  Die  Fabrikbuchhaltung,  Aussig  1897;  Bittner,  Fabrikbuchführung  für  Webereien.  Wien  1902

■  •-  .

Textilindustrie.  271
        <pb n="271" />
        msms&amp;amp;mm

'SSSSSSBSm

272  Idealtyp.
1.  Eine  Bestandsrechnung  für  Roh-  und  Hilfsstoffe.  Der  Verbrauch ­
  wird  periodisch  (monatl.,  Vierteljahr!.)  zum  Selbstkostenoder ­
  zu  einem  Verrechnungspreis  auf  Fabrikations-  Kto.  übertragen. ­

2.  Die  Verrechnung  des  Aufwandes  erfolgt  auf  Fabrikationsoder
  Betriebs-Konto  im  Soll.  Die  Fertigfabrikate  werden  nach
Herstellung  summarisch  allmonatlich  zum  Selbstkostenpreis
3.  auf  ein  Lager-Konto  (Fabrikat-,  Produkten-Konto)  übertragen ­
  (Eingang).  Die  Spezialisierung  dieses  Kontos  kann  sein:
Fabriklager-Konto,  Lager-Konto  Berlin,  Konto  der  Verkaufsstelle ­
  Hamburg  o.  ä.  Die  Selbstkosten  der  verkauften  Waren
werden  vom  Lager-Konto
4.  auf  ein  Verkauf's-Konto  übertragen,  welches  im  Haben
den  Verkaufserlös,  im  Soll  neben  den  Selbstkosten  der  Waren
noch  die  besonderen  Verkaufskosten  verrechnet.
Der  Saldo  des  Fabrikations-Kontos  am  Ende  des  Jahres
gibt  den  Wert  der  in  Arbeit  befindlichen  Produkte,  der  Saldo
des  Lager-Kontos  den  Selbstkostenpreis  des  Lagerbestandes,
jener  des  Verkaufs-Konto  den  Bruttogewinn  bzw.  den  Verlust
an.  (Vgl.  S.  84  f.)  Diese  Art  und  Weise  der  Verrechnung  bringt
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  im  Fabrikationsbetrieb  vollständig ­
  und  klar  zum  Ausdruck  und  ist  deshalb  die  vollendeteste,
wenn  auch  komplizierteste  Verrechnungsweise.  (Ähnliche  Verrechnung ­
  S.  259.)
V.  Verkauf  und  Aufwandrechnung  werden  getrennt.  Die
Verkaufsrechnung  wird  mit  den  Verkaufskosten,  die  Fabrikationsrechnung ­
  mit  den  unmittelbaren  und  mittelbaren  Betriebsausgaben, ­
  einschließlich  Abschreibungen,  belastet.  Abschreibungen ­
  auf  Betriebseinrichtungen  sind  sonach  als  Bestandteile
der  Fabrikationskosten  auf  die  Betriebsrechnung,  die  Amortisation ­
  auf  Einrichtungen  für  den  Vertrieb  als  Bestandteil  der  Verkaufskosten ­
  auf  die  Verkaufskostenrechnung  zu  übertragen.  (Vgl.
S.  224.)
Im  besonderen  ist  zu  beachten:  Das  Lohn-Konto  verrechnet
durchlaufend  die  Fertigungs-  und  die  Unkostenlöhne  nebst  den
Versicherungsbeiträgen.  Die  Betriebskosten  werden  teils  unmittelbar ­
  (1.  Sollposten)  mit  diesem  Konto,  teils  über  Sonder-Konten
verbucht  und  dann  jährlich  auf  Fabrikations-Konto  übertragen
        <pb n="272" />
        Schuhwarenfabrik.

(vgl.  dazu  II.  Beispiel).  Die  Abschreibungen  sind  aufgeteilt;
nach  einer  anderen  Buchungsart  erscheinen  sie  auf  Gewinn-  und
Verlust-Konto.

Typische  Konten  einer  Schuhwarenfabrik.
Ausgaben  a)  Lohn-Konto.

Verrechnung

h  Bezahlte  Arbeitslöhne  und  Versicherungsbeiträge ­
  (Kassen-Konto)
(*•  Bilanz,  Passiva:  Lohnschulden
am  Ende  des  Jahres  (Lohnreserve)

2.  Kassen-Konto:  Erstattung  von
Versicherungsbeiträgen  der  Beamten ­
  und  Arbeiter.
3.  Fabrikations-Konto:  Jährlicher
Übertrag  der  Pabrikationslöhne.
4.  Betriebskosten:  Jährlicher  Übertrag ­
  der  Betriebs-  oder  unproduktiven ­
  Löhne.

Ausgaben

b)  Fournitüren-Konto.

Verrechnung

ü  Bestände.
-■  Ausgaben  für  Zusatzmaterialien
aller  Art.

3.  Bilanz:  Schlußbestände.
4.  Betriebskosten-Konto:  Übertrag  des
Wertunterschiedes  zwischen  Eingangswert ­
  und  Schlußbestand.

Ausgaben

c)  Maschinenkosten-Konto.

Verrechnung

1  Kosten  der  Antiiebskraft,  ein-3.

  Erlös  aus  Abfällen.

schließlich  Verbrauch  an  Riemen.

4.  Betriebskosten-Kto.:  Übertrag  des

üas,  öl  usw.

Saldos.

2 -  Maschinen-Konto:  Übertrag  der

Abschreibungen.

Aufwand

d)  Fabrikations-Konto.

Erlös

1 '  Bilanz:  Anfangsbestände  an  Leder
und  Schuhen.

Kassen-,  Debitoren-Konto:  Ledereinkäufe. ­

3-  Lohn-Konto:  Arbeitslöhne.
V  Betriebskosten:  Übertrag(jährlich).
Gewinn  u.  Verlust:  Bruttogewinn.
Ueitner,  Buohhaltunfr  und  Bilaiizkunde.  1.  (J.ll.  7.  Anfl

5.  Erlös  der  Abfälle  und  der  Warenverkäufe. ­

6.  Schlußbilanz:  Vorräte.
        <pb n="273" />
        274

Zwischenprodukte.

Ausgaben  e)  Betriebskosteil -  Konto.  Verrechnung
1.  Ausgaben  für  Betriebsgehälter  3.  Fabrikations-Konto:  Übertrag  der
(Kassen-Konto),  Unterhaltung  der  gesamten  Betriebskosten.
Gerä  e  u.  a.
2.  Übertragsposten  vom:
Fournituren-Konto  (4.).
Lohn-Konto  (4.).
Maschinenkosten-Konto  (4).
Heizungs-  und  Beleuchtungs-Kto.
Abschreibungen  auf  das  Anlagekapital. ­

Das  „Formen-Konto“  wird  für  die  Herstellungs-  oder  Anschaffungs-
  und  die  Unterhaltungskosten  belastet,  für  den
Schlußbestand  (gegen  Bilanz-Konto)  sowie  die  Abschreibungen
des  Wertes  und  der  Kosten  erkannt  (gegen  Betriebskosten).
VI.  Wenn  die  Verarbeitung  des  Rohstoffes  verschiedene
aufeinanderfolgende  Fabrikationsstufen  durchläuft,  kann  der  gesamte ­
  Herstellungsprozeß  rechnerisch  und  buchhalterisch  (d.  h.
kontenmäßig)  in  seine  Einzelprozesse  aufgelöst  werden,  wie  die
folgenden  Beispiele  zeigen.
Eine  kontenmäßige  Verrechnung  der  Zwischenprodukte  und
Arbeitsstufen  zeigt  das  folgende  schematische  Beispiel  eines
Hüttenwerkes:
Betriebsaufwand:  Produkten-  Konten:

Erzbergbau-Betriebs-Konto.  Roherz-Konto.

Aufwand

Erzeugung
1

Eingang  durch
f  Produktion

Ausgang  an  Rösterz-Konto ­
  (Verbrauch).



Rösterzbetriebs-Konto.

Rösterz-Konto.

Roherz-Konto
Kosten

3.  Erzeugung
1

Eingang
t

Ausgang  (Verbrauch) ­
  anHochofen-B.-Kto.



Hochofenbetriebs-Konto.

Roheisen-Konto.

Rösterz-Konto
Kosten

3.  Erzeugung
1

Eingang
t

usw.
Das  gleiche  Prinzip  ist  zu  beachten,  wenn  in  einer  Unternehmung ­
  mehrere  Fabrikationsabteilungen  nebeneinander  be-
        <pb n="274" />
        Papier/abrikation.  Robhadern  werden  sortiert,  zu  Halbzeug  und  dann  zu  Papier  verarbeitet,
a)  Rohbadern-Konto.  b)  Hadernsaal.  c)  Konto  für  sortierte  Hadern.

1.  Eingangswert
der  Hadern

2.  Ausgang  zum  i.  Rohhadern-Kto.

3.  Ausgang  1.  Hadernsaal-Kto.

Selbstkostenpreis  f  2.  Sortierlöhne

1  f

|  Übertrag  (

Übertrag

3.  Bilanz:  Bestand

2.  Ausgg.  anPapiermanipulations-


untenstehend  *)

Bestandsrechnung

Kostenrechnung

d  Papiermanipulations-Konto  (Halbzeug).

B  estandsrechnung
e)  Papier-Konto.

Kto.  sortierter  Hadern
Kohlen-Konto
Holzstoff-Konto
Surrogat-Konto
Füllstoffe
Kochmaterialien
Leimmaterialien
Farbmaterialien
Bleichmaterialien
Lohn-Konto
Betriebskostenanteil

Papier-Konto

Übertrag

Papiermanipulations-Kto.
Lohn-Konto:  Arbeitslöhne
im  Papiersaal
Sonstige  Kosten

Verkaufserlös

Kosten-Konto  und  Bestandsrechnung.

*)  Nach  Fachmann,  Die  Fabrikbuchhaltung  nach  den  Regeln  der  doppelten  Buchführung  unter  besonderer  Rücksichtnahme ­
  auf  die  genaue  Kontrolle  und  richtige  Kalkulation  insbesondere  von  Papierfabriken.  Leipzig  1897.
Die  Sortierungskosten  verteilen  sich  auf  die  einzelnen  Hadernsorten  verschieden;  da  eine  genaue  Selbstkostenrechnung
oo  in  der  Regel  ausgeschlossen  ist,  nimmt  man  Normal-  oder  Verhältniszahlen,  Verrechnungspreise,  die  dem  Kostenanteil
der  sortierten  Hadern  annähernd  entsprechen.  Die  Abrechnung  der  Ausbeute  nach  dieser  Normalskala  liefert  im  Vergleich
zu  den  tatsächlichen  Kosten  der  Sortierung  ein  zu  hohes  oder  zu  geringes  Ergebnis;  z.  B.
Ausbeute;  3366  kg  Sorte  I,  Normalkosten  ä  11  —  =  370.26
4237  „  „  II,  „  ä  8,50  =  360.14  Die  Normalpreise  sind  dementsprechend  um  2,2  %  zu
2004  „  „  III,  „  k  8,--  =  160.32  erhöhen  (378.40,  368.10,  163.85).
890  72
Die  tatsächlichen  Lohnkosten  dieser  Partie  betragen  910.36
d.  h.  sie  sind  um  2,2  %  höher  =  19.64

Papierfabrik.  275
        <pb n="275" />
        276

Fabrikations-  und  Hilfsbetriebe.

stehen;  z.  B.  Maschinenfabrikation,  Maschinenhandel  und  Eisengießerei ­
  als  Rohstofflieferantin  der  Fabrik.  Für  jede  Abteilung
ist,  als  einem  besonderen  Rechnungselement  und  ihrer  besonderen
wirtschaftlichen  Stellung  im  Gesamtorganismus  der  Unternehmung ­
  entsprechend,  ein  besonderes  Konto  oder  Kontensystem
zu  errichten.
VII.  In  größeren  Betrieben  sind  Fabrikationsbetriebe  und
Hilfsbetriebe  zu  unterscheiden.
1.  Die  Fabrikationsbetriebe  leisten  selbständige,  unmittelbare ­
  fabrikatorische  Arbeit  mit  dem  Endziel,  Fabrikate,  Halbfabrikate, ­
  Zwischenprodukte  zu  erzeugen  oder  Nebenprodukte
zu  gewinnen.  Dementsprechend  können  Haupt-  und  Nebenbetriebe ­
  unterschieden  werden.
2.  Hilfsbetriebe  leisten  keine  selbständige  fabrikatorische
Produktionsarbeit,  sie  haben  Hilfsdienste  zu  leisten  und  nur
mittelbar  an  dem  Produktionsprozeß  der  Unternehmung  mitzuwirken. ­
  Solche  Hilfsbetriebe  sind  beispielsweise  Gas-  und  Wasserwerke, ­
  Kraft-  und  Lichtmaschinenanlagen,  Transportbahnbetriebe, ­
  Reparaturwerkstätten  usf. 1 ).
Die  Kosten  der  Haupt-  und  Nebenbetriebe  und  ihre  Verrechnung ­
  sind  an  den  bisherigen  Beispielen  genügend  erörtert.
Die  Kosten  der  Hilfsbetriebe  können  als  Bestandteil  der  Fabrikationskosten ­
  unmittelbar  dem  Fabrikations-Konto  zugeschrieben ­
  (belastet)  werden.  Falls  ihr  Kostenaufwand  erheblicher
ist  und  dementsprechend  ihre  Bedeutung  als  Selbstkostenfaktor
der  Fabrikate  zunimmt,  werden  sie  zunächst  auf  Sonder-Konten
verrechnet  und  von  dort  erst  auf  Fabrikations-Konto  oder  auf
die  Fabrikations-Konten  übertragen  bzw.  durch  Gewinn-  und
Verlust-Konto  abgeschlossen.  Die  buchmäßige  Behandlung  der
Kostenanteile  der  einzelnen  Fabrikations-Konten  (Betriebszweige) ­
  ist  einfach;  die  Schwierigkeit  liegt  auf  rechnerischem
Gebiet.  Es  muß  ein  Verteilungsmaßstab  gefunden  werden,  an
dem  der  Anteil  der  einzelnen  Fabrikationsbetriebe  an  diesen
gemeinsamen  Betriebsunkosten  wirtschaftlich  richtig  gemessen
wird.  Die  buchhalterische  Behandlung  veranschaulicht  das
Beispiel  aus  dem  Gebiet  der  Großeisenindustrie  (S.  279/282)-1

 )  Ausführlicher  Leitner,  Selbstkostenberechnung  S.  149.  IT.
        <pb n="276" />
        Kalkulatorische  Buchführung.

277

VIII.  Kalkulatorische  Buchführung'.  Die  allgemeinen  Kosten
(Betrieb  und  Vertrieb)  werden  auf  Sonder-Konten  ■verbucht.
Für  die  Zwecke  einer  kalkulatorischen  Buchführung  werden  in
dem  S.  278  angegebenen  Beispiel  die  Kostenanteile  von  den
Sonder-Konten  allmonatlich  auf  Fabrikations-Konto  übertragen.
Die  im  Laufe  des  Monats  durch  die  Kalkulation  der  Einzelfabrikate ­
  (der  „Kommissionsnummern“)  rechnungsmäßig  ermittelten ­
  Kostenanteile  dieser  Fertigfabrikate  werden  in  entsprechend ­
  eingerichteten  Kalkulationsbüchern  oder  Sammellisten
summiert  und  diese  Summe  als  „verrechnete“  Kosten  auf  Warenfabrikations-Konto ­
  übertragen.  Die  Sonder-Konten  werden
demnach  belastet  für  die  Ausgaben,  erkannt  für  „verrechnete“
Kostenanteile 1 ).  Die  Saldi  geben  am  Jahresschluß  die  noch
nicht  verrechneten  Kosten  bzw.  die  Kalkulationsdifferenzen
an  2 ).  (In  anderen  Fällen  dienen  die  Sonder-Konten  nur  statistischen ­
  Zwecken,  d.  h.  der  summarischen  Darstellung  der  Einzelausgaben. ­
  Die  Saldi  solcher  Konten  werden  dann  monatlich
durch  Übertragung  auf  Fabrikations-Konto  kompensiert  ohne
Unterscheidung,  ob  die  Kosten  auf  Einzelaufträge  [Kommissionsoder ­
  Werkstattnummern]  verrechnet  sind  oder  nicht  [S.  273,
280  IV].  Oder  man  bucht  die  Saldi  beim  Bücherabschluß  auf
f^owinn-  und  Verlust-Konto  ab.  (Vgl.  S.  264  f-,  270.)
IXa.  Als  Studienmaterial  sei  schließlich  das  vollständige
Kontierungsschema  3 )  eines  Hüttenbetriebes  wiedergegeben,  d.  h.
«ines  technisch  und  infolgedessen  auch  rechnerisch  komplizierten
Fabrikationsbetriebes  mit  zahlreichen  Haupt-  und  Hilfsbetrieben
sowie  einer  zerlegenden  Kostenverbuchung.

! j  ln  den  Beispielen  II  und  V  wurden  die  Gesamtkosten  übertragen.
Die  dort  angeführte  Unkostenverbuchung  ist  unabhängig  von  der  Kalkulation ­
  der  Einzelfabrikate.
2 )  Doch  kann  man  die  Obortragungsbuchungen  so  handhaben,  daß
aur  die  Kostenanteile  der  verkauften  Waren  von  den  Hilfs-Konten  auf
l'abrikations-Konto  erscheinen;  dann  zeigt  dieses  Konto  den  bisher  erzielten ­
  Gewinn.
3 )  Lilienihal,  S.  22  f.,  bringt  ein  solches  für  eine  großbetriebliche
Werkzeugmaschinenfabrik.
        <pb n="277" />
        278

Kalkulatorische  Buchführung.

Kalkulatorisches  und  kontrollierendes  J )
Selbstkosten  Warenfabrikations-Konto.  Erlös

1.  Monatliche  Buchungen:
Rohstoff-  u.  Materialien-Konto:  Vom
Magazin  geliefertes  u.  verrechnetes
Mater  al  für  Arbeiten  auf  Lager,
auf  Bestellung  u.  für  den  eigenen
Verbrauch,
Kontokorrent-Konto:  Unmittelbar  an
die  Verbrauchsstelle  gesandtes
Material  (z.  B.  für  Montage).
Lohn-Konto:  Produktive  Arbeitslöhne, ­
  soweit  sie  auf  Kommissions-Nrn.
  verrechnet  sind.
M  aschinen-Abschr  eibungs-Konto:
Kalkulierte  Abschreibungsanteile.
Werkzeug-Konto:  Berechneter  Verbrauch ­
  an  Werkzeugen.
Modell-Konto:
Betriebskosten-Konto
Verlade-Konto
4.  Abschlußbuchungen  :
Rohstoff-  und  '  Lohn-  und  Rohstoffijr
  .  -  ■  •  _  rr  _  „  i.  _  kosten  für  die  in
Matena.ien-Konto  1
Lohn  Konto  '
5.  Gewinn  und  Verlust:  Betriebsgewinn. ­


Kalkulierter
Kostenanteil

2.  Verkaufserlös  (Kontokorrent,
Kasse)
3.  Schlußbilanz:  Bestände

6.  Bingangsbilanz:  Bestände

7.  Rückbuchungen:  Rohstoff-  und
Materialien-Konto,  Lohn-Konto

Beispiel  eines  Hilfs-Kontos;

Ausgaben  Verlade-Konto.  Verteilung

1,  Gehälter  der  Expeditionsbeamten,
Arbeitslöhne,  Verpackungsmaterialien, ­
  Abschreibungen  auf  Transportgefäße
  und  -geräte,  Hebewerkzeuge ­
  usw.

2.  Waren-Fabrikations-Konto:  Übertrag ­
  der  auf  die  Einzelaufträge
verrechneten  Kostenanteile.

*)  Wegen  der  Verbindung  von  Buchführung  und  Kalkulation  rgk
meine  Selbstkostenberechnung  8.  55  ff
        <pb n="278" />
        Hüttenbetriebe.

279

Kontierungsschema  eines  Hüttenbetriebes.
A.  Konten  der  Betriebsbuchhaltung  (S.  260).
II.  Konten  der  Fabrikate
(Roherfolgskonten):

1.  Konten  der  Produktionskosten ­
  (Betriebsstatistik):
1.  Puddelwerk-2.
  Martinwerk-3.
  Blockstrecke-4.
  Laufstab-5.
  Tiegclei-6.
  Zementstahl-7.
  Walzwerk-B.
  Blecbstrecken-9.
  Kaltwalzwerk-40.
  Gußstahlofen-11.
  Stahlformguß-12.
  Hammerwerk-13.
  Stanzwerk-14.
  Rohrstrecken-19-
  Fitt.-u.Fassonschmiede-16.
  Grobeisenstrecke-17.
  Grobblechstrecke-1B.
  Universaleisenstrecke-1

  a.  Puddeleisen-  Konto
2  a.  Block-  „
3  a.  Flußeisen-  „
4  a.  Laufstab-  „
5  a.  Tiegel-  „
6  a.  Zementstahl-  „
CO  7  a.  Walzeisen-  „
CD
►7  8  a.  Eisenblech-  „
er  9  a.  Bandstahl-  „
CQ
ein  10  a.  Ingots-  „
g  Ha.  Stahlformguß-  ,,
o  12  a.  Gußstahl-  ,,
13  a.  Stanzwerkprodukten-  ,,
14  a.  Röhren-  „
15  a.  Fittings-  u.  Muffen-  „
16  a.  Grobeisen-  ,
17  a.  Grobblech-  „
18  a.  Universaleisen-  „

III.  Konten  der  Hilfsbetriebe:  ,
19.  Werkstatt-Konto;  Wert  der  Leistungen)  auf  die  beteil.Betriebe
20.  Modelltischlerei-Konto;  Modellkosten  j  (1-27)  übertragen.
21.  Beleuchtungs-Konto;  Ausgaben  verteilt  auf  die  Konten  1-27
nach  dem  Verbrauch  (vgl.  S.  282  oben).
22.  Dampferzeugungs-Konto;  verteilt  auf  die  Konten  1
nach  dem  Dampfverbrauch  (berechnet).
23.  Kondes.  Unterhaltungs-Konto;  Übertrag  auf  Konto  22.
24.  Laboratorium-Konto;  Verteilung  auf  Konto  2  und  10.
25.  Röhren-Appretur-Konto;  Umbuchung  auf  Konto  14.
26.  Verzinkerei-Konto;  Umbuchung  auf  Konto  14a  und  15a.
27.  Eisenbahnbetriebs-Konto;  Ausgaben  verteilt  auf  Konto  1  18
(nach  Tonnenzahl).
        <pb n="279" />
        280

Hüttenbetriebo.

IV.  Konten  der  Generalkosten:
28.  Gehälter-29.
  Bureaumaterialien-30.
  Zinsen-31.
  Versicherungs-32.
  Werkgebäude-Reparatur-33.
  Porto-  und  Depeschen-34.
  Steuern-35.
  Wohlfahrts-36.
  Handlungskosten-37.
  Reisespesen-38.
  Gespann-39.
  Wegeunterhaltungs-B.
  Konten  der  Geschäftsbuchhaltung  (S.  260).
V.  Konten  der  Produktionsmittel  (S.  258):
41.  Grundstück-Konto.
42.  Konten  für  die  Anlagewerte  der  Betriebe,
z.  B.:  Walzwerksanlage:  Konto  der  Walzenstraßen,
„  „  Hochbauten,
„  „  Maschinen,
„  ,,  Lagereinrichtungen,
„  „  Wärmeöfen;
Dampfkesselanlage-Konto,  Eisenbahn-  und  Wegeanlage-Konto
  u.  a.,  Konten  der  Beamtenwohnhäuser,  der  Arbeiterwohnhäuser, ­
  Neubau-Konto,  Konto  des  Verwaltungsgebäudes.
43.  Konten  der  Inventarbestände,  z.  B.  Koquillen-Konto,  Walzen-Konto ­
  für  die  Betriebe  3,  7,  8,  9,  16,  17,  18,  Inventar-Konten
  des  Laboratoriums,  des  Eisenbahnbetriebes  und
anderer  Betriebe  und  Verwaltungsabteilungen.
VI.  Konten  für  den  äußeren  Betrieb:
Bestände  und  Schulden:
44.  Wechsel-,  Kassa-,  Effekten-,  Kautionseffekten-,  Kontokorrent-Konto, ­
  Beteiligungs-,  Kommissionslager-Konto,  Anleiheschulden-, ­
  Kautions-,  Kautionsakzepte-Konto.
45.  Verbandsabgaben-,  -Abrechnungs-,  Frachtanteil-,  und  Zonenpreise-Konto,
  Konto  Mehrversand-Produkte  A.
46.  Konten  der  Kosten  des  Vertriebes  und  der  Schulden:  Fracht-Die

  auf  den  Konten  28—29
verbuchten  Kosten  werden  auf
p-,  „Generalkosten-Konto“  (40)  ge-■
  g  sammelt  und  von  da  auf
©die  Betriebs-Konten  1—18
nach  der  Lohnsumme  dieser
Betriebe  aufgeteilt.
        <pb n="280" />
        Hüttenbetriebe.

281

Soll  (8.)  Blechstrecken-Betriebskonto.  Haben

Bestand  M....
Aufwand:  Unmittelbare  Kosten:
Löhne  und  Gehälter  .1  ,,
Walzenverbrauch  ,,
Glühldsten  ,,  ...
Fluß-,  Walzeisen-,  Zünder,
Zaggel,  Gußstahl,  Röhren  ,,  ...
Anteilsrnäßige  (mittelbare)
Kosten:

Dampferzeugung  (vom  Konto  22)

Beleuchtung
Werkstatt
Generalkosten
Modellkosten
Eisenbahn

(  ..  21)
(  „  „  «)
(  „  „  40)
(  20)
(  „  „  27)

1.
2.

3.

Verrechnung:
Verkaufserlös  für  Zünder  usw.,
Abfälle.
Die  Produkte  werden  zum  kalkulierten ­
  Selbstkostenpreis  auf
Konto  8  a  übertragen.  (Soli
2.  Posten.)
Wert  der  noch  in  Arbeit  befindlichen ­
  Produkte  (Saldo).

Soll  (Eingang)  (8.  a)  Eisenblech-Konto.  (Ausgang)  Haben

1  Vnfangsbestand

2  Produktion
von  Kto.  8
'  Gewinn

M.

M.

M.

3.  Bar-  und  Kredit-V
  erkaufe
4.  Selbstverbrauch  z.
Selbstkostenwert
a)  Zu  Lasten  der
Betriebe  (Konten ­
  1-—18)
b)  Zu  Lasten  der
allgem.  Werkstatt
(Konto  19)
c)  Als  Materialien  z.
Lasten  der  Inventarkosten ­
  43
5.  Versand  an  auswärtige ­
  Lager
6.  Schlußbestand

Verkäufe

Selbstverbranoh

Lager

Bestand

Gesamtbetrag;

Betrieb

Werkstatt

Material

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.
        <pb n="281" />
        282

Hüttenbetriebe.

(21.)  Beleuchtungs-Konto.

Ausgaben.

Erlös

Löhne,  Kohlen,

für  Nebenprodukte

allgem.  Material,

und  Anschlüsse.

Dampfkosten  (Konto  22),

Verteilung  der  Kosten

Werkstattkosten  (Konto  19),

auf  die

Pensionskasse.

Betriebskonten  (I.  u.  III).

und  Zoll-,  Provisions-,  Rabatt-,  Anleihezinsen-,  Disagio-Konto,
  Handlungskosten-Konto  des  auswärtigen  Lagers.
VII.  Konten  für  interne  Verrechnungen:

47.  Abschluß-Konten:  Abschreibungs-,  Bilanz-,  Gewinn-  und
Verlust-Konto,  Konto  für  transitorische  Buchungen,  Kapital-Konten
  wie  Aktienkapital-,  Kapital-,  Reserve-,  Spezialreservefonds-Konto. ­

48.  Gewinneerteilungs-Konten:  Dividenden-,  Tantiemen-,  Gratifikations-,
  Pensionskassen-Konto.
Die  Funktion  der  Konten  der  Gruppen  I  und  II  soll  an
einem  Beispiel  gezeigt  werden  (S  281).
IX  b.  Beispiel  einer  Saldobilanz  eines  Fabrikationsbetriebes.
Die  Verkaufskonten  (42—44)  nehmen  den  Verkaufserlös
auf,  Selbstkosten-Konten  (31—33)  übernehmen  die  Selbstkosten
für  Material  und  Arbeitslöhne  unmittelbar,  die  Anteilskosten
von  den  Konten  18—26,  51,  52.  Die  „verrechneten“  Kostenanteile ­
  werden  diesen  Konten  gutgeschrieben,  am  Jahresende
auf  Anlage-,  Gehälter-Konto  usw.  übertragen,  wodurch  der  Vergleich ­
  zwischen  tatsächlichen  Kosten  und  den  kalkulatorisch
verrechneten  möglich  wird.

Saldobilanz  zum  30.  September  1918.

Soll

Haben

Seit-e

M.

M.

1  Kassenkonto

7  973,70

2  Kontokorrentkonto,  Debitoren
„  Kreditoren

279  996,10

1174  451,69

3  Bankenkonto

537  776,37

4  Betriebskonto

3  600  176,81

5  Küchen-  und  Kantinenkonto  1

28  684,29

6  Handlungsunkostenkonto

20  761,78

Übertrag

3  937  592,68

1  712  228,06
        <pb n="282" />
        Metall  waren.

283

Soll

Haben

M.

M.

Seite  Übertrag

3  937  592,68

1  712  228,06

7

Vorschußkonto

1  450,—

8

Gehaltskonto

26  435,52

9

Stammkapitalkonto

500  000,—

10

Maschinenkonto

612  175,12

11

Fabrikeinrichtungskonto

239  619,29

12

Bureaueinrichtungskonto

6  011,—

13

Versicherungs-Prämienkonto

19  378,61

14

Zinsenkonto

729,59

15

Mietekonto

11  823,90

16

Steuerkonto

4  492,86

17

Reisekostenkonto

5  966,—

18

Konto  für  verrechn.  Abschreibungen

78  000,—

19

„  „  „  Gehälter

26  435,52

20

„  Umsatzsteuer

6  387,78

21

„  „  Handlungsunkosten  .

20  761,78

22

„  „  Mieten

11  148,90

23

„  „  Reisekosten

5  966,—

24

Steuern

1  500,—

25

„  „  „  Versieh.-Prämien....

19  378,61

26

„  „  Zinsen

83  670,41

27

Betriebserfolgs-Verrechnungskto.  (Verlust).

341  633,88

28

Brutto  Gewinnkonto  Fabrikat  I

225  491,30

29

„  II

11  353,35

30

„  HI

1  825,56

31

Selbstkosten  Fabrikat  I

1817  120,20

32

Selbstkosten  Fabrikat  II

98  972,87

33

III

12,94

34

Barakkenkonto

3  907,40

35

Geheimkonto

6  250,—

36

Kantine  2

5  764,57

37

Konto  für  Vorschußzahlungen

5200  000,—

38

Lohnkasse

9  000,—

39

Postscheckkonto

19  287,40

41

Reichsbank-Giro-Konto

7  453,11

42

Verkaufskonto  I

1591  628,90

43

„  II

110  326,22

44

III

1  838,50

46

Strafgelderkonto

1  317,69

47

Transformatorenkonto

1.—

49

Gewinn-  und  Verlustkonto,  Gesamtverlust

2  429  443,20

Übertrag

9  616  970,46

9  596  809,26
        <pb n="283" />
        ■hhhhBB

284

Maschinenfabrik.

—

—  :  —  '  ■

Soll

Haben

M.

M.

Seite  Übertrag

9  619  970.46

9  596  809.26

50

Interimskonto

1  600  —

51

Konto  für  verrechn.  Tantiemen

7  500  —

52

„  „  Beiträge  zur  Berufsgenossenschaft.



4  500  —

53

Umsatzsteuerkonto

561,20

54

Konto  für  verrechn.  Abschreibungen  der

Kantine  1  u,  2

6  000  —

9  616  970,46

9616  970,46

IX  c.  Das  folgende  Schema  gibt  einen  Einblick  in  den

und  der  Kostenberechnung  einer  Werkabteilung  einer  Maschinenfabrik. ­

Monat

Ünkosten-Konto:

Maschinen-  u.  Geräte-Reparatur-Kto.

Belastungen

Gebäude-Reparatur-Konto

Kassenzahlungen

Feilen-Konto

Löhne  für  Ausgabe  von  Werkzeugen

Kraftgasverbrauch  (eig.  Gas)

Lieferung  von  der  eigenen  Abteilg.

Stromverbrauch

,,  „  Heizung

Anteil  am  Kesselhaus  1

„  „  Gießerei

5  5  5  5  &amp;gt;&amp;gt;  ^

Kesselschmiede

„  ,,  Fuhrwesen

„  „  Metallgießerei

Leuchtgasverbrauch  (Städt.  Gas)

„  „  Tischlerei

Allgemeines  Unkosten-Konto

„  „  Schmiede

Bureaumiete

„  „  Werkzeug-Bureaumaterial:

  Mat.-Verwaltung

macherei

,,  Drucksachen

„  „  Spedition

Angestellten-V  ersicherung

,,  „  Allgem.  Betrieb

Krankenkassen-  Beiträge

„  „  Malerei

Inval.-  u.  Altersversich.-Beiträge

,,  Zentralmagazin

U  nf  all  Versicherung

,,  ,,  Laboratorium

Feuerversicherung

Unkosten-Lohn-  Konto

Zinsen  5  %  auf  eigenes  Kapital

Überstunden-Aufschlag-Unkosten-Abschreibungen

  auf  Gebäude

Konto

,,  ,,  Maschinen  und

Gehälter-Konto;  Konstruktion

Geräte

Bestellbureau

„  ,,  Betriebseinrich-„

  Betriebsbureau

tungen

Werkstatt

„  „  Modelle

„  Expedition

„  Werkzeuge
        <pb n="284" />
        Zusammenfassung.

28fi

Gehälter-Konto:  Vorkalkulation
„  Nachkalkulafon
„  Fakturierung
Betriebsunkosten-Material-Konto
Koks-Konto
Modellsand-  Konto
Ausschuß-  Konto
Konto  für  Gußfehler  u.  Nacharbeiten
Formkasten-V  erbrauchs-  Konto
Modellplatten-Verbrauchs-Konto
Versuchs-Konto
Konstruktionsfehler-  Konto
Konstruktions-Änderungs-  Konto
Preisdifferenz-Konto
Konto  für  eigene  Fabrikationsfehler
„  „  fremde  „
Werkzeug-Reparatur-Konto
Modell-Reparatur-  Konto

Abschreibungen  auf  Formkasten
„  ,,  Modell  platten
„  Anteil  am  Fuhrwesen
,,  an  Kantine
„  ,,  „  Abwässerg.
Gesamt-Unkosten
Durch  Lohnaufschläge  wurden  gedeckt ­
  :  %  auf
%
%
o/
/o  i&amp;gt;
°/
/o  i&amp;gt;
Bleiben  noch  zu  decken
Löhne
Berechneter  Zuschlag-Zuschlag
  in  Anwendung
Preisnachlaß-Konto
Waren-Entwertungs-Konto

Zusammenfassung.
Das  Studium  der  Beispiele  (S.  262—285)  führt  zu  folgenden
Ergebnissen  1 );
I.  Die  Anschaffungs-  bzw.  Herstellungskosten  der  Roh-  und
Hilfsstoffe  werden
1.  unmittelbar  dem  Fabrikations-Konto  belastet  (Schuhwaren ­
  S.  273).  Es  fehlt  eine  selbständige  kontenmäßige
Bestandsverrechnung  und  Bestandskontrolle;
2.  zunächst  einer  besonderen  Bestandsrechnung,  Rohstoff-Konto,
  zur  Last  geschrieben.  Die  in  Fabrikation  gegebenen
Wengen  und  deren  Wert  werden
a)  allmonatlich  auf  Grund  der  Materialbuchführung  auf
Fabrikations-Konten  übertragen.  Mengen-  und  Wertverluste  an
Rohstoffen  werden  als  Bestandteil  der  Fabrikationskosten  auf
diesem  Konto  oder  als  Jahresverlust  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto
  verbucht.  Das  Rohstoff-Konto  verrechnet  den  anfänglichen ­
  und  schließlichen  Vorrat  mit  Bilanz-Konto.
b)  Oder  jährlich,  beim  allgemeinen  Kontenabschluß,  wird
der  Wertunterschied  zwischen  Anfangsbestand  und  Zugang  abzüglich ­
  Schlußbestand  als  Verbrauch  der  Fabrikation  an  Roh

')  Ausführlicher  Calmes.  a.  a.  O.  II.  Teil.
        <pb n="285" />
        286

Zusammenfassung.

stoflen  dem  Fabrikations-Konto  belastet  (Fabrikation  an  Rohstoff-Konto). ­

Soll  das  Rohstoff-Konto  kalkulatorischen  Zwecken  dienen,
müssen  ihm  auch  die  Gehälter  und  Löhne  der  Magazinbeamten
und  Arbeiter,  Kosten  der  Instandhaltung  und  Reparaturen
sowie  Abschreibungen  des  Magazininventars  und  der  Magazingebäude ­
  belastet  werden.
Die  Verrechnung  zwischen  Rohstoff-  und  Fabrikations-Konto
  erfolgt  entweder  zu  Selbstkostenpreisen  oder  zu  Durchschnitts-, ­
  Normal-,  Standard-,  kurz,  zu  Verrechnungspreisen  x ).
Materialien  im  besonderen  werden  auf  Betriebsunkosten-Konto
  unmittelbar  oder  zunächst  auf  Materialien-Konto  zwecks
nachträglicher  Verteilung  des  Verbrauches  auf  Betriebskosten
und  Fabrikation  verbucht.
II.  Die  Arbeitslöhne  werden  1.  unmittelbar  dem  Fabrikations-Konto ­
  belastet,  ohne  Unterscheidung  zwischen  Fabrikations- ­
  und  Unkostenlöhnen.  2.  Fabrikations-  und  Unkostenlöhne, ­
  das  sind  Löhne  für  produktive  und  nichtproduktive
Arbeiten,  werden  zunächst  auf  einem  statistischen  Zwischen-Konto
  verrechnet  und  von  diesem  Lohn-Konto  auf  Fabrikations-Konto
  und  die  Konten  der  Hilfsbetriebe  verteilt.
III.  Die  allgemeinen  Kosten  der  Unternehmung  sollen  in
Betriebskosten  und  Verkaufskosten  geschieden  werden.  Die
ersten  sind  Teile  des  Herstellungspreises,  verteuern  die  Produktion ­
  und  sind  auf  die  produzierten  Güter  zu  verteilen.  Verkaufskosten ­
  sind  Teile  der  Selbstkosten,  mindern  den  Verkaufserlös, ­
  d.  i.  den  Ertrag  der  wertumsetzenden  Tätigkeit,  und  sind
auf  die  verkauften  Erzeugnisse,  den  Umsatz  zu  verteilen.
Die  allgemeinen  Kosten  werden  auf  Kollektiv-Konten  (Betriebsunkosten-, ­
  Handlungsunkosten-Konto)  oder  auf  Sonder-Konten
  verrechnet.  Die  Saldi  dieser  Konten  werden
1.  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto  übertragen,  d.  h.  als
Jabresverlust  verbucht,  so  daß  die  Ertragsrechnung  auch  einen
Teil  des  Betriebsaufwandes  darstellt  und  das  Fabrikations-Konto
  nur  eine  unvollständige  Produktionskostenrechnung  ist.
J )  Schmalenbach,  Über  Verrechnungspreise,  in  der  Z.  f.  hw.  F.,
3.  Jahrgang  1909.  Calmes,  a.  a.  O,  S.  47,  124,  148,  185.  Lettner,  Selbstkosten ­
  S.  85  f.
        <pb n="286" />
        Bankbuchhaltung.

287

2.  Die  Saldi  werden  auf  Fabrikations-Konto  und  Verkaufs-Konto
  übertragen,  so  daß  diese  Konten  Nettoüberschüsse  als
Erfolgssaldi  darstellen.
3.  Die  Saldi  der  Spezialkosten-Konten  werden  zunächst  auf
einem  Sammel-Konto  zusammengetragen  und  von  da  anteilsmäßig ­
  auf  die  Fabrikations-Konten  und  die  Konten  der  Hilfsbetriebe ­
  übertragen.
4.  Eine  besondere  Art  der  Verrechnung  der  allgemeinen  Unkosten ­
  durch  Einschiebung  eines  Unkostenverrechnungs-Konto
behufs  Unterscheidung  zwischen  tatsächlichen  und  verrechneten
Unkosten  zeigt  das  Beispiel  S.  278  u.  283.

33.  Abschnitt.
Die  Verrechnung  im  Bankgeschäft 1 ).
Warenhandel  und  gewerbliche  Betriebe  sind  verhältnismäßig ­
  einfache  und  einheitliche  wirtschaftliche  Typen.  Schwieriger, ­
  weil  vielgestaltiger,  ist  es,  die  Tätigkeit  der  Bankgeschäfte
m  einer  konzentrierenden,  systematisierenden  Übersicht  zusammenzufassen. ­
  Der  nachstehende  Versuch  ist  ein  Verlegenbeitsprodukt
  des  Systematikers,  dessen  Richtigkeit  oder  Mangelhaftigkeit ­
  für  den  hier  zur  Erörterung  stehenden  Stoff  belangh)s
  ist.
Die  Geschäfte  der  Kreditbanken  lassen  sich  wie  folgt
gruppieren:

M  Literatur:  Bender,  Die  Buchführ,  im  Bankgeschäft  5.  Auf!.  Berl  n
(o.  J.,  G.  Regenhardt).  Brosius,  Lehrb.  d.  Bankbuchhalt.,  2 - Auf U I  *P  .f
1911.  Swoboda,  Das  Bankgeschäft,  3.  Aufl.,  Berlin  1892.  Buchwald,  Technik
des  Bankbetriebes,  7.  Aufl.,  Berlin  1912.  Thorwart,  Die  dopp.  Bucht.  u
ihre  Anwendung  für  Vorschuß-  u.  Kreditgenoss  ,  Wiesbaden  1898.  Aue
Lehrb.  der  Buchhalt,  von  Ziegler  (III.  Teil,  Wien  1907),  Sc  i  tr  •  ’
4-  Aull,  Wien  1905),  Reisch-Kreibig  (I.  Bd.),  Schaer  (Kaufm.  U ” ien ™-stunden,
  Simon-Berlin)  enthalten  wertvolle  Beiträge.  Vollborn,
führ,  für  Vorschuß-  und  Kreditvereine,  Berlin  1900.  Borges,  ie
der  Manipulation  und  Buchhalt,  der  Banken,  Wien  1903.  I  unten  orf,
Defraudationsschutz,  Brünn  1903.  Meelboom-Hannajord,  Bank  Bookkeeping
  and  Accounts,  2 nd  ed.  London  1904  (Gee  &amp;amp;  Go.)*
        <pb n="287" />
        288

'  Bankbnchhaltnng.

I.  Vermittlungsgeschäfte  im  engeren  Sinne:
1.  Auftragsweise  Anschaffung  oder  Weiterveräußerung  insbesondere ­
  von  Wertpapieren  (Kommissionsgeschäfte  im
Sinne  der  §§  383  ff.  HGB.).
2.  Bankmäßige  Kreditvermittlung  zwischen  Kapitalbedarf  und
Kapitalangebot  (bankmäßige  Kreditgeschäfte).
a)  Regelmäßige,  laufende  Kreditgeschäfte;
a)  Übernahme  von  Kapitalien  (passive  Kreditgeschäfte);
Annahme  von  Depositengeldern,  Ausgabe  von  Banknoten, ­
  Kassenscheinen  und  Pfandbriefen,  passives
Kontokorrentgeschäft.
ß)  Hingabe  von  Kapitalien  (aktive  Kreditgeschäfte);
Wechseldiskontgeschäft,  aktivesKontokorrentgeschäit,
Kreditgewährung  ohne  Deckung  und  gegen  Sicherheiten
(Lombard-,  Hypothekardarlehn,  Reportgelder).
y)  Eine  Sonderstellung  nehmen  die  Kreditleihgeschäfte  x )
ein:  Beim  Akzeptationskredit  leiht  die  Bank  ihren  eigenen ­
  Kredit  durch  Annahme  eines  Wechsels,  auf  Grund
dessen  sich  der  Kreditnehmer  durch  Verkauf  desWechsels
  Geld  beschaffen  kann.  Auch  beim  Avalkredit  leiht
sie  ihre  Wechselunterschrift,  die  der  Kunde  zur  Sicherheitsstellung ­
  benutzt.  In  beiden  Fällen  ist  zunächst
eine  Kredit-,  keine  Kapitalübertragung  beabsichtigt
wie  bei  den  Geschäften  Gruppen  a  und  ß.
b)  Unregelmäßige  Kreditgeschäfte:  Gründungs-  und  Emissionsgeschäfte, ­
  Beteiligung  an  andern  Unternehmungen.
3.  Vermittlung  des  Zahlungsverkehrs 2 ):
a)  Inkassoverkehr  in  Wechseln,  Schecks,  verlosten  Wertpapieren ­
  (§  406  HGB.,  Inkassokommission).
b)  Zahlungsanweisungsgeschäfte,  Scheck-,  Giro-  und  Abrechnungsverkehr; ­
  Zahlungsvermittlung  als  Zahlstelle
für  Zins-  und  Dividendenscheine,  Ausschreibung  von
Kreditbriefen.
II.  „Spekulative“  Unternehmer  Handelsgeschäfte  für  eigene
Rechnung  sind  gewöhnliche  Geschäfte  des  Handels,  z.  B.  Handel
i )  Über  die  Buchungen  bei  Akkreditierungen  vgl.  Schigut  in  der  Z.  f.  B.
1911,  S.  121  fT.
Vgl.  „Zahlungsverkehr“  S.  191  f.
        <pb n="288" />
        Bankkommissionsgeschäfte.

2B9

in  Edelmetallen,  Wertpapieren,  Sorten,  Devisen  und  Zinsscheinen; ­
  Börsenspekulationsgeschäfte.  Teilweise  gehört  auch
das  Emissionsgeschäft  hierher,  soweit  es  sich  um  die  feste  Übernahme ­
  einer  Anleihe  als  Käufer  handelt.
III.  Besorgung  von  Dienstleistungen  besonderer  Art,  z.  B.  Verwahrungsgeschäft ­
  (offener,  verschlossener  Verwahrungs-  und  Verwaltungsdepots); ­
  Safes;  Mitwirkung  bei  der  Konversion,  Sanierung, ­

  Ausgabe  junger  Aktien  u.  ä.
Im  folgenden  wird  nur  die  Verbuchung  jener  Geschäfte  erörtert,  die
eicht  bereits  an  anderen  Stellen  behandelt  sind.  (Vgl.  Pfandbriefe  S.  231,
Üypothekargeschäft  S.  228,  Personen-Konten  S.  239,  Diskontwechsel  S.  203,
Jekassowechsel  S.  208,  Akzeptationskredit  S.  207,  Inkassoverkehr  S.  197,
Zahlungsverkehr  S.  191,  Devisen  S.  210,  Konsortialgeschäfte,  34.  Abschnitt.)
Reihenfolge  schließt  sich  der  Übersicht  S.  288  nicht  an  1 ).
A.  Kommissionsgeschäfte  (im  Sinne  des  §  383  HGB.).  Wer
es  gewerbsmäßig  übernimmt,  (Waren  und)  Wertpapiere  für
Rechnung  eines  andern  (des  Kommittenten)  im  eigenen  Namen
^  kaufen  oder  zu  verkaufen,  ist  Kommissionär.  Kommissions-’md
  Propergeschäft  gehen  auch  im  Bankhandel  durcheinander
Un&amp;lt; I  sind  oft  schwer  zu  unterscheiden.  Aus  der  Vereinbarung
6l ner  Kommissionsgebühr,  einer  Provision,  läßt  sich  ebensowenig
llll t  Sicherheit  auf  das  Vorliegen  eines  Kommissionsgeschäftes
fließen  wie  die  ein  für  allemal  abgegebene  Erklärung  des
hnkiers,  daß  er  in  jedem  Falle  Eigenhändler  sei,  nicht  ohne
W( hteres  gegen  ein  Kommissionsgeschäft  spricht  (Staub).
Für  die  Verrechnung  eines  echten  Kommissionsgeschäftes
0l ümen  in  Betracht  (vgl.  auch  S.  253):
R  Die  Stellung  des  Kommissionärs
a )  zu  seinem  Auftraggeber,  für  den  er  das  Geschäft  abschließt,
R)  zu  seinem  Gegenkontrahenten,  dem  Dritten,  mit  dem  er

das  Geschäft  abschließt.  .
2.  Die  Buchungen  des  Auftraggebers  (des  Kommittenten)
3 -  jene  des  Gegenkontrahenten.  ,  J eg
Zu  1  a)  Aufwendungen  und  Ausgaben  für  ec  .- r j Ö3
Rommittenten  im  Falle  einer  Einkaufskommission,

M  Auf  die  Technik  der  Bankgeschäfte  kann  hier  nicht
gegangen  werden.  Wir  verweisen  auf  die  Bücher  von
(Pas  Bankgeschäft  und  seine  Technik:  4.  Aufl.,  1920),
teitner,  Buchhaltung  und  Bilannkunde.  1-  6.  u,  7.  Aufl.
        <pb n="289" />
        290

Bankkommissionsgeschäite.

und  die  Minderungsposten  (Aufwendungen)  im  Falle  einer  Verkaufskommission ­
  können
ot)  entweder  unmittelbar  dem  Personen-Konto  des  Auftraggebers ­
  (bzw.  Debitoren-,  Kreditoren-  oder  Kontokorrent-Konto,
  vielleicht  auch  einem  Kommissionsdebitoren-,
Kommissionskreditoren-Konto)  belastet  bzw.  gutgeschrieben
werden.  Doch  kann  man  auch  ein  besonderes  Konto,  etwa
N.  N.  Kommissions-Konto,  in  den  Nebenbüchern  errichten.
ß)  Häufig  werden  Belastung  und  Gutschrift  des  Personen-Kontos
  über  ein  vermittelndes  Sach-Konto  geführt:  Zunächst
wird  beispielsweise  ein  Kommissionseffekten-Konto  (entsprechend ­
  dem  Kommissionswaren-Konto)  für  die  Aufwendungen ­
  des  Einkaufs  belastet  und  für  den  dem  Auftraggeber ­
  angerechneten  Wert  einschließlich  Provision  gutgeschrieben ­
  zu  Lasten  des  Personen-Kontos  (Kommissionseffekten
  an  Kasse  beim  Barkauf  oder  Kommissionseffekten
an  Kontokorrent-Konto  im  Falle  eines  Kreditkaufs  von
Wertpapieren.  Kontokorrent-Konto  N.  N.  an  Kommissionseffekten-Konto
  bei  der  Weitersendung  bzw.  Abrechnung).
Der  Gewinn  resultiert  aus  dem  Wertunterschiede  zwischen
der  Debet-  und  Kreditseite  des  Kommissionseffekten-Kontos
(vgl.  G,  die  Effekten  im  Bankhandcl).
Erledigt  der  Kommissionär  den  Auftrag  durch  Selbsteintritt
(§  400  HGB.),  tritt  er  also  als  Selbstkäufer  bzw.  Selbstverkäufer
in  das  Geschäft  ein,  so  ist  dieses  wie  ein  Eigengeschäft  zu  verbuchen. ­

Das  typische  Konto  des  Kommissionsgeschäftes  im  Bankhandel
  ist  das  Provisions-Konto,  Kommissions-Konto,  dem  die
Vermittlungsgebühr  kreditiert  wird.  Wer,  wie  oben  bemerkt,  ein
Zwischen-Konto  (Kommissionseffekten)  führt,  soll  beim  Kontenabschluß ­
  die  vereinnahmten  Gebühren  auf  Provisions-Konto
übertragen.
Zu  1  b).  Der  Kommissionär  hat  dem  Dritten  gegenüber  unmittelbare ­
  Rechte  und  Pflichten  eines  Käufers  bzw.  Verkäufers.
Seine  Verrechnung  mit  dem  Gegenkontrahenten  ist  buchhalterisch
wie  jene  eines  Eigengeschäfts  zu  behandeln:  Belastung  des  Kontokorrent-Konto ­
  beim  Verkauf,  Gutschrift  beim  Einkauf  der
Waren,  Effekten.
        <pb n="290" />
        Depositengelder.

291

Zu  2.  Dem  Auftraggeber  steht  nur  der  Kommissionär  gegenüber, ­
  dessen  Personen-Konto  der  Abrechnung  entsprechend  für
den  Verkaufserlös  belastet,  für  die  Anschaffungskosten  erkannt
wird  (Kontokorrent-  oder  Bank-Konto  an  Effekten-Konto  und
umgekehrt).  Wegen  einer  gesonderten  Verbuchung  der  Provision
v gl.  Effektenhandel.  Der  Widerruf  eines  noch  nicht  ausgeführten
Auftrages  erfordert  Gutschrift  der  entstehenden  Kosten  des  Beauftragten. ­
  Die  Absendung  von  Effekten  zum  Verkauf  wird  erst
nach  Eintreffen  der  Abrechnung  des  beauftragten  Bankiers  gebucht ­
  (vgl.  hingegen  Kommissionswaren-Konto,  S.  255).
Zu  3.  Der  Gegenkontrahent  verrechnet  sich  mit  dem  Kommissionär ­
  wie  jeder  Eigenhändler.
B.  Annahme  von  Depositengeldern;  Bardepositen  verrechnet
der  übernehmende  Bankier  auf  einer  besonderen  Depositenrechnung, ­
  Konto  der  Depositengelder,  Depositen-  und  Spareinlage-Konto,
  Geldübernahme-Konto  oder  ähnlich  benannt,  das,  wie
Jedes  Passiv-Konto,  die  Einzahlungen  rechts,  die  Rückzahlungen
bnks  verbucht  und  dessen  Haben-Saldo  durch  Bilanz-Konto
ausgeglichen  wird.  Die  Zinsenlast  verrechnet  Depositenzinsen-Konto
  (Depositenzinsen  an  Depositengelder).  Die  kapitalisierten
Zinsen  vermehren  die  Schuld  der  Bank.  Einige  Banken  verbuchen ­
  Depositen  mit  täglicher  Kündigung  auf  Scheck-Konto
Und  nur  jene  mit  längerer  Kündigungsfrist  auf  einem  Depositenkonto. ­
  Andere  wiederum  verrechnen  Depositengelder  und
Scheckguthaben  auf  einem  gemeinsamen  Konto.  Die  Spezialis
 *erung  der  Depositengelder  nach  Kündigungsfrist  und  Zinsfuß
w b’d  besser  der  Statistik  in  Nebenbüchern  überwiesen,  da  ihre
kontenmäßige  Scheidung  zu  umständlich  ist.
Der  Hinterleger  von  Depositengeldern  wird  sie  zweckmäßig
*mf  einem  Bankdepositen-Konto  verrechnen,  wodurch  das  Gutaben
  in  rechtlicher  und  wirtschaftlicher  Hinsicht  charakterisiert
er scheint.  Die  Zinsen  werden  diesem  Konto  belastet  (Bank-‘kpositen
  an  Zinsen);  abgeschlossen  wird  es  durch  Bilanz-Konto
(Aktiva).
G.  Die  in  Betrieb  gegebenen  eigenen  Noten  einer  Notenbank
Errechnet  Banknoten-Konto  wie  folgt;

19*
        <pb n="291" />
        292

Banknoten,  Girozahlung.

B  anknoten-  Konto.

1.  Kassen-Konto'.
In  Betrieb  gegebene,  teils  im  Unlauf, ­
  teils  in  den  eigenen  Kassen
befindliche  Noten.
4.  Bilanz;  Vortrag.

2.  Kassen-Konto:
Aus  dem  Verkehr  gezogene,  beschmutzte, ­
  beschädigte  und  vernichtete ­
  Noten.
3.  Schlußbilanz  (Passiva):  Umlaufende ­
  Noten.
Ergänzende  Konten  sind  Notensteuer-Konto,  Notenanfertigungs-Konto
  (Kosten  für  neue  Banknoten).  Die  Gliederung  des
Banknotenumlaufs  nach  dem  Nennwert  der  einzelnen  Stücke
wird  statistischen  Nebenaufzeichnungen  überwiesen.
Die  von  der  Bank  ausgegebenen  Kassenscheine  werden  einem
Konto  eigener  Kassenscheine,  Bankscheinkapital-Konto,  kreditiert,
die  eingelösten  Scheine  debitiert.  Die  am  Tage  der  Einlösung
fälligen  und  ausgezahlten  Zinsen  sind  als  Verluste  dem  Kassascheinzinsen-Konto ­
  zu  belasten.
D.  Giro-  und  Clearing-(Abrechnungs-)Verkehr.
Die  Girozahlung  (vgl.  S.  193)  setzt  drei  Beteiligte  voraus;
Schuldner,  Gläubiger  und  deren  gemeinsamen  Schuldner,  eine
Rank;  sie  ist  eine  auf  buchhalterischem  Wege  durch  Umbuchung
von  einem  Konto  auf  ein  anderes  in  den  Büchern  der  Bank  bewirkte ­
  Zahlung.  Im  wesentlichen  versteht  man  unter  Girozahlung
das  auftragmäßige  Zu-  und  Abschreiben  eines  Geldbetrages  auf
den  Rechnungen  bei  einem  gemeinsamen  Schuldner  auf  Grund
eines  Guthabens  des  Auftraggebers  (im  Hamburger  Überweisungsverkehr ­
  sind  Überdispositionen  nach  Vereinbarung  zulässig)-Beispielsweise
  gibt  A  seiner  Bank  den  Auftrag,  dem  Konto  des
ß  1000  zu  vergüten;
In  den  Büchern  der  Bank:
Giro-Konto  A:  Giro-Konto  B:
Guthaben  8000  Guthaben  2450
-f-  Abschreibung  1000  -f  Zuschreibung  1000

Guthaben....  7000

Guthaben..  3450

Wegen  der  Verbuchung  des  Kontoinhabers  vgl.  „Zahlungsverkehr“, ­
  S.  193.  Größere  Bankinstitute  verrechnen  den  Giroverkehr ­
  mit  der  Reichsbank  in  einem  besonderen  Giro-Memorial
in  nachstehender  Form;
        <pb n="292" />
        Abrechnungsverkehr.

293

Giro-Memorial  (eine  Seite).

Soll  Reichsbank.

Ta e  i

^  Gegenstand  J

Betrag

Folio

zu  erkennen  sind

Anmerkung ­


Kasse

Diskontwechsel ­


Inkasso

Verschiedene ­

Konten

Das  Giro-Kontokorrentbuch,  ein  das  „Giro-Konto“  des
Hauptbuches  nach  Einzelfirmen  zerlegendes  Hilfsbuch,  wird
staffelförmig  oder  mit  3  Geldspalten,  mit  oder  ohne  Kolonnen
iür  die  Zinsenberechnung  geführt  (S.  241).
ß)  Die  Technik  des  Abrechnungsverkehrs  im  einzelnen  hier
Zu  erörtern,  würde  zu  weit  führen.  Es  sei  nur  bemerkt,  daß  das
Hearing  auf  einer  Skontration  beruht,  einer  Aufrechnung  von
Schulden  und  Forderungen  unter  mehreren  Personen,  die  für
diesen  Zweck  vertragsmäßig  eine  Aufrechnungsgesellschaft  bilden.
Jfire  Mitglieder  kommen  täglich  wiederholt  zusammen,  tauschen
die  fälligen  Forderungspapiere  —  Schecks,  Wechsel  ...  —  Unterländer ­
  aus,  verzeichnen  die  übernommenen  und  richtig  befind ­
  enen  Forderungspapiere  ihrem  Betrag  nach  in  Abrechnungsblättern ­
  und  gleichen  den  Saldo  durch  Giroüberweisung  auf
die  Reichsbank  aus  (Giroclearing).
Abrechnungsblatt  eines  Mitgliedes  der  Aufrechnungsgesellschaft:


Mitteldeutsche  Kreditbank  (Ahrechnungskonto).

Soll

Haben

50  000

Diskontobank  M

80  000

B

—

57  000

C

—

D

54  000

107  000

zu  empfangen  von  der  Md.  Bank;  hingegen  von  ihr

zu  bezahlen

134  000

-r

107  000

—

per  Saldo  der  Md.  Kreditbank  zu  belasten

27  000

l l  D  h.  Diskontobank  soll  an  die  Mitteldeutsche  zahlen  50  000,  für
        <pb n="293" />
        294

DepotgeBchäft.

Buchungen  der  Md.  Kreditbank:
1.  Abrechnungs-Konto  (Reichsbank)
an  Wechsel-Konto  "|  , n7mn
an  Scheck-Konto  j  U  UW
2.  Folgende  an  Abrechnungs-Konto
Tratten-Kto  80  000  (Tratten  von  der  Diskontbank
vorgezeigt).
Domizilwechsel-Kto.  54  000  (Domizilwechsel).
134  OÖCT
3.  Der  Saldo  wird  durch  Reichsbankgiro-Konto  ausgeglichen ­
  :
Abrechnungskonto  an  Reichsbankgiro..  27  000.
Der  Abrechnungsverkehr  wird  in  einer  Clearing-Prima-Nota
oder  einem  besonderen  Kassenbuch  für  die  Abrechnung  oder  wie
Bargeld  im  gewöhnlichen  Kassenbuch  verbucht.
E.  Das  Depotgeschäft.
Offene  oder  geschlossene  Depots  zur  Aufbewahrung  geben  zu
einer  besonderen  Verbuchung  in  den  Verrechnungsbüchern  keine
Veranlassung.  Die  Verwahrungsgebühren  werden  gewöhnheb
einem  Depotgebühren-Konto  gutgeschrieben.  Soweit  die  Führung
von  Depotbüchern  gesetzlich  vorgeschrieben  ist,  sind  die  übernommenen ­
  Wertpapiere  nach  Gattung,  Nennwert,  Nummern
oder  sonstigen  Unterscheidungsmerkmalen  der  Stücke  in  diese
Bücher  einzutragen.  Gewöhnlich  werden  zwei  Depotbücher
geführt:
1.  Im  Effektendepotbuch,  in  der  Praxis  „totes“  Depotbuch
genannt,  werden  die  hinterlegten  Wertpapiere  nach  Gattungen
gruppiert,  die  Nennwerte  der  eingehenden  Effekten  zu-,  der  der
ausgehenden  abgeschrieben.  Der  Saldo  weist  die  Summe  der
hinterlegten  Papiere  nach.  Das  Effektendepotbuch  ist  für  die
Verwaltungszwecke  unentbehrlich  (Kontrolle  der  Verlosung»
Kündigung,  Konvertierung,  Umtausch,  Einlösung  der  Zinsen  und
Gewinnanteilscheine  usf.).  Es  kontrolliert  die  Aufzeichnungen  im
au!  sie  bezogene  und  heute  fällige  Wechsel,  für  Schecks  usw.  im  Besitze
der  Mitteldeutschen;  hingegen  hat  sie  von  der  Mitteldeutschen  80  000  zo
fordern  für  Forderungspapiere,  die,  auf  diese  Bank  bezogen,  heute  fällig
sind  und  von  der  Diskontobank  an  den  Schuldner  ausgeliefert  wurden.
        <pb n="294" />
        Depotgeschäft.

295

2.  Personendepotbuch  („lebendes“  Depotbuch),  in  welchem
jedem  Hinterleger  ein  Konto  mit  Unterabteilungen  für  einzelne
Wertpapiere  errichtet  wird.  Es  gibt  an,  welche  Wertpapiere  und
in  welchen  Mengen  sie  der  Kunde  hinterlegt  hat.
Effekten-Depotbuch:

3y 2  %  Reichsanleihe.

Müller  &amp;amp;  Co.,  C.  21

A.  in  Charlottenburg

B.  in  Stettin

l./l.
15./4.

40  000
+  18  000

3./6.

58  000
—  10  000

48  000

Personen-Depotbach:
Müller  &amp;amp;  Co.,  G.  21.

3%°/o  Reichsanleihe

Lombarden

3/1-15./4.

3./6.

+

40  000
18  000
58  000
10  000
48  000
usf.

Depotbücher  werden  geführt,  ob  Effekten  durch  Kauf,
durch  Übersendung  zur  Verwahrung  bzw.  Verwaltung  oder  als
Pfanddepositen  in  den  Besitz  der  Bank  gelangen.  In  gleicher
Weise  werden  besondere  Bücher  für  Lombard-  und  Reporte
 ffekten  geführt.
Wertpapiere,  die  eine  Bank  bei  einer  anderen  hinterlegt,
vermerkt  man  auf  einem  Depot-Konto  noslro:  Eingang  bedeutet
hier  Hinterlegung,  Hinsendung  an  die  andere  Bank  oder  Hinterlegung ­
  infolge  Einkaufs  der  Wertpapiere;  Ausgang  ist  Rücklieferung ­
  durch  Rücksendung  von  der  verwahrenden  Bank  oder
Verkauf  der  deponierten  Wertpapiere.
Das  Depot-Konto,  wie  es  in  manchen  Bankbetrieben  für
hinterlegte  Wertpapiere  geführt  wird,  ist  kein  Hauptbuch-Konto
zur  Verrechnung  von  Geldwertbowegungen,  sondern  nur  eine
hlengenkontrolle,  eine  Buchungsnotiz  in  Hilfsbüchern  („blindes“
        <pb n="295" />
        296

Depotgeschäft.

Konto).  Ebenso  das  häufig  in  Verwendung  kommende  Stücke-Konto.

Die  Gutschrift  der  Zinsscheine,  Depotgebühren,  Abhebungen
usw.  der  Hinterlegung  offener  Depots  können  auf  einem  Depot-Kontokorrent-Konto
  verrechnet  werden.
Seit  Inkrafttreten  des  Bankdepotgesetzes  (Gesetz  betr.  die
Pflichten  der  Kaufleute  bei  der  Aufbewahrung  fremder  Wertpapiere ­
  vom  5.  Juli  1896)  werden  bei  den  an  Börsenplätzen
domizilierenden  Banken  drei  Arten  von  Depots  unterschieden:
1.  Depot  A  (pfandpflichtig)  für  Wertpapiere,  die  dem  Kunden ­
  gehören  und  für  dessen  Rechnung  hinterlegt  wurden.  Sie
haften  der  Bank  für  alle  Forderungen  an  den  Kunden  (Eigendepot). ­

2.  Depot  B  (pfandfrei)  für  Wertpapiere,  die  der  Kunde  erst
wieder  für  Rechnung  seines  Kunden  hinterlegt,  also  Depot  für
fremde  Wertpapiere  (im  Sinne  des  §  8,  Kundendepot).  Sie  können
ihrer  Natur  nach  nicht  als  Sicherheit  für  Forderungen  der  Bank
dienen  und  gewähren  keinen  Anspruch  im  Falle  des  Konkurses
des  Hinterlegers.
3.  Stücke-Konto  (bei  Einkaufsaufträgen  auf  Kredit)  im
Verkehr  zwischen  dem  Bankier  des  Börsenplatzes  und  dem
Bankier  in  der  Provinz.  Die  hinterlegten  Wertpapiere  dienen
stets  als  Sicherheit  für  Forderungen  des  Zentralbankiers,  ob  sie
dem  Kunden  gehören  oder  nicht.  Der  Provinzbankier  hat  auf,
die  Übersendung  eines  Stücke-(Nummern)Verzeichnisses  verzichtet. ­

Einzelne  Banken  verlangen  regelmäßig  bei  der  Erteilung
von  Einkaufsaufträgen  die  Verzichtleistung  auf  Übersendung
eines  Nummernverzeichnisses  und  unterscheiden  dann  nur  Depot
B  und  Stücke-Konto.
F.  Lombarddarlehn.
a)  Aktive  Vorschüsse  gegen  Verpfändung  von  Waren  und
Effekten  verrechnet  ein  Lombardkapital-Konto,  deutlicher  Warenlombard-, ­
  Lombardeffekten-Konto  (in  Österreich  Effektenvorschuß-Konto)
  genannt,  das  wie  jedes  aktive  Darlehns-Konto
funktioniert  (vgl.  Darlehnsgeschäfte,  S.  220).  Das  Erträgnis
*)  Ausführlicher  Lettner,  Bankgeschäft,  S.  92  fl.
        <pb n="296" />
        Lombarddarlehn.

297

dieses  Geschäftszweiges,  die  Darlehnszinsen  und  Provisionen,
sind  dem  Zinsen-Konto,  besser  einem  Lombardzinsen-Konto  und
dem  Provisions-Konto  gutzuschreiben.  In  der  Vermögensbilanz
erscheinen  unter  den  Aktiven  der  Gesamtbetrag  der  noch  ausstehenden ­
  Darlehen  sowie  die  rückständigen  und  die  bis  Ende
des  Jahres  aufgelaufenen,  noch  nicht  fälligen  Zinsen.
Die  Verrechnung  der  Lombardzinsen  kann  die  zu  empfangenden ­
  Soll-Zinsen  von  den  wirklich  empfangenen  trennen,  indem
die  berechneten  Soll-Zinsen  einem  „Pfandzinsen“-Konto  zu  Lasten
eines  „Kontos  ausstehender  Pfandzinsen“  gutgeschrieben  und
die  Zinszahlungen  dem  zuletztgenannten  Konto  gutgeschrieben
werden.  Pfandzinsen-Konto  wird  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto,
  das  Konto  ausstehender  Pfandzinsen  durch  Bilanz-Konto
Aktiva  abgeschlossen.
Hilfsrechnungen  sind  LombardkontokoiTentbüch  bzw.  Lombard-Skontro,
  in  welchem  die  Darlehnsnehmer  bzw.  die  Nummern
der  einzelnen  Pfandscheine  registriert  werden.  Die  verpfändeten
Wertpapiere  müssen  im  Depotbuch  vermerkt  werden.
b)  Die  Darlehnssumme,  die  die  Bank  selbst  gegen  Verpfändung ­
  von  Wertpapieren  empfängt  (passive  Darlehen),  soll
einem  Lombard-Konto  noslro  kreditiert,  die  Rückzahlungssumme
diesem  Konto  belastet  werden.  Einzelne  Unternehmungen  verschleiern ­
  derartige  Darlehen  durch  Verbuchung  auf  Kontokorrent-Konto. ­
  Verpfändete  Wertpapiere  sind  in  der  Jahresbilanz ­
  wie  die  übrigen  eigenen  Wertpapiere  zu  bewerten.
c)  Warenlombarddarlehen  sind  wie  Effektendarlehen  zu
verrechnen.  Vorschüsse  auf  Warenverschiffungen  findet  man
häufig  auf  einem  „Rembours-Konto“  verrechnet.
d)  Über  Report-Konto,  Reporteffekten-Konto  siehe  S.  308f-G.
  Die  Effekten  im  Bankhandel.
Die  im  Besitze  einer  Bank  befindlichen  Effekten  sind:
1.  Wertpapiere  im  Besitz  und  Eigentum  der  Bank  (Konto
eigener  Wertpapiere,  Effekten-Konto).
2.  Wertpapiere  zum  kommissionsweisen  Verkauf  bzw.  auffragsweise ­
  eingekaufte  Wertpapiere  (Kommissionseffekten-Konto,
Kommissionseffekten-Depot  der  Verkaufsstelle  von  Hypothekenbanken). ­
        <pb n="297" />
        298

Effektenhandel.

3.  Wertpapiere  zum  Inkasso  (Konto  gekündigter  Wertpapiere, ­
  Inkassoeffekten-Konto,  Platz-  und  Rimesseneffekten-Konto).

4.  Pfandeffekten  als  Sicherstellung  eines  Gelddarlehns  (Lom  ­
bard-  oder  Vorschußeffekten-Konto,  Reporteffekten-Konto).
5.  Depoteffekten  (passive),  das  sind  Wertpapiere,  die  von
den  Kunden  behufs  Verwahrung  hinterlegt  sind  (Verwahrungsdepots), ­
  oder  die  als  Sicherheit  eines  Kredits  deponiert,  für  den
Kunden  gekauft  und  hinterlegt  sind  (Sicherheitsdepots).  Schließlich ­
  Wertpapiere,  die  für  den  Kunden  verkauft  werden  sollen
(Verkaufsdepots).
6.  Aktive  Kautionseffekten,  die  von  der  Bank  hinterlegt
sind  und  passive  Kautionseffekten  von  Angestellten  usw.  bei  der
Bank  deponiert  (Kautionseffekten-Konto).
7.  Noch  unverkaufte  Konsortialeffekten  im  Besitz  des  Konsortialleiters,
  d.  h.  Bestände  an  Effekten  aus  Gemeinschaftsgeschäften, ­
  die  noch  nicht  abgestoßen  werden  konnten  (Konsortialeffekten-Konto).

1.  Eigene  Wertpapiere.  Verrechnungsbeispiel:  (Die  vom
Kunden  angebotenen  Wertpapiere  bzw.in  Auftrag  gegebenen  werden ­
  selbst  übernommen  bzw.  aus  den  eigenen  Vorräten  geliefert).
Die  Bank  verkauft  einem  Kunden:
M.  20  000  Wertpapiere  zu  103  %  ==  M.  20  600,—  (Kurswert)
Nennwert  Kurs
+  Stückezinsen  ,,  116,50
(Ausmachender  Betrag)  .  .  .  .  M.  20  716,50
Provision  3  °/ 00  j  „  62,25
Courtage  1  % 0  j  Nebenkosten  20,—
Steuer  120  &amp;lt;3,  ]  „  25,20
(Anschaffungswert  für  den  Käufer)  M.  20  823,95.
NB.  Die  Nebenkosten  werden  dem  Käufer  zu-,  dem  Verkäufer ­
  abgerechnet  (Kommissionsgeschäft  der  Bank),
a)  Die  einfachste  Verbuchung  verrechnet  Kurswert,  Effektenzinsen
  und  Nebenkosten  auf  einem  Effekten-Konto,  dessen
Spezialisierung  nach  Gattungen  (Aktien,  Staatspapiere..)
im  Hauptbuch  kontenmäßig  oder  in  einer  ergänzenden  zergliedernden ­
  Nebenverreehnung,  dem  Effektenskontro,  erfolgt.
        <pb n="298" />
        Effektenhandel.

299

Eingang  Konto  eigener  Wertpapiere.  Ausgang

1.  Eingangsbilanz:  Bestände.
2.  Kosten  der  eingekauften  bzw.  gezeichneten ­
  Wertpapiere 1 ).
5.  Gewinn  und  Verlust:  Kurs-,  Zinsengewinn,
  Nutzen  an  gesparten
Nebenkosten.

3.  Erlös  der  verkauften  und  verlosten ­
  W.  (z.  B.  20  823,95).
4.  Schlußbilanz:  Wert  der  Vorräte.

b)  Das  andere  Verfahren  verrechnet  die  angegebenen  Faktoren
auf  Sonder-Konten  (österreichische  Methode),  errichtet  somit
ein  Effekten-Konto  für  den  Kurswert,  ein  Effektenzinsen-,
Provisions-,  Effektensteuer-  und  ein  Courtage-Konto.  Die
Buchung  des  Rechnungsbeispieles  lautet:  Kontokorrent-Konto
  20  823,95

an

Effekten-Konto

.  .  20  600,-an



Effektenzinsen

116,50

an

Provision

62,25

an

Courtage

20,-an



Effektensteuer

25.20

Durch  eine  solche  zerlegende  Verrechnung  werden  Kursgewinn, ­
  Gewinn  an  Effektenzinsen,  Provision  und  den  Nebenkosten ­
  (gegen  die  wirklich  verausgabten)  auf  besonderen
Hauptbuchkonten  verrechnet.
c )  Doch  kann  man  auch  die  Nebenkosten  als  Bestandteil  des
Kurswertes  verbuchen  wie  folgt:
Kontokorrent-Konto  an  Effekten-Konto
20/m  zu  103,—  M.  20  600,—
+  Steuer  ,,  25,20
+  Courtage  ,,  20,—  20  645,20
an  Effektenzinsen  116,50
an  Provision  62,25
20  823,95“
d)  In  deutschen  Großbankbetrieben  werden  für  gewöhnlich

*)  Die  Nebenkosten  bilden  für  den  Käufer  einen  Bestandteil  des  Anschaffungswertes ­
  oder  werden  von  ihm  so  gebucht  wie  unter  b  d.  h.  für
ihn  als  Verlust  an  Provision,  Courtage  Steuer.  Sie  erhöhen  den  Anschafiungs-1{
 urs,  im  Beispiel  um  0,538%,  und  vermindern  den  Verkaufskurs,  d.  h.  das
Erträgnis.
        <pb n="299" />
        300

Effektenhandel.

Effekten  und  Effektenzinsen  gemeinsam,  die  Nebenkosten
auf  Sonder-Konten  verrechnet.
Effekten-Prima-Nota  (für  den  Verkehr  mit  Bankkunden):

Eingang  =  Kauf  von  Kunden.

g

Effekten-Konto

Konto-Effekten-











an

korrent

Konto

visions-Konto


Konto

Konto

Q

Kontokorrent

Haben

Soll

Haben

Haben

Haben

3.

N.  N.  Text
*

10  911,50

10  960,—

33  —

10  —

5,50

Monatssummen,
auf  die  Einzel-Konten
  zu  übertragen



Verkauf  an  Kunden  =  Ausgang

a

Kontokorrent  -  Kto,

Konto

Effekten-Pro-









an

korrent

Konto

visions-Konto


Konto

Konto

Q

Effekten-Konto

Soll-Haben



Haben

Haben

Haben

6.

N.N.  Text

20  823,95

20  716,50

62,25

20,—

25,20

(Monatssummen)

!

Dem  Courtage-  und  Stempel-Konto  werden  die  wirklich
an  die  Makler  und  für  Stempelmarken  verausgabten  Kosten
belastet,  die  den  Kunden  angerechneten  Kosten  kreditiert.
Der  Saldogewinn  dieser  Konten  wird  gewöhnlich  auf  Effekten-Konto ­
  übertragen.
Das  Effekten-Konto  zeigt  dann  vor  der  Übertragung
dieser  Saldi  Kurs-  und  Zinsgewinn.  Der  Zinsengewinn  wird
mitunter  auf  das  gewöhnliche  Zinsen-Konto  übertragen,  so
daß  das  Effekten-Konto  dann  nur  den  Kursgewinn  und  die
kleine  Wertdifferenz  an  Courtage-  und  Stempelkosten  aufzeigt. ­
  Z.  B.:
        <pb n="300" />
        Effektenhandel.

301

Eingang  Effekten-Konto.  Ausgang

Bestand  6  982  684,88
Eingänge  41  511  725,92

Ausgänge  40  822  723,50
Schlußbilanz  8  449  404,27

48  494  410,80
Zinsen-Konto  329  683,59
Gewinn  und  Verlust  :
Kursgewinn  448  033,38

49  272  127,77

49  272  127,77

e)  Einfacher  scheint  uns  eine  Kombination  der  Buchungsmethoden ­
  unter  a)  und  b)  dergestalt,  daß  das  Hauptbuch-Konto
  nach  a)  geführt,  jedoch  in  einem  Nebenbuch,  dem
Effektenskontro,  hinsichtlich  der  Einzelheiten  nach  h)  spezialisiert ­
  wird.  Das  Hauptbuch-Konto  verrechnet  zusammenfassend, ­
  das  Nebenbuch  weitgehend  zerlegend.  Man  kann
sich  dann  mit  dem  einheitlichen  Memorial  begnügen.  Am
Jahresschluß  werden  auf  Grund  des  Skontros  Auszüge  angefertigt, ­
  die  Gewinne  am  Kurs,  an  Zinsen  usw.  ermittelt
und  diese  Gewinne  nachträglich  vom  Effekten-Konto  auf
Provisions-  bzw.  Zinsen-Konto  übertragen.
f)  GM-  und  Effektenzinsen:
Rechnungsbeispiel;

Man  kauft  am
3 -/5.  12/m  zu  104% 1 )  =  M.  12  480
Zinsen  v.  1./3  84
Ausgaben  M.  12  564

und  verkauft  am

7-/6.  zu  104,20% 2 )  M.  12  504,—

+  24,—

+  4  %  v.  1./3.  „  129,33

+  45,33

,  Einnahmen  M.  12  633,33

+  69,33

Der  Gewinn  (69,33)  gliedert  sich  in  Kurs-  (24,—)  und
Zinsengewinn.  Der  Zinsengewinn  berechnet  sich  aus  dem  Unterschiede ­
  der  Zinsen  vom  Ankaufs-  bis  zum  Verkaufstag  (=  34  Tage
zu  4  %  auf  12  000),  ist  jedoch  insofern  unrichtig,  als  die  Ausgabe
(12  564,—)  bis  zum  Verkaufstag  zinslos  bleibt.  Legt  man  die
Bankrate  der  Rechnung  zugrunde,  so  liefert  dies:
z -  B.;  3%%  Zinsenverlust  auf  12  564,—  und  34  Tage  =  M.  41,53

Hingegen  Einnahmen  aus  Stückzinsen  =  »  45,33
Es  bleibt  als  eigentlicher  Gewinn  an  Effektenzinsen ­
  M.  3,80

)  einschließlich,  2 )  abzüglich  der  Nebenkosten.
        <pb n="301" />
        302

Effektenhandel.

Wer  z.  B.  Spekulationspapiere  zum  Anschaffungskurs  von
210,5  %  erwirbt  und  sie  einen  Monat  später  zu  220,5  %  Verkaufskurs
  (stets  unter  Berücksichtigung  der  Nebenkosten)
wieder  veräußert,  hat  nur  scheinbar  10  %  am  Kurs  gewonnen;
in  dem  Kursgewinn  ist  eine  Zinsvergütung  auf  die  Anschaffungskosten ­
  für  30  Tage  eingeschlossen.
Um  diese  Verhältnisse  richtig  darzustellen,  kann  man  eine
Spaltung  des  Zinsengewinnes,  im  Beispiel  von  45,33,  eintreten
lassen,  indem  man  41,53  dem  Effekten-Konto  (nach  Verfahren
d)  zugunsten  des  Zinsen-Kontos  belastet;  erst  den  Restgewinn
(3,80)  bleibt  als  Gewinn  an  Stückzinsen  auf  Effekten-Konto.
Ähnlich  ist  der  Gewinnanteil,  die  Dividende  der  Aktien  zu
behandeln,  wie  ein  der  österreichischen  Praxis  entnommenes
Beispiel  zeigen  soll  (unten):
Diese  Berechnung  will  den  Effektenkursgewinn  möglichst
genau  ermitteln;  die  Zinsenberechnung  (bis  zum  Inkassotag  der
Dividende,  von  da  ab  bis  zum  Abschlußtag  auf  Bilanzwert  minus

Eingang  Robinson-Minen.

Ausgang

l./I.  Bilanz-Konto'.
100  Stk.  =  frcs.
-  20  000,-—  zu  95,—.  Kr.  19  000,—
31./12.  4  %  Zinsen  auf
19  000,—  vom  l./l.
bis  1./6.  (Zinsen-Konto)
  360,—
4  %  Zinsen  auf  Kr.
19  000  -J-  476  =
18  524,—  vom  2./6.
bis  31  ./12.  (Zinsen-Konto)
  420,—
Umrechnungs-Kursdifferenz ­
  auf  frcs.
20000  zu95,30/95,—
(Kursdiflerenzen-Konto)
  ....  ,,  60,—
Kr.  19  840,—
Gewinn-  und  Verlust-Konto:
  Effektcn-Kursgewinn:
  1  602,—
Kr.  21  442,—

1./6.  Inkasso  der  Dividende ­
  frcs.  500  =  Kr.  476,—
(Kontokorrent-  Kto.)
31./12.  Schlußbilanz-Konto:
  100  Stck.  zu
220  frcs.  zu  95,30  .  ,,  20  966,—
        <pb n="302" />
        Effektenhandel.

303

Dividende)  ist  verständlich.  Der  Schlußbestand  wird  zum  Tageswert ­
  eingesetzt  (österr.  HGB.)  und  mit  dem  Devisenkurs  umgerechnet; ­
  die  Kursdifferenz  (95,—  und  95,30)  geht  somit  auf
Rechnung  des  Devisenkurses,  wird  ahgebucht,  und  erst  der
schließliche  Rest  ist  Kursgewinn  an  Effekten.
Wer  ,  zwischen  Effektenkurs  und  Effektenzinsen  kontenmäßig ­
  unterscheidet,  hat  bei  der  Einlösung  von  Dividendenscheinen ­
  eine  Trennung  des  Erträgnisses  in  5  %  Börsenzins  *)
und  Kursgewinn  zu  berücksichtigen.  Z.  B.  man  besitzt  10  m
Aktien  zu  110  %  Anschaffungspreis;  die  Dividende  wird  mit
7  %  eingelöst.

Soll  Aktien-Sk  ontro.  Haben

Kurswert

Effekten-Effekten-









Konto

zinsen

Konto)

1-  l./l.  Eingangs-II.

  5-/4.  EinlöbilanzlO/m

  zu

sung  des  Divi-110

  %

11  000

—

dendenscheines

+  5%  Jahres-7%=700,—

  dazinsen



'

500

von  500,—  auf

IV.  Gewinn-  u.

Effektenzinsen

200

500

Verlust-Kto.:

III.  Schluß-Gewinn



200

500

bilanz:Bestand

11  000

500

11  200

1000

11  200

1000

Der  Buchkurs  nach  Einlösung  des  Gewinnanteilscheines  ist
11  000  -r-  200
rait  Rücksicht  auf  den  Kursabschlag:  —  108  %.
Wäre  die  Dividende  nur  3%,  so  müßten  5%  (=  500,—Kr.)
dem  Effektenzinsen-Konto  gutgeschrieben  2  %  (=  200,—),  jedoch ­
  dem  Effekten  -  Konto  belastet  werden  (Soll,  Kurswertspalte ­
  200,  —  ).  Der  Buchkurs  wäre  im  Einklang  mit  dem  Kurszuschlag ­
  112,  %.
Die  Ultimogeschäfte  in  Effekten:
Zeitgeschäfte  sind  solche,  bei  denen  die  Abnahme  der  Wertpapiere, ­
  die  „Erfüllung“,  nicht  zur  Zeit  des  Abschlusses,  sondern
L )  Nach  Wiener  Börsenusance;  nach  deutscher  Usance  entfallen  seit
üern  1.  Januar  1913  die  Börsenzinsen  auf  Aktien.
        <pb n="303" />
        304

Ultimo-Effekten.

an  einem  späteren  vereinbarten  Termin  erfolgt.  Lieferungstag
im  deutschen  Wertpapierhandel  ist  für  solche  Geschäfte  stets
der  Ultimo  des  laufenden  oder  eines  zukünftigen  Monats,  daher
Ultimogeschäfte  *)•  Z*  B.  Kauf  am  3.  Oktober  25  Aktien  zu
186  %,  ultimo  Oktober  lieferbar.
1.  Zeitgeschäfte  werden  behufs  Übersicht  über  die  laufenden
Verbindlichkeiten  („Engagements“)  aus  solchen  Spekulationsgeschäften ­
  in  Vormerkbüchern,  Börsenjournalen,  notiert  [Einund
  Verkauf  getrennt,  Spalten  für  Nennwert,  Gattung,  Kurs
der  gehandelten  Papiere,  Name  des  Kunden  (Auftraggeber),  des
Maklers,  der  „Aufgabe“  (d.  i.  des  Käufers  oder  des  Verkäufers),
des  Termins  der  Lieferung].  Die  Engagementbücher  werden  häufig
doppelt  geführt:  die  einen  ordnen  die  Engagements  nach  Firmen,
mit  denen  Geschäfte  abgeschlossen  wurden  („lebendes“  Engagementbuch), ­
  die  anderen  ordnen  die  Geschäfte  nach  Effektengattungen
  („totes“  E.).
2.  Die  kontenmäßige  Verrechnungsbuchung  erfolgt  gewöhnlich ­
  erst  am  Tage  der  Erfüllung  des  Geschäftes.  Ihre  sofortige
Buchung  beim  Geschäftsabschluß  ist  möglich,  obgleich  umständlicher, ­
  wenn  ein  Zwischenkonto,  Engagement-Konto,  Liquidations-Konto ­
  oder  ähnlich  benannt,  eingeschoben  wird  (vgl-Reportgeschäft,
  S.  308).  Auch  die  Verrechnung  mit  dem  auftraggebenden ­
  Kunden  wird  ähnlich  behandelt 2 ).
3.  In  einer  größeren  Zahl  von  Ultimopapieren  wird  3 )  die
Erfüllung  durch  Vermittlung  einer  Abrechnungsstelle  —  Saldierungsverein, ­
  Kollektivskontro,  Liquidationsverein  —  besorgt;
die  Vermittlungsstelle  legt  einen  einheitlichen  Durchschnittskurs, ­
  den  Liquidationskurs,  der  Abrechnung  zugrunde.  Die
aus  dem  Unterschiede  zwischen  Liquidation-  und  Vertragskurs
sich  ergebenden  Geldbeträge  sind  mit  dem  Gegenkontrahenten
unmittelbar  zu  verrechnen.  An  einzelnen  Börsenplätzen  werden
auch  diese  Differenzbeträge  nicht  unmittelbar  bezahlt,  sondern
B  Ausführlicher  Salings  Börsenpapiere  I.  Teil.
3 )  Schaer,  Bank  im  Dienste  des  Kaufmanns,  Leipzig  1909,  S.  59  11.;
vgl.  auch  Steinkellner,  Börsengeschäfte  und  Bankbuchhaltung  in  der  Z.  f-  B.
1911,  S.  170  ff.,  1912,  S.  5  ff.
3 )  Der  Börsenterminhandel  ist  seit  der  Beendigung  des  Weltkrieges
noch  nicht  wieder  aufgenommen  worden  (April  1921).
        <pb n="304" />
        Ultimo-Effekten.  306

wiederum  durch  eine  Vermittlungsstelle  —  in  Berlin  Kassenverein ­
  —  eingezogen  {Differenzenclearing).  Diese  Differenzen
werden  mit  Effekten-Konto  oder  einem  kontrollierenden  Ultimo-Differenzen-
  Konto  verrechnet.
Beispiel:  Die  Abrechnung  liefert  folgendes  Ergebnis;  Die
Hank  hat  an  Liquidations-Differenzen
Von  A  M.  2000  auf  Laura-Aktien
,,  B  ,,  500  ,,  Bochumer  Aktien
,,  C  ,,  1500  ,,  Diskonto-Aktien
M.  4000  und
M.  400  auf  Laura-Aktien
™  ^  ,,  800  „  Bochumer  Aktien
zu  bezahlen  M.  1200;  der  Saldo  wird  vom  Kassenvereia
Sutgeschrieben.
Ultimodifferenzen-  Konto.
empfangende  Differenzen  auf  Zu  bezahlende  Differenzen  auf
Laura  (2000-f-400)  1600  Bochumer  (800  —  500)  300
Diskonto  1500  Kassenverein  Soll  ■  ■  2800
3100  3100
An  einem  Einzelfall  wird  die  Verrechnungsweise  verständlicher ­
  sein.  Die  Bank  hat  50/mille  Effekten  zu  120  %  per  ultimo
Oktober  gekauft;  der  Liquidationskurs  ist  125  %.  Ende  Oktober
werden  der  Bank  die  Effekten  geliefert  und  von  ihr  (50/m  zu
^5  %)  m it  m.  62  500,—  vergütet.  Die  zuviel  bezahlte  Differenz
025  %  /120  %)  mit  M.  2500,—  wird  der  Bank  vom  Kassenverein
gutgeschrieben.  Die  Buchungen  stellen  sich  wie  folgt:

zu  empfangen
an  Y
an  Z

Kauf

Ultimo-Effekten-Konto.

Übernahme

.  2500

62  5001  JLUiierenz&amp;lt;;n-ivoiu.u

Empfangen

Ultimo  -Differenzen  -Konto.

An  Effekten  -  Konto

2500  |  Kassenvereins-Konto  .  •  ■  ■

,.  .  .  2500

Soll

Kassenverein.

An  Differenzen-Konto  2500  |
Meitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  I.  6.  u.  7.  Anti.

20
        <pb n="305" />
        306

Ultimo-Effekten.

4.  Verbuchung  verkaufter,  im  nächsten  Bilanzjahr  abzuliefernder ­
  und  gekaufter,  noch  zu  übernehmender  Effekten:
a)  Die  Bank  hat  am  27.  Dezember  Ende  Januar  lieferbar
50/mille  Aktien  zu  105  %  verkauft;  sie  kann  dieses  Engagement
in  der  Vermögensbilanz  unberücksichtigt  lassen,  oder,  falls  der
Gewinn  (oder  Verlust)  bereits  im  Jahre  seiner  Entstehung  verrechnet ­
  werden  soll,  die  Kaufpreisforderung  aus  den  noch  abzuliefernden ­
  Wertpapieren  transitorisch  behandeln.

Effekten-Konto  (ohne  Rücksicht  auf  Nebenkosten).

1.  Einkauf  100/m

280  000

3.  Schlußbilanz:  Aktiva,  31./12.1922

2.  Einkauf  50/m  zu  101%

50  500

Bestand  an  eigenen  Effek-4.

  Gewinn-  und  Verlust:

ten

280  000

Gewinn  105/101  %

2  000

Noch  abzuliefernde  Elfekten



52  500

5.  l./l.  1923

6.  30.fl.  1923:  Ablieferung

Eingangsbilanz:

280  000

der  verkauften  Papiere.

52  500

5  1

52  500

Diese  Verrechnungsweise  wirkt  doppelt:  Der  Effektenbestand
wird  gespalten  in  eigene  Effekten  und  bereits  verkaufte  aber  noch
abzuliefernde.  Und  der  Gewinn  wird  dem  laufenden,  d.  h.  dem
Bilanzjahre  des  Verkaufes  zugerechnet.
b)  Die  Bank  kauft  am  26.  Dezember  30/m  Aktien  zu  100  %
per  ultimo  Januar,  d.  h.  sie  hat  die  Aktien  Ende  Januar  zu  übernehmen ­
  und  zu  bezahlen.  Den  durch  Kaufvertrag  erworbenen,
aber  erst  zu  übernehmenden  Effekten  steht  eine  in  Zukunft  zu
erfüllende  Kaufpreisschuld  gegenüber:  man  kann  beide  weglassen.
  Ist  der  Börsenkurs  der  noch  abzunehmenden  Wert-Effekten-Konto.



1.  Wie  früher.

280  000

3.  Schlußbilanz,  Aktiva,  31./12.

2.  Schlußbilanz:  Passiva.

Bestand:

Noch  zu  übernehmende

30  000

280  000  +  30  000  l )  310  000

l./l.  1923.

4.  Eingangsbilanz

310  000

5.  Eingangsbilanz:  Vortrag  30  000

6.  30./1.  Lieferung

30  000

x )  Wäre  der  Börsenkurs  etwa  98  %,  so  gäbe  dies  einen  Verlust  (280  000
4-  29  400)  von  600
        <pb n="306" />
        Ultimo-Efiekten.

307

papiere  am  Bilanztag  gesunken,  so  müssen  die  Aktienbanken
diesen  Kursverlust  im  laufenden  Jahr  durch  eine  antizipierende
Buchung  berücksichtigen.
c)  In  der  Vermögensbilanz  sind  beide  Fälle  (a  und  b)  darzustellen: ­


Aktiva  Bilanz.  Passiva

Effekten

Bestände

280  000

Noch  zu  übernehmen  ...

.  30  000

Abzuliefernde

52  500

Noch  zu  übernehmen..  ..

30  000

Eine  Berliner  Großbank  bucht  z.  B.:
Effektenbestände:  391  Posten  37,99  Milk
Nach  dem  31./12.  abzuliefernde  Posten  1,30  Milk
„  „  „  zu  übernehmende  ,,  1,13  Milk  0,17  „
Aktiva  38,16~Miik

Diese  rechnerisch  richtige  Darstellung  ist  weniger  klar  als
jene  der  Amsterdamschen  Bank:
Aktiva  Bilanz.  Passiva
Verkaufspreis  für  noch  abzuliefernde  Kaufpreis  für  noch  zu  empfangende
Effekten,  verkauft  1917,  abzu-  Wertpapiere,  jener  Betrag,  den  die
liefern  1918  fl. :  Bank  am  31./12.  zur  Begleichung
der  ihr  noch  nicht  abgelieferten
Wertpapiere  schuldig  war  fl.
d)  Freunden  kontenmäßiger  Klarstellung  (oder  Komplizierung?) ­
  dieser  einfachen  Verhältnisse  empfehlen  wird  die  Einführung ­
  eines  Effekten-Interims-Kontos-.

Effekten-Konto.

280  000

50  500

1.  Interims-Konto

.  52  500

2-  Interims-Konto

.  .  30  000

3.  Schlußbilanz-.  Vorrat  .  .

.  310  000

k  Gewinn

2  000

5 -  Eingangsbjlanz

.  .  310  000

31./I.  Ablieferung

.  52  500

Interims-Konto

.  .  22  500

31  ,/l.  Übernahme  ..

.  .  30  000

20*
        <pb n="307" />
        308

Report-Effekten.

Effekten-  Interims-  Konto.

1.  An  Effekten;  Abzuliefern  52  500

2.  Effekten-Konto:  Zu  übernehmen ­

3.  Schlußbilanz

30  000
22  500

4.  Eingangsbilanz:

Vortrag  22  500

5.  Effekten-Konto:  Saldoübertrag ­


22  500

Bilanz-Konto.

Effekten-Konto  .  .
Interims-Konto:
Abzuliefern  ....
Abzunehmen...

310  000
.  .  52  500
.  .  30  000  22  500

Bestand  332  500

Reportgeschäfte  1 ).
I.  Technik.  Der  Haussier  K  kauft  am  3.  Oktober  per  ultimo
Oktober  M.  50  000  Aktien  von  V  (Verkäufer)  zu  213  %  und
schiebt  Ende  Oktober  sein  Engagement  durch  Hineingabe  an  B
(Bank)  mit  5  %  Reportzinsen.  Liquidationskurs  210  %.
a)  Berechnung  des  Report:
Die  Darlehnssumme  bzw.  die  Ausgabe  des  Hereinnehmers  B
ist  210  für  je  100  M.  Aktien.  M.  210  sind  zu  5  %  per  Jahr  zu
verzinsen,  macht  Jahreszinsen  M.  10,50  oder  für  einen  Monat
Report  (=  Kursaufschlag)  M.  0,87 ä  für  je  100  Mark  Aktien.
b)  Abwicklung:  B  zahlt  Ende  Oktober  an  V  210  %;  K  zahlt
Ende  Oktober  an  V  unmittelbar  —  oder  durch  die  Abrechnungsstelle
  —  den  Unterschied  zwischen  Vertragskurs  und  Liquidationskurs
  (213/210),  d.  i.  3  %;  Ende  November  zahlt  der
Haussier  an  B  für  den  Rückkauf:
210,—  Liqu.-Kurs
0,87®  Report,  d.  i.  Kursaufschlag,
210,87®  für  je  100  Mark  Aktien  Nominale.
*)  Vgl.  Saling,  Buchwald,  Leüner.  Sehr  ausführlich;  Schmidt,  Liquidation ­
  und  Prolongation  im  Effektenhandel.  Leipzig  1912.  Die  Technik
muß  hier  breiter  behandelt  werden,  da  sie  für  das  Verständnis  der  Buchungen
unentbehrlich  ist;  zur  Zeit  der  Drucklegung  dieses  Abschnittes  ist  der
Ultimohandel  in  Wertpapieren  noch  nicht  wieder  eingeführt.
        <pb n="308" />
        Report-Effekten.

309

liefert  B  an  K  x )
zurück,  erhält
von  ihm  210,87 6

Graphisch  stellt  sich  die  Abwicklung  wie  folgt:
K  kauft  von  ....  V  zu  213%  (d.  h.  für  je  100  Mark
Ende  Nov.  t  .  1  Aktien  Nom.).
V  liefert  an  B  Ende  Oktober,
erhält  von  B  210  %,  von
.B*J  K  3  Voll. ­

  Verbuchung:  a)  Buchung  des  Hereinnehmers  (d.  i.  des
Geldgebers)  B.  Die  importierende  Bank  verrechnet  auf  Report-Konto',
  Reporteffeklen-Konto,  Proiongations-Konto:

Rücklieferung

Hereinnahm«

1  Hereinnahme  der  Wertpapiere
31.  Oktober;  Kasse,
Abrechnungs-Konto:
Hereinnahme  vonV:
50/m  zu  210  M.  105  000,—
3 -  Gewinn:  5%  Zinsen
auf  M.  105000,—für
1  Monat  (=  0,875  für
100  M.  Nominale)..  ,,  437,50

2.  Rücklieferung  30.November  an  K
Kasse,  Kto.-Korrent
50/m  zu  210,875  =  M.  105  437,50

Der  Gewinn  aus  Reportgeschäften  wird  mitunter  auf
Effekten  -  Konto  übertragen.  Richtig  ist  die  Überweisung  auf
Minsen-Konto,  da  es  sich  für  den  Hereinnehmer  um  eine  zinsbringende ­
  Anlage  seiner  liquiden  Mittel  für  einen  Monat,  also  um
oinen  Zinsen-  und  nicht  um  einen  Kursgewinn  handelt.
Reporteffekten  und  Lombardeffekten  sollen  buchhalterisch
getrennt  verrechnet  werden.  Bei  Reportgeschäften  handelt  es
sich  rechtlich  um  einen  Kauf  gegen  Rückkaufspflicht  des  Hineingebers, ­
  bei  Effektenlombard-Geschäften  um  ein  Darlehensgeschäft ­
  gegen  Verpfändung.
b)  Buchung  des  Hineingebers  K:  Erste  Art:  K  merkt  die
Hinausschiebung  seiner  Verbindlichkeit  in  den  Engagementbüchern ­
  vor,  verbucht  die  Zahlung  der  Differenz  von  3  %
(=  M.  1500,—)  Ende  Oktober  auf  Effekten-Konto  Soll  und  verlohnet ­
  erst  am  Tage  der  Abwicklung  (Ende  November)  die  Geldaüs
 gabe:  Effekten-Konto  an  Kassa*)  210,875%  (=  M.105437,50).
l )  Oder  eine  von  K  beauftragte  Firma,
*)  Falls  der  Haussier  die  Papiere  selbst  abnimmt  und  bezahlt.
        <pb n="309" />
        310

Report-Effekten.

Das  Effekten-Konto  ist  demnach  belastet  für  3  %  Ultimo-Differenz
  +  2.10,87  y 2  =  213,875  %.  Die  Kosten  der  Deportierung
erhöhen  den  Erwerbspreis  der  Effekten  (einschließlich  Zinsen  bei
zinstragenden  Ultimopapieren).
Zweite  Art:  K  kann  im  Kontensystem  der  doppelten  Buchhaltung ­
  seine  Verbindlichkeiten  aus  Ultimogeschäften  wie  folgt
zum  Ausdruck  bringen  (Vorschlag):
o)  Am  Abschlußtag  (3.  Oktober)  Ultimo-Effekten  an  V,  Kontokorrent-Konto ­
  213  %  (=  M.  106  500).
ß)  Ende  Oktober  Lieferung  an  B:
V.  Kontokorrent  an  Liquidations-  Konto  oder  Report-Konto:
210%  (M.  150  000).
V.  Kontokorrent  an  Kasse,  Differenzzahlung  3  %  (=  1500).
y)  Ende  November,  Rückkauf  von  B:  Liquidations-Konto  an
Kasse  210,875  %  (=  105  437,50).
6)  Die  Differenz  des  Liquidations-Kontos  wird  dem  Ultimoeffekten-Konto ­
  belastet  (M.  437,50).

Kontenmäßige  Darstellung:

Debet  Ultimo-Effekten.  Kredit
3./10.  Kontokorrent  106  500,—  I  Der  Verkaufserlös  erscheint  im
30./11.  Liqu.-Konto  444,18  1  Kredit.

V.  Kontokorrent-Konto.

31.110.  Liqu.-Konto  ....  105  000,—
31.110.  Kassen-Konto  ...  1  500,—

3./10.  Ultimo-Effekten  .  .

106  500,—

Liquidations-Konto

30./II.  Kassen-Konto  ..

.  105  437,50

31./10.

Kontokorrent  ..

105  000,—

30./11.

Bffekten-Konto

437.50

Dritte  Art  der  Verbuchung:  Bisher  wurde  angenommen,  daß
der  Haussier  Ende  November  die  Effekten  selbst  bezieht.  In  der
Praxis  ist  es  viel  häufiger,  daß  der  Haussier  bis  zum  Rückkaufstag ­
  (November)  die  Wertpapiere  wieder  verkauft  hat,  so  daß  B
nicht  an  ihn,  sondern  an  den  Käufer  liefert.  Unter  dieser  An ­
        <pb n="310" />
        Report-Effekten.

311

nähme  können  die  Verbuchungen  Ende  Oktober  und  November

sich  wie  folgt  gestalten:
Beispiel-.  K  gibt  10/m  Aktien  zu  186  %  an  B  hinein,  die  er
zu  184  %  von  V  gekauft  hatte;  K  erhält  von  V  eine  Vergütung
von  2  %  =  200,—  ;  der  Rückkauf  von  B  erfolgt  zu  186%  %,
der  Verkauf  an  C  zu  185  %,  so  daß  B  nicht  an  F,  sondern  durch
Überweisung  an  C  liefert,  dem  (186%—185%)  1%%  von  K
vergütet  werden.  K  bucht:
Stücke-Konto.

1.  Report-Konto:
Hineingabe  18  600
3.  Kassen-Konto:  Vergütung
an  C  125
18  725
Gewinn  100

la.  Kassen-Konto:  Differenzzahlung ­
  von  V  200
2.  Report-Konto:  Rücklieferung ­
  18  625
18  825

Report-Konto.
2.  Stücke-Konto:  Rückliefe-  1.  Stücke-Konto  18  600
rung  an  C  durch  B  18  625  3.  Reportgeld  =  Verlust....  25
Der  Gestehungspreis  der  Aktien  für  K  ist:  184%  %,  Verkauf ­
  185  %;  der  Gewinn  des  Stücke-Kontos  wird  durch  den
Verlust  auf  Report-Konto  berichtigt  (M.  75,  —  ).  Zinsen  sind
Rur  bei  Aniagepapieren  zu  berücksichtigen.
III.  !)  Angenommen,  ein  mit  5  %  verzinsliches  Wertpapier
(Kupon  März-Sept.)  notiert  101  %  (Liqu.-Kurs);  es  wird  per
Rlt.  Juli  gekauft,  bis  Ende  August  mit  4  %  Geldzinsen  reportiert.
Berechnung  d.  Deport:  Liqu.-Kurs  101,—
+  5  %  Stückzinsen  vom  1.  3.  (5  Mon.)  2 1 j 12
Darlehen"  M.  103  V 12  zu  4  %  =  M.  4,12%
durch  Effektenzinsen  sind  gedeckt  „  5,—
Somit  hat  der  Hereinnehmer  B  dem  K  zu  vergüten  M.  0,87%
d.  i.  für  1  Monat  =  Deport  (d.  i.  Kursabschlag)  M.  0,07  / 3 %
(=  7  cents).

M  Seit  1.  Januar  1913  entfällt  bei  Aktien  die  Anrechnung  von^{4%)
ßörsenzinsen.  Die  Reportierung  der  Akt.en  kann  nur^no^^  Geldzjnsen
erfolgen.  Sind  bei  der  Reportierung  verzinslicher  r.  .
höher  als  die  Stückezinsen,  entsteht  ein  Kursaufsc  ag  (  -
deren  Fall  ein  Kursabschlag  =  Deport.
        <pb n="311" />
        ’

312

Report-Effekten.

1.  B  zahlt  an  V  Ende  Juli  101  %  +  2i/„  %  =  lOS 1 /^  %  für
100  M.  Nennwert.
2.  K  zahlt  oder  empfängt  die  Differenz  zwischen  Vertragskurs ­
  und  Liquidationskurs  an  V  bzw.  von  V.
3.  K  hzw.  sein  Käufer  zahlt  Ende  August  an  B:
101
-f-  0,07%  Deport
100,92 2 / s
+  5  %  Zinsen  2,50  für  6  Monate
für  100  M.  Nennwert  M.  103,42 2 / s .
Die  Buchungen  gestalten  sich  analog  den  Fällen  unter  II.
IV.  In  den  Fällen  I  und  III  handelte  es  sich  um  die  Deportierung ­
  eines  Hausse-Engagements.  Betrachten  wir  die  Prolongation ­
  eines  Baissiers.  Der  Spekulant  V  (Verkäufer)  hat  für
Ende  März  Aktien  (30/m)  zu  190%  „gefixt“,  d.  h.  er  hat  sie  an
K  verkauft,  ohne  solche  Aktien  zu  besitzen  (Leerverkauf).  Die
Baisse  tritt  nicht  ein,  ein  Deckungskauf  ist  unrentabel,  weshalb
V  Ende  März  einen  Stücke-(Aktien-)Besitzer  B  sucht,  „der
Geld  braucht  und  dem  er  (F)  Geld  verschafft,  indem  er  B  an
den  Käufer  K  liefern  läßt.  Der  Liquidations-Kurs  wäre  192  %,
Geldzinsen  sind  zwischen  F  und  B  mit  4  %  vereinbart.  (Ist  die
Baisse-Spekulation  am  Ende  eines  Monats  bedeutend,  drängen
sich  die  Spekulanten  nach  Stücken,  so  begnügen  sie  sich  vielfach
mit  geringeren  Zinsen.  Der  Hineingeber  B  ist  in  diesem  Falle
der  Geldbedürftige,  der  Hereinnehmer  F  der  Geldgeber.)
a)  Berechnung:
Liqu.-Kurs  192  zu  4  %  =  M.  7,68  das  Jahr,  d.  i.  für  1  Monat
M.  0,64  %  Report.
b)  Abwicklung:  B  als  Hineingeber  liefert  Ende  März  an  K
die  Aktien  und  empfängt  192  %.
Die  Differenz  zwischen  Vertragskurs  und  Liqu.  -  Kurs
(190/192)  wird  durch  Vergütung  des  F  an  K  geregelt.
Ende  April  liefert  F  (oder  dessen  Verkäufer,  vgl.  II,  3.  Buchung) ­
  an  B  die  Stücke  zurück  und  empfängt  von  B:
192,—
-f  Report  —  ,64
”192,64  für  je  100  Mark  Aktien.
        <pb n="312" />
        Report-Effekten.

313

V  verkauft  an

K

B  kauft  I
Ende  April  die  Aktien
von  V  zurück  zu  192,64.

liefert  an
zu  192.

K  Ende  März

c)  Der  Hineingeber  B  bucht  die  Hingabe  der  Effekten  und
die  Empfangnahme  des  Geldes  (192)  sowie  den  Rückkauf  der
Wertpapiere  Ende  April  über  Effekten-Konto  und  den  Verlustbetrag ­
  über  Zinsen-Konto  als  Darlehenszins  x ).

Ultimo-Effekten-Konto.

2  Rückkauf  30./4.

1.  Verkauf  31./3.

30/m  zu  192,64  =

M.  57  792,—

30/m  zu  192  =  M.  57  600,—
3.  Zinsen-Konto:  Reportzinsen ­
  M.  192,—  *)

b)  Der  Baissier  V  bucht  [1.  Art  S.  309,  II.  b]:

Ultimo-Effekten-Konto.
D  31.3.  An  Kasse:  Differenzzahlung  3)  30./4.  Verkauf  an  B.
an  K,  2%  auf  30  000,—  =  600,—  Kasse:  57  792,—
2 )  Deckungskauf  im  April
Der  Zinsgewinn  des  Baissiers  ist  M,  192,—  auf  57  600  Dariehen ­
  =  4  %  für  das  Jahr,  abgesehen  von  dem  Zinsverlust  auf
die  Differenzzahlung.
V.  Angenommen,  es  wären  im  März  4%  Obligationen  zu  90%
gefixt,  mit  3%  Geldzinsen  reportiert  worden  (Zinstermin  1.  Jan.
Eiqu.-Kurs  92).  Die  Berechnung  liefert  einen  Deport:  92  +  1
(Stückezinsen  für  3  Monate)  =  93  zu  3%  Geldzinsen  =  M.  2,79
Earlehnszinsen  für  1  Jahr,  abzüglich  4%  Stückezinsen  gibt
einen  Deport  von  M.  1,21  für  das  Jahr  oder  0,10  M.  für  1  Monat
u nd  100  M.  Nennwert.  Die  Reportierung  gestaltet  sich  analog
dem  Falle  IV.
Die  zweite  Buchungsweise  (S.  310)  mit  Trennung  des  Kurswertes ­
  von  den  Slückzinsen  gibt  folgendes  Bild;

1)  Br  wird  gegen  die  nutzbringende  Kapitalverwendung  durch  B
abgerechnet.  ,  _  M  192 _  Zinsen  für  1  Monat.
2 )  M.  57  600,—  Darlehen  zu  4  %  —  «•
        <pb n="313" />
        msmmm

t  ■

Report-Effekten.
Ultimo-Effekten-  Konto.

Haben

Kurswert

Zinsen

Kurswert

Zinsen

30./4.  Liqu.-Kto.
Übertrag  des
Deport

30,-j



7./3.  Kontokorrent ­

30./4.  Liqu.-Kto.
Übertrag  der
Zinsen

27  000,—
&amp;gt;

300.—
100,—

K.  Kontokorrent-Konto.

7./3.  Effekten-Konto-,

31./3.  Liqu.-Konto:

27  900  —

30/m  zu  90  =

27  000,—

+  4%  Zinsen

300,—

27  300,—

31  ./3.  Kasse:

Differenzzahlung

600,—

Liquidations-Konto.

31  ./3.  An  Kontokorrent-Konto  K:

30./4.  Kasse:  Rückkauf

30/m  zu  92  =

27  600,—

30/m  zu  91,90  M.

27  570,—

+  4  %  Zinsen

300,—

+  4  %  Zinsen  „

400,—

(zu  93  %)

27  900,—

(zu  93,23  %)  M.

27  970  —

Effekten-Konto

Effekten-Konto

Zinsen

100,—

Deport

30,—

Prämiengeschäjte  1 ).
a)  Der  Prämienkäufer  oder  Prämienzahler;  Soweit  die  auf
Prämien  abgeschlossenen  Wertpapiere  tatsächlich  bezogen
werden,  liegt  die  Prämie  im  Kurs  und  wird  stets  mit  Effekten-Konto
  verrechnet.  Wird  hingegen  die  Prämie  als  Reugeld
erklärt,  d.  h.  tritt  der  Prämienkäufer  gegen  Bezahlung  der
vereinbarten  Prämie  vom  Geschäft  zurück,  so  empfiehlt  sich
die  Führung  eines  besonderen  Prämien-Kontos  zur  Verrechnung ­
  dieser  Verluste,  die  beim  allgemeinen  Kontenabschluß
  auch  auf  Effekten-Konto  übertragen  werden
können.

1 )  Ausführliche  Darstellung  der  Technik  u.  a.  Fürst,  Prämien-,  Stellage- ­
  und  Nochgeschäfte.  Berlin  1908.  Auch  Salings  Börsenpapiere,  I.  Teil,
Buchwald,  Leitner  (S.  613—629).
        <pb n="314" />
        Prämiengeschäfte.

315

b)  Ähnliche  Buchungen  hat  der  Prämienverkäufer,  d.  i.  der
Prämienempfänger,  zu  machen.
Prämiengeschäfte  werden  erst  am  Prämienerklärungstag
verrechnet  und  verbucht,  abgesehen  von  der  selbstverständlichen
Vormerkung  in  den  Engagementbüchern.
Für  den  Bankkunden  (kommissionsweise)  abgeschlossene
Prämiengeschäfte  werden  diesem
a)  entweder  am  Tage  des  Abschlusses  mit  dem  vollen  Betrag
der  auf  Prämien  gekauften  oder  verkauften  Wertpapiere
in  Rechnung  gestellt.  Erklärt  der  Kunde  Reugeld,  wird
durch  eine  um  Prämie  und  Nebenkosten  verminderte  oder
vermehrte  Gegenbuchung  die  erste  Buchung  aufgehoben.
In  dem  Unterschied  zwischen  beiden  Buchungsbeträgen
liegt  die  Prämie  einschließlich  der  Nebenkosten,  die  dem
Kunden  als  Prämienkäufer  stets  belastet  werden.  Für  den
Kunden  als  Prämienempfänger  sind  die  Buchungen  umzukehren. ­
  Die  Verrechnung  erfolgt  auf  dem  gewöhnlichen
Kontokorrent-Konto  des  Kunden  oder  auf  einem  Sonderkonto: ­
  N.  N.  Liquidations-Konto,  das  dann  Verpflichtungen
und  Forderungen  aus  allen  Börsengeschäften  verzeichnet.
ß)  Die  Verrechnung  mit  dem  Kunden  wird  verschoben  auf  den
Prämienerklärungstag,  abgesehen  von  der  Vormerkung
dieser  Eventualkäufe  bzw.  -Verkäufe  in  Engagementbüchern,
c)  In  den  bisher  erörterten  Fällen  handelt  es  sich  um  Voroder ­
  Rückprämien,  das  sind  Kauf-  oder  Verkaufsgeschäfte
in  Wertpapieren  mit  dem  Wahlrecht  des  Käufers  bzw.  Verkäufers, ­
  gegen  nachträgliche'  Bezahlung  einer  im  voraus
vereinbarten  Prämie  von  der  Übernahme  bzw.  der  Lieferung
der  Wertpapiere  zurückzutreten.  Stellagegeschäfte  und
Nochgeschäfte  unterscheiden  sich  in  bezug  auf  ihre  kontenmäßige ­
  Verrechnung  von  dem  einfachen  fest  abgeschlossenen
Ultimogeschäft  nicht.
G.  II.  Kommissionseffekten.
An-  und  Verkäufe  von  Wertpapieren  für  fremde  Rechnung
sollen  von  der  Gebarung  mit  eigenen  Wertpapieren  getrennt
werden.  Das  zu  führende  Konto  —  Kommissionseffekten-  Konto
Effekten-Konto  B,  Effektenumsatz-Konto  —  funktioniert  wie
        <pb n="315" />
        316

Organisation  der  Baakbuchhaltcmg.

folgt  (a  =  Auftrag  des  Kunden  N.  N.  als  Käufer,  v  ==  Verkaufsaufträge): ­


Links
al)  An  Kontokorrent  des  Verkäufers
für  die  Ankäufe.
v2)  Kontokorrent  des  Auftraggebers
für  den  Verkaufserlös.

Rechts
a2)  Kontokorrent  des  Auftragebers
für  die  Abrechnung  der  gekauften ­
  W.  ■(=  Anschaffungskosten),
vl)  Kontokorrent  des  Käufers  der
für  N.  N.  verkauften  W.

Anschaffung  und  Verkauf  werden  als  durchlaufende  Posten
verbucht;  neben  den  Umsätzen  zeigt  das  Konto  den  Ertrag  des
Kommissionseffektengeschäftes,  der  auf  Provisions-Konto  übertragen ­
  werden  kann.
Über  die  innere  Organisation  der  B.  in  Bankbetrieben  mögen  die
folgenden  Beispiele  unterrichten 1 ):
Bank  I.

Des  ungeheuren  Buchungsmaterials  wegen  mußte  eine  weitgehende
Arbeitsteilung  in  der  Buchung  der  Primanota  eingeführt  werden.
Diese  wird  zunächst  auf  lose  Bogen  gebucht.  Hier  finden  möglichst
kollektive  Buchungen  statt  (S.  47f.).  Die  Buchung  erfolgt  aus  den  Briefen
und  wird  durch  Vergleichung  mit  den  Kassenaufstellungen  kontrolliert.
Die  Übertragung  der  Primanotaposten  erfolgt  in  eine  große  Reihe
von  Spezialhauptbüchern  (S.  48b/?,  166),  von  denen  jedes  einem  Sammelkonto ­
  in  dem  möglichst  konzentrierten  Zentralhauptbuche  entspricht,  das
aus  den  Spezialhauptbüchern  gewonnen  wird.
Während  im  Zentralhauptbuche  beispielsweise  nur  ein  Effekten-Konto
  besteht,  enthält  das  (Spezial-)  Effektenhauptbuch  zahlreiche  Konten
für  die  einzelnen  Effekten.  Diese  Konten  werden  stets  mit  Kolonnen  für
den  Nennwert  geführt,  so  daß  eine  Kontrolle  der  Bestandsverrechnung
ermöglicht  wird.
Spezialhauptbücher  für  das  Kontokorrent-Konto  des  Zentralhauptbuches ­
  sind  die  Kontokorrentbücher.
Zum  Zwecke  der  täglichen  Kontrolle  wird  zwischen  Spezial-  und
Zentralhauptbuch  ein  Kontrollbuch  eingeschoben,  das  nur  die  Saldi  verrechnet. ­

Das  Kontokorrentbuch,  in  das  lediglich  aus  den  ein-  und  ausgehenden
Briefen  gebucht  wird,  wird  stets  von  zwei  Personen  geführt,  von  denen  die
eine  in  dem  eigentlichen  Kontokorrentbuch,  die  andere  in  einem  zweiten
Kontokorrentbuche  in  der  Weise  arbeitet,  daß  die  nach  der  französischen

x )  Nach  der  österr.  Handelsschulzeitung  1903  u.  1904.  Vgl.  auch
Buchwald,  der  die  deutschen  Verhältnisse  ausführlich  schildert,  dann  die
Z.  f.  hw.  F.  1907  ff.
        <pb n="316" />
        Organisation  der  Bankbnchhaltung.

317

Methode  vor-  und  ausgearbeiteten  Kontokorrente  bei  Erteilung  an  die
Kommittenten  einfach  herausgeschnitten  werden  können.
Das  Kontokorrentbureau  kontrolliert  seine  Eintragungen  täglich  mit
den  Buchungen  in  der  Primanota.
Ein  besonderes  Kontrollbureau  überwacht  alle  Arbeiten  und  arbeitet
der  Primanota  vor,  da  der  Primanotenführer  nur  mit  dem  Zeichen  des
Kontrolleurs  versehene  Posten  berücksichtigen  darf.
Bank  II.
Neben  der  Buchhaltung  besteht  ein  Kontrollbureau,  dem  hauptsächlich ­
  die  Führung  der  Skontren  und  die  Kontrolle  über  die  Gebarung  der
Manipulationsabteilungen  übertragen  ist.
Die  Abstimmung  der  Auszüge  der  Spezialhauptbücher  mit  der  Rohbilanz ­
  des  Zentralhauptbuches,  die  monatlich  vorgenommen  wird,  ermöglicht ­
  die  Auffindung  von  Buchungsfehlern.
Die  Primanotaposten  werden  täglich  journalisiert,  d.  h.  es  wird  eine
Strazza  angefertigt,  durch  die  die  Zusammenziehung  ganzer  Gruppen  von
Konten  gleicher  Art  in  Sammelkonten  bewerkstelligt  wird.  Die  so  gewonnenen ­
  Buchungssätze  werden  in  ein  Journal  eingetragen,  das  nebst  dem
Hauptkassenjournal  dem  Zentralhauptbuch  als  Buchungsvorlage  dient.
Die  Verbuchung  der  Bargeldbewegung  bedingt  mit  Rücksicht  auf  das
«ingeführte  Zentralhauptbuch  eine  Abweichung  gegenüber  der  sonst  üblichen.
Es  wird  ein  „Hauptkassenjournal“  in  der  Art  geführt,  daß  es  sowohl  für  die
Eintragungen  in  das  Zentralhauptbuch,  als  auch  für  jene  in  die  Spezialhauptbücher ­
  verwendbar  ist.
Die  Buchungssätze  werden  in  der  Weise  gebildet,  daß  als  Gegenkonto ­
  zum  Kassen-Konto  immer  zuerst  das  Sammelkonto  angeführt  wird
and  darunter  die  Spezialkonten  gleicher  Gattung,  die  diesem  Sammelkonto ­
  angehören,  genannt  werden.  Die  Beträge  der  Spezialkonten  werden
’n  die  Vorkolonne,  deren  Summe  wird  in  die  Hauptkolonne  gesetzt.  Die
Geldeingänge  und  -ausgänge,  die  Effekten-  und  Personen-Konten  betreffen,
werden  in  besonderen  Beilagen  verbucht,  nur  die  Schlußadditionen  der
Holl-  und  Habenseiten  werden  in  das  Hauptkassajournal  eingestellt.
Unabhängig  vom  Zentralhauptbuch  wird,  um  die  Richtigkeit  der
Eintragungen  in  dieses  Buch  und  in  die  Spezialhauptbücher  täglich  prüfen
zu  können,  ein  „Standbuch“  geführt,  in  dem  die  wichtigeren  Sammel-Konten
  errichtet  werden;  als  Quellen  für  die  Einschreibungen  in  dieses
Standbuch  dienen  die  Strazza  und  das  Hauptkassenjournal.  Die  Salden  der
Konten  werden  täglich  ermittelt.  Weiter  hat  zur  Erreichung  dieses  Zweckes
jeder  Spezialhauptbuchführer  ein  Heft  anzulegen,  in  das  er  täglich  aus  der
Primanota  und  dem  Hauptkassenjournal  beziehungsweise  aus  deren  Beilagen ­
  alle  Posten,  gesondert  in  Soll  und  Haben,  aufnimmt,  die  sich  aul
die  Gruppen  der  von  ihm  geführten  Konten  beziehen.  Der  Saldo  dieser
Posten  wird  täglich  mit  dem  betreffenden  Sammelkonto  im  Standbuch
..abgestimmt“,  d.  h.  verglichen.  An  der  Hand  dieses  Heftes  nimmt  der
        <pb n="317" />
        318

Organisation  der  Bankbuchhaltung.

Spezialhauptbuchführer  auch  seine  Eintragungen  aus  den  genannten  Behelfen ­
  vor,  indem  er  jeden  einzelnen  eingetragenen  Posten  mit  jenen  im
Hefte  vergleicht.
Die  in  den  Spezialhauptbüchern  geführten  Konten,  die  im  Standbuch ­
  durch  kein  Sammelkonto  vertreten  sind,  werden  mit  Hilfe  der  Strazza
oder  des  Zentralhauptbuches  abgestimmt.
Der  Kontokorrentbuchführer  bucht  aus  den  Briefabschrilten,  vergleicht ­
  seine  Eintragungen  täglich  mit  der  Primanota  und  stimmt  seine
Saldi  mit  denen  der  Spezialhauptbücher  monatlich  ab.
Die  Eintragungen  in  die  Skontren  werden  aus  den  Briefabschriften
und  aus  dem  Hauptkassenjournal  vorgenommen.  Die  Abstimmung  mit  den
Gebarungsabteilungen  erfolgt  hinsichtlich  der  Bestünde  täglich  (Kasse)
oder  zwei-  bis  dreimal  monatlich.  Mit  den  Spezialhauptbüchern  werden
die  Skontren  regelmäßig  monatlich  verglichen.
Die  Kontokorrentberechnung  erfolgt  nach  der  französischen  Methode,
unter  Umständen  jedoch,  d.  h.  bei  häufigerem  Wechseln  vom  Debet  und
Kredit,  nach  der  Staffelmethode,
Bank  III
Während  bei  vielen  Banken  und  den  meisten  Großhandlungshäusern
der  Grundsatz  besteht,  aus  den  Briefen  zu  buchen,  sah  sich  die  Leitung
dieser  Bank  genötigt,  infolge  des  ungeheuren  Einlaufsmaterials  davon  abzusehen ­
  und  ein  anderes  Verfahren  einzuführen.  Das  ersterwähnte  System
führt  dazu,  daß  die  Post  von  sämtlichen  Primanotisten  usw.  und  von  dem
Kontroilbureau  durchgesehen  werden  muß,  was  sich  als  unausführbar  erwiesen ­
  hat.
Die  Grundlage  des  hier  geschilderten  Systems  beruht  auf  der  Kassengebarung, ­
  die  tatsächlich  die  größte  Anzahl  von  Posten  umfaßt.
Für  diese  Kassaposten  werden  besondere  nach  Gruppen  gesonderte
Journale  geführt  (Devisen,  Tratten,  Effekten,  Rimessen  usw.).  Diese
Journale  werden  im  Rechenbureau  ausgerechnet,  die  Summen  eingestellt
und  die  Noten  ausgeschrieben.  Schon  hier  bietet  sich  durch  den  Korrespondenten, ­
  der  gleichfalls  an  der  Hand  der  Journale  arbeitet,  eine  Kontrolle. ­
  Aus  diesen  Journalbogen  werden  die  Primanotaposten  gebildet  und
in  die  Hauptbücher  eingetragen.
Die  Hauptbuchführer  tragen  die  Soll-  und  Habensummen  (mit  Angabe ­
  der  Frankoposten)  in  Kontrollzettcl  ein;  sie  werden  täglich  mit  den
Zetteln  abgestimmt,  die  von  den  Kontokorrentbuchführern  angelegt  werden; ­
  dieser  allein  bucht  unmittelbar  aus  den  Briefen.  Dadurch  wird  das
Lesen  der  Post  zu  Kontrollzwecken  erspart.  Differenzen  werden  auf  einer
Abstimmungsdifferenzen-Tabelle  eingestellt  und  die  Fehler  vom  Kontroilbureau ­
  den  Abteilungsleitern  zur  Richtigstellung  mitgeteilt;  die  Korrespondenz ­
  über  solche  Fehler  führt  gleichfalls  das  Kontroilbureau.
Nichtkassaposten  werden  auf  dem  „Frankovalutabogen“  zusammengestellt, ­
  Übertragungen  von  Konto  zu  Konto  in  Übertragungsjournale  vom
        <pb n="318" />
        Organisation  der  Bankbuchhaltung.

319

Korrespondenten  selbst  eingetragen,  vom  Chef  der  Korrespondenz  unterschrieben, ­
  sonst  aber  in  gleicher  Weise  wie  oben  weiter  behandelt.
Dadurch  soll  die  für  die  Bankbuchhaltung  so  wichtige  Kontrolle  der
Sach-Konten  ermöglicht  werden,  während  die  Personen-Konten  durch  die
Kontokorrente  ihre  letzte  Kontrolle  finden.
Aus  den  (45)  Hauptbüchern  wird  täglich  eine  Rohbilanz  gezogen  und
geprüft;  außerdem  wird  ein  Zentralhauptbuch  angelegt  und  monatlich
abgeschlossen  (der  Kassenabschluß  findet  halbmonatlich  statt).
Die  Kontierung  ist  eine  weitgehende  spezialisierende,  jedes  Effekt,
jede  Münze  hat  ein  besonderes  Konto;  das  Konto  „Diverse“  wird  nur  für
Übergangsposten,  das  Devisen-Konto  einschließlich  der  Zinsenverrechnung,
das  transitorische  Konto  auch  für  transitorische  Zinsen  geführt.
Bank  IV.
1.  Kasse.
Für  die  Kassengebarung  werden  ein  Tagesjournal  und  ein  Effekteniournal
  (lose  Bogen)  geführt.  Aus  diesen  und  einem  Sammelbogen  für  die
Kassengebarung  der  Einlagestellen  und  Pfandleihanstalten  wird  die  reine
Kasse  (auch  auf  Bogen)  gebildet,  monatlich  abgeschlossen  und  am  Ende
des  Jahres  als  Kassa  buch  gebunden.
2.  Primanota.
Die  einzelnen  Primanotaposten  werden  möglichst  zusammengezogen,
so  daß  dadurch  eine  Art  täglicher  Journalisierung  entsteht.
3.  Hauptbuch.
Die  Monatsbruttobilanz  wird  mit  dem  Korrentbuch-Konto  abgestimmt. ­
  (Vgl.  S.  91,  3.)
Die  Buchführung  der  Wechselstuben  ist  von  der  Zentrale  getrennt;
die  Wechselstuben-Dotations-Konten  der  Zentrale  werden  für  die  zur  Verfügung ­
  gestellten  Gelder  belastet,  für  die  abgelieferten  Barüberschüsse
erkannt.
Kontierung:

Aktienkapital-Anweisungen-



 ­



  und  Verlust-Kassenscheine-Zinsen-







  Effekten-^Giro-

  (eigene  Kunden)

w
o

Wechselstubeno

  Kassenverein-Immobilien-



  Reichsbank-Giro-’

  £3
C+-Spezialreserve-



  Einlageno



Reservefonds-Einlagezinsen-

  (Depositengelder)

Spezialvorschuß-Darlehns-
        <pb n="319" />
        Zinsen-Eigene
  Bffekten-Zinsen-Devisen-





  der  verjährten  Bucheinlagen ­

Haupttreffer-Syndikats-

  Kassenscheine-Konto
  der  verfallenen  Überschüsse ­


Konto  der  gestundeten  Telegramm
und  Telephongebühren
Kautions-Konto
Konto  der  Bezüge  der  Beamten
Konto  der  Bezüge  der  Diener
Inseraten-Assekuranz-


  deposit-Gebühren-Depositen-Gebühren-






  Konlokoirentbuch.
Abstimmung  durch  vorgedruckte  Abstimmungsbücher.  Franzos.
Kontokorrentmethode  mit  Zwischenabschlüssen  beim  Wechsel  vom  Debet
ins  Kredit.
5.  Wechselskontren.
Skontren  für  Platz-,  Provinz-,  Platz-  und  Inkasso-Rimessen,  Tratlenund
  Devisenskontren.  Die  Skontren  zerfallen  in  Strazzen  und  in  Verfall
bücher.  Schließlich  Obligobücher  für  Akzepte  und  für  girierte  Wechsel
V.  Kontierungsschema  einer  deutschen  Inkasso-Bank.

Kassa
Wechsel
Devisen
Effekten  A
Effekten  B  (für  Kommissionseffekten)
Kupons  und  Treffer
Sorten
Lombard
Konsortial
Haus
Haus-Erträgnis
Mobilien
Hiesiges  Kontokorrent
Auswärtiges  Kontokorrent
Banken  Loro
Banken  Nostro
Reichsbank,
Frankfurter  Bank
Scheck

Filialen  Kontokorrent
Zentrale  Kontokorrent
Inkasso  Kontokorrent
Kapital  der  Filialen
Hypotheken
Ordentl.  Reservefonds
Spezial-Reservefonds
Delkredere
Tratten
Avale
Zinsen
Provisionen
Unkosten  (Steuer)
dto.  (Gehälter)
dto.  (Reisespesen)
dto.  (Porto,Dep.-  u.  Teleph.-Unk.)
dto.  (Konto  für  div.  Unkosten)
Zentrale  Bilanz
Gewinn  und  Verlust

Konto
        <pb n="320" />
        Organisation  der  ßankbuehhaltung.

321

Tantieme  Inkasso-Wechsel  A  (an  die  Zentrale
Diskont  Inkasso-Wechsel  B  begeben)
Wechsel-Spesen  Inkasso-Devisen
Wechsel-Provisionen  Inkasso-Spesen
do.  (Retourspesen)  Inkasso-Zinsen
Courtage  Inkasso-Retourspesen
Stempel
VI.  Buchführung  einer  selbständigen  Reichsbankslelle.
Für  den  Verkehr  mit  Girokunden  dienen  zwei  Bücher;  das  Girohauptbuch ­
  für  die  einzelnen  Personen-Konten  und  das  Girojournal  mit
folgender  Gliederung.  Einnahmen:  Barzahlungen,  Verrechnungen  (das  sind
Diskontierungen  und  Lombardierungen),  Platzüberweisungen,  Übertragungen ­
  von  auswärts.  Ausgaben:  Barzahlungen,  Verrechnungen  für  Lombard-Mahlungen,
  Verrechnungsschecks,  Wechseldeckung,  Domizilwechsel.  Der
schließ  liehe  Saldo  des  Girojournals  ist  gleich  der  Summe  der  Guthaben
der  Konteninhaber.  Das  Zentralbuch  der  ganzen  Verrechnung  einer  Reichsbankanstalt ­
  bildet  ein  Kassenbuch  mit  folgenden  Titeln  (ein  Memorial
w &amp;gt;rd  nicht  geführt):

Einnahmen:
Eingezogene  Platzwechsel
„  Einzugswechsel
,,  Rückwechsel
„  Auftragswechsel
,,  Versandwechsel
Zinsen  von  Lombard
Zurückgezahlte  Lombardgelder
Giro-Konto:
Giroübertragungen  durch  rote
Schecks  a)  nach  auswärts,
b)  Platzübertragungen;
Giroübertragungen,  Einzahlungen,
von  Nicht  -  Konteninhabern;
Empfangene  Barsendungen;  Gebühren ­
  auf  Giroeinzahlungen,  Domizile ­
  ;  abgegebene  Anweisungen;
vermischte  Einnahmen;  Eingezogene ­
  Wertpapiere.

Ausgaben:
Angekaufte  Platzwechsel
,,  Versandwechsel
Ausgezahlte  Auftragswechsel
Angekaufte  Wertpapiere
Abgesandte  Rückwechsel
Ausgeliehene  Lombardgelder

Giro-Konto:
Giroübertragungen
-  a)  von  auswärts,
b)  von  Platzkunden;
Gemachte  Barsendungen,
vermischte  Ausgaben,
eingelöste  Anweisungen;
Verwaltungskosten.

Das  Hauptbuch  enthält  die  sämtlichen  Titel  des  Kassenbuches  rieben^
ft inander  angeordnet.  Die  einzelnen  Rubriken  geben  auia  1  «amtliche
Wochenausweise  der  Reichsbank  erforderlichen  Summen.  ,  .  ,
Geschäftsfälle  durch  die  Kasse  gehen,  müssen  Nichtbarz.a  ui  g  ,_
Seiten  gebucht  werden  ;  beispielsweise  Ankauf  von  ec  ist
Leitner,  Buohhaltung;  und  Bilanzkunde.  6.  u,  7.  Aufl.
        <pb n="321" />
        322

Gemeinschaftsgeschäfte.

schrift  auf  Giro-Konto:  Kassaausgaben,  Platzwechsel;  Kassaeinnahmen,
Giro-Konto.  Platzübertragungen  gleichen  sich  in  Einnahmen  und  Ausgaben ­
  aus.  Zinsen,  Gebühren  und  Kosten  sind  getrennt  und  ermöglichen
jederzeit  eine  Übersicht  über  den  Bruttogewinn  der  betreffenden  Bankanstalt. ­
  Die  Reichsbanknebenstellen  geben  der  ihr  vorgeordneten  Bankanstalt ­
  täglich  Kassenbericht  unter  Anschluß  sämtlicher  Belege.  Die
Bücher  der  selbständigen  Anstalten  enthalten  die  Geschäfte  des  laufenden
Tages  und  die  Geschäfte  des  vorhergehenden  Tages  ihrer  Nebenstellen.

34.  Abschnitt.
Gemeinschaftsgeschäfte  durch  Gelegenheitsgesellschaften. ­

Gelegenheits-,  Partizipations-  oder  Spekulations  -  Gesell"
schäften  sind  vorübergehende  Verein  gungen  selbständiger  Wirtschaftssubjekte ­
  zur  Erreichung  eines  gemeinsamen  wirtschaftlichen ­
  Zweckes.  Die  einzelnen  Mitglieder  handeln  stets  auf  gemeinsame ­
  Rechnung  und  Gefahr.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft
erfolgt  nach  Erreichung  dieses  Zweckes  oder  infolge  gemeinsamer ­
  Beschlußfassung.  Diese  Gesellschaften  haben  keine  selbständige ­
  Firma;  nach  außen  hin  treten  entweder  alle  Gesellschafter ­
  handelnd  auf,  oder  es  führt  ein  Gesellschafter  im  Aufträge ­
  der  übrigen  die  Geschäfte.  Die  Rechtsverhältnisse  dieser
Gesellschaften  sind  geregelt  in  den  §§  705—740  BGB.,  auch  in
den  §§  741  ff.
Hier  sollen  die  Metägesellschaften  des  Waren-  und  Bankhandels ­
  und  die  Konsortien,  Syndikate  des  Wertpapierhandels
besprochen  werden.
Bei  Gelegenheitsgesellschaften  handelt  es  sich  um  Ausgaben ­
  und  Einnahmen,  und  zwar  um  Ausgaben  infolge  der
Beteiligung  und  deren  Rückerstattung  mit  Werterhöhung  oder
Wertverminderung  (Verlust);  dann  um  Ausgaben  und  Einnahmen ­
  des  Geschäftsführers  der  Gesellschaft.  Stets  müssen
Aufwand  und  Erfolg  solcher  Gemeinschaftsgeschäfte  auf  Sonderrechnungen ­
  verbucht  werden.
i.  Die  Beteiligung  verrechnet  der  Gesellschafter  auf  einem
Beteiligungs  -  Konto,  Konsortial  -  Konto,  Einzahlungs  -  Konto
(S.  326,  334).
        <pb n="322" />
        Gemeinsohaftsgeschäfte.

323

2.  Der  geschäftsführende  Gesellschafter  hat  auseinanderzu-’nalten:

a)  die  eigene  Beteiligung,  die  unmittelbar  auf  einem  Sonder-Konto
  (S.  324,  332)  oder  nur  mittelbar,  d.  h.  überhaupt
nicht  verrechnet  wird  (S.  325,  333);
b)  die  Beteiligungen  der  übrigen  Gesellschafter.  Sie  können
mit  der  Unterscheidung  der  Soll-Einzahlung,  d.  i.  der  Einzahlungspflicht ­
  und  der  wirklichen  oder  der  Ist-Einzahlung
(S.  332),  oder  nur  als  tatsächliche  Beteiligung  verbucht
werden  (S.  334);
c)  die  durch  ihn  bewirkten  Einnahmen  und  Ausgaben  für
Rechnung  der  Gesellschaft  (S.  324,  326,  331,  334).

I.  Warengeschäfte.
Die  Vereinigung  zweier  selbständiger  Unternehmer  zu
Durchführung  gemeinschaftlicher  Geschäfte  auf  halbe  Rechnung
uennt  man  eine  Metägesellschaft.  Die  buchhalterische  Darstellung ­
  hat  zu  unterscheiden:
Die  technische  Durchführung  des  Gemeinschaftsgeschäftes,
die  Kosten  und  die  Beteiligung.
1.  Die  technische  Durchführung 1 );  a)  Ein-  und  Verkauf
Werden  auftragsweise  durch  denselben  Gesellschafter  besorgt,
der  zweite  ist  nur  finanziell  beteiligt,  b)  Der  eine  Gesellschafter
besorgt  den  Einkauf,  der  andere  den  Verkauf  der  Waren,  c)  Das
Demeinschaftsgeschäft  kann  in  Verbindung  mit  einem  komuussionsweisen
  Ein-  oder  Verkauf  durch  einen  dritten  unbeteiligten ­
  Kommissionär  durchgeführt  werden.
Die  erworbenen  Waren  sind  gemeinschaftliches  Eigentum,
die  Aufwendungen  gehen  zu  Lasten  der  Gesellschaft.  Der  tätige
esellschafter  verrechnet  die  erworbenen  Waren,  die  Aufwendungen ­
  für  Anschaffung  oder  Wiederveräußerung  sowie  den  Erlös
a us  den  Verkäufen  auf  einem  besonderen  Konto,  Waren-Konto  ä
J eta i  Konto  metä  mit  N.  N.,  Wolle  ä  Meta  oder  ähnlich  benannt.
16  Beteiligung  und  der  Gewinnanteil  der  Gesellschafter  oder
er  Teilnehmer  werden  zweckmäßig  von  etwa  vorhandenen
'"■)  Schiehe-Odermann  {13.  Aull.)  S.  146  fl.  geben  eine  gute  Übersicht
u “er  die  möglichen  Fälle.
        <pb n="323" />
        324

Waren-Metageschäfte.

laufenden  Rechnungen  getrennt  durch  Verbuchung  auf  einem
Konto  separate  oder  N.  N.  Partizipations-Konto.
Die  Aufwendungen  für  gemeinschaftliche  Rechnung  werden
zunächst  dem  Konto  metä  zur  Last  geschrieben  und  entweder
sofort  auf  die  Konten  der  Mitglieder  verteilt  oder  gegen  den
Erlös  der  Waren  aufgerechnet.
Fall  1.  a):  Verrechnung  des  geschäftsführenden  Teilhabers:
1.  Methode  x ):  Einnahmen  und  Ausgaben  werden  sofort  auf'
geteilt;  Beteiligung  und  Haftpflicht  werden  kontenmäßig  dargestellt.


Aufwand  Waren-Konto  metä.  Ertrag  u.  Aufteilung

1.  Aufwendungen  für  die  Anschaffung
=  a,  Kosten  der  Weiterveräußerung ­
  =  k.
4.  Verteilung  des  Verkaufserlöses:
v
a)  Konto  d.eigenen  Beteiligung  —
b)  N.  N.  Konto  metä  —

2.  Verteilung  der  Aufwendungen  und
Kosten;  Übertrag  aut
a)  Konto  d.  eigenen  Be-  a  ^
teiligung  1T  2
a  k
b)  N.  N.  Konto  meta  —
3.  Verkaufserlös  v

Konto  der  eigenen  Beteiligung.

1.  Waren-Konto  metä:
„  ,  a  k
Anteil  an  den  Kosten  —•-)——
&amp;amp;  £
4.  Gewinn  und.  Verlust
oder  Waren-Konto:  Übertrag  des
Gewinnes.

2.  Waren-Konto  metä
Anteil  am  Erlös
3.  N.  N.  Konto  metä
Verkaufsprovision

v
T
p

N.  N.  Konto  metä.

a  k
Waren-Konto  metä:  1
2  2
Konto  der  eigenen  Beteiligung: ­
  Provision  p
Verfügung  über  den  Gewinnsaldo
(oder  Übertrag  auf  Kontokorrent)

3.  Deckung  des  Kapitalanteils
4.  Waren  ä  metä:  Erlös

l )  Vgl.  Schrott,  a.  a.  O.  S.  273  ff.,  der  sechs  Verrechnungsweisen  zeig*--Schon
  Delaporte  (1748)  hat  deren  drei  erläutert.  Auch  Z.  f.  B.  1896,
        <pb n="324" />
        Waren-Metageschäfte.

325

2.  Methode:  Einnahmen  und  Ausgaben  bleiben  unverldU
au f  dem  Konto  metä;  erst  der  Erfolg  des  Geschäfts  wird  gefeilt. ­
  Die  Anteile  der  Gesellschafter  kommen  unmittelbar  nicht
z um  Ausdruck.

Aufwand  Waren-Konto  metä  mit  N.  N.  in  A.  Ertrag

ü  Anschaifungskosten

a

3.  Erlös  der  Verkäufe  (Debitoren,

Veräußerungskosten

k

Kasse)  =  v

Gewinn-3a.

  Übernahme  auf  eigene  Rechn  ung

4 -  A.  N.  Kto.  metä  (Kto.

anteile

(Waren-Konto)

separato)

[Gewinn:

' K  Gewinn-  u.  Verlust

&amp;gt;—  (a+fc)l

(oder  Waren-Konto)

g,  g

2  +  2

Soll

N.  N.  Konto  metä  (separato).

Haben

Verfügung  über  das  Guthaben  oder
Übertrag  auf  Kontokorrent-Konto

1.  Deckung  des  Anteils  an  den  Ausgaben ­
  (durch  Einsendung  von  Bargeld, ­
  Wechsel  u.a.)
a
2.  Gewinnanteil  (Konto  metä)  —

Pall  1.  b).  Einkauf  durch  einen  der  Teilhaber:

Konto  metä  mit  N.  N.

ü  Anschaffungskosten  der  Waren
and  Versendungskosten  100
Gewinnanteil  nach  der  Ablehnung ­
  des  N.  N.  (Warenkonto, ­
  Übertrag)  8
108

2.  Deckung  der  Kosten  durch
den  Partner  N.  N.  60
4.  Rest-Deckung  oder  Übertrag
auf  Kontokorrent-Kto.  N.  N.  48
108

Der  verkaufende  Partner  bucht  wie  xm  Falle  a)  nach  der
-■  Methode.  (Waren-Konto  metä.)
Die  finanzielle  Beteiligung  verrechnet  der  nicht  tätige  Teilhaber
  auf  einem

and  i9oo.  Jedes  Schullehrbuch  (für  höhere  Schulen)  gibt  ausführlichere
®'spiele  (z.  B.  Schüler,  III.  Teil,  S.  78—112,  Schiebe-Odermann  S.  146.)
        <pb n="325" />
        326  Metegeschäft  im  Bankhandel.
Beteiligungs-Konto  (oder  A,  Konto  metä).

3.  Verfügungen  nach  Auflösung  der
Gesellschaft,  oder  während  ihres
Bestandes.

1.  Wechsel,  Bank,  Kasse:  Übersendung ­
  der  Beteiligungssumme.
2.  Waren-Konto:  (Gewinnanteil,
Übertragsposten).
II.  Konto  metä  im  Bankgeschäft 3 ).
Metäoperationen  werden  regelmäßig  von  beiden  Teilnehmern
durch  tätige  Mitarbeit  ausgeführt;  häufiger  sind  sie  auf  dem
Gebiete  der  Börsen-Arbitrage,  d.  h.  der  gewinnbringenden  Ausnutzung ­
  gleichzeitiger  örtlicher  Preisunterschiede.  Die  Schwierigkeit ­
  liegt  hier  auf  rechnerischem  Gebiet;  besonders  der  Abschluß, ­
  d.  h.  die  Gewinnermittlung,  die  von  einem  der  beiden
Gesellschafter  durchzuführen  ist,  macht  einige  Schwierigkeiten?
weshalb  sie  ausführlich  dargestellt  werden  soll.  Im  Kontokorrentbuch ­
  wird  Konto  metä  mit  einer  Kontrollspalte  für  die
Einnahmen  und  Ausgaben  des  anderen  Partners  geführt.
1.  Beispiel;  Einfache  Metä-Abrechnung  im  Kontokorrentbuch;
  Börsenoperationen  Berlin-Frankfurt,  Berlin  rechnet  ab  2 )-Soll
  =  Ausgaben  Frankfurt,  Konto  metä  Einnahmen  =  Haben

Kontrolle
Frankfurter
Einnahmen

Eigene
Ausgaben

Kontrolle
Frankfurter
Ausgaben

Eigene
Einnahmen ­


Aktienkauf  in

EfTektenverkauf

Berlin

20  000,—

in  Berlin....

—

31  300,-"

Verkauf  in  F.  ..

20  400,—

Einkauf  in  F.  .

31  000,—

Kosten  in  Berlin

—

15,-Spesenu.Zinsen!



15,—

in  Frankfurt  J
Zinsen  in  Berlin

20,-20,-



  400,—

20  015,—

31  035,—

31  320,—

10  970,—

Gewinnteil

31  370,—

Frankfurt  ..

335,—

Saldo

10  970,—

31  370,—

30  985,—

31  320,—

Eigener  Gewinn

335,—

Saldovortrag...

10  970,—

10  970,—

l )  Frucht,  Die  Verbuchung  von  Partizipationsgeschäften  in  der  Z.  f.  B
1908  und  1910.
a j  Hier  wurde  angenommen,  daß  die  Geschäfte  gegenseitig  vollständig
        <pb n="326" />
        Metageschäft  im  Bankhandel.

327

&amp;lt;*)  Gewinnberechnung  (direkt)
Gewinn  in  Frankfurt;  20,00 / 2 omo  '■  400
Gewinn  in  Berlin  31!0&amp;lt;, / sl0 oo'-  300
Gesamtgewinn  700
-f-  Kosten  15  +  15  =  30
Frankfurter  Zinsen  =  20
~5Ö
■f  Berliner  Zinsen  20  30
Restgewinn  670

ß)  Indirekte  Gewinnermittelung
(einfacher)
Ausgaben  in  F.  31035
Einnahmen  in  F.  20  400
Bleibt  eine  Forderung  F.  an
die  Gesellschaft  von  10  635
Einnahmen  in  B.  31  320
Ausgaben  in  B.  20  015
Beibteine  Schuld  Berlins  v.  11  305
Die  Schuld  überwiegt  um  670

y)  Saldoberechnung.
Frankfurter  Forderung  1t.  Abrechnung  10  635,  vermehrt
um  den  Gewinnanteil  335

Saldoforderung  10  970

Berliner  Schuld
um  den  Gewinnanteil

11305,
335
Saldo  ....710970

vermindert

Die  Hauptbuch-Konten  zeigen  folgende  Posten;
a)  in  Berlin:

Frankfurt,  Konto  metä.
Ausgaben  Einnahmen

Effekten-Konto  20  000
Unkosten-Konto  15
Sehlußbilanz  (Passiva)  10  970

Effekten-Konto  31  300
Zinsen-Konto  20

30  985
Gewinn  und  Verlust  (oder
Effekten-Konto)  335

31  320

31  320

Bingangsbilanz:  Vortrag  10  97U

erledigt  sind.  Wären  Effekten  beispielsweise  noch  unverkauft,  so  trägt
Man  deren  Einkaufswert  in  der  Spalte  des  sie  besitzenden  ai  ners  vor,
scheidet  sie  also  rechnungsmäßig  aus,  trägt  die  Kosten  vor  un  ermi  e
den  Erfolg  der  erledigten  Geschäfte.
        <pb n="327" />
        328

Metageschäft  im  Bankhandel.

b)  in  Frankfurt:
Berlin,  Konto  metä.

Ausgaben  Einnahmen

Effekten-Konto
Unkosten-Konto
Zinsen-Konto

31  000
15
20

Effekten
Schlußbilanz:  Aktiva

20  400
10  970
31  370

Gewinn-  und  Verlust

31  035
335

Eingangsbilanz:

10  970

2.  Beispiel;  Abrechnungen  einer  Metä-Verbindung  mit  dem
Ausland x ).  Methode  a:  Die  Geschäfte  sind  abgewickelt;
Zwischenabschluß  im  Kontokorrentbuch;  der  vorläufige  Saldo
wird  ohne  Umrechnung  vorgetragen.  Berlin  rechnet  ab:

Ausgaben  Einnahmen

Wiener

Berliner

Wiener

Berliner

Linie 2 )

Linie  .

Linie 2 )

Linie

Kronen

Mark

Kronen

Mark

Summe  der

Summe  der

Posten

212  965,40

180  282,93

Posten

209  990,90

181  564,3

Zinsen  1  in

37,87

Wiener  Zinsen

294,80

Kosten  J  Berlin

58,45

„  Spesen

46,50

180  379,25

210  332,20

Vorläuf.  Saldo

1  185,10

Vorläuf.  Saldo

2  633,20

212  965,40

181  564,35

212  965,40

181  664,3.

Vorläuf.  Saldovertrag



2  633,20

2  238,22

Gewinnanteil

2  013,72

1  711,6 (

Entgült.  Saldo

619,48

626,51

2  633,20

2  238,22

2  633,20

2  238,2!

Saldovortrag

619,48

526,56

1

J &amp;gt;  Man  vergleiche  Ban  e,  Comp  tabilite  financiere  (Paris,  Massen  &amp;amp;  Cie.),
pag.  244  ff.  (des  comptes  en  Participation).
2 )  Die  „Wiener  Linie“  als  Kontrollspalte  geführt:  auch  zum  Abschluß ­
  und  zur  Saldovermittlung  ist  sie  für  den  abrechnenden  Gesellschafter ­
  (Metisten)  notwendig.
        <pb n="328" />
        Metageschäft  im  Bankhandel.

829

Dieser  Aufstellung  liegt  folgende  Berechnung  des  Berliner
Gesellschafters  zugrunde:
Wien  hat  einen  Einnahmeüberschuß  zugunsten
der  Gemeinschaft  von  Kr.  2  633,20  =  M.  2  238,22  ä  85  Pf.
Berlin  desgleichen  =  „  1  185,10
Gesamtgewinn  =  M.  3  423,32
i/ 2  Anteil  =  M.  1  711,66
Der  Wiener  Sollsaldo  von  Kr.  2  633,20  =  M.  2  238,22  wird
durch  Gutschrift  des  Anteils
vermindert  um  „  2  013,72  =  ,,  1  7.11,66  ä  85Pf.
Wien  schuldet  demnach  ..  .  Kr.  619,48  =  M.  526,56.
Das  Hauptbuch-Konto  in  Berlin:

Wien,  Konto  metä.

,  ...  —  ...

180  282,93

181  564,35

Zinsen-Konto

37,87

Schlußbilanz

Handlungskosten

58,45

(Aktiva)

526,56

Gewinn  und  Verlust

1  711  66

182  090,91

182  090,91

Hingangsbilanz;  Vortrag

526,56

Methode  b:  Eine  Vereinfachung  der  Abrechnung  liegt  im
Weglassen  des  Zwischenabschlusses  nach  der  im  1.  Beispiel  gezeigten ­
  Methode  (Vorschlag).

Kronen

Mark

Kronen

Mark

Wie  früher
Eigener  Gewinn

212  965,40

180  379,25
1  711,66

Wie  früher
Gewinnanteil
Saldo  B

210  332,20
2  013,72
619,48

181  564,35
526,56

212  965,40

182  090,91

212  965,40

182  090,91

Saldovortrag

619,48

526,56

1  1

Der  Gewinn  ist  wie  früher  zu  ermitteln;  y 2  Gewinnanteil
des  Partners  in  Wien  M.  1711,66  ä  8^  —  Kr.  2013,72  wird  dem
Konto  gutgeschrieben.  Der  Kronensaldo  ergibt  sich  durch  Saldierung ­
  der  Wiener  Linie  (619,48)  umgerechnet  ä  85  Pf.
Methode  c:  Ein  anderes  Abschlußverfahren  findet  man  in  t
der  Praxis;  im  2.  Beispiel  (S.  328)  wurden  die  vorläufigen  Saldi
B  Dieser  Saldo  wird  aut  Kontokorrent-Konto  (Konto  ordinario)
übertragen  oder  beglichen,  wenn  die  Metä  Verbindung  nicht  fortgesetzt  wird
        <pb n="329" />
        330

Konsortialgeschaite.

der  beiden  Kolonnen  ohne  Umrechnung  eingestellt.  Das  hier  zu
veranschauliche  Verfahren  rechnet  den  Saldo  der  fremden
Linie  um  und  erhält  dadurch  unmittelbar  den  Gesamtgewinn.

Kronen

Mark

Kronen

Mark

Summen

212  965,40

180  379,25

Summen
Said  d.  Wiener

210  332,20

181  564,35

Linie  zu  85

2  633,20

2  238,22

212  965,40

180  379,25

212  965,40

183  802,57

Gewinnsaldo

3  423,32

Vorläufiger

Gewinnanteil

2  013,72

1  711,66

Saldovortrag

2  633,20

2  238,22

Bndgült.  Saldo

619,48

526,56

2  633,20

2  238,22

2  633,20

2  238,22

Saldovortrag

619,48

526,56

III.  Konsortialgeschäfte  der  Banken.
Über  das  Wesen  und  die  Technik  dieser  Geschäfte  vergleiche
man  ein  beliebiges  Lehrbuch  des  Bankwesens  {Obst,  Leitner,
Buchwald  usw.  x )
A.  Die  Verrechnung  des  Leiters  des  Konsortiums  erfordert
nach  einer  umständlicheren,  aber  auch  klaren  (österreichischen)  1  2 )
Methode  drei  Konten:
a)  ein  Konto  zur  Verrechnung  der  Einnahmen,  der  Ausgaben ­
  und  deren  Verteilung:  Syndikat-Konto,  Syndikatseffekten-Konto;

b)  ein  Konto  für  die  eigene  Kapitalbeteiligung  (und  für  die
Unterbeteiligungen):  Konsortial-Konto,  Beteiligungs-Konto;
c)  Konten  für  die  Kapitalbeteiligungen  der  Konsortialen.
Erstes  Rechn  ungsbe  isp  iel:
1.  Wir  übernehmen  1,6  Mill.  Stadtanleihe  zu  99  %  gemeinsam ­
  mit  A  und  B.  Beteiligungen:  A  30  %,  B  20  %,  eigene  50  %•
Wir  sind  Konsortialleiter,  d.  h.  Geschäftsführer  des  Konsortiums-2a)
  Übernahme  vomEmittenten  600000zu  99%=594000M-100000,,
  99%=  990000  „
2b)  Einforderung  der  Beteiligungskapitalien  von  A  und  B,
Einzahlung  der  Beträge.
1 )  Auch  Adler,  in  der  Z.  f.  hw.  F.,  4.  Jahrg.,  S.  587  t.
2 )  Reisch-Kreibig,  I.  S.  243  fl
        <pb n="330" />
        Konsortialgeschäfte.

331

3.  Verkauf  der  Papiere  insgesamt  für  M.  1648  000,—,
Ausschüttung,  d.  h.  Rückzahlung  flüssiger  Mittel  1,5  Mill.  an  die
Beteiligten.
4.  Abrechnung:
Verkäufe  1  648  000
Übernahme  1  584  000
Bruttoertrag...  64  000
Kosten  (Reklame,  Provision,
Stempel,  Einführg.,  Prospekt)  7  300
Reingewinn  56  700  davon  A;  17  010
B:  ....  11340
eigener  Anteil;  28  350
Einnahmen  1  648  000
Ausgaben  1  500  000
Kosten  7  300  1  507  300
Zurückzuzahlen  bleiben  140  700
Davon  Gewinne  -f-  56  700
Restausschüttung  84  000
Die  Hauptbuchkonten  des  Geschäftsführers:

a)  Syndikat-Konto.
Ausgaben  (österr.  Verfahren).  Einnahmen

2a)  Übernahme

2b)  Beteiligungen:  1.  Übernahme;

594  000

A,  Konto  separate  (30%)  178  200

990  000

B,Konsortial-Kto.  (20%)  118  800

1  584  000

Beteiligungs-Kto.  (50%)  297  000

4.  Ausschüttungen:

594  000

A,  Kto.  sep.  1  §

450  000

B,  Konsortial-Kto.  &amp;gt;g

300  000

Desgleichen  2.  Übernahme

B  eteiligungs-Konto  J  «

750  000

A,  Kto.  separate  297  000

5.  Kosten

7  300

B,  Konsortial-Konto  198  000

6.  Gewinnanteile'.

Beteiligungs-Konto  495  000

A,  Kto.  sep.

17  010)o

1  584  000

B,  Konsortial-Konto

11  340^

Be  teiligungs-  Konto

28  350[S

3.  Verkäufe:

7.  Restausschüttung

84  000

(in  Einzelposten)  1  648  000

A  25  200)

B  16  800  l

Beteiligung  42  OOo  J

3  232  000

3  232  000
        <pb n="331" />
        332

Konsorti  algeschäfte.

Einzahlung  b)  Beteiligungs-Konto.  Rückzahlung

2b)  Syndikat-Konto:  Betei-4.

  Syndikat-Konto:

Aus-■



ligung

297  000

schüttung

750  000

Syndikat-Konto;  Betei-6.

  Syndikat  -  Konto:

Geligung



495  000

winnanteil

28  350

Gewinn-  und  Verlust-Konto
(oder  Effekten-Konto)

28  350

7.  Syndikat  -  Konto;
schüttung

Aus-42

  000

820  350

820  350

Sol!  c)  A.,  Konto  separato  x ).  Haben

2b)  Syndikat-Konto:

Soll-Isteinzahlungen

  (Deckung)

475  200

einzahlung

178  200

4.  Syndikat-Konto:

Syndikat-Konto:

Soll-Rückzahlungsanspruch



450  000

einzahlung

297  000

6.  Syndikat-Konto-475

  200

Gewinnanteil

17  010

Verfügungen  über  die  Aus-1

7.  Syndikat-Konto;

schüttungssummen  und  \

Restausschüttung

25  200

den  Gewinn

J

492  210

967  410

967  410

2.  Beispiel:  Angenommen,  es  wäre  ein  Teil  der  Wertpapiere
unverkauft  und  die  Konsorten  kämen  überein,  den  unverkauften
Rest  (100  000)  in  natura  zu  verteilen:
Abrechnung;
Verkauft  1,5  Milk  für  ;  1  545  000
Übernommen;  1,6  Milk  für  1  584  000
-h  unverkauft  100/m  zu  99%  99  000  1  485  000
Bruttogewinn  801)00
K-osten  7  300
Reingewinn  "  52/700

Einnahmen  1  545  000
Rückzahlungen  1  500  000
Kosten  7  300
Ausgaben  1  507  300

davon  A  ....  15  8101  0
B  ....  10  540  ®
eigener  Anteil  26  350  j  S?

Bleiben  noch  zu  verteilen.  37  700  Bargeld  und  M.  100  000

Wertpapiere  in  natura,  beide  aufgeteilt  im  Verhältnis  von
50  %,  30  %,  20  %•

1 )  Das  Konto  für  B  ist  ähnlich.
        <pb n="332" />
        Konsortialgeschäite.

333

Syndikat-Konto.

Wie  früher

|  1  584  000
\  1  500  000

.Beteiligungen
Verkäufe

1  584  000
1  545  000

Kosten

7  300

Restausschüttung:
f

A

11  310

37  700  1

B

7  540

^  Eigene  Bet.  18  850

3  129  000

3  129  000

Konto  der  eigenen  Beteiligung.

Wie  früher

792  000

Wie  früher

750  000

Saldogewinn

26  350

Syndikat-Konto:  Rückzahlung

18  850

Effekten-Konto

50/m  zu  99  %

49  500

818  350

818  350

Gewhmberechnung  für  A.;

1.  Ausschüttung  450  000
2.  „  11  310
Rückzahlungen  461  310
+  Effekten  30/m  zu  99  29  700
Einnahmen  491  010
Ausgaben  475  200
Gewinn  15  810

A.  Konto  separate.

Wie  früher

475  200

Wie  früher

475  200

Verfügungen

461  310

Syndikat-Konto

450  000

Syndikat-Konto

11  310

936  510

936  510

Einfacher  ist  die  hauptsächlich  in  der  deutschen  Bankpraxis
angewandte  Methode,  die  auf  die  kontenmäßige  Darstellung  der
Haftpflicht  der  Beteiligten  verzichtet  (2.  Beispiel).
Wie  die  Ausarbeitung  zeigt,  werden  nur  die  Einzahlungen
der  Konsorten  (Isteinzahlungen)  verbucht;  die  Beteiligungen
(Solleinzahlungen)  und  die  eigene  Beteiligung  kommen  nicht  zum
        <pb n="333" />
        334

Konsortialgeschäfte.

Syndikat-  Konto
Ausgaben  (deutsches  Verfahren).  Einnahmen

1.  Übernahme  d.  Effekten  1  584  000

3.  Verkäufe

1  545  000

la,  Rückkäufe  von  Effekten

—

4b.  Zinsen-Konto:

Zinsen-2.

  Syndikatskosten'-  Konto

7  300

Überschuß

—

3.  Provisions-Konto'.

Ver-5.

  A,  Kto.  separate

1  Ober-  C  29  700

kaufsprovision  an  den

B,

}  E°”i  «SOG

Leiter

—

Effekten-Kto.

[  “  99“/„  (  49  500

4.  Zinsen-Konto:  Zinsen-Überschuß



—

U.  A.  Kto.  separate

Übertrag
der

rl5  810

B.
Gewinn  u.Verlust

10  540

Gewinnantede


od.  Effekten-  Kto..

[26  350

1  644  000

1  644  000

«
Debet

A.

Konto

separate.

Kredit

2.  Kasse,  Bankgiro:  Teilrückzahlung ­
  450  000
4.  Syndikat-Konto:
Bflektenübernahme  29  700

1.  Einzahlung  475  200
(Kasse,  Bankgiro-Konto)
3.  Syndikat-Konto:  Gewinnanteil ­
  15  810

479  700
5.  Kasse,Bankgiro  oder  Übertrag ­
  auf  Konto  ordinario  11  310

491  010

491  010

Ausdruck.  Doch  bringt  dieser  Verrechnungsmodus  den  Gesamtgewinn ­
  und  die  Aufteilung  der  Effekten  richtig  zum  Ausdruck,
worauf  wiederum  die  österreichische  Buchungsmethode  verzichtet.
B.  Die  an  dem  Konsortialgeschäft  nur  mit  Einlagen  beteiligten ­
  Gesellschafter  verrechnen  ihre  Beteiligung  auf  einem
Konsortial-  Konto.  A  würde  im  2.  Beispiel  wie  folgt  gebucht;

Konsortialeinzahlungs-  Konto.

1.  Kasse,  Giro-Konto:  Einzahlungen ­
  475  200
5.  Gewinn  und  Verlust:
Gewinnanteil  (oder:  Schlußbilanz: ­
  ,,un  verrechne  ter“
Gewinn)  15  810
491  010

2.  Kasse,  Giro-Konto;  Rückzahlungen ­
  des  Konsortialleiters
  450  000
3.  Kasse,  Giro  Konto  :Desgl.  11  310
(oderN.  N.  Kontokorrent)
4.  Effekten-Konto:30/mzu99  29  700
491  010
        <pb n="334" />
        Finanzoperationen.

335

Der  Gewinn  kann  in  Zinsgewinn  und  Kapitalgewinn  durch
Umbuchung  der  Zinsendifferenz  auf  Ein-  und  Rückzahlungen
auf  Zinsen-Konto  Haben  zerlegt  werden.  Vielfach  läßt  man
den  Gesamtgewinn  in  den  Effektengewinnen  aufgehen  (Konsortial
  an  Effekten  15  810).  Eine  „stille“  Reserve  wird  dadurch
geschaffen,  daß  der  bereits  verrechnete  Gewinn  unter  die  „Kreditoren“ ­
  der  Bilanz  auf  genommen  oder  zu  übermäßigen  Abschreibungen ­
  verwendet  wird;  oder  man  bewertet  die  in  natura
empfangenen  Effekten  geringer.
Die  nicht  abgewickelten  Konsortialbeteiligungen  sind  zu
bewerten,  etwaige  Verluste  durch  Rückstellung  oder  Abschreibung ­
  in  den  Büchern  zum  Ausdruck  zu  bringen.
C.  Das  „Konto  dauernder  Beteiligungen“,  „Kommandit-Kapital-Konto“
  verrechnet  Kapital-Beteiligungen  von  verhältnismäßiger ­
  Dauer,  deren  Ertrag  einem  Sonder-Konto  überwiesen
w ird.  Die  dauernde  Beteiligung  in  der  Form  der  Aktienüberaahme
  wird  man  von  dem  übrigen  Effektenbesitz  schon  wegen
des  Rentabilitätsnachweises  trennen  müssen.

35.  Abschnitt.
Buchungen  von  Finanzoperationen 1 ).
I.  Gründungen,  Kapitalerhöhungen  der  Aktienvereine:
1.  Beispiel.  Bargründung  100  Mül.  Aktienkapital,  Einzahlung ­
  50  %  zuzüglich  12  %  Aufgeld  auf  das  Grundkapital.
Die  Gründungskosten  trägt  das  Übernahmekonsortium.
a)  Buchungen  des  Aktienvereins;
Konto  der  Aktionäre  an  Aktienkapital-Konto  100
„  ,,  „  „  Reserve-Konto  1  12
Kasse,  Bank-Konto  an  Einzahlungs-Konto  62
Einzahlungs-Konto  an  Konto  der  Aktionäre  62
x )  Privatwirtschaftslehre,  §§  52—61.  Gerstner,  Interessante  Fälle
aus  der  Buchhaltungspraxis,  Leipzig  1920.  Berliner,  Schwierige  Fälle  I.
3-  Aufl.  Hannover  1909.
        <pb n="335" />
        336

Gründungen.
Bilanz.

Konto  der  Aktionäre

50

Aktien-Kapital

100

Kasse,  Bank

62

Reserve-Konto  I
(§  262  HGB.)

12

b)  Buchungen  eines  Aktionärs:
Aktien-(Effekten-)Konto  an  Kasse,  Bank
3  Mi  11.  zu  112%  =  3,36
■f  fehlende  Einzahlung  1.5
2.  Beispiel.  Qualifizierte  Gründung  (mit  Sacheinlagen).
Ein  Aktionär  bringt  auf  seinen  Aktienanteil  von  40  Mill.  M-(50
  %  Einzahlung)  zu  112  %  für  28,4  Mill.  Grundstücke,  Gebäude ­
  usw.  ein,  belastet  mit  3,6  Mill.  M.  Hypotheken.
a)  Buchungen  des  Aktienvereins:

Einzahlungskonto.

An  Hypotheken
,,  Konto  der  Aktionäre

Per  Grundstücks-Konto,  Maschinen-Konto ­
  usf.  28,4
,,  Kasse,  Bank  37,2
(60  Mill  —  50%  zu  112%)

b)  Buchungen  des  Aktionärs:
Aktien-Verein,  Beteiligungs-Konto.

An  Grundstück-,
Gebäude-,
Maschinen-Kto.
usw.

Über-•
  nahmepreis


Per  Hypotheken-Konto
Schlußbilanz,  Aktiva

3,6
44,8

28,4
Schlußbilanz,  Passiva  20,—

3.  Beispiel.  Kauf  einer  Unternehmung:
Aktiva  abzüglich  Schulden  M.  784  392  =  bilanzmäßig  berechnetes ­
  Kapital  des  Vorbesitzers.  Abgeltung:  Barzahlung
26  392,  Restkaufgeld  400  000,  Aktienübernahme  358  000,  angerechnet ­
  zu  100  %.  Der  Aktienverein  erhöht  das  Aktienkapital
um  400  000,  davon  42  000  an  eine  Bank  zu  190  %  (Tageskurs
etwa  200  %).
        <pb n="336" />
        Gründungen.

337

a)  Buchungen  der  Aktiengesellschaft:

Abgeltung  Übernahme-Konto.  Übernahme

An  Hypotheken  I.

120  000

Per  Grundstücks-Konto

Kreditoren

163  256

Gebäude-Konto

Bankschulden

139  192

Maschinen-  Konto

bea)

  Abgeltung  durch  Über-  422  448

Debitoren-Konto

wertet

nähme  der  Schulden

usw.

des  Vorbesitzers

b)  Kassen-Konto

26  392

Restkaufgeld  N.  N.

400  000

Aktienkapital

358  000

1  206  840

Zusammen  1  206  840

Eauk,  Begebungs-Kto.  an  Aktien-Kapital-Kto.  42  000
„  Reserve-Kto.  1  37  800  79  800

b)  Buchungen  des  Vorbesitzers:

Aklien-Gesellschaft,  Verkaufs-Konto.

An  verschiedene  Konten  der

Per  verschiedene  Ktn.  der

Aktiva  1  206  840

zedierten  Schulden  422  448

»  Kapital-Konto  358  000

,,  Kapital-Konto:

(Mehrwert)

Hypotheken,
Bargeld  426  392
Aktien:

358  000  zu
200  %  716  000

1  142  392

4.  Beispiel.  Aktien-Kapitalerhöhung  um  5  Milk  zu  110  %,
Einzahlung  der  Aktionäre  10  %;  60  %  der  Kapitalerhöhung
Werden  aus  einer  Spezialreserve  gedeckt,  40  %  werden  vom
^ktienverein  einem  Bankhaus  überwiesen  mit  der  Bestimmung,
daraus  die  Einzahlung  für  die  Aktionäre  zu  leisten  1 ).
a)  Buchungen  der  Gesellschaft:

Einzahlungs-Konto  der  Aktionäre.

An  Aktien-Kap.-Kto.

5  Mill.

Per  Kassen-Konto

0,5  Mill,

”  Reserve-Konto  I.

0.5

„  Spezial-Reserve
,,  Gewinn  u.  Verlust  (zu

3-Lasten

  d.  Jahresgew.)

2-  «

0  Privatwirtschaftslehre,  S.  164  f.,  200  f.
Meitner,  Buohhaitong  and  Büanzkande.  I.  6.  u.  7...Äufl.  22
        <pb n="337" />
        338

Emission  einer  Anleihe.

b)  Buchungen  des  Aktionärs:
Effekten  an  Kassen-Konto,  Einzahlung  10  %;  der  Durchschnittskurs ­
  seines  Besitzes  ermäßigt  sich.
5.  Beispiel.  Ankauf  eigener  Aktien  zu  281  %,  abzüglich
16  %  Dividende  des  Vorjahres  =  265  %,  Anbietung  zu  100  %
an  die  alten  Aktionäre.  Der  Ankaufsverlust  geht  zu  Lasten
einer  Rücklage  und  des  Jahreserträgnisses.
Konto  eigener  Aktien  an  Kasse  265  %
Dividenden-Konto  1917  an  Kasse  16  %
Kasse  an  Konto  eigener  Aktien  100%
Spezial-Res.  an  Konto  eigener  Aktien  100  %
Gewinn-  u.  Verlust-Kto.  1918  an  Konto
eigener  Aktien  65  %.
II.  Begebung  einer  Anleihe  (1913).
6.  Beispiel.
a)  Begebung  einer  Stadtanleihe  2  Milk,  4  %  verzinslich,  Jan./
Juli;  Übernahmekurs  97,4,  Einzahlung  an  die  Kreditbank
zugunsten  der  Stadtverwaltung  bis  15.  Juli,  zuzüglich
14  Tage  Effektenzinsen.  Beteiligung  des  Bankhauses  N.
an  der  Anleihe  mit  100  000  M.,  Garantiekaution  10  %,  einzuzahlen ­
  bis  10.  Juli.  Die  Einzahlung  der  Beteiligung  von

a)  Konsortial-Debet

  über  2  000  000  M-15.

  Juli

Giro  d.  Gegenwertes  an  Handelsbank

1  951  333

36

2.  Aug.

Verteilung  an  Konsortialmitglieder

1  800  000

—

to.  „

Entstandene  Unkosten

1  819

46

10.  „

Schlußverteilung  an  die  Konsortialmitglieder..

170  350

84

3  923  503

66
        <pb n="338" />
        Emission  einer  Anleihe.

339

100  000  zu  97,4  +  4  %  Zinsen  =  97  566,70  M.  bis  15.
Juli.
b)  Zeichnungskurs  98%,  Abnahme  der  Stücke  am  1.  Aug.
einschließlich  Zinsen.  Zeichnungsbonifikation  an  die  Bank
0,2  %  bei  freien  Stücken,  0,3  %  bei  Sperrstücken  (mit  einjähriger ­
  Sperrverpflichtung).  Zeichnungskaution  10  %  in
Bargeld  oder  börsengängigen  Wertpapieren.  Insgesamt
wurden  gezeichnet  1,89  Mill.  (1,38  Mill.  freie  Stücke,  0,51  Mill.
Sperrstücke);  darauf  wurden  108  900  M.  Barkautionen  geleistet. ­
  Zur  Einführung  an  die  Börse  behält  der  Konsortialführer ­
  15  000  M.  Anleihen  zurück,  davon  wurden  7000  M.
am  4.  Aug.  zu  98,20  und  8000  M.  am  7.  Aug.  zu  97,90  verkauft. ­
  Den  Rest  der  Anleihen  mit  85  000  M.  übernahmen
die  Konsortialmitglieder  im  Verhältnis  ihrer  Beteiligung;
auf  N.  entfallen  davon  8500  M.
c)  Bei  dem  Bankhaus  N.  wurden  gezeichnet:  424  000  M.,
davon  218  000  M.  Sperrstücke,  300  000  M.  wurden  sofort
bezahlt.  Von  N.  wurden  am  17.  Juli  noch  10  000  M.
Sperrstücke  untergebracht  und  gegen  Barzahlung  abgenommen. ­

Es  folgen:  das  Gemeinschaftskonto  des  Konsortialführers  (a),
dessen  Kontoauszug  fürN.  (b)  und  das  Konsortialkonto  beiN.  (c).

Konto.

^  %  Anleihe  der  Stadt  M.  Kredit

t0,  Juni

Beteiligungs-Kaution  d.  Mitglieder

200  000

—

15.  Juli

Resteinzahlung  der  beteil.  Mitglieder

1  751  336

—

3.
&amp;gt;&amp;gt;

Zeichnungs-Kautionen

108  900

—

3.
5»

M.  30  000  zu  98  /.  0.30

29  316

55

17.

M.  10  000  zu  98  ■/.  0.30

9  789

90

1-  Aug.

M.  1  380  000  zu  98  •/.  0.20

1  255  369

75

7.  Kaution  108  900  +  Zinsen

!•  Aug.

M.  480  000  zu  98  /.  0.30

470  663

15

4.
&amp;gt;5

M.  7000  zu  98.20

6  910

05

7.
&amp;gt;&amp;gt;

M.  8000  zu  97.90

7  870

90

9.
a

M.  85  000  zu  98  .

82  857

10

10.

Zinsen

490

25

3  923  503

65

22*
        <pb n="339" />
        340

Sanierungen.

b)  Konto-Debet

  für  J.  Neumann,

17.  Juli

M.  10  000  Meustädter  Anl.  98  •/.  0.30  •

9  789

90

1.  Aug.

M.  218  000  „  „  98  /.  0.30

213  758

30

L  „

M.  206  000  „  „  98./’0.20

202  197

80

9-  „

M.  8  500  „  „  98

8  367

40

10.  „

Zinsen  laut  Staffel

15

—

10.  „

Saldo

8  589

15

M.

442  717

55

11.  Aug.

Deutsche  Bank

8  589

15

c)  Länderbank  Berlin,  Konsortial-Konto.
Beteiligung  M.  100  00  an  M.  2  Milk  4  %  M.  städt.  Anleihe.
Debet  Kredit

10.  Juli  Kaution  durch

2,  Aug.  Verteilung  ....

90  000

—

Reichsbank....

10  000

—

10.  „

8  517

55

15.  „  Restzahlung...

87  566

70

10.  Aug.  An  Effekten-Kto.

  Gewinn 1 )

950

85

M.

98  517

55

M.

98  517

55

III.  Sanierungen*).
7.  Beispiel.  1.  Die  Gläubiger  bringen  ihre  Forderungen  in
Höhe  von  2  Milk  in  die  Aktiengesellschaft  ein  gegen  Vergütung
von  10  %  ihrer  Forderungen  in  bar  und  40  %  in  Aktien  zu  100%-2.
  Die  Gläubiger,  denen  Sicherheiten  gestellt  sind,  werden
diese  unter  Verzicht  auf  etwaige  Ausfälle  bei  ihrer  Veräußerung
überlassen.
3.  Abgeltung  der  rückständigen  Vorzugsdividende  von
11  550.—  M.  je  Aktie  =  2,772  Milk  M.  durch  Überlassung  unverzinslicher ­
  Schuldverschreibungen,  deren  jährliche  Tilgung
bis  150  000  M.  aus  dem  Reingewinn  vorgesehen  ist.
0  Überdies  648  M.  +  412  M.  Bonifikationen.
a )  Privatwirtschaftslehre,  S,  214  fl.  Bauer,  Die  erfolgreiche  Sanierung
notleidender  Aktiengesellschaften,  Leipzig  o.  J.  (etwa  1915).
        <pb n="340" />
        Sanierungen.

341

Auszug

Kom.-Ges.  a.  Aktien.  Kredit

16.  Juli

Giro  der  Reichsbank

9  800

-

1.  Aug.

Desgl.

200  000

—

1-  „

Giro  der  Deutschen  Bank

126  000

—

2-Verteilung

  von  Konsortial-Konto

90  000

—

9-  ..

Giro  der  Darmstädter  Bank

8  400

—

»o-  „

Schlußverteilung  v.  Konsortial-Kto

8  517

55

M.

442  717

55

11.  „

Saldo-Vortrag

8  589

15

Buchungen  zu  1,:
Kreditoren  an  Kasse  0,2  Mill
„  „  Akt.-Kap.  0,8  „
j,  Sanierungskonto  1,—  „

Buchungen  zu  2.;
Kreditoren-Konto  an  das  betreffende ­
  Aktivkonto  zum  Buchwert
des  öbereigneten  Vermögensgegenstandes; ­
  Wertunterschiede  zwischen ­
  dem  Nennwert  des  Vermögensteiles ­
  gehen  über  Sanierungskonto. ­


Buchungen  zu  3.  Die  wegen  Mangel  an  flüssigen  Mitteln
rückständigen  Dividenden  wurden  in  dem  Jahre  der  Dividendenerklärung ­
  jeweils  einem  Vorzugs  -  Dividenden-Konto  gutgeschrieben, ­
  d.  h.  Gewinnanteile  in  Schulden  umgewandelt.  Nunmehr ­
  ist  zu  buchen:  Vorzugsdividenden-Konto  1910  —1913  an
Schuldverschreibungs-Konto  2,772  Mill.,  bei  der  Tilgung:  Schuldscheinkonto ­
  an  Kasse.

8.  Beispiel.  1.  Ausgabe  von  Vorrechtsaktien  zu  1200  M.,
Einzahlung  25  %;  für  den  Rest  werden  Stammaktien  zum  Kurs
von  75  %  (=  900  M.)  in  Zahlung  genommen:
Konto  der  Aktionäre  an  Vorrechts-Aktien-Kap.-Kto.  1200
Kasse  an  Konto  der  Aktionäre  -  300
Aktien-Kapital  an  Konto  der  Aktionäre  900
,,  an  Sanierung  300
2.  Unterbilanz  aus  dem  Vorjahr  3,73  Mill.,  im  lautenden
Jahr  0,38  Mill.,  Bankschulden  7,7  Mill.  Sanierung  durch

Zusammenlegung  ,  ......
der  Vorzugsaktien  8,1  Mill.  i.  V.  10  :1,  neue  Vorzugsa  ien
der  Stammaktien  0,24  „  i.  V.  20  :1,  neue  Stammaktien  12_00i_
Übertrag  822  000
        <pb n="341" />
        342

Geheimbuchfülinuig.

Vortrag  822  OOö
Umwandlung  der  Bankschulden
unter  Verzicht  von  1,822  d.  Forderung,  in  Aktien  5  178  000
neues  Aktienkapital  6  000  000

Sanierungsergebnis-  Konto.

An  Verlust-Vortrags-Kto.  3,73  Mill

Per  Vorrechtsaktien

7,29  Mil).

Gewinn-u.Verlust-Kto.  0,38  „

Stammaktien

0.228  ,.

Konten  der  Aktiva:

Bankkreditoren

1,822  „

für  außerordentliche
Abschreibungen  ?

Sanierungsgewinn

9,340  „

Sanierungskosten-Konto
  ?

3.  Die  weitläufigen  Formalitäten  der  Kapitalherabsetzung  —
Beschlußfassung,  dreimaliger  Gläubigeraufruf,  Befriedigung  oder
Sicherstellung  der  Gläubiger,  Einhaltung  des  Sperrjahres,  Anmeldung ­
  zum  Handelsregister  usw.  —  werden  häufig  durch
Rückkauf  der  Aktien,  Überlassung  und  Einziehung  der  Aktien
von  dritter  Seite  ersetzt  (vgl.  Bauer,  a.  a.  O.  S.  59  ff.;  über  Genußscheine ­
  ebda.  S.  117  f.)

36.  Abschnitt.
Die  Geheimbuchführung.
1.  Umfang.  Die  Geheimhaltung  kann  sich  auf  einzelne  Fälle
geschäftlicher  Tätigkeit  oder  auf  einen  Teil  bzw.  auf  den  Gesamterfolg ­
  der  Unternehmung  erstrecken;  beispielsweise  sollen  Kapitalbeteiligungen ­
  oder  Darlehne  dritter  Personen  oder  Beteiligungen ­
  an  andern  Unternehmungen,  die  Kapitalanteile  der
Gesellschafter,  Wechselverbindlichkeiten,  Effekten-  oder  Terrainspekulationen, ­
  Gehaltszulagen  an  Angestellte  u.  a.  geheimgehalten ­
  werden.  In  andern  Fällen  wünscht  man  die  Angestellten
über  die  Rentabilität  eines  bestimmten  Geschäftszweiges  oder
über  den  Gesamterfolg  der  Unternehmung  im  unklaren  zu  lassen.
Zweifellos  ist  eine  geheime  Buchführung  gesetzlich  zulässig.  Die
geheimen  und  die  offenen  Aufzeichnungen  bilden  eine  Einheit,
die  in  ihrer  Gesamtheit  den  gesetzlichen  Anforderungen  an  eine
        <pb n="342" />
        Geheimbucbführung.

343

Buchführung  kaufmännischer  Unternehmungen  genügen  müssen.
Beide  Teile  müssen  vollständig  und  im  Falle  des  Konkurses  vorhanden ­
  sein. 1 )
2.  Mittel.  a)  Die  offensichtliche  Geheimhaltung  einzelner
Fälle  erfolgt  durch  Verbuchung  auf  Geheim-Konto,  Geheimhuch-Konto,
  Konto  secreto,  das  durch  aufklärende  Aufzeichnungen  in
einem  Geheimbuch  ergänzt  werden  muß.  Wirkungsvoll  ist  eine
derartige  Verheimlichung  nur  dann,  wenn  gleichzeitig  mehrere
Geschäftsvorfälle  geheim  behandelt  werden;  dann  erscheint  auf
dem  Geheim-Konto  ein  Durcheinander  von  Buchungsposten,  das
Nichteingeweihte  schwerlich  aufklären  können.  Wo  es  angeht,
ist  die  Anwendung  eines  Geheim-Kontos  zu  vermeiden  und  eine
einfachere,  die  Neugierde  weniger  reizende  Benennung  des  Kontos
zu  wählen.  Die  Kapitalanleihe  der  Gesellschafter  beispielsweise
werden  zweckmäßiger  auf  einem  „Generalkapital-Konto“,  die
Privat  entnahmen  auf  einem  „Privat-Konto  der  Gesellschaftei
verrechnet,  während  die  Einzelheiten  in  dem  Geheimbuch  spezialisiert ­
  werden;  Die  Verbindung  einer  zusammenfassenden
Un d  einer  zerlegenden  Verrechnung.
b)  In  einzelnen  Fällen  werden  geschäftliche  Verhältnisse
durch  eine  unrichtige  Kontierung  absichtlich  verschleiert,  beispielsweise
  werden  Darlehne  und  Kaqitaldeteiligungen  eines
Gläubigers  oder  der  Ehefrau  auf  dem  Privat-Konto  des  Unternehmers, ­
  die  Darlehnszinsen  auf  Handlungsunkosten,  Privatentnahmen ­
  auch  auf  Handlungsunkosten,  Spekulationsschulden
auf  dem  Kontokorrent-Konto  des  Geschäftsherrn  verbucht  u.  ä.
c)  Die  Verschleierung  des  Gesamterfotges  der  Unternehmung
könnte  durch  falsche  Bewertung  der  Inventarposten,  durch  geheime ­
  Zusatzposten  im  Inventar,  beispielsweise  Einsetzung  fingierter ­
  Schulden  nnd  nachträgliche  Berichtigung  in  einem  eigentlichen ­
  Schlußiuventar  erreicht  werden,  doch  ist  vor  diesen  Kunststücken ­
  nachdrücklich  zu  warnen.  Die  Inventaraufnahme  der
Betsände  durch  die  Angestellten  bei  möglichst  weitgehender
Arbeitsteilung,  die  Ausrechnung  der  Bilanzwerte  und  der  Abschluß ­
  des  Hauptbuches  durch  eine  Vertrauensperson  sind  einfacher. ­
  ,
l )  O.  Ziegler.  Die  Geheimbuchführung,  2.  Aufl.  Leipzig  (Gloeckner).
        <pb n="343" />
        344

Geheimbuchfährnng.

d)  Das  folgende  Verfahren  ist  einwandfrei:  Die  den  Angestellten ­
  zugänglichen  Bücher  nehmen  nur  die  laufenden  Buchungen, ­
  keine  Anfangs-  und  keine  Schlußbestände  auf.  Ein
offenes  Hauptbuch  sammelt  in  der  üblichen  Weise  diese  Buchungen, ­
  während  in  einem  vom  Unternehmer  oder  einer  Vertrauenspersön
  geführten  geheimen  Hauptbuch  Abschluß  und  Vortrag
der  Bilanzposten  durchgeführt  werden,  wie  die  nachstehenden
Kontenschemata  zeigen.

1.  Offenes  Hauptbuch.  2.  Geheimes  Hauptbuch.
Waren-Konto.  Waren-Konto.

1917
Einkäufe  ....  390
Saldo  20

1917
Verkäufe  ....410  l.BilanzvortragSO
2.  Off.  Hptb.  390
5.  Gewinn  ...  35

3.  Off.  Hptb.  410
4.  Bestand  45

1918
Einkäufe  .  .  .  .498

1918
Saldovortrag  20  1.  Vortrag...  45
Verkäufe  ..  .  .460  2.  Einkäufe  .  .498
Saldo  .......  18  5.  Gewinn  ...  50

3.  Verkäufe  460
4.  Bestand  133

1919
Saldo  vertrag  18

1919
Bestand  133

Im  offenen  Hauptbuch  werden  Kapital-,  Bilanz-,  Gewinnund
  Verlust-Konto  nicht  geführt.  In  kleinen  Betrieben  ist  wenig
zu  verheimlichen.  In  großbetrieblichen  Unternehmungen  schützen
die  Arbeitsteilung  und  die  Arbeitsmenge  den  Unternehmer  vor
Versuchen  der  Angestellten,  das  Geheimnis  des  Gesamterfolges
zu  erforschen.  Doch  müssen  dann  auch  die  Steuerdeklarationen
bzw.  die  Steuerzahlungen  vom  Unternehmer  geheimgehalten
werden.
        <pb n="344" />
        Sachregister.

Abrechnungsverkehr  288,  293.
Abschlußbeispiele  80  ft.,  120  ff.
Abschlußbuchungen  84,  104  ff.,  122,
116,  124.
Abschlußmethoden  94  f.,  97,  99  ff.,
deren  Kritik  110  f.
Abschlußplan  115  f.
Abschlußtabelle  123.
Abschreibungskonto,  aktiv  113,223f.,
passiv  119,  225.
I  Additionsprobe  90,  162.
Agio  233.
Aktiengesellschaften,  Kapitalkonten
65,  106.
Aktiva  17.
Akzeptationskredit  207,  215,  241.
Akzepte  (Schuldwechsel)  178,  200  f.,
207,  216.
Algebraische  Grundlagen  der  Buchführung ­
  29f,  91,  98,  107,  114,  138.
Amerikanische  Buchführung  71,  74,
80  t.,  167  t.
Anfangsgleichung  21.
Anlageschulden  222  f.,  228.
&amp;gt;  Anlagevermögen  221  ff.
Anleiheschulden  231  f.
Anschaffungskosten  249.
Anweisungen  196.
Antizipierende  Buchung  307.
Aufwandkonten  im  Bergbau  259  f.
,,  ,,  Fabrikbetriebe
261  f.
Aval-,  Avaldebitoren-Konto  usw.  =
j  Bürgschaftsschulden.

Bankbuchhaltung  202f.,  228f.,  231  f.,
239,  287  ff.
Bankgeschäfte  229  f.,  288.
Bankkonto  43,  50,  237.
Banknoten  291.
Bargründung  335.
Beleuchtung  282.
Begebung  einer  Anleihe  330  f.,  338  f.
Bergbau  258  f.,  274.
Bestand-  bzw.  Bestanderfolgsbuchführung ­
  32,  70  f.,  143.
Bestanderfolgskonten  75  f.,  84  f.,  96,
120,  134.
Bestandkonten  119,  134,  280.
Beteiligungen  332,  335,  336.
Betriebsbuchführung  260,  279.
Betriebskosten  266,  272,  274,  279,
280.
Bierkonto  262,  268.
Bilanz  20f.,  120f.,  222,  225,  226,  230.
Bilanzkonto  75,  83,  84,  99  f.,  107.
Blindes  Konto  295.
Brauerei  261.
Buchhaltung,  Begriffliches  1  f.
Buchhaltungsformen  46  f.,  150  ff.
Buchhaltungssysteme  29  f.
Buchangsfähigkeit  171  f.
Bücher  der  doppelten  Buchhaltung
141  f.
Bürgschaften  180.
Bürgschaftsschulden  180,  216.
Chronologische  Aufzeichnungen  37  f.»
62,  64,  71,  142.
        <pb n="345" />
        346

Sachregister.

Coupon  =  Kupon  =  Zinsschein.
Courtage  =  Kurtage  =  Maklergebühr.
Darlehn  63,  219.
Darlehnsprovision  231.
Darlehnszinsen  221,  230.
Debet  =  Soll  41,  140.
Debitorenkonto  42,  50,  62,  170,  220,
237.
Delkrederekonto  119,  238,  255.
Deport  311,  313.
Depositengelder  239,  291.
Depoteffekten  298.
Depotgeschäft  294  f.
Depotwechsel  179,  199.
Detail  (Kleinhandelsgeschäft)  252.
Devisen  210.
Disagio  236.
Diskontwechsel  203  f.,  215.
Domizilwechsel  202.
Doppelte  Aufschreibung  9,  51,  139.
Dreikontensystem  57,  59,  62,  67,  72,
131.
Dubiose  Forderungen  288.
Effekten  50,  77,  101,  130,  297  f.,  306.
BfTektenmemorial  300.
Einfache  Buchhaltung  8,  144.
Eingangsbilanzkonto  112.
Eigentums  Vorbehalt  175.
Biiikaufskonto  247.
Einziehung  =  Inkassoverkehr.
Einkonten  =  Geschäftstheorie.'
Entwertungen  von  Vermögen  113.
Erfolgsberechnung  31,  66  f.,  97  f.,
100  f.,  107.
Erfolgsbuchführung  31,  66  f.,  144.
Erfolgskonten  119,  134.
Ergänzungsbuchungen  beim  Jahresabschluß ­
  122,  177,  308.
Ergänzungskonto  92.
Brneuerungsfonds  223  f.
Fabrikationskonto  261,  263,  271,  273,
275,  278,  281.

Fabrikbuchführung  237,  256  f.
Filiale  250.
Finanzgeschäfte  335  f.
Fuhrpark  226.
Gebäudekonto  224.
Gebäudeertrag  228.
Geheimbuchführung  18,  221,  342  f.
Geld-  und  Effektenzinsen  301  f.
Gemeinschaftsgeschäfte  322  f.,  339  f.
Gemischte  Konten  135,  170.
Generalkosten  280.
Geschäfts-  und  Betriebsbuchführung
260,  280.
Geschäftsbetrieb  14,  33  f.
Geschäftsfälle  6,  33  f  ,  53.
Geschäftstheorie  132  f.
Geschäftsunkosten  244  f.
Gewinn  =  Erfolgsberechnung.
Gewinneinnahmen  70,  79.
Gewinn-  und  Verlustkonto  68,  83,
100  f.,  264.
Giroverbindlichkeiten  178.
Giroverkehr  193,  239,  292,  321.
Gleichungen  im  System  der  doppelte«
Buchführung  99,  107  f.,  117,  136
Bilanzgleichung  21,  56.
Buchungsgleichung  55,  79,  117.
Erfolgsgleichung  31.
Kapitalgleichung  29.
Saldogleichung  118.
Summengleichung  118.
Haben  (Kredit)  41,  140.
Handlungsunkosten  48,  244  f.,  183,
268.
Hauptbuch  92,  125  f.,  130,  141,
164  f.,  344.
Hauptgeschäft  (Zentrale)  250.
|  Haushaltungs-  =  Privatkonto.
Hilfsbetriebe  276,  279.
Hüttenbetrieb  274,  279  f.
Hypothekenforderungen  213,  228.
Hypothekenschulden  213,  220,  235.
Hypothekenzinsen  221,  230.
        <pb n="346" />
        Sachregister.

Inkasso  verkehr  192,  197,  208,  239,
250.  298,  305,  321.
Inventar  6,  13  f.  (Haupt-,  Nebeninventar, ­
  offenes,  geheimes).
Inventarbilanz  22.
Inventur  17.
Journal  =  Sammelbuch  142,  148,
158  f.
Journalprobe  90,  162.

¥  Q.
Ä rr 347  „
^  llnwerfitat
Kontentheorien  53  f.,  1  Kiel
Kontierungsbeispiele  49,\^5£g,  267,
270,  279  f.,  282  ff.,  319
Kontierungsgrundsätze  46  f.,
Konto  7,  38  f.,  46  f.
Kontoauszüge  93.
Kontokorrent  43,  50,  239  f.
Konto  loro  (suo)  243.
Konto  metä  322  f.
Konto  nostro  (mio)  208,  242  f.,  295,
297.

£4.
*

Kalkulation  und  Buchführung  152,
249,  264  f.,  277  f.,  284.
Kapital  9,  18,  24  f.,  29,  108.
Kapitalberechnung  29,  31,  108.
Kapitalbildung  24  f.
Kapitalkonten  64  f.,  68,  104,  112,
122,  140.
Kapitalverbrauch  27  f.,  104.
Kapitalverluste  69  f.,  78,  113.
Kassenbuch  93,  150,  161.
Kassenkonto  39,  235.
Kassenscheine  292.
Kauf  einer  Unternehmung  336.
Kautionen  179  f.,  298.
Kollektivkonten  48,  91,  237,  239.
Kommissionseffekten  290,  297,  315.
Kommissionsgeschäfte  im  Bankhandel ­
  289  f.
Kommissionsgeschäfte  im  Warenhandel ­
  253  f.
Konsignationswaren  254.
Konsortialeffekten  298.
,,  geschäfte  322  f.,  im  Bankhandel ­
  330  f.,  im  Warenhandel
323  f.
Konsortialkonto  330  f.,  338,  340.
Kontenabschluß  94  f.
Kontenbilanz  =  Probebilanz  88  f.,
121,  123,  166,  282.
Konten  des  Kapitals  58,  64  f.
,,  der  Schulden  57,  63  f.
„  des  Vermögens  57,  61  f.
,,  einteilung  128  f.
,,  karten  156  f.
,,  saldo  98,  119.

Konto  ordinario  239,  240.
Konto  separate  240,  325,  332,  333.
Konto  verrechneter  Kosten  277,  283.
Kontrollkonto  92,  93.
Kredit  =  Haben.
Kreditkonten  211  f.
Kreditorenkonto  43,  50,  215,  237.
Kurswechsel  =  Devisen.
Lagerkonto  272  f.
Leistungen  der  doppelten  Buchführung ­
  74,  79  L,  116  f.
Liquidationskonto  240,  310,  314.
Lohnkonto  273,  286.
Lombardkonten  214,  296  f.
Lose  Blätter-Buchführung  153  f.,
316  f.
Maklergebühr  298.
Maschinenfabrik  263,  284.
,,  kosten  273.
Mengenverluste  114,  285.
Memoriale  142,  144  f.,  162,  194,  293,
300,  321.
Memorialposten  84,  122,  149.
Metägeschäft  322  f.
Metallwarenfabrik  282.
Monatsbilanz  =  Kontenbilanz.
Nachlaßinventar  19.
Nachnahmen  198,  237.
Offene  Handelsgesellschaft  65,  120ff.,
343.
Organisation  der  Bankbuchführung
195,  239,  289  L,  326  f.
        <pb n="347" />
        348

Sachregister.

Organisation  der  Fabrikbuchführung
237  f.,  259  f.
Organisation  der  Warenhandelsbuchführung ­
  237,  246  f.,  323  f.
Papierfabrikation  275.
Partizipationsgeschäfte  322  f.
Passiva  17.
Permanence  de  l’inventaire  85  f.,  272.
Personenkonten  41  f.,  236  f.
Personiükationstheorie  42  f.,  58f.,
132.
Pfandbriefkonto  231  f.
Pfandbriefeinlösungskonto  232.
Pfandbriefzinsenkonto  182,  234.
Pfandkredite  213  f.,  298.
Prämiengeschäfte  314.
Privatkonto  4,  27,  104  f.,  122  f.,  343.
Privatrecht  und  Buchführung  169  f.
Probebilanz  88  f.,  122,  166.
Provisionen  50,  203,  250,  290.
Rabatt  249.
Realisierte  Gewinne  102.
Rechnungsproben  88  f.
Rechtsverhältnisse  172  f.
Regreß  208.
Reichbankbuchführung  321.
Reichsbankgiro  =  Giroverkehr.
Reingewinn  14,  30,  84,  103  f.
Reinvermögen  =  Kapital.
Reiseinkasso  250.
Reisekosten  248.
Report  308.
Reportgeschäfte  308  f.
Reportkonto  311.
Rimessen  =  Besitzwechsel  =  Wechselkonto. ­

Rückdiskont  206,
Sacheinlagen  336.
Saldo  37,  94,  119  f.,  130,  241.
Saldobilanz  89  f.,  100,  119.
Saldieren  eines  Kontos  94,  110.
Sammelbuch  —  Journal.

Sammelbuchungen  163  f.
Sammelkonten  48,  99,  223.
Sanierung  340  f.
Scheck  196,  239,  240.
Schlußbilanzkonto  62,  63,  75,  99,
107,  116,  119  f.
Schuhwarenfabrik  273.
Schulden  17,  63.
Schuldenbuchung  173  f.,  217.
Schuldentilgung  217,  232.
Schuldwechsel  (Tratten)  178,  200.
Seifenfabrik  262.
Sicherheitsleistung  174,  213,  219.
Sicherheitsübereignung  174  f.
Skonto  249.
Soll  (Debet)  41,  140.
Soll-  und  Ist-Kapital  109.
Sollzinsen  297.
Sorten  194.
Speditionskonto  148,  227,  278.
Spezialhauptbuch  166,  316  f.
Spezialkonten  (Sonderkonten)  48.
StalTelrechnung  37,  241.
Statische  Buchführung  55.
Statistische  Konten  39,157,  249,  281
Steuerrecht  und  Buchführung  186  f
Stückekonto  296,  310.
Summen-Bilanz  =  Kontenbilanz.
Syndikatkonto  330.
Systematische  Buchhaltung  51.
Systeme  kaufm.  Buchhaltung  29  f
Tauschtheorie  54  f.,  80.
Textilindustrie  271.
Theorien  der  dopp.  Buchhaltung  54  f-.
131  f.
Transitorische  Posten  205,  221,  228,
230,  306  f.
Tratten  =  Schuldwechsel.
Übernahmekonto  337.
Übertragungs-  =  Verrechnungsbuchungen.

Übertragungskonto  93.
Ultimodifferenzen  305.
        <pb n="348" />
        Sachregister,

Ultimoeffekten  305  I.
Umsatzbilanz  89.
Umsatzerfolge  69,  75  f.,  84  f.,  97.
Unkosten  244  f.,  im  Warenhandel
248  f.,  im  Fabrikbetrieb  262  f.
Urproduktion  258  f.
Veränderungen  des  Kapitals  34,  64,
66  f.
Veränderungen  der  Schulden  33  f.,
64,  66  f.
Veränderungen  des  Vermögens  10,
33  f.,  61  f.,  70  t.
Verkaufs-  (Umsatz-)  Konto  86,  247,
268,  271,  272.
Verkaufskosten  248,  268.
Verlustausgaben  70,  79.
Vermögen  17,  61.
Vermögensberechnung  =  Inventar.
Vermögensbildung  24  f.
Verrnögensübersicht  20,  107.
Verrechnungsbuchungen  48,  54,  92,
tt7,  274.

Verwaltungskosten  =  Unkosten.
Warenhandel  237  f.,  245  f.,  323  f.
Warenkonto  40,  49,  86,  96,  185,  247,
249.
Webereien  271.
Wechselkonto  49,  199,  200,
Wechselmemorial  148.
Wechselschulden  199.
Wechselverkehr  198  f.
Wertpapiere  =  Effekten.
Wertsteigerungen  69,  114.
Wiedereröffnung  der  Konten  112.
        <pb n="349" />
        !&amp;gt;

'Q

he  is  is

Bankbilanzen.

1.  Dezember  1911.

279

Passiva

St.  Petersburg ­


Rubel

Filialen

Rubel

Total

Rubel

IK

n-Kapital:
000  Aktien  ä  250  Rbl.  .  -  .
ve-Kapital
4-.ven:
Spezial-Reserve
Gewinn  vertrag  früherer  J  ähre ­
  zur  Verfüg,  d.  Aktionäre
tisations-Kapital  der  Bankäude

gen  auf  Scheck-Rechnungen
*■  kündbare  Einlagen
gen  auf  feste  Termine
spenden  ten:
’o-Konten
Uro-Konten
n ung  der  Filialen  mitd.  Zent.
ten-Spar-  u.Unterstützungssse

rn:
Spezialrechnungen
Einlagezinsen
lie  Bank  gezogene  Tratten
nicht  erhobene  Dividende
"erer  Jahrgänge
P  für  das  Jahr  1912  ....
•ms-Konto
lernen  in  den  Filialen  ...
•£men  des  Verwaltungs-  und
|fsichtsrats  und  der  Beamten
mfügung  der  Aktionäre,  Geln
  für  1911

48  000  000
24  000  000
3  440  300
252  907
822  094
36  793  666
2  447  420
12  375  775
54  920  841
25  663  903
8  165  550
1  071  079
20193
134  700
268  819
44  938
184  153
306  684

72

115  467  941
755  396
29  695  030
50  242  978
50  166  219
62  643  090

81

02

917  566  07

5  876  254

69

48  000  000
24  000  000

3  693  207

1  285  117
1  243  672
380  598

822  094  57

72

1197  535  230

105  163  819
7")  730  122
80  808  641
1  071  079

11

22  504  64
226  725  26
11  312  023  11!  11  589842

}  404  123

|  225  106  849

61

323  450  29'

81

44  938  27
1  469  271  36
1  5  5  0  356  [
380  598
917  566
5  376  254

8;  I  548  557  146194
        <pb n="350" />
        ﻿
        <pb n="351" />
        ﻿
        <pb n="352" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
