13 gehen, ist eine Frage für sich. Wichtig ist, daß eine übersichtliche Oesamtorganisation geschaffen wird, aus deren dichtmaschigem Netz nur wenig Produkte entschlüpfen können. Das Schicksal der bäuer lichen Betriebe steht dabei ebenfalls an zweiter Stelle. Sozialisiert muß von oben werden. Was mit dem Einzelnen zu geschehen hat, ergibt sich aus der Anlage des Ganzen, ein Gedanke, der nicht oft genug hervorgehoben werden kann, soll nicht die ganze Sozialisie rungsbewegung zu einer Kleinarbeit werden, die unter Umständen eine Reihe scheinbarer Lokalerfolge erzielt, im ganzen aber die Wirt schaft lähmt und hemmt. Was an organisierenden Kräften in den Dienst der Sozialisierungsidee gestellt werden kann, sollte herange zogen werden. Die Verstaatlichung durch Bureaukratisierung setzt weit mehr Vorarbeiten voraus; sie kann nur dort rasch erfolgen, wo es sich um einfache und klare Verhältnisse handelt und der überlieferte Beamtenapparat der Aufgabe gewachsen ist, was unter Umständen von Bergbau-, Wasserkraft- und ähnlichen Betrieben gilt. Auf anderen Gebieten könnte sich der Staat zunächst mit der Leitung der Ver bände usw. begnügen, solange seinen Plänen kein Widerstand ge leistet wird. Auch dies ist Sozialisierung, sie schlägt nur einen andern Weg ein als die sofortige Verstaatlichung. Ähnliche Interessengegensätze wie zwischen Industrie und Land wirtschaft bestehen zwischen Produzenten und Importeuren. Wenn der Import einer Ware rein geldwirtschaftlich gerechnet 8 Mil lionen Mark Gewinn bringt, wenn durch die hierbei eintretende Preis senkung die Produktion einen Mindergewinn von 4 Millionen Mark aufweist, so werden die Produzenten alles tun, um diesen Import zu verhindern. Wären dagegen Produzenten und Importeure in einem Verband vereinigt, so würden sie sogar im Rahmen der überlieferten Ordnung so lange importieren, als der Importgewinn den Produktions verlust wettmacht. in jeder großen Importorganisation liegt heute ein naturalwirt schaftlicher Zug, da der zwischenstaatliche Kompensa tionsverkehr eine täglich wachsende Rolle spielt. Wenn auch die Geldverrechnung beim Kompensationsverkehr fortbesteht, so ist doch das Geld, welches die Vertragschließenden erhalten, für sie nicht Anweisung auf beliebige Warenarten, sondern nur auf jene, deren Ausfuhr der andere Vertragschließende gestattet. Die Kauf breite des Geldes ist nicht mehr unbeschränkt. Daß bei den Kompensa tionsverträgen Menge und Art der Waren, nicht Geldsummen im