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        <title>Wesen und Weg der Sozialisierung</title>
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            <surname>Neurath</surname>
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      <div>—  4  —

Die  Sozialisierung  setzt  voraus,  daß  ein  Wirtschaftsplan
durch  irgendeine  entscheidende  Zentralstelle  verwirklicht  wird.  Eine
solche  Verwaltungswirtschaft  muß  nicht  sozialistischer  Natur
sein,  sie  kann  z.  B.  einer  bevorrechteten  Menschengruppe  günstigere
Lebenslagen  sichern;  in  Sparta  sicherte  eine  Art  Verwaltungswirtschaft
den  Spartiaten  die  Arbeitserträge  der  Heloten.  Sie  muß  auch  nicht
unbedingt  in  der  Hand  des  Staates  liegen;  der  Ausdruck  Verwaltungswirtschaft ­
  ist  daher  mit  dem  Ausdruck  Staatssozialismus  nicht
bedeutungsgleich.
Einen  Sozialisten  nennen  wir  den,  der  für  eine  Verwaltungswirtschaft ­
  mit  s  o  zia  1  i  s  t  i  s  ch  e  r  V  e  rt  e  il  u  ng  eintritt,
das  heißt:  einer  Verteilung,  welche  nach  allgemein  gültigen
Grundsätzen  unter  Berücksichtigung  persönlicher  Leistungen ­
  und  persönlicher  Eigentümlichkeiten,  wie  Alter,  Geschlecht, ­
  Gesundheitszustand  usw.  erfolgt,  aber  keine  Gruppenvorrechte,
keine  Vorrechte  der  Geburt,  des  Standes,  des  Erbrechtes  usw.  kennt.
Die  Lebenslagen  der  Einzelnen  können  innerhalb  einer  sozialistischen
Ordnung  grundsätzlich  sehr  erhebliche  Unterschiede  aufweisen,  so
könnten  zum  Beispiel  gewisse  gesellschaftlich  erwünschte  Höchstleistungen ­
  besonders  prämiiert  werden.
Von  einer  vollständigen  Verwirklichung  des  Sozialismus  kann  man
im  allgemeinen  aber  erst  dann  sprechen,  wenn  sowohl  die  sozialistische
Verteilung,  als  auch  die  planmäßige  Verwaltung  der  Produktion
durch  die  Gesellschaft  erfolgt.  Daß  der  Sprachgebrauch  in
dieser  Hinsicht  freier  ist,  zeigt  aber  etwa  die  Bezeichnung:  sozialistische ­
  Monarchie.  Sie  erscheint  gegeben,  wenn  ein  Monarch  die
sozialistische  Wirtschaftsordnung  auf  Grund  seiner  absoluten  Gewalt
verwirklicht.  So  könnte  auch  die  planmäßige  Produktion  und  Verteilung ­
  nach  allgemein  gültigen  Grundsätzen  durch  ein  Zusammenwirken
von  Industrieverbänden,  Agrarverbänden,  Konsumentenverbänden ­
  usw.  erfolgen.  Wenn  dagegen  die  Gesellschaft  durch
eine  entsprechend  gewählte  Volksvertretung  Produktion  und  Verbrauch
zentralistisch  und  in  gewissem  Sinne  bürokratisch  regelt,  dann  ist
eine  sozialdemokratische  Lebens  Ordnung  gegeben.  Es
kann  aber  auch  an  die  Stelle  der  demokratisch  gewählten  Volksvertretung ­
  mit  ihrem  Verwaltungsapparat  unter  Umständen  das  politischen ­
  Zwecken  dienende  Rätesystem  treten;  übereinandergestaffelte ­
  Räte  als  Leiter  der  Produktion,  die  sich  schließlich  zu  einem  Rat
der  Räte  zusammenschließen,  sollen  gewissermaßen  die  Bürokratie  an
allen  Stellen  durch  Vertretungskörper  ersetzen.  Daß  die  Arbeiter  jedes</div>
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