bestand der Lebensordnung, daß wohlerworbene Rechte gewahrt wer den, ihre Form wird aber durch die jeweilige Gesellschaftsordnung bestimmt. Es liegt nun nicht im Interesse der Gesamtheit, die Unter nehmer durch arbeitslose Renten zu entschädigen. Es wäre zweck mäßiger, ihnen als Entschädigung erhöhte Arbeitseinkommen zu be willigen, falls sie innerhalb der neuen Ordnung weiter verwendet werden. Die Höhe der Entschädigung hätte die durchschnittliche Lebenslage, die „Konsumquote“ des Unternehmereinkommens zu be rücksichtigen, nicht aber jenen Einkommensteil, welcher der „Kapi talisierung“ zu dienen pflegte. Überhaupt ist die plötzliche Aus schaltung einer Gruppe von Menschen, unter denen sich sehr fähige Köpfe befinden, ungemein bedenklich. Wenn man überhaupt einmal der Rentenfrage gelegentlich der Sozialisierung zu Leibe gehen sollte, wäre es auch denkbar, die Frage der Anleihen unter diesem Ge sichtspunkt zu erörtern und die Möglichkeit ins Auge zu fassen, sie durch erhöhte Arbeitseinkommen abzulösen, um ihnen die lähmende Wirkung zu nehmen, welche sie innerhalb der Volkswirtschaft allzu leicht ausüben. Die bisherigen Ausführungen haben an einigen Beispielen zu zeigen versucht, welche Fülle von Verknüpfungen, welche Mannig faltigkeit von Möglichkeiten die Sozialisierung in sich beschließt. Da die Sozialisierung, wenn überhaupt, sofort ins Werk gesetzt werden müßte, um die Unsicherheit und Halbheit zu beseitigen, die heute alles lähmt und unsere Wirtschaft ernstlich bedroht, um jene immer mehr um sich greifende Unruhe zu beheben, welche in breiten Kreisen auf- tritt, weil die wirtschaftlichen Früchte der Revolution auf sich warten lassen, bedarf es auch besonderer Vorkehrungen, welche die Umgestaltung der Geldordnung für die Übergangszeit cinleiten. Wenn man auch nicht die Geldordnung sozialisieren kann, so ver mag man doch manches an ihr übersichtlicher zu gestalten und über sie eine gewisse Herrschaft auszuüben. Vor allem müßte unein lösliches Girogeld geschaffen werden. Zahlungen über eine bestimmte Summe dürften nur durch Überweisung auf ein Bank- oder Postkonto beglichen werden, Abhebungen wären unzulässig. Damit wäre erreicht, daß man jederzeit die Geldzirkulation zu überschauen vermag. Der Zwang, sein Geld in die Bank zu legen, würde alles Hamstern unmöglich machen; Steuerhinterziehung und Geldflucht wären wesentlich erschwert, in mancher Hinsicht sogar unmöglich gemacht. In welcher Weise diese Reform auch das Kreditwesen bc-