5 Betriebes dabei an dessen „Gewinn“ beteiligt sind, ist dem Rätesystem nicht eigentümlich. Nach dem bisher Gesagten kann man im eigentlichen Sinn des Wortes nur von einer Sozialisierung der Gesamtwirt schaft, d. h. von ihrer planmäßigen Umgestaltung sprechen. Es wäre irreführend, zu sagen, eine einzelne Fabrik sei „sozialisiert“ worden, weil ihre Arbeiter sie in Besitz nahmen, oder irgend ein Bergwerk sei „sozialisiert“ worden, weil es verstaatlicht wurde, wenn nicht gleichzeitig die Qesamtwirtschaft planmäßig geleitet wird, son dern die alte Regellosigkeit der Produktion und der Verteilung andauert. Nur als Mittel einer planmäßigen Wirt schaftsgestaltung sollte man Änderungen in den Eigentumsverhältnis sen, Verstaatlichungen, Besitzergreifung durch Arbeiterräte als Soziali sierungen bezeichnen. Wie sollte denn auch ein einzelner Arbeiterrat oder eine einzelne Produktivgenossenschaft die Planmäßigkeit der Ge samtwirtschaft verbürgen! ? Wirtschaftspläne werden aus s ch 1 i e ß 1 ich durch G ro ß o rga- nisationen verwirklicht, deren bedeutsamste heute der Staat ist. In diesem Sinne hat man denn auch von marxistischer Seite die Ent wicklung der gemischten Werke und der Kartelle selbst dann begrüßt, wenn deren Macht zunächst der Arbeiterschaft höchst unerwünscht war. In diesem Geiste müßte eigentlich auch heute die Sozialisierung vor allem in der Ausgestaltung und Vervollständigung der Großorganisationen erblickt werden, die ja noch gewalti ger Entwicklung vor allem durch Schaffung neuer Zwischen- und Bindeglieder fähig sind. Soweit man diese Großorganisationen durch gesellschaftlichen Einfluß dem Kampf gegen jede UnWirtschaftlichkeit, der Förderung des Glückes Aller und der sozialistischen Verteilung dienstbar machen kann, müßten sie folgerichtig seitens der Sozial demokratie ausgebaut werden. Gesellschaftstechnisch wäre es naheliegend, Genossenschaf ten, Kartelle, Banken, Gemischte Werke, Gewerk schaften, Konsumentenverbände, Handelskammern, Landwirtschaftskammern und andere Großorganisationen neben dem Staat als Diener der Sozialisierung zu ver wenden. Es wäre durchaus denkbar, daß man diesen Gebilden in ihrer Gesamtheit gewissermaßen das Mandat übertrüge, die Soziali sierung nach gewissen allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. Dies hätte unter der Leitung und nach der Anweisung einer machtvollen Volksregierung zu geschehen, welche durch Kommissare und beson-