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Betriebes dabei an dessen „Gewinn“ beteiligt sind, ist dem Rätesystem
nicht eigentümlich.

Nach dem bisher Gesagten kann man im eigentlichen Sinn des
Wortes nur von einer Sozialisierung der Gesamtwirt-
schaft, d. h. von ihrer planmäßigen Umgestaltung sprechen. Es
wäre irreführend, zu sagen, eine einzelne Fabrik sei „sozialisiert“
worden, weil ihre Arbeiter sie in Besitz nahmen, oder irgend ein
Bergwerk sei „sozialisiert“ worden, weil es verstaatlicht wurde, wenn
nicht gleichzeitig die Qesamtwirtschaft planmäßig geleitet wird, son-
dern die alte Regellosigkeit der Produktion und der
Verteilung andauert. Nur als Mittel einer planmäßigen Wirt-
schaftsgestaltung sollte man Änderungen in den Eigentumsverhältnis-
sen, Verstaatlichungen, Besitzergreifung durch Arbeiterräte als Soziali-
sierungen bezeichnen. Wie sollte denn auch ein einzelner Arbeiterrat
oder eine einzelne Produktivgenossenschaft die Planmäßigkeit der Ge-
samtwirtschaft verbürgen! ?

Wirtschaftspläne werden aus s ch 1 i e ß 1 ich durch G ro ß o rga-
nisationen verwirklicht, deren bedeutsamste heute der Staat ist.
In diesem Sinne hat man denn auch von marxistischer Seite die Ent-
wicklung der gemischten Werke und der Kartelle selbst dann begrüßt,
wenn deren Macht zunächst der Arbeiterschaft höchst unerwünscht
war. In diesem Geiste müßte eigentlich auch heute die Sozialisierung
vor allem in der Ausgestaltung und Vervollständigung
der Großorganisationen erblickt werden, die ja noch gewalti-
ger Entwicklung vor allem durch Schaffung neuer Zwischen- und
Bindeglieder fähig sind. Soweit man diese Großorganisationen durch
gesellschaftlichen Einfluß dem Kampf gegen jede UnWirtschaftlichkeit,
der Förderung des Glückes Aller und der sozialistischen Verteilung
dienstbar machen kann, müßten sie folgerichtig seitens der Sozial-
demokratie ausgebaut werden.

Gesellschaftstechnisch wäre es naheliegend, Genossenschaf-
ten, Kartelle, Banken, Gemischte Werke, Gewerk-
schaften, Konsumentenverbände, Handelskammern,
Landwirtschaftskammern und andere Großorganisationen
neben dem Staat als Diener der Sozialisierung zu ver-
wenden. Es wäre durchaus denkbar, daß man diesen Gebilden in
ihrer Gesamtheit gewissermaßen das Mandat übertrüge, die Soziali-
sierung nach gewissen allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. Dies
hätte unter der Leitung und nach der Anweisung einer machtvollen
Volksregierung zu geschehen, welche durch Kommissare und beson-