7 Sozialisierung besonders zugänglich sein. Die Organi sationen, welche die eben verflossene Kriegsnot schuf, werden von der gegenwärtigen Friedensnot gerne übernommen und fortgeführt. Eine demokratische und sozialistische Verwaltung der Gesamtwirtschaft kann auch eine weitgehende Demokratisierung der Betriebe mit sich bringen. Dies ist aber keineswegs notwendig. Es kann innerhalb einzelner Betriebe, ja ganzer Betriebsgruppen eine Art Absolutismus herrschen, wie ja auch innerhalb einer sozialistischen Milizarmee der Feldherr, trotz seiner Abhängigkeit vom Volke, gegen über dem einzelnen Soldaten weitgehende Rechte besitzen kann. Volkskommissare und verantwortliche Beamte mit großer Machtvoll kommenheit sind mit Demokratie durchaus vereinbar. Eine Demokrati sierung der Betriebe, die soweit geht, daß die technische Leitung durch Arbeiterräte, die Verwaltung ganzer Betriebsgruppen durch Aus schüsse höherer Ordnung erfolgt, bedeutet gesellschaftstechnisch eine Lähmung der Produktion. Die gesamte gesellschaftliche und geschichtliche Erfahrung zeigt, daß Ausschüsse für eine derartige Lei tung ungeeignet sind. Nur dort, wo der Gemeinschaftsgeist, wie etwa in kleinen Bauerngruppen, lebendig ist, kann von einer autoritären Organisation abgesehen werden; auch da müßte man im Interesse des Gemeinschaftsgeistes wohl manche Produktionsverringerung in Kauf nehmen. Falsch ist es, wenn man vom Rätesystem pro duktionstechnisch eine Verbesserung der Lebenslage erwartet. Das als politische Einrichtung geschaffene Rätesystem führt durch sein Hervorheben des Einzelbetriebes im Wirtschaftlichen leicht zu einer Pflege des Streikwesens, das mit einer durchsozialisierten Gesellschaft völlig unvereinbar ist; für sie ist der Streik eine Form des Bürgerkrieges. Würde das Streiken innerhalb einer sozialisierten Wirtschaft anerkannt werden, so könnte das nur einer Bevorrechtung der in den lebenswichtigen Betrieben beschäf tigten Arbeiter gleichkommen. Die Arbeiter des Verkehrswesens, der Elektrizitätswerke, der Wasserwerke usw. könnten jederzeit an ihren Volksgenossen Erpressung ausüben, welche zufällig in weniger lebens wichtigen Betrieben beschäftigt sind. In einer sozialisierten Wirtschaft werden die Lebenslagen und Löhne aller Menschen durch öffent lich-rechtliche Bestimmungen nach allgemeinen Grundsätzen fest gesetzt, nicht werden sie zwischen dem Einzelnen und einer ihm Vor gesetzten Stelle durch Verträge bestimmt. Daß Arbeiterausschüsse der Fabriken dazu dienen können, die Arbeitsverhältnisse und gewisse