E he ich meine Ausführungen beginne, möchte ich meinem Freude über die an mich ergangene Einladung, vor Ihnen über Sozialisierung zu sprechen, Ausdruck geben. Eine Reihe von wirtschaftsgeschicht lichen und wirtschaftstheoretischen Umständen, die ich seit langem be obachtete und untersuchte, machten es mir bereits vor dem Weltkrieg wahrscheinlich, daß wir einer zentral verwalteten Wirtschaft mit natural wirtschaftlichem Einschlag entgegengingen, deren Kommen durch einen Jahre dauernden Weltkrieg ungemein be schleunigt werden würde. Da die Mehrzahl meiner Voraussagen über die Struktur und das Wesen einer solchen Kriegswirtschaft eingetrof fen ist, glaube ich heute mit um so größerer Berechtigung Möglich keiten der nächsten Zukunft erörtern zu dürfen. Ich fasse meinen Vortrag als ein gesellschaftstechni sches Gut sichten darüber auf, wie man gewisse gesellschaftliche Konstruktionen durchführen kann und welche Eigenschaften sie auf- weisen. Vor allem werde ich daher zu zeigen suchen, wie bestimmte Maßnahmen unsere Wohnung, Nahrung, Kleidung, Arbeitszeit, kurz unsere Lebenslage beeinflussen. Welche Machtmittel den Erfolg dieser Maßnahmen sichern, welche Machtverteilung sie zur Folge haben, bleibe dagegen ununtersucht; in diesem Sinne sind die folgen den Darlegungen unpolitisch. Die großen Umwälzungen unserer Tage zielen offensichtlich auf eine einheitliche Regelung der Wirtschaft und eine Umgestaltung der Einkommensverteilung ab. Der Entschluß zur „Sozialisierung“ ist einerseits durch die Unwirtschaftlichkeit der überlieferten Ordnung mit ihren Krisen, ihrer zeitweiligen Massenarbeitslosigkeit und ihren Depressionen bedingt, die vor allem auf die „Anarchie und Regellosig keit des Marktes und der Produktion“ zurückzuführen sind, anderer seits durch die unbegründete und nicht begründbare Verteilung der Einkommen, Eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel würde die überlieferte Unwirtschaftlichkeit ebenso wie die überlieferte Einkom mens- und Lebenslagenverteilung beseitigen. Eine Wirtschaft sozia lisieren heißt, sie einer planmäßigen Verwaltung zu Gun sten der Gesellschaft durch die Gesellschaft zuführen.